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Termpaper, 2007, 15 Pages
Author: Claudia Becker
Subject: Pedagogy - School System, Educational and School Politics
Details
Institution/College: Justus-Liebig-University Giessen (Institut für Heil- und Sonderpädagogik)
Tags: Konzept, Gesamtschule, Beispiel, Oberschule, Grundschulteil, Integration, Inklusion, Anspruch, Wirklichkeit
Year: 2007
Pages: 15
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 4 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-20816-6
ISBN (Book): 978-3-640-20821-0
File size: 319 KB
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Abstract
Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“ Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen. Diese Arbeit erörtert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen, Land Brandenburg.
Excerpt (computer-generated)
Justus-Liebig-Universität Gießen
Institut für Heil- und Sonderpädagogik
Seminar: Integration und Inklusion – Anspruch oder Wirklichkeit?
Das Konzept einer integrativen Gesamtschule am Beispiel einer Oberschule mit Grundschulteil
Claudia Becker
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit ? ... 3
2. Fallbeispiel X.: Integration an der Oberschule mit Grundschulteil ... 4
2.1. Allgemeine Informationen ... 4
2.2. Chronologische Entwicklung seit ... 1990 ... 5
3. Das Integrationskonzept ... 6
3.1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es an der Schule und wie werden diese integriert? ... 6
3.2. Praxislernen und gemeinsamer Unterricht ... 10
3.3. Lernort Natur: Lehrpfad – Ein Beispiel aus der Unterrichtspraxis ... 11
4. Schlussbemerkung ... 12
5. Literaturverzeichnis ... 14
1. Einleitung
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit
Zwei Jahre nach Gründung des Berliner entwicklungspolitischen Ratschlags (BER e.V.), im Januar 1998, diskutierte der Ausschuss der Gesamtschulen in Augsburg das Thema „Integration“ und stellte dabei fest, dass die Realisierung jedweder Integrationsmaßnahmen an Gesamtschulen derart mangelhaft sei, dass von einer Erfüllung des bildungspolitischen Auftrags in Deutschland derzeit nicht die Rede sein kann. Erwähnt wurden vor allem fehlende sächliche und personelle Voraussetzungen zur Umsetzung desgleichen.
Sich auf die Menschenrechte sowie den Artikel 3 des Grundgesetzes berufend, wurden Forderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Schulen laut. Da es sich hierbei aber nicht nur um eine menschliche oder ethische Forderung handelt, sondern Integrationsmaßnahmen auch immer aus bildungspolitischer Sicht zu behandeln sind, erschließt sich somit ein weit größerer Kontext: organisatorische, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit eine praktische Realisierung der theoretischen Integrationskonzepte gelingen kann.
Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“
Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen.
Ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, soll nun im Folgenden anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in X., Land Brandenburg, erörtert werden.
2. Fallbeispiel X.: Integration an einer Grund- und Gesamtschule
1.2. Allgemeine Informationen
Die Schule X. wird von gegenwärtig etwa 300 Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besucht. In der Grundschule sind es 116 und in der Oberschule 184 Schüler, davon sind 37 Integrationskinder. Insgesamt arbeiten 30 Lehrkräfte an der Schule sowie 4 Sonderpädagogen, 3 Lehrer für Lernhilfe, die stundenweise dort tätig sind, eine pädagogische Leitung und schließlich noch eine Schulsozialarbeiterin, die vor allem für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Erziehungshilfe zuständig ist. Außerdem besuchen alle Lehrer, die in Integrationsklassen tätig sind, regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen. Da es sich um eine der letzten ländlichen weiterführenden Schulen im Land Brandenburg handelt, ist das Einzugsgebiet der Schule sehr groß, es erstreckt sich über circa 15 Ortschaften. Begünstigt wird dies außerdem durch die Tatsache, dass die Eltern der Integrationskinder die Schule selbstständig auswählen können und sich für die Schule X. entscheiden, da diese einen mittlerweile etablierten Status in der Region besitzt.
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