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Regierungsbildung und Parteiensystem in der Republik Griechenland – zwischen Ver... close

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Regierungsbildung und Parteiensystem in der Republik Griechenland – zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2007, 28 Pages
Author: Sebastian Schoener
Subject: Politics - International Politics - Region: Western Europe

Details

Event: Parteiensysteme und Regierungsbildung in den Staaten der EU-25
Institution/College: University of Mannheim
Tags: Parteiensystem, Griechenland, Verfassung, Verfassungswirklichkeit, Regierungsbildung, Partei, Regierung, Nea Dimokratia, PASOK, griechisch
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2007
Pages: 28
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 24  Entries
Language: German
Archive No.: V117684
ISBN (E-book): 978-3-640-20058-0

File size: 445 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Mannheim

Hauptseminar:

Parteiensysteme und Regierungsbildung in den Staaten

der EU-25 (HWS 2006)


Hauptseminararbeit:



,,Regierungsbildung und Parteiensystem in der Republik

Griechenland ­ zwischen Verfassung und

Verfassungswirklichkeit"










Sebastian Schoener

Magister Artium Studiengang

Deutsche Philologie (9. FS) / Politische Wissenschaften (9. FS)


INHALT

I.

Einleitung

Seite

3

II. Hauptteil

Seite 5

1. Regierungsbildung gemäß der Verfassung vom 11. Juni 1975

Seite 5

1.1

Der

Ministerpräsident

Seite

7

1.2

Der

Ministerrat

Seite

9

1.3 Sonstige verfassungsrechtliche Mechanismen:

Regierung und Parlament

Seite 9

2. Die Verfassungswirklichkeit der Regierungsbildung

Seite 12

2.1

Die

Regierungsmehrheit

Seite

12

2.2

Regierung

und

Parlament

Seite

14

2.3

Das

Parteiensystem Seite

16

2.3.1 Die Parteien und deren ideologische Anordnung

Seite 18

2.3.2 Sitzverteilungen und gebildete

Regierungen

seit 1990

Seite 22

III.

Schlussteil

Seite

24

IV.

Literaturverzeichnis

Seite

26

2


I. Einleitung

Mit dem Jahre 1981 ist Griechenland, die

Hellenische Republik

(E )

,

Mitglied der Europäischen Union, nachdem bereits 1952 mit seiner Aufnahme zur

NATO eine engere Bindung an den Westen erreicht werden konnte.

Griechenland stand nach dem Fall Konstantinopels ab 1453 unter osmanischer

Herrschaft, bis die

Erste Griechische Republik

durch den Unabhängigkeitskampf gegen

die Türken am 25. März 1821 eingeleitet wurde. Letzterer endete schließlich durch das

von Frankreich, Großbritannien und Russland diktierte Londoner Protokoll vom 22.

Januar bzw. 3. Februar 1830. Eben diese drei Großmächte wählten in der Folgezeit

Otto

von Wittelsbach

zum ersten neuzeitlichen König von Griechenland, der von 1833-1843

in einer absoluten Monarchie regierte und dessen Amtsantritt gleichzeitig das Ende der

Ersten Griechischen Republik

bedeutete. Ab dem Jahre 1844 herrschte weiterhin Otto I.,

nun in einer konstitutionellen Monarchie, welche jedoch im Oktober 1862 durch einen

Putsch beendet wurde. Es folgte die Regentschaft des dänischen Prinzen

Wilhelm Georg

als König Georg I. und die Einführung einer auf Volkssouveränität basierenden

Verfassung im Jahre 1864. Der Monarch stimmte 1875 der Einführung des

Parlamentarismus in Griechenland zu. Im August 1910 wurden in Folge eines

militärischen Staatstreichs (Putsch von

Goudi

) Wahlen ausgerufen. Diese konnte der

Gründer und Führer der Liberalen Partei (

Fileleftheron Komma

)

Eleftherios Venizelos

für sich entscheiden. Indem Georg I. am 5. März 1913 ermordet wurde, gelangte dessen

Sohn

Konstantin I.

auf den Thron. Die kommende Zeit war geprägt von der

Auseinandersetzung zwischen Venizelos und dem König, was schließlich in einer

Staatskrise mündete, die wiederum ihren negativen Höhepunkt in der

kleinasiatischen

Katastrophe

fand. Im Jahre 1924 wurde nach mehreren Thronwechseln und

zunehmenden innenpolitischen Schwierigkeiten die

Zweite Griechische Republik

ausgerufen, welche bis 1935 andauerte. Nach einem Staatsstreich übernahmen

schließlich

Ioannis Metaxas

und

Georg II.

das angeschlagene parlamentarische

Regierungssystem und funktionierten es 1936 mit einer Verfassungsänderung zu einem

diktatorischen System um. Jenes blieb bis zum 29. Januar 1941, dem Tode Metaxas,

bestehen. Es folgte die Besatzungszeit deutscher Truppen bis zum 12. Oktober 1944.

Der vergangene Zweite Weltkrieg ging daraufhin nahtlos in einen Bürgerkrieg (1944-

3


1949) über. Nachdem die Folgejahre von politischer Instabilität geprägt waren,

übernahm eine Gruppe von Obristen am 21. April 1967 durch einen Militärputsch die

Regierung. Dieses diktatorische Regime trat dann am 23. Juli 1974 aus Kriegsängsten

zurück, nachdem ein von ihnen geplanter Staatsstreich gegen den zyprischen

Staatspräsidenten

Makarios

gescheitert war. Es war schließlich der aus dem Paris Exil

zurückgekehrte ehemalige Ministerpräsident1

Konstantinos Karamanlis

, der am 24. Juli

1974 erneut die Regierungsaufgabe für Griechenland übernahm. Ende 1974 wurden

freie Wahlen durchgeführt, womit die Entstehung der heutigen

Dritten Republik

Griechenlands

besiegelt war. Die parlamentarische Demokratie fand durch ein

Referendum ihren Einzug in das politische System Griechenlands und durch

Karamanlis konnte schließlich am 11. Juni 1975 die griechische Verfassung in Kraft

treten.

Vorliegende Arbeit wird sich, bezogen auf die

Dritte Republik Griechenlands

, mit

zweierlei beschäftigen. Zum einen finden die für die Regierungsbildung essenziellen

Bestimmungen in der griechischen Verfassung ihre Erwähnung, zum anderen soll das

Parteiensystem näher beleuchtet werden. Der erste Teil führt deshalb die für die

Regierungsbildung notwendigen, verfassungsrechtlichen Vorgaben auf. Außerdem

werden daraufhin weitere durch die Verfassung geregelten Mechanismen zwischen

Regierung und Parlament erläutert, die das parlamentarische System Griechenlands

auszeichnen. Anschließend setzt diese Arbeit die erwähnten verfassungsrechtlichen

Regeln der Regierungsbildung in Beziehung zur Verfassungswirklichkeit. In diesem

zweiten Teil wird zudem das hellenische Parteiensystem näher erläutert, indem

einführend die historischen Bedingungen für seine Herausbildung aufgeführt werden,

ehe die Parteien zusammen mit ihrer Genealogie und ideologischen Anordnung ihre

Erwähnung finden. Schließlich wird die Sitzverteilung der Parteien mit den tatsächlich

gebildeten Regierungen im nationalen Parlament seit 1990 dargestellt.

1 Zur terminologischen Problematik in der Verwendung des Begriffs ,,Ministerpräsident" für den

Regierungschef in Griechenland, vgl.: Steffani, Winfried: Ministerpräsident und/oder Premierminister?,

in: Dürr, Tobias/Walter, Franz (Hrsg.): Solidargemeinschaft und fragmentierte Gesellschaft: Parteien,

Milieus und Verbände im Vergleich ­ Festschrift zum 60. Geburtstag von Peter Lösche. Opladen 1999, S.

239/240.

Anm

.:

Diese Arbeit folgt in jener Terminologie dennoch der verwendeten deutschen
Übersetzung der griechischen Verfassung, es sei denn, es werden andere Texte wörtlich zitiert.

4


II. Hauptteil

1. Regierungsbildung gemäß der Verfassung vom 11. Juni 1975

Da die Wähler in Griechenland, wie in einer parlamentarischen Demokratie üblich, über

die Abgeordneten der Parteien des Parlaments auf die Regierungsbestellung Einfluss

nehmen, soll an dieser Stelle zunächst eine Beschreibung der griechischen Staatsform

und des Wahlsystems vorangehen, ehe auf die einzelnen regierungskonstituierenden

Mechanismen innerhalb der Verfassung Bezug genommen werden kann. Es sei hier

darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Wahlsystems auch andere Quellen neben der

griechischen Verfassung herangezogen werden. In Bezug auf letztere ist zudem

vorneweg noch zu sagen, dass ,,eine große Anzahl der Artikel, [...] dem alten, 1911 und

1952 revidierten Verfassungswerk von 1864"2 entstammt. Außerdem wurde sie nach

ihrem Inkrafttreten 1975 zweimal revidiert: so geschehen, am 12. März 1986 und am 6.

April 2001.3

Allgemein handelt es sich bei der Staatsform Griechenlands um eine ,,republikanische

parlamentarische Demokratie"4. Auf Grundlage der Volkssouveränität (Art. 1 II) geht

nach sozial- und rechtsstaatlichen Prinzipien alle Gewalt vom Volke aus (Art. 1 III). Die

Wahlen zum griechischen Parlament (

Vouli

) ,,werden gleichzeitig im ganzen

Staatsgebiet abgehalten" (Art. 51 IV). Das Parlament findet seine Zusammensetzung,

indem seine ,,Abgeordneten [...] in unmittelbarer, allgemeiner, geheimer Wahl von den

wahlberechtigten Bürgern gewählt" werden, welche der Wahlpflicht5 unterliegen (Art.

51 V), wobei die genauen Bestimmungen ein Gesetz regelt (Art. 51 III). Auch das

Wahlsystem wird nach einem Gesetz bestimmt (Art. 54 I). So ist die Hellenische

Republik ,,im heutigen Wahlgesetz [...] in 56 Wahlkreise bzw. -bezirke eingeteilt, die

2 Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen

Systeme Westeuropas, 3. akt. und üb. Aufl.. Opladen 2003, S. 687.

3 Ebd., S. 690.

4 Verfassung der Republik Griechenland, in: Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, 6. erw. Aufl..

München 2005, S. 197: Art. 1. I.

Anm.: Die aus der Verfassung zitierten Artikel werden im Folgenden der Arbeit in Klammer hinter den
entnommenen Stellen aufgeführt.

5 ,,Von der Wahlpflicht entbinden hohes Alter (über 70 Jahre), medizinisch attestierte Krankheiten oder

eine Entfernung von über 200 km vom eigenen [...] Wahlkreis. Wer nicht wählt dem drohen zwar bis zu

18 Monate Haft, allerdings wird diese Regelung nicht mehr angewandt" (Zervakis, Peter A.: Das

politische System Griechenlands, S. 693 (Fußnote)).

5


wiederum zu 13 größeren Wahldistrikten zusammengefasst werden"6. In den

Wahlkreisen werden 288 der insgesamt 300 zur Verfügung stehenden

Abgeordnetensitze vom Bürger über Parteilisten gewählt7, wobei der Wähler

gegebenenfalls ,,seine Präferenz für einen bestimmten Abgeordnetenkandidaten ­ [...]

auch abweichend von der Reihenfolge auf der Parteiliste8 ­ durch ein Kreuz neben

dessen Namen"9 ausdrücken darf. Die Anzahl der zu verteilenden Mandate hängt ,,von

der Zahl der in einem Wahlkreis registrierten Bürger ab und schwankt daher zwischen

38 (Athen B) und je einem Mandat (in sechs Wahlkreisen)"10 (Art. 54 II). Diese ,,288

Sitze werden nach einem dem Hagenbach-Bischoff-Wahlmodus folgenden

Mischsystem in drei Runden verteilt"11. Die restlichen ,,zwölf Parlamentarier werden

landesweit auf Grundlage einer [...]

Staatsliste

nach dem Verhältniswahlrecht

bestimmt"12, indem ,,die Sitze entsprechend dem allgemeinen Wahlerfolg der Parteien

verteilt werden" (Art. 54 III). Schließlich ist im griechischen Wahlmodus zudem eine

,,3%-Klausel eingebaut"13.

Auf die Weise gelangen die Politiker als Abgeordnete in die griechische

Vouli

. Sie sind

es, die schließlich dafür verantwortlich sind, den griechischen Staatspräsidenten auf

,,fünf Jahre" (Art. 30 I) ins Amt zu heben. Er, das Staatsoberhaupt, ,,ist das oberste

politische Schiedsorgan" (Art. 30 I) und bildet gemeinsam mit der Regierung14 ,,die

vollziehende Funktion" (Art. 26 II), sowie ,,die gesetzgebende Funktion" zusammen mit

dem Parlament (Art. 26 I). Die Bedingungen zur Kandidatur für dieses Amt sind erfüllt,

wenn man ,,mindestens seit fünf Jahren griechischer Staatsbürger und väter- oder

mütterlicherseits griechischer Abstammung ist, sein vierzigstes Lebensjahr vollendet hat

und das Wahlrecht zum Parlament besitzt" (Art. 31). Die Wahl zum Staatspräsidenten

,,erfolgt in namentlicher Abstimmung in einer Sondersitzung" (Art. 32 I) und gilt als

6 Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, S. 706.

7 Griechische Botschaft: Der Staat. Unter: http://www.griechische-

botschaft.de/publikationen/Staat_2005.pdf vom 22.09.2006, S. 3.

8 Es handelt sich um eine ,,lose gebundene Liste", vgl.: Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, 3.

vl. überarb. Aufl.. Opladen 2000, S. 95.

9Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, S. 707.

10 Ebd., S. 706/707.

11 Ebd., S. 707.

12 Ebd., S. 707.

13 Ebd., S. 707.

14 ,,

Doppelte Exekutive":

Die Amtsfunktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs werden

von zwei Personen wahrgenommen, vgl.: Steffani, Winfried: Gewaltenteilung und Parteien im Wandel.

Opladen/Wiesbaden 1997, S. 134.

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