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Die Familie Cordt gegen den Grafen zu Lippe

Subtitle: Ein Untertanenprozess

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 23 Pages
Author: Marco Chiriaco
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Event: Das Alte Reich als Rechtssystem
Institution/College: Martin Luther University (Institut für Geschichte)
Tags: Familie, Cordt, Grafen, Lippe, Alte, Reich, Rechtssystem
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 23
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 18  Entries
Language: German
Archive No.: V118923
ISBN (E-book): 978-3-640-22172-1
ISBN (Book): 978-3-640-22359-6
File size: 524 KB

Abstract

Die vorliegende Arbeit behandelt ein in der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit wenig beachtetes Thema: Die Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht. Hier soll an einem speziellen Prozessbeispiel der Ablauf eines solchen dargelegt werden. Als Grundlage dient der von Johannes Arndt untersuchte Fall „Meier Cordt contra Graf zur Lippe“. An diesem Beispiel sollen die Abläufe und Möglichkeiten der Anstrebung und Durchführung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren und Untertanen aufgezeigt werden. Der vorliegende Fall ist kein Musterbeispiel für einen solchen Prozess; so soll auch untersucht werden, inwiefern sich dieser Prozess von einer eher gewöhnlichen Auseinandersetzung vor den Reichsgerichten in der frühen Neuzeit differenziert. Zuvor sollen einige allgemeine Dinge über die so genannten Untertanenprozesse geklärt und erläutert werden, um die Gesamtproblematik darzustellen und zu erklären. [...]


Excerpt (computer-generated)

Martin-Luther-Universität zu Halle-Wittenberg

Philosophische Fakultät I

Institut für Geschichte

Wintersemester 2007/08

Hauptseminar: Das Alte Reich als Rechtssystem

Thema: Reichsrecht und Untertanenkonflikte im 17. und 18. Jahrhundert: Die Bauernprozesse

Die Familie Cordt gegen den

Grafen zu Lippe

(1680-1720)

-

Ein Untertanenprozess


Von

Marco Chiriaco

Student der prähistorischen Archäologie, Kunstgeschichte und Geschichte


Inhalt

I. Einleitung

3

II. Untertanenprozesse in der

frühen

Neuzeit

4

a. Prozesstypen

4

b. Von der Organisation bis zum Prozessbeginn

6

III. Der Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur Lippe"

9

a. Die Judikative in der Grafschaft Lippe

9

b.

Ausgangslage

des

Rechtsstreits

10

c. Der Konflikt vor den lippischen Gerichten

13

d. Die Prozesse vor dem Reichskammergericht

14

IV.

Zusammenfassung

19

V. Literaturverzeichnis

21

VI.

Abbildungsverzeichnis

22

2


I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit behandelt ein in der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit wenig

beachtetes Thema: Die Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht.

Hier soll an einem speziellen Prozessbeispiel der Ablauf eines solchen dargelegt werden. Als

Grundlage dient der von Johannes Arndt untersuchte Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur

Lippe"1. An diesem Beispiel sollen die Abläufe und Möglichkeiten der Anstrebung und

Durchführung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren und

Untertanen aufgezeigt werden.

Der vorliegende Fall ist kein Musterbeispiel für einen solchen Prozess; so soll auch untersucht

werden, inwiefern sich dieser Prozess von einer eher gewöhnlichen Auseinandersetzung vor

den Reichsgerichten in der frühen Neuzeit differenziert.

Zuvor sollen einige allgemeine Dinge über die so genannten Untertanenprozesse geklärt und

erläutert werden, um die Gesamtproblematik darzustellen und zu erklären.

1 Arndt, Johannes: Der Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur Lippe" - Ein Untertanenprozess vor den Territorial-

und Reichsgerichten zwischen 1680 und 1720. Schriftenreihe der Gesellschaft für

Reichskammergerichtsforschung 20, Wetzlar 1997.

3


II. Untertanenprozesse in der frühen Neuzeit

a. Prozesstypen

Die Reichsgerichte standen bei Prozessen zwischen Verbänden von Untertanen bzw.

Einzelnen und ihren Landesherren immer auch an der gesellschaftlichen Grenze zwischen

Herrschenden und Beherrschten. Diese Prozesse fanden in der Regel zwischen den

Obrigkeiten der Kleinterritorien und ihren Untertanen statt; der Anlass für Klagen der

Bewohner dieser Gebiete liegt somit auf der Hand. Es handelte sich im Wesentlichen um

Differenzen der Parteien zu Fragen der Abgaben, zu Frondiensten, Allmendennutzungen und

Verfassungsfragen auf der Ebene von Dorf und Territorium.2

Untertanenprozesse fanden in den letzten beiden Jahrzehnten zunehmend Beachtung in der

Forschung. Die beiden höchsten Reichsgerichte, Reichskammergericht und Reichshofrat,

traten dabei als Schutz- und Vermittlungsinstanz für die Belange der Klagenden, zumeist

Bauern, in den Fokus der Betrachter. Dies zeigt sich schon seit dem 16. Jh., als sich die

Untertannenprozesse als eigenständige Prozesskategorie mit besonderen prozessualen

Bestimmungen entwickelten.3

Innerhalb dieser Prozesskategorie lassen sich zwei verschiedene Prozesstypen differenzieren.

Es handelt sich dabei einerseits um den Typus der kommunalen Prozesse; unter diesem

Begriff werden prozessuale Auseinandersetzungen zwischen Obrigkeiten und ganzen

Gemeinden zusammengefasst. Diesem Typus stehen die individuellen Prozesse von

Einzelpersonen gegenüber.4

Wenn bäuerliche Gemeinden gegen ihre Obrigkeiten prozessierten, taten sie dies in der Regel

zur Sicherung ihrer Existenz. Ein Faktor bildet dabei den Kampf um die Nutzung natürlicher

Ressourcen wie Wald und Weide. Die zentrale Bedeutung des Waldes als Grundlage für die

bäuerliche Existenz zeigt sich in der großen Anzahl der Prozesse, die um Waldnutzung und

Waldeigentum geführt wurden; der Streit um diese Rechte wurde in nahezu jeder Gemeinde

zwischen Bauern und Obrigkeiten irgendwann mal ausgefochten. Waldbestand lieferte nicht

nur Brenn- und Bauholz, vielmehr diente er auch als Weidegrund für Schweine, Schafe und

Jungvieh. Diese Konflikte tauchten in großer Anzahl erst mit dem Ende des Mittelalters auf;

im Mittelalter scheint die Nutzung des Waldes durch die Bauern kaum beschränkt gewesen zu

2 Troßbach, Werner: Untertanenprozesse am Reichshofrat. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004.

URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/trossbach/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.

3 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL:

http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.

4 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 2. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL:

http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.

4


sein. In der zweiten Hälfte des 18. Jhs. erreichten diese Prozesse dann ihren Höhepunkt. Als

eine der Ursachen kann das gewaltige Bevölkerungswachstum in der Mitte des 18. Jhs.

vermutet werden. Durch die intensive Nutzung des Waldes und die somit immer größer

werdende Ressourcenknappheit sah sich die Obrigkeit dazu veranlasst den Versuch zu

unternehmen, die Bauern aus der Waldnutzung mehr und mehr zu verdrängen.5

Ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen Obrigkeit und Untertan war die Regelung der

Frondienste. Frondienste lassen sich auf verschiedene Ursachen zurückführen; sie konnten

jedoch immer aufgrund verschiedener Rechtstitel gefordert werden. Im Rahmen von

Grundherrschaft dienten die Frondienste letztlich dazu, den Besitz des Grundherren für diesen

zu bewirtschaften; in der Praxis äußerte sich dies durch das zur Verfügung stellen von eigener

Arbeitskraft. Fronen konnten jedoch auch zur Gewährleistung von Schutz und Schirm

geschuldet werden. Eingefordert werden konnten die Dienste durch den Berechtigten selber

bzw. durch dessen Vertreter und Bevollmächtigte. Frondienste waren somit generell

individuelle Pflichten eines Einzelnen gegenüber seinem Herrn. Dieses System führte dazu,

dass in einer bäuerlichen Gemeinschaft jedem einzelnen Individuum ein Dienst abverlangt

wurde; dieser konnte sich von den Verpflichtungen anderer jedoch wesentlich unterscheiden.

Frondienste konnten ganz oder zum Teil durch Naturalabgaben oder durch das so genannte

Dienstgeld umgangen werden, jedoch stießen insbesondere die Naturalabgaben nicht immer

auf Gegenliebe bei den Bauern, verminderten sie doch ihre Einnahmen und konnten in Zeiten

von Naturkatastrophen zu großen Hungersnöten führen. Die Streitigkeiten um Frondienste

erreichten in der Zeit zwischen Spätmittelalter und dem 17. Jh. ihren Höhepunkt; in dieser

Zeit steigerten sich die geforderten Leistungen immens. Das Reichskammergericht erließ in

seinen Entscheidungen jedoch niemanden aus der Fronpflicht. Es stellte allerdings oft eine

Überbelastung des einzelnen Individuums fest und kürzte dessen Verpflichtungen.6

In Untertanenprozessen einzelner Personen war der Gegenstand des Streites im 16. und 17.

Jh. vermehrt unberechtigte Gefangennahme, während im 18. Jh. Zunftprozesse und Prozesse

um ehemals verliehene und nun umstrittene Rechte geführt wurden.

Ein Beispiel für einen solchen Rechtsstreit ist der Kampf der Witwe Bellon um ihr

Apothekenmonopol in der Fürstlich-Speyerischen Residenzstadt Bruchsal. Der Prozess richtet

sich gegen August von Limburg-Styrum, der im Jahre 1770 Fürstbischof von Speyer wurde.

5 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht ­ Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.

33. Köln 1999, S. 144-145.

6 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht ­ Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.

33. Köln 1999, S. 168-188.

5



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