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„Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung

Hauptseminararbeit, 2005, 30 Seiten
Autor: Diplom-Kulturwissenschaftler Hendrik Heinze
Fach: Kulturwissenschaft

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 30
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 40  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V118695
ISBN (E-Book): 978-3-640-22087-8
ISBN (Buch): 978-3-640-22302-2
Dateigröße: 252 KB

Zusammenfassung / Abstract

Ein zeitloser, anschaulich geschriebener Überblick über die beleidigende Kraft von Gesten und über die Strafen, die Gerichte für die wortlosen Beleidigungen verhängen. In dieser Form bis heute einzigartig. Bereits Shakespeare wusste um die beleidigende Kraft von Gesten. In der ersten Szene der Tragödie Romeo und Julia lässt Shakespeare die Diener der verfeindeten Häuser Capulet und Montague aufeinandertreffen. Sampson aus dem Hause Capulet versucht die Bediensteten der Montague zu provozieren, indem er sich, Abraham vom Hause Montague zugewandt, auf den Daumen beisst. Die Übersetzung von Wieland behält diese Geste bei, mit der der verächtliche Biss in den Penis des Gegenübers symbolisiert wird. Der große Dichter war nicht nur ein Meister der Worte, sondern auch der wortlosen Kommunikation. Konventionalisierte Beleidigungsgesten sind kein Kind unserer Tage. Vielmehr ist zu vermuten, dass jede Kultur zu jeder Zeit über ein Repertoire konventionalisierter Gesten verfügte, mit denen Missachtung oder Nichtachtung ausgedrückt werden konnte. Heute informieren Reiseführer und Ratgeber zur interkulturellen Kommunikation ausführlich, wie die Hände im Gastland tunlichst nicht bewegt werden sollten. In Deutschland kann die gestische Beleidigung – abgesehen von den sonstigen zwischenmenschlichen Verstimmungen – sogar nach den Maßgaben des Gesetzes bestraft werden. Die meisten Beleidigungen gelangen den Gerichten dabei aus dem Straßenverkehr zur Kenntnis. Meist sind das die Klassiker „Stinkefinger“ und „Vogel“. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist wesentliche Quelle dieser Arbeit. Teil II befasst sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Rechtsprechung. Einer juristischen Definition der Beleidigung ist Abschnitt 2.1 gewidmet. Dort wird auch auf die möglichen Formen gestischer Beleidigung, die Frage nach der Intention des Kundgebenden und den sonstigen Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs eingegangen. Abschnitt 2.2 versucht sich an einer für unsere Zwecke hilfreichen Definition der Geste. Abschnitt 2.3 diskutiert sprechakttheoretische Erwägungen zum Handeln durch den Gebrauch von Äußerungen. Teil III befasst sich genauer mit dem Wesen der Beleidigungsgeste und stellt die geläufigsten Gesten vor. Teil IV beleuchtet ausführlich die gerichtliche Sanktionierung anhand ausgewählter Urteile. Im Fazit in Teil V werden die erlangten Erkenntnisse zusammengefasst.


Textauszug (computergeneriert)

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Seminar “Sprache und Raum“

„Unspoken words“: Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung

Hendrik Heinze

 

Inhaltsverzeichnis


I Einleitung ... 1

II Theorie ... 4

2.1 Was ist eine Beleidigung? ... 4
    Das „Tätigwerden als solches“: Beleidigung als Tätigkeitsdelikt ... 4
2.2 Was ist eine Geste? ... 7
    „Unspoken words“: Der emblematische Charakter von Beleidigungsgesten ... 8
    Bewusstsein und Vorsatz bei der Verwendung von Emblemen ... 9
2.3 Sprechakttheoretische Erwägungen: How to do things with gestures? ... 10
    Gesten als Sprechakte ohne Äußerungsakt? ... 11
    „Äußerung durch Schweigen“ ... 11

III Zum Wesen der Beleidigungsgeste ... 13

3.1 Zugewandtheit und Unmittelbarkeit ... 13
3.2 „Alpha! Ehrenmann! Sonnengott!“: Zur Konventionalität von Beleidigungsgesten ... 14
3.3 Die Beleidigung der Feiglinge: Zur Ambiguität der Ansprache ... 16

IV Gerichtliche Sanktionierung von Beleidigungsgesten ... 17

4.1. Rechtliche Grundlagen: Antragsdelikt und Rechtswirklichkeit ... 17
4.2 Fälle und Urteile ... 19
    4.2.1 „Tippen an die Stirn“ ... 20
        Doppelvogel keine Beleidigung ... 20
        Flache Hand an die Stirn ... 21
        Form, Umstand oder gedanklicher Inhalt? ... 21
    4.2.2 „Stinkefinger“ ... 22
        Stinkefinger beleidigt Beifahrer nicht ... 23
        Stinkefinger: Abmahnung durch den Arbeitgeber ... 23

V Zusammenfassung ... 24


VI Literaturverzeichnis ... 25

Zitierte Werke ... 25
Ergänzende Literatur ... 27

 

 

I Einleitung


Sampson Nay, as they dare. I will bite my thumb
at them; which is disgrace to them if they bear it.
[Enter Abraham and Balthasar]
Abraham Do you bite your thumb at us, sir?
Sampson I do bite my thumb, sir.
Abraham Do you bite your thumb at us, sir?
Sampson [aside to Gregory] Is the law of our
side, if I say ay?
Gregory [aside to Sampson] No.
Sampson No, sir, I do not bite my thumb at you,
sir, but I bite my thumb, sir.

(Shakespeare: Romeo and Juliet, 1.1.42-1.1.50).

Bereits Shakespeare wusste um die beleidigende Kraft von Gesten. Der große Dichter war nicht nur ein Meister der Worte, sondern auch der wortlosen Kommunikation.1 In der ersten Szene der Tragödie Romeo und Julia lässt Shakespeare die Diener der verfeindeten Häuser Capulet und Montague aufeinandertreffen. Sampson aus dem Hause Capulet versucht die Bediensteten der Montague zu provozieren, indem er sich, Abraham vom Hause Montague zugewandt, auf den Daumen beisst. Die Übersetzung von Wieland behält diese Geste bei, mit der der verächtliche Biss in den Penis des Gegenübers symbolisiert wird2:


Gregorio Ich will die Nase rümpfen, indem ich bey ihnen vorbeygehe; sie mögen′s dann
aufnehmen, wie sie es verstehen.
Sampson Oder wie sie das Herz dazu haben. Ich will meinen Daumen gegen sie beissen,
welches eine Beschimpfung für sie ist, wenn sie′s leiden.
Abraham Beißt ihr euern Daumen gegen uns, Herr?
Sampson Ich beisse meinen Daumen, Herr.
Abraham Beißt ihr euern Daumen gegen uns, Herr? Sampson [zu Gregorio leise] Ist das Gesetz auf unsrer Seite, wenn ich sage, ja?
Gregorio Nein.
Sampson [laut] Nein, Herr, ich beisse meinen Daumen nicht gegen euch, Herr: Aber ich beisse doch meinen Daumen, Herr.
(Wieland 2005: 1. Aufzug, 1. Szene).

Den englischen Rezipienten des ausgehenden 15. Jahrhunderts wird diese Geste geläufig gewesen sein. Durch die Lokalisierung der Liebesgeschichte im italienischen Verona suggeriert Shakespeare seinem Publikum, dass auch dort diese Geste genutzt und verstanden wurde. Schlegel verzichtete bei seiner Übertragung um das Jahr 1800 hingegen auf dieses Symbol und verwendete stattdessen eine andere Geste, die ganz offensichtlich der Beleidigung dient.


Simson Wie sie wagen, lieber. Ich will ihnen einen Esel bohren; wenn sie es einstecken, so haben sie den Schimpf.
[Abraham und Balthasar treten auf]
Abraham Bohrt Ihr uns einen Esel, mein Herr?

[...] (Schlegel 2005: 1. Aufzug, 1. Szene).

Aus dem Beispiel wird ersichtlich, dass konventionalisierte Beleidigungsgesten kein Kind unserer Tage sind. Vielmehr ist zu vermuten, dass jede Kultur zu jeder Zeit über ein Repertoire konventionalisierter Gesten verfügte, mit denen Missachtung oder Nichtachtung ausgedrückt werden konnte. Montaigne schrieb 1603:


„What doe we with our hands? Doe we not sue and entreate, promise and performe, call men vnto us, & discharge them, bid them farwell, and be gone, threaten, pray, beseech, deny, refuse, demaund, admire, number, confesse, repent, feare, be ashamed, doubt, instruct, commaund, encite, encovrage, sweare, witness, accuse, condemne, absolve, injurie, despise, defie, despight, flatter, aplaude, blesse, humble, mocke, reconcile, recommend, exalt, shew- gladnes, rejoyce, complaine, waile, sorrow, discomfort, dispaire, cry-out, forbid, declare silence and astonishment? […] With so great variation, and amplifying, as if they would contend with the tongue. […] To conclude, there is no motion, nor jesture, that doth not speake, and speakes in a language, very easie, and without any teaching to be vnderstoode: nay, which is more, it is a language common and publike to all: whereby it followeth (seeing the varietie, and severall vse it hath from others) that this must rather be deemed the proper and peculier speech of humane nature.” (Montaigne (1603): „An Apologie of Raymond Sebond“, zitiert bei Bevington 1984: 1).

Heutzutage informieren Reiseführer und Ratgeber zur interkulturellen Kommunikation ausführlich, wie die Hände im Gastland tunlichst nicht bewegt werden sollten. In Deutschland kann die gestische Beleidigung – abgesehen von den sonstigen zwischenmenschlichen Verstimmungen – sogar nach den Maßgaben des Gesetzes bestraft werden. Die meisten Beleidigungen gelangen den Gerichten dabei aus dem Straßenverkehr zur Kenntnis. Meist sind das die Klassiker „Stinkefinger“ und „Vogel“. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist wesentliche Quelle dieser Arbeit.

Teil II befasst sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Rechtsprechung. Einer juristischen Definition der Beleidigung ist Abschnitt 2.1 gewidmet. Dort wird auch auf die möglichen Formen gestischer Beleidigung, die Frage nach der Intention des Kundgebenden und den sonstigen Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs eingegangen. Abschnitt 2.2 versucht sich an einer für unsere Zwecke hilfreichen Definition der Geste. Abschnitt 2.3 diskutiert sprechakttheoretische Erwägungen zum Handeln durch den Gebrauch von Äußerungen.

Teil III befasst sich genauer mit dem Wesen der Beleidigungsgeste und stellt die geläufigsten Gesten vor. Teil IV beleuchtet ausführlich die gerichtliche Sanktionierung anhand ausgewählter Urteile. Im Fazit in Teil V werden die erlangten Erkenntnisse zusammengefasst.

 

[...]


1 Kenneth Gross (sic!) hat über Shakespeares Vorliebe für Deftiges und Beleidigendes ein ganzes Buch verfasst (2001). Auf dem Buchrücken spricht er von „the playwrights deep fascination with dangerous and disorderly forms of utterance – rumor, slander, insult, vituperation, and curse […]”. Die oben zitierte Beleidigung findet darin jedoch leider keine Erwähnung. Mit Shakespeares ausgeprägtem Einsatz von Gestik beschäftigt sich auch Bevington (1984).
2 Diese sehr schlüssige Deutung der beleidigenden Geste wird in einer im Internet gefundenen  studentischen Arbeit zum Begriff der Figuration (o.V., 2005: o.S.) vertreten. Der Verfasser war leider nicht in  Erfahrung zu bringen.


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