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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 46 Pages
Author: Kirsten et al.
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing
Details
Institution/College: University of Trier
Tags: Prüfung, Finanzinstrumenten, IFRS, PbSf, Hauptstudium, Jahresabschluss, Prüfung
Year: 2008
Pages: 46
Grade: 2,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-22013-7
ISBN (Book): 978-3-640-22350-3
File size: 1063 KB
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Abstract
Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrecht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmen die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden. Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotential begründet. [...]
Excerpt (computer-generated)
UNIVERSITÄT TRIER
Fachbereich IV
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
insb. Wirtschaftsprüfung und Controlling
Praxisbezogene Studienform im Hauptstudium
Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung
WS 2007 / 2008
Prüfung von Finanzinstrumenten
nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7
Stephan Braun
Niklas Homfeldt
Björn Kirsten
Claudia Nauerth
Benjamin Philipsenburg
Sebastian Röhrs
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1.
Sukzessives Vorrücken internationaler Bilanzierungsrichtlinien 1
2.
Finanzinstrumente nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7 3
2.1 Definition 3
2.2 Ansatz
und
Ausbuchung 4
2.3
Erst- und Folgebewertung sowie Umklassifizierung 6
2.4
Gewinne und Verluste sowie Wertminderungen 8
2.5
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 10
2.6
Ausweisfragen und Anhangangaben 12
3.
Spezifische Unterschiede zwischen HGB und IFRS 14
3.1
Zwischen Gläubigerschutz und Informationsfunktion 14
3.2 Finanzielle
Vermögenswerte 15
3.3 Finanzielle
Verbindlichkeiten 18
3.4 Eigenkapitalinstrumente 20
3.5 Sicherungsbeziehungen 22
4.
Prüfung der Überleitungsrechnung 24
4.1
Prüfungsziele und ihre Relevanz für das Prüfprogramm 24
4.2 Allgemeine
Fragen 25
4.3 Finanzielle
Vermögenswerte 26
4.4 Finanzielle
Verbindlichkeiten 27
4.5 Eigenkapitalinstrumente 28
4.6 Sicherungsbeziehungen 29
5.
Schleichender Abschied von der traditionellen handelsrechtlichen
Rechnungslegung 29
Anhang 31
Literaturverzeichnis 38
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Originäre und derivative Finanzinstrumente 31
Abbildung 2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 31
Abbildung 3: Ausgestaltung des Klassifizierungswahlrechts nach IAS 39 32
Abbildung 4: Wertminderung finanzieller Vermögenswerte 33
Abbildung 5: Anhangangaben nach IFRS 7 34
Abbildung 6: Finanzinstrumente gemäß HGB 36
Abbildung 7: Gliederung des Eigenkapitals nach HGB 37
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
aRAP
aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten
ÄVO
Änderungsverordnung
BGBl
Bundesgesetzblatt
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
d. h.
das
heißt
etc.
et
cetera
f.
folgende
FAZ
Frankfurter
Allgemeine
Zeitung
ff.
fortfolgende
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft
mit
beschränkter Haftung
GoB
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
Hrsg.
Herausgeber
IAS
International Accounting Standard(s)
IDW
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
IFRS
International
Financial Reporting Standard(s)
IKS
Internes
Kontrollsystem
Nr.
Nummer
o. g.
oben
genannte
PbSf
praxisbezogene
Studienform
Rz.
Randziffer
S.
Seite
vgl.
vergleiche
WpHG
Gesetz
über
den
Wertpapierhandel
z. B.
zum
Beispiel
IV
1. Sukzessives Vorrücken internationaler Bilanzierungsrichtlinien
Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf interna-
tionaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzie-
renden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große
Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unter-
nehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit
dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarkt-
orientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international
anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahl-
recht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig
durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und
zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne
eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungs-
grundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unterneh-
men die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilan-
zieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht
werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRS-
Abschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresab-
schluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich
eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendi-
ge Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden.
Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung
von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in
dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und
Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach
IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risiko-
potential begründet.
1 Vgl. FÜLBIER U. GASSEN (2007), S. 2605ff.; HERZIG (2008), S. 1ff.; MÜLLER (2007), S. 38;
BUCHHOLZ (2007), S. 15ff.
1
Demnach ergibt sich die Zielsetzung im Rahmen des zweiten Teils der praxisbe-
zogenen Studienform (PbSf) ,,Der Jahresabschluss und die sich anschließende
Prüfung" ein Programm zur ,,Prüfung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 und
39 sowie IFRS 7" auf Basis einer Überleitungsrechnung zu entwickeln. Ausge-
hend von einer Darstellung der Finanzinstrumente hinsichtlich Ansatz, Ausweis,
Ausbuchung, Erst- und Folgebewertung, Behandlung von Wertänderungen,
Umgang mit Sicherungsbeziehungen sowie Anhangangaben wird anschließend
auf die für die Prüfung der Überleitungsrechnung relevanten Unterschiede einge-
gangen. Hierbei werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie
Eigenkapitalinstrumente und Sicherungsbeziehungen jeweils separat betrachtet
und die Differenzen anhand der Abfolge Ausweis, Bilanzierung, Bewertung
aufgeführt. Dies bildet die Grundlage für das abschließend zu erstellende Prüfpro-
gramm.
2
2. Finanzinstrumente nach IAS 32 und 39 sowie IFRS 7
2.1 Definition
IAS 32.11 definiert ein Finanzinstrument als einen ,,Vertrag, der gleichzeitig bei
dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem
anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenka-
pitalinstrument führt". Wie diese Finanzinstrumente nach der internationalen
Rechnungslegung zu bilanzieren sind, wird durch die Rechnungslegungsstandards
IAS 322, IAS 393 und IFRS 74 geregelt. Diese besondere bilanzielle Behandlung
von Finanzinstrumenten wird durch ihre hohen Wertschwankungen begründet,
welche erhöhte Risiken (in positiver wie auch in negativer Hinsicht) darstellen.5
Der Anwendungsbereich umfasst finanzielle Vermögenswerte und Verbindlich-
keiten6, Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate und Sicherungsgeschäfte.7
Nachfolgend werden die zentralen Begriffe der Definition näher erläutert:
Als
finanzielle Vermögenswerte
gelten Barmittel des Unternehmens (Kassenbe-
stand und andere flüssige Mittel), Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen8
(z. B. Aktien) sowie vertragliche Rechte auf flüssige Mittel (z. B. Anleihen), auf
Eigenkapitaltitel anderer Unternehmen (z. B. gekaufte Aktienoptionen) oder auf
einen vorteilhaften Austausch von Finanzinstrumenten (z. B. Terminkauf, bei dem
der Terminkurs niedriger ist als der Kassakurs).
Finanzielle Verbindlichkeiten
basieren auf einer vertraglichen Verpflichtung und
lassen bei deren Erfüllung einen Abfluss von Ressourcen erwarten. Dieser bein-
haltet die Lieferung flüssiger Mittel oder weiterer Vermögenswerte an ein anderes
Unternehmen (z. B. emittierte Anleihen) oder den Tausch von Finanzinstrumenten
2 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, bekannt gemacht durch ÄVO (EG) 2237/2004 vom
29.12.2004, zuletzt geändert am durch ÄVO (EG) 108/2006 vom 11.01.2006.
3 IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, bekannt gemacht durch ÄVO (EG)
2086/2004 vom 19.11.2004, zuletzt geändert durch ÄVO (EG) 108/2006 vom 11.01.2006.
4 IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, bekannt gemacht durch ÄVO (EG) 108/2006 vom
11.01.2006.
5 Vgl. PELLENS, FÜLBIER U. GASSEN (2006), S. 510.
6 Die Bezeichnung ,,finanzielle Schulden" sei zutreffender, da somit auch solche Posten mit
Rückstellungscharakter berücksichtigt werden, die z. B. bei Derivaten mit negativer Kursent-
wicklung auftreten. Vgl. PELLENS, FÜLBIER U. GASSEN (2006), S. 511.
7 Vgl. GRÜNBERGER (2006), S. 114.
8 Dies bedeutet, dass gehaltene Wertpapiere aus eigener Emission kein Finanzinstrument darstel-
len. Vgl. GRÜNBERGER (2006), S. 115.
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