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Scholary Paper (Seminar), 2001, 52 Pages
Authors: Christian Hort, Sebastian Simon
Subject: Economics / Business: Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Details
Institution/College: Technical University of Darmstadt (Fachgebiet Finanzierung und Bankbetriebslehre)
Tags: BASEL II, Kredit Derivate, Standardansatz, IRB-Ansatz
Year: 2001
Pages: 52
Grade: 1,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-17819-8
File size: 301 KB
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Excerpt (computer-generated)
Technische Universität Darmstadt
Credit Risk Mitigation – Optimierung von Kredit-Portfolios
Seminararbeit zu dem im Wintersemester 2001/2002
gehaltenen Seminar „Basel II“
Christian Hort / Sebastian Simon
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG 1
II. CREDIT RISK MITIGATION INSTRUMENTE 3
1. Kreditsicherheiten 4
1.1 Vergleich zwischen Real- und Personalsicherheiten 5
1.2 Collateral Management 6
2. Netting 7
3. Kreditderivate 9
3.1 Credit Default Swap 10
3.2 Total Rate of Return Swap 11
3.3 Credit Linked Note 12
3.4 Markt der Kreditderivate 13
4. Andere Instrumente 13
III. CREDIT RISK MITIGATION IN DER ALTEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG 15
IV. CREDIT RISK MITIGATION IN DER NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG 17
1. Standardansatz 17
1.1 Einzelne Instrumente 18
1.1.1 Sicherheiten 18
1.1.2 Netting 20
1.1.3 Garantien und Kreditderivate 20
1.1.4 Andere Instrumente 22
1.2 Berechnungsgrundlagen 22
1.2.1 Haircuts 22
1.2.2 Laufzeitinkongruenzen 24
2. IRB-Ansätze 24
2.1 Einfacher IRB-Ansatz 25
2.2 Fortgeschrittener IRB-Ansatz 27
V. AKTUELLE DISKUSSION DER NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG 28
1. Allgemeine Kritikpunkte 28
2. Standardansatz 31
2.2 Netting 33
2.3 Garantien und Kreditderivate 33
2.4 Andere Instrumente 34
3. IRB-Ansatz 34
3.1 Sicherheiten 34
3.2 Andere Instrumente 35
VI. RESÜMEE 36
LITERATURVERZEICHNIS V
ANHANG XIII
1. Risikogewichte nach der Standardmethode XIII
2. Rechenbeispiele XIV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Credit Default Swap 11
Abbildung 2: Total Rate of Return Swap 12
Abbildung 3: Credit Linked Note 12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Standard-Haircuts (ausgedrückt in Prozent) 23
Tabelle 2: LGD in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen Immobiliensicherheiten (C) und Kreditbetrag (E) 26
Tabelle 3: Zuordnung von Risikogewichten nach Rating-Stufe XIII
Abkürzungsverzeichnis
ABS - Asset Backed Securities
ANZ - Australia and New Zealand Banking Group
BaKred - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
BBA - British Bankers’ Association
BIZ - Bank für internationalen Zahlungsausgleich
CDS - Credit Default Swap
CLN - Credit Linked Note
CM - Collateral Management
CRM - Credit Risk Mitigation
DIHT - Deutscher Industrie- und Handelstag
EAD - Exposure at Default
EZB - Europäische Zentralbank
IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer
IIF - Institute of International Finance
IRB - Internal Ratings Based Approach
IRBA - The Internal Ratings Based Approach (Januar 2001)
ISDA - International Swaps and Derivatives Association
JBA - Japanese Bankers’ Association
KWG - Kreditwesen-Gesetz
LGD - Loss Given Default
LIBA - London Investment Banking Association
LIBOR - London Interbank Offered Rate
M - Maturity
NBCA - New Basel Capital Accord (Januar 2001)
NCAF - New Basel Capital Adequacy Framework (Juli 1999)
OECD - Organization for Economic Cooperation and Development
OTC - Over The Counter
PD - Probability of Default
SACR - Standardised Approach to Credit Risk (Januar 2001)
TRS - Total Rate of Return Swap
I. Einleitung
Die Gefahren anderer können Vorsichtigen von Nutzen sein.
Phaedrus (Griechischer Dichter, um Chr. Geb.)
Seit der Veröffentlichung der ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung im Jahr 1988 haben sich die Instrumente zur Verringerung von Kreditrisiken in hohem Maße weiterentwickelt. Über die klassischen Personal- und Realsicherheiten hinaus haben zum Beispiel Kreditderivate auch in Europa an Bedeutung gewonnen. Die aufsichtsrechtliche Anerkennung dieser Instrumente ist wesentlich bestimmend für den Umfang und die Art der Anwendung.1
Ein Ziel der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) ist es, allen Instrumenten einen angemessenen Einfluss bei der Minderung von Eigenkapitalanforderungen zuzuweisen. Als angemessen gilt dieser Einfluss, wenn das Credit-Risk-Mitigation-Instrument (CRM-Instrument) genau so weit zur Minderung des regulatorischen Eigenkapitals eingesetzt werden darf, wie es seinem tatsächlichen risikomindernden Effekt entspricht. Man spricht von der Identität von ökonomischem und regulatorischem Kapital.2
Ein weiteres Ziel des Basler Komitees ist es, die Entwicklung des Kreditrisikomanagements in den Banken selbst zu provozieren. Als Anreiz soll die Aussicht auf eine im Mittel verminderte Eigenkapitalanforderung im Gegenzug zu der Implementierung fortgeschrittener Modelle dienen.3
Bevor eine angemessene Regelung gefunden werden kann, sind viele Interessenkonflikte zu lösen. Zum Beispiel können Konflikte auftreten zwischen der Flexibilität der Regelungen hinsichtlich nationaler Unterschiede und der Herstellung international gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen (engl.: level playing field). Weitere Konflikte können auftreten zwischen hoch entwickelten Modellen und leicht verständlichen und einfach anwendbaren Vorschriften sowie zwischen der Förderung der Stabilität des Finanzsystems und der Förderung des Wirtschaftswachstums.4 Das neue Konzept „Basel II“ beinhaltet Vorschläge zur Lösung dieser Konflikte. Inwieweit die Prioritäten zum einen richtig gesetzt wurden und zum anderen die gesetzten Prioritäten effizient umgesetzt wurden, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion.
Die vorliegende Arbeit soll die Methoden zur Kreditrisikominderung darstellen (Kapitel II), die Anerkennung dieser Methoden im Rahmen der zur Zeit gültigen Regelung (Kapitel III) und im Entwurf zu Basel II erläutern (Kapitel IV) und die aktuelle Diskussion der Fachvertreter, Zentralbanken und Kreditinstitute beleuchten (Kapitel V). Das Resümee muß anschließend beurteilen, ob die Anerkennung der CRM-Instrumente im Entwurf zu Basel II angemessen ist und es soll Verdienste und Mängel des Entwurfes hervorheben.
Der Anhang enthält eine Darstellung der Ableitung der Risikogewichte nach der Standardmethode und Beispiele für die Berechnung des Risikogewichts bei unterschiedlichen Instrumenten und im Vergleich zu Basel I.
II. Credit Risk Mitigation Instrumente
Ein bedeutendes Risiko für Banken ist neben dem operationalen Risiko und dem Marktrisiko das Kreditrisiko.5 Der Begriff Kreditrisiko ist auch unter dem Begriff Spreadrisiko bekannt (engl.: spread risk).6 Unterbegriffe des Kreditrisikos sind das Bonitätsrisiko und das Ausfallrisiko.7 Das Bonitätsrisiko behandelt die Tatsache, dass sich die Bonität eines Schuldners durch beispielsweise branchenabhängige Konjunkturzyklen verschlechtern kann und dadurch die Finanzmärkte von diesem Schuldner eine höhere Risikoprämie (engl. spread) für dessen Schulden verlangen, was wiederum durch die steigenden Kapitalkosten zu einem Wertverlust der ausstehenden Forderungen der Gläubiger führt.8
Unter Ausfallrisiko (engl.: default risk) versteht man die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles. Eine Kreditausfall liegt vor, wenn der Schuldner in finanzielle Engpässe gerät und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommt. Der Gläubiger erhält von den ihm zustehenden Zahlungen eventuell nichts mehr oder nur noch einen geringen Prozentsatz. Diesen letztlich gezahlten Prozentsatz bezeichnet man als Recovery Rate.9 Mitigation bedeutet Minderung. Somit lautet die Übersetzung von Credit Risk Mitigation: Minderung des Kreditrisikos. Im Falle eines Kreditausfalles soll die Recovery Rate zur Deckung des Barwerts der besicherten Geschäfte ausreichen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem Anstieg anderer Risiken, wie beispielsweise juristischen Risiken durch die Hereinnahme von rechtlich schwer durchsetzbaren Sicherheiten kommt.10 Zu den Instrumenten der Kreditrisikominderung zählt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht explizit (Real-) Sicherheiten, Netting-Vereinbarungen, Kreditderivate und Garantien.11
1. Kreditsicherheiten
Durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften wird beabsichtigt, den Gläubiger einer Forderung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor einem Verlust zu schützen. Eine tatsächliche Risikoreduktion wird nur dann erreicht, wenn die substituierten Ausfallrisiken negativ korrelieren.12 Kreditsicherheiten lassen sich unter Betrachtung verschiedener Kriterien unterschiedlich einteilen. Unter Betrachtung der rechtlichen Grundlage ist eine Einteilung der Sicherheiten in Personal- und Sachsicherheiten möglich.
Bei einer Personalsicherheit haften dem Gläubiger neben dem Schuldner eine oder mehrere dritte Personen. Die Qualität dieser Sicherung hängt somit von der Bonität der zusätzlich haftenden Personen ab. Bei einer Sachsicherheit tritt neben die Haftung des Schuldners eine dingliche Haftung. Die Qualität dieser Sicherung hängt von der Verwertbarkeit der Sache ab.13 Zu den Personalsicherheiten gehören die Bürgschaft, die Garantie und der Schuldbeitritt. Zu den Realsicherheiten zählen die Verpfändung, die Sicherungsübereignung, die Zession von Rechten und Grundpfandrechte.14 Eine weitere Einteilung kann danach erfolgen, ob es sich um eine Eigensicherheit oder eine Fremdsicherheit handelt, je nachdem, ob die Sicherheit vom Kreditnehmer selbst oder von einer dritten Person gestellt wird.15
Ebenfalls möglich ist die Unterteilung in akzessorische und fiduziarische Sicherheiten.16 Die Existenz einer akzessorischen Sicherheit hängt unmittelbar mit dem Bestehen, dem Umfang und der Dauer der zu sichernden Forderung ab.17 Die Sicherung, beispielsweise das Pfandrecht, entsteht nur, wenn die Forderung entstanden ist. Weiter kann die Sicherung nicht allein, sondern nur mit der Forderung zusammen auf einen anderen Bewerber übertragen werden. Die Sicherung erlischt automatisch, wenn die zugrundeliegende Forderung erfüllt ist.18
[....]
1 Vgl. Basler Komitee, 2000, S. 3 und S. 5 (Industry Views on Credit Risk Mitigation).
2 Vgl. EZB, 2001, S. 1.
3 Vgl. Basler Komitee, 2001, S. 5 (The New Basel Capital Accord: An explanatory note).
4 Vgl. Walter, 2001, S. 11. Nicole Walter setzt der aktuellen Diskussion um mögliche schädliche Auswirkungen von Basel II für die Wirtschaft entgegen, daß vorrangiges Ziel der Eigenkapitalvereinbarung die Stabilität des Finanzsystems sei. Somit sei der Verweis auf die angebliche Mittelstandsfeindlichkeit des neuen Entwurfs verfehlt.
5 Vgl. Crouhy / Galai / Mark, 1998, S. 8.
6 Vgl. UBS Warburg, 2000a, S.1.
7 Vgl. Hein, 1993, S. 172 ff.
8 Vgl. UBS Warburg, 2000a, S.1.
9 Vgl. UBS Warburg, 2000a, S. 1.
10 Vgl. Schröder, 2000, S.332.
11 Vgl. Darstellung in Kapitel V.
12 Vgl. Schröder, 2000, S.330.
13 Vgl. Wöhe / Bilstein, 1994, S.260.
14 Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.
15 Vgl. Wöhe / Bilstein, 1994, S.260.
16 Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.
17 Vgl. Perridon / Steiner, 1999, S. 377.
18 Vgl. Bähr, 1991, S. 394.
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