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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2007, 28 Pages
Author: Sebastian Schoener
Subject: Politics - International Politics - Region: Western Europe
Details
Institution/College: University of Mannheim
Tags: Parteiensystem, Griechenland, Verfassung, Verfassungswirklichkeit, Regierungsbildung, Partei, Regierung, Nea Dimokratia, PASOK, griechisch
Year: 2007
Pages: 28
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-20058-0
File size: 445 KB
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Excerpt (computer-generated)
Universität Mannheim
Hauptseminar:
Parteiensysteme und Regierungsbildung in den Staaten
der EU-25 (HWS 2006)
Hauptseminararbeit:
,,Regierungsbildung und Parteiensystem in der Republik
Griechenland zwischen Verfassung und
Verfassungswirklichkeit"
Sebastian Schoener
Magister Artium Studiengang
Deutsche Philologie (9. FS) / Politische Wissenschaften (9. FS)
INHALT
I.
Einleitung
Seite
3
II. Hauptteil
Seite 5
1. Regierungsbildung gemäß der Verfassung vom 11. Juni 1975
Seite 5
1.1
Der
Ministerpräsident
Seite
7
1.2
Der
Ministerrat
Seite
9
1.3 Sonstige verfassungsrechtliche Mechanismen:
Regierung und Parlament
Seite 9
2. Die Verfassungswirklichkeit der Regierungsbildung
Seite 12
2.1
Die
Regierungsmehrheit
Seite
12
2.2
Regierung
und
Parlament
Seite
14
2.3
Das
Parteiensystem Seite
16
2.3.1 Die Parteien und deren ideologische Anordnung
Seite 18
2.3.2 Sitzverteilungen und gebildete
Regierungen
seit 1990
Seite 22
III.
Schlussteil
Seite
24
IV.
Literaturverzeichnis
Seite
26
2
I. Einleitung
Mit dem Jahre 1981 ist Griechenland, die
Hellenische Republik
(E )
,
Mitglied der Europäischen Union, nachdem bereits 1952 mit seiner Aufnahme zur
NATO eine engere Bindung an den Westen erreicht werden konnte.
Griechenland stand nach dem Fall Konstantinopels ab 1453 unter osmanischer
Herrschaft, bis die
Erste Griechische Republik
durch den Unabhängigkeitskampf gegen
die Türken am 25. März 1821 eingeleitet wurde. Letzterer endete schließlich durch das
von Frankreich, Großbritannien und Russland diktierte Londoner Protokoll vom 22.
Januar bzw. 3. Februar 1830. Eben diese drei Großmächte wählten in der Folgezeit
Otto
von Wittelsbach
zum ersten neuzeitlichen König von Griechenland, der von 1833-1843
in einer absoluten Monarchie regierte und dessen Amtsantritt gleichzeitig das Ende der
Ersten Griechischen Republik
bedeutete. Ab dem Jahre 1844 herrschte weiterhin Otto I.,
nun in einer konstitutionellen Monarchie, welche jedoch im Oktober 1862 durch einen
Putsch beendet wurde. Es folgte die Regentschaft des dänischen Prinzen
Wilhelm Georg
als König Georg I. und die Einführung einer auf Volkssouveränität basierenden
Verfassung im Jahre 1864. Der Monarch stimmte 1875 der Einführung des
Parlamentarismus in Griechenland zu. Im August 1910 wurden in Folge eines
militärischen Staatstreichs (Putsch von
Goudi
) Wahlen ausgerufen. Diese konnte der
Gründer und Führer der Liberalen Partei (
Fileleftheron Komma
)
Eleftherios Venizelos
für sich entscheiden. Indem Georg I. am 5. März 1913 ermordet wurde, gelangte dessen
Sohn
Konstantin I.
auf den Thron. Die kommende Zeit war geprägt von der
Auseinandersetzung zwischen Venizelos und dem König, was schließlich in einer
Staatskrise mündete, die wiederum ihren negativen Höhepunkt in der
kleinasiatischen
Katastrophe
fand. Im Jahre 1924 wurde nach mehreren Thronwechseln und
zunehmenden innenpolitischen Schwierigkeiten die
Zweite Griechische Republik
ausgerufen, welche bis 1935 andauerte. Nach einem Staatsstreich übernahmen
schließlich
Ioannis Metaxas
und
Georg II.
das angeschlagene parlamentarische
Regierungssystem und funktionierten es 1936 mit einer Verfassungsänderung zu einem
diktatorischen System um. Jenes blieb bis zum 29. Januar 1941, dem Tode Metaxas,
bestehen. Es folgte die Besatzungszeit deutscher Truppen bis zum 12. Oktober 1944.
Der vergangene Zweite Weltkrieg ging daraufhin nahtlos in einen Bürgerkrieg (1944-
3
1949) über. Nachdem die Folgejahre von politischer Instabilität geprägt waren,
übernahm eine Gruppe von Obristen am 21. April 1967 durch einen Militärputsch die
Regierung. Dieses diktatorische Regime trat dann am 23. Juli 1974 aus Kriegsängsten
zurück, nachdem ein von ihnen geplanter Staatsstreich gegen den zyprischen
Staatspräsidenten
Makarios
gescheitert war. Es war schließlich der aus dem Paris Exil
zurückgekehrte ehemalige Ministerpräsident1
Konstantinos Karamanlis
, der am 24. Juli
1974 erneut die Regierungsaufgabe für Griechenland übernahm. Ende 1974 wurden
freie Wahlen durchgeführt, womit die Entstehung der heutigen
Dritten Republik
Griechenlands
besiegelt war. Die parlamentarische Demokratie fand durch ein
Referendum ihren Einzug in das politische System Griechenlands und durch
Karamanlis konnte schließlich am 11. Juni 1975 die griechische Verfassung in Kraft
treten.
Vorliegende Arbeit wird sich, bezogen auf die
Dritte Republik Griechenlands
, mit
zweierlei beschäftigen. Zum einen finden die für die Regierungsbildung essenziellen
Bestimmungen in der griechischen Verfassung ihre Erwähnung, zum anderen soll das
Parteiensystem näher beleuchtet werden. Der erste Teil führt deshalb die für die
Regierungsbildung notwendigen, verfassungsrechtlichen Vorgaben auf. Außerdem
werden daraufhin weitere durch die Verfassung geregelten Mechanismen zwischen
Regierung und Parlament erläutert, die das parlamentarische System Griechenlands
auszeichnen. Anschließend setzt diese Arbeit die erwähnten verfassungsrechtlichen
Regeln der Regierungsbildung in Beziehung zur Verfassungswirklichkeit. In diesem
zweiten Teil wird zudem das hellenische Parteiensystem näher erläutert, indem
einführend die historischen Bedingungen für seine Herausbildung aufgeführt werden,
ehe die Parteien zusammen mit ihrer Genealogie und ideologischen Anordnung ihre
Erwähnung finden. Schließlich wird die Sitzverteilung der Parteien mit den tatsächlich
gebildeten Regierungen im nationalen Parlament seit 1990 dargestellt.
1 Zur terminologischen Problematik in der Verwendung des Begriffs ,,Ministerpräsident" für den
Regierungschef in Griechenland, vgl.: Steffani, Winfried: Ministerpräsident und/oder Premierminister?,
in: Dürr, Tobias/Walter, Franz (Hrsg.): Solidargemeinschaft und fragmentierte Gesellschaft: Parteien,
Milieus und Verbände im Vergleich Festschrift zum 60. Geburtstag von Peter Lösche. Opladen 1999, S.
239/240.
Anm
.:
Diese Arbeit folgt in jener Terminologie dennoch der verwendeten deutschen
Übersetzung der griechischen Verfassung, es sei denn, es werden andere Texte wörtlich zitiert.
4
II. Hauptteil
1. Regierungsbildung gemäß der Verfassung vom 11. Juni 1975
Da die Wähler in Griechenland, wie in einer parlamentarischen Demokratie üblich, über
die Abgeordneten der Parteien des Parlaments auf die Regierungsbestellung Einfluss
nehmen, soll an dieser Stelle zunächst eine Beschreibung der griechischen Staatsform
und des Wahlsystems vorangehen, ehe auf die einzelnen regierungskonstituierenden
Mechanismen innerhalb der Verfassung Bezug genommen werden kann. Es sei hier
darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Wahlsystems auch andere Quellen neben der
griechischen Verfassung herangezogen werden. In Bezug auf letztere ist zudem
vorneweg noch zu sagen, dass ,,eine große Anzahl der Artikel, [...] dem alten, 1911 und
1952 revidierten Verfassungswerk von 1864"2 entstammt. Außerdem wurde sie nach
ihrem Inkrafttreten 1975 zweimal revidiert: so geschehen, am 12. März 1986 und am 6.
April 2001.3
Allgemein handelt es sich bei der Staatsform Griechenlands um eine ,,republikanische
parlamentarische Demokratie"4. Auf Grundlage der Volkssouveränität (Art. 1 II) geht
nach sozial- und rechtsstaatlichen Prinzipien alle Gewalt vom Volke aus (Art. 1 III). Die
Wahlen zum griechischen Parlament (
Vouli
) ,,werden gleichzeitig im ganzen
Staatsgebiet abgehalten" (Art. 51 IV). Das Parlament findet seine Zusammensetzung,
indem seine ,,Abgeordneten [...] in unmittelbarer, allgemeiner, geheimer Wahl von den
wahlberechtigten Bürgern gewählt" werden, welche der Wahlpflicht5 unterliegen (Art.
51 V), wobei die genauen Bestimmungen ein Gesetz regelt (Art. 51 III). Auch das
Wahlsystem wird nach einem Gesetz bestimmt (Art. 54 I). So ist die Hellenische
Republik ,,im heutigen Wahlgesetz [...] in 56 Wahlkreise bzw. -bezirke eingeteilt, die
2 Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen
Systeme Westeuropas, 3. akt. und üb. Aufl.. Opladen 2003, S. 687.
3 Ebd., S. 690.
4 Verfassung der Republik Griechenland, in: Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, 6. erw. Aufl..
München 2005, S. 197: Art. 1. I.
Anm.: Die aus der Verfassung zitierten Artikel werden im Folgenden der Arbeit in Klammer hinter den
entnommenen Stellen aufgeführt.
5 ,,Von der Wahlpflicht entbinden hohes Alter (über 70 Jahre), medizinisch attestierte Krankheiten oder
eine Entfernung von über 200 km vom eigenen [...] Wahlkreis. Wer nicht wählt dem drohen zwar bis zu
18 Monate Haft, allerdings wird diese Regelung nicht mehr angewandt" (Zervakis, Peter A.: Das
politische System Griechenlands, S. 693 (Fußnote)).
5
wiederum zu 13 größeren Wahldistrikten zusammengefasst werden"6. In den
Wahlkreisen werden 288 der insgesamt 300 zur Verfügung stehenden
Abgeordnetensitze vom Bürger über Parteilisten gewählt7, wobei der Wähler
gegebenenfalls ,,seine Präferenz für einen bestimmten Abgeordnetenkandidaten [...]
auch abweichend von der Reihenfolge auf der Parteiliste8 durch ein Kreuz neben
dessen Namen"9 ausdrücken darf. Die Anzahl der zu verteilenden Mandate hängt ,,von
der Zahl der in einem Wahlkreis registrierten Bürger ab und schwankt daher zwischen
38 (Athen B) und je einem Mandat (in sechs Wahlkreisen)"10 (Art. 54 II). Diese ,,288
Sitze werden nach einem dem Hagenbach-Bischoff-Wahlmodus folgenden
Mischsystem in drei Runden verteilt"11. Die restlichen ,,zwölf Parlamentarier werden
landesweit auf Grundlage einer [...]
Staatsliste
nach dem Verhältniswahlrecht
bestimmt"12, indem ,,die Sitze entsprechend dem allgemeinen Wahlerfolg der Parteien
verteilt werden" (Art. 54 III). Schließlich ist im griechischen Wahlmodus zudem eine
,,3%-Klausel eingebaut"13.
Auf die Weise gelangen die Politiker als Abgeordnete in die griechische
Vouli
. Sie sind
es, die schließlich dafür verantwortlich sind, den griechischen Staatspräsidenten auf
,,fünf Jahre" (Art. 30 I) ins Amt zu heben. Er, das Staatsoberhaupt, ,,ist das oberste
politische Schiedsorgan" (Art. 30 I) und bildet gemeinsam mit der Regierung14 ,,die
vollziehende Funktion" (Art. 26 II), sowie ,,die gesetzgebende Funktion" zusammen mit
dem Parlament (Art. 26 I). Die Bedingungen zur Kandidatur für dieses Amt sind erfüllt,
wenn man ,,mindestens seit fünf Jahren griechischer Staatsbürger und väter- oder
mütterlicherseits griechischer Abstammung ist, sein vierzigstes Lebensjahr vollendet hat
und das Wahlrecht zum Parlament besitzt" (Art. 31). Die Wahl zum Staatspräsidenten
,,erfolgt in namentlicher Abstimmung in einer Sondersitzung" (Art. 32 I) und gilt als
6 Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, S. 706.
7 Griechische Botschaft: Der Staat. Unter: http://www.griechische-
botschaft.de/publikationen/Staat_2005.pdf vom 22.09.2006, S. 3.
8 Es handelt sich um eine ,,lose gebundene Liste", vgl.: Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, 3.
vl. überarb. Aufl.. Opladen 2000, S. 95.
9Zervakis, Peter A.: Das politische System Griechenlands, S. 707.
10 Ebd., S. 706/707.
11 Ebd., S. 707.
12 Ebd., S. 707.
13 Ebd., S. 707.
14 ,,
Doppelte Exekutive":
Die Amtsfunktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs werden
von zwei Personen wahrgenommen, vgl.: Steffani, Winfried: Gewaltenteilung und Parteien im Wandel.
Opladen/Wiesbaden 1997, S. 134.
6
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