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Über das Recht von Ausländern (ausländischen Wirtschaftsunternehmen), in Aserbaidschan Unternehmen zu gründen und Bodeneigentum zu erwerben oder zu pachten

Essay, 2006, 15 Pages
Author: M.A. Elba Gurbanov
Subject: Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law

Details

Category: Essay
Year: 2006
Pages: 15
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 16  Entries
Language: German
Archive No.: V118366
ISBN (E-book): 978-3-640-21533-1
ISBN (Book): 978-3-640-21536-2
File size: 203 KB

Abstract

[...] In der vorliegenden Untersuchung werden zum einen das Recht von Ausländern in Aserbaidschan dargelegt, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Unternehmen, den Erwerb oder die Pachtung von Bodeneigentum durch ausländische Investoren untersucht. Dabei werden die wichtigen Probleme des Themas in den entsprechenden Teilen erörtert. Die Untersuchung besteht aus fünf wesentlichen Teilen. Der erste Teil setzt sich mit der Frage des Investitionsklimas in Aserbaidschan auseinander. İn diesem Teil werden verschiedene Probleme des Investitionsklimas Aserbaidschans dargelegt. Dabei wird versucht, ein klares Bild über das Investitionsklima in Aserbaidschan zu vermitteln. Im zweiten Teil wird das Recht der Ausländer in Aserbaidschan erläutert. Hier wird versucht, die Gesetze und andere Gesetzgebungsakte, die die Grundlage des Rechts von Ausländern bilden, zu verdeutlichen. Im dritten Teil wird die rechtliche Grundlage zur Gründung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen in Aserbaidschan behandelt. Dabei werden alle in der aserbaidschanischen Rechtsgebung vorhandenen rechtlichen Grundlagen dargelegt, in denen die Details dieser rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen erörtert werden. Im vierten Teil wird über Verfahren der Registrierung von ausländischen Unternehmen gesprochen und wird eine Liste von erforderlichen Dokumenten zur Registrierung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen angelegt. Im fünften Teil wird das Subthema Erwerb oder Pachten von Bodeneigentum durch Ausländer in Aserbaidschan behandelt. Dabei werden wie im dritten Teil die rechtlichen Grundlagen untersucht und Details der aserbaidschanischen Gesetzgebung zu diesem Thema dargelegt. Bei der Erarbeitung des Themas werden als Quelle hauptsächlich Gesetze und andere Gesetzgebungsakte der aserbaidschanischen Gesetzgebung zum jeweiligen Thema benutzt. Darüber hinaus ist auch die Fachliteratur, die unmittelbar mit dem Thema in Zusammenhang steht, zur Abfassung dieser Arbeit sehr behilflich. Bei der Darlegung des aserbaidschanischen Investitionsklimas spielen die Berichte verschiedener internationaler Organisationen zum jeweiligen Thema eine wichtige Rolle.


Excerpt (computer-generated)



Humboldt-Universität zu Berlin

Philosophische Fakultät III Zentralasien-Seminar

$XIEDXVWXGLHQJDQJÄ0LWWHODVLHQ.DXNDVLHQ³

Modul 2 ÄRechtliche Normen³

Se: Privatisierung und Auslandsinvestitionsrecht in Mittelasien und Südkaukasus

Das Recht von Ausländern (ausländische Wirtschaftsunternehmen), in Aserbaidschan

Unternehmen zu gründen und Bodeneigentum zu erwerben oder zu pachten

Gesamtzeichenzahl: 3100

eingereicht von:

Elba Gurbanov








Inhalt



1. Literaturverzeichnis 3

a)

Sekundärliteratur

3

b)

Primärquellen

3

2. Einleitung 4

3. Investitionsklima in Aserbaidschan im Überblick 5

4. Das Recht von Ausländern in Aserbaidschan 7

5. Gründung eines Unternehmens durch ausländische natürliche oder juristische Personen 8

6. Verfahren der Registrierung von ausländischen Unternehmen 10

7. Erwerb oder Pachten von Bodeneigentum durch Ausländer 11

8. Fazit 13



















1. Literaturverzeichnis

a) Sekundärliteratur

1. Mark Boguslavskij, Die Rechtslage für ausländische Investitionen in den

Nachfolgestaaten der Sowjetunion, München: Beck, 1993.

2. Michael Knogler, Alexei Sekarev, Wirtschaftsstruktur und Kooperationspotential

Aserbaidschans außerhalb der Energieförderung, Working Papers Nr. 251 Januar 2004,

Wirtschaftswissenschaftliche Abteilung.

b) Primärquellen

1. Verfassung der Aserbaidschanischen Republik von 1994.

2. Konstitutionsakte über die staatliche Souveränität der Aserbaidschanischen Republik von

1991.

3. Verfassungsgesetz der Aserbaidschanischen Republik über die wirtschaftliche

Unabhängigkeit von 1991.

4. Bodengesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 1999

5. Zivilgesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 1999

6. Steuergesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 2001

7. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Unternehmertätigkeit von 1992.

8. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die staatliche Registrierung juristischer

Personen von 1996.

9. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Aktiengesellschaften von 1994

10. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Privatisierung des Staatseigentumes

von 2000.

11. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über den Schutz ausländischer Investitionen

von 1992.

12. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über Investitionstätigkeit von 1995.

13. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Pachtverhältnisse des Bodens von

1998.

14. Dekrete des AseUEDLGVFKDQLVFKHQ3UlVLGHQWHQÄhEHUGLH(UOHLFKWHUXQJGHV

/L]HQ]JHEXQJVYHUIDKUHQLQ$VHUEDLGVFKDQ³YRP0lU]6HSWHPEHUXQG

ihre Ergänzungen und Änderungen vom. 28 Dezember 2005.


2. Einleitung

Mit dem Ziel, ausländische Investitionen in die aserbaidschanische Volkswirtschaft

HLQ]XEH]LHKHQ EHWUHLEW GLH DVHUEDLGVFKDQLVFKH 5HJLHUXQJ HLQH 3ROLWLN GHU ÄRIIHQHQ 7UHQ³ 0LW

dieser Politik beabsichtigt die Regierung, materielle und finanzielle Ressourcen sowie

Verwaltungsverfahren aus dem Ausland heranzuziehen und deren effektive Nutzung in der

Volkswirtschaft zu garantieren. Diese Politik ist ein Teil der Wirtschaftsstrategie der

aserbaidschanischen Regierung.

Die aserbaidschanische Regierung versucht durch das Erlassen vieler Gesetze, die Interessen

der Investoren zu schützen und ihre Eigentumsrechte zu garantieren, günstige Bedingungen für

ausländische Unternehmen zu ermöglichen, damit ein günstiges Investitionsklima für

ausländische Investoren in Aserbaidschan entsteht.

Obwohl es in Aserbaidschan schon zwei Gesetze gibt, die die Investitionsverhältnisse neben

anderen Gesetzgebungsakten regeln, beabsichtigt das Parlament, neu Gesetz zu erlassen, welches

die beiden ersetzen soll, weil nach Meinung vieler Experten diese beiden Gesetze nicht dem

internationalen Standard entsprechen. Die neuen Gesetze würden mehr Begünstigungen für

ausländische Investoren vorsehen. Mit diesem Gesetz werde auch das Verfahren zum Erwerb

oder zur Pachtung von Bodeneigentum und zur Gründung eines Unternehmens durch

ausländische natürliche oder juristische Personen in Aserbaidschan unmittelbar erleichtert.1

In der vorliegenden Untersuchung werden zum einen das Recht von Ausländern in

Aserbaidschan dargelegt, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung

von Unternehmen, den Erwerb oder die Pachtung von Bodeneigentum durch ausländische

Investoren untersucht. Dabei werden die wichtigen Probleme des Themas in den entsprechenden

Teilen erörtert. Die Untersuchung besteht aus fünf wesentlichen Teilen.

Der erste Teil setzt sich mit der Frage des Investitionsklimas in Aserbaidschan auseinander.

øQGLHVHP7HLOwerden verschiedene Probleme des Investitionsklimas Aserbaidschans dargelegt.

Dabei wird versucht, ein klares Bild über das Investitionsklima in Aserbaidschan zu vermitteln.

Im zweiten Teil wird das Recht der Ausländer in Aserbaidschan erläutert. Hier wird versucht,

die Gesetze und andere Gesetzgebungsakte, die die Grundlage des Rechts von Ausländern bilden,

zu verdeutlichen.

Im dritten Teil wird die rechtliche Grundlage zur Gründung eines Unternehmens von

ausländischen natürlichen oder juristischen Personen in Aserbaidschan behandelt. Dabei werden



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