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Prüfung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 46 Pages
Author: Kirsten et al.
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing

Details

Event: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung
Institution/College: University of Trier
Tags: Prüfung, Finanzinstrumenten, IFRS, PbSf, Hauptstudium, Jahresabschluss, Prüfung
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 46
Grade: 2,0
Language: German
Archive No.: V118892
ISBN (E-book): 978-3-640-22013-7
ISBN (Book): 978-3-640-22350-3
File size: 1063 KB

Abstract

Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrecht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmen die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden. Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotential begründet. [...]


Excerpt (computer-generated)

UNIVERSITÄT TRIER

Fachbereich IV

Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre

insb. Wirtschaftsprüfung und Controlling

Praxisbezogene Studienform im Hauptstudium

Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung

WS 2007 / 2008

Prüfung von Finanzinstrumenten

nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7

Stephan Braun

Niklas Homfeldt

Björn Kirsten

Claudia Nauerth

Benjamin Philipsenburg

Sebastian Röhrs


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis III

Abkürzungsverzeichnis IV

1.

Sukzessives Vorrücken internationaler Bilanzierungsrichtlinien 1

2.

Finanzinstrumente nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7 3

2.1 Definition 3

2.2 Ansatz

und

Ausbuchung 4

2.3

Erst- und Folgebewertung sowie Umklassifizierung 6

2.4

Gewinne und Verluste sowie Wertminderungen 8

2.5

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 10

2.6

Ausweisfragen und Anhangangaben 12

3.

Spezifische Unterschiede zwischen HGB und IFRS 14

3.1

Zwischen Gläubigerschutz und Informationsfunktion 14

3.2 Finanzielle

Vermögenswerte 15

3.3 Finanzielle

Verbindlichkeiten 18

3.4 Eigenkapitalinstrumente 20

3.5 Sicherungsbeziehungen 22

4.

Prüfung der Überleitungsrechnung 24

4.1

Prüfungsziele und ihre Relevanz für das Prüfprogramm 24

4.2 Allgemeine

Fragen 25

4.3 Finanzielle

Vermögenswerte 26

4.4 Finanzielle

Verbindlichkeiten 27

4.5 Eigenkapitalinstrumente 28

4.6 Sicherungsbeziehungen 29

5.

Schleichender Abschied von der traditionellen handelsrechtlichen

Rechnungslegung 29

Anhang 31

Literaturverzeichnis 38

II


Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Originäre und derivative Finanzinstrumente 31

Abbildung 2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 31

Abbildung 3: Ausgestaltung des Klassifizierungswahlrechts nach IAS 39 32

Abbildung 4: Wertminderung finanzieller Vermögenswerte 33

Abbildung 5: Anhangangaben nach IFRS 7 34

Abbildung 6: Finanzinstrumente gemäß HGB 36

Abbildung 7: Gliederung des Eigenkapitals nach HGB 37

III


Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

aRAP

aktiver

Rechnungsabgrenzungsposten

ÄVO

Änderungsverordnung

BGBl

Bundesgesetzblatt

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

bspw.

beispielsweise

bzw.

beziehungsweise

d. h.

das

heißt

etc.

et

cetera

f.

folgende

FAZ

Frankfurter

Allgemeine

Zeitung

ff.

fortfolgende

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft

mit

beschränkter Haftung

GoB

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

Hrsg.

Herausgeber

IAS

International Accounting Standard(s)

IDW

Institut

der

Wirtschaftsprüfer

IFRS

International

Financial Reporting Standard(s)

IKS

Internes

Kontrollsystem

Nr.

Nummer

o. g.

oben

genannte

PbSf

praxisbezogene

Studienform

Rz.

Randziffer

S.

Seite

vgl.

vergleiche

WpHG

Gesetz

über

den

Wertpapierhandel

z. B.

zum

Beispiel

IV


1. Sukzessives Vorrücken internationaler Bilanzierungsrichtlinien

Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf interna-

tionaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzie-

renden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große

Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unter-

nehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit

dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarkt-

orientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international

anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahl-

recht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig

durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und

zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne

eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungs-

grundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften

aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unterneh-

men die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilan-

zieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisie-

rungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht

werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRS-

Abschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresab-

schluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich

eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendi-

ge Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden.

Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung

von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in

dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und

Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach

IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risiko-

potential begründet.

1 Vgl. FÜLBIER U. GASSEN (2007), S. 2605ff.; HERZIG (2008), S. 1ff.; MÜLLER (2007), S. 38;

BUCHHOLZ (2007), S. 15ff.

1


Demnach ergibt sich die Zielsetzung im Rahmen des zweiten Teils der praxisbe-

zogenen Studienform (PbSf) ,,Der Jahresabschluss und die sich anschließende

Prüfung" ein Programm zur ,,Prüfung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 und

39 sowie IFRS 7" auf Basis einer Überleitungsrechnung zu entwickeln. Ausge-

hend von einer Darstellung der Finanzinstrumente hinsichtlich Ansatz, Ausweis,

Ausbuchung, Erst- und Folgebewertung, Behandlung von Wertänderungen,

Umgang mit Sicherungsbeziehungen sowie Anhangangaben wird anschließend

auf die für die Prüfung der Überleitungsrechnung relevanten Unterschiede einge-

gangen. Hierbei werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie

Eigenkapitalinstrumente und Sicherungsbeziehungen jeweils separat betrachtet

und die Differenzen anhand der Abfolge Ausweis, Bilanzierung, Bewertung

aufgeführt. Dies bildet die Grundlage für das abschließend zu erstellende Prüfpro-

gramm.

2


2. Finanzinstrumente nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7

2.1 Definition

IAS 32.11 definiert ein Finanzinstrument als einen ,,Vertrag, der gleichzeitig bei

dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem

anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenka-

pitalinstrument führt". Wie diese Finanzinstrumente nach der internationalen

Rechnungslegung zu bilanzieren sind, wird durch die Rechnungslegungsstandards

IAS 322, IAS 393 und IFRS 74 geregelt. Diese besondere bilanzielle Behandlung

von Finanzinstrumenten wird durch ihre hohen Wertschwankungen begründet,

welche erhöhte Risiken (in positiver wie auch in negativer Hinsicht) darstellen.5

Der Anwendungsbereich umfasst finanzielle Vermögenswerte und Verbindlich-

keiten6, Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate und Sicherungsgeschäfte.7

Nachfolgend werden die zentralen Begriffe der Definition näher erläutert:

Als

finanzielle Vermögenswerte

gelten Barmittel des Unternehmens (Kassenbe-

stand und andere flüssige Mittel), Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen8

(z. B. Aktien) sowie vertragliche Rechte auf flüssige Mittel (z. B. Anleihen), auf

Eigenkapitaltitel anderer Unternehmen (z. B. gekaufte Aktienoptionen) oder auf

einen vorteilhaften Austausch von Finanzinstrumenten (z. B. Terminkauf, bei dem

der Terminkurs niedriger ist als der Kassakurs).

Finanzielle Verbindlichkeiten

basieren auf einer vertraglichen Verpflichtung und

lassen bei deren Erfüllung einen Abfluss von Ressourcen erwarten. Dieser bein-

haltet die Lieferung flüssiger Mittel oder weiterer Vermögenswerte an ein anderes

Unternehmen (z. B. emittierte Anleihen) oder den Tausch von Finanzinstrumenten

2 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, bekannt gemacht durch ÄVO (EG) 2237/2004 vom

29.12.2004, zuletzt geändert am durch ÄVO (EG) 108/2006 vom 11.01.2006.

3 IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, bekannt gemacht durch ÄVO (EG)

2086/2004 vom 19.11.2004, zuletzt geändert durch ÄVO (EG) 108/2006 vom 11.01.2006.

4 IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, bekannt gemacht durch ÄVO (EG) 108/2006 vom

11.01.2006.

5 Vgl. PELLENS, FÜLBIER U. GASSEN (2006), S. 510.

6 Die Bezeichnung ,,finanzielle Schulden" sei zutreffender, da somit auch solche Posten mit

Rückstellungscharakter berücksichtigt werden, die z. B. bei Derivaten mit negativer Kursent-

wicklung auftreten. Vgl. PELLENS, FÜLBIER U. GASSEN (2006), S. 511.

7 Vgl. GRÜNBERGER (2006), S. 114.

8 Dies bedeutet, dass gehaltene Wertpapiere aus eigener Emission kein Finanzinstrument darstel-

len. Vgl. GRÜNBERGER (2006), S. 115.

3



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