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Nikomachische Ethik - Êthika nikomacheia

Subtitle: Deutsche Übersetzung von Adolf Lasson (1909)

Classic, 2008, 300 Pages
Author: Aristoteles
Subject: Philosophy - Philosophy of the Ancient World

Details

Category: Classic
Year: 2008
Pages: 300
Language: German
Archive No.: V119097
ISBN (E-book): 978-3-640-21810-3
ISBN (Book): 978-3-640-21812-7
File size: 2202 KB

Abstract

Die »Nikomachische Ethik« entstand vermutlich im letzten Lebensabschnitt von Aristoteles, also in den Jahren vor 322 vor Chr. Erstdruck in lateinischer Übersetzung: Straßburg (vor 10.4.1496). Erstdruck des griechischen Originals: Venedig 1498. Erste vollständige deutsche Übersetzung durch Daniel Jenisch, Danzig 1791. Der Text folgt der deutschen Übersetzung durch Adolf Lasson von 1909. Die Überschriften stammen vom Übersetzer. Die Gliederungeebenen wurden angeglichen.


Fulltext (computer-generated)

Aristoteles

Nikomachische Ethik

(Êthika nikomacheia)

[Die »Nikomachische Ethik« entstand vermutlich im letzten
Lebensabschnitt von Aristoteles, also in den Jahren vor 322 vor Chr.

Erstdruck in lateinischer Übersetzung: Straßburg (vor 10.4.1496).

Erstdruck des griechischen Originals: Venedig 1498. Erste vollständige
deutsche Übersetzung durch Daniel Jenisch, Danzig 1791.]

Der Text folgt der deutschen Übersetzung durch Adolf Lasson von 1909.
Die Überschriften stammen vom Übersetzer.


Aristoteles (griechisch

o, * 384 v. Chr. in Stageira (Stagira)

auf der Halbinsel Chalkidike; 322 v. Chr. in Chalkis auf der Insel

Euboia)

2


Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung 7

1. Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck 7

2. Form und Abzweckung der Behandlung des Gegenstandes 9

Einleitung 11

1. Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens 11

2. Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie 18

I. Teil - Die sittliche Anforderung 34

I. Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung 34

1. Die Trefflichkeit eines Menschen 34

2. Gewöhnung und Erziehung 37

3. Verstandesbildung und Fertigkeit 45

4. Fertigkeit und rechtes Maß 49

II. Das freie und das unfreie Handeln 57

1. Zwang und Irrtum 57

2. Vorsatz und Überlegung 62

3. Der Willensinhalt 68

4. Das freie Wollen 69

III. Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung 74

1. Willensstärke gegenüber dem Trieb 74

A. Mannhaftigkeit und tapferer Mut 74

a) Das Wesen 74

b) Abarten 78

c) Rechter Mut von vollkommener Art 82

3


B. Besonnenheit 83

a) Lust und Schmerz 83

b) Begehren und Vernunft 86

2. Das Verhalten zu den äußeren Gütern 89

A. Verhalten zu Geld und Geldeswert 89

a) Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze 89

b) Die hochherzige Gesinnung und ihre Gegensätze 97

B. Verhalten zu Ehre und Wirkungskreis 101

a) Die hochstrebende Gesinnung und ihre Gegensätze 101

b) Die bescheidene Gesinnung 107

3. Verhalten zu den anderen Menschen im Umgang 109

a) Gelassenheit 109

b) Freundlichkeit 111

c) Wahrhaftigkeit 113

d) Heiterkeit 116

e) Schamhaftigkeit 118

4. Verhalten im Verkehr der Güter, Gerechtigkeit 119

A. Subjektive Gerechtigkeit 119

a) Gerechte und ungerechte Gesinnung 119

b) Gerechtigkeit in weiterem und engerem Sinne 123

B. Das objektiv Gerechte 126

a) Das Gerechte im Austeilen 126

b) Das Gerechte im Wiederherstellen 128

c) Vergeltung, Austausch 131

C. Das Rechtsgesetz 136

a) Das Recht im Staat und in der Familie 136

b) Formelles und Materielles Recht 138

c) Das Unrecht 140

d) Unrecht gegen den Einwilligenden 143

e) Rechtliche Gesinnung 145

f) Das Rechtssubjekt 147

g) Billigkeit 147

h) Unrecht der Person wider sich selbst 149

4


II. Teil. Das sittliche Subjekt 152

I. Verstandesbildung 152

1. Der Intellekt und seine Vermögen 152

2. Überlegung und Vorsatz 153

3. Die Formen intellektueller Betätigung 155

4. Praktische Einsicht 161

5. Intellektuelle Bildung und Sittlichkeit 168

II. Willensbildung 174

1. Sittlicher und unsittlicher Wille 174

2. Wille und Intellekt 176

A. Die Schwierigkeiten der Frage 176

B. Die Art des Wissens 179

3. Der Wille im Verhältnis zu Affekten und Begierden 183

A. Arten von Lust und Unlust 183

B. Leidenschaft und Lust 188

C. Grade der Wil ensstärke 191

D. Böser Wille und schwacher Wille 194

E. Wahre und falsche Willensstärke 195

III. Gefühlsbildung 199

1. Kritik herrschender Ansichten 200

2. Die Gefühle und die Tätigkeit 203

3. Edle und niedere Gefühle 205

5


III. Teil. Die menschlichen Gemeinschaften 209

1. Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft 209

2. Arten der Verbindung zwischen den Menschen 211

A. Gründe der Befreundung 211

B. Unterschiede in den Befreundungsverhältnissen 212

3. Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis 225

A. Allgemein 225

B. Im Staate 227

C. In der Familie 231

D. In der wirtschaftlichen Gemeinschaft 233

E. Austausch ohne Entgelt 239

4. Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend 242

A. Das Maß der Verpflichtung 242

B. Die Auflösung freundschaftlicher Beziehungen 244

C. Selbstliebe und Nächstenliebe 246

5. Freundschaftsähnliche Verhältnisse 249

A. Wohlwollen 249

B. Eintracht 250

C. Wohltäter und Empfänger 252

D. Selbstliebe 254

6. Das Bedürfnis nach Freunden 258

A. Im Glück 258

B. Die rechte Zahl der Freunde 262

C. Freunde im Glück und im Unglück 264

D. Die Freundschaft als Lebensgemeinschaft 265

6


IV. Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens 267

1. Der sittliche Wert der Gefühle 267

A. Verschiedenheit des Urteils über den Wert der Lustgefühle 267

B. Die Bedeutung der Lustgefühle für das tätige Leben 275

2. Das Leben nach reiner Vernunft 281

3. Die moralische Betätigung 286

4. Staat, Gesetz, Zwang im Dienste des sittlichen Lebens 291

7


Vorbemerkung

1.

Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck

Alle künstlerische und allewissenschaftliche Tätigkeit, ebenso wie alles

praktische Verhalten und jeder erwählte Beruf hat nach allgemeiner

Annahme zum Ziele irgendein zu erlangendes Gut. Man hat darum das

Gute treffend als dasjenige bezeichnet, was das Ziel alles Strebens bildet.

Indessen, es liegt die Einsicht nahe, daß zwischen Ziel und Ziel ein

Unterschied besteht. Das Ziel liegt das eine Mal in der Tätigkeit selbst,

das andere Mal noch neben der Tätigkeit in irgendeinem durch sie

hervorzubringenden Gegenstand. Wo aber neben der Betätigung noch

solch ein weiteres erstrebt wird, da ist das hervorzubringende Werk der

Natur der Sache nach von höherem Werte als die Tätigkeit selbst.

Wie es nun eine Vielheit von Handlungsweisen, von künstlerischen und

wissenschaftlichen Tätigkeiten gibt, so ergibt sich demgemäß auch eine

Vielheit von zu erstrebenden Zielen. So ist das Ziel der ärztlichen Kunst

die Gesundheit, dasjenige der Schiffsbaukunst das fertige Fahrzeug, das

der Kriegskunst der Sieg und das der Haushaltungskunst der Reichtum.

Wo nun mehrere Tätigkeiten in den Dienst eines einheitlichen

umfassenderen Gebietes gestellt sind, wie die Anfertigung der Zügel und

der sonstigen Hilfsmittel für Berittene der Reitkunst, die Reitkunst selbst

aber und alle Arten militärischer Übungen dem Gebiete der Kriegskunst,

und in ganz gleicher Weise wieder andere Tätigkeiten dem Gebiete

anderer Künste zugehören: da ist das Ziel der herrschenden Kunst

jedesmal dem der ihr untergeordneten Fächer gegenüber das höhere und

bedeutsamere; denn um jenes willen werden auch die letzteren betrieben.

In diesem Betracht macht es dann keinen Unterschied, ob das Ziel für

die Betätigung die Tätigkeit selbst bildet, oder neben ihr noch etwas

anderes, wie es in den angeführten Gebieten der Tätigkeit wirklich der

Fall ist.

8


1.Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck

Gibt es nun unter den Objekten, auf die sich die Betätigung richtet, ein

Ziel, das man um seiner selbst willen anstrebt, während man das übrige

um jenes willen begehrt; ist es also so, daß man nicht alles um eines

anderen willen erstrebt, / denn damit würde man zum Fortgang ins

Unendliche kommen und es würde mithin alles Streben eitel und sinnlos

werden /: so würde offenbar dieses um seiner selbst willen Begehrte das

Gute, ja das höchste Gut bedeuten. Müßte darum nicht auch die

Kenntnis desselben für die Lebensführung von ausschlaggebender

Bedeutung sein, und wir, den Schützen gleich, die ein festes Ziel vor

Augen haben, dadurch in höherem Grade befähigt werden, das zu

treffen, was uns not ist? Ist dem aber so, so gilt es den Versuch,

wenigstens im Umriß darzulegen, was dieses Gut selber seinem Wesen

nach ist und unter welche Wissenschaft oder Fertigkeit es einzuordnen

ist. Es liegt nahe anzunehmen, daß es die dem Range nach höchste und

im höchsten Grade zur Herrschaft berechtigte Wissenschaft sein wird,

wohin sie gehört. Als solche aber stellt sich die Wissenschaft vom Staate

dar. Denn sie ist es, welche darüber zu bestimmen hat, was für

Wissenschaften man in der Staatsgemeinschaft betreiben, welche von

ihnen jeder einzelne und bis wie weit er sie sich aneignen soll. Ebenso

sehen wir, daß gerade die Fertigkeiten, die man am höchsten schätzt, in

ihr Gebiet fallen: so die Künste des Krieges, des Haushalts, der

Beredsamkeit. Indem also die Wissenschaft vom Staate die andern

praktischen Wissenschaften in ihren Dienst zieht und weiter gesetzlich

festsetzt, was man zu tun, was man zu lassen hat, so umfaßt das Ziel,

nach dem sie strebt, die Ziele der anderen Tätigkeiten mit, und mithin

wird ihr Ziel dasjenige sein, was das eigentümliche Gut für den

Menschen bezeichnet. Denn mag dieses auch für den einzelnen und für

das Staatsganze dasselbe sein, so kommt es doch in dem Ziele, das der

Staat anstrebt, umfassender und vollständiger zur Erscheinung, sowohl

wo es sich um das Erlangen, wie wo es sich um das Bewahren handelt.

Denn erfreulich ist es gewiß auch, wenn das Ziel bloß für den einzelnen

erreicht wird; schöner aber und göttlicher ist es, das Ziel für ganze

Völker und Staaten zu verfolgen. Das nun aber gerade ist es, wonach

9


Vorbemerkung

unsere Wissenschaft strebt; denn sie handelt vom staatlichen Leben der

Menschen.

2.

Form und Abzweckung der Behandlung des
Gegenstandes

Was die Behandlung des Gegenstandes anbetrifft, so muß man sich

zufrieden geben, wenn die Genauigkeit jedesmal nur so weit getrieben

wird, wie der vorliegende Gegenstand es zuläßt. Man darf nicht in allen

Disziplinen ein gleiches Maß von Strenge anstreben, sowenig wie man es

bei allen gewerblichen Arbeiten dürfte. Das Sittliche und Gerechte, die

Gegenstände also, mit denen sich die Wissenschaft vom staatlichen

Leben beschäftigt, gibt zu einer großen Verschiedenheit

auseinandergehender Auffassungen Anlaß, so sehr, daß man wohl der

Ansicht begegnet, als beruhe das alles auf bloßer Menschensatzung und

nicht auf der Natur der Dinge. Ebensolche Meinungsverschiedenheit

herrscht aber auch über die Güter der Menschen, schon deshalb, weil sie

doch vielen auch zum Schaden ausgeschlagen sind. Denn schon so

mancher ist durch den Reichtum, andere sind durch kühnen Mut ins

Verderben gestürzt worden. Man muß also schon für lieb nehmen, wenn

bei der Behandlung derartiger Gegenstände und der Ableitung aus

derartigem Material die Wahrheit auch nur in gröberem Umriß zum

Ausdruck gelangt, und wenn bei der Erörterung dessen, was in der Regel

gilt und bei dem Ausgehen von ebensolchen Gründen auch die daraus

gezogenen Schlüsse den gleichen Charakter tragen. Und in demselben

Sinne muß man denn auch jede einzelne Ausführung von dieser Art

aufnehmen. Denn es ist ein Kennzeichen eines gebildeten Geistes, auf

jedem einzelnen Gebiete nur dasjenige Maß von Strenge zu fordern, das

die eigentümliche Natur des Gegenstandes zuläßt. Es ist nahezu

dasselbe: einem Mathematiker Gehör schenken, der an die Gefühle

appelliert, und von einem Redner verlangen, daß er seine Sätze in

strenger Form beweise.

10


2.Form und Abzweckung der Behandlung des Gegenstandes

Jeder hat ein sicheres Urteil auf dem Gebiete, wo er zu Hause ist, und

über das dahin Einschlagende ist er als Richter zu hören. Über jegliches

im besonderen also urteilt am besten der gebildete Fachmann, allgemein

aber und ohne Einschränkung derjenige, der eine universelle Bildung

besitzt. Darum sind junge Leute nicht die geeigneten Zuhörer bei

Vorlesungen über das staatliche Leben. Sie haben noch keine Erfahrung

über die im Leben vorkommenden praktischen Fragen; auf Grund dieser

aber und betreffs dieser wird die Untersuchung geführt. Indem sie ferner

geneigt sind, sich von ihren Affekten bestimmen zu lassen, bleiben die

Vorlesungen für sie unfruchtbar und nutzlos; denn das Ziel derselben ist

doch nicht bloße Kenntnis, sondern praktische Betätigung. Dabei macht

es keinen Unterschied, daß einer jung ist bloß an Jahren oder unreif

seiner Innerlichkeit nach. Denn nicht an der Zeit liegt die

Unzulänglichkeit, sondern daran, daß man sich von Sympathien und

Antipathien leiten läßt und alles einzelne in ihrem Lichte betrachtet.

Leuten von dieser Art helfen alle Kenntnisse ebensowenig wie denen,

denen es an Selbstbeherrschung mangelt. Dagegen kann denen, die ihr

Begehren vernünftig regeln und danach auch handeln, die Wissenschaft

von diesen Dingen allerdings zu großem Nutzen gereichen.

Dies mag als Vorbemerkung dienen, um zu zeigen, wer der rechte Hörer,

welches die rechte Weise der Auffassung, und was eigentlich unser

Vorhaben ist.

11


Einleitung

1.

Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens

Wir kommen nunmehr auf unseren Ausgangspunkt zurück. Wenn doch

jede Wissenschaft wie jedes praktische Vorhaben irgendein Gut zum

Ziele hat, so fragt es sich: was ist es für ein Ziel, das wir als das im

Staatsleben angestrebte bezeichnen, und welches ist das oberste unter

allen durch ein praktisches Verhalten zu erlangenden Gütern? In dem

Namen, den sie ihm geben, stimmen die meisten Menschen so ziemlich

überein. Sowohl die Masse wie die vornehmeren Geister bezeichnen es

als die Glückseligkeit, die Eudämonie, und sie denken sich dabei,

glückselig sein sei dasselbe wie ein erfreuliches Leben führen und es gut

haben. Dagegen über die Frage nach dem Wesen der Glückseligkeit

gehen die Meinungen weit auseinander, und die große Masse urteilt

darüber ganz anders als die höher Gebildeten. Die einen denken an das

Handgreifliche und vor Augen Liegende, wie Vergnügen, Reichtum oder

hohe Stellung, andere an ganz anderes; zuweilen wechselt auch die

Ansicht darüber bei einem und demselben. Ist einer krank, so stellt er

sich die Gesundheit, leidet er Not, den Reichtum als das höchste vor. Im

Gefühle der eigenen Unzulänglichkeit staunen manche Leute diejenigen

an, die in hohen Worten ihnen Unverständliches reden. Von manchen

wurde die Ansicht vertreten, es gebe neben der Vielheit der realen Güter

noch ein anderes, ein Gutes an sich, das für jene alle den Grund abgebe,

durch den sie gut wären.

Alle diese verschiedenen Ansichten zu prüfen würde selbstverständlich

ein überaus unfruchtbares Geschäft sein; es reicht völlig aus, nur die

gangbarsten oder diejenigen, die noch am meisten für sich haben, zu

berücksichtigen. Dabei dürfen wir nicht außer acht lassen, daß ein

Unterschied besteht zwischen den Verfahrungsweisen, die von den

Prinzipien aus, und denen, die zu den Prinzipien hinleiten. Schon Plato

erwog diesen Punkt ernstlich und untersuchte, ob der Weg, den man

einschlage, von den Prinzipien ausgehe oder zu den Prinzipien hinführe,

12


1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens

gleichsam wie die Bewegung in der Rennbahn von den Kampfrichtern

zum Ziele oder in umgekehrter Richtung geht. Ausgehen nun muß man

von solchem was bekannt ist; bekannt aber kann etwas sein in doppeltem

Sinn: es ist etwas entweder uns bekannt oder es ist schlechthin bekannt.

Wir müssen natürlich ausgehen von dem, was uns bekannt ist. Deshalb

ist es erforderlich, daß einer, der den Vortrag über das Sittliche und das

Gerechte, überhaupt über die das staatliche Leben betreffenden Themata

mit Erfolg hören will, ein Maß von sittlicher Charakterbildung bereits

mitbringe. Denn den Ausgangspunkt bildet die Tatsache, und wenn diese

ausreichend festgestellt ist, so wird das Bedürfnis der Begründung sich

gar nicht erst geltend machen. Ein so Vorgebildeter aber ist im Besitz der

Prinzipien oder eignet sie sich doch mit Leichtigkeit an. Der aber, von

dem keines von beiden gilt, mag sich des Hesiodos Worte gesagt sein

lassen:

Der ist der allerbeste, der selber alles durchdenket;
Doch ist wacher auch der, der richtigem Rate sich anschließt.
Aber wer selbst nicht bedenkt und was er von andern vernommen
Auch nicht zu Herzen sich nimmt, ist ein ganz unnützer Geselle.

Wir kehren nunmehr zurück zu dem, wovon wir abgeschweift sind.

Unter dem Guten und der Glückseligkeit versteht im Anschluß an die

tägliche Erfahrung der große Haufe und die Leute von niedrigster

Gesinnung die Lustempfindung, und zwar wie man annehmen möchte,

nicht ohne Grund. Sie haben deshalb ihr Genüge an einem auf den

Genuß gerichteten Leben. Denn es gibt drei am meisten

hervorstechende Arten der Lebensführung: die eben genannte, dann das

Leben in den Geschäften und drittens das der reinen Betrachtung

gewidmete Leben. Der große Haufe bietet das Schauspiel, wie man mit

ausgesprochenem Knechtssinn sich ein Leben nach der Art des lieben

Viehs zurecht macht; und der Standpunkt erringt sich Ansehen, weil

manche unter den Mächtigen der Erde Gesinnungen wie die eines

Sardanapal teilen. Die vornehmeren Geister, die zugleich auf das

Praktische gerichtet sind, streben nach Ehre; denn diese ist es doch

13


Einleitung

eigentlich, die das Ziel des in den Geschäften aufgehenden Lebens

bildet. Indessen, auch dieses ist augenscheinlich zu äußerlich, um für das

Lebensziel, dem wir nachforschen, gelten zu dürfen. Dort hängt das Ziel,

wie man meinen möchte, mehr von denen ab, die die Ehre erweisen, als

von dem, der sie empfängt; unter dem höchsten Gute aber stellen wir

uns ein solches vor, das dem Subjekte innerlich und unentreißbar

zugehört. Außerdem macht es ganz den Eindruck, als jage man der Ehre

deshalb nach, um den Glauben an seine eigene Tüchtigkeit besser nähren

zu können; wenigstens ist die Ehre, die man begehrt, die von seiten der

Einsichtigen und derer, denen man näher bekannt ist, und das auf

Grund bewiesener Tüchtigkeit. Offenbar also, daß nach Ansicht dieser

Leute die Tüchtigkeit doch den höheren Wert hat selbst der Ehre

gegenüber. Da könnte nun einer wohl zu der Ansicht kommen, das

wirkliche Ziel des Lebens in den Geschäften sei vielmehr diese

Tüchtigkeit. Indessen auch diese erweist sich als hinter dem Ideal

zurückbleibend. Denn man könnte es sich immerhin als möglich

vorstellen, daß jemand, der im Besitze der Tüchtigkeit ist, sein Leben

verschlafe oder doch nie im Leben von ihr Gebrauch mache, und daß es

ihm außerdem recht schlecht ergehe und er das schwerste Leid zu

erdulden habe. Wer aber ein Leben von dieser Art führt, den wird

niemand glücklich preisen, es sei denn aus bloßer Rechthaberei, die

hartnäckig auf ihrem Satz besteht. Doch genug davon, über den

Gegenstand ist in der populären Literatur ausreichend verhandelt

worden.

Die dritte Lebensrichtung ist die der reinen Betrachtung gewidmete; über

sie werden wir weiterhin handeln. Das Leben dagegen zum Erwerb von

Geld und Gut ist ein Leben unter dem Zwange, und Reichtum ist

sicherlich nicht das Gut, das uns bei unserer Untersuchung vorschwebt.

Denn er ist bloßes Mittel, und wertvoll nur für anderes. Deshalb möchte

man statt seiner eher die oben genannten Zwecke dafür nehmen; denn

sie werden um ihrer selbst willen hochgehalten. Doch offenbar sind es

auch diese nicht; gleichwohl ist man mit Ausführungen gegen sie

14


1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens

verschwenderisch genug umgegangen. Wir wollen uns dabei nicht länger

aufhalten.

Förderlicher wird es doch wohl sein, jetzt das Gute in jener Bedeutung

der Allgemeinheit ins Auge zu fassen und sorgsam zu erwägen, was man

darunter zu verstehen hat, mag auch einer solchen Untersuchung

manches in uns widerstreben, weil es teure und verehrte Männer sind,

die die Ideenlehre aufgestellt haben. Indessen, man wird uns darin

zustimmen, daß es doch wohl das Richtigere und Pflichtmäßige ist, wo es

gilt für die Wahrheit einzutreten, auch die eigenen Sätze aufzugeben, und

das erst recht, wenn man ein Philosoph ist. Denn wenn uns gleich beides

lieb und wert ist, so ist es doch heilige Pflicht, der Wahrheit vor allem die

Ehre zu geben.

Die Denker, welche jene Lehre aufgestellt haben, haben Ideen nicht

angenommen für diejenigen Dinge, bei denen sie eine bestimmte

Reihenfolge des Vorangehenden und des Nachfolgenden aufstellten; das

ist der Grund, weshalb sie auch für die Zahlen keine Idee gesetzt haben.

Der Begriff des Guten nun kommt vor unter den Kategorien der

Substanz, der Qualität und der Relation; das was an sich, was Substanz

ist, ist aber seiner Natur nach ein Vorangehendes gegenüber dem

Relativen; denn dieses hat die Bedeutung eines Nebenschößlings und

einer Bestimmung an dem selbständig Seienden. Schon aus diesem

Grunde könnte es keine gemeinsame Idee des Guten über allem

einzelnen Guten geben.

Nun spricht man aber weiter vom Guten in ebenso vielen Bedeutungen

wie man vom Seienden spricht. Es wird etwas als gut bezeichnet im

Sinne des substantiell Seienden wie Gott und die Vernunft, im Sinne der

Qualität wie wertvolle Eigenschaften, im Sinne der Quantität wie das

Maßvolle, im Sinne der Relation wie das Nützliche, im Sinne der Zeit wie

der rechte Augenblick, im Sinne des Ortes wie ein gesunder Aufenthalt,

und so weiter. Auch daraus geht hervor, daß das Gute nicht als ein

Gemeinsames, Allgemeines und Eines gefaßt werden kann. Denn dann

15


Einleitung

würde es nicht unter sämtlichen Kategorien, sondern nur unter einer

einzigen aufgeführt werden.

Da es nun ferner für das Gebiet einer einzelnen Idee auch jedesmal eine

einzelne Wissenschaft gibt, so müßte es auch für alles was gut heißt eine

einheitliche Wissenschaft geben. Es gibt aber viele Wissenschaften, die

vom Guten handeln. Von dem, was einer einzigen Kategorie angehört,

wie vom rechten Augenblick, handelt mit Bezug auf den Krieg die

Strategik, auf die Krankheit die Medizin; das rechte Maß aber bestimmt,

wo es sich um die Ernährung handelt, die Medizin, und wo um

anstrengende Übungen, die Gymnastik.

Andererseits könnte man fragen, was die Platoniker denn eigentlich mit

dem Worte »an sich« bezeichnen wol en, das sie jedesmal zu dem

Ausdruck hinzufügen. Ist doch in dem »Menschen-an-sich« und dem

Menschen ohne Zusatz der Begriff des Menschen einer und derselbe.

Denn sofern es beidemale »Mensch« heißt, unterscheiden sich beide

durch gar nichts, und wenn das hier gilt, so gilt es auch für die

Bezeichnung als Gutes. Wenn aber damit gemeint ist, daß etwas ein

Ewiges sei, so wird es auch dadurch nicht in höherem Maße zu einem

Guten; gerade wie etwas was lange dauert deshalb noch nicht in

höherem Grade ein Weißes ist, als das was nur einen Tag dauert.

Größere Berechtigung möchte man deshalb der Art zuschreiben, wie die

Pythagoreer die Sache aufgefaßt haben, indem sie das Eins in die eine

der beiden Reihen von Gegensätzen einordneten und zwar in dieselbe,

wo auch das Gute steht, und ihnen scheint sich in der Tat auch

Speusippos angeschlossen zu haben.

Indessen, dafür wird sich ein andermal der Platz finden. Dagegen stellt

sich dem eben von uns Ausgeführten ein Einwurf insofern entgegen, als

man erwidert: die Aussagen der Platoniker seien ja gar nicht von allem

gemeint was gut ist, sondern es werde nur alles das als zu einer Art

gehörig zusammengefaßt, was man um seiner selbst willen anstrebt und

werthält; das aber was diese Dinge hervorbringt oder ihrer Erhaltung

16


1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens

dient oder was das Gegenteil von ihnen verhütet, werde eben nur aus

diesem Grunde und also in anderem Sinne gut genannt. Daraus würde

denn hervorgehen, daß man vom Guten in doppelter Bedeutung spricht,

einerseits als von dem Guten an sich, andererseits als von dem was zu

diesem dient. Wir wollen also das an sich Gute und das bloß zum an sich

Guten Behilfliche auseinanderhalten und untersuchen, ob denn auch nur

jenes unter eine einzige Idee fällt. Wie beschaffen also müßte wohl

dasjenige sein, was man als Gutes-an-sich anerkennen soll? Sind es etwa

die Gegenstände, die man auch als für sich allein bestehende anstrebt,

wie das Verständigsein, das Sehen, oder wie manche Arten der Lust und

wie Ehrenstellen? Denn wenn man diese auch als Mittel für ein anderes

anstrebt, so wird man sie doch zu dem rechnen dürfen, was an sich gut

ist. Oder gehört dahin wirklich nichts anderes als die Idee des Guten?

Dann würde sich ein Artbegriff ohne jeden Inhalt ergeben. Zählen

dagegen auch die vorher genannten Dinge zu dem Guten-an-sich, so

wird man verpflichtet sein, den Begriff des Guten in Ihnen allen als

denselbigen so aufzuzeigen, wie die weiße Farbe im Schnee und im

Bleiweiß dieselbe ist. Bei der Ehre, der Einsicht und der Lust aber ist der

Begriff gerade insofern jedesmal ein ganz anderer und verschiedener, als

sie Gutes vorstellen sollen. Mithin ist das Gute nicht ein alledem

Gemeinsames und unter einer einheitlichen Idee Befaßtes.

Aber in welchem Sinne wird denn nun das Wort »gut« gebraucht? Es

sieht doch nicht so aus, als stände durch bloßen Zufall das gleiche Wort

für ganz verschiedene Dinge. Wird es deshalb gebraucht, weil das

Verschiedene, das darunter befaßt wird, aus einer gemeinsamen Quelle

abstammt? oder weil alles dahin Gehörige auf ein gemeinsames Ziel

abzweckt? oder sollte das Wort vielmehr auf Grund einer bloßen

Analogie gebraucht werden? etwa wie das was im Leibe das

Sehvermögen ist, im Geiste die Vernunft und in einem anderen Substrat

wieder etwas anderes bedeutet? Indessen, das werden wir an dieser Stelle

wohl auf sich beruhen lassen müssen; denn in aller Strenge darauf

einzugehen würde in einem anderen Zweige der Philosophie mehr an

seinem Platze sein. Und ebenso steht es auch mit der Idee des Guten.

17


Einleitung

Denn gesetzt auch, es gäbe ein einheitliches Gutes, was gemeinsam von

allem einzelnen Guten ausgesagt würde oder als ein abgesondertes an

und für sich existierte, so würde es offenbar kein Gegenstand sein, auf

den ein menschliches Handeln gerichtet wäre und den ein Mensch sich

aneignen könnte. Was wir aber hier zu ermitteln suchen, ist ja gerade ein

solches, was diese Bedingungen erfüllen soll.

Nun könnte einer auf den Gedanken kommen, es sei doch eigentlich

herrlicher, jene Idee des Guten zu kennen gerade im Dienste desjenigen

Guten, was ein möglicher Gegenstand des Aneignens und des Handelns

für den Menschen ist. Denn indem wir jene Idee wie eine Art von

Vorbild vor Augen haben, würden wir eher auch das zu erkennen

imstande sein, was das Gute für uns ist, und wenn wir es nur erst erkannt

haben, würden wir uns seiner auch bemächtigen. Eine gewisse

einleuchtende Kraft ist diesem Gedankengange nicht abzusprechen;

dagegen scheint er zu der Realität der verschiedenen Wissenschaften

nicht recht zu stimmen. Denn sie alle trachten nach einem Gute und

streben die Befriedigung eines Bedürfnisses an; aber von der Erkenntnis

jenes Guten-an-sich sehen sie dabei völlig ab. Und doch ist schwerlich

anzunehmen, daß sämtliche Bearbeiter der verschiedenen Fächer

übereingekommen sein sollten, ein Hilfsmittel von dieser Bedeutung zu

ignorieren und sich auch nicht einmal danach umzutun. Andererseits

würde man in Verlegenheit geraten, wenn man angeben sollte, was für

eine Förderung für sein Gewerbe einem Weber oder Zimmermann

dadurch zufließen sollte, daß er eben dieses Gute-an-sich kennt, oder wie

ein Arzt noch mehr Arzt oder ein Stratege noch mehr Stratege dadurch

soll werden können, daß er die Idee selber geschaut hat. Es ist doch klar,

daß der Arzt nicht einmal die Gesundheit an sich in diesem Sinne ins

Auge faßt, sondern die Gesundheit eines Menschen, und eigentlich noch

mehr die Gesundheit dieses bestimmten Patienten; denn der, den er

kuriert, ist ein Individuum. / Damit können wir nun wohl den

Gegenstand fallen lassen.

18


2.

Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

Wir kommen wieder auf die Frage nach dem Gute, das den Gegenstand

unserer Untersuchung bildet, und nach seinem Wesen zurück. In jedem

einzelnen Gebiete der Tätigkeit, in jedem einzelnen Fach stellt sich das

Gute mit anderen Zügen dar, als ein anderes in der Medizin, ein anderes

in der Kriegskunst und wieder ein anderes in den sonstigen Fächern. Was

ist es nun, was für jedes einzelne Fach etwas als das durch dasselbe zu

erreichende Gut charakterisiert? Ist nicht das Gut jedesmal das, um

dessen willen man das übrige betreibt? Dies wäre also in der Medizin die

Gesundheit, in der Kriegskunst der Sieg, in der Baukunst das Gebäude,

in anderen Fächern etwas anderes, insgesamt aber für jedes Gebiet der

Tätigkeit und des praktischen Berufs wäre es das Endziel. Denn dieses

ist es, um dessen willen man jedesmal das übrige betreibt. Gäbe es also

ein einheitliches Endziel für sämtliche Arten der Tätigkeit, so würde dies

das aller Tätigkeit vorschwebende Gut sein, und gäbe es eine Vielheit

solcher Endziele, so würden es diese vielen sein. So wären wir denn mit

unserer Ausführung in stetigem Fortgang wieder bei demselben Punkte

angelangt wie vorher.

Indessen, wir müssen versuchen dieses Resultat genauer durchzubilden.

Wenn doch die Ziele der Tätigkeiten sich als eine Vielheit darstellen, wir

aber das eine, z.B. Reichtum, ein Musikinstrument, ein Werkzeug

überhaupt, um eines anderen willen erstreben, so ergibt sich

augenscheinlich, daß nicht alle diese Ziele abschließende Ziele bedeuten.

Das Höchste und Beste aber trägt offenbar den Charakter des

Abschließenden. Gesetzt also, nur eines davon wäre ein abschließendes

Ziel, so würde dieses eben das sein, das uns bei unserer Untersuchung

vorschwebt, und bildete es eine Vielheit, dann würde dasjenige unter

ihnen, das diesen abschließenden Charakter im höchsten Grade an sich

trägt, das gesuchte sein. In höherem Grade abschließend aber nennen

wir dasjenige, das um seiner selbst willen anzustreben ist, im Gegensätze

zu dem, das um eines anderen willen angestrebt wird, und ebenso das

was niemals um eines anderen willen begehrt wird, im Gegensatze zu

19


Einleitung

dem, was sowohl um seiner selbst willen, als um eines anderen willen zu

begehren ist. Und so wäre denn schlechthin abschließend das, was immer

an und für sich und niemals um eines anderen willen zu begehren ist.

Diesen Anforderungen nun entspricht nach allgemeiner Ansicht am

meisten die Glückseligkeit, die »Eudämonie«. Denn sie begehrt man

immer um ihrer selbst und niemals um eines anderen willen. Dagegen

Ehre, Lust, Einsicht, wie jede wertvolle Eigenschaft begehren wir zwar

auch um ihrer selbst willen; denn auch wenn wir sonst nichts davon

hätten, würden wir uns doch jedes einzelne davon zu besitzen wünschen;

wir wünschen sie aber zugleich um der Glückseligkeit willen, in dem

Gedanken, daß wir vermittelst ihrer zur Glückseligkeit gelangen werden.

Die Glückseligkeit dagegen begehrt niemand um jener Dinge willen oder

überhaupt um anderer Dinge willen.

Das gleiche Resultat ergibt sich augenscheinlich, wenn wir uns nach dem

umtun, was für sich allein ein volles Genüge zu verschaffen vermag.

Denn das abschließend höchste Gut muß wie jeder einsieht die

Eigenschaft haben, für sich allein zu genügen; damit meinen wir nicht,

daß etwas nur dem einen volles Genüge verschafft, der etwa ein

Einsiedlerleben führt, sondern wir denken dabei auch an Eltern und

Kinder, an die Frau und überhaupt an die Freunde und Mitbürger; denn

der Mensch ist durch seine Natur auf die Gemeinschaft mit anderen

angelegt. Allerdings, eine Grenze muß man wohl dabei ziehen. Denn

wenn man das Verhältnis immer weiter ausdehnt auf die Vorfahren der

Vorfahren, auf die Nachkommen der Nachkommen und die Freunde der

Freunde, so gerät man damit ins Unendliche. Doch davon soll an

späterer Stelle wieder gehandelt werden.

Die Eigenschaft volles Genüge zu gewähren schreiben wir demjenigen

Gute zu das für sich allein das Leben zu einem begehrenswerten macht,

zu einem Leben, dem nichts mangelt. Für ein solches Gut sieht man die

Glückseligkeit an; man hält sie zugleich für das Begehrenswerteste von

al em, und das nicht so, daß sie nur einen Posten in der Summe neben

20


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

anderen ausmachte. Bildete sie so nur einen Posten, so würde sie

offenbar, wenn auch nur das geringste der Güter noch zu ihr hinzukäme,

noch mehr zu begehren sein. Denn kommt noch etwas hinzu, so ergibt

sich ein Zuwachs an Größe; von zwei Gütern ist aber jedesmal das

größere mehr zu begehren. So erweist sich denn offenbar die

Glückseligkeit als abschließend und selbstgenügend, und darum als das

Endziel für alle Gebiete menschlicher Tätigkeit.

Darüber nun, daß die Glückseligkeit als das höchste Gut zu bezeichnen

ist, herrscht wohl anerkanntermaßen volle Übereinstimmung; was

gefordert wird, ist dies, daß mit noch größerer Deutlichkeit aufgezeigt

werde, worin sie besteht. Dies wird am ehesten so geschehen können,

daß man in Betracht zieht, was des Menschen eigentliche Bestimmung

bildet. Wie man nämlich bei einem Musiker, einem Bildhauer und bei

jedem, der irgendeine Kunst treibt, und weiter überhaupt bei allen, die

eine Aufgabe und einen praktischen Beruf haben, das Gute und

Billigenswerte in der vollbrachten Leistung findet, so wird wohl auch

beim Menschen als solchem derselbe Maßstab anzulegen sein,

vorausgesetzt, daß auch bei ihm von einer Aufgabe und einer Leistung

die Rede sein kann. Ist es nun wohl eine vernünftige Annahme, daß zwar

der Zimmermann und der Schuster ihre bestimmten Aufgaben und

Funktionen haben, der Mensch als solcher aber nicht, und daß er zum

Müßiggang geschaffen sei? Oder wenn doch offenbar das Auge, die

Hand, der Fuß, überhaupt jedes einzelne Glied seine besondere Funktion

hat, sollte man nicht ebenso auch für den Menschen eine bestimmte

Aufgabe annehmen neben allen diesen Funktionen seiner Glieder? Und

welche könnte es nun wohl sein? Das Leben hat der Mensch

augenscheinlich mit den Pflanzen gemein; was wir suchen, ist aber

gerade das dem Menschen unterscheidend Eigentümliche. Von dem

vegetativen Leben der Ernährung und des Wachstums muß man mithin

dabei absehen. Daran würde sich dann zunächst etwa das Sinnesleben

anschließen; doch auch dieses teilt der Mensch offenbar mit dem Roß,

dem Rind und den Tieren überhaupt. So bleibt denn als für den

Menschen allein kennzeichnend nur das tätige Leben des vernünftigen

21


Einleitung

Seelenteils übrig, und dies teils als zum Gehorsam gegen Vernunftgründe

befähigt, teils mit Vernunft ausgestattet und Gedanken bildend. Wenn

man nun auch von diesem letzteren in zwiefacher Bedeutung spricht als

von dem bloßen Vermögen und von der Wirksamkeit des Vermögens, so

handelt es sich an dieser Stelle offenbar um das Aktuelle, die tätige

Übung der Vernunftanlage. Denn die Wirksamkeit gilt allgemein der

bloßen Anlage gegenüber als das höhere.

Bedenken wir nun folgendes. Die Aufgabe des Menschen ist die

Vernunftgründen gemäße oder doch wenigstens solchen Gründen nicht

verschlossene geistige Betätigung; die Aufgabe eines beliebigen

Menschen aber verstehen wir als der Art nach identisch mit der eines

durch Tüchtigkeit hervorragenden Menschen. So ist z.B. die Aufgabe des

Zitherspielers dieselbe wie die eines Zithervirtuosen. Das gleiche gilt

ohne Ausnahme für jedes Gebiet menschlicher Tätigkeit; es kommt

immer nur zur Leistung überhaupt die Qualifikation im Sinne

hervorragender Tüchtigkeit hinzu. Die Aufgabe des Zitherspielers ist das

Zitherspiel, und die des hervorragenden Zitherspielers ist auch das

Zitherspiel, aber dies als besonders gelungenes. Ist dem nun so, so ergibt

sich folgendes. Wir verstehen als Aufgabe des Menschen eine gewisse

Art der Lebensführung, und zwar die von Vernunftgründen geleitete

geistige Betätigung und Handlungsweise, und als die Aufgabe des

hervorragend Tüchtigen wieder eben dies, aber im Sinne einer trefflichen

und hervorragenden Leistung. Besteht nun die treffliche Leistung darin,

daß sie im Sinne jedesmal der eigentümlichen Gaben und Vorzüge

vollbracht wird, so wird das höchste Gut für den Menschen die im Sinne

wertvoller Beschaffenheit geübte geistige Betätigung sein, und gibt es

eine Mehrheit von solchen wertvollen Beschaffenheiten, so wird es die

geistige Betätigung im Sinne der höchsten und vollkommensten unter

allen diesen wertvollen Eigenschaften sein, dies aber ein ganzes Leben

von normaler Dauer hindurch. Denn eine Schwalbe macht keinen

Frühling, und auch nicht ein Tag. So macht denn auch ein Tag und eine

kurze Zeit nicht den seligen noch den glücklichen Menschen.

22


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

Dies nun mag als ungefährer Umriß des Begriffes des höchsten Gutes

gelten. Es ist zweckmäßig, den Begriff zunächst in grober Untermalung

zu entwerfen und sich die genauere Durchführung für später

vorzubehalten. Man darf sich dann der Meinung hingeben, daß

jedermann die Sache weiterzuführen und die richtig gezeichneten

Umrisse im Detail auszuführen vermag, und daß auch die Zeit bei einer

solchen Aufgabe als Erfinderin oder Mitarbeiterin an die Hand geht. In

der Tat hat sich der Aufschwung der Künste und Wissenschaften in

dieser Weise vollzogen; denn was noch mangelt zu ergänzen ist jeder

aufgefordert.

Zugleich aber müssen wir im Gedächtnis behalten, was wir vorher

ausgeführt haben: wir dürfen nicht die gleiche Genauigkeit auf allen

Gebieten anstreben, sondern in jedem einzelnen Fall der Natur des

vorliegenden Materials gemäß die Strenge nur so weit treiben, wie es der

besonderen Disziplin angemessen ist. So bemüht sich um den rechten

Winkel der Zimmermann wieder Mathematiker, und doch beide in sehr

verschiedener Weise. Der eine begnügt sich bei dem, was für seine Arbeit

dienlich ist, der andere sucht das Wesen und die genaue Beschaffenheit

zu erfassen. Denn das eben ist sein Fach, sich nach der reinen Wahrheit

umzusehen. In derselben Weise muß man auch bei anderen Objekten

verfahren, damit nicht die Hauptsache von dem Beiwerk überwuchert

werde. Nicht einmal die Frage nach der Begründung darf man auf allen

Gebieten gleichmäßig aufwerfen. Bei manchen Gegenständen ist schon

genug damit geleistet, wenn nur der tatsächliche Bestand richtig

aufgezeigt worden ist, so auch was die Prinzipien als Ausgangspunkt und

Anfang anbetrifft. Die Tatsache ist das Erste und der Ausgangspunkt.

Die Prinzipien werden teils auf dem Wege der Induktion, teils auf dem

der Anschauung, teils vermittels einer Art von eingewöhntem Takt

ergriffen, die einen auf diese, die anderen auf andere Weise. Da muß

man nun versuchen, zu ihnen jedesmal auf dem Wege zu gelangen, der

ihrer Natur entspricht, und dann alle Mühe darauf verwenden, sie richtig

zu bestimmen; denn sie sind für das Abgeleitete von ausschlaggebender

Bedeutung. Der Anfang ist nach dem Sprichwort mehr als die Hälfte des

23


Einleitung

ganzen Werkes, und schon vermittels des Prinzips, von dem man

ausgeht, tritt manches von dem in den Gesichtskreis, was man zu

erkunden sucht.

Wenn wir das Prinzip bestimmen wollen, so dürfen wir uns nicht auf

unser Ergebnis und auf seine Begründung beschränken; wir werden gut

tun, auch das zu berücksichtigen, was darüber im Munde der Leute ist.

Denn mit der Wahrheit stehen alle Tatsachen im Einklang, mit dem

Irrtum aber gerät die Wirklichkeit alsobald in Widerstreit.

Man teilt die Güter in drei Klassen ein: in die äußeren Güter, die Güter

der Seele und die des Leibes, und nennt die, welche der Seele zugehören,

Güter im eigentlichsten und höchsten Sinne; die Betätigungsweisen und

Wirksamkeiten der seelischen Vermögen aber rechnet man zu dem, was

der Seele zugehört. Insofern darf man, was dieser altüberlieferten und

von den Denkern einmütig geteilten Auffassung entspricht, zutreffend

bemerkt finden, und zutreffend ist es auch, wenn als der Endzweck

gewisse Betätigungsweisen und Wirksamkeiten bezeichnet werden; denn

so kommt der Endzweck in die Klasse der geistigen, nicht der äußeren

Güter zu stehen. Auch das stimmt zu unserer Auffassung, daß der, dem

die Eudämonie eignet, ein erfreuliches Leben führt und es gut hat; denn

als ein Leben im rechten Sinne und als subjektives Wohlbefinden ist die

Eudämonie wohl von je aufgefaßt worden. Aber auch alles das, was man

als Bestandteil der Eudämonie verlangt, ist augenscheinlich in unserer

Bestimmung des Begriffes mit enthalten. Die einen fassen sie als

Trefflichkeit überhaupt auf, die anderen heben Einsicht, wieder andere

hohe geistige Bildung als herrschenden Zug hervor; diese Eigenschaften

oder eine von ihnen denkt man sich in Verbindung mit der

Lustempfindung oder doch nicht ohne sie, und manche wieder ziehen

auch die äußeren Glücksumstände mit hinein. Einige dieser

Bestimmungen stammen aus alten und weit verbreiteten Ansichten,

andere wieder werden von wenigen, aber hervorragenden Autoritäten

vertreten. Da ist es doch wohl anzunehmen, daß niemand von ihnen in

24


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

allen Punkten irrt, sondern daß sie wenigstens in einem Punkte oder

auch in den meisten recht behalten werden.

Wenn man die Eudämonie als Trefflichkeit eines Menschen überhaupt

oder doch als eine Seite derselben bezeichnet, so ist unsere

Begriffsbestimmung ganz damit einverstanden; denn es gehört ja dazu

auch die solcher Trefflichkeit entsprechende Betätigung. Allerdings

macht es einen nicht unbedeutenden Unterschied, ob man das Höchste

und Beste in den bloßen Besitz oder in die tätige Bewährung setzt, also

in eine innere Fertigkeit oder in die äußere Ausübung. Denn wo bloß die

Fertigkeit vorhanden ist, da ist es doch immer möglich, daß sie nichts

Gutes wirklich zustande bringt; so, wenn einer im Schlafe liegt oder sonst

auf andere Weise untätig bleibt. Das nun ist völlig ausgeschlossen, sobald

man in den Begriff die wirkliche Betätigung gleich mit hineinzieht. Denn

da ergibt sich die Ausübung als notwendiges Zubehör, und zwar eine

Ausübung im rechten Sinn. Wie man in Olympia nicht die schönsten und

stärksten bekränzt, sondern diejenigen, die wirklich in den Wettkampf

eintreten, / denn unter diesen befinden sich die, die den Sieg erringen, /

so werden auch in dem praktischen Leben diejenigen des Guten und

Schönen teilhaftig, die im rechten Sinne tätig sind. Ihr Leben ist denn

auch schon an sich ein Leben voll innerer Befriedigung. Denn Freude ist

ein seelischer Affekt, und jeder hat seine Freude an dem, wofür er

Zuneigung hegt. Wer Pferde liebt, freut sich an Pferden, und wer

Schauspiele liebt, an Schauspielen. Auf dieselbe Weise hat der Freund

der Gerechtigkeit seine Freude am Gerechten, und überhaupt der Freund

des Guten und Rechten an dem, was guter und rechter Gesinnung

entspricht. Allerdings, was dem großen Haufen als vergnüglich gilt, das

liegt miteinander im Streite, weil das nicht seiner Natur nach geeignet ist,

Freude zu gewähren; denen dagegen, die das Edle lieben, macht

dasjenige Freude, was seiner Natur nach erfreulich ist. Dahin nun gehört

die Tätigkeit im Sinne des Guten und Rechten, und diese ist deshalb

zugleich an sich erfreulich und den so Gesinnten erfreulich. Darum

bedarf auch ihre Lebensführung keiner weiteren Quelle des Lustgefühls

wie eines äußerlichen Anhängsels; vielmehr trägt es seine Freude in sich.

25


Einleitung

Von unserem Satze gilt dann auch die Umkehrung. Wer nicht an edler

Betätigung seine Freude hat der ist auch kein edelgesinnter Mensch.

Niemand wird denjenigen gerecht nennen, der sich nicht am gerechten

Handeln, noch hochgesinnt den, der sich nicht an hochsinnigen

Handlungen freut. Und das gleiche gilt auch von allem sonstigen. Ist

dem aber so, dann gewähren auch die von edler Gesinnung zeugenden

Betätigungen an und für sich Befriedigung. Ebenso sind aber auch die

Handlungen, und zwar jede im höchsten Sinne, gut und edel dann, falls

ein edelgesinnter Mensch über sie das richtige Urteil hat; das hat er aber,

wie wir oben bemerkt haben. Es ist also die Eudämonie, wie das Beste

und Herrlichste, so auch zugleich das Lustvollste; das läßt sich nicht so

voneinander trennen, wie es in der bekannten Delischen Inschrift

geschieht:

Wie das Gerechteste auch das Schönste, das Beste Gesundheit,
So ist das Süßeste dies, wird einem das, was er liebt.

Denn in den edelsten Arten der Betätigung findet sich das alles

beisammen, und diese, oder falls eine von ihnen die alleredelste ist, diese

eine verstehen wir unter der Eudämonie.

Gleichwohl sieht man ein, daß sie, wie wir schon bemerkt haben, auch

der äußeren Güter nicht wohl entbehren kann. Denn wo man nicht mit

den nötigen Mitteln ausgestattet ist, ist es unmöglich oder doch nicht

leicht, edle Handlungen zu vollbringen. Es gibt so vielerlei, zu dessen

Bewerkstelligung man der Freunde, des Reichtums und des politischen

Einflusses gleichsam als Werkzeuges bedarf. Manche Güter sind überdies

derart, daß beim Mangel derselben das Glück doch nur ein getrübtes

bleibt, wie edle Abkunft, wohlgeratene Kinder, stattliches Aussehen.

Denn ein Mensch, der überaus häßlich von Gestalt, von niederer

Herkunft oder im Leben vereinsamt und kinderlos wäre, besäße nicht

das volle Glück; noch weniger allerdings würde es einer besitzen, wenn

seine Kinder mißraten, seine Freunde wertlos, oder wenn sie zwar brav,

aber ihm durch den Tod entrissen wären. Also wie wir vorher gesagt

haben, es scheint doch, daß auch solche äußeren Glücksumstände mit

26


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

dazu gehören. Darum stellen denn auch manche das äußere

Wohlergehen, wie andere die Trefflichkeit des Wesens mit der

Eudämonie auf gleiche Linie.

Daraus entspringt dann weiter die schwierige Frage, ob sie etwas ist, was

durch Lernen, durch Gewöhnung oder sonst irgendwie durch Übung

erworben werden kann, oder ob sie einem nach göttlichem Ratschluß

oder auch durch bloßen Zufall zuteil wird. Wenn es nun auch sonst

irgend etwas gibt, was den Menschen als Gabe der Götter zufällt, so wird

die Annahme nahe liegen, daß auch die Eudämonie eine göttliche Gabe

sei, und zwar eine solche im höchsten Sinne, je mehr sie unter allem was

ein Mensch haben kann das Wertvollste ist. Indessen, diese Frage möchte

doch wohl ihren eigentlicheren Platz in einer anderen Untersuchung

haben; soviel ist jedenfalls klar, daß die Eudämonie, auch wenn sie nicht

von den Göttern gesandt sein sollte, sondern durch Tüchtigkeit und auf

dem Wege des Lernens und Übens errungen wird, zu dem gehört, was

am meisten göttlichen Wesens ist. Denn der Kampfpreis und der

Endzweck sittlicher Vollkommenheit erweist sich augenscheinlich als das

Höchste, als etwas Göttliches und Seliges. Doch wird es zugleich einem

jeden erreichbar sein müssen, als etwas, was die Möglichkeit bietet, allen

denen, die nicht zu rechter Seelenverfassung von vornherein verdorben

sind, auf dem Wege des Lernens und der Übung zuzufallen. Wenn es

aber etwas Schöneres ist, zur Eudämonie auf diesem Wege statt durch

bloßen Zufall zu gelangen, so ist auch anzunehmen, daß es wohl auf

jenem Wege geschehen wird. Ist doch das was aus den Händen der

Natur hervorgeht darauf angelegt, soweit als irgend möglich die höchste

Vollkommenheit zu erreichen; und das gleiche ist auch bei dem der Fall,

was des Menschen Kunst, wie bei dem was jede andere Ursache und am

meisten was die erhabenste der Ursachen hervorbringt. Gerade das

Größte und Herrlichste aber dem Zufall zuzuschreiben würde über alles

Maß gedankenlos sein.

Aber schon aus dem Begriff der Sache läßt sich die Antwort auf unsere

Frage entnehmen. Wir haben die Eudämonie als eine bestimmte Form

27


Einleitung

geistiger Wirksamkeit, der inneren Trefflichkeit entsprechend,

bezeichnet. Von den übrigen Gütern nun sind die einen notwendig damit

verbunden, die anderen von Natur bestimmt, ihr nach Art von

Werkzeugen förderlich und hilfreich zu sein. Dies stimmt nun auch

vortrefflich zu dem, was wir gleich im Eingang bemerkt haben. Wir

haben dort das Ziel der Staatsgemeinschaft als das höchste hingestellt;

diese aber betreibt dies als ihre bedeutsamste Aufgabe, die

Staatsangehörigen mit gewissen Beschaffenheiten auszurüsten, also sie

tüchtig und zu löblicher Lebensführung geeignet zu machen. Daß bei

einem Rinde, einem Pferde oder sonst einem Tier von Eudämonie nicht

die Rede sein kann, ist selbstverständlich; denn keines von ihnen bietet

die Möglichkeit, zu solcher geistigen Wirksamkeit angeleitet zu werden.

Aus dem gleichen Grunde kommt Eudämonie auch einem Kinde nicht

zu. Kinder sind ihrer Altersstufe wegen noch nicht zu solcher Betätigung

befähigt, und wenn man sie glücklich preist, so geschieht es in Hinsicht

auf die Hoffnung, die sie für die Zukunft gewähren. Denn wie gesagt, es

gehört dazu vollendete Innerlichkeit und ein vollendetes Leben. Im

Leben aber begegnen uns zahlreiche Veränderungen und Wechsel jeder

Art, und wer jetzt im schönsten Glückszustande blüht, kann

möglicherweise im Alter von den furchtbarsten Schicksalsschlägen

betroffen werden, wie sie in den Sagen vom trojanischen Kriege vom

König Priamus berichtet werden. Wer aber solchen Glückswechsel

erfahren und ein jammervolles Ende gefunden hat, dem schreibt

niemand Eudämonie zu.

Soll man nun auch sonst keinen Menschen glücklich preisen, solange er

noch lebt? Muß man wirklich wie Solon meint erst das Ende abwarten?

Gesetzt also auch, man müsse diesen Satz gelten lassen: wäre jemand

dann wirklich glücklich, wenn er gestorben ist? Oder ist dies nicht

vielmehr eine völlig widersinnige Ansicht, abgesehen von allem anderen

schon aus dem Grunde, weil wir die Eudämonie in einer Art von

Wirksamkeit finden? Schreiben wir aber dem Gestorbenen keine

Eudämonie zu, und ist es auch gar nicht das, was Solon hat sagen wol en,

sondern vielmehr nur dies, daß man einen Menschen erst dann als einen,

28


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

der nunmehr aus dem Bereiche des Übels und des Mißgeschickes

entronnen ist, mit Sicherheit glücklich preisen kann, so gibt doch auch

das wieder Anlaß zu einem Streit der Ansichten. Man möchte doch eher

meinen, daß es für den Verstorbenen Schlimmes und Gutes gibt, wenn

es doch dergleichen auch für den Lebenden gibt, ohne daß dieser es

gewahr wird, wie Ehre und Schande, wie der Kinder und überhaupt der

Nachkommen Wohlergehen und Mißgeschicke.

Indessen ein Bedenken findet sich auch dabei. Wer bis zum hohen Alter

ein glückliches Leben geführt und einen dem entsprechenden Tod

gefunden hat, den können doch immer noch in seinen Nachkommen

viele wechselnde Geschicke betreffen; es können die einen brav sein und

ein ihrem Verdienst entsprechendes Lebenslos ziehen, während die

anderen dazu das Gegenteil bilden. Offenbar ist auch die Möglichkeit

gegeben, daß sie sich nach der Größe des Abstandes von den Vorfahren

mannigfach verschieden verhalten. Nun wäre es doch eine seltsame

Vorstellung, daß auch der Verstorbene ihre wechselnden Geschicke mit

ihnen erlebte und danach bald glücklich, bald elend würde, und ebenso

seltsam die Vorstellung, daß das Geschick der Nachkommen die

Vorfahren gar nicht, auch nicht zeitweise, berühren sollte.

Aber wir müssen zu unserer ursprünglichen Fragestellung zurückkehren;

denn auf das, was wir jetzt zu ermitteln suchen, kann sich die Antwort

vielleicht mit jener zusammen ergeben. Muß man das Ende abwarten

und darf man jeden erst dann glücklich preisen, nicht wie einen der jetzt

glücklich ist, sondern der es dereinst war: wie will man dabei den

Widersinn vermeiden, wenn zu der Zeit wo einer wirklich glücklich ist,

die Aussage, daß er es sei, nicht wahr sein soll, weil man den Lebenden

wegen der möglichen Glückswechsel nicht glücklich preisen darf, oder

auch deshalb, weil man sich die Eudämonie als etwas vorstellt, was

dauert und in keiner Weise den Wechsel zuläßt, die Schicksale aber bei

einer und derselben Person immer wieder einen Kreislauf durchmachen?

Denn das ist ausgemacht: wenn wir uns nach dem Wandel der Geschicke

richten, so werden wir einen und denselben Menschen wiederholt

29


Einleitung

glücklich und nachher wieder elend nennen, und damit aus dem

Glücklichen eine Art von Chamäleon oder ein Bild auf tönernen Füßen

machen. Oder ist es nicht vielmehr völlig unstatthaft, sein Urteil nach

dem Wandel der Geschicke einzurichten? Liegt doch das Wohl oder

Wehe eines Menschen gar nicht in diesen: sondern wenn auch das

menschliche Leben ihrer zwar bedarf, wie wir ausgeführt haben, so bleibt

doch das Entscheidende die Handlungsweise, für die Eudämonie die der

edlen Gesinnung, und für das Gegenteil die der entgegengesetzten

Gesinnung entsprechende.

Für unsere Auffassung nun zeugt auch das eben erörterte Bedenken.

Denn nichts in den menschlichen Dingen besitzt eine solche

Zuverlässigkeit wie die Äußerungen des sittlichen Charakters; man darf

sie für noch dauerhafter halten als selbst die Erkenntnisse. Unter jenen

selbst aber sind die am höchsten stehenden auch die dauerhafteren, weil

das ganze Leben des Glücklichen in ihnen am tiefsten und am

anhaltendsten aufgeht. Das darf man denn auch als den Grund ansehen,

daß für sie niemals ein Vergessen eintreten kann. Ein glücklicher Mensch

wird deshalb eben das besitzen, was wir für die Eudämonie in Anspruch

nehmen; er wird, was er ist, sein ganzes Leben hindurch bleiben. Denn

er wird immer oder doch vor allem anderen im Handeln wie im Denken

die sittliche Anforderung vor Augen haben; die Geschicke aber, die ihn

treffen, wird er auf das edelste tragen, in jedem Sinne, an jedem Orte

wohlbedacht, in rechter Wahrheit ein wackerer Mann, fest gegründet und

ohne Makel.

Wenn nun das Geschick vielerlei nach Größe oder Geringfügigkeit seiner

Bedeutung sehr Verschiedenes mit sich bringt, so übt offenbar das

Geringfügige, sei es ein Glücksfall, sei es das Gegenteil, keine besondere

Einwirkung auf sein Leben; dagegen wird das nach Inhalt und Anzahl

Beträchtliche, was ihm begegnet, sofern es erfreulich ist, sein

Lebensglück noch vermehren. Denn es selbst hat von Natur die

Bestimmung, zum Schmucke des Lebens zu dienen, und es gestattet eine

Verwertung zu edlen und wackeren Handlungen. Sofern aber etwas von

30


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

umgekehrter Bedeutung begegnet, schwächt und trübt es wohl den

Glückszustand, indem es Kummer bereitet und für mancherlei

Wirksamkeiten ein Hemmnis bildet; gleichwohl strahlt auch durch solche

Bedrängnis noch der Adel der Seele hindurch, wo einer zahlreiche

schwere Schicksalsschläge mit Gelassenheit trägt, nicht aus

Unempfindlichkeit, sondern vermöge eines edlen und hochgestimmten

Gemütes.

Ist aber, wie wir nachgewiesen haben, das für das Leben Entscheidende

die Äußerung in Handlungen, so kann kein Beglückter jemals elend

werden; denn es kann ihm nie geschehen, daß er etwas täte, was häßlich

und seiner unwürdig wäre. Denn dem in Wahrheit tüchtigen und

besonnenen Manne trauen wir es zu, daß er jedes Geschick mit edler

Haltung trägt und in jeder gegebenen Lage jedesmal das tut, was das

Verdienstlichste ist, geradeso wie ein tüchtiger General das ihm

anvertraute Heer zum Kriegszweck aufs angemessenste verwendet, oder

wie ein Schuhmacher aus dem Leder das ihm zu Gebote steht,

Schuhzeug von möglichster Vollendung bereitet, oder wie die anderen

Gewerbtätigen, die es jeder in seinem Fache ebenso machen. Ist dem

aber so, so kann der Glückliche zwar niemals elend werden; aber

allerdings kann er auch kein Beglückter bleiben, wenn ihn ein Geschick

wie das des Priamus träfe. Ist er doch nicht unstät noch von

wandelbarem Sinne. Er wird nicht leicht aus dem Besitze der Eudämonie

vertrieben werden können, auch nicht durch Unglücksfälle von beliebiger

Art, die ihn treffen, sondern höchstens nur durch eine lange Reihe von

sehr schweren Unglücksfällen. Und andererseits wird er nicht in kurzer

Zeit aus solchem Unglück wieder zur Eudämonie gelangen, sondern

wenn überhaupt, dann erst nach langem und beträchtlichem Zeitverlauf,

wenn er während desselben bedeutsamer und herrlicher Gaben teilhaftig

geworden ist.

Was hindert also, denjenigen glücklich zu nennen, der in vollkommen

edler Gesinnung tätig und mit äußeren Gütern hinlänglich ausgestattet

ist, und das nicht während einer beliebigen Dauer, sondern in einem

31


Einleitung

ganzen vollen Leben? Oder muß man noch hinzufügen, daß er in diesem

Zustande auch künftig weiterleben und ein dem entsprechendes

Lebensende finden muß, weil uns doch das Zukünftige nicht

durchschaubar ist, und wir unter der Eudämonie den letzten Gipfel und

das in jeder Beziehung durchaus Vollkommene verstehen? Ist dem nun

so, so werden wir diejenigen unter den Lebenden als Beglückte

bezeichnen, die das oben Bezeichnete jetzt besitzen und künftig besitzen

werden, als Beglückte aber allerdings so weit, wie Menschen beglückt

sein können. / Damit mag die Erörterung dieses Gegenstandes

abgeschlossen sein.

Daß aber das Geschick der Nachkommenschaft und befreundeter

Menschen im allgemeinen zur Eudämonie nicht das geringste beitragen

sol te, das ist offenbar eine überaus herzlose und der unter Menschen

herrschenden Empfindungsweise zuwiderlaufende Ansicht. Die

Geschicke, die die Menschen betreffen können, sind so zahlreich und

zeigen so sehr alle möglichen Unterschiede; sie berühren zudem die

Menschen so mannigfach, teils näher, teils weniger nahe, daß es

umständlich und undurchführbar erscheint, jeden einzelnen Fall für sich

besonders ins Auge zu fassen, und man es als ausreichend ansehen darf,

einige allgemeine Betrachtungen darüber nur im Umriß mitzuteilen.

Wenn, wie es für die eigenen unglücklichen Erlebnisse gilt, die einen für

den Lebensgang von Gewicht und Bedeutung sind, die anderen leichter

genommen werden können, und das gleiche auch für die Erlebnisse aller

uns nahestehenden Menschen gilt; wenn ferner der Unterschied, den es

macht, ob ein Leid, es sei welches es wolle, jemanden während seiner

Lebzeiten oder nach seinem Tode trifft, viel größer ist als der

Unterschied, den es in einer Tragödie ausmacht, ob Freveltaten und

furchtbare Geschicke der Handlung vorausliegen oder während

derselben sich vollziehen: so muß man auch diesen Unterschied mit in

Betracht ziehen, und vielleicht ist es in noch höherem Grade

erforderlich, die Frage in betreff der Abgeschiedenen zu untersuchen, ob

sie denn überhaupt noch von irgend etwas Erfreulichem oder dem

Gegenteil wirklich berührt werden. Wenigstens möchte man nach dem,

32


2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie

was wir eben bemerkt haben, annehmen, daß, gesetzt selbst es gelangte

irgend etwas derartiges, es sei nun etwas Gutes oder das Gegenteil, bis an

sie heran, es doch entweder an sich oder mit Bezug auf sie immer nur

von schwacher und geringfügiger Wirkung bleiben wird, und wenn das

nicht, daß es doch keinenfalls eine solche Größe und Beschaffenheit

besitzen wird, um entweder diejenigen, die es nicht sind, glücklich

machen, oder denjenigen, die es sind, ihren Glückszustand entreißen zu

können. Es ist also wohl anzunehmen, daß das günstige Schicksal der

ihnen nahestehenden Menschen ebensowohl wie das Mißgeschick

derselben die Abgeschiedenen zwar irgendwie berühren, aber sie doch

nur in der Weise und mit der Bedeutung berühren wird, daß sie weder

aus glücklichen nicht-glückliche zu machen, noch sonst eine ähnliche

Wirkung zu üben imstande sind.

Nachdem wir diesen Gegenstand erledigt haben, wollen wir die Frage ins

Auge fassen, ob die Eudämonie in die Reihe der bloß schätzbaren Dinge

oder vielmehr in die der Dinge von unbedingtem Werte zu stellen ist.

Zunächst, das eine ist klar, daß sie kein Zustand bloßen Vermögens ist;

zugleich aber leuchtet ein, daß alles bloß Schätzbare deshalb geschätzt

wird, weil es gewisse Eigenschaften hat und zu anderem in gewissen

Beziehungen steht. So schätzt man den Gerechten, den Mutigen,

überhaupt den Tüchtigen und die entsprechende Beschaffenheit wegen

der von ihnen ausgehenden Wirkungsweisen und Leistungen; wir

schätzen den Starken, den Behenden und so auch jeden sonst deshalb,

weil er eine gewisse Eigenschaft von Natur besitzt und dadurch zu guten

und wertvollen Leistungen irgendwie geeignet ist. Man ersieht das schon

aus den Lobpreisungen, die den Göttern dargebracht werden. Hier

erscheint es lächerlich, wenn man sie auf unser Niveau herunterziehen

wollte; und das kommt daher, weil Lobpreisungen, wie wir gezeigt

haben, ihre Begründung in der Wirksamkeit für etwas anderes finden.

Begründet sich aber die Lobpreisung auf solche Leistung, so ist

offenbar, daß das was dem Herrlichsten gebührt, nicht eine

Lobeserhebung von dieser Art, sondern etwas Größeres und

Erhabeneres ist, und das wird ihm denn auch wirklich erwiesen. Denn

33


Einleitung

die Götter preisen wir selig und glücklich, und unter den Menschen

ebenso diejenigen, die am meisten gottähnlich sind. Das gleiche gilt in

Bezug auf die Güter. Die Seligkeit schätzt man nicht wie etwa das

Gerechte, sondern man preist sie als etwas Gottähnlicheres und

Erhabeneres.

In diesem Sinne ist auch Eudoxos, wie man wohl sagen darf, als

geschickter Anwalt für die Lustempfindung als des höchsten Preises wert

eingetreten. Denn daß sie so wenig mit Lobeserhebungen bedacht wird,

während sie doch zu den Gütern gehört, das, meinte er, zeige gerade an,

daß sie etwas besseres sei als das, was sich Lob gewinnt. Von solcher Art

nun sei Gott und das Gute, und nach diesem werde auch alles andere

beurteilt. Denn Lobpreisung kommt hohen Vorzügen zu; durch diese

wird man in den Stand gesetzt, edle Handlungen zu vollbringen; die

Lobeserhebungen aber gelten den Leistungen, ebensowohl denen des

Leibes wie denen der Seele.

Indessen, darüber in genauere Einzelheiten einzugehen, ist wohl mehr

die Sache derjenigen, die sich fachmäßig mit der Ausarbeitung von

Lobreden abgeben. Uns wird aus dem Ausgeführten klar geworden sein,

daß die Eudämonie zu den Dingen gehört, die unbedingten und

uneingeschränkten Wert haben. Daß sie dazu gehört, wird schon

dadurch wahrscheinlich, daß sie Prinzip des Handelns ist; denn sie ist es,

die jedermann in allem seinem Handeln als Ziel im Auge hat. Was aber

Prinzip und Grund der Güter ist, das gilt uns als etwas unbedingt

Wertvolles und Göttliches.

34


I. Teil - Die sittliche Anforderung

I.

Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer
Betätigung

1.

Die Trefflichkeit eines Menschen

Die Eudämonie ist die innerer Trefflichkeit entsprechende geistige

Wirksamkeit. Wir haben also zunächst diese innere Trefflichkeit zu

betrachten; dadurch werden wir dann auch wohl das Wesen der

Eudämonie besser verstehen lernen. Auch der Staatsmann, der es im

wahren Sinne ist, hat sich von je um sie vielleicht mehr als um alles

andere bekümmert; denn seine Absicht ist gerade die, in den

Staatsangehörigen Tüchtigkeit und Gehorsam gegen die Gesetze groß zu

ziehen. Ein Muster dafür haben wir an den Gesetzgebern der Kreter und

Lakedämonier und an denen, die etwa sonst das gleiche Ziel verfolgt

haben. Wenn aber dieser Gesichtspunkt dem Gebiete der Wissenschaft

vom Staate angehört, so entspricht offenbar die Erörterung, zu der wir

nun übergehen, dem, was wir von Anfang an als unser Vorhaben

bezeichnet haben.

Es ist klar, daß was wir zu betrachten haben, die innere Trefflichkeit als

die eines Menschen ist; haben wir doch auch das Gute als das für den

Menschen Gute und die Eudämonie als die dem Menschen

zukommende zu ermitteln gesucht. Unter der Trefflichkeit eines

Menschen aber verstehen wir nicht eine Beschaffenheit des Leibes,

sondern des Geistes, und so fassen wir auch die Eudämonie als eine

geistige Betätigung. Ist dem aber so, so muß der Staatsmann offenbar bis

zu einem gewissen Grade eine Kenntnis von der Natur des Geistes

besitzen, gerade wie der Arzt, der die Augen kurieren will, auch den

ganzen Leib kennen muß; ja, das Bedürfnis solchen Wissens ist bei

jenem in demselben Verhältnis noch dringlicher, als die Staatskunst an

innerem Wert und Bedeutung die Heilkunst überragt. Wissenschaftlich

35


I. Teil - Die sittliche Anforderung

gebildete Ärzte geben sich in der Tat um die Kenntnis des Leibes die

erdenklichste Mühe. So muß denn auch der Staatsmann das Wesen des

Geistes erwägen, und zwar muß er solche Erwägung anstellen um der

ihm gestellten Aufgabe willen und soweit als es für das was er anstrebt,

hinreichend ist. Denn in die Einzelheiten noch genauer einzugehen,

würde doch wohl größere Mühe in Anspruch nehmen als die Aufgabe

erfordert. Darüber findet man auch in der geläufigen Literatur

mancherlei ausreichend behandelt, und man wird gut tun, davon

Gebrauch zu machen. Da heißt es unter anderm, daß in der Seele der

eine Teil ohne Denkvermögen, der andere mit Denkvermögen

ausgestattet ist. Die Frage aber, ob diese beiden von einander getrennt

sind wie die leiblichen Organe und alles sonstige was nach Teilen

gesondert ist, oder ob es nur der Auffassung nach zweierlei, seiner Natur

nach aber ebenso untrennbar beisammen ist wie am Kreisbogen das

Konvexe und das Konkave, das braucht uns bei unserem jetzigen

Vorhaben nicht weiter zu beschäftigen.

Der nicht mit Denkvermögen ausgestattete Seelenteil gleicht teils dem,

was uns mit den Pflanzen gemein ist / dahin gehört das, was der

Ernährung und dem Wachstum zugrunde liegt; denn ein solches

seelisches Vermögen muß man doch wohl allen Wesen zuschreiben, die

Nahrung aufnehmen, auch dem Embryo, und ganz ebenso den

ausgewachsenen Geschöpfen; jedenfalls hat solche Annahme mehr für

sich, als daß es ein anderes sein sollte. Die angemessene Beschaffenheit

dieses Seelenteils ist, wie sich daraus ergibt, dem Menschen mit anderen

Wesen gemeinsam und nicht spezifisch menschlich. Dieser Seelenteil und

dieses Vermögen übt augenscheinlich seine Wirksamkeit am meisten im

Zustande des Schlafes; wer aber gut oder schlecht ist, das zeigt sich im

Schlaf am wenigsten. Daher der Ausspruch, daß der Beglückte vom

Elenden sich während der einen Hälfte des Lebens gar nicht

unterscheidet; ein ganz natürliches Ergebnis. Denn der Schlaf ist ein

Zustand der Untätigkeit der Seele gerade in der Beziehung, wonach sie

tüchtig oder untüchtig genannt wird, allerdings mit der Einschränkung,

daß in geringen Spuren immerhin manche Regungen bis an die Seele

36


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

gelangen, so daß infolgedessen auch die Traumvorstellungen

edelgesinnter Menschen lauterer sind als die beliebiger Persönlichkeiten.

Doch genug davon. Von der vegetativen Seite dürfen wir absehen, da sie

ihrer Natur nach an dem, was an der wertvollen Beschaffenheit das

spezifisch Menschliche ausmacht, nicht beteiligt ist.

Nun gibt es aber noch eine andere Seite der Seele, die den Eindruck

macht ohne Denkvermögen zu sein, während sie zu demselben doch

irgendwie in Beziehung steht. An einem enthaltsamen und einem

unenthaltsamen Menschen ist es das Denkvermögen und der damit

begabte Seelenteil, was wir schätzen: denn dieser liefert den Antrieb im

rechten Sinne und in der Richtung auf das Edelste. Dann aber ist

offenbar bei jenen beiden in ihrer Natur außerdem Denkvermögen noch

etwas anderes wirksam, was diesem Vermögen widerstreitet und sich ihm

entgegenstellt. Denn wie gelähmte leibliche Glieder, wenn die Absicht

ist, sie nach rechts zu bewegen, sich ungeschickterweise gerade

entgegengesetzt nach links wenden, so geht es auch in der Seele zu: die

Antriebe gehen bei den Un enthaltsamen in die dem Gedanken

entgegengesetzte Richtung. Nur nehmen wir beim Leibe die Ablenkung

äußerlich wahr, bei der Seele nicht. So wird denn auch wohl in der Seele

nicht minder als dort außer dem Denkvermögen noch etwas anderes

anzunehmen sein, was sich ihm entgegenstellt und ihm widerstrebt. In

welchem Sinne dies Element ein anderes ist, das geht uns hier nichts an.

Doch steht offenbar auch dieses, wie oben bemerkt, zum

Denkvermögen irgendwie in Beziehung. Beim Enthaltsamen wenigstens

gehorcht es der Herrschaft der Vernunft, und vielleicht ist es bei einem

besonnenen und einem willensstarken Menschen derselben noch

willfähriger. Denn hier steht es mit dem Denkvermögen in vollem

Einklang.

Offenbar ist nun auch dieses Nicht-denkende in der Seele ein

gedoppeltes. Denn das vegetative Element hat mit dem Denkvermögen

keinerlei Gemeinschaft; dagegen steht das Begehrungs- und überhaupt

das Willensvermögen zu demselben insofern in Beziehung, als es ihm

37


I. Teil - Die sittliche Anforderung

unterwürfig und gehorsam zu sein vermag. So sagen wir ja auch, daß

man zu seinem Vater und zu befreundeten Personen ein

gedankenmäßiges »rationelles« Verhältnis innehält, das Wort natürlich

nicht in dem Sinne genommen, wie es in der Mathematik gebraucht wird.

Daß der nicht-denkende Seelenteil irgendwie von dem Denkvermögen

sich überreden läßt, das zeigt schon der Gebrauch, den man von der

Ermahnung wie von allen Arten des Tadels und der Anfeuerung macht.

Gilt aber die Aussage, daß auch dieser Seelenteil ein Denkvermögen hat,

dann ergibt sich, daß auch der denkende Seelenteil ein gedoppelter ist,

denkend teils eigentlich und an und für sich, teils in dem Sinne wie ein

Vermögen seinem Vater zu gehorchen ein denkendes Vermögen ist.

Darin liegt nun auch der Einteilungsgrund für die Beschaffenheiten eines

Menschen, die seine Trefflichkeit ausmachen. Wir weisen sie teils dem

Intellekt, teils dem Willen zu, jene als dianoëtische, diese als ethische:

Wissenschaft, Verstand und Einsicht als dianoëtische, Edelmut und

Besonnenheit als ethische Beschaffenheiten. Sprechen wir vom ethischen

Charakter, so sagen wir nicht, daß jemand wissenschaftlich gebildet oder

verständig, sondern etwa, daß er sanftmütig oder besonnen ist. Aber

unsere Hochachtung gewähren wir auch dem wissenschaftlich

Gebildeten auf Grund dieser seiner geistigen Verfassung; diejenigen

Arten geistiger Verfassung aber, die der Hochachtung würdig sind,

bezeichnen wir als Trefflichkeiten und Vorzüge.

2.

Gewöhnung und Erziehung

Von den beiden Arten der inneren Trefflichkeit des Menschen, der

intellektuellen und der ethischen, verdankt jene, die intellektuelle,

Ursprung und Wachstum am meisten der Belehrung; sie bedarf deshalb

der Erfahrung und der Zeit. Die rechte ethische Beschaffenheit dagegen

wird durch Gewöhnung erlangt und hat davon auch ihren Namen (Ethos

mit langem e) erhalten, der sich von dem Ausdruck für Gewöhnung

(Ethos mit kurzem e) nur ganz leise unterscheidet.

38


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

Es ergibt sich daraus auch dies, daß keine der ethischen Eigenschaften

uns durch die Naturanlage zuteil wird. Denn kein Naturwesen wird

durch Gewöhnung umgebildet. Ein Stein hat von Natur die Richtung

nach unten; keine Gewöhnung könnte je bewirken, daß er ein Streben

nach oben annähme, und wenn ihn auch einer mit der Absicht ihn

umzugewöhnen unzähligemal in die Höhe würfe. Ebensowenig läßt sich

das Feuer zur Richtung nach unten umgewöhnen, und das gleiche gilt

von allem übrigen; von den Erzeugnissen der Natur läßt sich kein

einziges umgewöhnen. Also werden uns die sittlichen Beschaffenheiten

ebensowenig durch die Natur wie wider die Natur zuteil; wir haben von

Natur nur die Fähigkeit sie zu gewinnen, und durch Gewöhnung

kommen sie in uns zur Entwicklung.

Alles was in uns als natürliche Mitgabe ist, besitzen wir zuerst als bloße

Anlage und bringen es erst nachher zur Verwirklichung. Man sieht das

schon an der sinnlichen Wahrnehmung. Das Vermögen der

Wahrnehmung haben wir nicht etwa durch häufiges Sehen oder Hören

erworben, sondern umgekehrt: weil wir das Wahrnehmungsvermögen

schon hatten, haben wir von ihm Gebrauch gemacht; wir haben es nicht

erst durch den Gebrauch erlangt. Unsere inneren Eigenschaften dagegen

gewinnen wir auf Grund vorhergehender Tätigkeiten. Es ist damit, wie

mit den übrigen technischen Fertigkeiten auch. Was wir erst lernen

müssen, um es auszuüben, das erlernen wir, indem wir es ausüben. So

wird man ein Baumeister dadurch daß man baut und ein Zitherspieler

dadurch daß man die Zither spielt. So nun wird man auch gerecht

dadurch daß man gerecht handelt, besonnen dadurch daß man besonnen

handelt, und tapfer dadurch daß man sich tapfer benimmt.

Dafür zeugt denn auch die Erscheinung, wie sie uns im Staatsleben

begegnet. Der Gesetzgeber macht die Staatsangehörigen tüchtig durch

Gewöhnung; das ist die eigentliche Absicht jedes Gesetzgebers, und wer

das nicht in rechtem Sinne vollbringt, der handelt fehlerhaft. Und so liegt

denn gerade hier der Punkt, wo sich eine wohleingerichtete

Staatsverfassung von einer schlecht eingerichteten unterscheidet.

39


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Zweitens, jede Art von preisenswerter Beschaffenheit, geradeso wie jede

technische Fertigkeit, geht aus denselben Gründen und vermittels

derselben Gründe, durch die sie erworben wird, auch wieder verloren.

Durch die Tätigkeit des Zitherspielens wird man ebenso zum guten wie

zum schlechten Zitherspieler; und dieselbe Erscheinung kehrt ebenso

beim Baumeister und bei allen übrigen wieder. Man wird ein geschickter

Baumeister durch kunstgerechtes und ein schlechter durch kunstwidriges

Bauen. Wäre dem nicht so, so bedürfte es nicht des Lehrers, sondern es

würden alle gleich von vornherein als tüchtig oder untüchtig geboren.

Gerade so nun verhält es sich auch mit den sittlichen Vortrefflichkeiten.

Je nachdem sie in dem geschäftlichen Verkehr mit den Menschen sich

bewegen, werden die einen gerecht, die anderen ungerecht, und je

nachdem sie sich in gefährlichen Lagen benehmen und an furchtsames

oder kühnes Vorgehen sich gewöhnen, werden die einen entschlossen,

die anderen zaghaft. Ganz so verhält es sich nun auch in Bezug auf

Begierden und Affekte. Die einen werden besonnen und sanftmütig, die

anderen zügellos und jähzornig, jene dadurch daß sie in dieser, diese

dadurch daß sie in jener Weise ihren Wandel einrichten. Mit einem Worte

also: die befestigten Beschaffenheiten kommen zustande durch die

entsprechenden Handlungsweisen. Darum gilt es unseren

Handlungsweisen eine bestimmte Richtung zu erteilen; denn ihren

unterschiedenen Formen entsprechend bilden sich die befestigten

Beschaffenheiten. Es macht also keineswegs einen geringen Unterschied,

ob wir von Jugend auf in der einen oder in der anderen Richtung

gewöhnt werden; vielmehr darauf kommt sehr viel, ja alles an.

Da nun die Untersuchung, die uns hier beschäftigt, nicht wie die anderen

sonst zu rein theoretischem Zweck angestellt wird / denn nicht um bloß

zu wissen, was sittliche Trefflichkeit ist, behandeln wir den Gegenstand,

sondern in der Absicht dadurch zur Tüchtigkeit zu gelangen, da wir uns

sonst durch sie nicht gefördert fühlen würden /, so ist es geboten die

Frage nach der Art und Weise des Handelns ins Auge zu fassen und zu

sehen wie man diese einzurichten hat. Denn wie wir dargelegt haben, übt

40


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

sie eine entscheidende Wirkung auch darauf, welcher Art die befestigten

Beschaffenheiten werden, die wir uns aneignen.

Daß die Handlungsweise im Sinne des richtigen Denkens einzurichten

ist, das ist die allgemeine Ansicht, und das sei auch hier vorläufig

zugrunde gelegt. Später soll dann die Rede davon sein, was unter

richtigem Denken zu verstehen ist und wie es sich zu den übrigen Seiten

der sittlichen Charakterbildung verhält. Hier sei nur soviel zum voraus

bemerkt, daß überhaupt für jede Darlegung, die die Frage des

handelnden Lebens betrifft, nur eine Behandlung im Umriß und nicht in

begrifflicher Strenge gefordert werden darf. Wir haben sogleich im

Eingang bemerkt, daß man die Anforderung an die Behandlung jedesmal

nach der Eigentümlichkeit des Gegenstandes bemessen muß. Die

Erscheinungen des praktischen Lebens und die Frage nach dem

Nützlichen lassen ebensowenig eine ein für allemal gültige Bestimmung

zu, wie die Frage nach dem was gesund ist. Gilt dies von der Behandlung

der allgemeinen Fragen, so schließt die Behandlung der Einzelfälle in

noch entschiedenerer Weise begriffliche Genauigkeit aus. Sie fällt weder

unter den Begriff der Kunstlehre noch unter den einer herkömmlichen

Überlieferung; der Handelnde selber vielmehr muß jedesmal das der

augenblicklichen Lage Entsprechende herausfinden, geradeso wie es

auch bei der Tätigkeit des Arztes und des Steuermanns der Fall ist. Aber

gleichwohl, wenn dies auch den Charakter der Untersuchung, die uns

hier beschäftigt, bezeichnet, so müssen wir doch zusehen, wie wir uns

dabei zu behelfen haben.

Das erste nun, was es gilt sich klar zu machen, ist dies, daß es die Natur

der diesem Gebiete angehörigen Erscheinungen bezeichnet, an dem

Zuwenig und an dem Zuviel die Art und Weise ihrer Verletzung zu

haben. Wie es immer zweckdienlich ist, zur Erklärung der nicht

sinnlichen Erscheinungen sinnliche Gleichnisse heranzuziehen, so dürfen

wir uns hier auf dasjenige berufen, was man in Bezug auf Körperkraft

und Gesundheit beobachtet. Übungen, die übermäßig anstrengend,

ebenso wie die, die es zu wenig sind, schädigen die Stärke, und ebenso

41


I. Teil - Die sittliche Anforderung

zerstören Speise und Trank, wenn man sie im Übermaß oder in zu

geringem Maße zu sich nimmt, die Gesundheit, während das richtig

Bemessene dagegen sie erzeugt, sie fördert und bewahrt. Gerade so nun

verhält es sich auch bei der Besonnenheit, der Tapferkeit und den

übrigen Vorzügen. Wer alles meldet und scheut und nirgends standhält,

wird feige: wer sich schlechterdings vor nichts fürchtet, sondern auf alles

geradeaus losgeht, der wird tollkühn. Ebenso wird, wer sich jeden Genuß

gestattet und sich keinen versagt, ausgelassen, und wer jeden meidet wie

die, die an nicht sein Interesse haben, wird für jeden Eindruck

abgestumpft. Also wird Besonnenheit und Tapferkeit durch das Zuviel

und das Zuwenig geschädigt, dagegen durch das rechte Mittelmaß

gefördert. Doch nicht bloß Entstehung, Wachstum und Untergang

ergeben sich aus denselben Quellen und denselben Ursachen, sondern

auch für die Betätigungen gelten dieselben Bedingungen. Auch bei den

anderen mehr vor Augen liegenden Erscheinungen läßt sich das gleiche

Verhältnis beobachten, so bei der Körperstärke. Diese wird dadurch

erworben, daß man reichlich Nahrung zu sich nimmt und sich große

Anstrengungen auferlegt; andererseits ist der Starke wiederum am

ehesten imstande dergleichen zu leisten. Geradeso nun verhält es sich

auch bei den sittlichen Vorzügen. Man gewinnt Macht über sich, indem

man sich sinnliche Genüsse versagt, und wenn man Macht über sich

gewonnen hat, so ist man am ehesten befähigt, solche Enthaltsamkeit zu

üben. Das gleiche zeigt sich bei der Mannhaftigkeit. Indem man sich

daran gewöhnt, die Gefahr zu verachten und sie zu bestehen, erlangt

man Mannhaftigkeit, und hat man sie erlangt, so wird man Gefahren zu

bestehen am ehesten imstande sein.

Als Kennzeichen der befestigten Gemütsbeschaffenheit muß man die

Gefühle der Lust und Unlust betrachten, die sich an die Handlungen

knüpfen. Wer sich sinnliche Genüsse versagt und eben an diesem

Versagen seine Freude hat, der ist Herr über seine Begierden; wem es

dagegen sauer wird, der ist noch ein Knecht derselben. Wer sich in

schlimmen Lagen bewährt und sie mit Freudigkeit oder doch ohne

Unwillen auf sich nimmt, der ist mutig; wer es dagegen mit Widerstreben

42


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

tut, der ist mutlos. Denn um die Gefühle von Lust und Unlust dreht sich

die sittliche Beschaffenheit. Um sinnlicher Befriedigung willen tut man

was niedrig ist, und um der Unannehmlichkeit willen unterläßt man, was

edel ist. Deshalb muß man, wie Plato sagt, eigentlich von Kindesbeinen

an dazu angeleitet werden, Freude und Leid über das zu empfinden,

worüber man beides vernünftigerweise empfinden soll, und eben darin

besteht die richtige Erziehung. Ferner, wenn die sittliche Beschaffenheit

sich um Handlungs- und um Empfindungsweisen dreht, an jede

Empfindungs- und Handlungsweise aber sich Lust und Unlust

anschließt, so würde schon aus diesem Grunde die sittliche

Beschaffenheit sich mit den Gefühlen von Lust und Unlust nahe

berühren. Das zeigen auch die Zuchtmittel an, die mit Rücksicht auf sie

zur Anwendung kommen. Sie sind eine Art von Heilverfahren; ein

Heilverfahren aber hat von Natur die Art, auf das Übel vermittels dessen

zu wirken, was zu ihm im Gegensätze steht. Und sodann, wie wir schon

oben bemerkt haben, jede dauernde geistige Beschaffenheit empfängt

ihre Bestimmtheit von eben dem und bezieht sich auf eben das, wodurch

sich zum Besseren oder zum Schlimmeren zu entwickeln in ihrer Natur

liegt. Motive der Lust und Unlust sind es, welche die Menschen

herunterbringen, dadurch daß die Menschen solchen nachjagen und

solche meiden, denen sie vernünftigerweise nicht nachjagen oder die sie

nicht meiden sollten, oder daß sie es tun zu der Zeit wo, und in der

Weise wie es nicht geschehen sollte, oder wider das was sonst die

gesunde Vernunft an Vorschriften in dieser Beziehung erteilt. Aus

diesem Grunde bestimmt man dann auch wohl die sittlichen

Beschaffenheiten als Freiheit von gewissen Erregungen und als

Seelenruhe, freilich insofern nicht mit Recht, als man das unbedingt

hinstellt und nicht auch hinzufügt, wie und wann es geboten oder nicht

geboten ist und was sonst an näheren Bestimmungen dahin gehört.

Die Grundlage also bildet für uns der Satz, daß die wertvolle

Beschaffenheit im ethischen Sinne diejenige ist, die gegenüber der Lust

und Unlust das richtigste Verhalten tätig innezuhalten vermag, während

die verwerfliche Beschaffenheit sich entgegengesetzt verhält. Zu

43


I. Teil - Die sittliche Anforderung

demselben Ergebnis vermag uns auch die folgende Betrachtung zu

führen. Wie es drei Gründe gibt für das Streben nach den Dingen, und

drei für das Meiden derselben: das Wertvolle, das Nützliche und das

Angenehme, und deren Gegensätze: das Niedrige, das Schädliche und

das Unangenehme, so ist der wohlgesinnte Mann derjenige, der sich in

Beziehung auf alles dies richtig benimmt, und der schlechtgesinnte

derjenige, der sich dazu unrichtig verhält. Am meisten gilt das vom

Verhalten der sinnlichen Lust gegenüber. Denn diese ist allen lebenden

Wesen gemeinsam und knüpft sich an alles, was Gegenstand einer Wahl

ist. Denn Lust bereitet augenscheinlich auch das sittlich Wertvolle und

das Nützliche. Außer dem ist sie mit uns allen von Kindesbeinen an aufs

innigste verwachsen. Darum ist es auch so schwer, diese im Verlauf des

Lebens so tief eingedrungene Färbung wieder wegzuwischen. Und in der

Tat, wir regeln unsere Handlungsweise, die einen mehr, die anderen

weniger, nach dem Motiv von Lust und Unlust. Daraus erhellt die

Notwendigkeit, unsere ganze Untersuchung sich um diesen Punkt

drehen zu lassen. Denn für das tätige Leben ist es keineswegs von

geringer Bedeutung, ob man Lust oder Unlust im rechten oder im

falschen Sinne empfindet. Zudem, es ist, wie schon Heraklit sagt, eine

schwierigere Aufgabe, gegen das Streben nach Lust, als gegen den Zorn

anzukämpfen: alle Kunstfertigkeit aber und alle Tüchtigkeit zeigt sich

jedesmal der größeren Schwierigkeit gegenüber, und hier ist das richtige

Benehmen auch verdienstlicher. Daher beschäftigt sich schon aus diesem

Grunde die ganze Untersuchung sowohl was den Wert des einzelnen wie

was das staatliche Leben betrifft mit der Frage von Lust und Unlust.

Denn, wer sich diesen gegenüber in rechter Weise verhält, der ist ein

tüchtiger, und wer sich verkehrt dazu stellt, der ist ein verkehrter

Mensch.

Damit mag soviel ausgemacht sein, erstens, daß sittliche Tüchtigkeit es

mit Lust und Unlust zu tun hat, zweitens, daß sie durch eben die Übung,

durch die man sie erlangt, auch zunimmt und wieder verloren geht, wenn

man nicht stetig in gleicher Weise dabei bleibt, und drittens, daß sie sich

44


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

auf eben dem Gebiete wirksam bewährt, auf dem sie ihren Ursprung

genommen hat.

Nun kann es wohl Bedenken erregen, in welchem Sinne wir behaupten,

man müsse gerecht werden dadurch, daß man gerecht, und besonnen

dadurch, daß man besonnen handelt. Gehört doch dazu, daß einer

gerechte und besonnene Handlungen vollzieht, daß er schon gerecht und

besonnen sei, gerade wie derjenige, der in korrekter Weise spricht oder

musiziert, schon im Besitze der Sprachrichtigkeit und der Tonkunst sich

befindet. Indessen, ist das vielleicht auch in den technischen Fertigkeiten

nicht der Fall? Ist es doch ganz wohl möglich, daß einer sich im Reden

und Schreiben korrekt benimmt, durch bloßen Zufall oder unter fremder

Anleitung; er wird also ein sprachkundiger Mann erst dann sein, wenn er

zugleich sprachlich korrekt und wie ein sprachkundiger Mann verfährt,

und dies letztere bedeutet, daß es vermöge der in ihm lebenden

Sprachkunde geschieht.

Aber die Analogie zwischen den technischen Vermögen und den

sittlichen Beschaffenheiten läßt sich auch sonst nicht durchführen. Denn

wo es sich um technische Fertigkeiten handelt, da hat das zustande

gekommene Werk seine Angemessenheit in sich, und es genügt also, daß

es so zustande kommt, daß es diese Eigenschaft irgendwie an sich trägt.

Dagegen wo es sich um sittliche Betätigung handelt, da wird das

Vollbrachte nicht schon dann etwa im Sinne der Gerechtigkeit oder der

Besonnenheit vollbracht, wenn es diese Eigenschaften irgendwie an sich

trägt, sondern es gehört dazu auch dies, daß der Handelnde auf Grund

einer gewissen Form seiner Innerlichkeit tätig werde, und zwar zunächst,

daß er mit Wissen, sodann daß er mit Vorsatz und zwar aus sachlichem

Grunde, endlich drittens, daß er auch auf Grund einer zuverlässigen und

unerschütterlichen Gesinnung seine Handlung vollziehe. Von alledem

wird bei den anderen, den technischen Fertigkeiten nichts mit in

Rechnung gestellt, ausgenommen das Wissen selber. Für die sittlichen

Betätigungsweisen dagegen bedeutet das bloße Wissen wenig oder nichts,

während die beiden übrigen Bedingungen hier nicht ein geringes,

45


I. Teil - Die sittliche Anforderung

sondern geradezu alles bedeuten, und diese gelangen in unsere Gewalt

eben durch das häufige Vollbringen gerechter und besonnener

Handlungen. Handlungen werden also als gerecht und besonnen

bezeichnet, wenn sie so vollbracht werden, wie ein gerechter oder

besonnener Mann sie vollbringen würde. Und gerecht und besonnen ist

nicht schon, wer solche Handlungen vollbringt, sondern erst, wer sie so

vollbringt, wie Männer von gerechtem und besonnenem Charakter sie

vollbringen. Und so sagt man denn mit Recht, daß man gerecht wird

durch Vollbringen gerechter und besonnen durch Vollbringen

besonnener Handlungen. Dagegen auf Grund dessen, daß man solche

Handlungen nicht vollbringt, würde kein Mensch auch nur eine Aussicht

haben, ein guter Mensch zu werden. Allein die Menschen im allgemeinen

ziehen es vor, sich lieber nicht in solchen Handlungen zu üben; indem sie

zu moralisierender Erörterung flüchten, meinen sie zu philosophieren

und auf diesem Wege zur Charaktertüchtigkeit zu gelangen. Sie machen

es wie die Patienten, die zwar genau aufpassen, was der Arzt sagt, aber

nichts von dem befolgen, was er verordnet. Geradeso wenig nun wie

solche Patienten durch diese Art sich kurieren zu lassen zu leiblichem

Wohlbefinden gelangen, erreichen jene durch diese Weise zu

philosophieren eine angemessene geistige Verfassung.

3.

Verstandesbildung und Fertigkeit

Die Frage ist nunmehr: was ist denn sittliche Willensbeschaffenheit? Da,

was uns an Begehrungsvorgängen in der Seele begegnet, von dreierlei

Art ist: vorübergehende Affekte, Neigungen und befestigte

Eigenschaften, so wird die sittliche Beschaffenheit wohl zu einer dieser

Klassen gehören müssen. Unter Affekten verstehe ich Begehren, Zorn,

Furcht, Mut, Neid, Freude, Liebe, Haß, Sehnsucht, Eifersucht, Mitleid,

überhaupt solches, was von Gefühlen der Lust oder Unlust begleitet ist;

unter Neigungen das wodurch wir für solche Affekte empfänglich, also

z.B. geneigt heißen, in Zorn, Unlust, Mitleid zu geraten; unter befestigten

Willensrichtungen endlich die Eigenschaft, vermöge deren wir uns den

Affekten gegenüber richtig oder falsch verhalten; z.B. der Erregung zum

46


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

Zorn gegenüber ist das Verhalten falsch, wenn es übergroße Heftigkeit

oder Schlaffheit zeigt, und recht, wenn es die Mitte innehält, und ebenso

den anderen Affekten gegenüber. Nun darf man weder die löblichen

noch die verwerflichen Beschaffenheiten zu den Affekten zählen; denn

nicht auf Grund seiner Affekte nennt man einen tüchtig oder untüchtig,

wohl aber auf Grund seiner sittlichen und seiner unsittlichen Haltung,

und Lob oder Tadel wird uns nicht auf Grund unserer Affekte zuteil.

Man lobt nicht einen der sich fürchtet, und nicht einen der zornig ist,

und man tadelt auch nicht ohne weiteres einen der zornig ist, sondern

nur den, der es in gewisser Weise ist. Dagegen lobt oder tadelt man uns

auf Grund unserer sittlichen und unsittlichen Haltung. Ferner, in Zorn

und Furcht geraten wir unvorsätzlich; sittliche Beschaffenheiten aber

tragen den Charakter der Vorsätzlichkeit oder sind doch nicht ohne

dieselbe. Außerdem, in bezug auf die Affekte spricht man von Erregung;

dagegen wo es sich um sittliche oder unsittliche Beschaffenheiten

handelt, da spricht man nicht von Erregung, sondern von dauernder

Gesinnung. Eben deswegen sind sie aber auch keine bloßen Neigungen.

Denn man nennt uns brav oder schlecht, man lobt oder tadelt uns nicht

ohne weiteres, weil wir für gewisse Affekte empfänglich sind. Und

endlich, die Neigung haben wir durch Naturanlage, aber gut oder

schlecht sind wir nicht von Natur. Darüber haben wir schon oben

gehandelt. Sind nun die sittlichen Beschaffenheiten weder Affekte noch

Neigungen, so bleibt nur übrig, daß sie befestigte Willensrichtungen sind.

Damit wäre denn bezeichnet, was die sittliche Willensbeschaffenheit

ihrer Gattung nach ist. Es gilt aber nicht bloß zu sagen, daß sie eine

befestigte Willensrichtung ist, sondern auch was für eine sie ist. Da ist

nun zu sagen, daß jegliche wertvolle Beschaffenheit das Wesen selbst

dessen Beschaffenheit sie ist als in rechter Verfassung befindlich darstellt

und auch seine Betätigung als die rechte bezeichnet. So besteht die

Tüchtigkeit des Auges darin, das Auge selbst wertvoll zu machen und

ebenso seine Leistung; denn wenn wir gut sehen, so geschieht es durch

die Tüchtigkeit des Auges. Ebenso macht die Tüchtigkeit des Pferdes das

Pferd zu einem brauchbaren, so daß es wacker läuft, den Reiter trägt und

47


I. Teil - Die sittliche Anforderung

den Feinden standhält. Verhält sich das nun so bei allen Dingen, so wird

insbesondere die Tüchtigkeit eines Menschen diejenige befestigte

Willensrichtung sein, vermittels deren er ein guter Mensch wird und

seine Betätigung in rechter Weise vollzieht. Worin nun dies besteht,

haben wir bereits dargelegt; es läßt sich aber auch so zeigen, daß wir

näher ins Auge fassen, was die eigentliche Natur dieser Willensrichtung

ausmacht.

Bei jedem ausgedehnten und teilbaren Dinge kann man ein Zuviel oder

Zuwenig und ein rechtes Maß unterscheiden, und dies entweder in

Hinsicht der Sache selbst oder in der Beziehung auf uns. Das rechte Maß

liegt in der Mitte zwischen dem Zuviel und Zuwenig. Unter der Mitte

eines Gegenstandes verstehe ich das, was von jedem der beiden Enden

gleichen Abstand hat, und das gilt für alle Gegenstände als eines und

dasselbe. In bezug auf uns aber bedeutet die rechte Mitte das, was weder

zuviel noch zuwenig ist: das aber ist keineswegs bei allen eines und auch

nicht dasselbe. So, wenn zehn viel, zwei aber wenig ist, so nimmt man in

Hinsicht auf die Sache als die Mitte sechs an, weil es um ebensoviel das

eine übertrifft, wie es vom anderen übertroffen wird; das aber bedeutet

die Mitte im Sinne der arithmetischen Proportion. Dagegen darf man es

nicht so fassen, wo es sich um die Beziehung auf uns handelt. Wenn für

jemand zehn Pfund zu essen zuviel, zwei aber zuwenig sind, so wird ihm

der Leiter in der Ringschule nicht gerade sechs Pfund vorschreiben; denn

möglicherweise ist auch dies noch für denjenigen, der es bekommen soll,

zuviel oder zuwenig. Für einen Milo wäre es zuwenig, für einen, der mit

den Übungen erst beginnt, aber zuviel. Ebenso ist es mit Lauf und

Ringkampf. Und so meidet denn jeder vernünftige Mensch das Zuviel

und das Zuwenig und sucht dagegen die Mitte herauszufinden, und für

diese entscheidet er sich; die Mitte aber, das heißt hier nicht die der

Sache, sondern das Mittlere in bezug auf uns.

Bedenkt man also, daß alle vernünftige Einsicht in dieser Weise ihre

Aufgabe zur Befriedigung vollzieht, indem sie sich nach der Mitte umtut

und ihre Tätigkeiten auf sie einrichtet, / weshalb man auch

48


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

wohlvollzogenen Leistungen das Prädikat erteilt, man dürfe weder etwas

davon wegnehmen, noch etwas hinzufügen, weil sowohl das Zuviel als

das Zuwenig das rechte Maß verletzt, die glückliche Mitte aber es

innehält; / bedenkt man ferner, daß tüchtige Werkleute, wie wir

behaupten, ihre Arbeit so verrichten, daß sie eben darauf ihr Augenmerk

haben; bedenkt man endlich, daß sittliche Tüchtigkeit, ebenso wie auch

die Natur, noch peinlicher und sorgfältiger zuwege geht als jede Art von

technischer Leistung: so wird es die rechte Mitte sein, worauf die sittliche

Tüchtigkeit als auf ihr Ziel gerichtet ist.

Was ich dabei im Auge habe, ist die Tüchtigkeit in sittlicher Beziehung:

denn bei dieser handelt es sich um Affekte und um Handlungsweisen,

und da gibt es ein Zuviel, ein Zuwenig und eine rechte Mitte. So gibt es

bei der Furcht und bei der Kühnheit, beim Begehren und Fliehen, beim

Zürnen und Sicherbarmen, und ganz allgemein bei allen Gefühlen der

Lust und Unlust ein Zuviel und ein Zuwenig, und das beides nicht als

das Rechte. Dagegen solche Gefühle zu hegen zu der Zeit, aus dem

Grunde, der Person gegenüber, zu dem Zwecke und in der Weise, wie es

geboten ist, das ist die rechte Mitte, das ist das Beste, und es ist eben dies

als charakteristisch für die sittliche Beschaffenheit. Und ebenso gibt es

ein Zuviel und Zuwenig und eine rechte Mitte auch für die Handlungen,

Um Affekte und Handlungen aber dreht sich das sittliche Leben, wo das

Zuviel ein Fehler, das Zuwenig ein Vorwurf ist, die rechte Mitte dagegen

sich Lob erringt und das Angemessene bedeutet. Dies beides aber ist

bezeichnend für sittliche Tüchtigkeit. Mithin ist sittliche Tüchtigkeit ein

Innehalten der rechten Mitte, und die rechte Mitte hat sie zum Ziele. Das

Verfehlen ferner ist vielgestaltig; denn das Böse hat die Natur des

Grenzenlosen, wie schon die Pythagoreer meinten, das Gute dagegen die

Natur des Begrenzten. Das Rechthandeln dagegen ist eingestaltig.

Darum ist jenes leicht, dieses aber schwer. Leicht ist es, das Ziel zu

verfehlen, schwer, es zu treffen. Darum ist das Zuviel und das Zuwenig

für die unsittliche, die rechte Mitte dagegen für die sittliche Haltung

bezeichnend.

49


I. Teil - Die sittliche Anforderung

4.

Fertigkeit und rechtes Maß

Somit ist denn sittliche Willensbeschaffenheit die zur Fertigkeit der

Selbstentscheidung gewordene Gesinnung, die jedesmal für das Subjekt

angemessene Mitte innezuhalten, wie sie gedankenmäßig bestimmt ist

und wie der Mann von vollkommener Einsicht sie bestimmen würde.

Mitte ist sie als zwischen zwei Irrwegen liegend, von denen der eine ein

Überschreiten, der andere ein Zurückbleiben hinter dem Maß bedeutet;

sie ist es auch dadurch, daß das Verfehlen das eine Mal ein

Nichterreichen, das andere Mal ein Hinausgehen über das Pflichtgemäße

in Affekten wie in Handlungen bedeutet, die Sittlichkeit aber die rechte

Mitte findet und innehält. Ihrem Wesen und Begriffe nach, der das

bleibende gestaltende Prinzip bezeichnet, ist also Sittlichkeit das

Innehalten der Mitte. Fragt man dagegen nach dem Werte und dem

Guten überhaupt, so bezeichnet sie darin ein Äußerstes.

Nicht jede Handlung freilich und nicht jeder Affekt läßt ein Mittleres zu.

Bei manchen deutet schon gleich der Name auf Verwerflichkeit hin; so

bei Schadenfreude, Schamlosigkeit, Neid, und von den Handlungen bei

Ehebruch, Diebstahl, Mord. Alles dieses und dem Ähnliches tadelt man,

weil es an sich verwerflich ist, und nicht erst das Übermaß darin oder das

Mindermaß, und hier gibt es denn auch niemals ein richtiges Handeln,

sondern immer nur ein Verfehlen. Bei dergleichen handelt es sich auch

nicht um die Frage des richtigen oder falschen Verhaltens, etwa mit wem,

zu welcher Zeit und in welcher Weise man Ehebruch treiben soll,

sondern irgend etwas dahin Gehöriges tun bedeutet schon ohne weiteres

eine Verfehlung. Es ist ganz ebenso, wenn man nach einer rechten Mitte,

nach einer Überschreitung des Maßes und einem Zurückbleiben hinter

demselben sich umsehen wollte in der Gewalttat, in der Feigheit, in der

Zuchtlosigkeit. Denn damit würde es eine rechte Mitte beim Übermaß

und beim Zurückbleiben, ein Übermaß beim Übermaß, und ein

Zurückbleiben beim Zurückbleiben geben. Aber wie die Besonnenheit

und Mannhaftigkeit nicht ein Übermaß noch eine Mangelhaftigkeit

zuläßt, weil die Mitte hier im Grunde ein Äußerstes ist, so gibt es auch

50


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

für jene Verhaltungsweisen weder eine rechte Mitte noch ein

Überschreiten oder ein Zurückbleiben hinter dem Maße; sondern wie

auch gehandelt wird, es ist immer ein Verfehlen. Denn in Übermaß und

Mangelhaftigkeit gibt es überhaupt keine rechte Mitte und ebensowenig

in der rechten Mitte ein Übermaß und eine Mangelhaftigkeit.

Indessen, es gilt nicht bloß diese allgemeinen Bestimmungen anzugeben,

es gilt auch sie an den einzelnen Erscheinungen durchzuführen. Denn

wo es sich um die Fragen des tätigen Lebens handelt, da erweisen sich

die allgemeinen Grundsätze als verhältnismäßig leer und die besonderen

Anwendungen als das Inhaltsvol ere. Denn alle Tätigkeit bewegt sich in

den Einzelheiten der Erscheinung, und die Aufgabe ist, sich mit diesen in

Einklang zu halten. Dazu nun soll die hier vorgenommene Aufstellung

die Anleitung geben.

Für Furchtsamkeit und Kühnheit bildet die Mannhaftigkeit die rechte

Mitte. Was hier die Überschreitung des Maßes anbetrifft, so gibt es für

den, der an Furcht zuwenig hegt, wie in vielen anderen Fällen sonst,

keinen besonderen Ausdruck; dagegen wer kühn ist im Übermaß heißt

verwegen, und wer an Furcht zuviel, an Kühnheit zuwenig hat, der heißt

feige.

Wo es sich um Genuß und Schmerz handelt, freilich nicht um jede Art

davon, und insbesondere nicht um jede Art von Schmerz, da bildet die

rechte Mitte die Besonnenheit, und das Überschreiten des Maßes heißt

Ausgelassenheit. Solche, die in der Genußsucht hinter dem Maß

zurückbleiben, werden nicht eben häufig gefunden. Man hat deshalb

auch für sie keinen Ausdruck geprägt; vielleicht darf man sie

unempfänglich, stumpf nennen.

In Geldangelegenheiten beim Geben und Nehmen bildet die rechte

Mitte die Vornehmheit, das Überschreiten des Maßes und das

Zuwenigtun Verschwendungssucht und Knickerei. Beide zeigen ein

Übermaß und einen Mangel, nur beides in entgegengesetzter Richtung.

51


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Der Verschwender geht zu weit beim Ausgeben und nicht weit genug

beim Erwerb; der Knickrige geht zu weit beim Erwerb und nicht weit

genug beim Ausgeben. Für jetzt bezeichnen wir das alles nur im Umriß

und ganz im allgemeinen und lassen es daran genug sein; an späterer

Stelle werden wir darüber genauere Bestimmungen geben. Es kommen

aber dem Gelde gegenüber noch andere Verhaltungsformen in Betracht,

als rechte Mitte die Hochherzigkeit; zwischen dem Hochherzigen und

dem Vornehmen besteht der Unterschied, daß es sich bei jenem um

große, bei diesem um kleinere Summen handelt; das Überschreiten des

Maßes aber heißt Protzentum und Plebejertum, das Zurückbleiben

hinter dem Maße Unanständigkeit. Ein Unterschied besteht auch

zwischen diesen Eigenschaften und denen, die die vornehme Gesinnung

bezeichnen; welches dieser Unterschied ist, soll später dargelegt werden.

Für das Verhalten zu Ansehen und Geringschätzung bildet die rechte

Mitte die Hochgesinntheit, das Überschreiten des Maßes etwa das, was

man Großtuerei nennt, und das Zurückbleiben hinter dem Maß

Niedrigkeit. Wir haben vorher das Verhältnis der Vornehmheit zur

Hochherzigkeit dadurch bezeichnet, daß es sich bei jener um kleine

Summen handelt; so steht auch der Hochgesinntheit, die auf hohe Ehren

gerichtet ist, eine Gesinnung gegenüber, die sich auf geringere Ehren

richtet. Denn es kann ebensowohl vorkommen, daß man nach Ansehen

strebt so wie es recht ist, wie daß man mehr oder weniger als recht ist

danach strebt. Wer in seinem Streben danach das Maß überschreitet,

heißt ehrsüchtig; wer dahinter zurückbleibt, heißt gleichgültig; für den,

der die rechte Mitte innehält, fehlt es an einem Ausdruck. Und ebenso

auch für die betreffenden Verhaltungsarten, abgesehen von dem was den

Ehrsüchtigen bezeichnet, also von der Ehrsucht. Daher nehmen beide

Extreme den Platz in der Mitte für sich in Anspruch, und auch wir

nennen wohl das eine Mal den der die rechte Mitte innehält einen

Ehrgeizigen und das andere Mal einen Gleichgültigen, und das eine Mal

loben wir den Ehrgeizigen und das andere Mal den Gleichgültigen.

Woher das kommt, soll später dargelegt werden. Jetzt wollen wir von

52


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

dem, was noch übrig bleibt, in demselben Sinne wie bisher zu handeln

fortfahren.

Auch im Zornigsein gibt es ein Überschreiten des Maßes, ein

Zurückbleiben hinter demselben und eine rechte Mitte. Da aber dafür

eigentlich keine besonderen Ausdrücke existieren, so wollen wir die

rechte Mitte Gelassenheit und den, der sie innehält, gelassen nennen,

und von den Extremen soll, wer zu weit geht, jähzornig, und sein Fehler

Jähzorn, wer nicht weit genug geht, etwa unempfindlich und seine

Eigenschaft Unempfindlichkeit heißen.

Es gibt noch weitere drei Fälle der rechten Mitte, die miteinander eine

Art von Verwandtschaft haben, aber doch auch wieder voneinander

verschieden sind. Gemeinsam ist ihnen, daß sie sich sämtlich auf den

Umgang mit Menschen in Wort und Tat beziehen; verschieden sind sie

dadurch, daß der eine sich auf die Wahrhaftigkeit im Umgang, die beiden

anderen auf die Gefälligkeit, und zwar der eine im Scherz, der andere in

jederlei ernsten Angelegenheiten des Lebens bezieht. Auch von diesen

muß die Rede sein, damit man um so besser sehen kann, daß die rechte

Mitte bei ihnen allen das ist, was Lob verdient, während die Extreme

weder das Rechte, noch das Löbliche, sondern das Tadelnswerte sind.

Allerdings gibt es auch für die Mehrzahl von diesen keine besonderen

Ausdrücke; wir müssen also wie bei den anderen versuchen, Namen für

sie selbst zu prägen zum Zwecke der Deutlichkeit und Verständlichkeit.

Wer in bezug auf die Wahrhaftigkeit die rechte Mitte innehält, soll etwa

wahrheitsliebend und die rechte Mitte selber Wahrheitsliebe heißen,

dagegen die Neigung zum Erdichten, wenn sie auf Übertreibung

ausgeht, Prahlerei, und wer sie betreibt prahlsüchtig, wenn sie auf

Abschwächung geht, Ironie, und der Mensch ironisch heißen.

Handelt es sich um das Gefällige und zwar im heiteren geselligen

Verkehr, so soll der, der die rechte Mitte hält, ein guter Gesellschafter,

und seine Eigenschaft Unterhaltsamkeit, die Übertreibung Albernheit

53


I. Teil - Die sittliche Anforderung

und der sie betreibt ein Possenreißer, wer zu wenig davon hat ein

Unbeholfener und seine Eigenschaft Grobheit heißen. Das Gefällige

betreffend, was nun noch übrig ist, in bezug auf den täglichen Umgang,

so heißt der, der im rechten Maß gefällig ist, freundlich, und die rechte

Mitte Freundlichkeit; wer es in zu hohem Grade ist, wenn ohne

Nebenabsicht, liebedienerisch, wenn aber um seines eigenen Vorteils

willen, kriechend. Wer es an dem rechten Maße fehlen läßt und in allen

Dingen sich ungeberdig zeigt, mag etwa ungeschliffen und widerborstig

heißen.

Nun gibt es aber auch eine rechte Mitte in den Empfindungen und in

dem was mit ihnen zusammenhängt. Schamhaftigkeif ist keine

Willensbeschaffenheit, aber sie erwirbt sich Lob, und ebenso der

Schamhafte; denn auch dabei redet man von einer rechten Mitte, vom

Zuviel und Zuwenig. Wer darin zu weit geht, der Blöde, ist der, der sich

vor allem geniert; wer nicht weit genug geht und sich überhaupt vor

nichts geniert, heißt unverschämt, dagegen wer die rechte Mitte hält,

schamhaft. Gerechtigkeitsgefühl bildet die Mitte zwischen Neid und

Schadenfreude; diese sind die Empfindungen von Schmerz und Freude

über das, was dem Nächsten begegnet. Den Mann von

Gerechtigkeitsgefühl verdrießt das Glück des Unwürdigen; den

Neidischen, der weiter geht als dieser, verdrießt fremdes Glück

überhaupt. Den Mann von Gerechtigkeitsgefühl betrübt unverdientes

Leid anderer; der Schadenfrohe aber bleibt so weit hinter solcher

Betrübnis zurück, daß er geradezu Freude darüber empfindet.

Indessen davon zu handeln, wird sich die Gelegenheit noch anderswo

bieten. Dagegen von der Gerechtigkeit werden wir, da das Wort nicht

bloß in einer Bedeutung gebraucht wird, später so handeln, daß wir die

beiden Arten unterscheiden und dann von beiden aufzeigen, inwiefern

dabei der Begriff der rechten Mitte Platz hat; und ebenso werden wir

dann auch den Intellekt auf seine Bedeutung für die Sittlichkeit

untersuchen.

54


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

Es gibt also drei Arten des Verhaltens; zwei davon, die eine, die ein

Zuviel, und die andere, die ein Zuwenig bedeutet, sind fehlerhaft; die

dritte, das Innehalten der rechten Mitte, ist das Richtige. Al e drei stehen

zueinander eigentlich im Verhältnis des Gegensatzes. Die beiden ersteren

sind der rechten Mitte und sind einander entgegengesetzt, und ebenso

die Mitte den Extremen. Wie das was einem dritten gleich ist, im

Verhältnis zum Kleineren das Größere, im Verhältnis zum Größeren das

Kleinere ist, so bedeuten die Verhaltungsweisen, die die rechte Mitte

innehalten, im Verhältnis zum Zuwenig ein Mehr und im Verhältnis zum

Zuviel ein Weniger, und das ebensowohl beim Affiziertwerden wie beim

Sichbetätigen. Der Mannhafte erscheint dem Feigen gegenüber

verwegen, dem Verwegenen gegenüber feige; ebenso erscheint wer sich

in der Gewalt hat dem gegenüber den nichts aufregt ausgelassen und

dem Ausgelassenen gegenüber gefühllos, der Freigebige dem Knickrigen

gegenüber verschwenderisch, dem Verschwender gegenüber knickrig. So

lehnen denn die auf der extremen Seite Stehenden den der sich in der

Mitte hält jeder von sich ab und weisen ihn dem anderen Extrem zu; den

Mannhaften nennt der Feige verwegen, der Verwegene feige, und das

gleiche Verhältnis zeigt sich auch in den übrigen Fällen.

Während nun so diese zu einander im Gegensatz stehen, so ist doch der

Gegensatz der Extreme untereinander der stärkste und stärker als der zur

rechten Mitte. Denn die Entfernung zwischen jenen ist größer als die

zwischen ihnen und der Mitte, geradeso wie das Große vom Kleinen und

das Kleine vom Großen weiter absteht als beide vom Gleichen. Indessen

gibt es gleichwohl Fälle, wo sich zwischen den Extremen und der rechten

Mitte eine gewisse Verwandtschaft zeigt, so zwischen der Verwegenheit

und der Mannhaftigkeit, zwischen der Verschwendung und der

Freigebigkeit, während die Extreme untereinander am wenigsten

verwandt sind. Was von einander am weitesten absteht, das bestimmt

man begrifflich als das konträr Entgegengesetzte, und darum bedeutet

auch weiterer Abstand schrofferen Gegensatz. Der Gegensatz zur

rechten Mitte aber ist größer bald bei dem was ein Zuwenig, bald bei

dem was ein Zuviel bedeutet. So bildet zur Mannhaftigkeit den

55


I. Teil - Die sittliche Anforderung

schärferen Gegensatz nicht die Verwegenheit, die ein Zuviel, sondern die

Feigheit, die ein Zuwenig bedeutet; dagegen zur Selbstbeherrschung

wieder nicht die Unempfänglichkeit, die ein Zuwenig, sondern die

Ausgelassenheit, die ein Zuviel bedeutet. Das stammt aus einem

doppelten Grunde. Der Grund liegt einmal in der Sache selbst. Weil das

eine der beiden Extreme der rechten Mitte näher liegt und verwandter

ist, darum stellen wir jenem nicht diese, sondern das andere Extrem

gegenüber. So z.B. bei der Mannhaftigkeit. Weil die Verwegenheit ihr

näher und verwandter, die Feigheit minder verwandt erscheint, stellt man

diese letztere in den Gegensatz zu ihr. Denn was von der Mitte weiter

absteht, das, nimmt man an, bildet auch den schärferen Gegensatz zu ihr.

Ist dies nun der eine Grund, der der Sache selbst entnommene, so liegt

der andere in uns selbst. Wozu wir selber von Natur irgendwie die

stärkere Hinneigung verspüren, das stellt sich uns in schärferem

Gegensatz zur Mitte dar. So fühlen wir uns von Natur mehr zu dem

hingezogen was uns Vergnügen macht, und es liegt uns die

Ausgelassenheit näher als die Wohlanständigkeit. Wir bezeichnen also

das als den schärferen Gegensatz, wozu wir uns mit stärkerer Kraft

hingezogen fühlen, und deshalb ist der Gegensatz, in dem die

Ausgelassenheit, die ein Zuviel besagt, zur Selbstbeherrschung steht, der

schärfere.

Darüber also, daß sittliche Tüchtigkeit das Innehalten der rechten Mitte

und in welchem Sinne sie dies bedeutet, ferner daß das wo zwischen sie

die rechte Mitte innehält die beiden fehlerhaften Abweichungen, das

Zuviel und Zuwenig sind, und daß sie diese Beschaffenheit hat, weil sie

im Affiziertwerden wie im Sichbetätigen die rechte Mitte sich zum Ziele

zu setzen bestimmt ist, haben wir damit ausreichend gehandelt. Da liegt

nun auch der Grund, weshalb es eine so schwierige Aufgabe ist, sittlich

tüchtig zu sein. Denn in jedem einzelnen Falle die rechte Mitte zu treffen

ist sehr schwer. So ist das Zentrum eines Kreises zu finden eine Aufgabe

nicht für jedermann, sondern nur für den Kundigen. So ist es wohl

jedermanns Sache und leicht, sich zu erzürnen oder sein Geld

auszugeben und zu vertun; dagegen ist es nicht jedermanns Sache und

56


I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung

nicht leicht, zu entscheiden, wem, wieviel, wann, zu welchem Zweck und

in welcher Weise man geben soll. Das Richtige ist deshalb etwas Seltenes,

etwas Preiswürdiges und Edles.

Wer nach der rechten Mitte zielt, muß darum zunächst das lassen, was

dazu im schärferen Gegensätze steht; so mahnt auch Kal ypso:

Abseits hier von dem Gischt und der Brandung lenke das Fahrzeug!

Denn das eine der Extreme ist das mehr, das andere das weniger

Fehlerhafte. Da nun die rechte Mitte zu treffen äußerst schwierig ist, so

heißt es im Sprichwort, man müsse, wenn man die Fahrt zum zweiten

Male macht, das kleinere Übel wählen, und das wird am ehesten in der

bezeichneten Weise geschehen. Man muß sehen, in welche Richtung uns

die eigene Neigung lenkt; denn den einen treibt seine Natur nach der,

den anderen nach jener Richtung. Das aber läßt sich aus den Gefühlen

der Lust und Unlust entnehmen, die in uns rege werden; und dann

müssen wir uns in die entgegengesetzte Richtung wenden. Wenn wir uns

von dem was fehlerhaft ist recht weit entfernen, dann werden wir zur

rechten Mitte gelangen, gerade wie man es macht, wenn man krummes

Holz gerade biegen will. Überall aber muß man am meisten vor dem auf

der Hut sein was uns zusagt und vor der Lust daran; denn dabei ist unser

Urteil nicht unbestochen. Wie die Volksältesten der Helena gegenüber

empfanden, so müssen auch wir uns unserer Neigung gegenüber

verhalten und uns durchweg ihren Ausspruch zum Wahlspruch machen.

Denn wenn wir die Neigung in gleicher Weise heimschicken, werden wir

minder irre gehen.

Indem wir so verfahren, werden wir im ganzen und großen am ehesten

imstande sein, die rechte Mitte zu treffen. Gewiß ist das schwierig, und

am schwierigsten den Einzelfällen des Lebens gegenüber. Es ist nicht

leicht genau anzugeben, in welcher Weise, wem gegenüber, bei welchem

Anlaß und wie lange Zeit man sich dem Zorne überlassen soll. So

rühmen auch wir zuweilen diejenigen die darin zu wenig tun und nennen

sie sanftmütig, während wir ein anderesmal den schwer Zürnenden

57


I. Teil - Die sittliche Anforderung

charaktervoll nennen. Wer vom Richtigen nur wenig abweicht, sei es

nach der Seite des Zuviel oder des Zuwenig, der erfährt keinen Tadel,

dagegen wohl der, der stärker abweicht; denn dieser entgeht nicht der

Beobachtung. Aber bei welcher Grenze, bei welchem Quantum das

Tadelnswerte anfängt, das läßt sich nicht so leicht begrifflich genau

feststellen, wie es ja auch sonst bei Gegenständen der Erfahrung der Fall

ist. Dergleichen gehört zu den Einzelfäl en des Lebens, und das Urteil

darüber ist Sache des unmittelbaren Gefühles. So viel also ist klar, daß

überall das Innehalten der rechten Mitte Beifall verdient, daß aber wo

eine Abweichung nötig wird, sie bald nach der Seite des Zuviel, bald

nach der des Zuwenig stattzufinden hat. Denn auf diese Weise wird man

am ehesten dazu gelangen, die Mitte und das Richtige zu treffen.

II. Das freie und das unfreie Handeln

1.

Zwang und Irrtum

Da der sittliche Charakter sich in dem Verhalten gegenüber den

Eindrücken der Gegenstände und in der tätigen Einwirkung auf die

Gegenstände zeigt; da ferner frei gewollte Handlungen zu Lob oder

Tadel, nicht frei gewollte Handlungen zur Nachsicht, bisweilen sogar

zum Mitleid Anlaß geben: so ist es für den Forscher über die Fragen des

sittlichen Lebens eine unumgängliche Aufgabe, die frei gewellten und die

nicht frei gewellten Handlungen gegeneinander abzugrenzen; zugleich

aber ist es eine Hilfeleistung für den Gesetzgeber, schon in Hinsicht auf

die Zuerkennung von Ehrenerweisungen und Strafen.

Als nicht frei gewollt gilt das, wozu jemand durch Zwang oder durch

Irrtum veranlaßt wird. Durch Zwang bewirkt ist eine Handlung, deren

bewegende Ursache außerhalb des Handelnden liegt. Dahin gehören

zunächst solche Handlungen, bei denen derjenige, der etwas bewirkt

oder erleidet. Überhaupt nicht mittätig ist; z.B. wenn jemanden ein

Luftstoß fortträgt, oder auch wenn Menschen, die ihm zu befehlen

haben, ihn zu etwas drängen. Wenn dagegen etwas getan wird aus Furcht

58


II.Das freie und das unfreie Handeln

vor einem größeren Übel oder aus Liebe zu einem wertvollen Gute /

z.B. ein Machthaber, der über jemandes Eltern und Kinder Gewalt hat,

befiehlt ihm etwas Schändliches zu tun, mit der Bestimmung, daß sie am

Leben bleiben, falls er gehorcht, und den Tod erleiden müssen, falls er

nicht gehorcht, / da kann man im Zweifel sein, ob die Handlung frei

gewollt ist oder nicht. Ähnlich liegt der Fall, wo im Sturm Güter über

Bord geworfen werden. Denn ohne weiteres wirft niemand sein Hab und

Gut ins Meer; zur eigenen Rettung dagegen wie zu der der anderen tut es

jeder Verständige. Solche Handlungen tragen somit gemischten

Charakter, sie stehen aber den frei gewellten näher. Denn, wo man

dergleichen tut, da geschieht es mit Vorsatz; die Absicht dabei aber ist

allerdings durch den äußeren Anlaß auferlegt.

Die Bezeichnung als frei gewollt oder nicht frei gewollt kommt der

Handlung also zu je nach der Situation, in der sie geschieht. Man handelt

dabei frei; denn der Antrieb für die Bewegung der Glieder die als

Werkzeuge dienen liegt bei derartigen Handlungen im handelnden

Subjekt. Wo aber der Antrieb im Handelnden liegt, da steht es auch bei

ihm, die Tat zu vollziehen oder nicht zu vollziehen, und so ist denn

dergleichen gewollt, allerdings schlechthin und eigentlich nicht gewollt.

Denn an und für sich würde niemand dergleichen zu tun sich vorsetzen.

Für Handlungen von dieser Art erlangt man bisweilen sogar Beifall,

wenn man etwas Widerwärtiges und Schmerzliches um eines

bedeutsamen und hohen Zieles wegen auf sich nimmt, und man erfährt

Tadel im umgekehrten Falle. Denn der müßte schon ein erbärmlicher

Mensch sein, der das Schimpflichste auf sich nähme, ohne daß es durch

ein hohes oder auch nur angemessenes Ziel gerechtfertigt würde.

Dann gibt es weiter Fälle, wo man, wenn auch kein beifälliges, so doch

ein nachsichtiges Urteil erlangt, wenn nämlich bei einer sonst

pflichtwidrigen Handlung das Motiv das ist, solchem zu entgehen, was

über menschliche Kraft hinausgeht und was nicht leicht jemand auf sich

nimmt. Es gibt allerdings auch solches, wozu sich zwingen zu lassen

verwerflich ist, und wo es geboten ist eher zu sterben und das

59


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Furchtbarste zu erdulden. Denn solche Gründe, wie sie für Alkmäon

beim Euripides den Zwang enthalten sollen zum Muttermörder zu

werden, erscheinen geradezu lächerlich.

Zuweilen ist es schwer zu entscheiden, welche Handlungsweise einer

einzuschlagen hat, und ob das Ziel sie rechtfertigt, oder was einer über

sich ergehen lassen soll, und ob der Preis es wert ist; noch schwieriger

aber ist es, nachdem man darüber ins klare gekommen ist, es nun auch

durchzuführen. Denn in der Regel ist, was man zu erwarten hat,

schmerzlich, und was zu tun die Not gebietet, abstoßend, und so wird

einem denn Beifall oder Vorwurf zuteil, das eine Mal, wenn man dem

Zwange nachgibt, und das andere Mal, wenn man ihm widersteht.

Was sind es also für Handlungen, die man auf einen Zwang

zurückführen darf? Doch wohl ohne weiteres jede, bei der die Ursache

draußen liegt und der Handelnde gar nicht mit tätig ist. Solche

Handlungen dagegen, die an und für sich nicht frei gewollt sind, zu

denen man sich aber in einer gegebenen Situation und um eines

bestimmten Zieles willen entschließt, so daß der bewegende Antrieb für

sie doch im Handelnden liegt, / diese sind an und für sich nicht frei

gewollt, aber doch im gegebenen Augenblick und um jenes Zieles willen

frei gewollt: sie zeigen daher eine größere Verwandtschaft mit den frei

gewollten Handlungen. Denn alles Handeln geschieht unter ganz

singulären Umständen, und mit Rücksicht auf diese sind jene

Handlungen gewollt. Dagegen eine Regel darüber, wie beschaffen das

Ziel sein muß, um diese bestimmte Handlungsweise rechtfertigen zu

können, läßt sich nicht leicht geben; denn jede einzelne Situation ist von

jeder anderen gründlich verschieden. Wollte dagegen jemand dem, was

Lust bereitet oder dem sittlich Angemessenen zwingende Macht

zuschreiben, / denn sie übten als Äußeres eine Nötigung, / dann

allerdings wären alle Handlungen erzwungen. Denn die genannten sind

die allgemeinen Motive des Handelns für alle. Eine Handlung, die einer

gezwungen und wider Willen tut, die ist ihm auch schmerzlich; dagegen

was man um der Annehmlichkeit und um der sittlichen Angemessenheit

60


II.Das freie und das unfreie Handeln

willen tut, das ist dem Handelnden erfreulich. Es ist also töricht, die

äußeren Umstände, und nicht vielmehr sich selber deshalb anzuklagen,

weil man schwach genug ist, sich durch dergleichen verlocken zu lassen.

Ebenso töricht aber ist es auch, das sittlich Löbliche sich selber

zuzuschreiben, das Verwerfliche dagegen auf die verführerischen

Umstände zu schieben. Und so ergibt sich denn, daß aus Zwang das

geschieht, was seinen Grund und Anstoß in einem Äußeren hat, ohne

daß der dem Zwange Unterliegende dabei mit tätig wird.

Wir kommen zu den Handlungen, die aus Irrtum geschehen. Sie sind

sämtlich nicht frei gewollt; aber wirklich unfreiwillig ist nur die

Handlung, die Bedauern und Selbstanklage zur Folge hat. Wer irgend

etwas auf Grund eines Irrtums getan hat, aber über seine Handlung kein

Bedauern empfindet, der hat allerdings, was er im Irrtum getan hat, ohne

freien Willen, aber doch auch wieder nicht ohne seinen Willen getan;

sonst würde es ihm leid tun. Also als unfreiwilliger Täter gilt, wer über

das im Irrtum Getane Betrübnis empfindet; wer es nicht bedauert, der

mag, da sein Verhalten doch ein anderes ist, statt unfreiwillig nicht-frei-

wollend heißen. Denn da in der Sache ein Unterschied vorliegt, so ist es

besser, dafür auch einen eigenen Ausdruck zu gebrauchen.

Es ist ferner etwas anderes, auf Grund eines Irrtums und im Irrtum

handeln. Wer in der Trunkenheit oder im Zorne handelt, von dem

nimmt man nicht an, daß er auf Grund eines Irrtums, sondern daß er

auf Grund eines der bezeichneten Zustände, aber doch nicht mit

Bewußtsein, sondern ohne Wissen handle. Daß er kein Wissen hat von

dem was man zu tun und zu unterlassen verpflichtet ist, das gilt von

jedem schlechten Menschen; eben infolge einer derartigen

Mangelhaftigkeit wird einer zum ungerechten und überhaupt zum

schlechten Menschen. Unfreiwillig handeln aber, der Ausdruck soll nicht

den Fall bezeichnen, wo einer nicht weiß was Pflicht ist. Ein Irrtum in

dem was man sich zu tun ausdrücklich vorsetzt, hat zur Wirkung nicht

daß man unfreiwillig, sondern daß man schlecht handelt. Was vielmehr

den Irrtum ausmacht, das ist nicht die Unkenntnis der allgemeinen

61


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Regeln des Verhaltens, / denn solche Unkenntnis begründet einen

Vorwurf, / sondern die Unkenntnis der Umstände des einzelnen Falles,

unter denen und um derentwillen die Handlung vorgenommen wird, und

dafür wird einem denn auch Mitleid und Nachsicht gewährt. Denn wer

über solche besonderen Umstände sich in Unkenntnis befindet, der

handelt ohne frei zu wollen.

Es wird an diesem Punkte nicht übel angebracht sein, die Umstände die

dabei in Frage kommen noch genauer zu bestimmen. Ein Irrtum also

kann stattfinden betreffs der Sache, ihrer Art und Bedeutung, betreffs

der Person und ihrer Handlung nach Gegenstand und Material, bisweilen

auch betreffs des Mittels, z.B. eines Werkzeugs, oder betreffs des

Zweckes, z.B. ob etwas der Selbsterhaltung wegen geschah, und betreffs

der Art und Weise, also ob sanft oder heftig. Daß einer über alle diese

Umstände zugleich sich im Irrtum befindet, das könnte doch nur im

Zustande der Geisteskrankheit vorkommen; so nicht über das handelnde

Subjekt; denn wie könnte jemand über seine eigene Person sich

täuschen? Dagegen kann man sich wohl täuschen über das, was man tut;

so wenn einer sagt, er sei im Reden entgleist, weil er nicht ganz bei sich

gewesen, oder er habe nicht gewußt, daß etwas auszuplaudern verboten

sei, wie es Äschylus mit den Mysterien erging; oder das Geschütz sei

losgegangen, während man es bloß vorführen wollte, wie der Mann mit

der Katapulte. Es kann jemand auch in den Irrtum geraten, daß sein

Sohn ihm feindlich gesinnt sei, wie es bei Merope der Fall war, oder daß

ein Wurfspieß, der in Wirklichkeit eine Spitze hat, vorn mit einem

Knopfe versehen, oder daß der Stein Bimstein sei; man kann einen töten,

dem man in guter Absicht einen Liebestrank reicht, und jemanden

verletzen, den man nur, wie es Ringer im Spiel tun, leise berühren will.

Ein Irrtum kann betreffs aller dieser Umstände stattfinden, unter denen

das Handeln sich vollzieht; und von demjenigen, der über eines davon im

Irrtum gewesen ist, nimmt man an, daß er unfreiwillig gehandelt habe.

Besonders aber ist dies der Fall, wenn der Irrtum die wesentlichsten

Umstände betraf, und für das Wesentlichste gilt das, was den eigentlichen

Gegenstand und den Zweck der Handlung ausmacht. Es gehört dann

62


II.Das freie und das unfreie Handeln

aber auch dazu, daß demjenigen, dessen Handlung wegen eines

derartigen Irrtums als unfreiwillig bezeichnet wird, seine Handlung leid

tut und daß sie ihm Bedauern verursacht.

Wenn nun was durch Zwang oder aus Irrtum geschieht unfreiwillig ist,

so darf dem gegenüber für frei gewollt dasjenige gelten, was seinen

Ursprung in einem Täter hat, der mit der eigentümlichen Beschaffenheit

der Lage bekannt ist, in der die Handlung vor sich geht. Es würde also

nicht zutreffend sein, wenn man als unfreiwillig das bezeichnen wollte,

was im Affekt und infolge einer Begierde geschieht. Denn zunächst: bei

irgendeinem der anderen lebenden Wesen könnte dann von frei

gewolltem Handeln gar nicht die Rede sein, auch nicht bei den Kindern.

Sodann ist die Frage: tun wir überhaupt nichts mit freiem Willen, was wir

auf Antrieb einer Begierde oder im Affekt tun? oder sind nur die guten

Taten frei gewollt, die schlechten Taten nicht? Wäre es nicht töricht, so

zu fragen, da doch die Versuchung beide Male die gleiche ist? Und

urteilslos wäre es doch auch, als nicht frei gewollt Handlungen zu

bezeichnen, die aus einem pflichtmäßigen Streben entspringen; es ist

aber Pflicht, über gewisse Dinge sich zu erregen, und Pflicht, gewisse

Dinge zu begehren, wie Gesundheit und Geistesbildung. Und ferner: es

ist Tatsache, daß was nicht frei gewol t ist Verdruß macht; was die

Begierde befriedigt aber gewährt Genuß. Sodann, wo liegt der

Unterschied zwischen dem Fehltritt der mit Überlegung, und dem der im

Affekt begangen ist, was die Unfreiwilligkeit anbetrifft? Denn zu meiden

ist doch alles beides, und als menschlich gelten ebensosehr die nicht vom

Gedanken geleiteten Affekte und somit auch die aus Affekt und aus

Begierde entspringenden Handlungen. Mithin hat es auch keinen Sinn,

diese als nicht frei gewollt zu bezeichnen.

2.

Vorsatz und Überlegung

Als nächste Aufgabe, nachdem wir frei gewollte und nicht frei gewollte

Handlungen gegeneinander abgegrenzt haben, stellt sich die dar, den

Begriff des Vorsätzlichen zu erörtern. Denn dieses gilt für das

63


I. Teil - Die sittliche Anforderung

eigentümlichste Merkmal des sittlichen Willens und für ein noch

bedeutsameres Kennzeichen des Charakters als es die Handlungen selber

sind. Was vorsätzlich ist, das ist nun offenbar auch frei gewol t; aber die

beiden Begriffe fallen doch nicht zusammen, sondern das frei Gewollte

ist der umfassendere Begriff. Das frei Gewollte kommt auch bei den

Kindern und den Tieren vor, die Vorsätzlichkeit nicht, und die raschen

Handlungen des Augenblicks nennen wir zwar frei gewollt, aber den

Charakter der Vorsätzlichkeit schreiben wir ihnen nicht zu.

Man ist schwerlich auf dem rechten Wege, wenn man die Vorsätzlichkeit

als ein Begehren, einen Gemütszustand, einen Wunsch oder eine Ansicht

bezeichnet. Denn bei Wesen, die nicht mit Vernunft begabt sind, kommt

vorsätzliches Handeln nicht vor, wohl aber kommen Begierden und

Gemütsstimmungen vor. Wer sich nicht zu beherrschen vermag, handelt

aus einem Begehren heraus, aber nicht auf Grund eines Vorsatzes, und

umgekehrt, wer seiner Herr ist, handelt vorsätzlich, aber nicht aus einem

Begehren heraus. Vorsatz und Begierde stehen zueinander im Gegensatz,

aber nicht Begierde und Begierde. Die Begierde ist auf das Angenehme

und das Schmerzliche, der Vorsatz weder auf das Schmerzliche noch auf

das Angenehme gerichtet.

Noch weniger hat der Vorsatz mit der Gemütsstimmung zu tun: was aus

einer Stimmung entspringt, erscheint am wenigsten einem Vorsatz

gemäß. Aber das gilt auch vom Wunsch, so nahe er sich auch mit dem

Vorsatz verbunden zeigt. Ein Vorsatz richtet sich nicht auf das was

unmöglich ist, und wenn einer sagen sollte, er habe sich dergleichen

vorgesetzt, so würde man ihn einfach für geistesschwach halten. Ein

Wunsch dagegen kann sich ganz wohl auch auf Unmögliches richten,

z.B. darauf, vom Sterben befreit zu bleiben. Der Wunsch ferner hat zum

Inhalt auch solches, was man selber niemals herbeizuführen vermag, wie

etwa, daß ein Schauspieler oder ein Athlet den Preis gewinne. Zum

Vorsatz dagegen macht sich dergleichen kein Mensch, sondern immer

nur solches, wovon er glaubt, daß es durch ihn verwirklicht werden kann.

Endlich geht der Wunsch mehr auf das Endziel, der Vorsatz mehr auf

64


II.Das freie und das unfreie Handeln

die Mittel zum Ziel. Man wünscht z.B. gesund zu werden; aber man

nimmt sich vor, das zu tun, wodurch man gesund werden kann. Wir

wünschen uns glücklich zu sein und sprechen den Wunsch auch aus; aber

wollten wir sagen, wir setzen es uns vor, so würde das nicht stimmen.

Überhaupt, Inhalt eines Vorsatzes darf man sagen ist das, was in unserer

Macht steht.

Also kann ein Vorsatz auch keine bloße Ansicht sein. Denn eine Ansicht

kann man sich augenscheinlich über alles bilden, ebensowohl über die

ewigen und über die unmöglichen Dinge wie über das was in unserer

Macht steht. Eine Ansicht wird danach beurteilt ob sie wahr oder falsch

und nicht danach, ob sie gut oder böse ist; ein Vorsatz aber wird gerade

an dem letzteren Unterschied gemessen. Überhaupt also wird niemand

beides für dasselbe halten noch es als dasselbe bezeichnen, auch einen

Vorsatz nicht als identisch mit irgendeiner Ansicht nehmen. Unsere

sittliche Beschaffenheit bestimmt sich danach, ob wir uns das Gute oder

das Böse zum Vorsatz machen, nicht danach was für Ansichten wir

hegen. Wir bilden den Vorsatz uns einen Gegenstand von dieser oder

jener Art anzueignen, ihn zu meiden oder sonst dergleichen; eine Ansicht

dagegen bilden wir uns über das Wesen des Gegenstandes, über seinen

Wert, und wem oder wie er sich nützlich erweist: dagegen ihn zu

erwerben oder zu meiden, das ist ganz und gar nicht der Inhalt einer

Ansicht. Ein Vorsatz findet Billigung eher deshalb weil er sich auf das

richtet was pflichtmäßig, als deshalb weil er richtig gebildet ist, eine

Ansicht dagegen gerade deshalb, weil sie der Wahrheit entspricht. Einen

Vorsatz bilden wir betreffs dessen, wovon wir ganz sicher wissen, daß es

etwas Gutes ist: eine Ansicht haben wir über das, was wir nicht genau

wissen. Es sind auch nicht dieselben Menschen, die die besten Vorsätze

und die die besten Ansichten haben; manche haben wohl die bessere

Ansicht, bilden aber infolge ihres schlechten Charakters Vorsätze, wie

man sie nicht bilden soll. Ob aber eine Ansicht dem Vorsätze vorangeht

oder nachfolgt, kommt hier nicht in Betracht. Denn das ist nicht die

Frage, die wir behandeln, sondern, ob ein Vorsatz dasselbe ist wie eine

Ansicht die jemand hegt.

65


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Was ist nun der Vorsatz, oder was ist sein unterscheidendes Merkmal,

wenn er doch keines von dem Bezeichneten ist? Offenbar ist er ein frei

Gewolltes, aber nicht alles frei Gewollte ist auch ein Vorsätzliches. Ist er

also das Prämeditierte, das Ergebnis vorhergehender Überlegung?

Wirklich ist ein Vorsatz gedankenmäßig und überlegt. Schon das Wort

deutet augenscheinlich darauf hin, daß er auf einer Auswahl des einen

vor anderem beruht.

Hat nun solches Überlegen jedes Beliebige zum Inhalt und kann alles

Beliebige den Gegenstand einer Überlegung bilden? oder gibt es auch

solches worüber eine Überlegung nicht stattfindet? Als einen

Gegenstand der Überlegung darf man schwerlich das gelten lassen,

worauf ein geistesschwacher oder ein von Sinnen gekommener, sondern

nur das, worauf ein vernünftiger Mensch seine Überlegung richtet. Kein

Mensch ferner überlegt sich das was ewig ist, z.B. den Weltenbau oder

die Inkommensurabilität zwischen der Seite des Quadrats und der

Diagonale, und ebensowenig das was zwar in Bewegung ist, dessen

Bewegung aber sich in immer gleicherweise vollzieht, sei es, daß solche

Wirkung durch äußere kausale Notwendigkeit, sei es, daß sie durch

innere Anlage oder durch irgendeinen anderen Grund hervorgebracht

werde, z.B. die Sonnenwenden und Sonnenaufgänge. Andererseits

überlegt man sich auch nicht, was sich jetzt so, jetzt anders zuträgt, wie

Dürre und Regengüsse, oder was Sache bloßen Zufalls ist, wie das

Finden eines Schatzes, aber auch nicht einmal alle menschlichen

Verhältnisse.

Welche Staatsverfassung für die Skythen die geeignetste ist, das überlegt

sich kein Mensch, der in Lakedämon zu Hause ist; denn unsere Macht

reicht nicht bis dahin. Wir überlegen uns vielmehr das was in unserer

Macht steht und sich von uns herstellen läßt; das allein bleibt noch übrig.

Als Ursachen der Ereignisse gelten innere Anlage, äußere Notwendigkeit

und Zufall; dazu tritt dann die Vernunft und alle menschliche

Einwirkung. Für jede Klasse von Menschen nun ist Gegenstand der

66


II.Das freie und das unfreie Handeln

Überlegung das, was man selbst zu bewerkstelligen vermag. Kenntnisse,

die völlig klar und gesichert sind, überlegt man sich nicht erst, z.B. nicht

die Schriftzeichen; denn darüber, wie man zu schreiben hat, gibt es keine

zwei verschiedenen Meinungen. Nur was sich durch uns vollziehen läßt,

aber nicht immer in derselben Weise, das überlegen wir uns, z.B. Fragen

der Heilkunde und des Gelderwerbes oder Fragen der

Steuermannskunst, und zwar diese letzteren noch eher als die der

leiblichen Übungen, sofern auf jenem Gebiete das Verfahren in

geringerem Grade festgelegt ist. Ähnlich verhält es sich durchgängig.

Technische Verfahrungsweisen sind Gegenstand der Überlegung in

höherem Grade als wissenschaftliche; denn über jene gehen die

Meinungen weiter auseinander. Man überlegt sich Dinge, die nur in der

Regel vorkommen und deren Verlauf unsicher ist, Dinge, bei denen es

unbestimmt ist, wie man sich zu benehmen hat. Wo es sich um wichtige

Dinge handelt, da nimmt man überdies noch fremden Rat in Anspruch,

weil man sich selber nicht recht zutraut, daß man zu einem richtigen

Urteil genügend befähigt sei.

Gegenstand der Überlegung sind aber nicht die Ziele, sondern die Wege

zum Ziel. Ein Arzt überlegt sich nicht, ob er heilen, und ein Redner

nicht, ob er überreden soll, ein Staatsmann nicht, ob er vernünftige

Einrichtungen im Staate treffen soll; und so gilt es allgemein: niemand

überlegt sich den Zweck, den er anstrebt, sondern während der Zweck

festgestellt ist, ist die Frage die nach der Art und Weise und nach den

Mitteln ihn zu erreichen. Wenn es dabei offenbar verschiedene Wege

gibt, so fragt man: welcher Weg ist der gangbarste und fährt am

sichersten zum Ziele. Läßt sich das Ziel aber nur auf einem Wege

erreichen, so fragt man, wie es auf diesem zu bewerkstelligen ist und

durch welche Mittel man zu ihm gelangt. So geht es weiter, bis man bei

der obersten Ursache haltmacht. Diese ist dann bei der Mühe des

Suchens das letzte was man erreicht. Denn wer sich etwas überlegt, der

gleicht einem der etwas sucht; es ist ganz ähnlich der Weise, wie man bei

der Lösung einer geometrischen Aufgabe verfährt. Und zwar ist

augenscheinlich nicht jedes Suchen ein Überlegen, wie es in der

67


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Mathematik der Fall ist, aber wohl ist jedes Überlegen ein Suchen. Das

was dann in der Lösung des Problems das letzte ist, ist in der Tätigkeit

der Verwirklichung das erste. Stößt man dabei auf etwas Unausführbares,

so steht man von dem Plane ab, z.B. wenn man zur Ausführung Geld

bedarf und nicht imstande ist es sich zu verschaffen. Scheint es dagegen

möglich, so geht man an die Ausführung. Möglich aber ist, was sich

durch uns zustande bringen läßt, und dabei gilt das was wir durch unsere

Freunde leisten, gerade so als ob wir′s selber leisteten, sofern wir den

Anstoß dazu gegeben haben. Zuweilen sucht man nach den Werkzeugen,

zuweilen nach ihrer Anwendung. Ebenso fragt man sich auch sonst, das

eine Mal, durch wen, das andere Mal, in welcher Weise oder womit die

Sache sich machen läßt.

Nun ist es wie gesagt augenscheinlich ein Mensch, der die Handlung ins

Werk setzt. Seine Überlegung betrifft also das, was durch ihn ausführbar

ist; das Ziel für sein tätiges Vorgehen aber ist etwas anderes. Denn

Gegenstand der Überlegung ist nicht der Zweck, sondern die Mittel zum

Zweck, und auch wieder nicht das ganz Singuläre, z.B. ob dieser

Gegenstand ein Brot oder ob es gehörig gebacken ist; das ist vielmehr

Sache der Erfahrung.

Wenn man aber immer und immer weiter überlegen will, so gerät man

damit in den unendlichen Progreß. Dasselbe was man sich zu überlegen

hat, ist auch das, worüber man eine Entschließung zu fassen hat; nur daß

der Beschluß schon eine Entscheidung bedeutet. Ein Beschluß nämlich

ist das, wofür man sich auf Grund der Überlegung entschieden hat.

Jedermann hört mit dem Suchen, wie er zu Werke gehen soll, auf, wenn

er den Ausgangspunkt der Ausführung bis auf sich selbst und in sich auf

das oberste leitende Vermögen zurückgeführt hat; denn dieses ist es, das

die Entscheidung fällt. Ein Gleichnis dafür erblickt man auch an den

ursprünglichen Formen des Staatslebens, wie sie Homer darstellt. Hier

zeigen die Könige dem Volke einfach das an, wozu sie sich entschlossen

haben. Da aber das was man beschließt, überlegt, erstrebt, etwas ist, was

in unserer Macht steht, so ist auch vorsätzliches Handeln ein mit

68


II.Das freie und das unfreie Handeln

Überlegung verbundenes Streben nach solchem was in unserer Macht

steht. Das Ergebnis der Überlegung gibt uns die Entscheidung an die

Hand, und so richten wir denn unser Streben gemäß unserer Überlegung

ein.

Damit mag der Begriff der Vorsätzlichkeit in den Grundzügen

bezeichnet sein, ebenso wie das worauf sie gerichtet ist, nämlich die

Mittel und Wege, die zu den Zwecken führen.

3.

Der Willensinhalt

Wir haben dargelegt, daß ein Wollen auf einen Zweck geht. Dieser ist

nach den einen ein Gutes, nach den anderen ein solches, was als gut

erscheint. Bezeichnet man das Gewollte als das Gute, so kommt man zu

dem Ergebnis, daß dasjenige, was einer auf Grund einer unrichtigen

Wahl will gar kein wirklich Gewolltes ist; denn wäre es gewollt, so würde

es ja auch etwas Gutes sein; es kann aber vorkommen, daß es geradezu

etwas Schlechtes ist. Denen dagegen, die das Gewollte als ein

anscheinend Gutes bezeichnen, stellt sich die Sache so dar, daß etwas

nicht durch seine eigene Natur zum Willensinhalt wird, sondern daß es

für jeden jedesmal das ist, was ihm gefällt. Nun gefällt aber dem einen

dies, dem andern jenes, und es kann vorkommen, daß dies gerade

Entgegengesetztes ist. Wenn nun eine solche Ansicht keineswegs

befriedigt, so wird man sich dabei beruhigen dürfen, daß zwar

schlechthin und in Wahrheit das Gewollte das Gute, daß es aber für das

einzelne Subjekt das ihm als gut Erscheinende ist. Für den sittlich

gebildeten Menschen wäre es dann das wahrhaft Gute, für den unedel

Gesinnten aber jedes Beliebige, und es wäre damit gerade so wie da, wo

es sich um leibliche Dinge handelt. Denn dem der sich in der rechten

Verfassung befindet, bekömmt dasjenige, was in Wahrheit gesund ist,

dem Kranken dagegen anderes, und mit dem Bitteren, dem Süßen, dem

Warmen, dem Schweren wie mit allem anderen steht es ebenso. Der

sittlich Gebildete hat über alles ein richtiges Urteil, und im einzelnen

Falle ist das, was ihm gut erscheint, das wahrhaft Gute. Denn von der

69


I. Teil - Die sittliche Anforderung

eigentümlichen Beschaffenheit eines jeden hängt es ab, ob gerade ihm

dieses Bestimmte wertvoll und erfreulich ist, und vielleicht ist es des

sittlich Gebildeten größte Auszeichnung, daß er in allem Einzelnen das

herauserkennt, was wahrhaft gut ist, so daß er dafür gleichsam als

Richtschnur und Maßstab dienen kann. Als die Quelle der Täuschung

aber für die Masse der Menschen darf man das Motiv der Lust ansehen;

denn diese erscheint ihnen als das Gute, während sie doch nicht wirklich

das Gute ist. Wenigstens entscheiden sich die Menschen für das, was

Lust bereitet, als wäre es das Gute, und meiden das, was Unlust bereitet,

als wäre es das Schlechte.

4.

Das freie Wollen

Da den eigentlichen Inhalt des Wollens der Zweck bildet, das was man

beschließt und im Vorsatz erfaßt aber die Mittel zum Zweck betrifft, so

ergibt sich, daß die daraus entspringenden Handlungen einem Vorsatz

entsprechen und mithin frei gewollt sind. Gerade solche Handlungen

nun bilden das Gebiet der Sittlichkeit. Das Sittliche liegt demnach ebenso

wie das Unsittliche in unserer Macht. Denn da wo das Handeln bei uns

steht, steht bei uns auch das Unterlassen, und umgekehrt, wo das

Unterlassen, da steht auch das Handeln bei uns. Liegt es also in unserer

Gewalt zu tun was edel ist, so liegt es auch in unserer Gewalt zu

unterlassen was verwerflich ist, und steht es bei uns zu unterlassen was

edel ist, so steht es auch bei uns zu tun was niedrig ist Haben wir aber

die Gewalt, das Edle und das Verwerfliche zu tun und ebenso es zu

unterlassen, / und das hieß doch so viel wie gut oder schlecht zu sein, /

so steht es also auch in unserer Gewalt, edel und niedrig gesinntzusein.

Wenn es also heißt:

»Mit Willen schlecht ist keiner, noch ungern beglückt,«

so darf man das erste als falsch, und nur das zweite als wahr bezeichnen.

Denn glücklich ist in der Tat niemand wider seinen Willen; aber

Schlechtigkeit stammt aus dem freien Wollen. Sonst müßte man das eben

Erörterte in Zweifel ziehen und dürfte nicht sagen, daß der Mensch der

70


II.Das freie und das unfreie Handeln

Ursprung und Urheber seiner Handlungen ist, wie er der Erzeuger seiner

Kinder ist. Ist das nun ausgemacht, und geht es nicht an, unsere

Handlungen auf andere Ursachen zurückzuführen als die in uns

liegenden, so wird das, dessen Ursachen in uns liegen, auch selbst in

unserer Macht stehen und Sache des freien Wollens sein.

Dafür, scheint es, zeugt denn auch die eigene Erfahrung eines jeden

einzelnen wie das Verfahren der Gesetzgeber. Diejenigen die Böses tun

straft und züchtigt man, sofern sie nicht durch Zwang oder Irrtum

unverschuldet auf Abwege geraten; dagegen ehrt und belohnt man

diejenigen, die recht handeln, beides doch in der Absicht, die einen

anzufeuern, die anderen abzuschrecken. Und doch feuert man niemand

an, das zu tun, was nicht in unserer Macht noch in unserem freien Willen

steht, offenbar weil es zu nichts dienen würde jemanden zu überreden, er

möchte doch Wärme, Frost, Hunger oder sonst etwas dergleichen nicht

empfinden: denn solche Empfindungen würde er darum doch nicht

weniger haben. Selbst für einen Irrtum erleidet einer Strafe, wenn sein

Irrtum verschuldet erscheint; so setzt man auch wohl für Handlungen,

die in der Trunkenheit begangen worden sind, die Strafe doppelt so hoch

an, weil der Täter die Schuld an der Trunkenheit selbst trägt. Denn er

wäre Herr genug gewesen, die Trunkenheit zu vermeiden; diese aber ist

dann zur Ursache seines Irrtums geworden. So bestraft man auch die

Unkenntnis gesetzlicher Bestimmungen, die einer kennen muß und

deren Kenntnis ohne Schwierigkeit zu erlangen war. Das gleiche

geschieht auch sonst da, wo die Unkenntnis durch Fahrlässigkeit

verschuldet ist, sofern es in der Macht der Menschen stand die

Unkenntnis zu meiden; denn sie waren Herren darüber sich sorgfältig

danach umzutun.

Nun sagt man ja vielleicht: es hat aber einer nun einmal die Natur, daß er

keine Sorgfalt darauf verwendet. Dann aber ist er eben schuld daran, daß

er durch sorgloses In-den-Tag-hinein-leben diese Natur angenommen

hat. Wenn die Menschen ungerecht oder ausschweifend geworden sind,

so haben sie es selbst verschuldet, die einen dadurch, daß sie fremdes

71


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Recht verletzten, die anderen dadurch, daß sie ihre Tage mit

Trinkgelagen und ähnlichen Vergnügungen verbrachten. Denn wie der

Mensch sich im einzelnen Fall benimmt, danach gestaltet sich sein

Charakter. Dafür dienen als Zeugnis diejenigen, die sich für einen

Wettkampf oder sonst ein Geschäft einüben; solche Leute bleiben

unausgesetzt bei derselben Tätigkeit. Nur ein völlig einsichtsloser

Mensch kann die Tatsache verkennen, daß Fertigkeit sich in jedem Fache

nur als Frucht der Übung ergibt.

Ebenso hat es keinen Sinn, daß wer ungerecht handelt nicht den Willen

ungerecht zu sein, und wer Ausschweifungen begeht, nicht den Willen

ausschweifend zu sein haben soll. Ist es aber so, daß einer die

Handlungen, durch die er ein ungerechter Mensch wird, nicht ohne sein

Bewußtsein vollbringt, so ist es doch wohl auch Sache seines freien

Willens, daß er ein ungerechter Mensch ist; andererseits wird er nicht

gleich sobald er es nur will imstande sein seine Ungerechtigkeit

abzulegen und dafür die Eigenschaft der Gerechtigkeit anzunehmen. Es

ist damit wie bei einem Kranken. Der Kranke wird auch nicht flugs

gesund, wenn er es will, auch wenn er, was ganz wohl der Fall sein kann,

durch seinen freien Willen, durch ein unenthaltsames Leben und durch

Ungehorsam gegen den Arzt sich die Krankheit zugezogen hat. Damals

also hätte es noch bei ihm gestanden, nicht krank zu werden; später, als

er seine Gesundheit schon vergeudet hatte, nicht mehr; geradeso wenig

wie es demjenigen, der einen Stein geschleudert hat, möglich ist ihn

wieder zurückzuholen. Und doch stand es bei ihm, den Stein zu

schleudern oder ihn ruhen zu lassen; denn der Ursprung der Bewegung

lag in ihm. Geradeso stand es auch dem Ungerechten und dem

Ausschweifenden ursprünglich frei diese Eigenschaften nicht

anzunehmen, und darum sind sie was sie sind durch ihren freien Willen;

nachdem sie aber einmal so geworden sind, steht es ihnen nicht mehr

frei, nicht so zu sein.

Es sind aber nicht bloß die Fehler geistiger Art, die aus dem freien

Wollen stammen; es kommt auch bei leiblichen Uebeln vor, und dann

72


II.Das freie und das unfreie Handeln

machen wir sie in der Tat den Menschen zum Vorwurf. Entstellungen,

die die Natur verursacht, wirft man niemand vor, wohl aber solche, die

aus der Unterlassung körperlicher Übung und aus Vernachlässigung

stammen; und das gleiche gilt von Krankheit und Gebrechen. Niemand

wird einem seine Blindheit vorhalten, wenn sie durch die Natur veranlaßt

ist, etwa als Folge einer Krankheit oder einer Verwundung; in solchem

Falle gewährt man vielmehr sein Bedauern. Hat sich dagegen einer die

Blindheit durch Trunksucht oder durch sonstige Ausschweifungen

zugezogen, so rechnet es ihm jedermann zum Vorwurf an. Also auch

was körperliche Gebrechen anbetrifft, hält man uns diejenigen vor, an

denen wir schuld sind, aber nicht diejenigen, an denen wir keine Schuld

tragen. Ist dem aber so, so wird auch sonst die Umkehrung gelten, daß

diejenigen Fehler, die man uns zum Vorwurf macht, von uns verschuldet

sind.

Nun könnte wohl eingewandt werden: gewiß, jeder mann strebt nach

dem, was ihm gut scheint: aber man hat eben keine Macht darüber, was

einem als gut erscheint; sondern jedem stellt sich das Ziel dar je nach der

Beschaffenheit, die er nun einmal hat. Darauf ist zu erwidern: Ist jeder

der Urheber der gesamten geistigen Haltung, die er angenommen hat, so

ist er eben auch der Urheber der Vorstellungen, die in ihm leben. Oder

nehmen wir einmal an, es wäre nicht so, und es trüge keiner die Schuld

an seinen schlechten Handlungen sondern wenn er dergleichen begeht,

so geschähe es, weiter über den Zweck eine falsche Vorstellung hegte; er

lebte eben in dem Glauben, daß ihm dadurch der schönste Preis zuteil

werden würde; das Ziel des Strebens aber wäre nicht frei gewählt,

sondern angeboren, wie der Gesichtssinn es ist, durch den man zum

richtigen Urteil und zur Wahl des wahrhaft Guten befähigt ist; es wäre

also die günstige Naturausstattung, durch die jemand diese Gabe

erlangte; denn das Größte und Herrlichste, das was man von keinem

empfangen noch lernen kann, das könnte man dann nur so besitzen, wie

man es von Natur bekommen hat, und daß einem dies von Natur in

hervorragender Trefflichkeit zuteil geworden wäre, darin bestände die

vollkommene und wahrhafte Gunst der Naturausstattung. Also

73


I. Teil - Die sittliche Anforderung

angenommen es verhielte sich in Wahrheit so: wie könnte dann die

Sittlichkeit irgend in höherem Grade Sache des freien Wollens sein als

die Unsittlichkeit? Steht doch beiden, dem Guten wie dem Schlechten,

gleichmäßig das Ziel von Natur oder sonst auf irgendeine Weise fest und

ist ihm gegeben, und man handelt so oder anders, indem man das übrige

danach einrichtet. Ganz gleich also, ob sich einem das Ziel nicht von

Natur in irgendwelcher bestimmten Beschaffenheit darstellt, sondern

zum Teil in des Menschen Wol en liegt, oder ob es wirklich von Natur

gegeben und sittliches Handeln nur insofern Sache des freien Willens ist,

als der sittlich Gebildete das übrige frei wollend tut: in beiden Fällen wird

ein schlechter Charakter genau ebenso aus dem freien Wollen stammen

wie ein sittlicher Charakter. Denn der Schlechte hat genau ebenso die

Gewalt, in seinen Handlungen sich selbst zu entscheiden, auch wenn er

solche Gewalt in bezug auf das Ziel nicht besitzt. Ist nun, wie man doch

annimmt, die Sittlichkeit Sache des freien Wollens, / denn von der

befestigten Beschaffenheit, die wir besitzen, sind wir selber in gewissem

Sinne die Miturheber, und weil wir diese bestimmte Beschaffenheit

haben, darum setzen wir uns dieses so beschaffene Ziel, / so würde also

auch die Unsittlichkeit Sache des freien Wollens sein; denn das Verhältnis

ist beide Male ganz das gleiche.

Indessen, ganz dieselbe ist bei unseren Handlungen die Macht der freien

Willensentscheidung doch nicht wie bei unseren Willensrichtungen.

Denn über unsere Handlungen sind wir Herren vom Anfang bis zum

Ende, sofern wir nur die Einzelheiten der Situation kennen; über unsere

Willensrichtungen aber sind wir es nur im Anfang, während die weitere

Fortbildung sich durch unsere einzelnen Handlungen ganz unmerklich

vollzieht, ganz ähnlich wie es bei Erkrankungen der Fall ist. Nur sofern

es an unserer Macht stand so oder nicht so zu verfahren, sind aus diesem

Grunde auch sie Sache des freien Wollens.

74


III. Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Wir haben von den sittlichen Willensbeschaffenheiten ganz im

allgemeinen gehandelt und ihren Gattungscharakter in aller Kürze dahin

bezeichnet, daß sie die Mitte zwischen Extremen innehalten und fest

gewordene Willensrichtungen sind. Wir haben ferner dargelegt, woraus

sie entstehen, sowie daß sie ihrem Wesen nach in eben dem Kreise von

Handlungen sich tätig bewähren, durch die sie sich bilden, ferner daß sie

in unserer Macht stehen und Sache unseres freien Wollens sind, und daß

sie dem entsprechen, was ein richtig urteilendes Denken gebietet.

Wir nehmen jetzt den Gegenstand wieder von vorne an auf und wollen

nunmehr über jede einzelne der Willensbeschaffenheiten handeln, über

ihr Wesen, über die Art ihrer Gegenstände und über die Weise ihrer

Betätigung. Dabei wird zugleich auch ihre Anzahl klar hervortreten.

1.

Willensstärke gegenüber dem Trieb

A.

Mannhaftigkeit und tapferer Mut

a)

Das Wesen

Zunächst also handeln wir von der Mannhaftigkeit, der Eigenschaft des

mutigen Mannes. Daß sie das Innehalten der rechten Mitte zwischen

Furchtsamkeit und Verwegenheit bedeutet, das ist von uns bereits

ausgemacht worden. Wir fürchten uns offenbar vor dem, was bedrohlich

ist, und das ist kurz gesagt was uns Leid und Schaden bringt. Darum

definiert man denn auch die Furcht als die Erwartung einer

bevorstehenden Schädigung. Wir fürchten uns demnach vor allem was

ein Übel ist: so vor Schande, Armut, Krankheit, Verlassenheit, Tod

indessen mannhafter Sinn zeigt sich doch wohl nicht dem allen

gegenüber. Es gibt Dinge, wovor sich zu fürchten pflichtmäßig und

löblich, sich nicht zu fürchten verwerflich ist, wie z.B. die Schande. Da ist

der, der sich fürchtet ein ehrenwerter und ehrenhafter, und wer sich nicht

fürchtet, ein ehrloser Mensch. In übertragenem Sinne sprechen manche

75


I. Teil - Die sittliche Anforderung

wohl auch dabei von Mannhaftigkeit, und in der Tat ist eine gewisse

Verwandtschaft mit der Mannhaftigkeit vorhanden; denn auch der

Mannhafte ist frei von Furcht. Auch vor Armut oder Krankheit sich zu

fürchten ist nicht geboten, überhaupt vor nichts von alledem, was nicht

aus einer schlechten Gesinnung stammt und was nicht verschuldet ist.

Indessen, wer diesen Dingen gegenüber frei von Furcht ist, ist darum

noch nicht mannhaft: nur der Analogie nach erteilt man ihm dies

Prädikat. Es gibt Leute, die sich der Gefahr gegenüber, wie sie der Krieg

mit sich bringt, mutlos verhalten und doch eine vornehme Gesinnung

haben und bei Vermögensverlusten sich gefaßt zeigen. Auch wer sich vor

Gewalttaten, die seinem Kinde oder seinem Weibe widerfahren könnten,

oder vor Neid und dergleichen fürchtet, ist deshalb noch kein Feigling.

Andererseits wieder ist der nicht mannhaft, der unerschrocken bleibt,

wenn ihm Geißelung bevorsteht. / Welches sind denn nun die

Schrecknisse, denen gegenüber sich einer mannhaft zeigt? Sind es die

Übel, die durch Größe hervorragen? Ist doch niemand fähiger als der

Mannhafte das Schreckliche zu erdulden; das größte Schrecknis aber ist

der Tod. Er ist das Ende, und für den Verstorbenen nimmt man an gibt

es weder Gutes noch Übles mehr. Aber auch dem Tode gegenüber zeigt

sich doch eigentlich nicht in jeder seiner Formen ein Mensch mannhaft,

z.B. nicht bei Todesgefahr zur See oder in Krankheit. In welchen Fällen

also? Nicht in denen, die die ruhmvollsten sind? Das sind aber

diejenigen, die im Gefolge des Krieges auftreten. Hier ist die Gefahr

zugleich die bedrohlichste, aber auch die ruhmvollste. Dem entsprechen

denn auch die Ehrenerweisungen, wie sie Republiken und Monarchien

gleichmäßig zuerkennen. Im eigentlichen Sinne wird also derjenige

mannhaft heißen dürfen, der sich vor dem Tode auf dem Felde der Ehre

nicht fürchtet und nicht vor dem, was in unmittelbarer Nähe den Tod

droht, wie derartiges am ehesten im Kriege vorkommt. Indessen, der

Mannhafte ist allerdings furchtlos auch zur See und in der Krankheit,

wenn auch nicht in demselben Sinne wie die Seeleute. Denn jener hat die

Hoffnung auf Rettung schon zu einer Zeit aufgegeben und wird durch

die Gefahr eines solchen Todes tief erschüttert, wo diese auf Grund

ihrer Gewöhnung noch voll guter Hoffnung sind. Andererseits, dazu daß

76


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

man sich mannhaft benimmt, gehört eine Lage, in der es eine Abwehr

gibt oder der Tod rühmlich ist; in den genannten Fällen der Todesgefahr

aber ist keines von beiden der Fall.

Nicht für alle Menschen zwar gibt ein und dasselbe Anlaß zur

Beunruhigung; manches aber bezeichnet man als menschliche Kraft

übersteigend, und dieses ist dann ein Gegenstand der Furcht für jeden

vernünftigen Menschen. Die Übel dagegen, die den Menschen

zuzustoßen pflegen, sind selbst wieder nach ihrer Größe verschieden

und zeigen ein Mehr oder Minder, und dasselbe gilt nun auch von dem,

was man dreist auf sich nehmen darf. Wer mannhaft ist, der ist

unerschrocken in dem Sinne, wie es sich für einen Menschen ziemt. Er

wird also auch Dinge von der bezeichneten Art fürchten; aber er wird,

wie es Pflicht und Vernunft gebietet, sich ihnen unterziehen, wo es ein

sittliches Gut zu wahren gilt; denn das ist das eigentliche Ziel, das

sittliche Gesinnung im Auge hat. Solche Furcht kann stärker und

schwächer sein; man kann ferner auch das nicht Bedrohliche fürchten,

als wäre es bedrohlich. Die möglichen Abirrungen vom rechten Wege

sind dabei die, daß man das fürchtet, was man nicht fürchten sollte, oder

daß man es nicht in der Weise fürchtet, wie, oder nicht zu der Zeit, wo

man es sollte, oder sonst etwas ähnliches. Das gleiche gilt von dem, was

man dreist auf sich nimmt. Wer dem Übel so standhält und wer es so

fürchtet, wie das eine oder das andere geboten ist, im Hinblick auf den

rechten Zweck, in der rechten Weise und zu der rechten Zeit, und wer im

gleichen Sinne sich mutvoll zeigt, der ist der Mannhafte. Denn der

Mannhafte benimmt sich im Leiden wie im Tun, so wie Pflicht und

Vernunft gebieten. Das Ziel der Betätigung ist jedesmal das, was der

befestigten Willensrichtung entspricht, auch bei mannhafter Gesinnung.

Solche Gesinnung ist edel, edel ist also auch ihr Ziel. Denn das Ziel ist

es, was jedem Tun seinen Charakter verleiht. So ist es denn der sittliche

Zweck, um dessentwillen der Mannhafte standhält und sich in seinem

Handeln benimmt, wie es einem mannhaften Charakter entspricht.

77


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Was nun auf diesem Gebiete die Verfehlung im Sinne eines

Zuweitgehens betrifft, so gibt es kein Wort, um ein Übermaß in der

Unbesorgtheit zu bezeichnen, / wir haben schon vorher bemerkt, daß es

für eine Menge von Begriffen kein Wort gibt; / man darf aber den, der

sich, wie man es den Kelten nachsagt, vor nichts, auch nicht vor einem

Erdbeben oder vor einem Seesturm fürchtet, als wahnwitzig oder

stumpfsinnig bezeichnen. Wer dagegen in der Kühnheit der Gefahr

gegenüber zu weit geht, der heißt tollkühn. Der Tollkühne zeigt sich

auch wohl als ein Prahler und als einer, der nur mit der Miene des

Mannhaften großtut. Wie der Mannhafte sich zur Gefahr wirklich

verhält, so will ein solcher wenigstens sich zu verhalten scheinen und

ahmt jenen nach, wo er es vermag. Deshalb sind solche Leute denn auch

meistens in aller Kühnheit feige, und während sie in der bezeichneten

Weise kühn tun, halten sie in ernster Gefahr nicht stand.

Wer in der Furchtsamkeit zu weit geht, ist feige. Er fürchtet was er nicht

und wie er nicht fürchten sollte; alles was dahin gehört, trifft auf ihn zu;

auch von Kühnheit aber hat er zu wenig. Doch noch sicherer er kennbar

ist er daran, daß er dem Schmerze zu weit nachgibt. Der Feige ist

demnach von schwacher Zuversicht, weil er sich vor allem fürchtet, ganz

im Gegensätze zum Mannhaften; denn Kühnheit ist ein Zeichen fester

Zuversicht. Die Lagen, in denen der Feige, der Kühne und der

Mannhafte ihre Art entfalten, sind also dieselben; aber ihr Verhalten ist

ein verschiedenes. Die anderen gehen zu weit oder bleiben zurück; der

Mannhafte aber hält die rechte Mitte inne, und das im Sinne der Pflicht.

Der Verwegene ist vor dem Eintritt der Gefahr schnell fertig und voll

Entschiedenheit; in der Gefahr zieht er sich scheu zurück. Der

Mannhafte dagegen ist gerade mitten in der Abwehr voll Energie,

während er vorher behutsam war.

Wie wir gesehen haben ist also die Mannhaftigkeit die rechte Mitte in

den bezeichneten Lagen, wo es sich um dreistes Wagnis oder bange

Furcht handelt: sie nimmt das Übel auf sich und unterzieht sich ihm

deshalb, weil so zu handeln sittlich geboten, nicht so zu handeln

78


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

verwerflich ist. Selbstmord aber, um der Armut, dem Liebesgram oder

sonst einem Kummer zu entgehen, ist nicht ein Zeichen mannhafter,

sondern eher feiger Sinnesart. Denn Verweichlichung ist es, dem

Schmerzlichen auf diese Weise zu entrinnen. Man nimmt den Tod auf

sich, nicht weil es sittlich geboten wäre, sondern weil man sich einem

Schmerze entziehen will.

b)

Abarten

Dies also ist das eigentliche Wesen der Mannhaftigkeit. Indessen

gebraucht man das Wort auch noch für anderes, und zwar in fünf

verschiedenen Bedeutungen. Voran steht hier die Mannhaftigkeit des

Staatsbürgers als diejenige, die mit dem oben Charakterisierten die

nächste Verwandtschaft hat. Die Staatsbürger unterziehen sich den

Gefahren im Hinblick auf die vom Gesetze bestimmten Strafen, auf

Schande und auf Ehrenerweisungen. Deswegen gelten diejenigen als die

mannhaftesten, bei denen die Feiglinge ehrlos, die Tapferen hochgeehrt

sind. So in der Schilderung Homers, z.B. von Diomedes und Hektor. Da

heißt es:

Schimpf wird allen voran auf mich Pulydamas häufen;

und wiederum:

Hektor wird dereinst im Kreise der Troer sich rühmen:
Vor mir ist der Tydide geflohn.

Die Ähnlichkeit zwischen dieser Art der Mannhaftigkeit und der oben

erwähnten ist deshalb die größte, weil auch sie aus edler Gesinnung

entspringt, aus dem Ehrgefühl, dem Streben nach einem wirklich

Wertvollen, nämlich nach Ehre, und aus der Scheu vor der Schande, die

wirklich etwas Häßliches ist. Eben dahin darf man denn auch das

Benehmen derjenigen rechnen, die von ihren Befehlshabern zum

Standhalten genötigt werden; nur verdienen sie insofern ein minder

günstiges Urteil, als sie zwar das gleiche wie jene leisten, aber nicht aus

79


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Ehrgefühl, sondern aus Furcht, und als ferner das was sie scheuen nicht

sowohl das Unwürdige der Handlung, als die schmerzlichen Folgen sind.

Die Anführer nämlich üben Zwang in der Weise wie Hektor:

Wen ich fern vom Gefilde der Schlacht sich duckend erblicke,
Dem bleibt′s nimmer erspart, ein Fraß der Hunde zu werden.

Und wenn die Befehlshaber die Weichenden schlagen, und ebenso wenn

sie den Leuten ihren Posten vor einem Graben oder in einer ähnlichen

Stellung anweisen, so ist es ganz dasselbe Verfahren; alles das ist geübter

Zwang. Mannhaft sein aber soll man nicht aus Zwang, sondern weil es

sittlich geboten ist.

Der Mannhaftigkeit stellt man weiter auch die Haltung auf Grund der

Erfahrung gleich, die man auf den einzelnen Gebieten erworben hat,

und Sokrates war deshalb geradezu der Meinung, Mannhaftigkeit sei ein

Wissen. Erfahrung haben nun verschiedene in verschiedenen Dingen; die

Kriegsknechte haben sie in dem was der Krieg mit sich bringt. Manche

Gefahr die einem im Kriege begegnet ist bloß eingebildet, und damit

wissen die Kriegsleute am besten Bescheid; sie machen dann den

Eindruck die Mannhaften zu sein, weil die anderen die wirkliche

Beschaffenheit der Lage nicht so wie sie durchschauen. Jene sind durch

ihre Erfahrung auch dazu am besten in den Stand gesetzt, Hiebe

auszuteilen und keine zu erleiden, da sie ihre Waffen zu gebrauchen

gelernt haben und eine Ausrüstung von der geeigneten Beschaffenheit

besitzen, um zu treffen und abzuwehren. So stehen sie denn im Streite

wie Bewaffnete Waffenlosen und wie Fechter des Fechtens Unkundigen

gegenüber. Wo es sich um einen Wettstreit von dieser Art handelt, sind

die am besten für den Kampf geeigneten nicht die tapfersten, sondern

die kräftigsten Leute mit der besten körperlichen Ausbildung. Aber die

Kriegsknechte werden mutlos, wenn die Gefahr übergroß wird und sie

an Zahl und Ausrüstung zurückstehen; dann sind sie die ersten zu

fliehen, wo Bürgerheere sich noch auf ihrem Posten erschlagen lassen,

wie es beim Tempel des Hermes der Fall war. Denn für diese ist Flucht

eine schimpfliche Tat und der Tod willkommener als eine um diesen

80


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Preis erkaufte Rettung. Jene haben sich im Anfang in dem Glauben an

ihre Überlegenheit in die Gefahr gestürzt; nachher, wenn sie eines

besseren belehrt sind, geben sie Fersengeld, weil sie den Tod mehr

fürchten als ein unwürdiges Leben. Da ist die Art des Mannhaften

allerdings eine andere.

Man sieht ferner einen Zusammenhang mit der Mannhaftigkeit auch in

der Heftigkeit. Mannhaft zu sein scheinen auch die von Leidenschaft

Getriebenen, die den Tieren gleich auf ihre Angreifer losstürmen, wie

denn der Mannhafte in der Tat auch leidenschaftlicher Gemütsart ist.

Gefahren entgegenzutreten bietet die Leidenschaft den stärksten Anreiz.

Daher das Wort des Homer: »Er [Apollo] flößte dem inneren Kraft ein«

oder »er weckte ihm Kraft und Zorn«; oder »er schnaubte scharfen

Zorn«; oder »sein Blut siedete«, lauter Ausdrücke für das Erwachen und

Fortstürmen der Leidenschaft. Der Mannhafte nun wird tätig um des

sittlichen Zieles willen, und die Leidenschaft wirkt dabei nur mit; bei

einem Tiere dagegen bildet den Antrieb der Schmerz, etwa weil es

verwundet worden ist oder sich davor fürchtet, während es nicht

vorgeht, wenn es sich in einem Gebüsch oder Sumpfe befindet. Das Tier

nun ist deshalb noch nicht mutig, weil es von Schmerz oder von

Leidenschaft getrieben gegen die Gefahr anstürmt, da es ja nichts von

dem was ihm droht vorhersieht; denn so wäre ja auch ein Esel mutig, der

Hunger hat und sich auch durch Schläge nicht vom Fressen abhalten

läßt. Ebenso verüben auch die Unzüchtigen in ihrer leidenschaftlichen

Begierde die verwegensten Streiche. Überhaupt darf man ein Wesen

nicht mutvoll nennen, das durch Schmerz oder durch Leidenschaft dazu

getrieben wird der Gefahr zu trotzen. Der Antrieb der Leidenschaft

stammt am meisten aus dem Naturell; erst wenn Vorsatz und bewußte

Absicht hinzukommt, darf es für rechten Mannesmut gelten. Der

Mensch ist im Zorne von schmerzlichen Gefühlen bewegt; läßt er seinen

Zorn aus, so hat er ein Gefühl der Befriedigung. Wer aus solchen

Motiven sich in den Streit stürzt, ist zwar streitlustig; aber mannhaft ist er

deshalb noch nicht, weil er nicht zu sittlichem Zwecke noch nach

81


I. Teil - Die sittliche Anforderung

vernünftiger Überlegung, sondern in der Leidenschaft vorgeht.

Allerdings, eine gewisse Ähnlichkeit ist immerhin vorhanden.

Mannhaft sind weiter auch die Zuversichtlichen nicht. Sie zeigen sich in

Gefahren kühn, weil sie vielmals und über viele den Sieg davongetragen

haben, und sind den Mannhaften insofern ähnlich, als beide Kühnheit

zeigen. Aber das Motiv ist bei den Mannhaften das oben aufgezeigte, bei

diesen ist es das Vertrauen auf ihre Überlegenheit und auf ihre

Sicherheit gegen üble Erfahrungen: dergleichen aber findet sich auch bei

Betrunkenen, die ja auch zuversichtlich sind. Kommt es nun anders als

sie dachten, so ergreifen sie die Flucht. Dagegen war das Merkmal

mannhaften Sinnes das, dem gegenüber, was einem Menschen

bedrohlich ist und bedrohlich erscheint, aus dem Gründe standzuhalten,

weil es sittlich geboten und nicht standzuhalten verwerflich ist. Darum

möchte es auch in höherem Grade von mannhafter Gesinnung zeugen,

wenn man bei plötzlich eintretenden, als wenn man bei

vorauszusehenden Schrecknissen sich furchtlos und unerschüttert zeigt;

denn jenes stammt in höherem Grade aus befestigter

Willensbeschaffenheit und kommt weit weniger daher, daß man

vorbereitet ist. Bei dem was vorausgesehen werden kann, kann sich einer

auch auf Grund der Berechnung und Überlegung seinen Vorsatz bilden;

bei dem plötzlich Eintretenden dagegen benimmt man sich seiner

befestigten Sinnesart gemäß.

Endlich erregen den Anschein der Mannhaftigkeit auch solche, die sich

im Irrtum über die Lage befinden. Sie unterscheiden sich nicht viel von

den Zuversichtlichen, stehen aber darin gegen diese zurück, daß sie die

Selbstwürdigung nicht haben wie jene. Jene halten deshalb eine Weile

stand; diese dagegen, wenn sie sich getäuscht sehen und die Lage anders

finden oder auch nur vermuten, als sie sich vorgestellt hatten, ergreifen

die Flucht. So erging es den Argivern als sie meinten, es gehe gegen

Sikyonier, und fanden, daß sie es mit Lakedämoniern zu tun hatten.

82


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Damit wäre denn das Wesen der mannhaften Gesinnung ebenso

bezeichnet wie die Arten der Gesinnung, die nur scheinbar eine

mannhafte ist.

c)

Rechter Mut von vollkommener Art

Wenn die Mannhaftigkeit ein Verhältnis zu Zuversicht einerseits und zu

Befürchtung andererseits bedeutet, so ist das Verhältnis doch nicht zu

beiden von gleichem Range; das Verhalten dem gegenüber was Furcht

erregt, ist dabei von überwiegender Bedeutung. Denn mannhaft ist eher

der, der sich dem zu Fürchtenden gegenüber unerschrocken zeigt und

sich hier auf die rechte Weise verhält, als wer sich dem gegenüber recht

benimmt, was zur Zuversicht Anlaß gibt. Mannhaft wird man, wie wir

gezeigt haben, deshalb genannt, weil man schlimmen Lagen gegenüber

standhält. Darum wird denn auch die Mannhaftigkeit zum Anlaß, viele

Schmerzen auf sich zu nehmen, und so erntet sie berechtigten Beifall.

Denn es ist schwerer Schmerzliches zu ertragen als sich das was

Vergnügen macht zu versagen.

Indessen könnte man meinen: das Ziel, das die Mannhaftigkeit ins Auge

faßt, sei doch erfreulich; es trete nur dies Erfreuliche hinter dem zurück,

was sich ringsum herandrängt. So ist es ja auch bei den gymnastischen

Wettkämpfen der Fall. Denn der Ausgang, den der Faustkämpfer im

Auge hat, sein Ziel, ist etwas Erfreuliches, Kranz und Ehrenerweise;

allerdings die Schläge, die er empfängt, tun weh, besonders wenn die

Kämpfer wohlbeleibt sind, und die ganze Sache macht Beschwerde wie

jede Anstrengung. Weil nun dergleichen Unannehmlichkeiten in Menge

vorhanden sind, der Zweck aber sich dagegen geringfügig genug

ausnimmt, so scheint kein besonderes Vergnügen dabei zu sein. Wenn es

nun mit dem was die Mannhaftigkeit mit sich bringt, ebenso steht, so

werden Tod und Wunden dem mannhaft Gesinnten schmerzlich sein,

und er wird sie nur mit Widerstreben über sich ergehen lassen; er wird

sie aber auf sich nehmen, weil es sittlich geboten und das Gegenteil

verwerflich ist. Ja, je mehr er jede sittliche Eigenschaft besitzt und je

83


I. Teil - Die sittliche Anforderung

glückseliger er ist, desto mehr wird er sich über den Tod betrüben. Denn

für einen solchen Mann hat das Leben den größten Wert; er ist sich klar

bewußt, daß er der größten Güter verlustig gehen wird, und das ist etwas

tief Schmerzliches. Aber trotzdem, ja eher deshalb nur noch desto mehr,

ist er mannhaft, weil er das in kriegerischem Tun zu erwerbende

Verdienst höher stellt als alle jene Dinge. Also ist es doch nicht richtig,

daß jede Art von sittlicher Betätigung Lust mit sich bringt, oder doch nur

sofern ein erreichtes hohes Ziel Quelle der Freude wird. Vielleicht

hindert deshalb nichts die Annahme, daß Männer von der oben

bezeichneten Beschaffenheit nicht gerade die besten Kriegsknechte

abgeben, sondern daß man zu diesem Zwecke besser solche Leute

verwendet, die zwar minder mutvoll sind, die aber sonst nichts zu

verlieren haben. Denn solche Leute bieten sich bereitwillig den Gefahren

dar und tragen für geringen Lohn ihre Knochen zu Markte.

So viel über die Mannhaftigkeit. Nach dem was wir dargelegt haben, wird

es nicht schwer sein, ihr Wesen in den Hauptzügen zu erfassen.

B.

Besonnenheit

a)

Lust und Schmerz

Nach ihr soll nun die Besonnenheit, die Erhabenheit über den niederen

Trieb, an die Reihe kommen. Diese beiden scheinen nämlich die Formen

zu sein, in denen die nicht vom Gedanken geleiteten menschlichen

Vermögen sittlichen Wert erlangen. Daß die Besonnenheit die rechte

Mitte bezeichnet im Genuß dessen was Gefühle der Lust bereitet, haben

wir bereits dargelegt. Die Beziehung auf das, was Schmerz bereitet, ist

dagegen eine weniger enge und hat nicht die gleiche Bedeutung.

Denselben Gegenständen gegenüber tritt nun auch die Ausgelassenheit

in die Erscheinung. Welches die Genüsse sind, um die es sich dabei

handelt, das gilt es uns nunmehr zu bestimmen. Dabei sollen zunächst

die geistigen Genüsse von den leiblichen unterschieden werden, solche

wie Lust an der Ehre, Lust am Lernen. Da hat beide Male jeder seine

84


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Lust an dem, wozu ihn seine Neigung zieht, und nicht der Leib ist es,

sondern vielmehr das Gemüt, das des Genusses teilhaftig wird.

Diejenigen, die sich der Freude an dergleichen ergeben, nennt man

weder besonnen noch ausgelassen, und ebensowenig diejenigen, die an

anderen Genüssen sich ergötzen, die auch nicht leibliche Genüsse sind.

Leute die Geschichten gern hören oder sie gern erzählen und ihre Tage

sonst mit beliebigem Zeitvertreib verbringen, nennt man gedankenlos,

aber ausgelassen nennt man sie nicht, und ebenso diejenigen, die sich

dem Arger über Geldangelegenheiten oder gute Bekannte hingeben. Die

Besonnenheit zeigt sich vielmehr leiblichen Genüssen, doch auch diesen

nicht allen gegenüber. Wer sich an solchem freut, was dem Gesichtssinn

erfreulich ist, wie Farben, Gestalten, Malereien, heißt weder besonnen

noch ausgelassen. Und doch möchte man annehmen, daß es auch an

diesen Dingen eine Freude gibt im gebotenen Maße, und auch eine

solche im Übermaße und in zu geringem Maße. Das gleiche gilt von den

Genüssen des Gehörssinnes. Wer an Musik oder Schauspiel eine

übermäßige Freude hat, den wird niemand ausgelassen nennen, noch

wird man dem, der sich daran im rechten Maße freut, Besonnenheit

zuschreiben; ebenso ist es bei den Freuden des Geruchssinnes, es sei

denn, daß begleitende Umstände das Urteil beeinflussen. Wer den Duft

von Äpfeln, Rosen oder Räucherwerk gern hat, den nennt man nicht

ausgelassen; eher könnte man den so nennen, der den Duft von Salben

oder von Speisen liebt. Denn an dergleichen haben allerdings

genußsüchtige Menschen ihre Freude, weil es ihnen die Erinnerung an

die Gegenstände ihres Gelüstens wachruft. Indessen auch andere Leute,

wenn sie Hunger haben, kann man am Geruch von Speisen sich weiden

sehen. Genüsse dieser Art eifrig zu suchen ist ein Zeichen von

Genußsucht; denn um solche Gelüste zu haben, muß man ein Mensch

von der genannten Beschaffenheit sein. Bei den Tieren wird durch diese

Empfindungen kein Lustgefühl vermittelt, es sei denn infolge

begleitender Umstände. Der Hund hat seine Lust nicht am Geruch des

Hasenfleisches, sondern am Fressen desselben, und der Geruch hat ihm

dabei nur auf die Spur geholfen. Ebenso bereitet dem Löwen nicht die

Stimme des Rindes, sondern die gute Speise Vergnügen; an der Stimme

85


I. Teil - Die sittliche Anforderung

merkte er nur, daß die Beute in der Nähe war, und insofern gereichte sie

ihm zur Lust; ebenso hat er auch seine Freude nicht an dem Anblick des

Hirsches oder der wilden Ziege, sondern daran, daß er an ihnen seine

Nahrung haben wird.

In dem Verhalten zu solchen Genüssen also, die uns mit den Tieren

gemeinsam sind, zeigt sich besonnenes Maßhalten und Ausschweifung;

darum haben sie etwas an sich, was an die Art von Sklaven und Tieren

erinnert. Dahin zählen insbesondere die Genüsse, die dem Tastsinn und

dem Geschmackssinn angehören. Der Geschmack kommt dabei

allerdings nur wenig oder überhaupt kaum in Betracht. Der Geschmack

hat die Bestimmung, über Flüssiges sein Urteil abzugeben; so nutzen ihn

diejenigen, die die Weinsorten zu prüfen und die Speisen zuzubereiten

haben. Aber der eigentliche Grund des Genusses ist doch nicht der

Geschmack, oder er ist es wenigstens nicht für den Lüstling, sondern das

Wohlgefühl, und das beruht bei Speisen, bei Getränken wie bei der

geschlechtlichen Lust ganz auf dem Tastsinn. Ein Leckermaul wünschte

sich deshalb einmal einen Schlund zu haben, der länger sei als der eines

Kranichs, nur um das Vergnügen des Tastsinns dann länger genießen zu

können. Dieser Sinn ist demnach derjenige, der am allgemeinsten unter

allen den Anlaß zu Ausschweifungen bietet, und so scheint er mit Recht

der verächtlichste zu sein, weil er uns nicht zukommt sofern wir

Menschen sind, sondern sofern wir mit den Tieren Ähnlichkeit haben.

Daran seine Freude zu haben und sich am meisten daran genügen zu

lassen, hat auch wirklich etwas Tierisches. Denn die edelsten unter den

Genüssen, die der Tastsinn vermittelt, sind dabei gerade ausgeschlossen;

so diejenigen, die nach dem Ringkampfe durch Reiben und Erwärmen

hervorgebracht werden. Worauf es dem Lüstling ankommt, das ist nicht

das Wohlgefühl, das den Leib als Ganzes angeht, als vielmehr das

bestimmter einzelner Stellen des Leibes.

86


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

b)

Begehren und Vernunft

Von den Begierden gilt, daß sie teils gemeinsam, teils individuell

verschieden und Ergebnis einer Angewöhnung sind. So ist die Begierde

nach Nahrung in der Natur begründet; im Zustande des Mangels

begehrt jeder trockene oder flüssige Nahrung, bisweilen auch beides

zusammen, und ein junger kräftiger Mensch, sagt Homer, begehrt des

ehelichen Lagers. Dagegen begehrt nicht jeder diese oder jene bestimmte

Frau und nicht alle dieselbe. Offenbar also, daß das für unsere Eigenart

bezeichnend ist. Indessen hat auch das seinen natürlichen Grund. Der

eine hat für dies, der andere für jenes eine Vorliebe, und es gibt für

jedermann solches, was ihm mehr zusagt als das, was ihm irgend sonst

begegnen mag.

In bezug auf die natürlichen Begierden versehen es wenige und auch

dann nur in der einen Richtung auf das Zuviel. Essen und trinken was

man erreichen kann bis man übervoll ist, heißt über das natürliche

Bedürfnis hinausgehen durch ein Zuviel; denn die natürliche Begierde

geht nur auf Beseitigung des Mangels. Man nennt solche Leute Knechte

des Bauches, weil sie sich den Bauch über Gebühr vollstopfen, und es

sind nur die ganz niedrig gesinnten Naturen, die zu solcher Stufe

herabsinken. Durch die individuell verschiedenen Begierden dagegen

werden viele und in vielfacher Weise auf Abwege gelockt. Die Leute,

denen man solche Gelüste zuschreibt, sündigen zum Teil dadurch, daß

sie nicht an den rechten Dingen ihre Freude haben, oder daß ihre Freude

größer ist als bei den gewöhnlichen Menschen oder sonst irgendwie eine

Form annimmt, die nicht die rechte ist, und die Ausschweifenden hauen

in allen diesen Stücken über die Schnur. Sie erfreuen sich an Dingen, die

sich nicht schicken, die man sich vielmehr fern halten sollte, und wenn es

Dinge sind, an denen man sich erfreuen darf, so übertreiben sie den

Genuß über das rechte Maß und über das beim Durchschnitt der

Menschen Gewöhnliche. Daß nun übermäßige Lust an sinnlichen

Genüssen Zügellosigkeit und als solche tadelnswert ist, ist offenbar. Was

aber den Schmerz anbetrifft, so heißt einer besonnen nicht deshalb, weil

er dem Schmerz standhält, wie es zur Mannhaftigkeit gehört, oder

87


I. Teil - Die sittliche Anforderung

ausgelassen wegen des Gegenteils, sondern ausgelassen heißt einer

davon, daß er dem Schmerze darüber, daß ihm eine Annehmlichkeit

entgeht, mehr nachhängt als er sollte / es ist also entgangene Lust, was

ihm den Schmerz verursacht /, und besonnen davon, daß ihm das

Ausbleiben und die Entbehrung einer Annehmlichkeit keinen Verdruß

verursacht.

Ein ausgelassener Mensch begehrt alles was Lust bereitet oder das was es

im höchsten Grade tut, und läßt sich von seiner Begierde verleiten, dies

allem anderen vorzuziehen; ihm macht also Pein ebensowohl, daß er das

Begehrte nicht erlangt, wie daß er es begehrt. Denn Begehren bringt

Pein; es macht aber den Eindruck völliger Verkehrtheit, um der Lust

willen sich zu betrüben. Solche Leute, die im Verhalten zu den sinnlichen

Lüsten hinter dem rechten Maß zurückbleiben und sich daran weniger

erfreuen als sie sollten, begegnen einem nicht gerade häufig; ein solcher

Mangel an Empfänglichkeit liegt nicht in der Menschen Art. Einen

Unterschied zwischen den Speisen machen auch die Tiere und erfreuen

sich an den einen, an den anderen nicht. Kennt aber einer nichts wozu er

sich hingezogen fühlt und ist ihm alles gleich, so ist ein solcher weit von

menschlicher Art entfernt. Für solche hat man denn auch keinen Namen

geprägt, eben weil sie nicht oft vorkommen. Ein besonnener Mensch

nun hält in bezug auf diese Dinge die rechte Mitte inne. Er findet kein

Vergnügen an den Dingen, woran es der Ausschweifende am meisten

findet, sondern diese widerstehen ihm eher; überhaupt findet er kein

Vergnügen an Dingen, woran man es nicht finden sollte, und an keinem

derartigen in höherem Maße. Hat er′s nicht, so betrübt er sich nicht und

begehrt es nicht, oder er begehrt es doch nur mäßig, nicht mehr als recht

ist, noch zur Zeit wo es nicht recht ist, oder sonst in irgendeiner Weise,

die nicht recht ist. Dagegen was die Gesundheit und das Wohlbefinden

fördert und zugleich angenehm empfunden wird, danach wird er mit

Maß und in der rechten Weise streben, und ebenso nach dem übrigen

was angenehm und jenen Dingen wenigstens nicht hinderlich ist oder

nicht wider das sittlich Gebotene anläuft oder nicht seine Mittel

übersteigt. Denn wer sich in jener Weise verhält, der findet sein Genüge

88


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

mehr an dergleichen Genüssen als an seinem persönlichen Werte. Nicht

so der Besonnene; er folgt dem Gebote der gesunden Vernunft.

Ausgelassenheit macht den Eindruck des Freigewollten in höherem

Grade als Feigheit. Jene findet in der Lust, diese im Schmerz ihren

Grund; jene in dem was zu begehren, diese in dem was zu meiden ist.

Der Schmerz übt auf die Natur des Menschen eine verwirrende und

zerrüttende Wirkung, während die Lust eine solche Wirkung nicht hat.

Sie ist also in höherem Grade frei gewollt und begründet einen

strengeren Vorwurf; denn man gewöhnt sich auch leichter an sie. Es

kommt so vieles derartige im Laufe des Lebens vor, und die Gewöhnung

daran bringt keine Gefahr; das alles verhält sich bei dem was zu fürchten

ist gerade umgekehrt. Übrigens möchte man glauben, daß die

Mutlosigkeit als Gemütsart in höherem Maße etwas frei Gewolltes ist als

ihre Betätigung im einzelnen Falle. Denn jene Gemütsart steht nicht

unter der Macht des Schmerzes; im einzelnen Falle aber bedeutet sie ein

Außersichgeraten durch die Angst, so sehr daß man selbst die Waffen

fortwirft und auch sonst alle Haltung verliert, und man darf sie darum

einem geübten Zwange gleich achten. Bei dem Ausschweifenden sind

umgekehrt die einzelnen Handlungen frei gewollt, aus einem Begehren

und Streben heraus; seine ganze Stimmung ist es weniger: denn niemand

begehrt ein ausschweifender Mensch zu sein.

Das Wort Ausgelassenheit, Ungezogenheit, gebrauchen wir auch von den

Unarten der Kinder; in der Tat ist darin eine gewisse Gleichartigkeit mit

jener Haltung nicht zu verkennen. Welches der ursprüngliche, welches

der abgeleitete Gebrauch des Wortes ist, das ist für unsere gegenwärtige

Untersuchung gleichgültig; offenbar aber ist das was für die späteren

Lebensjahre das Bezeichnende ist, von dem für die früheren Lebensjahre

Gültigen hergenommen, und man darf sagen, es ist eine glückliche

Übertragung. Wo sich Lust an verwerflichen Dingen und schnelle

Zunahme in dieser Richtung findet, da muß Zucht eingetreten sein, und

dahin gehört in erster Linie die Begierde und das Kindesalter. Kinder

leben ihrer Begierde nach, und die Lust am Angenehmen ist bei ihnen

89


I. Teil - Die sittliche Anforderung

das stärkste Motiv. Ist ein Kind nun nicht gehorsam und dem, der ihm zu

befehlen hat, nicht untertänig, so wird es darin immer weiter gehen.

Denn die Lust am Angenehmen ist unersättlich und wird bei mangelnder

Überlegung von allen Seiten her immer neu erweckt; die Betätigung des

Begehrens verstärkt dann die ursprüngliche Anlage, und ist die Begierde

stark und heftig, so verdrängt sie die Überlegung völlig. Die Begierden

sollen darum mäßig an Stärke und gering an Zahl sein und dürfen zur

Überlegung nicht im Gegensatz stehen: ein Kind das so beschaffen ist,

das nennt man gehorsam und wohlerzogen. Wie nun das Kind nach den

Anordnungen des Erziehers leben soll, so der begehrliche Teil der Seele

nach der Anordnung der Vernunft. Bei dem Besonnenen soll demnach

der begehrliche Teil mit der Vernunft zusammenstimmen. Das Ziel für

diese beiden ist das sittlich Gebotene; der Besonnene nun begehrt was

man begehren soll, so wie es zu begehren, und zu der Zeit, zu welcher es

zu begehren recht ist, und so gebietet auch die Vernunft.

So viel über die Besonnenheit.

2.

Das Verhalten zu den äußeren Gütern

A.

Verhalten zu Geld und Geldeswert

a)

Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze

Im Anschluß an das vorige wollen wir jetzt von der vornehmen

Gesinnung handeln, wie sie sich in der Behandlung von

Geldangelegenheiten zeigt, und zwar so zeigt, daß sie darin die rechte

Mitte innehält. Auch der der in diesem Punkte die richtige Haltung

bewahrt, gewinnt sich Hochachtung, aber nicht auf Grund kriegerischer

Aktionen, noch einer Handlungsweise, wie sie den Mann bezeichnet, der

seiner Triebe Herr ist, und auch wieder nicht auf Grund treffender

Urteile: sondern man gewinnt sie sich da, wo es sich um das Geben und

Nehmen von Geld, hauptsächlich aber da, wo es sich um das Geben

handelt. Unter Geld verstehen wir dabei alles das, dessen Wert in Geld

90


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

ausdrückbar ist. Auf demselben Gebiete, dem der Behandlung von

Geldangelegenheiten, bewegt sich auch die Verschwendung und der

Geiz, jene als Überschreiten des rechten Maßes, dieser als Zurückbleiben

hinter demselben. Eine niedrige Gesinnung schreibt man immer nur

demjenigen zu, der sich eifriger als recht ist um Gelderwerb bemüht; in

dem Vorwürfe der Verschwendung dagegen faßt man bisweilen mehrere

Fehler zusammen. Verschwender nennt man die Unenthaltsamen, die

Leute, die geneigt sind Aufwand zu treiben im Dienste ihrer zügellosen

Begierde, und diese gelten dann auch als die schlimmsten von allen; denn

sie tragen eine Menge von Untugenden zugleich an sich. Wenn man sie

also Verschwender nennt, so ist das keine eigentliche Bezeichnung; denn

dieser Name ist eigentlich für den geprägt, der den einen bestimmten

Fehler hat, sein Vermögen zu vergeuden. Ein Verschwender (eigentlich

ein »Heilloser«, asôtos) ist, wer sich selbst zugrunde richtet; denn als

solches Sich-selbst-zugrunde-richten gilt auch die Vergeudung des

Vermögens, da das Leben doch mit durch das Vermögen bedingt wird.

In diesem Sinne wollen denn auch wir die Verschwendung auffassen.

Was einen Gebrauch zuläßt, kann man richtig und unrichtig gebrauchen,

und zu dem was man gebrauchen kann, gehört auch der Reichtum. Am

richtigsten gebraucht jedes Ding, wer die gerade für die Behandlung

dieses Gebietes angemessene Eigenschaft besitzt; so wird denn auch den

Reichtum am besten derjenige gebrauchen, der die für die Behandlung

von Geldangelegenheiten angemessene Sinnesart besitzt, und dies ist

eben der in Geldsachen vornehm Gesinnte. Als Verwendung des Geldes

hat man anzusehen das Ausgeben und das Abgeben; das Einnehmen und

Festhalten gehört mehr dem Erwerbe an. Vornehme Gesinnung zeigt

sich also mehr darin, daß man vom Seinigen dem abgibt, dem man geben

soll, als darin, daß man von dem nimmt, von dem man nehmen, und

nicht nimmt, von dem man nicht nehmen soll. Denn der sittliche

Charakter zeigt sich in höherem Grade darin, daß man sich im rechten

Sinne tätig, als darin, daß man sich in rechter Weise passiv verhält, und

mehr darin, daß man das sittlich Gebotene tut, als darin, daß man das

sittlich Verwerfliche unterläßt. Es ist aber nicht schwer einzusehen, daß

91


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Geben richtig handeln und sittlich verfahren, Annehmen dagegen im

rechten Sinne passiv sein oder sich des Unsittlichen enthalten bedeutet.

Dank fällt denn auch dem zu der gibt, nicht dem der nicht nimmt, und

die Hochachtung ebenso jenem in höherem Maße. Es ist auch leichter,

nicht anzunehmen als zu geben. Es wird einem viel saurer, was ihm

gehört hinzugeben, als nicht zu nehmen, was einem andern gehört. So

nennt man denn freigebig den der gibt. Dagegen wer vom andern nicht

annimmt, der gewinnt sich Hochachtung nicht im Sinne der

Freigebigkeit, sondern mindestens ebensosehr im Sinne der

Gerechtigkeit; wer aber vom andern nimmt, erwirbt sich damit kein

besonderes Verdienst. Keine andere Art von sittlicher Haltung aber

gewinnt sich so viele Sympathie, wie die vornehme Behandlung von

Geldangelegenheiten. Denn solche Menschen sind anderen hilfreich, und

zwar dadurch daß sie von dem ihrigen Opfer bringen.

Handlungen aus sittlicher Gesinnung entsprechen der sittlichen

Anforderung und werden um dieser Anforderung willen vollbracht.

Auch der Freigebige wird also aus sittlichem Motive und nach rechter

Vernunft geben; er wird den rechten Leuten, soviel und zu der Zeit

geben wie es recht ist, und alles übrige so, wie es zum vernünftigen

Geben gehört; und das wird er mit Freuden tun und ohne Verdruß.

Denn sittliches Handeln geschieht freudig und ohne Bedauern; am

weitesten entfernt bleibt alle Verdrießlichkeit. Wer nun gibt, wo er nicht

geben sollte, oder wer nicht um der sittlichen Anforderung willen,

sondern aus irgendeinem anderen Motive gibt, den darf man nicht

freigebig heißen, sondern den muß man anders benennen. Das gleiche

gilt von einem verdrießlichen Geber. Denn ein solcher hat eigentlich das

Geld lieber als die sittliche Handlung; so aber denkt kein vornehm

gesinnter Mensch. Ein solcher wird auch nicht da etwas annehmen, wo

es nicht recht ist zu nehmen. Denn wer das Geld nicht so hoch stellt, zu

dem paßt ein solches Nehmen nicht. Auch sich an andere mit Bitten zu

wenden ist er nicht besonders geneigt. Denn es liegt nicht in der Art

dessen der gern Wohltaten erweist, gern Wohltaten entgegenzunehmen.

Er wird nehmen von dort, wo es recht ist zu nehmen; so von seinem

92


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Privatvermögen, nicht als sei es eine edle, sondern eine notwendige Tat,

um etwas zum Fortgeben zu haben. So wird er auch mit dem Seinigen

nicht leichtsinnig umgehen, da er vermittels desselben manchem anderen

hilfreich zu werden beabsichtigt. Er wird sich vorsehen und nicht jedem

Beliebigen geben, damit er soviel behalte, um in seinem Geben die

rechten Personen, und sie zu der Zeit und an dem Orte zu bedenken, wo

es sittlich geboten ist. Vornehmer Gesinnung liegt es sehr nahe, im

Geben überschwänglich zu sein und für sich selber weniger übrig zu

behalten; denn nicht an sich selbst zu denken ist ein Zeichen vornehmer

Gesinnung. Von Freigebigkeit spricht man ferner mit Rücksicht auf das

Vermögen das einer hat. Freigebigkeit besteht nicht in der Menge dessen

was man gibt, sondern in der Gesinnung des Gebers, und diese bemißt

das Geben nach der Größe des Vermögens. Es hindert also nichts, daß

der der Freigebigere sei, der weniger gibt, weil er von einem kleineren

Vermögen gibt.

Man darf annehmen, daß diejenigen die ihr Vermögen nicht selbst

erworben, sondern die es überkommen haben, die Freigebigeren sind.

Sie haben erstens die Erfahrung der Dürftigkeit nicht gemacht, und

zweitens hat jedermann mehr Freude an dem was er selbst erzeugt hat,

so die Eltern und die Dichter. Nicht leicht ist es, daß ein freigebiger

Mann reich werde, da er weder auf das Erraffen noch auf das

Zusammenhalten erpicht ist, sondern gerne fortgibt, weil er das Geld

nicht um seiner selbst willen sondern als Mittel zum Geben schätzt. Man

schilt wohl das Glück, weil diejenigen am wenigsten reich sind, die es am

meisten zu sein verdienten. Indessen ist das ganz verständlich. Man kann

nicht ein Vermögen erwerben, wenn man sich nicht darum bemüht es

zusammenzuhalten, geradeso wie es bei anderen Dingen auch der Fall

ist.

Der Freigebige wird sich also hüten, an Leute, oder zu einer Zeit zu

geben, wo es nicht recht ist, oder sonst eine der dahin gehörigen

Bestimmungen zu verletzen. Denn so würde er nicht mehr der

freigebigen Gesinnung entsprechend handeln, und wenn er seine Mittel

93


I. Teil - Die sittliche Anforderung

so verwendet, so behält er zu richtiger Verwendung nichts mehr übrig.

Denn wie gesagt, freigebig ist, wer nach Vermögen und zu den richtigen

Zwecken ausgibt; wer darin das rechte Maß überschreitet, der ist ein

Verschwender. Darum nennt man die Staatshäupter nicht

verschwenderisch, denn bei ihnen scheint es nicht leicht, daß die Gaben

die sie austeilen und der Aufwand den sie treiben für die Höhe ihrer

Mittel zu groß werde.

Da eine vornehme Gesinnung in Geldsachen beim Fortgeben wie beim

Annehmen von Geld die rechte Mitte innehält, so wird solch ein

vornehm Gesinnter seine Gaben und seinen Aufwand für die rechten

Gegenstände vorbehalten und die rechte Große dafür wahren, ganz

gleich ob es sich um große oder um kleine Summen handelt, und er wird

das mit Freudigkeit tun. Ebenso wird er annehmen, wo zu nehmen recht

ist und soviel wie recht ist. Denn da sittliche Gesinnung die rechte Mitte

in beiden Beziehungen bedeutet, so wird er sich in beiden pflichtmäßig

verhalten. Zu einer verständig bemessenen Art zu geben gehört auch

eine ebensolche Art zu nehmen, und eine andere wäre ihr zuwider.

Diejenigen Eigenschaften, die zusammengehören, finden sich auch in

derselben Person beisammen, die einander widersprechenden offenbar

nicht. Begegnet es aber dem recht Gesinnten einmal, daß er sein Geld

auf eine Weise verwendet, die dem Pflichtmäßigen und sittlich

Gebotenen widerstreitet, so wird er es bedauern, doch auch das immer

mit Maß und in den rechten Grenzen. Denn zu rechter sittlicher

Gesinnung gehört auch das, daß man Freude und Betrübnis empfindet

aus dem rechten Grunde und in dem rechten Maße.

Der vornehm Gesinnte ist auch der Mann, mit dem man in

Geldangelegenheiten gern zu tun hat. Er ist imstande, eine

Übervorteilung hinzunehmen, weil er sich aus Geld nicht zu viel macht

und es ihn weit mehr betrübt, wenn er eine Ausgabe nicht gemacht hat,

die er hätte machen sollen, als er es bedauert, wenn er Geld ausgegeben

hat, wo er es nicht hätte ausgeben sollen. Eine Denkungsart wie die des

Simonides flößt ihm wenig Gefallen ein. Der Verschwender dagegen

94


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

geht auch darin falsche Wege. Seine Freude wie seine Betrübnis hat

weder den rechten Grund noch hält sie die rechte Weise inne. Das wird

im weiteren Fortgang noch klarer hervortreten.

Wir haben dargelegt, daß Verschwendung und Schäbigkeit ein

Zuweitgehen oder ein Nichtweitgenuggehen bedeuten, und dies in

beiden Beziehungen, im Fortgeben wie im Entgegennehmen; dabei

rechnen wir die Ausgabe zum Fortgeben. Die Verschwendung nun

überschreitet das rechte Maß beim Fortgeben und Nichtannehmen und

bleibt hinter demselben zurück im Annehmen. Dagegen bleibt eine

schäbige Gesinnung hinter dem rechten Maß zurück im Fortgeben und

überschreitet es im Entgegennehmen, nur daß es sich dabei immer um

geringe Summen handelt.

Die Äußerungen der Verschwendungssucht treten nicht häufig in beiden

Richtungen zugleich auf; denn es läßt sich nicht leicht vereinigen, von

keiner Seite Mittel entgegenzunehmen, und nach allen Seiten hin welche

auszuteilen. Privatleuten, / und um diese handelt es sich, wenn von

Verschwendung die Rede ist, /muß das Vermögen schnell ausgehen,

wenn sie immer nur fortgeben. Und doch darf man von einem solchen

urteilen, daß er bei alledem immer noch beträchtlich wertvoller ist als ein

Mensch von schäbiger Art. Denn sein Übel läßt eine Heilung zu, sei es

durch zunehmendes Alter, sei es durch den Mangel an Mitteln, und er ist

dann noch imstande in die rechte Mitte einzulenken; trägt er doch die

Merkmale vornehmer Gesinnung in seinem Wesen. Er gibt, und weist

das Nehmen zurück, wenn auch beides nicht in der rechten, sittlich

gebotenen Weise. Würde man ihn also an letzteres gewöhnen, oder

veränderte er sich sonst irgendwie in diesem Sinne, so könnte er wohl zu

jener vornehmen Gesinnung gelangen, geben wem zu geben recht ist,

und das Nehmen unterlassen, wo zu nehmen nicht recht ist. Darum gilt

er auch nicht für einen Menschen von schlechtem Charakter. Denn im

Geben und im Ablehnen des Nehmens das rechte Maß zu überschreiten,

beweist keinen niedrigen und unedlen, nur einen arglosen Sinn.

Derjenige der im bezeichneten Sinne ein Verschwender ist, scheint viel

95


I. Teil - Die sittliche Anforderung

wertvoller als der Mann von schäbiger Gesinnung, teils aus den

bezeichneten Gründen, teils weil er vielen sich hilfreich erweist, während

jener niemandem etwas Gutes gönnt, nicht einmal sich selbst.

Allerdings, die verschwenderisch Gesinnten scheuen sich wie gesagt der

Mehrzahl nach nicht, da zu nehmen wo es nicht recht ist; sie sind in

dieser Beziehung also nicht eben vornehm gesinnt. Ihre Neigung zu

nehmen stammt daher, daß sie gern viel ausgeben möchten, aber nicht

imstande sind es mit Leichtigkeit zu tun; denn ihr Vermögen läßt sie bald

im Stich, und so sehen sie sich denn gezwungen, sich anderweitig die

Mittel zu verschaffen. Zugleich ist der Grund dafür, daß sie rücksichtslos

nehmen was sie erlangen können, der, daß ihre Sorge nicht die um das

sittlich Gebotene ist. Denn fortzugeben ist ihre Neigung; dagegen

machen sie sich nichts aus dem Wie und dem Woher. Darum beweisen

denn ihre Gaben auch keine edle Gesinnung; sie entsprechen nicht

sittlichem Empfinden; sie stammen nicht daraus und sind auch nicht der

Pflicht gemäß. Zuweilen machen sie Leute reich, denen es besser wäre in

Armut zu leben, und Leuten von rechtlichem Charakter versagen sie

sich; dagegen überhäufen sie mit ihren Gaben Schmeichler oder solche,

die ihnen sonst Vergnügen bereiten. Die meisten von ihnen sind darum

auch zu Ausschweifungen geneigt. Da sie zum Ausgeben eine leichte

Hand haben, so neigen sie zu Aufwendungen für ihre zügellosen

Begierden, und da sie ihr Leben nicht im Hinblick auf das sittlich

Gebotene führen, so Überlassen sie sich dem Hange zu sinnlichen

Lüsten.

Auf solche Abwege gerät der Mensch mit verschwenderischen

Neigungen, wenn ihm keine rechte Anleitung zuteil wird. Wird solche

Sorgfalt auf ihn verwandt, so könnte er wohl auf den rechten Weg

gelangen, um die rechte Mitte innezuhalten. Dagegen gibt es keine

Heilung für niedrige, schäbige Gesinnung. Hohes Alter und jede Art von

Unzulänglichkeit pflegt solche niedere Gesinnung zu begünstigen. Sie ist

in der Tat mit der Natur der Menschen enger verwachsen als die

Neigung zur Verschwendung; denn die große Mehrzahl ist eher

96


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

habsüchtig als gebelustig. Dieses Verhalten hat denn auch weite

Ausdehnung und ist sehr vielgestaltig, und man darf bei solch niederer

Gesinnung geradezu von einem Formenreichtum sprechen. Da sie in

zweierlei besteht, in dem Zuwenigtun beim Fortgeben und in dem

Zuvieltun beim Erraffen, gelangt sie nicht bei allen zu vollständiger

Erscheinung. Zuweilen kommen die beiden Seiten auch getrennt vor,

und wie es Leute gibt, die im Erraffen zu weit gehen, so gibt es andere,

die im Fortgeben hinter dem rechten Maß zurückbleiben. Leute, die man

mit solchen Bezeichnungen wie Knicker, Knauser, Filze bezeichnet, tun

sämtlich zu wenig, wo es sich um das Fortgeben handelt, ohne daß sie

doch nach fremdem Gute strebten und es an sich zu reißen begehrten,

die einen aus einer Art von Rechtlichkeit und aus Behutsamkeit, ja nicht

etwas Verwerfliches zu tun; denn manche scheinen das Ihrige nur

deshalb zusammenzuhalten, / oder sie sagen doch wenigstens so, /

damit sie niemals in die Zwangslage geraten, etwas sittlich Unerlaubtes

tun zu müssen. Dahin gehört denn auch der Pfennigfuchser und was ihm

sonst gleicht; seinen Namen hat er davon, daß er die Neigung nichts

wegzugeben aufs höchste ausgebildet hat. Andere wieder enthalten sich

des Nehmens von fremdem Gut aus Furcht: sie denken, daß es sich nicht

leicht vermeiden lasse, wenn einer anderen das Ihre nimmt, daß diese

dann wieder ihm das Seine nehmen, und so begnügen sie sich damit, daß

sie weder nehmen noch geben. Eine zweite Klasse geht dagegen im

Ansichnehmen zu weit; sie raffen von allen Seiten und alles mögliche an

sich; so die Leute, die schimpfliche Geschäfte betreiben, wie die

Dirnenhalter und die Betreiber ähnlicher Gewerbe, die Wucherer, die

kleine Summen zu hohem Zinsfuß ausleihen. Alle diese schöpfen ihren

Erwerb aus verwerflicher Quelle und in verwerflicher Größe. Als das

Gemeinsame tritt bei ihnen das Streben nach schimpflichem Gewinn

entgegen; denn sie alle bedenken sich nicht, um des Gewinnes, auch um

eines kleinen Gewinnes willen, die Schande auf sich zu nehmen.

Denjenigen, die auf unlauterem Wege pflichtwidrig solches an sich

reißen was Größe verleiht, wirft man niedere Gesinnung nicht vor; so

den Gewaltherrschern, die Städte verwüsten und Heiligtümer

ausplündern; sondern diese nennt man eher Bösewichter, man schilt sie

97


I. Teil - Die sittliche Anforderung

gottlos und ungerecht. Dagegen gehören die Falschspieler, die

Beutelschneider und Straßenräuber zu den Leuten von niedriger

Gesinnung, die nach schimpflichem Gewinn trachten. Gewinn ist das

Ziel für beide Arten von Menschen, und um seinetwillen beladen sie sich

mit Schande. Die einen setzen sich um zu erraffen den größten Gefahren

aus, die anderen bereichern sich an ihren Angehörigen, denen sie

vielmehr noch abgeben sollten. Beide sind auf schimpfliche Weise

gewinnsüchtig, da sie Gewinn aus einer Quelle begehren, aus der man

ihn nicht begehren darf. Alles solches Aneignen aber zeugt von niederer

Gesinnung. Mit Recht bezeichnet man die niedere Gesinnung als den

geraden Gegensatz zur vornehmen Gesinnung. Sie bedeutet eine

schlimmere Verirrung als verschwenderische Neigungen: Vergehungen in

dieser Richtung begegnen auch häufiger als die im Sinne der

Verschwendung, von der vorher die Rede war.

So viel über die vornehme Haltung in Geldsachen wie über die zu ihr im

Gegensatz stehenden verkehrten Verhaltungsweisen.

b)

Die hochherzige Gesinnung und ihre Gegensätze

Daran schließt sich wohl am nächsten eine Ausführung an über die

Hochherzigkeit in Geldsachen; denn auch diese stellt sich als eine in

Geldfragen zur Erscheinung kommende löbliche Eigenschaft dar.

Indessen erstreckt sie sich nicht wie das was wir eben als vornehme

Gesinnung behandelt haben, auf alle Betätigungen in

Geldangelegenheiten, sondern nur auf diejenigen, bei denen es sich um

einen beträchtlichen Aufwand handelt und in diesen überragt sie die

bloße Freigebigkeit durch die Größe der Opfer, die sie bringt. Wie schon

der Name (megaloprepeia, Großartigkeit im Tun des Geziemenden)

andeutet, so ist sie ein Aufwand in großem Maßstab, den man

geziemenderweise macht; Größe aber ist etwas Relatives. Der Aufwand

ist nicht derselbe für einen der ein Kriegsschiff und für einen der eine

Festgesandtschaft ausrüstet. Was geziemend ist, das richtet sich nach der

Person, nach dem Gegenstande und nach dem Zwecke. Wer in kleinen

98


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Dingen oder in Dingen von mäßiger Bedeutung seinen Aufwand nach

seiner Stellung bemißt, den nennt man nicht großherzig, wie etwa den

Mann, der (bei Homer) sagt: »Oft hab′ ich dem Bettler gegeben,«

sondern nur den der in großen Dingen so verfährt. Dem Hochherzigen

eignet vornehme Gesinnung: aber deshalb bedeutet Vornehmgesinntsein

noch keineswegs Hochherzigkeit. Die Gesinnung, die in dieser Art von

Leistungen unter dem rechten Maße zurückzubleiben pflegt, nennt man

Engherzigkeit, diejenige die zu Übertreibungen neigt, Protzentum,

ungebildetes Wesen, und was es sonst an derartigen Eigenschaften gibt,

wo nicht sowohl der Größe nach über das Pflichtmäßige hinausgegangen

wird, sondern wo man hervorglänzen möchte bei ungeeigneten Anlässen

und in ungeeigneter Art und Weise. Wir werden später darauf

zurückkommen.

Der Hochherzige macht den Eindruck zugleich des verständnisvollen

Mannes. Denn er vermag zu ermessen, was das Geziemende ist, und

große Mittel mit richtigem Urteil zu verwenden. Wie wir gleich im

Anfang bemerkt haben, befestigte Gesinnung erlangt ihren bestimmten

Charakter durch die Tätigkeiten, die man gepflegt hat, und die

Gegenstände, auf die sie sich beziehen. Die Opfer nun, die der

Hochherzige bringt, sind groß und geziemend zugleich; das ist denn

auch die Beschaffenheit der Gegenstände; denn so wird das große Opfer

durch seinen Gegenstand zu einem geziemenden Opfer. Der

Gegenstand muß also des Opfers und das Opfer des Gegenstandes

würdig sein oder noch darüber hinausgehen. Solche Opfer wird ein

hochherziger Mann darbringen um des edlen Zweckes willen, denn das

ist bei allen sittlichen Eigenschaften das Gemeinsame; und er wird sie

obendrein freudig und mit einem gewissen Luxus darbringen, denn

genaues Rechnen wäre engherzig. Er wird mehr darauf bedacht sein, wie

sich die Sache am herrlichsten und glänzendsten, als mit welchen Kosten

und wie sie sich am billigsten herstellen läßt. Der Hochherzige muß also

notwendig eine vornehme Gesinnung haben; denn ein vornehm

gesinnter Mann verwendet gleichfalls seine Mittel für die rechten Zwecke

und in der rechten Weise. Darin besteht nun beim Hochherzigen das

99


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Große, d.h. in der Größe des Opfers, während Freigebigkeit sich in

denselben Dingen erweist, und auch wenn der Aufwand der gleiche ist,

wird er damit eine besonders glänzende Ausstattung des Gegenstandes

erzielen. Denn der eigentümliche Vorzug eines Vermögensstückes ist

nicht derselbe wie der eines solchen zu errichtenden Werkes. Ein

Vermögensstück ist am wertvollsten, wenn es den höchsten Marktpreis

hat, z.B. das Gold; ein solches Werk aber wird wertvoll durch Größe und

Schönheit. Denn dann erweckt es die Bewunderung des Betrachters, und

solche Bewunderung zu erwecken ist das Großartige bestimmt. In der

Größe also besteht das, was den Vorzug eines solchen Werkes, seine

Großartigkeit ausmacht.

Zu den Aufwendungen, denen man ein besonderes Verdienst zuschreibt,

zählen diejenigen zu Ehren der Götter: Weihgeschenke, Tempelbauten

und Opfer, ebenso alles was einem religiösen Zweck dient und was in

edlem Wetteifer für das Gemeinwesen dargebracht wird; so wenn man

einen Chor glänzend auszustatten, ein Kriegsschiff auszurüsten oder

auch den Mitbürgern eine Bewirtung darzubringen auf sich nimmt. In

alledem kommt wie gesagt die Person des Leistenden, wer er ist und

welches seine Umstände sind. In Betracht; zu diesen muß die Leistung

im rechten Verhältnis stehen und nicht bloß dem Gegenstande, sondern

auch der Person des Ausrichtenden angemessen sein. Ein armer Mann

kann sich aus dem Grunde nicht hochherzig erweisen, weil er das

Vermögen nicht hat, das dazu gehört, um eine große Ausgabe in

angemessener Weise leisten zu können; und unternähme er es dennoch,

so würde er etwas Verkehrtes tun. Es wäre weder seiner Stellung noch

seiner Pflicht entsprechend; sittlich aber ist nur das was mit

vernünftigem Urteil getan wird. Dagegen sind zu solchen Aufwendungen

diejenigen berufen, die selber oder deren Vorfahren oder Angehörige

dergleichen schon früher dargebracht haben, Leute von edler Abkunft,

hoher Stellung und ähnlichen Vorzügen. Denn alles das verleiht

Bedeutung und Würde.

100


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Dies also vor allem bezeichnet den hochherzigen Geber und von dieser

Art sind die Aufwendungen, in denen, wie wir gezeigt haben, die

Hochherzigkeit zur Erscheinung kommt. Sie sind die größten und sind

auch die verdienstlichsten. Von den Aufwendungen im Privatleben

gehören dahin die einmal vorkommenden, wie bei einer Hochzeit und

dergleichen: ferner diejenigen, wo die ganze Staatsgemeinde oder doch

die Leute in hoher Stellung miteinander wetteifern, in der Aufnahme

fremder Gäste und Beschenkung derselben bei ihrer Entlassung, bei

Geschenken und Erwiderung von Geschenken. Denn der hochherzige

Mann treibt Aufwand nicht für seine Person, sondern für das

Gemeinwesen, und seine Gaben haben eine Verwandtschaft mit

Weihgeschenken. Im Charakter des im Ausgeben Hochherzigen liegt

auch das, daß er sein Haus in einer seinem Reichtum angemessenen

Weise ausstattet, / denn auch hier ist Raum für besondere Auszeichnung,

/ daß er Aufwand macht mehr für Dinge, die lange fortzudauern

bestimmt sind, / denn diese sind die würdigsten, / und daß er überhaupt

in allen Dingen das Angemessene trifft. Denn es paßt nicht dasselbe für

Götter wie für Menschen, nicht dasselbe für einen Tempel wie für ein

Grabmal. Und da die Größe jeder Aufwendung sich je nach der Gattung

des Gegenstandes bemißt, so ist das schlechthin Großartigste ein großer

Aufwand für einen großen Zweck, sonst aber jedesmal das, was in

diesem besonderen Falle das Große ist. Und so ist denn das, was der

Bedeutung der Sache nach groß ist, verschieden von dem, was dem

Aufwande nach groß ist. Ein Ball, sei er auch noch so schön, oder eine

Salbenflasche, mag eine gewisse Großartigkeit als Geschenk für einen

Knaben besitzen: aber die Bedeutung ist gering, und von Freigebigkeit

dabei nicht die Rede. Der in Geldangelegenheiten hochherzig Gesinnte

zeigt sich also darin, daß er je nach der Art von Zwecken die er

befriedigen wil eine gewisse Großartigkeit anstrebt. /denn darin ist es

nicht leicht zuweit zu gehen, und daß die Ausgabe zugleich seiner Habe

und seiner Stellung gemäß bemessen ist.

So also verfährt der hochherzige Geber. Wer der Sache zuviel tut, der

Protzenhafte, überschreitet wie gesagt das Maß dadurch, daß er einen in

101


I. Teil - Die sittliche Anforderung

der Sache nicht gerechtfertigten Aufwand macht. Er verwendet große

Mittel da, wo der Ort für geringen Aufwand wäre, und treibt Prunk im

Widerspruch mit dem guten Geschmack. So bewirtet er Vereinsbrüder,

als gälte es eine Hochzeit auszurichten, und soll er in der Komödie einen

Chor ausrüsten, so läßt er ihn gleich beim ersten Auftreten in

Purpurgewändern erscheinen, wie es die Leute in Megara machen. Bei

al edem läßt er sich auch nicht von der Rücksicht auf das sittlich

Gebotene leiten, sondern will nur seinen Reichtum zur Schau tragen und

meint, er werde dadurch die Augen auf sich lenken. Wo es geboten wäre

viel aufzuwenden, wendet er wenig auf, und wo wenig geboten wäre, viel.

Demgegenüber wird der engherzig Gesinnte in allen Beziehungen hinter

dem rechten Maße zurückbleiben. Wo er den größten Aufwand macht,

da wird er den Wert der Sache dadurch vernichten, daß er an einer

Kleinigkeit zu knausern sucht. Was er auch macht, er muß sich al es erst

mühsam abringen, und sein einziger Gedanke ist immer, wie er den

Aufwand möglichst verringern kann; bei alledem klagt er und meint

immer, er tue mehr als man irgend von ihm verlangen könne. Beide

Arten von Gesinnung sind geradezu unsittlich, wenn sie auch nicht

gerade Schande eintragen, weil sie dem Nächsten keinen Schaden

bringen und auch nicht allzu widerwärtig in die Augen fallen.

B.

Verhalten zu Ehre und Wirkungskreis

a)

Die hochstrebende Gesinnung und ihre Gegensätze

Wir gehen weiter zur Betrachtung der hochstrebenden Gesinnung. Sie

erweist sich in der Höhe der Ziele, die man sich steckt, wie es schon aus

dem Namen hervorgeht; welche Art von Zielen das aber ist, das wollen

wir nun zuerst erwägen. Es ist dafür ganz gleichgültig, ob wir die

Gesinnung selbst oder den Träger der Gesinnung ins Auge fassen. Als

ein hochstrebender Mann gilt, wer sich selbst zu hohen Dingen berufen

glaubt und dazu auch wirklich die Ausrüstung besitzt. Wer sich so

einschätzt, ohne wirklich berufen zu sein, der ist eingebildet; ein Mann

von sittlicher Gesinnung aber ist niemals weder eingebildet noch

102


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

unverständig. Hochstrebend ist also ein Mann von der bezeichneten Art.

Wem nur kleinere Ziele angemessen sind, und wer sich richtig so

einschätzt, der ist vernünftig, aber hochgesinnt ist er nicht. Denn auf der

Höhe der Ziele beruht die Hochgesinntheit, wie die Schönheit auf einer

hohen Figur; Menschen von kleiner Statur können wohl fein und

zierlich, aber sie können nicht schön sein. Wer sich hohe Dinge zutraut,

ohne die nötigen Eigenschaften zu haben, der ist aufgeblasen. Wer sich

dagegen Größeres zutraut als wozu seine Kräfte ausreichen, darf nicht in

jedem Sinne für aufgeblasen gelten. Wer sich weniger zutraut, als er zu

leisten vermöchte, der ist kleinmütig, sei es nun, daß ihm hohe oder

mäßig hohe oder daß ihm nur geringe Ziele angemessen sind,

vorausgesetzt nur, daß er sich weniger zutraut, als wozu er wohl das

Zeug hätte. Am meisten allerdings gilt es von dem, der großer

Leistungen fähig wäre; denn wie niedrig würde ein solcher sich erst

einschätzen, wenn seiner Natur so hohe Ziele nicht angemessen wären!

Der hochstrebende Mann bezeichnet also der Höhe seines Strebens nach

ein Äußerstes, im Sinne der Pflichtmäßigkeit dagegen bezeichnet er die

rechte Mitte; denn er schätzt sich ein, wie es ihm gebührt, während die

anderen ein zu hohes oder ein zu niedriges Selbstbewußtsein haben. Hält

er sich nun hoher Dinge, ja der höchsten für wert, und hat er darin recht,

so wird dabei eines am meisten in Betracht kommen. Von Wert spricht

man mit Bezug auf die äußeren Güter. Als das höchste von diesen aber

betrachten wir doch wohl das, was wir den Göttern darbringen, das

wonach die Menschen von hohem Verdienst am meisten trachten und

was den Kampfpreis bildet für die herrlichsten Taten: das aber ist der

Ruhm; er ist mithin das höchste der äußeren Güter. Zu Ehrenerweis und

Fehlen desselben also verhält sich der Hochstrebende wie man sich dazu

verhalten soll. Daß das Ziel der Hochstrebenden der Ruhm ist, bedarf

keiner weiteren Ausführung; denn der Ruhm ist das, was sie am meisten

beanspruchen, aber ein Ruhm, wie er ihrem Verdienste entspricht. Der

Kleinmütige bleibt darin hinter dem rechten Maße zurück, sowohl in

dem was er für sich beansprucht als in der Würdigung, die er dem

Hochgesinnten erweist. Dagegen geht der Aufgeblasene in seinen

103


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Ansprüchen über das rechte Maß hinaus, nicht aber in der Würdigung

des Hochgesinnten. Demnach wird der Hochgesinnte, sofern er den

höchsten Anspruch erheben darf, auch der Vorzüglichste sein; denn der

höhere Preis gebührt immer dem Tüchtigeren, und der höchste kommt

dem Allertüchtigsten zu. So muß denn der wahrhaft Hochgesinnte wohl

ein vorzüglich hervorragender Mann sein, und man darf sagen, er besitzt

das, was in jeder Art von Trefflichkeit das Große bezeichnet.

Zu seinem Wesen stimmt es also schlechterdings nicht, schimpflich sich

aus dem Staube zu machen oder irgend jemand Unrecht zu tun. Welcher

Beweggrund könnte auch einen Mann bestimmen, eine schimpfliche Tat

zu begehen, dem kein Ziel zu hoch ist? Und geht man alles einzelne

durch, so wäre es eine lächerliche Vorstellung: ein hochgesinnter Mann,

der kein guter Mann wäre. Auch des Ruhmes wäre er nicht wert, wenn er

innerlich nichts laugte; denn der Ruhm ist der Kampfpreis der Tugend,

und den Tüchtigen fällt er zu. So scheint denn die Art des

Hochgesinnten gleichsam das Juwel zu sein unter den Tugenden. Sie

erhöht dieselben und existiert nicht ohne sie. Darum ist es schwer ein in

Wahrheit hochgesinnter Mann zu sein; denn es wäre nicht möglich ohne

eine sittlich durchgebildete Persönlichkeit.

Um hohe Ehrenstellung also und um das Entbehren derselben dreht sich

das Streben des Hochgesinnten. Wird ihm hohe Ehre, und wird sie ihm

von würdigen Leuten erwiesen, so wird ersieh dessen in rechtem Maße

erfreuen, weil er meint zu erlangen was ihm zukommt oder auch weniger

als ihm zukommt; denn ein Ruhm, der dem vollkommenen Verdienst

entspräche, findet sich überhaupt nicht. Indessen wird er sich auch das

gern gefallen lassen, weil man gar nicht imstande ist ihm noch Größeres

zu erweisen. Dagegen wird er sich aus Ehre, die ihm beliebige Leute und

aus geringfügigem Anlaß erweisen, gar nichts machen; denn das sind

nicht die Ehren, die ihm gebühren. Das gleiche gilt von

Ehrenkränkungen; denn diese haben mit ihm gerechterweise gar nichts

zu schaffen.

104


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Dem Hochgesinnten schwebt also wie gesagt als Ziel am meisten Ruhm

und Ehrenstellung vor; indessen wird er sich doch auch zu Reichtum,

Machtstellung und überhaupt zu jeder Art von äußerem Glück und

Unglück ein gemäßigtes Verhalten wahren, wie es sich auch fügen möge.

Er wird im Glück nicht übermäßig jubeln noch im Unglück vom

Schmerz sich niederdrücken lassen; nicht einmal zum Ruhme wird er

sich so stellen, der doch am höchsten steht. Denn Machtstellung und

Reichtum sind begehrenswert um der Auszeichnung willen, die sie

eintragen; wenigstens wünschen diejenigen, die sie besitzen, durch sie

Auszeichnung zu erlangen. Wem aber der Ruhm sogar etwas Geringes

ist, dem ist auch das andere gering. Solche Leute sieht man darum wohl

als hochmütig an.

In der Regel wird hochstrebende Gesinnung durch eine äußere

Glückslage gefördert. So hält man Leute von edler Abstammung und

ebenso Machthaber und reiche Leute besonderer Ehre für würdig. Sie

ragen nämlich vor den anderen hervor, und al es was in etwas Gutem

hervorragt, das genießt höhere Ehre. Dergleichen nährt deshalb auch

hochstrebenden Sinn, schon weil manche Leute ihnen deshalb Ehre

erweisen. In Wahrheit allerdings ist allein der Mensch mit sittlichen

Vorzügen der Ehre wert; wer nun beides zugleich besitzt, der wird der

Ehre noch mehr für wert gehalten. Diejenigen dagegen, die ohne

sittliche Vorzüge die Güter von der bezeichneten Art besitzen, haben

weder gerechten Grund, für sich selber große Ansprüche zu erheben,

noch werden sie mit Recht hochgesinnt genannt. Denn das kommt

niemandem zu ohne eine durchgebildete sittliche Persönlichkeit. Da

gegen werden solche Leute, die diese Güter besitzen, auch hochfahrend

und gewalttätig; denn wo kein sittlicher Charakter ist, da ist es nicht

leicht, eine glänzende äußere Glückslage mit Verstand zu ertragen. Da sie

sie aber nicht so zu ertragen vermögen und doch die anderen zu

überragen meinen, so sehen sie auf diese von oben herunter und folgen

selber ihren beliebigen Gelüsten. Sie möchten es dem hochgesinnten

Manne nachtun, ohne doch ihm wirklich Ähnlich zu sein, und nehmen,

seine Manieren an, wo sie es nur immer können. Sie tun nicht was der

105


I. Teil - Die sittliche Anforderung

sittlichen Pflicht entspricht, und sehen doch auf andere Menschen von

oben herab. Der hochgesinnte Mann hat ein Recht, so auf andere

herabzusehen; denn er beurteilt sich und die anderen richtig; die

Mehrzahl aber tut es, ohne eine Berechtigung dazu zu haben.

Der hochgesinnte Manne ist nicht um geringen Preis waghalsig, noch

liebt er das Wagnis; denn es gibt wenige Dinge, die er der Mühe für wert

hält. Dagegen wo es hohe Zwecke gilt, da stürzt er sich in das Wagnis,

und wenn er in der Gefahr ist, schont er sein Leben nicht, weil er denkt,

das Leben habe keinen so hohen Wert, daß es um jeden Preis

festgehalten zu werden verdiente. Er ist der rechte Mann, um Wohltaten

zu erweisen; Wohltaten zu empfangen dagegen beschämt ihn. Denn

jenes ist das Kennzeichen des Höherstehenden, dieses das des

Abhängigen. Empfangene Wohltat erwidert er mit größerer; denn so

bleibt ihm der verpflichtet, der sie ihm zuerst erwiesen hat, und dieser ist

nunmehr selbst der mit Huld Behandelte. Hochgesinnte Menschen

pflegen sich mehr dessen zu erinnern, was sie an Wohltat erwiesen, als

derer, von denen sie Dienste empfangen haben; denn derjenige, der

Dienste empfangen hat, ist abhängig von dem, der sie erwiesen hat; er

aber liebt es, der Höherstehende zu sein. So will er auch gern in jenem

Sinne bekannt sein und nur mit Verdruß in diesem. So erklärt es sich

auch, daß Thetis dem Zeus nicht die Dienste vorhält, die sie ihm

erwiesen, und ebenso die Lakonier nicht den Athenern, dagegen aber

wohl die Gunst, die sie erfahren haben. Ein Zug im Charakter des

Hochgesinnten ist auch der, daß er niemals oder doch nur widerstrebend

andere um etwas bittet, dagegen bereitwillig Dienste erweist, und daß er

sich Leuten von hoher Stellung oder in glänzender Lage stolz, Leuten in

mittlerer Lage dagegen leutselig erweist. Denn jenen gegenüber sich als

den Überlegenen zu gebärden, ist schwierig und brav, diesen gegenüber

ist es leicht; und vor jenen sich stolz zu erweisen ist nicht unedel, es bei

Niedrigstehenden zu tun ist ungebildet: es ist damit gerade so als wollte

einer seine Kraft an den Schwachen auslassen. Er hat ferner nicht die

Art, sich in Ehrenstellungen oder da wo andere die erste Rolle spielen,

einzudrängen; hier zeigt er sich unbeweglich und zurückhaltend, sofern

106


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

es sich nicht um hohe Ehrenstellung und große Aufgaben handelt. Er

unternimmt nur weniges, aber dann Großes und Ruhmvolles.

Selbstverständlich zeigt er auch offen seinen Haß wie seine Liebe; denn

nur wer Furcht hat ist hinterhaltig und versäumt eher die Sorge für die

Wahrheit als die für seinen Ruf. Er spricht und handelt offen; denn er ist

freimütig, weil er die anderen Übersicht, und ein Wahrheitsfreund, soweit

er sich nicht mit ironischer Verkleinerung äußert; solcher Ironie aber

bedienter sich gegenüber dem großen Haufen. Er vermag nicht nach

dem Sinne eines anderen zu leben als höchstens nach dem eines

Freundes; denn jenes wäre Sklavenart. Deshalb sind die Schmeichler

sämtlich Knechte, und gemeine Naturen sind Schmeichler. Auch zur

Bewunderung ist er wenig geneigt, / denn in seinen Augen ist nichts

groß, /und wenig zur Rachsucht; denn einem Hochgesinnten liegt es

fremd nachzutragen, besonders erlittenes Unrecht; lieber sieht er darüber

hinweg. Er spricht nicht gern von den Menschen; weder von sich noch

von einem anderen erzählt er Geschichten; denn es liegt ihm nichts

daran Beifall zu finden, und er liebt es auch nicht, daß von anderen

geringschätzig gesprochen werde. Dagegen ist es wiederum auch nicht

seine Art, andere zu rühmen, und darum auch nicht, sie schlecht zu

machen, nicht einmal seine Feinde, es sei denn, daß man ihn dreist

herausfordere. Am wenigsten läßt er sich herab, bei solchem was

unausweichlich oder solchem was unbedeutend ist zu jammern oder zu

flehen; denn das wäre das Benehmen eines Menschen, den dergleichen

Dinge tiefer bewegen. Seine Neigung zieht ihn, lieber das Edle, das

keinen praktischen Nutzen hat, als das Nützliche und Einträgliche zu

erwerben; denn das ist die Gesinnung dessen, der sich selbst genügt. Die

Bewegungen des Hochgesinnten sind langsam, seine Stimme tief, seine

Sprache getragen. Denn wem wenige Dinge sehr am Herzen liegen, der

hat keine Eile, und wer nichts für groß hält, der erhebt nicht den Ton.

Raschheit der Bewegung und Erheben der Stimme haben aber gerade in

jenen Dingen ihren Grund.

Das wäre das Bild des Hochgesinnten. Wer hinter dem Maß darin

zurückbleibt, ist blöde, und wer es überschreitet, aufgeblasen. Auch diese

107


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Leute gelten keineswegs für schlechte Menschen, / denn sie tun keinem

etwas zuleide, / aber doch für Menschen auf falschen Wegen. Denn ein

blöder Mensch, der wohl zu Großem berufen wäre, beraubt sich selber

dessen was ihm nach Fug und Recht zukommt, und man möchte

meinen, er hätte doch irgendwie einen Schaden an sich, weil er sich selbst

des Guten nicht für würdig hält, und zugleich, er verkannte sich selbst.

Denn sonst würde er nach dem streben, zu dem er berufen ist, da es sich

doch um wertvolle Dinge handelt. Indessen muß man solchen Leuten

nicht sowohl Mangel an Verstand, als Schwäche des Willens zuschreiben;

eine solche Selbstbeurteilung aber zieht allerdings die Menschen mit der

Zeit auch wohl innerlich herab. Denn jeder strebt nach dem was ihm

zukommt; sie aber stehen auch von edlen Taten und Bestrebungen ab,

weil sie sich dazu für untauglich halten, und verzichten damit

gleichermaßen auch auf die äußeren Güter. Dem gegenüber fehlt es den

aufgeblasenen Menschen wirklich an Verstand und Selbsterkenntnis, und

sie tragen das auch ausdrücklich zur Schau. Sie drängen sich, ohne doch

die Fähigkeit zu besitzen, zu den Ehrenstellen, um dann ihrer

Unzulänglichkeit überführt zu werden. Sie treten auf in schönen

Kleidern, in stolzer Haltung und behängt mit sonstigen Äußerlichkeiten;

sie möchten, daß ihre glücklichen, äußeren Verhältnisse allgemein

bekannt werden, und lassen davon ein großes Gerede machen, um

daraufhin zu Ansehen zu gelangen. Den eigentlichen Gegensatz aber zu

hochstrebender Gesinnung bildet doch eher die Blödigkeit als die

Selbstüberschätzung. Sie kommt häufiger vor und ist das schlimmere

Übel.

b)

Die bescheidene Gesinnung

Die hochstrebende Gesinnung also hat, wie wir dargelegt haben, hohe

Ehren zum Ziele. Das gleiche Ziel nun darf man als noch für eine

andere Art von sittlicher Gesinnung geltend bezeichnen, wie wir gleich

im Anfang bemerkt haben, die zur hochstrebenden Gesinnung in einem

ähnlichen Verhältnis stehen möchte, wie die vornehme Gesinnung in

Geldsachen zur Großherzigkeit steht. Jene vornehme Gesinnung und

108


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

die, die wir jetzt im Auge haben, verzichten beide auf das Große und

setzen, uns dafür zum mäßig Großen und zum Geringen in das rechte

und geziemende Verhältnis. Wie es aber im Abgeben und

Entgegennehmen von Geldwerten eine rechte Mitte, ein Zuviel und ein

Zuwenig gibt, so gibt es auch im Streben nach Ruhm, dem was recht ist

gegenüber, ein Mehr und ein Weniger, und das in bezug sowohl auf die

Mittel wodurch, als auf die Art und Weise wie man Ruhm erstreben soll.

Den Ehrgeizigen tadelt man, weil er mehr als recht ist und mit unrechten

Mitteln nach Ruhm strebt, den Mann ohne Ehrgeiz, weil er auch nicht

durch edle Taten Ehre zu erwerben sich zum Ziele setzt. Es kommt vor,

daß man dem Ehrgeizigen seine Achtung gewährt als einem mannhaft

gesinnten und für das Edle begeisterten, und dem Mann ohne Ehrgeiz

als einem gemäßigten und besonnenen Mann, wie wir schon oben

bemerkt haben. Offenbar hat das Wort Ehrgeiz (philotimon), da wir das

Wort, das in der Zusammensetzung die Neigung zu etwas ausdrückt, in

verschiedenem Sinne gebrauchen, auch nicht immer die gleiche

Bedeutung; wir billigen ihn, wenn wir dabei an ein höheres Streben als

das der Mehrzahl, und tadeln ihn, wenn wir an ein eifrigeres Streben als

das sittlich angemessene denken. Da aber für die Bezeichnung der

rechten Mitte ein besonderer Ausdruck nicht geprägt ist, so macht es den

Eindruck, als stritten sich die beiden Extreme um den dadurch leer

gelassenen Platz. Wo es aber ein Zuviel und ein Zuwenig gibt, da gibt es

auch eine rechte Mitte. Man strebt nach Ruhm mehr oder weniger als

recht ist; also gibt es auch ein Streben im rechten Maß. Diese letztere

Haltung als festgewordene Gesinnung ist es, die sich Hochachtung

erwirbt; es ist die rechte Mitte in dem Streben nach Ruhm, für die es ein

eigenes Wort nicht gibt. Dem Ehrgeiz gegenüber nimmt sie sich aus als

Gleichgültigkeit gegen die Ehre, solcher Gleichgültigkeit gegenüber als

Ehrgeiz, und beiden gegenüber als wäre sie das eine und das andere. So

nun verhält es sich eigentlich auch bei den anderen Arten von sittlicher

Gesinnung; nur daß hier die beiden Extreme allein den Gegensatz zu

bilden scheinen, weil es für die rechte Mitte an einem eigenen Ausdruck

fehlt.

109


I. Teil - Die sittliche Anforderung

3.

Verhalten zu den anderen Menschen im Umgang

a)

Gelassenheit

Mit Gelassenheit pflegt man ein mittleres Verhalten da zu bezeichnen,

wo es sich um zornige Erregung handelt, und zwar teilt man, weil es für

die rechte Mitte und eigentlich auch für die beiden Extreme keinen

eigenen Ausdruck gibt, die Bedeutung der rechten Mitte, die unbenannt

ist, der Gelassenheit zu, während letztere eigentlich nach der Seite des

Zuwenig hinneigt. Das Zuviel darf man als Hang zu zorniger Erregung

bezeichnen. Der innere Zustand ist der Zorn; die Ursachen, die ihn

erregen, sind zahlreich und von der verschiedensten Art. Wer da zürnt,

wo der Anlaß und die Personen den Zorn rechtfertigen, wer in der

rechten Weise, zur rechten Zeit und die rechte Zeitdauer hindurch zürnt,

dessen Verhalten findet Billigung; man kann einen solchen gelassen

nennen, vorausgesetzt, daß Gelassenheit das billigenswerte Verhalten

bedeutet. Gelassen, das bedeutet, daß man sich nicht aufregen, von der

Leidenschaft sich nicht hinreißen läßt, sondern in der Weise seinem Zorn

Raum gibt, wie rechte Vernunft es gebietet, bei dem gegebenen Anlaß

und die rechte Zeitdauer hin durch. Wo der Gelassene sich dagegen

vergeht, da möchte es eher in der Richtung auf das Zuwenig geschehen.

Denn dem Gelassenen liegt vermöge seiner Neigung nicht die

Vergeltung, sondern mehr die Nachgibigkeit nahe. Das Zurückbleiben

hinter der rechten Mitte aber, sei es aus einer Art von

Temperamentlosigkeit, sei es aus irgendeinem anderen Grunde, ist

Gegenstand der Mißbilligung. Leute, die da nicht in zornige Aufwallung

geraten, wo es geboten wäre, erscheinen als verkehrte Menschen, gerade

wie diejenigen, die nicht in der rechten Weise, nicht zur rechten Zeit,

noch aus dem rechten Anlaß zürnen. Jener macht den Eindruck, als habe

er keine Empfindung und mache es ihm keinen Schmerz, und da er nicht

zürnt, als sei er auch nicht imstande sich zu wehren, während es doch

Sklavensinn verrät, still zu halten, wenn man beschimpft wird, oder seine

Angehörigen preiszugeben. Dagegen, daß man zu weit geht, das kommt

in allen Beziehungen vor; man zürnt den Personen und aus Anlässen, wo

es nicht recht ist; man zürnt heftiger, schneller und längere Zeit

110


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

hindurch, als recht ist. Indessen das kommt nicht al es zusammen bei

einem und demselben Menschen vor; das wäre auch nicht wohl möglich.

Denn das Böse zerstört sich selbst, und tritt es in vollständiger Form rein

hervor, so wird es existenzunfähig. Ein jähzorniger Mensch gerät in

Zorn, schnell, Personen gegenüber und aus Anlässen, wo es nicht recht

ist, und in übermäßigem Grade; aber er beruhigt sich auch schnell, und

das ist noch das Beste an ihm. Jenes begegnet ihm, weil er seine

Aufwallung nicht in Schränken hält, sondern mit der Offenheit, die seine

Heftigkeit ihm eingibt, wiederschilt und sich dann beruhigt. Dagegen im

Übermaß aufgeregt ist der Zanksüchtige; er zankt über alles und aus

jedem Anlaß: daher der Name. Verbittert ist der schwer zu Versöhnende,

der lange den Zorn festhält; er verschließt die Erregung in seinem Innern

und hört damit erst auf, wenn er Vergeltung geübt hat. Denn geübte

Vergeltung beschwichtigt die Erregung, indem sie das Gefühl des

Schmerzes durch ein Gefühl der Befriedigung ersetzt. Geschieht das

nicht, so wirkt der Druck weiter. Denn da die Erregung nicht offen

heraustritt, so kann einem solchen auch keiner gut zureden; innerlich

aber die Erregung zu verarbeiten, dazu braucht es der Zeit. Diese Art

von Menschen ist sich selbst und den vertrautesten Freunden die

schwerste Last. Von denjenigen dagegen, die aus Anlässen sich aufregen,

wo es nicht der Fall sein sollte, oder heftiger und längere Zeit

aufgebracht sind als recht ist, und die sich ohne Vergeltung und Rache zu

üben nicht versöhnen lassen, von diesen sagt man, sie seien schwer zu

behandelnde Leute. Als den Gegensatz der Gelassenheit betrachtet man

mehr das Übermaß als das Zuwenig. Jenes kommt häufiger vor, und es

liegt auch der menschlichen Natur näher, Vergeltung zu üben. Für das

Zusammenleben sind diese schwer zu behandelnden Menschen die

schlimmeren, wie früher bemerkt und wie das Ausgeführte bestätigt.

Die Entscheidung darüber, auf welche Weise, welchen Personen, aus

welchem Anlaß, wie lange Zeit man zürnen sol , und wo die Grenze liegt

zwischen dem richtigen und dem falschen Verhalten, läßt sich nicht

leicht treffen. Wer nur wenig vom rechten Wege abweicht, sei es in der

Richtung auf das Zuviel oder auf das Zuwenig, unterliegt keinem Tadel.

111


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Bisweilen lobt man diejenigen, die nicht weit genug gehen, und nennt sie

sanftmütig, die aber, die heftig zürnen, charaktervoll, als Leute, die zu

leitender Stellung befähigt seien. Wie weit nun und in welcher Weise

jemand vom rechten Wege abweichen muß, um Tadel zu verdienen, das

läßt sich nicht leicht in bestimmten Sätzen formulieren; denn die

Entscheidung liegt je nach der Natur des Einzelfalles bei der

unmittelbaren Empfindung, indessen ist doch so viel offenbar, daß die

Charaktereigenschaft, die Mitte einzuhalten, der gemäß man denjenigen

Personen, aus denjenigen Anlässen und in der Weise, wie es sittlich

geboten ist, zürnt und allen anderen dahin gehörenden Bestimmungen

genügt, volle Billigung, daß dagegen das Zuweitgehen und das nicht

Weitgenuggehen Tadel verdient und zwar nur leichten, wenn die

Abweichunggering, stärkeren, wenn sie größer, und ganz schweren, wenn

sie sehr groß ist. Soviel geht aus alledem mit Sicherheit hervor, daß die

Charaktereigenschaft, die Mitte innezuhalten, diejenige ist, nach der man

zu streben hat.

Damit mag erledigt sein, was über die Charaktereigenschaften zu sagen

ist, die sich auf den Affekt des Zornes beziehen.

b)

Freundlichkeit

Im gesellschaftlichen Verkehr, im Umgang und in der Vereinigung zu

Unterhaltung und Geschäft gelten die einen als Allerweltsfreunde; das

sind die, die anderen zuliebe alles für gut befinden, in keinem Punkte

Einsprache erheben, sondern meinen, sie müßten denjenigen, mit denen

sie zusammentreffen, jede peinliche Empfindung ersparen. Diejenigen,

die im geraden Gegensätze zu ihnen in jedem Punkte Widerspruch

erheben und sich nicht im mindesten darum kümmern, ob sie anderen

auch keinen Verdruß bereiten, nennt man übellaunig und bärbeißig. Daß

nun beide bezeichneten Verhaltungsweisen tadelnswert sind, darüber ist

kein Zweifel, und ebensowenig darüber, daß die Mitte dazwischen das

Gebotene wäre, wonach man dasjenige billigt, was zu billigen Pflicht ist,

und in der Weise wie es Pflicht ist, und in gleichem Sinne verfährt, wo

112


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

man etwas mißbilligt. Einen besonderen Ausdruck hat man für diese

Mitte nicht; nächstverwandt ist sie der Freundlichkeit. Denn wer diese

mittlere Linie einzuhalten die Fertigkeit besitzt, das ist der, den wir als

den ehrlich gesinnten Freund bezeichnen, indem wir nur noch

hinzunehmen, daß er uns in seinem Innern freundlich gesinnt ist. Von

der Freundesgesinnung unterscheidet sich seine Art darin, daß bei ihm

der Gefühlsaufwand und die liebevolle Zuneigung für die Genossen

keine Rolle spielt. Denn nicht aus Zuneigung oder Abneigung verhält er

sich zu allen Einzelheiten in der gebührenden Weise, sondern auf Grund

seiner Charakterbestimmtheit. Er wird ganz das gleiche Verfahren

Unbekannten wie Bekannten, Vertrauten wie Fremden gegenüber

innehalten, und nur in jedem einzelnen Falle sich danach richten, wie es

sachlich angemessen ist. Denn allerdings ist die Verpflichtung,

Rücksichten zu nehmen und niemand Verdruß zu bereiten, fremden

Menschen gegenüber nicht ganz dieselbe wie eng vertrauten Menschen

gegenüber.

Wir haben im allgemeinen bemerkt, daß ein so gesinnter Mann im

Umgang sich benehmen wird wie man sich benehmen soll, und daß er,

indem er immer das sittlich Gebotene und das Ersprießliche im Auge

behält, darauf abzielen wird, keine peinlichen, sondern vielmehr

erfreuliche Empfindungen wachzurufen. Denn im Grunde handelt es

sich dabei immer um die angenehmen und verdrießlichen

Empfindungen, wie sie im geselligen Umgang sich ergeben. Wenn sich

ihm das Streben, einen angenehmen Eindruck hervorzurufen, als

unsittlich oder schädlich erweist, so wird er es unterdrücken und sich

nicht scheuen, auch unangenehme Empfindungen ausdrücklich zu

erregen. Und so wird er die Handlung eines anderen, die Bedenken, und

nicht geringes Bedenken, erregt oder gar Schaden einträgt, während der

eingelegte Widerspruch doch nur eine geringe Verdrießlichkeit

hervorruft, nicht billigen, sondern seiner Mißbilligung offenen Ausdruck

verleihen. Im Umgang wird er zwischen hochgestellten und

gewöhnlichen Leuten, zwischen näheren und entfernteren Bekannten

wohl zu unterscheiden wissen und ebenso die sonstigen

113


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Verschiedenheiten beachten. Er wird jeder Klasse von Menschen das

erweisen, was ihr gebührt, und während er es an sich vorziehen möchte,

mit den anderen sich mitzufreuen, und sich lieber davor hüten möchte

Verdruß zu erregen, wird er doch die Folgen, wenn sie irgend schwerer

ins Gewicht fallen, ins Auge fassen, / ich denke dabei an das sittlich

Gebotene und das Ersprießliche, / und um einer erfreulichen Folge

willen, die sich weiterhin als eine beträchtliche erweisen möchte, wird er

eine kleine Verdrießlichkeit zu erregen kein Bedenken tragen.

So benimmt sich der, der die rechte Mitte innehält; einen Ausdruck um

ihn zu bezeichnen gibt es nicht. Von denen, die sich nur immer beliebt

machen wollen, heißt derjenige, der nur darauf zielt sich angenehm zu

erweisen, ohne daß ihn ein fremdartiges Motiv triebe, ein gefälliger

Mensch; wer es tut um einen Vorteil zu erlangen wie Geld und

Geldeswert, ein Schmeichler; dagegen wem nichts recht zu machen ist

und wer alles übel nimmt, den haben wir schon als den übellaunigen und

bärbeißigen Menschen bezeichnet. Da es aber für das mittlere Verhalten

keinen eigenen Ausdruck gibt, so stellt sich der Gegensatz als der

zwischen den beiden Extremen dar.

c)

Wahrhaftigkeit

Auf beinahe dieselben Gegenstände nun bezieht sich auch das mittlere

Verhalten zwischen ruhmrediger Vergrößerungssucht und ironischem

Verkleinerungsstreben. Auch für dieses gibt es kein eigenes Wort. Es

kann aber nicht schaden, auch diese Dinge näher ins Auge zu fassen;

denn wir lernen dadurch die sittliche Forderung besser verstehen, indem

wir das einzelne durchgehen, und befestigen uns in der Gewißheit, daß

das rechte sittliche Verhalten ein Innehalten der rechten Mitte bedeutet,

wenn wir sehen, daß es für alle Verhältnisse gleichmäßig gilt.

Davon, wie im geselligen Umgang angenehme und verdrießliche

Empfindungen erregt werden, ist die Rede gewesen; wir wollen jetzt von

114


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

der Wahrhaftigkeit und Unwahrhaftigkeit sprechen, wie sie gleichmäßig

im Reden, im Handeln und in der Miene, die man annimmt, hervortritt.

Wer ruhmredig übertreibt, der hat die Absicht, den Schein zu erwecken,

als hätte er Eigenschaften, die einem zur Ehre gereichen, während er sie

gar nicht oder nur in geringerem Maße hat; wer ironisch redet, sucht

umgekehrt die Eigenschaften, die er hat, zu verleugnen oder zu

verringern; dagegen der, der in der Mitte zwischen beiden steht, gibt sich

wie er ist der Wahrheit gemäß im Leben und in der Rede, indem er sich

zu dem bekennt was er wirklich an sich hat, und es weder größer noch

kleiner darstellt als es ist. Jede dieser Verhaltungsweisen kann man mit

bestimmter Absicht oder ohne solche Absichtlichkeit innehalten. Wo

man sich nicht von einer bestimmten Absicht leiten läßt, da redet und

handelt und lebt man so wie man innerlich beschaffen ist.

Unwahrhaftigkeit ist nun an und für sich etwas Niedriges und

Tadelnswertes, dagegen Wahrhaftigkeit edel und löblich. So ist denn auch

der, der die Wahrheit sagt, als der, der die Mitte innehält, des Lobes wert;

im Gegensätze zu ihm sind diejenigen, die die Unwahrheit sagen, beide

tadelnswert, allerdings in höherem Grade der, der es nach Art eines

Ruhmredigen tut.

Wir wollen nunmehr von beiden handeln, zuvörderst jedoch von

demjenigen, der bei der Wahrheit bleibt. Es ist hier nicht davon die Rede,

daß einer bei geschäftlichen Verhandlungen sich wahrhaftig zeigt, noch

von einem Verhalten, das unter den Gesichtspunkt der Ungerechtigkeit

oder der Gerechtigkeit fällt; / denn das würde eine andere Gattung von

sittlichen Eigenschaften betreffen; / sondern von der Wahrhaftigkeit in

Wort und Lebensführung in den Fällen, wo kein besonderes Interesse zu

wahren ist und wo einer nur seine befestigte Gesinnung bewährt. Ein

solcher Mann darf als ein Mann von ehrenwertem Charakter gelten.

Denn der Wahrheitsfreund, der auch da wahrhaftig ist, wo keinerlei

Interesse ins Spiel kommt, wird da, wo etwas darauf ankommt, erst recht

bei der Wahrheit bleiben. Er wird sich vor der Abweichung von der

Wahrheit als vor etwas Verwerflichem hüten, wie er sich schon auf

115


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Grund seiner Natur davor bewahrte. Ein solcher Mann ist alles Preises

wert. Wo er von der Wahrheit abweicht, da neigt er sich eher dazu, in

seiner Aussage hinter dem wirklichen Bestande zurückzubleiben; denn

das scheint ihm besser angebracht, weil Übertreibung lästig ist. Wer ohne

bestimmtes Interesse den Schein erregen will, daß er höheren Wert habe

als er wirklich hat, hat zwar eine nahe Verwandtschaft mit niedriger

Gesinnung, / denn sonst würde er nicht Freude an der Unwahrhaftigkeit

haben, doch erscheint er mehr eitel als schlecht. Tut er′s aus Interesse, so

ist der nicht übermäßig tadelnswert, der es wie der Renommist des

Ruhmes oder der Ehre wegen tut; wer es um Geldes oder um

Geldeswertes willen tut, zeigt eine minder anständige Gesinnung. Das

großtuerische Wesen beruht nicht auf einer besonderen Anlage, sondern

auf ausdrücklichem Vorsatz; denn großtuerisch ist einer vermöge seiner

dauernd bewiesenen Haltung, dadurch daß er diesen Charakter

angenommen hat, gerade wie auch wer die Unwahrheit sagt, entweder an

der Unwahrhaftigkeit selber seine Freude hat oder dabei nach Ansehen

oder Gewinn strebt. Diejenigen, die sich großtuerisch benehmen um des

Ansehens willen, nehmen den Schein von Eigenschaften an, um deren

willen man jemand achtet und glücklich preist: die es des Gewinnes

wegen tun, suchen sich den Schein von solchen Eigenschaften

beizumessen, von denen auch die Nebenmenschen einen Genuß haben,

und deren Nichtvorhandensein sich verbergen läßt, wie die eines

kundigen Sehers, eines Weisen oder Arztes. Das ist denn auch meistens

der Grund, aus dem die Leute den Schein derartiger Eigenschaften

annehmen und damit großtun, und die bezeichneten Motive sind es, die

sie dabei leiten. Ihnen gegenüber erscheint der Ironische, der das was er

hat in seiner Aussage verkleinert, als ein Mann von gebildeterem

Charakter. Denn die Annahme, daß er des Gewinnes halber so spreche,

ist nicht gestattet; er will nur das vermeiden, was aufdringlich erschiene.

Am meisten lehnen solche Leute das von sich ab, was Ruhm verleiht; so

pflegte es ja auch Sokrates zu machen. Leute, die geringfügige und ganz

geläufige Eigenschaften zu besitzen vorgeben, nennt man Hans in allen

Gassen; ihnen wird am ehesten Geringschätzung zuteil. Bisweilen

erscheint es als Großtuerei, z.B. wenn einer sich allzueinfach nach Art

116


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

der Lakedämonier kleidet. Denn wie in der Übertreibung, so kann man

auch in allzuweitem Zurückbleiben sich als großtuerisch erweisen. Wer

die Ironie mit verständigem Maße verwendet und sich in bezug auf

solches ironisch äußert, was nicht zu klar und offenkundig vor den

Füßen liegt, der erscheint als ein feiner und witziger Mensch. Den

eigentlichen Gegensatz zum Wahrhaftigen bildet aber augenscheinlich

der Ruhmredige; denn er ist der Verkehrtere.

d)

Heiterkeit

Weiter aber darf man auch für die Zeiten des Ausruhens und der

heiteren Erholung in denselben eine Art des geselligen Benehmens als

die angemessene bezeichnen, diejenige die im Sprechen wie im Zuhören

den rechten Inhalt und die rechte Form zu wahren versteht. Dabei ist ein

Unterschied zwischen den Äußerungen, die man in diesem Verhältnis

selbst macht, und dem Anhören der Äußerungen, die andere machen.

Daß es auch hier ein Hinausgehen über die rechte Mitte und ein

Zurückbleiben hinter derselben gibt, liegt klar zutage. Diejenigen, die

sich in scherzhaftem Tun zu weit gehen lassen, dürfen als Spaßmacher

und ungebildete Menschen gelten. Sie streben überall nur immer das an,

was Lachen hervorruft, und zielen mehr darauf andere zum Lachen zu

bringen als mit ihren Äußerungen sich in den Grenzen des Anstandes zu

halten und demjenigen, dem der Spott gilt, nicht weh zu tun. Wer

dagegen selbst nie einen Scherz macht und den Scherz, den ein anderer

macht, unfreundlich aufnimmt, darf als übellaunig und sauertöpfisch

gelten. Leute, die sinnig zu scherzen verstehen, nennt man geistreich und

gewandt; letzteres Wort bedeutet soviel wie reich an Wendungen. Man

darf dergleichen als Bewegungen des inneren Lebens ansehen und, wie

man den Leib nach seiner Beweglichkeit beurteilt, so auch das innere

Leben danach beurteilen. Da nun der Scherz Vergnügen bereitet und die

meisten Menschen an heiteren Wendungen und am Spott größere Freude

haben als eigentlich recht ist, so nennt man wohl auch die Spaßmacher

geistreich als angenehme Gesellschafter. Daß hier aber ein Unterschied,

117


I. Teil - Die sittliche Anforderung

und kein geringer, zu machen ist, geht aus dem oben Gesagten hervor.

Der Gemütsart, die die rechte Mitte innehält, ist auch der sichere Takt

eigentümlich. Den taktvollen Menschen bezeichnet es, daß er sagt und

anhört, was einem ehrenwerten und vornehmen Sinne wohl ansteht. Es

gibt solches, was ein so gesinnter Mann in scherzhafter Absicht wohl

geziemenderweise sagen und was er auch anhören darf; doch bleibt ein

Unterschied zwischen dem Scherz, den ein vornehmer, feinsinniger

Mann, und dem, den ein Sklave macht, zwischen dem des Gebildeten

und des Ungebildeten. Das kann man schon an der alten und an der

neuen Komödie ersehen. In jener bestand das Komische in groben

Zoten, in dieser mehr in versteckter Anspielung; und das macht doch für

den äußeren Anstand keinen geringen Unterschied.

Wie soll man nun denjenigen bezeichnen, der Scherz in der rechten

Weise treibt? danach, daß er sagt, was für einen feingebildeten Mann

nicht ungeziemend ist? oder danach, daß er den Zuhörer nicht verstimmt

oder ihn geradezu amüsiert? oder läßt sich auch darüber gar keine

genaue Bestimmung geben? ist doch dem einen dies, dem andern jenes

verdrießlich oder erfreulich, und danach wird es sich auch richten, wie

einer die Sache als Zuhörer aufnimmt. Denn was er gern anhört, das

wird er doch wohl auch selbst vorbringen. Er wird sich also nicht

jegliches gestatten. Denn über etwas spotten heißt doch es

herunterziehen. Wenn die Gesetzgeber verbieten gewisse Dinge

herabzureißen, so hätten sie in gleicher Weise auch den Spott verbieten

sollen. Der feingebildete Mann von vornehmer Haltung wird sein

Verhalten in diesem Sinne regeln, gleichsam indem er sich selbst das

Gesetz ist.

Das nun ist die Art desjenigen, der die rechte Mitte einhält, wie man ihn

auch nennen mag, taktvoll oder geistreich. Der Spaßmacher dagegen

unterliegt der Versuchung, Lachen zu erregen um jeden Preis, und

schont weder sich selbst noch die anderen, wenn er nur Lachen erregen

kann, er sagt Dinge, wie sie ein feinfühlender Mann nicht in den Mund

nehmen, zuweilen nicht einmal anhören möchte. Der Ungeschliffene

118


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

andererseits ist für solche heitere Geselligkeit überhaupt nicht zu

brauchen; denn er steuert nichts dazu bei und nimmt alles gleich

unfreundlich auf. Und doch darf man die Erholung und den Scherz als

ein notwendiges Moment des menschlichen Lebens bezeichnen.

So hätten wir denn drei Verhaltungsweisen aufgezeigt, die als Innehalten

der rechten Mitte gelten dürfen; sie beziehen sich sämtlich auf die

Äußerungen in Wort und Rede und auf die Betätigung im

gesellschaftlichen Zusammenleben mit anderen. Sie unterscheiden sich

dadurch, daß die eine sich um die Wahrhaftigkeit, die beiden anderen

sich um das das Gefühl anmutend Berührende drehen. Von denen, die

das letztere betreffen, hat die eine in Scherz und Spiel, die andere in den

sonstigen gesellschaftlichen Beziehungen das Gebiet ihrer Bewährung.

e)

Schamhaftigkeit

Die Schamhaftigkeit kommt eigentlich da nicht in Betracht, wo von den

Arten sittlicher Willensrichtung die Rede ist; denn sie trägt mehr den

Charakter einer Empfindungsweise als den einer fest gewordenen

Gesinnung. Man bezeichnet sie begrifflich als Furcht vor Minderung der

persönlichen Ehre, und in der Tat, wo sie in voller Form auftritt, zeigt sie

Erscheinungen, die der Furcht vor etwas Schmerzlichem nahe verwandt

sind; man wird rot vor Scham, wie man blaß wird aus Todesfurcht.

Beides stellt sich als leibliche Affektion dar, und das deutet doch mehr

auf eine Gefühlsstimmung als auf eine Art von Gesinnung hin. Als

Gefühlsstimmung nun ist sie nicht jedem Lebensalter gleich angemessen.

Sie ziemt zumeist dem jugendlichen Alter; von den Jungen glauben wir

Schamhaftigkeit fordern zu müssen, weil sie, indem sie noch ihrem

Gefühle nachleben, vielfach auf Abwege geraten, durch die Scham aber

zurückgehalten werden. So gewähren wir denn schamhaften jungen

Leuten unser Lob; einen älteren Mann wird niemand wegen seines

schämigen Wesens loben wollen; denn wir meinen, er dürfe überhaupt

nichts tun, was Anlaß bietet sich zu schämen. Scham ist kein Gefühl des

bewährten Mannes; sie hat ihren Grund in niedrigen Dingen, und solche

119


I. Teil - Die sittliche Anforderung

soll man sich eben nicht zuschulden kommen lassen. Wenn es aber

solches gibt was in Wirklichkeit, und solches was nur der Konvention

nach verwerflich ist, so macht das hierfür keinen Unterschied. Man darf

sich keines von beiden erlauben; dann erspart man es sich, daß man sich

schämen muß. Es ist schon ein Beweis unziemlicher Gesinnung, wenn

man überhaupt imstande ist etwas zu tun, dessen man sich zu schämen

hat. Darum hat es auch keinen Sinn, wenn einer die Haltung annimmt,

daß er sich schämen würde, falls er dergleichen beginge, und nun meint,

er sei deshalb ein ehrenwerter Mann. Denn Grund zur Scham bieten frei

gewollte Handlungen, ein ehrenwerter Mann wird aber mit seinem

Willen niemals etwas tun was unziemlich ist. So ist denn das

Schamgefühl nur bedingterweise etwas Sittliches. Denn falls man

dergleichen begangen hat, so schämt man sich; solche Bedingtheit aber

ist etwas, was sich von keiner Art sittlicher Willensrichtung sagen läßt.

Wenn aber die Schamlosigkeit, das Fehlen der Scheu, um keinen Preis

etwas Verwerfliches zu tun, von niedriger Beschaffenheit zeugt, so ist es

doch deshalb noch nicht der Beweis einer sittlichen Gesinnung, wenn

einer der dergleichen Handlungen begeht, darüber nachträglich Scham

empfindet. Ist doch nicht einmal die Enthaltsamkeit ohne weiteres eine

Eigenschaft von sittlichem Charakter, sondern von gemischter Art.

Doch darüber soll später gesprochen werden; zunächst wollen wir jetzt

von der Gerechtigkeit handeln.

4.

Verhalten im Verkehr der Güter, Gerechtigkeit

A.

Subjektive Gerechtigkeit

a)

Gerechte und ungerechte Gesinnung

Bei der Frage nach dem Begriff der Gerechtigkeit und der

Ungerechtigkeit gilt es zu untersuchen, auf welchem Gebiete diese

Handlungsweisen sich bewegen, in welchem Sinne die Gerechtigkeit eine

Mitte bezeichnet, und welches die Abweichungen sind, zwischen denen

das Gerechte in der Mitte liegt. Der Gang unserer Untersuchung wird

120


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

derselbe sein wie in den vorhergehenden Ausführungen. Wir sehen

tatsächlich, daß jedermann als Gerechtigkeit diejenige

Charaktereigenschaft zu bezeichnen gesonnen ist, infolge deren man sich

zur Ausübung dessen was gerecht ist eignet, im Handeln Gerechtigkeit

übt und einen auf das Gerechte gerichteten Willen hat. Das Gleich gilt

von der Ungerechtigkeit; durch sie geschieht es, daß man ungerecht

handelt und daß der Wille auf das Ungerechte gerichtet ist. Das soll

denn auch für unsere Untersuchung, zunächst als ungefähre Andeutung,

die Grundlage bilden.

Es hat mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und geistigen Vermögen

nicht dieselbe Bewandtnis wie mit fest gewordenen Gesinnungen. Von

dem Vermögen wie von der Wissenschaft gilt der Satz, daß sie beide

Glieder des Gegensatzes zugleich betreffen; das tut die befestigte

Beschaffenheit nicht. Indem sie das eine Glied des Gegensatzes festhält,

ist ihr das Gegenteil fremd. So bewirkt die Gesundheit nicht was ihr

entgegengesetzt, sondern nur das was gesund ist. Man nennt ein Gehen

gesund, wenn einer geht wie ein Gesunder. Die eine von zwei

entgegengesetzten Beschaffenheiten kann wohl bisweilen vermittels ihres

Gegensatzes erkannt werden; bisweilen werden die Beschaffenheiten

aber auch aus dem erkannt, was ihrem Begriffe untergeordnet ist. Ist es

klar, was eine gute Körperkonstitution ist, so wird daraus auch klar, was

eine schlechte Körperkonstitution ist, und ebenso erkennt man die gute

Körperkonstitution auch aus dem was zu ihr gehört, und umgekehrt das

letztere aus jener. Wenn eine gute Konstitution Straffheit der Muskulatur

bedeutet, so wird notwendig Schlaffheit der Muskulatur eine schlechte

Konstitution bedeuten, und das was eine gute Konstitution bewirken

soll, muß die Eigenschaft haben, die Straffheit der Muskeln zu fördern.

In der Regel folgt dann auch, daß jedesmal wenn das eine Glied des

Gegensatzes in mehreren Bedeutungen ausgesagt wird, ebenso auch das

andere Glied mehrere Bedeutungen hat; hat z.B. »gerecht« mehrere

Bedeutungen, so gilt dasselbe auch von »ungerecht« und

»Ungerechtigkeit«.

121


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Nun steht es wirklich so, daß Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit mehrere

Bedeutungen hat; nur, weil die verschiedenen Bedeutungen desselben

Wortes einander nahe verwandt sind, verbirgt sich die Vieldeutigkeit und

liegt nicht so offen auf der Hand, wie da wo die Bedeutungen weiter

voneinander entlernt sind. Ein starker Unterschied ist einer, der schon in

der äußeren Gestalt hervortritt; so ist es wenn das Wort »Schlüssel«

gleichmäßig gebraucht wird vom Schlüsselbein am Halsansatz der Tiere

wie von dem Mittel, mit dem man eine Tür verschließt.

Nun sei es ausgemacht, in wie vielen Bedeutungen das Wort »ungerecht«

gebraucht wird: als ungerecht gilt 1. wer das Gesetz verletzt, ferner 2.

wer für sich begehrt was zu viel ist, und somit ein Feind der Gleichheit

ist. Dann ergibt sich daraus, daß gerecht heißen wird der der das Gesetz

beobachtet und der der die Gleichheit wahrt. Demnach ist das Gerechte

das dem Gesetze und das der Gleichheit Entsprechende, das Ungerechte

das dem Gesetze und das der Gleichheit Zuwiderlaufende. Da nun der

Ungerechte für sich zu viel begehrt, so wird es sich dabei um die Güter

handeln, nicht um alle, sondern um die, von denen das äußere Glück und

Unglück der Menschen abhängt, um Güter also, die an und für sich

immer Güter sind, wenn sie es auch nicht immer sind für die bestimmte

Person. Das nun sind die Dinge, die die Menschen sich wünschen und

denen sie nachjagen. So sollte es allerdings nicht sein. Man sollte

wünschen, daß das was an und für sich ein Gut ist auch für uns ein Gut

wäre, und in diesem Sinne anstreben was für uns ein Gut ist.

Nicht immer allerdings ist es das größere Teil, was der ungerechte

Mensch für sich begehrt; sondern bei dem was an und für sich ein Übel

ist, nimmt er das kleinere Teil für sich in Anspruch. Indessen, da das

geringere Übel in gewissem Sinne gleichfalls als ein Gutes erscheint, das

selbstsüchtige Streben aber das Gute begehrt, so stellt er sich eben darin

als einer dar, der zu viel für sich beansprucht. Und so ist er ein Gegner

der Gleichheit, / denn das ist der umfassendere und allgemeine Begriff,

[und ein Gesetzesverächter: denn dies, sich gegen das Gesetz und gegen

122


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

die Gleichheit vergehen, umfaßt alle Ungerechtigkeit und ist in aller

Ungerechtigkeit das Gemeinsame].

Da nun der Ungesetzliche ein Ungerechter und der Gesetzestreue ein

Gerechter war, so ergibt sich, daß alles was gesetzlich ist, in gewissem

Sinne auch gerecht ist. Die von der Gesetzgebung getroffenen

Bestimmungen sind gesetzliche Bestimmungen, und jede einzelne

derselben nennt man gerecht. Die Gesetze geben nun ihre

Bestimmungen über alle möglichen Angelegenheiten und zielen damit

entweder auf das Gemeinwohl für alle oder bloß für die Aristokraten

oder für die Machthaber, sei es mit Rücksicht auf ihre persönlichen

Vorzüge oder sonst aus anderen derartigen Rücksichten. So nennt man

denn gerecht in einem Sinne dasjenige was in der staatlichen

Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestandteile hervorbringt und

erhält. Das Gesetz gebietet aber auch, das Benehmen eines tapferen

Mannes innezuhalten, z.B. seinen Posten nicht zu verlassen, nicht zu

fliehen, nicht die Waffen fortzuwerfen, und ebenso das Benehmen des

wohlgesitteten Mannes zu wahren, wie nicht Unzucht und nicht Gewalt

zu üben, oder das Benehmen des Mannes von gesetztem Charakter, wie

andere nicht zu schlagen noch zu beleidigen, und das gleiche gilt in

bezug auf die anderen Formen der Sittlichkeit und der Unsittlichkeit.

Das eine gebietet, das andere verbietet das Gesetz, und zwar sofern es

richtig verfährt in richtiger, sofern es mit weniger Verständnis abgefaßt

ist, in minder angemessener Weise.

Die Gerechtigkeit nun so aufgefaßt ist vollendete Sittlichkeit überhaupt,

allerdings nicht Sittlichkeit schlechthin, sondern Sittlichkeit wie sie sich in

dem Verkehr mit anderen Menschen erweist. Aus diesem Grunde gilt

denn auch die Gerechtigkeit manchmal für die wichtigste aller Formen

des sittlichen Lebens und weder Abendstern noch Morgenstern für so

bewundernswürdig wie sie. Im Sprichwort heißt es: »In der Gerechtigkeit

ist jegliche Tugend enthalten.« Sie ist die am meisten vollkommene Form

der Sittlichkeit, weil sie die Äußerung vollkommen sittlicher

Willensrichtung ist. Vollkommen aber ist sie, weil wer sie besitzt, auch

123


I. Teil - Die sittliche Anforderung

den anderen gegenüber und nicht bloß in bezug auf sich selbst seinen

sittlichen Charakter zu bewähren vermag. Denn es gibt viele Menschen,

die ihre sittliche Gesinnung wohl in der Behandlung ihrer persönlichen

Angelegenheiten zu erweisen vermögen, dagegen es nicht vermögen in

ihren Beziehungen zu anderen Menschen. Darum ist das Wort des Bias

so treffend: »Gib einem ein Amt; so wird sich zeigen, was an dem Manne

ist.« Denn wer ein Amt verwaltet, der tut es eben in bezug auf andere

und in der menschlichen Gemeinschaft. Aus eben demselben Gründe

meint man, daß die Gerechtigkeit allein unter allen Formen der

Sittlichkeit ein Vorteil für andere ist, weil sie in bezug auf andere geübt

wird; denn sie tut, was anderen zugute kommt, sei es dem Herrscher

oder den Mitbürgern. Der Verwerflichste nun ist der, der ebenso im

Verhältnis zu sich selbst wie in dem zu den Freunden unsittlich verfährt;

der Beste aber ist nicht der, der eine sittliche Haltung sich selbst, sondern

der sie anderen gegenüber bewahrt; denn hier liegt die Schwierigkeit der

Aufgabe. Die Gerechtigkeit in diesem Sinne ist nicht ein Bestandteil der

Sittlichkeit, sondern die ganze Sittlichkeit, recht tun über haupt, und die

Ungerechtigkeit als ihr Gegensatz ist nicht ein Bestandteil der

Unsittlichkeit, sondern die ganze Unsittlichkeit. Welcher Unterschied

aber zwischen der Sittlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Sinne

noch bestehen bleibt, das läßt sich aus dem oben Bemerkten ersehen. Sie

ist mit ihr identisch, aber die Beziehung in der sie aufgefaßt wird ist nicht

dieselbe. Sittlichkeit, sofern sie in bezug auf andere geübt wird, ist

Gerechtigkeit; sofern sie befestigte Gesinnung mit diesem Inhalt ist, ist

sie Sittlichkeit ohne weiteren Zusatz.

b)

Gerechtigkeit in weiterem und engerem Sinne

Was wir indessen hier im Auge haben, ist die Gerechtigkeit als ein

Bestandteil der Sittlichkeit; denn eine solche gibt es, wie wir behaupten,

und ebenso gibt es eine Ungerechtigkeit als Bestandteil der Unsittlichkeit.

Der Beweis dafür ist der: Wer eine Handlung begeht im Sinne der

anderen Arten von Unsittlichkeit, läßt sich zwar Ungerechtigkeit

zuschulden kommen, aber er maßt sich dabei nicht etwas auf fremde

124


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Kosten an; so z.B. wer seinen Schild aus Feigheit wegwirft oder wer im

Verdruß jemanden beleidigt oder aus Geiz jemand eine Unterstützung

versagt. Wenn einer aber sich übermäßig bedenkt, so liegt sein Verstoß

oftmals in keiner einzigen dieser Beziehungen, aber auch nicht in allen

zusammen, und doch handelt er unsittlich, / denn wir mißachten ihn

deshalb, / und zwar handelt er ungerecht. Also gibt es noch eine andere

Art von Ungerechtigkeit, die eine besondere Art der Ungerechtigkeit im

weiteren Sinne bildet, und es gibt ein Ungerechtes im speziellen Sinne

gegenüber dem Ungerechten im umfassenderen Sinne, wo es das

Gesetzwidrige überhaupt bedeutet. Sodann, wenn der eine Unzucht

treibt um des Gewinnes willen und dafür Bezahlung nimmt, ein anderer

es aus Leidenschaft tut und dafür noch Geld ausgibt und Opfer bringt,

so darf man den letzteren eher für ausschweifend als für selbstsüchtig,

jenen dagegen darf man für ungerecht, aber man darf ihn nicht für

ausschweifend halten, und der Grund ist offenbar der, weil jener es des

Gewinnes halber tut. Außerdem, bei allen anderen Arten gesetzwidriger

Handlungen läßt sich immer die Zurückführung auf irgendeine

unsittliche Charaktereigenschaft vornehmen, z.B. bei der Unzucht auf

ausschweifende Sinnlichkeit, bei der Flucht aus Reih und Glied auf

Feigheit, bei körperlicher Mißhandlung auf Jähzorn; hat einer aber um

des Gewinnes willen gehandelt, so ist der Charakterfehler, der vorliegt,

kein andrer als eben die Ungerechtigkeit. Offenbar also gibt es neben der

Ungerechtigkeit im weitesten Sinne noch eine andere im speziellen Sinne,

die durch dasselbe Wort bezeichnet wird, weil sie ihrem Begriffe nach zu

derselben Gattung gehört. Denn das Gebiet für beide bildet das

Verhalten anderen Menschen gegenüber; nur daß es sich bei der einen

um Ehre, Geld, Selbsterhaltung handelt, oder wenn wir einen Ausdruck

dafür hätten, um das, was dieses alles in sich befaßt, und daß ihre Quelle

die Lust am Gewinne ist, während es sich bei der anderen um alles

dasjenige handelt, was einen sittlichen Charakter beansprucht.

Soviel also ist klar, daß Gerechtigkeit mehrere Bedeutungen hat, und daß

es neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet,

noch eine andere gibt. Was das Wesen und die Beschaffenheit dieser

125


I. Teil - Die sittliche Anforderung

letzteren ist, das bleibt zu untersuchen. Das Ungerechte haben wir

bestimmt als das, was wider das Gesetz und was wider die Gleichheit

anläuft, das Gerechte dagegen als das, was dem Gesetz und der

Gleichheit entspricht. Nun hatte die Ungerechtigkeit, von der vorher die

Rede war, die Bedeutung des Gesetzwidrigen. Da aber das was wider die

Gleichheit ist nicht dasselbe ist wie das was wider das Gesetz ist, sondern

ein anderes, so wie der Teil dem Ganzen gegenüber steht, / denn was

wider die Gleichheit ist, ist zwar alles auch wider das Gesetz, aber nicht

al es was wider das Gesetz ist, ist auch wider die Gleichheit, / so ist auch

das Ungerechte und die Ungerechtigkeit nicht in beiden Bedeutungen

dasselbe, sondern beides ist verschieden, das eine als das Ganze, das

andere als ein Teil. Denn Ungerechtigkeit in diesem Sinne ist ein Teil der

Ungerechtigkeit überhaupt, und ebenso Gerechtigkeit in diesem Sinne

ein Teil der Gerechtigkeit überhaupt. Wir haben daher über die

Gerechtigkeit und die Ungerechtigkeit im engeren Sinne und über das

Gerechte und Ungerechte im gleichen Sinne zu handeln.

Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, sofern sie sich auf den Inbegriff alles

Sittlichen beziehen, die eine als die Betätigung des sittlichen, die andere

als Betätigung des unsittlichen Charakters in seiner Totalität in dem

Verhältnis zu den andern Menschen, mögen damit als erledigt gelten.

Auch wie das Gerechte und Ungerechte in diesem Sinne zu bestimmen

ist, leuchtet ein. Denn so ziemlich die ganze Masse der dem Gesetze

entsprechenden Handlungen macht das aus der Sittlichkeit in ihrem

Totalbegriffe entspringende Handeln aus. Gebietet doch das Gesetz ein

Leben im Sinne jeder Art von sittlicher Willensrichtung und verbietet ein

Leben im Sinne jeder Art von Unsittlichkeit. Die Sittlichkeit in diesem

vollen Sinne hervorzubringen ist die Aufgabe derjenigen gesetzlichen

Bestimmungen, die die Erziehung für den Dienst der öffentlichen

Interessen ordnen. Was dagegen die Erziehung des einzelnen zu einer

sittlich wertvollen Persönlichkeit ohne weiteren Zusatz anbetrifft, so soll

später entschieden werden, ob säe eine Aufgabe der Staatstätigkeit oder

einer anderen Instanz bildet. Denn ein sittlich wertvoller Mensch und ein

126


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

guter Bürger in irgendeinem Staate zu sein, ist doch entschieden nicht

dasselbe.

B.

Das objektiv Gerechte

a)

Das Gerechte im Austeilen

Die eine Form der Gerechtigkeit im engeren Sinne und ebenso des

Gerechten ist diejenige, die beim Zuerteilen von Ehre, von Geld oder

sonstigen Gütern zur Erscheinung kommt, an denen die

Staatsangehörigen teilzuhaben berechtigt sind; denn darin kann es

geschehen, daß der eine das Gleiche wie der andere, oder daß er

Ungleiches empfängt. Eine zweite ist die, die sich als wiederherstellende

im geschäftlichen Verkehr unter den Menschen betätigt. Von dieser

letzterengibt es wieder zwei Arten. Die geschäftlichen Beziehungen

zwischen den Menschen beruhen teils auf freiem Wollen, teils sind sie

nicht frei gewollte. Frei gewollt sind Geschäfte wie Kauf und Verkauf,

Zinsdarlehen und Pfand, Leihe, Hinterlegung und Miete; man nennt sie

freigewollt, weil diese Geschäfte ihren Ursprung in freier

Willensentscheidung haben. Zu den nicht frei gewollten gehören

einerseits diejenigen, die aus heimlichen Vergehungen, wie Diebstahl,

Ehebruch, Giftmischerei, Kuppelei, Verführung von Sklaven,

Meuchelmord, falschem Zeugnis, andererseits diejenigen, die aus

gewaltsamen Vergehungen, wie Mißhandlung, Freiheitsberaubung,

Totschlag, Raub, Verstümmelung, Verleumdung und Beleidigung

entspringen.

Der ungerechte Mensch verstößt wider das Prinzip der Gleichheit, und

das Ungerechte besteht eben in diesem Verstoß. Also gibt es offenbar

auch gegenüber dieser Abweichung eine rechte Mitte, und diese besteht

in der Befolgung des Prinzips der Gleichheit, in jeder Handlungsweise, in

welcher für ein Zuviel und ein Zuwenig Platz ist, kann auch das

vorkommen, was ein Gleiches ist. Ist nun das Ungerechte die

Abweichung vom Gleichen, so ist das Gerechte die Innehaltung des

127


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Gleichen. Das ist die allgemeine Empfindung schon vor aller

Überlegung. Bezeichnet nun das Gleiche ein Mittleres, so wird das

Gerechte ein solches Mittleres sein. Die mindeste Anzahl von Gliedern,

in denen das Gleiche vorkommen kann, ist zwei. Das Gerechte muß

demnach als ein Mittleres und ein Gleiches bezüglich einer Sache und für

Personen sein, und sofern es ein Mittleres ist, muß es zwischen anderen,

nämlich dem Zuviel und dem Zuwenig, liegen; sofern es aber ein

Gleiches ist, muß es für zwei Glieder, und sofern es ein Gerechtes ist, für

gewisse Personen gleich sein. Also ist die Mindestzahl, bei der vom

Gerechten die Rede sein kann, die Vierzahl. Es müssen zwei Personen

sein, denen das Gerechte zuteil wird, und zwei Sachen, an denen das

Gerechte zur Erscheinung kommt. Das Prinzip der Gleichheit gilt aber

als eines und dasselbe sowohl für die Personen als für die Sachen. Wie

sich jene, die Sachen, zueinander verhalten, an denen die Gleichheit

stattfindet, so verhalten sich auch die Personen. Sind diese nicht gleich,

so erhalten sie auch nicht das Gleiche; sondern Streit und

Anschuldigungen entspringen eben daraus, wenn entweder solche, die

gleich sind, nicht Gleiches, oder solche, die nicht gleich sind, Gleiches

erlangen und genießen. Dies wird ferner auch verständlich nach dem

Prinzip der Angemessenheit an die Würdigkeit der Person. Denn

darüber herrscht allgemeine Übereinstimmung, daß bei der Verteilung

die Würdigkeit den Maßstab bilden müsse; nur daß unter der Würdigkeit

nicht alle dasselbe verstehen, sondern die demokratisch Gesinnten die

bloße persönliche Freiheit, die oligarchisch Gesinnten den Reichtum,

manche auch die edle Geburt, die aristokratisch Gesinnten dagegen den

Adel des Charakters zum Maßstab nehmen.

Das Gerechte besteht also in einer Proportion. Denn die Proportion ist

nicht bloß der unbenannten Zahl eigen, sondern der Zahl überhaupt.

Proportion bedeutet Gleichheit der Verhältnisse, und so gehören dazu

wenigstens vier Glieder. Daß die unstetige Proportion vier Glieder

erfordert, liegt auf der Hand; es gilt aber auch von der stetigen; nur daß

hier ein Glied zwei vertritt und zweimal vorkommt: z.B. es verhält sich a :

b wie b : c, wo b zweimal steht und infolge dessen die Zahl der Glieder

128


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

doch wieder vier ist. So sind es denn auch mindestens vier Glieder, die

für das Gerechte in Betracht kommen. Der Exponent ist derselbe für

beide Verhältnisse; die Personen und die Sachen werden durch denselben

Exponenten gemessen. Wie das Glied a zu b, so verhält sich c zu d, und

vertauscht man die Stellen, so verhält sich b : d wie a : c und daher auch

die Summe der Glieder des einen Verhältnisses zu der Summe der

Glieder des anderen Verhältnisses wie ein Glied des einen zum

entsprechenden Gliede des anderen. Wenn die Austeilung die Glieder so

paart und so zusammensetzt, dann ist das Verfahren ein gerechtes.

Das Gerechte in der Zuerteilung besteht also in der Verbindung des

Gliedes a mit c und des Gliedes b mit d, und dieses Gerechte bedeutet

ein Mittleres, das Ungerechte dagegen etwas, was gegen die Proportion

verstößt. Denn das Proportionale ist ein Mittleres, das Gerechte aber ist

ein Proportionales. Die Mathematiker nennen es eine geometrische

Proportion; denn in der geometrischen Proportion verhält sich die eine

Summe zur anderen Summe wie das eine Glied zum anderen Gliede.

Diese Proportion hier ist nicht stetig; denn aus der Person, der etwas

zuerteilt wird, und aus der Sache, die ihr zuerteilt wird, kann nie ein

einziges und identisches Glied werden. Das also ist das Gerechte, das

Proportionale, und das Ungerechte ist das, was gegen das Proportionale

verstößt; dies aber ergibt das eine Mal ein Zuviel, das andere Mal ein

Zuwenig. So tritt es uns denn auch in der Wirklichkeit entgegen. Wer

ungerecht handelt, nimmt vom Gute zu viel, wer ungerecht behandelt

wird, bekommt zu wenig; und umgekehrt ist es mit den Lasten. Denn

das geringere Übel wird im Verhältnis zum größeren Übel unter den

Begriff des Guten einbezogen. Das geringere Übel ist dem größeren

vorzuziehen; was aber vorzuziehen ist, ist ein Gut, und ein größeres Gut

ist das, was in höherem Maße vorzuziehen ist.

b)

Das Gerechte im Wiederherstellen

Dies also ist die eine Art des Gerechten; die andere, die noch bleibt, ist

die wiederherstellende, wie sie in den geschäftlichen Beziehungen, den

129


I. Teil - Die sittliche Anforderung

frei gewollten und den nicht frei gewollten, zur Erscheinung kommt. Das

Gerechte in diesem Sinne trägt einen ganz anderen Charakter als das

vorher Behandelte. Denn das Gerechte in der Austeilung dessen was

vielen zukommt besteht immer in einem Verfahren, das die vorher

charakterisierte Proportion innehält. Wenn eine Geldsumme, an die

mehrere einen Anspruch haben, verteilt werden sol , so wird es nach

demselben Verhältnis geschehen, in welchem die Beiträge zueinander

stehen die jeder geliefert hat; und das Ungerechte, das den Gegensatz

zum Gerechten in dieser Bedeutung bildet, ist das was gegen die

Proportion verstößt. Das Gerechte dagegen, wie es in den geschäftlichen

Beziehungen vorkommt, bedeutet wohl eine Gleichheit, und das

Ungerechte eine Verletzung der Gleichheit, aber nicht im Sinne jener Art

von Proportion, sondern im Sinne der arithmetischen Proportion. Denn

hier macht es keinen Unterschied, ob es ein ehrenwerter Mann ist der

einen schlechten, oder umgekehrt ob es ein schlechter Mann ist der

einen rechtschaffenen um das seinige gebracht, noch ob ein

rechtschaffener oder ein schlechter Mensch den Ehebruch begangen hat;

sondern das Gesetz achtet bloß auf den Unterschied in der Größe des

Unrechts und des zugefügten Schadens und behandelt die Personen als

gleich; es fragt nur, ob der eine Unrecht tut, der andere Unrecht leidet,

der eine schädigt, der andere geschädigt worden ist, und darum versucht

der Richter aus dem Ungerechten in dieser Bedeutung, welches wider die

Gleichheit verstößt, die Gleichheit wiederherzustellen. Hat der eine

Wunden empfangen, der andere Wunden ausgeteilt, hat der eine getötet,

der andere den Tod erlitten, so ist zwischen dem der die Tat erlitten und

dem der sie verübt hat, ein Verhältnis ungleicher Teilung eingetreten, und

der Richter versucht vermittels der Strafe die Gleichheit herzustellen,

indem er auf der Seite wo der Überschuß an Gewinn ist einen Abzug

macht. Denn man spricht aus solchem Anlaß unbedenklich von einem

Gewinn, auch wenn das Wort in manchen Fällen eigentlich nicht paßt;

z.B. man spricht von Gewinn bei dem, der Wunden ausgeteilt, und von

Verlust bei dem, der sie erlitten hat. Aber wenn was einem widerfahren

ist dem Maß unterworfen wird, so faßt man das eine als Verlust auf, das

andere als Gewinn. Und so ist denn auch hier zwischen dem Zuviel und

130


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

dem Zuwenig das Gleiche das Mittlere. Gewinn und Verlust sind

einander entgegengesetzt, jener als das Zuviel, dieser als das Zuwenig;

das eine als zuviel des Guten und zuwenig des Übels ist Gewinn, das

Entgegengesetzte Verlust, dazwischen als das Mittlere das Gleiche und

das was wir als das Gerechte bezeichnen. Das wiederherstellende

Gerechte wäre demnach das Mittlere zwischen Gewinn und Verlust.

Darum nimmt man, wenn man in einen Streit geraten ist, seine Zuflucht

zum Richter; zum Richter gehen aber heißt sich an das Gerechte

wenden. Denn des Richters Bedeutung ist gleichsam die, das Gerechte in

Person zu sein. Man sucht den Richter, wie man das Mittlere sucht;

manche Leute nennen ihn geradezu den Mittelsmann, in der

Überzeugung, daß einer das Gerechte erlangt, wenn ihm das Mittlere

zuteil wird. Das Gerechte ist demnach ein Mittleres, wenn dies doch

auch vom Richter gilt. Der Richter stellt Gleichheit her, und wie bei einer

in ungleiche Abschnitte geteilten Linie nimmt er vom größeren

Abschnitt das Stück hinweg, um das er über die Mitte hinausreicht, und

fügt es zum kleineren Abschnitt hinzu. Wenn aber ein Ganzes unter zwei

geteilt wird, so sagt man, man habe dann bekommen was einem gebührt,

wenn man das Gleiche erhält wie der andere; das Gleiche aber ist das

nach arithmetischer Proportion Mittlere zwischen dem Zugroßen und

dem Zukleinen. Eben daraus erklärt sich der Ausdruck für das Gerechte

(dikaion) er bedeutet die Zweiteilung (dicha) er müßte also eigentlich

dichaion, und das Wort für Richter dikastês, eigentlich dichastês lauten.

Wenn man nämlich bei zwei gleichen Größen von der einen ein Stück

fortnimmt und es der anderen hinzufügt, so ist die letztere um das

Zweifache dieses Stückes größer geworden als die andere. Nähme man

nur das Stück von der einen fort, ohne es zur anderen hinzuzufügen, so

würde die eine Größe die andere nur um dieses Stück übertreffen; so

aber ist die vermehrte Größe um dieses eine Stück größer als die Hälfte

und die Hälfte wieder um dasselbe Stück größer als der kleinere Teil.

Daraus also ersieht man, wie viel man dem der zuviel hat abnehmen und

wieviel man dem der zuwenig hat zuweisen muß. Das Stück, um das die

Hälfte größer ist als der Anteil dessen der zuwenig hat, muß man diesem

zulegen, und das Stück, um das die Hälfte von dem größten Anteil

131


I. Teil - Die sittliche Anforderung

übertroffen wird, muß man von diesem fortnehmen. Gegeben seien drei

gleiche Linien:

AB, CD und EF; schneidet man von AB ein Stück GB ab, fügt man dann

zu EF das Stück FJ = GB hinzu, so ist die ganze Linie EJ um das Stück

HF + FJ = 2 GB größer als AG, und um das Stück FJ größer als CD.

Diese Ausdrücke: Gewinn und Verlust, sind von dem freiwilligen

Austausch der Güter hergenommen. Gewinn nennt man den Zuwachs

an den Gütern, die einer besitzt; Verlust erleiden heißt weniger haben, als

man ursprünglich hatte. So ist es bei Kauf und Verkauf und bei den

anderen Geschäften, bei denen das Gesetz dem Privatwillen seine

Genehmigung gewährt hat. Erlangt man dabei weder einen Überschuß

noch eine Minderung, sondern nur eben das was man hingegeben hat, so

sagt man, man behalte was man hat und erfahre weder Verlust noch

Gewinn. Das Gerechte ist daher in den nicht auf Freiwilligkeit

beruhenden geschäftlichen Beziehungen ein Mittleres zwischen Gewinn

und Verlust, also dies, daß man nachher das gleiche hat wie vorher.

c)

Vergeltung, Austausch

Manche sind der Ansicht, auch die Wiedervergeltung, Gleiches für

Gleiches, sei ohne weiteres ein Gerechtes. So lehrten die Pythagoreer; sie

bestimmten den Begriff des Gerechten schlechthin als die Vergeltung für

das einem anderen Zugefügte. Dieser Begriff der Vergeltung paßt aber

weder auf das austeilende, noch auf das wiederherstellende Gerechte;

obwohl man gemeinhin auch das Gerechte im Sinne des Rhadamanthys

mit diesem Begriffe bezeichnen möchte:

132


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Wem widerfährt, was er tat, dem wird das grade, was recht ist.

Beides geht indessen oftmals weit auseinander. So wenn jemand, der ein

Amt führt, einen schlägt, dann ist diesem nicht gestattet wieder zu

schlagen, und wenn jemand einen der ein Amt hat geschlagen hat, so

muß er nicht bloß Schläge wieder erhalten, sondern auch noch sonstige

Strafe erleiden. Einen großen Unterschied macht es ferner, ob die

Handlung freiwillig oder unfreiwillig war. Aber in dem auf Austausch

gerichteten Verkehr ist das, was den Verkehr aufrecht erhält, das

Gerechte in dieser Form, die Vergeltung nach Proportion, und nicht die

nach einfacher Gleichheit. Vergeltung nach Proportion ist die Bedingung

für den Bestand der Staatsgemeinschaft. Denn Vergeltung wird entweder

für Übeltat begehrt, und fiele sie hier fort, so wäre es der Zustand der

Knechtschaft, falls es keine Vergeltung gibt, oder für Wohltat, und

unterbleibt sie hier, so hört jede Art von Hingebung auf; durch solche

Hingebung aber erhält sich das Gemeinschaftsleben. Darum stellt man

auch den Menschen ein Heiligtum der Huldgöttinnen in den Weg, um

den Dank für erfahrene Huld einzuschärfen. Denn das ist des Dankes

eigenstes Wesen; wer Huld erwiesen hat, dem muß man wieder dienen

und ihm gegenüber selbst wieder mit Hulderweisung von vorne

beginnen.

Es ist wie ein Entsprechen nach Art der Diagonalen eines

Parallelogramms, die sich kreuzen, was die Wiedervergeltung nach

Proportion ausmacht. Man nehme einen Baumeister A, einen

Schuhmacher B, ein Haus C und Schuhzeug D. Der Baumeister bedarf

dessen was der Schuhmacher produziert, und muß diesem dafür abtreten

was er selbst produziert. Ist nun zunächst das nach Proportion Gleiche

festgestellt und findet danach der Entgelt statt, so ist dieser Vorgang der

von uns bezeichnete. Mangelt es daran, so findet keine Gleichheit statt,

und der Austausch läßt sich nicht aufrecht erhalten; denn da hindert

nichts, daß das Erzeugnis des einen das des anderen an Wert übertreffe.

Es muß also Gleichheit zwischen beiden ausdrücklich hergestellt werden.

Dasselbe findet auch auf den anderen Gebieten der Produktion statt. Sie

würde unmöglich gemacht, wenn nicht das was der Produzent nach

133


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Quantität und Qualität herstellt, von den Konsumenten in gleicher

Quantität und Qualität zurückerstattet würde.

Ein Arzt und noch ein Arzt ergeben keine Gemeinschaft des

Austausches, aber wohl ein Arzt und ein Landwirt, und überhaupt zwei

Personen, die nicht gleich sind; aber zwischen diesen muß dann eine

Ausgleichung stattfinden. Darum muß alles, was ausgetauscht werden

soll, irgendwie vergleichbar sein. Dazu nun ist das Geld in die Welt

gekommen, und so wird es zu einer Art von Vermittler; denn an ihm

wird alles gemessen, also auch das Zuviel und Zuwenig: etwa welches

Quantum von Schuhzeug einem Hause oder einem Quantum von

Lebensmitteln gleich zu setzen ist. Es muß also der Unterschied

zwischen dem Schuhzeug und dem Hause oder den Lebensmitteln

ebensogroß sein, wie der Unterschied zwischen dem Baumeister und

dem Schuhmacher oder dem Landwirt. Findet diese Gleichheit nicht

statt, so gibt es keinen Austausch und keinen Verkehr, und diese

Gleichheit kann nicht stattfinden, wenn es kein Mittel gibt, das Gleiche

zu bestimmen. Es bedarf also eines einzigen allgemeinen Wertmessers,

wie vorher gezeigt worden ist. Es ist aber in Wirklichkeit das Bedürfnis,

das alles zusammenhält. Gäbe es keine Bedürfnisse oder gäbe es darin

kein Gleich wider Gleich, so gäbe es keinen Austausch oder doch keinen

von der gegebenen Art. So hat man denn durch Übereinkunft das Geld

eingeführt gleichsam als Unterlage für den Austausch der Gegenstände

des Bedürfnisses, und den Namen nomisma hat das Geld davon

erhalten, daß es nicht der Natur, sondern dem Gesetz (nomos) seine

Existenz verdankt und es in unserer Macht steht, es umzuändern und es

außer Kurs zu setzen.

Es wird demnach ein Entgelt hergestellt werden, wenn Gleichheit

hergestellt ist, so daß der Unterschied, der zwischen dem Landwirt und

dem Schuhmacher vorhanden ist, ebenso als Unterschied zwischen dem

Produkt des Schuhmachers und dem des Landwirts wiederkehrt.

Indessen darf man sie nicht erst dann, wenn sie den Austausch schon

vollzogen haben, auf das Schema der Proportion zurückführen wollen,

134


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

beobachtet man das nicht, so erhält das eine von den beiden äußeren

Gliedern die beiden über die Mitte überschießenden Stücke, sondern

solange sie noch im Besitze ihrer Erzeugnisse sind. In dieser Weise sind

sie gleich, und sie stehen in Verkehrsgemeinschaft, weil diese Gleichheit

durch sie hergestellt werden kann. Der Landwirt sei A, das Getreide C,

der Schuhmacher B; dann wird sein Produkt D dem Getreide

gleichwertig gemacht. Gäbe es keine Möglichkeit, diese Gleichwertigkeit

des Entgelts herzustellen, so gäbe es keine Gemeinschaft des Verkehrs.

Daß aber das Bedürfnis es ist, was sie zusammenhält wie ein einiges

Ganzes, das zeigt sich darin, daß es zu keinem Austausch kommt, wenn

sie beide gegenseitig, oder der eine von ihnen, was der andere hat, nicht

bedürfen; ebensowenig wie es bei freigegebener Getreideausfuhr dazu

kommt, wenn der Produzent des Getreides Wein bedarf und der andere

keinen hat.

Es muß also darin eine Gleichheit hergestellt werden. Zum Zwecke des

künftigen Austausches, wenn gegenwärtig kein Bedarf vorhanden ist,

d.h. also damit der Austausch dann stattfinden kann, wenn der Bedarf

eintritt, dient uns das Geld gewissermaßen als Bürge. Denn man muß

was man braucht erlangen können, indem man Geld dafür zahlt.

Allerdings erfährt das Geld denselben Wandel in der Nachfrage und

vermag auch nicht immer den gleichen Wert zu bewahren; indessen,

darin liegt seine Bedeutung, daß sein Wert weniger schwankt. Es muß

darum alles seinen bestimmten Preis haben; denn nur unter dieser

Bedingung wird es immer einen Austausch geben, und wenn diesen,

auch eine Gemeinschaft des Verkehrs. Das also ist die Funktion, die das

Geld übt; es ist ein Maß, das alle Güter kommensurabel macht und so

die Gleichheit herzustellen ermöglicht. Ohne Austausch kein Verkehr,

ohne Gleichheit kein Austausch, ohne gemeinsames Maß keine

Gleichheit, in Wirklichkeit nun ist es allerdings nicht möglich, daß das

was so verschieden ist, kommensurabel werde; aber wohl läßt es sich in

einer für das Bedürfnis ausreichenden Weise herstel en. Dazu also muß

es ein einheitliches Maß geben und zwar durch Übereinkunft, und

deshalb heißt es Geld, nomisma, »was nach Satzung gilt«. Das Geld

135


I. Teil - Die sittliche Anforderung

macht alle Dinge kommensurabel; denn durch Geld werden alle Dinge

gemessen. Das Haus sei A, 10 Minen B, das Bett C; dann ist, wenn das

Haus 5 Minen wert, mit anderen Worten = 5 Minen ist, A die Hälfte von

B. Das Bett C aber sei 1/10 von B: dann ergibt sich daraus, wie viel

Betten einem Hause gleich kommen, nämlich 5. Man begreift, daß bevor

das Geld existierte der Austausch sich in der letzteren Weise vollzog,

denn der Sache nach ist es eines und dasselbe, ob man für ein Haus 5

Betten oder den Preis von 5 Betten hergibt.

Damit hätten wir denn den Begriff dessen was gerecht und was

ungerecht ist, bezeichnet. Auf Grund der gegebenen Bestimmungen

ergibt sich, daß die gerechte Handlungsweise die Mitte bezeichnet

zwischen dem Unrechttun und dem Unrechtleiden. Das erstere bedeutet,

für sich zuviel nehmen, das letztere zuwenig bekommen. So ist denn die

Gerechtigkeit als Charaktereigenschaft das innehalten der Mitte; aber sie

ist es nicht in demselben Sinne wie die anderen Arten der sittlichen

Gesinnung, sondern in dem Sinne, daß sie die Mitte des Gegenstandes

trifft, während die Ungerechtigkeit die jenseits und diesseits der Mitte

liegenden Quanta des Gegenstandes anstrebt. Gerechtigkeit nun ist die

Gesinnung, vermöge deren der Gerechte ein solcher Mann heißen darf,

der Gerechtes mit bewußtem Vorsatz tut und, wo es sich um das

Zuerteilen handelt, für sich im Verhältnis zum anderen, und für den

anderen im Verhältnis zum dritten, nicht so verfährt, daß er von dem was

begehrenswert ist sich selbst zuviel und dem Nächsten zuwenig

zuwendet, und bei dem was eine Schädigung bedeutet es in umgekehrter

Weise macht, sondern so daß er das nach Proportion Gleiche innehält

für sich und ebenso für den anderen im Verhältnis zu einem dritten. Die

Ungerechtigkeit aber ist die dieser entgegengesetzte Gesinnung des

ungerechten Mannes, und das bedeutet im Gegensatze zur Forderung

der Proportionalität die Richtung auf das Zuviel und das Zuwenig in

Vorteil und Nachteil. Daher ist die Ungerechtigkeit selbst ein Zuviel und

ein Zuwenig, weil sie auf das Zuviel und Zuwenig gerichtet ist, auf das

Zuviel von dem, was ohne weiteres einen Vorteil, und auf das Zuwenig

von dem, was einen Nachteil bedeutet, wo es die eigene Person gilt, und

136


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

ebenso in der Behandlung der anderen, wo es im ganzen auf dasselbe

hinausläuft, gleichviel ob die Verletzung der Proportionalität in der einen

oder der anderen Richtung geschieht. Wo ein ungerechtes Verfahren

vorliegt, da gibt es ein Unrechtleiden, wenn man zuwenig empfängt, und

ein Unrechttun, wenn man für sich zuviel nimmt.

Damit darf die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit einerseits, der

Ungerechtigkeit andererseits, und ebenso die nach dem Wesen des

Gerechten und Ungerechten überhaupt als erledigt gelten.

C.

Das Rechtsgesetz

a)

Das Recht im Staat und in der Familie

Nun kann es aber ganz wohl vorkommen, daß einer ungerecht handelt,

ohne doch ein ungerechter Mensch zu sein. Es ist also die Frage: was

sind das für ungerechte Handlungen in jeder Art von ungerechter

Handlungsweise, die den der sie begeht, als einen Menschen von

ungerechtem Charakter, etwa einen Dieb, einen Ehebrecher, einen

Räuber kennzeichnen? Oder sollte der Unterschied gar nicht in der Art

der Handlungen liegen? Es könnte einer mit einem Weibe Umgang

haben bei vollem Wissen, wer sie ist, und doch wäre es möglich, daß

nicht bewußter Vorsatz, sondern heftige Leidenschaft dazu den Antrieb

bildet. Dann tut er also unrecht und ist dennoch kein ungerechter

Mensch, ebensowenig wie einer jedesmal ein Dieb ist, der doch

gestohlen hat, oder der ein Ehebrecher ist, der die Ehe gebrochen hat,

und was sonst dahin gehört.

Im Vorhergehenden haben wir erörtert, wie sich die Vergeltung zum

Gerechten verhält. Wir dürfen aber dabei nicht vergessen, daß es sich in

unserer Untersuchung um zweierlei verschiedene Dinge handelt, um das

Gerechte, was gerecht ist ohne weiteres, und um das Recht, das im Staate

gilt. Das letztere hat seine Stelle da, wo eine Anzahl Personen sich zu

einer Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen haben, um ein sich

137


I. Teil - Die sittliche Anforderung

selbstgenügendes Ganzes zu bilden als Freie und Gleiche, sei nun die

Gleichheit eine Gleichheit der Proportion oder eine einfach

zahlenmäßige. In den Vereinigungen von Menschen dagegen, wo diese

Bedingungen nicht zutreffen, da gilt für die gegenseitigen Beziehungen

nicht das staatliche Recht; aber ein Gerechtes gilt doch auch hier, und

zwar eines in verwandtem Sinne. Denn wo unter Menschen ein Gesetz

für ihre gegenseitigen Beziehungen besteht, da gibt es auch ein

Gerechtes, ein Gesetz aber gibt es, wo es unter Menschen die

Möglichkeit des Unrechts gibt. Denn das Recht setzt die Scheidung

dessen was gerecht und dessen was ungerecht ist. Menschen nun von

ungerechter Gesinnung verüben auch ungerechte Handlungen; aber

nicht alle Menschen, die ungerechte Handlungen verüben, haben auch

eine ungerechte Gesinnung. Diese Handlungsweise aber besteht darin,

daß man von dem was an und für sich ein Gut ist sich selbst zuviel und

von dem was an und für sich ein Übel ist sich selbst zuwenig zuwendet.

Darum überläßt man denn auch die Herrschaft nicht einem Menschen,

sondern dem Gesetz, weil ein Mensch die Herrschaft leicht in seinem

persönlichen Interesse gebraucht und so zum Gewaltherrscher wird. Der

Herrscher aber ist der Bewahrer des Gerechten, und weil des Gerechten,

damit auch des Gleichen. Da er aber für sich kein Zuviel begehrt, wenn

er doch ein gerechter Mann ist, denn er beansprucht für sich von dem

was an und für sich ein Gut ist nicht ein Mehr, wenn es ihm nicht der

Proportionalität nach zukommt, und seine Mühewaltung geschieht

insofern im Dienste der anderen; daher denn auch das Wort: die

Gerechtigkeit des einen sei ein Vorteil für den anderen, das wir schon

oben erwähnt haben, so muß man ihm also einen Lohn gewähren, und

dieser besteht in Ehre und Vorrang; diejenigen aber, denen das nicht

genügt, werden zu Gewaltherrschern. Das Recht des Herrn aber über

den Sklaven und das des Vaters über die Kinder ist mit dem eben

bezeichneten nicht dasselbe, sondern ihm nur verwandt. Denn gegen

diejenigen, die schlechthin zu unserer Person gehören, kann man kein

Unrecht üben; der Sklave aber und das Kind, solange bis es das Alter

erreicht hat um selbständig zu werden, ist wie ein Teil des Hausherrn;

niemand aber hat den Vorsatz sich selbst zu schädigen. Darum also kann

138


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

man diesen kein Unrecht zufügen. Mithin gibt es in diesem Verhältnis

auch kein Unrecht und kein Recht wie das, das in der Staatsgemeinschaft

gilt. Denn dieses war dem Gesetze gemäß und galt für Menschen, für die

es der Natur der Sache nach ein Gesetz gibt; das waren aber Menschen,

zwischen denen Gleichheit herrschte sowohl was das Herrschen als was

das Beherrschtwerden anbetrifft. Daher gibt es auch ein Gerechtes noch

eher im Verhältnis zu der Frau als zu den Kindern und Sklaven. Denn

dieses ist das Gerechte, wie es im häuslichen Leben herrscht; allerdings

aber ist auch dieses von anderer Art als das Recht, das im Staatswesen

gilt.

b)

Formelles und Materielles Recht

Das im Staate geltende Recht ist teils von Natur, materielles Recht, teils

durch Gesetz gegeben, positives Recht. Von Natur gegeben ist das, was

allerorten die gleiche Bedeutung hat und sie nicht erst dadurch erlangt,

daß es den Menschen so beliebt oder nicht beliebt; durch Gesetz

gegeben dagegen ist das, was ursprünglich ebensogut so oder auch

anders bestimmt sein könnte, was aber, wenn eine Bestimmung einmal

getroffen ist, so und nicht anders zu behandeln ist, z.B. der Satz, daß das

Lösegeld für den Kriegsgefangenen eine Mine betragen soll, oder daß

man eine Ziege und nicht zwei Schafe zu opfern hat, und was sonst an

gesetzlichen Bestimmungen für die speziellen Beziehungen getroffen

wird, wie das Gebot, dem Brasidas zu opfern, oder solches was die

Manier von Volksbeschlüssen an sich trägt.

Manche nun sind der Meinung, alles Recht sei von dieser Art, also

positives Recht, weil das was von Natur gilt unveränderlich sei und

überall seine Geltung behaupte, wie das Feuer ebensogut hierzulande wie

in Persien brennt, während doch das geltende Recht erfahrungsgemäß

veränderlich ist. Indessen, so liegt die Sache doch nicht; oder doch nur

mit Einschränkung darf man so sagen. Bei den Göttern freilich ist sicher

die Veränderlichkeit ausgeschlossen; bei uns Menschen dagegen gibt es

wohl auch solches, was von Natur ist, aber veränderlich ist gleichwohl

139


I. Teil - Die sittliche Anforderung

alles: und trotzdem ist das eine von Natur, das andere nicht von Natur.

Welche Kennzeichen nun unter dem was auch anders sein könnte

dasjenige hat, was von Natur gilt, welche dasjenige, was nicht von Natur

gilt, sondern nur durch Gesetz und Konvention besteht, während doch

beides gleichmäßig der Veränderung unterliegt, darüber ist es gar nicht

so schwer sich zu verständigen. Paßt doch die gleiche Unterscheidung

auch auf ganz andere Fälle. So ist von Natur die rechte Hand die

stärkere; das schließt aber gleichwohl die Möglichkeit nicht aus, daß alle

Menschen beide Hände gleich gut gebrauchen könnten.

Mit den positivrechtlichen Bestimmungen also, die auf Satzung beruhen

und die das Zweckmäßige im Auge haben, verhält es sich ganz ähnlich

wie mit den Maßen. Denn auch die Maße wie die für Wein oder Getreide

sind nicht überall dieselben; sie sind größer, wo man im großen einkauft,

und kleiner, wo man im kleinen verkauft. Ganz ähnlich sind auch die

nicht von Natur geltenden, sondern von Menschen getroffenen

rechtlichen Bestimmungen nicht überall dieselben; auch nicht einmal die

Verfassungen, während doch, wenn es nach der Natur ginge, bloß eine

überall die beste sein müßte.

Jede einzelne rechtliche und gesetzliche Bestimmung hat gegenüber den

einzelnen Fällen die Bedeutung des Allgemeinen. Denn die wirklich

vorkommenden Fälle sind mannigfach, jede solche Bestimmung aber ist

eine und gilt allgemein. Daraus ergibt sich der Unterschied, der zwischen

einer unrechtlichen Handlung und dem Unrecht, zwischen einer

rechtlichen Handlung und dem Gerechten besteht. Unrecht ist etwas

entweder von Natur oder durch Satzung; ebendasselbe ist, wenn es

vollbracht worden ist, eine widerrechtliche Handlung; ehe es vollbracht

worden ist, ist es das noch nicht, sondern da ist es bloßes Unrecht. Eben

dasselbe gilt von der Rechtsübung. Indessen ist es besser, unter der

»rechtlichen Handlung« das Rechtliche überhaupt, und unter

»Rechtsübung« die Aufhebung eines geschehenen Unrechts insbesondere

zu verstehen. Das einzelne darüber, Beschaffenheit und Anzahl ihrer

140


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Arten, die Gegenstände, mit denen sie es zu tun haben, das wollen wir

gleich im folgenden untersuchen.

c)

Das Unrecht

Ist nun der Begriff des Rechtlichen und des Widerrechtlichen der

bezeichnete, so vollzieht man eine unrechtliche oder eine rechtliche

Handlung nur so, daß man es mit freiem Willen tut; wenn ohne freien

Willen, so ist es so wenig eine unrechtliche wie eine rechtliche Handlung,

oder doch beides nur zufälligerweise; denn da tut man was zufällig mit

dem Recht zusammentrifft oder ihm widerspricht. Der Charakter einer

unrechtlichen wie der einer rechtlichen Handlung bestimmt sich also

danach, ob sie mit freiem Willen oder ohne freien Willen getan ist, ist

eine Handlung frei gewollt, so erregt sie Mißfallen, und dann ist sie

zugleich auch eine unrechtliche Handlung. Es gibt also solches was wider

das Recht verstößt und was doch keine unrechtliche, keine schuldvolle

Handlung ausmacht, und zwar dann wenn es nicht auch ein frei

Gewelltes ist. Frei gewollt aber nenne ich, wie schon früher dargelegt

worden ist, dasjenige was einer, als in seiner Macht stehend, mit Wissen

tut und frei von Irrtum über die Person, die die Handlung betrifft, über

das Werkzeug, womit sie vollbracht wird, und über den Zweck, zu dem

sie geschieht: so daß er z.B. weiß, wer es ist, den er schlägt, welches das

Werkzeug und welches der Zweck, und daß bei dem al en ebenso der

bloße Zufall wie der äußere Zwang ausgeschlossen ist. Ein Zwang von

der Art wie wenn ein anderer seine Hand nähme und jemanden damit

schlüge, höbe den Wil en auf; denn dann läge es nicht in seiner Macht.

Der Geschlagene kann andererseits sein Vater sein, jener aber zwar

wissen, daß es ein Mensch und einer der Anwesenden ist, und doch nicht

wissen, daß es sein Vater ist. Entsprechende Bestimmungen dürfen auch

für den Zweck wie für alle Umstände gelten, unter denen die Handlung

geschieht.

Was nun auf Grund eines Irrtums geschieht, oder zwar nicht auf Grund

eines Irrtums, aber doch so daß es nicht in der Gewalt des Handelnden

141


I. Teil - Die sittliche Anforderung

stand, oder was infolge eines Zwanges geschieht, das ist nicht frei

gewollt. Denn wir tun und leiden mancherlei, auch da wo es sich um

solches handelt was die Natur mit sich bringt, wovon sich weder sagen

läßt, daß es frei gewollt noch daß es nicht frei gewollt ist, wie z.B. daß wir

altern und sterben. Bei dem unrechtlichen und bei dem rechtlichen

Handeln nun steht es, auch was die Zufälligkeit anbetrifft, ebenso. Es

kann einer ein Depositum ohne seinen Willen und aus Furcht

zurückerstatten, von einem solchen dürfte man weder sagen, daß er

rechtlich handle noch daß er die rechtliche Anforderung erfülle, oder

doch nur daß es durch bloßen Zufall so sei. Ebenso muß man von dem,

der unter der Macht des Zwanges und wider seinen Willen die

Zurückerstattung eines Depositums unterläßt, sagen, es sei nur durch

Zufall, daß er unrechtlich handle und tue was wider das Recht ist.

Von unseren freigewollten Handlungen vollziehen wir die einen mit

Vorsatz, die anderen ohne Vorsatz; mit Vorsatz diejenigen, die aus

vorhergehender Überlegung entspringen, ohne Vorsatz diejenigen, denen

eine Überlegung nicht vorhergeht. In dem Verkehr der Menschen

untereinander kann also die Schädigung des einen durch den anderen in

drei Formen erfolgen. Die eine ist ein Versehen infolge eines Irrtums; da

handelte jemand ohne daß er wußte, welche Person noch welche Sache

seine Handlung betraf, noch mit welchen Hilfsmitteln oder zu welchem

Zwecke er sie vollbrachte. Es meinte etwa einer, er werfe nicht, oder

nicht mit diesem Werkzeug, oder nicht diese Person, oder nicht in dieser

Absicht; der Erfolg aber war nicht der, um dessen willen er zu handeln

dachte; z.B. er handelte nicht um jemand zu verwunden, sondern bloß

um ihn zu necken, oder nicht diese Person oder nicht mit diesem

Werkzeug. Geschieht nun der Eingriff in fremdes Recht wider das was

man voraussehen konnte, so ist es ein bloßer Unfall. Geschieht sie nicht

wider solche mögliche Voraussicht, aber doch ohne rechtswidrige

Gesinnung, so ist es Fahrlässigkeit; denn ein fahrlässiges Vergehen liegt

vor, wo der Anstoß zum Kausalverlauf vom Täter, ein Unfall, wo er von

einem Äußeren stammt. Hat er mit Bewußtsein, aber ohne Vorbedacht

gehandelt, so ist es ein Unrecht von der Art, wie man es im Zorne und in

142


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

sonstigen Affekten begeht, die einen Menschen mit Notwendigkeit oder

doch der menschlichen Natur gemäß befallen. Wenn man in dieser Weise

andere schädigt und sich vergeht, so tut man zwar unrecht und begeht

einen Eingriff in fremdes Recht; aber man ist deshalb noch kein Mensch

von widerrechtlicher und auch nicht von niedriger Gesinnung; denn die

Schädigung ist nicht aus niedriger Gesinnung hervorgegangen. Geschieht

sie dagegen mit Vorbedacht, dann zeigt der Täter eine widerrechtliche

und niedrige Gesinnung. Mit Recht beurteilt man darum Handlungen im

Affekt nicht als vorbedachte; denn der schuldige Teil ist hier nicht

eigentlich der der im Affekte handelt, sondern der den Affekt

hervorgerufen hat. Dabei wird nun ferner auch nicht über den

Tatbestand gestritten, sondern über die Frage, ob der Täter recht getan

hat. Denn in Zorn gerät man über eine vermeintlich erfahrene

Verletzung. Da streiten nicht, wie bei Rechtsgeschäften, die Parteien, von

denen die eine, falls sie nicht aus reiner Vergeßlichkeit handeln,

notwendig schlechtgläubig ist, über den Tatbestand; sondern während

man über die Sachlage gleicher Meinung ist, streitet man darüber, auf

welcher Seite das Recht liegt. Wo einer auf Schädigung des anderen

ausgeht, ist Irrtum ausgeschlossen; dort aber glaubt der eine in seinem

Rechte geschädigt zu sein, während der andere es bestreitet. Wenn einer

vorsätzlich den andern schädigt, dann handelt er unrechtlich, und

solchen unrechtlichen Handlungen zufolge ist derjenige der sie begeht

ein unrechtlich gesinnter Mann, sofern er in seiner Handlungsweise

gegen die Gleichheit nach Proportion oder gegen die einfache Gleichheit

verstößt; und ebenso ist einer ein rechtlich gesinnter Mann, wenn sein

Vorsatz ausdrücklich darauf gerichtet ist, das Recht innezuhalten.

Dagegen dazu daß er das Recht innehält gehört nur dies, daß er frei

wollend handelt.

Unter den nicht frei gewollten Handlungen sind solche, denen man eine

nachsichtige Beurteilung gewährt, andere, denen man sie versagt. Die

Verstöße gegen das Recht, die nicht bloß im Irrtum, sondern auf Grund

des Irrtunis begangen werden, verdienen solche Nachsicht; diejenigen,

die man nicht auf Grund des Irrtums, sondern zwar im Irrtum, aber auf

143


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Grund eines Affektes begeht, der weder naturgemäß noch einem

Menschen zuzutrauen ist, erlangen solche nachsichtige Beurteilung nicht.

d)

Unrecht gegen den Einwilligenden

Eine Schwierigkeit könnte man darin finden, ob die Begriffe Unrecht

erleiden und Unrecht tun hinlänglich genau bestimmt worden sind, und

zunächst ob ein Fall denkbar ist, wie Euripides ihn schildert, der sich

seltsam genug so ausdrückt:

Die eigne Mutter tötet′ ich, ein kurzes Wort!
Wol end gleich ihr? nicht wollend die nicht wollende?

Denn ist es wirklich möglich, mit seinem Willen schuldvolles Unrecht zu

leiden? Oder geschieht es nicht vielmehr immer wider Willen, gerade wie

andererseits das schuldvolle unrechtliche Handeln immer mit Willen

geschieht? Und sollte es sich damit immer auf diese oder jene Weise

verhalten, so daß es immer gewollt oder nicht gewollt wäre, wie das

unrechtliche Handeln immer frei gewollt ist? oder ist es bald frei gewollt,

bald nicht? Die gleiche Frage erhebt sich dann auch in dem Fall, wo

einem sein Recht wird. Denn alle Erfüllung des Rechts geschieht frei

wollend, und es liegt deshalb die Annahme nahe, daß der Gegensatz auf

beiden Seiten der gleiche sei und daß ungerecht behandelt werden und

sein Recht erhalten beides entweder frei gewollt oder nicht gewollt sei.

Indessen scheint es undenkbar, auch da wo einem sein Recht wird, daß

es einem immer mit seinem Willen geschehe; denn es kommt vor, daß

einem sein Recht wird, ohne daß er es will.

Weiter kann man auch die Frage aufwerten, ob jedem das Unrecht, das

ihm widerfahren ist, durch eine unrechtliche Handlung widerfahren ist,

oder ob es mit dem Erleiden eines Unrechtes ebenso ist wie mit dem

Zufügen. Denn in beiden Fällen, ob einem Unrecht widerfährt oder ob

einer es anderen zufügt: die Möglichkeit ist immer gegeben, daß man das

Recht nur zufällig treffe oder erlange, und offenbar ist es beim Unrecht

ganz ähnlich. Bedeutet doch in seinem Handeln das Recht verletzen

144


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

nicht dasselbe, wie unrechtlich handeln, und Unrecht erfahren nicht

dasselbe wie eine unrechtliche Handlung erleiden. Das gleiche gilt wo die

Rechtsvorschrift erfüllt wird und wo einer sein Recht erlangt. Denn es ist

unmöglich, daß einer eine unrechtliche Handlung erleide, wo nicht einer

ist, der unrechtlich handelt, oder daß einer rechtlich behandelt werde, wo

nicht einer da ist, der rechtlich verfährt. Bedeutet aber unrechtlich

handeln ohne weiteres, frei wollend einen anderen an seinem Rechte

kränken, und bedeutet dies frei wollend tun so viel wie es mit Kenntnis

der Person, des Werkzeugs und der Art und Weise tun; schädigt ferner

wer sich nicht zu beherrschen weiß sich selbst mit freiem Wollen: so

würde dieser mit Willen Unrecht leiden, und mithin wäre es möglich, daß

einer sich selbst Unrecht tue. Es ist aber auch dies eine der

aufgeworfenen schwierigen Fragen, ob einer sich selbst Unrecht

zuzufügen vermag, und andererseits könnte auch der Fall vorkommen,

daß einer der sich nicht in der Gewalt hat, mit seinem Willen von einem

anderen mit dessen Willen geschädigt wird, und so wäre es wieder

möglich, mit Willen Unrecht zu leiden. Oder sollte etwa die

Begriffsbestimmung des wissentlichen Unrechts nicht zutreffend sein,

sondern sollte es noch des Zusatzes bedürfen, daß wenn einer mit

Kenntnis der Person des Werkzeugs und der Art und Weise den andern

schädigt, es auch noch gegen den Willen des anderen geschehen muß?

Es kommt nun wohl vor, daß jemand mit Willen an seinem Recht

geschädigt wird und Unrecht erleidet; aber niemand erleidet mit Willen

eine unrechtliche Handlung. Denn niemand, auch nicht der Mensch

ohne Selbstbeherrschung, hat den Willen, Unrechtliches zu erdulden; er

handelt nur gegen seinen eigenen Willen. Denn niemand will etwas, dem

er nicht einen Wert beilegt, und auch der Unenthaltsame tut bloß nicht,

was er zu tun für geboten hält. Wer aber das Seinige weggibt, wie Homer

erzählt daß Glaukos es dem Diomedes gegenüber getan habe, »Gold für

Erz, was hundert an Wert, für solches was neun wert«, dem widerfährt

kein Unrecht. Denn wohl steht es bei ihm fortzugeben; aber eine

unrechtliche Behandlung zu erfahren, das steht nicht bei ihm; sondern

dazu gehört, daß einer da sei, der eine unrechtliche Handlung begeht.

145


I. Teil - Die sittliche Anforderung

e)

Rechtliche Gesinnung

Was also das Unrechtleiden anbetrifft, so leuchtet ein, daß man Unrecht

nicht mit Willen leidet. Nun bleiben aber von dem was wir uns

vorgesetzt haben, noch zwei Punkte zu erörtern. Handelt derjenige

unrechtlich, der dem anderen mehr zuerteilt als ihm zukommt? oder der

andere, der es empfängt? Und zweitens, ist es möglich, sich selbst

Unrecht zu tun? Wenn nämlich möglich ist, was wir vorher bezeichnet

haben, und wenn derjenige unrechtlich handelt, der dem anderen zuviel

zuerteilt, und nicht derjenige, der es empfängt, so tut einer sich selbst

Unrecht, wenn er mit Wissen und Wollen dem anderen von dem

Seinigen zuviel zuerteilt. So aber verfahren, sollte man denken, gerade

rechtlich gesinnte Leute; denn ein billig denkender Mann hat eher die

Neigung, für sich zu wenig zu beanspruchen. Oder läßt sich auch das

nicht so schlechthin sagen? Ein solcher Mann nimmt ja dafür von einem

anderen Gute wo möglich mehr in Anspruch, etwa Ehre oder sonst ein

an und für sich wertvolles Gut. Die Lösung liegt in dem was über den

Begriff der unrechtlichen Handlung gesagt worden ist. Denn es

widerfährt einem nichts wider den eigenen Willen; es ist also kein

Unrecht was er deshalb erleidet, sondern wenn irgend etwas, dann doch

immer nur eine Schädigung. Offenbar aber ist es jedesmal der

Zuerteilende, der Unrecht tut, und nicht der zuviel Empfangende; denn

nicht derjenige handelt unrechtlich, bei dem das was wider das Recht ist

sich findet, sondern derjenige, bei dem sich der Wille findet, das

Widerrechtliche zu tun; dies aber findet sich bei dem, dem die

Urheberschaft der Handlung zukommt, und diese kommt dem

Zuerteilenden zu und nicht dem Empfangenden.

Ferner spricht man von einem Tun in mehrfachem Sinne. Man sagt von

unbeseelten Dingen, daß sie töten; man sagt es von der Hand; man sagt

es auch von dem Sklaven, der tut, was ihm sein Herr befohlen hat. Da

begeht also einer, während er tut was wider das Recht ist, doch keine

unrechtliche Handlung. Wenn ferner jemand im Irrtum über die

Einzelheiten des Falles ein Urteil fällt, so vergeht er sich nicht gegen das

gesetzliche Recht und sein Urteil ist nicht unrechtlich, es sieht nur aus

146


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

wie ein unrechtliches Urteil. Denn das eine ist das gesetzliche, das

positive Recht, und das andere das natürliche, das materielle Recht. Hat

einer dagegen einen ungerechten Spruch wissentlich gefällt, so ist es auch

bei diesem ein selbstsüchtiges Streben was ihn leitet, Gunst bei der einen

oder Rache an der anderen Partei; also hat derjenige, der aus solchen

Gründen einen ungerechten Spruch fällt, ganz so als ob er vom

ungerechten Gut einen Teil an sich gebracht hätte, ein Zuviel für sich

genommen. Hat doch auch einer, der in solchem Sinne über das

Eigentum an einem Acker entschieden hat, nicht den Acker bekommen,

sondern Geld.

Die Menschen nun meinen, es stehe in ihrer Gewalt sich gegen das Recht

zu vergehen; darum sei es auch leicht, rechtlich zu verfahren. Indessen,

so liegt die Sache doch nicht. Allerdings, mit der Frau des Nachbarn

Umgang zu haben, seinen Nächsten zu schlagen, jemandem Bestechung

in die Hand zu drücken, ist leicht und steht in der Menschen Gewalt;

aber dergleichen zu tun wenn man eine feste Charakterbeschaffenheit

hat, ist weder leicht noch steht es in der Menschen Gewalt. Ebenso

meint man, es sei keine besondere Wissenschaft, zu wissen was Recht

und was Unrecht ist, weil es nicht schwierig sei zu verstehen, was die

Gesetze bestimmen. Allein darin besteht nicht das Recht, oder es bestellt

darin doch nicht hauptsächlich. Sondern wie man handeln und wie man

sich beim Zuerteilen verhalten muß, damit eine dem Recht gemäße

Handlung zustande komme, das ist die Aufgabe und noch schwieriger als

zu wissen was der Gesundheit zuträglich ist. Auch hier ist es leicht zu

wissen, was Honig, was Wein, was Nieswurz, was Brennen und

Schneiden ist; aber wie man das zum Zwecke der Gesundheit

anzuwenden hat, bei welcher Person, zu welcher Zeit, das ist eine so

schwere Aufgabe, daß man dazu ein gelernter Arzt sein muß. Aus eben

demselben Grunde meint man wohl, es stehe in eines rechtschaffenen

Mannes Vermögen, eben sowohl auch widerrechtlich zu handeln; ein

rechtschaffener Mann habe nicht desto weniger, sondern eher noch

desto mehr, das Vermögen, alle derartigen Handlungen zu begehen, auch

mit dem Weibe eines andern zu leben und einen anderen zu schlagen; ein

147


I. Teil - Die sittliche Anforderung

tapferer Mann könne ebensogut den Schild wegwerfen, den Rücken

kehren und beliebig wohin davon laufen. Indessen ein feiger Mensch

sein, oder widerrechtlich leben, das bedeutet doch nicht solche

Handlungen begehen, oder bedeutet es doch nur als beiläufige Folge;

sondern es bedeutet so handeln auf Grund einer bestimmten

Gesinnung, wie auch Arzt sein und gesund machen nicht heißt schneiden

oder nicht schneiden, Arzenei verordnen oder nicht verordnen, sondern

diese bestimmte Beschaffenheit haben.

f)

Das Rechtssubjekt

Recht gibt es für solche Wesen, die an den Dingen teilhaben, die an und

für sich Güter bedeuten, und die davon zuviel oder zuwenig haben

können. Denn es gibt Wesen, bei denen ein Zuviel nicht denkbar ist, wie

es doch sicherlich bei den Göttern der Fall ist, und andere, denen auch

der kleinste Teil davon nicht zuträglich, sondern denen alles schädlich ist,

wie den unheilbar Bösen, und wieder andere, denen es bis zu einem

gewissen Maße frommt. Unter Menschen also gilt deshalb das Recht.

g)

Billigkeit

Das Erörterte fordert seine Ergänzung in einer Ausführung über den

Begriff der Billigkeit und des Billigen und über das Verhältnis der

Billigkeit zur Gerechtigkeit und des Billigen zum Gerechten. Genauere

Erwägung zeigt, daß das Billige weder schlechthin dasselbe ist wie das

Gerechte, noch der Gattung nach davon verschieden ist. Zuweilen

gewinnt das Billige und der billiggesinnte Mann unsere Zustimmung, so

daß wir den Begriff mit unserem Beifall auch auf andere Gebiete

übertragen und es als das Gute über haupt fassen und das in höherem

Grade der Billigkeit Entsprechende als das Bessere anerkennen.

Zuweilen aber erscheint es, indem man sich streng an das Wort hält,

unstatthaft, daß das Billige Zustimmung verdienen soll, wenn es doch

wider das Gerechte ist. Entweder sei das Gerechte nichts wert, oder das

Billige sei nicht gerecht, wenn es ein anderes ist als das Gerechte; oder

148


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

wenn beide wertvoll seien, so seien sie dasselbe. Das etwa sind die

Erwägungen, aus denen sich die Bedenken, die das Billige erregt,

ergeben. Indessen, wenngleich das alles in gewissem Sinne richtig ist, es

ist doch kein eigentlicher Gegensatz zwischen beiden. Das Billige, indem

es besser ist als eine gewisse Art des Gerechten, ist selbst ein Gerechtes;

es ist nicht, als gehörte es einer anderen Gattung an, besser als das

Gerechte. Es ist also Gerechtes und Billiges dasselbe, und während beide

wertvoll sind, ist das Billige das Höherstehende von beiden.

Was die Schwierigkeit dabei ausmacht, ist dies, daß das Billige wohl ein

Gerechtes ist, aber nicht das Gerechte im Sinne des positiven Gesetzes,

sondern im Sinne einer Verbesserung des nach dem Gesetze Gerechten.

Der Grund liegt darin, daß jedes Gesetz eine allgemeine Bestimmung ist,

manche Fälle aber nicht nach einer solchen allgemeinen Bestimmung

richtig behandelt werden können. In solchen Fällen nun, wo man eine

allgemeine Bestimmung festsetzen muß und eine solche doch nicht

zutreffend abzugeben vermag, erfaßt das Gesetz den Durchschnitt der

Fälle, wohl wissend, was darin für ein Fehler begangen wird. Und doch

verfährt es deshalb nicht weniger richtig. Denn der Fehler liegt nicht am

Gesetz, auch nicht am Gesetzgeber, sondern in der Natur der Sache. Das

Material für alles praktische Verhalten ist nun einmal von dieser

Beschaffenheit. Wenn also das Gesetz eine allgemeine Bestimmung trifft,

ein einzelner Fall aber vorkommt, auf den die allgemeine Bestimmung

nicht paßt, dann ist es ganz angemessen, da wo der Gesetzgeber versagt

und mit der allgemeinen Bestimmung dieser Art den besonderen Fall

nicht getroffen hat, das von ihm Übersehene zu ergänzen durch einen

Spruch, wie ihn der Gesetzgeber selbst fallen würde, wenn er zugegen

wäre, und wie er die Bestimmung getroffen haben würde, wenn er den

Fall vorausgesehen hätte. Daher ist das Billige ein Gerechtes und besser

als eine gewisse Art des Gerechten, nicht als das Gerechte schlechthin,

sondern als das die Sache nicht Treffende, was in der Allgemeinheit der

Bestimmung seinen Grund hat.

149


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Das also ist das Wesen des Billigen, eine Ergänzung des Gesetzes zu

bilden, wo es wegen seines Charakters als allgemeiner Bestimmung

unzulänglich ist. Darin liegt der Grund auch dafür, daß nicht alles durch

Gesetz festgelegt ist. Es gibt manches, was durch ein Gesetz zu treffen

unmöglich ist, so daß es einer Spezialbestimmung bedarf. Denn für die

Behandlung des Unbestimmten ist auch der Maßstab unbestimmt, wie

bei der auf Lesbos üblichen Bauweise auch das Richtscheit, das von Blei

ist. Wie dieses sich der Form des Steines anschmiegt und nicht starr

verharrt, ebenso macht es ein Spezialgesetz mit den realen Verhältnissen.

Man sieht also, was das Wesen des Bil igen ist, und daß es ein Gerechtes

und besser ist als ein Gerechtes von gewisser Art. Daraus geht denn auch

hervor, wer ein billig gesinnter Mann ist. Billigkeit liebt, wer jenes Billige

mit Vorsatz anstrebt und ausübt, wer nicht in pedantischer Strenge den

Rechtssatz zum Schlimmeren auslegt, sondern ihn zu mildern geneigt ist

auch da wo er das Gesetz auf seiner Seite hätte. Diese Gesinnung nennt

man Billigkeit. Sie ist eine Art der Gerechtigkeit, und nicht eine von

dieser verschiedene Denkungsart.

h)

Unrecht der Person wider sich selbst

Aus unseren Erörterungen ergibt sich nun auch die Antwort auf die

Frage, ob es möglich ist sich selbst Unrecht zu tun oder nicht. Was dem

Gebiete des Gerechten angehört, wird bezeichnet durch das was das

Gesetz in bezug auf jeden Zweig sittlicher Lebensführung anordnet, z.B.

das Gesetz gebietet nicht, sich selbst zu töten, und was es nicht zu töten

gebietet, das zu töten verbietet es. Ferner, wenn jemand widerrechtlich

einen anderen mit freiem Willen schädigt und damit nicht bloß erlittene

Verletzung vergilt, so tut er Unrecht; mit freiem Willen aber tut es, wer

die Person, die er trifft, und das Werkzeug kennt. Wer nun in

leidenschaftlicher Aufregung sich tötet, der tut wollend wider die

gesunde Einsicht, was das Gesetz nicht zuläßt; also fügt er Unrecht zu.

Aber wem? doch wohl dem Staate, nicht sich selber. Denn er erleidet es

mit seinem Willen; niemand aber erleidet mit seinem Willen Unrecht.

150


III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung

Darum setzt auch der Staat eine Strafe darauf. Wer Hand an sich legt, der

wird für ehrlos erklärt als ein Mann, der sich gegen den Staat

widerrechtlich vergangen hat.

Zweitens aber, versteht man unter einem ungerechten Menschen einen

solchen, der bloß widerrechtlich handelt, ohne doch sonst eine

widerrechtliche Gesinnung zu haben, so ist es auch in diesem Sinne nicht

möglich sich selbst Unrecht zu tun. Hier liegt die Sache anders als

vorher. Der Ungerechte ist etwa in dem Sinne ein schlechter Mensch wie

es der Feigling ist, nicht als hätte er alle möglichen Arten von

Schlechtigkeit an sich; also tut er auch nicht in diesem Sinne sich selbst

Unrecht. Denn dann müßte immer einem und demselben Menschen ein

und dasselbe zugleich weggenommen und zuerteilt werden können. Das

aber hat keinen Sinn; sondern wo von gerechter und ungerechter

Zuerteilung die Rede sein soll, da muß sie notwendig immer unter einer

Mehrheit von Personen stattfinden. Es muß ferner die Handlung frei

gewollt, vorsätzlich und ohne Herausforderung geschehen sein. Denn

wer tätig wird aus dem Grunde, weil er Unrecht erfahren hat, und in der

Absicht dieses zu vergelten, der, meint man, tut kein Unrecht. Wer aber

sich selbst Unrecht täte, würde in einer und derselben Person dasselbe

Unrecht, was er zufügt, auch erleiden. Weiter aber müßte es dann auch

möglich sein, mit Willen Unrecht zu erleiden. Außerdem, niemand fügt

Unrecht zu, ohne daß seine Handlung eine besondere Art von

rechtswidrigen Handlungen darstellte; es treibt aber niemand Ehebruch

mit seiner eigenen Frau oder bricht in sein eigenes Haus ein oder

bestiehlt sich selbst. Überhaupt, auch die Frage, ob jemand sich selbst

Unrecht tun kann, findet ihre Beantwortung auf Grund der

Entscheidung darüber, ob jemand mit seinem Willen Unrecht erleiden

kann.

Augenscheinlich nun ist beides übel, Unrecht leiden und Unrecht

zufügen. Das eine bedeutet so viel wie weniger, das andere wie mehr

empfangen als die rechte Mitte gebietet; dieser rechten Mitte entspricht

das was in der Heilkunst der gesunde, in der Gymnastik der kräftige

151


I. Teil - Die sittliche Anforderung

Körper bedeutet. Aber Unrecht zufügen ist doch das Schlimmere. Denn

Unrecht zufügen beweist einen sittlichen Mangel und erregt

Mißbilligung; dieser sittliche Mangel ist entweder ein vollständiger und

uneingeschränkter, oder er grenzt doch daran; denn nicht alles mit

Willen begangene Unrecht deutet auf eine rechtswidrige Gesinnung.

Dagegen beweist Unrecht leiden keinen sittlichen Mangel noch

rechtswidrige Gesinnung. An und für sich ist also Unrecht leiden das

geringere Übel; doch hindert nichts, daß begleitende Umstände es zum

größeren Übel machen. Indessen, das geht die wissenschaftliche

Behandlung des Gegenstandes nichts an. Diese erklärt eine

Lungenentzündung für eine schwerere Erkrankung als eine Verletzung

durch einen Stoß; gleichwohl kann dieser durch zufällige Komplikation

zum schlimmeren Übel werden; es kann sich etwa treffen, daß einer

durch den Stoß zu Fal e kommt und infolgedessen von den Feinden

gefangen genommen oder getötet wird.

Nur in übertragenem Sinne, nur im Sinne der Analogie kann die Rede

davon sein, daß jemand gegen sich selbst gerecht sei. Nicht er selber ist

gerecht gegen sich selbst, er ist es vielmehr nur gegen gewisse Seiten

seiner Persönlichkeit, und gerecht auch so nicht in jeder Bedeutung,

sondern gerecht nur wie ein Herr gegen den Sklaven oder wie ein

Hausvater gegen seine Kinder. Bei Überlegungen von dieser Art

unterscheidet man in der Seele den vernünftigen Teil von dem

vernunftlosen, und wenn man die Sache so ansieht, dann läßt sich

allerdings verstehen, wie es ein Unrecht geben kann gegen die eigne

Person. Denn dann gibt es eine Möglichkeit, daß diese verschiedenen

Seelenteile der eine etwas von dem anderen erleiden, was ihrem eigenen

Antriebe widerspricht. So gebe es also, sagt man, ein Gerechtes auch für

diese, wie es ein Gerechtes gibt im gegenseitigen Verhältnis zwischen

dem Herrschenden und dem Beherrschten.

So mag denn die Frage nach der Gerechtigkeit und den anderen Formen

sittlicher Willensrichtung auf diese Weise ihre Beantwortung gefunden

haben.

152


II. Teil. Das sittliche Subjekt

I.

Verstandesbildung

1.

Der Intellekt und seine Vermögen

Wir haben oben auseinandergesetzt, daß die sittliche Aufgabe darin

besteht, die rechte Mitte innezuhalten und ebenso das Zuviel wie das

Zuwenig zu meiden, daß aber diese Mitte zu finden Sache rechten

Denkens ist. Wir haben mithin jetzt dieses letztere genauer zu

bestimmen. In allen den Formen sittlicher Willensbestimmtheit, von

denen die Rede gewesen ist, gibt es gerade so wie auch bei anderen

Eigenschaften ein Ziel, auf das hinblickend das Subjekt vermittels des

Vermögens der Vernunft seine Kräfte anspannt oder nachläßt. Und so

gibt es denn auch eine begriffliche Bestimmung für jeden Fall der

richtigen Mitte, die, wie wir gesehen haben, indem sie der rechten

Vernunft entspricht, zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig liegt,

indessen, wenn die Fassung des Satzes auch an sich zutreffend ist, so hat

sie doch keineswegs schon ein hinlängliches Maß von Genauigkeit. Auch

auf anderen Gebieten menschlicher Tätigkeit, für die es eine

wissenschaftliche Regel gibt, ist es ganz ebenso die gültige Wahrheit, daß

man in der Anwendung seiner Kräfte wie in der Zerstreuung weder

zuviel noch zuwenig tun, sondern das Mittelmaß innehalten soll, so wie

es der rechten Vernunft entspricht. Wenn aber einer bloß diesen Satz

innehätte, so wäre er deshalb um nichts klüger; er wäre in derselben

Lage, wie wenn einer auf die Frage, was man seinem Leibe zugute tun

müsse, die Antwort erhielte: alles was die ärztliche Kunst und was der

Mann, der diese Kunst besitzt, verordnet. Es ist darum zu fordern, daß

auch hier, wo es sich um die geistigen Beschaffenheiten handelt, das was

man vorbringt nicht bloß richtig sei, sondern daß es auch begrifflich

völlig bestimmt bezeichnet werde, was denn nun die rechte Vernunft ist

und was ihre begriffliche Bestimmung enthält.

153


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Als wir von den verschiedenen Formen rechter geistiger Beschaffenheit

handelten, da haben wir solche unterschieden, die die

Willensbeschaffenheit, und solche, die den Intellekt betreffen.

Diejenigen, die die Willensbeschaffenheit betreffen haben wir

durchgegangen; von den übrigen wollen wir im folgenden handeln, aber

zuvor einige Bemerkungen über die Seele überhaupt vorausschicken.

Wir haben oben bemerkt, daß es in der Seele zwei Gebiete gibt, das eine,

das mit Vernunft ausgestattet ist, und das andere, von dem dies nicht gilt.

Jetzt müssen wir in gleicher Weise das mit Vernunft ausgestattete Gebiet

weiter einteilen. Als Grundlage mag uns gelten, daß es in diesem

vernunftbegabten Teil zwei Unterteile gibt, einen, vermittels dessen wir

diejenigen Arten der Gegenstände betrachten, deren Prinzipien kein

Anderssein zulassen, und eines, vermittels dessen wir das erfassen was

auch anders sein könnte. Das Objekt, das seiner ganzen Art nach ein

anderes ist, das wird auch von einem seiner Art nach anderen Vermögen

der Seele erfaßt werden müssen, das seiner Natur nach auf das eine der

beiden Gebiete angelegt ist, wenn doch Erkenntnis im Sinne einer

Angleichung und einer Verwandtschaft zwischen beiden verstanden wird.

So mag denn das eine von diesen Vermögen das Erkenntnisvermögen,

das andere das Reflexionsvermögen genannt werden. Denn sich etwas

überlegen und über etwas reflektieren bedeutet dasselbe, niemand aber

stellt Überlegungen an über das was gar nicht anders sein kann. Mithin

ist das Vermögen zu reflektierender eine Bestandteil des mit Vernunft

ausgestatteten Seelenteils. Die Aufgabe ist demnach die, zu bestimmen,

welches die beste Verfassung eines jeden dieser beiden Seelenvermögen

ist. Denn das würde seine rechte Beschaffenheit bedeuten; die rechte

Beschaffenheit eines Gegenstandes aber wird sich nach dem richten, was

die eigentümliche Funktion und Bestimmung desselben ausmacht.

2.

Überlegung und Vorsatz

In der Seele nun gibt es drei Vermögen, die das Handeln wie die

Wahrheitserkenntnis beherrschen: die sinnliche Wahrnehmung, das

154


I.Verstandesbildung

Denken und das Wollen. Unter diesen dreien enthält die sinnliche

Wahrnehmung kein Prinzip für irgendwelche Tätigkeit. Das sieht man

schon daran, daß die Tiere wohl sinnliche Wahrnehmung, aber keinen

Anteil am praktischen Verhalten haben. Was nun im Denken die

Bejahung und die Verneinung ist, das ist im Wollen das Begehren und

das Meiden. Da also die sittliche Willensbeschaffenheit die befestigte

Richtung auf die Bildung von Vorsätzen bestimmter Art, diese befestigte

Richtung aber ein auf denkende Überlegung begründetes Wollen ist, so

muß eben deshalb der dadurch gewonnene Satz ein wahrer und das

Wollen ein richtig gebildetes sein, falls der Vorsatz billigenswert sein soll,

und das was das Urteil aussagt und das was der Wille anstrebt muß

identisch sein. Diese denkende Reflexion und die von ihr gefundene

Wahrheit ist also von praktischer Art. Das was sich im rein theoretischen

Denken, sofern es weder ein Handeln noch ein Gestalten bezweckt, aus

dem richtigen und aus dem verfehlten Verfahren ergibt, das ist das

Wahre und das Falsche; denn das ist die Funktion alles gedanklichen

Verfahrens. Wo es sich aber um ein auf praktisches Verhalten gerichtetes

Nachdenken handelt, da entspricht die Wahrheit dem richtigen

Begehren. Der Ausgangspunkt für das Handeln nun ist der Vorsatz; er ist

es als Anstoß der Bewegung, nicht als Zweck. Der Ausgangspunkt für

die Bildung des Vorsatzes aber ist das Begehren und die durch den

Zweck bestimmte Überlegung. Daher gibt es keine Vorsatzbildung ohne

reflektierendes Denken einerseits und ohne befestigte Richtung in

sittlicher Beziehung andererseits; es gibt so wenig eine richtige wie eine

entgegengesetzte Handlungsweise ohne diese beiden Momente, die

Reflexion und die Charakterbestimmtheit. Dagegen gibt die Reflexion als

solche noch keinen Grund der Bewegung ab, sondern erst die durch den

Zweck und die Beziehung auf das Handeln geleitete Reflexion. Diese

nun beherrscht auch die gestaltende Tätigkeit. Denn wer etwas gestaltet,

der tut es jedesmal im Hinblick auf einen Zweck, und nicht ein Zweck

ohne weiteres, sondern erst der Zweck als bezogen auf etwas

Bestimmtes und als Gestaltung von etwas Bestimmtem, liefert den Inhalt

des Gestaltens. Beim Handeln dagegen leistet es der Zweck ohne

weiteres. Denn das Ziel ist hier das richtige Handeln selber, nicht die

155


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Herstellung eines Objekts, und darauf ist das Streben gerichtet. Darum

ist ein Vorsatz entweder ein begehrendes Denken oder ein gedankliches

Begehren, und der Urheber eines Handelns von diesem Charakter ist der

Mensch.

Was nun den Inhalt eines Vorsatzes bildet, ist niemals ein Vergangenes.

So nimmt sich niemand vor, Ilium zerstört zu haben. Was vergangen ist,

überlegt man sich nicht, sondern was zukünftig ist und was

möglicherweise eintreten kann; denn das Vergangene schließt die

Möglichkeit aus nicht eingetreten zu sein. So sagt Agathon mit Recht:

Denn dies allein, selbst einem Gotte bleibt′s versagt;
Geschehne Dinge ungeschehn macht auch kein Gott.

So ist denn die Wahrheitserkenntnis die Funktion beider Teile des

Vernunftvermögens, und die eigentliche Vollkommenheit beider besteht

in der befestigten Beschaffenheit, vermöge deren jede derselben die

Wahrheit zu treffen imstande ist.

3.

Die Formen intellektueller Betätigung

Wir setzen nunmehr bei entlegeneren Gesichtspunkten ein, um über

diese Dinge aufs neue zu verhandeln. Es mag also als ausgemacht

angenommen werden, daß es der Zahl nach diese fünf Tätigkeitsformen

gebe, durch die der Geist sich im bejahenden oder verneinenden Urteil

der Wahrheit bemächtigt: Kunstfertigkeit (technê), wissenschaftliche

Erkenntnis (epistêmê), praktische Einsicht (phronêsis), ideale

Geisteskultur (sophia) und intuitive Vernunft (nous). Denn woran man

sonst noch denken könnte, bloßes Vorstellen und Meinen, läßt immer

die Möglichkeit des Irrtums offen.

Was nun wissenschaftliche Erkenntnis bedeutet, wird, wenn es doch

geboten ist sich in begrifflicher Strenge zu bewegen und nicht bloßen

Analogien nachzugehen, aus folgendem klar werden. Unser aller

gemeinsame Überzeugung ist doch dies, daß das was Gegenstand

156


I.Verstandesbildung

wissenschaftlicher Erkenntnis ist, die Möglichkeit ausschließt, daß sich

die Sache auch anders verhalten könnte. Von dem was sich

möglicherweise auch anders verhalten kann, läßt sich, sofern der

Gegenstand nicht der unmittelbaren Beobachtung untersteht, nicht

ausmachen, ob es ist oder nicht. Was den Inhalt eines Wissens bildet, ist

also ein Notwendiges und mithin ein Ewiges; denn was ohne weitere

Bedingung ein Notwendiges ist, das ist alles auch ein Ewiges, und vom

Ewigen gibt es kein Entstehen und kein Vergehen. Zweitens ist es die

allgemeine Meinung, daß alles wirkliche Wissen gelehrt und der Inhalt

der Wissenschaft erlernt werden kann. Nun vollzieht sich alles Lernen

auf Grund schon vorhandener Kenntnis, wie wir es auch in unseren

Schriften zur Logik nachweisen, teils auf dem Wege der Induktion, teils

in syllogistischem Verfahren. Die Induktion also ist das Prinzip auch für

das Allgemeine; das syl ogistische Verfahren dagegen geht vom

Allgemeinen aus. Es gibt mithin Prinzipien, aus denen der Syllogismus

fließt, die nicht auf syllogistischem Wege gewonnen werden; dafür also

gibt es eine Induktion. Wissenschaftliche Erkenntnis trägt demnach den

Charakter eigentlicher Beweisbarkeit, und dazu kommt dann weiter, was

wir sonst noch alles zur Bestimmung ihres Begriffes in unseren Schriften

zur Logik beigebracht haben. Wissenschaft hat einer, soweit er irgendwie

zu voller Gewißheit gelangt ist und die Kenntnis der Prinzipien besitzt.

Denn sind ihm diese nicht in höherem Maße bekannt als die Konklusion

des Schlusses, so hat er ein Wissen nur von uneigentlicher Art. Damit

mag der Charakter der wissenschaftlichen Erkenntnis gekennzeichnet

sein.

Von dem nun was möglicherweise auch anders sein kann, ist das eine

Gegenstand der gestaltenden Tätigkeit, das andere Gegenstand des

Handelns. Dieses beides, gestaltende Tätigkeit und Handeln, ist zweierlei;

was diesen Unterschied anbetrifft, dafür berufen wir uns auch auf die

geläufige Literatur. Und so ist denn auch das befestigte Vermögen

vernünftigen Handelns ein anderes als das Vermögen vernünftigen

Bildens und Gestaltens. Darum ist keines der beiden in dem anderen

mitenthalten; das Handeln ist kein Gestalten, das Gestalten kein

157


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Handeln. Nun gibt es eine Kunst des Baumeisters, und diese ist eine Art

des mit vernünftiger Überlegung verbundenen gestaltenden Vermögens;

es gibt überhaupt so wenig eine Geschicklichkeit, die nicht ein mit

vernünftiger Überlegung verbundenes gestaltendes Vermögen wäre, wie

es ein solches Vermögen gibt, das nicht eine Geschicklichkeit bedeutete.

Und so ist denn künstlerische Geschicklichkeit und das Vermögen des

Gestaltens im Bunde mit vernünftiger, die Wahrheit treffender

Überlegung eins und dasselbe. Nun ist alle Kunst darauf gerichtet, daß

aus ihr ein Gegenstand hervorgeht; sie ist die Betätigung der

Geschicklichkeit und das Betrachten, wie wohl ein solches, was

möglicherweise sein und auch nicht sein kann, und wofür die

Urheberschaft in der gestaltenden Person, nicht in der gestalteten Sache

selbst liegt, zum Dasein gelangen kann. Denn die Kunst befaßt sich nicht

mit solchem was notwendig ist oder geschieht, und auch nicht mit

solchem was sich der Natur gemäß vollzieht; denn dergleichen hat seinen

Grund in sich selbst. Ist nun gestaltende Tätigkeit und Handeln

zweierlei, so gehört die Kunst notwendig der gestaltenden Tätigkeit und

nicht dem Handeln an. In gewissem Sinne läuft der Zufall und die Kunst

auf die Hervorbringung derselben Gegenstände hinaus. So sagt schon

Agathon:

Kunst liebt den Zufall, und der Zufall liebt die Kunst.

Die Kunst also ist, wie wir dargelegt haben, ein befestigtes Vermögen

des Gestaltens im Bunde mit das Wahre treffender Überlegung; das

Fehlen der Kunst ist im Gegensatze dazu ein gestaltendes Vermögen in

Verbindung mit einer im Falschen sich bewegenden Überlegung; beide

aber haben die Richtung gemeinsam auf das, was die Möglichkeit hat

sich auch anders zu verhalten.

Was weiter die praktische Einsicht anbetrifft, so werden wir uns darüber

in der Weise verständigen, daß wir ins Auge fassen, welche Menschen

man einsichtsvoll nennt. Als Kennzeichen des einsichtigen Mannes gilt

dies, daß er das Vermögen hat, über das was für ihn gut ist und ihm

frommt zutreffende Überlegungen anzustellen, nicht über spezielle

158


I.Verstandesbildung

Gegenstände, wie z.B. über die Frage, was der Gesundheit, oder was der

Körperstärke zuträglich ist, sondern überhaupt über das was zu einem

recht geführten Leben dient. Ein Beweis dafür ist dies, daß wir auch

diejenigen, die sich mit einem speziellen Fach beschäftigen, einsichtig

nennen, wenn sie zu einem wertvollen Zweck richtige Überlegungen da

anstellen, wo es sich nicht um eine besondere Kunstfertigkeit handelt.

Demnach wäre ein einsichtiger Mann überhaupt ein Mann, der richtige

Überlegungen anstellt. Kein Mann aber überlegt sich solche Dinge, die

sich gar nicht anders verhalten können, und ebenso wenig solche, die zu

bewerkstelligen sich ihm keinerlei Möglichkeit bietet. Ist also

Wissenschaft auf Beweis gerichtet und gibt es keinen Beweis für Dinge,

deren Prinzipien sich auch anders verhalten können, denn dann gehören

auch die daraus gefolgerten Dinge zu dem, was sich auch anders

verhalten kann, läßt sich ferner keine Überlegung anstellen über das was

notwendig ist: so ergibt sich, daß Einsicht weder wissenschaftliche

Erkenntnis noch Kunstfertigkeit ist; jenes nicht, weil, was Gegenstand

des Handelns ist, sich auch anders verhalten kann; und nicht

Kunstfertigkeit, weil das Gebiet auf dem sich das Handeln bewegt ein

anderes ist als dasjenige, auf dem das Gestalten sich betätigt. Es bleibt

also nur übrig, daß sie die Fertigkeit ist, im Bunde mit vernünftigem

Denken richtig urteilend tätig zu sein in bezug auf das, was für den

Menschen ein Gut oder ein Übel ist. Die gestaltende Tätigkeit hat ihr

Ziel außerhalb ihrer; so ist es beim Handeln nicht. Denn bei diesem ist

das Ziel das richtige Handeln selber.

Unter diesem Gesichtspunkt halten wir einen Perikles und seinesgleichen

für einsichtige Männer, weil sie das was für sie und das was für die

Menschen ein Gut ist, im Geiste zu erfassen vermögen. Für Menschen

von solcher Art halten wir diejenigen, die sich in wirtschaftlicher und

politischer Tätigkeit bewähren. Aus diesem Grunde wenden wir diesen

Ausdruck auch auf die Besonnenheit (sôphrosynê) an, sofern sie sich die

Einsicht bewahrt (hôs sôzousan tên phronêsin); was sie bewahrt, ist eben

ein solches einsichtiges Urteil. Es wird nämlich nicht jedes Urteil durch

die Rücksicht auf das was Lust oder Unlust bereitet verderbt oder

159


II.Teil. Das sittliche Subjekt

verkehrt, z.B. nicht das Urteil, daß die Winkelsumme im Dreieck 2

Rechten gleich oder nicht gleich sei, sondern nur solche Urteile, die für

das praktische Verhalten von Bedeutung sind. Denn die Gründe für das

praktische Verhalten bilden die Zwecke, die durch das Handeln erreicht

werden sollen. Demjenigen aber, der sich durch die Rücksicht auf Lust

und Unlust in den Irrtum verführen läßt, steht gleich auch die Maxime

des Handelns nicht klar vor Augen, auch nicht der Gedanke, daß man für

diesen Zweck, und auch nicht daß man um seinetwillen alle seine

Vorsätze und Handlungen einrichten soll. Die Schlechtigkeit des

Charakters pflegt auch die Maxime des Handelns zu verfälschen. So ist

es das notwendige Ergebnis, daß die Einsicht die Fertigkeit ist, mit

vernünftigem Denken richtig urteilend das was für Menschen ein Gut ist

handelnd zu verwirklichen.

Nun gibt es aber wohl eine höhere oder geringere Durchbildung bei der

Kunstfertigkeit, dagegen gibt es sie nicht bei der Einsicht. Ferner, wo es

sich um Kunstfertigkeit handelt, da steht unter denen die einen Fehler

begehen derjenige höher, der ihn mit Absicht begeht: bei der Einsicht

gilt das nicht so, wie es auch bei den anderen Arten von

Vollkommenheiten nicht gilt. Offenbar bedeutet also die Einsicht eine

Art innerer Vollkommenheit, und nicht eine bloße Kunstfertigkeit. Und

da es zwei Vermögen der Seele gibt, die mit Vernunft ausgestattet sind,

so wäre sie demnach die Vollkommenheit des einen der beiden, nämlich

des Vermögens der Ansichtsbildung. Denn die Ansichtsbildung hat zum

Gegenstande das, was sich auch anders verhalten kann, und die

praktische Einsicht ebenso. Andererseits ist die Einsicht auch nicht eine

bloße Fertigkeit im Bunde mit dem Gedanken. Das sieht man schon

daran, daß eine Fertigkeit dieser Art auch durch Vergessen abhanden

kommen kann, die Einsicht aber nicht.

Wissenschaftliche Erkenntnis sahen wir, ist gedankliche Auffassung des

Allgemeinen und des Notwendigen. Für alles nun was Gegenstand eines

Beweises ist, und mithin für alle Wissenschaft, gibt es Prinzipien, aus

denen es stammt; denn Wissenschaft stützt sich auf Gründe. Der letzte

160


I.Verstandesbildung

Grund für das was Objekt der Wissenschaft ist, kann also weder der

Wissenschaft selber noch der Kunstfertigkeit noch der praktischen

Einsicht zugehören. Denn was Objekt der Wissenschaft ist, das muß sich

beweisen lassen; die beiden anderen aber haben es mit dem zu tun, was

sich auch anders verhalten kann. Aber auch in der idealen Geisteskultur

haben jene letzten Gründe nicht ihren Platz. Denn es bezeichnet gerade

den hochgebildeten Mann, daß es so manches gibt, wofür er imstande ist

einen Beweis zu führen. Wenn es nun viererlei ist, wodurch wir über das

was möglicherweise sich auch anders verhalten kann oder nicht kann, die

Wahrheit erlangen und niemals in Irrtum geraten: wissenschaftliche

Erkenntnis, Einsicht, Geisteskultur und Vernunft, und wenn von den

drei ersten darunter also praktische Einsicht, wissenschaftliche

Erkenntnis und Geisteskultur keines es leisten kann, so bleibt nur übrig,

daß es die Vernunft ist, die die Prinzipien erfaßt.

Ideale Geisteskultur schreiben wir im Gebiete der Kunstfertigkeiten

denjenigen zu, die in der Ausübung derselben die vollendetsten Meister

sind; so nennen wir Pheidias einen hochgebildeten Bildhauer in Stein

und Polykleitos einen ebensolchen Bildner in Erz, und damit wollen wir

von solcher Geisteskultur gar nichts anderes aussagen, als daß sie

vollendete Meisterschaft in der Kunst bedeutet. Manchen aber schreiben

wir Geisteskultur überhaupt und nicht bloß auf einem speziellen Gebiete

oder in irgendeiner besonderen Beziehung zu. So heißt es bei Homer im

Margites:

Diesen machten die Götter zum Ackrer nicht, auch nicht zum Pflüger,
Oder in sonst was gebildet.

Man sieht daraus, daß Geisteskultur die vollendetste Form von Bildung

überhaupt bedeutet. Ein geistig gebildeter Mann muß also nicht nur das

wissen, was aus den Prinzipien folgt, sondern auch betreffs der

Prinzipien selber im Besitze wahrer Erkenntnis sein. Geistesbildung ist

mithin intuitive Vernunft vereint mit wissenschaftlicher Erkenntnis, die

auch die höchsten Objekte gleichsam als den Gipfel alles Erkennbaren

zu eigen hat. Denn das hätte keinen Sinn, wenn jemand die Staatskunst

161


II.Teil. Das sittliche Subjekt

oder die praktische Einsicht überhaupt für das wertvoll Höchste halten

wollte; es müßte denn der Mensch für das höchststehende Wesen unter

allen in der Welt vorhandenen gelten. Wenn für die Menschen etwas

anderes gesund und gut ist als für die Fische, das Weiße und das Gerade

aber immer dasselbe ist, so werden geistige Bildung alle als immer

dasselbe, praktische Einsicht aber als immer anderes bezeichnen. Denn

einsichtsvoll wird man es nennen, das Verständnis zu haben für den

günstigen Fortgang in den einem obliegenden Einzelheiten, und dem

Einsichtigen wird man denn auch die Sorge dafür übertragen. So nennt

man ja auch manche Tiere klug, die augenscheinlich das Vermögen

haben, für ihren eigenen Lebensunterhalt vorzusorgen. Damit aber ist

auch das offenbar, daß Geisteskultur und Staatskunst nicht dasselbe ist.

Wollte man Geisteskultur die Kenntnis dessen nennen, was jedesmal

dem der sie hat frommt, so gäbe es viele Arten von Geisteskultur. Denn

es gibt nicht eine Kenntnis, die das was allen Arten von lebenden Wesen

gut ist umfaßte, sondern für jede Gattung ist es eine andere; es müßte

sonst auch die Heilkunst eine einzige sein für alles was existiert. Beruft

man sich aber darauf, daß der Mensch das höchststehende unter allen

lebenden Wesen sei, so ändert das nichts an der Sache. Denn es gibt auch

dann noch andere Wesen, die von Natur viel göttlicher sind als der

Mensch, so mindestens die Wesen, die am meisten in die Augen fallen,

die Himmelskörper, aus denen das Universum besteht.

4.

Praktische Einsicht

Aus dem Dargelegten geht hervor, daß Geisteskultur Erkenntnis und

intuitives Erfassen der ihrer Natur nach höchststehenden Gegenstände

ist. Darum schreibt man Männern wie Anaxagoras, Thales und

ihresgleichen wohl hohe Geisteskultur, aber nicht auch praktische

Einsicht zu, in der Erwägung, daß sie ihre persönlichen Interessen nicht

wahrzunehmen wußten. Man sagt von solchen, daß ihre Kenntnisse

überschwänglich, die Gegenstände derselben bewundernswert, schwierig

und göttlich, aber nichts fürs Leben Brauchbares seien, weil ihr Forschen

nicht auf das gerichtet ist, was der menschlichen Natur dienlich ist.

162


I.Verstandesbildung

Dagegen hat die praktische Einsicht die menschlichen Dinge, dasjenige

worüber sich eine Überlegung anstellen läßt, zum Gegenstande. Denn

dem praktisch Einsichtigen schreiben wir am allermeisten dies als seine

Leistung zu, daß er richtige Überlegungen anstellt. Es überlegt sich aber

niemand dasjenige, was sich nicht anders verhalten kann, oder was kein

Ziel und keinen Zweck hat; Ziel und Zweck aber ist das durch Handeln

zu bewirkende Gute. Zu rechter Überlegung befähigt schlechthin ist also

der Mann, der auf Grund vernünftigen Nachdenkens auf dasjenige als

sein Ziel gerichtet ist, was unter dem durch Handeln zu

Verwirklichenden für den Menschen das allerdienlichste ist.

Praktische Einsicht hat zum Gegenstande nicht bloß das Allgemeine,

sondern es wird von ihr gefordert, daß sie auch über das Einzelne

Bescheid wisse. Denn sie bezieht sich auf das Praktische, alle Praxis aber

bewegt sich in der Einzelheit. Daher kommt es, daß manche Leute ohne

ein Wissen zu besitzen, zu praktischer Ausübung auch auf anderen

Gebieten doch tüchtiger sind als andere Leute mit solchem Wissen: es

sind das die erfahrenen Leute. Kennt einer den Satz, daß Fleisch, wenn

es leicht ist, auch leicht zu verdauen und gesund ist, weiß aber nicht,

welche Art von Fleisch leicht ist: so wird er die Gesundheit herzustellen

nicht imstande sein. Der dagegen, der weiß, daß das Fleisch von Geflügel

leicht und gesund ist, der wird es eher bewirken können. Die Einsicht

geht aufs Praktische; sie muß also beides haben, das Wissen und die

Erfahrung vom Einzelnen, ja letzteres noch dringlicher. Aber es gibt

auch innerhalb ihrer eine werkmeisterliche, eine leitende Kunst.

So ist denn auch die Kunst des Staatsmanns und praktische Einsicht eine

und dieselbe Eigenschaft, ohne daß sie doch ihrem Begriffe nach

zusammenfielen. Der eine Zweig der Staatskunst ist als werkmeisterliche,

leitende Kunst die Kunst der Gesetzgebung: der andere, der die

Einzelfälle behandelt, führt den allgemeinen Namen Politik in engerer

Bedeutung. Diese ist praktische Geschicklichkeit und auf Beratung

gegründet; denn ein einzelner Beschluß hat zum Inhalt ein zu tuendes als

den Schlußsatz eines Syllogismus. Darum sagt man allein von diesen

163


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Männern, daß sie Politik treiben; denn sie allein üben eine praktische

Beschäftigung wie die gewöhnlichen Arbeiter. Man hält aber auch dafür,

daß die Einsicht am meisten den Handelnden selbst und den Einzelnen

ins Rüge faßt, und so verstanden führt sie den allgemeinen Namen

Einsicht. Dahin gehört aber auch Haushaltung, Gesetzgebung und

Politik, und diese letztere ist teils beratende Tätigkeit, teils Rechtspflege.

Das Wissen von dem was einem selber gut ist, ist demnach eine Art der

Einsicht; indessen es liegt dazwischen doch ein gewaltiger Unterschied.

Wer sich auf seine eigenen Interessen versteht und sich damit

beschäftigt, gilt für einsichtig; die Politiker aber heißen vielgeschäftige

und vielgeplagte Leute. So sagt Euripides:

Ich wäre einsichtsvoll, der fern von Müh und Not,
Zur Meng′ im Heere zählend und ihr gleichgestellt,
Das gleiche könnt′ erlangen [mit dem Weisesten?
Denn nichts ward je so Glänzendes wie solch ein Mann.]
Die weit vorragen und ein Mehr von Leistung tun,
[Die ehrt man, schätzt als Häupter sie im Staat.]

Die Menschen sorgen für ihr eigenes Interesse und meinen, das ins Werk

zu setzen sei ihre Aufgabe, und aus dieser Ansicht also stammt es, daß

ihnen diese Leute als die Einsichtigen gelten. Und doch ist es schwerlich

möglich das eigene Wohl zu schaffen, ohne für das Hauswesen und ohne

für das Staatswesen mit bedacht zu sein. Überdies, wie man sein eigenes

Wohl besorgen soll, ist keineswegs an sich klar und bedarf der

Untersuchung.

Ein Beweis für unsere Ausführungen liegt auch darin, daß junge Leute

wohl Geometrie lernen und geschickte Mathematiker werden und in

dergleichen Gegenständen sich hohe Bildung erwerben, daß aber ein

junger Mensch nicht wohl einsichtsvoll werden mag. Der Grund ist der,

daß praktische Einsicht auch die Einzelfälle zum Gegenstande hat, die

man durch Erfahrung kennen lernt, ein junger Mensch aber keine

164


I.Verstandesbildung

Erfahrung hat. Denn Erfahrung wird durch die Länge der Zeit bedingt.

Weiter aber ist auch das eine Frage, weshalb ein Knabe wohl ein

Mathematiker zu wer den, aber nicht sich allgemeine Bildung oder

Naturerkenntnis zu erwerben vermag. Doch wohl weil jenes durch

Abstraktion, die Prinzipien dieser letzteren aber durch Erfahrung zum

Verständnis gelangen. Junge Leute haben davon keine selbsterworbene

Gewißheit, sondern reden nur anderen nach, während ihnen die

Grundbegriffe jener mathematischen Gegenstände nicht unzugänglich

sind.

Der Fehler sodann, den man in der Überlegung begeht, kann entweder in

dem Allgemeinen oder in der Einzelheit liegen: so z.B. in dem Satze, daß

alles Wasser was schwer von Gewicht ist, verdorben ist, oder darin daß

dieses bestimmte Wasser schwer von Gewicht ist. Daß aber Einsicht

keine wissenschaftliche Erkenntnis ist, ist offenbar. Denn ihren Inhalt

bildet das Einzelne als die Konklusion im Schluß, wie wir gesehen haben,

und was Gegenstand der Praxis ist, ist von letzterer Art. So steht es im

Gegensatze zum reinen Denken. Denn das reine Denken hat zum Inhalt

die obersten Prinzipien, für die es keinen Beweis gibt; praktische Einsicht

aber beschäftigt sich mit dem Letzten, dem Einzelnen, was nicht mehr

Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern der Wahrnehmung

ist, nicht der spezifischen Wahrnehmung eines einzelnen Sinnes, sondern

ähnlich derjenigen, durch welche wir gewahr werden, daß die

elementarste Figur unter den Objekten der Mathematik das Dreieck ist;

denn auch da ist ein letzter Abschluß gegeben. Aber hier handelt es sich

noch eher um Anschauung als um praktische Einsicht; diese ist zwar

auch Anschauung, aber von anderer Art.

Etwas suchen ist nicht dasselbe wie sich etwas überlegen; dieses letztere

ist eine Art des Suchens. Auch vom Überlegen müssen wir ausmachen,

was es seinem Wesen nach ist, ob es Wissenschaft, ob es bloße

Meinungsbildung, ob es ein geschicktes Erraten ist oder unter welche

Gattung es sonst fällt. Nun ist es zunächst nicht Wissenschaft, denn man

sucht nicht was man schon weiß: richtige Überlegung aber ist ein sich

165


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Beraten, und wer berät, der sucht nach etwas und denkt darüber nach.

Aber auch ein Erraten ist es nicht. Denn man errät ohne bewußte

Gründe und im Augenblick; zum Überlegen dagegen bedarf es längerer

Zeit, und so heißt es: man müsse im Ausführen dessen, was man sich

überlegt hat, schnell, im Überlegen aber langsam sein. Zudem,

Scharfsinn ist etwas anderes als richtige Überlegung, und Scharfsinn ist

eine Art das Rechte zu treffen. Aber auch eine Meinungsbildung ist das

richtige Überlegen in keinem Sinne. Sofern der schlecht Überlegende irre

geht, der gut Überlegende das Rechte trifft, ist die rechte Überlegung

offenbar ein Treffen des Richtigen, aber des Richtigen weder in

wissenschaftlicher Erkenntnis noch in bloßer Meinung. Denn in der

Wissenschaft gibt es kein Treffen des Richtigen, sowenig wie ein

Verfehlen des Richtigen; Richtigkeit der Meinung aber bedeutet soviel

wie Wahrheit. Zugleich aber ist der Gegenstand, über den man sich eine

Meinung bildet, immer bereits begrifflich bestimmt; rechte Überlegung

aber findet nicht statt, ohne Erwägung von Gründen. Es bleibt also nur

übrig, daß sie Richtigkeit der Reflexion bedeutet; denn diese ist als solche

noch kein festgestellter Satz, während eine Meinung nicht mehr ein

Suchen, sondern bereits ein solcher Satz ist. Wer sich aber etwas

überlegt, gleichviel ob er schlecht oder richtig überlegt, der sucht noch

erst etwas und denkt über etwas nach.

Ist aber die richtige Überlegung das Treffen des rechten Weges, so ist

nun zuerst die Frage, was dieser rechte Weg und was seine Bedeutung ist.

Richtigkeit hat selbst wieder mehrere Bedeutungen, und es kann sich

nicht um Richtigkeit in jedem Sinne handeln. Ein willensschwacher und

ein niedriggesinnter Mensch wird durch seine Reflexion das Resultat

erreichen, das er zu erreichen sich vorgesetzt hat; er wird also ganz

richtig überlegt und doch damit nur ein großes Übel ergriffen haben.

Recht überlegt zu haben gilt aber als ein Gutes; denn eine solche

Richtigkeit im Resultat der Überlegung bedeutet rechte Überlegung, und

diese verhilft zu etwas Gutem. Zu solchem Resultat kann man aber auch

durch einen falschen Schluß gelangen; man kann richtig treffen, was zu

tun geboten ist, und doch den rechten Weg verfehlen, der zu solchem

166


I.Verstandesbildung

Treffen führt, indem man einen falschen Mittelbegriff verwendet. Also

wird eine rechte Überlegung noch nicht dadurch bezeichnet, daß man

durch sie zum richtigen Ergebnis gelangt, sofern man nicht auch auf

dem rechten Wege dazu gelangt. Ferner ist es möglich das Rechte zu

treffen, indem man lange Zeit, aber es ist auch möglich, indem man

schnell überlegt; also ist auch darin noch kein Merkmal der richtigen

Überlegung zu finden. Eine solche ist erst diejenige, die das Richtige

trifft als das was frommt, und zwar dem Zwecke nach, der Art und Weise

nach und der Zeit nach. Man kann ferner eine richtige Überlegung

schlechthin oder zu einem bestimmten Zwecke angestellt haben. Die

richtige Überlegung schlechthin ist diejenige, die zu dem schlechthin

gültigen Zwecke, die andere ist diejenige, die zu einem bestimmten

Sonderzwecke das Rechte trifft. Ist nun richtig überlegt zu haben das

Kennzeichen derjenigen, die praktische Einsicht haben, so ist unter

richtiger Überlegung die Richtigkeit in dem Sinne zu verstehen, daß das

Mittel zu dem Zwecke dienlich ist, den die praktische Einsicht in

richtigem Urteil erfaßt hat.

Verstand ferner und Verständigkeit, d.h. die Eigenschaften, auf Grund

deren man jemanden verständig und verständnisvoll nennt, bedeutet

keineswegs durchaus dasselbe wie wissenschaftliche Erkenntnis oder wie

eine bloße Meinung, denn dann würden alle verständig sein; aber auch

nicht eine besondere Art von Spezialwissenschaft; so wie die

medizinische Wissenschaft die Wissenschaft von dem Gesunden oder die

Mathematik die von den Größen ist. Denn den Gegenstand, an dem der

Verstand sich Bewährt, bildet weder das was ewig und unbewegt ist,

noch sonst jedes Beliebige, dem ein Werden zukommt, sondern vielmehr

das was Schwierigkeiten und Bedenken macht und was zu einer

Überlegung Anlaß gibt. Darum kommen hier dieselben Gegenstände in

Betracht, die auch der praktischen Einsicht unterstellt sind, aber doch

nicht so, daß Verstand und praktische Einsicht dasselbe wäre. Denn die

Einsicht übt das Amt des Gebietens; was man zu tun oder zu lassen hat,

das zu bestimmen ist ihr Beruf. Der Verstand dagegen hat nur das Amt

des Urteilens. So bedeutet denn Verstand und Verständigkeit, verständig

167


II.Teil. Das sittliche Subjekt

und verständnisvoll dasselbe. Der Verstand besteht weder darin daß man

praktische Klugheit besitzt, noch darin, daß man sie erlangt, sondern wie

das Lernen ein Verstehen bedeutet, sofern dabei das reine

Erkenntnisvermögen zur Anwendung gelangt, so tritt der Verstand in

Wirksamkeit, wenn man sich eine Ansicht bildet, um ein Urteil zu

gewinnen über das, was der praktischen Einsicht obliegt. Es gilt, wenn

ein anderer redet, darüber das richtige Urteil zu fallen; denn richtiges und

zutreffendes Urteil bedeutet dasselbe. Daher nun ist der Ausdruck

Verstand genommen, wonach jemand als verständig bezeichnet wird,

nämlich von dem Verstehen beim Lernen. Denn häufig bezeichnet man

das Lernen als ein Verstehen.

Was man ferner wohlmeinende Gesinnung nennt, wonach wir von

jemand sagen, er sei ein wohldenkender, ein einsichtiger Mann, das

bedeutet ein richtiges Urteil in Fragen der Billigkeit. Ein Beweis dafür ist

der, daß man wohlmeinend am ehesten den nennt, der billig urteilt, und

billig sein heißt manche Dinge wohlmeinend mit Nachsicht beurteilen.

Solche nachsichtige Beurteilung ist eine mit richtigem Urteil über das

Billige verbundene Denkweise, und richtig heißt das Urteil, das das in

Wahrheit Billige trifft.

Alle diese Beschaffenheiten des Intellekts nun haben, so darf man wohl

sagen, dieselbe Bestimmung. Man spricht von Denkweise, Verständigkeit,

Einsicht, Vernünftigkeit, indem man sie von denselben Personen aussagt,

denen man Wohlmeinung und sogar Vernünftigkeit zuschreibt, die man

einsichtsvoll und verständig nennt. Alle diese Vermögen haben es mit

den letzten Einzelfällen des Lebens zu tun. Sofern man ein richtiges

Urteil hat über die Fragen der praktischen Klugheit, ist man verständig

und wohlmeinend oder nachsichtig. Denn billig zu urteilen ist das

gemeinsame Kennzeichen aller guten Menschen, wo es sich um das

Verhältnis zu anderen handelt. Alles praktische Verhalten aber bewegt

sich um die letzten Einzelfälle. Diese muß der Einsichtige denkend

erkennen; Verstand und Wohlmeinung aber haben sie praktisch zu

behandeln, und immer handelt es sich dabei um die Einzelfälle des

168


I.Verstandesbildung

Lebens als um das schlechthin Einzelne. Auch die intuitive Vernunft

erfaßt das Letzte und zwar nach beiden Richtungen, als das Oberste und

das Unterste. Denn die obersten Bestimmungen und die letzte

Einzelheit, beides ist Gegenstand der Vernunft in unmittelbarem

Ergreifen, nicht in vermitteltem Denken. Die Vernunft erfaßt, wo es sich

um das Beweisverfahren handelt, die unveränderlichen obersten Begriffe,

und andererseits wo es sich um das praktische Verhalten handelt, die

letzte Einzelheit, das was auch anders sein kann, und den Untersatz des

Schlusses; denn das sind die Prinzipien für alle Absichtsbildung. Aus dem

Einzelnen wird das Allgemeine gewonnen. Dieses muß man unmittelbar

wie durch Wahrnehmung ergreifen, und das leistet die Vernunft. Darum

gilt es auch, daß dies Naturgabe ist. Geisteskultur hat von Natur kein

Mensch, wohl aber kommt Einsicht, Wohlmeinung und Vernunft durch

natürliche Entwicklung. Der Beweis ist, daß man diese Eigenschaften als

mit dem Lebensalter zusammenhängend betrachtet, und dieses

bestimmte Lebensalter Vernunft und Urteilskraft mit sich bringt; die

Natur also ist der Grund. Darum ist die Vernunft der Anfang und das

Ende; denn aus dem Obersten ergeben sich die Beweise, und um das

Unterste drehen sie sich. Man muß deshalb die Aussprüche und

Ansichten der Erfahrenen und Älteren oder Einsichtigen schätzen, auch

wenn sie ohne Beweis sind, gerade so wie Beweise; denn weil sie ein

durch Erfahrung geschärftes Auge haben, so sehen sie richtig.

Was Einsicht, was Geistesbildung ist und welches die Objekte jeder von

beiden sind, haben wir so dargelegt und gesehen, daß jedes von beiden

die rechte Beschaffenheit einer anderen Seite der Geistestätigkeit

bedeutet.

5.

Intellektuelle Bildung und Sittlichkeit

Mancher könnte nun dabei die Frage aufwerfen, was wir denn eigentlich

von alledem haben. Die ideale Geisteskultur zunächst befaßt sich mit

nichts von dem, was auf das Glück eines Menschen Bezug hat; denn

nichts von dem, was bloß ein Werden ist, fäl t in ihren Gesichtskreis.

169


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Praktische Einsicht aber beschäftigt sich zwar mit dem letzteren; aber

wozu bedarf es ihrer, wenn die Einsicht das, was für den Menschen das

Gerechte, das Edle und Gute ist, zum Gegenstande hat, dieses aber eben

das ist, was handelnd zu betätigen das Kennzeichen eines guten

Menschen bildet? Werden wir doch dadurch, daß wir dieses wissen und

kennen, keineswegs geeigneter, es auch praktisch auszuüben, und die

sittlichen Willensrichtungen sind ja vielmehr befestigte Eigenschaften. Es

ist damit wie mit Gesundheit oder guter Körperkonstitution, überhaupt

mit allem was seinen Namen nicht davon hat, daß es selbst etwas

hervorbringt, sondern vielmehr davon, daß es aus einer bestimmten

Beschaffenheit entspringt. Denn dadurch daß wir die Heilkunst oder die

Gymnastik inne haben, werden wir um nichts geeigneter, wirklich gesund

oder kräftig zu werden. Wenn man nun annehmen muß, daß man der

Einsicht nicht um dessen willen bedarf, was Folge einer Beschaffenheit

ist, sondern vielmehr um eine bestimmte Beschaffenheit erst zu

erlangen, so würde die Einsicht denen die bereits sittlich tüchtig sind zu

nichts dienlich, andererseits aber auch für die die es nicht sind, ohne

Nutzen sein. Denn ob einer die Einsicht selbst besitzt oder ob er die

Vorschriften eines anderen befolgt, der die Einsicht besitzt, das macht

keinen Unterschied; man kann sich ganz wohl am letzteren genügen

lassen, wie wir es betreffs der Gesundheit auch wirklich machen. Denn

gesund zu sein wünschen wir alle, aber wir studieren deshalb doch nicht

Medizin. Überdies könnte es einem höchst sonderbar vorkommen, wenn

die praktische Einsicht, die doch an Wert der Geistesbildung nachsteht,

von höherer Bedeutung sein soll als diese; denn was in den Einzelheiten

des Lebens das Gestaltende ist, das hat die herrschende und gebietende

Stellung. Darüber also müssen wir nun noch handeln; denn im

bisherigen sind nur erst die Schwierigkeiten die darin liegen aufgezeigt

worden.

Zuerst also wollen wir bemerken, daß jene Eigenschaften, weil sie die

rechte Beschaffenheit, eine jede von einem Gebiete geistiger Tätigkeit,

darstellen, auch dann um ihrer selbst willen notwendig anzustreben sind,

wenn keine von beiden irgendwelchen Nutzen gewährt. Zweitens aber,

170


I.Verstandesbildung

sie gewähren in der Tat solchen Nutzen, freilich nicht so wie die

Heilkunde die Gesundheit bewirkt; vielmehr wie die Gesundheit leiblich,

so bewirkt die Geistesbildung geistig die Glückseligkeit. Denn indem sie

ein Zweig der ganzen Vollkommenheit ist, so macht sie glückselig

dadurch daß man sie besitzt und daß sie wirksam wird.

Aber weiter: damit der Mensch seine Bestimmung erfülle, ist beides

nötig. Einsicht und sittliche Tüchtigkeit. Denn sittliche Tüchtigkeit

bewirkt, daß das Ziel das man sich steckt, das rechte ist, und die Einsicht

bewirkt, daß die Mittel die man zum Ziele anwendet, die rechten sind.

Für das vierte Seelenvermögen, das vegetative, gibt es eine solche

Vollkommenheit nicht; denn in seiner Macht steht weder etwas zu tun

noch etwas zu unterlassen. Was aber das anbetrifft, daß man durch die

Einsicht keineswegs geeigneter werde, das Gute und Gerechte handelnd

zu verwirklichen, so müssen wir etwas weiter ausholen und folgendes

zum Ausgangspunkte nehmen. Wie wir sagen, daß einer deshalb noch

nicht gerecht sei weil er gerechte Handlungen vollbringt, wie z.B.

diejenigen es tun, die die gesetzlichen Anordnungen, sei es wider ihren

Willen, sei es aus Irrtum oder sonst aus einem Motiv, nur nicht um ihrer

selbst willen befolgen, und sie handeln doch der Pflicht gemäß und tun

was einem Ehrenmann geziemt, ebenso, scheint es, ist es möglich daß

einer auf Grund seiner Beschaffenheit jede Handlung so vollzieht, daß

er ein wirklich guter Mensch ist; ich meine damit, daß er sie mit Vorsatz

und um der Sache selbst wil en vollzieht. Das nun bewirkt die sittliche

Gesinnung, daß der Vorsatz der richtige ist; daß aber das was der Natur

der Sache nach zum Behufe jenes Vorsatzes zu geschehen hat, auch das

Richtige sei, das zu bewirken ist nicht die Leistung der sittlichen

Gesinnung, sondern dazu bedarf es eines anderen geistigen Vermögens.

Indessen der Gegenstand verdient es, daß wir unsere besondere

Aufmerksamkeit darauf richten und noch eingehender darüber handeln.

Es gibt ein Vermögen, das man als Geschicklichkeit bezeichnet. Ihr

wesentliches Merkmal ist dies, daß sie das, was zu einem gegebenen Ziele

171


II.Teil. Das sittliche Subjekt

hinführt, ins Werk zu setzen und richtig zu treffen vermag. Ist nun das

Ziel edel, so verdient diese Geschicklichkeit Hochachtung; ist das Ziel

niedrig, so heißt sie Verschlagenheit. Deshalb sagt man wohl von

einsichtigen Leuten, sie seien geschickt, und sagt es auch von

verschlagenen Leuten. Nun ist die Einsicht allerdings nicht dieses

Vermögen, aber sie ist nicht ohne dieses Vermögen. Die befestigte

Fertigkeit der Einsicht aber erwächst dem Auge des Geistes nicht ohne

vollendete Bildung, wie wir dargelegt haben und wie von selber klar ist.

Denn die Schlüsse, die für alles tätige Handeln das Prinzip enthalten,

nehmen diesen Gang: da dieses das Ziel und das Beste ist im übrigen

mag es sein was es will; irgendein beliebiges kann als Beispiel dienen, so

usw. Was aber dieses ist, das stellt sich nur dem dar, der ein guter Mensch

ist. Denn niedrige Gesinnung verfälscht jedem das Urteil darüber und

bewirkt, daß man die Prinzipien des tätigen Verhaltens von vornherein in

falschem Lichte sieht. Offenbar also ist es unmöglich, ein Mann von

praktischer Einsicht zu sein, wenn man nicht auch ein Mann von gutem

Charakter ist.

Wir müssen also wiederum unsere Untersuchung auch über die

Anforderung an den Charakter erstrecken. Die Charakterbeschaffenheit

nämlich verhält sich nahezu so wie die praktische Einsicht. Wie diese

sich zur Geschicklichkeit verhält, sie ist nicht mit ihr identisch, aber ihr

doch ähnlich, so verhält sich auch die auf Naturausstattung beruhende

Trefflichkeit zu eigentlicher sittlicher Trefflichkeit. Jede einzelne

Charaktereigenschaft, darf man sagen, ist bei allen irgendwie schon von

Natur angelegt. Wir sind gerecht, zur Besonnenheit geneigt, energisch,

wir haben die anderen Eigenschaften, alles gleich von der Geburt an.

Aber gleichwohl suchen wir nach etwas anderem, was erst das Gute im

eigentlichen Sinne ist, und begehren daß diese Eigenschaften noch in

anderem Sinne vorhanden seien. Als natürliche Ausstattung kommen

diese Eigenschaften auch den Kindern und den Tieren zu, aber ohne die

denkende Vernunft erweisen sie sich als verderblich. Wenigstens soviel

scheint die Erfahrung zu lehren, daß wie es bei einem kräftigen Körper,

der sich bewegt ohne Sehkraft zu haben, wohl begegnet, daß er hart

172


I.Verstandesbildung

anstößt, weil ihm die Sehkraft mangelt, das gleiche hier auch geschieht.

Wenn aber die denkende Vernunft hinzutritt, dann tun sich in der

praktischen Betätigung jene Trefflichkeiten hervor; dann wird die

Eigenschaft, die mit sittlicher Tüchtigkeit bloß Ähnlichkeit besaß, zu

wirklicher Sittlichkeit im eigentlichen Sinne. Wie es im Gebiete der

Ansichtsbildung zwei Arten gibt, Geschicklichkeit und praktische

Einsicht, so gibt es auch auf dem Gebiete der sittlichen

Charakterbildung zwei Arten, die eine die Trefflichkeit durch

Naturaustattung, die andere die sittliche Trefflichkeit im eigentlichen

Sinne, und von diesen beiden bildet sich die eigentliche Trefflichkeit

nicht ohne praktische Einsicht heraus. Das ist auch der Grund, weshalb

manche behaupten, alle Arten sittlicher Willensrichtung seien Formen

der Verstandesbildung, und Sokrates hat in dem einen Sinne wohl das

Rechte getroffen, während er es im anderen Sinne verfehlte. Darin daß er

meinte, alle Arten sittlicher Trefflichkeit seien Arten der

Verstandesbildung, hat er geirrt; dagegen hat er mit Recht gesagt, daß sie

nicht ohne Verstandesbildung zustande kämen. Der Beweis dafür ist der:

auch die Heutigen machen sämtlich, wenn sie sittliche Trefflichkeit

begrifflich bestimmen wollen, den Zusatz, nachdem sie zuvor die

befestigte Willensrichtung und das Gebiet, auf das sie sich bezieht,

angegeben haben, sie sei die dem richtigen Denken entsprechende

Willensrichtung; richtiges Denken aber heißt das durch praktische

Einsicht geleitete Denken. Damit machen sie sämtlich den Eindruck, als

ob ihnen irgendwie die Vermutung aufgegangen wäre, daß eine derartige

Charakterbeschaffenheit, die praktischer Einsicht entspricht, sittliche

Trefflichkeit ist. Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen.

Sittliche Trefflichkeit ist eine Willensrichtung, die nicht nur dem richtigen

Denken entspricht, sondern die sich ausdrücklich mit dem richtigen

Denken verbündet; richtiges Denken über dergleichen Dinge ist aber

praktische Einsicht. Sokrates war der Meinung, die Arten sittlicher

Trefflichkeit seien Formen der gedanklichen Bildung, denn sie seien

insgesamt Erkenntnisse; wir dagegen sagen: sie stehen mit gedanklicher

Bildung im Bunde.

173


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Aus dem was wir ausgeführt haben geht hervor, daß es ebensowenig

möglich ist ein sittlicher Mensch im eigentlichen Sinne zu sein ohne

intellektuelle Bildung, wie praktische Einsicht zu haben ohne sittliche

Trefflichkeit. Auf diese Weise mag sich auch der dialektische Einwand

heben lassen, der darauf beruht, daß die einzelnen Richtungen des

sittlichen Willens getrennt vorkommen. Ein und derselbe Mensch hat

nämlich nicht zu allen die gleiche natürliche Anlage, und so geschieht es,

daß er, während er die eine sich schon angeeignet hat, die andere noch

nicht besitzt. Das kann wohl der Fall sein bei den auf Naturausstattung

beruhenden Vorzügen; aber es kann nicht stattfinden bei den

Eigenschaften, um derentwillen jemand ein guter Mensch ohne weiteres

genannt wird. Denn mit der intellektuellen Bildung, die nur eine ist,

stellen sie sich sämtlich zugleich ein.

Aber gesetzt selbst, diese Bildung wäre für das praktische Verhalten nicht

von Bedeutung, so bedürfte man ihrer offenbar dennoch, weil sie die

rechte Beschaffenheit des einen geistigen Vermögens ist, und weil die

Bildung von Vorsätzen ebensowenig da die richtige sein kann, wo die

intellektuelle Bildung, wie da, wo die sittliche Willensrichtung fehlt.

Bewirkt die eine, daß man sich das Ziel richtig setzt, so bewirkt die

andere, daß man den rechten Weg zum Ziele einschlägt. Aber allerdings,

diese intellektuelle Bildung ist nicht die Herrin über die ideale

Geisteskultur noch über das edlere Geistesvermögen, sowenig wie die

Heilkunde die Herrin ist über die Gesundheit; sie verwendet sie nicht in

ihrem Dienste, sondern sorgt nur dafür, daß sie zustande kommt, und

wenn sie ihre Vorschriften macht, so macht sie sie nicht ihr, sondern um

ihretwillen. Es wäre ebenso, wenn jemand sagen wollte, die Staatskunst

übe die Herrschaft über die Götter, weil sie betreffs alles dessen was zum

Staatsleben gehört ihre Anordnungen trifft.

174


II. Willensbildung

1.

Sittlicher und unsittlicher Wille

Wir treten nunmehr, unter einem neuen Gesichtspunkte, in eine weitere

Untersuchung ein. Es gibt, wo es sich um den sittlichen Charakter

handelt, drei Arten von solchem, was demselben feindlich

gegenübersteht: böser Wille, Genußsucht und tierische Roheit. Die

Gegensätze dazu liegen bei zweien von ihnen klar vor Augen: den einen

nennt man edle Gesinnung, den anderen Selbstbeherrschung. Als den

Gegensatz zur tierischen Roheit würde man am passendsten diejenige

Hoheit des Wesens bezeichnen, die als heroische oder göttliche über die

gewöhnliche menschliche Natur weit hinausliegt. So läßt Homer den

Priamos von Hektor sagen, um seine hervorragende Tüchtigkeit zu

bezeichnen:

Und er schien nicht
Wie einem sterblichen Mann, nein, wie einem Gotte entsprossen.

Wenn daher, wie die Rede geht, Menschen durch den höchsten Grad der

Trefflichkeit zu Göttern werden, so würde offenbar eine derartige

Trefflichkeit diejenige sein, die zu dem Zustande tierischer Gefühlsroheit

den strikten Gegensatz bildet. Denn wie bei einem Tier nicht von

Tugend noch von Laster die Rede sein kann, so auch nicht bei Gott. Hier

findet sich was höher steht als alle Tugend, dort hat Schlechtigkeit eine

andere Bedeutung. Da es aber etwas Seltenes ist, »ein göttlicher Mann«

zu sein, wie die Lakedämonier jemand zu benennen pflegen, wenn sie

ihn sehr hoch stellen wollen sie sagen dann »ein göttlicher Mann«, so ist

auch tierische Roheit bei Menschen eine seltene Erscheinung. Am

häufigsten kommt sie noch bei auswärtigen, nichthellenischen Völkern

vor; doch nehmen die Menschen zuweilen auch infolge von Krankheiten

und von Entartung solche Eigenschaften an. Mit diesem schimpflichen

Ausdruck belegen wir Menschen, die durch einen besonders hohen Grad

von Bosheit es anderen zuvortun. Indessen, über diese Art von innerer

Beschaffenheit müssen wir nachher noch einiges bemerken: über die

175


II.Teil. Das sittliche Subjekt

niedrige Gesinnung haben wir oben gehandelt; jetzt ist es unsere

Aufgabe, über Genußsucht, Verweichlichung, Liederlichkeit, und

andererseits über Selbstbeherrschung und Willensstärke zu sprechen.

Diese beiden Reihen darf man nicht ohne weiteres den Gesinnungen

zuzählen, die die Sittlichkeit und Unsittlichkeit ausmachen: aber man

darf sie andererseits auch nicht als etwas betrachten, was auf ganz

anderem Gebiete läge. Auch bei diesen Gegenständen haben wir wie

auch sonst dasjenige festzustellen, was an Auffassungen offen vorliegt,

dann zunächst die Schwierigkeiten durchzugehen die darin liegen, und

auf diesem Wege möglichst über alles das, was die Leute im allgemeinen

von diesen Charakterformen urteilen, oder wenn nicht über alles, so

doch über das meiste und das wichtigste davon uns Klarheit zu

verschaffen. Denn wenn die Schwierigkeiten gehoben werden und das

bestehen bleibt, was allen einleuchtet, so darf der Gegenstand als

ausreichend aufgehellt gelten.

Nach der allgemeinen Ansicht also gehört Selbstbeherrschung und

Willensstärke zu den guten und lobenswerten, Genußsucht und

Willensschwäche dagegen zu den schlechten und tadelnswerten

Eigenschaften; ebenso gilt der Charaktervolle zugleich als derselbe, der

der vernünftigen Überlegung treue Folge leistet, ebenso wie der

Genußsüchtige als der gilt, der dazu neigt, ihr abtrünnig zu werden. Der

Genußsüchtige handelt von seinem Triebe hingerissen wissentlich

schlecht; der Charaktervolle dagegen gibt sich auf grund vernünftiger

Überlegung seinen Begierden nicht hin, weil er weiß daß sie verwerflich

sind. Dem über niedere Triebe erhabenen Mann schreibt man

Selbstbeherrschung und Willensstärke zu, und zwar halten die einen den

der diese Eigenschaften besitzt für in allen Beziehungen über das

Niedere erhaben, die anderen nicht; den zügellos Ausschweifenden wirft

man mit dem seiner nicht Mächtigen, den seiner nicht Mächtigen mit

dem Zügellosen zusammen, während andere diese beiden für

verschieden halten. Vom einsichtigen Mann behauptet man bald, es

könne ihm die Selbstbeherrschung nicht abgehen, während andere

176


II.Willensbildung

behaupten, es gebe manche ganz einsichtige und gescheite Leute, die

doch ihren Gelüsten folgten. Mangel an Selbstbeherrschung wird auch

mit Bezug auf Heftigkeit ausgesagt wie mit Bezug auf Ruhmsucht und

Gewinnsucht. Das etwa ist es, was von geläufigen Ansichten anzuführen

wäre.

2.

Wille und Intellekt

A.

Die Schwierigkeiten der Frage

Da drängt sich nun die Frage auf, wie jemand richtige Ansichten haben

und doch der Selbstbeherrschung ermangeln kann. Bei begrifflicher

Erkenntnis behaupten manche sei es unmöglich. Denn daß trotz des

Besitzes begrifflicher Erkenntnis etwas anderes im Menschen die

Herrschaft haben und solche Erkenntnis wie einen Sklaven hinter sich

herschleppen sollte, das hielt Sokrates für etwas Ungeheuerliches.

Sokrates bestritt demgemäß diese Ansicht durchaus. Solchen Mangel an

Willensstärke gebe es nicht; denn wenn jemand im Handeln wider das

was ihm am meisten fromme verstoße, so geschehe es niemals

wissentlich, sondern immer nur aus Mißverstand. Indessen eine solche

Ansicht widerspricht augenscheinlich den Tatsachen, und jedenfalls

bedurfte es, wenn Mißverstand der Grund sein soll, erst noch einer

Untersuchung dieses Seelenzustandes, in welchem Sinne dabei von

Mißverstand gesprochen wird. Denn offenbar hegt der seiner Begierden

nicht Mächtige seine falsche Ansicht nicht schon vorher, ehe er sich in

der leidenschaftlichen Erregung befindet.

Manche nun geben dem Sokrates wohl in der einen Beziehung recht, in

der anderen nicht. Daß nichts größere Macht hat als begriffliche

Erkenntnis, das geben sie zu; aber sie stimmen mit ihm darin nicht

überein, daß niemand wider das handle, was ihm als das Bessere

erschienen ist, und behaupten deshalb, der Genußsüchtige werde von

seinen Gelüsten eben deshalb beherrscht, weil er keine begriffliche

Einsicht besitze, sondern eine bloße Meinung. Ist es aber eine bloße

177


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Meinung und keine begriffliche Erkenntnis, und ist es keine gesicherte,

sondern nur eine unbefestigte Meinung, die den Gelüsten sich

entgegenstellt, wie bei solchen, die noch im Zweifel hin und her

schwanken, so ist da, wo jemand starken Begierden gegenüber seiner

Denkweise nicht treu bleibt, ein nachsichtiges Urteil wohl am Platze.

Grundsätzliche Unsittlichkeit dagegen hat keinen Anspruch auf

Nachsicht, ebenso wenig wie jede andere Art von Verwerflichkeit. Das

wäre also etwa dann der Fall, wenn sie trotz des Widerstrebens der

praktischen Einsicht geübt würde; hat diese doch die stärkste Kraft.

Indessen das wäre ungereimt. Denn das hieße, daß ein und derselbe

Mensch zugleich einsichtig und den Lüsten ergeben wäre; kein Mensch

aber wird behaupten, daß es die Art eines einsichtigen Menschen sei,

willentlich die niedrigsten Handlungen zu begehen. Außerdem haben wir

oben gezeigt, daß der Einsichtige sich auch im Handeln bewähre, denn

auf das schlechthin Einzelne geht seine Einsicht, und daß er auch die

anderen sittlichen Vorzüge besitzt.

Ferner, wenn es ein Merkmal der Selbstbeherrschung ist, starke

Begierden, und zwar solche von niederer Art zu empfinden, so ergibt

sich, daß der über die Begierden Erhabene nicht der sich Beherrschende,

und der sich Beherrschende nicht der über die Begierden Erhabene sein

kann. Denn das Kennzeichen eines Mannes von solcher Fassung ist eben

das, daß er weder heftig begehrt noch Niederes begehrt; und doch ist

solches Begehren die Bedingung dafür, daß von Selbstbeherrschung

überhaupt die Rede sein kann. Denn sind die Begierden von edler Art, so

ist diejenige Gesinnung, die es verhindert, daß man ihnen nachgibt,

gerade nichts wert, und mithin wäre die Herrschaft über die Begierden

keineswegs immer etwas Rühmliches. Sind sie aber schwach, ohne von

niedriger Art zu sein, so wäre daran nichts, was einem Respekt

einzuflößen vermöchte. Und sind sie zwar von niedriger Art, aber

zugleich schwach, so wäre wieder ihnen zu widerstehen nichts

Besonderes.

178


II.Willensbildung

Aber weiter, wenn Festigkeit des Willens bewirkt, daß man jedesmal bei

seiner Meinung beharrt, so ist sie in dem Falle bedenklich, wo einer auch

auf einer falschen Meinung beharrt. Wenn aber Willensschwäche

bewirkt, daß man von jeder Ansicht auch wieder abweicht, so wird es

eine Willensschwäche geben, die zum Ruhme gereicht, wie es bei

Neoptolemos in Sophokles′ »Philoktet« der Fall ist. Denn daß er bei

dem, wozu ihn Odysseus überredet hat nicht verharrt, weil es ihm leid

wird, die Unwahrheit zu sagen, das verdient doch nur unseren Beifall.

Eine weitere Schwierigkeit bietet ein Trugschluß, der uns bei den

Sophisten begegnet. Diese nämlich gefallen sich darin, Schlüsse von

einer solchen Art zu bilden, mit der sie die Menschen verblüffen, um

sich, wenn sie ihr Ziel erreichen, als besonders gewandt zu erweisen; und

so wird der Schluß wie sie ihn bilden zu einem Fangschluß. Denn der

Verstand fühlt sich wie in Banden, wenn er einerseits bei dem Schlußsatz

nicht stehen bleiben will, weil dieser ihn nicht befriedigt, aber auch nicht

von ihm loszukommen imstande ist, weil er dem Beweisgang sich nicht

zu entziehen vermag. Aus einem ihrer Beweisgänge also ergibt sich der

Satz, daß Gedankenlosigkeit in Verbindung mit Willenlosigkeit eine

Tugend ist. Es tut einer auf Grund seines Mangels an

Selbstbeherrschung das Gegenteil von dem was er für recht hält; was er

für recht hält aber ist dies, daß das Gute schlecht und zu unterlassen sei,

und infolgedessen tut er nun das Gute und nicht das Böse.

Ferner könnte man meinen, ein Mensch, der aus Überzeugung tut und

anstrebt was Lust bereitet, und danach seine Vorsätze einrichtet, sei mehr

wert als einer, der nicht auf Grund seiner Denkungsart, sondern seiner

Genußsucht so verfährt; denn er ist einer Heilung eher zugänglich, weil

es möglich bleibt, daß man ihm eine andere Überzeugung beibringe.

Dagegen ist ein Mensch der bloß seinen Begierden nachlebt, ein Belag

für das Sprichwort: Wenn das Wasser würgt, was soll man nachtrinken?

Wäre er von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt, so würde

er sie, eines Besseren überzeugt, aufgeben: so aber bleibt sein Handeln,

179


II.Teil. Das sittliche Subjekt

auch wenn man ihn überzeugt, deshalb nicht weniger im Widerspruch zu

seiner Überzeugung.

Außerdem: wenn Knechtschaft unter den Begierden und Herrschaft über

die Begierden auf allen Gebieten vorkommt, wer ist der Knecht der

Begierde schlechthin? Kommen doch bei keinem Menschen alle Arten

von Ausschweifung zugleich vor, und dennoch nennen wir manche

Leute ausschweifend ohne weiteres.

Das etwa sind die Schwierigkeiten die sich ergeben. Da muß man das

eine aus dem Wege räumen, das andere stehen lassen, denn die

Schwierigkeit heben heißt das Positive finden.

B.

Die Art des Wissens

Die erste Frage, die wir zu beantworten haben, ist die, ob es sich um ein

wissentliches Tun handelt oder nicht, und was unter dem Wissen dabei

zu verstehen ist. Zweitens ist die Frage, auf welchen Gebieten man den

suchen soll, der seinen Begierden frönt und den der sie beherrscht; das

heißt ob jede Lust und jede Unlust, oder nur gewisse genau bestimmte

dabei in Betracht kommen, sowie was den Herrn über seine Begierden

und den Willensstarken anbetrifft, ob beides dasselbe oder ob es

verschiedenes bedeutet. Ebenso haben wir auch über die anderen Fragen

zu handeln, die mit dieser Untersuchung in näherem Zusammenhange

stehen.

Den Ausgangspunkt der Betrachtung bildet die Frage, was den

Unterschied zwischen dem Herrn seiner Begierde und dem Knecht

derselben ausmacht, ob der Gegenstand oder die Art und Weise des

Verhaltens zum Gegenstande; das will sagen: ob einer ein Knecht der

Begierde dadurch ist, daß er dieses Bestimmte begehrt, oder ob er es

nicht dadurch ist, sondern durch die Art und Weise seines Begehrens,

oder vielleicht auch nicht allein dadurch, sondern aus beiden Gründen

zusammen. Sodann, ob Knechtschaft unter der Begierde oder Herrschaft

180


II.Willensbildung

über sie sich auf alles erstreckt oder nicht. Wer unenthaltsam ist ohne

weiteren Zusatz, der ist es nicht allen Genüssen gegenüber, sondern eben

denen gegenüber, denen ein zügelloser Mensch ergeben ist, und er ist es

nicht einfach deshalb, weil seine Begierde darauf gerichtet ist, denn dann

würde sein Verhalten soviel bedeuten wie Zügellosigkeit, sondern

deshalb weil er sich in bestimmter Weise darauf richtet. Jener, der

Zügellose, wird durch einen ausdrücklichen Vorsatz getrieben, weil es

seine Ansicht ist, daß man jedesmal dem augenblicklichen Genuß

nachzutrachten hat; dieser hat solche Ansicht nicht und trachtet

gleichwohl danach.

Die Unterscheidung nun, daß es eine richtige Meinung und nicht

begriffliche Erkenntnis sei, wogegen man im Dienste der Begierde

verstößt, hat für unsere Untersuchung keinerlei Bedeutung. Kommt es

doch vor, daß Leute in ihren Meinungen gar nicht schwanken, sondern

sich fest einbilden, sie besäßen ein sicheres Wissen. Wenn also Leute mit

bloßen Meinungen, weil ihr Glaube wenig befestigt ist, in höherem

Grade als die Menschen mit begrifflicher Erkenntnis in ihrem Handeln

wider die Ansicht verstoßen, die sie selber hegen, so wird sich zeigen,

daß begriffliche Erkenntnis darin vor bloßer Meinung gar nichts voraus

hat. Denn so mancher glaubt nicht weniger fest an das was seine

Meinung ist, als andere an das was sie in begrifflicher Form wissen. Das

zeigt schon Heraklit.

Dagegen kommt mehreres andere wohl in Betracht. Wir sprechen

erstens von begrifflichem Wissen in doppelter Weise. Man schreibt

ebensowohl dem ein Wissen zu, der von dem Wissen das er hat doch

keinen wirklichen Gebrauch macht, wie dem der es tätig anwendet. Es

wird also einen Unterschied ausmachen, ob einer zwar ganz wohl weiß

was wider die Pflicht ist, aber es sich nicht gegenwärtig hält, oder ob

einer es weiß und es sich auch vergegenwärtigt. Denn das letztere

erscheint in der Tat ungeheuerlich; aber nicht so, wenn er sein Wissen

nicht ausdrücklich gegenwärtig hat.

181


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Es kommt zweitens hinzu, daß es zwei Arten von Vordersätzen gibt,

Obersatz und Untersatz. So hindert denn nichts, daß einer der beide

innehat gegen seine Erkenntnis handele, indem er wohl den allgemeinen,

den Obersatz, anwendet, aber nicht den partikularen, den Untersatz.

Denn Gegenstand des Handelns ist das Einzelne. Aber auch in dem

allgemeinen Satz finden sich unterschiedene Bestimmungen enthalten.

Dies Allgemeine betrifft teils die Person, teils die Sache; so z.B. der Satz,

daß jedem Menschen das Trockene zuträglich ist, er selbst aber ein

Mensch ist; und daß ein Ding dieser Art von trockener Beschaffenheit

ist. Ob aber dieser bestimmte Gegenstand diese Beschaffenheit hat,

davon hat man dadurch entweder noch keine Kenntnis, oder diese

Kenntnis wird doch nicht wirksam. Es wird außerordentlich viel darauf

ankommen, welche von diesen Arten des Wissens einer hat. So erscheint

es keineswegs fremdartig, daß einer sich im Handeln wider sein eigenes

besseres Wissen vergißt, wenn er ein Wissen in diesem Sinne hat;

dagegen würde es höchst verwunderlich sein, wenn sein Wissen ein

Wissen in der anderen Bedeutung wäre.

Drittens aber nimmt das begriffliche Wissen bei den Menschen noch in

anderer Weise verschiedene Gestalten an, als in der, wovon bisher die

Rede war. Wir sehen nämlich in Fällen, wo jemand die Erkenntnis inne

hat, sie aber nicht anwendet, daß der geistige Zustand des Innehabens

hier eine ganz andere Bedeutung hat; es ist ein Haben, das im Grunde

zugleich ein Nichthaben ist, wie bei einem der schläft oder der von

Sinnen oder betrunken ist. Nun sind aber diejenigen die von heftigen

Gefühlen aufgeregt sind in ganz ähnlicher Verfassung. Heftige

Aufregung, geschlechtliche Begierde und manches Ähnliche zieht

augenscheinlich auch den Leib in Mitleidenschaft; bei manchen bringt es

geradezu Geistesstörung hervor. Offenbar also muß man sagen, daß es

um diejenigen die ihrer Begierden nicht mächtig sind, ganz ähnlich steht

wie um diese Leute. Daß sie die Sätze die sich aus ihrer Erkenntnis

ergeben, im Munde führen, beweist gar nichts. Denn Leute in solcher

Gefühlsaufregung wiederholen auch Beweisgänge und Aussprüche des

Empedokles; sieht man doch auch diejenigen die etwas eben erst gelernt

182


II.Willensbildung

haben, wohl die Sätze hintereinander aufsagen, ohne daß sie doch schon

ein wirkliches Wissen hätten. Denn wirkliches Wissen muß mit dem

Menschen verwachsen sein; dazu aber bedarf es der Zeit. Man muß sich

also vorstellen, die Reden von solchen Leuten die sich nicht zu zügeln

vermögen, seien ebenso aufzufassen, wie die von Schauspielern.

Viertens läßt sich der Grund auch unter dem Gesichtspunkte der Natur

der Seele wohl einsehen. Da ist nämlich erstens eine Meinung als

allgemeiner Satz, zweitens eine Annahme die das Einzelne betrifft, und

darüber entscheidet nunmehr die sinnliche Erfahrung. Wird nun aus

beiden ein Satz gewonnen, so ergibt sich für das Bewußtsein die

Notwendigkeit, das eine Mal diesen Satz bloß auszusagen; aber wo es

sich um das handelt was zu tun ist, die Sache auch gleich zur Ausführung

zu bringen. Z.B. gilt der Satz: alles was süß ist soll man genießen, und ist

nun dieser einzelne Gegenstand hier süß, so ist man genötigt, wenn man

das Vermögen dazu hat und kein Hindernis vorliegt, danach auch

sogleich zu verfahren. Gesetzt nun, man hege im Gemüte den

allgemeinen Satz, der den Genuß verbietet, zugleich aber den Satz, daß

alles Süße Lust bereitet, und daß dies hier süß ist, und dies macht den

allgemeinen Satz erst wirksam; ist dann im Gemüte zugleich die Begierde

rege: so rät auf der einen Seite jener Satz, sich der Sache zu enthalten,

andererseits lockt und treibt die Begierde; denn sie vermag jedes unserer

Organe in Bewegung zu setzen. Das Ergebnis ist, daß man unenthaltsam

ist auf Grund sozusagen von Vernunft und Meinung, die nicht an und

für sich, sondern nur unter besonderen Umständen zueinander im

Gegensätze stehen. Denn den wirklichen Gegensatz zum rechten

Grundsatz bildet die Begierde und nicht die Meinung. Schon aus diesem

Grunde darf man ein Tier nicht unenthaltsam schelten; denn es ist nicht

fähig das Allgemeine zu denken, sondern vermag nur von sinnlich

Einzelnem Eindrücke zu empfangen und festzuhalten. Wie aber die

Abweichung vom Denken sich aufhebt und der seiner nicht Mächtige

wieder zur rechten Vernunft zurückkehrt, das ist derselbe Vorgang wie

beim Betrunkenen und beim Schlafenden und nichts diesem Gebiete

Eigentümliches. Darüber also muß man sich bei den Biologen befragen.

183


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Da aber der Untersatz im Schlusse eine Meinung über einen Gegenstand

sinnlicher Wahrnehmung bedeutet und diese das Handeln bestimmt, so

hat ihn wer in der Gefühlserregung befangen ist entweder gar nicht, oder

er hat ihn in der Weise, daß solches Haben wie wir oben sagten nicht ein

Wissen bedeutet, sondern ein bloßes Reden gleich dem eines Trunkenen,

der Aussprüche von Empedokles hersagt. Und da der Untersatz nicht

allgemein ist, noch wie das Allgemeine den Charakter begrifflicher

Erkenntnis an sich trägt, so macht es den Eindruck, als ob die Frage die

Sokrates aufwarf, wirklich darin ihren guten Grund habe. Denn die

Gefühlserregung erwacht nicht, solange dasjenige was im eigentlichen

Sinne als Erkenntnis gilt in der Innerlichkeit gegenwärtig ist, und also ist

es auch nicht diese Erkenntnis, die durch die Gefühlserregung mit

fortgerissen wird; sondern die Erregung entsteht, wenn die Erkenntnis

eine nur sinnliche ist.

Das Ausgeführte mag genügen, um die Frage zu entscheiden, ob das

Handeln dessen der seiner Begierde unterliegt, möglicherweise ein

wissentliches sein kann oder nicht, und wenn ja, in welchem Sinne es das

sein kann.

3.

Der Wille im Verhältnis zu Affekten und Begierden

A.

Arten von Lust und Unlust

Damit hängt die Frage zusammen, ob es einen schlechthin seines Willens

nicht mächtigen Menschen gibt, oder ob alle es nur in besonderer

Beziehung sind, und wenn letzteres, in welcher Beziehung sie es sind.

Ausgemacht ist, daß es die Lust und die Unlust ist, der gegenüber man

sich enthaltsam oder willensstark und andererseits unenthaltsam und

willensschwach zeigt. Von dem nun was Lust bereitet ist das eine

notwendig, das andere an und für sich begehrenswert, aber so daß es ein

Übermaß zuläßt. Notwendig ist was der Leib fordert; dahin gehört

derartiges, wie das was die Ernährung und den geschlechtlichen Trieb

184


II.Willensbildung

angeht, und ferner solche leiblichen Genüsse, in bezug auf welche wir

von Zügellosigkeit und von Erhabensein über dieselben gesprochen

haben. Unter dem was nicht notwendig, aber doch an und für sich

begehrenswert ist, verstehe ich solches wie Sieg, Ruhm, Reichtum und

anderes Ähnliche, was wertvoll ist und Freude macht. Von denen nun,

die sich auf dergleichen wider die rechte Vernunft, die ihnen doch

innewohnt, im Obermaß richten, sagen wir nicht schlechthin, daß sie

ihrer Begierden nicht mächtig seien, sondern mit dem Zusatz: sie seien

ihrer Geld-, Gewinn-, Ruhmsucht oder ihrer Aufwallung nicht mächtig.

Wir gebrauchen die Bezeichnung also nicht schlechthin, weil wir meinen,

sie seien doch eigentlich anders geartet und würden nur nach Analogie

so benannt, etwa so, wie man einen Mann namens »Mensch« näher als

»den Mensch der in Olympia gesiegt hat« bezeichnet. Hier war der

Unterschied zwischen der allgemeinen Bezeichnung »Mensch« und dem

Namen für das Individuum gering, und gleichwohl war er vorhanden. So

ersieht man dort den Unterschied daraus: die Genußsucht unterliegt dem

Tadel nicht bloß als eine Verirrung, sondern geradezu als ein unsittliches

Verhalten, entweder schlechthin oder in besonderer Beziehung; das aber

gilt von keiner der oben bezeichneten Eigenschaften.

Was das Verhältnis zu den leiblichen Genüssen anbetrifft, auf Grund

dessen wir von einem darüber Erhaben- und einem ihnen zügellos

Ergebensein sprechen, so heißt der, der nicht mit ausdrücklichem

Vorsatz, vielmehr seinem Vorsatz und seiner Denkweise zuwider, dem

Genuß im Übermaß nachjagt und der Unlust im Übermaß widerstrebt,

etwa bei Hunger, Durst, Hitze, Frost und allen Affektionen des Tastsinns

und des Geschmackssinnes: ein solcher also heißt willensschwach, und

heißt so nicht mit einem besonderen Zusatz, in bestimmter Beziehung,

wie in Beziehung etwa auf den Zorn, sondern ohne weiteres. Ein

Zeichen, daß es sich dabei um eine bloße Analogie handelt, ist dies: auf

Grund dieses letzteren Verhaltens wird einer willensschwach genannt,

aber nicht mit Bezug auf irgendeine von den oben genannten

Verhaltungsweisen. Das ist denn auch der Grund, weshalb man den

Genußsüchtigen mit dem zügellos Ausschweifenden unter den gleichen

185


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Gesichtspunkt stellt und ebenso andererseits den der seiner mächtig ist

und den der über die Begierden erhaben ist, aber keinen von denen,

deren Begehren auf die vorher bezeichneten Dinge gerichtet ist, weil es

sich bei den vorher genannten Klassen von Menschen im Grunde um

dieselben Arten der Lust und Unlust handelt, nur daß, wenn auch die

Gegenstände dieselben sind, doch die Art und Weise ihres Verhaltens zu

den Gegenständen nicht dieselbe ist. Bei den einen ist das Verhalten ein

grundsätzlich gewelltes, bei den andern nicht. Man wird also demjenigen

einen höheren Grad zügelloser Gesinnung zuschreiben dürfen, der ohne

von Begierden oder doch ohne von heftigen Begierden dazu getrieben zu

werden, den Lüsten im Übermaß nachtrachtet und Unlust, auch mäßige,

meidet, als denjenigen der es auf Grund allzu heftiger Triebe tut. Denn

wie würde jener sich erst benehmen, wenn ihn jugendliche Leidenschaft

ergriffe oder heftiger Schmerz über die Entbehrung des Unentbehrlichen

ihn fortrisse!

Nach unserer obigen Einteilung gibt es nun auch solche Begierden und

solche Genüsse, die unter der Gattung des Edlen und Wertvollen

einzureihen sind. Denn das was Lust bereitet ist zum Teil auf Grund der

menschlichen Natur Gegenstand des Begehrens, während anderes dazu

im Gegensatz steht, wieder anderes, wie Geld, Gewinn, Sieg und Ruhm,

eine mittlere Stelle einnimmt. Wo es sich um die erstgenannte und um

die dritte, die mittlere Klasse handelt, da erfährt man keine Mißbilligung

bloß aus dem Grunde, weil man von dergleichen affiziert wird, es

begehrt und liebt, sondern nur wegen der Art und Weise wie man es

begehrt und wegen des Übermaßes darin. Es kann jemand einem seiner

Natur nach edlen und wertvollen Gegenstande gegenüber die

Selbstbeherrschung verlieren oder ihm nachtrachten wider das Gebot der

Vernunft; er kann z.B. mehr als recht ist sich dem Streben nach Ruhm

hingeben oder seine Kinder, seine Eltern im Übermaß lieben. Denn auch

diese zählen zu den Gütern, und wer sich um sie angelegentlich bemüht,

gewinnt sich Beifall, und dennoch gibt es ein Übermaß auch darin, wenn

z. B, jemand wie Niobe sich mit den Göttern selbst in den Wettstreit

einläßt, oder wenn er es macht wie Satyros, der von seiner Liebe zu

186


II.Willensbildung

seinem Vater seinen Beinamen erhielt, und die Liebe zum Vater

übertreibt; denn Satyros ging doch, so meinte man, darin allzuweit bis zu

wirklicher Torheit. In alledem nun kommt sicher niedrige Gesinnung

nicht zur Erscheinung, und zwar aus dem angegebenen Grunde, weil

jeder dieser Gegenstände an und für sich genommen und seiner Natur

nach zu dem gehört was ein würdiges Ziel des Strebens bedeutet, und

nur die Übertreibung als Verirrung verwerflich und zu meiden ist. Aus

dem gleichen Grunde kann man hier also auch nicht von Mangel an

Selbstbeherrschung sprechen. Denn solcher Mangel ist nicht nur etwas

was man meiden soll: er ist geradezu verwerflich. Nur weil die

Empfindungsweise eine gewisse Verwandtschaft zeigt, spricht man hier

von Mangel an Selbstbeherrschung, aber mit einem Zusatz, der

ausdrückt, daß es sich um ein bestimmtes einzelnes Gebiet des

Verhaltens handelt. Es ist das gerade so wie man einen auch einen

schlechten Arzt oder einen schlechten Schauspieler nennt, den man doch

nicht ohne weiteres einen schlechten Menschen nennen würde. Wie wir

nun hier den Ausdruck schlecht nicht im eigentlichen Sinne meinen, weil

es sich nicht um eine schlechte Charaktereigenschaft, sondern nur um

eine Ähnlichkeit des Verhältnisses handelt, so muß man offenbar auch

dort annehmen, daß Mangel an Selbstbeherrschung und andererseits

Willensfestigkeit in Wirklichkeit allein da zur Erscheinung kommt, wo es

sich um dieselben Gegenstände handelt wie bei der Erhabenheit über die

Lüste und bei der sinnlichen Zügellosigkeit, daß aber da, wo es sich bloß

um eine lebhafte Aufwallung handelt, das Wort nur eine Ähnlichkeit des

Verhältnisses bezeichnet. Und darum drückt man sich auch so aus, daß

man hinzusetzt: Mangel an Selbstbeherrschung gegenüber der lebhaften

Aufwallung wie der Ruhmsucht und Gewinnsucht.

Es gibt also Lustempfindung, die in der Natur der empfindenden Wesen

begründet ist, darunter teils solche die es schlechthin, teils solche die es

nur für bestimmte Arten von Tieren und von Menschen ist. Es gibt aber

auch solche, die nicht natürlich, sondern nur auf Grund von krankhafter

Entartung oder von Angewöhnung oder schlimmer Naturanlage sich

herausbildet. Auch in bezug auf jede dieser Erscheinungen kann man ein

187


II.Teil. Das sittliche Subjekt

entsprechendes Verhalten beobachten. Ich denke dabei an solche nahezu

bestialischen Neigungen, wie bei jener Megäre, die die Schwangeren

aufgeschlitzt und die Kinder gefressen haben soll, oder wie bei manchen

unter den verwilderten Völkerstämmen am Schwärzen Meere, die mit

Vergnügen rohes Fleisch oder auch Menschenfleisch fressen, oder die

sich gegenseitig die Kinder zum Schmause schenken, oder an das, was

man sich von Phalaris erzählt. Dergleichen ist tierisch brutal; es kommt

aber auch vor als Folgeerscheinung von Krankheiten, zuweilen auch von

Wahnsinn, wie bei dem Menschen, der seine Mutter als Opfer

schlachtete und aufaß, oder bei dem anderen, der die Leber seines

Mitsklaven verschlang. Oder es sind krankhafte oder aus Angewöhnung

stammende Ausartungen, wie wenn man sich die Haare ausrupft und an

den Nägeln kaut oder Kohlen und Erde verschluckt, oder auch, wie der

Geschlechtsverkehr zwischen Männern. Das sind solche Dinge, die teils

aus Naturanlage, teils aus Angewöhnung abzuleiten sind, wie bei denen

die schon in jungen Jahren geschlechtlich mißbraucht worden sind.

Wo nun der Grund in der Naturanlage liegt, da wird niemand von

mangelnder Selbstbeherrschung sprechen, so wenig wie man es den

Weibern vorwirft, daß sie sich im geschlechtlichen Verkehr nicht aktiv

sondern passiv verhalten. Es ist nicht anders zu urteilen, wo die

krankhafte Haltung durch Angewöhnung entstanden ist. Daß einer

solche einzelnen Züge an sich hat, liegt außerhalb des Gebietes, wo von

Unsittlichkeit gesprochen wird, und ebenso auch die tierische Entartung,

und wenn einer sie an sich hat, so ist seine Beherrschung derselben oder

seine Unterwürfigkeit unter dieselbe nicht eine Sache bloßer Wil enskraft,

sondern bildet zu dieser nur eine verwandte Erscheinung, gerade so wie

jemand, der lebhaften Aufwallungen gegenüber eine solche Heftigkeit

der Erregung zeigt, Mangel an Selbstbeherrschung wohl in dieser

Beziehung zugeschrieben werden kann, aber nicht Mangel an

Selbstbeherrschung schlechthin. Denn jedes Übermaß von

Gedankenlosigkeit, Feigheit, zügelloser Sinnlichkeit, verdrießlichem

Wesen beruht das eine Mal auf Roheit, das andere Mal auf

Krankhaftigkeit. Wer von Natur so geartet ist, daß er sich vor allem

188


II.Willensbildung

fürchtet, auch vor dem Rascheln einer Maus, dessen Feigheit ist tierischer

Art, bei einem anderen der sich vor einer Katze fürchtete, war es

krankhaft. Unter den Geistesschwachen sind die von Natur schwach

Begabten und bloß in sinnlichen Empfindungen Lebenden tierähnlich,

wie manche Stämme von Barbaren in fernen Ländern; andere sind es

infolge von Krankheiten. So sind krankhaft die infolge von Epilepsie

oder von Wahnsinn geistesschwach Gewordenen. Es kommt auch vor,

daß einer nur zeitweise daran leidet, ohne davon ganz beherrscht zu

werden; ich denke dabei z.B. an Phalaris, wenn er die Begierde ein Kind

zu fressen oder wenn er widernatürlichen Geschlechtstrieb bemeisterte.

Es kommt aber auch vor, daß einer völlig davon beherrscht wird, nicht

bloß dergleichen an sich hat. Wie man nun diejenige Schlechtigkeit, die

noch menschliche Art an sich trägt, einfach als Schlechtigkeit, die andere

mit einer näheren Bestimmung als tierische oder krankhafte, nicht als

Schlechtigkeit schlechthin bezeichnet, so gibt es offenbar in demselben

Sinne auch einen Mangel an Selbstbeherrschung, der tierisch, und einen

der krankhaft ist; ein solcher Mangel schlechthin ist aber allein derjenige,

der der zügellosen Sinnlichkeit wie sie bei Menschen vorkommt

entspricht.

Es wird dadurch so viel klar geworden sein, daß Selbstbeherrschung und

das Fehlen derselben nur da vorkommt, wo es sich um eben den Inhalt

handelt, auf den sich die Erhabenheit über die Begierden und die

zügellose Genußsucht bezieht, und daß das Fehlen der

Selbstbeherrschung da wo es sich um anderes handelt, eine ganz andere

Art bildet, so daß dann das Wort nur in übertragenem Sinne und nicht

eigentlich gebraucht wird.

B.

Leidenschaft und Lust

Daß ferner der Mangel an Selbstbeherrschung da weniger verwerflich ist,

wo es sich um leidenschaftliche Aufwallung, als wo es sich um sinnliche

Lüste handelt, das wollen wir jetzt zeigen. Man darf sagen:

leidenschaftliche Aufwallung vernimmt wohl die Stimme der Vernunft,

189


II.Teil. Das sittliche Subjekt

vernimmt sie aber nicht recht, gleichwie ein voreiliger Diener, der, bevor

er noch den Auftrag recht vernommen hat, forteilt und dann den

Auftrag falsch ausführt, oder gleichwie ein Hund, der anschlägt, sobald

er ein Geräusch hört, bevor er noch zusieht, ob es auch nicht ein Freund

ist. So stürmt die leidenschaftliche Aufwallung, von natürlicher Hitze

und Raschheit getrieben, zur Vergeltung, nachdem sie zwar gehört hat,

aber nicht das Befohlene gehört hat. Verstand oder subjektiver Eindruck

hat einem kundgetan, daß ihm eine Verletzung oder Beleidigung

widerfahren ist; er aber zieht nun gleichsam den Schluß, daß man

dergleichen entgegentreten muß, und sogleich schreitet er zur Abwehr.

Das Gelüsten andererseits stürmt fort zum Genuß, sobald nur

Überlegung oder Empfindung lehrt, daß der Gegenstand Lust verheißt.

Leidenschaftliche Aufwallung also folgt irgendwie der Überlegung, das

Gelüsten nicht: darum ist dieses verwerflicher. Wer den Zorn nicht

bemeistern kann, wird irgendwie von Überlegung beherrscht, der andere

von seinem Begehren und nicht von seiner Überlegung.

Zweitens ist es eher verzeihlich, wenn einer den natürlichen Regungen

nachgibt, oder auch wenn einer von solchen Begierden getrieben wird,

die allen Menschen gemeinsam und sofern sie gemeinsam sind. Nun liegt

Heftigkeit und Unwille mehr in der menschlichen Natur als die Lüste, die

sich auf ein Übermaß und auf das richten was nicht zur Notdurft

gehört. So sagte jener Mensch, um sich zu entschuldigen, daß er seinen

Vater schlage: Er hat seinen Vater auch geschlagen und dieser den

seinigen; und auf seinen kleinen Sohn weisend: Dieser wird wieder mich

schlagen, wenn er ein Mann geworden ist; das ist einmal so in unserem

Hause. Ein anderer mahnte seinen Sohn, als dieser ihn fortschleifte, er

solle ihn nicht weiter als bis zur Tür schleifen; denn er selber habe seinen

Vater auch nur so weit geschleift.

Drittens wächst die Größe des Unrechts mit dem Grade der

Hinterhältigkeit. Wen nun leidenschaftliche Aufwallung treibt, der

verfährt nicht hinterhältig, und ebenso wenig sucht sich die Aufwallung

zu verstecken, sondern geht offen vor; wohl aber gebraucht die Begierde

190


II.Willensbildung

List. Darum heißt Aphrodite: »die ränkesüchtige Tochter Cyperns«, und

an ihrem gestickten Gürtel besingt Homer: »Liebesgeflüster, das auch

des Verständigsten Sinne betörte«. Wenn also der Mangel an

Selbstbeherrschung gegenüber der Begierde als Unrecht schwerer ins

Gewicht fällt und verwerflicher ist als der gleiche Mangel gegenüber der

Aufwallung, so bedeutet sie den Mangel an Herrschaft über sich

schlechthin und ist im eigentlichen Sinne Unsittlichkeit.

Viertens: von niemand der eine Kränkung erfahren hat, gilt es, daß er

den anderen mutwillig verletze. Wer im Zorn handelt, tut es immer auf

Grund einer erfahrenen Kränkung, dagegen wer mutwillig verletzt, auf

den Antrieb böser Lust. Wenn nun dasjenige das größere Unrecht ist,

worüber Unwillen zu empfinden am meisten gerechtfertigt ist, so ist

auch der Mangel an Selbstbeherrschung gegenüber der Begierde das

größere Unrecht. Denn im Zorn liegt kein Antrieb zu mutwilliger

Verletzung.

Was wir damit erwiesen haben ist dies, daß der Mangel an

Selbstbeherrschung, wenn er sich den Lüsten gegenüber zeigt,

schimpflicher ist, als wenn er der Heftigkeit gegenüber hervortritt, und

daß Selbstbeherrschung und das Fehlen derselben sich gerade gegenüber

den Begierden und den sinnlichen Lustempfindungen betätigt. Es gilt

nunmehr, die Unterschiede innerhalb der letzteren aufzuzeigen.

Wie wir gleich im Anfang dargelegt haben, sind sie ihrer Art und Größe

nach teils menschlich und natürlich, teils tierisch brutal, teils Folge von

Entartung oder Erkrankung. Was die ersten anbetrifft, so zeigt sich allein

ihnen gegenüber eine über die Lüste erhabene Gesinnung und die

zügellose Hingebung an dieselben. Darum schreibt man auch den Tieren

weder die eine noch die andere Eigenschaft oder doch nur in

übertragenem Sinne zu; so wenn eine Art von Tieren im allgemeinen

sich vor den anderen durch Wildheit, Üppigkeit und Gefräßigkeit

hervortut. Denn Tiere bilden keine Vorsätze und stellen keine

Überlegungen an; sie geraten nur aus dem regelmäßigen Geleise wie dem

191


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Wahnsinn verfallene Menschen. Tierische Roheit ist ein geringerer Grad

von Bosheit als ein böser Wille, aber allerdings noch mehr zu fürchten.

Es ist doch bei tierischer Roheit das Edelste nicht entartet, wie bei einem

Menschen, sondern es ist gar nicht vorhanden. Ein Vergleich zwischen

tierischer Roheit und bösem Willen ist ganz ähnlich, wie wenn man einen

Vergleichanstellen wollte zwischen einem lebendigen und einem leblosen

Wesen, um zu sehen, welches von beiden das schlimmere ist. Denn

jedesmal ist die Verderbnis desjenigen Wesens minder unheilvoll, das

nicht nach einer Maxime handelt; Maxime aber ist die Vernunft. Nahe

verwandt damit ist es auch, wenn man einen Vergleich zieht zwischen der

Ungerechtigkeit und einem ungerechten Menschen. Jedes von beiden

kann in seiner Weise das Schlimmere sein. Ein schlechter Mensch

vermag zehntausendmal mehr Böses zu tun als ein Tier.

C. Grade der Willensstärke

Von Lust und Unlust, von Begehren und Meiden auf Grund des

Tastsinnes und des Geschmackssinnes, dem Äußerungsgebiete zügelloser

Ausschweifung wie des Erhabenseins über solche Regungen, haben wir

vorher eingehend gehandelt. Man kann sich dabei so verhalten, daß man

demjenigen unterliegt, was den meisten nichts anhat; man kann sich aber

auch da stark erweisen, wo die meisten unterliegen. So ist denn unter

diesen der eine der Lust gegenüber unenthaltsam, der andere enthaltsam,

der Unlust gegenüber der eine weichlich, der andere willensstark. Die

Beschaffenheit der meisten Menschen liegt in der Mitte dazwischen,

allerdings mit größerer Neigung nach der Seite des Schlimmeren hin.

Nun sind unter den Arten der Lust manche ein notwendiges Bedürfnis,

andere nicht: manche sind es nur bis zu einem gewissen Grade, und nicht

mehr wo sie darüber hinausgehen oder darunter bleiben. Ganz ähnlich

verhält es sich auch mit dem Begehren und mit der Unlust. Wer dem was

Lust bereitet im Übermaß nachjagt, nicht aus übermäßiger Begierde,

sondern mit ausdrücklichem Vorsatz, und dabei kein anderes Ziel als nur

die Lust selbst im Auge hat, der ist ein unverbesserlicher Wüstling. Denn

die notwendige Folge ist, daß ein solcher Mensch nicht dazu gelangt

192


II.Willensbildung

Reue zu empfinden, und daß er deshalb unverbesserlich ist. Denn wo

keine Reue, da auch keine Besserung. Den Gegensatz zu ihm bildet der,

der hinter dem Maß zurückbleibt; der die rechte Mitte einhält, ist der

über die Lüste Erhabene, ihm gleicht derjenige, der körperlichen

Schmerz nicht aus Schwachheit, sondern mit überlegtem Entschluß

meidet.

Unter denen, die ihr Verhalten nicht nach Grundsätzen regeln, wird der

eine von der Lust getrieben, der andere von der Scheu vor der aus dem

Begehren entspringenden Unlust. Man sieht, es ist ein Unterschied

zwischen dem Wüstling aus Grundsatz und diesen letzteren. Nun urteilt

jedermann, daß es schlimmer ist verwerflich zu handeln, wenn man von

Begierden gar nicht oder nur in geringem Grade getrieben wird, als wenn

man unter dem Antrieb heftiger Begierden steht, und daß es schlimmer

ist einen anderen zu mißhandeln wenn man gar nicht zornig ist, als wenn

man es im Zorne tut. Denn was würde jener erst tun, wenn er in Zorn

geriete! Mithin ist auch der Wüstling schlimmer als einer der seiner

Begierde unterliegt.

Von den oben bezeichneten Verhaltungsweisen ist also die eine mehr

eine Form der Willensschwäche, die andere bezeichnet den Wüstling. Zu

dem seiner Begierde nicht Mächtigen bildet den Gegensatz der seine

Begierden Beherrschende, zum Willensschwachen der Willensstarke.

Willensstark sein heißt standhalten, Herr seiner Begierde sein heißt

überlegen bleiben. Standhalten aber ist etwas ganz anderes als überlegen

sein, wie nicht unterliegen etwas anderes ist als den Sieg davontragen.

Darum ist es ein höheres Ziel, Herr seiner Begierden zu sein, als ihnen

bloß Widerstand zu leisten.

Wer da sich schwach zeigt, wo die meisten widerstehen und sich kraftvoll

bewähren, der ist weichlich und entnervt, denn auch Mangel an Nerv ist

eine Art der Verweichlichung. Wer sein Gewand auf dem Boden

schleppen läßt bloß weil er für die Beschwerde es aufzunehmen zu

bequem ist, und wer sich geberdet wie ein Leidender, der hält sich nicht

193


II.Teil. Das sittliche Subjekt

für elend, und ist doch einem Elenden ganz ähnlich. Mit der Herrschaft

über die Begierden und der Dienstbarkeit unter ihnen ist es ebenso.

Denn wenn einer starken und übergroßen Reizungen in Lust oder

Unlust unterliegt, so ist es kein Wunder, und geschieht es trotz seines

Widerstrebens, so verdient es Verzeihung. Beispiele sind Philoktet beim

Theodektes, der unter den Folgen eines Schlangenbisses leidet, oder

Kerkyon in der »Alope« des Karkinos, oder auch diejenigen, die sich das

Lachen verbeißen möchten und auf einmal in schallendes Gelächter

ausbrechen, wie es dem Xenophantos begegnete. Ganz anders wenn

einer da wo die meisten zu widerstehen vermögen unterliegt und nicht

standzuhalten vermag, nicht weil es so in der besonderen Natur seines

Geschlechtes liegt, oder infolge einer Krankheit, wie bei den Königen

der Skythen die Verweichlichung ihrem ganzen Geschlechte eignet, oder

wie das weibliche Geschlecht gegen das männliche zurücksteht. Auch der

immer nur auf Scherze Bedachte macht den Eindruck eines

ausgelassenen Menschen, er ist aber bloß ein willensschwacher Mensch.

Denn das Scherzen ist eine Erholung so weit als es ein Ausruhen

bedeutet, zu denen aber die es bis zur Übertreibung lieben, gehört der,

der immer nur Spaß treibt.

Mangel an Herrschaft über die Begierde kann ungestümes

Drauflosgehen, kann aber auch einfache Schwäche sein. Manche

überlegen erst, aber die Leidenschaft gestattet ihnen nicht, ihrem

Entschluß treu zu bleiben; andere lassen sich von ihrer Leidenschaft

treiben, weil sie gar nicht zum Überlegen gekommen sind. Denn manche

sind in der Lage desjenigen, der dem Kitzel entgeht, weil er den Kitzel

vorweggenommen hat. Weil sie zum voraus wahrgenommen, zum voraus

sich umgesehen und sich und ihre Überlegung wach gehalten haben,

unterliegen sie dem erregten Gefühle nicht, ebensowenig dem

angenehmen wie dem schmerzlichen. Am meisten sind es die Leute von

heftiger und hitziger Gemütsart, die in ungestümer Hingerissenheit die

Herrschaft über sich verlieren. Die einen lassen sich wegen des schnellen

Aufflammens, die anderen wegen der Heftigkeit ihrer Gefühle nicht Zeit

194


II.Willensbildung

zum Überlegen, weil sie immer geneigt sind, sich den empfangenen

Eindrücken hinzugeben.

D.

Böser Wille und schwacher Wille

Wir haben oben gesehen, daß ein zügelloser Mensch Reue zu empfinden

nicht geeignet ist; denn er beharrt bei seinem Grundsatz. Dagegen ist der

von seinen Begierden fortgerissene immer der Reue zugänglich. Daher

verhält es sich nicht wirklich so, wie wir oben bei der Erwägung der

Schwierigkeiten angedeutet haben; sondern der eine kann sich bessern,

der andere nicht. Die Verderbtheit des Willens macht den Eindruck einer

Krankheit wie Wassersucht oder Schwindsucht, der Mangel an

Selbstbeherrschung den von Krämpfen. Jene ist ein chronisches, dieser

ein akutes Übel. Mangel an Selbstbeherrschung und böser Wille sind

zwei völlig verschiedene Gattungen. Von seiner Bosheit hat man kein

Bewußtsein, aber wohl von seinem Mangel an Selbstbeherrschung. Von

diesen letzteren, den Leuten ohne Selbstbeherrschung, stehen diejenigen

die ganz außer sich geraten höher als diejenigen die erst überlegen und

doch nicht ihrer Überlegung gemäß handeln; denn die Erregung der sie

unterliegen ist von geringerer Stärke, und sie erliegen nicht wie die

anderen ohne zur Überlegung gekommen zu sein. Der Mensch ohne

Selbstbeherrschung ist ganz ähnlich solchen die schnell trunken werden,

schon von einem geringen Maß Wein und von einem geringeren als die

meisten anderen. Augenscheinlich also, daß Mangel an

Selbstbeherrschung nicht böser Wille ist; aber allerdings, irgendwie ist er

doch mit ihm verwandt. Der eine handelt wider sein grundsätzliches

Vornehmen, der andere seinem Grundsatz gemäß; und doch, im

wirklichen Handeln kommt beides auf das gleiche hinaus. Man wird an

den Ausspruch des Demodokos über die Bewohner von Milet erinnert:

»Die Einwohner von Milet sind nicht unverständig; aber was sie tun sieht

gerade so aus, wie das, was die Unverständigen tun.« Menschen, die sich

nicht zu beherrschen wissen, sind nicht von Gesinnung ungerecht, aber

ihre Handlungen sind ungerecht. Der eine ist von der Art, daß er den

übermäßigen, den der rechten Vernunft widersprechenden sinnlichen

195


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Lüsten nicht aus Grundsatz nachjagt; der andere tut es aus Grundsatz,

weil es in seiner Art liegt diesen Lüsten nachzujagen. Jenen kann man

eines Besseren belehren, diesen nicht. Denn sittliche Gesinnung hält das

Prinzip aufrecht, unsittliche Gesinnung stürzt es um; im Handeln aber

bildet der Zweck das Prinzip, wie in der Mathematik die

Voraussetzungen. Daher gibt es so wenig dort wie hier eine theoretische

Begründung für die Prinzipien; sondern innere Tüchtigkeit, entstamme

sie nun dem natürlichen Temperament oder der Gewöhnung, hat zur

Folge, daß man über die Prinzipien richtig denkt. Wer von Charakter so

beschaffen ist, der ist über niedere Begierden erhaben; den Gegensatz zu

ihm bildet der grundsätzlich seinen Lüsten Nachlebende. Es kommt vor,

daß einer infolge leidenschaftlicher Erregung von der richtigen Einsicht

abzufallen geneigt ist; ihn überwältigt die leidenschaftliche Erregung so

weit, daß sein Handeln der rechten Einsicht widerspricht, aber doch

nicht so weit, daß es bei ihm zur Charaktereigenschaft würde und er sich

zum Grundsatz machte, solchen Lüsten rücksichtslos nachzujagen.

Diesem geschieht es wohl, daß er sich vergißt; aber er steht immerhin

höher als der grundsätzlich Zügellose, und er ist nicht ohne weiteres ein

Mensch von schlechtem Charakter. Denn bei alledem bleibt das

Wertvol ste, das Prinzip, gewahrt. Im Gegensatze zu ihm steht der

andere, der an dem Prinzip festhält und sich auch durch die

leidenschaftliche Erregung nicht darin erschüttern läßt. Man ersieht

daraus, daß die letztere Gesinnung die sittliche, die andere demgegenüber

die niedere ist.

E.

Wahre und falsche Willensstärke

Wie nun? Bedeutet Selbstbeherschung, daß man an jeder beliebigen

Ansicht und jedem beliebigen Grundsatz, oder daß man an dem

richtigen festhält? Und bedeutet Mangel an Selbstbeherrschung, daß man

von irgendeinem beliebigen Grundsatz und einer beliebigen Ansicht

abfäl t, oder von einer Ansicht, die nicht falsch, und von einem Vorsatz,

der vernünftig ist? eine Frage, die wir schon oben aufgeworfen haben.

Oder sollte es sich vielmehr so verhalten, daß der eine nur gelegentlich

196


II.Willensbildung

auf einer beliebigen, im wesentlichen aber auf der wahren Ansicht und

dem richtigen Grundsatz verharrt, und der andere nicht? Die Sache liegt

so: wenn jemand dieses Bestimmte um dieses bestimmten Zweckes

willen sich vorsetzt oder erstrebt, so erstrebt er und setzt er sich

eigentlich dieses letztere vor, und jenes nur abgeleiteterweise.

»Eigentlich«, damit meinen wir als solches und an und für sich. So kann

es geschehen, daß der eine einer beliebigen Meinung treu bleibt, der

andere einer beliebigen abtrünnig wird, während es sich in der Tat um

Treue oder Untreue gegen die richtige Meinung handelt.

Dagegen gibt es Menschen, die stets bei ihrer Meinung bleiben; man

nennt sie starrköpfig. Sie sind schwer zu belehren und lassen sich nicht

umstimmen; sie haben eine gewisse Verwandtschaft mit dem

Willensstarken, etwa wie ein Verschwender sie hat mit dem in

Geldsachen vornehm Denkenden und der Verwegene mit dem Kühnen;

im Grunde sind sie doch in vielen Stücken ganz verschieden geartet.

Denn jener, der Willensstarke, wechselt seine Haltung zwar nicht infolge

leidenschaftlicher Erregung und Begierde, aber er läßt sich unter

Umständen wohl umstimmen; dem anderen, dem von seiner Begierde

Beherrschten, haben Gründe nichts an: die Mehrzahl ist den Begierden

zugänglich und wird von ihren Lüsten getrieben. Starrköpfig sind die

Eigenwilligen, die Unbelehrbaren und Ungebildeten, und zwar die

Eigenwilligen unter der Macht von Lust und Unlust. Sie freuen sich ihres

Sieges, wenn man sie nicht umzustimmen vermag, und empfinden es

schmerzlich, wenn es ihrer Ansicht ergeht wie einem Volksbeschluß, der

sich als null und nichtig erweist. Und so haben sie größere Ähnlichkeit

mit dem, der sich nicht zu beherrschen vermag, als mit dem der seiner

Herr bleibt. Dagegen kommt es auch vor, daß jemand an seinen

Ansichten nicht festhält und doch nicht aus Mangel an

Selbstbeherrschung. Das ist der Fall des Neoptolemos in Sophokles′

»Philoktet«. Gewiß war das Motiv weshalb er nicht beharrte, seine

Neigung, aber es war eine Neigung zum Edlen. Denn ihm galt es als

etwas Edles, bei der Wahrheit zu bleiben, und Odysseus hatte ihn

überredet die Unwahrheit zu sagen. Nicht immer also ist wer unter dem

197


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Antrieb der Neigung handelt, deshalb zügellos oder niedrig gesinnt oder

willensschwach, sondern nur dann wenn die Neigung, durch die er sich

bestimmen läßt, eine verwerfliche ist.

Nun gibt es andererseits auch Charaktere, die an den das leibliche Leben

betreffenden Dingen geringeres Interesse nehmen als geboten wäre, und

die sich Infolgedessen den Anforderungen der Vernunft nicht fügen.

Zwischen diesen und denen, die sich nicht in ihrer Gewalt haben,

bezeichnet der, der sich zu beherrschen weiß, die rechte Mitte. Wenn der

Unenthaltsame sich nicht an die vernünftige Vorschrift hält, so geschieht

es infolge eines zu starken, bei jenen geschieht es infolge eines zu

schwachen Triebes; der Enthaltsame dagegen hält an ihr fest und läßt

sich durch keines von beiden davon abbringen. Bedeutet nun

Enthaltsamkeit eine sittliche Eigenschaft, so folgt notwendig, daß die ihr

entgegengesetzten Gesinnungen beide zu verwerfen sind, und in der Tat,

so stellen sie sich dar. Aber weil die eine von beiden bei wenigen

Menschen und in wenigen Fällen zur Erscheinung kommt, so macht es

den Eindruck, als bilde, wie allein die Erhabenheit über die Lüste der

zügellosen Hingebung an die Lüste gegenübersteht, ebenso auch die

Enthaltsamkeit allein den Gegensatz zur Unenthaltsamkeit.

Wie es nun auch sonst bei vielen Ausdrücken der Fall ist, daß sie

verwandt werden, um einen bloß ähnlichen Begriff zu bezeichnen, so hat

sich hier der Sprachgebrauch herausgebildet, daß man im Sinne solcher

Ähnlichkeit von Selbstbeherrschung auch bei dem spricht, der über die

Lüste erhaben ist. Der Enthaltsame nämlich hat gerade so wie der über

die Lüste Erhabene die Eigenschaft, nichts unter dem Antrieb sinnlicher

Lüste wider das Vernunftgebot zu tun; aber der eine ist niederen

Begierden noch zugänglich, den anderen fechten sie gar nicht mehr an;

der eine ist so geartet, daß er zu einem Genüsse der wider das

Vernunftgebot wäre gar keinen Trieb mehr verspürt, der andere so, daß

er für solchen Trieb wohl empfänglich ist, sich aber nicht von ihm

bestimmen läßt. So besteht eine Ähnlichkeit ja gewiß auch zwischen

dem, dem es an Selbstbeherrschung fehlt, und dem Wüstling; aber sie

198


II.Willensbildung

sind doch von Wesen verschieden. Beide sind den sinnlichen Lüsten

ergeben; aber der eine, weil er es grundsätzlich für das Rechte hält, der

andere ohne solche grundsätzliche Gesinnung.

Die Möglichkeit ferner, daß bei einem und demselben Menschen

Einsicht mit Mangel an Selbstbeherrschung verbunden sei, ist

ausgeschlossen; denn wie wir oben dargelegt haben, der Mann von

Einsicht ist auch der Mann von sittlichem Charakter. Einsichtig ist man

außerdem nicht bloß durch das Wissen, das man besitzt, sondern durch

die Fähigkeit, das Wissen auch im Handeln zu betätigen; wem es aber an

Selbstbeherrschung fehlt, der ist zu solcher Betätigung im Handeln nicht

geschickt. Dagegen steht nichts im Wege, daß ein Mann, dem bloß große

Gewandtheit eignet, Mangel an Selbstbeherrschung zeige. Deshalb kann

es wohl geschehen, daß haltlose Menschen doch den Eindruck von

einsichtigen Menschen machen, weil die Gewandtheit sich in der Weise,

die wir an früherer Stelle erörtert haben, von der Einsicht unterscheidet,

und zwar was das verständige Urteil anbetrifft ihr nahe steht, was aber

den im Handeln befolgten Grundsatz anbetrifft von ihr verschieden ist.

Mithin verhält sich wer sich nicht beherrscht nicht wie ein Wissender

und ruhig Erwägender, sondern wie ein Schlafender oder Betrunkener.

Er handelt mit Willen, in gewisser Weise auch mit Wissen um das was er

tut, und um den Zweck, zu dem er es tut, und dennoch ist er kein

schlechter Mensch, denn seine grundsätzliche Gesinnung ist anständig

und ehrbar, und so ist er nur in halbschlechter Verfassung. Auch ein

ungerechter Mensch ist er nicht; denn er will keinem übel. Es gibt

darunter solche, die an wohlüberlegten Entschließungen nicht

festzuhalten vermögen, während andere Leute von heftigem

Temperament überhaupt nicht zu einer Überlegung gelangen. So gleicht

denn ein Mensch ohne Selbstbeherrschung einem Staatswesen, das lauter

Beschlüsse faßt wie es sich gebührt und vortreffliche Gesetze besitzt,

aber sie bloß nicht in Anwendung bringt, nach des Anaxandrides

spöttischer Bemerkung:

So wollt′s die Stadt, die auf Gesetze doch nichts gibt.

199


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Ein schlechter Mensch gleicht dagegen einem Staatswesen, das zwar die

Gesetze in Anwendung bringt; es sind aber schlechte Gesetze.

Selbstbeherrschung und Mangel daran kommt zur Erscheinung in dem,

was über die Gesinnungsweise der Menge hinausragt. Der eine

entwickelt größere, der andere geringere Festigkeit, als die Masse

aufzubringen vermag. Leichter zu bessern ist der Mangel an

Selbstbeherrschung bei Menschen von heftiger Gemütsart, als bei denen,

die sich die Sache zwar überlegen, aber nachher an ihren

Entschließungen nicht festhalten, leichter auch bei denen, die infolge

übler Gewöhnung als bei denen die infolge natürlicher Anlage an diesem

Fehler leiden. Denn es ist immer noch leichter die Gewöhnung

umzubilden als die Naturanlage; ist doch auch der Grund, weshalb die

Gewöhnung schwer zu ändern ist, eben der, daß sie zur zweiten Natur

geworden ist. So sagt auch Euenos:

Freund, langdauernder Übung bedarf′s, so sag′ ich; sie wird dann
Sich als zweite Natur der Menschen schließlich erweisen.

Damit hätten wir denn die Frage nach dem Wesen der

Selbstbeherrschung und der Dienstbarkeit unter der Begierde, der

Willensstarke und der Willensschwache, und nach dem gegenseitigen

Verhältnis dieser Charaktereigenschaften beantwortet.

III. Gefühlsbildung

Wer den Menschen im Zusammenhange des staatlichen Lebens

betrachtet, muß die Bedeutung der Lust-und Unlustgefühle zu ermessen

verstehen. Denn seine Aufgabe ist es, den Zweck in großen Zügen

festzustellen, im Hinblick auf welchen man jegliches einzelne als ein

Übel oder als ein Gut ohne weiteres bezeichnet. Aber auch sonst gehört

es zu den notwendigen Aufgaben, darüber ins Klare zu kommen. Denn

wir haben das sittlich Gute und das sittlich Schlechte als ein Verhalten zu

Lust und Unlust gekennzeichnet, und die meisten Menschen sehen die

Glückseligkeit als mit Lustgefühlen eng verbunden an. Darum ist auch

200


III.Gefühlsbildung

der Ausdruck für den Glückseligen (makarios) abgeleitet von der

Lustempfindung (chairein).

1.

Kritik herrschender Ansichten

Nun sind manche der Meinung, keine Art von Lustgefühl sei ein Gut; sie

sei es weder an sich noch unter besonderen Umständen; denn ein Gut

sein und Quelle der Lust sein sei nicht dasselbe. Andere meinen, es gebe

zwar Lustgefühle die schätzbar seien; die meisten aber seien nichts wert.

Eine dritte Ansicht kommt dazu, wonach, mögen auch al e Lustgefühle

etwas Gutes sein, die Lust gleichwohl unmöglich das höchste Gut sein

kann.

Den Satz, daß die Lust überhaupt nicht ein Gut sein könne, beweist man

damit, daß alle Lust kein Sein und Bestehen hat, sondern ein bloßes

Werden ist, ein Vorgang in der Empfindung, der zu einem naturgemäßen

Zustand hinführt; kein bloßes Werden aber gehört derselben Gattung an,

wie der Zweck, zu dem es führt, ebensowenig wie das Bauen und das

Gebäude derselben Gattung angehöre. Zweitens, ein hochgesinnter

Mann meidet die Lustempfindungen. Drittens, ein Mann von Einsicht

strebt nach Freiheit von Unlust, nicht nach Lust. Viertens, Lustgefühle

behindern das Denken, und das umsomehr, je intensiver das Gefühl ist;

so beim Geschlechtsgenuß, wobei niemand seines Gedankens mächtig

sei. Fünftens, es gibt keine Kunst des Lustgefühls, während doch alles

was wirklich ein Gut ist durch Kunst erzeugt wird. Sechstens, Kinder

und Tiere jagen der Lust nach.

Der Beweis aber für die Ansicht, wonach nicht alle Lust wertvoll ist, wird

darin gefunden, daß es auch verwerfliche und schimpfliche Lustgefühle

gibt, die obendrein noch verderblich sind; denn manches was Lust

bereitet ist geradezu gesundheitswidrig.

201


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Die Ansicht endlich, wonach die Lust nicht das höchste Gut ist, wird

dadurch bewiesen, daß sie nicht der Zweck, sondern ein bloßes Werden,

ein Vorgang sei. Das etwa ist es was man vorzubringen weiß.

Indessen, daß die Lust kein Gut oder daß sie nicht das höchste Gut sei,

wird durch die vorgebrachten Gründe nicht erwiesen. Das wird durch

folgende Überlegungen klar werden. Zunächst, man spricht vom Guten

im doppelten Sinne. Es ist etwas gut schlechthin oder es ist für jemand

gut. Der gleiche Unterschied wird sich darum auch wohl bei den inneren

Anlagen und den Verhaltungsweisen wiederfinden, und infolgedessen

auch bei den inneren Regungen und Vorgängen. Diejenigen von ihnen,

die sich als unwert darstellen, werden teils unwert an sich und ohne

weiteres sein, während sie deshalb doch nicht wertlos für einen

bestimmten einzelnen zu sein brauchen, sondern für diesen

begehrenswert sein können; teils werden sie auch nicht einmal für das

bestimmte Individuum, sondern höchstens im Augenblick und für kurze

Zeit begehrenswert sein, aber nicht begehrenswert ohne weiteres; teils

sind sie gar keine wirklichen, sondern nur scheinbare Lustgefühle, sofern

sie von Unlust begleitet sind oder auch nur zum Zweck der Heilung

dienen, wie bei den Kranken.

Zweitens muß man das Gute als Tätigkeit und als Zustand

auseinanderhalten. So sind diejenigen Vorgänge die den naturgemäßen

Zustand herzustellen dienen, beiläufig auch Quellen der Lust, und es

liegt solche Wirksamkeit schon in den Begierden des Teils an uns, der

unverkümmerte Beschaffenheit und Naturanlage ist. So gibt es

Lustgefühle, wo keinerlei Unlust und Begierde sie bedingt, wie die

Tätigkeit des Denkens, wo kein Bedürfnis der Natur der Antrieb ist. Ein

Beweis dafür, daß es Lustgefühle von nur begleitender Art gibt, liegt in

der Tatsache, daß die Menschen nicht an derselben Lustquelle ihre

Freude haben, während ihr natürliches Bedürfnis seine Befriedigung

erlangt und nachdem es seine Befriedigung gefunden hat. Ist die

Befriedigung erfolgt, so erfreuen sie sich an solchem was schlechthin

Lust bereitet: soll sie erst erfolgen, so erregt ihnen auch solches

202


III.Gefühlsbildung

Lustgefühle, was geradezu entgegengesetzter Art ist, so das Scharfe und

das Bittere, was doch keineswegs von Natur oder schlechthin Lust

bereitet. Sie sind denn auch nicht Lustgefühle schlechthin. Denn der

Unterschied, der zwischen den Lust bereitenden Gegenständen herrscht,

findet sich ebenso wieder in den Lustgefühlen, die von ihnen stammen.

Drittens, es ist nicht notwendig, daß es ein anderes gebe, was wertvoller

wäre als das Lustgefühl, so wie nach der Ansicht mancher das Endziel

des Prozesses dem Prozesse selbst gegenüber das Wertvollere sein soll.

Denn es sind gar nicht alle Lustempfindungen ein bloßes Werden ohne

Sein oder von solchem Werden begleitet, sondern sie sind Tätigkeiten

und bilden selbst das Endziel; sie ergeben sich auch nicht aus einem

Werden, sondern aus einer Tätigkeit; das Endziel ist nicht bei allen von

ihnen selbst verschieden, sondern das gilt nur von denen, die ihre

Bedeutung in der Wiederherstellung des normalen Zustandes haben.

Darum ist es auch nicht zutreffend, wenn man sagt, das Lustgefühl sei

ein von bewußter Empfindung begleiteter Prozeß; man sollte es vielmehr

bezeichnen als die Betätigung der naturgemäßen Verfassung, und statt

»von bewußter Empfindung begleitet« sollte man sagen »ungehemmt«.

Man hält sie für einen Werdevorgang gerade weil sie im eigentlichen

Sinne ein Gut ist; denn man meint, Tätigkeit sei ein Werdevorgang; in

Wahrheit ist sie etwas davon Verschiedenes.

Wenn man aber die Lustempfindung als etwas Niederes deshalb

bezeichnet, weil manches was Lust bereitet eine gesundheitswidrige

Wirkung übt, so ist das geradeso, wie wenn man das was gesund ist

deshalb als schlecht bezeichnen wollte, weil es für den Gelderwerb

hinderlich ist. In solcher einzelnen Beziehung mag beides schlecht sein,

aber deshalb ist es noch nicht an sich schlecht; schädigt doch auch das

Studieren zuweilen die Gesundheit. Auch wird weder das Nachdenken

noch sonst irgendein geistiger Zustand durch die Lustempfindung

gehindert, die sie begleitet, sondern allein durch solche, die anderswoher

kommt. Denn die Lust, die das Studieren und das Lernen gewährt,

fördert vielmehr das Studieren und Lernen.

203


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Wenn es weiter heißt, keine Art von Lustempfindung sei das Erzeugnis

einer Kunst, so ist das an sich eine ganz zutreffende Bemerkung, denn

eine Kunst bedeutet auch sonst nicht schon tätige Wirksamkeit, sondern

nur das Vermögen zu solcher Tätigkeit. Indessen darf man doch wohl

die Kunst der Wohlgerüche und die Kochkunst als solche anführen, die

der Lustempfindung dienen.

Daß endlich ein über die Lüste erhabener Sinn sie meidet, der

Einsichtige bloß ein von Unlust freies Leben anstrebt, Kinder und Tiere

aber der Lust nachlaufen, für alle diese erhobenen Bedenken gilt dieselbe

Lösung. Wir haben bemerkt, in welchem Sinne alle Arten der Lustgut

schlechthin, in welchem Sinne sie es nicht sind; Kinder und Tiere nun

laufen den letzteren nach, der Einsichtige will ihnen gegenüber nur

Freiheit von Unlust. Es handelt sich dabei um die Arten der Lust, die mit

Begehren und Unlust verbunden sind, um die sinnlichen Lüste, denn

diese tragen solchen Charakter, und um das Übermaß derselben, um das

wodurch ein ausschweifender Mensch ausschweifend ist. Diese sind es,

die ein hoher Sinn meidet, während es Lustgefühle ganz wohl auch für

den Hochgesinnten gibt.

2.

Die Gefühle und die Tätigkeit

Von der Unlust ist es jedenfalls allgemein anerkannt, daß sie ein Übel

und daß sie zu meiden ist. Sie ist teils ein Übel schlechthin, oder sie

bedeutet für irgend jemand irgendwie ein Hindernis. Was nun dem was

man meiden soll, sofern es zu meiden und sofern es ein Übel ist,

entgegengesetzt ist, das ist ein Gutes; also muß Lustempfindung

notwendig etwas Gutes sein. Was Speusipp als Erwiderung vorbringt,

daß wie das Größere zugleich dem Kleineren und dem Gleichen, so die

Lust beiden, der Unlust und der Freiheit von Unlust gegenüberstehe, das

trifft nicht die Sache. Denn er selber wird nicht behaupten wollen, daß

das Lustgefühl eigentlich ein Übel sei.

204


2.Die Gefühle und die Tätigkeit

Nichts hindert aber auch die Annahme, daß das höchste Gut selbst eine

Art von Lustgefühl sei, wenn es gleich manche Lustgefühle von niederer

Art gibt ebenso wie auch eine Art von wissenschaftlicher Erkenntnis das

höchste Gut sein könnte, wenn manche Erkenntnisse von schlimmer Art

wären. Vielmehr ergibt sich geradezu mit Notwendigkeit, daß, wenn es

doch für jede Art von geistigen Tätigkeitsrichtungen Betätigungen ohne

Hemmung gibt, mag nun die Betätigung aller insgesamt oder die einer

einzelnen von ihnen die Glückseligkeit ausmachen, diese Betätigung, falls

sie frei von Hemmung ist, das Begehrenswerteste ist. Das Gefühl solcher

ungehemmten Tätigkeit aber ist das Lustgefühl. Damit wäre denn also

eine Art des Lustgefühls das höchste Gut, ungeachtet die meisten Arten

der Lust etwas Niedriges, und wenn man will etwas schlechthin

Niedriges sind.

Darum ist es allgemeine Überzeugung, daß das glückselige Leben ein

Zustand der Freude sei, und darum bringt man den Zustand der Freude

in engste Verbindung mit der Glückseligkeit, und das mit gutem Grunde.

Denn keine Tätigkeit ist vollkommen, wenn sie gehemmt ist; die

Glückseligkeit aber trägt den Charakter des Vollkommenen. Darum

bedarf der Glückselige auch der leiblichen wie der äußeren Güter und

des äußeren Glückszustandes, um in diesen Beziehungen nicht gehemmt

zu sein. Wer aber behauptet, ein Mensch auf der Folter oder inmitten

schwerer Schicksalsschläge sei glückselig, wenn er nur ein tüchtiger

Mensch sei, redet mit Willen oder wider Willen sinnloses Zeug.

Weil nun die Glückseligkeit auch der äußeren Glückslage bedarf, so

halten manche Äußere Glückslage mit der Glückseligkeit für dasselbe.

Das ist sie nun doch nicht. Ist sie übermäßig groß, so kann sie geradezu

ein Hindernis bilden, und vielleicht ist es dann auch nicht mehr

gerechtfertigt sie ein Glück zu nennen; denn nur in seiner Bedeutung für

die Glückseligkeit liegt das entscheidende Merkmal des Glücks.

Wenn ferner alles, Tier und Mensch, die Lust begehrt, so ist das eine Art

von Beweis, daß die Lust in gewissem Sinne das Beste ist:

205


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Nicht wird völlig zunichte das Wort, das im Munde der vielen Massen

lebt

Da aber nicht für alle dieselbe Naturbeschaffenheit noch dieselbe

geistige Haltung die beste ist oder allen als die beste erscheint, so

begehren zwar nicht alle dieselbe Lust, aber Lustbegehren alle. Vielleicht

suchen sie nicht die Lust, die sie zu suchen meinen, noch die, die sie zu

suchen bekennen würden, und doch suchen sie alle dieselbe Lust. Denn

alle Wesen haben von Natur etwas Göttliches. Wenn die sinnlichen

Lustempfindungen den Namen der Lust als ihr besonderes Eigentum

bekommen haben, so ist der Grund der, daß die Menschen so häufig

ihnen zusteuern und alle an ihnen teilhaben. Weil sie mithin die einzigen

sind, die die Menschen kennen, halten sie sie für die einzigen, die

existieren.

Offenbar folgt aber auch das, daß wenn Lustgefühl und Tätigkeit kein

Gut ist, das Leben der Glückseligen nicht ein Zustand der Freude sein

könnte. Denn wozu bedürfte er ihrer, wenn sie doch kein Gut ist, und es

möglich ist, daß er geradezu im Zustand des Schmerzes lebte? Gilt es

von der Freude, daß sie weder ein Übel noch ein Gut ist, so gilt es auch

vom Schmerz. Warum sollte er ihn also meiden? Es wäre mithin das

Leben des Edelgesinnten gegenüber dem des Niedriggesinnten auch

nicht das an Freuden reichere, wenn nicht auch seine Tätigkeiten die

beglückenderen wären.

3.

Edle und niedere Gefühle

Wenn man nun behauptet, daß es gewiß Lustgefühle gibt, die in hohem

Grade begehrenswert sind, wie etwa die edlen, dagegen nicht die

sinnlichen, nicht die mit denen sich der Ausschweifende befaßt, so hat

man damit die Aufgabe, den Wert der sinnlichen Genüsse genauer zu

untersuchen. Warum sind eigentlich die zu diesen Genüssen im

Gegensatz stehenden Unlustgefühle dann etwas Schlechtes? Den

Gegensatz zum Schlechten bildet doch das Gute. Oder sind die für das

206


3.Edle und niedere Gefühle

Leben nötigen Lustgefühle schon deshalb etwas Gutes, weil auch das

was nichts Schlechtes ist, etwas Gutes ist? oder sind sie nur bis zu einer

gewissen Grenze etwas Gutes? Denn bei den Beschaffenheiten und auch

kein Übermaß des Lustgefühls; wo aber jenes Übertreiben möglich ist,

Prozessen, bei denen es kein Hinausgehen über das Rechte gibt, gibt es

da ist es auch für das Lustgefühl möglich. Nun gibt es bei dem was dem

Körper gut ist ein Übermaß, und die niedrige Gesinnung besteht gerade

darin, daß man dieses Übermaß und nicht bloß das Notwendige begehrt.

Denn an Speise, Trank und Geschlechtsgenuß haben irgendwie alle ihre

Lust, nur nicht alle im rechten Maß. Das Entgegengesetzte gilt vom

Schmerz. Der niedrig Gesinnte meidet nicht das Übermaß, sondern den

Schmerz überhaupt. Denn nicht zum Übermaß der Lust bildet der

Schmerz den Gegensatz, es sei denn für den, der eben diesem Übermaß

nachjagt.

Es ist aber nicht bloß geboten die Wahrheit hinzustellen, sondern auch

den Grund des Irrtums aufzuzeigen. Denn das trägt dazu bei,

Überzeugung zu bewirken. Wenn es verständlich gemacht wird, auf

welchem Wege das was nicht wahr ist den Schein der Wahrheit erlangt,

so erreicht man dadurch eher die Überzeugung von der Wahrheit. Wir

müssen deshalb die Gründe angeben, weswegen die sinnlichen

Lustgefühle sich als die begehrenswerteren darstellen.

Der erste Grund ist der, daß sie die Unlust austreiben. Wird man von

Unlust im Übermaß heimgesucht, so sucht man Lustgefühle im

Übermaß und sinnliche Lust überhaupt, weil man in ihr ein Heilmittel

findet. Heilmittel nun müssen kräftig sein, und deshalb begehrt man sie,

weil sie ihrem Gegenteil das Gleichgewicht zu halten scheinen. Dies sind

die beiden Gründe, weshalb die Lust wie bemerkt als etwas nicht Edles

erscheint, erstens weil manche Lustempfindungen Auswirkungen einer

niedrig gearteten Natur sind, seien sie nun angeboren, wie bei den

Tieren, oder angenommen, wie bei niedrig gesinnten Menschen; zweitens

weil andere als Heilmittel dienen, also auf einen Mangel hindeuten, und

weil in rechter Verfassung sich befinden besser ist als in die rechte

207


II.Teil. Das sittliche Subjekt

Verfassung erst gelangen; ferner weil manche Lustempfindungen sich

einstellen, indem wir zu einem befriedigenden Zustand zurückkehren,

also wertvoll nur sind unter besonderen Umständen. Es sind ferner

Menschen, die sich an anderen Arten der Lustempfindung nicht zu

erfreuen vermögen, die ihnen nachjagen, weil sie besonders intensiv sind.

So gibt es Menschen, die sich ausdrücklich ein Gefühl von Durst nach

Genüssen zu verschaffen suchen. Ist solches Gefühl unschädlich, so ist

dabei nichts Tadelnswertes; aber verwerflich ist es, wenn es schädlich

wirkt. Solche Leute kennen nichts anderes, was ihnen Freude macht, und

den meisten ist dem Gesetz der Natur gemäß ein solcher Zustand

schmerzlich, wo sie weder Lust noch Unlust empfinden. Denn was lebt

ist immer in Arbeit; behaupten doch die Biologen, daß schon das bloße

Sehen und Hören Mühe bereitet, nur daß wir wie sie meinen daran

gewöhnt sind. Ähnlich geht es in der Jugend zu, wo der Mensch infolge

des Wachstums wie im Rausche sich befindet, und jung zu sein ist an sich

schon eine Quelle der Freude. Dagegen bedürfen heftige Naturen

beständig eines Heilmittels. Ihr Leib ist infolge ihres Temperaments

unausgesetzt im Zustande der Reizung und beständig in übergroßer

Erregung. Ein Lustgefühl nun verdrängt den Schmerz, ein dem Schmerz

entgegengesetzes, aber auch jedes andere, wenn es nur stark genug ist;

infolgedessen greifen die Menschen zu Ausschweifungen und nehmen

ein niedriges Wesen an.

Lustgefühle ohne vorangegangenen Schmerz lassen ein Übermaß nicht

zu; sie gehören zu dem, was von Natur und nicht bloß unter besonderen

Bedingungen Lust bereitet. Unter dem was nur unter besonderen

Bedingungen Lust bereitet verstehe ich das was als Heilmittel gegen die

Unlust dient. Dergleichen gilt als Quelle von Lust, weil dadurch unter

Mitwirkung dessen was am Organismus gesund geblieben ist die Heilung

eintritt. Von Natur eine Quelle der Lust ist dagegen, was eine Tätigkeit

einer solchen gesunden Naturanlage hervorruft.

Es ist aber nicht immer eins und dasselbe, was uns Freude bereitet; denn

unsere Natur ist nicht einfach, und es ist noch ein zweites in uns

208


3.Edle und niedere Gefühle

vorhanden, was der Grund unserer Vergänglichkeit ist. Ist also das eine

Element in uns tätig, so läuft es wider die Richtung des anderen

Elements; sind sie aber beide im Gleichgewicht, so gewährt das Ergebnis

weder Lust noch Unlust. Wäre dagegen die Natur eines Wesens einfach,

so würde diesem eine und dieselbe Betätigung ewig die seligste sein.

Darum besteht Gottes Seligkeit ewig in einer einzigen und einfachen

Freude. Denn es gibt eine Betätigung nicht nur in der Bewegung,

sondern auch in der Freiheit von Bewegung, und die Seligkeit liegt mehr

in der Ruhe als in der Bewegung. Veränderung sagt der Dichter erfreut

mehr als al es; das beruht auf einem Fehler in unserer Anlage. Wie ein

schlechter Mensch die Veränderung liebt, so liebt sie auch die

Naturanlage, die der Veränderung bedarf; denn sie ist nicht einfach und

auch nicht, wie sie sein soll. / Wir schließen damit unsere Ausführungen

über Selbstbeherrschung und Mangel derselben, über Lust und Unlust.

Was jedes derselben ist, in welchem Sinne das eine darunter ein Gutes,

das andere ein Schlechtes ist, haben wir dargelegt. Im folgenden bleibt

uns noch über die Gemeinschaften der Menschen zu handeln.

209


III. Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

1.

Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft

An das bisher Ausgeführte wird sich passend die Betrachtung der

menschlichen Gemeinschaften anschließen. Das Band, das die Menschen

verbindet ist selber etwas Sittliches oder es erscheint doch im Gefolge

der Sittlichkeit, und überdies gehört es zu den schlechthin

unentbehrlichen Bedingungen des menschlichen Lebens. Niemand

möchte sich, auch wenn er alle übrigen Güter sein nennte, zu leben

wünschen ohne die liebevolle Teilnahme anderer. Ja, man darf sagen, daß

gerade für diejenigen, die Reichtum, Herrschaft und Macht besitzen, das

Bedürfnis solcher liebevollen Beziehungen zu anderen sich am

dringlichsten erweist. Denn was hätten sie von ihrem ganzen

Glückszustande, wenn sie nicht vermittels desselben die Möglichkeit

hätten, anderen Freude zu bereiten? Dies aber ist solchen gegenüber, zu

denen man in freundschaftlichen Beziehungen steht, am meisten am

Platze und am verdienstlichsten. Oder wie ließe sich das Glück bewahren

und aufrecht erhalten ohne die wohlwollende Gesinnung anderer? Ist es

doch, je größer es ist, auch desto mehr gefährdet. In Armut und

sonstigem Mißgeschick aber hält man sich an die Freunde als an die

einzige Zuflucht. Jungen Leuten erwächst aus der Freundschaft

Bewahrung vor Verfehlungen, älteren Leuten Hilfe und Pflege und

Ersatz für das, was sie aus Mangel an Kräften selbst nicht mehr zu

leisten vermögen, den auf des Lebens Höhe Stehenden Förderung bei

jedem edlen Vornehmen. »Zwei auf dem Marsche vereint«, [heißt′s bei

Homer]; dadurch wird das Vermögen zu Rat und Tat gesteigert.

Sympathische Zuneigung findet man als natürliche Empfindung bei dem

Erzeuger dem Erzeugten, wie bei dem Erzeugten dem Erzeuger

gegenüber, und das nicht bloß bei Menschen, sondern auch bei Tieren,

wie bei den Vögeln und der Mehrzahl der Säugetiere; man begegnet ihr

bei Wesen, die gleicher Abstammung sind, und so am meisten bei den

Menschen. Darum gilt es als ein Lob, für die Menschen Sympathie zu

210


1.Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft

hegen. Wo einer in der Fremde weilt, da kann man recht erkennen, wie

jeder schon als Mensch dem Menschen nahe steht und ihm empfohlen

ist. Das Band welches die Sympathie stiftet, hält augenscheinlich auch die

staatliche Gemeinschaft im Gange, und die Gesetzgeber legen auf

dasselbe größeren Wert als selbst auf die Gerechtigkeit. Denn die

Eintracht, die zu erhalten ihr dringendstes Anliegen ist, steht zu den

Gefühlen der Sympathie in enger Verwandtschaft, und die Zwietracht,

die auf Gefühlen der Abneigung beruht, suchen sie so weit wie möglich

fern zu halten. Wo das Gefühl des Wohlwollens herrscht, da braucht

man nicht die Gerechtigkeit anzurufen; dagegen wo der Sinn für das

Recht vorhanden ist, da bedarf es immer noch der wohlwollenden

Gesinnung, und die Gerechtigkeit im höchsten Sinne erscheint geradezu

als Frucht wohlwollender Triebe. Aber nicht bloß als unentbehrliche

Bedingung hat solches Wohlwollen seine Bedeutung; es ist auch sittlich

wertvoll. Wir schätzen diejenigen hoch, die Liebe mit Liebe erwidern,

und vielen wohlwollend gesinnt zu sein, gilt als eine der edlen

Eigenschaften des Menschen. Überdies herrscht die Überzeugung, daß

eben dieselben, die sonst brave Männer sind, auch einander befreundet

sind.

Es ist nun die Zahl von Fragen nicht gering, die den hier berührten

Gegenstand betreffen und zu einer Verschiedenheit der Ansichten Anlaß

geben. Die einen führen das Gefühl der Zuneigung auf Gleichheit des

Wesens zurück und meinen, Freunde seien solche, die einander von

Wesen gleichen; daher das Wort: »Gleich zu gleich«, oder »Eine Krähe

zur anderen Krähe«, und was dergleichen mehr ist. Andere sagen im

Gegenteil, die Menschen verhielten sich sämtlich so zueinander, wie ein

Kunstgewerbler zum andern, und suchen die Erklärung dafür in

allgemeineren Beziehungen, auch in Erscheinungen der äußeren Natur.

So sagt Euripides: »Es liebt das Land den Regen«, das ausgedörrte

nämlich, und »Es liebt der hehre Himmel, wenn er regenschwer, zur

Erde sich zu senken« und Heraklit spricht vom »Widerstrebenden, das

zusammenhält«; er meint, aus der Verschiedenheit ergebe sich die

schönste Harmonie, und alles erzeuge sich auf dem Wege des Streites. In

211


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

den Gegensatz zu diesen stellt sich mit anderen auch Empedokles, nach

dem das Gleiche dem Gleichen zustrebt. Wir nun wol en diese aus der

Natur entnommenen Gleichnisse für die zu lösenden Fragen lieber

beiseite lassen; / sie sind für das Gebiet unserer gegenwärtigen

Untersuchung doch zu wenig bezeichnend; / und richten unsere

Aufmerksamkeit vielmehr auf das, was den Menschen angeht, was seinen

Charakter und seine Gefühlsweise betrifft. Dahin gehört die Frage, ob

Gefühle der Sympathie unter allen bestehen können, oder ob es nicht

vielmehr bei schlechten Menschen unmöglich ist, daß sie für einander

Zuneigung empfinden; ferner die Frage, ob es nur eine Art von

freundschaftlicher Verbindung gibt oder mehrere. Diejenigen, welche nur

eine Art annehmen, aus dem Grunde, weil sie ja ein Mehr oder Minder

zulasse, stützen ihre Ansicht auf ein Kennzeichen, das man keineswegs

als triftig anzuerkennen braucht. Denn ein Mehr oder Minder kommt

auch da vor, wo sicher eine Verschiedenheit von Arten vorhanden ist.

Wir haben darüber an anderer Stelle gehandelt.

2.

Arten der Verbindung zwischen den Menschen

A.

Gründe der Befreundung

Die Frage kann leicht zum Austrag gebracht werden, wenn man sich nur

erst über das klar geworden ist, was für Menschen Gegenstand der Liebe

zu werden vermag. Man darf doch wohl sagen, daß nicht jegliches sich

Liebe gewinnt, sondern nur das, was dazu geeignet ist, und dazu wird

erfordert, daß es gut, angenehm oder nützlich sei. Nun kann man

nützlich nennen, woraus uns ein Gutes oder eine angenehme

Empfindung zufließt; demnach wäre in letzter Instanz Gegenstand der

Zuneigung das Gute und das Angenehme.

Gilt nun die Liebe der Menschen dem was gut ist, oder gilt sie dem, was

für sie gut ist? Dies beides fällt doch bisweilen auseinander. Und ebenso

steht es mit dem Angenehmen. Es scheint doch, daß jeder liebt, was ihm

gut ist, und danach wäre Gegenstand der Liebe schlechthin das Gute, für

212


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

den einzelnen aber das, was für ihn gut ist. Nun liebt aber der einzelne

nicht, was für ihn gut ist, sondern was ihm das für ihn Gute zu sein

scheint. Indessen, darauf kommt es hier nicht an; es bestimmt sich nur

danach der Gegenstand der Liebe als das was gut zu sein scheint.

Während nun die drei Gründe der Zuneigung auch leblosen Dingen

gegenüber gelten, so gebraucht man den Ausdruck Liebe doch nicht von

der Neigung zu diesen. Denn hier gibt es keine Erwiderung der Neigung;

hier hat auch der Wille, dem Gegenstande Gutes zu erweisen, keinen

Platz. Es wäre doch eine lächerliche Vorstellung, dem Weine etwas Gutes

antun zu wol en; höchstens will man ihn doch nur aufbewahren, um ihn

zur Verfügung zu haben. Dagegen heißt es, daß man dem, dem man

freundlich gesinnt ist, alles Gute wünschen muß um seiner selbst willen.

Diejenigen, die in dieser Weise anderen Gutes wünschen, nennt man

wohlwollend, wenn ihnen von jenen nicht das gleiche zuteil wird; denn

ist das Wohlwollen gegenseitig, so nimmt es den Namen der

Freundschaft an. Oder muß man noch das weitere hinzufügen, daß die

Gesinnung des anderen auch den beiden nicht unbekannt bleiben darf?

Denn es kommt vor, daß man Wohlwollen für solche hegt, die man nie

gesehen hat, die man aber für ehrenhafte oder für wertvolle

Persönlichkeiten hält, und es kann auch das vorkommen, daß einer von

diesen ganz dieselbe Gesinnung jenem gegenüber hegt, so daß

augenscheinlich zwischen ihnen gegenseitiges Wohlwollen herrscht.

Gleichwohl dürfte man diejenigen als befreundet bezeichnen, die von

diesem ihrem gegenseitigen Verhältnis doch nichts wissen? Wenn es also

doch erforderlich ist, daß sie einander aus einem der oben angegebenen

Gründe wohlgesinnt seien und sich alles Gute wünschen, so gehört dazu

auch dies, daß ihnen diese gegenseitige Gesinnung nicht verborgen

bleibe.

B.

Unterschiede in den Befreundungsverhältnissen

Wie nun die Gründe der Zuneigung der Art nach verschieden sind, so

sind es infolgedessen die Zuneigung und die Freundschaft selbst. Es gibt

demnach drei Arten der Befreundung, ebenso viele wie Arten ihrer

213


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Gründe. Für jede dieser Arten gilt es, daß eine Erwiderung stattfindet,

die nicht verborgen bleibt, und daß diejenigen, die einander befreundet

sind, einander alles Gute wünschen, und zwar Gutes in dem Sinne der

Gründe, die die Befreundung bewirken. Diejenigen, bei denen die

freundschaftliche Verbindung durch den Vorteil gestiftet ist, hegen

solche freundliche Gesinnung nicht um der Persönlichkeit willen,

sondern um des Guten willen, das ihnen wechselseitig vom anderen

zufließt. Das gleiche gilt von denen, deren Zuneigung in dem Streben

nach Annehmlichkeit wurzelt. So liebt man die guten Gesellschafter

nicht um ihrer Persönlichkeit willen, sondern wegen des Vergnügens, das

sie bereiten. Diejenigen, deren Zuneigung ihren Grund im Vorteil findet,

lieben den anderen um des eigenen Vorteils willen, und diejenigen, bei

denen sie auf der Aussicht auf Annehmlichkeit beruht, lieben ihn um

ihres Vergnügens willen, also nicht weil der, dem sie ihre Neigung

zuwenden, diese Person ist, sondern sofern er Vorteil oder Vergnügen

gewährt. Solche Zuneigung also gründet sich auf Nebenrücksichten.

Nicht deswegen, weil er ist der er ist, wird derjenige dem man seine

Neigung zuwendet zum Gegenstande der Neigung, sondern weil er in

einem Falle Vorteil, im anderen Falle Vergnügen bereitet.

Solche Verhältnisse sind denn auch leicht lösbar, wenn die Menschen

nicht die gleichen bleiben. Bereiten sie kein Vergnügen oder keinen

Vorteil mehr, so erlischt die Zuneigung zu ihnen. Vorteil aber erhält sich

nicht dauernd, sondern ist zu verschiedenen Zeiten verschieden.

Schwindet nun der Grund, aus dem man befreundet war, so schwindet

auch die freundschaftliche Gesinnung, weil sie durch jenen bedingt war.

Solche Freundschaftsverhältnisse kommen am meisten bei Leuten im

höheren Lebensalter vor, /denn diese sind nicht auf das Vergnügen,

sondern auf den Vorteil gerichtet, / unter den Leuten in den besten

Jahren aber und unter den Jünglingen findet man sie, wo die Rücksicht

auf das Nützliche vorwaltet. In solchen Verhältnissen pflegen denn auch

die Leute keine Lebensgemeinschaft miteinander; in vielen Fällen ist

ihnen der Umgang nicht einmal angenehm; sie empfinden also auch kein

Bedürfnis nach solchem Umgang, außer sofern jene sich hilfreich

214


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

erweisen. Denn nur soweit sind sie willkommen, als sie die Aussicht auf

einen Vorteil gewähren. Auf gleiche Linie stellt man dann auch das

gastfreundliche Verhältnis zu Auswärtigen.

Dagegen beruht bei jungen Leuten die Zuneigung auf dem Triebe zu

dem was ihnen Vergnügen bereitet. Denn die Jugend lebt ihren Gefühlen

nach und hat am meisten im Auge was vergnüglich ist und was der

Augenblick bietet. Nimmt die Zahl der Jahre zu, so andern sich auch die

Dinge, an denen man Vergnügen findet. Deshalb wird in der Jugend

Freundschaft schnell geschlossen und auch schnell wieder gelöst; denn

die Freundschaft schwindet wie die Freude, und die Veränderung in dem

was Freude macht geht schnell vonstatten. Junge Leute sind ferner zu

sinnlicher Liebe geneigt; sinnliche Liebe aber ist meistenteils

leidenschaftlicher Art, und ihr Streben geht auf Lust. So verliebt man

sich denn schnell und hört auch schnell wieder auf, zuweilen so, daß man

noch an demselben Tage in seiner Liebe wechselt. Verliebte aber

möchten mit dem Gegenstand ihrer Neigung am liebsten den ganzen

Tag zusammen sein und gemeinsam leben; denn das ist der besondere

Charakter, den bei ihnen das Verhältnis der Zuneigung annimmt.

Die vollkommenste Zuneigung aber ist die, die Menschen von edler Art

und gleicher sittlicher Gesinnung verbindet. Diese wünschen einander als

Menschen von edler Gesinnung gleichmäßig alles Gute, und von edler

Gesinnung zu sein macht ihr Wesen aus. Das aber bezeichnet die innigste

Freundschaft, den Freunden alles Gute zu wünschen rein um ihrer selbst

willen; denn da gilt die Zuneigung der Persönlichkeit selbst abgesehen

von Nebenrücksichten. Zwischen ihnen bleibt darum die Freundschaft

bestehen, solange sie edel gesinnt sind; sittliche Gesinnung aber ist

beständig. Da ist jeder von beiden edel an und für sich und edel gegen

den Freund; denn edle Menschen, solche, die edel sind von Wesen, sind

auch einander hilfreich, und im selben Maße sind sie einander lieb. Edle

Menschen sind an und für sich ein Gegenstand des Wohlgefallens und

sind es gegenseitig für einander. Denn jeder Mensch hat Freude an seiner

eigenen Art zu handeln und an einer die ihr gleicht; edel Gesinnte aber

215


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

haben dieselbe oder eine ähnliche Art zu handeln. Es ist wohl

verständlich, daß Freundschaft von dieser Art beständig ist; trifft doch

bei ihr alles zusammen, was bei eng verbundenen Gemütern vorhanden

sein soll. Alle Freundschaft hat zum Ziele ein Gut oder ein Gefühl der

Befriedigung, entweder schlechthin oder für den Befreundeten, und das

im Sinne einer gewissen Verwandtschaft des Wesens. Hier ist alles

Genannte im Wesen der Persönlichkeiten bei einander; hier sind sie

einander wesensverwandt und was sonst noch dazu gehört, und das Gute

schlechthin ist auch das was schlechthin Befriedigung gewährt. Dies aber

ist das Liebenswerteste, und so waltet denn zwischen solchen Menschen

das Band der Zuneigung und Freundschaft am meisten und am

innigsten. Natürlich finden sich solche Freundschaften selten, denn

Menschen von dieser Art gibt es wenige. Es bedarf dafür ferner der Zeit

und der Gewohnheit des Zusammenlebens; denn dem Sprichwort

zufolge lernt man einander nicht eher kennen, als bis man das bekannte

Maß Salz zusammen verzehrt hat. Man kann nicht früher Gefallen an

einander finden oder befreundet sein, bevor jeder vom Werte des andern

völlig überzeugt ist und sein volles Vertrauen erlangt hat. Diejenigen, die

schnell ein freundschaftliches Verhältnis zueinander eingehen, möchten

gern Freunde sein; sie sind es aber nicht, wenn sie nicht zugleich

liebenswert sind und dies auch einer vom andern wissen. Denn der

Wunsch, Freundschaft zu schließen, stellt sich schnell ein, die

Freundschaft nicht.

Dies also ist die Freundschaft, die in bezug auf die Zeitdauer wie in allen

anderen Beziehungen die vol kommenste ist; hier empfängt jeder vom

anderen in jedem Sinne dasselbe und das gleiche, so wie es zwischen

Freunden sein soll. Die Freundschaft, die Annehmlichkeit und

Vergnügen zum Ziele hat, hat Ähnlichkeit mit dieser; denn Freude

machen einander auch die Edelgesinnten. Das gleiche gilt von der

Freundschaft, die der Vorteil stiftet; denn auch Vorteil gewähren

einander die edlen Menschen. Auch dauerhaft sind

Freundschaftsverhältnisse von dieser Art, wenn beide Teile sich

gegenseitig dasselbe, etwa Vergnügen, gewähren, und nicht bloß

216


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

dasselbe, sondern auch aus derselben Quelle, wie es z.B. in der

Freundschaft zwischen unterhaltenden Leuten der Fall ist, nicht dagegen

in der Zuneigung zwischen Liebhaber und Geliebtem. Denn diese

letzteren haben ihre Freude nicht an demselben; sondern der eine hat sie

am Anblick des andern, dieser aber an den ihm vom Liebhaber

erwiesenen Aufmerksamkeiten. Hört nun die Jugend auf, so hört in

manchen Fällen auch das Band der Neigung auf; dem einen macht der

Anblick keine Freude mehr, dem andern werden keine Freundlichkeiten

mehr erwiesen. Dagegen dauern auch wieder manche solche Verhältnisse

fort, wenn man am anderen infolge der Gewohnheit des

Zusammenlebens seine ganze Gemütsverfassung auf Grund der

Charaktergleichheit lieb gewonnen hat. Ist aber, was man in

Liebesverhältnissen austauscht, nicht Befriedigung des Gefühls, sondern

Vorteil, so ist die Zuneigung weniger eng und dauerhaft.

Freundschaftsbande, die der Vorteil knüpft, lösen sich zugleich mit dem

Vorteil; denn befreundet war man ja nicht der Person, sondern dem

Nutzen, den sie gewährte.

Um sinnlicher Befriedigung und um des Vorteils willen können auch

geringwertige Menschen miteinander befreundet sein, ebenso treffliche

mit geringwertigen, und solche, die keines von beiden sind mit Menschen

von beliebiger Beschaffenheit; dagegen sind offenbar bloß die edlen

Naturen schon durch ihre Persönlichkeit Freunde. Denn schlechte

Menschen haben aneinander keine Freude, wo nicht ein Nutzen dabei

herauskommt. Auch gegen Klatsch und Verhetzung ist nur die

Freundschaft zwischen Edelgesinnten geschützt; denn nicht leicht glaubt

man irgendeinem dritten, wo man selbst in langer Zeit jemand bewährt

gefunden hat. Bei ihnen herrscht das gegenseitige Vertrauen, die

Gewißheit, daß keiner dem andern Unrecht tun wird, und alles sonst,

was als Kennzeichen wahrer Freundschaft gewürdigt wird. Dagegen

hindert in anderen Freundschaftsverhältnissen nichts, daß sie auf diesem

Wege auseinander gebracht werden. Denn wenn die Menschen von

Freundschaft auch da reden, wo es nur den Vorteil gilt, wie bei den

Staaten, / denn die Bündnisse zwischen Staaten werden augenscheinlich

217


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

nur um des Vorteils willen geschlossen, / und da, wo man sich um des

Vergnügens willen gern hat, wie die Kinder, so werden dementsprechend

auch wir von Freundschaft in solchen Verhältnissen sprechen dürfen und

dann mehrere Arten von Freundschaft annehmen müssen. In erster

Reihe und in eigentlichem Sinne werden wir Freundschaft nennen

diejenige, die zwischen Edelgesinnten als solchen besteht, und nur in

analogem Sinne werden wir auch die anderen Verhältnisse mit diesem

Namen bezeichnen. Freundschaft besteht bei diesen nur, sofern es sich

dabei um ein Gut und etwas einem Gute Ähnliches handelt; gilt doch

auch sinnliche Befriedigung bei denen, deren Neigung auf sie gerichtet

ist, als ein Gut. Indessen dies beides kommt nicht leicht zusammen vor;

es befreunden sich nicht dieselben Menschen zugleich um des Vorteils

und der sinnlichen Befriedigung willen. Denn was nur zufälliger

Nebenerfolg ist, findet sich nicht häufig zusammen ein.

Sind nun dies die Arten, in die das Freundschaftsverhältnis zerfällt, so

wird den Grund der Befreundung zwischen geringwertigen Menschen

die Aussicht auf das Angenehme oder auf den Vorteil bilden, da sie in

dem Streben danach einander verwandt sind; edle Menschen aber

werden schon durch ihre Persönlichkeit Freunde sein, einfach auf Grund

ihrer edlen Gesinnung. Die letzteren sind demnach Freunde an und für

sich, jene sind es nur beiläufig, und das Verhältnis zwischen ihnen zeigt

zu jenem nur eine Analogie.

Wie man nun auf Grund ihrer sittlichen Beschaffenheit bei den einen

vom Adel des Wesens, bei den anderen von rühmlicher Wirksamkeit

spricht, so geschieht es auch auf Grund des Freundschaftsverhältnisses.

Die einen genießen das Glück des Zusammenlebens und tun sich

gegenseitig alles Gute an; die an dern mögen im Schlaf oder bei

räumlicher Trennung nicht füreinander tätig sein: sie sind doch

gegeneinander so gesinnt, daß sie sich im Sinne der Freundschaft zu

betätigen herzlich gern bereit wären. Räumliche Entfernung steht also

nicht der Freundesgesinnung an und für sich, sondern nur ihrer

Betätigung im Wege. Dauert die Entfernung längere Zeit, so sieht man

218


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

allerdings wohl eine Abschwächung der Freundschaftsgesinnung

eintreten. Darum heißt es:

»Freundschaft lockert sich oft, wo Austausch fehlt des Gespräches.«

Es läßt sich ferner beobachten, daß weder Leute in höheren Jahren noch

verdrießliche Leute zur Freundschaft geneigt sind. Denn das Interesse

am Angenehmen kommt bei ihnen zu kurz, und niemand bringt es fertig,

immerfort mit solchem zu leben was Verdruß oder was auch nur kein

Vergnügen bereitet. Denn die Natur treibt augenscheinlich dazu, zu

meiden, was Verdruß, und zu begehren, was Vergnügen macht. Das

Verhältnis zwischen Leuten, die aneinander ein Wohlgefallen haben, aber

nicht zusammenleben, trägt mehr die Züge des Wohlwollens als die der

Freundschaft. Denn nichts ist Freunden so eigen, als miteinander zu

leben. Beistand begehren diejenigen, die dessen bedürftig sind,

Beisammensein auch die, die mit allem versehen sind. Vereinsamt zu

sein, sagt gerade den letzteren am wenigsten zu. Man kann aber nicht

Tag für Tag zusammen sein, wenn einer dem anderen kein Vergnügen

macht und beide nicht an denselben Dingen ihre Freude haben; denn

dies bildet den Grundzug aller kameradschaftlichen Gemeinschaft.

Freundschaft im höchsten Sinne ist also, wie wir wiederholt gesagt

haben, die zwischen Edelgesinnten. Denn Gegenstand der Liebe und des

Begehrens ist das, was an und für sich, und für den einzelnen das, was

für ihn gut und erfreulich ist; für den Edelgesinnten ist es aus beiden

Gründen der Edelgesinnte. Die persönliche Zuneigung trägt zunächst

den Charakter des Gefühls, die Freundschaft den einer befestigten

Gesinnung. Denn Neigung empfindet man ebensosehr für leblose

Dinge; dagegen ist Erwiderung der Neigung Sache des Willens, und der

Wille stammt aus befestigter Gesinnung. Denen, die man liebt, wünscht

man alles Gute um ihrer selbst willen, nicht aus einem bloßen Gefühle,

sondern aus einer Gesinnung heraus, und wer den Freund liebt, liebt,

was für ihn selbst ein Gut ist; denn der Edle, den man zum Freunde

gewonnen hat, wird ein Gut für den, dessen Freund er ist. So liebt denn

jeder von beiden das, was für ihn ein Gut ist, und vergilt gleiches mit

219


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

gleichem durch den Wunsch, den er hegt, wie durch das Glück, das er

bereitet. Freundschaft bezeichnet man als Gleichheit, und dies gilt am

meisten von der Freundschaft zwischen Edelgesinnten.

Bei verdrießlichen und bei bejahrten Leuten kommen

Freundschaftsverhältnisse desto weniger zustande, je übler ihre Laune ist

und je weniger sie Freude am Umgang mit anderen haben. Denn solche

Freude am Umgang ist freundschaftlicher Verbindung am meisten

förderlich und geeignet, solche Verbindung zu stiften. Daher kommt es,

daß junge Leute sich schnell befreunden, bejahrte Leute nicht; denn man

schließt nicht Freundschaft mit solchen, an denen man keine Freude hat.

Das gleiche gilt von den verdrießlichen Leuten; doch können solche ganz

gut für einander Wohlwollen hegen. Sie wünschen einander Gutes und

leisten Beistand wo es nottut; aber Freunde sind sie doch nicht

eigentlich, weil sie weder dauernd zusammenleben, noch aneinander

Freude haben, was für die Freundschaft das dringendste Erfordernis ist.

Mit vielen Freundschaft zu pflegen im Sinne der vollkommensten

Freundschaft geht nicht wohl an, wie man ja auch nicht zu vielen

zugleich in einem Liebesverhältnis stehen kann; denn solche

Freundschaft hat die Art eines höchsten Grades, und dergleichen kann

eigentlich nur einem gegenüber statt haben. Andererseits ist es nicht

leicht der Fall, daß einem mehrere zugleich in hohem Grade lieb sind,

und es ist auch das nicht leicht, vielen Edlen zu begegnen. Man muß

überdies Erfahrung haben und in langem Umgange beisammen sein, und

das ist sehr schwierig. Dagegen ist es, wo es bloß Vergnügen und Vorteil

gilt, wohl möglich, vielen zu gefal en. Denn Leute, die dergleichen

gewähren, kommen häufiger vor, und diese Art von Leistungen bedarf

auch nicht langer Zeit. Unter diesen beiden Verhältnissen nun hat

dasjenige, das in der Aussicht auf Vergnügen wurzelt, zur Freundschaft

größere Verwandtschaft, falls beide Teile einander wechselseitig das

gleiche Vergnügen bereiten und es auch dieselben Dinge sind, durch die

sie einander Freude machen.

220


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

Von dieser Art sind die Jugendfreundschaften. Bei ihnen kommt mehr

eine ideale Gesinnung zum Ausdruck; Freundschaft, die der Vorteil

stiftet, zeugt dagegen von Krämersinn. Wohlversehene Leute haben kein

Bedürfnis nach solchen, die Vorteil, sondern nach solchen, die

Vergnügen verheißen. Denn sie wünschen sich Gesellschaft; aber was

verdrießlich stimmt, erträgt man wohl einige Zeit; auf die Dauer dagegen

hält das kein Mensch aus, und wenn es auch die Idee des Guten selber

wäre, die einen ärgert. Darum suchen sie sich lieber Freunde, die ihnen

angenehme Empfindungen erwecken. Solche müssen natürlich mit dieser

Eigenschaft auch eine edle Gesinnung verbinden und sich ihnen so

bewähren; so erst werden sie alle Eigenschaften haben, die man bei

Freunden sucht.

Leute in Macht- und Herrscherstellung sieht man zwischen Freunden

und Freunden unterscheiden. Die einen sind ihnen brauchbar, die andere

Klasse dient ihnen zur Unterhaltung; daß beides zusammenfällt, kommt

nicht leicht vor. Sie suchen nach Leuten zu ihrer Ergetzung, / diese aber

brauchen nicht solche von sittlicher Gesinnung zu sein, / und nach

brauchbaren Leuten, / diese aber müssen nicht gerade zu edlen Zwecken

dienen; sondern insofern sie es auf Ergetzung absehen, suchen sie

unterhaltende geistreiche Leute, und andererseits solche, die gewandt

sind, ein aufgetragenes Geschäft auszuführen; dies beides aber trifft nicht

leicht in derselben Persönlichkeit zusammen.

Freude und Vorteil zugleich, haben wir gesagt, gewährt ein Mensch von

ernstem sittlichen Charakter. Leider nur gewinnt sich der Mensch in

überragender Stellung solche Leute nicht zu Freunden, wenn er sie nicht

auch in sittlicher Gesinnung überragt. Ist das nicht der Fall, so ist

zwischen dem Mann von edler Gesinnung und dem Manne von

überragender Macht keine Gleichheit hergestellt; denn dazu müßte das

Übergewicht an Macht dem Übergewicht an edlen Eigenschaften

entsprechen. Es ist aber nicht gerade die Regel, daß Machthaber solche

Charakterzüge an sich tragen.

221


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Die Freundschaftsverhältnisse, von denen wir bisher gesprochen haben,

beruhen auf Gleichheit. Beide Teile leisten und wünschen einander eins

und dasselbe, oder sie tauschen miteinander das eine für das andere aus,

etwa gewahrtes Vergnügen gegen empfangenen Vorteil. Daß diese

letzteren Arten der Befreundung weniger eng und dauerhaft sind, haben

wir bereits dargelegt. Man darf sagen: wegen der Ähnlichkeit und der

Unähnlichkeit, die sie mit der wahren Freundschaft haben, sind sie

einerseits Freundschaftsverhältnisse, und andererseits sind sie es wieder

nicht. Auf Grund ihrer Ähnlichkeit mit der auf sittlicher Gesinnung

beruhenden Freundschaft stellen sie sich als Freundschaftsverhältnisse

dar; das eine Mal gewähren sie Ergetzung, das andere Mal Vorteil, wie ja

beides auch bei jener der Fall ist. Dadurch aber daß die eine Art nicht

durch Verhetzung trennbar und daß sie dauerhaft ist, diese letzteren aber

schnell vergehen, und auch sonst durch eine Menge von Unterschieden,

zeigen sie, daß sie doch keine rechten Freundschaftsverhältnisse sind,

und zwar um der Unähnlichkeit willen, die zwischen ihnen und jenen

obwaltet.

Nun gibt es aber weiter eine zweite Art von Verhältnissen der

Befreundung, die sich durch die Überlegenheit des einen Teils über den

anderen kennzeichnet; das ist der Fall zwischen Vater und Sohn und

überhaupt zwischen dem Älteren und Jüngeren, zwischen Mann und

Weib, und allgemein zwischen dem Herrschenden und dem

Untergebenen. Auch in diesen Verhältnissen muß man aber noch weiter

unterscheiden.

Es ist nicht dasselbe Verhältnis, das zwischen Eltern und Kindern, und

das zwischen Herrschenden und Untergebenen; aber es ist auch das

Verhältnis vom Vater zum Sohn nicht dasselbe wie das des Sohnes zum

Vater, das Verhältnis des Mannes zum Weibe nicht dasselbe wie das des

Weibes zum Manne. Denn bei jeder von dieser Persönlichkeiten ist die

sittliche Beschaffenheit und Aufgabe eine andere, und eine andere auch

der Grund der Zuneigung, und danach gestalten sich denn auch die

Gefühle der Zuneigung und das Band zwischen ihnen anders. Es

222


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

empfängt daher nicht jeder vom andern dasselbe, noch darf er es

verlangen. Wenn die Kinder den Eltern erweisen was den Erzeugern

gebührt, und die Eltern den Kindern was den Kindern gebührt, so ist die

Zuneigung in diesem Verhältnis dauerhaft und rechtschaffen. Ähnlich

muß sich auch in allen Verhältnissen der Befreundung, die auf der

Überlegenheit des einen Teils beruhen, das Gefühl der Zuneigung

gestalten. So muß der höher Stehende mehr Freundlichkeit empfangen

als gewähren; das gleiche gilt für den der den größeren Beistand gewährt,

und ebenso für jeden, der irgendwie der Überlegene ist. Wo nämlich das

Gefühl der Zuneigung sich nach der Würdigkeit richtet, da stellt sich

gewissermaßen eine Gleichheit her, und in dieser erblickt man allgemein

den Grundzug der Befreundung.

Indessen, unter Gleichheit ist offenbar in Rechtsverhältnissen nicht ganz

dasselbe zu verstehen wie in Freundschaftsverhältnissen. In

Rechtsverhältnissen bedeutet das gleiche in erster Linie das was nach der

Würdigkeit bemessen ist, und erst in zweiter Linie einfache Gleichheit

der Größe nach; im Freundschaftsverhältnis steht umgekehrt das der

Größe nach gleiche voran, und die Abmessung nach der Würdigkeit

kommt erst in zweiter Reihe. Das tritt klar hervor, wenn der Abstand in

sittlichem oder unsittlichem Charakter, in Wohlstand oder sonst etwas

anderem beträchtlich wird. Dann sind die so Verschiedenen gar nicht

mehr Freunde, noch verlangen sie es zu sein. Am augenscheinlichsten

wird dies den Göttern gegenüber; denn diese sind durch jede Art von

Gütern über allen Vergleich erhaben. Man sieht es aber auch bei den

Königen; denn Menschen, die in weit geringerer Stellung sind, lassen gar

nicht den Gedanken in sich aufkommen, ihre Freunde sein zu wollen,

ebensowenig wie die ihres Unwertes sich Bewußten daran denken,

Freunde der Edelsten und geistig Höchststehenden zu werden. Es gibt

für diese Dinge keine exakte Grenze, bis an die noch von Freunden

geredet werden kann. Man kann auf der einen Seite viel abziehen, und es

kann immer noch Freundschaft bestehen; nicht aber, wenn die Kluft

allzuweit wird, wie die zwischen Mensch und Gott. Daher das Bedenken,

ob wohl Freunde den Freunden wirklich die größten Güter gönnen, z.B.

223


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

das, Götter zu sein. Denn dann würden sie selbst nicht mehr ihre

Freunde sein, also auch nicht mehr für sie einen wertvollen Besitz

bedeuten; denn Freunde sind ein wertvoller Besitz. Ist nun der Satz

richtig, daß der Freund dem Freunde alles Gute um seiner selbst willen

wünscht, so wäre demnach erforderlich, daß dieser bleibe was er ist, und

ihm als Menschen wird der Freund die größten Güter wünschen.

Allerdings nicht alle; denn jeder Mensch wünscht an erster Stelle alles

Gute sich selbst.

Wenn die meisten Menschen wünschen, Beweise freundlicher Gesinnung

mehr entgegenzunehmen als solche zu gewähren, so nimmt man an, daß

es Ehrsucht ist, was sie dazu treibt. Darum haben die meisten die

Schmeichler gern. Denn der Schmeichler ist ein gutmeinender Mensch,

der sich unterordnet, oder er gibt sich wenigstens so, und nimmt die

Miene an, als ob er mehr Freundlichkeit zu erweisen als zu empfangen

wünschte. Solche Beweise von Zuneigung zu empfangen macht beinahe

denselben Eindruck, wie Beweise der Ehrerbietung zu empfangen, und

das ist es gerade worauf die meisten sich spitzen. Indessen möchte man

annehmen, als strebten die Menschen nach solcher Ehre nicht um dieser

selbst, sondern um dessen willen was daran hängt. Wenn die meisten

durch Auszeichnung, die ihnen von den Mächtigen widerfährt, beglückt

sind, so ist der Grund die dadurch eröffnete Aussicht; sie meinen

nämlich durch jene erlangen zu können was ihnen not tut, und freuen

sich an der Auszeichnung als an einem Vorzeichen künftigen

Wohlergehens. Diejenigen aber, die von charaktervollen und durch Geist

hervorragenden Männern ausgezeichnet zu werden wünschen, sind von

der Begierde beseelt, die eigene Meinung die sie von sich hegen durch

jene sichergestellt zu sehen. Sie erwärmen sich also an dem Gedanken,

Männer von Verdienst zu sein und sich auf das Urteil derjenigen die sie

dafür erklären stützen zu können. Dagegen Beweise von freundlicher

Gesinnung zu empfangen macht an und für sich Freude. Deshalb sollte

man diese für wertvoller halten als erfahrene Auszeichnung, und

freundschaftliche Zuneigung sollte um ihrer selbst willen für

begehrenswert gelten.

224


2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen

Eigentlich aber liegt der Wert derselben doch mehr in der Liebe die man

erweist, als in der die man erfährt. Einen Beweis dafür liefert das

Mutterglück; dies besteht im Erweisen von Liebe. Es kommt vor, daß

Mütter ihren Kindern die Nahrung von anderen reichen lassen und sie

mit ausdrücklichem Bewußt sein lieb haben, ohne Gegenliebe zu

verlangen, wenn beides nicht zusammen sein kann; sie sind ganz

zufrieden, wenn sie nur sehen, daß es ihren Kindern gut geht, und sie

haben sie lieb, auch wenn diese, weil sie ihre Mutter gar nicht kennen, ihr

nichts von dem erweisen was einer Mutter zukommt. Ist aber bei dem

Bande das die Menschen verbindet die Hauptsache die Liebe, die man

erweist, und gewinnen sich diejenigen Beifall, die ihren Freunden Liebe

erweisen, so darf man Liebeserweis als die Tugend des Freundes

bezeichnen, und die Folge ist, daß wo solche Liebe in Hinblick auf den

hohen Wert der Persönlichkeit erwiesen wird, die Freunde beständig sind

und ihre Freundschaft festgefügt ist.

Auf diese Weise kann noch am ehesten Freundschaft ohne Gleichheit

bestehen; denn so findet leicht eine Ausgleichung statt. Gleichheit und

Ähnlichkeit aber macht Freundschaft, und am meisten die Ähnlichkeit

der von sittlichem Streben Erfüllten. Diese bleiben, wie sie an und für

sich beständig sind, auch einander treu; sie bedürfen nicht der Menschen

von niederer Art, noch leisten sie sich gegenseitig bedenkliche Dienste,

sondern eher noch darf man sagen, sie weisen sie ab. Denn das ist die

Art edelgesinnter Gemüter, weder selbst falsche Wege zu gehen, noch es

den Freunden zu gestatten. Auf charakterlose Menschen ist kein Verlaß.

Sie bleiben nicht einmal sich selber treu und gleichförmig; nur für kurze

Zeit befreunden sie sich, und nur für kurze Zeit ist dem einen die

niedrige Gesinnung des andern willkommen. Demgegenüber sind

diejenigen, die einander Nutzen oder Unterhaltung gewähren, immer

noch beharrlicher; denn sie halten zusammen, solange sie einander

Unterhaltung oder Vorteil gewähren.

Freundschaft, bei der es sich um den Vorteil handelt, möchte am ehesten

zwischen solchen Menschen zustande kommen, die in entgegengesetzter

225


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Lage sich befinden, so zwischen einem Armen und einem Reichen,

einem Ungebildeten und einem geistig Hochstehenden. Wer in die Lage

gerät, etwas zu bedürfen, der sucht es zu erlangen dadurch, daß er dafür

eine Gegenleistung gewährt. Hierfür darf man auch den Liebhaber und

den Geliebten, den Schönen und den Häßlichen heranziehen. Liebhaber

machen darum bisweilen einen lächerlichen Eindruck, wenn sie

verlangen, ebenso heiß geliebt zu werden, wie sie lieben; da wäre doch

wohl zu fordern, daß sie auch ebenso liebenswert seien, und haben sie

von dieser Eigenschaft nichts an sich, so wird ihr Verlangen lächerlich.

Im allgemeinen gilt der Satz, daß wenn Entgegengesetztes einander

zustrebt, dies nicht an der Sache selbst, sondern an besonderen

Umständen liegt. Das Streben geht auf das Mittlere zwischen den

Gegensätzen; denn dieses Mittlere bezeichnet das Gute. So ist es für das

Dürre gut, nicht daß es naß werde, sondern daß es in den mittleren

Zustand gelange, und das gleiche gilt auch für das Warme und so fort.

Indessen, darauf wollen wir uns hier nicht weiter einlassen; es liegt von

unserm Gegenstande zu weit ab.

3.

Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

A.

Allgemein

Wie wir gleich im Anfang bemerkt haben, darf man annehmen, daß es

dasselbe Gebiet und dieselben Personen sind, die für das

Freundschaftswie für das Rechtsverhältnis in Betracht kommen. Überall

wo Gemeinschaft ist, gibt es auch ein Rechtsverhältnis und ein Verhältnis

der Befreundung. Man spricht als von seinen Freunden von den

Genossen auf einer Seereise und von den Kriegskameraden, und ebenso

in anderen Fällen der Gemeinschaft. Soweit wie die Gemeinschaft reicht,

so weit reicht auch die Befreundung und so weit auch das

Rechtsverhältnis. So hat denn auch das Sprichwort recht: Freundesgut,

gemeinsames Gut; denn in der Gemeinschaft besteht die Freundschaft.

Brüdern und Kameraden ist alles, den andern sind nur bestimmte Dinge

gemeinsam, hier mehr, dort weniger, wie auch die

226


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

Freundschaftsverhältnisse hier enger, dort lockerer sind. Der gleiche

Unterschied zeigt sich auch in den Rechtsverhältnissen. Es ist nicht

dasselbe Recht im Verhältnis von Eltern zu Kindern wie in dem von

Brüdern untereinander oder zwischen Kameraden oder zwischen

Mitbürgern, und ebenso verschieden geht es in den anderen Verbänden

zu. Demgemäß bedeutet denn auch das Unrecht in jedem dieser

Verhältnisse etwas anderes; es wird um so größer, je enger das Band mit

denen ist, gegen die es sich wendet. So ist es schlimmer, einen

Kameraden seines Vermögens zu berauben, als einen sonstigen

Mitbürger, schlimmer, dem eigenen Bruder Hilfe zu versagen, als einem

Fremden, den eigenen Vater zu mißhandeln, als einen beliebigen anderen

Menschen. Andererseits entspricht es der Natur der Sache, daß

gleichmäßig mit der Enge der Verbindung auch das Rechtsverhältnis an

Stärke zunimmt; handelt es sich doch um dieselben Personen und

erstreckt es sich doch über dasselbe Gebiet.

Sämtliche Gemeinschaftsverhältnisse sind als Bestandteile der

Staatsgemeinschaft dieser untergeordnet. Sie haben zum Inhalt die

Gemeinschaft der Arbeit für einen nützlichen Zweck und der Fürsorge

für eines der Lebensbedürfnisse. Ruch die Staatsgemeinschaft selber ist

doch wohl bestimmt durch die Rücksicht auf das Nützliche in ihrer

Entstehung, wie in ihrem Fortbestände. Das ergibt das Ziel, das die

Gesetzgebung im Auge hat; gerecht heißt das, was das gemeine Wohl

fördert. Die anderen Arten der Gemeinschaft haben statt dessen einzelne

besondere Nützlichkeiten zum Zweck, so die Genossen einer Seefahrt

das was für die zum Gelderwerb oder zu einem sonstigen Zweck

unternommene Reise nötig ist, Kriegskameraden das was dem

Kriegszweck dient, sei es, daß die Absicht auf Geld, auf Sieg oder auf

Eroberung gerichtet ist. Das gleiche ist der Fall bei Bezirks- und

Gaugenossen, Alle diese fallen unter die Staatsgemeinschaft: denn diese

hat nicht bloß den Nutzen des Augenblicks, sondern den für das ganze

Leben zum Ziel.

227


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Es gibt aber auch solche Gemeinschaften, als deren Zweck man die

Belustigung bezeichnen darf, Opfer-und Schmausgesellschaften, wo es

auf Opferfeste und Geselligkeit hinausläuft. Man begeht eine Opferfeier

und hält Zusammenkünfte zu diesem Zweck; man erweist den Göttern

eine Ehrung und verschafft damit zugleich sich eine erfreuliche

Erholung. Diese uralten Opferfeiern und Zusammenkünfte werden

tatsächlich nach dem Einbringen der Früchte als Erstlinge veranstaltet; in

solchen Zeiten hatte man eben am meisten Muße. Die Gemeinschaften

sämtlich erweisen sich also als Glieder der Staatsgemeinschaft; der

besonderen Art dieser Gemeinschaften aber wird auch die Art der

inneren Verbundenheit in den Gemütern entsprechen.

B.

Im Staate

Es gibt drei Arten der Staatsverfassung, und ebenso groß ist die Zahl der

Abarten, d.h. der Entstellungen, die sie erfahren. Formen der

Staatsverfassung sind Monarchie und Aristokratie; eine dritte ist die auf

dem Zensus beruhende, die passend als die timokratische bezeichnet

werden darf: die meisten sind gewohnt, sie einfach als den Freistaat zu

benennen. Unter diesen Formen ist die Monarchie die am meisten

geschätzte, die Timokratie die geringwertigste. Eine Ausartung des

Königtums ist die Tyrannis; monarchisch sind beide, aber sie

unterscheiden sich aufs stärkste. Der Tyrann ist auf seinen eigenen

Vorteil bedacht, der König auf das Wohl seiner Untertanen. König ist

nur, wer für sich selbst genug hat und an Besitz von Gütern alle überragt;

so ausgestattet bedarf er niemand und sucht keinen Vorteil für sich,

sondern für die von ihm Beherrschten; wäre er nicht so ausgestatte. so

wäre er ein lediglich durchs Los ernannter Titular-König. Ganz

entgegengesetzten Charakter trägt die Tyrannis. Sie verfolgt den eigenen

Vorteil. Daß sie von allen die schlechteste Verfassung ist, tritt bei ihr

noch deutlicher darin hervor, daß das Schlechteste das ist, was zum

Besten den geraden Gegensatz ausmacht. Der Übergang zur Tyrannis

voll zieht sich vom Königtum aus. Die Tyrannis ist eine Entartung der

Alleinherrschaft, und ein nichtswürdiger König wird zum Tyrannen. Von

228


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

der Aristokratie geschieht der Übergang zur Oligarchie durch die

Verderbtheit derer, die an der Gewalt sind, wenn sie das, was des Staates

ist, ohne Rücksicht auf Würdigkeit verteilen und die Vorteile alle oder

doch die meisten für sich vorwegnehmen, die Ämter immer wieder an

dieselben verleihen und den größten Wert auf die eigene Bereicherung

legen. Dann liegt die Gewalt in der Hand einer kleinen Anzahl von

Schlechten statt in der der Besten und Verdientesten. Von der Timokratie

geht es zur Demokratie; diese beiden grenzen aneinander. Die

Herrschaft der großen Anzahl zu begründen ist das Ziel auch der

Timokratie, und als gleich gelten hier alle, die die Bedingung des Zensus

erfüllen. Aber die Demokratie ist von allen Ausartungen die noch am

wenigsten bedenkliche; denn sie bedeutet nur eine geringe Abweichung

von der Form des Freistaats.

In dieser Richtung also vollziehen sich meistens die Wandlungen der

Verfassung: denn in der geschilderten Weise findet der Übergang am

leichtesten und mit den geringsten Änderungen statt. Ein Gleichnis

dafür und eine Art von Beispiel kann man dem Hauswesen entnehmen.

Das Gemeinschaftsverhältnis von Vater und Söhnen trägt die Form des

Königtums: denn der Vater sorgt für die Kinder. Daher nennt Homer

auch Zeus den Vater; denn das ist die Bestimmung des Königtums, eine

väterliche Regierung zu sein. Bei den Persern ist es eine väterliche

Tyrannei; denn die Kinder werden hier wie Sklaven behandelt, und eine

Tyrannis ist auch das Verhältnis des Herrn zum Sklaven; denn was dabei

erzielt wird ist der Vorteil des Herrn. Dies Verhältnis nun hat gewiß seine

Berechtigung, die persische Verfassung aber ist eine Abirrung. Denn je

nach der Verschiedenheit der Menschen sollten sich auch die

Herrschaftsverhältnisse unterscheiden. Das Verhältnis zwischen Mann

und Frau stellt ein Bild der aristokratischen Verfassung dar. Denn der

Mann hat gebührendermaßen die Herrschaft und übt sie auf dem ihm

zustehenden Gebiete; dagegen überläßt er der Frau, was dieser

angemessen ist. Will der Mann alles selbst entscheiden, so verfälscht er

das Verhältnis im Sinne der Oligarchie; denn da ist sein Verhalten nicht

mehr durch seine Würdigkeit und seine Vorzüge gerechtfertigt. Es

229


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

kommt aber auch vor, daß die Frau, wenn sie eine Erbtochter ist, die

Herrschaft führt; dann verteilt sich die Herrschaft wieder nicht den

persönlichen Vorzügen entsprechend, sondern nach Reichtum und

Einfluß wie in einer Oligarchie. Der Timokratie gleicht das Verhältnis

zwischen Brüdern; denn diese sind einander gleichgestellt, abgesehen

von dem Unterschiede den das Lebensalter bedingt. Ist deshalb der

Unterschied der Jahre sehr groß, so ist das Band das sie verbindet nicht

mehr das brüderliche. Demokratie herrscht am ehesten in

Haushaltungen, wo es überhaupt keinen Herrn gibt, / denn da sind alle

gleich, /und in solchen wo der Herrschende schwach ist und jeder die

Macht hat zu tun was ihm beliebt.

Entsprechend jeder dieser Staatsformen gestaltet sich nun auch das Band

zwischen den Personen, und zwar ebensoweit wie das Gebiet des Rechts

reicht. Zunächst zwischen König und Untertan wird es bestimmt durch

das Übergewicht der für das Wohl der letzteren vollbrachten Leistungen.

Denn der König wird der Wohltäter seiner Untertanen, wenn er in edler

Gesinnung für sie Sorge trägt wie ein Hirt für seine Herde, damit ihr

Wohlstand blühe. Darum hat auch Homer den Agamemnon den

Völkerhirten genannt. Die väterliche Gewalt trägt den gleichen

Charakter, unterscheidet sich aber davon durch die Größe der

erwiesenen Wohltaten. Denn der Vater ist der Spender wie des Daseins,

das doch als die größte aller Gaben gilt, so auch der Nahrung und der

Erziehung; und den Großeltern wird der gleiche Anspruch auf Dank

zugeschrieben. Die Herrschaft des Vaters über die Kinder, der

Großeltern über die Nachkommenschaft, des Königs über die

Untertanen ist so in der Natur begründet. Hier beruht das Band

zwischen den Personen auf der Überlegenheit des einen Teils; daher die

Ehre, die man seinen Eltern erweist. In diesem Falle sind denn die

Personen auch dem Rechte nach nicht gleichgestellt, sondern das Recht

ist nach der Würdigkeit abgestuft; das gilt auch von der Art wie sie für

einander empfinden. Das Band zwischen Mann und Weib ist dasselbe

wie in einer Aristokratie. Es gründet sich auf die persönlichen Vorzüge

jedes Teils; der größeren Tüchtigkeit fällt das größere Gut und jedem das

230


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

zu was ihm gebührt; ebenso wil es auch das Recht. Das Band zwischen

Brüdern gleicht dem zwischen Kameraden; sie sind einander gleich an

Stellung und Alter, und in der Regel haben sie auch gleiche Stimmung

und gleichen Charakter. Mit dieser Art von Verbundenheit hat denn auch

die Verfassungsform der Timokratie Ähnlichkeit; denn da ist die

Forderung, daß die Mitbürger einander gleichgestellt seien und gleiche

Achtung genießen; die Herrschaft also ist geteilt und zwar im Sinne der

Gleichheit. Danach bestimmt sich auch das Band zwischen den

Personen.

Was nun die der Verschlechterung anheimgefallenen Staatsformen

anbetrifft, so ist hier wie das Recht auch das Band zwischen den

Personen verkümmert, und am schlimmsten steht es damit in der

schlechtesten Verfassung. In der Tyrannis findet sich persönliche

Anhänglichkeit überhaupt nicht oder doch nur in geringem Maße. Denn

wo Herrscher und Beherrschte nichts gemein haben, da gibt es auch kein

Gefühl persönlicher Zusammengehörigkeit, und auch kein

Rechtsverhältnis, sondern nur ein Verhältnis wie das zwischen dem

Arbeiter und seinem Werkzeug, zwischen der Seele und ihrem Leibe,

zwischen dem Herrn und seinem Sklaven. Alle diese Dinge sind

Gegenstände der Fürsorge für den der sie braucht; aber zu dem

Unbeseelten gibt es so wenig ein Verhältnis der Zuneigung wie ein

Verhältnis des Rechtes, und so auch nicht zu einem Pferde oder einem

Rinde, und ebensowenig zu einem Sklaven, sofern er ein Sklave ist; denn

auch da gibt es keine Gemeinschaft. Der Sklave ist ein beseeltes

Werkzeug, wie das Werkzeug ein unbeseelter Sklave ist. Zum Sklaven als

Sklaven gibt es also kein Band der Zuneigung, aber wohl zu ihm als

Menschen. Denn jeder Mensch, darf man sagen, steht im

Rechtsverhältnis zu jedem, der in einer Gemeinschaft des Gesetzes und

des Vertrages zu stehen die Fähigkeit hat; somit ist auch die Möglichkeit

eines Bandes persönlicher Zuneigung gegeben, sofern der Sklave ein

Mensch ist. Auch in der Tyrannis also ist das Band der Personen und das

Rechtsverhältnis beider nur in geringer Stärke vorhanden. Am meisten

noch ist es in der demokratischen Verfassung der Fall; denn hier gibt es

231


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

wegen der herrschenden Gleichheit eine Menge von solchem, was den

Bürgern gemein ist.

C.

In der Familie

Alles Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Menschen beruht also

wie wir gesehen haben auf der Gemeinschaft der Lebensverhältnisse.

Dabei darf man die auf Verwandtschaft und Kameradschaft beruhende

Gemeinschaft als besondere Arten abscheiden. Die Gemeinsamkeit des

Staates, des Bezirks der Reise und was dergleichen mehr ist, trägt mehr

das Gepräge äußerer Vereinigung; denn sie stellen sich dar als gleichsam

auf Übereinkunft beruhend. In diese Klasse kann man auch das

Verhältnis der Gastfreundschaft einreihen. Die Verbindung die die

Verwandtschaft stiftet, bietet einen Reichtum von Formen, aber sie

wurzeln alle in der Gemeinsamkeit des Erzeugers. Die Eltern lieben ihre

Kinder als ein Stück von sich selbst, und die Kinder die Eltern als die,

denen sie ihr Dasein verdanken. Die Eltern aber haben das bestimmtere

Wissen um das was von ihnen stammt, während ihre Sprößlinge kaum

ein Wissen um ihre Herkunft von ihnen haben, und das Gefühl der

Zusammengehörigkeit mit dem Erzeugten ist bei dem Erzeuger

lebhafter als bei dem Erzeugten das der Zugehörigkeit zum Erzeuger.

Denn was von einem herkommt, das bleibt dem eigen, von dem es sein

Dasein hat; selbst Zähne und Haare und dergleichen bleiben ein Stück

ihres Eigentümers; für den Sprößling dagegen hat das wovon er stammt

keine oder doch nur geringe Bedeutung. Endlich wirkt darauf auch die

Länge der Zeit. Die Eltern haben das Kind lieb gleich wenn es zur Welt

gekommen ist, die Kinder die Eltern erst wenn die Zeit fortschreitet und

sie zu Verstand und Einsicht kommen. Dadurch erklärt es sich auch,

weshalb die Mutterliebe die stärkere ist. Die Eltern lieben die Kinder wie

sich selbst; / denn was von ihnen abstammt ist wie ein zweites Exemplar

von ihnen, das sich von ihnen abgelöst hat, / die Kinder ihre Eltern als

durch diese in die Welt gesetzt Die Geschwister aber haben einander lieb

um der Gemeinsamkeit der Eltern willen, von denen sie stammen. Die

Identität des Verhältnisses zu jenen bewirkt die Identität des Wesens

232


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

zwischen ihnen selbst. Daher sagt man, sie seien eines Blutes, eines

Stammes und wie man es sonst bezeichnet. So sind sie getrennte

Personen und doch von Wesen dasselbe.

Allerdings ist für die geschwisterliche Zuneigung auch das von

Bedeutung, daß sie zusammen aufwachsen und gleichaltrig sind.

»Gleiches Alter, gleiche Neigung«, heißt es, und Gewohnheit des

Zusammenlebens macht den Kameraden. Daher ist auch das

geschwisterliche Verhältnis dem kameradschaftlichen verwandt. Vettern

und sonstige Verwandte gehören zum engsten Kreise der nächst

Verbundenen aus eben diesem Grunde, wegen der Abstammung von

denselben Personen; und das Band ist enger oder lockerer, je nachdem

der gemeinsame Stammvater näher oder weiter zurückliegt.

Die Liebe der Kinder zu den Eltern ist wie die der Menschen zu den

Göttern eine Hingebung an das Erhabene und Überlegene, an das,

wovon man die größten Wohltaten empfangen hat, an diejenigen, denen

man Dasein und Nahrung verdankt, und die nachher auch noch für die

Erziehung gesorgt haben. Dieses Verhältnis der Zusammengehörigkeit

enthält auch des Erfreuenden und des Vorteilhaften mehr als das zu

Fremden, in dem Maße, als die Lebensgemeinschaft eine engere ist.

In dem Verhältnis zwischen Geschwistern findet sich auch das wieder,

was das kameradschaftliche Verhältnis bietet; es findet sich, wo sie brav

und überhaupt einander ähnlich sind, in um so höherem Grade, je mehr

sie zusammengehören und von Geburt an sich gegenseitig lieb haben,

und je mehr solche, die dieselben Eltern haben, die miteinander

aufgewachsen sind und die gleiche Erziehung genossen haben, auch von

Gemüt einander gleichen. Dazu kommt dann auch die Erprobung in der

Länge der Zeit, die hier die stärkste und zuverlässigste ist. Auch in den

übrigen Verwandtschaftsverhältnissen richtet sich die Wärme der

Zuneigung nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.

233


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Zwischen Mann und Frau waltet die Liebe von Natur. Denn der Mensch

ist durch seine Natur noch mehr auf das eheliche Leben, als auf das

Leben im Staate angewiesen, ebenso wie die Familie ursprünglicher und

unentbehrlicher ist als der Staat, und wie die Fortpflanzung allem

Lebendigen gemeinsamer zukommt. Bei den anderen Wesen reicht die

Gemeinsamkeit nur so weit; bei den Menschen aber hat die eheliche

Gemeinschaft nicht bloß die Fortpflanzung, sondern alle Zwecke des

menschlichen Lebens zum Inhalt. Denn die Aufgaben sind von

vornherein geteilt, und dem Manne liegt anderes ob, als der Frau. So

helfen sie sich gegenseitig aus und stellen jeder seine eigentümlichen

Gaben in den Dienst der Gemeinschaft. Darum gewährt dieses

Verhältnis der Gattenliebe so reichen Gewinn und so großes Glück; dazu

mögen denn auch die persönlichen Vorzüge beitragen, falls beide Gatten

tüchtige Persönlichkeiten sind. Denn jeder Teil hat seine eigenen

Vorzüge, und eben dies kann für sie eine Quelle des Glücks werden.

Ein Band zwischen den Gatten bilden weiter die Kinder, deshalb werden

kinderlose Ehen leichter geschieden. Die Kinder sind für beide Gatten

ein gemeinsamer köstlicher Besitz, und das Gemeinsame hält vereinigt.

Die Frage aber, wie Mann und Frau und überhaupt solche, die sich lieb

haben, miteinander leben sollen, bedeutet offenbar nichts anderes als die

Frage, was in solchen Verhältnissen das Gerechte ist. Denn das Gerechte

ist nicht dasselbe in dem Verhältnis zwischen Freunden, wie in dem zum

Fremden, zum Kameraden oder zum Mitschüler.

D.

In der wirtschaftlichen Gemeinschaft

Im Eingang haben wir gesagt, daß es drei Arten von freundschaftlichen

Verbindungen zwischen den Menschen gibt und jede wieder zwei

Formen zuläßt, indem die Verbundenen entweder einander gleich stehen

oder der eine Teil über den anderen das Übergewicht hat.

Freundschaftliche Verbindung nun kommt vor zwischen solchen, die

einander an Tüchtigkeit gleich sind, und zwischen einem Manne von

höherer und einem von geringerer Tüchtigkeit; es können, wo die

234


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

Verbindung um des Vergnügens oder des Vorteils willen geschlossen

wird, beide sich gegenseitig gleich viel Vergnügen und gleich viel Aushilfe

gewähren, oder der eine mehr als der andere. Wo nun Gleichheit

vorhanden ist, da muß auch die Zuneigung und müssen ihre

Konsequenzen gleich sein: wo Ungleichheit waltet, da muß man

Gleichheit dadurch herstellen, daß man dem Teil, der das Übergewicht

hat, ein entsprechendes Mehr zugesteht.

Daß gegenseitige Anschuldigungen und Vorwürfe in der auf den Vorteil

gerichteten Verbindung ausschließlich oder vorwiegend vorkommen, ist

leicht verständlich. Leute, zwischen denen ihre edle Gesinnung das Band

der Freundschaft knüpft, sind von dem Eifer beseelt, einander nur Gutes

zu erweisen, / denn das gehört zum edlen Charakter wie zur

Freundschaft, / und eben weil ihr Wetteifer darauf gerichtet ist, gibt es

weder Anschuldigung noch Streit zwischen ihnen. Denn dem, der Liebe

und Wohltat erweist, zürnt niemand; dagegen wenn einer vornehm

gesinnt ist, rächt er sich dadurch, daß er mit Gutem erwidert. Derjenige,

der das Überlegene leistet, wird, wenn er erlangt, was er begehrt, gegen

den Freund keinen Vorwurf erheben; denn beide Teile streben nach dem

Guten. Und auch wo man gutfreund ist um des Vergnügens willen,

kommen Anschuldigungen nicht leicht vor; denn beide erreichen

zugleich, was sie beabsichtigten, wenn ihnen der Umgang Freude macht.

Würde sich einer doch nur lächerlich machen, wenn er sich darüber

beklagte, daß der andere ihm keinen Spaß macht; denn es steht ihm ja

frei, von dem Umgang zurückzutreten. Eine Verbindung unter dem

Gesichtspunkte des Vorteils dagegen gibt allerdings leicht zu

Anschuldigungen Anlaß. Denn da man dabei den anderen um des

Vorteils willen an sich heranzieht, so verlangt man immer noch mehr

und meint immer, man verlange weniger, als einem zukommt, man ist

deshalb verdrießlich darüber, daß man trotz der Gerechtigkeit seines

Anspruchs doch nicht so viel erreiche, wie man fordert, und so vermag

der andere mit allen noch so wertvollen Diensten, die er leistet, doch den

Anforderungen nicht zu genügen, die der empfangende Teil erhebt.

235


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Wie nun das Recht ein doppeltes ist, ungeschriebenes und gesetzlich

fixiertes Recht, so darf man sagen wendet sich auch solche Verbindung

zu Zwecken des Vorteils teils an den guten Willen, teils an das Gesetz,

und die Anschuldigungen stellen sich am meisten dann ein, wenn

Abschluß und Auflösung der Gemeinschaft nicht von beiden in gleichem

Sinne gemeint ist. Die Verbindung, die das gesetzliche Rechtsverhältnis

erstrebt, ist die auf genau bestimmte Bedingungen hin eingegangene; sie

ist die ganz marktgängige, wo Leistung und Gegenleistung Zug um Zug

erfolgt, oder sie ist von vornehmerer Form, wo die Gegenleistung

hinausgeschoben wird; aber immer ist auch hier Leistung und

Gegenleistung durch Übereinkunft festgelegt. Die Verpflichtung ist

damit deutlich und dem Streit entnommen, und nur das Hinausschieben

der Leistung rechnet mit dem guten Willen. Darum ist in manchen

Staaten dafür der Rechtsweg ausgeschlossen; man meint eben,

diejenigen, die Verbindungen auf Treu und Glauben eingegangen sind,

müßten sich dabei beruhigen.

Eine geschäftliche Verbindung, die auf den guten Wil en zählt, wird

nicht auf genau bestimmte Bedingungen eingegangen, sondern etwa wie

man einem, zu dem man in freundschaftlichen Beziehungen steht, ein

Geschenk macht oder sonst irgend etwas leistet und dabei erwartet, daß

man ebensoviel oder mehr wiedererhalten wird, indem man nicht sowohl

etwas wegzugeben, als nur es auszuleihen beabsichtigt. Erfolgt nun die

Einlösung der Verpflichtung nicht in dem Sinne, wie sie eingegangen

worden ist, so beschwert man sich, und das ist die Folge davon, daß alle

oder doch die meisten, so sehr sie das uneigennützig Edle schön finden,

in ihren Entschließungen sich doch mehr für das Nützliche entscheiden.

Sittlich edel ist es, Gutes zu erweisen ohne die Absicht, es zurückerstattet

zu erhalten, dagegen ist es nützlich. Wohltat entgegenzunehmen.

Demnach soll man, wenn man das Vermögen hat, den gleichen Wert,

den man empfangen hat, auch zurückerstatten, und das aus freien

Studien. Denn es ist nicht wohlgetan, jemanden als Freund zu behandeln

wider seinen Willen; man muß in der Sache verfahren, als wäre man von

vornherein im Irrtum gewesen und hätte gute Dienste von einem

236


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

entgegengenommen, von dem man es nicht gesollt hätte, Dienste nicht

von einem guten Freunde und nicht von einem, der in solcher

Freundesgesinnung handelte. Man muß also seine Verpflichtung so

einlösen, als hätte man die Leistung auf fest bestimmte Bedingungen hin

empfangen, in diesem Falle wäre man doch mit dem andern dahin

übereingekommen, daß er leistete, wenn er dazu imstande wäre.

Allerdings, daß er nun leiste, wozu er nicht imstande ist, das würde der

Geber selbst nicht verlangen. Also ist es geboten, zurückzuerstatten,

wenn man es vermag. Von vornherein aber muß man sich′s wohl

überlegen, von wem man Dienste entgegennimmt und unter welcher

Bedingung, um dann auch wirklich diese Bedingung innezuhalten oder

abzulehnen.

Verschieden denken kann man über die Frage, ob die Gegenleistung

nach dem Nutzen, der dem Empfänger zugefallen ist, zu bemessen und

dementsprechend ins Werk zu setzen ist, oder vielmehr nach der Größe

des Opfers, das der Geber gebracht hat. Der Empfänger hat die

natürliche Neigung, den Wert des Empfangenen herabzusetzen; er sagt

wohl, er habe vom Geber solches erhalten, was für diesen nicht in

Betracht kam und was er auch ganz gut von anderen hätte bekommen

können. Der Geber umgekehrt behauptet, er habe das größte geleistet,

was in seiner Macht stand und was sonst kein Mensch hätte leisten

können, und das in gefährlichen oder sonstigen dringlichen Lagen. Wäre

nun nicht da, wo die Verbindung geschäftlicher Art ist, das Richtige dies,

daß der vom Empfänger erlangte Vorteil den Maßstab bildet? Dieser war

doch der, der des andern bedurfte, und der andere half ihm aus in der

Aussicht, das gleiche zurückzuerlangen. Der gewährte Beistand ist also

so groß gewesen, wie der andere den Vorteil davon gehabt hat, und er

muß so viel zurückerstatten, wie er Nutzen gehabt hat, oder noch mehr;

letzteres ist das Edlere. In Verbindungen dagegen, die der Adel der

Gesinnung stiftet, kommt es nicht vor, daß der eine sich über den

anderen beklagt; hier liefert das Opfer, das in der Absicht des Gebers lag,

den geeigneten Maßstab. Denn wo auf den Adel der Gesinnung und des

237


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Charakters gezählt wird, da ist das Entscheidende die Absicht, aus der

die Handlung erfolgt.

Zum Streite kann es auch in solchen Verbindungen kommen, wo der

eine Teil das Übergewicht hat. Es kann jeder Teil zu viel für sich

beanspruchen, und tritt das ein, so geht die Verbindung auseinander. Der

Überlegene meint, es komme ihm zu, ein Mehr zu erlangen, denn dem

Tüchtigen gebühre ein größerer Anteil. Ganz ähnlich der, der mehr

leistet. Denn wer nichts leistet, heißt es, dürfe auch nicht das gleiche

erlangen; sonst laufe es auf einen Ehrendienst und nicht auf eine

geschäftliche Verbindung hinaus, wenn der bei der Verbindung sich

ergebende Gewinn sich nicht nach dem Werte der Leistung richtet. Man

meint nämlich, wie in gemeinsamen geschäftlichen Unternehmungen

diejenigen, die mehr einschießen, auch mehr empfangen, so müsse es

auch in freundschaftlichen Verhältnissen geschehen. Umgekehrt denkt

der, der des anderen bedarf, und der Minderwertige, es sei einfach Pflicht

eines befreundeten Mannes von guter Gesinnung, denen zu helfen, die

der Hilfe bedürfen; denn was habe man sonst von der Freundschaft mit

einem tüchtigen und mächtigen Manne, wenn man davon doch keinen

Genuß zu schmecken bekomme?

Da kann man nun den Anspruch beider Teile für begründet halten und

meinen, beiden Teilen müsse auf Grund des Freundschaftsverhältnisses

ein Mehr zufließen, aber nicht ein Mehr derselben Art: vielmehr gebühre

dem Höherstehenden die höhere Ehre, und dem in bedürftiger Lage der

größere Vorteil. Denn für edle Gesinnung und hilfreiches Tun bildet das

Gegengeschenk die Ehre, und für eine bedrängte Lage ist der Gewinn

die Hilfe.

So sieht man es denn auch im Staate zugehen. Wer dem Gemeinwesen

nichts Nützliches leistet, der genießt auch keine Ehre. Denn was das

Gemeinwesen gewähren kann, wird dem gewährt, der sich um das

Gemeinwesen verdient macht; das aber ist die Ehre. Ausgeschlossen

dagegen ist das, daß man aus den Mitteln des Gemeinwesens Gewinn

238


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

und Ehre zugleich schöpfe. Denn in allen Stücken zurückzustehen, das

erträgt kein Mensch. Wer also an Geldbezügen verkürzt wird, dem teilt

man Ehre zu, und wer Geld brauchen kann, erhält Geld. Denn, wie

gesagt, das Austeilen nach dem Verhältnis der Würdigkeit stellt die

Gleichheit her und erhält das freundschaftliche Band zwischen den

Menschen.

So also muß man auch in Verhältnissen zwischen Ungleichen das

Verfahren regeln. Wer aus dem Vermögen oder durch das überlegene

Verdienst des anderen Aushilfe empfangen hat, der soll mit Ehre als

Gegengabe erwidern, indem er gibt, was in seiner Macht steht. Denn wo

ein Freundschaftsverhältnis besteht, da verlangt man soviel, als wozu das

Vermögen vorhanden ist, nicht soviel, als dem Verdienste entspricht. Das

letztere wäre auch gar nicht in allen Verhältnissen möglich, so bei der

Ehre, die man den Göttern oder die man den Eltern erweist. Hier

könnte doch niemand Ehre nach Verdienst erweisen: dagegen meint

man, daß der seine Schuldigkeit tut, der seine Dienste nach seinem

Vermögen leistet. Deshalb meint man auch, es stehe zwar dem Sohne

nicht zu, sich vom Vater, aber wohl dem Vater, sich vom Sohne

loszusagen. Wer schuldet, muß bezahlen; der Sohn aber kann mit allem,

was er leistet, nichts tun, was dem ihm vom Vater Geleisteten an Wert

entspräche; er bleibt also immer Schuldner. Dagegen steht es dem

Gläubiger zu, die Schuld zu erlassen, und so auch dem Vater. Zugleich

aber wird es nicht leicht vorkommen, daß einer sich von dem eigenen

Sohne abwendet, es sei denn, daß dieser über die Maßen verkommen ist;

denn es liegt in der menschlichen Natur, auch abgesehen von der

natürlichen Zuneigung, eine hilfreiche Hand nicht von sich zu stoßen.

Dem ungeratenen Söhne dagegen erscheint die dem Vater zu leistende

Hilfe als etwas, was er besser unterläßt oder wofür er sich wenigstens

nicht besonders erwärmt. Denn Wohltaten zu empfangen wünschen sich

die meisten, sie zu erweisen meiden sie als eine Last. /Soviel über diese

Dinge.

239


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

E.

Austausch ohne Entgelt

In allen Verbindungen, in denen es sich um den Austausch von

Leistungen handelt, die der Art nach verschieden sind, ist es, wie wir

dargelegt haben, die Proportion, die die Gleichheit herstellt und die

Verbindung in Bestand erhält. So bekommt in der wirtschaftlichen

Gemeinschaft der Schuhmacher für das Schuhzeug, das er liefert, einen

entsprechenden Gegenwert, ebenso der Weber und alle anderen

Produzenten auch. Dafür nun ist als das allgemeine Wertmaß das Geld

eingeführt worden; auf dieses wird alles zurückgeführt, und an ihm wird

alles gemessen.

Bei Liebschaften liegt es anders. Da kommt es vor, daß der Liebhaber

sich beklagt, er erlange für seine überschwänglichen Liebesbeweise keine

Erwiderung; dergleichen geschieht, wenn er nichts Liebenswertes an sich

hat, was ja wohl bisweilen zutreffen mag. Zu anderen Malen beklagt sich

wieder der geliebte Gegenstand, daß ihm von dem, was ihm dereinst

verheißen worden, jetzt nichts erfüllt werde. Das ist das Ergebnis in dem

Falle, wo der eine dem geliebten Gegenstande seine Liebe zuwendet um

sinnlicher Befriedigung willen, und dieser dem Liebhaber um des Vorteils

willen, und nun beide um ihr Ziel kommen. Hat ein Liebesverhältnis

solche Begründung, so tritt die Auflösung ein, wenn die Parteien das

nicht erlangen, was sie zu der Verbindung veranlaßt hat. Ihr Interesse

war ja gar nicht auf die Person gerichtet, sondern auf das, was ihr

anhaftete, und da dies letztere nicht dauert, so dauert eben deshalb auch

das Liebesverhältnis nicht. Dagegen eine Liebe, die der Person als

solcher mit ihrer inneren Beschaffenheit gilt, diese erweist sich, wie wir

dargelegt haben, als dauerhaft.

Die Parteien gehen aber auch dann auseinander, wenn das was sie

erlangen ein anderes ist als das was sie begehren. Hier ist es geradeso, als

ob sie nichts erlangten; denn eben das Ziel wonach sie streben bleibt

ihnen versagt. So erging es einst einem Virtuosen, dem versprochen

worden war, je besser er spiele, desto höher würde seine Belohnung sein.

Als er nun am folgenden Tage um Erfüllung des Versprechens ersuchte,

240


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

erhielt er zur Antwort: für das Vergnügen das er bereitet, habe er ja sein

Vergnügen bereits erlangt [durch die ihm eröffnete angenehme Aussicht].

Wenn nun die Absicht beider Teile eben darauf gerichtet war, dann wäre

es so ganz in der Ordnung gewesen. War aber das was der eine Teil

wollte die Bezahlung, was der andere Teil wollte der musikalische Genuß,

und bekommt dann der eine was er begehrt, der andere nicht, dann wäre

der Ausgang, der das geschäftliche Verhältnis beendigte, nicht der

gebührende gewesen.

Was einer eben bedarf, das sucht er sich zu verschaffen, und zu diesem

Zweck gibt er hin was er hat. Wessen Sache ist es nun, den Preis

abzuschätzen, dessen der hingegeben, oder dessen der in Empfang

genommen hat? Wer hingegeben hat, von dem nimmt man an, daß er die

Preisbestimmung dem andern überlasse; so sagt man habe es in der Tat

Protagoras gemacht. Wenn dieser jemand in irgendeinem Fach

unterrichtet hatte, so hieß er den Schüler abschätzen, wieviel ihm das

Gelernte wert erscheine, und soviel ließ er sich dann bezahlen. Manchem

anderen sagt in solchen Verhältnissen mehr das Wort zu: »Wie der Mann,

so der Lohn.«

Wer Geld angenommen hat und dann, weil er mehr versprochen hat als

wozu seine Kräfte reichen, nicht leistet was er zu leisten verheißen hat,

über den beklagt man sich mit Recht; denn er erfüllt nicht, worüber man

doch übereingekommen war. Die Sophisten sind im Grunde gezwungen

so zu verfahren, weil für das was sie wirklich können kein Mensch einen

Heller geben würde. Solche Leute also, die das nicht leisten, wofür sie die

Bezahlung schon empfangen haben, sind mit Recht Gegenstand der

Beschwerde. In Fällen dagegen wo eine Vereinbarung über den zu

leistenden Dienst nicht getroffen worden ist, da haben wir schon gesagt

daß diejenigen, die aus freundlicher Gesinnung für den anderen solche

Leistung vollbringen, einem Vorwurf nicht ausgesetzt sind; denn was sie

tun stammt aus der auf sittlicher Gesinnung beruhenden Hingebung. Da

muß man denn auch die Gegenleistung nach dem bemessen, was in der

Absicht des andern lag, denn Hingebung und sittliche Gesinnung stellt

241


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

sich in dem dar, was einer beabsichtigt. Das darf man nun auch als das

für das Verhältnis von Lehrer und Schüler auf idealem Gebiete Gültige

bezeichnen; denn hier läßt sich der Wert der Leistung überhaupt nicht in

Geld abschätzen, und auch durch Ehrenerweisung könnte der

empfangene Wert nicht aufgewogen werden. Da also muß man sich, wie

es im Verhältnis zu den Göttern und zu den Eltern der Fall ist, an dem

genügen lassen, was einer zu leisten imstande ist.

Ist dagegen die Leistung nicht so gemeint, hat der Leistende vielmehr

von vornherein eine Gegenleistung im Auge, so muß die Gegenleistung

in erster Linie eigentlich so beschaffen sein, daß sie beiden Teilen dem

Wert der Leistung zu entsprechen scheint, und wenn darüber eine

Einheit des Sinnes zwischen ihnen nicht besteht, so würde es nicht bloß

als das Notwendige, sondern auch als das Gerechte erscheinen, daß

derjenige entscheidet, der die Leistung empfangen hat. Denn wenn der

Leistende so viel wieder empfängt als jenem an Nutzen zuteil geworden

ist oder als jener für die genossene Befriedigung aufgewandt haben

würde, so empfängt er den Ersatz, der ihm von diesem gebührt.

So geht es ja offenbar auch bei Kauf und Verkauf zu. An manchen

Orten gibt es gesetzliche Bestimmungen des Inhalts, daß bei freiwillig

eingegangenen geschäftlichen Verbindungen der Rechtsweg

ausgeschlossen bleiben soll, weil man der Meinung ist, daß die

Abwickelung des Geschäfts dem gegenüber, mit dem man auf Treu und

Glauben das Geschäft eingegangen ist, in demselben Sinne stattzufinden

hat, in dem man es eingegangen ist. Man hält es für gerechter, daß

derjenige den Wert bestimme, dem die Leistung zugute gekommen ist,

als daß derjenige es tue, der sie für ihn vollbracht hat. Denn meistenteils

ist der Wert eines Gegenstandes nicht der gleiche in den Augen

desjenigen der ihn besitzt wie in den Augen desjenigen, der ihn zu

erwerben wünscht. Jedermann ist geneigt, dem was ihm gehört und was

er hingibt, einen hohen Wert zuzuschreiben; der Austausch aber vollzieht

sich gleichwohl nach demjenigen Werte, den der Empfänger dem

Gegenstande beilegt. Allerdings aber muß man den Wert nicht danach

242


3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

bestimmen, wie er dem Empfänger erscheint wenn er den Gegenstand

schon hat, sondern danach wie er ihn anschlug, bevor er ihn bekommen

hatte.

4.

Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend

A.

Das Maß der Verpflichtung

Eine Schwierigkeit bietet ferner die Antwort auf Fragen wie die: Ist man

verpflichtet seinem Vater in allem zu Willen zu sein und ihm überall

Gehorsam zu leisten? wenn man krank ist, soll man sich nicht vielmehr

dem Arzt anvertrauen, und wo es gilt einen Offizier zu wählendem

Kriegserfahrenen seine Stimme geben? Oder die andere Frage: hat man

seine Dienste eher dem Freunde oder hat man sie dem verdienten

Manne zu leisten ? welche Pflicht steht höher, dem Wohltäter zu

vergelten oder dem Kollegen ein Opfer zu bringen, falls man nicht

beides zugleich zu leisten vermag? In allen dergleichen Fragen ganz

bestimmte Entscheidungen zu fällen, ist das nicht recht schwer? Denn

die einzelnen Fälle bieten eine Unmenge von Eigentümlichkeiten der

verschiedensten Art, was Wichtigkeit oder Geringfügigkeit des

Gegenstandes, was die sittliche Bedeutung und was die äußere Notlage

anbetrifft. Soviel indessen steht außer Zweifel, daß man nicht einem alles

zugestehen darf, daß in der Regel die Pflicht empfangene Wohltaten zu

vergelten der Willfährigkeit gegen befreundete Genossen vorgeht, wie

man ja auch an erster Stelle Geld das man geborgt hat dem Darleiher

zurückzuerstatten verpflichtet ist, bevor man dem Genossen einen

Vorschuß leistet. Indessen immer ist eigentlich auch nicht einmal ein

solcher Satz gültig. Man nehme folgenden Fall. Es ist einer aus

Räuberhänden durch ein Lösegeld befreit worden. Was ist nun seine

nächste Pflicht, seinen Befreier wer er auch immer sei, wieder zu

befreien, oder ihm, wo Gefangenschaft nicht vorliegt, auf seine

Forderung das Lösegeld zurückzuerstatten, oder den eigenen Vater aus

der Gefangenschaft zu befreien? Da möchte man eher meinen, die

243


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Pflicht gegen den Vater gehe der Pflicht, die aus dem eigenen Erlebnis

stammt, voran.

Wie gesagt also, im allgemeinen muß man bezahlen was man schuldig ist;

ist dagegen das was irgend jemandem sonst zu leisten ist der sittlichen

Bedeutung nach oder des Zwanges der Lage wegen von überragendem

Werte, so muß man sich nach dieser Seite hin entscheiden, ja, es kann

vorkommen, daß es nicht einmal recht ist, empfangene Wohltaten zu

vergelten. z.B. es kennt jemand einen anderen als einen Mann von

ehrenhaftem Charakter und erweist ihm einen Dienst; dieser aber soll

jenem nun das gleiche erweisen. Wirklich? auch dann wenn er von ihm

die Überzeugung gewonnen hat, daß er ein Mensch von ganz unwürdiger

Gesinnung ist? Und so soll man auch nicht einmal immer dem wieder

borgen, von dem man geborgt hat; denn es kann sein, daß der eine

einem ehrenhaften Manne ein Darlehen gegeben hat in der

Überzeugung, daß er es wiederbekommen wird, der andere aber keine

Aussicht hat von dem charakterlosen Menschen jemals etwas

zurückzuerhalten. Verhält es sich nun so in Wirklichkeit, so ist der

Anspruch nicht auf beiden Seiten der gleiche; verhält es sich aber in

Wirklichkeit nicht so, und hat man nur die Meinung es verhalte sich so,

so dürfte es immer noch nicht heißen, es sei wider das gesunde Gefühl

gesündigt worden. Wie wir wiederholt dargelegt haben; Ausführungen,

bei denen es sich um menschliche Gefühle und Handlungsweisen

handelt, lassen nur das gleiche bescheidene Maß von Bestimmtheit zu,

das auch diesen Gegenständen selber zukommt.

Das also ist unzweifelhaft, daß man nicht allen dasselbe, und auch

seinem Vater nicht alles zu leisten hat, wie man ja auch dem höchsten

Gotte selber nicht alles opfert, und da die Pflicht den Eltern gegenüber

eine andere ist als den Geschwistern, den Kollegen und den Wohltätern

gegenüber, so ist die Aufgabe die, jeder Klasse das gerade ihr

Gebührende und Angemessene zu erweisen. Und offenbar richtet man

sich ja auch tatsächlich nach diesem Grundsatz. Zur Hochzeit lädt man

seine Verwandten; denn diese sind von der gemeinsamen Abstammung

244


4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend

und haben das gemeinsame Interesse an dem, was damit

zusammenhängt. Aus demselben Grunde hält man dafür, daß auch bei

Leichenbegängnissen die Verwandten zunächst zu erscheinen

verpflichtet sind. Den Eltern Unterhalt zu gewähren, wird man für die

nächste Pflicht halten, weil man dereinst denselben von ihnen

empfangen hat, und weil ihn denen zu gewähren, denen wir das Dasein

verdanken, höhere sittliche Bedeutung hat als in diesem Sinne für uns

selber zu sorgen. Auch Ehre sind wir den Eltern gleichwie den Göttern

schuldig, doch nicht unbedingt, nicht dieselbe dem Vater wie der Mutter,

nicht die, die dem Manne von höchster geistiger Auszeichnung oder die

dem Heerführer gebührt, sondern gerade die, die dem Vater und ebenso

die der Mutter zukommt. So ist man auch jedem Manne in höherem

Alter die Ehre schuldig, die seinen Jahren entspricht, indem man vor ihm

aufsteht, ihm den Ehrenplatz einräumt und was dergleichen mehr ist.

Kollegen wiederum und Geschwistern gegenüber gebührt Offenheit und

Gemeinsamkeit in allen Stücken; Verwandten, Bezirksgenossen,

Mitbürgern und allen anderen gegenüber gilt es immer den Versuch,

jedem das Gebührende zu erweisen und das was jedem zukommt nach

der Nähe der Beziehung, nach dem persönlichen Verdienst und nach

dem Werte, den sie für uns haben, zu bemessen. Solches Bemessen ist

leichter bei Stammesgenossen, mißlicher bei Fernstehenden. Aber darum

darf man davon doch nicht abstehen, sondern muß eine Entscheidung

treffen, so gut es geht.

B.

Die Auflösung freundschaftlicher Beziehungen

Eine weitere Schwierigkeit bietet die Frage, ob man ein

Freundschaftsverhältnis zu Leuten ohne Beständigkeit lösen soll oder

nicht. Hat es irgend etwas Befremdliches, daß man eine Verbindung mit

Leuten, die man um des Nutzens oder der Annehmlichkeit willen seiner

Freundschaft würdigt, auflöst, wenn sie das nicht mehr gewähren,

wessen man sich zu ihnen versehen hat? Hier galt die Zuneigung doch

diesen Dingen, und blieben sie aus, so ist es ganz verständlich, daß auch

die Zuneigung erlischt. Einen Vorwurf könnte man daraus nur dann

245


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

ableiten, wenn einer, während seine Anhänglichkeit tatsächlich in der

Aussicht auf Nutzen oder Annehmlichkeit wurzelt, doch so täte, als

liebte er die Persönlichkeit um ihrer inneren Beschaffenheit willen. Denn,

wie wir gleich zu Anfang gesagt haben, die meisten Zwistigkeiten

erheben sich zwischen Freunden in dem Falle, wo das Band zwischen

ihnen nicht die Begründung in Wirklichkeit hat, wie sie es sich vorstellen.

Täuscht sich einer hierin und lebt er in dem Wahne, er werde um seiner

Persönlichkeit willen geliebt, ohne daß der andere zu solcher Täuschung

etwas beiträgt, so wird er die Schuld sich selber zuzuschreiben haben. Ist

er dagegen durch die Verstellung des anderen in die Täuschung versetzt

worden, so hat er ein Recht, sich über den Urheber seines Irrtums zu

beklagen, und das weit mehr als über einen Falschmünzer, je mehr das

durch solchen Frevel verletzte Gut an Wert höher steht als im letzteren

Fall.

Nimmt man aber den anderen für einen ehrenhaften Charakter, während

er ein schlechter Mensch wird und sich auch als solcher erweist, soll man

ihm dann auch noch die Freundschaft bewahren ? Oder ist das nicht

vielmehr unmöglich, wenn doch nicht alles Gegenstand der Zuneigung

ist, sondern nur das Gute? Ein schlechter Charakter verdient keine

Zuneigung, und man soll sie ihm auch nicht gewähren. Man soll kein

Freund des Bösen sein, noch sich dem niedrig Gesinnten gleichstellen.

Oben haben wir gesagt, daß zwischen gleich und gleich Freundschaft

herrscht. Soll man also die Verbindung auf der Stelle lösen? oder nicht in

jedem Fall, sondern nur mit denjenigen, deren schlechter Charakter keine

Aussicht auf Besserung gewährt? Ist es nicht eine weit höhere Pflicht,

denjenigen, die einer Besserung noch fähig sind, zu ihrer

Charakterbildung seinen Beistand zu leihen, als sie bloß in ihren äußeren

Verhältnissen zu fördern ? Und das um so mehr, je mehr dies letztere

eine edlere Handlungsweise bedeutet und wahrer

Freundschaftsgesinnung in höherem Sinne entspricht? Indessen, wer das

Band löst, von dem kann man doch nicht sagen, daß er etwas

Ungehöriges tue. Galt doch seine Freundschaft nicht einem Menschen

von dem Charakter, den er jetzt zeigt, und läßt er doch von seiner

246


4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend

Gesinnung nur deshalb ab, weil er den Entfremdeten nicht wieder auf

die rechte Bahn zu bringen vermag.

Bleibt nun aber der eine, wie er ist, und bessert sich der andere in seinem

Charakter so sehr, daß er jenen in sittlicher Haltung weit überragt, muß

er ihn dann als Freund behandeln, oder verbietet sich ihm das als

unmöglich? Wird der Abstand sehr groß, so tritt die Schwierigkeit am

deutlichsten hervor; so bei Knabenfreundschaften. Bleibt der eine in

seiner geistigen Entwicklung ein Knabe, während der andere zu einem

Manne von besonderer Auszeichnung heranreift, wie könnten sie dann

noch Freunde sein? Haben sie doch weder an denselben Dingen ein

Gefallen, noch den Anlaß zu Freude oder Schmerz gemeinsam. Auch in

ihrem gegenseitigen persönlichen Verhältnis werden sie nicht das gleiche

empfinden, und ohne das, sagten wir, ist es unmöglich, befreundet zu

sein, weil ein Zusammenleben unmöglich ist. Davon haben wir oben

gesprochen. Muß man sich also zu dem andern in kein anderes

Verhältnis stellen, als zu einem, zu dem man niemals freundschaftliche

Beziehungen unterhalten hat? Oder soll man an der Erinnerung des

dereinstigen vertrauten Umgangs festhalten, und so, wie wir meinen,

Freunden mehr als Fremden entgegenkommen zu müssen, so auch

dereinstigen Freunden um der früheren Freundschaft willen ein

Zugeständnis machen, falls nicht durch einen besonders hohen Grad

boshafter Gesinnung die völlige Trennung geboten ist?

C.

Selbstliebe und Nächstenliebe

Man darf die Betätigungsweisen, in denen sich liebevolle Gesinnung

darstellt, und dasjenige was ihren Begriff bezeichnet, als abgeleitet

ansehen aus dem Verhältnis, in dem wir zu uns selber stehen. Unter

einem uns liebevoll zugetanen Menschen versteht man doch einen

solchen, der uns um unsertwillen alles, was gut ist oder was ihm so

erscheint, zudenkt und ins Werk setzt, oder einen solchen, der für den,

dem er in Liebe zugetan ist, rein um dessen selbst willen den Wunsch

hegt, daß er dasei und lebe. So empfinden Mütter für ihre Kinder, so

247


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

auch Freunde für einander, und das selbst dann, wenn sie durch einen

Zwist völlig auseinander geraten sind. Einen Freund nennt man ferner

den, der unser Leben teilt, der dieselben Dinge wie wir wert hält, der mit

uns Leid und Freude gemein hat. Auch das ist in der Mutterliebe am

meisten der Fall. Durch einen dieser Züge also charakterisiert man die

Liebe, jedes dieser Merkmale gilt nun aber für einen Menschen von

sittlicher Haltung im Verhältnis zu sich selbst, und für die übrigen gilt es

gleichfalls, sofern sie solche Menschen zusein beanspruchen. Wie wir

dargelegt haben, darf aber die sittliche Gesinnung und der sittlich

tüchtige Mann als Maßstab dienen für jede besondere Lebensäußerung.

Ein solcher Mann also lebt in Frieden mit sich selbst, und alle

Betätigungsformen seiner Innerlichkeit zeigen ein und dasselbe

Bestreben. Er nimmt für sich selbst alles Gute und das, was ihm als das

Gute erscheint, zum Ziel und setzt es auch ins Werk; denn daran erkennt

man den guten Menschen, daß er alle seine Kraft an das Gute wendet. Er

tut es um seinetwillen, im Dienste der in ihm lebenden Vernunft, die

man als das eigentliche Selbst eines jeden betrachten muß. Er wünscht zu

leben und wohlbehalten zu sein, und er wünscht es am meisten für das,

was in ihm das denkende Teil ist. Denn für den Mann von sittlichem

Charakter ist das Dasein ein Gut, und das Gute wünscht jeder für sich

selbst; niemand dagegen wünscht, ein anderer zu werden, so daß dann

das, zu dem er geworden wäre, alles Gute hätte. Denn auch Gott hat

schon so alles Gute, aber deshalb hat er es, weil er ist, was er ist. Jeder

aber, darf man sagen, ist [wie Gott] das, was in ihm denkende Vernunft

ist, oder doch dies mehr als alles andere. So will denn auch ein solcher

Mann sein Leben im Umgange mit sich selbst führen, denn darin findet

er volle Befriedigung. Die Erinnerung an seine Vergangenheit ist ihm

erfreulich; was er von der Zukunft erwartet, ist nur Gutes, und solches

Hoffen ist Grund zur Freude. Er ist mit Gegenständen seiner

Betrachtung in der Innerlichkeit seines denkenden Geistes reichlich

ausgestattet. Was an Freud und Leid sein Inneres bewegt, das empfindet

er als denkendes Selbst aufs stärkste mit; denn allen Seiten seines Wesens

ist eines und dasselbe schmerzlich oder erfreulich, und nicht der einen

dieses, der anderen jenes. Reue, darf man sagen, kennt er nicht. Indem

248


4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend

nun bei einem Menschen von sittlicher Haltung alle diese Züge für das

Verhältnis zu der eigenen Person gelten und er sich zu dem den er liebt

verhält wie zu sich selbst, / ist doch der Freund sein anderes Selbst, / so

darf man sagen: die Liebe zu anderen trägt eben diese Züge, und in

Liebe verbunden sind die, bei denen sich diese Züge wiederfinden.

Die Frage nun, ob es ein Freundschaftsverhältnis zu der eigenen Person

gibt, mag fürs erste auf sich beruhen. Doch darf man nach den obigen

Ausführungen annehmen, daß ein solches Freundschaftsverhältnis

insofern vorhanden ist, als man an einem Menschen zwei oder mehrere

Seiten seines Innern unterscheidet, und daß die Freundschaft mit

anderen in ihrem höchsten Sinne dem Verhältnis ähnlich ist, in welchem

man so zu sich selbst steht. Nun zeigt sich al erdings, daß die

bezeichneten Züge auch bei der großen Masse vorkommen, die doch

von niedriger Art ist. Haben diese Menschen nun dadurch einen Anteil

daran, daß sie selbstgerecht sich treffliche Menschen zu sein

schmeicheln? Bei Menschen von völlig gemeiner und verworfener Art

findet sich nichts davon, auch nicht der bloße Schein; aber auch bei

Menschen von gewöhnlicher Art findet es sich kaum. Sie liegen mit sich

selbst im Streit; ihre Begierde ist auf das eine, ihr Wille auf das andere

gerichtet, gerade wie es bei denen der Fall ist, die sich nicht zu

beherrschen wissen, die statt dessen was ihnen selbst als das Gute

erscheint, das begehren, was ihr Gelüsten reizt, während es ihnen doch

schädlich ist; andere wieder unterlassen aus Feigheit und Willenlosigkeit

eben das ins Werk zu setzen, wovon sie doch überzeugt sind daß es für

sie das Heilsamste wäre. Manche, die eine Menge von schändlichen Taten

vollbracht und sich durch ihre Verworfenheit verhaßt gemacht haben,

werden des Lebens überdrüssig und legen Hand an sich selbst.

Verworfene Menschen sehen sich nach anderen um, um mit ihnen zu

leben, während sie sich selbst entfliehen möchten. Sind sie sich selbst

überlassen, so überfällt sie eine Menge von quälenden Erinnerungen und

von Zukunftsvorstellungen der gleichen Art; in Gesellschaft anderer

suchen sie das Vergessen. Da sie selber nichts an sich haben was

249


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Zuneigung zu erwecken vermöchte, so haben sie kein Gefühl der

Zuneigung für sich selbst. Solche Menschen haben auch kein Mitgefühl

für das Leid und die Lust, die sie selbst empfinden. Ihr Gemüt ist in

Aufruhr wider sich selbst; die eine Seite ihres innern empfindet es

schmerzlich, wegen ihrer Verworfenheit gewisser Dinge entbehren zu

müssen; die andere Seite hat ihre Lust daran; das eine zieht sie hierhin,

das andere dorthin und zerrt sie gleichsam auseinander. Ist es aber nicht

möglich Unlust und Lust zugleich zu empfinden, so ärgert man sich

dafür nach kurzer Frist darüber daß man vergnügt gewesen ist, und

gönnt sich selber die Lust nicht, die man genossen hat. Von Verdruß

über das Durchlebte stecken solche niedrigen Naturen ganz voll. Ein

Mensch von niederer Gesinnung hat also offenbar deshalb kein Gefühl

der Zuneigung zu sich selbst, weil er nichts an sich hat, was Zuneigung

zu erwecken vermöchte. Ist dies nun ein überaus unseliger Zustand, so

ist es doppelt geboten mit Anspannung aller Kräfte das Böse zu fliehen

und zu versuchen die Eigenschaften zu erwerben, die dem Menschen

geziemen. Dann wird es ihm gelingen, sein eigner Freund und der

Freund anderer Menschen zu werden.

5.

Freundschaftsähnliche Verhältnisse

A.

Wohlwollen

Das Wohlwollen hat mit der Freundschaft Ähnlichkeit, ohne doch

Freundschaft zu sein. Wohlwollen kann man auch für Unbekannte hegen

und ohne daß sie es wissen: das ist bei der Freundschaft nicht möglich.

Wir haben oben davon gehandelt. Wohlwollen ist auch keine tätige

Zuneigung; denn es enthält keine Willensregung und kein Streben, was

doch mit tätiger Zuneigung untrennbar verbunden ist. Solche Zuneigung

ferner erfordert eine Gewohnheit des Zusammenlebens, das Wohlwollen

dagegen kann auch plötzlich hervortreten; so das für einen Wettkämpfer,

dem man seine Gunst zuwendet und den Sieg wünscht, ohne doch dazu

irgendwie mitzuwirken. Denn wie gesagt, solches Wohlwollen ist eine

plötzliche Regung und eine ganz flüchtige Neigung. Dagegen läßt es sich

250


5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse

wohl als Ausgangspunkt für die Freundschaft bezeichnen, wie es die

Freude am Anblick des anderen für die Liebe ist. Niemand liebt, ohne

vorher an der äußeren Erscheinung Freude empfunden zu haben; aber

die bloße Freude am Anblick macht doch noch nicht den Verliebten;

dazu gehört noch, daß man sich nach dem Entfernten sehnt und die

Gegenwart des Geliebten herbeiwünscht. So ist es nun auch unmöglich

Freund zu sein, ohne Wohlwollen gehegt zu haben; aber Wohlwollen

macht noch keine Freunde. Denen, für die man Wohlwollen hegt

wünscht man alles Gute; aber man tut nichts dazu und übernimmt für sie

keine Anstrengungen. Darum darf man es in übertragenem Sinne eine

Freundschaft ohne tätige Bezeugung nennen, die aber, wenn sie eine

Zeitlang dauert und zur Gewohnheit des Zusammenlebens führt, in

wirkliche Freundschaft übergeht, eine Freundschaft nicht um des

Vorteils oder der Annehmlichkeit willen; denn solche Gründe sind dem

Wohlwollen fremd.

Wer eine Wohltat empfangen hat, der erwidert für das was er erfahren

hat mit seiner wohlwollenden Gesinnung und tut damit nur was gerecht

ist. Wer aber wünscht, daß es jemandem wohlergehe, weil er von jenem

Förderung für sich erhofft, von dem gilt nicht, daß er für den anderen,

sondern eher daß er für sich selbst Wohlwollen hegt, ebenso wie auch

der, der sich dem andern um des Nutzens willen gefügig erweist, nicht

die Gesinnung eines Freundes zeigt. Überhaupt, Wohlwollen erwächst

auf Grund verdienstlicher und sittlicher Eigenschaften, wo jemand den

Eindruck macht, mit edler Gesinnung, mit festem Mute oder sonstigen

Vorzügen ausgestattet zu sein, wie in dem oben erwähnten Beispiel des

Wettkämpfers.

B.

Eintracht

Als eine Art der Befreundung stellt sich ferner auch die Eintracht

zwischen Mitbürgern dar. Sie bedeutet deshalb nicht bloße Gleichheit

der Ansichten, diese kann auch zwischen solchen stattfinden, die

einander persönlich unbekannt sind. Man spricht von Eintracht auch

251


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

nicht bei solchen, die über irgendeinen beliebigen Gegenstand, z.B. über

astronomische Fragen, gleicher Meinung sind; gleiche Ansichten in

diesem Punkte zu haben hat mit freundschaftlicher Zuneigung gar nichts

zu schaffen. Sondern von Eintracht spricht man im Staate, wenn die

Bürger über das was dem Staate frommt übereinstimmen, wenn sie

dieselben Ziele verfolgen und sich im Sinne der öffentlich gefaßten

Beschlüsse betätigen. Einträchtig ist man also in Fragen der Praxis und

zwar in solchen, die eine gewisse Bedeutung haben und für zwei oder für

alle wichtig sind. So wenn im Staate alle die Ansicht haben daß die

Beamten durch Wahl einzusetzen sind, oder daß ein Bündnis mit

Lakedämon geschlossen werden oder Pittakus zu der Zeit die Regierung

führen soll, wo auch er selbst es wollte. Hält dagegen jeder an seinem

Willen zu herrschen fest, wie die feindlichen Brüder in Euripides′

»Phönizierinnen«, dann leben sie in Zwietracht.

Einträchtig sein heißt nicht, daß zwei bloß denselben Gegenstand

welcher es auch sei ins Auge fassen, sondern es gehört dazu auch, daß sie

denselben Gegenstand auch derselben Person zuwenden wollen: so wenn

das Volk und die oberen Klassen einig sind, daß die Besten die

Herrschaft haben sollen; denn dann erlangen alle was sie anstreben. Die

Eintracht stellt sich also als freundschaftliche Gesinnung unter

Mitbürgern dar, und so faßt sie auch der Sprachgebrauch; sie dreht sich

um die öffentlichen Interessen und um das was dem praktischen Leben

dient.

Eintracht in diesem Sinne herrscht zwischen Menschen von edler Art.

Solche leben mit sich selbst und untereinander in Eintracht, da sie im

Grunde gleiche Gesinnung hegen. Menschen von dieser Art beharren

bei ihren Entschließungen und fluten nicht hin und her wie die

Strömungen in einer Meerenge; ihr Wille ist auf das Gerechte und

Heilsame gerichtet, und das bezeichnet auch ihr Streben für das

Gemeinwesen. Dagegen können Menschen von niederer Gesinnung

unmöglich Eintracht halten oder können es doch nur für kurze Zeit,

gerade wie es mit der Freundschaft zwischen ihnen der Fall ist. Wo es

252


5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse

einen Vorteil gibt, da bedenken sie immer nur sich selbst, und wo es gilt

eine Mühe oder eine Leistung zu übernehmen, da versagen sie. Da jeder

so mit seinem Willen auf den eigenen Nutzen gerichtet ist, so krittelt er

an dem anderen herum und bildet nur ein Hindernis. Denn ein

Gemeinwesen muß zugrunde gehen, wenn es nicht wohl gepflegt wird.

Die Folge ist allgemeine Zwietracht; einer schiebt dem anderen die

Nötigung zu; selbst aber will keiner leisten was die Gerechtigkeit fordert.

C.

Wohltäter und Empfänger

Wohltäter hegen im allgemeinen eine wärmere Gesinnung für die von

ihnen Bedachten als diese für ihre Gönner hegen, und dafür sucht man

nach einer Erklärung wie für eine unverständliche Erscheinung. Die

meisten halten dafür, daß die einen Schuldnern gleichen, die andern ein

Forderungsrecht haben. Wie nun im Fall eines Darlehns der Schuldner

lieber sähe, er hätte keinen Gläubiger, der Darleiher dagegen das Wohl

des Schuldners auf dem Herzen trägt, so habe auch der Wohltäter den

Wunsch, daß es dem von ihm Geförderten Wohlergehen möchte, weil er

denkt dann den Dank einzuheimsen; dagegen erscheine jenem die

Rückerstattung bei weitem nicht so dringlich. Epicharmos würde

wahrscheinlich urteilen: so redeten sie, weil sie die Sache von der

verkehrten Seite aus ansähen; es läßt sich aber, wie die Menschen nun

einmal sind, ganz wohl verstehen. Denn die Masse der Menschen hat

erstens ein kurzes Gedächtnis und zieht zweitens das Nehmen des

Guten dem Geben vor.

Man möchte deshalb eher meinen, die Sache sei tiefer im Wesen

begründet und habe mit dem Verhältnis bei einem Darlehen keinerlei

Verwandtschaft. Denn hier ist es ja nicht eine liebevolle Empfindung für

den Schuldner, was den Wunsch für sein Wohlergehen begründet,

sondern das Verlangen nach Rückerstattung. Dagegen diejenigen die

anderen Gutes erwiesen haben, hegen für die von ihnen Geförderten

eine freundliche und liebevolle Gesinnung auch dann, wenn ihnen diese

keinen Vorteil gewähren noch für die Zukunft einen solchen in Aussicht

253


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

stellen. Dies lehrt auch die Erfahrung bei den Künstlern. Jeder liebt sein

eigenes Werk mehr als dieses ihn lieben würde, wenn es eine Seele

bekäme. Am meisten aber tritt es einem wohl bei den Dichtern entgegen.

Diese sind in ihre eigenen Schöpfungen über die Maßen verliebt und

hängen an ihnen mit der Zärtlichkeit, mit der man an seinen Kindern

hängt. Dieser Stimmung nun läßt sich die des Wohltäters vergleichen. Ihr

Schützling ist gleichsam ihr Werk, und so lieben sie es mehr, als das Werk

seinen Schöpfer liebt.

Der Grund dafür ist der, daß das Dasein für alle ein Gegenstand des

Begehrens und der Liebe ist; unser Dasein aber besteht in unserer

Wirksamkeit, und mithin im Leben und in der Betätigung. In

Wirklichkeit also hat der Schöpfer gewissermaßen sein eigenes Dasein an

seinem Werke. So liebt man sein Werk, weil man das Dasein liebt, und

das nun ist tief im Wesen begründet. Denn das Werk zeigt als

Wirklichkeit, was einer der Möglichkeit nach ist.

Zugleich aber ist für den Wohltäter auch seine Handlungsweise etwas

Beglückendes und Edles, so daß er seine Freude an dem hat, dem sie

galt. Dagegen der von ihm Geförderte empfindet an dem Spender nicht

sowohl das was seine Handlungsweise Edles hat, sondern höchstens das

was darin ihm zustatten kommt; dies aber ist nur in geringerem Grade

für ihn ein Grund des Wohlgefal ens und der Zuneigung. Was

Wohlgefallen erregt, ist an dem Gegenwärtigen die Wirklichkeit, an dem

Zukünftigen die Hoffnung, am Vergangenen die Erinnerung. Das

innigste Wohlgefallen aber ist das, was man an seiner eigenen

Wirksamkeit empfindet, und das ruft denn auch in gleichem Maße

Zuneigung hervor. Wer die Wohltat vollbracht hat, dem bleibt sie

dauernd; denn das beglückend Edle überdauert die Zeit; der Vorteil

dagegen für den dem sie erwiesen wurde, geht vorüber. Die Erinnerung

an edle Taten ist erfreulich; die an erlangten Vorteil ist es überhaupt nicht

oder doch nur in geringerem Maße.

254


5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse

Dagegen möchte es sich mit der Erwartung umgekehrt verhalten. Das

Gefühl der Zuneigung gleicht dem Tätigsein, Gegenstand solchen

Gefühles sein dem passiven Verhalten. Wer also in der Betätigung der

Stärkere ist, auf dessen Seite ist auch das Gefühl der Zuneigung und der

Erweis derselben. Überdies, jedermann hat größere Liebe zu dem was

ihm sauer geworden ist; so liebt man das Geld mehr, wenn man es selbst

erworben, als wenn man es geerbt hat. Wohltat empfangen aber ist im

allgemeinen mühelos, sie erweisen mühevoll. Deshalb ist auch die Liebe

der Mutter zu dem Kinde die größere; denn sie hat es mit Schmerzen

geboren, und sie hat die stärkere Empfindung, daß das Kind das ihre ist.

Eben dies aber, darf man sagen, ist auch für den Wohltäter das

eigentümlich Bezeichnende.

D.

Selbstliebe

Eine weitere Frage ist die: ist es Pflicht sich selbst am meisten zu lieben

oder den Nächsten? Man hat gemeinhin für den der sich selbst am

meisten liebt nur Tadel; man schilt ihn, als sei er in verwerflicher

Selbstsucht befangen. Es ist die allgemeine Ansicht, daß ein Mensch von

niedriger Gesinnung alles um seiner selbst willen tut, und je schlechter

einer von Charakter ist, umso mehr. Man macht ihm also einen Vorwurf

in dem Sinne, daß er nichts tue ohne dabei an sich zu denken. Ein edel

gesinnter Mensch dagegen tue alles zu sittlichem Zwecke, und je edler

einer von Wesen sei, desto mehr sei sein Motiv die sittliche Pflicht und

die Zuneigung zu anderen, während er das eigene Interesse hintansetze.

Indessen, zur Wirklichkeit der Dinge wollen solche Auffassungen

schlechterdings nicht stimmen, und das ist auch gar nicht unverständlich.

Es heißt wohl, es sei Pflicht, den am meisten zu lieben, der uns am

innigsten verbunden sei; am innigsten verbunden aber ist uns der, der,

wenn er uns alles Gute wünscht, es rein um unserer Person selber willen

wünscht, auch wenn niemand etwas davon erfahren sollte. Das aber paßt

am meisten auf jeden Menschen im Verhältnis zu sich selbst, und von

allem übrigen, was zum Begriff der Freundschaft gehört, gilt genau

255


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

dasselbe. Wir haben dargelegt, daß das was für freundschaftliche

Liebesgesinnung bezeichnend ist, erst von dem Verhältnis des Menschen

zu sich selbst auf das Verhältnis zu den anderen übertragen ist. Das

drücken übereinstimmend auch alle solche Sprichwörter aus wie: »Zwei

Menschen und eine Seele«; »Unter Freunden ist alles gemeinsam«;

»Gleich sein, Freund sein«; »Das Knie ist einem näher als die Wade«.

Dies alles also gilt am meisten im Verhältnis eines jeden zu der eigenen

Person. Ein jeder ist sich selbst der Nächste, und so muß er denn auch

wohl sich selbst am meisten lieben.

Da erhebt sich naturgemäß die Frage: welcher von beiden Ansichten soll

man sich nun anschließen? Haben doch beide guten Grund für sich. Man

wird solcher Verschiedenheit der Auffassungen gegenüber wohl zu

unterscheiden und genau die Grenze zu bestimmen haben, bis zu

welcher, und die Beziehung, in welcher jede die Wahrheit für sich hat.

Die Sache läßt sich leicht ins reine bringen, wenn man sich nur klar

macht, was denn eigentlich jede der beiden Ansichten unter Selbstliebe

versteht. Die einen, die aus ihr einen Vorwurf machen, verstehen unter

Selbstliebe das Streben, der eigenen Person so viel wie möglich an Geld,

Ehren und sinnlichen Genüssen zuzuwenden. Das bezeichnet nun in der

Tat das Streben der meisten Menschen: das ist es, worauf sie die größte

Mühe verwenden, als wäre es das höchste Gut; und darum sind diese

Dinge auch so heftig umstritten. Menschen, deren selbstsüchtiges

Streben auf dergleichen gerichtet ist, geben ihren Begierden willfährig

nach; sie lassen sich überhaupt von erregten Gefühlen leiten und

willfahrender vernunftlosen Seite ihres Inneren. Damit ist nun allerdings

die Art der großen Masse gekennzeichnet, und daher hat denn auch das

Wort Selbstliebe seine Bedeutung zugewiesen bekommen von der

Menge, die niedriger Gesinnung ist.

Diejenigen nun, die Selbstliebe in diesem Sinne hegen, verurteilt man mit

Recht; es läßt sich aber nicht verkennen, daß die Masse von Selbstliebe

bei denjenigen zu sprechen gewohnt ist, die in diesem Sinne für sich

256


5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse

bedacht sind. Wenn einer immer nur darum bemüht ist, selbst in seinem

Tun sich vor allem an das Gerechte oder an das Maßvolle oder was

irgendsonst Ausfluß sittlicher Gesinnung ist zu halten und überhaupt

immer alles Edle und Hohe sich anzueignen, so wird einem solchen

Mann niemand Selbstliebe zuschreiben oder sie ihm zum Vorwurf

machen. Und doch darf einem solchen Mann Selbstliebe erst recht

nachgesagt werden. Er nimmt für sich das Herrlichste, die Güter die es

im höchsten Sinne sind, in Anspruch; er willfahrt dem was an ihm selbst

sein eigentlichstes Wesen ist, und diesem leistet er in allen Stücken

Gehorsam.

Was nun vom Staate wie von jedem anderen zusammengesetzten

Gebilde gilt, nämlich daß das was an ihm den wesentlichsten Kern

ausmacht, ihn im vollsten Sinne darstellt, das gilt ebenso auch vom

einzelnen Menschen. Und so liebt denn der am eigentlichsten sich selbst,

der dieses sein Wesen liebt und ihm zu Gefallen lebt. Man schreibt

jemandem Selbstbeherrschung und Mangel an Herrschaft über sich zu, je

nachdem die Vernunft in ihm die Herrschaft hat oder nicht, weil man

meint, daß das eigentliche Selbst eines jeden eben die Vernunft ist. Als

eigene, frei vollbrachte Tat setzt man jedem nur das in Rechnung, was er

am meisten mit vernünftiger Überlegung vollbracht hat. Daß also dies

eines jeden eigentliches Selbst oder es doch mehr ist als alles andere, läßt

sich nicht verkennen, und ebensowenig daß ein Mensch von sittlichen

Grundsätzen darin die reichste Befriedigung findet.

Darum ist er gerade derjenige, bei dem die Selbstliebe am stärksten

ausgebildet ist; nur ist sie es in einer anderen Bedeutung als die die man

verurteilt. Sie unterscheidet sich von dieser gerade so weit, wie das Leben

nach der Vernunft sich von dem Leben nach Gefühlserregungen, und

das Streben nach sittlichen Zielen von dem Streben nach scheinbarem

Vorteil unterscheidet. Menschen, die in hervorragendem Maße mit allem

Eifer auf sittliche Betätigung bedacht sind, gewinnen sich bei allen

Sympathie und Beifall. Würden alle Menschen wetteifernd um sittliche

Ziele ringen und zu edler Tat die Kräfte regen, so würde im

257


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Gemeinwesen alles stehen wie es soll und jeder einzelne für seine Person

die höchsten Güter besitzen, wenn nämlich sittliche Vorzüge ein solches

Gut darstellen. Ein edelgesinnter Mensch ist demnach zur Selbstliebe

geradezu verpflichtet; denn von seiner sittlichen Betätigung wird er selbst

den Segen genießen, und die anderen werden sich ihrer fördernden

Wirkung erfreuen. Bei einem Menschen von schlechtem Charakter

dagegen ist sie allerdings übel angebracht; denn ein solcher wird, indem

er seinen niederen Antrieben folgt, sich selbst und seinen Nächsten nur

schädigen.

Bei dem schlechten Menschen klafft also zwischen dem was er tun sollte

und dem was er wirklich tut ein Widerspruch; der gute Mensch dagegen

tut das was er tun soll. Denn die Vernunft entscheidet sich jedesmal für

das was ihr das Entsprechendste ist, und ein guter Mensch gehorcht der

Vernunft. Gewiß also tut ein pflichtgetreuer Mensch auch für seine

Freunde und für sein Vaterland vieles; ja, er setzt wenn es nötig ist für sie

sein Leben ein. Er gibt Geld und Ehrenstellen, überhaupt alle

vielumworbenen Güter dahin, um sich dafür das was edel und herrlich ist

zu gewinnen; er will lieber kurze Zeit die höchste Seligkeit genießen als

lange Zeitmäßigen Genuß erlangen und lieber ein Jahr hindurch ein

Leben vol edlen Gehaltes als viele Jahre hindurch ein Leben führen wie

es sich eben trifft; lieber eine edle und bedeutsame Tat vollbringen als

eine Menge von unbedeutenden Beschäftigungen treiben. Dies alles trifft

bei dem zu, der sein Leben hingibt; er wählt sich damit ein bedeutendes

und ein edles Los. Solche Menschen bringen denn auch wohl Geldopfer,

damit ihre Freunde dadurch größeren Vorteil erlangen. Dann fällt dem

Freunde der Vorteil, ihnen der Ruhm der edlen Tat zu; es ist also das

höhere Gut, was sie für sich gewinnen. In bezug auf Ehrenstellen und

Ämter ist das Verhalten dasselbe. Er wird alles dergleichen gern dem

Freunde überlassen; denn dann fällt ihm zu was edel und preiswürdig ist.

So wird er denn mit Recht als ein Mann von sittlicher Gesinnung

geachtet, da er die edle Tat höher stellt als alles andere. Es kann selbst

geschehen, daß er große Dinge, die zu vollbringen sind, dem Freunde

überläßt und es für ihn ein edlerer Entschluß ist, dem Freunde dazu den

258


5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse

Anlaß zu gewähren, als sie selbst zu vollbringen. So nimmt denn

offenbar in allem was des Beifalls würdig ist der Mann von sittlicher

Gesinnung den größeren Anteil von dem was edel und wertvoll ist für

sich in Anspruch. In diesem Sinne also, wie wir sie geschildert haben, ist

Selbstliebe Pflicht; allerdings eine solche wie die große Menge sie übt, die

sollte nicht sein.

6.

Das Bedürfnis nach Freunden

A.

Im Glück

Gestritten wird ferner auch darüber, ob ein Mensch in glücklichen

Verhältnissen Freunde braucht oder nicht. Es heißt, die Menschen in

glücklicher Lage genügten sich selbst und bedürften der Freunde nicht:

sie hätten ja was gut ist, erfreuten sich dessen in ausreichendem Maße

und hätten also kein Bedürfnis nach etwas Weiterem; der Freund als ein

anderes Selbst verschaffe einem ja nur, was man sich selbst zu

verschaffen nicht imstande sei. Daher das Wort:

Wenn dir die Gottheit Glück verliehn, was braucht′s des Freunds?

Und doch erscheint es ungereimt, daß man, wenn man dem Glücklichen

alle Güter zuerteilt, ihm Freunde nicht zuweist, die doch von allen

äußeren Gütern für das höchste gelten. Nun ist es ja für den Freund

bezeichnender, daß er Gutes erweise, als daß er es entgegennehme:

anderen Gutes zu erweisen gehört zum guten Menschen und zur guten

Gesinnung, und Freunden Gutes anzutun ist schöner als Fremden. Aus

allen diesen Gründen wird ein wohlgesinnter Mensch solcher bedürfen,

an denen er Guttat üben kann. Darum ist es eine Frage, ob man im

Glück oder ob man im Unglück das dringendere Bedürfnis nach

Freunden hat. Bedarf doch wer im Unglück ist solcher, die sich seiner

annahmen und wer im Glück ist solcher, an denen er Gutes tun kann.

Andererseits ist es doch auch wohl ungereimt, aus dem Glücklichen

einen Vereinsamten zu machen; denn kein Mensch würde sich etwas aus

dem Besitz aller nur möglichen Güter machen, wenn er sie für sich allein

259


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

genießen sollte. Der Mensch ist ein für die Gemeinschaft mit andern

bestimmtes Wesen und zum Zusammenleben mit andern geschaffen; das

ist bei dem Glücklichen erst recht der Fall. Er hat die Güter die ihrer

Natur nach Güter sind, und offenbar ist ein Zusammenleben mit

Freunden und mit guten Menschen wertvoller als mit Fremden oder mit

dem ersten besten. Mithin, wer im Glücke ist der bedarf der Freunde.

Was will denn nun die erst genannte Ansicht und worin besteht ihre

Berechtigung? Etwa darin, daß der große Haufe meint, unser Freund sei

wer uns Nutzen bringt? Dieser Art von Freunden allerdings wird wer im

Glücke ist nicht bedürfen, da er die Güter des Lebens besitzt. Er bedarf

aber der Freunde auch nicht zum Behufe der Annehmlichkeit oder

bedarf ihrer doch nur für kurze Augenblicke; denn ein Leben das

erfreulich ist bedarf keiner von außen hereingetragenen

Annehmlichkeiten.

Wenn er aber Freunde von dieser Art nicht braucht, so scheint es bedarf

er überhaupt keiner Freunde. Und doch ist dies schwerlich richtig. Gleich

im Eingang haben wir dargelegt, daß glückselig sein ein Wirksamsein

bedeutet; solches Wirksamsein aber ist ein Vorgang und nicht ein

Zustand gleich einem ruhenden Besitze. Bedeutet aber glückselig sein

lebendig sein und ein Leben der Wirksamkeit führen, und ist die

Wirksamkeit des guten Menschen, wie wir am Eingang dargelegt haben,

auf sittliche Ziele gerichtet und an und für sich erfreulich; ist ferner für

jeden das erfreulich, was seinem Wesen als das ihm eigentümlich

Zukommende entspricht, und sind wir eher imstande die uns

Nahestehenden als uns selbst, und eher ihre Handlungen als unsere

eigenen zu verstehen: so sind mithin für den Edelgesinnten die

Handlungen edler Menschen die ihm befreundet sind, eine Quelle der

Freude; denn beides, das Sittliche wie das persönlich Eigene, hat das zum

Inhalt, was von Natur eine Quelle der Freude ist. Ein Mensch in

glücklichen Umständen wird also das Bedürfnis nach Freunden von

dieser Beschaffenheit empfinden, wenn er sittliche Handlungsweisen wie

sie ihm selber eigen sind bei anderen zu beobachten wünscht; solche

260


6.Das Bedürfnis nach Freunden

aber treten ihm bei einem guten Menschen, der sein Freund ist,

entgegen.

Es ist ferner herrschende Überzeugung, daß das Leben eines glücklichen

Menschen reich an Freuden sein müsse; für einen einsamen Menschen ist

aber das Leben eine drückende Last. Es ist schon das nicht leicht, für

sich allein in ununterbrochener Wirksamkeit zu stehen; viel leichter wird

es, wenn man mit anderen vereint und im Hinblick auf andere wirken

darf. So wird die Wirksamkeit stetiger und zugleich an und für sich zur

Quelle der Freude, und so muß es beim glücklichen Menschen sein.

Denn ein edler Mensch empfindet eben, sofern er ein solcher ist, Freude

an Handlungen von sittlicher Art und Betrübnis über Handlungen aus

unsittlicher Gesinnung, geradeso wie ein musikalisch gebildeter Mensch

an schönen Tonweisen seine Freude hat und durch schlechte geärgert

wird. In dem Zusammenleben mit guten Menschen befestigt sich auch

wohl die Übung im Guten, wie schon Theognis bemerkt.

Betrachten wir aber den Gegenstand unter Gesichtspunkten, die mehr

von der äußeren Natur hergenommen sind, so darf man erst recht sagen,

daß ein Freund von sittlich bewährtem Charakter für den gleichartig

gesinnten Mann von Natur etwas Wünschenswertes ist. Denn wie wir

dargelegt haben: das was von Natur ein Gut ist, das ist auch für den

Mann von sittlicher Gesinnung an und für sich ein Gut und eine Quelle

der Freude. Den Inhalt des Lebens bestimmt man aber für die Tiere als

durch das Vermögen der Empfindung, für die Menschen als durch das

Vermögen des Empfindens oder des Denkens gegeben. Das Vermögen

aber ist um der Wirksamkeit willen, und die Wirksamkeit ist das worauf

es eigentlich ankommt. So darf man denn sagen, daß das Leben im

eigentlichen Sinne vom Empfinden und Denken seine Bedeutung

empfängt; das Leben aber gehört zu demjenigen, was an und für sich gut

und erfreulich ist; denn es ist ein begrifflich Bestimmtes, und was

begrifflich bestimmt ist, gehört dem Gebiete des Guten an. Was nun

seiner Natur nach ein Gut ist, das ist ein Gut auch für den Mann von

sittlicher Gesinnung. Daher die Tatsache, daß das Leben für alle etwas

261


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Erfreuliches ist. Freilich darf man dabei nicht an ein böses und

verworfenes Leben, noch an ein Leben voller Schmerz denken; denn ein

solches ist ebenso wie das was ihm anhaftet begrifflich nicht zu

bestimmen. In dem folgenden Abschnitt wo wir über den Schmerz

handeln werden, wird das noch deutlicher hervortreten.

Fassen wir nun alles das zusammen. Das Leben ist schon an sich etwas

Gutes und Erfreuliches; man sieht es auch daran, daß alle es begehren

und die guten und glücklichen Menschen am meisten; denn für diese ist

das Leben am meisten begehrenswert, und ihr Lebensgeschick ist das

seligste. Ferner, wer sieht ist sich seines Sehens, wer hört seines Hörens,

wer geht sei nes Gehens bewußt, und bei den anderen Funktionen gibt

es ebenso ein Bewußtsein davon daß man sie übt, so daß wir also

empfinden daß wir empfinden und denken daß wir denken. Die Tatsache

aber daß wir empfinden oder denken enthält auch dies daß wir existieren;

denn Existenz hieß eben Empfinden oder Denken. Das Bewußtsein daß

man lebt ist aber etwas an und für sich Erfreuliches; denn Leben ist

seiner Natur nach ein Gut, und das Bewußtsein daß man das Gute zu

eigen hat, ist ein Grund der Freude. Mithin ist das Leben begehrenswert,

und am meisten für die Guten, weil für diese die Existenz etwas Gutes

und Erfreuliches ist; denn sie sind glücklich in dem Bewußtsein des an

und für sich Guten, das sie besitzen. Nun verhält sich ferner der sittlich

Gesinnte zum Freunde wie zu sich selbst; denn der Freund ist sein

zweites Selbst. So ergibt sich denn aus alledem, daß für jeden wie seine

eigene Existenz, ebenso oder nahezu so auch die Existenz seines

Freundes etwas Erwünschtes ist. Die Existenz aber war zu wünschen

wegen des Bewußtseins des Guten im eigenen Wesen, und ein solches

Bewußtsein ist an und für sich erfreulich. Man muß also auch ein

Bewußtsein von der Existenz des Freundes haben, und dieses kann man

erlangen durch das Zusammenleben und den Austausch von Worten und

Gedanken. Denn das ist es, was für das Zusammenleben von Menschen

das bezeichnende ist, nicht das Weiden auf derselben Weide wie beim

lieben Vieh. Ist also dem Glücklichen schon die Existenz als solche

wünschenswert als etwas von Natur Gutes und Erfreuliches, und gilt das

262


6.Das Bedürfnis nach Freunden

nahezu ebenso von der Existenz des Freundes, so wird auch der Freund

zu dem Wünschenswerten zu rechnen sein. Was ihm aber ein

Gegenstand seines Wunsches ist, das muß derjenige haben, der glücklich

sein soll, wenn er nicht in dieser Beziehung unter einem Mangel leiden

soll. Somit gehört es zum Begriffe des glücklichen Menschen, daß er ein

Bedürfnis nach Freunden von edlem Charakter empfindet.

B.

Die rechte Zahl der Freunde

Soll man sich nun so viele Freunde wie möglich erwerben? oder wird,

wie von der Gastfreundschaft mit gesundem Urteil gesagt zu sein

scheint: »Nicht viele Gäste, aber auch nicht ohne Gäste,« so auch bei der

Freundschaft das Wort angebracht sein: nicht ohne Freund, aber auch

nicht allzuviele Freunde? Wer dabei nur an den Vorteil denkt, dem wird

der Ausspruch überaus einleuchtend erscheinen. Denn vielen

Gegendienste leisten macht große Beschwer, und es zu vollbringen ist

das Leben nicht lang genug. Mehr Freunde zu haben als für das eigene

Leben ausreichen, ist Überfluß und für eine befriedigende

Lebensführung nur hinderlich; also hat man auch kein Bedürfnis danach.

Gilt es dagegen die Annehmlichkeit, so reicht man wieder mit wenig aus,

wie mit dem Gewürz bei der Speise. Wo es endlich um Leute von

sittlichem Charakter zu tun ist, soll man da eine möglichst große Zahl

suchen? oder gibt es ein rechtes Maß auch für die Menge von

Freundschaftsverhältnissen, wie für die Einwohnerzahl einer Stadt? Zehn

Menschen machen noch keine Stadt; zehn mal zehntausend aber, das

würde keine Stadt mehr sein.

Das Quantitative nun ist eigentlich nicht ein einheitlich zu

Bestimmendes, sondern immer ein Mittleres zwischen äußersten

Grenzen. So gibt es eine bestimmte Grenze auch für die Zahl der

Freunde, und das Maximum würde sich danach bestimmen, mit

wievielen man in Lebensgemeinschaft zu stehen vermag; denn dies war

es doch, was uns als das für Freundschaftsverhältnisse Bezeichnendste

galt. Es ist nun eine ausgemachte Tatsache, daß es unmöglich ist, seine

263


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Lebensführung mit vielen zu teilen und sich vielen zu widmen. Die

Freunde müßten ferner auch untereinander befreundet sein, wenn sie

sämtlich miteinander Tag für Tag zusammen sein sollen; daß ein solches

Verhältnis zwischen einer größeren Anzahl bestehe, hat aber seine

Schwierigkeit, und auch das hat seine Bedenken, daß eine Mehrheit von

Menschen Freud und Leid persönlich miteinander teilen sollen. Es wird

wahrscheinlich nur allzuoft beides zusammentreffen, daß man die Freude

des einen und das Leid des anderen mitzuempfinden bekommt. Also

wird das Richtige doch wohl dies sein, daß man nicht danach strebt, eine

möglichst große Anzahl von Freunden zu haben, sondern nur geradeso

viele als für eine vol e Lebensgemeinschaft zulässig sind.

Es scheint auch gar nicht möglich mit vielen ganz eng befreundet zu

sein, aus demselben Grunde aus dem es auch nicht möglich ist, ein

Liebesverhältnis mit mehreren zu unterhalten. Denn ein solches bedeutet

einen besonders hohen Grad von inniger Zuneigung, und diese gibt es

nur im Verhältnis zu einem einzigen. Ebenso kann man denn auch in

ganz intimem Freundschaftsverhältnis nur mit wenigen stehen. Daß es

sich so verhält, lehrt auch die Erfahrung. Es werden nicht viele unsere

Freunde im Sinne eines das Leben ausfüllenden Freundschaftsbundes,

und was die berühmten, vielgepriesenen Freundschaftsverhältnisse

betrifft, so sind es immer solche zwischen zwei Personen, von denen die

Geschichte berichtet. Leute mit vielen Freunden, die sich mit jedem

gleich vertraut stellen, sind eigentlich niemandes Freund, sofern es nicht

bloß ein Verhältnis wie zwischen Nachbarn und Mitbürgern sein soll.

Jene Leute nennt man denn auch Allerweltsfreunde. Nur im Sinne

solcher nachbarschaftlichen Verhältnisse als gute Bekannte ist es

möglich, mit vielen befreundet zu sein, ohne doch zu den

Allerweltsfreunden zu gehören, und so daß man dabei in Wahrheit

seinen ehrenwerten Charakter wahrt. Dagegen eine Freundschaft, die

den sittlichen Vorzügen und der Person selber gilt, kann man nicht mit

vielen unterhalten. Man darf schon zufrieden sein, wenn man auch nur

wenige findet, die die dazu erforderlichen Eigenschaften besitzen.

264


6.Das Bedürfnis nach Freunden

C.

Freunde im Glück und im Unglück

Wann ist nun das Bedürfnis nach Freunden dringender, im Glück oder

im Unglück? In beiden Lagen sieht man sich nach ihnen um. Im Unglück

bedarf man des Beistandes; im Glück bedarf man solcher, mit denen

man zusammenleben und denen man Gutes erweisen kann; denn das

wünscht man sich, anderen wohlzutun. Dringlicher ist das Bedürfnis von

Freunden im Unglück, weil man da Menschen braucht, die einem

hilfreich sind; edler dagegen ist es im Glück, und darum sucht man hier

Freunde von sittlichem Wert; denn an diesen Gutes zu tun und mit

diesen sein Leben zuzubringen schafft größere Befriedigung. Schon die

bloße Gegenwart der Freunde macht Freude im Glück wie im Unglück.

Betrübte finden Erleichterung durch die Teilnahme der Freunde. Man

könnte im Zweifel sein, ob Freunde gleichsam die Last tragen helfen,

oder ob dies zwar nicht der Fall ist, aber gleichwohl die Freude an ihrer

Anwesenheit und das Bewußtsein von ihrer Teilnahme den Kummer

verringert. Ob indessen dies oder etwas anderes der Grund der

Erleichterung ist, mag auf sich beruhen; der Erfolg ist jedenfalls der

bezeichnete.

Die Gefühle, die die Gegenwart der Freunde hervorruft, sind von

gemischter Art. Schon der Anblick der Freunde ist erfreulich, besonders

wenn man im Unglück ist, und trägt viel dazu bei den Kummer zu

verscheuchen. Denn der Freund, falls er taktvoll ist, hat etwas Tröstendes

durch seinen bloßen Anblick wie durch sein Zureden; er kennt die

Empfindungsweise des anderen und weiß was ihn angenehm und was

ihn schmerzlich berührt. Andererseits hat es auch wieder etwas

Betrübendes, zu sehen wie ein anderer über unser Mißgeschick sich mit

uns grämt; denn jeder möchte es lieber vermeiden, seinen Freunden

Gram zu verursachen. Darum wenden Menschen von männlichem

Charakter alle Vorsicht auf, um ihre Freunde nicht an ihrem Schmerz zu

beteiligen, und selbst wenn einer nicht in hervorragendem Maße dem

Schmerze gegenüber widerstandsfähig ist, trägt er schwer an dem Leide,

das den anderen daraus erwächst. Leute die zu weichlicher Klage geneigt

sind, läßt er nicht zu sich, weil auch er nicht zum Wehklagen und

265


III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften

Jammern geneigt ist. Weibern dagegen und Männern von weibischem

Charakter ist es ein wohltuendes Gefühl, wenn andere mit ihnen

jammern, und sie haben solche gerne um sich als liebevolle und

teilnehmende Seelen. Offenbar aber ist es geraten, sich in allen Stücken

nach dem zu richten, der der Charaktervollere ist. Im Glück hingegen

bedeutet die Gegenwart der Freunde eine erfreuliche

Lebensgemeinschaft und das Bewußtsein, daß sie an dem Guten was

man besitzt ihre Freude haben.

Das Richtige wird also wohl dies sein, daß man seine Freunde freudig

einladen soll unser Glück zu teilen; / denn es ist etwas Herrliches Freude

um sich zu verbreiten; / daß man aber nur zögernd ihnen zumuten soll

unser Unglück zu teilen; / denn an seinen Schmerzen soll man andere so

wenig wie möglich beteiligen. Daher das Wort: »Genug, daß ich selber

leide.« Seine Freunde anzugehen ist noch am ehesten dann geraten, wenn

sie uns eine große Hilfe gewähren können bei geringer eigener

Beschwerde. Umgekehrt ist es angemessen, Leuten im Unglück sich

unaufgefordert und bereitwillig anzubieten; denn das ist Freundesart,

dem anderen Gutes zu erweisen, und besonders einem der es bedarf und

der es doch nicht fordert. So sich zu erw7eisen ist auf beiden Seiten das

Edlere und Erfreulichere. Zu Leuten im Glück dagegen soll man

bereitwillig dann gehen, wenn man sich ihnen nützlich machen kann; /

denn dazu bedarf man der Freunde: / aber zögernd, um es sich mit

ihnen wohl sein zu lassen; denn es ist nicht hübsch, sich dazu zu drängen

Vorteile zu erhaschen. Doch sollte man sich auch vor dem Rufe der

Unfreundlichkeit bei einer Ablehnung hüten; denn es kommen Fälle vor,

wo man sich wirklich solchem Rufe aussetzt. Und so erscheint denn die

Gegenwart der Freunde in jeder Lage als etwas Wünschenswertes.

D.

Die Freundschaft als Lebensgemeinschaft

Ist nun nicht für Freunde die Gewohnheit des Zusammenseins ebenso

das Erfreulichste, wie Liebende im Anblick des Geliebten das größte

Glück finden und diese Empfindung jeder anderen vorziehen, weil die

266


6.Das Bedürfnis nach Freunden

Liebe am meisten in dieser Empfindung ihren Anlaß und ihren

Entstehungsgrund hat? Freundschaft bedeutet Gemeinschaft; man

verhält sich zum Freunde wie zu dem eigenen Selbst. Ist nun die

Empfindung ein Gegenstand des Wunsches, die uns die eigene Existenz

erweckt, so ist es auch diejenige, die uns die Existenz des Freundes

erweckt; zur Wirklichkeit aber wird sie in der Gemeinschaft der

Lebensführung, und so ist es nur natürlich, daß man sich diese wünscht.

Was für jeden den Inhalt seiner Existenz bedeutet, das was einem das

Leben erst lieb macht, gerade das wünscht man mit dem Freunde

zusammen zu genießen. Darum lieben es die einen mit dem Freunde zu

zechen, die anderen mit ihm Würfel zu spielen, wieder andere treiben mit

ihm Körperübungen und Jagd oder wissenschaftliche Studien, indem

jeder das worin er im Leben am meisten Befriedigung findet zur

gemeinsamen Unterhaltung mit dem Freunde macht. Denn weil man

sein Leben mit den Freunden teilen will, so treibt man in Gemeinschaft

mit ihnen eben dies, worin man das Glück seines Lebens findet. Daher

wird die Freundschaft zwischen Menschen von niederer Gesinnung zu

einer Gemeinschaft im Bösen. Der eine überträgt auf den anderen

vermöge ihres unbefestigten Charakters die eigene Schlechtigkeit, und

indem sie sich einander angleichen, werden sie nur immer verworfener.

Die Freundschaft zwischen guten Menschen dagegen wird zu einer

Gemeinschaft im Guten, die durch den steten Umgang nur verstärkt

wird. Man kann sagen: sie werden tüchtiger, indem sie miteinander tätig

sind und einer den anderen auf dem rechten Wege erhält. Jeder nimmt

vom anderen das Gepräge dessen an, was ihm am anderen lieb und wert

ist: daher das Wort: »Gutes lernt man von Guten.«

So weit über die Gemeinschaften zwischen den Menschen. Wir gehen

nunmehr über zur Erörterung der Gefühle.

267


IV. Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

1.

Der sittliche Wert der Gefühle

In diese Ausführungen schließt sich naturgemäß eine Untersuchung

über das Wesen des Gefühles.

Das Gefühl der Lust, darf man sagen, ist mit der Natur des Menschen

aufs innigste verwachsen; deshalb regiert man ja auch die Jugend beim

Werke der Erziehung durch das Mittel von Lust und Schmerz. Für die

früheste Charakterbildung gilt es als das Moment von höchster

Bedeutung, daß man lerne seine Freude zu haben an dem was der Freude

wert ist, und Widerwillen zu empfinden gegen das, was Widerwillen

verdient. Das behält dann seine Wirksamkeit das ganze Leben hindurch;

es übt eine ausschlaggebende Macht auf die sittliche Lebensführung und

auf die Glückseligkeit; denn der Mensch begehrt was angenehm, und

meidet was schmerzlich ist. An so wichtigen Gegenständen möchte man

meinen darf man am wenigsten stillschweigend vorbeigehen, schon aus

dem Grunde nicht, weil sie zu so großen Meinungsverschiedenheiten

Anlaß geben.

A.

Verschiedenheit des Urteils über den Wert der Lustgefühle

Manche nämlich sehen das Gefühl der Lust als das Gute selber an,

andere betrachten es in geradem Gegensatze dazu als ganz und gar

verwerflich; jene in der Überzeugung, daß ihre Auffassung der Sache

entspreche, diese in der Meinung, daß es für die Lebensführung der

Menschen zuträglicher sei, wenn man das Lustgefühl unter die

verwerflichen Dinge einreihe, auch dann wenn es eigentlich nicht dazu

gehöre. Denn die Masse laufe der Freude nach und sei sklavisch den

Lüsten ergeben: deshalb müsse man die Triebe in die entgegengesetzte

Richtung ablenken. So würden die Leute am ehesten dazu gelangen, die

mittlere Straße einzuschlagen.

268


1.Der sittliche Wert der Gefühle

Indessen, diese Ansicht trifft schwerlich das Richtige. Wo es sich um

starke Empfindungen und um die Betätigung im Leben handelt, da

erringt sich weit weniger Glauben das was die Leute lehren, als das was

sie tätig üben, und wenn zwischen der Lehre und dem was man

tatsächlich wahrnimmt, ein Zwiespalt hervortritt, so erregt das bei den

Leuten Geringschätzung, und sie ziehen dann auch das was etwa an der

Lehre wahr ist, in die gleiche Verwerfung mit hinein. Eifert jemand

gegen die Lust und sieht man ihn den noch begehren was Lust bereitet,

so meinen die Leute, seine Neigung sei in jedem Falle der Lust

zugewandt, als wäre jede Lust von gleicher Art; denn streng zu

unterscheiden liegt nicht in der Art der großen Masse. Man wird daher

annehmen dürfen, daß diejenigen Lehren, die der Wahrheit entsprechen,

nicht nur im Sinne der Theorie, sondern auch für die Praxis des Lebens

die wertvolleren sind. Man schenkt ihnen Glauben, weil ihnen die Taten

entsprechen, und sie bilden deshalb für die Hörer den Antrieb, sich nach

ihnen zu richten. Indes genug davon. Treten wir nunmehr an das heran,

was über die Lust von altersher gesagt worden ist.

Eudoxus erklärte die Lust geradezu für das Gute, und begründete es

damit, daß man alle Wesen, die vernünftigen, wie die vernunftlosen, ihr

nachjagen sehe. Überall sei das Wertvolle das, was Gegenstand des

Begehrens sei, und was mit dem größten Eifer begehrt werde, das sei

auch das am höchsten Stehende. Die Tatsache, daß alle Wesen auf

dasselbe Ziel gerichtet seien, deute also darauf hin, daß eben dies für alle

das Beste sei; denn jedes Wesen wisse wie bei der Nahrung ganz wohl

herauszufinden was ihm dienlich sei; was aber für alle dienlich sei und

was alle Wesen begehren, das sei eben das Gute.

Wenn nun diese seine Ausführungen Glauben fanden, so geschah es

doch mehr wegen der Trefflichkeit seines Charakters als wegen ihres

inneren Wertes. Denn er galt für einen Mann von ungewöhnlich

ehrenfestem Charakter, und darum meinte man, was er sage, das sage er

nicht als Liebhaber der Lust, sondern es verhalte sich wirklich so. Er nun

meinte, sein Satz werde ebenso bekräftigt durch das was der Lust als ihr

269


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

Gegenteil gegenüberstehe. Der Schmerz gelte schon an und für sich

jedem für etwas was zu meiden sei, und darum sei sein Gegenteil in

gleichem Maße das wonach man strebe. Am meisten begehrenswert aber

sei dasjenige, was die Menschen nicht wegen eines anderen oder als

Mittel für ein anderes, sondern um seiner selbst willen begehren; diesen

Charakter aber trage nach allgemeinem Zugeständnis die Lust. Denn

niemand frage, wozu die Lustgut sei, offenbar weil die Lust an und für

sich begehrenswert sei. Komme sie zu irgendeinem Guten noch als

Zusatz, so werde dessen Würdigkeit als Gegenstand des Strebens durch

sie noch erhöht; das gelte z.B. für Gerechtigkeit im Handeln und für

Selbstbeherrschung. Was aber am Guten eine Steigerung bewirke, das sei

selbst ein Gutes.

Dieser Ausführung darf man nun wohl so viel zugestehen, daß sie die

Lust wirklich als eines in der Zahl der Güter, aber nicht, daß sie dieselbe

als ein größeres im Vergleich mit anderen erweist. Denn das gilt von

jeglichem, daß es durch seine Verbindung mit einem anderen Gute

begehrenswerter wird als es außer solcher Verbindung ist. Durch eine

derartige Betrachtung beweist denn auch Plato, daß die Lust nicht das

Gute selber ist. Denn ein lustvolles Leben werde in Verbindung mit der

Einsicht begehrenswerter als ohne sie; wenn aber solche Mischung ein

Besseres sei, so sei die Lust nicht das Gute selber: denn das Gute werde

durch keinen Zusatz noch begehrenswerter. Dann würde aber offenbar

auch nichts anderes, was durch die Verbindung mit einem an sich Guten

noch begehrenswerter würde, das Gute selber sein. Was ist es nun, was

als das Gute selbst durch keinen Zusatz vermehrt wird und woran wir

auch Anteil haben? Danach gerade halten wir ja Umschau.

Wenn andererseits manche den Einwand erheben, das was alle begehren

sei gar kein Gutes, so will das schlechterdings nichts besagen. Denn was

alle für ein Gut halten, das behaupten wir ist wirklich ein Gut. Wer

diesen Glauben aufhebt, wird schwerlich etwas aufzuzeigen imstande

sein, was mehr Glauben verdiente. Wenn bloß die vernunftlosen

Geschöpfe danach strebten, so hätte jener Satz vielleicht einen Sinn; tun

270


1.Der sittliche Wert der Gefühle

es aber auch die vernunftbegabten, was kann er dann bedeuten? Ist doch

selbst in den geringwertigen Dingen noch ein natürlich Gutes, das besser

ist als ihr sonstiges Wesen, und dieses strebt nach dem ihnen

eigentümlich zukommenden Guten. Aber auch jener aus dem Gegenteil

hergenommene Beweis darf nicht ohne weiteres als zutreffend gelten.

Denn wenn der Schmerz ein Übel ist, wendet man ein, so ist das noch

kein Beweis, daß die Lust ein Gut ist. Es stehe ja auch ein Übel im

Gegensatze zu einem anderen Übel, und beide zusammen wieder im

Gegensatze zu dem was weder ein Gut noch ein Übel ist. Darin nun

haben sie gewiß ganz recht; indessen was den Satz anbetrifft, so ist ihr

Gedanke sicher nicht richtig. Denn wenn beide, Lust und Schmerz, zu

den Übeln gehören, so müßten auch beide gemieden werden; sind sie

weder ein Gut noch ein Übel, so wäre keines von beiden oder beide

gleichmäßig zu meiden. Nun aber meidet man augenscheinlich den

Schmerz als ein Übel und begehrt die Lust als ein Gut, und so stehen sie

sich denn auch gegenüber, das eine als ein Gut und das andere als ein

Übel.

Auch daß die Lust nicht zu den dauernden Qualitäten gehören soll, ist

kein Beweis dafür, daß sie deshalb auch nicht zu den Gütern gehöre. Die

sittlichen Tätigkeiten bedeuten gleichfalls keine Qualitäten und die

Glückseligkeit auch nicht. Man sagt aber weiter, das Gute sei ein

begrifflich Bestimmtes, die Lust dagegen sei unbestimmt, weil sie ein

Mehr oder Minder zuläßt. Wenn man nun dieses Urteil auf die subjektive

Lustempfindung der Menschen bezieht, so verhält es sich ganz ebenso

mit der Gerechtigkeit und den anderen Tugenden, in bezug auf welche

man den Menschen ausdrücklich ein Mehr oder Minder der

Beschaffenheit wie des tugendhaften Handelns zuschreibt. Es kann einer

mehr oder minder gerecht und tapfer sein und auch mehr oder minder

Gerechtigkeit und Selbstbeherrschung bewähren. Wenn man aber die

Unbestimmtheit in den Lustgefühlen selbst findet, so gibt man kaum den

wahren Grund für jenen Satz an, nämlich daß die einen ungemischt, die

anderen gemischt sind. Was hindert denn daß ebenso, wie die

Gesundheit, die doch ein begrifflich Bestimmtes ist, das Mehr oder

271


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

Weniger zuläßt, es sich auch mit der Lustempfindung verhalte? Denn die

Menschen haben nicht alle die gleiche Konstitution; ja in einem und

demselben Menschen ist sie nicht immer die gleiche, sondern sie erhält

sich, auch wenn sie bis zu einem gewissen Punkte nachläßt, und läßt

einen Unterschied des Mehr und Minder zu. Etwas derartiges kann doch

auch bei der Lustempfindung der Fall sein.

Weiter versucht man es damit, daß man, indem man das Gute als etwas

Vol endetes, dagegen die Bewegungen und die Prozesse des Werdens als

etwas Unvollendetes darstellt, die Lustempfindung als eine bloße

Bewegung und einen Prozeß kennzeichnet. Auch hier kann man nicht

zugeben, daß sie damit das Rechte treffen und daß die Lust wirklich

solch eine Bewegung sei. Denn wo Bewegung ist, da kommt ihr als

eigentümliches Attribut Schnelligkeit und Langsamkeit zu, und wo dies

nicht an sich zutrifft, z.B. bei der Bewegung des Universums, dann doch

im Verhältnis zu anderem. Der Lustempfindung kommt aber keines von

beiden Attributen zu. Von Schnelligkeit kann man wohl reden, wo

jemand in den Zustand der Lust wie in den des Zornes gerät, aber nicht

wo jemand Lust empfindet; hier gibt es Schnelligkeit auch nicht im

Verhältnis zu anderem, wie da wo jemand geht oder wächst und in allen

ähnlichen Prozessen. Man kann schnell und langsam in den Zustand der

Lust übergehen, aber man kann nicht im wirklichen Zustande der Lust,

das heißt im Genüsse selber schnell sein. Und in welchem Sinne soll es

ein Prozeß sein? Man kann doch nicht annehmen, daß Beliebiges aus

Beliebigem werde, sondern daß jegliches sich in dasjenige wieder auflöse,

woraus es entspringt. Der Schmerz soll dann der Untergang eben dessen

sein, dessen Entstehung die Lust ist. Ferner sagt man, Schmerz sei

Mangel an dem was die Natur fordert, Lust dagegen sei die Befriedigung

solcher Forderung. Diese Vorgänge indessen sind leiblicher Art. Ist nun

die Lust die Befriedigung des natürlichen Bedürfnisses, so müßte auch

das Substrat, dem solche Befriedigung zuteil wird, also der Leib,

dasjenige sein, das die Lust empfindet, und das will doch nicht

einleuchten. Also ist die Lust auch nicht die Befriedigung selber; sondern

272


1.Der sittliche Wert der Gefühle

das Verhältnis ist dies, daß man, wenn die Befriedigung eintritt, Lust, und

wenn man ihrer verlustig geht, Unlust empfindet.

Es scheint, daß die genannte Ansicht ihren Anlaß hat an den Unlust- und

Lustempfindungen, die die Nahrung mit sich bringt. Wenn man nämlich

das Bedürfnis empfinde und dadurch in schmerzliche Empfindungen

versetzt werde, dann bereite die Befriedigung Lust. Indessen, das trifft

nicht auf alle Arten der Lustempfindung zu. Der Freude am Lernen geht

kein Schmerz voran, und unter den sinnlichen Wahrnehmungen

ebensowenig denen des Geruchs sowie vielen Gehörs- und

Gesichtswahrnehmungen, oder den Erinnerungen und Hoffnungen. Was

sollen es also für Dinge sein, deren Werden diese Genüsse bezeichnen?

Da ist doch kein Mangel vorausgegangen, dessen Befriedigung nachher

eintreten könnte. Gegen diejenigen aber, die mit den Lüsten von

schimpflicher Art operieren, ließe sich einwenden, daß dergleichen ja gar

nicht wirklich lustvoll ist; denn wenn etwas Leuten von schlechter

Gesinnung Lust bereitet, darf man doch deshalb nicht annehmen, daß es

auch anderen als diesen lustvoll ist, ebensowenig wie das was den

Kranken gesund oder süß oder bitter ist oder auch was den an den

Augen Ladenden weiß erscheint, dasselbe für die anderen bedeutet.

Man kann weiter einwenden, daß die Lust wohl begehrenswert ist, nur

nicht die aus diesen bestimmten Quellen entspringende, geradeso wie

auch der Reichtum es ist, aber nicht der durch Verräterei erworbene, und

die Gesundheit, aber nicht die durch jede Art von Speisen erlangte. Oder

auch man kann sagen, in der Lust gibt es einen Unterschied der Arten.

Die Lust am Ehrenhaften ist eine andere als die am Verwerflichen; die

Lust am Gerechten kann man nicht empfinden, wenn man nicht gerecht

ist, die Lust an edler Bildung nicht, wenn man nicht gebildet ist, und so

durchgängig. Ein Freund ist etwas anderes als ein Schmeichler; auch

daran kann man klar machen, daß die Lust nicht ein Gut ist oder daß es

doch in ihr verschiedene Arten gibt. Der eine sucht anerkanntermaßen

den Umgang zu gutem Zwecke, der andere zum Zwecke der Lust; diesen

verachtet man, jenen schätzt man hoch, in dem Gedanken, daß die

273


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

Zwecke verschieden sind, zu denen sie sich einem zugesellen. Niemand

wird sich wünschen sein ganzes Leben hindurch Art und Sinn eines

Kindes zu behalten und seine Freude zu haben an dem, was den Kindern

die allergrößte Freude macht; niemand würde sich einen Genuß zu

verschaffen wünschen dadurch daß er etwas höchst Verwerfliches täte,

auch wenn ihm niemals daraus eine Unlust erwachsen könnte. Vielen

Dingen würden wir den größten Eifer auch dann zuwenden, wenn sie

uns keinerlei Genuß eintrügen, wie dem Sehen, dem Einge denksein,

dem Wissen, dem Besitze hoher Vorzüge. Wenn sich aus diesen Dingen

Lustempfindungen notwendig ergeben, so ändert das an der Sache gar

nichts. Wir würden uns ihnen auch dann widmen, wenn sie uns keine

Lust gewährten.

So hätten wir folgende Punkte klargestellt: erstens die Lust ist nicht das

Gute, und nicht jede Lust ist begehrenswert; zweitens, es gibt Arten der

Lust, und begehrenswert ist sie je nach ihrer Art an und für sich oder je

nach den Quellen, aus denen sie entspringt. Damit möchten denn die

geläufigen Ansichten über die Frage von Lust und Unlust hinlänglich

erörtert sein.

Was aber das Wesen der Lust und welches ihre Beschaffenheit ist, das

wird deutlicher hervortreten, wenn wir die Frage von Anfang an neu

aufnehmen. Der Akt des Sehens stellt sich dar als zu jeder Zeit fertig;

denn er bedarf nicht weiter noch etwas, was künftig hinzutretend sein

Wesen vollende. Dem gleicht nun auch die Lust. Sie ist etwas Ganzes,

und zu keiner Zeit kann jemandem ein Lustgefühl zuteil werden, dessen

Wesen erst dadurch fertig würde, daß es sich über einen längeren

Zeitraum erstreckte. Deshalb ist die Lust auch keine Bewegung. Denn

jede Bewegung vollzieht sich in der Zeit und zu einem Ziele hin, wie

etwa ein Hausbau, und vol endet ist sie dann, wenn sie das herstellt,

worauf sie gerichtet ist, mithin entweder zu jeder Zeit oder in diesem

Augenblick. In den Teilen aber des Zeitverlaufs sind alle noch

unvollendet; die Teile sind der Art nach etwas anders als die ganze

Bewegung und verschieden unter einander. Das Zusammensetzen der

274


1.Der sittliche Wert der Gefühle

Steine ist etwas anderes als die Kannelierung der Säulen, und beides

wieder etwas anderes als die Herstellung des Tempels. Diese Herstellung

des Tempels ist etwas Abschließendes; denn für den vorliegenden Zweck

wird dann weiter nichts mehr erfordert. Dagegen ist die Herstellung des

Baugrundes und die der Triglyphen nichts Fertiges; jegliches davon ist

nur ein Teilstück. Sie sind also der Art nach verschieden; es ist nicht

möglich in irgendwelcher Zeit eine Bewegung zu erhalten, die ihrer Art

nach vollendet wäre; oder wenn vollendet, dann ist sie′s zu jeder Zeit.

Das gleiche gilt vom Gehen und von anderen ähnlichen Bewegungen.

Heißt nämlich Ortsbewegung soviel wie Bewegung von einem Orte aus

und zu einem Orte hin, so gibt es auch in ihr Artunterschiede: Flug,

Gang, Sprung und so weiter, und nicht allein das, sondern auch vom

Gehen selber gibt es Arten. Das Woher und das Wohin ist nicht dasselbe,

wenn es sich um ein Stadium, wie wenn es sich um einen Teil des

Stadiums handelt, nicht dasselbe in dem einen Teile wie in dem anderen,

und der Durchgang durch diese Strecke ist nicht dasselbe wie der

Durchgang durch jene Strecke. Man geht doch nicht bloß eine Strecke

überhaupt entlang, sondern eine Strecke an einem bestimmten Orte, und

die andere Strecke ist an einem anderen Orte. Über die Bewegung nun

habe ich mit voller wissenschaftlicher Strenge an anderen Stellen

gehandelt. Von der Bewegung gilt, daß sie nicht zu jeder Zeit ein Fertiges

ist, sondern meistens ist sie unvollendet, und dann unterscheidet sie sich

der Art nach, sofern das Woher und Wohin einen Artunterschied ergibt.

Die Lust dagegen ist ihrer Art nach in jedem Zeitmoment ein Fertiges.

Wenn jene Bewegungen untereinander verschieden sind, so ist dagegen

die Lust offenbar dem zuzurechnen, was ein Ganzes und ein Fertiges ist.

Man kann das auch daraus entnehmen, daß eine Bewegung nicht möglich

ist, die nicht in der Zeit verliefe, wohl aber eine Lustempfindung; denn

diese ist im Augenblick als etwas Ganzes vorhanden. Dadurch wird auch

dies klar, daß es unrichtig ist, die Lust eine Bewegung oder einen Prozeß

zu nennen; denn diese Bezeichnung gilt keineswegs von allem, sondern

nur von dem was ein Geteiltes und nicht ein Ganzes ist. So ist das Sehen

kein Prozeß, noch ist es der Punkt oder die Einheit, nichts von alledem

275


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

ist Bewegung oder ein Vorgang. Also auch nicht die Lust, denn sie ist ein

Ganzes.

B.

Die Bedeutung der Lustgefühle für das tätige Leben

Die Betätigung jedes Vermögens der Empfindung wird jedesmal bedingt

durch den Gegenstand der Empfindung; in vollkommener Weise

vollzieht sie sich da, wo das Vermögen von rechter Verfassung mit einem

Gegenstande von edelster Art zusammentrifft. Sind diese Bedingungen

erfüllt, so stellt sich die Betätigung als im höchsten Sinne vollendet dar;

ob man sagt, das Wirksame dabei sei die Empfindung selber, oder das

Subjekt welches sie besitzt, soll uns nicht weiter kümmern. So steht denn

bei jeder Empfindung die Betätigung des Vermögens dann am höchsten,

wenn es selber in der rechten Beschaffenheit ist und wenn das Objekt,

worauf es gerichtet ist, das vortrefflichste unter dem ist was überhaupt

sein Objekt sein kann. Dann ergibt sich eine Form der Betätigung, die

wie die vollkommenste so auch die erfreulichste ist. Ein Lustgefühl gibt

es im Bereiche jeder Empfindung und ebenso bei jeder Tätigkeit des

Verstandes und der Vernunft; die Betätigung gewährt aber die höchste

Lust dann, wenn sie am vollkommensten ist, und sie ist am

vollkommensten, wenn die Betätigung des in normaler Verfassung

befindlichen Vermögens auf das wertvollste der in ihr Bereich fallenden

Objekte gerichtet ist. Und umgekehrt: was die Betätigung zur

vollendeten macht, das ist gerade das mit ihr verbundene Lustgefühl.

Indessen, es ist doch nicht dieselbe Art, wie die Lust diese

Vollkommenheit herstellt, oder wie der Gegenstand und das

Empfindungsvermögen von wertvoller Beschaffenheit es leistet. Es ist

damit geradeso, wie auch die Genesung und der Arzt beide Ursache der

Gesundheit sind; auch sie sind Ursache nicht in derselben Weise. Daß

der Zustand der Lust bei jeder Art von Empfindung vorkommt, ist

offenbar; auch von Gesichts- und Gehörswahrnehmungen gilt die

Aussage, daß sie Lust bereiten. Aber offenbar ist auch das, daß dies am

meisten dann der Fal ist, wenn das Empfindungsvermögen

276


1.Der sittliche Wert der Gefühle

hervorragend kräftig und auf ein Objekt von gleicher Vortrefflichkeit

gerichtet ist. Ist nun das empfundene Objekt und das empfindende

Subjekt von der bezeichneten Art, so wird sich jedesmal ein Zustand der

Lust ergeben, wo beide, das Objekt, das sie bewirken soll, wie das

Subjekt, das sie entgegennehmen soll, zusammentreffen. Das Lustgefühl

macht die Betätigung zu einer vollkommenen, aber nicht als

einwohnende stehende Beschaffenheit, sondern als ein hinzukommendes

was sie vollendet, etwa so wie die Schönheit sich zu der Jugend gesellt.

Solange nun das Objekt des Denkens oder Wahrnehmens ebensowohl

die angemessene Beschaffenheit besitzt wie das beurteilende und

betrachtende Subjekt, so lange wird die Betätigung von einem Lustgefühl

begleitet sein. Denn sind beide, das den Eindruck Empfangende und das

ihn Bewirkende, gleichartig und verhalten sie sich zueinander auf

dieselbe Weise, so liegt es in der Natur der Sache, daß auch das Ergebnis

dasselbe ist.

Wie kommt es nun, daß kein Mensch beständig im Zustande der Lust

sich befindet? Etwa weil er ermüdet? Allerdings bleibt es allem was am

Menschen ist versagt ununterbrochen tätig zu sein, und darum ist auch

das Lustgefühl nicht ununterbrochen, weil es die Tätigkeit begleitet.

Manches wieder bereitet Genuß nur solange es neu ist, und nachher

nicht mehr in gleichem Grade, aus demselben Grunde. Denn im Anfang

ist der Gedanke lebhaft angeregt und beschäftigt sich gespannt mit dem

Gegenstande, wie man beim Sehen den Blick auf den Gegenstand

richtet; auf die Dauer aber bleibt die Tätigkeit nicht eine ebenso

gespannte, sondern sie läßt nach, und dadurch wird denn auch das

Lustgefühl ein schwächeres.

Daß alle Menschen das Gefühl der Lustbegehren, wird man wohl darauf

zurückführen dürfen, daß alle Menschen auch das Leben lieb haben. Das

Leben aber ist eine Tätigkeitsform, und jedes Wesen ist tätig für das und

mit den Mitteln, worin es zugleich die größte Befriedigung für sich

findet. So erwärmt sich der Musiker mit dem Gehör für Tonfolgen, der

Wißbegierige mit dem Verstande für wissenschaftliche Theorien, und

277


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

ebenso jeder andere in seiner Weise. Das Lustgefühl aber ist eine

Krönung der Tätigkeiten, und somit auch des Lebens, das alle lieb haben.

So wird es verständlich, daß alle nach Lust streben; denn sie ist für jeden

die Krönung seines Lebens, das selbst Gegenstand des Begehrens ist.

Die Frage, ob man das Leben liebt um der Lust willen oder die Lust um

des Lebens willen, wollen wir für jetzt unerörtert lassen. Offenbar ist

beides aufs engste mit einander verbunden und läßt eine Trennung nicht

zu. Denn ohne Betätigung wird uns keine Lust, und jede Betätigung

empfängt von der Lust die sie bereitet ihre Krönung. Daher denn die

Ansicht, daß die Gefühle der Art nach verschieden sind. Wie nämlich die

Tätigkeiten der Art nach verschieden sind, so, meinten wir, auch das was

sie vollendet. Das tritt uns entgegen an den Gebilden der Natur und

denen der Kunst, an Tieren und Pflanzen, an Gemälden und Statuen, an

Haus und Hausgerät. Und so würden denn auch die verschiedenen Arten

der Tätigkeit durch solches was der Art nach verschieden sei, zur

Vollendung gebracht.

Die Tätigkeiten des Verstandes sind von denen des

Wahrnehmungsvermögens und beide wieder in sich selbst der Art nach

verschieden; ebenso ist dasjenige verschieden, was sie zur Vollendung

bringt, die Lustgefühle. Man sieht das ganz deutlich auch daran, daß

jedes unter den Lustgefühlen derjenigen Tätigkeitsform, die es zur

Vollendung bringt, auch eigentümlich zugehört. Was die Tätigkeit stärker

und frischer macht, das ist das sie eigentümlich begleitende Lustgefühl.

Wer mit Lust und Liebe tätig ist, der hat Über jegliches Einzelne das

richtigere Urteil und arbeitet sorgfältiger. So werden die besten

Mathematiker die, die an der Mathematik ihre Freude haben, und ihr

Gedankengang ist auch in allem einzelnen der strengere. So widmen sich

die Freunde der Musik und der Architektur wie die jedes anderen

Gebietes jeder seiner eigentümlichen Aufgabe mit Lust und Liebe. Die

Lustgefühle erhöhen die Tätigkeit, und dasjenige was die Tätigkeit

erhöht, ist das ihr eigentümlich Zugehörende. Wie aber das von Art

278


1.Der sittliche Wert der Gefühle

verschieden ist, dem solches als eigentümlich zugehört, so ist auch dies

selber wieder von Art verschieden.

Dies nun wird noch deutlicher dadurch, daß Lustgefühle, die aus

fremdartiger Quelle stammen, der Tätigkeit vielmehr hinderlich sind.

Wer das Flötenspiel liebt, ist nicht imstande einem Gespräche sein Ohr

zu leihen, wenn er jemanden dies Instrument spielen hört, weil er an der

Kunst des Spielers ein größeres Interesse nimmt als an dem

gleichzeitigen Gespräch. Es ist also die Freude am Klange des

Instrumentes, die die Beteiligung an dem Gespräche nicht aufkommen

läßt. Das gleiche findet auch in anderen Fällen statt, wo zwei Tätigkeiten

zugleich herausgefordert werden. Da wird durch diejenige, die mehr Lust

bereitet, die andere zurückgedrängt, und das um so mehr, je größer der

Unterschied in bezug auf das Lustgefühl ist, das beide bereiten; so kann

es geschehen, daß die eine Tätigkeit auch wohl ganz ausgeschlossen wird.

Daher kommt es, daß wenn uns irgend etwas besondere Lust bereitet,

wir schlechterdings nichts anderes vornehmen, und daß wir, wenn uns

etwas nur geringe Befriedigung verschafft, dafür anderes treiben. So sieht

man die Zuschauer im Theater sich dann am meisten an Näschereien

laben, wenn die Schauspieler nichts taugen.

Da jede Tätigkeit durch die ihr eigentümlich zugesellte Lustempfindung

zu einer sorgfältiger, dauernder und erfolgreicher betriebenen wird, eine

ihr fremdartige Lustempfindung dagegen sie beeinträchtigt, so hat man

daran ein Kennzeichen, wie weit beide auseinander liegen. Solche

fremdartige Lustempfindung hat annähernd dieselbe Wirkung wie die

mit der Tätigkeit eigentümlich verbundene Unlust. Denn durch diese mit

ihr eigentümlich verbundene Unlust wird die Tätigkeit aufgehoben, wie

das Schreiben oder das Nachdenken einem dadurch zuwider und lästig

wird. Der eine unterläßt das Schreiben und der andere das Nachdenken,

weil die Anstrengung ihm Unlust bereitet. Es übt also auf die Tätigkeiten

die ihnen eigentümlich beigesellte Lustempfindung die gerade

entgegengesetzte Wirkung wie die Unlustempfindung. Eigentümlich aber

sind jeder Tätigkeit diejenigen Empfindungen, die aus ihr als solcher

279


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

entspringen. Von den Lustempfindungen aus fremder Quelle dagegen

haben wir gesehen, daß ihre Wirkung ganz ähnlich ist derjenigen der

Unlustempfindung; sie heben die Tätigkeit auf, wenn auch nicht ganz in

der gleichen Weise.

Wie Tätigkeiten sich dadurch unterscheiden, daß die einen verdienstlich,

die anderen verwerflich sind; daß also die einen zu betreiben, die anderen

zu meiden Pflicht ist, während eine dritte Art indifferent ist: so gilt das

gleiche auch von den Arten der Lust. Mit jeder Art von Tätigkeit ist auch

ihre besondere Art von Lust verbunden. Die Lust, welche die edle

Handlungsweise als die ihr eigentümliche begleitet, ist löblich, diejenige,

die der verwerflichen als ihr eigentümlich zufällt, ist selber verwerflich.

Denn auch das Begehren, das auf das Edle gerichtet ist, ist rühmlich, das

auf das Verwerfliche gerichtete tadelnswert; noch enger aber mit den

Tätigkeiten verbunden als das Streben das sie veranlaßt ist die Lust, die

sie gewähren. Jenes ist nach Zeit und Situation von der Tätigkeit

getrennt; diese liegt den Tätigkeiten ganz nahe und ist so wenig davon

geschieden, daß man darüber streiten könnte, ob nicht die Tätigkeit mit

der Lust eigentlich eines und dasselbe ist. Allerdings, die Lust sieht nicht

aus, als ob sie Gedanke oder Wahrnehmung wäre; das wäre ungereimt.

Aber weil sie davon nicht abzutrennen ist, gilt sie manchen als damit

identisch. In derselben Weise also wie die Tätigkeiten verschieden sind,

sind auch die Lustempfindungen verschieden. Das Sehen unterscheidet

sich vom Tasten durch die Reinheit, und ebenso unterscheidet sich

Gehör und Geruch vom Geschmack: in gleicher Weise sind auch die

Lustempfindungen verschieden. Von diesen ist wieder die Lust

verschieden, die ihre Quelle im Denken hat, und ebenso sind es in jeder

der beiden Gattungen die Arten der Lustempfindung untereinander.

Jedem lebenden Wesen, darf man sagen, kommt seine ihm eigentümliche

Art von Lustempfindung ebenso wie auch seine eigentümliche

Bestimmung zu; denn die Lust richtet sich nach der Tätigkeit. Das tritt

jedem Beobachter entgegen. Die Lustempfindung eines Pferdes ist eine

andere als die eines Hundes oder eines Menschen. So sagt Heraklit, ein

280


1.Der sittliche Wert der Gefühle

Esel würde Spreu höher schätzen als Gold; denn für den Esel hat das

was seine Nahrung bildet höheren Wert als das Gold. Wie die Wesen der

Art nach verschieden sind, so unterscheiden sich auch ihre

Lustempfindungen der Art nach; dagegen ist es wohl verständlich, daß

sie bei Wesen derselben Art nicht verschieden sind. Beim Menschen

allerdings herrscht darin große Mannigfaltigkeit. Dasselbe was die einen

erfreut, verdrießt die anderen, und was den einen widerwärtig und

verhaßt ist, ist den anderen lieb und wert. Schon beim Süßen tritt das

hervor. Dem Fiebernden scheint nicht dasselbe süß wie dem Gesunden,

dem Schwachen nicht dasselbe heiß wie dem Kräftigen, und ebenso

verhält es sich auch sonst. In allen derartigen Fällen nimmt man als

richtig dasjenige an, was von dem in normaler Verfassung Befindlichen

empfunden wird. Ist diese Annahme gültig, wie man zugestehen darf, so

ist das Maß für jegliches die rechte Beschaffenheit und die

durchgebildete Persönlichkeit als solche; Lustempfindung wäre was ein

solcher empfindet, und erfreulich das, woran er sich freut. Empfindet

dagegen einer als lustvoll was jenem widersteht, so ist es nicht zu

verwundern. Denn bei den Menschen kommen viele Arten von

Verderbnis und Verirrung vor; dann ist dergleichen nur diesen und den

ihnen gleichgesinnten Menschen lustvoll. Was einmütig als verwerflich

bezeichnet wird, darf man offenbar nicht zu den Quellen der Lust

rechnen, es sei denn für verderbte Naturen. Unter den

Lustempfindungen aber, die als sittlich gerechtfertigt gelten, welche ist es

denn nun und von welcher Beschaffenheit ist sie, die man als dem Men

schen eigentümlich zukommend bezeichnen darf? Muß man das nicht

aus den menschlichen Tätigkeiten entnehmen? Denn diese sind es doch,

an die sich die Lustempfindung anschließt. Ob es nun nur eine ist, oder

ob es eine Vielheit von diesen Tätigkeiten gibt, die den vollkommenen

und beglückten Menschen bezeichnen: diejenigen Lustempfindungen

müssen als die dem Menschen im höchsten Sinne eigenen angesehen

werden, die für jene Tätigkeiten die Krönung und Vollendung bedeuten.

Die übrigen stehen erst an zweiter oder an noch späterer Stelle, ebenso

wie die Tätigkeiten selber.

281


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

2.

Das Leben nach reiner Vernunft

Nach diesen Ausführungen über die sittlichen Tätigkeiten, über die

Gemeinschaftsformen und über die Arten der Lust bleibt uns noch die

Aufgabe, in aller Kürze von der Eudämonie zu handeln, da wir diese

doch als den letzten Endzweck für alles Menschliche betrachten. Unsere

Erörterung des Gegenstandes wird sich kürzer fassen können, wenn wir

an das früher von uns Ausgeführte erinnern.

Wir haben ausgemacht, daß die Eudämonie keine ruhende

Beschaffenheit ist; sonst könnte sie auch dem beigelegt werden, der sein

Leben verschläft oder der ein Pflanzenleben führt, und ebenso dem der

die schwersten Unglücksfälle erleidet. Wenn nun dem kein Mensch

zustimmen wird; wenn im Gegenteil die Eudämonie, wie oben dargelegt

worden ist, eher in eine Art der Betätigung zu setzen ist; und wenn nun

von den Arten der Betätigung die einen notgedrungen und um durch sie

anderes zu erreichen betrieben werden, die anderen aber an und für sich

den Gegenstand des Wollens bilden: so muß man die Eudämonie

offenbar zu der Klasse derjenigen Betätigungen zählen, die an und für

sich, und nicht zu denen, die um anderes zu erreichen gewollt werden.

Denn die Eudämonie bedarf nichts, sie genügt sich selbst.

An und für sich aber gewollt werden diejenigen Betätigungen, bei denen

nichts weiter begehrt wird als die Tätigkeit selbst. Dahin nun zählen die

Menschen erstens die der sittlichen Anforderung entsprechenden

Handlungsweisen; denn das Edle und Würdige zu tun gehört zu dem,

was an und für sich gewollt werden soll. Aber sie zählen dahin zweitens

auch von den Arten des Spieles diejenigen, die Vergnügen bereiten; denn

auch diese werden nicht betrieben, um durch sie anderes zu erreichen.

Bringen sie doch eher eine Schädigung als einen Gewinn mit sich, weil

man ihnen zuliebe wohl auch die Sorge für Leib und Vermögen

verabsäumt. Gleichwohl greifen die vom Glück Begünstigten

meistenteils zu diesen Arten des Zeitvertreibs, und die in solchen

Künsten der Erholung besonders Gewandten machen deshalb bei den

Mächtigen der Erde ihr Glück, weil sie sich gerade in dem angenehm zu

282


2.Das Leben nach reiner Vernunft

machen wissen, woran diese ihr Vergnügen finden; solche Leute sind es

eben, die sie brauchen können.

Nun meint man wohl, diese Dinge müßten doch Bestandteile der

Glückseligkeit bilden, weil die Mächtigen und Großen darin ihr

Vergnügen finden. Indes diese Art von Menschen kann man kaum als

Beweismittel gelten lassen. Tugend und Vernunft, die Quellen edler

Betätigung, haben nichts mit Macht und Herrschaft zu schaffen, und

wenn jene Menschen in ihrer Unfähigkeit zum Genüsse reiner und eines

gebildeten Geistes würdiger Freuden zu sinnlichen Genüssen greifen, so

darf man sich deshalb nicht der Meinung hingeben, diese verdienten

wirklich den Vorzug. Meinen doch auch die Kinder, daß dasjenige was

unter ihnen den Vorrang verleiht, das Herrlichste sei. Und so liegt die

Vermutung nahe, daß wie den Kindern anderes für preiswürdig gilt als

den Erwachsenen, das gleiche der Fall sein wird mit Niedriggesinnten

und Edelgesinnten. Wie wir nun vielfach dargelegt haben: dasjenige ist

rühmlich und erfreulich, was den Würdigen als rühmlich und erfreulich

gilt. Für jeden aber bildet diejenige Betätigung den bevorzugtesten

Willensinhalt, die seiner eigentümlichen Beschaffenheit entspricht, und

also für den Edelgesinnten die der sittlichen Gesinnung angemessene

Betätigung.

Also ist die Eudämonie nicht im Spiele zu suchen. Es wäre auch wider

alle Vernunft, daß das Spiel der letzte Zweck sein sollte, und daß man die

Mühen und Schmerzen eines ganzen Lebens um des bloßen Spieles

willen tragen sollte. Denn alles, darf man sagen, ergreifen wir, um ein

anderes dadurch zu erreichen, nur die Eudämonie nicht; sie ist selbst der

Zweck. Daß man sich aber mühen und quälen sollte nur um des Spielens

willen, das wäre doch offenbar eine gar zu törichte und kindische

Vorstellung. Das Spiel dagegen, sofern es dazu dient die ernste

Anstrengung zu fördern, so wie es Anacharsis auffaßte, das darf für das

Richtige gelten. Denn Spielen bedeutet ein Ausruhen, und des

Ausruhens bedarf man, weil man nicht imstande ist sich unausgesetzt zu

mühen. Also nicht der letzte Zweck ist die Erholung; vielmehr sie wird

283


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

vorgenommen damit man nachher in seiner Tätigkeit um so besser

fortfahren könne.

Und so ergibt sich denn, daß das glückselige Leben doch wohl das der

sittlichen Gesinnung gemäße Leben ist; dieses aber ist ein Leben ernster

Tätigkeit und nicht des Spieles. Wir nennen denn auch ernste Tätigkeit

preiswürdiger als die Belustigung, auch wenn sie unterhaltend ist, und wir

bezeichnen jedesmal diejenige Betätigung als die edlere, welche die des

höher stehenden Vermögens und des höher stehenden Menschen ist.

Die Tätigkeit dieses Höherstehenden ist mithin auch die wertvollere und

glückseligere. Sinnliche Befriedigung mag ein Beliebiger und ein Sklave

nicht weniger genießen als der Herrlichste. Anteil an seiner

Glückseligkeit aber gewährt niemand einem Sklaven, wenn er ihm nicht

auch einen Anteil an der entsprechenden Lebensführung gewährt. Denn

nicht in Unterhaltungen von jener Art besteht die Eudämonie, sondern

in den der sittlichen Gesinnung entsprechenden Tätigkeiten. Das haben

wir schon oben dargelegt.

Besteht aber die Eudämonie in der der rechten Beschaffenheit

entsprechenden Betätigung, so liegt nahe, daß es sich dabei um diejenige

innerliche Beschaffenheit handeln wird, die die herrlichste ist, also doch

wohl um die rechte Beschaffenheit dessen, was an uns das Edelste ist.

Mag dieses nun denkende Vernunft, mag es etwas anderes sein, was

seiner Natur nach zur Herrschaft und Leitung und zum bewußten

Ergreifen des Idealen und Göttlichen berufen scheint; mag es an sich ein

Göttliches, oder das in uns am meisten Gottähnliche sein: die Betätigung

eben dieses Herrlichsten gemäß seines ihm eigentümlichen Adelswürde

die vollendete Eudämonie bedeuten.

Daß nun diese Betätigung die reine Betrachtung ist, haben wir dargelegt.

und wir dürfen wohl sagen, daß es wie mit dem vorher Ausgeführten, so

auch mit der Wahrheit der Tatsachen übereinstimmt. Denn unter allen

Betätigungsarten ist diese die herrlichste, wie unter unseren Vermögen

die denkende Vernunft, unter den Objekten aber die der reinen

284


2.Das Leben nach reiner Vernunft

Vernunfterkenntnis entsprechenden die herrlichsten sind. Diese

Betätigungsart ist außerdem die am meisten stetige. Denn in reiner

Betrachtung vermögen wir eher als in irgendeiner Tätigkeit nach außen

stetig zu verharren. Wir sind ferner überzeugt, daß die Eudämonie mit

innerer Befriedigung verbunden sein müsse. Solche Befriedigung gewährt

nach allgemeinem Zugeständnis unter den der rechten inneren

Beschaffenheit entsprechenden Betätigungen am meisten diejenige, die

der Wahrheitserkenntnis gilt. Wenigstens darf man soviel sagen, daß das

Wahrheitsstreben eine Befriedigung von wunderbarer Reinheit und

Zuverlässigkeit gewährt, und es ist ein einleuchtender Satz, daß der

Zustand des Wissens noch größere Freude bereitet als der des Suchens.

Auch was man Selbstgenüge nennt, findet sich am meisten bei der reinen

Betrachtung. Denn die Bedürfnisse des Lebens sind dem Weisen und

Gerechten ebenso nötig wie den übrigen. Sind sie aber mit dergleichen

hinlänglich versehen, so bedarf der Gerechte noch anderer, in bezug auf

welche und in Verbindung mit welchen er seine Gerechtigkeit betätigen

kann, und das gleiche gilt von dem Besonnenen und dem Willensstarken

und jedem anderen. Der Wahrheitsfreund dagegen kann auch für sich

allein der Betrachtung leben, und um so mehr, je mehr er

Wahrheitsfreund ist. Vielleicht ist es noch besser, wenn er gleichgesinnte

Genossen hat, aber gleichwohl, sich selbst genug zu sein, das kommt ihm

am meisten zu.

Und auch das dürfte gelten, daß die reine Betrachtung das einzige ist,

was um seiner selbst willen geliebt wird; denn man hat von ihr weiter

keinen Gewinn als das Betrachten selbst, während man von den äußeren

Tätigkeiten irgendeinen Ertrag, einen größeren oder einen geringeren,

noch neben der Tätigkeit ins Auge faßt. Ferner gilt als ausgemacht, daß

die Eudämonie sich in der Muße finde. Denn den Geschäften geben wir

uns hin zu dem Zwecke, um Muße zu gewinnen, wie wir Krieg führen,

um uns des Friedens zu erfreuen. Die Betätigung praktischer Tugenden

nun dreht sich um Staatsgeschäfte oder kriegerische Aktionen;

Tätigkeiten auf diesen Gebieten aber dürften sich mit der Muße kaum

vertragen, kriegerische Aktionen nun gar vollends. Denn niemand

285


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

begehrt kriegerische Tätigkeit um der kriegerischen Tätigkeit wil en,

nicht einmal die Vorbereitung für den Krieg hat dieses Ziel. Würde man

doch den für überaus blutdürstig halten, der seine Freunde sich deshalb

zu Feinden machen wollte, damit es nur zum Losschlagen und

Blutvergießen komme. Aber auch die Tätigkeit des Staatsmannes ist der

Muße feindlich; auch sie sucht etwas außer der staatsmännischen

Tätigkeit selber Liegendes, Machtstellung und Ruhm oder auch

Glückseligkeit für ihn selbst und für seine Mitbürger, eine Glückseligkeit,

die etwas anderes ist als staatsmännische Tätigkeit, und offenbar auch

eine andere als die, von der wir eben hier handeln.

Erwägt man nun, daß unter den Tätigkeiten, in denen hohe Vorzüge

wirksam werden, diejenigen, die sich um Staat und Krieg drehen, die an

Glanz und Bedeutung hervorragendsten sind, eben diese aber der Muße

feindlich sind, einem äußeren Zwecke zustreben und nicht um ihrer

selbst willen zu begehren sind; erwägt man ferner, daß wohl mit Recht

die Betätigung der denkenden Vernunft, weil sie der reinen Betrachtung

zugewandt ist, an innerem Werte den Vorrang beansprucht, daß sie

keinen Zweck erstrebt, der außer ihr selbst läge, und daß sie eine ihr

eigentümliche Befriedigung mit sich bringt, die selbst wieder die

Betätigung zu steigern vermag; daß das Selbstgenüge aber, das Element

der Muße und Ungestörtheit in ihr, soweit es einem Menschen

zugänglich ist, und alles was sonst noch Attribut eines seligen Lebens

bildet, daß das alles augenscheinlich in dieser Art der Betätigung

vorhanden ist: so darf eben diese als die vollendete Eudämonie eines

Menschen gelten, falls sie nur die normale Dauer eines Menschenlebens

hindurch währt. Denn in dem was zur Eudämonie gehört, gibt es nichts

was nicht vollendet wäre.

Ein Leben dieser Art nun ist herrlicher als daß es der bloß menschlichen

Natur zukäme. Denn nicht sofern einer Mensch ist, wird er solch ein

Leben führen, sondern sofern in ihm etwas Göttliches wohnt. So weit

aber dieses Leben über das mit der sinnlichen Natur verbundene Leben

hervorragt, so weit übertrifft auch diese Form der Betätigung diejenige,

286


2.Das Leben nach reiner Vernunft

die aller sonstigen Vorzüglichkeit gemäß ist. Wenn aber die denkende

Vernunft im Vergleich mit dem Menschen etwas Göttliches ist, so ist

auch das dieser Vernunftgemäße Leben ein göttliches im Vergleich mit

dem menschlichen Leben.

Es soll also nicht, wie die Moralprediger mahnen, wer ein Mensch ist auf

Menschliches gerichtet sein, noch wer sterblich ist sich am Sterblichen

genügen lassen; sondern man soll, soweit es möglich ist, das Unsterbliche

ins Herz fassen und all sein Tun darauf einrichten, daß man lebe

entsprechend dem was in uns das Herrlichste ist. Denn wenn dies auch

dem äußeren Maßstab nach in uns ein Unscheinbares ist, so ist es doch

seiner Macht und seinem Werte nach das bei weitem über alles

Hervorragende. Ja, man darf sagen, daß jeglicher eben dieses Göttliche

selber ist; ist dies doch an ihm sein eigentliches Wesen und sein besseres

Teil. Es wäre also wider die Vernunft, wenn er nicht sein eigenes Leben,

sondern das eines fremden Wesens führen wollte. So wird denn, was wir

früher ausgeführt haben, auch mit dem jetzt Dargelegten

übereinstimmen: was für einen jeden seinem eigentümlichen Wesen nach

das Entsprechende ist, das ist für jeden auch das Wertvollste und

Erfreulichste. Für den Menschen also ist es dasjenige Leben, das der

denkenden Vernunft entspricht, wenn doch diese am meisten der

Mensch selber ist. Dieses Leben ist also auch das glückseligste.

3.

Die moralische Betätigung

Die zweite Stelle nimmt sodann das Leben im Sinne sonstiger

moralischer Beschaffenheiten ein. Die Betätigungsweisen in dieser

Richtung sind die eigentümlich menschlichen. Wir benehmen uns

gegeneinander gerecht, mutig oder sonst der moralischen Anforderung

entsprechend in Geschäften und Angelegenheiten jeder Art, indem wir

auch in unseren Affekten die Linie innehalten, die jedesmal das

Gebührende bezeichnet; und was sich so ergibt, ist offenbar lauter

solches, was der eigentümlich menschlichen Natur entspricht. Darunter

ist mancherlei, was mit der leiblichen Natur des Menschen

287


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

zusammenhängt; vielfach scheint auch die angemessene Haltung des

Charakters in engster Verbindung mit den Affekten zu stehen. Zu der

rechten Haltung des Charakters steht ferner auch die verständige

Einsicht in naher Beziehung und ebenso umgekehrt der Charakter zur

Einsicht, wenn doch die in der Einsicht wirksamen Grundsätze den

rechten Beschaffenheiten des Charakters, und das was im moralischen

Sinne das Rechte ist, dem entspricht, was in der Einsicht lebt. Da sie nun

beide wiederum auch mit den Affekten im Zusammenhange stehen, so

werden sie doch wohl dem aus Leib und Seele bestehenden

zusammengesetzten Wesen zuzuweisen sein, und die Attribute dieses

zusammengesetzten Wesens ebenso wie die ihnen entsprechende

Lebensführung mit ihrer Art von Eudämonie machen das eigentümlich

Menschliche aus, während das was der reinen Vernunft angehört, vom

Leiblichen getrennt ist. Soviel mag hier darüber bemerkt sein; genauer

ins einzelne zu gehen, würde über die Aufgabe, die uns hier beschäftigt,

hinausreichen.

Von der Eudämonie im Sinne der reinen Vernunft darf man wohl sagen,

daß sie der Ausstattung mit äußeren Gütern nur in geringerem Grade

oder doch in geringerem als die dem moralischen Verhalten

entsprechende bedarf. Des Lebens Notdurft mag beide in gleichem

Maße beschäftigen, wenn auch derjenige der sein Leben in den

Geschäften zubringt, sich in höherem Maße um den Leib und was mit

ihm zusammenhängt zu bekümmern hat; das würde aber einen so

großen Unterschied nicht machen. Dagegen ist der Unterschied sehr

groß, was ihre Betätigungsweisen anbetrifft. Ein hochgesinnter Mann

bedarf der äußeren Güter, um seine hohe Gesinnung zu betätigen: ein

gerechter Mann bedarf ihrer, um Empfangenes zu vergelten. Denn das

bloße Wollen ist unerkennbar, und auch Leute ohne gerechte Gesinnung

tun so als wäre es ihre Absicht gerecht zu handeln. Ein mutiger Mann

bedarf der Stärke, wenn er eine Tat im Sinne dieser wertvollen

Eigenschaft vollbringen soll, und ein besonnener Mann bedarf der

Möglichkeit der Unbesonnenheit. Wie sollte man sonst erkennen können

288


3.Die moralische Betätigung

ob jemand mit dieser oder mit anderen edlen Eigenschaften ausgestattet

ist?

Man streitet darüber, ob die Hauptsache bei der moralischen

Beschaffenheit eines Menschen die innere Gesinnung oder die äußeren

guten Werke sind. Erforderlich dafür ist beides, und soll die Moralität

vollkommen sein, so muß sie offenbar in beiden Formen zur

Erscheinung kommen. Für die äußeren Handlungen wird an äußeren

Mitteln vieles erfordert, und je bedeutender und herrlicher jene sind,

desto mehr. Dagegen bedarf der der reinen Betrachtung Lebende nichts

dergleichen für seine Tätigkeit; ja man möchte sagen: die äußeren Güter

bilden für die reine Betrachtung eher eine Störung. Indessen, sofern er

ein Mensch ist und mit vielen zusammenlebt, entscheidet auch er sich für

ein tätiges Leben im Sinne moralischer Handlungsweisen, und so wird

denn auch er jene Dinge gebrauchen, um als Mensch unter Menschen zu

leben.

Daß demgegenüber die vollkommene Eudämonie eine Betätigung des

kontemplativem Vermögens ist, wird auch aus folgendem deutlich

werden. Die Götter stellt man sich doch vor als im höchsten Grade selig

und vollkommen. Welche Art von Betätigung soll man nun wohl ihnen

zuschreiben? Etwa Handlungen der Gerechtigkeit? Es wäre aber doch

lächerlich die Götter sich vorzustellen, wie sie Tauschgeschäfte machen,

ein Depositum zurückerstatten oder andere ähnliche Geschäfte

betreiben. Oder Handlungen der Tapferkeit, so daß sie in Schrecknissen

standhielten und Gefahren beständen, weil das edle Handlungen sind?

Oder Handlungen der Freigebigkeit? Wem sollen sie denn geben? Und

ist es nicht töricht ihnen den Besitz von barem Gelde oder dergleichen

zuzuschreiben? Was soll man aber bei ihnen unter Betätigungen idealer

Gesinnung verstehen? Wäre es nicht eine grobsinnliche Anschauung, sie

deshalb zu preisen, weil sie niedrigen Begierden nicht zugänglich sind?

Und wenn wir so alles einzelne durchgehen, immer würde das Ergebnis

das sein, daß ein handelndes Leben für die Götter zu niedrig und ihrer

nicht würdig wäre. Und doch stellen sich alle vor, daß die Götter leben

289


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

und also auch daß sie tätig sind, nicht etwa daß sie schlafen wie

Endymion. Wenn man aber dem Lebenden das Tätigsein nach außen

und noch mehr das äußere Hervorbringen abnimmt, was bleibt dann

übrig als die reine Betrachtung? Die Wirksamkeit Gottes, die an Seligkeit

alles übertrifft, wird also in der reinen Betrachtung bestehen, und von

den menschlichen Wirksamkeiten wird diejenige mit der größten

Glückseligkeit verbunden sein, die jener am nächsten verwandt ist.

Man sieht das ferner auch daraus, daß die übrigen lebenden Wesen an

der Eudämonie keinen Anteil haben, weil ihnen eine derartige

Wirksamkeit vollkommen versagt bleibt. Der Götter Leben ist ganz und

gar selig; das Leben des Menschen ist es nur so weit, als ihm ein

Ebenbild einer derartigen Wirksamkeit zugänglich ist. Von den übrigen

Lebewesen kommt keinem Eudämonie zu, weil es in keiner Weise an der

reinen Betrachtung teil hat. So weit sich die reine Betrachtung erstreckt,

so weit erstreckt sich auch die Eudämonie. Den Wesen, denen die reine

Betrachtung in höherem Maße zukommt, kommt auch die Eudämonie in

höherem Maße zu, nicht als bloßes Anhängsel, sondern gemäß dem

Wesen der reinen Betrachtung; denn diese hat ihre Herrlichkeit an sich

selbst. Und so erweist sich denn die Eudämonie als ein Zustand der

Kontemplation.

Nun wird ja allerdings der Mensch als Mensch auch des äußeren

Wohlergehens bedürfen. Denn die Naturausstattung ist für sich nicht

ausreichend, um die Tätigkeit der reinen Betrachtung zuzulassen; es muß

auch der Leib in rechter Beschaffenheit sein, er muß Nahrung und

sonstige Pflege genießen. Dennoch darf man sich nicht der Meinung

hingeben, daß jemand, um sich des Zustandes der Eudämonie zu

erfreuen, wenn es doch nicht möglich ist ganz ohne die äußeren Güter

glücklich zusein, deshalb vieler und umfangreicher Dinge bedürfe. Denn

daß einer ein volles Genüge und die Möglichkeit der Betätigung habe,

liegt nicht an dem großen Überschwang; man kann ganz wohl den Adel

der Seele bewähren auch ohne daß man Länder und Meere beherrscht,

und auch mit mäßigen Mitteln kann einer im Sinne der sittlichen

290


3.Die moralische Betätigung

Anforderung tätig sein. Das lehrt deutlich genug die tägliche Erfahrung.

Sie zeigt, daß oft ein einfacher Privatmann nicht in geringerem, sondern

eher in höherem Maße pflichtmäßig das Seine tut als die Großen dieser

Erde. Es genügt völlig, wenn man gerade nur so viel hat; denn selig ist

das Leben dessen, der seine sittliche Gesinnung wirksam betätigen darf.

So hat auch Solon den Begriff des glücklichen Menschen wohl

zutreffend bezeichnet, wenn er sagt, glücklich sei, wer mit äußeren

Gütern mäßig ausgestattet, die edelsten Taten, / was er darunter

verstand, / vollbracht und ein Leben der Selbstbeherrschung geführt

habe. Denn es ist ganz wohl möglich, bei mäßigem Besitz seine Pflicht

und Schuldigkeit zu tun. Auch bei Anaxagoras hat man den Eindruck

daß er nicht den Reichen und nicht den Mächtigen als den Glücklichen

betrachtet, wenn er sagt, es würde ihn nicht verwundern, wenn solch

einer beim großen Haufen eine lächerliche Figur wäre. Denn die Masse

urteilt nach dem Äußeren, das sie allein wahrzunehmen vermag. So

dürfen wir denn annehmen, daß die Ansichten der erleuchtetsten Geister

mit unseren Ausführungen übereinkommen, und eine solche

Übereinstimmung bedeutet immerhin eine Bestätigung. Allerdings, die

Wahrheit in Fragen des praktischen Lebens wird erst erwiesen auf

Grund der erfahrungsmäßigen Tatsachen; denn diese bilden die

entscheidende Probe. Was wir vorher dargelegt haben, das muß man

darum prüfen. Indem man es an der Wirklichkeit des Lebens mißt.

Stimmt es mit der Wirklichkeit, so muß man es gelten lassen; steht es

dazu im Widerspruch, so darf man es für leeres Gerede halten.

Wer der Vernunft gemäß tätig ist und die Vernunft in sich pflegt, den

darf man als den Menschen in der herrlichsten Lage und als den Liebling

der Götter betrachten. Denn wenn die Götter irgendwie sich um die

menschlichen Dinge bekümmern, wie es doch die allgemeine Ansicht ist,

so ist es auch eine vernünftige Annahme, daß sie an dem ihre Freude

haben, was das Herrlichste und das ihnen Verwandteste ist, / dies aber

wird doch wohl die Vernunft sein, / und daß sie denjenigen, die dies am

meisten lieben und schätzen, mit Gutem vergelten, als solchen die nach

dem trachten was den Göttern wohlgefällig ist, und einen rechten und

291


IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens

löblichen Wandel führen. Daß alles dies sich im höchsten Grade bei dem

Menschen von erleuchteter Vernunft findet, ist nicht zu verkennen; also

ist dieser der Liebling der Götter, und damit wird derselbe naturgemäß

auch der höchsten Eudämonie genießen. Und so ersehen wir denn auch

daraus, daß der Mensch mit erleuchteter Vernunft der glückseligste ist.

4.

Staat, Gesetz, Zwang im Dienste des sittlichen Lebens

Wenn wir nun so über diese Dinge und über die sittlichen

Beschaffenheiten, wenn wir auch über die sittlichen Gemeinschaften und

über die Lustgefü


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