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Subtitle: Von der Bewertung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen in Sittlichkeitsprozessen
Scholarly Research Paper, 2007, 22 Pages
Author: Christian Undorf
Subject: Cultural Studies
Details
Tags: Zweifel, Angeklagten’, Glaubwürdigkeit, Sittlichkeitsprozess, Zeuge, Gericht, Kulturgeschichte, Kindheitsbild, Kindheit, Geschichte, Kriminalität, Kriminalitätsforschung, historisch, Gerichtsprozess, Kinder
Year: 2007
Pages: 22
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 19 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-21653-6
File size: 143 KB
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Abstract
Kriminalität und Verbrechen sind in der Medienlandschaft allgegenwärtig. Nach den TV-Richtern am Nachmittag ermitteln Kommissare am Vorabend in vermeintlich “echten” Kriminalfällen, bevor zur Prime Time schließlich die großen, publikumsträchtigen Serien- und Film-Produktionen ausgestrahlt werden. Selbst die Nachrichtensendungen dazwischen bilden keine Ausnahme und lassen das Thema keineswegs außer Acht. An Interesse der Öffentlichkeit mangelt es also nicht. Insbesondere Geschichten und Berichte über Sexualverbrechen scheinen dabei erfolgversprechende “Publikumsrenner” zu sein, die daher auch immer wieder in den Medien auftauchen. Genau dieser Bereich der Kriminalität bildet den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Im ersten Abschnitt wird zunächst anhand der Epoche des Deutschen Kaiserreichs (1871 - 1918) ein historisches Verständnis von Geschlechterrollen und Körperdefinitionen und den daraus resultierenden kulturellen Deutungsmustern sexueller Gewalt erarbeitet. Literaturgrundlage bildet hier vor allem die Dissertation von Tanja Hommen aus dem Jahr 2000. Im Zuge dessen richtet sich der Fokus schon bald auf die Rolle von Kindern - hauptsächlich junge Mädchen - in Sittlichkeitsprozessen. Der Frage nach der Bewertung der Glaubwürdigkeit dieser Zeuginnen vor Gericht wird schließlich im zweiten Abschnitt der Arbeit nachgegangen. Außerdem soll ein Bogen in die heutige Zeit geschlagen werden, um abschließend Überlegungen anzustellen, inwiefern “das Kind vor Gericht” das kulturelle Kindheitsbild einer Zeit repräsentiert bzw. das Verhalten gegenüber den wirklichen Kindern beeinflusst.
Excerpt (computer-generated)
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sommersemester 2007
,Im Zweifel für den Angeklagten′?
Von der Bewertung der Glaubwürdigkeit kindlicher und
jugendlicher Zeugen in Sittlichkeitsprozessen
zum kulturellen Kindheitsbild
vorgelegt von
Christian Undorf
Fach: Medien- und Kulturwissenschaften
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1.
Einleitung 3
2.
Wer ist der Täter, wer das Opfer in einem Sexualverbrechen? 4
2.1 Geschlechterrol en und Körperdefinitionen im Kaiserreich 4
2.2 Das ,,verführende" Mädchen
Über ,,Komplizenschaft" und die (Mit-)Schuld des Kindes 6
3.
Kindliche Zeugen in Sittlichkeitsprozessen
Eine Frage der Glaubwürdigkeit? 9
3.1 Warum man dem Kind im Zeugenstand nur selten glaubte 9
3.2 Gerichtliche Vernehmungen
Ein Blick zurück und in die Gegenwart 13
4.
Die Kontroversen um die Schutzbedürftigkeit von Kindern
Ein Ausblick 16
Quel en- und Literaturverzeichnis 20
3
1. Einleitung
Nach rund einer halben Stunde ist der Fal klar: Thomas, 19 Jahre alt, hat die vier
Jahre jüngere Tatjana vor acht Monaten gegen ihren Wil en zum Sex gezwungen. Es
war Vergewaltigung. Daran besteht nun kein Zweifel mehr. Dass Thomas die Tat
letzten Endes gestehen würde, war ohnehin schon seit den letzten zehn Minuten der
Verhandlung absehbar. Die vernommenen Zeugen belasteten ihn schwer und die
Beweislage war nur al zu erdrückend gewesen. Dementsprechend lautstark und
verachtend hatte die Menge der Zuschauer im Saal Thomas′ Geständnis schließlich
quittiert. Richterin Barbara Salesch hatte erst dafür Sorge tragen müssen, dass
wieder Ruhe einkehrt und dazu wiederholt laut mit ihrem Hämmerchen auf den Tisch
geschlagen. Gleich nach der Werbepause wird sie ihr Urteil verkünden und Thomas
mit einer wie der Zuschauer erwarten darf harten Strafe belegen, bevor im
Anschluss Richter Alexander Hold ab 16 Uhr in ähnlichen Fäl en weiter für Recht und
Ordnung sorgen wird.
Auch wenn dieses Beispiel aus einer Fernseh-Gerichtsshow erfunden ist: So oder so
ähnlich flimmert es täglich über Mil ionen von Bildschirmen. Kriminalität und
Verbrechen sind in der Medienlandschaft al gegenwärtig. Nach den TV-Richtern am
Nachmittag ermitteln Kommissare am Vorabend in vermeintlich ,,echten"
Kriminalfäl en, bevor zur Prime Time schließlich die großen, publikumsträchtigen
Serien- und Film-Produktionen ausgestrahlt werden. Die Palette reicht dabei vom
klassischen ZDF-Krimi bis hin zu ,C.S.I.′, den amerikanischen ,,Crime Scene
Investigations" im Stil eines MTV-Musikvideos. Selbst die Nachrichtensendungen
dazwischen bilden keine Ausnahme und lassen das Thema keineswegs außer Acht.
Und wem das al es noch nicht reicht, der hat seit geraumer Zeit die Möglichkeit, sich
mit digitalen Sendern wie ,RTL Crime′ 24-stündige Programme ins Wohnzimmer zu
holen, die sich ganz und ausschließlich dem Verbrechen widmen.
An Interesse der Öffentlichkeit mangelt es also nicht. Insbesondere Geschichten und
Berichte
über
Sexualverbrechen
scheinen
dabei
erfolgversprechende
,,Publikumsrenner" zu sein, die daher auch immer wieder in den Medien auftauchen.
Genau dieser Bereich der Kriminalität sol den Ausgangspunkt der vorliegenden
Arbeit bilden. So werde ich im ersten Abschnitt zunächst versuchen, anhand der
Epoche des Deutschen Kaiserreichs (1871 1918) ein historisches Verständnis von
4
Geschlechterrol en und Körperdefinitionen und den daraus resultierenden kulturel en
Deutungsmustern sexuel er Gewalt zu erarbeiten. Literaturgrundlage bildet hier vor
al em die Dissertation von Tanja Hommen aus dem Jahr 2000. Im Zuge dessen
richtet sich der Fokus schon bald auf die Rol e von Kindern hauptsächlich junge
Mädchen in Sittlichkeitsprozessen. Der Frage nach der Bewertung der
Glaubwürdigkeit dieser Zeuginnen vor Gericht möchte ich mich dann im zweiten
Abschnitt meiner Arbeit annähern. Außerdem werde ich an dieser Stel e versuchen,
einen Bogen in die heutige Zeit zu schlagen, um abschließend Überlegungen
anzustel en, inwiefern ,,das Kind vor Gericht" das kulturel e Kindheitsbild1 einer Zeit
repräsentiert bzw. das Verhalten gegenüber den wirklichen Kindern beeinflusst.
2. Wer ist der Täter, wer das Opfer in einem
Sexualverbrechen?
2.1 Geschlechterrollen und Körperdefinitionen im
Kaiserreich
Im Rahmen ihrer Dissertation hat Tanja Hommen Strafprozessakten untersucht, in
denen Fäl e von Notzucht, unzüchtigen Handlungen an Kindern sowie Blutschande
und Verführung dokumentiert wurden, die sich in der Zeit zwischen 1870 und 1905 in
der ländlichen Gesel schaft Bayerns ereignet haben.2 Darin unterstreicht Hommen,
dass Definition und kulturel e Konstruktion von Körpern und Körperlichkeit eine
entscheidende Rol e bei der Wahrnehmung und Deutung eines Verbrechens
spielen.3 Körper werden auf kulturel spezifische Weise und innerhalb eines
komplexen Netzes aus Zeichen und Codes definiert. Diese diskursive Vorstel ung
des weiblichen, männlichen sowie kindlichen Körpers produziert somit auch kulturel e
Wahrnehmungs- und Erfahrungsweisen sexuel er Gewalt. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass Körperlichkeit und Körpererfahrung historisch d.h. wandelbar
sind.4 Im Folgenden werde ich nun einen genaueren Blick auf Hommens Ergebnisse
1 ,,»Kindheitsbild« meint die Entwürfe und Vorstel ungen, die sich eine Epoche, eine soziale Gruppe
oder auch ein Einzelner von Kindern macht (und die individuel und gesel schaftlich außerordentlich
wirksam sein und das Verhalten gegenüber >wirklichenAus: Richter, Dieter: Das fremde Kind. Zur Entstehung der Kindheitsbilder des bürgerlichen Zeitalters.
Frankfurt am Main 1987. S. 19.
2 Vgl.: Hommen, Tanja: Körperdefinition und Körpererfahrung. ,,Notzucht" und ,,unzüchtige
Handlungen an Kindern" im Kaiserreich. In: Geschichte und Gesellschaft 26 (2000), Heft 4. S. 577-
601.
3 Vgl.: Ebd., S. 577f.
4 Vgl.: Ebd., S. 580.
5
für die Gesel schaft Bayerns gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20.
Jahrhunderts werfen, da die von ihr gewonnen Erkenntnisse eine wichtige Grundlage
für die weiteren Überlegungen in dieser Arbeit darstel en.
Zentraler Ausgangspunkt der Dissertation von Tanja Hommen ist der Begriff der
,Erfahrung′. Im al täglichen Sprachgebrauch ist in diesem Zusammenhang heute
meist vom ,,Erfahrungen machen" die Rede. Der Mensch ,,macht" Erfahrungen. Es
handelt sich also um etwas scheinbar passives, was einem widerfährt. Laut Hommen
wird eine Erfahrung al erdings vielmehr in einem sozialen Kontext und unter
Verwendung kulturel er Deutungen (aktiv) produziert. ,Erfahrung′ bezeichnet folglich
die Bedeutungszuschreibung zu einem Ereignis durch das erlebende Subjekt.5 Dabei
ist die Art und Weise, wie wir die Dinge bzw. Erlebnisse wahrnehmen und einordnen
soziokulturel beeinflusst. Kulturel e Deutungsmuster vari eren somit je nach
Geschlecht, Alter, Herkunft und anderen Faktoren. Die Erfahrung sexuel er Gewalt
lässt sich infolgedessen nicht als al gemeingültig beschreiben, sondern geschieht
stets im sozialen und lebensweltlichen Kontext.
Jener Kontext war gegen Ende des 19. Jahrhunderts jedoch schon beinahe
,,vorgegeben". Hommens Diskursanalyse zeigt, dass in den Köpfen der Menschen
ganz klare Vorstel ungen eines Sexualverbrechens existierten.6 Dies ist auf die
damalige Konstruktion der Geschlechterrol en zurückzuführen, die den verletzenden,
männlichen
Körper
vom
verletzlichen,
weiblichen
Körper
unterschied.
Dementsprechend
kam
für
den
Straftatbestand
der
Notzucht
laut
Reichsstrafgesetzbuch auch nur ein Mann als Täter sowie eine Frau in der Rol e des
Opfers in Frage.7 Im Diskurs war die Vergewaltigung damit ,,eine Form der Gewalt,
die sexuel konnotiert und keineswegs geschlechtsneutral ist."8 Dieser Auffassung
lagen komplementäre Körperdefinitionen zu Grunde, die zudem eine Verknüpfung
zwischen dem Körper bzw. der Sexualität eines Menschen auf der einen Seite und
dem Geist bzw. der Persönlichkeit desselben auf der anderen nahe legten. So
zeichnete sich der Mann im Diskurs der Epoche des Deutschen Kaiserreichs durch
eine deutlich gesteigerte Triebhaftigkeit aus. Kennzeichnend für ihn war ein
aggressiver Geschlechtstrieb, der ständige Selbstbeherrschung erforderte. Ihm
5 Vgl.: Ebd., S. 581f.
6 Vgl.: Hommen, Tanja: Körperdefinition und Körpererfahrung, a.a.O., S. 582-588.
7 Vgl.: Ebd., S. 582.
8 Ebd., S. 584.
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