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(Re-)Organisation der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

Scholary Paper (Seminar), 2008, 32 Pages
Author: Christian Hesse
Subject: Politics - Political Systems - Germany

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2008
Pages: 32
Grade: gut
Bibliography: ~ 34  Entries
Language: German
Archive No.: V118209
ISBN (E-book): 978-3-640-21344-3
ISBN (Book): 978-3-640-21347-4
File size: 1169 KB

Abstract

Die Schaffung von Sicherheit nach innen und außen ist der Kern jeder Staatstätigkeit und begründet in der Entstehung des modernen Nationalstaates überhaupt erst seine Legitimation. Die Innere Sicherheit ist als beständiges Thema auf der politischen Agenda, ihre Behörden und Institutionen, insbesondere die Polizei, sind nicht nur ein alltäglicher Akteur, sondern auch das umfangreichste Feld des öffentlichen Dienstes. Was aber genau ist Innere Sicherheit und welcher Teil des Staatsapparates hat sich mit ihr zu beschäftigen? Das Bundesinnenministerium definiert sie folgendermaßen: „Die Innere Sicherheit umfasst ein breites Themenspektrum: Sie reicht von der Kriminalitäts-, Terrorismus- und Extremismusbekämpfung über Verfassungsschutz, Geheim- und Sabotageschutz sowie Bevölkerungsschutz im Krisenfall bis zu Bundespolizei, Waffenrecht oder Sicherheit in der Informationstechnik.“ Gleichzeitig verschwimmen die Grenzen von äußerer und innerer Sicherheit und machen zunehmend einem Verständnis von erweiteter und vernetzter Sicherheit Platz. Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind die Aufgaben der Inneren Sicherheit auf Bund und Länder verteilt, wobei der Schwerpunkt - zumindest theoretisch - bei den Bundesländern liegt. Dies gilt nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Gefahrenabwehr im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, wobei erster als Teil der Zivilverteidigung beim Bund und zweiter bei den Ländern liegt. Die Europäisierung und Internationalisierung der Sicherheitsarchitektur, insbesondere im von der EU propagierten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, sind weitere Charakteristika, welche ebenfalls für Deutschland die Entwicklung und Herausforderungen prägen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll sich auf die Darstellung der Strukturen und Aufgaben der Sicherheitsbehörden, namentlich Polizei und Nachrichtendiensten, beschränken, dabei aber auch auf Kooperationsformen und exemplarisch auf vergangene und geplante Reformen eingehen.


Excerpt (computer-generated)

Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht

Sommersemester 2008

Seminar: S 205 - Politik und Recht der Inneren Sicherheit in Deutschland und Europa

(Re-)Organisation der Sicherheitsbehörden

in der

Bundesrepublik Deutschland

Christian Hesse, M.A.


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis III

I. Einleitung 1

II. Geschichtlicher Hintergrund 2

III. Die deutschen Sicherheitsbehörden 4

1. Die Landespolizeien 4

2. Die Polizeien des Bundes 5

a) Das Bundeskriminalamt 5

b) Die Bundespolizei 7

c) Die Polizei beim Deutschen Bundestag 8

2. Weitere Behörden mit polizeilichen Aufgaben 8

a) Die Bundeszollverwaltung 8

b) Die Feldjägertruppe der Bundeswehr 9

c) Die Schifffahrtspolizei der WSV 10

4. Die Nachrichtendienste 10

a) Der Verfassungsschutz 11

b) Der Bundesnachrichtendienst 11

c) Der Militärische Abschirmdienst 12

5. Kooperationsinstitutionen der Polizei 13

a) Die Innenministerkonferenz 13

b) Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder 13

c) Die Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen 14

d) Die Deutsche Hochschule der Polizei 15

e) Die Wasserschutzpolizeischule 16

6. Kooperation der Polizei mit anderen Behörden 16

a) Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum 16

b) Der Koordinierungsverbund Küstenwache 17

IV. Reformen 18

1. Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei 19

2. Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn 20

V. Fazit 23

VI. Anhang: Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder 25

VII. Literaturverzeichnis 26

II


Abkürzungsverzeichnis

BDK

Bund Deutscher Kriminalbeamter

BePo

Bereitschaftspolizei

BfV

Bundesamt für Verfassungsschutz

BGS

Bundesgrenzschutz

BKA

Bundeskriminalamt

BKAG

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die

Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in

kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

BLE

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

BMI

Bundesministerium des Innern

BMVg

Bundesministerium der Verteidigung

BND

Bundesnachrichtendienst

BNDG

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

BPolG

Gesetz über die Bundespolizei

DHPol

Deutsche Hochschule der Polizei

DHPolG

Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei

DPolG

Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB

GG

Grundgesetz

GdP

Gewerkschaft der Polizei

GTAZ

Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum

IMK

Innenministerkonferenz

MAD

Militärischer Abschirmdienst

MSZ

Maritimes Sicherheitszentrum

OFD

Oberfinanzdirektion

PFA

Polizeiführungsakademie

PVB

Polizeivollzugsbeamte(r)

THW

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

WSP

Wasserschutzpolizei

WSD

Wasser- und Schifffahrtsdirektion

WSV

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung














III


I. Einleitung

Die Schaffung von Sicherheit nach innen und außen ist der Kern jeder Staatstätigkeit und

begründet in der Entstehung des modernen Nationalstaates überhaupt erst seine Legitima-

tion. Die Innere Sicherheit ist als beständiges Thema auf der politischen Agenda, ihre

Behörden und Institutionen, insbesondere die Polizei, sind nicht nur ein alltäglicher Ak-

teur, sondern auch das umfangreichste Feld des öffentlichen Dienstes.1 Was aber genau

ist Innere Sicherheit und welcher Teil des Staatsapparates hat sich mit ihr zu beschäfti-

gen? Das Bundesinnenministerium definiert sie folgendermaßen: ,,Die Innere Sicherheit

umfasst ein breites Themenspektrum: Sie reicht von der Kriminalitäts-, Terrorismus- und

Extremismusbekämpfung über Verfassungsschutz, Geheim- und Sabotageschutz sowie

Bevölkerungsschutz im Krisenfall bis zu Bundespolizei, Waffenrecht oder Sicherheit in

der Informationstechnik."2 Gleichzeitig verschwimmen die Grenzen von äußerer und

innerer Sicherheit und machen zunehmend einem Verständnis von erweiteter und ver-

netzter Sicherheit Platz.3

Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind die Aufgaben der Inneren

Sicherheit auf Bund und Länder verteilt, wobei der Schwerpunkt - zumindest theoretisch

- bei den Bundesländern liegt. Dies gilt nicht nur für die Polizei, sondern auch für die

Gefahrenabwehr im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, wobei erster als Teil

der Zivilverteidigung beim Bund und zweiter bei den Ländern liegt.4

Die Europäisierung und Internationalisierung der Sicherheitsarchitektur, insbesondere im

von der EU propagierten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, sind weitere

Charakteristika, welche ebenfalls für Deutschland die Entwicklung und Herausforderun-

gen prägen.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll sich auf die Darstellung der Strukturen und Aufgaben

der Sicherheitsbehörden, namentlich Polizei und Nachrichtendiensten, beschränken, da-

bei aber auch auf Kooperationsformen und exemplarisch auf vergangene und geplante

Reformen eingehen.

1 Vgl. Groß/Frevel/Dams: Die Polizei(en) in Deutschland. In: Groß/Frevel/Dams: Handbuch der Poli-

zeien Deutschlands. Wiesbaden 2008. S. 11 (künftig zitiert als Groß/Frevel/Dams 2008)

2 http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Navigation/DE/Themen/Innere_Sicherheit

_allgemein [...]

3 Das Weißbuch 2006 des BMVg erwähnt explizit mehrfach den erweiterten Sicherheitsbegriff und

räumt der zivil-militärischen Zusammenarbeit große Bedeutung ein.

4 Eine Beschäftigung mit diesem Thema unter dem Aspekt der Inneren Sicherheit würde jedoch den

Rahmen dieser Arbeit sprengen und muss daher unbehandelt bleiben. Ebenfalls dem institutionellen

Sicherheitssystem zuzurechnen sind die Staatsanwaltschaften, die hier aber auch nicht behandelt

werden sollen.

1


II. Geschichtlicher Hintergrund

Durch die deutsche Geschichte zieht sich ein roter Faden, der für nahezu alle Aspekte

unseres Staatswesens charakteristisch war und ist: der Föderalismus. Mit der späten nati-

onalstaatlichen Einheit durch die Gründung des Kaiserreiches 1871 besaßen die Glied-

staaten eine starke Länderhoheit, die sich für die Polizei ­ in Ermangelung zentraler Insti-

tutionen ­ überwiegend negativ auswirkte. ,,Gegenüber den anderen europäischen Natio-

nalstaaten lag das Deutsche Reich im Hinblick auf seine Polizei in der Entwicklung weit

zurück."5 Nach der Zäsur des Ersten Weltkrieges verfügte das Deutsche Reich über keine

funktionsfähige Polizei mehr. Eine kasernierte Verbandspolizei fehlte völlig und die

kommunalen Polizeien waren den bürgerkriegsähnlichen Unruhen nicht gewachsen, wes-

halb zu deren Bekämpfung die Reichswehr und Feikorps eingesetzt werden mussten. Erst

der preußische Innenminister Carl Severing schuf mit der Sicherheitspolizei (SiPo), die

später in die Schutzpolizei umgewandelt wurde6, den Vorläufer zur heutigen Bereit-

schaftspolizei. Der Reichstag erhielt durch die Weimarer Verfassung von 1919 zwar das

Recht, das deutsche Polizeiwesen zu gestalten und zu koordinieren, jedoch machte er von

diesem Recht fast keinen Gebrauch, da zu großer Widerstand seitens der Länder gefürch-

tet wurde.7

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde das Deutsche Reich in einen

Zentralstaat umgewandelt und die Polizei erstmals auf Reichsebene zusammengefasst.

Die enge Verzahnung der Polizei mit der SS, die Schaffung der Geheimen Staatspolizei

und die Aufgabenbündelung im Reichssicherheitshauptamt waren aus organisatorischer

Sicht ­ neben den Verbrechen, in welche die Polizei involviert war ­ die Hauptbelastung

für die Reorganisation der Polizei und sowohl für die Westalliierten als auch die demo-

kratischen Parteien ein Grund, jedweden Zentralisierungstendenzen ausgeprägt ablehnend

gegenüberzustehen.

In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die entscheidenden Weichenstellungen, welche

die Polizei in Deutschland bis heute prägen.8 Zum deutschen Föderalismus kam hinzu,

dass in den USA und dem Vereinigten Königreich die Polizei überwiegend auf lokaler

und regionaler Ebene angesiedelt ist, so dass sie in ihren Besatzungszonen Organisati-

5 Ritter, Markus: Die Problematik einer zentralen Polizei im Spiegel der deutschen Geschichte. Lübeck

1998. S. 2 (künftig zitiert als: Ritter 1998)

6 Die Interalliierte Militärkontrollkommission sah in der SiPo einen Verstoß gegen den Versailler Ver-

trag, da sie zur Unterstützung der Reichwehr geeignet gewesen wäre und damit die Truppenober-

grenze unterlaufen hätte.

7 Vgl. Ritter 1998. S. 3

8 Vgl. Ritter, Markus: Polizeipraktische Notwendigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Aufbaus einer

Bundespolizei im föderativen Deutschland. Münster 1999. S. 97 (künftig zitiert als: Ritter 1999)

2


onsmodelle einführten, welche diesem Prinzip Rechnung trugen.9 Ein weiteres Motiv der

Alliierten war die ,,Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung durch eine Eingrenzung

des Polizeibegriffs, was zur Abschaffung der Verwaltungspolizei und der bis heute gülti-

gen Trennung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden führte.10 Der alliierte ,,Polizei-

brief" von 1949 legte die Trennung von Polizei und Geheimdiensten fest und regte

gleichzeitig die Einrichtung von Zentralstellen an, weshalb er als ,,Geburtsurkunde von

BKA, BGS und BfV"11 gilt.

Bis zum Ende der 1960er Jahre waren die Struktur und das Selbstverständnis der Polizei

stark militärisch geprägt, was sich erst nach den Schwierigkeiten beim Umgang mit den

Studentenunruhen 1968/69 änderte.12 Weitere Eckpunkte in der deutschen Polizeige-

schichte sind das Geiseldrama bei den Olympischen Spielen 1972 in München, welches

zur Aufstellung der GSG 9 beim BGS und der Sondereinsatzkommandos der Länder ver-

anlasste. Der Terror der RAF im ,,Deutschen Herbst" 1977 führte zu einer starken Auf-

wertung des Bundeskriminalamts, was sich sowohl in den Staatsschutzkompetenzen als

auch im Personalbestand deutlich machte.13 Für die Verfassungsschutzbehörden bringen

die 1970er und 80er Jahre eine zunehmende Verlagerung von der Spionageabwehr hin

zum Staatsschutz.14 Die Wiedervereinigung führte zu Beginn der 1990er Jahre in den

fünf neuen Bundesländern zum Aufbau von Landespolizeien, wobei westdeutsche Länder

sog. Patenschaften übernehmen, die teilweise noch heute in den Organisationsstrukturen

der jeweiligen Länder zu erkennen sind.

Seit Mitte der 1990er Jahre sind die Sicherheitsbehörden geprägt von der schnell voran-

schreitenden europäischen Integration, Behörden wie Europol und die Grenzschutzagen-

tur Frontex wurden von Deutschland massiv vorangetrieben. Auch polizeiliche Aus-

landsmissionen gewinnen politisch an Bedeutung und vereinnahmen zunehmend Res-

sourcen.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA steht die Organisation

der Sicherheitsbehörden vor neuen und vielfältigen Diskussionen hinsichtlich der Vernet-

zung, Kompetenzverteilung und Internationalisierung.

9 Bis zur Mitte der 1970er Jahre wurden die kommunalen Polizeien jedoch nach und nach verstaatlicht.

10 Vgl. Richter, Jeffrey: ,,Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung. In: Fürmetz/Reinke/Weinhauer:

Nachkriegspolizei. Hamburg 2001. S. 35 ff.

11 Ritter 1999. S. 100

12 Vgl. Lange, Hans-Jürgen: Innere Sicherheit im Politischen System der Bundesrepublik Deutschland.

Opladen 1999. S. 86 (künftig zitiert als: Lange 1999)

13 Vgl. Groß/Frevel/Dams 2008. S. 18

14 Vgl. Lange 1999. S. 89

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