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Subtitle: Ein Untertanenprozess
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 23 Pages
Author: Marco Chiriaco
Subject: History - Middle Ages, Early Modern
Details
Institution/College: Martin Luther University (Institut für Geschichte)
Tags: Familie, Cordt, Grafen, Lippe, Alte, Reich, Rechtssystem
Year: 2008
Pages: 23
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 18 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-22172-1
ISBN (Book): 978-3-640-22359-6
File size: 524 KB
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Abstract
Die vorliegende Arbeit behandelt ein in der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit wenig beachtetes Thema: Die Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht. Hier soll an einem speziellen Prozessbeispiel der Ablauf eines solchen dargelegt werden. Als Grundlage dient der von Johannes Arndt untersuchte Fall „Meier Cordt contra Graf zur Lippe“. An diesem Beispiel sollen die Abläufe und Möglichkeiten der Anstrebung und Durchführung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren und Untertanen aufgezeigt werden. Der vorliegende Fall ist kein Musterbeispiel für einen solchen Prozess; so soll auch untersucht werden, inwiefern sich dieser Prozess von einer eher gewöhnlichen Auseinandersetzung vor den Reichsgerichten in der frühen Neuzeit differenziert. Zuvor sollen einige allgemeine Dinge über die so genannten Untertanenprozesse geklärt und erläutert werden, um die Gesamtproblematik darzustellen und zu erklären. [...]
Excerpt (computer-generated)
Martin-Luther-Universität zu Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät I
Institut für Geschichte
Wintersemester 2007/08
Hauptseminar: Das Alte Reich als Rechtssystem
Thema: Reichsrecht und Untertanenkonflikte im 17. und 18. Jahrhundert: Die Bauernprozesse
Die Familie Cordt gegen den
Grafen zu Lippe
(1680-1720)
-
Ein Untertanenprozess
Von
Marco Chiriaco
Student der prähistorischen Archäologie, Kunstgeschichte und Geschichte
Inhalt
I. Einleitung
3
II. Untertanenprozesse in der
frühen
Neuzeit
4
a. Prozesstypen
4
b. Von der Organisation bis zum Prozessbeginn
6
III. Der Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur Lippe"
9
a. Die Judikative in der Grafschaft Lippe
9
b.
Ausgangslage
des
Rechtsstreits
10
c. Der Konflikt vor den lippischen Gerichten
13
d. Die Prozesse vor dem Reichskammergericht
14
IV.
Zusammenfassung
19
V. Literaturverzeichnis
21
VI.
Abbildungsverzeichnis
22
2
I. Einleitung
Die vorliegende Arbeit behandelt ein in der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit wenig
beachtetes Thema: Die Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht.
Hier soll an einem speziellen Prozessbeispiel der Ablauf eines solchen dargelegt werden. Als
Grundlage dient der von Johannes Arndt untersuchte Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur
Lippe"1. An diesem Beispiel sollen die Abläufe und Möglichkeiten der Anstrebung und
Durchführung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren und
Untertanen aufgezeigt werden.
Der vorliegende Fall ist kein Musterbeispiel für einen solchen Prozess; so soll auch untersucht
werden, inwiefern sich dieser Prozess von einer eher gewöhnlichen Auseinandersetzung vor
den Reichsgerichten in der frühen Neuzeit differenziert.
Zuvor sollen einige allgemeine Dinge über die so genannten Untertanenprozesse geklärt und
erläutert werden, um die Gesamtproblematik darzustellen und zu erklären.
1 Arndt, Johannes: Der Fall ,,Meier Cordt contra Graf zur Lippe" - Ein Untertanenprozess vor den Territorial-
und Reichsgerichten zwischen 1680 und 1720. Schriftenreihe der Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung 20, Wetzlar 1997.
3
II. Untertanenprozesse in der frühen Neuzeit
a. Prozesstypen
Die Reichsgerichte standen bei Prozessen zwischen Verbänden von Untertanen bzw.
Einzelnen und ihren Landesherren immer auch an der gesellschaftlichen Grenze zwischen
Herrschenden und Beherrschten. Diese Prozesse fanden in der Regel zwischen den
Obrigkeiten der Kleinterritorien und ihren Untertanen statt; der Anlass für Klagen der
Bewohner dieser Gebiete liegt somit auf der Hand. Es handelte sich im Wesentlichen um
Differenzen der Parteien zu Fragen der Abgaben, zu Frondiensten, Allmendennutzungen und
Verfassungsfragen auf der Ebene von Dorf und Territorium.2
Untertanenprozesse fanden in den letzten beiden Jahrzehnten zunehmend Beachtung in der
Forschung. Die beiden höchsten Reichsgerichte, Reichskammergericht und Reichshofrat,
traten dabei als Schutz- und Vermittlungsinstanz für die Belange der Klagenden, zumeist
Bauern, in den Fokus der Betrachter. Dies zeigt sich schon seit dem 16. Jh., als sich die
Untertannenprozesse als eigenständige Prozesskategorie mit besonderen prozessualen
Bestimmungen entwickelten.3
Innerhalb dieser Prozesskategorie lassen sich zwei verschiedene Prozesstypen differenzieren.
Es handelt sich dabei einerseits um den Typus der kommunalen Prozesse; unter diesem
Begriff werden prozessuale Auseinandersetzungen zwischen Obrigkeiten und ganzen
Gemeinden zusammengefasst. Diesem Typus stehen die individuellen Prozesse von
Einzelpersonen gegenüber.4
Wenn bäuerliche Gemeinden gegen ihre Obrigkeiten prozessierten, taten sie dies in der Regel
zur Sicherung ihrer Existenz. Ein Faktor bildet dabei den Kampf um die Nutzung natürlicher
Ressourcen wie Wald und Weide. Die zentrale Bedeutung des Waldes als Grundlage für die
bäuerliche Existenz zeigt sich in der großen Anzahl der Prozesse, die um Waldnutzung und
Waldeigentum geführt wurden; der Streit um diese Rechte wurde in nahezu jeder Gemeinde
zwischen Bauern und Obrigkeiten irgendwann mal ausgefochten. Waldbestand lieferte nicht
nur Brenn- und Bauholz, vielmehr diente er auch als Weidegrund für Schweine, Schafe und
Jungvieh. Diese Konflikte tauchten in großer Anzahl erst mit dem Ende des Mittelalters auf;
im Mittelalter scheint die Nutzung des Waldes durch die Bauern kaum beschränkt gewesen zu
2 Troßbach, Werner: Untertanenprozesse am Reichshofrat. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004.
URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/trossbach/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
3 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL:
http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
4 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 2. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL:
http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
4
sein. In der zweiten Hälfte des 18. Jhs. erreichten diese Prozesse dann ihren Höhepunkt. Als
eine der Ursachen kann das gewaltige Bevölkerungswachstum in der Mitte des 18. Jhs.
vermutet werden. Durch die intensive Nutzung des Waldes und die somit immer größer
werdende Ressourcenknappheit sah sich die Obrigkeit dazu veranlasst den Versuch zu
unternehmen, die Bauern aus der Waldnutzung mehr und mehr zu verdrängen.5
Ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen Obrigkeit und Untertan war die Regelung der
Frondienste. Frondienste lassen sich auf verschiedene Ursachen zurückführen; sie konnten
jedoch immer aufgrund verschiedener Rechtstitel gefordert werden. Im Rahmen von
Grundherrschaft dienten die Frondienste letztlich dazu, den Besitz des Grundherren für diesen
zu bewirtschaften; in der Praxis äußerte sich dies durch das zur Verfügung stellen von eigener
Arbeitskraft. Fronen konnten jedoch auch zur Gewährleistung von Schutz und Schirm
geschuldet werden. Eingefordert werden konnten die Dienste durch den Berechtigten selber
bzw. durch dessen Vertreter und Bevollmächtigte. Frondienste waren somit generell
individuelle Pflichten eines Einzelnen gegenüber seinem Herrn. Dieses System führte dazu,
dass in einer bäuerlichen Gemeinschaft jedem einzelnen Individuum ein Dienst abverlangt
wurde; dieser konnte sich von den Verpflichtungen anderer jedoch wesentlich unterscheiden.
Frondienste konnten ganz oder zum Teil durch Naturalabgaben oder durch das so genannte
Dienstgeld umgangen werden, jedoch stießen insbesondere die Naturalabgaben nicht immer
auf Gegenliebe bei den Bauern, verminderten sie doch ihre Einnahmen und konnten in Zeiten
von Naturkatastrophen zu großen Hungersnöten führen. Die Streitigkeiten um Frondienste
erreichten in der Zeit zwischen Spätmittelalter und dem 17. Jh. ihren Höhepunkt; in dieser
Zeit steigerten sich die geforderten Leistungen immens. Das Reichskammergericht erließ in
seinen Entscheidungen jedoch niemanden aus der Fronpflicht. Es stellte allerdings oft eine
Überbelastung des einzelnen Individuums fest und kürzte dessen Verpflichtungen.6
In Untertanenprozessen einzelner Personen war der Gegenstand des Streites im 16. und 17.
Jh. vermehrt unberechtigte Gefangennahme, während im 18. Jh. Zunftprozesse und Prozesse
um ehemals verliehene und nun umstrittene Rechte geführt wurden.
Ein Beispiel für einen solchen Rechtsstreit ist der Kampf der Witwe Bellon um ihr
Apothekenmonopol in der Fürstlich-Speyerischen Residenzstadt Bruchsal. Der Prozess richtet
sich gegen August von Limburg-Styrum, der im Jahre 1770 Fürstbischof von Speyer wurde.
5 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.
33. Köln 1999, S. 144-145.
6 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.
33. Köln 1999, S. 168-188.
5
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