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Kampf der Fürsten und Städte gegen niederadlige Gewalt und Fehde close

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Kampf der Fürsten und Städte gegen niederadlige Gewalt und Fehde

Subtitle: Das Beispiel Sachsen im Spätmittelalter

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 20 Pages
Author: cand. phil. Martin J. Gräßler
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Event: Auf der Straße. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
Institution/College: Dresden Technical University (Institut für Geschichte)
Tags: Kampf, Fürsten, Städte, Gewalt, Fehde, Straße, Geschichte, Raum, Mittelalter, Frühen, Neuzeit
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 20
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 26  Entries
Language: German
Archive No.: V118632
ISBN (E-book): 978-3-640-22059-5
ISBN (Book): 978-3-640-22291-9
File size: 99 KB

Abstract

Die Fehde war während des hohen und späten Mittelalters und bis hinein in die Frühe Neuzeit eine wichtige Legitimation, um mit Gewalt für die eigenen Interessen zu streiten. Dabei bedienten sich Landesfürsten, Städte, selbst Bürger dieser als Rechtsmittel verstanden Maßnahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum der vorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel des Niederadels und die Bekämpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei soll der umstrittene Begriff des „Raubritters“ vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstrukt der neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieser Stelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese für die Betrachtung des Kampfes, sowohl der Städte als auch der Fürsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaum eine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder von einem Überfall durch einen „Raubritter“ ausging. Bekämpft wurde niederadlige Gewalt per se, sofern sie den Interessen der Städte oder des Landesherrn zuwiderlief. Zu Beginn werden die zeitgenössischen Beweggründe benannt, die im späten Mittelalter als Grund für eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass und entsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklärt werden. Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles über Gerichte oder Schiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gütlichen Einigung konnte eine Fehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen werden. Mit dem Scheitern der friedlichen Konfliktbeilegung sollte eine förmliche Ankündigung der Feindschaft erfolgen, welche bestimmte Ansprüche in Form, Inhalt und Übergabe erfüllen musste. Der Fehdebrief schied die Fehde vom gesetzlosen Überfall und war für die juristische Bewertung der Tat von entscheidender Bedeutung. Aber auch in der Durchführung der Auseinandersetzung gab es, wenngleich wenige und häufig missachtete, Regeln, die die schlimmsten Schäden gegenüber Land und Leuten begrenzen sollten. Die Charakteristik der Fehde als Problem für Sicherheit und Wohlstand der Städte im späten Mittelalter schließt den ersten Teil der Arbeit ab.


Excerpt (computer-generated)

Technische Universität Dresden
Institut für Geschichte
Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte

HS: Auf der Straße. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Kampf der Fürsten und Städte gegen niederadlige Gewalt und Fehde

Das Beispiel Sachsen im Spätmittelalter

Martin J. Gräßler

 

Inhaltsverzeichnis


1 Einführung ... 2

2 Fehdeführung des Niederadels ... 4

2.1 Beweggründe für Fehdeführung ... 4
2.2 Alternative Rechtsmittel ... 5
2.3 Fehdebrief ... 5
2.4 Fehdeführung ... 6
2.5 Missbrauch der Fehde ... 7

3 Kampf gegen die Fehde ... 8

3.1 Landesherren und Städte ... 8
3.2 Einschränkung des Fehderechts ... 9

4 Einige Beispiele aus Sachsen ... 11

5 Schlussbetrachtungen ... 15

6 Quellen- und Literaturverzeichnis ... 16

6.1 Quellen ... 16
6.2 Literatur ... 16

 

 

1 Einführung

Die Fehde war während des hohen und späten Mittelalters und bis hinein in die Frühe Neuzeit eine wichtige Legitimation, um mit Gewalt für die eigenen Interessen zu streiten. Dabei bedienten sich Landesfürsten, Städte, selbst Bürger dieser als Rechtsmittel verstanden Maßnahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum der vorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel des Niederadels und die Bekämpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei soll der umstrittene Begriff des „Raubritters“ vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstrukt der neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieser Stelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese für die Betrachtung des Kampfes, sowohl der Städte als auch der Fürsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaum eine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder von einem Überfall durch einen „Raubritter“ ausging. Bekämpft wurde niederadlige Gewalt per se, sofern sie den Interessen der Städte oder des Landesherrn zuwiderlief.

Zu Beginn werden die zeitgenössischen Beweggründe benannt, die im späten Mittelalter als Grund für eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass und entsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklärt werden. Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles über Gerichte oder Schiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gütlichen Einigung konnte eine Fehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen werden. Mit dem Scheitern der friedlichen Konfliktbeilegung sollte eine förmliche Ankündigung der Feindschaft erfolgen, welche bestimmte Ansprüche in Form, Inhalt und Übergabe erfüllen musste. Der Fehdebrief schied die Fehde vom gesetzlosen Überfall und war für die juristische Bewertung der Tat von entscheidender Bedeutung. Aber auch in der Durchführung der Auseinandersetzung gab es, wenngleich wenige und häufig missachtete, Regeln, die die schlimmsten Schäden gegenüber Land und Leuten begrenzen sollten. Die Charakteristik der Fehde als Problem für Sicherheit und Wohlstand der Städte im späten Mittelalter schließt den ersten Teil der Arbeit ab.

Die nunmehr dargestellte Fehde des Niederadels stellte sowohl für den Landesherrn wie auch für die aufstrebenden Städte ein immer größeres Problem dar. Der Fürst sah in Fehdeführung eine Untergrabung des eigenen Machtanspruchs, während die Städte ihre wirtschaftlichen Grundlagen bedroht sahen. So kann es kaum wundern, dass ein gemeinsames Interesse zur Bekämpfung dieser Problematik entstand. Neben der allgemeinen Entwicklung der Territorialstaaten, welche eine rechtliche Einschränkung der Fehde und allgemein außerstaatlicher Gewalt vorsahen, schlossen sich die Städte in wirkungsvollen und mächtigen Bündnissen zusammen. An Beispielen aus der Lausitz und anderen Regionen in Sachsen werden die konkreten Maßnahmen gegen niederadlige Gewalt aufgezeigt, welche sich in der Zerstörung der „Raubburgen“ am eindrucksvollsten schildern lassen. Überdies zeigen weitere Fälle die Einmischung der sächsischen Territorialherren in nachrangige Fehden und damit die ersten Versuche der Bekämpfung von Gewalt außerhalb des staatlichen Monopols. Das gemeinsame Wirken der Städte und der Landesherren führte allmählich zum Rückgang der Gewaltausübung durch den niederen Adel, aber erst der Ausbau staatlicher Verwaltung und die wirkliche Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols im 16. Jahrhundert führte zum Aussterben der Fehde, wie auch der eigenständigen adligen Gewaltausübung.

 

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