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Scholary Paper (Seminar), 2007, 21 Pages
Author: Britta Buhl
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing
Details
Institution/College: Johannes Gutenberg University Mainz (Wirtschaftspädagogik)
Tags: Abschlussprüfungen, Ausbildungsordnunge, Vergleich, Seminar
Year: 2007
Pages: 21
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 20 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-21375-7
ISBN (Book): 978-3-640-21390-0
File size: 139 KB
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Abstract
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in seiner Neufassung vom 23. März 2005 sieht das Ziel der Berufsausbildung in der Vermittlung von „für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)“ (§1, Abs. 4). Darüber hinaus weist sie den Abschlussprüfungen der beruflichen Ausbildung u. a. die Aufgabe zu, diese geforderte berufliche Handlungsfähigkeit zu prüfen (§ 38). Damit geht die Prüfung über eine Abfrage von fachlichem Wissen hinaus[…]. Gegenstand dieser Arbeit ist in diesem Zusammenhang die Analyse der Abschlussprüfungen herkömmlicher und neu überarbeiteter Ausbildungsordnungen der kaufmännischen Berufsausbildung, Handlungskompetenz soll dabei im Fokus stehen. Betrachtet werden hierfür Ausbildungsordnungen des kaufmännischen Bereichs, beispielhaft die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann. […] Zunächst muss ein einheitliches Verständnis von Handlungskompetenz geschaffen werden. Dazu muss erörtert werden, was sich hinter dem Begriff der Handlungskompetenz – unter der im Weiteren immer berufliche Handlungskompetenz zu verstehen ist – verbirgt (Kapitel 2) und auf welche Arten Kompetenzen allgemein sowie Handlungskompetenz geprüft werden können (Kapitel 3). […] Es stellt sich die Frage, inwiefern die Forderung der Handlungskompetenz sich in der Abschlussprüfung der Industriekaufleute wieder findet (Kapitel 3). Handlungsorientierung und Praxisnähe stehen bereits seit längerer Zeit im Fokus der derzeitigen Unterrichtspraxis der Berufsschulen. Damit die Abschlussprüfung nicht vollkommen vom Unterricht entkoppelt ist, müssen diese Prinzipien auch in der Abschlussprüfung vertreten sein. [...] Unter diesem Gesichtspunkt sollten Abschlussprüfungen handlungsorientiert und praxisnah konzipiert sein und so die im Unterricht bereits gängigen Prinzipien berücksichtigen. […] Relevanter als inhaltliche Aspekte ist die Art der Prüfungsaufgaben, die sich von einer reinen Wissensabfrage abwenden und die Forderung kompetenzorientiert zu prüfen aufnehmen müssen. […] Die neuen Wege der Abschlussprüfung sind Gegenstand des vierten Kapitels. In einer abschließenden Betrachtung (Kapitel 5) sollen die Abschlussprüfungen herkömmlicher und neu überarbeiteter Ausbildungsordnungen gegenübergestellt und hinsichtlich ihrer Kompetenzorientierung diskutiert werden.
Excerpt (computer-generated)
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich 03: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik
Sommersemester 2007
HAUSARBEIT
zum Seminar
Diagnostik zu Kompetenzen
Thema 8:
Die Abschlussprüfungen herkömmlicher
und neu überarbeiteter
Ausbildungsordnungen im Vergleich
Britta Buhl
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Problemstellung
2
2.
Verständnis von Handlungskompetenz in den Ordnungsmitteln
3
3.
Ermittlung von Handlungskompetenz
6
3.1.
Allgemeine Erfassung von Handlungskompetenz
6
3.2.
Diagnostik beruflicher Handlungskompetenz in Prüfungen
7
4.
Neue Wege in der Prüfung
9
4.1.
Prüfungsmethoden zur Erfassung von Handlungskompetenz
9
4.2.
Aufgabentypen zur Erfassung von Handlungskompetenz
11
5.
Abschlussprüfung der Industriekaufleute
13
6.
Perspektiven
16
Literaturverzeichnis
18
2
1. Problemstellung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in seiner Neufassung vom 23. März 2005 sieht das
Ziel der Berufsausbildung in der Vermittlung von ,,für die Ausübung einer qualifizierten
beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)" (§1, Abs. 4).
Darüber hinaus weist sie den Abschlussprüfungen der beruflichen Ausbildung u. a. die
Aufgabe zu, diese geforderte berufliche Handlungsfähigkeit zu prüfen (§ 38). Damit
geht die Prüfung über eine Abfrage von fachlichem Wissen hinaus, das erworbene Wis-
sen soll nicht reproduziert werden, der Prüfling soll vielmehr unter Beweis stellen, dass
er Handlungen im Beruf unter Einbeziehung seines Wissens vollführen kann. Gegens-
tand dieser Arbeit ist in diesem Zusammenhang die Analyse der Abschlussprüfungen
herkömmlicher und neu überarbeiteter Ausbildungsordnungen der kaufmännischen Be-
rufsausbildung, Handlungskompetenz soll dabei im Fokus stehen. Betrachtet werden
hierfür Ausbildungsordnungen des kaufmännischen Bereichs, beispielhaft die Verord-
nung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann1.
Damit im Weiteren Missverständnisse begrifflicher Art vermieden werden können und
die Forderung des BBiG, Handlungsfähigkeit zu prüfen, fundiert diskutiert werden kann,
muss zunächst ein einheitliches Verständnis von Handlungskompetenz geschaffen wer-
den. Dazu muss erörtert werden, was sich hinter dem Begriff der Handlungskompetenz
unter der im Weiteren immer berufliche Handlungskompetenz zu verstehen ist verbirgt
(Kapitel 2) und auf welche Arten Kompetenzen allgemein sowie Handlungskompetenz
geprüft werden können (Kapitel 3). Bereits im BBiG von 1969 ist festgeschrieben, dass
die Ausbildungsordnung Grundlage der Abschlussprüfung ist. Dabei ist die Entstehung
der Ausbildungsordnungen für die folgenden Ausführungen weniger relevant, da nur
inhaltliche Aspekte der Ausbildungsordnungen betrachtet werden, weswegen auf ihre
Darstellung verzichtet wird2. Vielmehr stellt sich die Frage, inwiefern die Forderung der
1 Wird im Weiteren auf die weibliche Nennung verzichtet, so geschieht dies wertungsfrei aus Gründen der
besseren Lesbarkeit des Textes.
2 Dem interessierten Leser bietet das BIBB auf seiner Internetpräsenz eine prägnante Übersicht der Ent-
stehung einer Ausbildungsordnung (vgl. http://www.bibb.de/de/4963.htm).
3
Handlungskompetenz sich in der Abschlussprüfung der Industriekaufleute wieder findet
(Kapitel 3).
Handlungsorientierung und Praxisnähe stehen bereits seit längerer Zeit im Fokus der
derzeitigen Unterrichtspraxis der Berufsschulen. Damit die Abschlussprüfung nicht voll-
kommen vom Unterricht entkoppelt ist, müssen diese Prinzipien auch in der Abschluss-
prüfung vertreten sein. Nur so kann die Abschlussprüfung einerseits gewährleisten, dass
sie im BBiG geforderte Handlungsfähigkeit auch durch die Abschlussprüfung nachge-
wiesen wird. Andererseits ist dies unerlässlich, wenn sie darüber hinaus prüfen soll, dass
der Prüfling ,,mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbil-
dung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist" (§ 38 BBiG). Dies würde auch den ,,gemein-
samen Bildungsauftrag" (KMK 1991) von Schule und Betrieb unterstreichen. Unter die-
sem Gesichtspunkt sollten Abschlussprüfungen handlungsorientiert und praxisnah kon-
zipiert sein und so die im Unterricht bereits gängigen Prinzipien berücksichtigen. Auf
die ausführliche Darstellung der Erstellung von Prüfungsaufgaben wird in dieser Arbeit
verzichtet3. Relevanter als inhaltliche Aspekte ist die Art der Prüfungsaufgaben, die sich
von einer reinen Wissensabfrage abwenden und die Forderung kompetenzorientiert zu
prüfen aufnehmen müssen. Die Neuordnung vieler Ausbildungsberufe sollte Anlass da-
zu gegeben haben, diesen Anspruch in Prüfungsaufgaben und Prüfungsmethoden stärker
zu berücksichtigen. Die neuen Wege der Abschlussprüfung sind Gegenstand des vierten
Kapitels. In einer abschließenden Betrachtung (Kapitel 5) sollen die Abschlussprüfun-
gen herkömmlicher und neu überarbeiteter Ausbildungsordnungen gegenübergestellt
und hinsichtlich ihrer Kompetenzorientierung diskutiert werden.
2. Verständnis von Handlungskompetenz in den Ordnungsmitteln
Kennzeichen des dualen Systems ist die berufliche Ausbildung an den Lernorten Betrieb
und Schule. Konsequenter Weise müssen Inhalte beider Lernorte Bestandteil der jewei-
ligen Abschlussprüfungen sein. In § 38 BBiG wird in diesem Zusammenhang ausdrück-
lich auf die jeweils zugrunde liegenden Ausbildungsordnung hingewiesen, die sich auf
den betrieblichen Teil der Ausbildung bezieht. Da hier jedoch der Berufsschulunterricht
3 Eine Vorgehensweise bei der Konzeption von handlungsorientierten Prüfungsaufgaben am Beispiel der
Bürokaufleute findet sich bei Krechting (1998).
4
ebenfalls explizit erwähnt wird, muss auch der jeweilige Rahmenlehrplan bei der Ab-
schlussprüfung Berücksichtigung finden. Folgt man dieser Argumentation, stellt sich die
Frage wie diese Ordnungsmittel den Begriff der Handlungskompetenz verstehen, wo
Abweichungen bzw. Gemeinsamkeiten sind4.
Betrachtet wird zunächst die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute in ihrer Fas-
sung vom 26. Juli 2002. Berufliche Handlungskompetenz wird nicht explizit definiert,
so dass nur aufgrund der Zusammenhänge in § 3 eine Deutung erfolgen kann. Hand-
lungskompetenz besteht hier u. a. aus Fertigkeiten und Kenntnissen, die ,,zur Ausübung
einer qualifizierten, an Geschäftsprozessen ausgerichteten kaufmännischen Berufstätig-
keit" befähigen soll, ,,die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrol-
lieren einschließt". Zusammenfassend kann also davon ausgegangen werden, dass Pla-
nung, Durchführung und Kontrolle Komponenten der Handlungskompetenz darstellen.
Der ebenfalls aus 2002 stammende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Indust-
riekaufmann bietet ein differenzierteres, ausführlicheres Bild der Handlungskompetenz.
Unter
Teil II Bildungsauftrag der Schule
finden sich zum einen drei Dimensionen der
Handlungskompetenz, zum anderen auch das Ziel, dass durch sie verfolgt wird. Hand-
lungskompetenz bezieht sich hierbei auf ,,die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen,
sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht
sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten" (KMK 2002, 4). Dabei setzt
sich Handlungskompetenz aus Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompe-
tenz zusammen, durch ein Zusammenspiel dieser drei Dimensionen entsteht Methoden-
und Lernkompetenz. Kernelemente der Handlungskompetenz sind somit u. a. fachliches
Wissen, Problemlösefähigkeit5 und selbstständiges Handeln6 (KMK 2002, 4). Im Ver-
ständnis der KMK entwickelt sich Methodekompetenz zusammen mit den andern Kom-
4 Die folgende Darstellung orientiert sich an Breuer 2005, jedoch wird hierbei explizit das Berufsbild der
Industriekaufleute betrachtet.
5 Problemlösefähigkeit bezieht sich darauf ,,Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, metho-
dengeleitet (...) zu lösen" (KMK 2002, 4).
6 Die exakten Inhalte der einzelnen Dimensionen können dem Rahmenlehrplan entnommen werden. Hin-
sichtlich der Abschlussprüfungen werden in der Literatur immer wieder die hier genannten Elemente an-
geführt, die im Rahmenlehrplan unter Fachkompetenz fallen. Die anderen Dimensionen im Gesamtkon-
zept der Rahmenlehrpläne sind nicht weniger bedeutend, jedoch wird Fachkompetenz oft als erster Ansatz
zur Prüfung von Kompetenzen gesehen.
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