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‚Im Zweifel für den Angeklagten’?

Subtitle: Von der Bewertung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen in Sittlichkeitsprozessen

Scholarly Research Paper, 2007, 22 Pages
Author: Christian Undorf
Subject: Cultural Studies

Details

Category: Scholarly Research Paper
Year: 2007
Pages: 22
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 19  Entries
Language: German
Archive No.: V118415
ISBN (E-book): 978-3-640-21653-6

File size: 143 KB

Abstract

Kriminalität und Verbrechen sind in der Medienlandschaft allgegenwärtig. Nach den TV-Richtern am Nachmittag ermitteln Kommissare am Vorabend in vermeintlich “echten” Kriminalfällen, bevor zur Prime Time schließlich die großen, publikumsträchtigen Serien- und Film-Produktionen ausgestrahlt werden. Selbst die Nachrichtensendungen dazwischen bilden keine Ausnahme und lassen das Thema keineswegs außer Acht. An Interesse der Öffentlichkeit mangelt es also nicht. Insbesondere Geschichten und Berichte über Sexualverbrechen scheinen dabei erfolgversprechende “Publikumsrenner” zu sein, die daher auch immer wieder in den Medien auftauchen. Genau dieser Bereich der Kriminalität bildet den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Im ersten Abschnitt wird zunächst anhand der Epoche des Deutschen Kaiserreichs (1871 - 1918) ein historisches Verständnis von Geschlechterrollen und Körperdefinitionen und den daraus resultierenden kulturellen Deutungsmustern sexueller Gewalt erarbeitet. Literaturgrundlage bildet hier vor allem die Dissertation von Tanja Hommen aus dem Jahr 2000. Im Zuge dessen richtet sich der Fokus schon bald auf die Rolle von Kindern - hauptsächlich junge Mädchen - in Sittlichkeitsprozessen. Der Frage nach der Bewertung der Glaubwürdigkeit dieser Zeuginnen vor Gericht wird schließlich im zweiten Abschnitt der Arbeit nachgegangen. Außerdem soll ein Bogen in die heutige Zeit geschlagen werden, um abschließend Überlegungen anzustellen, inwiefern “das Kind vor Gericht” das kulturelle Kindheitsbild einer Zeit repräsentiert bzw. das Verhalten gegenüber den wirklichen Kindern beeinflusst.


Excerpt (computer-generated)

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Sommersemester 2007

,Im Zweifel für den Angeklagten′?

Von der Bewertung der Glaubwürdigkeit kindlicher und

jugendlicher Zeugen in Sittlichkeitsprozessen

zum kulturellen Kindheitsbild

vorgelegt von

Christian Undorf

Fach: Medien- und Kulturwissenschaften


2

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 2

1.

Einleitung 3

2.

Wer ist der Täter, wer das Opfer in einem Sexualverbrechen? 4

2.1 Geschlechterrol en und Körperdefinitionen im Kaiserreich 4

2.2 Das ,,verführende" Mädchen ­

Über ,,Komplizenschaft" und die (Mit-)Schuld des Kindes 6

3.

Kindliche Zeugen in Sittlichkeitsprozessen ­

Eine Frage der Glaubwürdigkeit? 9

3.1 Warum man dem Kind im Zeugenstand nur selten glaubte 9

3.2 Gerichtliche Vernehmungen ­

Ein Blick zurück und in die Gegenwart 13

4.

Die Kontroversen um die Schutzbedürftigkeit von Kindern ­

Ein Ausblick 16

Quel en- und Literaturverzeichnis 20


3

1. Einleitung

Nach rund einer halben Stunde ist der Fal klar: Thomas, 19 Jahre alt, hat die vier

Jahre jüngere Tatjana vor acht Monaten gegen ihren Wil en zum Sex gezwungen. Es

war Vergewaltigung. Daran besteht nun kein Zweifel mehr. Dass Thomas die Tat

letzten Endes gestehen würde, war ohnehin schon seit den letzten zehn Minuten der

Verhandlung absehbar. Die vernommenen Zeugen belasteten ihn schwer und die

Beweislage war nur al zu erdrückend gewesen. Dementsprechend lautstark und

verachtend hatte die Menge der Zuschauer im Saal Thomas′ Geständnis schließlich

quittiert. Richterin Barbara Salesch hatte erst dafür Sorge tragen müssen, dass

wieder Ruhe einkehrt und dazu wiederholt laut mit ihrem Hämmerchen auf den Tisch

geschlagen. Gleich nach der Werbepause wird sie ihr Urteil verkünden und Thomas

mit einer ­ wie der Zuschauer erwarten darf ­ harten Strafe belegen, bevor im

Anschluss Richter Alexander Hold ab 16 Uhr in ähnlichen Fäl en weiter für Recht und

Ordnung sorgen wird.

Auch wenn dieses Beispiel aus einer Fernseh-Gerichtsshow erfunden ist: So oder so

ähnlich flimmert es täglich über Mil ionen von Bildschirmen. Kriminalität und

Verbrechen sind in der Medienlandschaft al gegenwärtig. Nach den TV-Richtern am

Nachmittag ermitteln Kommissare am Vorabend in vermeintlich ,,echten"

Kriminalfäl en, bevor zur Prime Time schließlich die großen, publikumsträchtigen

Serien- und Film-Produktionen ausgestrahlt werden. Die Palette reicht dabei vom

klassischen ZDF-Krimi bis hin zu ,C.S.I.′, den amerikanischen ,,Crime Scene

Investigations" im Stil eines MTV-Musikvideos. Selbst die Nachrichtensendungen

dazwischen bilden keine Ausnahme und lassen das Thema keineswegs außer Acht.

Und wem das al es noch nicht reicht, der hat seit geraumer Zeit die Möglichkeit, sich

mit digitalen Sendern wie ,RTL Crime′ 24-stündige Programme ins Wohnzimmer zu

holen, die sich ganz und ausschließlich dem Verbrechen widmen.

An Interesse der Öffentlichkeit mangelt es also nicht. Insbesondere Geschichten und

Berichte

über

Sexualverbrechen

scheinen

dabei

erfolgversprechende

,,Publikumsrenner" zu sein, die daher auch immer wieder in den Medien auftauchen.

Genau dieser Bereich der Kriminalität sol den Ausgangspunkt der vorliegenden

Arbeit bilden. So werde ich im ersten Abschnitt zunächst versuchen, anhand der

Epoche des Deutschen Kaiserreichs (1871 ­ 1918) ein historisches Verständnis von


4

Geschlechterrol en und Körperdefinitionen und den daraus resultierenden kulturel en

Deutungsmustern sexuel er Gewalt zu erarbeiten. Literaturgrundlage bildet hier vor

al em die Dissertation von Tanja Hommen aus dem Jahr 2000. Im Zuge dessen

richtet sich der Fokus schon bald auf die Rol e von Kindern ­ hauptsächlich junge

Mädchen ­ in Sittlichkeitsprozessen. Der Frage nach der Bewertung der

Glaubwürdigkeit dieser Zeuginnen vor Gericht möchte ich mich dann im zweiten

Abschnitt meiner Arbeit annähern. Außerdem werde ich an dieser Stel e versuchen,

einen Bogen in die heutige Zeit zu schlagen, um abschließend Überlegungen

anzustel en, inwiefern ,,das Kind vor Gericht" das kulturel e Kindheitsbild1 einer Zeit

repräsentiert bzw. das Verhalten gegenüber den wirklichen Kindern beeinflusst.

2. Wer ist der Täter, wer das Opfer in einem

Sexualverbrechen?

2.1 Geschlechterrollen und Körperdefinitionen im

Kaiserreich

Im Rahmen ihrer Dissertation hat Tanja Hommen Strafprozessakten untersucht, in

denen Fäl e von Notzucht, unzüchtigen Handlungen an Kindern sowie Blutschande

und Verführung dokumentiert wurden, die sich in der Zeit zwischen 1870 und 1905 in

der ländlichen Gesel schaft Bayerns ereignet haben.2 Darin unterstreicht Hommen,

dass Definition und kulturel e Konstruktion von Körpern und Körperlichkeit eine

entscheidende Rol e bei der Wahrnehmung und Deutung eines Verbrechens

spielen.3 Körper werden auf kulturel spezifische Weise und innerhalb eines

komplexen Netzes aus Zeichen und Codes definiert. Diese diskursive Vorstel ung

des weiblichen, männlichen sowie kindlichen Körpers produziert somit auch kulturel e

Wahrnehmungs- und Erfahrungsweisen sexuel er Gewalt. Im Umkehrschluss

bedeutet dies, dass Körperlichkeit und Körpererfahrung historisch ­ d.h. wandelbar ­

sind.4 Im Folgenden werde ich nun einen genaueren Blick auf Hommens Ergebnisse

1 ,,»Kindheitsbild« meint die Entwürfe und Vorstel ungen, die sich eine Epoche, eine soziale Gruppe

oder auch ein Einzelner von Kindern macht (und die individuel und gesel schaftlich außerordentlich

wirksam sein und das Verhalten gegenüber >wirklichenAus: Richter, Dieter: Das fremde Kind. Zur Entstehung der Kindheitsbilder des bürgerlichen Zeitalters.

Frankfurt am Main 1987. S. 19.

2 Vgl.: Hommen, Tanja: Körperdefinition und Körpererfahrung. ,,Notzucht" und ,,unzüchtige

Handlungen an Kindern" im Kaiserreich. In: Geschichte und Gesellschaft 26 (2000), Heft 4. S. 577-

601.

3 Vgl.: Ebd., S. 577f.

4 Vgl.: Ebd., S. 580.


5

für die Gesel schaft Bayerns gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20.

Jahrhunderts werfen, da die von ihr gewonnen Erkenntnisse eine wichtige Grundlage

für die weiteren Überlegungen in dieser Arbeit darstel en.

Zentraler Ausgangspunkt der Dissertation von Tanja Hommen ist der Begriff der

,Erfahrung′. Im al täglichen Sprachgebrauch ist in diesem Zusammenhang heute

meist vom ,,Erfahrungen machen" die Rede. Der Mensch ,,macht" Erfahrungen. Es

handelt sich also um etwas scheinbar passives, was einem widerfährt. Laut Hommen

wird eine Erfahrung al erdings vielmehr in einem sozialen Kontext und unter

Verwendung kulturel er Deutungen (aktiv) produziert. ,Erfahrung′ bezeichnet folglich

die Bedeutungszuschreibung zu einem Ereignis durch das erlebende Subjekt.5 Dabei

ist die Art und Weise, wie wir die Dinge bzw. Erlebnisse wahrnehmen und einordnen

soziokulturel beeinflusst. Kulturel e Deutungsmuster vari eren somit je nach

Geschlecht, Alter, Herkunft und anderen Faktoren. Die Erfahrung sexuel er Gewalt

lässt sich infolgedessen nicht als al gemeingültig beschreiben, sondern geschieht

stets im sozialen und lebensweltlichen Kontext.

Jener Kontext war gegen Ende des 19. Jahrhunderts jedoch schon beinahe

,,vorgegeben". Hommens Diskursanalyse zeigt, dass in den Köpfen der Menschen

ganz klare Vorstel ungen eines Sexualverbrechens existierten.6 Dies ist auf die

damalige Konstruktion der Geschlechterrol en zurückzuführen, die den verletzenden,

männlichen

Körper

vom

verletzlichen,

weiblichen

Körper

unterschied.

Dementsprechend

kam

für

den

Straftatbestand

der

Notzucht

laut

Reichsstrafgesetzbuch auch nur ein Mann als Täter sowie eine Frau in der Rol e des

Opfers in Frage.7 Im Diskurs war die Vergewaltigung damit ,,eine Form der Gewalt,

die sexuel konnotiert und keineswegs geschlechtsneutral ist."8 Dieser Auffassung

lagen komplementäre Körperdefinitionen zu Grunde, die zudem eine Verknüpfung

zwischen dem Körper bzw. der Sexualität eines Menschen auf der einen Seite und

dem Geist bzw. der Persönlichkeit desselben auf der anderen nahe legten. So

zeichnete sich der Mann im Diskurs der Epoche des Deutschen Kaiserreichs durch

eine deutlich gesteigerte Triebhaftigkeit aus. Kennzeichnend für ihn war ein

aggressiver Geschlechtstrieb, der ständige Selbstbeherrschung erforderte. Ihm

5 Vgl.: Ebd., S. 581f.

6 Vgl.: Hommen, Tanja: Körperdefinition und Körpererfahrung, a.a.O., S. 582-588.

7 Vgl.: Ebd., S. 582.

8 Ebd., S. 584.



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