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Subtitle: Deutsche Übersetzung von Adolf Lasson (1909)
Classic, 2008, 300 Pages
Author: Aristoteles
Subject: Philosophy - Philosophy of the Ancient World
Details
Year: 2008
Pages: 300
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-21810-3
ISBN (Book): 978-3-640-21812-7
File size: 2202 KB
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Abstract
Die »Nikomachische Ethik« entstand vermutlich im letzten Lebensabschnitt von Aristoteles, also in den Jahren vor 322 vor Chr. Erstdruck in lateinischer Übersetzung: Straßburg (vor 10.4.1496). Erstdruck des griechischen Originals: Venedig 1498. Erste vollständige deutsche Übersetzung durch Daniel Jenisch, Danzig 1791. Der Text folgt der deutschen Übersetzung durch Adolf Lasson von 1909. Die Überschriften stammen vom Übersetzer. Die Gliederungeebenen wurden angeglichen.
Fulltext (computer-generated)
Aristoteles
Nikomachische Ethik
(Êthika nikomacheia)
[Die »Nikomachische Ethik« entstand vermutlich im letzten
Lebensabschnitt von Aristoteles, also in den Jahren vor 322 vor Chr.
Erstdruck in lateinischer Übersetzung: Straßburg (vor 10.4.1496).
Erstdruck des griechischen Originals: Venedig 1498. Erste vollständige
deutsche Übersetzung durch Daniel Jenisch, Danzig 1791.]
Der Text folgt der deutschen Übersetzung durch Adolf Lasson von 1909.
Die Überschriften stammen vom Übersetzer.
Aristoteles (griechisch
o, * 384 v. Chr. in Stageira (Stagira)
auf der Halbinsel Chalkidike; 322 v. Chr. in Chalkis auf der Insel
Euboia)
2
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung 7
1. Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck 7
2. Form und Abzweckung der Behandlung des Gegenstandes 9
Einleitung 11
1. Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens 11
2. Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie 18
I. Teil - Die sittliche Anforderung 34
I. Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung 34
1. Die Trefflichkeit eines Menschen 34
2. Gewöhnung und Erziehung 37
3. Verstandesbildung und Fertigkeit 45
4. Fertigkeit und rechtes Maß 49
II. Das freie und das unfreie Handeln 57
1. Zwang und Irrtum 57
2. Vorsatz und Überlegung 62
3. Der Willensinhalt 68
4. Das freie Wollen 69
III. Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung 74
1. Willensstärke gegenüber dem Trieb 74
A. Mannhaftigkeit und tapferer Mut 74
a) Das Wesen 74
b) Abarten 78
c) Rechter Mut von vollkommener Art 82
3
B. Besonnenheit 83
a) Lust und Schmerz 83
b) Begehren und Vernunft 86
2. Das Verhalten zu den äußeren Gütern 89
A. Verhalten zu Geld und Geldeswert 89
a) Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze 89
b) Die hochherzige Gesinnung und ihre Gegensätze 97
B. Verhalten zu Ehre und Wirkungskreis 101
a) Die hochstrebende Gesinnung und ihre Gegensätze 101
b) Die bescheidene Gesinnung 107
3. Verhalten zu den anderen Menschen im Umgang 109
a) Gelassenheit 109
b) Freundlichkeit 111
c) Wahrhaftigkeit 113
d) Heiterkeit 116
e) Schamhaftigkeit 118
4. Verhalten im Verkehr der Güter, Gerechtigkeit 119
A. Subjektive Gerechtigkeit 119
a) Gerechte und ungerechte Gesinnung 119
b) Gerechtigkeit in weiterem und engerem Sinne 123
B. Das objektiv Gerechte 126
a) Das Gerechte im Austeilen 126
b) Das Gerechte im Wiederherstellen 128
c) Vergeltung, Austausch 131
C. Das Rechtsgesetz 136
a) Das Recht im Staat und in der Familie 136
b) Formelles und Materielles Recht 138
c) Das Unrecht 140
d) Unrecht gegen den Einwilligenden 143
e) Rechtliche Gesinnung 145
f) Das Rechtssubjekt 147
g) Billigkeit 147
h) Unrecht der Person wider sich selbst 149
4
II. Teil. Das sittliche Subjekt 152
I. Verstandesbildung 152
1. Der Intellekt und seine Vermögen 152
2. Überlegung und Vorsatz 153
3. Die Formen intellektueller Betätigung 155
4. Praktische Einsicht 161
5. Intellektuelle Bildung und Sittlichkeit 168
II. Willensbildung 174
1. Sittlicher und unsittlicher Wille 174
2. Wille und Intellekt 176
A. Die Schwierigkeiten der Frage 176
B. Die Art des Wissens 179
3. Der Wille im Verhältnis zu Affekten und Begierden 183
A. Arten von Lust und Unlust 183
B. Leidenschaft und Lust 188
C. Grade der Wil ensstärke 191
D. Böser Wille und schwacher Wille 194
E. Wahre und falsche Willensstärke 195
III. Gefühlsbildung 199
1. Kritik herrschender Ansichten 200
2. Die Gefühle und die Tätigkeit 203
3. Edle und niedere Gefühle 205
5
III. Teil. Die menschlichen Gemeinschaften 209
1. Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft 209
2. Arten der Verbindung zwischen den Menschen 211
A. Gründe der Befreundung 211
B. Unterschiede in den Befreundungsverhältnissen 212
3. Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis 225
A. Allgemein 225
B. Im Staate 227
C. In der Familie 231
D. In der wirtschaftlichen Gemeinschaft 233
E. Austausch ohne Entgelt 239
4. Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend 242
A. Das Maß der Verpflichtung 242
B. Die Auflösung freundschaftlicher Beziehungen 244
C. Selbstliebe und Nächstenliebe 246
5. Freundschaftsähnliche Verhältnisse 249
A. Wohlwollen 249
B. Eintracht 250
C. Wohltäter und Empfänger 252
D. Selbstliebe 254
6. Das Bedürfnis nach Freunden 258
A. Im Glück 258
B. Die rechte Zahl der Freunde 262
C. Freunde im Glück und im Unglück 264
D. Die Freundschaft als Lebensgemeinschaft 265
6
IV. Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens 267
1. Der sittliche Wert der Gefühle 267
A. Verschiedenheit des Urteils über den Wert der Lustgefühle 267
B. Die Bedeutung der Lustgefühle für das tätige Leben 275
2. Das Leben nach reiner Vernunft 281
3. Die moralische Betätigung 286
4. Staat, Gesetz, Zwang im Dienste des sittlichen Lebens 291
7
Vorbemerkung
1.
Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck
Alle künstlerische und allewissenschaftliche Tätigkeit, ebenso wie alles
praktische Verhalten und jeder erwählte Beruf hat nach allgemeiner
Annahme zum Ziele irgendein zu erlangendes Gut. Man hat darum das
Gute treffend als dasjenige bezeichnet, was das Ziel alles Strebens bildet.
Indessen, es liegt die Einsicht nahe, daß zwischen Ziel und Ziel ein
Unterschied besteht. Das Ziel liegt das eine Mal in der Tätigkeit selbst,
das andere Mal noch neben der Tätigkeit in irgendeinem durch sie
hervorzubringenden Gegenstand. Wo aber neben der Betätigung noch
solch ein weiteres erstrebt wird, da ist das hervorzubringende Werk der
Natur der Sache nach von höherem Werte als die Tätigkeit selbst.
Wie es nun eine Vielheit von Handlungsweisen, von künstlerischen und
wissenschaftlichen Tätigkeiten gibt, so ergibt sich demgemäß auch eine
Vielheit von zu erstrebenden Zielen. So ist das Ziel der ärztlichen Kunst
die Gesundheit, dasjenige der Schiffsbaukunst das fertige Fahrzeug, das
der Kriegskunst der Sieg und das der Haushaltungskunst der Reichtum.
Wo nun mehrere Tätigkeiten in den Dienst eines einheitlichen
umfassenderen Gebietes gestellt sind, wie die Anfertigung der Zügel und
der sonstigen Hilfsmittel für Berittene der Reitkunst, die Reitkunst selbst
aber und alle Arten militärischer Übungen dem Gebiete der Kriegskunst,
und in ganz gleicher Weise wieder andere Tätigkeiten dem Gebiete
anderer Künste zugehören: da ist das Ziel der herrschenden Kunst
jedesmal dem der ihr untergeordneten Fächer gegenüber das höhere und
bedeutsamere; denn um jenes willen werden auch die letzteren betrieben.
In diesem Betracht macht es dann keinen Unterschied, ob das Ziel für
die Betätigung die Tätigkeit selbst bildet, oder neben ihr noch etwas
anderes, wie es in den angeführten Gebieten der Tätigkeit wirklich der
Fall ist.
8
1.Die Stufenleiter der Zwecke und der höchste Zweck
Gibt es nun unter den Objekten, auf die sich die Betätigung richtet, ein
Ziel, das man um seiner selbst willen anstrebt, während man das übrige
um jenes willen begehrt; ist es also so, daß man nicht alles um eines
anderen willen erstrebt, / denn damit würde man zum Fortgang ins
Unendliche kommen und es würde mithin alles Streben eitel und sinnlos
werden /: so würde offenbar dieses um seiner selbst willen Begehrte das
Gute, ja das höchste Gut bedeuten. Müßte darum nicht auch die
Kenntnis desselben für die Lebensführung von ausschlaggebender
Bedeutung sein, und wir, den Schützen gleich, die ein festes Ziel vor
Augen haben, dadurch in höherem Grade befähigt werden, das zu
treffen, was uns not ist? Ist dem aber so, so gilt es den Versuch,
wenigstens im Umriß darzulegen, was dieses Gut selber seinem Wesen
nach ist und unter welche Wissenschaft oder Fertigkeit es einzuordnen
ist. Es liegt nahe anzunehmen, daß es die dem Range nach höchste und
im höchsten Grade zur Herrschaft berechtigte Wissenschaft sein wird,
wohin sie gehört. Als solche aber stellt sich die Wissenschaft vom Staate
dar. Denn sie ist es, welche darüber zu bestimmen hat, was für
Wissenschaften man in der Staatsgemeinschaft betreiben, welche von
ihnen jeder einzelne und bis wie weit er sie sich aneignen soll. Ebenso
sehen wir, daß gerade die Fertigkeiten, die man am höchsten schätzt, in
ihr Gebiet fallen: so die Künste des Krieges, des Haushalts, der
Beredsamkeit. Indem also die Wissenschaft vom Staate die andern
praktischen Wissenschaften in ihren Dienst zieht und weiter gesetzlich
festsetzt, was man zu tun, was man zu lassen hat, so umfaßt das Ziel,
nach dem sie strebt, die Ziele der anderen Tätigkeiten mit, und mithin
wird ihr Ziel dasjenige sein, was das eigentümliche Gut für den
Menschen bezeichnet. Denn mag dieses auch für den einzelnen und für
das Staatsganze dasselbe sein, so kommt es doch in dem Ziele, das der
Staat anstrebt, umfassender und vollständiger zur Erscheinung, sowohl
wo es sich um das Erlangen, wie wo es sich um das Bewahren handelt.
Denn erfreulich ist es gewiß auch, wenn das Ziel bloß für den einzelnen
erreicht wird; schöner aber und göttlicher ist es, das Ziel für ganze
Völker und Staaten zu verfolgen. Das nun aber gerade ist es, wonach
9
Vorbemerkung
unsere Wissenschaft strebt; denn sie handelt vom staatlichen Leben der
Menschen.
2.
Form und Abzweckung der Behandlung des
Gegenstandes
Was die Behandlung des Gegenstandes anbetrifft, so muß man sich
zufrieden geben, wenn die Genauigkeit jedesmal nur so weit getrieben
wird, wie der vorliegende Gegenstand es zuläßt. Man darf nicht in allen
Disziplinen ein gleiches Maß von Strenge anstreben, sowenig wie man es
bei allen gewerblichen Arbeiten dürfte. Das Sittliche und Gerechte, die
Gegenstände also, mit denen sich die Wissenschaft vom staatlichen
Leben beschäftigt, gibt zu einer großen Verschiedenheit
auseinandergehender Auffassungen Anlaß, so sehr, daß man wohl der
Ansicht begegnet, als beruhe das alles auf bloßer Menschensatzung und
nicht auf der Natur der Dinge. Ebensolche Meinungsverschiedenheit
herrscht aber auch über die Güter der Menschen, schon deshalb, weil sie
doch vielen auch zum Schaden ausgeschlagen sind. Denn schon so
mancher ist durch den Reichtum, andere sind durch kühnen Mut ins
Verderben gestürzt worden. Man muß also schon für lieb nehmen, wenn
bei der Behandlung derartiger Gegenstände und der Ableitung aus
derartigem Material die Wahrheit auch nur in gröberem Umriß zum
Ausdruck gelangt, und wenn bei der Erörterung dessen, was in der Regel
gilt und bei dem Ausgehen von ebensolchen Gründen auch die daraus
gezogenen Schlüsse den gleichen Charakter tragen. Und in demselben
Sinne muß man denn auch jede einzelne Ausführung von dieser Art
aufnehmen. Denn es ist ein Kennzeichen eines gebildeten Geistes, auf
jedem einzelnen Gebiete nur dasjenige Maß von Strenge zu fordern, das
die eigentümliche Natur des Gegenstandes zuläßt. Es ist nahezu
dasselbe: einem Mathematiker Gehör schenken, der an die Gefühle
appelliert, und von einem Redner verlangen, daß er seine Sätze in
strenger Form beweise.
10
2.Form und Abzweckung der Behandlung des Gegenstandes
Jeder hat ein sicheres Urteil auf dem Gebiete, wo er zu Hause ist, und
über das dahin Einschlagende ist er als Richter zu hören. Über jegliches
im besonderen also urteilt am besten der gebildete Fachmann, allgemein
aber und ohne Einschränkung derjenige, der eine universelle Bildung
besitzt. Darum sind junge Leute nicht die geeigneten Zuhörer bei
Vorlesungen über das staatliche Leben. Sie haben noch keine Erfahrung
über die im Leben vorkommenden praktischen Fragen; auf Grund dieser
aber und betreffs dieser wird die Untersuchung geführt. Indem sie ferner
geneigt sind, sich von ihren Affekten bestimmen zu lassen, bleiben die
Vorlesungen für sie unfruchtbar und nutzlos; denn das Ziel derselben ist
doch nicht bloße Kenntnis, sondern praktische Betätigung. Dabei macht
es keinen Unterschied, daß einer jung ist bloß an Jahren oder unreif
seiner Innerlichkeit nach. Denn nicht an der Zeit liegt die
Unzulänglichkeit, sondern daran, daß man sich von Sympathien und
Antipathien leiten läßt und alles einzelne in ihrem Lichte betrachtet.
Leuten von dieser Art helfen alle Kenntnisse ebensowenig wie denen,
denen es an Selbstbeherrschung mangelt. Dagegen kann denen, die ihr
Begehren vernünftig regeln und danach auch handeln, die Wissenschaft
von diesen Dingen allerdings zu großem Nutzen gereichen.
Dies mag als Vorbemerkung dienen, um zu zeigen, wer der rechte Hörer,
welches die rechte Weise der Auffassung, und was eigentlich unser
Vorhaben ist.
11
Einleitung
1.
Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens
Wir kommen nunmehr auf unseren Ausgangspunkt zurück. Wenn doch
jede Wissenschaft wie jedes praktische Vorhaben irgendein Gut zum
Ziele hat, so fragt es sich: was ist es für ein Ziel, das wir als das im
Staatsleben angestrebte bezeichnen, und welches ist das oberste unter
allen durch ein praktisches Verhalten zu erlangenden Gütern? In dem
Namen, den sie ihm geben, stimmen die meisten Menschen so ziemlich
überein. Sowohl die Masse wie die vornehmeren Geister bezeichnen es
als die Glückseligkeit, die Eudämonie, und sie denken sich dabei,
glückselig sein sei dasselbe wie ein erfreuliches Leben führen und es gut
haben. Dagegen über die Frage nach dem Wesen der Glückseligkeit
gehen die Meinungen weit auseinander, und die große Masse urteilt
darüber ganz anders als die höher Gebildeten. Die einen denken an das
Handgreifliche und vor Augen Liegende, wie Vergnügen, Reichtum oder
hohe Stellung, andere an ganz anderes; zuweilen wechselt auch die
Ansicht darüber bei einem und demselben. Ist einer krank, so stellt er
sich die Gesundheit, leidet er Not, den Reichtum als das höchste vor. Im
Gefühle der eigenen Unzulänglichkeit staunen manche Leute diejenigen
an, die in hohen Worten ihnen Unverständliches reden. Von manchen
wurde die Ansicht vertreten, es gebe neben der Vielheit der realen Güter
noch ein anderes, ein Gutes an sich, das für jene alle den Grund abgebe,
durch den sie gut wären.
Alle diese verschiedenen Ansichten zu prüfen würde selbstverständlich
ein überaus unfruchtbares Geschäft sein; es reicht völlig aus, nur die
gangbarsten oder diejenigen, die noch am meisten für sich haben, zu
berücksichtigen. Dabei dürfen wir nicht außer acht lassen, daß ein
Unterschied besteht zwischen den Verfahrungsweisen, die von den
Prinzipien aus, und denen, die zu den Prinzipien hinleiten. Schon Plato
erwog diesen Punkt ernstlich und untersuchte, ob der Weg, den man
einschlage, von den Prinzipien ausgehe oder zu den Prinzipien hinführe,
12
1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens
gleichsam wie die Bewegung in der Rennbahn von den Kampfrichtern
zum Ziele oder in umgekehrter Richtung geht. Ausgehen nun muß man
von solchem was bekannt ist; bekannt aber kann etwas sein in doppeltem
Sinn: es ist etwas entweder uns bekannt oder es ist schlechthin bekannt.
Wir müssen natürlich ausgehen von dem, was uns bekannt ist. Deshalb
ist es erforderlich, daß einer, der den Vortrag über das Sittliche und das
Gerechte, überhaupt über die das staatliche Leben betreffenden Themata
mit Erfolg hören will, ein Maß von sittlicher Charakterbildung bereits
mitbringe. Denn den Ausgangspunkt bildet die Tatsache, und wenn diese
ausreichend festgestellt ist, so wird das Bedürfnis der Begründung sich
gar nicht erst geltend machen. Ein so Vorgebildeter aber ist im Besitz der
Prinzipien oder eignet sie sich doch mit Leichtigkeit an. Der aber, von
dem keines von beiden gilt, mag sich des Hesiodos Worte gesagt sein
lassen:
Der ist der allerbeste, der selber alles durchdenket;
Doch ist wacher auch der, der richtigem Rate sich anschließt.
Aber wer selbst nicht bedenkt und was er von andern vernommen
Auch nicht zu Herzen sich nimmt, ist ein ganz unnützer Geselle.
Wir kehren nunmehr zurück zu dem, wovon wir abgeschweift sind.
Unter dem Guten und der Glückseligkeit versteht im Anschluß an die
tägliche Erfahrung der große Haufe und die Leute von niedrigster
Gesinnung die Lustempfindung, und zwar wie man annehmen möchte,
nicht ohne Grund. Sie haben deshalb ihr Genüge an einem auf den
Genuß gerichteten Leben. Denn es gibt drei am meisten
hervorstechende Arten der Lebensführung: die eben genannte, dann das
Leben in den Geschäften und drittens das der reinen Betrachtung
gewidmete Leben. Der große Haufe bietet das Schauspiel, wie man mit
ausgesprochenem Knechtssinn sich ein Leben nach der Art des lieben
Viehs zurecht macht; und der Standpunkt erringt sich Ansehen, weil
manche unter den Mächtigen der Erde Gesinnungen wie die eines
Sardanapal teilen. Die vornehmeren Geister, die zugleich auf das
Praktische gerichtet sind, streben nach Ehre; denn diese ist es doch
13
Einleitung
eigentlich, die das Ziel des in den Geschäften aufgehenden Lebens
bildet. Indessen, auch dieses ist augenscheinlich zu äußerlich, um für das
Lebensziel, dem wir nachforschen, gelten zu dürfen. Dort hängt das Ziel,
wie man meinen möchte, mehr von denen ab, die die Ehre erweisen, als
von dem, der sie empfängt; unter dem höchsten Gute aber stellen wir
uns ein solches vor, das dem Subjekte innerlich und unentreißbar
zugehört. Außerdem macht es ganz den Eindruck, als jage man der Ehre
deshalb nach, um den Glauben an seine eigene Tüchtigkeit besser nähren
zu können; wenigstens ist die Ehre, die man begehrt, die von seiten der
Einsichtigen und derer, denen man näher bekannt ist, und das auf
Grund bewiesener Tüchtigkeit. Offenbar also, daß nach Ansicht dieser
Leute die Tüchtigkeit doch den höheren Wert hat selbst der Ehre
gegenüber. Da könnte nun einer wohl zu der Ansicht kommen, das
wirkliche Ziel des Lebens in den Geschäften sei vielmehr diese
Tüchtigkeit. Indessen auch diese erweist sich als hinter dem Ideal
zurückbleibend. Denn man könnte es sich immerhin als möglich
vorstellen, daß jemand, der im Besitze der Tüchtigkeit ist, sein Leben
verschlafe oder doch nie im Leben von ihr Gebrauch mache, und daß es
ihm außerdem recht schlecht ergehe und er das schwerste Leid zu
erdulden habe. Wer aber ein Leben von dieser Art führt, den wird
niemand glücklich preisen, es sei denn aus bloßer Rechthaberei, die
hartnäckig auf ihrem Satz besteht. Doch genug davon, über den
Gegenstand ist in der populären Literatur ausreichend verhandelt
worden.
Die dritte Lebensrichtung ist die der reinen Betrachtung gewidmete; über
sie werden wir weiterhin handeln. Das Leben dagegen zum Erwerb von
Geld und Gut ist ein Leben unter dem Zwange, und Reichtum ist
sicherlich nicht das Gut, das uns bei unserer Untersuchung vorschwebt.
Denn er ist bloßes Mittel, und wertvoll nur für anderes. Deshalb möchte
man statt seiner eher die oben genannten Zwecke dafür nehmen; denn
sie werden um ihrer selbst willen hochgehalten. Doch offenbar sind es
auch diese nicht; gleichwohl ist man mit Ausführungen gegen sie
14
1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens
verschwenderisch genug umgegangen. Wir wollen uns dabei nicht länger
aufhalten.
Förderlicher wird es doch wohl sein, jetzt das Gute in jener Bedeutung
der Allgemeinheit ins Auge zu fassen und sorgsam zu erwägen, was man
darunter zu verstehen hat, mag auch einer solchen Untersuchung
manches in uns widerstreben, weil es teure und verehrte Männer sind,
die die Ideenlehre aufgestellt haben. Indessen, man wird uns darin
zustimmen, daß es doch wohl das Richtigere und Pflichtmäßige ist, wo es
gilt für die Wahrheit einzutreten, auch die eigenen Sätze aufzugeben, und
das erst recht, wenn man ein Philosoph ist. Denn wenn uns gleich beides
lieb und wert ist, so ist es doch heilige Pflicht, der Wahrheit vor allem die
Ehre zu geben.
Die Denker, welche jene Lehre aufgestellt haben, haben Ideen nicht
angenommen für diejenigen Dinge, bei denen sie eine bestimmte
Reihenfolge des Vorangehenden und des Nachfolgenden aufstellten; das
ist der Grund, weshalb sie auch für die Zahlen keine Idee gesetzt haben.
Der Begriff des Guten nun kommt vor unter den Kategorien der
Substanz, der Qualität und der Relation; das was an sich, was Substanz
ist, ist aber seiner Natur nach ein Vorangehendes gegenüber dem
Relativen; denn dieses hat die Bedeutung eines Nebenschößlings und
einer Bestimmung an dem selbständig Seienden. Schon aus diesem
Grunde könnte es keine gemeinsame Idee des Guten über allem
einzelnen Guten geben.
Nun spricht man aber weiter vom Guten in ebenso vielen Bedeutungen
wie man vom Seienden spricht. Es wird etwas als gut bezeichnet im
Sinne des substantiell Seienden wie Gott und die Vernunft, im Sinne der
Qualität wie wertvolle Eigenschaften, im Sinne der Quantität wie das
Maßvolle, im Sinne der Relation wie das Nützliche, im Sinne der Zeit wie
der rechte Augenblick, im Sinne des Ortes wie ein gesunder Aufenthalt,
und so weiter. Auch daraus geht hervor, daß das Gute nicht als ein
Gemeinsames, Allgemeines und Eines gefaßt werden kann. Denn dann
15
Einleitung
würde es nicht unter sämtlichen Kategorien, sondern nur unter einer
einzigen aufgeführt werden.
Da es nun ferner für das Gebiet einer einzelnen Idee auch jedesmal eine
einzelne Wissenschaft gibt, so müßte es auch für alles was gut heißt eine
einheitliche Wissenschaft geben. Es gibt aber viele Wissenschaften, die
vom Guten handeln. Von dem, was einer einzigen Kategorie angehört,
wie vom rechten Augenblick, handelt mit Bezug auf den Krieg die
Strategik, auf die Krankheit die Medizin; das rechte Maß aber bestimmt,
wo es sich um die Ernährung handelt, die Medizin, und wo um
anstrengende Übungen, die Gymnastik.
Andererseits könnte man fragen, was die Platoniker denn eigentlich mit
dem Worte »an sich« bezeichnen wol en, das sie jedesmal zu dem
Ausdruck hinzufügen. Ist doch in dem »Menschen-an-sich« und dem
Menschen ohne Zusatz der Begriff des Menschen einer und derselbe.
Denn sofern es beidemale »Mensch« heißt, unterscheiden sich beide
durch gar nichts, und wenn das hier gilt, so gilt es auch für die
Bezeichnung als Gutes. Wenn aber damit gemeint ist, daß etwas ein
Ewiges sei, so wird es auch dadurch nicht in höherem Maße zu einem
Guten; gerade wie etwas was lange dauert deshalb noch nicht in
höherem Grade ein Weißes ist, als das was nur einen Tag dauert.
Größere Berechtigung möchte man deshalb der Art zuschreiben, wie die
Pythagoreer die Sache aufgefaßt haben, indem sie das Eins in die eine
der beiden Reihen von Gegensätzen einordneten und zwar in dieselbe,
wo auch das Gute steht, und ihnen scheint sich in der Tat auch
Speusippos angeschlossen zu haben.
Indessen, dafür wird sich ein andermal der Platz finden. Dagegen stellt
sich dem eben von uns Ausgeführten ein Einwurf insofern entgegen, als
man erwidert: die Aussagen der Platoniker seien ja gar nicht von allem
gemeint was gut ist, sondern es werde nur alles das als zu einer Art
gehörig zusammengefaßt, was man um seiner selbst willen anstrebt und
werthält; das aber was diese Dinge hervorbringt oder ihrer Erhaltung
16
1.Verschiedene Auffassungen vom Zweck des Lebens
dient oder was das Gegenteil von ihnen verhütet, werde eben nur aus
diesem Grunde und also in anderem Sinne gut genannt. Daraus würde
denn hervorgehen, daß man vom Guten in doppelter Bedeutung spricht,
einerseits als von dem Guten an sich, andererseits als von dem was zu
diesem dient. Wir wollen also das an sich Gute und das bloß zum an sich
Guten Behilfliche auseinanderhalten und untersuchen, ob denn auch nur
jenes unter eine einzige Idee fällt. Wie beschaffen also müßte wohl
dasjenige sein, was man als Gutes-an-sich anerkennen soll? Sind es etwa
die Gegenstände, die man auch als für sich allein bestehende anstrebt,
wie das Verständigsein, das Sehen, oder wie manche Arten der Lust und
wie Ehrenstellen? Denn wenn man diese auch als Mittel für ein anderes
anstrebt, so wird man sie doch zu dem rechnen dürfen, was an sich gut
ist. Oder gehört dahin wirklich nichts anderes als die Idee des Guten?
Dann würde sich ein Artbegriff ohne jeden Inhalt ergeben. Zählen
dagegen auch die vorher genannten Dinge zu dem Guten-an-sich, so
wird man verpflichtet sein, den Begriff des Guten in Ihnen allen als
denselbigen so aufzuzeigen, wie die weiße Farbe im Schnee und im
Bleiweiß dieselbe ist. Bei der Ehre, der Einsicht und der Lust aber ist der
Begriff gerade insofern jedesmal ein ganz anderer und verschiedener, als
sie Gutes vorstellen sollen. Mithin ist das Gute nicht ein alledem
Gemeinsames und unter einer einheitlichen Idee Befaßtes.
Aber in welchem Sinne wird denn nun das Wort »gut« gebraucht? Es
sieht doch nicht so aus, als stände durch bloßen Zufall das gleiche Wort
für ganz verschiedene Dinge. Wird es deshalb gebraucht, weil das
Verschiedene, das darunter befaßt wird, aus einer gemeinsamen Quelle
abstammt? oder weil alles dahin Gehörige auf ein gemeinsames Ziel
abzweckt? oder sollte das Wort vielmehr auf Grund einer bloßen
Analogie gebraucht werden? etwa wie das was im Leibe das
Sehvermögen ist, im Geiste die Vernunft und in einem anderen Substrat
wieder etwas anderes bedeutet? Indessen, das werden wir an dieser Stelle
wohl auf sich beruhen lassen müssen; denn in aller Strenge darauf
einzugehen würde in einem anderen Zweige der Philosophie mehr an
seinem Platze sein. Und ebenso steht es auch mit der Idee des Guten.
17
Einleitung
Denn gesetzt auch, es gäbe ein einheitliches Gutes, was gemeinsam von
allem einzelnen Guten ausgesagt würde oder als ein abgesondertes an
und für sich existierte, so würde es offenbar kein Gegenstand sein, auf
den ein menschliches Handeln gerichtet wäre und den ein Mensch sich
aneignen könnte. Was wir aber hier zu ermitteln suchen, ist ja gerade ein
solches, was diese Bedingungen erfüllen soll.
Nun könnte einer auf den Gedanken kommen, es sei doch eigentlich
herrlicher, jene Idee des Guten zu kennen gerade im Dienste desjenigen
Guten, was ein möglicher Gegenstand des Aneignens und des Handelns
für den Menschen ist. Denn indem wir jene Idee wie eine Art von
Vorbild vor Augen haben, würden wir eher auch das zu erkennen
imstande sein, was das Gute für uns ist, und wenn wir es nur erst erkannt
haben, würden wir uns seiner auch bemächtigen. Eine gewisse
einleuchtende Kraft ist diesem Gedankengange nicht abzusprechen;
dagegen scheint er zu der Realität der verschiedenen Wissenschaften
nicht recht zu stimmen. Denn sie alle trachten nach einem Gute und
streben die Befriedigung eines Bedürfnisses an; aber von der Erkenntnis
jenes Guten-an-sich sehen sie dabei völlig ab. Und doch ist schwerlich
anzunehmen, daß sämtliche Bearbeiter der verschiedenen Fächer
übereingekommen sein sollten, ein Hilfsmittel von dieser Bedeutung zu
ignorieren und sich auch nicht einmal danach umzutun. Andererseits
würde man in Verlegenheit geraten, wenn man angeben sollte, was für
eine Förderung für sein Gewerbe einem Weber oder Zimmermann
dadurch zufließen sollte, daß er eben dieses Gute-an-sich kennt, oder wie
ein Arzt noch mehr Arzt oder ein Stratege noch mehr Stratege dadurch
soll werden können, daß er die Idee selber geschaut hat. Es ist doch klar,
daß der Arzt nicht einmal die Gesundheit an sich in diesem Sinne ins
Auge faßt, sondern die Gesundheit eines Menschen, und eigentlich noch
mehr die Gesundheit dieses bestimmten Patienten; denn der, den er
kuriert, ist ein Individuum. / Damit können wir nun wohl den
Gegenstand fallen lassen.
18
2.
Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
Wir kommen wieder auf die Frage nach dem Gute, das den Gegenstand
unserer Untersuchung bildet, und nach seinem Wesen zurück. In jedem
einzelnen Gebiete der Tätigkeit, in jedem einzelnen Fach stellt sich das
Gute mit anderen Zügen dar, als ein anderes in der Medizin, ein anderes
in der Kriegskunst und wieder ein anderes in den sonstigen Fächern. Was
ist es nun, was für jedes einzelne Fach etwas als das durch dasselbe zu
erreichende Gut charakterisiert? Ist nicht das Gut jedesmal das, um
dessen willen man das übrige betreibt? Dies wäre also in der Medizin die
Gesundheit, in der Kriegskunst der Sieg, in der Baukunst das Gebäude,
in anderen Fächern etwas anderes, insgesamt aber für jedes Gebiet der
Tätigkeit und des praktischen Berufs wäre es das Endziel. Denn dieses
ist es, um dessen willen man jedesmal das übrige betreibt. Gäbe es also
ein einheitliches Endziel für sämtliche Arten der Tätigkeit, so würde dies
das aller Tätigkeit vorschwebende Gut sein, und gäbe es eine Vielheit
solcher Endziele, so würden es diese vielen sein. So wären wir denn mit
unserer Ausführung in stetigem Fortgang wieder bei demselben Punkte
angelangt wie vorher.
Indessen, wir müssen versuchen dieses Resultat genauer durchzubilden.
Wenn doch die Ziele der Tätigkeiten sich als eine Vielheit darstellen, wir
aber das eine, z.B. Reichtum, ein Musikinstrument, ein Werkzeug
überhaupt, um eines anderen willen erstreben, so ergibt sich
augenscheinlich, daß nicht alle diese Ziele abschließende Ziele bedeuten.
Das Höchste und Beste aber trägt offenbar den Charakter des
Abschließenden. Gesetzt also, nur eines davon wäre ein abschließendes
Ziel, so würde dieses eben das sein, das uns bei unserer Untersuchung
vorschwebt, und bildete es eine Vielheit, dann würde dasjenige unter
ihnen, das diesen abschließenden Charakter im höchsten Grade an sich
trägt, das gesuchte sein. In höherem Grade abschließend aber nennen
wir dasjenige, das um seiner selbst willen anzustreben ist, im Gegensätze
zu dem, das um eines anderen willen angestrebt wird, und ebenso das
was niemals um eines anderen willen begehrt wird, im Gegensatze zu
19
Einleitung
dem, was sowohl um seiner selbst willen, als um eines anderen willen zu
begehren ist. Und so wäre denn schlechthin abschließend das, was immer
an und für sich und niemals um eines anderen willen zu begehren ist.
Diesen Anforderungen nun entspricht nach allgemeiner Ansicht am
meisten die Glückseligkeit, die »Eudämonie«. Denn sie begehrt man
immer um ihrer selbst und niemals um eines anderen willen. Dagegen
Ehre, Lust, Einsicht, wie jede wertvolle Eigenschaft begehren wir zwar
auch um ihrer selbst willen; denn auch wenn wir sonst nichts davon
hätten, würden wir uns doch jedes einzelne davon zu besitzen wünschen;
wir wünschen sie aber zugleich um der Glückseligkeit willen, in dem
Gedanken, daß wir vermittelst ihrer zur Glückseligkeit gelangen werden.
Die Glückseligkeit dagegen begehrt niemand um jener Dinge willen oder
überhaupt um anderer Dinge willen.
Das gleiche Resultat ergibt sich augenscheinlich, wenn wir uns nach dem
umtun, was für sich allein ein volles Genüge zu verschaffen vermag.
Denn das abschließend höchste Gut muß wie jeder einsieht die
Eigenschaft haben, für sich allein zu genügen; damit meinen wir nicht,
daß etwas nur dem einen volles Genüge verschafft, der etwa ein
Einsiedlerleben führt, sondern wir denken dabei auch an Eltern und
Kinder, an die Frau und überhaupt an die Freunde und Mitbürger; denn
der Mensch ist durch seine Natur auf die Gemeinschaft mit anderen
angelegt. Allerdings, eine Grenze muß man wohl dabei ziehen. Denn
wenn man das Verhältnis immer weiter ausdehnt auf die Vorfahren der
Vorfahren, auf die Nachkommen der Nachkommen und die Freunde der
Freunde, so gerät man damit ins Unendliche. Doch davon soll an
späterer Stelle wieder gehandelt werden.
Die Eigenschaft volles Genüge zu gewähren schreiben wir demjenigen
Gute zu das für sich allein das Leben zu einem begehrenswerten macht,
zu einem Leben, dem nichts mangelt. Für ein solches Gut sieht man die
Glückseligkeit an; man hält sie zugleich für das Begehrenswerteste von
al em, und das nicht so, daß sie nur einen Posten in der Summe neben
20
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
anderen ausmachte. Bildete sie so nur einen Posten, so würde sie
offenbar, wenn auch nur das geringste der Güter noch zu ihr hinzukäme,
noch mehr zu begehren sein. Denn kommt noch etwas hinzu, so ergibt
sich ein Zuwachs an Größe; von zwei Gütern ist aber jedesmal das
größere mehr zu begehren. So erweist sich denn offenbar die
Glückseligkeit als abschließend und selbstgenügend, und darum als das
Endziel für alle Gebiete menschlicher Tätigkeit.
Darüber nun, daß die Glückseligkeit als das höchste Gut zu bezeichnen
ist, herrscht wohl anerkanntermaßen volle Übereinstimmung; was
gefordert wird, ist dies, daß mit noch größerer Deutlichkeit aufgezeigt
werde, worin sie besteht. Dies wird am ehesten so geschehen können,
daß man in Betracht zieht, was des Menschen eigentliche Bestimmung
bildet. Wie man nämlich bei einem Musiker, einem Bildhauer und bei
jedem, der irgendeine Kunst treibt, und weiter überhaupt bei allen, die
eine Aufgabe und einen praktischen Beruf haben, das Gute und
Billigenswerte in der vollbrachten Leistung findet, so wird wohl auch
beim Menschen als solchem derselbe Maßstab anzulegen sein,
vorausgesetzt, daß auch bei ihm von einer Aufgabe und einer Leistung
die Rede sein kann. Ist es nun wohl eine vernünftige Annahme, daß zwar
der Zimmermann und der Schuster ihre bestimmten Aufgaben und
Funktionen haben, der Mensch als solcher aber nicht, und daß er zum
Müßiggang geschaffen sei? Oder wenn doch offenbar das Auge, die
Hand, der Fuß, überhaupt jedes einzelne Glied seine besondere Funktion
hat, sollte man nicht ebenso auch für den Menschen eine bestimmte
Aufgabe annehmen neben allen diesen Funktionen seiner Glieder? Und
welche könnte es nun wohl sein? Das Leben hat der Mensch
augenscheinlich mit den Pflanzen gemein; was wir suchen, ist aber
gerade das dem Menschen unterscheidend Eigentümliche. Von dem
vegetativen Leben der Ernährung und des Wachstums muß man mithin
dabei absehen. Daran würde sich dann zunächst etwa das Sinnesleben
anschließen; doch auch dieses teilt der Mensch offenbar mit dem Roß,
dem Rind und den Tieren überhaupt. So bleibt denn als für den
Menschen allein kennzeichnend nur das tätige Leben des vernünftigen
21
Einleitung
Seelenteils übrig, und dies teils als zum Gehorsam gegen Vernunftgründe
befähigt, teils mit Vernunft ausgestattet und Gedanken bildend. Wenn
man nun auch von diesem letzteren in zwiefacher Bedeutung spricht als
von dem bloßen Vermögen und von der Wirksamkeit des Vermögens, so
handelt es sich an dieser Stelle offenbar um das Aktuelle, die tätige
Übung der Vernunftanlage. Denn die Wirksamkeit gilt allgemein der
bloßen Anlage gegenüber als das höhere.
Bedenken wir nun folgendes. Die Aufgabe des Menschen ist die
Vernunftgründen gemäße oder doch wenigstens solchen Gründen nicht
verschlossene geistige Betätigung; die Aufgabe eines beliebigen
Menschen aber verstehen wir als der Art nach identisch mit der eines
durch Tüchtigkeit hervorragenden Menschen. So ist z.B. die Aufgabe des
Zitherspielers dieselbe wie die eines Zithervirtuosen. Das gleiche gilt
ohne Ausnahme für jedes Gebiet menschlicher Tätigkeit; es kommt
immer nur zur Leistung überhaupt die Qualifikation im Sinne
hervorragender Tüchtigkeit hinzu. Die Aufgabe des Zitherspielers ist das
Zitherspiel, und die des hervorragenden Zitherspielers ist auch das
Zitherspiel, aber dies als besonders gelungenes. Ist dem nun so, so ergibt
sich folgendes. Wir verstehen als Aufgabe des Menschen eine gewisse
Art der Lebensführung, und zwar die von Vernunftgründen geleitete
geistige Betätigung und Handlungsweise, und als die Aufgabe des
hervorragend Tüchtigen wieder eben dies, aber im Sinne einer trefflichen
und hervorragenden Leistung. Besteht nun die treffliche Leistung darin,
daß sie im Sinne jedesmal der eigentümlichen Gaben und Vorzüge
vollbracht wird, so wird das höchste Gut für den Menschen die im Sinne
wertvoller Beschaffenheit geübte geistige Betätigung sein, und gibt es
eine Mehrheit von solchen wertvollen Beschaffenheiten, so wird es die
geistige Betätigung im Sinne der höchsten und vollkommensten unter
allen diesen wertvollen Eigenschaften sein, dies aber ein ganzes Leben
von normaler Dauer hindurch. Denn eine Schwalbe macht keinen
Frühling, und auch nicht ein Tag. So macht denn auch ein Tag und eine
kurze Zeit nicht den seligen noch den glücklichen Menschen.
22
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
Dies nun mag als ungefährer Umriß des Begriffes des höchsten Gutes
gelten. Es ist zweckmäßig, den Begriff zunächst in grober Untermalung
zu entwerfen und sich die genauere Durchführung für später
vorzubehalten. Man darf sich dann der Meinung hingeben, daß
jedermann die Sache weiterzuführen und die richtig gezeichneten
Umrisse im Detail auszuführen vermag, und daß auch die Zeit bei einer
solchen Aufgabe als Erfinderin oder Mitarbeiterin an die Hand geht. In
der Tat hat sich der Aufschwung der Künste und Wissenschaften in
dieser Weise vollzogen; denn was noch mangelt zu ergänzen ist jeder
aufgefordert.
Zugleich aber müssen wir im Gedächtnis behalten, was wir vorher
ausgeführt haben: wir dürfen nicht die gleiche Genauigkeit auf allen
Gebieten anstreben, sondern in jedem einzelnen Fall der Natur des
vorliegenden Materials gemäß die Strenge nur so weit treiben, wie es der
besonderen Disziplin angemessen ist. So bemüht sich um den rechten
Winkel der Zimmermann wieder Mathematiker, und doch beide in sehr
verschiedener Weise. Der eine begnügt sich bei dem, was für seine Arbeit
dienlich ist, der andere sucht das Wesen und die genaue Beschaffenheit
zu erfassen. Denn das eben ist sein Fach, sich nach der reinen Wahrheit
umzusehen. In derselben Weise muß man auch bei anderen Objekten
verfahren, damit nicht die Hauptsache von dem Beiwerk überwuchert
werde. Nicht einmal die Frage nach der Begründung darf man auf allen
Gebieten gleichmäßig aufwerfen. Bei manchen Gegenständen ist schon
genug damit geleistet, wenn nur der tatsächliche Bestand richtig
aufgezeigt worden ist, so auch was die Prinzipien als Ausgangspunkt und
Anfang anbetrifft. Die Tatsache ist das Erste und der Ausgangspunkt.
Die Prinzipien werden teils auf dem Wege der Induktion, teils auf dem
der Anschauung, teils vermittels einer Art von eingewöhntem Takt
ergriffen, die einen auf diese, die anderen auf andere Weise. Da muß
man nun versuchen, zu ihnen jedesmal auf dem Wege zu gelangen, der
ihrer Natur entspricht, und dann alle Mühe darauf verwenden, sie richtig
zu bestimmen; denn sie sind für das Abgeleitete von ausschlaggebender
Bedeutung. Der Anfang ist nach dem Sprichwort mehr als die Hälfte des
23
Einleitung
ganzen Werkes, und schon vermittels des Prinzips, von dem man
ausgeht, tritt manches von dem in den Gesichtskreis, was man zu
erkunden sucht.
Wenn wir das Prinzip bestimmen wollen, so dürfen wir uns nicht auf
unser Ergebnis und auf seine Begründung beschränken; wir werden gut
tun, auch das zu berücksichtigen, was darüber im Munde der Leute ist.
Denn mit der Wahrheit stehen alle Tatsachen im Einklang, mit dem
Irrtum aber gerät die Wirklichkeit alsobald in Widerstreit.
Man teilt die Güter in drei Klassen ein: in die äußeren Güter, die Güter
der Seele und die des Leibes, und nennt die, welche der Seele zugehören,
Güter im eigentlichsten und höchsten Sinne; die Betätigungsweisen und
Wirksamkeiten der seelischen Vermögen aber rechnet man zu dem, was
der Seele zugehört. Insofern darf man, was dieser altüberlieferten und
von den Denkern einmütig geteilten Auffassung entspricht, zutreffend
bemerkt finden, und zutreffend ist es auch, wenn als der Endzweck
gewisse Betätigungsweisen und Wirksamkeiten bezeichnet werden; denn
so kommt der Endzweck in die Klasse der geistigen, nicht der äußeren
Güter zu stehen. Auch das stimmt zu unserer Auffassung, daß der, dem
die Eudämonie eignet, ein erfreuliches Leben führt und es gut hat; denn
als ein Leben im rechten Sinne und als subjektives Wohlbefinden ist die
Eudämonie wohl von je aufgefaßt worden. Aber auch alles das, was man
als Bestandteil der Eudämonie verlangt, ist augenscheinlich in unserer
Bestimmung des Begriffes mit enthalten. Die einen fassen sie als
Trefflichkeit überhaupt auf, die anderen heben Einsicht, wieder andere
hohe geistige Bildung als herrschenden Zug hervor; diese Eigenschaften
oder eine von ihnen denkt man sich in Verbindung mit der
Lustempfindung oder doch nicht ohne sie, und manche wieder ziehen
auch die äußeren Glücksumstände mit hinein. Einige dieser
Bestimmungen stammen aus alten und weit verbreiteten Ansichten,
andere wieder werden von wenigen, aber hervorragenden Autoritäten
vertreten. Da ist es doch wohl anzunehmen, daß niemand von ihnen in
24
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
allen Punkten irrt, sondern daß sie wenigstens in einem Punkte oder
auch in den meisten recht behalten werden.
Wenn man die Eudämonie als Trefflichkeit eines Menschen überhaupt
oder doch als eine Seite derselben bezeichnet, so ist unsere
Begriffsbestimmung ganz damit einverstanden; denn es gehört ja dazu
auch die solcher Trefflichkeit entsprechende Betätigung. Allerdings
macht es einen nicht unbedeutenden Unterschied, ob man das Höchste
und Beste in den bloßen Besitz oder in die tätige Bewährung setzt, also
in eine innere Fertigkeit oder in die äußere Ausübung. Denn wo bloß die
Fertigkeit vorhanden ist, da ist es doch immer möglich, daß sie nichts
Gutes wirklich zustande bringt; so, wenn einer im Schlafe liegt oder sonst
auf andere Weise untätig bleibt. Das nun ist völlig ausgeschlossen, sobald
man in den Begriff die wirkliche Betätigung gleich mit hineinzieht. Denn
da ergibt sich die Ausübung als notwendiges Zubehör, und zwar eine
Ausübung im rechten Sinn. Wie man in Olympia nicht die schönsten und
stärksten bekränzt, sondern diejenigen, die wirklich in den Wettkampf
eintreten, / denn unter diesen befinden sich die, die den Sieg erringen, /
so werden auch in dem praktischen Leben diejenigen des Guten und
Schönen teilhaftig, die im rechten Sinne tätig sind. Ihr Leben ist denn
auch schon an sich ein Leben voll innerer Befriedigung. Denn Freude ist
ein seelischer Affekt, und jeder hat seine Freude an dem, wofür er
Zuneigung hegt. Wer Pferde liebt, freut sich an Pferden, und wer
Schauspiele liebt, an Schauspielen. Auf dieselbe Weise hat der Freund
der Gerechtigkeit seine Freude am Gerechten, und überhaupt der Freund
des Guten und Rechten an dem, was guter und rechter Gesinnung
entspricht. Allerdings, was dem großen Haufen als vergnüglich gilt, das
liegt miteinander im Streite, weil das nicht seiner Natur nach geeignet ist,
Freude zu gewähren; denen dagegen, die das Edle lieben, macht
dasjenige Freude, was seiner Natur nach erfreulich ist. Dahin nun gehört
die Tätigkeit im Sinne des Guten und Rechten, und diese ist deshalb
zugleich an sich erfreulich und den so Gesinnten erfreulich. Darum
bedarf auch ihre Lebensführung keiner weiteren Quelle des Lustgefühls
wie eines äußerlichen Anhängsels; vielmehr trägt es seine Freude in sich.
25
Einleitung
Von unserem Satze gilt dann auch die Umkehrung. Wer nicht an edler
Betätigung seine Freude hat der ist auch kein edelgesinnter Mensch.
Niemand wird denjenigen gerecht nennen, der sich nicht am gerechten
Handeln, noch hochgesinnt den, der sich nicht an hochsinnigen
Handlungen freut. Und das gleiche gilt auch von allem sonstigen. Ist
dem aber so, dann gewähren auch die von edler Gesinnung zeugenden
Betätigungen an und für sich Befriedigung. Ebenso sind aber auch die
Handlungen, und zwar jede im höchsten Sinne, gut und edel dann, falls
ein edelgesinnter Mensch über sie das richtige Urteil hat; das hat er aber,
wie wir oben bemerkt haben. Es ist also die Eudämonie, wie das Beste
und Herrlichste, so auch zugleich das Lustvollste; das läßt sich nicht so
voneinander trennen, wie es in der bekannten Delischen Inschrift
geschieht:
Wie das Gerechteste auch das Schönste, das Beste Gesundheit,
So ist das Süßeste dies, wird einem das, was er liebt.
Denn in den edelsten Arten der Betätigung findet sich das alles
beisammen, und diese, oder falls eine von ihnen die alleredelste ist, diese
eine verstehen wir unter der Eudämonie.
Gleichwohl sieht man ein, daß sie, wie wir schon bemerkt haben, auch
der äußeren Güter nicht wohl entbehren kann. Denn wo man nicht mit
den nötigen Mitteln ausgestattet ist, ist es unmöglich oder doch nicht
leicht, edle Handlungen zu vollbringen. Es gibt so vielerlei, zu dessen
Bewerkstelligung man der Freunde, des Reichtums und des politischen
Einflusses gleichsam als Werkzeuges bedarf. Manche Güter sind überdies
derart, daß beim Mangel derselben das Glück doch nur ein getrübtes
bleibt, wie edle Abkunft, wohlgeratene Kinder, stattliches Aussehen.
Denn ein Mensch, der überaus häßlich von Gestalt, von niederer
Herkunft oder im Leben vereinsamt und kinderlos wäre, besäße nicht
das volle Glück; noch weniger allerdings würde es einer besitzen, wenn
seine Kinder mißraten, seine Freunde wertlos, oder wenn sie zwar brav,
aber ihm durch den Tod entrissen wären. Also wie wir vorher gesagt
haben, es scheint doch, daß auch solche äußeren Glücksumstände mit
26
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
dazu gehören. Darum stellen denn auch manche das äußere
Wohlergehen, wie andere die Trefflichkeit des Wesens mit der
Eudämonie auf gleiche Linie.
Daraus entspringt dann weiter die schwierige Frage, ob sie etwas ist, was
durch Lernen, durch Gewöhnung oder sonst irgendwie durch Übung
erworben werden kann, oder ob sie einem nach göttlichem Ratschluß
oder auch durch bloßen Zufall zuteil wird. Wenn es nun auch sonst
irgend etwas gibt, was den Menschen als Gabe der Götter zufällt, so wird
die Annahme nahe liegen, daß auch die Eudämonie eine göttliche Gabe
sei, und zwar eine solche im höchsten Sinne, je mehr sie unter allem was
ein Mensch haben kann das Wertvollste ist. Indessen, diese Frage möchte
doch wohl ihren eigentlicheren Platz in einer anderen Untersuchung
haben; soviel ist jedenfalls klar, daß die Eudämonie, auch wenn sie nicht
von den Göttern gesandt sein sollte, sondern durch Tüchtigkeit und auf
dem Wege des Lernens und Übens errungen wird, zu dem gehört, was
am meisten göttlichen Wesens ist. Denn der Kampfpreis und der
Endzweck sittlicher Vollkommenheit erweist sich augenscheinlich als das
Höchste, als etwas Göttliches und Seliges. Doch wird es zugleich einem
jeden erreichbar sein müssen, als etwas, was die Möglichkeit bietet, allen
denen, die nicht zu rechter Seelenverfassung von vornherein verdorben
sind, auf dem Wege des Lernens und der Übung zuzufallen. Wenn es
aber etwas Schöneres ist, zur Eudämonie auf diesem Wege statt durch
bloßen Zufall zu gelangen, so ist auch anzunehmen, daß es wohl auf
jenem Wege geschehen wird. Ist doch das was aus den Händen der
Natur hervorgeht darauf angelegt, soweit als irgend möglich die höchste
Vollkommenheit zu erreichen; und das gleiche ist auch bei dem der Fall,
was des Menschen Kunst, wie bei dem was jede andere Ursache und am
meisten was die erhabenste der Ursachen hervorbringt. Gerade das
Größte und Herrlichste aber dem Zufall zuzuschreiben würde über alles
Maß gedankenlos sein.
Aber schon aus dem Begriff der Sache läßt sich die Antwort auf unsere
Frage entnehmen. Wir haben die Eudämonie als eine bestimmte Form
27
Einleitung
geistiger Wirksamkeit, der inneren Trefflichkeit entsprechend,
bezeichnet. Von den übrigen Gütern nun sind die einen notwendig damit
verbunden, die anderen von Natur bestimmt, ihr nach Art von
Werkzeugen förderlich und hilfreich zu sein. Dies stimmt nun auch
vortrefflich zu dem, was wir gleich im Eingang bemerkt haben. Wir
haben dort das Ziel der Staatsgemeinschaft als das höchste hingestellt;
diese aber betreibt dies als ihre bedeutsamste Aufgabe, die
Staatsangehörigen mit gewissen Beschaffenheiten auszurüsten, also sie
tüchtig und zu löblicher Lebensführung geeignet zu machen. Daß bei
einem Rinde, einem Pferde oder sonst einem Tier von Eudämonie nicht
die Rede sein kann, ist selbstverständlich; denn keines von ihnen bietet
die Möglichkeit, zu solcher geistigen Wirksamkeit angeleitet zu werden.
Aus dem gleichen Grunde kommt Eudämonie auch einem Kinde nicht
zu. Kinder sind ihrer Altersstufe wegen noch nicht zu solcher Betätigung
befähigt, und wenn man sie glücklich preist, so geschieht es in Hinsicht
auf die Hoffnung, die sie für die Zukunft gewähren. Denn wie gesagt, es
gehört dazu vollendete Innerlichkeit und ein vollendetes Leben. Im
Leben aber begegnen uns zahlreiche Veränderungen und Wechsel jeder
Art, und wer jetzt im schönsten Glückszustande blüht, kann
möglicherweise im Alter von den furchtbarsten Schicksalsschlägen
betroffen werden, wie sie in den Sagen vom trojanischen Kriege vom
König Priamus berichtet werden. Wer aber solchen Glückswechsel
erfahren und ein jammervolles Ende gefunden hat, dem schreibt
niemand Eudämonie zu.
Soll man nun auch sonst keinen Menschen glücklich preisen, solange er
noch lebt? Muß man wirklich wie Solon meint erst das Ende abwarten?
Gesetzt also auch, man müsse diesen Satz gelten lassen: wäre jemand
dann wirklich glücklich, wenn er gestorben ist? Oder ist dies nicht
vielmehr eine völlig widersinnige Ansicht, abgesehen von allem anderen
schon aus dem Grunde, weil wir die Eudämonie in einer Art von
Wirksamkeit finden? Schreiben wir aber dem Gestorbenen keine
Eudämonie zu, und ist es auch gar nicht das, was Solon hat sagen wol en,
sondern vielmehr nur dies, daß man einen Menschen erst dann als einen,
28
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
der nunmehr aus dem Bereiche des Übels und des Mißgeschickes
entronnen ist, mit Sicherheit glücklich preisen kann, so gibt doch auch
das wieder Anlaß zu einem Streit der Ansichten. Man möchte doch eher
meinen, daß es für den Verstorbenen Schlimmes und Gutes gibt, wenn
es doch dergleichen auch für den Lebenden gibt, ohne daß dieser es
gewahr wird, wie Ehre und Schande, wie der Kinder und überhaupt der
Nachkommen Wohlergehen und Mißgeschicke.
Indessen ein Bedenken findet sich auch dabei. Wer bis zum hohen Alter
ein glückliches Leben geführt und einen dem entsprechenden Tod
gefunden hat, den können doch immer noch in seinen Nachkommen
viele wechselnde Geschicke betreffen; es können die einen brav sein und
ein ihrem Verdienst entsprechendes Lebenslos ziehen, während die
anderen dazu das Gegenteil bilden. Offenbar ist auch die Möglichkeit
gegeben, daß sie sich nach der Größe des Abstandes von den Vorfahren
mannigfach verschieden verhalten. Nun wäre es doch eine seltsame
Vorstellung, daß auch der Verstorbene ihre wechselnden Geschicke mit
ihnen erlebte und danach bald glücklich, bald elend würde, und ebenso
seltsam die Vorstellung, daß das Geschick der Nachkommen die
Vorfahren gar nicht, auch nicht zeitweise, berühren sollte.
Aber wir müssen zu unserer ursprünglichen Fragestellung zurückkehren;
denn auf das, was wir jetzt zu ermitteln suchen, kann sich die Antwort
vielleicht mit jener zusammen ergeben. Muß man das Ende abwarten
und darf man jeden erst dann glücklich preisen, nicht wie einen der jetzt
glücklich ist, sondern der es dereinst war: wie will man dabei den
Widersinn vermeiden, wenn zu der Zeit wo einer wirklich glücklich ist,
die Aussage, daß er es sei, nicht wahr sein soll, weil man den Lebenden
wegen der möglichen Glückswechsel nicht glücklich preisen darf, oder
auch deshalb, weil man sich die Eudämonie als etwas vorstellt, was
dauert und in keiner Weise den Wechsel zuläßt, die Schicksale aber bei
einer und derselben Person immer wieder einen Kreislauf durchmachen?
Denn das ist ausgemacht: wenn wir uns nach dem Wandel der Geschicke
richten, so werden wir einen und denselben Menschen wiederholt
29
Einleitung
glücklich und nachher wieder elend nennen, und damit aus dem
Glücklichen eine Art von Chamäleon oder ein Bild auf tönernen Füßen
machen. Oder ist es nicht vielmehr völlig unstatthaft, sein Urteil nach
dem Wandel der Geschicke einzurichten? Liegt doch das Wohl oder
Wehe eines Menschen gar nicht in diesen: sondern wenn auch das
menschliche Leben ihrer zwar bedarf, wie wir ausgeführt haben, so bleibt
doch das Entscheidende die Handlungsweise, für die Eudämonie die der
edlen Gesinnung, und für das Gegenteil die der entgegengesetzten
Gesinnung entsprechende.
Für unsere Auffassung nun zeugt auch das eben erörterte Bedenken.
Denn nichts in den menschlichen Dingen besitzt eine solche
Zuverlässigkeit wie die Äußerungen des sittlichen Charakters; man darf
sie für noch dauerhafter halten als selbst die Erkenntnisse. Unter jenen
selbst aber sind die am höchsten stehenden auch die dauerhafteren, weil
das ganze Leben des Glücklichen in ihnen am tiefsten und am
anhaltendsten aufgeht. Das darf man denn auch als den Grund ansehen,
daß für sie niemals ein Vergessen eintreten kann. Ein glücklicher Mensch
wird deshalb eben das besitzen, was wir für die Eudämonie in Anspruch
nehmen; er wird, was er ist, sein ganzes Leben hindurch bleiben. Denn
er wird immer oder doch vor allem anderen im Handeln wie im Denken
die sittliche Anforderung vor Augen haben; die Geschicke aber, die ihn
treffen, wird er auf das edelste tragen, in jedem Sinne, an jedem Orte
wohlbedacht, in rechter Wahrheit ein wackerer Mann, fest gegründet und
ohne Makel.
Wenn nun das Geschick vielerlei nach Größe oder Geringfügigkeit seiner
Bedeutung sehr Verschiedenes mit sich bringt, so übt offenbar das
Geringfügige, sei es ein Glücksfall, sei es das Gegenteil, keine besondere
Einwirkung auf sein Leben; dagegen wird das nach Inhalt und Anzahl
Beträchtliche, was ihm begegnet, sofern es erfreulich ist, sein
Lebensglück noch vermehren. Denn es selbst hat von Natur die
Bestimmung, zum Schmucke des Lebens zu dienen, und es gestattet eine
Verwertung zu edlen und wackeren Handlungen. Sofern aber etwas von
30
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
umgekehrter Bedeutung begegnet, schwächt und trübt es wohl den
Glückszustand, indem es Kummer bereitet und für mancherlei
Wirksamkeiten ein Hemmnis bildet; gleichwohl strahlt auch durch solche
Bedrängnis noch der Adel der Seele hindurch, wo einer zahlreiche
schwere Schicksalsschläge mit Gelassenheit trägt, nicht aus
Unempfindlichkeit, sondern vermöge eines edlen und hochgestimmten
Gemütes.
Ist aber, wie wir nachgewiesen haben, das für das Leben Entscheidende
die Äußerung in Handlungen, so kann kein Beglückter jemals elend
werden; denn es kann ihm nie geschehen, daß er etwas täte, was häßlich
und seiner unwürdig wäre. Denn dem in Wahrheit tüchtigen und
besonnenen Manne trauen wir es zu, daß er jedes Geschick mit edler
Haltung trägt und in jeder gegebenen Lage jedesmal das tut, was das
Verdienstlichste ist, geradeso wie ein tüchtiger General das ihm
anvertraute Heer zum Kriegszweck aufs angemessenste verwendet, oder
wie ein Schuhmacher aus dem Leder das ihm zu Gebote steht,
Schuhzeug von möglichster Vollendung bereitet, oder wie die anderen
Gewerbtätigen, die es jeder in seinem Fache ebenso machen. Ist dem
aber so, so kann der Glückliche zwar niemals elend werden; aber
allerdings kann er auch kein Beglückter bleiben, wenn ihn ein Geschick
wie das des Priamus träfe. Ist er doch nicht unstät noch von
wandelbarem Sinne. Er wird nicht leicht aus dem Besitze der Eudämonie
vertrieben werden können, auch nicht durch Unglücksfälle von beliebiger
Art, die ihn treffen, sondern höchstens nur durch eine lange Reihe von
sehr schweren Unglücksfällen. Und andererseits wird er nicht in kurzer
Zeit aus solchem Unglück wieder zur Eudämonie gelangen, sondern
wenn überhaupt, dann erst nach langem und beträchtlichem Zeitverlauf,
wenn er während desselben bedeutsamer und herrlicher Gaben teilhaftig
geworden ist.
Was hindert also, denjenigen glücklich zu nennen, der in vollkommen
edler Gesinnung tätig und mit äußeren Gütern hinlänglich ausgestattet
ist, und das nicht während einer beliebigen Dauer, sondern in einem
31
Einleitung
ganzen vollen Leben? Oder muß man noch hinzufügen, daß er in diesem
Zustande auch künftig weiterleben und ein dem entsprechendes
Lebensende finden muß, weil uns doch das Zukünftige nicht
durchschaubar ist, und wir unter der Eudämonie den letzten Gipfel und
das in jeder Beziehung durchaus Vollkommene verstehen? Ist dem nun
so, so werden wir diejenigen unter den Lebenden als Beglückte
bezeichnen, die das oben Bezeichnete jetzt besitzen und künftig besitzen
werden, als Beglückte aber allerdings so weit, wie Menschen beglückt
sein können. / Damit mag die Erörterung dieses Gegenstandes
abgeschlossen sein.
Daß aber das Geschick der Nachkommenschaft und befreundeter
Menschen im allgemeinen zur Eudämonie nicht das geringste beitragen
sol te, das ist offenbar eine überaus herzlose und der unter Menschen
herrschenden Empfindungsweise zuwiderlaufende Ansicht. Die
Geschicke, die die Menschen betreffen können, sind so zahlreich und
zeigen so sehr alle möglichen Unterschiede; sie berühren zudem die
Menschen so mannigfach, teils näher, teils weniger nahe, daß es
umständlich und undurchführbar erscheint, jeden einzelnen Fall für sich
besonders ins Auge zu fassen, und man es als ausreichend ansehen darf,
einige allgemeine Betrachtungen darüber nur im Umriß mitzuteilen.
Wenn, wie es für die eigenen unglücklichen Erlebnisse gilt, die einen für
den Lebensgang von Gewicht und Bedeutung sind, die anderen leichter
genommen werden können, und das gleiche auch für die Erlebnisse aller
uns nahestehenden Menschen gilt; wenn ferner der Unterschied, den es
macht, ob ein Leid, es sei welches es wolle, jemanden während seiner
Lebzeiten oder nach seinem Tode trifft, viel größer ist als der
Unterschied, den es in einer Tragödie ausmacht, ob Freveltaten und
furchtbare Geschicke der Handlung vorausliegen oder während
derselben sich vollziehen: so muß man auch diesen Unterschied mit in
Betracht ziehen, und vielleicht ist es in noch höherem Grade
erforderlich, die Frage in betreff der Abgeschiedenen zu untersuchen, ob
sie denn überhaupt noch von irgend etwas Erfreulichem oder dem
Gegenteil wirklich berührt werden. Wenigstens möchte man nach dem,
32
2.Kennzeichen und Erreichbarkeit der Eudämonie
was wir eben bemerkt haben, annehmen, daß, gesetzt selbst es gelangte
irgend etwas derartiges, es sei nun etwas Gutes oder das Gegenteil, bis an
sie heran, es doch entweder an sich oder mit Bezug auf sie immer nur
von schwacher und geringfügiger Wirkung bleiben wird, und wenn das
nicht, daß es doch keinenfalls eine solche Größe und Beschaffenheit
besitzen wird, um entweder diejenigen, die es nicht sind, glücklich
machen, oder denjenigen, die es sind, ihren Glückszustand entreißen zu
können. Es ist also wohl anzunehmen, daß das günstige Schicksal der
ihnen nahestehenden Menschen ebensowohl wie das Mißgeschick
derselben die Abgeschiedenen zwar irgendwie berühren, aber sie doch
nur in der Weise und mit der Bedeutung berühren wird, daß sie weder
aus glücklichen nicht-glückliche zu machen, noch sonst eine ähnliche
Wirkung zu üben imstande sind.
Nachdem wir diesen Gegenstand erledigt haben, wollen wir die Frage ins
Auge fassen, ob die Eudämonie in die Reihe der bloß schätzbaren Dinge
oder vielmehr in die der Dinge von unbedingtem Werte zu stellen ist.
Zunächst, das eine ist klar, daß sie kein Zustand bloßen Vermögens ist;
zugleich aber leuchtet ein, daß alles bloß Schätzbare deshalb geschätzt
wird, weil es gewisse Eigenschaften hat und zu anderem in gewissen
Beziehungen steht. So schätzt man den Gerechten, den Mutigen,
überhaupt den Tüchtigen und die entsprechende Beschaffenheit wegen
der von ihnen ausgehenden Wirkungsweisen und Leistungen; wir
schätzen den Starken, den Behenden und so auch jeden sonst deshalb,
weil er eine gewisse Eigenschaft von Natur besitzt und dadurch zu guten
und wertvollen Leistungen irgendwie geeignet ist. Man ersieht das schon
aus den Lobpreisungen, die den Göttern dargebracht werden. Hier
erscheint es lächerlich, wenn man sie auf unser Niveau herunterziehen
wollte; und das kommt daher, weil Lobpreisungen, wie wir gezeigt
haben, ihre Begründung in der Wirksamkeit für etwas anderes finden.
Begründet sich aber die Lobpreisung auf solche Leistung, so ist
offenbar, daß das was dem Herrlichsten gebührt, nicht eine
Lobeserhebung von dieser Art, sondern etwas Größeres und
Erhabeneres ist, und das wird ihm denn auch wirklich erwiesen. Denn
33
Einleitung
die Götter preisen wir selig und glücklich, und unter den Menschen
ebenso diejenigen, die am meisten gottähnlich sind. Das gleiche gilt in
Bezug auf die Güter. Die Seligkeit schätzt man nicht wie etwa das
Gerechte, sondern man preist sie als etwas Gottähnlicheres und
Erhabeneres.
In diesem Sinne ist auch Eudoxos, wie man wohl sagen darf, als
geschickter Anwalt für die Lustempfindung als des höchsten Preises wert
eingetreten. Denn daß sie so wenig mit Lobeserhebungen bedacht wird,
während sie doch zu den Gütern gehört, das, meinte er, zeige gerade an,
daß sie etwas besseres sei als das, was sich Lob gewinnt. Von solcher Art
nun sei Gott und das Gute, und nach diesem werde auch alles andere
beurteilt. Denn Lobpreisung kommt hohen Vorzügen zu; durch diese
wird man in den Stand gesetzt, edle Handlungen zu vollbringen; die
Lobeserhebungen aber gelten den Leistungen, ebensowohl denen des
Leibes wie denen der Seele.
Indessen, darüber in genauere Einzelheiten einzugehen, ist wohl mehr
die Sache derjenigen, die sich fachmäßig mit der Ausarbeitung von
Lobreden abgeben. Uns wird aus dem Ausgeführten klar geworden sein,
daß die Eudämonie zu den Dingen gehört, die unbedingten und
uneingeschränkten Wert haben. Daß sie dazu gehört, wird schon
dadurch wahrscheinlich, daß sie Prinzip des Handelns ist; denn sie ist es,
die jedermann in allem seinem Handeln als Ziel im Auge hat. Was aber
Prinzip und Grund der Güter ist, das gilt uns als etwas unbedingt
Wertvolles und Göttliches.
34
I. Teil - Die sittliche Anforderung
I.
Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer
Betätigung
1.
Die Trefflichkeit eines Menschen
Die Eudämonie ist die innerer Trefflichkeit entsprechende geistige
Wirksamkeit. Wir haben also zunächst diese innere Trefflichkeit zu
betrachten; dadurch werden wir dann auch wohl das Wesen der
Eudämonie besser verstehen lernen. Auch der Staatsmann, der es im
wahren Sinne ist, hat sich von je um sie vielleicht mehr als um alles
andere bekümmert; denn seine Absicht ist gerade die, in den
Staatsangehörigen Tüchtigkeit und Gehorsam gegen die Gesetze groß zu
ziehen. Ein Muster dafür haben wir an den Gesetzgebern der Kreter und
Lakedämonier und an denen, die etwa sonst das gleiche Ziel verfolgt
haben. Wenn aber dieser Gesichtspunkt dem Gebiete der Wissenschaft
vom Staate angehört, so entspricht offenbar die Erörterung, zu der wir
nun übergehen, dem, was wir von Anfang an als unser Vorhaben
bezeichnet haben.
Es ist klar, daß was wir zu betrachten haben, die innere Trefflichkeit als
die eines Menschen ist; haben wir doch auch das Gute als das für den
Menschen Gute und die Eudämonie als die dem Menschen
zukommende zu ermitteln gesucht. Unter der Trefflichkeit eines
Menschen aber verstehen wir nicht eine Beschaffenheit des Leibes,
sondern des Geistes, und so fassen wir auch die Eudämonie als eine
geistige Betätigung. Ist dem aber so, so muß der Staatsmann offenbar bis
zu einem gewissen Grade eine Kenntnis von der Natur des Geistes
besitzen, gerade wie der Arzt, der die Augen kurieren will, auch den
ganzen Leib kennen muß; ja, das Bedürfnis solchen Wissens ist bei
jenem in demselben Verhältnis noch dringlicher, als die Staatskunst an
innerem Wert und Bedeutung die Heilkunst überragt. Wissenschaftlich
35
I. Teil - Die sittliche Anforderung
gebildete Ärzte geben sich in der Tat um die Kenntnis des Leibes die
erdenklichste Mühe. So muß denn auch der Staatsmann das Wesen des
Geistes erwägen, und zwar muß er solche Erwägung anstellen um der
ihm gestellten Aufgabe willen und soweit als es für das was er anstrebt,
hinreichend ist. Denn in die Einzelheiten noch genauer einzugehen,
würde doch wohl größere Mühe in Anspruch nehmen als die Aufgabe
erfordert. Darüber findet man auch in der geläufigen Literatur
mancherlei ausreichend behandelt, und man wird gut tun, davon
Gebrauch zu machen. Da heißt es unter anderm, daß in der Seele der
eine Teil ohne Denkvermögen, der andere mit Denkvermögen
ausgestattet ist. Die Frage aber, ob diese beiden von einander getrennt
sind wie die leiblichen Organe und alles sonstige was nach Teilen
gesondert ist, oder ob es nur der Auffassung nach zweierlei, seiner Natur
nach aber ebenso untrennbar beisammen ist wie am Kreisbogen das
Konvexe und das Konkave, das braucht uns bei unserem jetzigen
Vorhaben nicht weiter zu beschäftigen.
Der nicht mit Denkvermögen ausgestattete Seelenteil gleicht teils dem,
was uns mit den Pflanzen gemein ist / dahin gehört das, was der
Ernährung und dem Wachstum zugrunde liegt; denn ein solches
seelisches Vermögen muß man doch wohl allen Wesen zuschreiben, die
Nahrung aufnehmen, auch dem Embryo, und ganz ebenso den
ausgewachsenen Geschöpfen; jedenfalls hat solche Annahme mehr für
sich, als daß es ein anderes sein sollte. Die angemessene Beschaffenheit
dieses Seelenteils ist, wie sich daraus ergibt, dem Menschen mit anderen
Wesen gemeinsam und nicht spezifisch menschlich. Dieser Seelenteil und
dieses Vermögen übt augenscheinlich seine Wirksamkeit am meisten im
Zustande des Schlafes; wer aber gut oder schlecht ist, das zeigt sich im
Schlaf am wenigsten. Daher der Ausspruch, daß der Beglückte vom
Elenden sich während der einen Hälfte des Lebens gar nicht
unterscheidet; ein ganz natürliches Ergebnis. Denn der Schlaf ist ein
Zustand der Untätigkeit der Seele gerade in der Beziehung, wonach sie
tüchtig oder untüchtig genannt wird, allerdings mit der Einschränkung,
daß in geringen Spuren immerhin manche Regungen bis an die Seele
36
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
gelangen, so daß infolgedessen auch die Traumvorstellungen
edelgesinnter Menschen lauterer sind als die beliebiger Persönlichkeiten.
Doch genug davon. Von der vegetativen Seite dürfen wir absehen, da sie
ihrer Natur nach an dem, was an der wertvollen Beschaffenheit das
spezifisch Menschliche ausmacht, nicht beteiligt ist.
Nun gibt es aber noch eine andere Seite der Seele, die den Eindruck
macht ohne Denkvermögen zu sein, während sie zu demselben doch
irgendwie in Beziehung steht. An einem enthaltsamen und einem
unenthaltsamen Menschen ist es das Denkvermögen und der damit
begabte Seelenteil, was wir schätzen: denn dieser liefert den Antrieb im
rechten Sinne und in der Richtung auf das Edelste. Dann aber ist
offenbar bei jenen beiden in ihrer Natur außerdem Denkvermögen noch
etwas anderes wirksam, was diesem Vermögen widerstreitet und sich ihm
entgegenstellt. Denn wie gelähmte leibliche Glieder, wenn die Absicht
ist, sie nach rechts zu bewegen, sich ungeschickterweise gerade
entgegengesetzt nach links wenden, so geht es auch in der Seele zu: die
Antriebe gehen bei den Un enthaltsamen in die dem Gedanken
entgegengesetzte Richtung. Nur nehmen wir beim Leibe die Ablenkung
äußerlich wahr, bei der Seele nicht. So wird denn auch wohl in der Seele
nicht minder als dort außer dem Denkvermögen noch etwas anderes
anzunehmen sein, was sich ihm entgegenstellt und ihm widerstrebt. In
welchem Sinne dies Element ein anderes ist, das geht uns hier nichts an.
Doch steht offenbar auch dieses, wie oben bemerkt, zum
Denkvermögen irgendwie in Beziehung. Beim Enthaltsamen wenigstens
gehorcht es der Herrschaft der Vernunft, und vielleicht ist es bei einem
besonnenen und einem willensstarken Menschen derselben noch
willfähriger. Denn hier steht es mit dem Denkvermögen in vollem
Einklang.
Offenbar ist nun auch dieses Nicht-denkende in der Seele ein
gedoppeltes. Denn das vegetative Element hat mit dem Denkvermögen
keinerlei Gemeinschaft; dagegen steht das Begehrungs- und überhaupt
das Willensvermögen zu demselben insofern in Beziehung, als es ihm
37
I. Teil - Die sittliche Anforderung
unterwürfig und gehorsam zu sein vermag. So sagen wir ja auch, daß
man zu seinem Vater und zu befreundeten Personen ein
gedankenmäßiges »rationelles« Verhältnis innehält, das Wort natürlich
nicht in dem Sinne genommen, wie es in der Mathematik gebraucht wird.
Daß der nicht-denkende Seelenteil irgendwie von dem Denkvermögen
sich überreden läßt, das zeigt schon der Gebrauch, den man von der
Ermahnung wie von allen Arten des Tadels und der Anfeuerung macht.
Gilt aber die Aussage, daß auch dieser Seelenteil ein Denkvermögen hat,
dann ergibt sich, daß auch der denkende Seelenteil ein gedoppelter ist,
denkend teils eigentlich und an und für sich, teils in dem Sinne wie ein
Vermögen seinem Vater zu gehorchen ein denkendes Vermögen ist.
Darin liegt nun auch der Einteilungsgrund für die Beschaffenheiten eines
Menschen, die seine Trefflichkeit ausmachen. Wir weisen sie teils dem
Intellekt, teils dem Willen zu, jene als dianoëtische, diese als ethische:
Wissenschaft, Verstand und Einsicht als dianoëtische, Edelmut und
Besonnenheit als ethische Beschaffenheiten. Sprechen wir vom ethischen
Charakter, so sagen wir nicht, daß jemand wissenschaftlich gebildet oder
verständig, sondern etwa, daß er sanftmütig oder besonnen ist. Aber
unsere Hochachtung gewähren wir auch dem wissenschaftlich
Gebildeten auf Grund dieser seiner geistigen Verfassung; diejenigen
Arten geistiger Verfassung aber, die der Hochachtung würdig sind,
bezeichnen wir als Trefflichkeiten und Vorzüge.
2.
Gewöhnung und Erziehung
Von den beiden Arten der inneren Trefflichkeit des Menschen, der
intellektuellen und der ethischen, verdankt jene, die intellektuelle,
Ursprung und Wachstum am meisten der Belehrung; sie bedarf deshalb
der Erfahrung und der Zeit. Die rechte ethische Beschaffenheit dagegen
wird durch Gewöhnung erlangt und hat davon auch ihren Namen (Ethos
mit langem e) erhalten, der sich von dem Ausdruck für Gewöhnung
(Ethos mit kurzem e) nur ganz leise unterscheidet.
38
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
Es ergibt sich daraus auch dies, daß keine der ethischen Eigenschaften
uns durch die Naturanlage zuteil wird. Denn kein Naturwesen wird
durch Gewöhnung umgebildet. Ein Stein hat von Natur die Richtung
nach unten; keine Gewöhnung könnte je bewirken, daß er ein Streben
nach oben annähme, und wenn ihn auch einer mit der Absicht ihn
umzugewöhnen unzähligemal in die Höhe würfe. Ebensowenig läßt sich
das Feuer zur Richtung nach unten umgewöhnen, und das gleiche gilt
von allem übrigen; von den Erzeugnissen der Natur läßt sich kein
einziges umgewöhnen. Also werden uns die sittlichen Beschaffenheiten
ebensowenig durch die Natur wie wider die Natur zuteil; wir haben von
Natur nur die Fähigkeit sie zu gewinnen, und durch Gewöhnung
kommen sie in uns zur Entwicklung.
Alles was in uns als natürliche Mitgabe ist, besitzen wir zuerst als bloße
Anlage und bringen es erst nachher zur Verwirklichung. Man sieht das
schon an der sinnlichen Wahrnehmung. Das Vermögen der
Wahrnehmung haben wir nicht etwa durch häufiges Sehen oder Hören
erworben, sondern umgekehrt: weil wir das Wahrnehmungsvermögen
schon hatten, haben wir von ihm Gebrauch gemacht; wir haben es nicht
erst durch den Gebrauch erlangt. Unsere inneren Eigenschaften dagegen
gewinnen wir auf Grund vorhergehender Tätigkeiten. Es ist damit, wie
mit den übrigen technischen Fertigkeiten auch. Was wir erst lernen
müssen, um es auszuüben, das erlernen wir, indem wir es ausüben. So
wird man ein Baumeister dadurch daß man baut und ein Zitherspieler
dadurch daß man die Zither spielt. So nun wird man auch gerecht
dadurch daß man gerecht handelt, besonnen dadurch daß man besonnen
handelt, und tapfer dadurch daß man sich tapfer benimmt.
Dafür zeugt denn auch die Erscheinung, wie sie uns im Staatsleben
begegnet. Der Gesetzgeber macht die Staatsangehörigen tüchtig durch
Gewöhnung; das ist die eigentliche Absicht jedes Gesetzgebers, und wer
das nicht in rechtem Sinne vollbringt, der handelt fehlerhaft. Und so liegt
denn gerade hier der Punkt, wo sich eine wohleingerichtete
Staatsverfassung von einer schlecht eingerichteten unterscheidet.
39
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Zweitens, jede Art von preisenswerter Beschaffenheit, geradeso wie jede
technische Fertigkeit, geht aus denselben Gründen und vermittels
derselben Gründe, durch die sie erworben wird, auch wieder verloren.
Durch die Tätigkeit des Zitherspielens wird man ebenso zum guten wie
zum schlechten Zitherspieler; und dieselbe Erscheinung kehrt ebenso
beim Baumeister und bei allen übrigen wieder. Man wird ein geschickter
Baumeister durch kunstgerechtes und ein schlechter durch kunstwidriges
Bauen. Wäre dem nicht so, so bedürfte es nicht des Lehrers, sondern es
würden alle gleich von vornherein als tüchtig oder untüchtig geboren.
Gerade so nun verhält es sich auch mit den sittlichen Vortrefflichkeiten.
Je nachdem sie in dem geschäftlichen Verkehr mit den Menschen sich
bewegen, werden die einen gerecht, die anderen ungerecht, und je
nachdem sie sich in gefährlichen Lagen benehmen und an furchtsames
oder kühnes Vorgehen sich gewöhnen, werden die einen entschlossen,
die anderen zaghaft. Ganz so verhält es sich nun auch in Bezug auf
Begierden und Affekte. Die einen werden besonnen und sanftmütig, die
anderen zügellos und jähzornig, jene dadurch daß sie in dieser, diese
dadurch daß sie in jener Weise ihren Wandel einrichten. Mit einem Worte
also: die befestigten Beschaffenheiten kommen zustande durch die
entsprechenden Handlungsweisen. Darum gilt es unseren
Handlungsweisen eine bestimmte Richtung zu erteilen; denn ihren
unterschiedenen Formen entsprechend bilden sich die befestigten
Beschaffenheiten. Es macht also keineswegs einen geringen Unterschied,
ob wir von Jugend auf in der einen oder in der anderen Richtung
gewöhnt werden; vielmehr darauf kommt sehr viel, ja alles an.
Da nun die Untersuchung, die uns hier beschäftigt, nicht wie die anderen
sonst zu rein theoretischem Zweck angestellt wird / denn nicht um bloß
zu wissen, was sittliche Trefflichkeit ist, behandeln wir den Gegenstand,
sondern in der Absicht dadurch zur Tüchtigkeit zu gelangen, da wir uns
sonst durch sie nicht gefördert fühlen würden /, so ist es geboten die
Frage nach der Art und Weise des Handelns ins Auge zu fassen und zu
sehen wie man diese einzurichten hat. Denn wie wir dargelegt haben, übt
40
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
sie eine entscheidende Wirkung auch darauf, welcher Art die befestigten
Beschaffenheiten werden, die wir uns aneignen.
Daß die Handlungsweise im Sinne des richtigen Denkens einzurichten
ist, das ist die allgemeine Ansicht, und das sei auch hier vorläufig
zugrunde gelegt. Später soll dann die Rede davon sein, was unter
richtigem Denken zu verstehen ist und wie es sich zu den übrigen Seiten
der sittlichen Charakterbildung verhält. Hier sei nur soviel zum voraus
bemerkt, daß überhaupt für jede Darlegung, die die Frage des
handelnden Lebens betrifft, nur eine Behandlung im Umriß und nicht in
begrifflicher Strenge gefordert werden darf. Wir haben sogleich im
Eingang bemerkt, daß man die Anforderung an die Behandlung jedesmal
nach der Eigentümlichkeit des Gegenstandes bemessen muß. Die
Erscheinungen des praktischen Lebens und die Frage nach dem
Nützlichen lassen ebensowenig eine ein für allemal gültige Bestimmung
zu, wie die Frage nach dem was gesund ist. Gilt dies von der Behandlung
der allgemeinen Fragen, so schließt die Behandlung der Einzelfälle in
noch entschiedenerer Weise begriffliche Genauigkeit aus. Sie fällt weder
unter den Begriff der Kunstlehre noch unter den einer herkömmlichen
Überlieferung; der Handelnde selber vielmehr muß jedesmal das der
augenblicklichen Lage Entsprechende herausfinden, geradeso wie es
auch bei der Tätigkeit des Arztes und des Steuermanns der Fall ist. Aber
gleichwohl, wenn dies auch den Charakter der Untersuchung, die uns
hier beschäftigt, bezeichnet, so müssen wir doch zusehen, wie wir uns
dabei zu behelfen haben.
Das erste nun, was es gilt sich klar zu machen, ist dies, daß es die Natur
der diesem Gebiete angehörigen Erscheinungen bezeichnet, an dem
Zuwenig und an dem Zuviel die Art und Weise ihrer Verletzung zu
haben. Wie es immer zweckdienlich ist, zur Erklärung der nicht
sinnlichen Erscheinungen sinnliche Gleichnisse heranzuziehen, so dürfen
wir uns hier auf dasjenige berufen, was man in Bezug auf Körperkraft
und Gesundheit beobachtet. Übungen, die übermäßig anstrengend,
ebenso wie die, die es zu wenig sind, schädigen die Stärke, und ebenso
41
I. Teil - Die sittliche Anforderung
zerstören Speise und Trank, wenn man sie im Übermaß oder in zu
geringem Maße zu sich nimmt, die Gesundheit, während das richtig
Bemessene dagegen sie erzeugt, sie fördert und bewahrt. Gerade so nun
verhält es sich auch bei der Besonnenheit, der Tapferkeit und den
übrigen Vorzügen. Wer alles meldet und scheut und nirgends standhält,
wird feige: wer sich schlechterdings vor nichts fürchtet, sondern auf alles
geradeaus losgeht, der wird tollkühn. Ebenso wird, wer sich jeden Genuß
gestattet und sich keinen versagt, ausgelassen, und wer jeden meidet wie
die, die an nicht sein Interesse haben, wird für jeden Eindruck
abgestumpft. Also wird Besonnenheit und Tapferkeit durch das Zuviel
und das Zuwenig geschädigt, dagegen durch das rechte Mittelmaß
gefördert. Doch nicht bloß Entstehung, Wachstum und Untergang
ergeben sich aus denselben Quellen und denselben Ursachen, sondern
auch für die Betätigungen gelten dieselben Bedingungen. Auch bei den
anderen mehr vor Augen liegenden Erscheinungen läßt sich das gleiche
Verhältnis beobachten, so bei der Körperstärke. Diese wird dadurch
erworben, daß man reichlich Nahrung zu sich nimmt und sich große
Anstrengungen auferlegt; andererseits ist der Starke wiederum am
ehesten imstande dergleichen zu leisten. Geradeso nun verhält es sich
auch bei den sittlichen Vorzügen. Man gewinnt Macht über sich, indem
man sich sinnliche Genüsse versagt, und wenn man Macht über sich
gewonnen hat, so ist man am ehesten befähigt, solche Enthaltsamkeit zu
üben. Das gleiche zeigt sich bei der Mannhaftigkeit. Indem man sich
daran gewöhnt, die Gefahr zu verachten und sie zu bestehen, erlangt
man Mannhaftigkeit, und hat man sie erlangt, so wird man Gefahren zu
bestehen am ehesten imstande sein.
Als Kennzeichen der befestigten Gemütsbeschaffenheit muß man die
Gefühle der Lust und Unlust betrachten, die sich an die Handlungen
knüpfen. Wer sich sinnliche Genüsse versagt und eben an diesem
Versagen seine Freude hat, der ist Herr über seine Begierden; wem es
dagegen sauer wird, der ist noch ein Knecht derselben. Wer sich in
schlimmen Lagen bewährt und sie mit Freudigkeit oder doch ohne
Unwillen auf sich nimmt, der ist mutig; wer es dagegen mit Widerstreben
42
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
tut, der ist mutlos. Denn um die Gefühle von Lust und Unlust dreht sich
die sittliche Beschaffenheit. Um sinnlicher Befriedigung willen tut man
was niedrig ist, und um der Unannehmlichkeit willen unterläßt man, was
edel ist. Deshalb muß man, wie Plato sagt, eigentlich von Kindesbeinen
an dazu angeleitet werden, Freude und Leid über das zu empfinden,
worüber man beides vernünftigerweise empfinden soll, und eben darin
besteht die richtige Erziehung. Ferner, wenn die sittliche Beschaffenheit
sich um Handlungs- und um Empfindungsweisen dreht, an jede
Empfindungs- und Handlungsweise aber sich Lust und Unlust
anschließt, so würde schon aus diesem Grunde die sittliche
Beschaffenheit sich mit den Gefühlen von Lust und Unlust nahe
berühren. Das zeigen auch die Zuchtmittel an, die mit Rücksicht auf sie
zur Anwendung kommen. Sie sind eine Art von Heilverfahren; ein
Heilverfahren aber hat von Natur die Art, auf das Übel vermittels dessen
zu wirken, was zu ihm im Gegensätze steht. Und sodann, wie wir schon
oben bemerkt haben, jede dauernde geistige Beschaffenheit empfängt
ihre Bestimmtheit von eben dem und bezieht sich auf eben das, wodurch
sich zum Besseren oder zum Schlimmeren zu entwickeln in ihrer Natur
liegt. Motive der Lust und Unlust sind es, welche die Menschen
herunterbringen, dadurch daß die Menschen solchen nachjagen und
solche meiden, denen sie vernünftigerweise nicht nachjagen oder die sie
nicht meiden sollten, oder daß sie es tun zu der Zeit wo, und in der
Weise wie es nicht geschehen sollte, oder wider das was sonst die
gesunde Vernunft an Vorschriften in dieser Beziehung erteilt. Aus
diesem Grunde bestimmt man dann auch wohl die sittlichen
Beschaffenheiten als Freiheit von gewissen Erregungen und als
Seelenruhe, freilich insofern nicht mit Recht, als man das unbedingt
hinstellt und nicht auch hinzufügt, wie und wann es geboten oder nicht
geboten ist und was sonst an näheren Bestimmungen dahin gehört.
Die Grundlage also bildet für uns der Satz, daß die wertvolle
Beschaffenheit im ethischen Sinne diejenige ist, die gegenüber der Lust
und Unlust das richtigste Verhalten tätig innezuhalten vermag, während
die verwerfliche Beschaffenheit sich entgegengesetzt verhält. Zu
43
I. Teil - Die sittliche Anforderung
demselben Ergebnis vermag uns auch die folgende Betrachtung zu
führen. Wie es drei Gründe gibt für das Streben nach den Dingen, und
drei für das Meiden derselben: das Wertvolle, das Nützliche und das
Angenehme, und deren Gegensätze: das Niedrige, das Schädliche und
das Unangenehme, so ist der wohlgesinnte Mann derjenige, der sich in
Beziehung auf alles dies richtig benimmt, und der schlechtgesinnte
derjenige, der sich dazu unrichtig verhält. Am meisten gilt das vom
Verhalten der sinnlichen Lust gegenüber. Denn diese ist allen lebenden
Wesen gemeinsam und knüpft sich an alles, was Gegenstand einer Wahl
ist. Denn Lust bereitet augenscheinlich auch das sittlich Wertvolle und
das Nützliche. Außer dem ist sie mit uns allen von Kindesbeinen an aufs
innigste verwachsen. Darum ist es auch so schwer, diese im Verlauf des
Lebens so tief eingedrungene Färbung wieder wegzuwischen. Und in der
Tat, wir regeln unsere Handlungsweise, die einen mehr, die anderen
weniger, nach dem Motiv von Lust und Unlust. Daraus erhellt die
Notwendigkeit, unsere ganze Untersuchung sich um diesen Punkt
drehen zu lassen. Denn für das tätige Leben ist es keineswegs von
geringer Bedeutung, ob man Lust oder Unlust im rechten oder im
falschen Sinne empfindet. Zudem, es ist, wie schon Heraklit sagt, eine
schwierigere Aufgabe, gegen das Streben nach Lust, als gegen den Zorn
anzukämpfen: alle Kunstfertigkeit aber und alle Tüchtigkeit zeigt sich
jedesmal der größeren Schwierigkeit gegenüber, und hier ist das richtige
Benehmen auch verdienstlicher. Daher beschäftigt sich schon aus diesem
Grunde die ganze Untersuchung sowohl was den Wert des einzelnen wie
was das staatliche Leben betrifft mit der Frage von Lust und Unlust.
Denn, wer sich diesen gegenüber in rechter Weise verhält, der ist ein
tüchtiger, und wer sich verkehrt dazu stellt, der ist ein verkehrter
Mensch.
Damit mag soviel ausgemacht sein, erstens, daß sittliche Tüchtigkeit es
mit Lust und Unlust zu tun hat, zweitens, daß sie durch eben die Übung,
durch die man sie erlangt, auch zunimmt und wieder verloren geht, wenn
man nicht stetig in gleicher Weise dabei bleibt, und drittens, daß sie sich
44
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
auf eben dem Gebiete wirksam bewährt, auf dem sie ihren Ursprung
genommen hat.
Nun kann es wohl Bedenken erregen, in welchem Sinne wir behaupten,
man müsse gerecht werden dadurch, daß man gerecht, und besonnen
dadurch, daß man besonnen handelt. Gehört doch dazu, daß einer
gerechte und besonnene Handlungen vollzieht, daß er schon gerecht und
besonnen sei, gerade wie derjenige, der in korrekter Weise spricht oder
musiziert, schon im Besitze der Sprachrichtigkeit und der Tonkunst sich
befindet. Indessen, ist das vielleicht auch in den technischen Fertigkeiten
nicht der Fall? Ist es doch ganz wohl möglich, daß einer sich im Reden
und Schreiben korrekt benimmt, durch bloßen Zufall oder unter fremder
Anleitung; er wird also ein sprachkundiger Mann erst dann sein, wenn er
zugleich sprachlich korrekt und wie ein sprachkundiger Mann verfährt,
und dies letztere bedeutet, daß es vermöge der in ihm lebenden
Sprachkunde geschieht.
Aber die Analogie zwischen den technischen Vermögen und den
sittlichen Beschaffenheiten läßt sich auch sonst nicht durchführen. Denn
wo es sich um technische Fertigkeiten handelt, da hat das zustande
gekommene Werk seine Angemessenheit in sich, und es genügt also, daß
es so zustande kommt, daß es diese Eigenschaft irgendwie an sich trägt.
Dagegen wo es sich um sittliche Betätigung handelt, da wird das
Vollbrachte nicht schon dann etwa im Sinne der Gerechtigkeit oder der
Besonnenheit vollbracht, wenn es diese Eigenschaften irgendwie an sich
trägt, sondern es gehört dazu auch dies, daß der Handelnde auf Grund
einer gewissen Form seiner Innerlichkeit tätig werde, und zwar zunächst,
daß er mit Wissen, sodann daß er mit Vorsatz und zwar aus sachlichem
Grunde, endlich drittens, daß er auch auf Grund einer zuverlässigen und
unerschütterlichen Gesinnung seine Handlung vollziehe. Von alledem
wird bei den anderen, den technischen Fertigkeiten nichts mit in
Rechnung gestellt, ausgenommen das Wissen selber. Für die sittlichen
Betätigungsweisen dagegen bedeutet das bloße Wissen wenig oder nichts,
während die beiden übrigen Bedingungen hier nicht ein geringes,
45
I. Teil - Die sittliche Anforderung
sondern geradezu alles bedeuten, und diese gelangen in unsere Gewalt
eben durch das häufige Vollbringen gerechter und besonnener
Handlungen. Handlungen werden also als gerecht und besonnen
bezeichnet, wenn sie so vollbracht werden, wie ein gerechter oder
besonnener Mann sie vollbringen würde. Und gerecht und besonnen ist
nicht schon, wer solche Handlungen vollbringt, sondern erst, wer sie so
vollbringt, wie Männer von gerechtem und besonnenem Charakter sie
vollbringen. Und so sagt man denn mit Recht, daß man gerecht wird
durch Vollbringen gerechter und besonnen durch Vollbringen
besonnener Handlungen. Dagegen auf Grund dessen, daß man solche
Handlungen nicht vollbringt, würde kein Mensch auch nur eine Aussicht
haben, ein guter Mensch zu werden. Allein die Menschen im allgemeinen
ziehen es vor, sich lieber nicht in solchen Handlungen zu üben; indem sie
zu moralisierender Erörterung flüchten, meinen sie zu philosophieren
und auf diesem Wege zur Charaktertüchtigkeit zu gelangen. Sie machen
es wie die Patienten, die zwar genau aufpassen, was der Arzt sagt, aber
nichts von dem befolgen, was er verordnet. Geradeso wenig nun wie
solche Patienten durch diese Art sich kurieren zu lassen zu leiblichem
Wohlbefinden gelangen, erreichen jene durch diese Weise zu
philosophieren eine angemessene geistige Verfassung.
3.
Verstandesbildung und Fertigkeit
Die Frage ist nunmehr: was ist denn sittliche Willensbeschaffenheit? Da,
was uns an Begehrungsvorgängen in der Seele begegnet, von dreierlei
Art ist: vorübergehende Affekte, Neigungen und befestigte
Eigenschaften, so wird die sittliche Beschaffenheit wohl zu einer dieser
Klassen gehören müssen. Unter Affekten verstehe ich Begehren, Zorn,
Furcht, Mut, Neid, Freude, Liebe, Haß, Sehnsucht, Eifersucht, Mitleid,
überhaupt solches, was von Gefühlen der Lust oder Unlust begleitet ist;
unter Neigungen das wodurch wir für solche Affekte empfänglich, also
z.B. geneigt heißen, in Zorn, Unlust, Mitleid zu geraten; unter befestigten
Willensrichtungen endlich die Eigenschaft, vermöge deren wir uns den
Affekten gegenüber richtig oder falsch verhalten; z.B. der Erregung zum
46
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
Zorn gegenüber ist das Verhalten falsch, wenn es übergroße Heftigkeit
oder Schlaffheit zeigt, und recht, wenn es die Mitte innehält, und ebenso
den anderen Affekten gegenüber. Nun darf man weder die löblichen
noch die verwerflichen Beschaffenheiten zu den Affekten zählen; denn
nicht auf Grund seiner Affekte nennt man einen tüchtig oder untüchtig,
wohl aber auf Grund seiner sittlichen und seiner unsittlichen Haltung,
und Lob oder Tadel wird uns nicht auf Grund unserer Affekte zuteil.
Man lobt nicht einen der sich fürchtet, und nicht einen der zornig ist,
und man tadelt auch nicht ohne weiteres einen der zornig ist, sondern
nur den, der es in gewisser Weise ist. Dagegen lobt oder tadelt man uns
auf Grund unserer sittlichen und unsittlichen Haltung. Ferner, in Zorn
und Furcht geraten wir unvorsätzlich; sittliche Beschaffenheiten aber
tragen den Charakter der Vorsätzlichkeit oder sind doch nicht ohne
dieselbe. Außerdem, in bezug auf die Affekte spricht man von Erregung;
dagegen wo es sich um sittliche oder unsittliche Beschaffenheiten
handelt, da spricht man nicht von Erregung, sondern von dauernder
Gesinnung. Eben deswegen sind sie aber auch keine bloßen Neigungen.
Denn man nennt uns brav oder schlecht, man lobt oder tadelt uns nicht
ohne weiteres, weil wir für gewisse Affekte empfänglich sind. Und
endlich, die Neigung haben wir durch Naturanlage, aber gut oder
schlecht sind wir nicht von Natur. Darüber haben wir schon oben
gehandelt. Sind nun die sittlichen Beschaffenheiten weder Affekte noch
Neigungen, so bleibt nur übrig, daß sie befestigte Willensrichtungen sind.
Damit wäre denn bezeichnet, was die sittliche Willensbeschaffenheit
ihrer Gattung nach ist. Es gilt aber nicht bloß zu sagen, daß sie eine
befestigte Willensrichtung ist, sondern auch was für eine sie ist. Da ist
nun zu sagen, daß jegliche wertvolle Beschaffenheit das Wesen selbst
dessen Beschaffenheit sie ist als in rechter Verfassung befindlich darstellt
und auch seine Betätigung als die rechte bezeichnet. So besteht die
Tüchtigkeit des Auges darin, das Auge selbst wertvoll zu machen und
ebenso seine Leistung; denn wenn wir gut sehen, so geschieht es durch
die Tüchtigkeit des Auges. Ebenso macht die Tüchtigkeit des Pferdes das
Pferd zu einem brauchbaren, so daß es wacker läuft, den Reiter trägt und
47
I. Teil - Die sittliche Anforderung
den Feinden standhält. Verhält sich das nun so bei allen Dingen, so wird
insbesondere die Tüchtigkeit eines Menschen diejenige befestigte
Willensrichtung sein, vermittels deren er ein guter Mensch wird und
seine Betätigung in rechter Weise vollzieht. Worin nun dies besteht,
haben wir bereits dargelegt; es läßt sich aber auch so zeigen, daß wir
näher ins Auge fassen, was die eigentliche Natur dieser Willensrichtung
ausmacht.
Bei jedem ausgedehnten und teilbaren Dinge kann man ein Zuviel oder
Zuwenig und ein rechtes Maß unterscheiden, und dies entweder in
Hinsicht der Sache selbst oder in der Beziehung auf uns. Das rechte Maß
liegt in der Mitte zwischen dem Zuviel und Zuwenig. Unter der Mitte
eines Gegenstandes verstehe ich das, was von jedem der beiden Enden
gleichen Abstand hat, und das gilt für alle Gegenstände als eines und
dasselbe. In bezug auf uns aber bedeutet die rechte Mitte das, was weder
zuviel noch zuwenig ist: das aber ist keineswegs bei allen eines und auch
nicht dasselbe. So, wenn zehn viel, zwei aber wenig ist, so nimmt man in
Hinsicht auf die Sache als die Mitte sechs an, weil es um ebensoviel das
eine übertrifft, wie es vom anderen übertroffen wird; das aber bedeutet
die Mitte im Sinne der arithmetischen Proportion. Dagegen darf man es
nicht so fassen, wo es sich um die Beziehung auf uns handelt. Wenn für
jemand zehn Pfund zu essen zuviel, zwei aber zuwenig sind, so wird ihm
der Leiter in der Ringschule nicht gerade sechs Pfund vorschreiben; denn
möglicherweise ist auch dies noch für denjenigen, der es bekommen soll,
zuviel oder zuwenig. Für einen Milo wäre es zuwenig, für einen, der mit
den Übungen erst beginnt, aber zuviel. Ebenso ist es mit Lauf und
Ringkampf. Und so meidet denn jeder vernünftige Mensch das Zuviel
und das Zuwenig und sucht dagegen die Mitte herauszufinden, und für
diese entscheidet er sich; die Mitte aber, das heißt hier nicht die der
Sache, sondern das Mittlere in bezug auf uns.
Bedenkt man also, daß alle vernünftige Einsicht in dieser Weise ihre
Aufgabe zur Befriedigung vollzieht, indem sie sich nach der Mitte umtut
und ihre Tätigkeiten auf sie einrichtet, / weshalb man auch
48
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
wohlvollzogenen Leistungen das Prädikat erteilt, man dürfe weder etwas
davon wegnehmen, noch etwas hinzufügen, weil sowohl das Zuviel als
das Zuwenig das rechte Maß verletzt, die glückliche Mitte aber es
innehält; / bedenkt man ferner, daß tüchtige Werkleute, wie wir
behaupten, ihre Arbeit so verrichten, daß sie eben darauf ihr Augenmerk
haben; bedenkt man endlich, daß sittliche Tüchtigkeit, ebenso wie auch
die Natur, noch peinlicher und sorgfältiger zuwege geht als jede Art von
technischer Leistung: so wird es die rechte Mitte sein, worauf die sittliche
Tüchtigkeit als auf ihr Ziel gerichtet ist.
Was ich dabei im Auge habe, ist die Tüchtigkeit in sittlicher Beziehung:
denn bei dieser handelt es sich um Affekte und um Handlungsweisen,
und da gibt es ein Zuviel, ein Zuwenig und eine rechte Mitte. So gibt es
bei der Furcht und bei der Kühnheit, beim Begehren und Fliehen, beim
Zürnen und Sicherbarmen, und ganz allgemein bei allen Gefühlen der
Lust und Unlust ein Zuviel und ein Zuwenig, und das beides nicht als
das Rechte. Dagegen solche Gefühle zu hegen zu der Zeit, aus dem
Grunde, der Person gegenüber, zu dem Zwecke und in der Weise, wie es
geboten ist, das ist die rechte Mitte, das ist das Beste, und es ist eben dies
als charakteristisch für die sittliche Beschaffenheit. Und ebenso gibt es
ein Zuviel und Zuwenig und eine rechte Mitte auch für die Handlungen,
Um Affekte und Handlungen aber dreht sich das sittliche Leben, wo das
Zuviel ein Fehler, das Zuwenig ein Vorwurf ist, die rechte Mitte dagegen
sich Lob erringt und das Angemessene bedeutet. Dies beides aber ist
bezeichnend für sittliche Tüchtigkeit. Mithin ist sittliche Tüchtigkeit ein
Innehalten der rechten Mitte, und die rechte Mitte hat sie zum Ziele. Das
Verfehlen ferner ist vielgestaltig; denn das Böse hat die Natur des
Grenzenlosen, wie schon die Pythagoreer meinten, das Gute dagegen die
Natur des Begrenzten. Das Rechthandeln dagegen ist eingestaltig.
Darum ist jenes leicht, dieses aber schwer. Leicht ist es, das Ziel zu
verfehlen, schwer, es zu treffen. Darum ist das Zuviel und das Zuwenig
für die unsittliche, die rechte Mitte dagegen für die sittliche Haltung
bezeichnend.
49
I. Teil - Die sittliche Anforderung
4.
Fertigkeit und rechtes Maß
Somit ist denn sittliche Willensbeschaffenheit die zur Fertigkeit der
Selbstentscheidung gewordene Gesinnung, die jedesmal für das Subjekt
angemessene Mitte innezuhalten, wie sie gedankenmäßig bestimmt ist
und wie der Mann von vollkommener Einsicht sie bestimmen würde.
Mitte ist sie als zwischen zwei Irrwegen liegend, von denen der eine ein
Überschreiten, der andere ein Zurückbleiben hinter dem Maß bedeutet;
sie ist es auch dadurch, daß das Verfehlen das eine Mal ein
Nichterreichen, das andere Mal ein Hinausgehen über das Pflichtgemäße
in Affekten wie in Handlungen bedeutet, die Sittlichkeit aber die rechte
Mitte findet und innehält. Ihrem Wesen und Begriffe nach, der das
bleibende gestaltende Prinzip bezeichnet, ist also Sittlichkeit das
Innehalten der Mitte. Fragt man dagegen nach dem Werte und dem
Guten überhaupt, so bezeichnet sie darin ein Äußerstes.
Nicht jede Handlung freilich und nicht jeder Affekt läßt ein Mittleres zu.
Bei manchen deutet schon gleich der Name auf Verwerflichkeit hin; so
bei Schadenfreude, Schamlosigkeit, Neid, und von den Handlungen bei
Ehebruch, Diebstahl, Mord. Alles dieses und dem Ähnliches tadelt man,
weil es an sich verwerflich ist, und nicht erst das Übermaß darin oder das
Mindermaß, und hier gibt es denn auch niemals ein richtiges Handeln,
sondern immer nur ein Verfehlen. Bei dergleichen handelt es sich auch
nicht um die Frage des richtigen oder falschen Verhaltens, etwa mit wem,
zu welcher Zeit und in welcher Weise man Ehebruch treiben soll,
sondern irgend etwas dahin Gehöriges tun bedeutet schon ohne weiteres
eine Verfehlung. Es ist ganz ebenso, wenn man nach einer rechten Mitte,
nach einer Überschreitung des Maßes und einem Zurückbleiben hinter
demselben sich umsehen wollte in der Gewalttat, in der Feigheit, in der
Zuchtlosigkeit. Denn damit würde es eine rechte Mitte beim Übermaß
und beim Zurückbleiben, ein Übermaß beim Übermaß, und ein
Zurückbleiben beim Zurückbleiben geben. Aber wie die Besonnenheit
und Mannhaftigkeit nicht ein Übermaß noch eine Mangelhaftigkeit
zuläßt, weil die Mitte hier im Grunde ein Äußerstes ist, so gibt es auch
50
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
für jene Verhaltungsweisen weder eine rechte Mitte noch ein
Überschreiten oder ein Zurückbleiben hinter dem Maße; sondern wie
auch gehandelt wird, es ist immer ein Verfehlen. Denn in Übermaß und
Mangelhaftigkeit gibt es überhaupt keine rechte Mitte und ebensowenig
in der rechten Mitte ein Übermaß und eine Mangelhaftigkeit.
Indessen, es gilt nicht bloß diese allgemeinen Bestimmungen anzugeben,
es gilt auch sie an den einzelnen Erscheinungen durchzuführen. Denn
wo es sich um die Fragen des tätigen Lebens handelt, da erweisen sich
die allgemeinen Grundsätze als verhältnismäßig leer und die besonderen
Anwendungen als das Inhaltsvol ere. Denn alle Tätigkeit bewegt sich in
den Einzelheiten der Erscheinung, und die Aufgabe ist, sich mit diesen in
Einklang zu halten. Dazu nun soll die hier vorgenommene Aufstellung
die Anleitung geben.
Für Furchtsamkeit und Kühnheit bildet die Mannhaftigkeit die rechte
Mitte. Was hier die Überschreitung des Maßes anbetrifft, so gibt es für
den, der an Furcht zuwenig hegt, wie in vielen anderen Fällen sonst,
keinen besonderen Ausdruck; dagegen wer kühn ist im Übermaß heißt
verwegen, und wer an Furcht zuviel, an Kühnheit zuwenig hat, der heißt
feige.
Wo es sich um Genuß und Schmerz handelt, freilich nicht um jede Art
davon, und insbesondere nicht um jede Art von Schmerz, da bildet die
rechte Mitte die Besonnenheit, und das Überschreiten des Maßes heißt
Ausgelassenheit. Solche, die in der Genußsucht hinter dem Maß
zurückbleiben, werden nicht eben häufig gefunden. Man hat deshalb
auch für sie keinen Ausdruck geprägt; vielleicht darf man sie
unempfänglich, stumpf nennen.
In Geldangelegenheiten beim Geben und Nehmen bildet die rechte
Mitte die Vornehmheit, das Überschreiten des Maßes und das
Zuwenigtun Verschwendungssucht und Knickerei. Beide zeigen ein
Übermaß und einen Mangel, nur beides in entgegengesetzter Richtung.
51
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Der Verschwender geht zu weit beim Ausgeben und nicht weit genug
beim Erwerb; der Knickrige geht zu weit beim Erwerb und nicht weit
genug beim Ausgeben. Für jetzt bezeichnen wir das alles nur im Umriß
und ganz im allgemeinen und lassen es daran genug sein; an späterer
Stelle werden wir darüber genauere Bestimmungen geben. Es kommen
aber dem Gelde gegenüber noch andere Verhaltungsformen in Betracht,
als rechte Mitte die Hochherzigkeit; zwischen dem Hochherzigen und
dem Vornehmen besteht der Unterschied, daß es sich bei jenem um
große, bei diesem um kleinere Summen handelt; das Überschreiten des
Maßes aber heißt Protzentum und Plebejertum, das Zurückbleiben
hinter dem Maße Unanständigkeit. Ein Unterschied besteht auch
zwischen diesen Eigenschaften und denen, die die vornehme Gesinnung
bezeichnen; welches dieser Unterschied ist, soll später dargelegt werden.
Für das Verhalten zu Ansehen und Geringschätzung bildet die rechte
Mitte die Hochgesinntheit, das Überschreiten des Maßes etwa das, was
man Großtuerei nennt, und das Zurückbleiben hinter dem Maß
Niedrigkeit. Wir haben vorher das Verhältnis der Vornehmheit zur
Hochherzigkeit dadurch bezeichnet, daß es sich bei jener um kleine
Summen handelt; so steht auch der Hochgesinntheit, die auf hohe Ehren
gerichtet ist, eine Gesinnung gegenüber, die sich auf geringere Ehren
richtet. Denn es kann ebensowohl vorkommen, daß man nach Ansehen
strebt so wie es recht ist, wie daß man mehr oder weniger als recht ist
danach strebt. Wer in seinem Streben danach das Maß überschreitet,
heißt ehrsüchtig; wer dahinter zurückbleibt, heißt gleichgültig; für den,
der die rechte Mitte innehält, fehlt es an einem Ausdruck. Und ebenso
auch für die betreffenden Verhaltungsarten, abgesehen von dem was den
Ehrsüchtigen bezeichnet, also von der Ehrsucht. Daher nehmen beide
Extreme den Platz in der Mitte für sich in Anspruch, und auch wir
nennen wohl das eine Mal den der die rechte Mitte innehält einen
Ehrgeizigen und das andere Mal einen Gleichgültigen, und das eine Mal
loben wir den Ehrgeizigen und das andere Mal den Gleichgültigen.
Woher das kommt, soll später dargelegt werden. Jetzt wollen wir von
52
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
dem, was noch übrig bleibt, in demselben Sinne wie bisher zu handeln
fortfahren.
Auch im Zornigsein gibt es ein Überschreiten des Maßes, ein
Zurückbleiben hinter demselben und eine rechte Mitte. Da aber dafür
eigentlich keine besonderen Ausdrücke existieren, so wollen wir die
rechte Mitte Gelassenheit und den, der sie innehält, gelassen nennen,
und von den Extremen soll, wer zu weit geht, jähzornig, und sein Fehler
Jähzorn, wer nicht weit genug geht, etwa unempfindlich und seine
Eigenschaft Unempfindlichkeit heißen.
Es gibt noch weitere drei Fälle der rechten Mitte, die miteinander eine
Art von Verwandtschaft haben, aber doch auch wieder voneinander
verschieden sind. Gemeinsam ist ihnen, daß sie sich sämtlich auf den
Umgang mit Menschen in Wort und Tat beziehen; verschieden sind sie
dadurch, daß der eine sich auf die Wahrhaftigkeit im Umgang, die beiden
anderen auf die Gefälligkeit, und zwar der eine im Scherz, der andere in
jederlei ernsten Angelegenheiten des Lebens bezieht. Auch von diesen
muß die Rede sein, damit man um so besser sehen kann, daß die rechte
Mitte bei ihnen allen das ist, was Lob verdient, während die Extreme
weder das Rechte, noch das Löbliche, sondern das Tadelnswerte sind.
Allerdings gibt es auch für die Mehrzahl von diesen keine besonderen
Ausdrücke; wir müssen also wie bei den anderen versuchen, Namen für
sie selbst zu prägen zum Zwecke der Deutlichkeit und Verständlichkeit.
Wer in bezug auf die Wahrhaftigkeit die rechte Mitte innehält, soll etwa
wahrheitsliebend und die rechte Mitte selber Wahrheitsliebe heißen,
dagegen die Neigung zum Erdichten, wenn sie auf Übertreibung
ausgeht, Prahlerei, und wer sie betreibt prahlsüchtig, wenn sie auf
Abschwächung geht, Ironie, und der Mensch ironisch heißen.
Handelt es sich um das Gefällige und zwar im heiteren geselligen
Verkehr, so soll der, der die rechte Mitte hält, ein guter Gesellschafter,
und seine Eigenschaft Unterhaltsamkeit, die Übertreibung Albernheit
53
I. Teil - Die sittliche Anforderung
und der sie betreibt ein Possenreißer, wer zu wenig davon hat ein
Unbeholfener und seine Eigenschaft Grobheit heißen. Das Gefällige
betreffend, was nun noch übrig ist, in bezug auf den täglichen Umgang,
so heißt der, der im rechten Maß gefällig ist, freundlich, und die rechte
Mitte Freundlichkeit; wer es in zu hohem Grade ist, wenn ohne
Nebenabsicht, liebedienerisch, wenn aber um seines eigenen Vorteils
willen, kriechend. Wer es an dem rechten Maße fehlen läßt und in allen
Dingen sich ungeberdig zeigt, mag etwa ungeschliffen und widerborstig
heißen.
Nun gibt es aber auch eine rechte Mitte in den Empfindungen und in
dem was mit ihnen zusammenhängt. Schamhaftigkeif ist keine
Willensbeschaffenheit, aber sie erwirbt sich Lob, und ebenso der
Schamhafte; denn auch dabei redet man von einer rechten Mitte, vom
Zuviel und Zuwenig. Wer darin zu weit geht, der Blöde, ist der, der sich
vor allem geniert; wer nicht weit genug geht und sich überhaupt vor
nichts geniert, heißt unverschämt, dagegen wer die rechte Mitte hält,
schamhaft. Gerechtigkeitsgefühl bildet die Mitte zwischen Neid und
Schadenfreude; diese sind die Empfindungen von Schmerz und Freude
über das, was dem Nächsten begegnet. Den Mann von
Gerechtigkeitsgefühl verdrießt das Glück des Unwürdigen; den
Neidischen, der weiter geht als dieser, verdrießt fremdes Glück
überhaupt. Den Mann von Gerechtigkeitsgefühl betrübt unverdientes
Leid anderer; der Schadenfrohe aber bleibt so weit hinter solcher
Betrübnis zurück, daß er geradezu Freude darüber empfindet.
Indessen davon zu handeln, wird sich die Gelegenheit noch anderswo
bieten. Dagegen von der Gerechtigkeit werden wir, da das Wort nicht
bloß in einer Bedeutung gebraucht wird, später so handeln, daß wir die
beiden Arten unterscheiden und dann von beiden aufzeigen, inwiefern
dabei der Begriff der rechten Mitte Platz hat; und ebenso werden wir
dann auch den Intellekt auf seine Bedeutung für die Sittlichkeit
untersuchen.
54
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
Es gibt also drei Arten des Verhaltens; zwei davon, die eine, die ein
Zuviel, und die andere, die ein Zuwenig bedeutet, sind fehlerhaft; die
dritte, das Innehalten der rechten Mitte, ist das Richtige. Al e drei stehen
zueinander eigentlich im Verhältnis des Gegensatzes. Die beiden ersteren
sind der rechten Mitte und sind einander entgegengesetzt, und ebenso
die Mitte den Extremen. Wie das was einem dritten gleich ist, im
Verhältnis zum Kleineren das Größere, im Verhältnis zum Größeren das
Kleinere ist, so bedeuten die Verhaltungsweisen, die die rechte Mitte
innehalten, im Verhältnis zum Zuwenig ein Mehr und im Verhältnis zum
Zuviel ein Weniger, und das ebensowohl beim Affiziertwerden wie beim
Sichbetätigen. Der Mannhafte erscheint dem Feigen gegenüber
verwegen, dem Verwegenen gegenüber feige; ebenso erscheint wer sich
in der Gewalt hat dem gegenüber den nichts aufregt ausgelassen und
dem Ausgelassenen gegenüber gefühllos, der Freigebige dem Knickrigen
gegenüber verschwenderisch, dem Verschwender gegenüber knickrig. So
lehnen denn die auf der extremen Seite Stehenden den der sich in der
Mitte hält jeder von sich ab und weisen ihn dem anderen Extrem zu; den
Mannhaften nennt der Feige verwegen, der Verwegene feige, und das
gleiche Verhältnis zeigt sich auch in den übrigen Fällen.
Während nun so diese zu einander im Gegensatz stehen, so ist doch der
Gegensatz der Extreme untereinander der stärkste und stärker als der zur
rechten Mitte. Denn die Entfernung zwischen jenen ist größer als die
zwischen ihnen und der Mitte, geradeso wie das Große vom Kleinen und
das Kleine vom Großen weiter absteht als beide vom Gleichen. Indessen
gibt es gleichwohl Fälle, wo sich zwischen den Extremen und der rechten
Mitte eine gewisse Verwandtschaft zeigt, so zwischen der Verwegenheit
und der Mannhaftigkeit, zwischen der Verschwendung und der
Freigebigkeit, während die Extreme untereinander am wenigsten
verwandt sind. Was von einander am weitesten absteht, das bestimmt
man begrifflich als das konträr Entgegengesetzte, und darum bedeutet
auch weiterer Abstand schrofferen Gegensatz. Der Gegensatz zur
rechten Mitte aber ist größer bald bei dem was ein Zuwenig, bald bei
dem was ein Zuviel bedeutet. So bildet zur Mannhaftigkeit den
55
I. Teil - Die sittliche Anforderung
schärferen Gegensatz nicht die Verwegenheit, die ein Zuviel, sondern die
Feigheit, die ein Zuwenig bedeutet; dagegen zur Selbstbeherrschung
wieder nicht die Unempfänglichkeit, die ein Zuwenig, sondern die
Ausgelassenheit, die ein Zuviel bedeutet. Das stammt aus einem
doppelten Grunde. Der Grund liegt einmal in der Sache selbst. Weil das
eine der beiden Extreme der rechten Mitte näher liegt und verwandter
ist, darum stellen wir jenem nicht diese, sondern das andere Extrem
gegenüber. So z.B. bei der Mannhaftigkeit. Weil die Verwegenheit ihr
näher und verwandter, die Feigheit minder verwandt erscheint, stellt man
diese letztere in den Gegensatz zu ihr. Denn was von der Mitte weiter
absteht, das, nimmt man an, bildet auch den schärferen Gegensatz zu ihr.
Ist dies nun der eine Grund, der der Sache selbst entnommene, so liegt
der andere in uns selbst. Wozu wir selber von Natur irgendwie die
stärkere Hinneigung verspüren, das stellt sich uns in schärferem
Gegensatz zur Mitte dar. So fühlen wir uns von Natur mehr zu dem
hingezogen was uns Vergnügen macht, und es liegt uns die
Ausgelassenheit näher als die Wohlanständigkeit. Wir bezeichnen also
das als den schärferen Gegensatz, wozu wir uns mit stärkerer Kraft
hingezogen fühlen, und deshalb ist der Gegensatz, in dem die
Ausgelassenheit, die ein Zuviel besagt, zur Selbstbeherrschung steht, der
schärfere.
Darüber also, daß sittliche Tüchtigkeit das Innehalten der rechten Mitte
und in welchem Sinne sie dies bedeutet, ferner daß das wo zwischen sie
die rechte Mitte innehält die beiden fehlerhaften Abweichungen, das
Zuviel und Zuwenig sind, und daß sie diese Beschaffenheit hat, weil sie
im Affiziertwerden wie im Sichbetätigen die rechte Mitte sich zum Ziele
zu setzen bestimmt ist, haben wir damit ausreichend gehandelt. Da liegt
nun auch der Grund, weshalb es eine so schwierige Aufgabe ist, sittlich
tüchtig zu sein. Denn in jedem einzelnen Falle die rechte Mitte zu treffen
ist sehr schwer. So ist das Zentrum eines Kreises zu finden eine Aufgabe
nicht für jedermann, sondern nur für den Kundigen. So ist es wohl
jedermanns Sache und leicht, sich zu erzürnen oder sein Geld
auszugeben und zu vertun; dagegen ist es nicht jedermanns Sache und
56
I.Kennzeichen der sittlichen Beschaffenheit und ihrer Betätigung
nicht leicht, zu entscheiden, wem, wieviel, wann, zu welchem Zweck und
in welcher Weise man geben soll. Das Richtige ist deshalb etwas Seltenes,
etwas Preiswürdiges und Edles.
Wer nach der rechten Mitte zielt, muß darum zunächst das lassen, was
dazu im schärferen Gegensätze steht; so mahnt auch Kal ypso:
Abseits hier von dem Gischt und der Brandung lenke das Fahrzeug!
Denn das eine der Extreme ist das mehr, das andere das weniger
Fehlerhafte. Da nun die rechte Mitte zu treffen äußerst schwierig ist, so
heißt es im Sprichwort, man müsse, wenn man die Fahrt zum zweiten
Male macht, das kleinere Übel wählen, und das wird am ehesten in der
bezeichneten Weise geschehen. Man muß sehen, in welche Richtung uns
die eigene Neigung lenkt; denn den einen treibt seine Natur nach der,
den anderen nach jener Richtung. Das aber läßt sich aus den Gefühlen
der Lust und Unlust entnehmen, die in uns rege werden; und dann
müssen wir uns in die entgegengesetzte Richtung wenden. Wenn wir uns
von dem was fehlerhaft ist recht weit entfernen, dann werden wir zur
rechten Mitte gelangen, gerade wie man es macht, wenn man krummes
Holz gerade biegen will. Überall aber muß man am meisten vor dem auf
der Hut sein was uns zusagt und vor der Lust daran; denn dabei ist unser
Urteil nicht unbestochen. Wie die Volksältesten der Helena gegenüber
empfanden, so müssen auch wir uns unserer Neigung gegenüber
verhalten und uns durchweg ihren Ausspruch zum Wahlspruch machen.
Denn wenn wir die Neigung in gleicher Weise heimschicken, werden wir
minder irre gehen.
Indem wir so verfahren, werden wir im ganzen und großen am ehesten
imstande sein, die rechte Mitte zu treffen. Gewiß ist das schwierig, und
am schwierigsten den Einzelfällen des Lebens gegenüber. Es ist nicht
leicht genau anzugeben, in welcher Weise, wem gegenüber, bei welchem
Anlaß und wie lange Zeit man sich dem Zorne überlassen soll. So
rühmen auch wir zuweilen diejenigen die darin zu wenig tun und nennen
sie sanftmütig, während wir ein anderesmal den schwer Zürnenden
57
I. Teil - Die sittliche Anforderung
charaktervoll nennen. Wer vom Richtigen nur wenig abweicht, sei es
nach der Seite des Zuviel oder des Zuwenig, der erfährt keinen Tadel,
dagegen wohl der, der stärker abweicht; denn dieser entgeht nicht der
Beobachtung. Aber bei welcher Grenze, bei welchem Quantum das
Tadelnswerte anfängt, das läßt sich nicht so leicht begrifflich genau
feststellen, wie es ja auch sonst bei Gegenständen der Erfahrung der Fall
ist. Dergleichen gehört zu den Einzelfäl en des Lebens, und das Urteil
darüber ist Sache des unmittelbaren Gefühles. So viel also ist klar, daß
überall das Innehalten der rechten Mitte Beifall verdient, daß aber wo
eine Abweichung nötig wird, sie bald nach der Seite des Zuviel, bald
nach der des Zuwenig stattzufinden hat. Denn auf diese Weise wird man
am ehesten dazu gelangen, die Mitte und das Richtige zu treffen.
II. Das freie und das unfreie Handeln
1.
Zwang und Irrtum
Da der sittliche Charakter sich in dem Verhalten gegenüber den
Eindrücken der Gegenstände und in der tätigen Einwirkung auf die
Gegenstände zeigt; da ferner frei gewollte Handlungen zu Lob oder
Tadel, nicht frei gewollte Handlungen zur Nachsicht, bisweilen sogar
zum Mitleid Anlaß geben: so ist es für den Forscher über die Fragen des
sittlichen Lebens eine unumgängliche Aufgabe, die frei gewellten und die
nicht frei gewellten Handlungen gegeneinander abzugrenzen; zugleich
aber ist es eine Hilfeleistung für den Gesetzgeber, schon in Hinsicht auf
die Zuerkennung von Ehrenerweisungen und Strafen.
Als nicht frei gewollt gilt das, wozu jemand durch Zwang oder durch
Irrtum veranlaßt wird. Durch Zwang bewirkt ist eine Handlung, deren
bewegende Ursache außerhalb des Handelnden liegt. Dahin gehören
zunächst solche Handlungen, bei denen derjenige, der etwas bewirkt
oder erleidet. Überhaupt nicht mittätig ist; z.B. wenn jemanden ein
Luftstoß fortträgt, oder auch wenn Menschen, die ihm zu befehlen
haben, ihn zu etwas drängen. Wenn dagegen etwas getan wird aus Furcht
58
II.Das freie und das unfreie Handeln
vor einem größeren Übel oder aus Liebe zu einem wertvollen Gute /
z.B. ein Machthaber, der über jemandes Eltern und Kinder Gewalt hat,
befiehlt ihm etwas Schändliches zu tun, mit der Bestimmung, daß sie am
Leben bleiben, falls er gehorcht, und den Tod erleiden müssen, falls er
nicht gehorcht, / da kann man im Zweifel sein, ob die Handlung frei
gewollt ist oder nicht. Ähnlich liegt der Fall, wo im Sturm Güter über
Bord geworfen werden. Denn ohne weiteres wirft niemand sein Hab und
Gut ins Meer; zur eigenen Rettung dagegen wie zu der der anderen tut es
jeder Verständige. Solche Handlungen tragen somit gemischten
Charakter, sie stehen aber den frei gewellten näher. Denn, wo man
dergleichen tut, da geschieht es mit Vorsatz; die Absicht dabei aber ist
allerdings durch den äußeren Anlaß auferlegt.
Die Bezeichnung als frei gewollt oder nicht frei gewollt kommt der
Handlung also zu je nach der Situation, in der sie geschieht. Man handelt
dabei frei; denn der Antrieb für die Bewegung der Glieder die als
Werkzeuge dienen liegt bei derartigen Handlungen im handelnden
Subjekt. Wo aber der Antrieb im Handelnden liegt, da steht es auch bei
ihm, die Tat zu vollziehen oder nicht zu vollziehen, und so ist denn
dergleichen gewollt, allerdings schlechthin und eigentlich nicht gewollt.
Denn an und für sich würde niemand dergleichen zu tun sich vorsetzen.
Für Handlungen von dieser Art erlangt man bisweilen sogar Beifall,
wenn man etwas Widerwärtiges und Schmerzliches um eines
bedeutsamen und hohen Zieles wegen auf sich nimmt, und man erfährt
Tadel im umgekehrten Falle. Denn der müßte schon ein erbärmlicher
Mensch sein, der das Schimpflichste auf sich nähme, ohne daß es durch
ein hohes oder auch nur angemessenes Ziel gerechtfertigt würde.
Dann gibt es weiter Fälle, wo man, wenn auch kein beifälliges, so doch
ein nachsichtiges Urteil erlangt, wenn nämlich bei einer sonst
pflichtwidrigen Handlung das Motiv das ist, solchem zu entgehen, was
über menschliche Kraft hinausgeht und was nicht leicht jemand auf sich
nimmt. Es gibt allerdings auch solches, wozu sich zwingen zu lassen
verwerflich ist, und wo es geboten ist eher zu sterben und das
59
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Furchtbarste zu erdulden. Denn solche Gründe, wie sie für Alkmäon
beim Euripides den Zwang enthalten sollen zum Muttermörder zu
werden, erscheinen geradezu lächerlich.
Zuweilen ist es schwer zu entscheiden, welche Handlungsweise einer
einzuschlagen hat, und ob das Ziel sie rechtfertigt, oder was einer über
sich ergehen lassen soll, und ob der Preis es wert ist; noch schwieriger
aber ist es, nachdem man darüber ins klare gekommen ist, es nun auch
durchzuführen. Denn in der Regel ist, was man zu erwarten hat,
schmerzlich, und was zu tun die Not gebietet, abstoßend, und so wird
einem denn Beifall oder Vorwurf zuteil, das eine Mal, wenn man dem
Zwange nachgibt, und das andere Mal, wenn man ihm widersteht.
Was sind es also für Handlungen, die man auf einen Zwang
zurückführen darf? Doch wohl ohne weiteres jede, bei der die Ursache
draußen liegt und der Handelnde gar nicht mit tätig ist. Solche
Handlungen dagegen, die an und für sich nicht frei gewollt sind, zu
denen man sich aber in einer gegebenen Situation und um eines
bestimmten Zieles willen entschließt, so daß der bewegende Antrieb für
sie doch im Handelnden liegt, / diese sind an und für sich nicht frei
gewollt, aber doch im gegebenen Augenblick und um jenes Zieles willen
frei gewollt: sie zeigen daher eine größere Verwandtschaft mit den frei
gewollten Handlungen. Denn alles Handeln geschieht unter ganz
singulären Umständen, und mit Rücksicht auf diese sind jene
Handlungen gewollt. Dagegen eine Regel darüber, wie beschaffen das
Ziel sein muß, um diese bestimmte Handlungsweise rechtfertigen zu
können, läßt sich nicht leicht geben; denn jede einzelne Situation ist von
jeder anderen gründlich verschieden. Wollte dagegen jemand dem, was
Lust bereitet oder dem sittlich Angemessenen zwingende Macht
zuschreiben, / denn sie übten als Äußeres eine Nötigung, / dann
allerdings wären alle Handlungen erzwungen. Denn die genannten sind
die allgemeinen Motive des Handelns für alle. Eine Handlung, die einer
gezwungen und wider Willen tut, die ist ihm auch schmerzlich; dagegen
was man um der Annehmlichkeit und um der sittlichen Angemessenheit
60
II.Das freie und das unfreie Handeln
willen tut, das ist dem Handelnden erfreulich. Es ist also töricht, die
äußeren Umstände, und nicht vielmehr sich selber deshalb anzuklagen,
weil man schwach genug ist, sich durch dergleichen verlocken zu lassen.
Ebenso töricht aber ist es auch, das sittlich Löbliche sich selber
zuzuschreiben, das Verwerfliche dagegen auf die verführerischen
Umstände zu schieben. Und so ergibt sich denn, daß aus Zwang das
geschieht, was seinen Grund und Anstoß in einem Äußeren hat, ohne
daß der dem Zwange Unterliegende dabei mit tätig wird.
Wir kommen zu den Handlungen, die aus Irrtum geschehen. Sie sind
sämtlich nicht frei gewollt; aber wirklich unfreiwillig ist nur die
Handlung, die Bedauern und Selbstanklage zur Folge hat. Wer irgend
etwas auf Grund eines Irrtums getan hat, aber über seine Handlung kein
Bedauern empfindet, der hat allerdings, was er im Irrtum getan hat, ohne
freien Willen, aber doch auch wieder nicht ohne seinen Willen getan;
sonst würde es ihm leid tun. Also als unfreiwilliger Täter gilt, wer über
das im Irrtum Getane Betrübnis empfindet; wer es nicht bedauert, der
mag, da sein Verhalten doch ein anderes ist, statt unfreiwillig nicht-frei-
wollend heißen. Denn da in der Sache ein Unterschied vorliegt, so ist es
besser, dafür auch einen eigenen Ausdruck zu gebrauchen.
Es ist ferner etwas anderes, auf Grund eines Irrtums und im Irrtum
handeln. Wer in der Trunkenheit oder im Zorne handelt, von dem
nimmt man nicht an, daß er auf Grund eines Irrtums, sondern daß er
auf Grund eines der bezeichneten Zustände, aber doch nicht mit
Bewußtsein, sondern ohne Wissen handle. Daß er kein Wissen hat von
dem was man zu tun und zu unterlassen verpflichtet ist, das gilt von
jedem schlechten Menschen; eben infolge einer derartigen
Mangelhaftigkeit wird einer zum ungerechten und überhaupt zum
schlechten Menschen. Unfreiwillig handeln aber, der Ausdruck soll nicht
den Fall bezeichnen, wo einer nicht weiß was Pflicht ist. Ein Irrtum in
dem was man sich zu tun ausdrücklich vorsetzt, hat zur Wirkung nicht
daß man unfreiwillig, sondern daß man schlecht handelt. Was vielmehr
den Irrtum ausmacht, das ist nicht die Unkenntnis der allgemeinen
61
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Regeln des Verhaltens, / denn solche Unkenntnis begründet einen
Vorwurf, / sondern die Unkenntnis der Umstände des einzelnen Falles,
unter denen und um derentwillen die Handlung vorgenommen wird, und
dafür wird einem denn auch Mitleid und Nachsicht gewährt. Denn wer
über solche besonderen Umstände sich in Unkenntnis befindet, der
handelt ohne frei zu wollen.
Es wird an diesem Punkte nicht übel angebracht sein, die Umstände die
dabei in Frage kommen noch genauer zu bestimmen. Ein Irrtum also
kann stattfinden betreffs der Sache, ihrer Art und Bedeutung, betreffs
der Person und ihrer Handlung nach Gegenstand und Material, bisweilen
auch betreffs des Mittels, z.B. eines Werkzeugs, oder betreffs des
Zweckes, z.B. ob etwas der Selbsterhaltung wegen geschah, und betreffs
der Art und Weise, also ob sanft oder heftig. Daß einer über alle diese
Umstände zugleich sich im Irrtum befindet, das könnte doch nur im
Zustande der Geisteskrankheit vorkommen; so nicht über das handelnde
Subjekt; denn wie könnte jemand über seine eigene Person sich
täuschen? Dagegen kann man sich wohl täuschen über das, was man tut;
so wenn einer sagt, er sei im Reden entgleist, weil er nicht ganz bei sich
gewesen, oder er habe nicht gewußt, daß etwas auszuplaudern verboten
sei, wie es Äschylus mit den Mysterien erging; oder das Geschütz sei
losgegangen, während man es bloß vorführen wollte, wie der Mann mit
der Katapulte. Es kann jemand auch in den Irrtum geraten, daß sein
Sohn ihm feindlich gesinnt sei, wie es bei Merope der Fall war, oder daß
ein Wurfspieß, der in Wirklichkeit eine Spitze hat, vorn mit einem
Knopfe versehen, oder daß der Stein Bimstein sei; man kann einen töten,
dem man in guter Absicht einen Liebestrank reicht, und jemanden
verletzen, den man nur, wie es Ringer im Spiel tun, leise berühren will.
Ein Irrtum kann betreffs aller dieser Umstände stattfinden, unter denen
das Handeln sich vollzieht; und von demjenigen, der über eines davon im
Irrtum gewesen ist, nimmt man an, daß er unfreiwillig gehandelt habe.
Besonders aber ist dies der Fall, wenn der Irrtum die wesentlichsten
Umstände betraf, und für das Wesentlichste gilt das, was den eigentlichen
Gegenstand und den Zweck der Handlung ausmacht. Es gehört dann
62
II.Das freie und das unfreie Handeln
aber auch dazu, daß demjenigen, dessen Handlung wegen eines
derartigen Irrtums als unfreiwillig bezeichnet wird, seine Handlung leid
tut und daß sie ihm Bedauern verursacht.
Wenn nun was durch Zwang oder aus Irrtum geschieht unfreiwillig ist,
so darf dem gegenüber für frei gewollt dasjenige gelten, was seinen
Ursprung in einem Täter hat, der mit der eigentümlichen Beschaffenheit
der Lage bekannt ist, in der die Handlung vor sich geht. Es würde also
nicht zutreffend sein, wenn man als unfreiwillig das bezeichnen wollte,
was im Affekt und infolge einer Begierde geschieht. Denn zunächst: bei
irgendeinem der anderen lebenden Wesen könnte dann von frei
gewolltem Handeln gar nicht die Rede sein, auch nicht bei den Kindern.
Sodann ist die Frage: tun wir überhaupt nichts mit freiem Willen, was wir
auf Antrieb einer Begierde oder im Affekt tun? oder sind nur die guten
Taten frei gewollt, die schlechten Taten nicht? Wäre es nicht töricht, so
zu fragen, da doch die Versuchung beide Male die gleiche ist? Und
urteilslos wäre es doch auch, als nicht frei gewollt Handlungen zu
bezeichnen, die aus einem pflichtmäßigen Streben entspringen; es ist
aber Pflicht, über gewisse Dinge sich zu erregen, und Pflicht, gewisse
Dinge zu begehren, wie Gesundheit und Geistesbildung. Und ferner: es
ist Tatsache, daß was nicht frei gewol t ist Verdruß macht; was die
Begierde befriedigt aber gewährt Genuß. Sodann, wo liegt der
Unterschied zwischen dem Fehltritt der mit Überlegung, und dem der im
Affekt begangen ist, was die Unfreiwilligkeit anbetrifft? Denn zu meiden
ist doch alles beides, und als menschlich gelten ebensosehr die nicht vom
Gedanken geleiteten Affekte und somit auch die aus Affekt und aus
Begierde entspringenden Handlungen. Mithin hat es auch keinen Sinn,
diese als nicht frei gewollt zu bezeichnen.
2.
Vorsatz und Überlegung
Als nächste Aufgabe, nachdem wir frei gewollte und nicht frei gewollte
Handlungen gegeneinander abgegrenzt haben, stellt sich die dar, den
Begriff des Vorsätzlichen zu erörtern. Denn dieses gilt für das
63
I. Teil - Die sittliche Anforderung
eigentümlichste Merkmal des sittlichen Willens und für ein noch
bedeutsameres Kennzeichen des Charakters als es die Handlungen selber
sind. Was vorsätzlich ist, das ist nun offenbar auch frei gewol t; aber die
beiden Begriffe fallen doch nicht zusammen, sondern das frei Gewollte
ist der umfassendere Begriff. Das frei Gewollte kommt auch bei den
Kindern und den Tieren vor, die Vorsätzlichkeit nicht, und die raschen
Handlungen des Augenblicks nennen wir zwar frei gewollt, aber den
Charakter der Vorsätzlichkeit schreiben wir ihnen nicht zu.
Man ist schwerlich auf dem rechten Wege, wenn man die Vorsätzlichkeit
als ein Begehren, einen Gemütszustand, einen Wunsch oder eine Ansicht
bezeichnet. Denn bei Wesen, die nicht mit Vernunft begabt sind, kommt
vorsätzliches Handeln nicht vor, wohl aber kommen Begierden und
Gemütsstimmungen vor. Wer sich nicht zu beherrschen vermag, handelt
aus einem Begehren heraus, aber nicht auf Grund eines Vorsatzes, und
umgekehrt, wer seiner Herr ist, handelt vorsätzlich, aber nicht aus einem
Begehren heraus. Vorsatz und Begierde stehen zueinander im Gegensatz,
aber nicht Begierde und Begierde. Die Begierde ist auf das Angenehme
und das Schmerzliche, der Vorsatz weder auf das Schmerzliche noch auf
das Angenehme gerichtet.
Noch weniger hat der Vorsatz mit der Gemütsstimmung zu tun: was aus
einer Stimmung entspringt, erscheint am wenigsten einem Vorsatz
gemäß. Aber das gilt auch vom Wunsch, so nahe er sich auch mit dem
Vorsatz verbunden zeigt. Ein Vorsatz richtet sich nicht auf das was
unmöglich ist, und wenn einer sagen sollte, er habe sich dergleichen
vorgesetzt, so würde man ihn einfach für geistesschwach halten. Ein
Wunsch dagegen kann sich ganz wohl auch auf Unmögliches richten,
z.B. darauf, vom Sterben befreit zu bleiben. Der Wunsch ferner hat zum
Inhalt auch solches, was man selber niemals herbeizuführen vermag, wie
etwa, daß ein Schauspieler oder ein Athlet den Preis gewinne. Zum
Vorsatz dagegen macht sich dergleichen kein Mensch, sondern immer
nur solches, wovon er glaubt, daß es durch ihn verwirklicht werden kann.
Endlich geht der Wunsch mehr auf das Endziel, der Vorsatz mehr auf
64
II.Das freie und das unfreie Handeln
die Mittel zum Ziel. Man wünscht z.B. gesund zu werden; aber man
nimmt sich vor, das zu tun, wodurch man gesund werden kann. Wir
wünschen uns glücklich zu sein und sprechen den Wunsch auch aus; aber
wollten wir sagen, wir setzen es uns vor, so würde das nicht stimmen.
Überhaupt, Inhalt eines Vorsatzes darf man sagen ist das, was in unserer
Macht steht.
Also kann ein Vorsatz auch keine bloße Ansicht sein. Denn eine Ansicht
kann man sich augenscheinlich über alles bilden, ebensowohl über die
ewigen und über die unmöglichen Dinge wie über das was in unserer
Macht steht. Eine Ansicht wird danach beurteilt ob sie wahr oder falsch
und nicht danach, ob sie gut oder böse ist; ein Vorsatz aber wird gerade
an dem letzteren Unterschied gemessen. Überhaupt also wird niemand
beides für dasselbe halten noch es als dasselbe bezeichnen, auch einen
Vorsatz nicht als identisch mit irgendeiner Ansicht nehmen. Unsere
sittliche Beschaffenheit bestimmt sich danach, ob wir uns das Gute oder
das Böse zum Vorsatz machen, nicht danach was für Ansichten wir
hegen. Wir bilden den Vorsatz uns einen Gegenstand von dieser oder
jener Art anzueignen, ihn zu meiden oder sonst dergleichen; eine Ansicht
dagegen bilden wir uns über das Wesen des Gegenstandes, über seinen
Wert, und wem oder wie er sich nützlich erweist: dagegen ihn zu
erwerben oder zu meiden, das ist ganz und gar nicht der Inhalt einer
Ansicht. Ein Vorsatz findet Billigung eher deshalb weil er sich auf das
richtet was pflichtmäßig, als deshalb weil er richtig gebildet ist, eine
Ansicht dagegen gerade deshalb, weil sie der Wahrheit entspricht. Einen
Vorsatz bilden wir betreffs dessen, wovon wir ganz sicher wissen, daß es
etwas Gutes ist: eine Ansicht haben wir über das, was wir nicht genau
wissen. Es sind auch nicht dieselben Menschen, die die besten Vorsätze
und die die besten Ansichten haben; manche haben wohl die bessere
Ansicht, bilden aber infolge ihres schlechten Charakters Vorsätze, wie
man sie nicht bilden soll. Ob aber eine Ansicht dem Vorsätze vorangeht
oder nachfolgt, kommt hier nicht in Betracht. Denn das ist nicht die
Frage, die wir behandeln, sondern, ob ein Vorsatz dasselbe ist wie eine
Ansicht die jemand hegt.
65
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Was ist nun der Vorsatz, oder was ist sein unterscheidendes Merkmal,
wenn er doch keines von dem Bezeichneten ist? Offenbar ist er ein frei
Gewolltes, aber nicht alles frei Gewollte ist auch ein Vorsätzliches. Ist er
also das Prämeditierte, das Ergebnis vorhergehender Überlegung?
Wirklich ist ein Vorsatz gedankenmäßig und überlegt. Schon das Wort
deutet augenscheinlich darauf hin, daß er auf einer Auswahl des einen
vor anderem beruht.
Hat nun solches Überlegen jedes Beliebige zum Inhalt und kann alles
Beliebige den Gegenstand einer Überlegung bilden? oder gibt es auch
solches worüber eine Überlegung nicht stattfindet? Als einen
Gegenstand der Überlegung darf man schwerlich das gelten lassen,
worauf ein geistesschwacher oder ein von Sinnen gekommener, sondern
nur das, worauf ein vernünftiger Mensch seine Überlegung richtet. Kein
Mensch ferner überlegt sich das was ewig ist, z.B. den Weltenbau oder
die Inkommensurabilität zwischen der Seite des Quadrats und der
Diagonale, und ebensowenig das was zwar in Bewegung ist, dessen
Bewegung aber sich in immer gleicherweise vollzieht, sei es, daß solche
Wirkung durch äußere kausale Notwendigkeit, sei es, daß sie durch
innere Anlage oder durch irgendeinen anderen Grund hervorgebracht
werde, z.B. die Sonnenwenden und Sonnenaufgänge. Andererseits
überlegt man sich auch nicht, was sich jetzt so, jetzt anders zuträgt, wie
Dürre und Regengüsse, oder was Sache bloßen Zufalls ist, wie das
Finden eines Schatzes, aber auch nicht einmal alle menschlichen
Verhältnisse.
Welche Staatsverfassung für die Skythen die geeignetste ist, das überlegt
sich kein Mensch, der in Lakedämon zu Hause ist; denn unsere Macht
reicht nicht bis dahin. Wir überlegen uns vielmehr das was in unserer
Macht steht und sich von uns herstellen läßt; das allein bleibt noch übrig.
Als Ursachen der Ereignisse gelten innere Anlage, äußere Notwendigkeit
und Zufall; dazu tritt dann die Vernunft und alle menschliche
Einwirkung. Für jede Klasse von Menschen nun ist Gegenstand der
66
II.Das freie und das unfreie Handeln
Überlegung das, was man selbst zu bewerkstelligen vermag. Kenntnisse,
die völlig klar und gesichert sind, überlegt man sich nicht erst, z.B. nicht
die Schriftzeichen; denn darüber, wie man zu schreiben hat, gibt es keine
zwei verschiedenen Meinungen. Nur was sich durch uns vollziehen läßt,
aber nicht immer in derselben Weise, das überlegen wir uns, z.B. Fragen
der Heilkunde und des Gelderwerbes oder Fragen der
Steuermannskunst, und zwar diese letzteren noch eher als die der
leiblichen Übungen, sofern auf jenem Gebiete das Verfahren in
geringerem Grade festgelegt ist. Ähnlich verhält es sich durchgängig.
Technische Verfahrungsweisen sind Gegenstand der Überlegung in
höherem Grade als wissenschaftliche; denn über jene gehen die
Meinungen weiter auseinander. Man überlegt sich Dinge, die nur in der
Regel vorkommen und deren Verlauf unsicher ist, Dinge, bei denen es
unbestimmt ist, wie man sich zu benehmen hat. Wo es sich um wichtige
Dinge handelt, da nimmt man überdies noch fremden Rat in Anspruch,
weil man sich selber nicht recht zutraut, daß man zu einem richtigen
Urteil genügend befähigt sei.
Gegenstand der Überlegung sind aber nicht die Ziele, sondern die Wege
zum Ziel. Ein Arzt überlegt sich nicht, ob er heilen, und ein Redner
nicht, ob er überreden soll, ein Staatsmann nicht, ob er vernünftige
Einrichtungen im Staate treffen soll; und so gilt es allgemein: niemand
überlegt sich den Zweck, den er anstrebt, sondern während der Zweck
festgestellt ist, ist die Frage die nach der Art und Weise und nach den
Mitteln ihn zu erreichen. Wenn es dabei offenbar verschiedene Wege
gibt, so fragt man: welcher Weg ist der gangbarste und fährt am
sichersten zum Ziele. Läßt sich das Ziel aber nur auf einem Wege
erreichen, so fragt man, wie es auf diesem zu bewerkstelligen ist und
durch welche Mittel man zu ihm gelangt. So geht es weiter, bis man bei
der obersten Ursache haltmacht. Diese ist dann bei der Mühe des
Suchens das letzte was man erreicht. Denn wer sich etwas überlegt, der
gleicht einem der etwas sucht; es ist ganz ähnlich der Weise, wie man bei
der Lösung einer geometrischen Aufgabe verfährt. Und zwar ist
augenscheinlich nicht jedes Suchen ein Überlegen, wie es in der
67
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Mathematik der Fall ist, aber wohl ist jedes Überlegen ein Suchen. Das
was dann in der Lösung des Problems das letzte ist, ist in der Tätigkeit
der Verwirklichung das erste. Stößt man dabei auf etwas Unausführbares,
so steht man von dem Plane ab, z.B. wenn man zur Ausführung Geld
bedarf und nicht imstande ist es sich zu verschaffen. Scheint es dagegen
möglich, so geht man an die Ausführung. Möglich aber ist, was sich
durch uns zustande bringen läßt, und dabei gilt das was wir durch unsere
Freunde leisten, gerade so als ob wir′s selber leisteten, sofern wir den
Anstoß dazu gegeben haben. Zuweilen sucht man nach den Werkzeugen,
zuweilen nach ihrer Anwendung. Ebenso fragt man sich auch sonst, das
eine Mal, durch wen, das andere Mal, in welcher Weise oder womit die
Sache sich machen läßt.
Nun ist es wie gesagt augenscheinlich ein Mensch, der die Handlung ins
Werk setzt. Seine Überlegung betrifft also das, was durch ihn ausführbar
ist; das Ziel für sein tätiges Vorgehen aber ist etwas anderes. Denn
Gegenstand der Überlegung ist nicht der Zweck, sondern die Mittel zum
Zweck, und auch wieder nicht das ganz Singuläre, z.B. ob dieser
Gegenstand ein Brot oder ob es gehörig gebacken ist; das ist vielmehr
Sache der Erfahrung.
Wenn man aber immer und immer weiter überlegen will, so gerät man
damit in den unendlichen Progreß. Dasselbe was man sich zu überlegen
hat, ist auch das, worüber man eine Entschließung zu fassen hat; nur daß
der Beschluß schon eine Entscheidung bedeutet. Ein Beschluß nämlich
ist das, wofür man sich auf Grund der Überlegung entschieden hat.
Jedermann hört mit dem Suchen, wie er zu Werke gehen soll, auf, wenn
er den Ausgangspunkt der Ausführung bis auf sich selbst und in sich auf
das oberste leitende Vermögen zurückgeführt hat; denn dieses ist es, das
die Entscheidung fällt. Ein Gleichnis dafür erblickt man auch an den
ursprünglichen Formen des Staatslebens, wie sie Homer darstellt. Hier
zeigen die Könige dem Volke einfach das an, wozu sie sich entschlossen
haben. Da aber das was man beschließt, überlegt, erstrebt, etwas ist, was
in unserer Macht steht, so ist auch vorsätzliches Handeln ein mit
68
II.Das freie und das unfreie Handeln
Überlegung verbundenes Streben nach solchem was in unserer Macht
steht. Das Ergebnis der Überlegung gibt uns die Entscheidung an die
Hand, und so richten wir denn unser Streben gemäß unserer Überlegung
ein.
Damit mag der Begriff der Vorsätzlichkeit in den Grundzügen
bezeichnet sein, ebenso wie das worauf sie gerichtet ist, nämlich die
Mittel und Wege, die zu den Zwecken führen.
3.
Der Willensinhalt
Wir haben dargelegt, daß ein Wollen auf einen Zweck geht. Dieser ist
nach den einen ein Gutes, nach den anderen ein solches, was als gut
erscheint. Bezeichnet man das Gewollte als das Gute, so kommt man zu
dem Ergebnis, daß dasjenige, was einer auf Grund einer unrichtigen
Wahl will gar kein wirklich Gewolltes ist; denn wäre es gewollt, so würde
es ja auch etwas Gutes sein; es kann aber vorkommen, daß es geradezu
etwas Schlechtes ist. Denen dagegen, die das Gewollte als ein
anscheinend Gutes bezeichnen, stellt sich die Sache so dar, daß etwas
nicht durch seine eigene Natur zum Willensinhalt wird, sondern daß es
für jeden jedesmal das ist, was ihm gefällt. Nun gefällt aber dem einen
dies, dem andern jenes, und es kann vorkommen, daß dies gerade
Entgegengesetztes ist. Wenn nun eine solche Ansicht keineswegs
befriedigt, so wird man sich dabei beruhigen dürfen, daß zwar
schlechthin und in Wahrheit das Gewollte das Gute, daß es aber für das
einzelne Subjekt das ihm als gut Erscheinende ist. Für den sittlich
gebildeten Menschen wäre es dann das wahrhaft Gute, für den unedel
Gesinnten aber jedes Beliebige, und es wäre damit gerade so wie da, wo
es sich um leibliche Dinge handelt. Denn dem der sich in der rechten
Verfassung befindet, bekömmt dasjenige, was in Wahrheit gesund ist,
dem Kranken dagegen anderes, und mit dem Bitteren, dem Süßen, dem
Warmen, dem Schweren wie mit allem anderen steht es ebenso. Der
sittlich Gebildete hat über alles ein richtiges Urteil, und im einzelnen
Falle ist das, was ihm gut erscheint, das wahrhaft Gute. Denn von der
69
I. Teil - Die sittliche Anforderung
eigentümlichen Beschaffenheit eines jeden hängt es ab, ob gerade ihm
dieses Bestimmte wertvoll und erfreulich ist, und vielleicht ist es des
sittlich Gebildeten größte Auszeichnung, daß er in allem Einzelnen das
herauserkennt, was wahrhaft gut ist, so daß er dafür gleichsam als
Richtschnur und Maßstab dienen kann. Als die Quelle der Täuschung
aber für die Masse der Menschen darf man das Motiv der Lust ansehen;
denn diese erscheint ihnen als das Gute, während sie doch nicht wirklich
das Gute ist. Wenigstens entscheiden sich die Menschen für das, was
Lust bereitet, als wäre es das Gute, und meiden das, was Unlust bereitet,
als wäre es das Schlechte.
4.
Das freie Wollen
Da den eigentlichen Inhalt des Wollens der Zweck bildet, das was man
beschließt und im Vorsatz erfaßt aber die Mittel zum Zweck betrifft, so
ergibt sich, daß die daraus entspringenden Handlungen einem Vorsatz
entsprechen und mithin frei gewollt sind. Gerade solche Handlungen
nun bilden das Gebiet der Sittlichkeit. Das Sittliche liegt demnach ebenso
wie das Unsittliche in unserer Macht. Denn da wo das Handeln bei uns
steht, steht bei uns auch das Unterlassen, und umgekehrt, wo das
Unterlassen, da steht auch das Handeln bei uns. Liegt es also in unserer
Gewalt zu tun was edel ist, so liegt es auch in unserer Gewalt zu
unterlassen was verwerflich ist, und steht es bei uns zu unterlassen was
edel ist, so steht es auch bei uns zu tun was niedrig ist Haben wir aber
die Gewalt, das Edle und das Verwerfliche zu tun und ebenso es zu
unterlassen, / und das hieß doch so viel wie gut oder schlecht zu sein, /
so steht es also auch in unserer Gewalt, edel und niedrig gesinntzusein.
Wenn es also heißt:
»Mit Willen schlecht ist keiner, noch ungern beglückt,«
so darf man das erste als falsch, und nur das zweite als wahr bezeichnen.
Denn glücklich ist in der Tat niemand wider seinen Willen; aber
Schlechtigkeit stammt aus dem freien Wollen. Sonst müßte man das eben
Erörterte in Zweifel ziehen und dürfte nicht sagen, daß der Mensch der
70
II.Das freie und das unfreie Handeln
Ursprung und Urheber seiner Handlungen ist, wie er der Erzeuger seiner
Kinder ist. Ist das nun ausgemacht, und geht es nicht an, unsere
Handlungen auf andere Ursachen zurückzuführen als die in uns
liegenden, so wird das, dessen Ursachen in uns liegen, auch selbst in
unserer Macht stehen und Sache des freien Wollens sein.
Dafür, scheint es, zeugt denn auch die eigene Erfahrung eines jeden
einzelnen wie das Verfahren der Gesetzgeber. Diejenigen die Böses tun
straft und züchtigt man, sofern sie nicht durch Zwang oder Irrtum
unverschuldet auf Abwege geraten; dagegen ehrt und belohnt man
diejenigen, die recht handeln, beides doch in der Absicht, die einen
anzufeuern, die anderen abzuschrecken. Und doch feuert man niemand
an, das zu tun, was nicht in unserer Macht noch in unserem freien Willen
steht, offenbar weil es zu nichts dienen würde jemanden zu überreden, er
möchte doch Wärme, Frost, Hunger oder sonst etwas dergleichen nicht
empfinden: denn solche Empfindungen würde er darum doch nicht
weniger haben. Selbst für einen Irrtum erleidet einer Strafe, wenn sein
Irrtum verschuldet erscheint; so setzt man auch wohl für Handlungen,
die in der Trunkenheit begangen worden sind, die Strafe doppelt so hoch
an, weil der Täter die Schuld an der Trunkenheit selbst trägt. Denn er
wäre Herr genug gewesen, die Trunkenheit zu vermeiden; diese aber ist
dann zur Ursache seines Irrtums geworden. So bestraft man auch die
Unkenntnis gesetzlicher Bestimmungen, die einer kennen muß und
deren Kenntnis ohne Schwierigkeit zu erlangen war. Das gleiche
geschieht auch sonst da, wo die Unkenntnis durch Fahrlässigkeit
verschuldet ist, sofern es in der Macht der Menschen stand die
Unkenntnis zu meiden; denn sie waren Herren darüber sich sorgfältig
danach umzutun.
Nun sagt man ja vielleicht: es hat aber einer nun einmal die Natur, daß er
keine Sorgfalt darauf verwendet. Dann aber ist er eben schuld daran, daß
er durch sorgloses In-den-Tag-hinein-leben diese Natur angenommen
hat. Wenn die Menschen ungerecht oder ausschweifend geworden sind,
so haben sie es selbst verschuldet, die einen dadurch, daß sie fremdes
71
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Recht verletzten, die anderen dadurch, daß sie ihre Tage mit
Trinkgelagen und ähnlichen Vergnügungen verbrachten. Denn wie der
Mensch sich im einzelnen Fall benimmt, danach gestaltet sich sein
Charakter. Dafür dienen als Zeugnis diejenigen, die sich für einen
Wettkampf oder sonst ein Geschäft einüben; solche Leute bleiben
unausgesetzt bei derselben Tätigkeit. Nur ein völlig einsichtsloser
Mensch kann die Tatsache verkennen, daß Fertigkeit sich in jedem Fache
nur als Frucht der Übung ergibt.
Ebenso hat es keinen Sinn, daß wer ungerecht handelt nicht den Willen
ungerecht zu sein, und wer Ausschweifungen begeht, nicht den Willen
ausschweifend zu sein haben soll. Ist es aber so, daß einer die
Handlungen, durch die er ein ungerechter Mensch wird, nicht ohne sein
Bewußtsein vollbringt, so ist es doch wohl auch Sache seines freien
Willens, daß er ein ungerechter Mensch ist; andererseits wird er nicht
gleich sobald er es nur will imstande sein seine Ungerechtigkeit
abzulegen und dafür die Eigenschaft der Gerechtigkeit anzunehmen. Es
ist damit wie bei einem Kranken. Der Kranke wird auch nicht flugs
gesund, wenn er es will, auch wenn er, was ganz wohl der Fall sein kann,
durch seinen freien Willen, durch ein unenthaltsames Leben und durch
Ungehorsam gegen den Arzt sich die Krankheit zugezogen hat. Damals
also hätte es noch bei ihm gestanden, nicht krank zu werden; später, als
er seine Gesundheit schon vergeudet hatte, nicht mehr; geradeso wenig
wie es demjenigen, der einen Stein geschleudert hat, möglich ist ihn
wieder zurückzuholen. Und doch stand es bei ihm, den Stein zu
schleudern oder ihn ruhen zu lassen; denn der Ursprung der Bewegung
lag in ihm. Geradeso stand es auch dem Ungerechten und dem
Ausschweifenden ursprünglich frei diese Eigenschaften nicht
anzunehmen, und darum sind sie was sie sind durch ihren freien Willen;
nachdem sie aber einmal so geworden sind, steht es ihnen nicht mehr
frei, nicht so zu sein.
Es sind aber nicht bloß die Fehler geistiger Art, die aus dem freien
Wollen stammen; es kommt auch bei leiblichen Uebeln vor, und dann
72
II.Das freie und das unfreie Handeln
machen wir sie in der Tat den Menschen zum Vorwurf. Entstellungen,
die die Natur verursacht, wirft man niemand vor, wohl aber solche, die
aus der Unterlassung körperlicher Übung und aus Vernachlässigung
stammen; und das gleiche gilt von Krankheit und Gebrechen. Niemand
wird einem seine Blindheit vorhalten, wenn sie durch die Natur veranlaßt
ist, etwa als Folge einer Krankheit oder einer Verwundung; in solchem
Falle gewährt man vielmehr sein Bedauern. Hat sich dagegen einer die
Blindheit durch Trunksucht oder durch sonstige Ausschweifungen
zugezogen, so rechnet es ihm jedermann zum Vorwurf an. Also auch
was körperliche Gebrechen anbetrifft, hält man uns diejenigen vor, an
denen wir schuld sind, aber nicht diejenigen, an denen wir keine Schuld
tragen. Ist dem aber so, so wird auch sonst die Umkehrung gelten, daß
diejenigen Fehler, die man uns zum Vorwurf macht, von uns verschuldet
sind.
Nun könnte wohl eingewandt werden: gewiß, jeder mann strebt nach
dem, was ihm gut scheint: aber man hat eben keine Macht darüber, was
einem als gut erscheint; sondern jedem stellt sich das Ziel dar je nach der
Beschaffenheit, die er nun einmal hat. Darauf ist zu erwidern: Ist jeder
der Urheber der gesamten geistigen Haltung, die er angenommen hat, so
ist er eben auch der Urheber der Vorstellungen, die in ihm leben. Oder
nehmen wir einmal an, es wäre nicht so, und es trüge keiner die Schuld
an seinen schlechten Handlungen sondern wenn er dergleichen begeht,
so geschähe es, weiter über den Zweck eine falsche Vorstellung hegte; er
lebte eben in dem Glauben, daß ihm dadurch der schönste Preis zuteil
werden würde; das Ziel des Strebens aber wäre nicht frei gewählt,
sondern angeboren, wie der Gesichtssinn es ist, durch den man zum
richtigen Urteil und zur Wahl des wahrhaft Guten befähigt ist; es wäre
also die günstige Naturausstattung, durch die jemand diese Gabe
erlangte; denn das Größte und Herrlichste, das was man von keinem
empfangen noch lernen kann, das könnte man dann nur so besitzen, wie
man es von Natur bekommen hat, und daß einem dies von Natur in
hervorragender Trefflichkeit zuteil geworden wäre, darin bestände die
vollkommene und wahrhafte Gunst der Naturausstattung. Also
73
I. Teil - Die sittliche Anforderung
angenommen es verhielte sich in Wahrheit so: wie könnte dann die
Sittlichkeit irgend in höherem Grade Sache des freien Wollens sein als
die Unsittlichkeit? Steht doch beiden, dem Guten wie dem Schlechten,
gleichmäßig das Ziel von Natur oder sonst auf irgendeine Weise fest und
ist ihm gegeben, und man handelt so oder anders, indem man das übrige
danach einrichtet. Ganz gleich also, ob sich einem das Ziel nicht von
Natur in irgendwelcher bestimmten Beschaffenheit darstellt, sondern
zum Teil in des Menschen Wol en liegt, oder ob es wirklich von Natur
gegeben und sittliches Handeln nur insofern Sache des freien Willens ist,
als der sittlich Gebildete das übrige frei wollend tut: in beiden Fällen wird
ein schlechter Charakter genau ebenso aus dem freien Wollen stammen
wie ein sittlicher Charakter. Denn der Schlechte hat genau ebenso die
Gewalt, in seinen Handlungen sich selbst zu entscheiden, auch wenn er
solche Gewalt in bezug auf das Ziel nicht besitzt. Ist nun, wie man doch
annimmt, die Sittlichkeit Sache des freien Wollens, / denn von der
befestigten Beschaffenheit, die wir besitzen, sind wir selber in gewissem
Sinne die Miturheber, und weil wir diese bestimmte Beschaffenheit
haben, darum setzen wir uns dieses so beschaffene Ziel, / so würde also
auch die Unsittlichkeit Sache des freien Wollens sein; denn das Verhältnis
ist beide Male ganz das gleiche.
Indessen, ganz dieselbe ist bei unseren Handlungen die Macht der freien
Willensentscheidung doch nicht wie bei unseren Willensrichtungen.
Denn über unsere Handlungen sind wir Herren vom Anfang bis zum
Ende, sofern wir nur die Einzelheiten der Situation kennen; über unsere
Willensrichtungen aber sind wir es nur im Anfang, während die weitere
Fortbildung sich durch unsere einzelnen Handlungen ganz unmerklich
vollzieht, ganz ähnlich wie es bei Erkrankungen der Fall ist. Nur sofern
es an unserer Macht stand so oder nicht so zu verfahren, sind aus diesem
Grunde auch sie Sache des freien Wollens.
74
III. Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Wir haben von den sittlichen Willensbeschaffenheiten ganz im
allgemeinen gehandelt und ihren Gattungscharakter in aller Kürze dahin
bezeichnet, daß sie die Mitte zwischen Extremen innehalten und fest
gewordene Willensrichtungen sind. Wir haben ferner dargelegt, woraus
sie entstehen, sowie daß sie ihrem Wesen nach in eben dem Kreise von
Handlungen sich tätig bewähren, durch die sie sich bilden, ferner daß sie
in unserer Macht stehen und Sache unseres freien Wollens sind, und daß
sie dem entsprechen, was ein richtig urteilendes Denken gebietet.
Wir nehmen jetzt den Gegenstand wieder von vorne an auf und wollen
nunmehr über jede einzelne der Willensbeschaffenheiten handeln, über
ihr Wesen, über die Art ihrer Gegenstände und über die Weise ihrer
Betätigung. Dabei wird zugleich auch ihre Anzahl klar hervortreten.
1.
Willensstärke gegenüber dem Trieb
A.
Mannhaftigkeit und tapferer Mut
a)
Das Wesen
Zunächst also handeln wir von der Mannhaftigkeit, der Eigenschaft des
mutigen Mannes. Daß sie das Innehalten der rechten Mitte zwischen
Furchtsamkeit und Verwegenheit bedeutet, das ist von uns bereits
ausgemacht worden. Wir fürchten uns offenbar vor dem, was bedrohlich
ist, und das ist kurz gesagt was uns Leid und Schaden bringt. Darum
definiert man denn auch die Furcht als die Erwartung einer
bevorstehenden Schädigung. Wir fürchten uns demnach vor allem was
ein Übel ist: so vor Schande, Armut, Krankheit, Verlassenheit, Tod
indessen mannhafter Sinn zeigt sich doch wohl nicht dem allen
gegenüber. Es gibt Dinge, wovor sich zu fürchten pflichtmäßig und
löblich, sich nicht zu fürchten verwerflich ist, wie z.B. die Schande. Da ist
der, der sich fürchtet ein ehrenwerter und ehrenhafter, und wer sich nicht
fürchtet, ein ehrloser Mensch. In übertragenem Sinne sprechen manche
75
I. Teil - Die sittliche Anforderung
wohl auch dabei von Mannhaftigkeit, und in der Tat ist eine gewisse
Verwandtschaft mit der Mannhaftigkeit vorhanden; denn auch der
Mannhafte ist frei von Furcht. Auch vor Armut oder Krankheit sich zu
fürchten ist nicht geboten, überhaupt vor nichts von alledem, was nicht
aus einer schlechten Gesinnung stammt und was nicht verschuldet ist.
Indessen, wer diesen Dingen gegenüber frei von Furcht ist, ist darum
noch nicht mannhaft: nur der Analogie nach erteilt man ihm dies
Prädikat. Es gibt Leute, die sich der Gefahr gegenüber, wie sie der Krieg
mit sich bringt, mutlos verhalten und doch eine vornehme Gesinnung
haben und bei Vermögensverlusten sich gefaßt zeigen. Auch wer sich vor
Gewalttaten, die seinem Kinde oder seinem Weibe widerfahren könnten,
oder vor Neid und dergleichen fürchtet, ist deshalb noch kein Feigling.
Andererseits wieder ist der nicht mannhaft, der unerschrocken bleibt,
wenn ihm Geißelung bevorsteht. / Welches sind denn nun die
Schrecknisse, denen gegenüber sich einer mannhaft zeigt? Sind es die
Übel, die durch Größe hervorragen? Ist doch niemand fähiger als der
Mannhafte das Schreckliche zu erdulden; das größte Schrecknis aber ist
der Tod. Er ist das Ende, und für den Verstorbenen nimmt man an gibt
es weder Gutes noch Übles mehr. Aber auch dem Tode gegenüber zeigt
sich doch eigentlich nicht in jeder seiner Formen ein Mensch mannhaft,
z.B. nicht bei Todesgefahr zur See oder in Krankheit. In welchen Fällen
also? Nicht in denen, die die ruhmvollsten sind? Das sind aber
diejenigen, die im Gefolge des Krieges auftreten. Hier ist die Gefahr
zugleich die bedrohlichste, aber auch die ruhmvollste. Dem entsprechen
denn auch die Ehrenerweisungen, wie sie Republiken und Monarchien
gleichmäßig zuerkennen. Im eigentlichen Sinne wird also derjenige
mannhaft heißen dürfen, der sich vor dem Tode auf dem Felde der Ehre
nicht fürchtet und nicht vor dem, was in unmittelbarer Nähe den Tod
droht, wie derartiges am ehesten im Kriege vorkommt. Indessen, der
Mannhafte ist allerdings furchtlos auch zur See und in der Krankheit,
wenn auch nicht in demselben Sinne wie die Seeleute. Denn jener hat die
Hoffnung auf Rettung schon zu einer Zeit aufgegeben und wird durch
die Gefahr eines solchen Todes tief erschüttert, wo diese auf Grund
ihrer Gewöhnung noch voll guter Hoffnung sind. Andererseits, dazu daß
76
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
man sich mannhaft benimmt, gehört eine Lage, in der es eine Abwehr
gibt oder der Tod rühmlich ist; in den genannten Fällen der Todesgefahr
aber ist keines von beiden der Fall.
Nicht für alle Menschen zwar gibt ein und dasselbe Anlaß zur
Beunruhigung; manches aber bezeichnet man als menschliche Kraft
übersteigend, und dieses ist dann ein Gegenstand der Furcht für jeden
vernünftigen Menschen. Die Übel dagegen, die den Menschen
zuzustoßen pflegen, sind selbst wieder nach ihrer Größe verschieden
und zeigen ein Mehr oder Minder, und dasselbe gilt nun auch von dem,
was man dreist auf sich nehmen darf. Wer mannhaft ist, der ist
unerschrocken in dem Sinne, wie es sich für einen Menschen ziemt. Er
wird also auch Dinge von der bezeichneten Art fürchten; aber er wird,
wie es Pflicht und Vernunft gebietet, sich ihnen unterziehen, wo es ein
sittliches Gut zu wahren gilt; denn das ist das eigentliche Ziel, das
sittliche Gesinnung im Auge hat. Solche Furcht kann stärker und
schwächer sein; man kann ferner auch das nicht Bedrohliche fürchten,
als wäre es bedrohlich. Die möglichen Abirrungen vom rechten Wege
sind dabei die, daß man das fürchtet, was man nicht fürchten sollte, oder
daß man es nicht in der Weise fürchtet, wie, oder nicht zu der Zeit, wo
man es sollte, oder sonst etwas ähnliches. Das gleiche gilt von dem, was
man dreist auf sich nimmt. Wer dem Übel so standhält und wer es so
fürchtet, wie das eine oder das andere geboten ist, im Hinblick auf den
rechten Zweck, in der rechten Weise und zu der rechten Zeit, und wer im
gleichen Sinne sich mutvoll zeigt, der ist der Mannhafte. Denn der
Mannhafte benimmt sich im Leiden wie im Tun, so wie Pflicht und
Vernunft gebieten. Das Ziel der Betätigung ist jedesmal das, was der
befestigten Willensrichtung entspricht, auch bei mannhafter Gesinnung.
Solche Gesinnung ist edel, edel ist also auch ihr Ziel. Denn das Ziel ist
es, was jedem Tun seinen Charakter verleiht. So ist es denn der sittliche
Zweck, um dessentwillen der Mannhafte standhält und sich in seinem
Handeln benimmt, wie es einem mannhaften Charakter entspricht.
77
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Was nun auf diesem Gebiete die Verfehlung im Sinne eines
Zuweitgehens betrifft, so gibt es kein Wort, um ein Übermaß in der
Unbesorgtheit zu bezeichnen, / wir haben schon vorher bemerkt, daß es
für eine Menge von Begriffen kein Wort gibt; / man darf aber den, der
sich, wie man es den Kelten nachsagt, vor nichts, auch nicht vor einem
Erdbeben oder vor einem Seesturm fürchtet, als wahnwitzig oder
stumpfsinnig bezeichnen. Wer dagegen in der Kühnheit der Gefahr
gegenüber zu weit geht, der heißt tollkühn. Der Tollkühne zeigt sich
auch wohl als ein Prahler und als einer, der nur mit der Miene des
Mannhaften großtut. Wie der Mannhafte sich zur Gefahr wirklich
verhält, so will ein solcher wenigstens sich zu verhalten scheinen und
ahmt jenen nach, wo er es vermag. Deshalb sind solche Leute denn auch
meistens in aller Kühnheit feige, und während sie in der bezeichneten
Weise kühn tun, halten sie in ernster Gefahr nicht stand.
Wer in der Furchtsamkeit zu weit geht, ist feige. Er fürchtet was er nicht
und wie er nicht fürchten sollte; alles was dahin gehört, trifft auf ihn zu;
auch von Kühnheit aber hat er zu wenig. Doch noch sicherer er kennbar
ist er daran, daß er dem Schmerze zu weit nachgibt. Der Feige ist
demnach von schwacher Zuversicht, weil er sich vor allem fürchtet, ganz
im Gegensätze zum Mannhaften; denn Kühnheit ist ein Zeichen fester
Zuversicht. Die Lagen, in denen der Feige, der Kühne und der
Mannhafte ihre Art entfalten, sind also dieselben; aber ihr Verhalten ist
ein verschiedenes. Die anderen gehen zu weit oder bleiben zurück; der
Mannhafte aber hält die rechte Mitte inne, und das im Sinne der Pflicht.
Der Verwegene ist vor dem Eintritt der Gefahr schnell fertig und voll
Entschiedenheit; in der Gefahr zieht er sich scheu zurück. Der
Mannhafte dagegen ist gerade mitten in der Abwehr voll Energie,
während er vorher behutsam war.
Wie wir gesehen haben ist also die Mannhaftigkeit die rechte Mitte in
den bezeichneten Lagen, wo es sich um dreistes Wagnis oder bange
Furcht handelt: sie nimmt das Übel auf sich und unterzieht sich ihm
deshalb, weil so zu handeln sittlich geboten, nicht so zu handeln
78
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
verwerflich ist. Selbstmord aber, um der Armut, dem Liebesgram oder
sonst einem Kummer zu entgehen, ist nicht ein Zeichen mannhafter,
sondern eher feiger Sinnesart. Denn Verweichlichung ist es, dem
Schmerzlichen auf diese Weise zu entrinnen. Man nimmt den Tod auf
sich, nicht weil es sittlich geboten wäre, sondern weil man sich einem
Schmerze entziehen will.
b)
Abarten
Dies also ist das eigentliche Wesen der Mannhaftigkeit. Indessen
gebraucht man das Wort auch noch für anderes, und zwar in fünf
verschiedenen Bedeutungen. Voran steht hier die Mannhaftigkeit des
Staatsbürgers als diejenige, die mit dem oben Charakterisierten die
nächste Verwandtschaft hat. Die Staatsbürger unterziehen sich den
Gefahren im Hinblick auf die vom Gesetze bestimmten Strafen, auf
Schande und auf Ehrenerweisungen. Deswegen gelten diejenigen als die
mannhaftesten, bei denen die Feiglinge ehrlos, die Tapferen hochgeehrt
sind. So in der Schilderung Homers, z.B. von Diomedes und Hektor. Da
heißt es:
Schimpf wird allen voran auf mich Pulydamas häufen;
und wiederum:
Hektor wird dereinst im Kreise der Troer sich rühmen:
Vor mir ist der Tydide geflohn.
Die Ähnlichkeit zwischen dieser Art der Mannhaftigkeit und der oben
erwähnten ist deshalb die größte, weil auch sie aus edler Gesinnung
entspringt, aus dem Ehrgefühl, dem Streben nach einem wirklich
Wertvollen, nämlich nach Ehre, und aus der Scheu vor der Schande, die
wirklich etwas Häßliches ist. Eben dahin darf man denn auch das
Benehmen derjenigen rechnen, die von ihren Befehlshabern zum
Standhalten genötigt werden; nur verdienen sie insofern ein minder
günstiges Urteil, als sie zwar das gleiche wie jene leisten, aber nicht aus
79
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Ehrgefühl, sondern aus Furcht, und als ferner das was sie scheuen nicht
sowohl das Unwürdige der Handlung, als die schmerzlichen Folgen sind.
Die Anführer nämlich üben Zwang in der Weise wie Hektor:
Wen ich fern vom Gefilde der Schlacht sich duckend erblicke,
Dem bleibt′s nimmer erspart, ein Fraß der Hunde zu werden.
Und wenn die Befehlshaber die Weichenden schlagen, und ebenso wenn
sie den Leuten ihren Posten vor einem Graben oder in einer ähnlichen
Stellung anweisen, so ist es ganz dasselbe Verfahren; alles das ist geübter
Zwang. Mannhaft sein aber soll man nicht aus Zwang, sondern weil es
sittlich geboten ist.
Der Mannhaftigkeit stellt man weiter auch die Haltung auf Grund der
Erfahrung gleich, die man auf den einzelnen Gebieten erworben hat,
und Sokrates war deshalb geradezu der Meinung, Mannhaftigkeit sei ein
Wissen. Erfahrung haben nun verschiedene in verschiedenen Dingen; die
Kriegsknechte haben sie in dem was der Krieg mit sich bringt. Manche
Gefahr die einem im Kriege begegnet ist bloß eingebildet, und damit
wissen die Kriegsleute am besten Bescheid; sie machen dann den
Eindruck die Mannhaften zu sein, weil die anderen die wirkliche
Beschaffenheit der Lage nicht so wie sie durchschauen. Jene sind durch
ihre Erfahrung auch dazu am besten in den Stand gesetzt, Hiebe
auszuteilen und keine zu erleiden, da sie ihre Waffen zu gebrauchen
gelernt haben und eine Ausrüstung von der geeigneten Beschaffenheit
besitzen, um zu treffen und abzuwehren. So stehen sie denn im Streite
wie Bewaffnete Waffenlosen und wie Fechter des Fechtens Unkundigen
gegenüber. Wo es sich um einen Wettstreit von dieser Art handelt, sind
die am besten für den Kampf geeigneten nicht die tapfersten, sondern
die kräftigsten Leute mit der besten körperlichen Ausbildung. Aber die
Kriegsknechte werden mutlos, wenn die Gefahr übergroß wird und sie
an Zahl und Ausrüstung zurückstehen; dann sind sie die ersten zu
fliehen, wo Bürgerheere sich noch auf ihrem Posten erschlagen lassen,
wie es beim Tempel des Hermes der Fall war. Denn für diese ist Flucht
eine schimpfliche Tat und der Tod willkommener als eine um diesen
80
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Preis erkaufte Rettung. Jene haben sich im Anfang in dem Glauben an
ihre Überlegenheit in die Gefahr gestürzt; nachher, wenn sie eines
besseren belehrt sind, geben sie Fersengeld, weil sie den Tod mehr
fürchten als ein unwürdiges Leben. Da ist die Art des Mannhaften
allerdings eine andere.
Man sieht ferner einen Zusammenhang mit der Mannhaftigkeit auch in
der Heftigkeit. Mannhaft zu sein scheinen auch die von Leidenschaft
Getriebenen, die den Tieren gleich auf ihre Angreifer losstürmen, wie
denn der Mannhafte in der Tat auch leidenschaftlicher Gemütsart ist.
Gefahren entgegenzutreten bietet die Leidenschaft den stärksten Anreiz.
Daher das Wort des Homer: »Er [Apollo] flößte dem inneren Kraft ein«
oder »er weckte ihm Kraft und Zorn«; oder »er schnaubte scharfen
Zorn«; oder »sein Blut siedete«, lauter Ausdrücke für das Erwachen und
Fortstürmen der Leidenschaft. Der Mannhafte nun wird tätig um des
sittlichen Zieles willen, und die Leidenschaft wirkt dabei nur mit; bei
einem Tiere dagegen bildet den Antrieb der Schmerz, etwa weil es
verwundet worden ist oder sich davor fürchtet, während es nicht
vorgeht, wenn es sich in einem Gebüsch oder Sumpfe befindet. Das Tier
nun ist deshalb noch nicht mutig, weil es von Schmerz oder von
Leidenschaft getrieben gegen die Gefahr anstürmt, da es ja nichts von
dem was ihm droht vorhersieht; denn so wäre ja auch ein Esel mutig, der
Hunger hat und sich auch durch Schläge nicht vom Fressen abhalten
läßt. Ebenso verüben auch die Unzüchtigen in ihrer leidenschaftlichen
Begierde die verwegensten Streiche. Überhaupt darf man ein Wesen
nicht mutvoll nennen, das durch Schmerz oder durch Leidenschaft dazu
getrieben wird der Gefahr zu trotzen. Der Antrieb der Leidenschaft
stammt am meisten aus dem Naturell; erst wenn Vorsatz und bewußte
Absicht hinzukommt, darf es für rechten Mannesmut gelten. Der
Mensch ist im Zorne von schmerzlichen Gefühlen bewegt; läßt er seinen
Zorn aus, so hat er ein Gefühl der Befriedigung. Wer aus solchen
Motiven sich in den Streit stürzt, ist zwar streitlustig; aber mannhaft ist er
deshalb noch nicht, weil er nicht zu sittlichem Zwecke noch nach
81
I. Teil - Die sittliche Anforderung
vernünftiger Überlegung, sondern in der Leidenschaft vorgeht.
Allerdings, eine gewisse Ähnlichkeit ist immerhin vorhanden.
Mannhaft sind weiter auch die Zuversichtlichen nicht. Sie zeigen sich in
Gefahren kühn, weil sie vielmals und über viele den Sieg davongetragen
haben, und sind den Mannhaften insofern ähnlich, als beide Kühnheit
zeigen. Aber das Motiv ist bei den Mannhaften das oben aufgezeigte, bei
diesen ist es das Vertrauen auf ihre Überlegenheit und auf ihre
Sicherheit gegen üble Erfahrungen: dergleichen aber findet sich auch bei
Betrunkenen, die ja auch zuversichtlich sind. Kommt es nun anders als
sie dachten, so ergreifen sie die Flucht. Dagegen war das Merkmal
mannhaften Sinnes das, dem gegenüber, was einem Menschen
bedrohlich ist und bedrohlich erscheint, aus dem Gründe standzuhalten,
weil es sittlich geboten und nicht standzuhalten verwerflich ist. Darum
möchte es auch in höherem Grade von mannhafter Gesinnung zeugen,
wenn man bei plötzlich eintretenden, als wenn man bei
vorauszusehenden Schrecknissen sich furchtlos und unerschüttert zeigt;
denn jenes stammt in höherem Grade aus befestigter
Willensbeschaffenheit und kommt weit weniger daher, daß man
vorbereitet ist. Bei dem was vorausgesehen werden kann, kann sich einer
auch auf Grund der Berechnung und Überlegung seinen Vorsatz bilden;
bei dem plötzlich Eintretenden dagegen benimmt man sich seiner
befestigten Sinnesart gemäß.
Endlich erregen den Anschein der Mannhaftigkeit auch solche, die sich
im Irrtum über die Lage befinden. Sie unterscheiden sich nicht viel von
den Zuversichtlichen, stehen aber darin gegen diese zurück, daß sie die
Selbstwürdigung nicht haben wie jene. Jene halten deshalb eine Weile
stand; diese dagegen, wenn sie sich getäuscht sehen und die Lage anders
finden oder auch nur vermuten, als sie sich vorgestellt hatten, ergreifen
die Flucht. So erging es den Argivern als sie meinten, es gehe gegen
Sikyonier, und fanden, daß sie es mit Lakedämoniern zu tun hatten.
82
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Damit wäre denn das Wesen der mannhaften Gesinnung ebenso
bezeichnet wie die Arten der Gesinnung, die nur scheinbar eine
mannhafte ist.
c)
Rechter Mut von vollkommener Art
Wenn die Mannhaftigkeit ein Verhältnis zu Zuversicht einerseits und zu
Befürchtung andererseits bedeutet, so ist das Verhältnis doch nicht zu
beiden von gleichem Range; das Verhalten dem gegenüber was Furcht
erregt, ist dabei von überwiegender Bedeutung. Denn mannhaft ist eher
der, der sich dem zu Fürchtenden gegenüber unerschrocken zeigt und
sich hier auf die rechte Weise verhält, als wer sich dem gegenüber recht
benimmt, was zur Zuversicht Anlaß gibt. Mannhaft wird man, wie wir
gezeigt haben, deshalb genannt, weil man schlimmen Lagen gegenüber
standhält. Darum wird denn auch die Mannhaftigkeit zum Anlaß, viele
Schmerzen auf sich zu nehmen, und so erntet sie berechtigten Beifall.
Denn es ist schwerer Schmerzliches zu ertragen als sich das was
Vergnügen macht zu versagen.
Indessen könnte man meinen: das Ziel, das die Mannhaftigkeit ins Auge
faßt, sei doch erfreulich; es trete nur dies Erfreuliche hinter dem zurück,
was sich ringsum herandrängt. So ist es ja auch bei den gymnastischen
Wettkämpfen der Fall. Denn der Ausgang, den der Faustkämpfer im
Auge hat, sein Ziel, ist etwas Erfreuliches, Kranz und Ehrenerweise;
allerdings die Schläge, die er empfängt, tun weh, besonders wenn die
Kämpfer wohlbeleibt sind, und die ganze Sache macht Beschwerde wie
jede Anstrengung. Weil nun dergleichen Unannehmlichkeiten in Menge
vorhanden sind, der Zweck aber sich dagegen geringfügig genug
ausnimmt, so scheint kein besonderes Vergnügen dabei zu sein. Wenn es
nun mit dem was die Mannhaftigkeit mit sich bringt, ebenso steht, so
werden Tod und Wunden dem mannhaft Gesinnten schmerzlich sein,
und er wird sie nur mit Widerstreben über sich ergehen lassen; er wird
sie aber auf sich nehmen, weil es sittlich geboten und das Gegenteil
verwerflich ist. Ja, je mehr er jede sittliche Eigenschaft besitzt und je
83
I. Teil - Die sittliche Anforderung
glückseliger er ist, desto mehr wird er sich über den Tod betrüben. Denn
für einen solchen Mann hat das Leben den größten Wert; er ist sich klar
bewußt, daß er der größten Güter verlustig gehen wird, und das ist etwas
tief Schmerzliches. Aber trotzdem, ja eher deshalb nur noch desto mehr,
ist er mannhaft, weil er das in kriegerischem Tun zu erwerbende
Verdienst höher stellt als alle jene Dinge. Also ist es doch nicht richtig,
daß jede Art von sittlicher Betätigung Lust mit sich bringt, oder doch nur
sofern ein erreichtes hohes Ziel Quelle der Freude wird. Vielleicht
hindert deshalb nichts die Annahme, daß Männer von der oben
bezeichneten Beschaffenheit nicht gerade die besten Kriegsknechte
abgeben, sondern daß man zu diesem Zwecke besser solche Leute
verwendet, die zwar minder mutvoll sind, die aber sonst nichts zu
verlieren haben. Denn solche Leute bieten sich bereitwillig den Gefahren
dar und tragen für geringen Lohn ihre Knochen zu Markte.
So viel über die Mannhaftigkeit. Nach dem was wir dargelegt haben, wird
es nicht schwer sein, ihr Wesen in den Hauptzügen zu erfassen.
B.
Besonnenheit
a)
Lust und Schmerz
Nach ihr soll nun die Besonnenheit, die Erhabenheit über den niederen
Trieb, an die Reihe kommen. Diese beiden scheinen nämlich die Formen
zu sein, in denen die nicht vom Gedanken geleiteten menschlichen
Vermögen sittlichen Wert erlangen. Daß die Besonnenheit die rechte
Mitte bezeichnet im Genuß dessen was Gefühle der Lust bereitet, haben
wir bereits dargelegt. Die Beziehung auf das, was Schmerz bereitet, ist
dagegen eine weniger enge und hat nicht die gleiche Bedeutung.
Denselben Gegenständen gegenüber tritt nun auch die Ausgelassenheit
in die Erscheinung. Welches die Genüsse sind, um die es sich dabei
handelt, das gilt es uns nunmehr zu bestimmen. Dabei sollen zunächst
die geistigen Genüsse von den leiblichen unterschieden werden, solche
wie Lust an der Ehre, Lust am Lernen. Da hat beide Male jeder seine
84
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Lust an dem, wozu ihn seine Neigung zieht, und nicht der Leib ist es,
sondern vielmehr das Gemüt, das des Genusses teilhaftig wird.
Diejenigen, die sich der Freude an dergleichen ergeben, nennt man
weder besonnen noch ausgelassen, und ebensowenig diejenigen, die an
anderen Genüssen sich ergötzen, die auch nicht leibliche Genüsse sind.
Leute die Geschichten gern hören oder sie gern erzählen und ihre Tage
sonst mit beliebigem Zeitvertreib verbringen, nennt man gedankenlos,
aber ausgelassen nennt man sie nicht, und ebenso diejenigen, die sich
dem Arger über Geldangelegenheiten oder gute Bekannte hingeben. Die
Besonnenheit zeigt sich vielmehr leiblichen Genüssen, doch auch diesen
nicht allen gegenüber. Wer sich an solchem freut, was dem Gesichtssinn
erfreulich ist, wie Farben, Gestalten, Malereien, heißt weder besonnen
noch ausgelassen. Und doch möchte man annehmen, daß es auch an
diesen Dingen eine Freude gibt im gebotenen Maße, und auch eine
solche im Übermaße und in zu geringem Maße. Das gleiche gilt von den
Genüssen des Gehörssinnes. Wer an Musik oder Schauspiel eine
übermäßige Freude hat, den wird niemand ausgelassen nennen, noch
wird man dem, der sich daran im rechten Maße freut, Besonnenheit
zuschreiben; ebenso ist es bei den Freuden des Geruchssinnes, es sei
denn, daß begleitende Umstände das Urteil beeinflussen. Wer den Duft
von Äpfeln, Rosen oder Räucherwerk gern hat, den nennt man nicht
ausgelassen; eher könnte man den so nennen, der den Duft von Salben
oder von Speisen liebt. Denn an dergleichen haben allerdings
genußsüchtige Menschen ihre Freude, weil es ihnen die Erinnerung an
die Gegenstände ihres Gelüstens wachruft. Indessen auch andere Leute,
wenn sie Hunger haben, kann man am Geruch von Speisen sich weiden
sehen. Genüsse dieser Art eifrig zu suchen ist ein Zeichen von
Genußsucht; denn um solche Gelüste zu haben, muß man ein Mensch
von der genannten Beschaffenheit sein. Bei den Tieren wird durch diese
Empfindungen kein Lustgefühl vermittelt, es sei denn infolge
begleitender Umstände. Der Hund hat seine Lust nicht am Geruch des
Hasenfleisches, sondern am Fressen desselben, und der Geruch hat ihm
dabei nur auf die Spur geholfen. Ebenso bereitet dem Löwen nicht die
Stimme des Rindes, sondern die gute Speise Vergnügen; an der Stimme
85
I. Teil - Die sittliche Anforderung
merkte er nur, daß die Beute in der Nähe war, und insofern gereichte sie
ihm zur Lust; ebenso hat er auch seine Freude nicht an dem Anblick des
Hirsches oder der wilden Ziege, sondern daran, daß er an ihnen seine
Nahrung haben wird.
In dem Verhalten zu solchen Genüssen also, die uns mit den Tieren
gemeinsam sind, zeigt sich besonnenes Maßhalten und Ausschweifung;
darum haben sie etwas an sich, was an die Art von Sklaven und Tieren
erinnert. Dahin zählen insbesondere die Genüsse, die dem Tastsinn und
dem Geschmackssinn angehören. Der Geschmack kommt dabei
allerdings nur wenig oder überhaupt kaum in Betracht. Der Geschmack
hat die Bestimmung, über Flüssiges sein Urteil abzugeben; so nutzen ihn
diejenigen, die die Weinsorten zu prüfen und die Speisen zuzubereiten
haben. Aber der eigentliche Grund des Genusses ist doch nicht der
Geschmack, oder er ist es wenigstens nicht für den Lüstling, sondern das
Wohlgefühl, und das beruht bei Speisen, bei Getränken wie bei der
geschlechtlichen Lust ganz auf dem Tastsinn. Ein Leckermaul wünschte
sich deshalb einmal einen Schlund zu haben, der länger sei als der eines
Kranichs, nur um das Vergnügen des Tastsinns dann länger genießen zu
können. Dieser Sinn ist demnach derjenige, der am allgemeinsten unter
allen den Anlaß zu Ausschweifungen bietet, und so scheint er mit Recht
der verächtlichste zu sein, weil er uns nicht zukommt sofern wir
Menschen sind, sondern sofern wir mit den Tieren Ähnlichkeit haben.
Daran seine Freude zu haben und sich am meisten daran genügen zu
lassen, hat auch wirklich etwas Tierisches. Denn die edelsten unter den
Genüssen, die der Tastsinn vermittelt, sind dabei gerade ausgeschlossen;
so diejenigen, die nach dem Ringkampfe durch Reiben und Erwärmen
hervorgebracht werden. Worauf es dem Lüstling ankommt, das ist nicht
das Wohlgefühl, das den Leib als Ganzes angeht, als vielmehr das
bestimmter einzelner Stellen des Leibes.
86
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
b)
Begehren und Vernunft
Von den Begierden gilt, daß sie teils gemeinsam, teils individuell
verschieden und Ergebnis einer Angewöhnung sind. So ist die Begierde
nach Nahrung in der Natur begründet; im Zustande des Mangels
begehrt jeder trockene oder flüssige Nahrung, bisweilen auch beides
zusammen, und ein junger kräftiger Mensch, sagt Homer, begehrt des
ehelichen Lagers. Dagegen begehrt nicht jeder diese oder jene bestimmte
Frau und nicht alle dieselbe. Offenbar also, daß das für unsere Eigenart
bezeichnend ist. Indessen hat auch das seinen natürlichen Grund. Der
eine hat für dies, der andere für jenes eine Vorliebe, und es gibt für
jedermann solches, was ihm mehr zusagt als das, was ihm irgend sonst
begegnen mag.
In bezug auf die natürlichen Begierden versehen es wenige und auch
dann nur in der einen Richtung auf das Zuviel. Essen und trinken was
man erreichen kann bis man übervoll ist, heißt über das natürliche
Bedürfnis hinausgehen durch ein Zuviel; denn die natürliche Begierde
geht nur auf Beseitigung des Mangels. Man nennt solche Leute Knechte
des Bauches, weil sie sich den Bauch über Gebühr vollstopfen, und es
sind nur die ganz niedrig gesinnten Naturen, die zu solcher Stufe
herabsinken. Durch die individuell verschiedenen Begierden dagegen
werden viele und in vielfacher Weise auf Abwege gelockt. Die Leute,
denen man solche Gelüste zuschreibt, sündigen zum Teil dadurch, daß
sie nicht an den rechten Dingen ihre Freude haben, oder daß ihre Freude
größer ist als bei den gewöhnlichen Menschen oder sonst irgendwie eine
Form annimmt, die nicht die rechte ist, und die Ausschweifenden hauen
in allen diesen Stücken über die Schnur. Sie erfreuen sich an Dingen, die
sich nicht schicken, die man sich vielmehr fern halten sollte, und wenn es
Dinge sind, an denen man sich erfreuen darf, so übertreiben sie den
Genuß über das rechte Maß und über das beim Durchschnitt der
Menschen Gewöhnliche. Daß nun übermäßige Lust an sinnlichen
Genüssen Zügellosigkeit und als solche tadelnswert ist, ist offenbar. Was
aber den Schmerz anbetrifft, so heißt einer besonnen nicht deshalb, weil
er dem Schmerz standhält, wie es zur Mannhaftigkeit gehört, oder
87
I. Teil - Die sittliche Anforderung
ausgelassen wegen des Gegenteils, sondern ausgelassen heißt einer
davon, daß er dem Schmerze darüber, daß ihm eine Annehmlichkeit
entgeht, mehr nachhängt als er sollte / es ist also entgangene Lust, was
ihm den Schmerz verursacht /, und besonnen davon, daß ihm das
Ausbleiben und die Entbehrung einer Annehmlichkeit keinen Verdruß
verursacht.
Ein ausgelassener Mensch begehrt alles was Lust bereitet oder das was es
im höchsten Grade tut, und läßt sich von seiner Begierde verleiten, dies
allem anderen vorzuziehen; ihm macht also Pein ebensowohl, daß er das
Begehrte nicht erlangt, wie daß er es begehrt. Denn Begehren bringt
Pein; es macht aber den Eindruck völliger Verkehrtheit, um der Lust
willen sich zu betrüben. Solche Leute, die im Verhalten zu den sinnlichen
Lüsten hinter dem rechten Maß zurückbleiben und sich daran weniger
erfreuen als sie sollten, begegnen einem nicht gerade häufig; ein solcher
Mangel an Empfänglichkeit liegt nicht in der Menschen Art. Einen
Unterschied zwischen den Speisen machen auch die Tiere und erfreuen
sich an den einen, an den anderen nicht. Kennt aber einer nichts wozu er
sich hingezogen fühlt und ist ihm alles gleich, so ist ein solcher weit von
menschlicher Art entfernt. Für solche hat man denn auch keinen Namen
geprägt, eben weil sie nicht oft vorkommen. Ein besonnener Mensch
nun hält in bezug auf diese Dinge die rechte Mitte inne. Er findet kein
Vergnügen an den Dingen, woran es der Ausschweifende am meisten
findet, sondern diese widerstehen ihm eher; überhaupt findet er kein
Vergnügen an Dingen, woran man es nicht finden sollte, und an keinem
derartigen in höherem Maße. Hat er′s nicht, so betrübt er sich nicht und
begehrt es nicht, oder er begehrt es doch nur mäßig, nicht mehr als recht
ist, noch zur Zeit wo es nicht recht ist, oder sonst in irgendeiner Weise,
die nicht recht ist. Dagegen was die Gesundheit und das Wohlbefinden
fördert und zugleich angenehm empfunden wird, danach wird er mit
Maß und in der rechten Weise streben, und ebenso nach dem übrigen
was angenehm und jenen Dingen wenigstens nicht hinderlich ist oder
nicht wider das sittlich Gebotene anläuft oder nicht seine Mittel
übersteigt. Denn wer sich in jener Weise verhält, der findet sein Genüge
88
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
mehr an dergleichen Genüssen als an seinem persönlichen Werte. Nicht
so der Besonnene; er folgt dem Gebote der gesunden Vernunft.
Ausgelassenheit macht den Eindruck des Freigewollten in höherem
Grade als Feigheit. Jene findet in der Lust, diese im Schmerz ihren
Grund; jene in dem was zu begehren, diese in dem was zu meiden ist.
Der Schmerz übt auf die Natur des Menschen eine verwirrende und
zerrüttende Wirkung, während die Lust eine solche Wirkung nicht hat.
Sie ist also in höherem Grade frei gewollt und begründet einen
strengeren Vorwurf; denn man gewöhnt sich auch leichter an sie. Es
kommt so vieles derartige im Laufe des Lebens vor, und die Gewöhnung
daran bringt keine Gefahr; das alles verhält sich bei dem was zu fürchten
ist gerade umgekehrt. Übrigens möchte man glauben, daß die
Mutlosigkeit als Gemütsart in höherem Maße etwas frei Gewolltes ist als
ihre Betätigung im einzelnen Falle. Denn jene Gemütsart steht nicht
unter der Macht des Schmerzes; im einzelnen Falle aber bedeutet sie ein
Außersichgeraten durch die Angst, so sehr daß man selbst die Waffen
fortwirft und auch sonst alle Haltung verliert, und man darf sie darum
einem geübten Zwange gleich achten. Bei dem Ausschweifenden sind
umgekehrt die einzelnen Handlungen frei gewollt, aus einem Begehren
und Streben heraus; seine ganze Stimmung ist es weniger: denn niemand
begehrt ein ausschweifender Mensch zu sein.
Das Wort Ausgelassenheit, Ungezogenheit, gebrauchen wir auch von den
Unarten der Kinder; in der Tat ist darin eine gewisse Gleichartigkeit mit
jener Haltung nicht zu verkennen. Welches der ursprüngliche, welches
der abgeleitete Gebrauch des Wortes ist, das ist für unsere gegenwärtige
Untersuchung gleichgültig; offenbar aber ist das was für die späteren
Lebensjahre das Bezeichnende ist, von dem für die früheren Lebensjahre
Gültigen hergenommen, und man darf sagen, es ist eine glückliche
Übertragung. Wo sich Lust an verwerflichen Dingen und schnelle
Zunahme in dieser Richtung findet, da muß Zucht eingetreten sein, und
dahin gehört in erster Linie die Begierde und das Kindesalter. Kinder
leben ihrer Begierde nach, und die Lust am Angenehmen ist bei ihnen
89
I. Teil - Die sittliche Anforderung
das stärkste Motiv. Ist ein Kind nun nicht gehorsam und dem, der ihm zu
befehlen hat, nicht untertänig, so wird es darin immer weiter gehen.
Denn die Lust am Angenehmen ist unersättlich und wird bei mangelnder
Überlegung von allen Seiten her immer neu erweckt; die Betätigung des
Begehrens verstärkt dann die ursprüngliche Anlage, und ist die Begierde
stark und heftig, so verdrängt sie die Überlegung völlig. Die Begierden
sollen darum mäßig an Stärke und gering an Zahl sein und dürfen zur
Überlegung nicht im Gegensatz stehen: ein Kind das so beschaffen ist,
das nennt man gehorsam und wohlerzogen. Wie nun das Kind nach den
Anordnungen des Erziehers leben soll, so der begehrliche Teil der Seele
nach der Anordnung der Vernunft. Bei dem Besonnenen soll demnach
der begehrliche Teil mit der Vernunft zusammenstimmen. Das Ziel für
diese beiden ist das sittlich Gebotene; der Besonnene nun begehrt was
man begehren soll, so wie es zu begehren, und zu der Zeit, zu welcher es
zu begehren recht ist, und so gebietet auch die Vernunft.
So viel über die Besonnenheit.
2.
Das Verhalten zu den äußeren Gütern
A.
Verhalten zu Geld und Geldeswert
a)
Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze
Im Anschluß an das vorige wollen wir jetzt von der vornehmen
Gesinnung handeln, wie sie sich in der Behandlung von
Geldangelegenheiten zeigt, und zwar so zeigt, daß sie darin die rechte
Mitte innehält. Auch der der in diesem Punkte die richtige Haltung
bewahrt, gewinnt sich Hochachtung, aber nicht auf Grund kriegerischer
Aktionen, noch einer Handlungsweise, wie sie den Mann bezeichnet, der
seiner Triebe Herr ist, und auch wieder nicht auf Grund treffender
Urteile: sondern man gewinnt sie sich da, wo es sich um das Geben und
Nehmen von Geld, hauptsächlich aber da, wo es sich um das Geben
handelt. Unter Geld verstehen wir dabei alles das, dessen Wert in Geld
90
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
ausdrückbar ist. Auf demselben Gebiete, dem der Behandlung von
Geldangelegenheiten, bewegt sich auch die Verschwendung und der
Geiz, jene als Überschreiten des rechten Maßes, dieser als Zurückbleiben
hinter demselben. Eine niedrige Gesinnung schreibt man immer nur
demjenigen zu, der sich eifriger als recht ist um Gelderwerb bemüht; in
dem Vorwürfe der Verschwendung dagegen faßt man bisweilen mehrere
Fehler zusammen. Verschwender nennt man die Unenthaltsamen, die
Leute, die geneigt sind Aufwand zu treiben im Dienste ihrer zügellosen
Begierde, und diese gelten dann auch als die schlimmsten von allen; denn
sie tragen eine Menge von Untugenden zugleich an sich. Wenn man sie
also Verschwender nennt, so ist das keine eigentliche Bezeichnung; denn
dieser Name ist eigentlich für den geprägt, der den einen bestimmten
Fehler hat, sein Vermögen zu vergeuden. Ein Verschwender (eigentlich
ein »Heilloser«, asôtos) ist, wer sich selbst zugrunde richtet; denn als
solches Sich-selbst-zugrunde-richten gilt auch die Vergeudung des
Vermögens, da das Leben doch mit durch das Vermögen bedingt wird.
In diesem Sinne wollen denn auch wir die Verschwendung auffassen.
Was einen Gebrauch zuläßt, kann man richtig und unrichtig gebrauchen,
und zu dem was man gebrauchen kann, gehört auch der Reichtum. Am
richtigsten gebraucht jedes Ding, wer die gerade für die Behandlung
dieses Gebietes angemessene Eigenschaft besitzt; so wird denn auch den
Reichtum am besten derjenige gebrauchen, der die für die Behandlung
von Geldangelegenheiten angemessene Sinnesart besitzt, und dies ist
eben der in Geldsachen vornehm Gesinnte. Als Verwendung des Geldes
hat man anzusehen das Ausgeben und das Abgeben; das Einnehmen und
Festhalten gehört mehr dem Erwerbe an. Vornehme Gesinnung zeigt
sich also mehr darin, daß man vom Seinigen dem abgibt, dem man geben
soll, als darin, daß man von dem nimmt, von dem man nehmen, und
nicht nimmt, von dem man nicht nehmen soll. Denn der sittliche
Charakter zeigt sich in höherem Grade darin, daß man sich im rechten
Sinne tätig, als darin, daß man sich in rechter Weise passiv verhält, und
mehr darin, daß man das sittlich Gebotene tut, als darin, daß man das
sittlich Verwerfliche unterläßt. Es ist aber nicht schwer einzusehen, daß
91
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Geben richtig handeln und sittlich verfahren, Annehmen dagegen im
rechten Sinne passiv sein oder sich des Unsittlichen enthalten bedeutet.
Dank fällt denn auch dem zu der gibt, nicht dem der nicht nimmt, und
die Hochachtung ebenso jenem in höherem Maße. Es ist auch leichter,
nicht anzunehmen als zu geben. Es wird einem viel saurer, was ihm
gehört hinzugeben, als nicht zu nehmen, was einem andern gehört. So
nennt man denn freigebig den der gibt. Dagegen wer vom andern nicht
annimmt, der gewinnt sich Hochachtung nicht im Sinne der
Freigebigkeit, sondern mindestens ebensosehr im Sinne der
Gerechtigkeit; wer aber vom andern nimmt, erwirbt sich damit kein
besonderes Verdienst. Keine andere Art von sittlicher Haltung aber
gewinnt sich so viele Sympathie, wie die vornehme Behandlung von
Geldangelegenheiten. Denn solche Menschen sind anderen hilfreich, und
zwar dadurch daß sie von dem ihrigen Opfer bringen.
Handlungen aus sittlicher Gesinnung entsprechen der sittlichen
Anforderung und werden um dieser Anforderung willen vollbracht.
Auch der Freigebige wird also aus sittlichem Motive und nach rechter
Vernunft geben; er wird den rechten Leuten, soviel und zu der Zeit
geben wie es recht ist, und alles übrige so, wie es zum vernünftigen
Geben gehört; und das wird er mit Freuden tun und ohne Verdruß.
Denn sittliches Handeln geschieht freudig und ohne Bedauern; am
weitesten entfernt bleibt alle Verdrießlichkeit. Wer nun gibt, wo er nicht
geben sollte, oder wer nicht um der sittlichen Anforderung willen,
sondern aus irgendeinem anderen Motive gibt, den darf man nicht
freigebig heißen, sondern den muß man anders benennen. Das gleiche
gilt von einem verdrießlichen Geber. Denn ein solcher hat eigentlich das
Geld lieber als die sittliche Handlung; so aber denkt kein vornehm
gesinnter Mensch. Ein solcher wird auch nicht da etwas annehmen, wo
es nicht recht ist zu nehmen. Denn wer das Geld nicht so hoch stellt, zu
dem paßt ein solches Nehmen nicht. Auch sich an andere mit Bitten zu
wenden ist er nicht besonders geneigt. Denn es liegt nicht in der Art
dessen der gern Wohltaten erweist, gern Wohltaten entgegenzunehmen.
Er wird nehmen von dort, wo es recht ist zu nehmen; so von seinem
92
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Privatvermögen, nicht als sei es eine edle, sondern eine notwendige Tat,
um etwas zum Fortgeben zu haben. So wird er auch mit dem Seinigen
nicht leichtsinnig umgehen, da er vermittels desselben manchem anderen
hilfreich zu werden beabsichtigt. Er wird sich vorsehen und nicht jedem
Beliebigen geben, damit er soviel behalte, um in seinem Geben die
rechten Personen, und sie zu der Zeit und an dem Orte zu bedenken, wo
es sittlich geboten ist. Vornehmer Gesinnung liegt es sehr nahe, im
Geben überschwänglich zu sein und für sich selber weniger übrig zu
behalten; denn nicht an sich selbst zu denken ist ein Zeichen vornehmer
Gesinnung. Von Freigebigkeit spricht man ferner mit Rücksicht auf das
Vermögen das einer hat. Freigebigkeit besteht nicht in der Menge dessen
was man gibt, sondern in der Gesinnung des Gebers, und diese bemißt
das Geben nach der Größe des Vermögens. Es hindert also nichts, daß
der der Freigebigere sei, der weniger gibt, weil er von einem kleineren
Vermögen gibt.
Man darf annehmen, daß diejenigen die ihr Vermögen nicht selbst
erworben, sondern die es überkommen haben, die Freigebigeren sind.
Sie haben erstens die Erfahrung der Dürftigkeit nicht gemacht, und
zweitens hat jedermann mehr Freude an dem was er selbst erzeugt hat,
so die Eltern und die Dichter. Nicht leicht ist es, daß ein freigebiger
Mann reich werde, da er weder auf das Erraffen noch auf das
Zusammenhalten erpicht ist, sondern gerne fortgibt, weil er das Geld
nicht um seiner selbst willen sondern als Mittel zum Geben schätzt. Man
schilt wohl das Glück, weil diejenigen am wenigsten reich sind, die es am
meisten zu sein verdienten. Indessen ist das ganz verständlich. Man kann
nicht ein Vermögen erwerben, wenn man sich nicht darum bemüht es
zusammenzuhalten, geradeso wie es bei anderen Dingen auch der Fall
ist.
Der Freigebige wird sich also hüten, an Leute, oder zu einer Zeit zu
geben, wo es nicht recht ist, oder sonst eine der dahin gehörigen
Bestimmungen zu verletzen. Denn so würde er nicht mehr der
freigebigen Gesinnung entsprechend handeln, und wenn er seine Mittel
93
I. Teil - Die sittliche Anforderung
so verwendet, so behält er zu richtiger Verwendung nichts mehr übrig.
Denn wie gesagt, freigebig ist, wer nach Vermögen und zu den richtigen
Zwecken ausgibt; wer darin das rechte Maß überschreitet, der ist ein
Verschwender. Darum nennt man die Staatshäupter nicht
verschwenderisch, denn bei ihnen scheint es nicht leicht, daß die Gaben
die sie austeilen und der Aufwand den sie treiben für die Höhe ihrer
Mittel zu groß werde.
Da eine vornehme Gesinnung in Geldsachen beim Fortgeben wie beim
Annehmen von Geld die rechte Mitte innehält, so wird solch ein
vornehm Gesinnter seine Gaben und seinen Aufwand für die rechten
Gegenstände vorbehalten und die rechte Große dafür wahren, ganz
gleich ob es sich um große oder um kleine Summen handelt, und er wird
das mit Freudigkeit tun. Ebenso wird er annehmen, wo zu nehmen recht
ist und soviel wie recht ist. Denn da sittliche Gesinnung die rechte Mitte
in beiden Beziehungen bedeutet, so wird er sich in beiden pflichtmäßig
verhalten. Zu einer verständig bemessenen Art zu geben gehört auch
eine ebensolche Art zu nehmen, und eine andere wäre ihr zuwider.
Diejenigen Eigenschaften, die zusammengehören, finden sich auch in
derselben Person beisammen, die einander widersprechenden offenbar
nicht. Begegnet es aber dem recht Gesinnten einmal, daß er sein Geld
auf eine Weise verwendet, die dem Pflichtmäßigen und sittlich
Gebotenen widerstreitet, so wird er es bedauern, doch auch das immer
mit Maß und in den rechten Grenzen. Denn zu rechter sittlicher
Gesinnung gehört auch das, daß man Freude und Betrübnis empfindet
aus dem rechten Grunde und in dem rechten Maße.
Der vornehm Gesinnte ist auch der Mann, mit dem man in
Geldangelegenheiten gern zu tun hat. Er ist imstande, eine
Übervorteilung hinzunehmen, weil er sich aus Geld nicht zu viel macht
und es ihn weit mehr betrübt, wenn er eine Ausgabe nicht gemacht hat,
die er hätte machen sollen, als er es bedauert, wenn er Geld ausgegeben
hat, wo er es nicht hätte ausgeben sollen. Eine Denkungsart wie die des
Simonides flößt ihm wenig Gefallen ein. Der Verschwender dagegen
94
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
geht auch darin falsche Wege. Seine Freude wie seine Betrübnis hat
weder den rechten Grund noch hält sie die rechte Weise inne. Das wird
im weiteren Fortgang noch klarer hervortreten.
Wir haben dargelegt, daß Verschwendung und Schäbigkeit ein
Zuweitgehen oder ein Nichtweitgenuggehen bedeuten, und dies in
beiden Beziehungen, im Fortgeben wie im Entgegennehmen; dabei
rechnen wir die Ausgabe zum Fortgeben. Die Verschwendung nun
überschreitet das rechte Maß beim Fortgeben und Nichtannehmen und
bleibt hinter demselben zurück im Annehmen. Dagegen bleibt eine
schäbige Gesinnung hinter dem rechten Maß zurück im Fortgeben und
überschreitet es im Entgegennehmen, nur daß es sich dabei immer um
geringe Summen handelt.
Die Äußerungen der Verschwendungssucht treten nicht häufig in beiden
Richtungen zugleich auf; denn es läßt sich nicht leicht vereinigen, von
keiner Seite Mittel entgegenzunehmen, und nach allen Seiten hin welche
auszuteilen. Privatleuten, / und um diese handelt es sich, wenn von
Verschwendung die Rede ist, /muß das Vermögen schnell ausgehen,
wenn sie immer nur fortgeben. Und doch darf man von einem solchen
urteilen, daß er bei alledem immer noch beträchtlich wertvoller ist als ein
Mensch von schäbiger Art. Denn sein Übel läßt eine Heilung zu, sei es
durch zunehmendes Alter, sei es durch den Mangel an Mitteln, und er ist
dann noch imstande in die rechte Mitte einzulenken; trägt er doch die
Merkmale vornehmer Gesinnung in seinem Wesen. Er gibt, und weist
das Nehmen zurück, wenn auch beides nicht in der rechten, sittlich
gebotenen Weise. Würde man ihn also an letzteres gewöhnen, oder
veränderte er sich sonst irgendwie in diesem Sinne, so könnte er wohl zu
jener vornehmen Gesinnung gelangen, geben wem zu geben recht ist,
und das Nehmen unterlassen, wo zu nehmen nicht recht ist. Darum gilt
er auch nicht für einen Menschen von schlechtem Charakter. Denn im
Geben und im Ablehnen des Nehmens das rechte Maß zu überschreiten,
beweist keinen niedrigen und unedlen, nur einen arglosen Sinn.
Derjenige der im bezeichneten Sinne ein Verschwender ist, scheint viel
95
I. Teil - Die sittliche Anforderung
wertvoller als der Mann von schäbiger Gesinnung, teils aus den
bezeichneten Gründen, teils weil er vielen sich hilfreich erweist, während
jener niemandem etwas Gutes gönnt, nicht einmal sich selbst.
Allerdings, die verschwenderisch Gesinnten scheuen sich wie gesagt der
Mehrzahl nach nicht, da zu nehmen wo es nicht recht ist; sie sind in
dieser Beziehung also nicht eben vornehm gesinnt. Ihre Neigung zu
nehmen stammt daher, daß sie gern viel ausgeben möchten, aber nicht
imstande sind es mit Leichtigkeit zu tun; denn ihr Vermögen läßt sie bald
im Stich, und so sehen sie sich denn gezwungen, sich anderweitig die
Mittel zu verschaffen. Zugleich ist der Grund dafür, daß sie rücksichtslos
nehmen was sie erlangen können, der, daß ihre Sorge nicht die um das
sittlich Gebotene ist. Denn fortzugeben ist ihre Neigung; dagegen
machen sie sich nichts aus dem Wie und dem Woher. Darum beweisen
denn ihre Gaben auch keine edle Gesinnung; sie entsprechen nicht
sittlichem Empfinden; sie stammen nicht daraus und sind auch nicht der
Pflicht gemäß. Zuweilen machen sie Leute reich, denen es besser wäre in
Armut zu leben, und Leuten von rechtlichem Charakter versagen sie
sich; dagegen überhäufen sie mit ihren Gaben Schmeichler oder solche,
die ihnen sonst Vergnügen bereiten. Die meisten von ihnen sind darum
auch zu Ausschweifungen geneigt. Da sie zum Ausgeben eine leichte
Hand haben, so neigen sie zu Aufwendungen für ihre zügellosen
Begierden, und da sie ihr Leben nicht im Hinblick auf das sittlich
Gebotene führen, so Überlassen sie sich dem Hange zu sinnlichen
Lüsten.
Auf solche Abwege gerät der Mensch mit verschwenderischen
Neigungen, wenn ihm keine rechte Anleitung zuteil wird. Wird solche
Sorgfalt auf ihn verwandt, so könnte er wohl auf den rechten Weg
gelangen, um die rechte Mitte innezuhalten. Dagegen gibt es keine
Heilung für niedrige, schäbige Gesinnung. Hohes Alter und jede Art von
Unzulänglichkeit pflegt solche niedere Gesinnung zu begünstigen. Sie ist
in der Tat mit der Natur der Menschen enger verwachsen als die
Neigung zur Verschwendung; denn die große Mehrzahl ist eher
96
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
habsüchtig als gebelustig. Dieses Verhalten hat denn auch weite
Ausdehnung und ist sehr vielgestaltig, und man darf bei solch niederer
Gesinnung geradezu von einem Formenreichtum sprechen. Da sie in
zweierlei besteht, in dem Zuwenigtun beim Fortgeben und in dem
Zuvieltun beim Erraffen, gelangt sie nicht bei allen zu vollständiger
Erscheinung. Zuweilen kommen die beiden Seiten auch getrennt vor,
und wie es Leute gibt, die im Erraffen zu weit gehen, so gibt es andere,
die im Fortgeben hinter dem rechten Maß zurückbleiben. Leute, die man
mit solchen Bezeichnungen wie Knicker, Knauser, Filze bezeichnet, tun
sämtlich zu wenig, wo es sich um das Fortgeben handelt, ohne daß sie
doch nach fremdem Gute strebten und es an sich zu reißen begehrten,
die einen aus einer Art von Rechtlichkeit und aus Behutsamkeit, ja nicht
etwas Verwerfliches zu tun; denn manche scheinen das Ihrige nur
deshalb zusammenzuhalten, / oder sie sagen doch wenigstens so, /
damit sie niemals in die Zwangslage geraten, etwas sittlich Unerlaubtes
tun zu müssen. Dahin gehört denn auch der Pfennigfuchser und was ihm
sonst gleicht; seinen Namen hat er davon, daß er die Neigung nichts
wegzugeben aufs höchste ausgebildet hat. Andere wieder enthalten sich
des Nehmens von fremdem Gut aus Furcht: sie denken, daß es sich nicht
leicht vermeiden lasse, wenn einer anderen das Ihre nimmt, daß diese
dann wieder ihm das Seine nehmen, und so begnügen sie sich damit, daß
sie weder nehmen noch geben. Eine zweite Klasse geht dagegen im
Ansichnehmen zu weit; sie raffen von allen Seiten und alles mögliche an
sich; so die Leute, die schimpfliche Geschäfte betreiben, wie die
Dirnenhalter und die Betreiber ähnlicher Gewerbe, die Wucherer, die
kleine Summen zu hohem Zinsfuß ausleihen. Alle diese schöpfen ihren
Erwerb aus verwerflicher Quelle und in verwerflicher Größe. Als das
Gemeinsame tritt bei ihnen das Streben nach schimpflichem Gewinn
entgegen; denn sie alle bedenken sich nicht, um des Gewinnes, auch um
eines kleinen Gewinnes willen, die Schande auf sich zu nehmen.
Denjenigen, die auf unlauterem Wege pflichtwidrig solches an sich
reißen was Größe verleiht, wirft man niedere Gesinnung nicht vor; so
den Gewaltherrschern, die Städte verwüsten und Heiligtümer
ausplündern; sondern diese nennt man eher Bösewichter, man schilt sie
97
I. Teil - Die sittliche Anforderung
gottlos und ungerecht. Dagegen gehören die Falschspieler, die
Beutelschneider und Straßenräuber zu den Leuten von niedriger
Gesinnung, die nach schimpflichem Gewinn trachten. Gewinn ist das
Ziel für beide Arten von Menschen, und um seinetwillen beladen sie sich
mit Schande. Die einen setzen sich um zu erraffen den größten Gefahren
aus, die anderen bereichern sich an ihren Angehörigen, denen sie
vielmehr noch abgeben sollten. Beide sind auf schimpfliche Weise
gewinnsüchtig, da sie Gewinn aus einer Quelle begehren, aus der man
ihn nicht begehren darf. Alles solches Aneignen aber zeugt von niederer
Gesinnung. Mit Recht bezeichnet man die niedere Gesinnung als den
geraden Gegensatz zur vornehmen Gesinnung. Sie bedeutet eine
schlimmere Verirrung als verschwenderische Neigungen: Vergehungen in
dieser Richtung begegnen auch häufiger als die im Sinne der
Verschwendung, von der vorher die Rede war.
So viel über die vornehme Haltung in Geldsachen wie über die zu ihr im
Gegensatz stehenden verkehrten Verhaltungsweisen.
b)
Die hochherzige Gesinnung und ihre Gegensätze
Daran schließt sich wohl am nächsten eine Ausführung an über die
Hochherzigkeit in Geldsachen; denn auch diese stellt sich als eine in
Geldfragen zur Erscheinung kommende löbliche Eigenschaft dar.
Indessen erstreckt sie sich nicht wie das was wir eben als vornehme
Gesinnung behandelt haben, auf alle Betätigungen in
Geldangelegenheiten, sondern nur auf diejenigen, bei denen es sich um
einen beträchtlichen Aufwand handelt und in diesen überragt sie die
bloße Freigebigkeit durch die Größe der Opfer, die sie bringt. Wie schon
der Name (megaloprepeia, Großartigkeit im Tun des Geziemenden)
andeutet, so ist sie ein Aufwand in großem Maßstab, den man
geziemenderweise macht; Größe aber ist etwas Relatives. Der Aufwand
ist nicht derselbe für einen der ein Kriegsschiff und für einen der eine
Festgesandtschaft ausrüstet. Was geziemend ist, das richtet sich nach der
Person, nach dem Gegenstande und nach dem Zwecke. Wer in kleinen
98
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Dingen oder in Dingen von mäßiger Bedeutung seinen Aufwand nach
seiner Stellung bemißt, den nennt man nicht großherzig, wie etwa den
Mann, der (bei Homer) sagt: »Oft hab′ ich dem Bettler gegeben,«
sondern nur den der in großen Dingen so verfährt. Dem Hochherzigen
eignet vornehme Gesinnung: aber deshalb bedeutet Vornehmgesinntsein
noch keineswegs Hochherzigkeit. Die Gesinnung, die in dieser Art von
Leistungen unter dem rechten Maße zurückzubleiben pflegt, nennt man
Engherzigkeit, diejenige die zu Übertreibungen neigt, Protzentum,
ungebildetes Wesen, und was es sonst an derartigen Eigenschaften gibt,
wo nicht sowohl der Größe nach über das Pflichtmäßige hinausgegangen
wird, sondern wo man hervorglänzen möchte bei ungeeigneten Anlässen
und in ungeeigneter Art und Weise. Wir werden später darauf
zurückkommen.
Der Hochherzige macht den Eindruck zugleich des verständnisvollen
Mannes. Denn er vermag zu ermessen, was das Geziemende ist, und
große Mittel mit richtigem Urteil zu verwenden. Wie wir gleich im
Anfang bemerkt haben, befestigte Gesinnung erlangt ihren bestimmten
Charakter durch die Tätigkeiten, die man gepflegt hat, und die
Gegenstände, auf die sie sich beziehen. Die Opfer nun, die der
Hochherzige bringt, sind groß und geziemend zugleich; das ist denn
auch die Beschaffenheit der Gegenstände; denn so wird das große Opfer
durch seinen Gegenstand zu einem geziemenden Opfer. Der
Gegenstand muß also des Opfers und das Opfer des Gegenstandes
würdig sein oder noch darüber hinausgehen. Solche Opfer wird ein
hochherziger Mann darbringen um des edlen Zweckes willen, denn das
ist bei allen sittlichen Eigenschaften das Gemeinsame; und er wird sie
obendrein freudig und mit einem gewissen Luxus darbringen, denn
genaues Rechnen wäre engherzig. Er wird mehr darauf bedacht sein, wie
sich die Sache am herrlichsten und glänzendsten, als mit welchen Kosten
und wie sie sich am billigsten herstellen läßt. Der Hochherzige muß also
notwendig eine vornehme Gesinnung haben; denn ein vornehm
gesinnter Mann verwendet gleichfalls seine Mittel für die rechten Zwecke
und in der rechten Weise. Darin besteht nun beim Hochherzigen das
99
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Große, d.h. in der Größe des Opfers, während Freigebigkeit sich in
denselben Dingen erweist, und auch wenn der Aufwand der gleiche ist,
wird er damit eine besonders glänzende Ausstattung des Gegenstandes
erzielen. Denn der eigentümliche Vorzug eines Vermögensstückes ist
nicht derselbe wie der eines solchen zu errichtenden Werkes. Ein
Vermögensstück ist am wertvollsten, wenn es den höchsten Marktpreis
hat, z.B. das Gold; ein solches Werk aber wird wertvoll durch Größe und
Schönheit. Denn dann erweckt es die Bewunderung des Betrachters, und
solche Bewunderung zu erwecken ist das Großartige bestimmt. In der
Größe also besteht das, was den Vorzug eines solchen Werkes, seine
Großartigkeit ausmacht.
Zu den Aufwendungen, denen man ein besonderes Verdienst zuschreibt,
zählen diejenigen zu Ehren der Götter: Weihgeschenke, Tempelbauten
und Opfer, ebenso alles was einem religiösen Zweck dient und was in
edlem Wetteifer für das Gemeinwesen dargebracht wird; so wenn man
einen Chor glänzend auszustatten, ein Kriegsschiff auszurüsten oder
auch den Mitbürgern eine Bewirtung darzubringen auf sich nimmt. In
alledem kommt wie gesagt die Person des Leistenden, wer er ist und
welches seine Umstände sind. In Betracht; zu diesen muß die Leistung
im rechten Verhältnis stehen und nicht bloß dem Gegenstande, sondern
auch der Person des Ausrichtenden angemessen sein. Ein armer Mann
kann sich aus dem Grunde nicht hochherzig erweisen, weil er das
Vermögen nicht hat, das dazu gehört, um eine große Ausgabe in
angemessener Weise leisten zu können; und unternähme er es dennoch,
so würde er etwas Verkehrtes tun. Es wäre weder seiner Stellung noch
seiner Pflicht entsprechend; sittlich aber ist nur das was mit
vernünftigem Urteil getan wird. Dagegen sind zu solchen Aufwendungen
diejenigen berufen, die selber oder deren Vorfahren oder Angehörige
dergleichen schon früher dargebracht haben, Leute von edler Abkunft,
hoher Stellung und ähnlichen Vorzügen. Denn alles das verleiht
Bedeutung und Würde.
100
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Dies also vor allem bezeichnet den hochherzigen Geber und von dieser
Art sind die Aufwendungen, in denen, wie wir gezeigt haben, die
Hochherzigkeit zur Erscheinung kommt. Sie sind die größten und sind
auch die verdienstlichsten. Von den Aufwendungen im Privatleben
gehören dahin die einmal vorkommenden, wie bei einer Hochzeit und
dergleichen: ferner diejenigen, wo die ganze Staatsgemeinde oder doch
die Leute in hoher Stellung miteinander wetteifern, in der Aufnahme
fremder Gäste und Beschenkung derselben bei ihrer Entlassung, bei
Geschenken und Erwiderung von Geschenken. Denn der hochherzige
Mann treibt Aufwand nicht für seine Person, sondern für das
Gemeinwesen, und seine Gaben haben eine Verwandtschaft mit
Weihgeschenken. Im Charakter des im Ausgeben Hochherzigen liegt
auch das, daß er sein Haus in einer seinem Reichtum angemessenen
Weise ausstattet, / denn auch hier ist Raum für besondere Auszeichnung,
/ daß er Aufwand macht mehr für Dinge, die lange fortzudauern
bestimmt sind, / denn diese sind die würdigsten, / und daß er überhaupt
in allen Dingen das Angemessene trifft. Denn es paßt nicht dasselbe für
Götter wie für Menschen, nicht dasselbe für einen Tempel wie für ein
Grabmal. Und da die Größe jeder Aufwendung sich je nach der Gattung
des Gegenstandes bemißt, so ist das schlechthin Großartigste ein großer
Aufwand für einen großen Zweck, sonst aber jedesmal das, was in
diesem besonderen Falle das Große ist. Und so ist denn das, was der
Bedeutung der Sache nach groß ist, verschieden von dem, was dem
Aufwande nach groß ist. Ein Ball, sei er auch noch so schön, oder eine
Salbenflasche, mag eine gewisse Großartigkeit als Geschenk für einen
Knaben besitzen: aber die Bedeutung ist gering, und von Freigebigkeit
dabei nicht die Rede. Der in Geldangelegenheiten hochherzig Gesinnte
zeigt sich also darin, daß er je nach der Art von Zwecken die er
befriedigen wil eine gewisse Großartigkeit anstrebt. /denn darin ist es
nicht leicht zuweit zu gehen, und daß die Ausgabe zugleich seiner Habe
und seiner Stellung gemäß bemessen ist.
So also verfährt der hochherzige Geber. Wer der Sache zuviel tut, der
Protzenhafte, überschreitet wie gesagt das Maß dadurch, daß er einen in
101
I. Teil - Die sittliche Anforderung
der Sache nicht gerechtfertigten Aufwand macht. Er verwendet große
Mittel da, wo der Ort für geringen Aufwand wäre, und treibt Prunk im
Widerspruch mit dem guten Geschmack. So bewirtet er Vereinsbrüder,
als gälte es eine Hochzeit auszurichten, und soll er in der Komödie einen
Chor ausrüsten, so läßt er ihn gleich beim ersten Auftreten in
Purpurgewändern erscheinen, wie es die Leute in Megara machen. Bei
al edem läßt er sich auch nicht von der Rücksicht auf das sittlich
Gebotene leiten, sondern will nur seinen Reichtum zur Schau tragen und
meint, er werde dadurch die Augen auf sich lenken. Wo es geboten wäre
viel aufzuwenden, wendet er wenig auf, und wo wenig geboten wäre, viel.
Demgegenüber wird der engherzig Gesinnte in allen Beziehungen hinter
dem rechten Maße zurückbleiben. Wo er den größten Aufwand macht,
da wird er den Wert der Sache dadurch vernichten, daß er an einer
Kleinigkeit zu knausern sucht. Was er auch macht, er muß sich al es erst
mühsam abringen, und sein einziger Gedanke ist immer, wie er den
Aufwand möglichst verringern kann; bei alledem klagt er und meint
immer, er tue mehr als man irgend von ihm verlangen könne. Beide
Arten von Gesinnung sind geradezu unsittlich, wenn sie auch nicht
gerade Schande eintragen, weil sie dem Nächsten keinen Schaden
bringen und auch nicht allzu widerwärtig in die Augen fallen.
B.
Verhalten zu Ehre und Wirkungskreis
a)
Die hochstrebende Gesinnung und ihre Gegensätze
Wir gehen weiter zur Betrachtung der hochstrebenden Gesinnung. Sie
erweist sich in der Höhe der Ziele, die man sich steckt, wie es schon aus
dem Namen hervorgeht; welche Art von Zielen das aber ist, das wollen
wir nun zuerst erwägen. Es ist dafür ganz gleichgültig, ob wir die
Gesinnung selbst oder den Träger der Gesinnung ins Auge fassen. Als
ein hochstrebender Mann gilt, wer sich selbst zu hohen Dingen berufen
glaubt und dazu auch wirklich die Ausrüstung besitzt. Wer sich so
einschätzt, ohne wirklich berufen zu sein, der ist eingebildet; ein Mann
von sittlicher Gesinnung aber ist niemals weder eingebildet noch
102
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
unverständig. Hochstrebend ist also ein Mann von der bezeichneten Art.
Wem nur kleinere Ziele angemessen sind, und wer sich richtig so
einschätzt, der ist vernünftig, aber hochgesinnt ist er nicht. Denn auf der
Höhe der Ziele beruht die Hochgesinntheit, wie die Schönheit auf einer
hohen Figur; Menschen von kleiner Statur können wohl fein und
zierlich, aber sie können nicht schön sein. Wer sich hohe Dinge zutraut,
ohne die nötigen Eigenschaften zu haben, der ist aufgeblasen. Wer sich
dagegen Größeres zutraut als wozu seine Kräfte ausreichen, darf nicht in
jedem Sinne für aufgeblasen gelten. Wer sich weniger zutraut, als er zu
leisten vermöchte, der ist kleinmütig, sei es nun, daß ihm hohe oder
mäßig hohe oder daß ihm nur geringe Ziele angemessen sind,
vorausgesetzt nur, daß er sich weniger zutraut, als wozu er wohl das
Zeug hätte. Am meisten allerdings gilt es von dem, der großer
Leistungen fähig wäre; denn wie niedrig würde ein solcher sich erst
einschätzen, wenn seiner Natur so hohe Ziele nicht angemessen wären!
Der hochstrebende Mann bezeichnet also der Höhe seines Strebens nach
ein Äußerstes, im Sinne der Pflichtmäßigkeit dagegen bezeichnet er die
rechte Mitte; denn er schätzt sich ein, wie es ihm gebührt, während die
anderen ein zu hohes oder ein zu niedriges Selbstbewußtsein haben. Hält
er sich nun hoher Dinge, ja der höchsten für wert, und hat er darin recht,
so wird dabei eines am meisten in Betracht kommen. Von Wert spricht
man mit Bezug auf die äußeren Güter. Als das höchste von diesen aber
betrachten wir doch wohl das, was wir den Göttern darbringen, das
wonach die Menschen von hohem Verdienst am meisten trachten und
was den Kampfpreis bildet für die herrlichsten Taten: das aber ist der
Ruhm; er ist mithin das höchste der äußeren Güter. Zu Ehrenerweis und
Fehlen desselben also verhält sich der Hochstrebende wie man sich dazu
verhalten soll. Daß das Ziel der Hochstrebenden der Ruhm ist, bedarf
keiner weiteren Ausführung; denn der Ruhm ist das, was sie am meisten
beanspruchen, aber ein Ruhm, wie er ihrem Verdienste entspricht. Der
Kleinmütige bleibt darin hinter dem rechten Maße zurück, sowohl in
dem was er für sich beansprucht als in der Würdigung, die er dem
Hochgesinnten erweist. Dagegen geht der Aufgeblasene in seinen
103
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Ansprüchen über das rechte Maß hinaus, nicht aber in der Würdigung
des Hochgesinnten. Demnach wird der Hochgesinnte, sofern er den
höchsten Anspruch erheben darf, auch der Vorzüglichste sein; denn der
höhere Preis gebührt immer dem Tüchtigeren, und der höchste kommt
dem Allertüchtigsten zu. So muß denn der wahrhaft Hochgesinnte wohl
ein vorzüglich hervorragender Mann sein, und man darf sagen, er besitzt
das, was in jeder Art von Trefflichkeit das Große bezeichnet.
Zu seinem Wesen stimmt es also schlechterdings nicht, schimpflich sich
aus dem Staube zu machen oder irgend jemand Unrecht zu tun. Welcher
Beweggrund könnte auch einen Mann bestimmen, eine schimpfliche Tat
zu begehen, dem kein Ziel zu hoch ist? Und geht man alles einzelne
durch, so wäre es eine lächerliche Vorstellung: ein hochgesinnter Mann,
der kein guter Mann wäre. Auch des Ruhmes wäre er nicht wert, wenn er
innerlich nichts laugte; denn der Ruhm ist der Kampfpreis der Tugend,
und den Tüchtigen fällt er zu. So scheint denn die Art des
Hochgesinnten gleichsam das Juwel zu sein unter den Tugenden. Sie
erhöht dieselben und existiert nicht ohne sie. Darum ist es schwer ein in
Wahrheit hochgesinnter Mann zu sein; denn es wäre nicht möglich ohne
eine sittlich durchgebildete Persönlichkeit.
Um hohe Ehrenstellung also und um das Entbehren derselben dreht sich
das Streben des Hochgesinnten. Wird ihm hohe Ehre, und wird sie ihm
von würdigen Leuten erwiesen, so wird ersieh dessen in rechtem Maße
erfreuen, weil er meint zu erlangen was ihm zukommt oder auch weniger
als ihm zukommt; denn ein Ruhm, der dem vollkommenen Verdienst
entspräche, findet sich überhaupt nicht. Indessen wird er sich auch das
gern gefallen lassen, weil man gar nicht imstande ist ihm noch Größeres
zu erweisen. Dagegen wird er sich aus Ehre, die ihm beliebige Leute und
aus geringfügigem Anlaß erweisen, gar nichts machen; denn das sind
nicht die Ehren, die ihm gebühren. Das gleiche gilt von
Ehrenkränkungen; denn diese haben mit ihm gerechterweise gar nichts
zu schaffen.
104
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Dem Hochgesinnten schwebt also wie gesagt als Ziel am meisten Ruhm
und Ehrenstellung vor; indessen wird er sich doch auch zu Reichtum,
Machtstellung und überhaupt zu jeder Art von äußerem Glück und
Unglück ein gemäßigtes Verhalten wahren, wie es sich auch fügen möge.
Er wird im Glück nicht übermäßig jubeln noch im Unglück vom
Schmerz sich niederdrücken lassen; nicht einmal zum Ruhme wird er
sich so stellen, der doch am höchsten steht. Denn Machtstellung und
Reichtum sind begehrenswert um der Auszeichnung willen, die sie
eintragen; wenigstens wünschen diejenigen, die sie besitzen, durch sie
Auszeichnung zu erlangen. Wem aber der Ruhm sogar etwas Geringes
ist, dem ist auch das andere gering. Solche Leute sieht man darum wohl
als hochmütig an.
In der Regel wird hochstrebende Gesinnung durch eine äußere
Glückslage gefördert. So hält man Leute von edler Abstammung und
ebenso Machthaber und reiche Leute besonderer Ehre für würdig. Sie
ragen nämlich vor den anderen hervor, und al es was in etwas Gutem
hervorragt, das genießt höhere Ehre. Dergleichen nährt deshalb auch
hochstrebenden Sinn, schon weil manche Leute ihnen deshalb Ehre
erweisen. In Wahrheit allerdings ist allein der Mensch mit sittlichen
Vorzügen der Ehre wert; wer nun beides zugleich besitzt, der wird der
Ehre noch mehr für wert gehalten. Diejenigen dagegen, die ohne
sittliche Vorzüge die Güter von der bezeichneten Art besitzen, haben
weder gerechten Grund, für sich selber große Ansprüche zu erheben,
noch werden sie mit Recht hochgesinnt genannt. Denn das kommt
niemandem zu ohne eine durchgebildete sittliche Persönlichkeit. Da
gegen werden solche Leute, die diese Güter besitzen, auch hochfahrend
und gewalttätig; denn wo kein sittlicher Charakter ist, da ist es nicht
leicht, eine glänzende äußere Glückslage mit Verstand zu ertragen. Da sie
sie aber nicht so zu ertragen vermögen und doch die anderen zu
überragen meinen, so sehen sie auf diese von oben herunter und folgen
selber ihren beliebigen Gelüsten. Sie möchten es dem hochgesinnten
Manne nachtun, ohne doch ihm wirklich Ähnlich zu sein, und nehmen,
seine Manieren an, wo sie es nur immer können. Sie tun nicht was der
105
I. Teil - Die sittliche Anforderung
sittlichen Pflicht entspricht, und sehen doch auf andere Menschen von
oben herab. Der hochgesinnte Mann hat ein Recht, so auf andere
herabzusehen; denn er beurteilt sich und die anderen richtig; die
Mehrzahl aber tut es, ohne eine Berechtigung dazu zu haben.
Der hochgesinnte Manne ist nicht um geringen Preis waghalsig, noch
liebt er das Wagnis; denn es gibt wenige Dinge, die er der Mühe für wert
hält. Dagegen wo es hohe Zwecke gilt, da stürzt er sich in das Wagnis,
und wenn er in der Gefahr ist, schont er sein Leben nicht, weil er denkt,
das Leben habe keinen so hohen Wert, daß es um jeden Preis
festgehalten zu werden verdiente. Er ist der rechte Mann, um Wohltaten
zu erweisen; Wohltaten zu empfangen dagegen beschämt ihn. Denn
jenes ist das Kennzeichen des Höherstehenden, dieses das des
Abhängigen. Empfangene Wohltat erwidert er mit größerer; denn so
bleibt ihm der verpflichtet, der sie ihm zuerst erwiesen hat, und dieser ist
nunmehr selbst der mit Huld Behandelte. Hochgesinnte Menschen
pflegen sich mehr dessen zu erinnern, was sie an Wohltat erwiesen, als
derer, von denen sie Dienste empfangen haben; denn derjenige, der
Dienste empfangen hat, ist abhängig von dem, der sie erwiesen hat; er
aber liebt es, der Höherstehende zu sein. So will er auch gern in jenem
Sinne bekannt sein und nur mit Verdruß in diesem. So erklärt es sich
auch, daß Thetis dem Zeus nicht die Dienste vorhält, die sie ihm
erwiesen, und ebenso die Lakonier nicht den Athenern, dagegen aber
wohl die Gunst, die sie erfahren haben. Ein Zug im Charakter des
Hochgesinnten ist auch der, daß er niemals oder doch nur widerstrebend
andere um etwas bittet, dagegen bereitwillig Dienste erweist, und daß er
sich Leuten von hoher Stellung oder in glänzender Lage stolz, Leuten in
mittlerer Lage dagegen leutselig erweist. Denn jenen gegenüber sich als
den Überlegenen zu gebärden, ist schwierig und brav, diesen gegenüber
ist es leicht; und vor jenen sich stolz zu erweisen ist nicht unedel, es bei
Niedrigstehenden zu tun ist ungebildet: es ist damit gerade so als wollte
einer seine Kraft an den Schwachen auslassen. Er hat ferner nicht die
Art, sich in Ehrenstellungen oder da wo andere die erste Rolle spielen,
einzudrängen; hier zeigt er sich unbeweglich und zurückhaltend, sofern
106
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
es sich nicht um hohe Ehrenstellung und große Aufgaben handelt. Er
unternimmt nur weniges, aber dann Großes und Ruhmvolles.
Selbstverständlich zeigt er auch offen seinen Haß wie seine Liebe; denn
nur wer Furcht hat ist hinterhaltig und versäumt eher die Sorge für die
Wahrheit als die für seinen Ruf. Er spricht und handelt offen; denn er ist
freimütig, weil er die anderen Übersicht, und ein Wahrheitsfreund, soweit
er sich nicht mit ironischer Verkleinerung äußert; solcher Ironie aber
bedienter sich gegenüber dem großen Haufen. Er vermag nicht nach
dem Sinne eines anderen zu leben als höchstens nach dem eines
Freundes; denn jenes wäre Sklavenart. Deshalb sind die Schmeichler
sämtlich Knechte, und gemeine Naturen sind Schmeichler. Auch zur
Bewunderung ist er wenig geneigt, / denn in seinen Augen ist nichts
groß, /und wenig zur Rachsucht; denn einem Hochgesinnten liegt es
fremd nachzutragen, besonders erlittenes Unrecht; lieber sieht er darüber
hinweg. Er spricht nicht gern von den Menschen; weder von sich noch
von einem anderen erzählt er Geschichten; denn es liegt ihm nichts
daran Beifall zu finden, und er liebt es auch nicht, daß von anderen
geringschätzig gesprochen werde. Dagegen ist es wiederum auch nicht
seine Art, andere zu rühmen, und darum auch nicht, sie schlecht zu
machen, nicht einmal seine Feinde, es sei denn, daß man ihn dreist
herausfordere. Am wenigsten läßt er sich herab, bei solchem was
unausweichlich oder solchem was unbedeutend ist zu jammern oder zu
flehen; denn das wäre das Benehmen eines Menschen, den dergleichen
Dinge tiefer bewegen. Seine Neigung zieht ihn, lieber das Edle, das
keinen praktischen Nutzen hat, als das Nützliche und Einträgliche zu
erwerben; denn das ist die Gesinnung dessen, der sich selbst genügt. Die
Bewegungen des Hochgesinnten sind langsam, seine Stimme tief, seine
Sprache getragen. Denn wem wenige Dinge sehr am Herzen liegen, der
hat keine Eile, und wer nichts für groß hält, der erhebt nicht den Ton.
Raschheit der Bewegung und Erheben der Stimme haben aber gerade in
jenen Dingen ihren Grund.
Das wäre das Bild des Hochgesinnten. Wer hinter dem Maß darin
zurückbleibt, ist blöde, und wer es überschreitet, aufgeblasen. Auch diese
107
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Leute gelten keineswegs für schlechte Menschen, / denn sie tun keinem
etwas zuleide, / aber doch für Menschen auf falschen Wegen. Denn ein
blöder Mensch, der wohl zu Großem berufen wäre, beraubt sich selber
dessen was ihm nach Fug und Recht zukommt, und man möchte
meinen, er hätte doch irgendwie einen Schaden an sich, weil er sich selbst
des Guten nicht für würdig hält, und zugleich, er verkannte sich selbst.
Denn sonst würde er nach dem streben, zu dem er berufen ist, da es sich
doch um wertvolle Dinge handelt. Indessen muß man solchen Leuten
nicht sowohl Mangel an Verstand, als Schwäche des Willens zuschreiben;
eine solche Selbstbeurteilung aber zieht allerdings die Menschen mit der
Zeit auch wohl innerlich herab. Denn jeder strebt nach dem was ihm
zukommt; sie aber stehen auch von edlen Taten und Bestrebungen ab,
weil sie sich dazu für untauglich halten, und verzichten damit
gleichermaßen auch auf die äußeren Güter. Dem gegenüber fehlt es den
aufgeblasenen Menschen wirklich an Verstand und Selbsterkenntnis, und
sie tragen das auch ausdrücklich zur Schau. Sie drängen sich, ohne doch
die Fähigkeit zu besitzen, zu den Ehrenstellen, um dann ihrer
Unzulänglichkeit überführt zu werden. Sie treten auf in schönen
Kleidern, in stolzer Haltung und behängt mit sonstigen Äußerlichkeiten;
sie möchten, daß ihre glücklichen, äußeren Verhältnisse allgemein
bekannt werden, und lassen davon ein großes Gerede machen, um
daraufhin zu Ansehen zu gelangen. Den eigentlichen Gegensatz aber zu
hochstrebender Gesinnung bildet doch eher die Blödigkeit als die
Selbstüberschätzung. Sie kommt häufiger vor und ist das schlimmere
Übel.
b)
Die bescheidene Gesinnung
Die hochstrebende Gesinnung also hat, wie wir dargelegt haben, hohe
Ehren zum Ziele. Das gleiche Ziel nun darf man als noch für eine
andere Art von sittlicher Gesinnung geltend bezeichnen, wie wir gleich
im Anfang bemerkt haben, die zur hochstrebenden Gesinnung in einem
ähnlichen Verhältnis stehen möchte, wie die vornehme Gesinnung in
Geldsachen zur Großherzigkeit steht. Jene vornehme Gesinnung und
108
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
die, die wir jetzt im Auge haben, verzichten beide auf das Große und
setzen, uns dafür zum mäßig Großen und zum Geringen in das rechte
und geziemende Verhältnis. Wie es aber im Abgeben und
Entgegennehmen von Geldwerten eine rechte Mitte, ein Zuviel und ein
Zuwenig gibt, so gibt es auch im Streben nach Ruhm, dem was recht ist
gegenüber, ein Mehr und ein Weniger, und das in bezug sowohl auf die
Mittel wodurch, als auf die Art und Weise wie man Ruhm erstreben soll.
Den Ehrgeizigen tadelt man, weil er mehr als recht ist und mit unrechten
Mitteln nach Ruhm strebt, den Mann ohne Ehrgeiz, weil er auch nicht
durch edle Taten Ehre zu erwerben sich zum Ziele setzt. Es kommt vor,
daß man dem Ehrgeizigen seine Achtung gewährt als einem mannhaft
gesinnten und für das Edle begeisterten, und dem Mann ohne Ehrgeiz
als einem gemäßigten und besonnenen Mann, wie wir schon oben
bemerkt haben. Offenbar hat das Wort Ehrgeiz (philotimon), da wir das
Wort, das in der Zusammensetzung die Neigung zu etwas ausdrückt, in
verschiedenem Sinne gebrauchen, auch nicht immer die gleiche
Bedeutung; wir billigen ihn, wenn wir dabei an ein höheres Streben als
das der Mehrzahl, und tadeln ihn, wenn wir an ein eifrigeres Streben als
das sittlich angemessene denken. Da aber für die Bezeichnung der
rechten Mitte ein besonderer Ausdruck nicht geprägt ist, so macht es den
Eindruck, als stritten sich die beiden Extreme um den dadurch leer
gelassenen Platz. Wo es aber ein Zuviel und ein Zuwenig gibt, da gibt es
auch eine rechte Mitte. Man strebt nach Ruhm mehr oder weniger als
recht ist; also gibt es auch ein Streben im rechten Maß. Diese letztere
Haltung als festgewordene Gesinnung ist es, die sich Hochachtung
erwirbt; es ist die rechte Mitte in dem Streben nach Ruhm, für die es ein
eigenes Wort nicht gibt. Dem Ehrgeiz gegenüber nimmt sie sich aus als
Gleichgültigkeit gegen die Ehre, solcher Gleichgültigkeit gegenüber als
Ehrgeiz, und beiden gegenüber als wäre sie das eine und das andere. So
nun verhält es sich eigentlich auch bei den anderen Arten von sittlicher
Gesinnung; nur daß hier die beiden Extreme allein den Gegensatz zu
bilden scheinen, weil es für die rechte Mitte an einem eigenen Ausdruck
fehlt.
109
I. Teil - Die sittliche Anforderung
3.
Verhalten zu den anderen Menschen im Umgang
a)
Gelassenheit
Mit Gelassenheit pflegt man ein mittleres Verhalten da zu bezeichnen,
wo es sich um zornige Erregung handelt, und zwar teilt man, weil es für
die rechte Mitte und eigentlich auch für die beiden Extreme keinen
eigenen Ausdruck gibt, die Bedeutung der rechten Mitte, die unbenannt
ist, der Gelassenheit zu, während letztere eigentlich nach der Seite des
Zuwenig hinneigt. Das Zuviel darf man als Hang zu zorniger Erregung
bezeichnen. Der innere Zustand ist der Zorn; die Ursachen, die ihn
erregen, sind zahlreich und von der verschiedensten Art. Wer da zürnt,
wo der Anlaß und die Personen den Zorn rechtfertigen, wer in der
rechten Weise, zur rechten Zeit und die rechte Zeitdauer hindurch zürnt,
dessen Verhalten findet Billigung; man kann einen solchen gelassen
nennen, vorausgesetzt, daß Gelassenheit das billigenswerte Verhalten
bedeutet. Gelassen, das bedeutet, daß man sich nicht aufregen, von der
Leidenschaft sich nicht hinreißen läßt, sondern in der Weise seinem Zorn
Raum gibt, wie rechte Vernunft es gebietet, bei dem gegebenen Anlaß
und die rechte Zeitdauer hin durch. Wo der Gelassene sich dagegen
vergeht, da möchte es eher in der Richtung auf das Zuwenig geschehen.
Denn dem Gelassenen liegt vermöge seiner Neigung nicht die
Vergeltung, sondern mehr die Nachgibigkeit nahe. Das Zurückbleiben
hinter der rechten Mitte aber, sei es aus einer Art von
Temperamentlosigkeit, sei es aus irgendeinem anderen Grunde, ist
Gegenstand der Mißbilligung. Leute, die da nicht in zornige Aufwallung
geraten, wo es geboten wäre, erscheinen als verkehrte Menschen, gerade
wie diejenigen, die nicht in der rechten Weise, nicht zur rechten Zeit,
noch aus dem rechten Anlaß zürnen. Jener macht den Eindruck, als habe
er keine Empfindung und mache es ihm keinen Schmerz, und da er nicht
zürnt, als sei er auch nicht imstande sich zu wehren, während es doch
Sklavensinn verrät, still zu halten, wenn man beschimpft wird, oder seine
Angehörigen preiszugeben. Dagegen, daß man zu weit geht, das kommt
in allen Beziehungen vor; man zürnt den Personen und aus Anlässen, wo
es nicht recht ist; man zürnt heftiger, schneller und längere Zeit
110
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
hindurch, als recht ist. Indessen das kommt nicht al es zusammen bei
einem und demselben Menschen vor; das wäre auch nicht wohl möglich.
Denn das Böse zerstört sich selbst, und tritt es in vollständiger Form rein
hervor, so wird es existenzunfähig. Ein jähzorniger Mensch gerät in
Zorn, schnell, Personen gegenüber und aus Anlässen, wo es nicht recht
ist, und in übermäßigem Grade; aber er beruhigt sich auch schnell, und
das ist noch das Beste an ihm. Jenes begegnet ihm, weil er seine
Aufwallung nicht in Schränken hält, sondern mit der Offenheit, die seine
Heftigkeit ihm eingibt, wiederschilt und sich dann beruhigt. Dagegen im
Übermaß aufgeregt ist der Zanksüchtige; er zankt über alles und aus
jedem Anlaß: daher der Name. Verbittert ist der schwer zu Versöhnende,
der lange den Zorn festhält; er verschließt die Erregung in seinem Innern
und hört damit erst auf, wenn er Vergeltung geübt hat. Denn geübte
Vergeltung beschwichtigt die Erregung, indem sie das Gefühl des
Schmerzes durch ein Gefühl der Befriedigung ersetzt. Geschieht das
nicht, so wirkt der Druck weiter. Denn da die Erregung nicht offen
heraustritt, so kann einem solchen auch keiner gut zureden; innerlich
aber die Erregung zu verarbeiten, dazu braucht es der Zeit. Diese Art
von Menschen ist sich selbst und den vertrautesten Freunden die
schwerste Last. Von denjenigen dagegen, die aus Anlässen sich aufregen,
wo es nicht der Fall sein sollte, oder heftiger und längere Zeit
aufgebracht sind als recht ist, und die sich ohne Vergeltung und Rache zu
üben nicht versöhnen lassen, von diesen sagt man, sie seien schwer zu
behandelnde Leute. Als den Gegensatz der Gelassenheit betrachtet man
mehr das Übermaß als das Zuwenig. Jenes kommt häufiger vor, und es
liegt auch der menschlichen Natur näher, Vergeltung zu üben. Für das
Zusammenleben sind diese schwer zu behandelnden Menschen die
schlimmeren, wie früher bemerkt und wie das Ausgeführte bestätigt.
Die Entscheidung darüber, auf welche Weise, welchen Personen, aus
welchem Anlaß, wie lange Zeit man zürnen sol , und wo die Grenze liegt
zwischen dem richtigen und dem falschen Verhalten, läßt sich nicht
leicht treffen. Wer nur wenig vom rechten Wege abweicht, sei es in der
Richtung auf das Zuviel oder auf das Zuwenig, unterliegt keinem Tadel.
111
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Bisweilen lobt man diejenigen, die nicht weit genug gehen, und nennt sie
sanftmütig, die aber, die heftig zürnen, charaktervoll, als Leute, die zu
leitender Stellung befähigt seien. Wie weit nun und in welcher Weise
jemand vom rechten Wege abweichen muß, um Tadel zu verdienen, das
läßt sich nicht leicht in bestimmten Sätzen formulieren; denn die
Entscheidung liegt je nach der Natur des Einzelfalles bei der
unmittelbaren Empfindung, indessen ist doch so viel offenbar, daß die
Charaktereigenschaft, die Mitte einzuhalten, der gemäß man denjenigen
Personen, aus denjenigen Anlässen und in der Weise, wie es sittlich
geboten ist, zürnt und allen anderen dahin gehörenden Bestimmungen
genügt, volle Billigung, daß dagegen das Zuweitgehen und das nicht
Weitgenuggehen Tadel verdient und zwar nur leichten, wenn die
Abweichunggering, stärkeren, wenn sie größer, und ganz schweren, wenn
sie sehr groß ist. Soviel geht aus alledem mit Sicherheit hervor, daß die
Charaktereigenschaft, die Mitte innezuhalten, diejenige ist, nach der man
zu streben hat.
Damit mag erledigt sein, was über die Charaktereigenschaften zu sagen
ist, die sich auf den Affekt des Zornes beziehen.
b)
Freundlichkeit
Im gesellschaftlichen Verkehr, im Umgang und in der Vereinigung zu
Unterhaltung und Geschäft gelten die einen als Allerweltsfreunde; das
sind die, die anderen zuliebe alles für gut befinden, in keinem Punkte
Einsprache erheben, sondern meinen, sie müßten denjenigen, mit denen
sie zusammentreffen, jede peinliche Empfindung ersparen. Diejenigen,
die im geraden Gegensätze zu ihnen in jedem Punkte Widerspruch
erheben und sich nicht im mindesten darum kümmern, ob sie anderen
auch keinen Verdruß bereiten, nennt man übellaunig und bärbeißig. Daß
nun beide bezeichneten Verhaltungsweisen tadelnswert sind, darüber ist
kein Zweifel, und ebensowenig darüber, daß die Mitte dazwischen das
Gebotene wäre, wonach man dasjenige billigt, was zu billigen Pflicht ist,
und in der Weise wie es Pflicht ist, und in gleichem Sinne verfährt, wo
112
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
man etwas mißbilligt. Einen besonderen Ausdruck hat man für diese
Mitte nicht; nächstverwandt ist sie der Freundlichkeit. Denn wer diese
mittlere Linie einzuhalten die Fertigkeit besitzt, das ist der, den wir als
den ehrlich gesinnten Freund bezeichnen, indem wir nur noch
hinzunehmen, daß er uns in seinem Innern freundlich gesinnt ist. Von
der Freundesgesinnung unterscheidet sich seine Art darin, daß bei ihm
der Gefühlsaufwand und die liebevolle Zuneigung für die Genossen
keine Rolle spielt. Denn nicht aus Zuneigung oder Abneigung verhält er
sich zu allen Einzelheiten in der gebührenden Weise, sondern auf Grund
seiner Charakterbestimmtheit. Er wird ganz das gleiche Verfahren
Unbekannten wie Bekannten, Vertrauten wie Fremden gegenüber
innehalten, und nur in jedem einzelnen Falle sich danach richten, wie es
sachlich angemessen ist. Denn allerdings ist die Verpflichtung,
Rücksichten zu nehmen und niemand Verdruß zu bereiten, fremden
Menschen gegenüber nicht ganz dieselbe wie eng vertrauten Menschen
gegenüber.
Wir haben im allgemeinen bemerkt, daß ein so gesinnter Mann im
Umgang sich benehmen wird wie man sich benehmen soll, und daß er,
indem er immer das sittlich Gebotene und das Ersprießliche im Auge
behält, darauf abzielen wird, keine peinlichen, sondern vielmehr
erfreuliche Empfindungen wachzurufen. Denn im Grunde handelt es
sich dabei immer um die angenehmen und verdrießlichen
Empfindungen, wie sie im geselligen Umgang sich ergeben. Wenn sich
ihm das Streben, einen angenehmen Eindruck hervorzurufen, als
unsittlich oder schädlich erweist, so wird er es unterdrücken und sich
nicht scheuen, auch unangenehme Empfindungen ausdrücklich zu
erregen. Und so wird er die Handlung eines anderen, die Bedenken, und
nicht geringes Bedenken, erregt oder gar Schaden einträgt, während der
eingelegte Widerspruch doch nur eine geringe Verdrießlichkeit
hervorruft, nicht billigen, sondern seiner Mißbilligung offenen Ausdruck
verleihen. Im Umgang wird er zwischen hochgestellten und
gewöhnlichen Leuten, zwischen näheren und entfernteren Bekannten
wohl zu unterscheiden wissen und ebenso die sonstigen
113
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Verschiedenheiten beachten. Er wird jeder Klasse von Menschen das
erweisen, was ihr gebührt, und während er es an sich vorziehen möchte,
mit den anderen sich mitzufreuen, und sich lieber davor hüten möchte
Verdruß zu erregen, wird er doch die Folgen, wenn sie irgend schwerer
ins Gewicht fallen, ins Auge fassen, / ich denke dabei an das sittlich
Gebotene und das Ersprießliche, / und um einer erfreulichen Folge
willen, die sich weiterhin als eine beträchtliche erweisen möchte, wird er
eine kleine Verdrießlichkeit zu erregen kein Bedenken tragen.
So benimmt sich der, der die rechte Mitte innehält; einen Ausdruck um
ihn zu bezeichnen gibt es nicht. Von denen, die sich nur immer beliebt
machen wollen, heißt derjenige, der nur darauf zielt sich angenehm zu
erweisen, ohne daß ihn ein fremdartiges Motiv triebe, ein gefälliger
Mensch; wer es tut um einen Vorteil zu erlangen wie Geld und
Geldeswert, ein Schmeichler; dagegen wem nichts recht zu machen ist
und wer alles übel nimmt, den haben wir schon als den übellaunigen und
bärbeißigen Menschen bezeichnet. Da es aber für das mittlere Verhalten
keinen eigenen Ausdruck gibt, so stellt sich der Gegensatz als der
zwischen den beiden Extremen dar.
c)
Wahrhaftigkeit
Auf beinahe dieselben Gegenstände nun bezieht sich auch das mittlere
Verhalten zwischen ruhmrediger Vergrößerungssucht und ironischem
Verkleinerungsstreben. Auch für dieses gibt es kein eigenes Wort. Es
kann aber nicht schaden, auch diese Dinge näher ins Auge zu fassen;
denn wir lernen dadurch die sittliche Forderung besser verstehen, indem
wir das einzelne durchgehen, und befestigen uns in der Gewißheit, daß
das rechte sittliche Verhalten ein Innehalten der rechten Mitte bedeutet,
wenn wir sehen, daß es für alle Verhältnisse gleichmäßig gilt.
Davon, wie im geselligen Umgang angenehme und verdrießliche
Empfindungen erregt werden, ist die Rede gewesen; wir wollen jetzt von
114
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
der Wahrhaftigkeit und Unwahrhaftigkeit sprechen, wie sie gleichmäßig
im Reden, im Handeln und in der Miene, die man annimmt, hervortritt.
Wer ruhmredig übertreibt, der hat die Absicht, den Schein zu erwecken,
als hätte er Eigenschaften, die einem zur Ehre gereichen, während er sie
gar nicht oder nur in geringerem Maße hat; wer ironisch redet, sucht
umgekehrt die Eigenschaften, die er hat, zu verleugnen oder zu
verringern; dagegen der, der in der Mitte zwischen beiden steht, gibt sich
wie er ist der Wahrheit gemäß im Leben und in der Rede, indem er sich
zu dem bekennt was er wirklich an sich hat, und es weder größer noch
kleiner darstellt als es ist. Jede dieser Verhaltungsweisen kann man mit
bestimmter Absicht oder ohne solche Absichtlichkeit innehalten. Wo
man sich nicht von einer bestimmten Absicht leiten läßt, da redet und
handelt und lebt man so wie man innerlich beschaffen ist.
Unwahrhaftigkeit ist nun an und für sich etwas Niedriges und
Tadelnswertes, dagegen Wahrhaftigkeit edel und löblich. So ist denn auch
der, der die Wahrheit sagt, als der, der die Mitte innehält, des Lobes wert;
im Gegensätze zu ihm sind diejenigen, die die Unwahrheit sagen, beide
tadelnswert, allerdings in höherem Grade der, der es nach Art eines
Ruhmredigen tut.
Wir wollen nunmehr von beiden handeln, zuvörderst jedoch von
demjenigen, der bei der Wahrheit bleibt. Es ist hier nicht davon die Rede,
daß einer bei geschäftlichen Verhandlungen sich wahrhaftig zeigt, noch
von einem Verhalten, das unter den Gesichtspunkt der Ungerechtigkeit
oder der Gerechtigkeit fällt; / denn das würde eine andere Gattung von
sittlichen Eigenschaften betreffen; / sondern von der Wahrhaftigkeit in
Wort und Lebensführung in den Fällen, wo kein besonderes Interesse zu
wahren ist und wo einer nur seine befestigte Gesinnung bewährt. Ein
solcher Mann darf als ein Mann von ehrenwertem Charakter gelten.
Denn der Wahrheitsfreund, der auch da wahrhaftig ist, wo keinerlei
Interesse ins Spiel kommt, wird da, wo etwas darauf ankommt, erst recht
bei der Wahrheit bleiben. Er wird sich vor der Abweichung von der
Wahrheit als vor etwas Verwerflichem hüten, wie er sich schon auf
115
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Grund seiner Natur davor bewahrte. Ein solcher Mann ist alles Preises
wert. Wo er von der Wahrheit abweicht, da neigt er sich eher dazu, in
seiner Aussage hinter dem wirklichen Bestande zurückzubleiben; denn
das scheint ihm besser angebracht, weil Übertreibung lästig ist. Wer ohne
bestimmtes Interesse den Schein erregen will, daß er höheren Wert habe
als er wirklich hat, hat zwar eine nahe Verwandtschaft mit niedriger
Gesinnung, / denn sonst würde er nicht Freude an der Unwahrhaftigkeit
haben, doch erscheint er mehr eitel als schlecht. Tut er′s aus Interesse, so
ist der nicht übermäßig tadelnswert, der es wie der Renommist des
Ruhmes oder der Ehre wegen tut; wer es um Geldes oder um
Geldeswertes willen tut, zeigt eine minder anständige Gesinnung. Das
großtuerische Wesen beruht nicht auf einer besonderen Anlage, sondern
auf ausdrücklichem Vorsatz; denn großtuerisch ist einer vermöge seiner
dauernd bewiesenen Haltung, dadurch daß er diesen Charakter
angenommen hat, gerade wie auch wer die Unwahrheit sagt, entweder an
der Unwahrhaftigkeit selber seine Freude hat oder dabei nach Ansehen
oder Gewinn strebt. Diejenigen, die sich großtuerisch benehmen um des
Ansehens willen, nehmen den Schein von Eigenschaften an, um deren
willen man jemand achtet und glücklich preist: die es des Gewinnes
wegen tun, suchen sich den Schein von solchen Eigenschaften
beizumessen, von denen auch die Nebenmenschen einen Genuß haben,
und deren Nichtvorhandensein sich verbergen läßt, wie die eines
kundigen Sehers, eines Weisen oder Arztes. Das ist denn auch meistens
der Grund, aus dem die Leute den Schein derartiger Eigenschaften
annehmen und damit großtun, und die bezeichneten Motive sind es, die
sie dabei leiten. Ihnen gegenüber erscheint der Ironische, der das was er
hat in seiner Aussage verkleinert, als ein Mann von gebildeterem
Charakter. Denn die Annahme, daß er des Gewinnes halber so spreche,
ist nicht gestattet; er will nur das vermeiden, was aufdringlich erschiene.
Am meisten lehnen solche Leute das von sich ab, was Ruhm verleiht; so
pflegte es ja auch Sokrates zu machen. Leute, die geringfügige und ganz
geläufige Eigenschaften zu besitzen vorgeben, nennt man Hans in allen
Gassen; ihnen wird am ehesten Geringschätzung zuteil. Bisweilen
erscheint es als Großtuerei, z.B. wenn einer sich allzueinfach nach Art
116
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
der Lakedämonier kleidet. Denn wie in der Übertreibung, so kann man
auch in allzuweitem Zurückbleiben sich als großtuerisch erweisen. Wer
die Ironie mit verständigem Maße verwendet und sich in bezug auf
solches ironisch äußert, was nicht zu klar und offenkundig vor den
Füßen liegt, der erscheint als ein feiner und witziger Mensch. Den
eigentlichen Gegensatz zum Wahrhaftigen bildet aber augenscheinlich
der Ruhmredige; denn er ist der Verkehrtere.
d)
Heiterkeit
Weiter aber darf man auch für die Zeiten des Ausruhens und der
heiteren Erholung in denselben eine Art des geselligen Benehmens als
die angemessene bezeichnen, diejenige die im Sprechen wie im Zuhören
den rechten Inhalt und die rechte Form zu wahren versteht. Dabei ist ein
Unterschied zwischen den Äußerungen, die man in diesem Verhältnis
selbst macht, und dem Anhören der Äußerungen, die andere machen.
Daß es auch hier ein Hinausgehen über die rechte Mitte und ein
Zurückbleiben hinter derselben gibt, liegt klar zutage. Diejenigen, die
sich in scherzhaftem Tun zu weit gehen lassen, dürfen als Spaßmacher
und ungebildete Menschen gelten. Sie streben überall nur immer das an,
was Lachen hervorruft, und zielen mehr darauf andere zum Lachen zu
bringen als mit ihren Äußerungen sich in den Grenzen des Anstandes zu
halten und demjenigen, dem der Spott gilt, nicht weh zu tun. Wer
dagegen selbst nie einen Scherz macht und den Scherz, den ein anderer
macht, unfreundlich aufnimmt, darf als übellaunig und sauertöpfisch
gelten. Leute, die sinnig zu scherzen verstehen, nennt man geistreich und
gewandt; letzteres Wort bedeutet soviel wie reich an Wendungen. Man
darf dergleichen als Bewegungen des inneren Lebens ansehen und, wie
man den Leib nach seiner Beweglichkeit beurteilt, so auch das innere
Leben danach beurteilen. Da nun der Scherz Vergnügen bereitet und die
meisten Menschen an heiteren Wendungen und am Spott größere Freude
haben als eigentlich recht ist, so nennt man wohl auch die Spaßmacher
geistreich als angenehme Gesellschafter. Daß hier aber ein Unterschied,
117
I. Teil - Die sittliche Anforderung
und kein geringer, zu machen ist, geht aus dem oben Gesagten hervor.
Der Gemütsart, die die rechte Mitte innehält, ist auch der sichere Takt
eigentümlich. Den taktvollen Menschen bezeichnet es, daß er sagt und
anhört, was einem ehrenwerten und vornehmen Sinne wohl ansteht. Es
gibt solches, was ein so gesinnter Mann in scherzhafter Absicht wohl
geziemenderweise sagen und was er auch anhören darf; doch bleibt ein
Unterschied zwischen dem Scherz, den ein vornehmer, feinsinniger
Mann, und dem, den ein Sklave macht, zwischen dem des Gebildeten
und des Ungebildeten. Das kann man schon an der alten und an der
neuen Komödie ersehen. In jener bestand das Komische in groben
Zoten, in dieser mehr in versteckter Anspielung; und das macht doch für
den äußeren Anstand keinen geringen Unterschied.
Wie soll man nun denjenigen bezeichnen, der Scherz in der rechten
Weise treibt? danach, daß er sagt, was für einen feingebildeten Mann
nicht ungeziemend ist? oder danach, daß er den Zuhörer nicht verstimmt
oder ihn geradezu amüsiert? oder läßt sich auch darüber gar keine
genaue Bestimmung geben? ist doch dem einen dies, dem andern jenes
verdrießlich oder erfreulich, und danach wird es sich auch richten, wie
einer die Sache als Zuhörer aufnimmt. Denn was er gern anhört, das
wird er doch wohl auch selbst vorbringen. Er wird sich also nicht
jegliches gestatten. Denn über etwas spotten heißt doch es
herunterziehen. Wenn die Gesetzgeber verbieten gewisse Dinge
herabzureißen, so hätten sie in gleicher Weise auch den Spott verbieten
sollen. Der feingebildete Mann von vornehmer Haltung wird sein
Verhalten in diesem Sinne regeln, gleichsam indem er sich selbst das
Gesetz ist.
Das nun ist die Art desjenigen, der die rechte Mitte einhält, wie man ihn
auch nennen mag, taktvoll oder geistreich. Der Spaßmacher dagegen
unterliegt der Versuchung, Lachen zu erregen um jeden Preis, und
schont weder sich selbst noch die anderen, wenn er nur Lachen erregen
kann, er sagt Dinge, wie sie ein feinfühlender Mann nicht in den Mund
nehmen, zuweilen nicht einmal anhören möchte. Der Ungeschliffene
118
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
andererseits ist für solche heitere Geselligkeit überhaupt nicht zu
brauchen; denn er steuert nichts dazu bei und nimmt alles gleich
unfreundlich auf. Und doch darf man die Erholung und den Scherz als
ein notwendiges Moment des menschlichen Lebens bezeichnen.
So hätten wir denn drei Verhaltungsweisen aufgezeigt, die als Innehalten
der rechten Mitte gelten dürfen; sie beziehen sich sämtlich auf die
Äußerungen in Wort und Rede und auf die Betätigung im
gesellschaftlichen Zusammenleben mit anderen. Sie unterscheiden sich
dadurch, daß die eine sich um die Wahrhaftigkeit, die beiden anderen
sich um das das Gefühl anmutend Berührende drehen. Von denen, die
das letztere betreffen, hat die eine in Scherz und Spiel, die andere in den
sonstigen gesellschaftlichen Beziehungen das Gebiet ihrer Bewährung.
e)
Schamhaftigkeit
Die Schamhaftigkeit kommt eigentlich da nicht in Betracht, wo von den
Arten sittlicher Willensrichtung die Rede ist; denn sie trägt mehr den
Charakter einer Empfindungsweise als den einer fest gewordenen
Gesinnung. Man bezeichnet sie begrifflich als Furcht vor Minderung der
persönlichen Ehre, und in der Tat, wo sie in voller Form auftritt, zeigt sie
Erscheinungen, die der Furcht vor etwas Schmerzlichem nahe verwandt
sind; man wird rot vor Scham, wie man blaß wird aus Todesfurcht.
Beides stellt sich als leibliche Affektion dar, und das deutet doch mehr
auf eine Gefühlsstimmung als auf eine Art von Gesinnung hin. Als
Gefühlsstimmung nun ist sie nicht jedem Lebensalter gleich angemessen.
Sie ziemt zumeist dem jugendlichen Alter; von den Jungen glauben wir
Schamhaftigkeit fordern zu müssen, weil sie, indem sie noch ihrem
Gefühle nachleben, vielfach auf Abwege geraten, durch die Scham aber
zurückgehalten werden. So gewähren wir denn schamhaften jungen
Leuten unser Lob; einen älteren Mann wird niemand wegen seines
schämigen Wesens loben wollen; denn wir meinen, er dürfe überhaupt
nichts tun, was Anlaß bietet sich zu schämen. Scham ist kein Gefühl des
bewährten Mannes; sie hat ihren Grund in niedrigen Dingen, und solche
119
I. Teil - Die sittliche Anforderung
soll man sich eben nicht zuschulden kommen lassen. Wenn es aber
solches gibt was in Wirklichkeit, und solches was nur der Konvention
nach verwerflich ist, so macht das hierfür keinen Unterschied. Man darf
sich keines von beiden erlauben; dann erspart man es sich, daß man sich
schämen muß. Es ist schon ein Beweis unziemlicher Gesinnung, wenn
man überhaupt imstande ist etwas zu tun, dessen man sich zu schämen
hat. Darum hat es auch keinen Sinn, wenn einer die Haltung annimmt,
daß er sich schämen würde, falls er dergleichen beginge, und nun meint,
er sei deshalb ein ehrenwerter Mann. Denn Grund zur Scham bieten frei
gewollte Handlungen, ein ehrenwerter Mann wird aber mit seinem
Willen niemals etwas tun was unziemlich ist. So ist denn das
Schamgefühl nur bedingterweise etwas Sittliches. Denn falls man
dergleichen begangen hat, so schämt man sich; solche Bedingtheit aber
ist etwas, was sich von keiner Art sittlicher Willensrichtung sagen läßt.
Wenn aber die Schamlosigkeit, das Fehlen der Scheu, um keinen Preis
etwas Verwerfliches zu tun, von niedriger Beschaffenheit zeugt, so ist es
doch deshalb noch nicht der Beweis einer sittlichen Gesinnung, wenn
einer der dergleichen Handlungen begeht, darüber nachträglich Scham
empfindet. Ist doch nicht einmal die Enthaltsamkeit ohne weiteres eine
Eigenschaft von sittlichem Charakter, sondern von gemischter Art.
Doch darüber soll später gesprochen werden; zunächst wollen wir jetzt
von der Gerechtigkeit handeln.
4.
Verhalten im Verkehr der Güter, Gerechtigkeit
A.
Subjektive Gerechtigkeit
a)
Gerechte und ungerechte Gesinnung
Bei der Frage nach dem Begriff der Gerechtigkeit und der
Ungerechtigkeit gilt es zu untersuchen, auf welchem Gebiete diese
Handlungsweisen sich bewegen, in welchem Sinne die Gerechtigkeit eine
Mitte bezeichnet, und welches die Abweichungen sind, zwischen denen
das Gerechte in der Mitte liegt. Der Gang unserer Untersuchung wird
120
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
derselbe sein wie in den vorhergehenden Ausführungen. Wir sehen
tatsächlich, daß jedermann als Gerechtigkeit diejenige
Charaktereigenschaft zu bezeichnen gesonnen ist, infolge deren man sich
zur Ausübung dessen was gerecht ist eignet, im Handeln Gerechtigkeit
übt und einen auf das Gerechte gerichteten Willen hat. Das Gleich gilt
von der Ungerechtigkeit; durch sie geschieht es, daß man ungerecht
handelt und daß der Wille auf das Ungerechte gerichtet ist. Das soll
denn auch für unsere Untersuchung, zunächst als ungefähre Andeutung,
die Grundlage bilden.
Es hat mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und geistigen Vermögen
nicht dieselbe Bewandtnis wie mit fest gewordenen Gesinnungen. Von
dem Vermögen wie von der Wissenschaft gilt der Satz, daß sie beide
Glieder des Gegensatzes zugleich betreffen; das tut die befestigte
Beschaffenheit nicht. Indem sie das eine Glied des Gegensatzes festhält,
ist ihr das Gegenteil fremd. So bewirkt die Gesundheit nicht was ihr
entgegengesetzt, sondern nur das was gesund ist. Man nennt ein Gehen
gesund, wenn einer geht wie ein Gesunder. Die eine von zwei
entgegengesetzten Beschaffenheiten kann wohl bisweilen vermittels ihres
Gegensatzes erkannt werden; bisweilen werden die Beschaffenheiten
aber auch aus dem erkannt, was ihrem Begriffe untergeordnet ist. Ist es
klar, was eine gute Körperkonstitution ist, so wird daraus auch klar, was
eine schlechte Körperkonstitution ist, und ebenso erkennt man die gute
Körperkonstitution auch aus dem was zu ihr gehört, und umgekehrt das
letztere aus jener. Wenn eine gute Konstitution Straffheit der Muskulatur
bedeutet, so wird notwendig Schlaffheit der Muskulatur eine schlechte
Konstitution bedeuten, und das was eine gute Konstitution bewirken
soll, muß die Eigenschaft haben, die Straffheit der Muskeln zu fördern.
In der Regel folgt dann auch, daß jedesmal wenn das eine Glied des
Gegensatzes in mehreren Bedeutungen ausgesagt wird, ebenso auch das
andere Glied mehrere Bedeutungen hat; hat z.B. »gerecht« mehrere
Bedeutungen, so gilt dasselbe auch von »ungerecht« und
»Ungerechtigkeit«.
121
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Nun steht es wirklich so, daß Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit mehrere
Bedeutungen hat; nur, weil die verschiedenen Bedeutungen desselben
Wortes einander nahe verwandt sind, verbirgt sich die Vieldeutigkeit und
liegt nicht so offen auf der Hand, wie da wo die Bedeutungen weiter
voneinander entlernt sind. Ein starker Unterschied ist einer, der schon in
der äußeren Gestalt hervortritt; so ist es wenn das Wort »Schlüssel«
gleichmäßig gebraucht wird vom Schlüsselbein am Halsansatz der Tiere
wie von dem Mittel, mit dem man eine Tür verschließt.
Nun sei es ausgemacht, in wie vielen Bedeutungen das Wort »ungerecht«
gebraucht wird: als ungerecht gilt 1. wer das Gesetz verletzt, ferner 2.
wer für sich begehrt was zu viel ist, und somit ein Feind der Gleichheit
ist. Dann ergibt sich daraus, daß gerecht heißen wird der der das Gesetz
beobachtet und der der die Gleichheit wahrt. Demnach ist das Gerechte
das dem Gesetze und das der Gleichheit Entsprechende, das Ungerechte
das dem Gesetze und das der Gleichheit Zuwiderlaufende. Da nun der
Ungerechte für sich zu viel begehrt, so wird es sich dabei um die Güter
handeln, nicht um alle, sondern um die, von denen das äußere Glück und
Unglück der Menschen abhängt, um Güter also, die an und für sich
immer Güter sind, wenn sie es auch nicht immer sind für die bestimmte
Person. Das nun sind die Dinge, die die Menschen sich wünschen und
denen sie nachjagen. So sollte es allerdings nicht sein. Man sollte
wünschen, daß das was an und für sich ein Gut ist auch für uns ein Gut
wäre, und in diesem Sinne anstreben was für uns ein Gut ist.
Nicht immer allerdings ist es das größere Teil, was der ungerechte
Mensch für sich begehrt; sondern bei dem was an und für sich ein Übel
ist, nimmt er das kleinere Teil für sich in Anspruch. Indessen, da das
geringere Übel in gewissem Sinne gleichfalls als ein Gutes erscheint, das
selbstsüchtige Streben aber das Gute begehrt, so stellt er sich eben darin
als einer dar, der zu viel für sich beansprucht. Und so ist er ein Gegner
der Gleichheit, / denn das ist der umfassendere und allgemeine Begriff,
[und ein Gesetzesverächter: denn dies, sich gegen das Gesetz und gegen
122
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
die Gleichheit vergehen, umfaßt alle Ungerechtigkeit und ist in aller
Ungerechtigkeit das Gemeinsame].
Da nun der Ungesetzliche ein Ungerechter und der Gesetzestreue ein
Gerechter war, so ergibt sich, daß alles was gesetzlich ist, in gewissem
Sinne auch gerecht ist. Die von der Gesetzgebung getroffenen
Bestimmungen sind gesetzliche Bestimmungen, und jede einzelne
derselben nennt man gerecht. Die Gesetze geben nun ihre
Bestimmungen über alle möglichen Angelegenheiten und zielen damit
entweder auf das Gemeinwohl für alle oder bloß für die Aristokraten
oder für die Machthaber, sei es mit Rücksicht auf ihre persönlichen
Vorzüge oder sonst aus anderen derartigen Rücksichten. So nennt man
denn gerecht in einem Sinne dasjenige was in der staatlichen
Gemeinschaft die Glückseligkeit und ihre Bestandteile hervorbringt und
erhält. Das Gesetz gebietet aber auch, das Benehmen eines tapferen
Mannes innezuhalten, z.B. seinen Posten nicht zu verlassen, nicht zu
fliehen, nicht die Waffen fortzuwerfen, und ebenso das Benehmen des
wohlgesitteten Mannes zu wahren, wie nicht Unzucht und nicht Gewalt
zu üben, oder das Benehmen des Mannes von gesetztem Charakter, wie
andere nicht zu schlagen noch zu beleidigen, und das gleiche gilt in
bezug auf die anderen Formen der Sittlichkeit und der Unsittlichkeit.
Das eine gebietet, das andere verbietet das Gesetz, und zwar sofern es
richtig verfährt in richtiger, sofern es mit weniger Verständnis abgefaßt
ist, in minder angemessener Weise.
Die Gerechtigkeit nun so aufgefaßt ist vollendete Sittlichkeit überhaupt,
allerdings nicht Sittlichkeit schlechthin, sondern Sittlichkeit wie sie sich in
dem Verkehr mit anderen Menschen erweist. Aus diesem Grunde gilt
denn auch die Gerechtigkeit manchmal für die wichtigste aller Formen
des sittlichen Lebens und weder Abendstern noch Morgenstern für so
bewundernswürdig wie sie. Im Sprichwort heißt es: »In der Gerechtigkeit
ist jegliche Tugend enthalten.« Sie ist die am meisten vollkommene Form
der Sittlichkeit, weil sie die Äußerung vollkommen sittlicher
Willensrichtung ist. Vollkommen aber ist sie, weil wer sie besitzt, auch
123
I. Teil - Die sittliche Anforderung
den anderen gegenüber und nicht bloß in bezug auf sich selbst seinen
sittlichen Charakter zu bewähren vermag. Denn es gibt viele Menschen,
die ihre sittliche Gesinnung wohl in der Behandlung ihrer persönlichen
Angelegenheiten zu erweisen vermögen, dagegen es nicht vermögen in
ihren Beziehungen zu anderen Menschen. Darum ist das Wort des Bias
so treffend: »Gib einem ein Amt; so wird sich zeigen, was an dem Manne
ist.« Denn wer ein Amt verwaltet, der tut es eben in bezug auf andere
und in der menschlichen Gemeinschaft. Aus eben demselben Gründe
meint man, daß die Gerechtigkeit allein unter allen Formen der
Sittlichkeit ein Vorteil für andere ist, weil sie in bezug auf andere geübt
wird; denn sie tut, was anderen zugute kommt, sei es dem Herrscher
oder den Mitbürgern. Der Verwerflichste nun ist der, der ebenso im
Verhältnis zu sich selbst wie in dem zu den Freunden unsittlich verfährt;
der Beste aber ist nicht der, der eine sittliche Haltung sich selbst, sondern
der sie anderen gegenüber bewahrt; denn hier liegt die Schwierigkeit der
Aufgabe. Die Gerechtigkeit in diesem Sinne ist nicht ein Bestandteil der
Sittlichkeit, sondern die ganze Sittlichkeit, recht tun über haupt, und die
Ungerechtigkeit als ihr Gegensatz ist nicht ein Bestandteil der
Unsittlichkeit, sondern die ganze Unsittlichkeit. Welcher Unterschied
aber zwischen der Sittlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Sinne
noch bestehen bleibt, das läßt sich aus dem oben Bemerkten ersehen. Sie
ist mit ihr identisch, aber die Beziehung in der sie aufgefaßt wird ist nicht
dieselbe. Sittlichkeit, sofern sie in bezug auf andere geübt wird, ist
Gerechtigkeit; sofern sie befestigte Gesinnung mit diesem Inhalt ist, ist
sie Sittlichkeit ohne weiteren Zusatz.
b)
Gerechtigkeit in weiterem und engerem Sinne
Was wir indessen hier im Auge haben, ist die Gerechtigkeit als ein
Bestandteil der Sittlichkeit; denn eine solche gibt es, wie wir behaupten,
und ebenso gibt es eine Ungerechtigkeit als Bestandteil der Unsittlichkeit.
Der Beweis dafür ist der: Wer eine Handlung begeht im Sinne der
anderen Arten von Unsittlichkeit, läßt sich zwar Ungerechtigkeit
zuschulden kommen, aber er maßt sich dabei nicht etwas auf fremde
124
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Kosten an; so z.B. wer seinen Schild aus Feigheit wegwirft oder wer im
Verdruß jemanden beleidigt oder aus Geiz jemand eine Unterstützung
versagt. Wenn einer aber sich übermäßig bedenkt, so liegt sein Verstoß
oftmals in keiner einzigen dieser Beziehungen, aber auch nicht in allen
zusammen, und doch handelt er unsittlich, / denn wir mißachten ihn
deshalb, / und zwar handelt er ungerecht. Also gibt es noch eine andere
Art von Ungerechtigkeit, die eine besondere Art der Ungerechtigkeit im
weiteren Sinne bildet, und es gibt ein Ungerechtes im speziellen Sinne
gegenüber dem Ungerechten im umfassenderen Sinne, wo es das
Gesetzwidrige überhaupt bedeutet. Sodann, wenn der eine Unzucht
treibt um des Gewinnes willen und dafür Bezahlung nimmt, ein anderer
es aus Leidenschaft tut und dafür noch Geld ausgibt und Opfer bringt,
so darf man den letzteren eher für ausschweifend als für selbstsüchtig,
jenen dagegen darf man für ungerecht, aber man darf ihn nicht für
ausschweifend halten, und der Grund ist offenbar der, weil jener es des
Gewinnes halber tut. Außerdem, bei allen anderen Arten gesetzwidriger
Handlungen läßt sich immer die Zurückführung auf irgendeine
unsittliche Charaktereigenschaft vornehmen, z.B. bei der Unzucht auf
ausschweifende Sinnlichkeit, bei der Flucht aus Reih und Glied auf
Feigheit, bei körperlicher Mißhandlung auf Jähzorn; hat einer aber um
des Gewinnes willen gehandelt, so ist der Charakterfehler, der vorliegt,
kein andrer als eben die Ungerechtigkeit. Offenbar also gibt es neben der
Ungerechtigkeit im weitesten Sinne noch eine andere im speziellen Sinne,
die durch dasselbe Wort bezeichnet wird, weil sie ihrem Begriffe nach zu
derselben Gattung gehört. Denn das Gebiet für beide bildet das
Verhalten anderen Menschen gegenüber; nur daß es sich bei der einen
um Ehre, Geld, Selbsterhaltung handelt, oder wenn wir einen Ausdruck
dafür hätten, um das, was dieses alles in sich befaßt, und daß ihre Quelle
die Lust am Gewinne ist, während es sich bei der anderen um alles
dasjenige handelt, was einen sittlichen Charakter beansprucht.
Soviel also ist klar, daß Gerechtigkeit mehrere Bedeutungen hat, und daß
es neben der Gerechtigkeit, die den Inbegriff aller Sittlichkeit bedeutet,
noch eine andere gibt. Was das Wesen und die Beschaffenheit dieser
125
I. Teil - Die sittliche Anforderung
letzteren ist, das bleibt zu untersuchen. Das Ungerechte haben wir
bestimmt als das, was wider das Gesetz und was wider die Gleichheit
anläuft, das Gerechte dagegen als das, was dem Gesetz und der
Gleichheit entspricht. Nun hatte die Ungerechtigkeit, von der vorher die
Rede war, die Bedeutung des Gesetzwidrigen. Da aber das was wider die
Gleichheit ist nicht dasselbe ist wie das was wider das Gesetz ist, sondern
ein anderes, so wie der Teil dem Ganzen gegenüber steht, / denn was
wider die Gleichheit ist, ist zwar alles auch wider das Gesetz, aber nicht
al es was wider das Gesetz ist, ist auch wider die Gleichheit, / so ist auch
das Ungerechte und die Ungerechtigkeit nicht in beiden Bedeutungen
dasselbe, sondern beides ist verschieden, das eine als das Ganze, das
andere als ein Teil. Denn Ungerechtigkeit in diesem Sinne ist ein Teil der
Ungerechtigkeit überhaupt, und ebenso Gerechtigkeit in diesem Sinne
ein Teil der Gerechtigkeit überhaupt. Wir haben daher über die
Gerechtigkeit und die Ungerechtigkeit im engeren Sinne und über das
Gerechte und Ungerechte im gleichen Sinne zu handeln.
Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, sofern sie sich auf den Inbegriff alles
Sittlichen beziehen, die eine als die Betätigung des sittlichen, die andere
als Betätigung des unsittlichen Charakters in seiner Totalität in dem
Verhältnis zu den andern Menschen, mögen damit als erledigt gelten.
Auch wie das Gerechte und Ungerechte in diesem Sinne zu bestimmen
ist, leuchtet ein. Denn so ziemlich die ganze Masse der dem Gesetze
entsprechenden Handlungen macht das aus der Sittlichkeit in ihrem
Totalbegriffe entspringende Handeln aus. Gebietet doch das Gesetz ein
Leben im Sinne jeder Art von sittlicher Willensrichtung und verbietet ein
Leben im Sinne jeder Art von Unsittlichkeit. Die Sittlichkeit in diesem
vollen Sinne hervorzubringen ist die Aufgabe derjenigen gesetzlichen
Bestimmungen, die die Erziehung für den Dienst der öffentlichen
Interessen ordnen. Was dagegen die Erziehung des einzelnen zu einer
sittlich wertvollen Persönlichkeit ohne weiteren Zusatz anbetrifft, so soll
später entschieden werden, ob säe eine Aufgabe der Staatstätigkeit oder
einer anderen Instanz bildet. Denn ein sittlich wertvoller Mensch und ein
126
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
guter Bürger in irgendeinem Staate zu sein, ist doch entschieden nicht
dasselbe.
B.
Das objektiv Gerechte
a)
Das Gerechte im Austeilen
Die eine Form der Gerechtigkeit im engeren Sinne und ebenso des
Gerechten ist diejenige, die beim Zuerteilen von Ehre, von Geld oder
sonstigen Gütern zur Erscheinung kommt, an denen die
Staatsangehörigen teilzuhaben berechtigt sind; denn darin kann es
geschehen, daß der eine das Gleiche wie der andere, oder daß er
Ungleiches empfängt. Eine zweite ist die, die sich als wiederherstellende
im geschäftlichen Verkehr unter den Menschen betätigt. Von dieser
letzterengibt es wieder zwei Arten. Die geschäftlichen Beziehungen
zwischen den Menschen beruhen teils auf freiem Wollen, teils sind sie
nicht frei gewollte. Frei gewollt sind Geschäfte wie Kauf und Verkauf,
Zinsdarlehen und Pfand, Leihe, Hinterlegung und Miete; man nennt sie
freigewollt, weil diese Geschäfte ihren Ursprung in freier
Willensentscheidung haben. Zu den nicht frei gewollten gehören
einerseits diejenigen, die aus heimlichen Vergehungen, wie Diebstahl,
Ehebruch, Giftmischerei, Kuppelei, Verführung von Sklaven,
Meuchelmord, falschem Zeugnis, andererseits diejenigen, die aus
gewaltsamen Vergehungen, wie Mißhandlung, Freiheitsberaubung,
Totschlag, Raub, Verstümmelung, Verleumdung und Beleidigung
entspringen.
Der ungerechte Mensch verstößt wider das Prinzip der Gleichheit, und
das Ungerechte besteht eben in diesem Verstoß. Also gibt es offenbar
auch gegenüber dieser Abweichung eine rechte Mitte, und diese besteht
in der Befolgung des Prinzips der Gleichheit, in jeder Handlungsweise, in
welcher für ein Zuviel und ein Zuwenig Platz ist, kann auch das
vorkommen, was ein Gleiches ist. Ist nun das Ungerechte die
Abweichung vom Gleichen, so ist das Gerechte die Innehaltung des
127
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Gleichen. Das ist die allgemeine Empfindung schon vor aller
Überlegung. Bezeichnet nun das Gleiche ein Mittleres, so wird das
Gerechte ein solches Mittleres sein. Die mindeste Anzahl von Gliedern,
in denen das Gleiche vorkommen kann, ist zwei. Das Gerechte muß
demnach als ein Mittleres und ein Gleiches bezüglich einer Sache und für
Personen sein, und sofern es ein Mittleres ist, muß es zwischen anderen,
nämlich dem Zuviel und dem Zuwenig, liegen; sofern es aber ein
Gleiches ist, muß es für zwei Glieder, und sofern es ein Gerechtes ist, für
gewisse Personen gleich sein. Also ist die Mindestzahl, bei der vom
Gerechten die Rede sein kann, die Vierzahl. Es müssen zwei Personen
sein, denen das Gerechte zuteil wird, und zwei Sachen, an denen das
Gerechte zur Erscheinung kommt. Das Prinzip der Gleichheit gilt aber
als eines und dasselbe sowohl für die Personen als für die Sachen. Wie
sich jene, die Sachen, zueinander verhalten, an denen die Gleichheit
stattfindet, so verhalten sich auch die Personen. Sind diese nicht gleich,
so erhalten sie auch nicht das Gleiche; sondern Streit und
Anschuldigungen entspringen eben daraus, wenn entweder solche, die
gleich sind, nicht Gleiches, oder solche, die nicht gleich sind, Gleiches
erlangen und genießen. Dies wird ferner auch verständlich nach dem
Prinzip der Angemessenheit an die Würdigkeit der Person. Denn
darüber herrscht allgemeine Übereinstimmung, daß bei der Verteilung
die Würdigkeit den Maßstab bilden müsse; nur daß unter der Würdigkeit
nicht alle dasselbe verstehen, sondern die demokratisch Gesinnten die
bloße persönliche Freiheit, die oligarchisch Gesinnten den Reichtum,
manche auch die edle Geburt, die aristokratisch Gesinnten dagegen den
Adel des Charakters zum Maßstab nehmen.
Das Gerechte besteht also in einer Proportion. Denn die Proportion ist
nicht bloß der unbenannten Zahl eigen, sondern der Zahl überhaupt.
Proportion bedeutet Gleichheit der Verhältnisse, und so gehören dazu
wenigstens vier Glieder. Daß die unstetige Proportion vier Glieder
erfordert, liegt auf der Hand; es gilt aber auch von der stetigen; nur daß
hier ein Glied zwei vertritt und zweimal vorkommt: z.B. es verhält sich a :
b wie b : c, wo b zweimal steht und infolge dessen die Zahl der Glieder
128
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
doch wieder vier ist. So sind es denn auch mindestens vier Glieder, die
für das Gerechte in Betracht kommen. Der Exponent ist derselbe für
beide Verhältnisse; die Personen und die Sachen werden durch denselben
Exponenten gemessen. Wie das Glied a zu b, so verhält sich c zu d, und
vertauscht man die Stellen, so verhält sich b : d wie a : c und daher auch
die Summe der Glieder des einen Verhältnisses zu der Summe der
Glieder des anderen Verhältnisses wie ein Glied des einen zum
entsprechenden Gliede des anderen. Wenn die Austeilung die Glieder so
paart und so zusammensetzt, dann ist das Verfahren ein gerechtes.
Das Gerechte in der Zuerteilung besteht also in der Verbindung des
Gliedes a mit c und des Gliedes b mit d, und dieses Gerechte bedeutet
ein Mittleres, das Ungerechte dagegen etwas, was gegen die Proportion
verstößt. Denn das Proportionale ist ein Mittleres, das Gerechte aber ist
ein Proportionales. Die Mathematiker nennen es eine geometrische
Proportion; denn in der geometrischen Proportion verhält sich die eine
Summe zur anderen Summe wie das eine Glied zum anderen Gliede.
Diese Proportion hier ist nicht stetig; denn aus der Person, der etwas
zuerteilt wird, und aus der Sache, die ihr zuerteilt wird, kann nie ein
einziges und identisches Glied werden. Das also ist das Gerechte, das
Proportionale, und das Ungerechte ist das, was gegen das Proportionale
verstößt; dies aber ergibt das eine Mal ein Zuviel, das andere Mal ein
Zuwenig. So tritt es uns denn auch in der Wirklichkeit entgegen. Wer
ungerecht handelt, nimmt vom Gute zu viel, wer ungerecht behandelt
wird, bekommt zu wenig; und umgekehrt ist es mit den Lasten. Denn
das geringere Übel wird im Verhältnis zum größeren Übel unter den
Begriff des Guten einbezogen. Das geringere Übel ist dem größeren
vorzuziehen; was aber vorzuziehen ist, ist ein Gut, und ein größeres Gut
ist das, was in höherem Maße vorzuziehen ist.
b)
Das Gerechte im Wiederherstellen
Dies also ist die eine Art des Gerechten; die andere, die noch bleibt, ist
die wiederherstellende, wie sie in den geschäftlichen Beziehungen, den
129
I. Teil - Die sittliche Anforderung
frei gewollten und den nicht frei gewollten, zur Erscheinung kommt. Das
Gerechte in diesem Sinne trägt einen ganz anderen Charakter als das
vorher Behandelte. Denn das Gerechte in der Austeilung dessen was
vielen zukommt besteht immer in einem Verfahren, das die vorher
charakterisierte Proportion innehält. Wenn eine Geldsumme, an die
mehrere einen Anspruch haben, verteilt werden sol , so wird es nach
demselben Verhältnis geschehen, in welchem die Beiträge zueinander
stehen die jeder geliefert hat; und das Ungerechte, das den Gegensatz
zum Gerechten in dieser Bedeutung bildet, ist das was gegen die
Proportion verstößt. Das Gerechte dagegen, wie es in den geschäftlichen
Beziehungen vorkommt, bedeutet wohl eine Gleichheit, und das
Ungerechte eine Verletzung der Gleichheit, aber nicht im Sinne jener Art
von Proportion, sondern im Sinne der arithmetischen Proportion. Denn
hier macht es keinen Unterschied, ob es ein ehrenwerter Mann ist der
einen schlechten, oder umgekehrt ob es ein schlechter Mann ist der
einen rechtschaffenen um das seinige gebracht, noch ob ein
rechtschaffener oder ein schlechter Mensch den Ehebruch begangen hat;
sondern das Gesetz achtet bloß auf den Unterschied in der Größe des
Unrechts und des zugefügten Schadens und behandelt die Personen als
gleich; es fragt nur, ob der eine Unrecht tut, der andere Unrecht leidet,
der eine schädigt, der andere geschädigt worden ist, und darum versucht
der Richter aus dem Ungerechten in dieser Bedeutung, welches wider die
Gleichheit verstößt, die Gleichheit wiederherzustellen. Hat der eine
Wunden empfangen, der andere Wunden ausgeteilt, hat der eine getötet,
der andere den Tod erlitten, so ist zwischen dem der die Tat erlitten und
dem der sie verübt hat, ein Verhältnis ungleicher Teilung eingetreten, und
der Richter versucht vermittels der Strafe die Gleichheit herzustellen,
indem er auf der Seite wo der Überschuß an Gewinn ist einen Abzug
macht. Denn man spricht aus solchem Anlaß unbedenklich von einem
Gewinn, auch wenn das Wort in manchen Fällen eigentlich nicht paßt;
z.B. man spricht von Gewinn bei dem, der Wunden ausgeteilt, und von
Verlust bei dem, der sie erlitten hat. Aber wenn was einem widerfahren
ist dem Maß unterworfen wird, so faßt man das eine als Verlust auf, das
andere als Gewinn. Und so ist denn auch hier zwischen dem Zuviel und
130
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
dem Zuwenig das Gleiche das Mittlere. Gewinn und Verlust sind
einander entgegengesetzt, jener als das Zuviel, dieser als das Zuwenig;
das eine als zuviel des Guten und zuwenig des Übels ist Gewinn, das
Entgegengesetzte Verlust, dazwischen als das Mittlere das Gleiche und
das was wir als das Gerechte bezeichnen. Das wiederherstellende
Gerechte wäre demnach das Mittlere zwischen Gewinn und Verlust.
Darum nimmt man, wenn man in einen Streit geraten ist, seine Zuflucht
zum Richter; zum Richter gehen aber heißt sich an das Gerechte
wenden. Denn des Richters Bedeutung ist gleichsam die, das Gerechte in
Person zu sein. Man sucht den Richter, wie man das Mittlere sucht;
manche Leute nennen ihn geradezu den Mittelsmann, in der
Überzeugung, daß einer das Gerechte erlangt, wenn ihm das Mittlere
zuteil wird. Das Gerechte ist demnach ein Mittleres, wenn dies doch
auch vom Richter gilt. Der Richter stellt Gleichheit her, und wie bei einer
in ungleiche Abschnitte geteilten Linie nimmt er vom größeren
Abschnitt das Stück hinweg, um das er über die Mitte hinausreicht, und
fügt es zum kleineren Abschnitt hinzu. Wenn aber ein Ganzes unter zwei
geteilt wird, so sagt man, man habe dann bekommen was einem gebührt,
wenn man das Gleiche erhält wie der andere; das Gleiche aber ist das
nach arithmetischer Proportion Mittlere zwischen dem Zugroßen und
dem Zukleinen. Eben daraus erklärt sich der Ausdruck für das Gerechte
(dikaion) er bedeutet die Zweiteilung (dicha) er müßte also eigentlich
dichaion, und das Wort für Richter dikastês, eigentlich dichastês lauten.
Wenn man nämlich bei zwei gleichen Größen von der einen ein Stück
fortnimmt und es der anderen hinzufügt, so ist die letztere um das
Zweifache dieses Stückes größer geworden als die andere. Nähme man
nur das Stück von der einen fort, ohne es zur anderen hinzuzufügen, so
würde die eine Größe die andere nur um dieses Stück übertreffen; so
aber ist die vermehrte Größe um dieses eine Stück größer als die Hälfte
und die Hälfte wieder um dasselbe Stück größer als der kleinere Teil.
Daraus also ersieht man, wie viel man dem der zuviel hat abnehmen und
wieviel man dem der zuwenig hat zuweisen muß. Das Stück, um das die
Hälfte größer ist als der Anteil dessen der zuwenig hat, muß man diesem
zulegen, und das Stück, um das die Hälfte von dem größten Anteil
131
I. Teil - Die sittliche Anforderung
übertroffen wird, muß man von diesem fortnehmen. Gegeben seien drei
gleiche Linien:
AB, CD und EF; schneidet man von AB ein Stück GB ab, fügt man dann
zu EF das Stück FJ = GB hinzu, so ist die ganze Linie EJ um das Stück
HF + FJ = 2 GB größer als AG, und um das Stück FJ größer als CD.
Diese Ausdrücke: Gewinn und Verlust, sind von dem freiwilligen
Austausch der Güter hergenommen. Gewinn nennt man den Zuwachs
an den Gütern, die einer besitzt; Verlust erleiden heißt weniger haben, als
man ursprünglich hatte. So ist es bei Kauf und Verkauf und bei den
anderen Geschäften, bei denen das Gesetz dem Privatwillen seine
Genehmigung gewährt hat. Erlangt man dabei weder einen Überschuß
noch eine Minderung, sondern nur eben das was man hingegeben hat, so
sagt man, man behalte was man hat und erfahre weder Verlust noch
Gewinn. Das Gerechte ist daher in den nicht auf Freiwilligkeit
beruhenden geschäftlichen Beziehungen ein Mittleres zwischen Gewinn
und Verlust, also dies, daß man nachher das gleiche hat wie vorher.
c)
Vergeltung, Austausch
Manche sind der Ansicht, auch die Wiedervergeltung, Gleiches für
Gleiches, sei ohne weiteres ein Gerechtes. So lehrten die Pythagoreer; sie
bestimmten den Begriff des Gerechten schlechthin als die Vergeltung für
das einem anderen Zugefügte. Dieser Begriff der Vergeltung paßt aber
weder auf das austeilende, noch auf das wiederherstellende Gerechte;
obwohl man gemeinhin auch das Gerechte im Sinne des Rhadamanthys
mit diesem Begriffe bezeichnen möchte:
132
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Wem widerfährt, was er tat, dem wird das grade, was recht ist.
Beides geht indessen oftmals weit auseinander. So wenn jemand, der ein
Amt führt, einen schlägt, dann ist diesem nicht gestattet wieder zu
schlagen, und wenn jemand einen der ein Amt hat geschlagen hat, so
muß er nicht bloß Schläge wieder erhalten, sondern auch noch sonstige
Strafe erleiden. Einen großen Unterschied macht es ferner, ob die
Handlung freiwillig oder unfreiwillig war. Aber in dem auf Austausch
gerichteten Verkehr ist das, was den Verkehr aufrecht erhält, das
Gerechte in dieser Form, die Vergeltung nach Proportion, und nicht die
nach einfacher Gleichheit. Vergeltung nach Proportion ist die Bedingung
für den Bestand der Staatsgemeinschaft. Denn Vergeltung wird entweder
für Übeltat begehrt, und fiele sie hier fort, so wäre es der Zustand der
Knechtschaft, falls es keine Vergeltung gibt, oder für Wohltat, und
unterbleibt sie hier, so hört jede Art von Hingebung auf; durch solche
Hingebung aber erhält sich das Gemeinschaftsleben. Darum stellt man
auch den Menschen ein Heiligtum der Huldgöttinnen in den Weg, um
den Dank für erfahrene Huld einzuschärfen. Denn das ist des Dankes
eigenstes Wesen; wer Huld erwiesen hat, dem muß man wieder dienen
und ihm gegenüber selbst wieder mit Hulderweisung von vorne
beginnen.
Es ist wie ein Entsprechen nach Art der Diagonalen eines
Parallelogramms, die sich kreuzen, was die Wiedervergeltung nach
Proportion ausmacht. Man nehme einen Baumeister A, einen
Schuhmacher B, ein Haus C und Schuhzeug D. Der Baumeister bedarf
dessen was der Schuhmacher produziert, und muß diesem dafür abtreten
was er selbst produziert. Ist nun zunächst das nach Proportion Gleiche
festgestellt und findet danach der Entgelt statt, so ist dieser Vorgang der
von uns bezeichnete. Mangelt es daran, so findet keine Gleichheit statt,
und der Austausch läßt sich nicht aufrecht erhalten; denn da hindert
nichts, daß das Erzeugnis des einen das des anderen an Wert übertreffe.
Es muß also Gleichheit zwischen beiden ausdrücklich hergestellt werden.
Dasselbe findet auch auf den anderen Gebieten der Produktion statt. Sie
würde unmöglich gemacht, wenn nicht das was der Produzent nach
133
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Quantität und Qualität herstellt, von den Konsumenten in gleicher
Quantität und Qualität zurückerstattet würde.
Ein Arzt und noch ein Arzt ergeben keine Gemeinschaft des
Austausches, aber wohl ein Arzt und ein Landwirt, und überhaupt zwei
Personen, die nicht gleich sind; aber zwischen diesen muß dann eine
Ausgleichung stattfinden. Darum muß alles, was ausgetauscht werden
soll, irgendwie vergleichbar sein. Dazu nun ist das Geld in die Welt
gekommen, und so wird es zu einer Art von Vermittler; denn an ihm
wird alles gemessen, also auch das Zuviel und Zuwenig: etwa welches
Quantum von Schuhzeug einem Hause oder einem Quantum von
Lebensmitteln gleich zu setzen ist. Es muß also der Unterschied
zwischen dem Schuhzeug und dem Hause oder den Lebensmitteln
ebensogroß sein, wie der Unterschied zwischen dem Baumeister und
dem Schuhmacher oder dem Landwirt. Findet diese Gleichheit nicht
statt, so gibt es keinen Austausch und keinen Verkehr, und diese
Gleichheit kann nicht stattfinden, wenn es kein Mittel gibt, das Gleiche
zu bestimmen. Es bedarf also eines einzigen allgemeinen Wertmessers,
wie vorher gezeigt worden ist. Es ist aber in Wirklichkeit das Bedürfnis,
das alles zusammenhält. Gäbe es keine Bedürfnisse oder gäbe es darin
kein Gleich wider Gleich, so gäbe es keinen Austausch oder doch keinen
von der gegebenen Art. So hat man denn durch Übereinkunft das Geld
eingeführt gleichsam als Unterlage für den Austausch der Gegenstände
des Bedürfnisses, und den Namen nomisma hat das Geld davon
erhalten, daß es nicht der Natur, sondern dem Gesetz (nomos) seine
Existenz verdankt und es in unserer Macht steht, es umzuändern und es
außer Kurs zu setzen.
Es wird demnach ein Entgelt hergestellt werden, wenn Gleichheit
hergestellt ist, so daß der Unterschied, der zwischen dem Landwirt und
dem Schuhmacher vorhanden ist, ebenso als Unterschied zwischen dem
Produkt des Schuhmachers und dem des Landwirts wiederkehrt.
Indessen darf man sie nicht erst dann, wenn sie den Austausch schon
vollzogen haben, auf das Schema der Proportion zurückführen wollen,
134
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
beobachtet man das nicht, so erhält das eine von den beiden äußeren
Gliedern die beiden über die Mitte überschießenden Stücke, sondern
solange sie noch im Besitze ihrer Erzeugnisse sind. In dieser Weise sind
sie gleich, und sie stehen in Verkehrsgemeinschaft, weil diese Gleichheit
durch sie hergestellt werden kann. Der Landwirt sei A, das Getreide C,
der Schuhmacher B; dann wird sein Produkt D dem Getreide
gleichwertig gemacht. Gäbe es keine Möglichkeit, diese Gleichwertigkeit
des Entgelts herzustellen, so gäbe es keine Gemeinschaft des Verkehrs.
Daß aber das Bedürfnis es ist, was sie zusammenhält wie ein einiges
Ganzes, das zeigt sich darin, daß es zu keinem Austausch kommt, wenn
sie beide gegenseitig, oder der eine von ihnen, was der andere hat, nicht
bedürfen; ebensowenig wie es bei freigegebener Getreideausfuhr dazu
kommt, wenn der Produzent des Getreides Wein bedarf und der andere
keinen hat.
Es muß also darin eine Gleichheit hergestellt werden. Zum Zwecke des
künftigen Austausches, wenn gegenwärtig kein Bedarf vorhanden ist,
d.h. also damit der Austausch dann stattfinden kann, wenn der Bedarf
eintritt, dient uns das Geld gewissermaßen als Bürge. Denn man muß
was man braucht erlangen können, indem man Geld dafür zahlt.
Allerdings erfährt das Geld denselben Wandel in der Nachfrage und
vermag auch nicht immer den gleichen Wert zu bewahren; indessen,
darin liegt seine Bedeutung, daß sein Wert weniger schwankt. Es muß
darum alles seinen bestimmten Preis haben; denn nur unter dieser
Bedingung wird es immer einen Austausch geben, und wenn diesen,
auch eine Gemeinschaft des Verkehrs. Das also ist die Funktion, die das
Geld übt; es ist ein Maß, das alle Güter kommensurabel macht und so
die Gleichheit herzustellen ermöglicht. Ohne Austausch kein Verkehr,
ohne Gleichheit kein Austausch, ohne gemeinsames Maß keine
Gleichheit, in Wirklichkeit nun ist es allerdings nicht möglich, daß das
was so verschieden ist, kommensurabel werde; aber wohl läßt es sich in
einer für das Bedürfnis ausreichenden Weise herstel en. Dazu also muß
es ein einheitliches Maß geben und zwar durch Übereinkunft, und
deshalb heißt es Geld, nomisma, »was nach Satzung gilt«. Das Geld
135
I. Teil - Die sittliche Anforderung
macht alle Dinge kommensurabel; denn durch Geld werden alle Dinge
gemessen. Das Haus sei A, 10 Minen B, das Bett C; dann ist, wenn das
Haus 5 Minen wert, mit anderen Worten = 5 Minen ist, A die Hälfte von
B. Das Bett C aber sei 1/10 von B: dann ergibt sich daraus, wie viel
Betten einem Hause gleich kommen, nämlich 5. Man begreift, daß bevor
das Geld existierte der Austausch sich in der letzteren Weise vollzog,
denn der Sache nach ist es eines und dasselbe, ob man für ein Haus 5
Betten oder den Preis von 5 Betten hergibt.
Damit hätten wir denn den Begriff dessen was gerecht und was
ungerecht ist, bezeichnet. Auf Grund der gegebenen Bestimmungen
ergibt sich, daß die gerechte Handlungsweise die Mitte bezeichnet
zwischen dem Unrechttun und dem Unrechtleiden. Das erstere bedeutet,
für sich zuviel nehmen, das letztere zuwenig bekommen. So ist denn die
Gerechtigkeit als Charaktereigenschaft das innehalten der Mitte; aber sie
ist es nicht in demselben Sinne wie die anderen Arten der sittlichen
Gesinnung, sondern in dem Sinne, daß sie die Mitte des Gegenstandes
trifft, während die Ungerechtigkeit die jenseits und diesseits der Mitte
liegenden Quanta des Gegenstandes anstrebt. Gerechtigkeit nun ist die
Gesinnung, vermöge deren der Gerechte ein solcher Mann heißen darf,
der Gerechtes mit bewußtem Vorsatz tut und, wo es sich um das
Zuerteilen handelt, für sich im Verhältnis zum anderen, und für den
anderen im Verhältnis zum dritten, nicht so verfährt, daß er von dem was
begehrenswert ist sich selbst zuviel und dem Nächsten zuwenig
zuwendet, und bei dem was eine Schädigung bedeutet es in umgekehrter
Weise macht, sondern so daß er das nach Proportion Gleiche innehält
für sich und ebenso für den anderen im Verhältnis zu einem dritten. Die
Ungerechtigkeit aber ist die dieser entgegengesetzte Gesinnung des
ungerechten Mannes, und das bedeutet im Gegensatze zur Forderung
der Proportionalität die Richtung auf das Zuviel und das Zuwenig in
Vorteil und Nachteil. Daher ist die Ungerechtigkeit selbst ein Zuviel und
ein Zuwenig, weil sie auf das Zuviel und Zuwenig gerichtet ist, auf das
Zuviel von dem, was ohne weiteres einen Vorteil, und auf das Zuwenig
von dem, was einen Nachteil bedeutet, wo es die eigene Person gilt, und
136
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
ebenso in der Behandlung der anderen, wo es im ganzen auf dasselbe
hinausläuft, gleichviel ob die Verletzung der Proportionalität in der einen
oder der anderen Richtung geschieht. Wo ein ungerechtes Verfahren
vorliegt, da gibt es ein Unrechtleiden, wenn man zuwenig empfängt, und
ein Unrechttun, wenn man für sich zuviel nimmt.
Damit darf die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit einerseits, der
Ungerechtigkeit andererseits, und ebenso die nach dem Wesen des
Gerechten und Ungerechten überhaupt als erledigt gelten.
C.
Das Rechtsgesetz
a)
Das Recht im Staat und in der Familie
Nun kann es aber ganz wohl vorkommen, daß einer ungerecht handelt,
ohne doch ein ungerechter Mensch zu sein. Es ist also die Frage: was
sind das für ungerechte Handlungen in jeder Art von ungerechter
Handlungsweise, die den der sie begeht, als einen Menschen von
ungerechtem Charakter, etwa einen Dieb, einen Ehebrecher, einen
Räuber kennzeichnen? Oder sollte der Unterschied gar nicht in der Art
der Handlungen liegen? Es könnte einer mit einem Weibe Umgang
haben bei vollem Wissen, wer sie ist, und doch wäre es möglich, daß
nicht bewußter Vorsatz, sondern heftige Leidenschaft dazu den Antrieb
bildet. Dann tut er also unrecht und ist dennoch kein ungerechter
Mensch, ebensowenig wie einer jedesmal ein Dieb ist, der doch
gestohlen hat, oder der ein Ehebrecher ist, der die Ehe gebrochen hat,
und was sonst dahin gehört.
Im Vorhergehenden haben wir erörtert, wie sich die Vergeltung zum
Gerechten verhält. Wir dürfen aber dabei nicht vergessen, daß es sich in
unserer Untersuchung um zweierlei verschiedene Dinge handelt, um das
Gerechte, was gerecht ist ohne weiteres, und um das Recht, das im Staate
gilt. Das letztere hat seine Stelle da, wo eine Anzahl Personen sich zu
einer Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen haben, um ein sich
137
I. Teil - Die sittliche Anforderung
selbstgenügendes Ganzes zu bilden als Freie und Gleiche, sei nun die
Gleichheit eine Gleichheit der Proportion oder eine einfach
zahlenmäßige. In den Vereinigungen von Menschen dagegen, wo diese
Bedingungen nicht zutreffen, da gilt für die gegenseitigen Beziehungen
nicht das staatliche Recht; aber ein Gerechtes gilt doch auch hier, und
zwar eines in verwandtem Sinne. Denn wo unter Menschen ein Gesetz
für ihre gegenseitigen Beziehungen besteht, da gibt es auch ein
Gerechtes, ein Gesetz aber gibt es, wo es unter Menschen die
Möglichkeit des Unrechts gibt. Denn das Recht setzt die Scheidung
dessen was gerecht und dessen was ungerecht ist. Menschen nun von
ungerechter Gesinnung verüben auch ungerechte Handlungen; aber
nicht alle Menschen, die ungerechte Handlungen verüben, haben auch
eine ungerechte Gesinnung. Diese Handlungsweise aber besteht darin,
daß man von dem was an und für sich ein Gut ist sich selbst zuviel und
von dem was an und für sich ein Übel ist sich selbst zuwenig zuwendet.
Darum überläßt man denn auch die Herrschaft nicht einem Menschen,
sondern dem Gesetz, weil ein Mensch die Herrschaft leicht in seinem
persönlichen Interesse gebraucht und so zum Gewaltherrscher wird. Der
Herrscher aber ist der Bewahrer des Gerechten, und weil des Gerechten,
damit auch des Gleichen. Da er aber für sich kein Zuviel begehrt, wenn
er doch ein gerechter Mann ist, denn er beansprucht für sich von dem
was an und für sich ein Gut ist nicht ein Mehr, wenn es ihm nicht der
Proportionalität nach zukommt, und seine Mühewaltung geschieht
insofern im Dienste der anderen; daher denn auch das Wort: die
Gerechtigkeit des einen sei ein Vorteil für den anderen, das wir schon
oben erwähnt haben, so muß man ihm also einen Lohn gewähren, und
dieser besteht in Ehre und Vorrang; diejenigen aber, denen das nicht
genügt, werden zu Gewaltherrschern. Das Recht des Herrn aber über
den Sklaven und das des Vaters über die Kinder ist mit dem eben
bezeichneten nicht dasselbe, sondern ihm nur verwandt. Denn gegen
diejenigen, die schlechthin zu unserer Person gehören, kann man kein
Unrecht üben; der Sklave aber und das Kind, solange bis es das Alter
erreicht hat um selbständig zu werden, ist wie ein Teil des Hausherrn;
niemand aber hat den Vorsatz sich selbst zu schädigen. Darum also kann
138
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
man diesen kein Unrecht zufügen. Mithin gibt es in diesem Verhältnis
auch kein Unrecht und kein Recht wie das, das in der Staatsgemeinschaft
gilt. Denn dieses war dem Gesetze gemäß und galt für Menschen, für die
es der Natur der Sache nach ein Gesetz gibt; das waren aber Menschen,
zwischen denen Gleichheit herrschte sowohl was das Herrschen als was
das Beherrschtwerden anbetrifft. Daher gibt es auch ein Gerechtes noch
eher im Verhältnis zu der Frau als zu den Kindern und Sklaven. Denn
dieses ist das Gerechte, wie es im häuslichen Leben herrscht; allerdings
aber ist auch dieses von anderer Art als das Recht, das im Staatswesen
gilt.
b)
Formelles und Materielles Recht
Das im Staate geltende Recht ist teils von Natur, materielles Recht, teils
durch Gesetz gegeben, positives Recht. Von Natur gegeben ist das, was
allerorten die gleiche Bedeutung hat und sie nicht erst dadurch erlangt,
daß es den Menschen so beliebt oder nicht beliebt; durch Gesetz
gegeben dagegen ist das, was ursprünglich ebensogut so oder auch
anders bestimmt sein könnte, was aber, wenn eine Bestimmung einmal
getroffen ist, so und nicht anders zu behandeln ist, z.B. der Satz, daß das
Lösegeld für den Kriegsgefangenen eine Mine betragen soll, oder daß
man eine Ziege und nicht zwei Schafe zu opfern hat, und was sonst an
gesetzlichen Bestimmungen für die speziellen Beziehungen getroffen
wird, wie das Gebot, dem Brasidas zu opfern, oder solches was die
Manier von Volksbeschlüssen an sich trägt.
Manche nun sind der Meinung, alles Recht sei von dieser Art, also
positives Recht, weil das was von Natur gilt unveränderlich sei und
überall seine Geltung behaupte, wie das Feuer ebensogut hierzulande wie
in Persien brennt, während doch das geltende Recht erfahrungsgemäß
veränderlich ist. Indessen, so liegt die Sache doch nicht; oder doch nur
mit Einschränkung darf man so sagen. Bei den Göttern freilich ist sicher
die Veränderlichkeit ausgeschlossen; bei uns Menschen dagegen gibt es
wohl auch solches, was von Natur ist, aber veränderlich ist gleichwohl
139
I. Teil - Die sittliche Anforderung
alles: und trotzdem ist das eine von Natur, das andere nicht von Natur.
Welche Kennzeichen nun unter dem was auch anders sein könnte
dasjenige hat, was von Natur gilt, welche dasjenige, was nicht von Natur
gilt, sondern nur durch Gesetz und Konvention besteht, während doch
beides gleichmäßig der Veränderung unterliegt, darüber ist es gar nicht
so schwer sich zu verständigen. Paßt doch die gleiche Unterscheidung
auch auf ganz andere Fälle. So ist von Natur die rechte Hand die
stärkere; das schließt aber gleichwohl die Möglichkeit nicht aus, daß alle
Menschen beide Hände gleich gut gebrauchen könnten.
Mit den positivrechtlichen Bestimmungen also, die auf Satzung beruhen
und die das Zweckmäßige im Auge haben, verhält es sich ganz ähnlich
wie mit den Maßen. Denn auch die Maße wie die für Wein oder Getreide
sind nicht überall dieselben; sie sind größer, wo man im großen einkauft,
und kleiner, wo man im kleinen verkauft. Ganz ähnlich sind auch die
nicht von Natur geltenden, sondern von Menschen getroffenen
rechtlichen Bestimmungen nicht überall dieselben; auch nicht einmal die
Verfassungen, während doch, wenn es nach der Natur ginge, bloß eine
überall die beste sein müßte.
Jede einzelne rechtliche und gesetzliche Bestimmung hat gegenüber den
einzelnen Fällen die Bedeutung des Allgemeinen. Denn die wirklich
vorkommenden Fälle sind mannigfach, jede solche Bestimmung aber ist
eine und gilt allgemein. Daraus ergibt sich der Unterschied, der zwischen
einer unrechtlichen Handlung und dem Unrecht, zwischen einer
rechtlichen Handlung und dem Gerechten besteht. Unrecht ist etwas
entweder von Natur oder durch Satzung; ebendasselbe ist, wenn es
vollbracht worden ist, eine widerrechtliche Handlung; ehe es vollbracht
worden ist, ist es das noch nicht, sondern da ist es bloßes Unrecht. Eben
dasselbe gilt von der Rechtsübung. Indessen ist es besser, unter der
»rechtlichen Handlung« das Rechtliche überhaupt, und unter
»Rechtsübung« die Aufhebung eines geschehenen Unrechts insbesondere
zu verstehen. Das einzelne darüber, Beschaffenheit und Anzahl ihrer
140
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Arten, die Gegenstände, mit denen sie es zu tun haben, das wollen wir
gleich im folgenden untersuchen.
c)
Das Unrecht
Ist nun der Begriff des Rechtlichen und des Widerrechtlichen der
bezeichnete, so vollzieht man eine unrechtliche oder eine rechtliche
Handlung nur so, daß man es mit freiem Willen tut; wenn ohne freien
Willen, so ist es so wenig eine unrechtliche wie eine rechtliche Handlung,
oder doch beides nur zufälligerweise; denn da tut man was zufällig mit
dem Recht zusammentrifft oder ihm widerspricht. Der Charakter einer
unrechtlichen wie der einer rechtlichen Handlung bestimmt sich also
danach, ob sie mit freiem Willen oder ohne freien Willen getan ist, ist
eine Handlung frei gewollt, so erregt sie Mißfallen, und dann ist sie
zugleich auch eine unrechtliche Handlung. Es gibt also solches was wider
das Recht verstößt und was doch keine unrechtliche, keine schuldvolle
Handlung ausmacht, und zwar dann wenn es nicht auch ein frei
Gewelltes ist. Frei gewollt aber nenne ich, wie schon früher dargelegt
worden ist, dasjenige was einer, als in seiner Macht stehend, mit Wissen
tut und frei von Irrtum über die Person, die die Handlung betrifft, über
das Werkzeug, womit sie vollbracht wird, und über den Zweck, zu dem
sie geschieht: so daß er z.B. weiß, wer es ist, den er schlägt, welches das
Werkzeug und welches der Zweck, und daß bei dem al en ebenso der
bloße Zufall wie der äußere Zwang ausgeschlossen ist. Ein Zwang von
der Art wie wenn ein anderer seine Hand nähme und jemanden damit
schlüge, höbe den Wil en auf; denn dann läge es nicht in seiner Macht.
Der Geschlagene kann andererseits sein Vater sein, jener aber zwar
wissen, daß es ein Mensch und einer der Anwesenden ist, und doch nicht
wissen, daß es sein Vater ist. Entsprechende Bestimmungen dürfen auch
für den Zweck wie für alle Umstände gelten, unter denen die Handlung
geschieht.
Was nun auf Grund eines Irrtums geschieht, oder zwar nicht auf Grund
eines Irrtums, aber doch so daß es nicht in der Gewalt des Handelnden
141
I. Teil - Die sittliche Anforderung
stand, oder was infolge eines Zwanges geschieht, das ist nicht frei
gewollt. Denn wir tun und leiden mancherlei, auch da wo es sich um
solches handelt was die Natur mit sich bringt, wovon sich weder sagen
läßt, daß es frei gewollt noch daß es nicht frei gewollt ist, wie z.B. daß wir
altern und sterben. Bei dem unrechtlichen und bei dem rechtlichen
Handeln nun steht es, auch was die Zufälligkeit anbetrifft, ebenso. Es
kann einer ein Depositum ohne seinen Willen und aus Furcht
zurückerstatten, von einem solchen dürfte man weder sagen, daß er
rechtlich handle noch daß er die rechtliche Anforderung erfülle, oder
doch nur daß es durch bloßen Zufall so sei. Ebenso muß man von dem,
der unter der Macht des Zwanges und wider seinen Willen die
Zurückerstattung eines Depositums unterläßt, sagen, es sei nur durch
Zufall, daß er unrechtlich handle und tue was wider das Recht ist.
Von unseren freigewollten Handlungen vollziehen wir die einen mit
Vorsatz, die anderen ohne Vorsatz; mit Vorsatz diejenigen, die aus
vorhergehender Überlegung entspringen, ohne Vorsatz diejenigen, denen
eine Überlegung nicht vorhergeht. In dem Verkehr der Menschen
untereinander kann also die Schädigung des einen durch den anderen in
drei Formen erfolgen. Die eine ist ein Versehen infolge eines Irrtums; da
handelte jemand ohne daß er wußte, welche Person noch welche Sache
seine Handlung betraf, noch mit welchen Hilfsmitteln oder zu welchem
Zwecke er sie vollbrachte. Es meinte etwa einer, er werfe nicht, oder
nicht mit diesem Werkzeug, oder nicht diese Person, oder nicht in dieser
Absicht; der Erfolg aber war nicht der, um dessen willen er zu handeln
dachte; z.B. er handelte nicht um jemand zu verwunden, sondern bloß
um ihn zu necken, oder nicht diese Person oder nicht mit diesem
Werkzeug. Geschieht nun der Eingriff in fremdes Recht wider das was
man voraussehen konnte, so ist es ein bloßer Unfall. Geschieht sie nicht
wider solche mögliche Voraussicht, aber doch ohne rechtswidrige
Gesinnung, so ist es Fahrlässigkeit; denn ein fahrlässiges Vergehen liegt
vor, wo der Anstoß zum Kausalverlauf vom Täter, ein Unfall, wo er von
einem Äußeren stammt. Hat er mit Bewußtsein, aber ohne Vorbedacht
gehandelt, so ist es ein Unrecht von der Art, wie man es im Zorne und in
142
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
sonstigen Affekten begeht, die einen Menschen mit Notwendigkeit oder
doch der menschlichen Natur gemäß befallen. Wenn man in dieser Weise
andere schädigt und sich vergeht, so tut man zwar unrecht und begeht
einen Eingriff in fremdes Recht; aber man ist deshalb noch kein Mensch
von widerrechtlicher und auch nicht von niedriger Gesinnung; denn die
Schädigung ist nicht aus niedriger Gesinnung hervorgegangen. Geschieht
sie dagegen mit Vorbedacht, dann zeigt der Täter eine widerrechtliche
und niedrige Gesinnung. Mit Recht beurteilt man darum Handlungen im
Affekt nicht als vorbedachte; denn der schuldige Teil ist hier nicht
eigentlich der der im Affekte handelt, sondern der den Affekt
hervorgerufen hat. Dabei wird nun ferner auch nicht über den
Tatbestand gestritten, sondern über die Frage, ob der Täter recht getan
hat. Denn in Zorn gerät man über eine vermeintlich erfahrene
Verletzung. Da streiten nicht, wie bei Rechtsgeschäften, die Parteien, von
denen die eine, falls sie nicht aus reiner Vergeßlichkeit handeln,
notwendig schlechtgläubig ist, über den Tatbestand; sondern während
man über die Sachlage gleicher Meinung ist, streitet man darüber, auf
welcher Seite das Recht liegt. Wo einer auf Schädigung des anderen
ausgeht, ist Irrtum ausgeschlossen; dort aber glaubt der eine in seinem
Rechte geschädigt zu sein, während der andere es bestreitet. Wenn einer
vorsätzlich den andern schädigt, dann handelt er unrechtlich, und
solchen unrechtlichen Handlungen zufolge ist derjenige der sie begeht
ein unrechtlich gesinnter Mann, sofern er in seiner Handlungsweise
gegen die Gleichheit nach Proportion oder gegen die einfache Gleichheit
verstößt; und ebenso ist einer ein rechtlich gesinnter Mann, wenn sein
Vorsatz ausdrücklich darauf gerichtet ist, das Recht innezuhalten.
Dagegen dazu daß er das Recht innehält gehört nur dies, daß er frei
wollend handelt.
Unter den nicht frei gewollten Handlungen sind solche, denen man eine
nachsichtige Beurteilung gewährt, andere, denen man sie versagt. Die
Verstöße gegen das Recht, die nicht bloß im Irrtum, sondern auf Grund
des Irrtunis begangen werden, verdienen solche Nachsicht; diejenigen,
die man nicht auf Grund des Irrtums, sondern zwar im Irrtum, aber auf
143
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Grund eines Affektes begeht, der weder naturgemäß noch einem
Menschen zuzutrauen ist, erlangen solche nachsichtige Beurteilung nicht.
d)
Unrecht gegen den Einwilligenden
Eine Schwierigkeit könnte man darin finden, ob die Begriffe Unrecht
erleiden und Unrecht tun hinlänglich genau bestimmt worden sind, und
zunächst ob ein Fall denkbar ist, wie Euripides ihn schildert, der sich
seltsam genug so ausdrückt:
Die eigne Mutter tötet′ ich, ein kurzes Wort!
Wol end gleich ihr? nicht wollend die nicht wollende?
Denn ist es wirklich möglich, mit seinem Willen schuldvolles Unrecht zu
leiden? Oder geschieht es nicht vielmehr immer wider Willen, gerade wie
andererseits das schuldvolle unrechtliche Handeln immer mit Willen
geschieht? Und sollte es sich damit immer auf diese oder jene Weise
verhalten, so daß es immer gewollt oder nicht gewollt wäre, wie das
unrechtliche Handeln immer frei gewollt ist? oder ist es bald frei gewollt,
bald nicht? Die gleiche Frage erhebt sich dann auch in dem Fall, wo
einem sein Recht wird. Denn alle Erfüllung des Rechts geschieht frei
wollend, und es liegt deshalb die Annahme nahe, daß der Gegensatz auf
beiden Seiten der gleiche sei und daß ungerecht behandelt werden und
sein Recht erhalten beides entweder frei gewollt oder nicht gewollt sei.
Indessen scheint es undenkbar, auch da wo einem sein Recht wird, daß
es einem immer mit seinem Willen geschehe; denn es kommt vor, daß
einem sein Recht wird, ohne daß er es will.
Weiter kann man auch die Frage aufwerten, ob jedem das Unrecht, das
ihm widerfahren ist, durch eine unrechtliche Handlung widerfahren ist,
oder ob es mit dem Erleiden eines Unrechtes ebenso ist wie mit dem
Zufügen. Denn in beiden Fällen, ob einem Unrecht widerfährt oder ob
einer es anderen zufügt: die Möglichkeit ist immer gegeben, daß man das
Recht nur zufällig treffe oder erlange, und offenbar ist es beim Unrecht
ganz ähnlich. Bedeutet doch in seinem Handeln das Recht verletzen
144
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
nicht dasselbe, wie unrechtlich handeln, und Unrecht erfahren nicht
dasselbe wie eine unrechtliche Handlung erleiden. Das gleiche gilt wo die
Rechtsvorschrift erfüllt wird und wo einer sein Recht erlangt. Denn es ist
unmöglich, daß einer eine unrechtliche Handlung erleide, wo nicht einer
ist, der unrechtlich handelt, oder daß einer rechtlich behandelt werde, wo
nicht einer da ist, der rechtlich verfährt. Bedeutet aber unrechtlich
handeln ohne weiteres, frei wollend einen anderen an seinem Rechte
kränken, und bedeutet dies frei wollend tun so viel wie es mit Kenntnis
der Person, des Werkzeugs und der Art und Weise tun; schädigt ferner
wer sich nicht zu beherrschen weiß sich selbst mit freiem Wollen: so
würde dieser mit Willen Unrecht leiden, und mithin wäre es möglich, daß
einer sich selbst Unrecht tue. Es ist aber auch dies eine der
aufgeworfenen schwierigen Fragen, ob einer sich selbst Unrecht
zuzufügen vermag, und andererseits könnte auch der Fall vorkommen,
daß einer der sich nicht in der Gewalt hat, mit seinem Willen von einem
anderen mit dessen Willen geschädigt wird, und so wäre es wieder
möglich, mit Willen Unrecht zu leiden. Oder sollte etwa die
Begriffsbestimmung des wissentlichen Unrechts nicht zutreffend sein,
sondern sollte es noch des Zusatzes bedürfen, daß wenn einer mit
Kenntnis der Person des Werkzeugs und der Art und Weise den andern
schädigt, es auch noch gegen den Willen des anderen geschehen muß?
Es kommt nun wohl vor, daß jemand mit Willen an seinem Recht
geschädigt wird und Unrecht erleidet; aber niemand erleidet mit Willen
eine unrechtliche Handlung. Denn niemand, auch nicht der Mensch
ohne Selbstbeherrschung, hat den Willen, Unrechtliches zu erdulden; er
handelt nur gegen seinen eigenen Willen. Denn niemand will etwas, dem
er nicht einen Wert beilegt, und auch der Unenthaltsame tut bloß nicht,
was er zu tun für geboten hält. Wer aber das Seinige weggibt, wie Homer
erzählt daß Glaukos es dem Diomedes gegenüber getan habe, »Gold für
Erz, was hundert an Wert, für solches was neun wert«, dem widerfährt
kein Unrecht. Denn wohl steht es bei ihm fortzugeben; aber eine
unrechtliche Behandlung zu erfahren, das steht nicht bei ihm; sondern
dazu gehört, daß einer da sei, der eine unrechtliche Handlung begeht.
145
I. Teil - Die sittliche Anforderung
e)
Rechtliche Gesinnung
Was also das Unrechtleiden anbetrifft, so leuchtet ein, daß man Unrecht
nicht mit Willen leidet. Nun bleiben aber von dem was wir uns
vorgesetzt haben, noch zwei Punkte zu erörtern. Handelt derjenige
unrechtlich, der dem anderen mehr zuerteilt als ihm zukommt? oder der
andere, der es empfängt? Und zweitens, ist es möglich, sich selbst
Unrecht zu tun? Wenn nämlich möglich ist, was wir vorher bezeichnet
haben, und wenn derjenige unrechtlich handelt, der dem anderen zuviel
zuerteilt, und nicht derjenige, der es empfängt, so tut einer sich selbst
Unrecht, wenn er mit Wissen und Wollen dem anderen von dem
Seinigen zuviel zuerteilt. So aber verfahren, sollte man denken, gerade
rechtlich gesinnte Leute; denn ein billig denkender Mann hat eher die
Neigung, für sich zu wenig zu beanspruchen. Oder läßt sich auch das
nicht so schlechthin sagen? Ein solcher Mann nimmt ja dafür von einem
anderen Gute wo möglich mehr in Anspruch, etwa Ehre oder sonst ein
an und für sich wertvolles Gut. Die Lösung liegt in dem was über den
Begriff der unrechtlichen Handlung gesagt worden ist. Denn es
widerfährt einem nichts wider den eigenen Willen; es ist also kein
Unrecht was er deshalb erleidet, sondern wenn irgend etwas, dann doch
immer nur eine Schädigung. Offenbar aber ist es jedesmal der
Zuerteilende, der Unrecht tut, und nicht der zuviel Empfangende; denn
nicht derjenige handelt unrechtlich, bei dem das was wider das Recht ist
sich findet, sondern derjenige, bei dem sich der Wille findet, das
Widerrechtliche zu tun; dies aber findet sich bei dem, dem die
Urheberschaft der Handlung zukommt, und diese kommt dem
Zuerteilenden zu und nicht dem Empfangenden.
Ferner spricht man von einem Tun in mehrfachem Sinne. Man sagt von
unbeseelten Dingen, daß sie töten; man sagt es von der Hand; man sagt
es auch von dem Sklaven, der tut, was ihm sein Herr befohlen hat. Da
begeht also einer, während er tut was wider das Recht ist, doch keine
unrechtliche Handlung. Wenn ferner jemand im Irrtum über die
Einzelheiten des Falles ein Urteil fällt, so vergeht er sich nicht gegen das
gesetzliche Recht und sein Urteil ist nicht unrechtlich, es sieht nur aus
146
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
wie ein unrechtliches Urteil. Denn das eine ist das gesetzliche, das
positive Recht, und das andere das natürliche, das materielle Recht. Hat
einer dagegen einen ungerechten Spruch wissentlich gefällt, so ist es auch
bei diesem ein selbstsüchtiges Streben was ihn leitet, Gunst bei der einen
oder Rache an der anderen Partei; also hat derjenige, der aus solchen
Gründen einen ungerechten Spruch fällt, ganz so als ob er vom
ungerechten Gut einen Teil an sich gebracht hätte, ein Zuviel für sich
genommen. Hat doch auch einer, der in solchem Sinne über das
Eigentum an einem Acker entschieden hat, nicht den Acker bekommen,
sondern Geld.
Die Menschen nun meinen, es stehe in ihrer Gewalt sich gegen das Recht
zu vergehen; darum sei es auch leicht, rechtlich zu verfahren. Indessen,
so liegt die Sache doch nicht. Allerdings, mit der Frau des Nachbarn
Umgang zu haben, seinen Nächsten zu schlagen, jemandem Bestechung
in die Hand zu drücken, ist leicht und steht in der Menschen Gewalt;
aber dergleichen zu tun wenn man eine feste Charakterbeschaffenheit
hat, ist weder leicht noch steht es in der Menschen Gewalt. Ebenso
meint man, es sei keine besondere Wissenschaft, zu wissen was Recht
und was Unrecht ist, weil es nicht schwierig sei zu verstehen, was die
Gesetze bestimmen. Allein darin besteht nicht das Recht, oder es bestellt
darin doch nicht hauptsächlich. Sondern wie man handeln und wie man
sich beim Zuerteilen verhalten muß, damit eine dem Recht gemäße
Handlung zustande komme, das ist die Aufgabe und noch schwieriger als
zu wissen was der Gesundheit zuträglich ist. Auch hier ist es leicht zu
wissen, was Honig, was Wein, was Nieswurz, was Brennen und
Schneiden ist; aber wie man das zum Zwecke der Gesundheit
anzuwenden hat, bei welcher Person, zu welcher Zeit, das ist eine so
schwere Aufgabe, daß man dazu ein gelernter Arzt sein muß. Aus eben
demselben Grunde meint man wohl, es stehe in eines rechtschaffenen
Mannes Vermögen, eben sowohl auch widerrechtlich zu handeln; ein
rechtschaffener Mann habe nicht desto weniger, sondern eher noch
desto mehr, das Vermögen, alle derartigen Handlungen zu begehen, auch
mit dem Weibe eines andern zu leben und einen anderen zu schlagen; ein
147
I. Teil - Die sittliche Anforderung
tapferer Mann könne ebensogut den Schild wegwerfen, den Rücken
kehren und beliebig wohin davon laufen. Indessen ein feiger Mensch
sein, oder widerrechtlich leben, das bedeutet doch nicht solche
Handlungen begehen, oder bedeutet es doch nur als beiläufige Folge;
sondern es bedeutet so handeln auf Grund einer bestimmten
Gesinnung, wie auch Arzt sein und gesund machen nicht heißt schneiden
oder nicht schneiden, Arzenei verordnen oder nicht verordnen, sondern
diese bestimmte Beschaffenheit haben.
f)
Das Rechtssubjekt
Recht gibt es für solche Wesen, die an den Dingen teilhaben, die an und
für sich Güter bedeuten, und die davon zuviel oder zuwenig haben
können. Denn es gibt Wesen, bei denen ein Zuviel nicht denkbar ist, wie
es doch sicherlich bei den Göttern der Fall ist, und andere, denen auch
der kleinste Teil davon nicht zuträglich, sondern denen alles schädlich ist,
wie den unheilbar Bösen, und wieder andere, denen es bis zu einem
gewissen Maße frommt. Unter Menschen also gilt deshalb das Recht.
g)
Billigkeit
Das Erörterte fordert seine Ergänzung in einer Ausführung über den
Begriff der Billigkeit und des Billigen und über das Verhältnis der
Billigkeit zur Gerechtigkeit und des Billigen zum Gerechten. Genauere
Erwägung zeigt, daß das Billige weder schlechthin dasselbe ist wie das
Gerechte, noch der Gattung nach davon verschieden ist. Zuweilen
gewinnt das Billige und der billiggesinnte Mann unsere Zustimmung, so
daß wir den Begriff mit unserem Beifall auch auf andere Gebiete
übertragen und es als das Gute über haupt fassen und das in höherem
Grade der Billigkeit Entsprechende als das Bessere anerkennen.
Zuweilen aber erscheint es, indem man sich streng an das Wort hält,
unstatthaft, daß das Billige Zustimmung verdienen soll, wenn es doch
wider das Gerechte ist. Entweder sei das Gerechte nichts wert, oder das
Billige sei nicht gerecht, wenn es ein anderes ist als das Gerechte; oder
148
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
wenn beide wertvoll seien, so seien sie dasselbe. Das etwa sind die
Erwägungen, aus denen sich die Bedenken, die das Billige erregt,
ergeben. Indessen, wenngleich das alles in gewissem Sinne richtig ist, es
ist doch kein eigentlicher Gegensatz zwischen beiden. Das Billige, indem
es besser ist als eine gewisse Art des Gerechten, ist selbst ein Gerechtes;
es ist nicht, als gehörte es einer anderen Gattung an, besser als das
Gerechte. Es ist also Gerechtes und Billiges dasselbe, und während beide
wertvoll sind, ist das Billige das Höherstehende von beiden.
Was die Schwierigkeit dabei ausmacht, ist dies, daß das Billige wohl ein
Gerechtes ist, aber nicht das Gerechte im Sinne des positiven Gesetzes,
sondern im Sinne einer Verbesserung des nach dem Gesetze Gerechten.
Der Grund liegt darin, daß jedes Gesetz eine allgemeine Bestimmung ist,
manche Fälle aber nicht nach einer solchen allgemeinen Bestimmung
richtig behandelt werden können. In solchen Fällen nun, wo man eine
allgemeine Bestimmung festsetzen muß und eine solche doch nicht
zutreffend abzugeben vermag, erfaßt das Gesetz den Durchschnitt der
Fälle, wohl wissend, was darin für ein Fehler begangen wird. Und doch
verfährt es deshalb nicht weniger richtig. Denn der Fehler liegt nicht am
Gesetz, auch nicht am Gesetzgeber, sondern in der Natur der Sache. Das
Material für alles praktische Verhalten ist nun einmal von dieser
Beschaffenheit. Wenn also das Gesetz eine allgemeine Bestimmung trifft,
ein einzelner Fall aber vorkommt, auf den die allgemeine Bestimmung
nicht paßt, dann ist es ganz angemessen, da wo der Gesetzgeber versagt
und mit der allgemeinen Bestimmung dieser Art den besonderen Fall
nicht getroffen hat, das von ihm Übersehene zu ergänzen durch einen
Spruch, wie ihn der Gesetzgeber selbst fallen würde, wenn er zugegen
wäre, und wie er die Bestimmung getroffen haben würde, wenn er den
Fall vorausgesehen hätte. Daher ist das Billige ein Gerechtes und besser
als eine gewisse Art des Gerechten, nicht als das Gerechte schlechthin,
sondern als das die Sache nicht Treffende, was in der Allgemeinheit der
Bestimmung seinen Grund hat.
149
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Das also ist das Wesen des Billigen, eine Ergänzung des Gesetzes zu
bilden, wo es wegen seines Charakters als allgemeiner Bestimmung
unzulänglich ist. Darin liegt der Grund auch dafür, daß nicht alles durch
Gesetz festgelegt ist. Es gibt manches, was durch ein Gesetz zu treffen
unmöglich ist, so daß es einer Spezialbestimmung bedarf. Denn für die
Behandlung des Unbestimmten ist auch der Maßstab unbestimmt, wie
bei der auf Lesbos üblichen Bauweise auch das Richtscheit, das von Blei
ist. Wie dieses sich der Form des Steines anschmiegt und nicht starr
verharrt, ebenso macht es ein Spezialgesetz mit den realen Verhältnissen.
Man sieht also, was das Wesen des Bil igen ist, und daß es ein Gerechtes
und besser ist als ein Gerechtes von gewisser Art. Daraus geht denn auch
hervor, wer ein billig gesinnter Mann ist. Billigkeit liebt, wer jenes Billige
mit Vorsatz anstrebt und ausübt, wer nicht in pedantischer Strenge den
Rechtssatz zum Schlimmeren auslegt, sondern ihn zu mildern geneigt ist
auch da wo er das Gesetz auf seiner Seite hätte. Diese Gesinnung nennt
man Billigkeit. Sie ist eine Art der Gerechtigkeit, und nicht eine von
dieser verschiedene Denkungsart.
h)
Unrecht der Person wider sich selbst
Aus unseren Erörterungen ergibt sich nun auch die Antwort auf die
Frage, ob es möglich ist sich selbst Unrecht zu tun oder nicht. Was dem
Gebiete des Gerechten angehört, wird bezeichnet durch das was das
Gesetz in bezug auf jeden Zweig sittlicher Lebensführung anordnet, z.B.
das Gesetz gebietet nicht, sich selbst zu töten, und was es nicht zu töten
gebietet, das zu töten verbietet es. Ferner, wenn jemand widerrechtlich
einen anderen mit freiem Willen schädigt und damit nicht bloß erlittene
Verletzung vergilt, so tut er Unrecht; mit freiem Willen aber tut es, wer
die Person, die er trifft, und das Werkzeug kennt. Wer nun in
leidenschaftlicher Aufregung sich tötet, der tut wollend wider die
gesunde Einsicht, was das Gesetz nicht zuläßt; also fügt er Unrecht zu.
Aber wem? doch wohl dem Staate, nicht sich selber. Denn er erleidet es
mit seinem Willen; niemand aber erleidet mit seinem Willen Unrecht.
150
III.Die einzelnen Arten der sittlichen Betätigung
Darum setzt auch der Staat eine Strafe darauf. Wer Hand an sich legt, der
wird für ehrlos erklärt als ein Mann, der sich gegen den Staat
widerrechtlich vergangen hat.
Zweitens aber, versteht man unter einem ungerechten Menschen einen
solchen, der bloß widerrechtlich handelt, ohne doch sonst eine
widerrechtliche Gesinnung zu haben, so ist es auch in diesem Sinne nicht
möglich sich selbst Unrecht zu tun. Hier liegt die Sache anders als
vorher. Der Ungerechte ist etwa in dem Sinne ein schlechter Mensch wie
es der Feigling ist, nicht als hätte er alle möglichen Arten von
Schlechtigkeit an sich; also tut er auch nicht in diesem Sinne sich selbst
Unrecht. Denn dann müßte immer einem und demselben Menschen ein
und dasselbe zugleich weggenommen und zuerteilt werden können. Das
aber hat keinen Sinn; sondern wo von gerechter und ungerechter
Zuerteilung die Rede sein soll, da muß sie notwendig immer unter einer
Mehrheit von Personen stattfinden. Es muß ferner die Handlung frei
gewollt, vorsätzlich und ohne Herausforderung geschehen sein. Denn
wer tätig wird aus dem Grunde, weil er Unrecht erfahren hat, und in der
Absicht dieses zu vergelten, der, meint man, tut kein Unrecht. Wer aber
sich selbst Unrecht täte, würde in einer und derselben Person dasselbe
Unrecht, was er zufügt, auch erleiden. Weiter aber müßte es dann auch
möglich sein, mit Willen Unrecht zu erleiden. Außerdem, niemand fügt
Unrecht zu, ohne daß seine Handlung eine besondere Art von
rechtswidrigen Handlungen darstellte; es treibt aber niemand Ehebruch
mit seiner eigenen Frau oder bricht in sein eigenes Haus ein oder
bestiehlt sich selbst. Überhaupt, auch die Frage, ob jemand sich selbst
Unrecht tun kann, findet ihre Beantwortung auf Grund der
Entscheidung darüber, ob jemand mit seinem Willen Unrecht erleiden
kann.
Augenscheinlich nun ist beides übel, Unrecht leiden und Unrecht
zufügen. Das eine bedeutet so viel wie weniger, das andere wie mehr
empfangen als die rechte Mitte gebietet; dieser rechten Mitte entspricht
das was in der Heilkunst der gesunde, in der Gymnastik der kräftige
151
I. Teil - Die sittliche Anforderung
Körper bedeutet. Aber Unrecht zufügen ist doch das Schlimmere. Denn
Unrecht zufügen beweist einen sittlichen Mangel und erregt
Mißbilligung; dieser sittliche Mangel ist entweder ein vollständiger und
uneingeschränkter, oder er grenzt doch daran; denn nicht alles mit
Willen begangene Unrecht deutet auf eine rechtswidrige Gesinnung.
Dagegen beweist Unrecht leiden keinen sittlichen Mangel noch
rechtswidrige Gesinnung. An und für sich ist also Unrecht leiden das
geringere Übel; doch hindert nichts, daß begleitende Umstände es zum
größeren Übel machen. Indessen, das geht die wissenschaftliche
Behandlung des Gegenstandes nichts an. Diese erklärt eine
Lungenentzündung für eine schwerere Erkrankung als eine Verletzung
durch einen Stoß; gleichwohl kann dieser durch zufällige Komplikation
zum schlimmeren Übel werden; es kann sich etwa treffen, daß einer
durch den Stoß zu Fal e kommt und infolgedessen von den Feinden
gefangen genommen oder getötet wird.
Nur in übertragenem Sinne, nur im Sinne der Analogie kann die Rede
davon sein, daß jemand gegen sich selbst gerecht sei. Nicht er selber ist
gerecht gegen sich selbst, er ist es vielmehr nur gegen gewisse Seiten
seiner Persönlichkeit, und gerecht auch so nicht in jeder Bedeutung,
sondern gerecht nur wie ein Herr gegen den Sklaven oder wie ein
Hausvater gegen seine Kinder. Bei Überlegungen von dieser Art
unterscheidet man in der Seele den vernünftigen Teil von dem
vernunftlosen, und wenn man die Sache so ansieht, dann läßt sich
allerdings verstehen, wie es ein Unrecht geben kann gegen die eigne
Person. Denn dann gibt es eine Möglichkeit, daß diese verschiedenen
Seelenteile der eine etwas von dem anderen erleiden, was ihrem eigenen
Antriebe widerspricht. So gebe es also, sagt man, ein Gerechtes auch für
diese, wie es ein Gerechtes gibt im gegenseitigen Verhältnis zwischen
dem Herrschenden und dem Beherrschten.
So mag denn die Frage nach der Gerechtigkeit und den anderen Formen
sittlicher Willensrichtung auf diese Weise ihre Beantwortung gefunden
haben.
152
II. Teil. Das sittliche Subjekt
I.
Verstandesbildung
1.
Der Intellekt und seine Vermögen
Wir haben oben auseinandergesetzt, daß die sittliche Aufgabe darin
besteht, die rechte Mitte innezuhalten und ebenso das Zuviel wie das
Zuwenig zu meiden, daß aber diese Mitte zu finden Sache rechten
Denkens ist. Wir haben mithin jetzt dieses letztere genauer zu
bestimmen. In allen den Formen sittlicher Willensbestimmtheit, von
denen die Rede gewesen ist, gibt es gerade so wie auch bei anderen
Eigenschaften ein Ziel, auf das hinblickend das Subjekt vermittels des
Vermögens der Vernunft seine Kräfte anspannt oder nachläßt. Und so
gibt es denn auch eine begriffliche Bestimmung für jeden Fall der
richtigen Mitte, die, wie wir gesehen haben, indem sie der rechten
Vernunft entspricht, zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig liegt,
indessen, wenn die Fassung des Satzes auch an sich zutreffend ist, so hat
sie doch keineswegs schon ein hinlängliches Maß von Genauigkeit. Auch
auf anderen Gebieten menschlicher Tätigkeit, für die es eine
wissenschaftliche Regel gibt, ist es ganz ebenso die gültige Wahrheit, daß
man in der Anwendung seiner Kräfte wie in der Zerstreuung weder
zuviel noch zuwenig tun, sondern das Mittelmaß innehalten soll, so wie
es der rechten Vernunft entspricht. Wenn aber einer bloß diesen Satz
innehätte, so wäre er deshalb um nichts klüger; er wäre in derselben
Lage, wie wenn einer auf die Frage, was man seinem Leibe zugute tun
müsse, die Antwort erhielte: alles was die ärztliche Kunst und was der
Mann, der diese Kunst besitzt, verordnet. Es ist darum zu fordern, daß
auch hier, wo es sich um die geistigen Beschaffenheiten handelt, das was
man vorbringt nicht bloß richtig sei, sondern daß es auch begrifflich
völlig bestimmt bezeichnet werde, was denn nun die rechte Vernunft ist
und was ihre begriffliche Bestimmung enthält.
153
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Als wir von den verschiedenen Formen rechter geistiger Beschaffenheit
handelten, da haben wir solche unterschieden, die die
Willensbeschaffenheit, und solche, die den Intellekt betreffen.
Diejenigen, die die Willensbeschaffenheit betreffen haben wir
durchgegangen; von den übrigen wollen wir im folgenden handeln, aber
zuvor einige Bemerkungen über die Seele überhaupt vorausschicken.
Wir haben oben bemerkt, daß es in der Seele zwei Gebiete gibt, das eine,
das mit Vernunft ausgestattet ist, und das andere, von dem dies nicht gilt.
Jetzt müssen wir in gleicher Weise das mit Vernunft ausgestattete Gebiet
weiter einteilen. Als Grundlage mag uns gelten, daß es in diesem
vernunftbegabten Teil zwei Unterteile gibt, einen, vermittels dessen wir
diejenigen Arten der Gegenstände betrachten, deren Prinzipien kein
Anderssein zulassen, und eines, vermittels dessen wir das erfassen was
auch anders sein könnte. Das Objekt, das seiner ganzen Art nach ein
anderes ist, das wird auch von einem seiner Art nach anderen Vermögen
der Seele erfaßt werden müssen, das seiner Natur nach auf das eine der
beiden Gebiete angelegt ist, wenn doch Erkenntnis im Sinne einer
Angleichung und einer Verwandtschaft zwischen beiden verstanden wird.
So mag denn das eine von diesen Vermögen das Erkenntnisvermögen,
das andere das Reflexionsvermögen genannt werden. Denn sich etwas
überlegen und über etwas reflektieren bedeutet dasselbe, niemand aber
stellt Überlegungen an über das was gar nicht anders sein kann. Mithin
ist das Vermögen zu reflektierender eine Bestandteil des mit Vernunft
ausgestatteten Seelenteils. Die Aufgabe ist demnach die, zu bestimmen,
welches die beste Verfassung eines jeden dieser beiden Seelenvermögen
ist. Denn das würde seine rechte Beschaffenheit bedeuten; die rechte
Beschaffenheit eines Gegenstandes aber wird sich nach dem richten, was
die eigentümliche Funktion und Bestimmung desselben ausmacht.
2.
Überlegung und Vorsatz
In der Seele nun gibt es drei Vermögen, die das Handeln wie die
Wahrheitserkenntnis beherrschen: die sinnliche Wahrnehmung, das
154
I.Verstandesbildung
Denken und das Wollen. Unter diesen dreien enthält die sinnliche
Wahrnehmung kein Prinzip für irgendwelche Tätigkeit. Das sieht man
schon daran, daß die Tiere wohl sinnliche Wahrnehmung, aber keinen
Anteil am praktischen Verhalten haben. Was nun im Denken die
Bejahung und die Verneinung ist, das ist im Wollen das Begehren und
das Meiden. Da also die sittliche Willensbeschaffenheit die befestigte
Richtung auf die Bildung von Vorsätzen bestimmter Art, diese befestigte
Richtung aber ein auf denkende Überlegung begründetes Wollen ist, so
muß eben deshalb der dadurch gewonnene Satz ein wahrer und das
Wollen ein richtig gebildetes sein, falls der Vorsatz billigenswert sein soll,
und das was das Urteil aussagt und das was der Wille anstrebt muß
identisch sein. Diese denkende Reflexion und die von ihr gefundene
Wahrheit ist also von praktischer Art. Das was sich im rein theoretischen
Denken, sofern es weder ein Handeln noch ein Gestalten bezweckt, aus
dem richtigen und aus dem verfehlten Verfahren ergibt, das ist das
Wahre und das Falsche; denn das ist die Funktion alles gedanklichen
Verfahrens. Wo es sich aber um ein auf praktisches Verhalten gerichtetes
Nachdenken handelt, da entspricht die Wahrheit dem richtigen
Begehren. Der Ausgangspunkt für das Handeln nun ist der Vorsatz; er ist
es als Anstoß der Bewegung, nicht als Zweck. Der Ausgangspunkt für
die Bildung des Vorsatzes aber ist das Begehren und die durch den
Zweck bestimmte Überlegung. Daher gibt es keine Vorsatzbildung ohne
reflektierendes Denken einerseits und ohne befestigte Richtung in
sittlicher Beziehung andererseits; es gibt so wenig eine richtige wie eine
entgegengesetzte Handlungsweise ohne diese beiden Momente, die
Reflexion und die Charakterbestimmtheit. Dagegen gibt die Reflexion als
solche noch keinen Grund der Bewegung ab, sondern erst die durch den
Zweck und die Beziehung auf das Handeln geleitete Reflexion. Diese
nun beherrscht auch die gestaltende Tätigkeit. Denn wer etwas gestaltet,
der tut es jedesmal im Hinblick auf einen Zweck, und nicht ein Zweck
ohne weiteres, sondern erst der Zweck als bezogen auf etwas
Bestimmtes und als Gestaltung von etwas Bestimmtem, liefert den Inhalt
des Gestaltens. Beim Handeln dagegen leistet es der Zweck ohne
weiteres. Denn das Ziel ist hier das richtige Handeln selber, nicht die
155
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Herstellung eines Objekts, und darauf ist das Streben gerichtet. Darum
ist ein Vorsatz entweder ein begehrendes Denken oder ein gedankliches
Begehren, und der Urheber eines Handelns von diesem Charakter ist der
Mensch.
Was nun den Inhalt eines Vorsatzes bildet, ist niemals ein Vergangenes.
So nimmt sich niemand vor, Ilium zerstört zu haben. Was vergangen ist,
überlegt man sich nicht, sondern was zukünftig ist und was
möglicherweise eintreten kann; denn das Vergangene schließt die
Möglichkeit aus nicht eingetreten zu sein. So sagt Agathon mit Recht:
Denn dies allein, selbst einem Gotte bleibt′s versagt;
Geschehne Dinge ungeschehn macht auch kein Gott.
So ist denn die Wahrheitserkenntnis die Funktion beider Teile des
Vernunftvermögens, und die eigentliche Vollkommenheit beider besteht
in der befestigten Beschaffenheit, vermöge deren jede derselben die
Wahrheit zu treffen imstande ist.
3.
Die Formen intellektueller Betätigung
Wir setzen nunmehr bei entlegeneren Gesichtspunkten ein, um über
diese Dinge aufs neue zu verhandeln. Es mag also als ausgemacht
angenommen werden, daß es der Zahl nach diese fünf Tätigkeitsformen
gebe, durch die der Geist sich im bejahenden oder verneinenden Urteil
der Wahrheit bemächtigt: Kunstfertigkeit (technê), wissenschaftliche
Erkenntnis (epistêmê), praktische Einsicht (phronêsis), ideale
Geisteskultur (sophia) und intuitive Vernunft (nous). Denn woran man
sonst noch denken könnte, bloßes Vorstellen und Meinen, läßt immer
die Möglichkeit des Irrtums offen.
Was nun wissenschaftliche Erkenntnis bedeutet, wird, wenn es doch
geboten ist sich in begrifflicher Strenge zu bewegen und nicht bloßen
Analogien nachzugehen, aus folgendem klar werden. Unser aller
gemeinsame Überzeugung ist doch dies, daß das was Gegenstand
156
I.Verstandesbildung
wissenschaftlicher Erkenntnis ist, die Möglichkeit ausschließt, daß sich
die Sache auch anders verhalten könnte. Von dem was sich
möglicherweise auch anders verhalten kann, läßt sich, sofern der
Gegenstand nicht der unmittelbaren Beobachtung untersteht, nicht
ausmachen, ob es ist oder nicht. Was den Inhalt eines Wissens bildet, ist
also ein Notwendiges und mithin ein Ewiges; denn was ohne weitere
Bedingung ein Notwendiges ist, das ist alles auch ein Ewiges, und vom
Ewigen gibt es kein Entstehen und kein Vergehen. Zweitens ist es die
allgemeine Meinung, daß alles wirkliche Wissen gelehrt und der Inhalt
der Wissenschaft erlernt werden kann. Nun vollzieht sich alles Lernen
auf Grund schon vorhandener Kenntnis, wie wir es auch in unseren
Schriften zur Logik nachweisen, teils auf dem Wege der Induktion, teils
in syllogistischem Verfahren. Die Induktion also ist das Prinzip auch für
das Allgemeine; das syl ogistische Verfahren dagegen geht vom
Allgemeinen aus. Es gibt mithin Prinzipien, aus denen der Syllogismus
fließt, die nicht auf syllogistischem Wege gewonnen werden; dafür also
gibt es eine Induktion. Wissenschaftliche Erkenntnis trägt demnach den
Charakter eigentlicher Beweisbarkeit, und dazu kommt dann weiter, was
wir sonst noch alles zur Bestimmung ihres Begriffes in unseren Schriften
zur Logik beigebracht haben. Wissenschaft hat einer, soweit er irgendwie
zu voller Gewißheit gelangt ist und die Kenntnis der Prinzipien besitzt.
Denn sind ihm diese nicht in höherem Maße bekannt als die Konklusion
des Schlusses, so hat er ein Wissen nur von uneigentlicher Art. Damit
mag der Charakter der wissenschaftlichen Erkenntnis gekennzeichnet
sein.
Von dem nun was möglicherweise auch anders sein kann, ist das eine
Gegenstand der gestaltenden Tätigkeit, das andere Gegenstand des
Handelns. Dieses beides, gestaltende Tätigkeit und Handeln, ist zweierlei;
was diesen Unterschied anbetrifft, dafür berufen wir uns auch auf die
geläufige Literatur. Und so ist denn auch das befestigte Vermögen
vernünftigen Handelns ein anderes als das Vermögen vernünftigen
Bildens und Gestaltens. Darum ist keines der beiden in dem anderen
mitenthalten; das Handeln ist kein Gestalten, das Gestalten kein
157
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Handeln. Nun gibt es eine Kunst des Baumeisters, und diese ist eine Art
des mit vernünftiger Überlegung verbundenen gestaltenden Vermögens;
es gibt überhaupt so wenig eine Geschicklichkeit, die nicht ein mit
vernünftiger Überlegung verbundenes gestaltendes Vermögen wäre, wie
es ein solches Vermögen gibt, das nicht eine Geschicklichkeit bedeutete.
Und so ist denn künstlerische Geschicklichkeit und das Vermögen des
Gestaltens im Bunde mit vernünftiger, die Wahrheit treffender
Überlegung eins und dasselbe. Nun ist alle Kunst darauf gerichtet, daß
aus ihr ein Gegenstand hervorgeht; sie ist die Betätigung der
Geschicklichkeit und das Betrachten, wie wohl ein solches, was
möglicherweise sein und auch nicht sein kann, und wofür die
Urheberschaft in der gestaltenden Person, nicht in der gestalteten Sache
selbst liegt, zum Dasein gelangen kann. Denn die Kunst befaßt sich nicht
mit solchem was notwendig ist oder geschieht, und auch nicht mit
solchem was sich der Natur gemäß vollzieht; denn dergleichen hat seinen
Grund in sich selbst. Ist nun gestaltende Tätigkeit und Handeln
zweierlei, so gehört die Kunst notwendig der gestaltenden Tätigkeit und
nicht dem Handeln an. In gewissem Sinne läuft der Zufall und die Kunst
auf die Hervorbringung derselben Gegenstände hinaus. So sagt schon
Agathon:
Kunst liebt den Zufall, und der Zufall liebt die Kunst.
Die Kunst also ist, wie wir dargelegt haben, ein befestigtes Vermögen
des Gestaltens im Bunde mit das Wahre treffender Überlegung; das
Fehlen der Kunst ist im Gegensatze dazu ein gestaltendes Vermögen in
Verbindung mit einer im Falschen sich bewegenden Überlegung; beide
aber haben die Richtung gemeinsam auf das, was die Möglichkeit hat
sich auch anders zu verhalten.
Was weiter die praktische Einsicht anbetrifft, so werden wir uns darüber
in der Weise verständigen, daß wir ins Auge fassen, welche Menschen
man einsichtsvoll nennt. Als Kennzeichen des einsichtigen Mannes gilt
dies, daß er das Vermögen hat, über das was für ihn gut ist und ihm
frommt zutreffende Überlegungen anzustellen, nicht über spezielle
158
I.Verstandesbildung
Gegenstände, wie z.B. über die Frage, was der Gesundheit, oder was der
Körperstärke zuträglich ist, sondern überhaupt über das was zu einem
recht geführten Leben dient. Ein Beweis dafür ist dies, daß wir auch
diejenigen, die sich mit einem speziellen Fach beschäftigen, einsichtig
nennen, wenn sie zu einem wertvollen Zweck richtige Überlegungen da
anstellen, wo es sich nicht um eine besondere Kunstfertigkeit handelt.
Demnach wäre ein einsichtiger Mann überhaupt ein Mann, der richtige
Überlegungen anstellt. Kein Mann aber überlegt sich solche Dinge, die
sich gar nicht anders verhalten können, und ebenso wenig solche, die zu
bewerkstelligen sich ihm keinerlei Möglichkeit bietet. Ist also
Wissenschaft auf Beweis gerichtet und gibt es keinen Beweis für Dinge,
deren Prinzipien sich auch anders verhalten können, denn dann gehören
auch die daraus gefolgerten Dinge zu dem, was sich auch anders
verhalten kann, läßt sich ferner keine Überlegung anstellen über das was
notwendig ist: so ergibt sich, daß Einsicht weder wissenschaftliche
Erkenntnis noch Kunstfertigkeit ist; jenes nicht, weil, was Gegenstand
des Handelns ist, sich auch anders verhalten kann; und nicht
Kunstfertigkeit, weil das Gebiet auf dem sich das Handeln bewegt ein
anderes ist als dasjenige, auf dem das Gestalten sich betätigt. Es bleibt
also nur übrig, daß sie die Fertigkeit ist, im Bunde mit vernünftigem
Denken richtig urteilend tätig zu sein in bezug auf das, was für den
Menschen ein Gut oder ein Übel ist. Die gestaltende Tätigkeit hat ihr
Ziel außerhalb ihrer; so ist es beim Handeln nicht. Denn bei diesem ist
das Ziel das richtige Handeln selber.
Unter diesem Gesichtspunkt halten wir einen Perikles und seinesgleichen
für einsichtige Männer, weil sie das was für sie und das was für die
Menschen ein Gut ist, im Geiste zu erfassen vermögen. Für Menschen
von solcher Art halten wir diejenigen, die sich in wirtschaftlicher und
politischer Tätigkeit bewähren. Aus diesem Grunde wenden wir diesen
Ausdruck auch auf die Besonnenheit (sôphrosynê) an, sofern sie sich die
Einsicht bewahrt (hôs sôzousan tên phronêsin); was sie bewahrt, ist eben
ein solches einsichtiges Urteil. Es wird nämlich nicht jedes Urteil durch
die Rücksicht auf das was Lust oder Unlust bereitet verderbt oder
159
II.Teil. Das sittliche Subjekt
verkehrt, z.B. nicht das Urteil, daß die Winkelsumme im Dreieck 2
Rechten gleich oder nicht gleich sei, sondern nur solche Urteile, die für
das praktische Verhalten von Bedeutung sind. Denn die Gründe für das
praktische Verhalten bilden die Zwecke, die durch das Handeln erreicht
werden sollen. Demjenigen aber, der sich durch die Rücksicht auf Lust
und Unlust in den Irrtum verführen läßt, steht gleich auch die Maxime
des Handelns nicht klar vor Augen, auch nicht der Gedanke, daß man für
diesen Zweck, und auch nicht daß man um seinetwillen alle seine
Vorsätze und Handlungen einrichten soll. Die Schlechtigkeit des
Charakters pflegt auch die Maxime des Handelns zu verfälschen. So ist
es das notwendige Ergebnis, daß die Einsicht die Fertigkeit ist, mit
vernünftigem Denken richtig urteilend das was für Menschen ein Gut ist
handelnd zu verwirklichen.
Nun gibt es aber wohl eine höhere oder geringere Durchbildung bei der
Kunstfertigkeit, dagegen gibt es sie nicht bei der Einsicht. Ferner, wo es
sich um Kunstfertigkeit handelt, da steht unter denen die einen Fehler
begehen derjenige höher, der ihn mit Absicht begeht: bei der Einsicht
gilt das nicht so, wie es auch bei den anderen Arten von
Vollkommenheiten nicht gilt. Offenbar bedeutet also die Einsicht eine
Art innerer Vollkommenheit, und nicht eine bloße Kunstfertigkeit. Und
da es zwei Vermögen der Seele gibt, die mit Vernunft ausgestattet sind,
so wäre sie demnach die Vollkommenheit des einen der beiden, nämlich
des Vermögens der Ansichtsbildung. Denn die Ansichtsbildung hat zum
Gegenstande das, was sich auch anders verhalten kann, und die
praktische Einsicht ebenso. Andererseits ist die Einsicht auch nicht eine
bloße Fertigkeit im Bunde mit dem Gedanken. Das sieht man schon
daran, daß eine Fertigkeit dieser Art auch durch Vergessen abhanden
kommen kann, die Einsicht aber nicht.
Wissenschaftliche Erkenntnis sahen wir, ist gedankliche Auffassung des
Allgemeinen und des Notwendigen. Für alles nun was Gegenstand eines
Beweises ist, und mithin für alle Wissenschaft, gibt es Prinzipien, aus
denen es stammt; denn Wissenschaft stützt sich auf Gründe. Der letzte
160
I.Verstandesbildung
Grund für das was Objekt der Wissenschaft ist, kann also weder der
Wissenschaft selber noch der Kunstfertigkeit noch der praktischen
Einsicht zugehören. Denn was Objekt der Wissenschaft ist, das muß sich
beweisen lassen; die beiden anderen aber haben es mit dem zu tun, was
sich auch anders verhalten kann. Aber auch in der idealen Geisteskultur
haben jene letzten Gründe nicht ihren Platz. Denn es bezeichnet gerade
den hochgebildeten Mann, daß es so manches gibt, wofür er imstande ist
einen Beweis zu führen. Wenn es nun viererlei ist, wodurch wir über das
was möglicherweise sich auch anders verhalten kann oder nicht kann, die
Wahrheit erlangen und niemals in Irrtum geraten: wissenschaftliche
Erkenntnis, Einsicht, Geisteskultur und Vernunft, und wenn von den
drei ersten darunter also praktische Einsicht, wissenschaftliche
Erkenntnis und Geisteskultur keines es leisten kann, so bleibt nur übrig,
daß es die Vernunft ist, die die Prinzipien erfaßt.
Ideale Geisteskultur schreiben wir im Gebiete der Kunstfertigkeiten
denjenigen zu, die in der Ausübung derselben die vollendetsten Meister
sind; so nennen wir Pheidias einen hochgebildeten Bildhauer in Stein
und Polykleitos einen ebensolchen Bildner in Erz, und damit wollen wir
von solcher Geisteskultur gar nichts anderes aussagen, als daß sie
vollendete Meisterschaft in der Kunst bedeutet. Manchen aber schreiben
wir Geisteskultur überhaupt und nicht bloß auf einem speziellen Gebiete
oder in irgendeiner besonderen Beziehung zu. So heißt es bei Homer im
Margites:
Diesen machten die Götter zum Ackrer nicht, auch nicht zum Pflüger,
Oder in sonst was gebildet.
Man sieht daraus, daß Geisteskultur die vollendetste Form von Bildung
überhaupt bedeutet. Ein geistig gebildeter Mann muß also nicht nur das
wissen, was aus den Prinzipien folgt, sondern auch betreffs der
Prinzipien selber im Besitze wahrer Erkenntnis sein. Geistesbildung ist
mithin intuitive Vernunft vereint mit wissenschaftlicher Erkenntnis, die
auch die höchsten Objekte gleichsam als den Gipfel alles Erkennbaren
zu eigen hat. Denn das hätte keinen Sinn, wenn jemand die Staatskunst
161
II.Teil. Das sittliche Subjekt
oder die praktische Einsicht überhaupt für das wertvoll Höchste halten
wollte; es müßte denn der Mensch für das höchststehende Wesen unter
allen in der Welt vorhandenen gelten. Wenn für die Menschen etwas
anderes gesund und gut ist als für die Fische, das Weiße und das Gerade
aber immer dasselbe ist, so werden geistige Bildung alle als immer
dasselbe, praktische Einsicht aber als immer anderes bezeichnen. Denn
einsichtsvoll wird man es nennen, das Verständnis zu haben für den
günstigen Fortgang in den einem obliegenden Einzelheiten, und dem
Einsichtigen wird man denn auch die Sorge dafür übertragen. So nennt
man ja auch manche Tiere klug, die augenscheinlich das Vermögen
haben, für ihren eigenen Lebensunterhalt vorzusorgen. Damit aber ist
auch das offenbar, daß Geisteskultur und Staatskunst nicht dasselbe ist.
Wollte man Geisteskultur die Kenntnis dessen nennen, was jedesmal
dem der sie hat frommt, so gäbe es viele Arten von Geisteskultur. Denn
es gibt nicht eine Kenntnis, die das was allen Arten von lebenden Wesen
gut ist umfaßte, sondern für jede Gattung ist es eine andere; es müßte
sonst auch die Heilkunst eine einzige sein für alles was existiert. Beruft
man sich aber darauf, daß der Mensch das höchststehende unter allen
lebenden Wesen sei, so ändert das nichts an der Sache. Denn es gibt auch
dann noch andere Wesen, die von Natur viel göttlicher sind als der
Mensch, so mindestens die Wesen, die am meisten in die Augen fallen,
die Himmelskörper, aus denen das Universum besteht.
4.
Praktische Einsicht
Aus dem Dargelegten geht hervor, daß Geisteskultur Erkenntnis und
intuitives Erfassen der ihrer Natur nach höchststehenden Gegenstände
ist. Darum schreibt man Männern wie Anaxagoras, Thales und
ihresgleichen wohl hohe Geisteskultur, aber nicht auch praktische
Einsicht zu, in der Erwägung, daß sie ihre persönlichen Interessen nicht
wahrzunehmen wußten. Man sagt von solchen, daß ihre Kenntnisse
überschwänglich, die Gegenstände derselben bewundernswert, schwierig
und göttlich, aber nichts fürs Leben Brauchbares seien, weil ihr Forschen
nicht auf das gerichtet ist, was der menschlichen Natur dienlich ist.
162
I.Verstandesbildung
Dagegen hat die praktische Einsicht die menschlichen Dinge, dasjenige
worüber sich eine Überlegung anstellen läßt, zum Gegenstande. Denn
dem praktisch Einsichtigen schreiben wir am allermeisten dies als seine
Leistung zu, daß er richtige Überlegungen anstellt. Es überlegt sich aber
niemand dasjenige, was sich nicht anders verhalten kann, oder was kein
Ziel und keinen Zweck hat; Ziel und Zweck aber ist das durch Handeln
zu bewirkende Gute. Zu rechter Überlegung befähigt schlechthin ist also
der Mann, der auf Grund vernünftigen Nachdenkens auf dasjenige als
sein Ziel gerichtet ist, was unter dem durch Handeln zu
Verwirklichenden für den Menschen das allerdienlichste ist.
Praktische Einsicht hat zum Gegenstande nicht bloß das Allgemeine,
sondern es wird von ihr gefordert, daß sie auch über das Einzelne
Bescheid wisse. Denn sie bezieht sich auf das Praktische, alle Praxis aber
bewegt sich in der Einzelheit. Daher kommt es, daß manche Leute ohne
ein Wissen zu besitzen, zu praktischer Ausübung auch auf anderen
Gebieten doch tüchtiger sind als andere Leute mit solchem Wissen: es
sind das die erfahrenen Leute. Kennt einer den Satz, daß Fleisch, wenn
es leicht ist, auch leicht zu verdauen und gesund ist, weiß aber nicht,
welche Art von Fleisch leicht ist: so wird er die Gesundheit herzustellen
nicht imstande sein. Der dagegen, der weiß, daß das Fleisch von Geflügel
leicht und gesund ist, der wird es eher bewirken können. Die Einsicht
geht aufs Praktische; sie muß also beides haben, das Wissen und die
Erfahrung vom Einzelnen, ja letzteres noch dringlicher. Aber es gibt
auch innerhalb ihrer eine werkmeisterliche, eine leitende Kunst.
So ist denn auch die Kunst des Staatsmanns und praktische Einsicht eine
und dieselbe Eigenschaft, ohne daß sie doch ihrem Begriffe nach
zusammenfielen. Der eine Zweig der Staatskunst ist als werkmeisterliche,
leitende Kunst die Kunst der Gesetzgebung: der andere, der die
Einzelfälle behandelt, führt den allgemeinen Namen Politik in engerer
Bedeutung. Diese ist praktische Geschicklichkeit und auf Beratung
gegründet; denn ein einzelner Beschluß hat zum Inhalt ein zu tuendes als
den Schlußsatz eines Syllogismus. Darum sagt man allein von diesen
163
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Männern, daß sie Politik treiben; denn sie allein üben eine praktische
Beschäftigung wie die gewöhnlichen Arbeiter. Man hält aber auch dafür,
daß die Einsicht am meisten den Handelnden selbst und den Einzelnen
ins Rüge faßt, und so verstanden führt sie den allgemeinen Namen
Einsicht. Dahin gehört aber auch Haushaltung, Gesetzgebung und
Politik, und diese letztere ist teils beratende Tätigkeit, teils Rechtspflege.
Das Wissen von dem was einem selber gut ist, ist demnach eine Art der
Einsicht; indessen es liegt dazwischen doch ein gewaltiger Unterschied.
Wer sich auf seine eigenen Interessen versteht und sich damit
beschäftigt, gilt für einsichtig; die Politiker aber heißen vielgeschäftige
und vielgeplagte Leute. So sagt Euripides:
Ich wäre einsichtsvoll, der fern von Müh und Not,
Zur Meng′ im Heere zählend und ihr gleichgestellt,
Das gleiche könnt′ erlangen [mit dem Weisesten?
Denn nichts ward je so Glänzendes wie solch ein Mann.]
Die weit vorragen und ein Mehr von Leistung tun,
[Die ehrt man, schätzt als Häupter sie im Staat.]
Die Menschen sorgen für ihr eigenes Interesse und meinen, das ins Werk
zu setzen sei ihre Aufgabe, und aus dieser Ansicht also stammt es, daß
ihnen diese Leute als die Einsichtigen gelten. Und doch ist es schwerlich
möglich das eigene Wohl zu schaffen, ohne für das Hauswesen und ohne
für das Staatswesen mit bedacht zu sein. Überdies, wie man sein eigenes
Wohl besorgen soll, ist keineswegs an sich klar und bedarf der
Untersuchung.
Ein Beweis für unsere Ausführungen liegt auch darin, daß junge Leute
wohl Geometrie lernen und geschickte Mathematiker werden und in
dergleichen Gegenständen sich hohe Bildung erwerben, daß aber ein
junger Mensch nicht wohl einsichtsvoll werden mag. Der Grund ist der,
daß praktische Einsicht auch die Einzelfälle zum Gegenstande hat, die
man durch Erfahrung kennen lernt, ein junger Mensch aber keine
164
I.Verstandesbildung
Erfahrung hat. Denn Erfahrung wird durch die Länge der Zeit bedingt.
Weiter aber ist auch das eine Frage, weshalb ein Knabe wohl ein
Mathematiker zu wer den, aber nicht sich allgemeine Bildung oder
Naturerkenntnis zu erwerben vermag. Doch wohl weil jenes durch
Abstraktion, die Prinzipien dieser letzteren aber durch Erfahrung zum
Verständnis gelangen. Junge Leute haben davon keine selbsterworbene
Gewißheit, sondern reden nur anderen nach, während ihnen die
Grundbegriffe jener mathematischen Gegenstände nicht unzugänglich
sind.
Der Fehler sodann, den man in der Überlegung begeht, kann entweder in
dem Allgemeinen oder in der Einzelheit liegen: so z.B. in dem Satze, daß
alles Wasser was schwer von Gewicht ist, verdorben ist, oder darin daß
dieses bestimmte Wasser schwer von Gewicht ist. Daß aber Einsicht
keine wissenschaftliche Erkenntnis ist, ist offenbar. Denn ihren Inhalt
bildet das Einzelne als die Konklusion im Schluß, wie wir gesehen haben,
und was Gegenstand der Praxis ist, ist von letzterer Art. So steht es im
Gegensatze zum reinen Denken. Denn das reine Denken hat zum Inhalt
die obersten Prinzipien, für die es keinen Beweis gibt; praktische Einsicht
aber beschäftigt sich mit dem Letzten, dem Einzelnen, was nicht mehr
Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern der Wahrnehmung
ist, nicht der spezifischen Wahrnehmung eines einzelnen Sinnes, sondern
ähnlich derjenigen, durch welche wir gewahr werden, daß die
elementarste Figur unter den Objekten der Mathematik das Dreieck ist;
denn auch da ist ein letzter Abschluß gegeben. Aber hier handelt es sich
noch eher um Anschauung als um praktische Einsicht; diese ist zwar
auch Anschauung, aber von anderer Art.
Etwas suchen ist nicht dasselbe wie sich etwas überlegen; dieses letztere
ist eine Art des Suchens. Auch vom Überlegen müssen wir ausmachen,
was es seinem Wesen nach ist, ob es Wissenschaft, ob es bloße
Meinungsbildung, ob es ein geschicktes Erraten ist oder unter welche
Gattung es sonst fällt. Nun ist es zunächst nicht Wissenschaft, denn man
sucht nicht was man schon weiß: richtige Überlegung aber ist ein sich
165
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Beraten, und wer berät, der sucht nach etwas und denkt darüber nach.
Aber auch ein Erraten ist es nicht. Denn man errät ohne bewußte
Gründe und im Augenblick; zum Überlegen dagegen bedarf es längerer
Zeit, und so heißt es: man müsse im Ausführen dessen, was man sich
überlegt hat, schnell, im Überlegen aber langsam sein. Zudem,
Scharfsinn ist etwas anderes als richtige Überlegung, und Scharfsinn ist
eine Art das Rechte zu treffen. Aber auch eine Meinungsbildung ist das
richtige Überlegen in keinem Sinne. Sofern der schlecht Überlegende irre
geht, der gut Überlegende das Rechte trifft, ist die rechte Überlegung
offenbar ein Treffen des Richtigen, aber des Richtigen weder in
wissenschaftlicher Erkenntnis noch in bloßer Meinung. Denn in der
Wissenschaft gibt es kein Treffen des Richtigen, sowenig wie ein
Verfehlen des Richtigen; Richtigkeit der Meinung aber bedeutet soviel
wie Wahrheit. Zugleich aber ist der Gegenstand, über den man sich eine
Meinung bildet, immer bereits begrifflich bestimmt; rechte Überlegung
aber findet nicht statt, ohne Erwägung von Gründen. Es bleibt also nur
übrig, daß sie Richtigkeit der Reflexion bedeutet; denn diese ist als solche
noch kein festgestellter Satz, während eine Meinung nicht mehr ein
Suchen, sondern bereits ein solcher Satz ist. Wer sich aber etwas
überlegt, gleichviel ob er schlecht oder richtig überlegt, der sucht noch
erst etwas und denkt über etwas nach.
Ist aber die richtige Überlegung das Treffen des rechten Weges, so ist
nun zuerst die Frage, was dieser rechte Weg und was seine Bedeutung ist.
Richtigkeit hat selbst wieder mehrere Bedeutungen, und es kann sich
nicht um Richtigkeit in jedem Sinne handeln. Ein willensschwacher und
ein niedriggesinnter Mensch wird durch seine Reflexion das Resultat
erreichen, das er zu erreichen sich vorgesetzt hat; er wird also ganz
richtig überlegt und doch damit nur ein großes Übel ergriffen haben.
Recht überlegt zu haben gilt aber als ein Gutes; denn eine solche
Richtigkeit im Resultat der Überlegung bedeutet rechte Überlegung, und
diese verhilft zu etwas Gutem. Zu solchem Resultat kann man aber auch
durch einen falschen Schluß gelangen; man kann richtig treffen, was zu
tun geboten ist, und doch den rechten Weg verfehlen, der zu solchem
166
I.Verstandesbildung
Treffen führt, indem man einen falschen Mittelbegriff verwendet. Also
wird eine rechte Überlegung noch nicht dadurch bezeichnet, daß man
durch sie zum richtigen Ergebnis gelangt, sofern man nicht auch auf
dem rechten Wege dazu gelangt. Ferner ist es möglich das Rechte zu
treffen, indem man lange Zeit, aber es ist auch möglich, indem man
schnell überlegt; also ist auch darin noch kein Merkmal der richtigen
Überlegung zu finden. Eine solche ist erst diejenige, die das Richtige
trifft als das was frommt, und zwar dem Zwecke nach, der Art und Weise
nach und der Zeit nach. Man kann ferner eine richtige Überlegung
schlechthin oder zu einem bestimmten Zwecke angestellt haben. Die
richtige Überlegung schlechthin ist diejenige, die zu dem schlechthin
gültigen Zwecke, die andere ist diejenige, die zu einem bestimmten
Sonderzwecke das Rechte trifft. Ist nun richtig überlegt zu haben das
Kennzeichen derjenigen, die praktische Einsicht haben, so ist unter
richtiger Überlegung die Richtigkeit in dem Sinne zu verstehen, daß das
Mittel zu dem Zwecke dienlich ist, den die praktische Einsicht in
richtigem Urteil erfaßt hat.
Verstand ferner und Verständigkeit, d.h. die Eigenschaften, auf Grund
deren man jemanden verständig und verständnisvoll nennt, bedeutet
keineswegs durchaus dasselbe wie wissenschaftliche Erkenntnis oder wie
eine bloße Meinung, denn dann würden alle verständig sein; aber auch
nicht eine besondere Art von Spezialwissenschaft; so wie die
medizinische Wissenschaft die Wissenschaft von dem Gesunden oder die
Mathematik die von den Größen ist. Denn den Gegenstand, an dem der
Verstand sich Bewährt, bildet weder das was ewig und unbewegt ist,
noch sonst jedes Beliebige, dem ein Werden zukommt, sondern vielmehr
das was Schwierigkeiten und Bedenken macht und was zu einer
Überlegung Anlaß gibt. Darum kommen hier dieselben Gegenstände in
Betracht, die auch der praktischen Einsicht unterstellt sind, aber doch
nicht so, daß Verstand und praktische Einsicht dasselbe wäre. Denn die
Einsicht übt das Amt des Gebietens; was man zu tun oder zu lassen hat,
das zu bestimmen ist ihr Beruf. Der Verstand dagegen hat nur das Amt
des Urteilens. So bedeutet denn Verstand und Verständigkeit, verständig
167
II.Teil. Das sittliche Subjekt
und verständnisvoll dasselbe. Der Verstand besteht weder darin daß man
praktische Klugheit besitzt, noch darin, daß man sie erlangt, sondern wie
das Lernen ein Verstehen bedeutet, sofern dabei das reine
Erkenntnisvermögen zur Anwendung gelangt, so tritt der Verstand in
Wirksamkeit, wenn man sich eine Ansicht bildet, um ein Urteil zu
gewinnen über das, was der praktischen Einsicht obliegt. Es gilt, wenn
ein anderer redet, darüber das richtige Urteil zu fallen; denn richtiges und
zutreffendes Urteil bedeutet dasselbe. Daher nun ist der Ausdruck
Verstand genommen, wonach jemand als verständig bezeichnet wird,
nämlich von dem Verstehen beim Lernen. Denn häufig bezeichnet man
das Lernen als ein Verstehen.
Was man ferner wohlmeinende Gesinnung nennt, wonach wir von
jemand sagen, er sei ein wohldenkender, ein einsichtiger Mann, das
bedeutet ein richtiges Urteil in Fragen der Billigkeit. Ein Beweis dafür ist
der, daß man wohlmeinend am ehesten den nennt, der billig urteilt, und
billig sein heißt manche Dinge wohlmeinend mit Nachsicht beurteilen.
Solche nachsichtige Beurteilung ist eine mit richtigem Urteil über das
Billige verbundene Denkweise, und richtig heißt das Urteil, das das in
Wahrheit Billige trifft.
Alle diese Beschaffenheiten des Intellekts nun haben, so darf man wohl
sagen, dieselbe Bestimmung. Man spricht von Denkweise, Verständigkeit,
Einsicht, Vernünftigkeit, indem man sie von denselben Personen aussagt,
denen man Wohlmeinung und sogar Vernünftigkeit zuschreibt, die man
einsichtsvoll und verständig nennt. Alle diese Vermögen haben es mit
den letzten Einzelfällen des Lebens zu tun. Sofern man ein richtiges
Urteil hat über die Fragen der praktischen Klugheit, ist man verständig
und wohlmeinend oder nachsichtig. Denn billig zu urteilen ist das
gemeinsame Kennzeichen aller guten Menschen, wo es sich um das
Verhältnis zu anderen handelt. Alles praktische Verhalten aber bewegt
sich um die letzten Einzelfälle. Diese muß der Einsichtige denkend
erkennen; Verstand und Wohlmeinung aber haben sie praktisch zu
behandeln, und immer handelt es sich dabei um die Einzelfälle des
168
I.Verstandesbildung
Lebens als um das schlechthin Einzelne. Auch die intuitive Vernunft
erfaßt das Letzte und zwar nach beiden Richtungen, als das Oberste und
das Unterste. Denn die obersten Bestimmungen und die letzte
Einzelheit, beides ist Gegenstand der Vernunft in unmittelbarem
Ergreifen, nicht in vermitteltem Denken. Die Vernunft erfaßt, wo es sich
um das Beweisverfahren handelt, die unveränderlichen obersten Begriffe,
und andererseits wo es sich um das praktische Verhalten handelt, die
letzte Einzelheit, das was auch anders sein kann, und den Untersatz des
Schlusses; denn das sind die Prinzipien für alle Absichtsbildung. Aus dem
Einzelnen wird das Allgemeine gewonnen. Dieses muß man unmittelbar
wie durch Wahrnehmung ergreifen, und das leistet die Vernunft. Darum
gilt es auch, daß dies Naturgabe ist. Geisteskultur hat von Natur kein
Mensch, wohl aber kommt Einsicht, Wohlmeinung und Vernunft durch
natürliche Entwicklung. Der Beweis ist, daß man diese Eigenschaften als
mit dem Lebensalter zusammenhängend betrachtet, und dieses
bestimmte Lebensalter Vernunft und Urteilskraft mit sich bringt; die
Natur also ist der Grund. Darum ist die Vernunft der Anfang und das
Ende; denn aus dem Obersten ergeben sich die Beweise, und um das
Unterste drehen sie sich. Man muß deshalb die Aussprüche und
Ansichten der Erfahrenen und Älteren oder Einsichtigen schätzen, auch
wenn sie ohne Beweis sind, gerade so wie Beweise; denn weil sie ein
durch Erfahrung geschärftes Auge haben, so sehen sie richtig.
Was Einsicht, was Geistesbildung ist und welches die Objekte jeder von
beiden sind, haben wir so dargelegt und gesehen, daß jedes von beiden
die rechte Beschaffenheit einer anderen Seite der Geistestätigkeit
bedeutet.
5.
Intellektuelle Bildung und Sittlichkeit
Mancher könnte nun dabei die Frage aufwerfen, was wir denn eigentlich
von alledem haben. Die ideale Geisteskultur zunächst befaßt sich mit
nichts von dem, was auf das Glück eines Menschen Bezug hat; denn
nichts von dem, was bloß ein Werden ist, fäl t in ihren Gesichtskreis.
169
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Praktische Einsicht aber beschäftigt sich zwar mit dem letzteren; aber
wozu bedarf es ihrer, wenn die Einsicht das, was für den Menschen das
Gerechte, das Edle und Gute ist, zum Gegenstande hat, dieses aber eben
das ist, was handelnd zu betätigen das Kennzeichen eines guten
Menschen bildet? Werden wir doch dadurch, daß wir dieses wissen und
kennen, keineswegs geeigneter, es auch praktisch auszuüben, und die
sittlichen Willensrichtungen sind ja vielmehr befestigte Eigenschaften. Es
ist damit wie mit Gesundheit oder guter Körperkonstitution, überhaupt
mit allem was seinen Namen nicht davon hat, daß es selbst etwas
hervorbringt, sondern vielmehr davon, daß es aus einer bestimmten
Beschaffenheit entspringt. Denn dadurch daß wir die Heilkunst oder die
Gymnastik inne haben, werden wir um nichts geeigneter, wirklich gesund
oder kräftig zu werden. Wenn man nun annehmen muß, daß man der
Einsicht nicht um dessen willen bedarf, was Folge einer Beschaffenheit
ist, sondern vielmehr um eine bestimmte Beschaffenheit erst zu
erlangen, so würde die Einsicht denen die bereits sittlich tüchtig sind zu
nichts dienlich, andererseits aber auch für die die es nicht sind, ohne
Nutzen sein. Denn ob einer die Einsicht selbst besitzt oder ob er die
Vorschriften eines anderen befolgt, der die Einsicht besitzt, das macht
keinen Unterschied; man kann sich ganz wohl am letzteren genügen
lassen, wie wir es betreffs der Gesundheit auch wirklich machen. Denn
gesund zu sein wünschen wir alle, aber wir studieren deshalb doch nicht
Medizin. Überdies könnte es einem höchst sonderbar vorkommen, wenn
die praktische Einsicht, die doch an Wert der Geistesbildung nachsteht,
von höherer Bedeutung sein soll als diese; denn was in den Einzelheiten
des Lebens das Gestaltende ist, das hat die herrschende und gebietende
Stellung. Darüber also müssen wir nun noch handeln; denn im
bisherigen sind nur erst die Schwierigkeiten die darin liegen aufgezeigt
worden.
Zuerst also wollen wir bemerken, daß jene Eigenschaften, weil sie die
rechte Beschaffenheit, eine jede von einem Gebiete geistiger Tätigkeit,
darstellen, auch dann um ihrer selbst willen notwendig anzustreben sind,
wenn keine von beiden irgendwelchen Nutzen gewährt. Zweitens aber,
170
I.Verstandesbildung
sie gewähren in der Tat solchen Nutzen, freilich nicht so wie die
Heilkunde die Gesundheit bewirkt; vielmehr wie die Gesundheit leiblich,
so bewirkt die Geistesbildung geistig die Glückseligkeit. Denn indem sie
ein Zweig der ganzen Vollkommenheit ist, so macht sie glückselig
dadurch daß man sie besitzt und daß sie wirksam wird.
Aber weiter: damit der Mensch seine Bestimmung erfülle, ist beides
nötig. Einsicht und sittliche Tüchtigkeit. Denn sittliche Tüchtigkeit
bewirkt, daß das Ziel das man sich steckt, das rechte ist, und die Einsicht
bewirkt, daß die Mittel die man zum Ziele anwendet, die rechten sind.
Für das vierte Seelenvermögen, das vegetative, gibt es eine solche
Vollkommenheit nicht; denn in seiner Macht steht weder etwas zu tun
noch etwas zu unterlassen. Was aber das anbetrifft, daß man durch die
Einsicht keineswegs geeigneter werde, das Gute und Gerechte handelnd
zu verwirklichen, so müssen wir etwas weiter ausholen und folgendes
zum Ausgangspunkte nehmen. Wie wir sagen, daß einer deshalb noch
nicht gerecht sei weil er gerechte Handlungen vollbringt, wie z.B.
diejenigen es tun, die die gesetzlichen Anordnungen, sei es wider ihren
Willen, sei es aus Irrtum oder sonst aus einem Motiv, nur nicht um ihrer
selbst willen befolgen, und sie handeln doch der Pflicht gemäß und tun
was einem Ehrenmann geziemt, ebenso, scheint es, ist es möglich daß
einer auf Grund seiner Beschaffenheit jede Handlung so vollzieht, daß
er ein wirklich guter Mensch ist; ich meine damit, daß er sie mit Vorsatz
und um der Sache selbst wil en vollzieht. Das nun bewirkt die sittliche
Gesinnung, daß der Vorsatz der richtige ist; daß aber das was der Natur
der Sache nach zum Behufe jenes Vorsatzes zu geschehen hat, auch das
Richtige sei, das zu bewirken ist nicht die Leistung der sittlichen
Gesinnung, sondern dazu bedarf es eines anderen geistigen Vermögens.
Indessen der Gegenstand verdient es, daß wir unsere besondere
Aufmerksamkeit darauf richten und noch eingehender darüber handeln.
Es gibt ein Vermögen, das man als Geschicklichkeit bezeichnet. Ihr
wesentliches Merkmal ist dies, daß sie das, was zu einem gegebenen Ziele
171
II.Teil. Das sittliche Subjekt
hinführt, ins Werk zu setzen und richtig zu treffen vermag. Ist nun das
Ziel edel, so verdient diese Geschicklichkeit Hochachtung; ist das Ziel
niedrig, so heißt sie Verschlagenheit. Deshalb sagt man wohl von
einsichtigen Leuten, sie seien geschickt, und sagt es auch von
verschlagenen Leuten. Nun ist die Einsicht allerdings nicht dieses
Vermögen, aber sie ist nicht ohne dieses Vermögen. Die befestigte
Fertigkeit der Einsicht aber erwächst dem Auge des Geistes nicht ohne
vollendete Bildung, wie wir dargelegt haben und wie von selber klar ist.
Denn die Schlüsse, die für alles tätige Handeln das Prinzip enthalten,
nehmen diesen Gang: da dieses das Ziel und das Beste ist im übrigen
mag es sein was es will; irgendein beliebiges kann als Beispiel dienen, so
usw. Was aber dieses ist, das stellt sich nur dem dar, der ein guter Mensch
ist. Denn niedrige Gesinnung verfälscht jedem das Urteil darüber und
bewirkt, daß man die Prinzipien des tätigen Verhaltens von vornherein in
falschem Lichte sieht. Offenbar also ist es unmöglich, ein Mann von
praktischer Einsicht zu sein, wenn man nicht auch ein Mann von gutem
Charakter ist.
Wir müssen also wiederum unsere Untersuchung auch über die
Anforderung an den Charakter erstrecken. Die Charakterbeschaffenheit
nämlich verhält sich nahezu so wie die praktische Einsicht. Wie diese
sich zur Geschicklichkeit verhält, sie ist nicht mit ihr identisch, aber ihr
doch ähnlich, so verhält sich auch die auf Naturausstattung beruhende
Trefflichkeit zu eigentlicher sittlicher Trefflichkeit. Jede einzelne
Charaktereigenschaft, darf man sagen, ist bei allen irgendwie schon von
Natur angelegt. Wir sind gerecht, zur Besonnenheit geneigt, energisch,
wir haben die anderen Eigenschaften, alles gleich von der Geburt an.
Aber gleichwohl suchen wir nach etwas anderem, was erst das Gute im
eigentlichen Sinne ist, und begehren daß diese Eigenschaften noch in
anderem Sinne vorhanden seien. Als natürliche Ausstattung kommen
diese Eigenschaften auch den Kindern und den Tieren zu, aber ohne die
denkende Vernunft erweisen sie sich als verderblich. Wenigstens soviel
scheint die Erfahrung zu lehren, daß wie es bei einem kräftigen Körper,
der sich bewegt ohne Sehkraft zu haben, wohl begegnet, daß er hart
172
I.Verstandesbildung
anstößt, weil ihm die Sehkraft mangelt, das gleiche hier auch geschieht.
Wenn aber die denkende Vernunft hinzutritt, dann tun sich in der
praktischen Betätigung jene Trefflichkeiten hervor; dann wird die
Eigenschaft, die mit sittlicher Tüchtigkeit bloß Ähnlichkeit besaß, zu
wirklicher Sittlichkeit im eigentlichen Sinne. Wie es im Gebiete der
Ansichtsbildung zwei Arten gibt, Geschicklichkeit und praktische
Einsicht, so gibt es auch auf dem Gebiete der sittlichen
Charakterbildung zwei Arten, die eine die Trefflichkeit durch
Naturaustattung, die andere die sittliche Trefflichkeit im eigentlichen
Sinne, und von diesen beiden bildet sich die eigentliche Trefflichkeit
nicht ohne praktische Einsicht heraus. Das ist auch der Grund, weshalb
manche behaupten, alle Arten sittlicher Willensrichtung seien Formen
der Verstandesbildung, und Sokrates hat in dem einen Sinne wohl das
Rechte getroffen, während er es im anderen Sinne verfehlte. Darin daß er
meinte, alle Arten sittlicher Trefflichkeit seien Arten der
Verstandesbildung, hat er geirrt; dagegen hat er mit Recht gesagt, daß sie
nicht ohne Verstandesbildung zustande kämen. Der Beweis dafür ist der:
auch die Heutigen machen sämtlich, wenn sie sittliche Trefflichkeit
begrifflich bestimmen wollen, den Zusatz, nachdem sie zuvor die
befestigte Willensrichtung und das Gebiet, auf das sie sich bezieht,
angegeben haben, sie sei die dem richtigen Denken entsprechende
Willensrichtung; richtiges Denken aber heißt das durch praktische
Einsicht geleitete Denken. Damit machen sie sämtlich den Eindruck, als
ob ihnen irgendwie die Vermutung aufgegangen wäre, daß eine derartige
Charakterbeschaffenheit, die praktischer Einsicht entspricht, sittliche
Trefflichkeit ist. Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen.
Sittliche Trefflichkeit ist eine Willensrichtung, die nicht nur dem richtigen
Denken entspricht, sondern die sich ausdrücklich mit dem richtigen
Denken verbündet; richtiges Denken über dergleichen Dinge ist aber
praktische Einsicht. Sokrates war der Meinung, die Arten sittlicher
Trefflichkeit seien Formen der gedanklichen Bildung, denn sie seien
insgesamt Erkenntnisse; wir dagegen sagen: sie stehen mit gedanklicher
Bildung im Bunde.
173
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Aus dem was wir ausgeführt haben geht hervor, daß es ebensowenig
möglich ist ein sittlicher Mensch im eigentlichen Sinne zu sein ohne
intellektuelle Bildung, wie praktische Einsicht zu haben ohne sittliche
Trefflichkeit. Auf diese Weise mag sich auch der dialektische Einwand
heben lassen, der darauf beruht, daß die einzelnen Richtungen des
sittlichen Willens getrennt vorkommen. Ein und derselbe Mensch hat
nämlich nicht zu allen die gleiche natürliche Anlage, und so geschieht es,
daß er, während er die eine sich schon angeeignet hat, die andere noch
nicht besitzt. Das kann wohl der Fall sein bei den auf Naturausstattung
beruhenden Vorzügen; aber es kann nicht stattfinden bei den
Eigenschaften, um derentwillen jemand ein guter Mensch ohne weiteres
genannt wird. Denn mit der intellektuellen Bildung, die nur eine ist,
stellen sie sich sämtlich zugleich ein.
Aber gesetzt selbst, diese Bildung wäre für das praktische Verhalten nicht
von Bedeutung, so bedürfte man ihrer offenbar dennoch, weil sie die
rechte Beschaffenheit des einen geistigen Vermögens ist, und weil die
Bildung von Vorsätzen ebensowenig da die richtige sein kann, wo die
intellektuelle Bildung, wie da, wo die sittliche Willensrichtung fehlt.
Bewirkt die eine, daß man sich das Ziel richtig setzt, so bewirkt die
andere, daß man den rechten Weg zum Ziele einschlägt. Aber allerdings,
diese intellektuelle Bildung ist nicht die Herrin über die ideale
Geisteskultur noch über das edlere Geistesvermögen, sowenig wie die
Heilkunde die Herrin ist über die Gesundheit; sie verwendet sie nicht in
ihrem Dienste, sondern sorgt nur dafür, daß sie zustande kommt, und
wenn sie ihre Vorschriften macht, so macht sie sie nicht ihr, sondern um
ihretwillen. Es wäre ebenso, wenn jemand sagen wollte, die Staatskunst
übe die Herrschaft über die Götter, weil sie betreffs alles dessen was zum
Staatsleben gehört ihre Anordnungen trifft.
174
II. Willensbildung
1.
Sittlicher und unsittlicher Wille
Wir treten nunmehr, unter einem neuen Gesichtspunkte, in eine weitere
Untersuchung ein. Es gibt, wo es sich um den sittlichen Charakter
handelt, drei Arten von solchem, was demselben feindlich
gegenübersteht: böser Wille, Genußsucht und tierische Roheit. Die
Gegensätze dazu liegen bei zweien von ihnen klar vor Augen: den einen
nennt man edle Gesinnung, den anderen Selbstbeherrschung. Als den
Gegensatz zur tierischen Roheit würde man am passendsten diejenige
Hoheit des Wesens bezeichnen, die als heroische oder göttliche über die
gewöhnliche menschliche Natur weit hinausliegt. So läßt Homer den
Priamos von Hektor sagen, um seine hervorragende Tüchtigkeit zu
bezeichnen:
Und er schien nicht
Wie einem sterblichen Mann, nein, wie einem Gotte entsprossen.
Wenn daher, wie die Rede geht, Menschen durch den höchsten Grad der
Trefflichkeit zu Göttern werden, so würde offenbar eine derartige
Trefflichkeit diejenige sein, die zu dem Zustande tierischer Gefühlsroheit
den strikten Gegensatz bildet. Denn wie bei einem Tier nicht von
Tugend noch von Laster die Rede sein kann, so auch nicht bei Gott. Hier
findet sich was höher steht als alle Tugend, dort hat Schlechtigkeit eine
andere Bedeutung. Da es aber etwas Seltenes ist, »ein göttlicher Mann«
zu sein, wie die Lakedämonier jemand zu benennen pflegen, wenn sie
ihn sehr hoch stellen wollen sie sagen dann »ein göttlicher Mann«, so ist
auch tierische Roheit bei Menschen eine seltene Erscheinung. Am
häufigsten kommt sie noch bei auswärtigen, nichthellenischen Völkern
vor; doch nehmen die Menschen zuweilen auch infolge von Krankheiten
und von Entartung solche Eigenschaften an. Mit diesem schimpflichen
Ausdruck belegen wir Menschen, die durch einen besonders hohen Grad
von Bosheit es anderen zuvortun. Indessen, über diese Art von innerer
Beschaffenheit müssen wir nachher noch einiges bemerken: über die
175
II.Teil. Das sittliche Subjekt
niedrige Gesinnung haben wir oben gehandelt; jetzt ist es unsere
Aufgabe, über Genußsucht, Verweichlichung, Liederlichkeit, und
andererseits über Selbstbeherrschung und Willensstärke zu sprechen.
Diese beiden Reihen darf man nicht ohne weiteres den Gesinnungen
zuzählen, die die Sittlichkeit und Unsittlichkeit ausmachen: aber man
darf sie andererseits auch nicht als etwas betrachten, was auf ganz
anderem Gebiete läge. Auch bei diesen Gegenständen haben wir wie
auch sonst dasjenige festzustellen, was an Auffassungen offen vorliegt,
dann zunächst die Schwierigkeiten durchzugehen die darin liegen, und
auf diesem Wege möglichst über alles das, was die Leute im allgemeinen
von diesen Charakterformen urteilen, oder wenn nicht über alles, so
doch über das meiste und das wichtigste davon uns Klarheit zu
verschaffen. Denn wenn die Schwierigkeiten gehoben werden und das
bestehen bleibt, was allen einleuchtet, so darf der Gegenstand als
ausreichend aufgehellt gelten.
Nach der allgemeinen Ansicht also gehört Selbstbeherrschung und
Willensstärke zu den guten und lobenswerten, Genußsucht und
Willensschwäche dagegen zu den schlechten und tadelnswerten
Eigenschaften; ebenso gilt der Charaktervolle zugleich als derselbe, der
der vernünftigen Überlegung treue Folge leistet, ebenso wie der
Genußsüchtige als der gilt, der dazu neigt, ihr abtrünnig zu werden. Der
Genußsüchtige handelt von seinem Triebe hingerissen wissentlich
schlecht; der Charaktervolle dagegen gibt sich auf grund vernünftiger
Überlegung seinen Begierden nicht hin, weil er weiß daß sie verwerflich
sind. Dem über niedere Triebe erhabenen Mann schreibt man
Selbstbeherrschung und Willensstärke zu, und zwar halten die einen den
der diese Eigenschaften besitzt für in allen Beziehungen über das
Niedere erhaben, die anderen nicht; den zügellos Ausschweifenden wirft
man mit dem seiner nicht Mächtigen, den seiner nicht Mächtigen mit
dem Zügellosen zusammen, während andere diese beiden für
verschieden halten. Vom einsichtigen Mann behauptet man bald, es
könne ihm die Selbstbeherrschung nicht abgehen, während andere
176
II.Willensbildung
behaupten, es gebe manche ganz einsichtige und gescheite Leute, die
doch ihren Gelüsten folgten. Mangel an Selbstbeherrschung wird auch
mit Bezug auf Heftigkeit ausgesagt wie mit Bezug auf Ruhmsucht und
Gewinnsucht. Das etwa ist es, was von geläufigen Ansichten anzuführen
wäre.
2.
Wille und Intellekt
A.
Die Schwierigkeiten der Frage
Da drängt sich nun die Frage auf, wie jemand richtige Ansichten haben
und doch der Selbstbeherrschung ermangeln kann. Bei begrifflicher
Erkenntnis behaupten manche sei es unmöglich. Denn daß trotz des
Besitzes begrifflicher Erkenntnis etwas anderes im Menschen die
Herrschaft haben und solche Erkenntnis wie einen Sklaven hinter sich
herschleppen sollte, das hielt Sokrates für etwas Ungeheuerliches.
Sokrates bestritt demgemäß diese Ansicht durchaus. Solchen Mangel an
Willensstärke gebe es nicht; denn wenn jemand im Handeln wider das
was ihm am meisten fromme verstoße, so geschehe es niemals
wissentlich, sondern immer nur aus Mißverstand. Indessen eine solche
Ansicht widerspricht augenscheinlich den Tatsachen, und jedenfalls
bedurfte es, wenn Mißverstand der Grund sein soll, erst noch einer
Untersuchung dieses Seelenzustandes, in welchem Sinne dabei von
Mißverstand gesprochen wird. Denn offenbar hegt der seiner Begierden
nicht Mächtige seine falsche Ansicht nicht schon vorher, ehe er sich in
der leidenschaftlichen Erregung befindet.
Manche nun geben dem Sokrates wohl in der einen Beziehung recht, in
der anderen nicht. Daß nichts größere Macht hat als begriffliche
Erkenntnis, das geben sie zu; aber sie stimmen mit ihm darin nicht
überein, daß niemand wider das handle, was ihm als das Bessere
erschienen ist, und behaupten deshalb, der Genußsüchtige werde von
seinen Gelüsten eben deshalb beherrscht, weil er keine begriffliche
Einsicht besitze, sondern eine bloße Meinung. Ist es aber eine bloße
177
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Meinung und keine begriffliche Erkenntnis, und ist es keine gesicherte,
sondern nur eine unbefestigte Meinung, die den Gelüsten sich
entgegenstellt, wie bei solchen, die noch im Zweifel hin und her
schwanken, so ist da, wo jemand starken Begierden gegenüber seiner
Denkweise nicht treu bleibt, ein nachsichtiges Urteil wohl am Platze.
Grundsätzliche Unsittlichkeit dagegen hat keinen Anspruch auf
Nachsicht, ebenso wenig wie jede andere Art von Verwerflichkeit. Das
wäre also etwa dann der Fall, wenn sie trotz des Widerstrebens der
praktischen Einsicht geübt würde; hat diese doch die stärkste Kraft.
Indessen das wäre ungereimt. Denn das hieße, daß ein und derselbe
Mensch zugleich einsichtig und den Lüsten ergeben wäre; kein Mensch
aber wird behaupten, daß es die Art eines einsichtigen Menschen sei,
willentlich die niedrigsten Handlungen zu begehen. Außerdem haben wir
oben gezeigt, daß der Einsichtige sich auch im Handeln bewähre, denn
auf das schlechthin Einzelne geht seine Einsicht, und daß er auch die
anderen sittlichen Vorzüge besitzt.
Ferner, wenn es ein Merkmal der Selbstbeherrschung ist, starke
Begierden, und zwar solche von niederer Art zu empfinden, so ergibt
sich, daß der über die Begierden Erhabene nicht der sich Beherrschende,
und der sich Beherrschende nicht der über die Begierden Erhabene sein
kann. Denn das Kennzeichen eines Mannes von solcher Fassung ist eben
das, daß er weder heftig begehrt noch Niederes begehrt; und doch ist
solches Begehren die Bedingung dafür, daß von Selbstbeherrschung
überhaupt die Rede sein kann. Denn sind die Begierden von edler Art, so
ist diejenige Gesinnung, die es verhindert, daß man ihnen nachgibt,
gerade nichts wert, und mithin wäre die Herrschaft über die Begierden
keineswegs immer etwas Rühmliches. Sind sie aber schwach, ohne von
niedriger Art zu sein, so wäre daran nichts, was einem Respekt
einzuflößen vermöchte. Und sind sie zwar von niedriger Art, aber
zugleich schwach, so wäre wieder ihnen zu widerstehen nichts
Besonderes.
178
II.Willensbildung
Aber weiter, wenn Festigkeit des Willens bewirkt, daß man jedesmal bei
seiner Meinung beharrt, so ist sie in dem Falle bedenklich, wo einer auch
auf einer falschen Meinung beharrt. Wenn aber Willensschwäche
bewirkt, daß man von jeder Ansicht auch wieder abweicht, so wird es
eine Willensschwäche geben, die zum Ruhme gereicht, wie es bei
Neoptolemos in Sophokles′ »Philoktet« der Fall ist. Denn daß er bei
dem, wozu ihn Odysseus überredet hat nicht verharrt, weil es ihm leid
wird, die Unwahrheit zu sagen, das verdient doch nur unseren Beifall.
Eine weitere Schwierigkeit bietet ein Trugschluß, der uns bei den
Sophisten begegnet. Diese nämlich gefallen sich darin, Schlüsse von
einer solchen Art zu bilden, mit der sie die Menschen verblüffen, um
sich, wenn sie ihr Ziel erreichen, als besonders gewandt zu erweisen; und
so wird der Schluß wie sie ihn bilden zu einem Fangschluß. Denn der
Verstand fühlt sich wie in Banden, wenn er einerseits bei dem Schlußsatz
nicht stehen bleiben will, weil dieser ihn nicht befriedigt, aber auch nicht
von ihm loszukommen imstande ist, weil er dem Beweisgang sich nicht
zu entziehen vermag. Aus einem ihrer Beweisgänge also ergibt sich der
Satz, daß Gedankenlosigkeit in Verbindung mit Willenlosigkeit eine
Tugend ist. Es tut einer auf Grund seines Mangels an
Selbstbeherrschung das Gegenteil von dem was er für recht hält; was er
für recht hält aber ist dies, daß das Gute schlecht und zu unterlassen sei,
und infolgedessen tut er nun das Gute und nicht das Böse.
Ferner könnte man meinen, ein Mensch, der aus Überzeugung tut und
anstrebt was Lust bereitet, und danach seine Vorsätze einrichtet, sei mehr
wert als einer, der nicht auf Grund seiner Denkungsart, sondern seiner
Genußsucht so verfährt; denn er ist einer Heilung eher zugänglich, weil
es möglich bleibt, daß man ihm eine andere Überzeugung beibringe.
Dagegen ist ein Mensch der bloß seinen Begierden nachlebt, ein Belag
für das Sprichwort: Wenn das Wasser würgt, was soll man nachtrinken?
Wäre er von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt, so würde
er sie, eines Besseren überzeugt, aufgeben: so aber bleibt sein Handeln,
179
II.Teil. Das sittliche Subjekt
auch wenn man ihn überzeugt, deshalb nicht weniger im Widerspruch zu
seiner Überzeugung.
Außerdem: wenn Knechtschaft unter den Begierden und Herrschaft über
die Begierden auf allen Gebieten vorkommt, wer ist der Knecht der
Begierde schlechthin? Kommen doch bei keinem Menschen alle Arten
von Ausschweifung zugleich vor, und dennoch nennen wir manche
Leute ausschweifend ohne weiteres.
Das etwa sind die Schwierigkeiten die sich ergeben. Da muß man das
eine aus dem Wege räumen, das andere stehen lassen, denn die
Schwierigkeit heben heißt das Positive finden.
B.
Die Art des Wissens
Die erste Frage, die wir zu beantworten haben, ist die, ob es sich um ein
wissentliches Tun handelt oder nicht, und was unter dem Wissen dabei
zu verstehen ist. Zweitens ist die Frage, auf welchen Gebieten man den
suchen soll, der seinen Begierden frönt und den der sie beherrscht; das
heißt ob jede Lust und jede Unlust, oder nur gewisse genau bestimmte
dabei in Betracht kommen, sowie was den Herrn über seine Begierden
und den Willensstarken anbetrifft, ob beides dasselbe oder ob es
verschiedenes bedeutet. Ebenso haben wir auch über die anderen Fragen
zu handeln, die mit dieser Untersuchung in näherem Zusammenhange
stehen.
Den Ausgangspunkt der Betrachtung bildet die Frage, was den
Unterschied zwischen dem Herrn seiner Begierde und dem Knecht
derselben ausmacht, ob der Gegenstand oder die Art und Weise des
Verhaltens zum Gegenstande; das will sagen: ob einer ein Knecht der
Begierde dadurch ist, daß er dieses Bestimmte begehrt, oder ob er es
nicht dadurch ist, sondern durch die Art und Weise seines Begehrens,
oder vielleicht auch nicht allein dadurch, sondern aus beiden Gründen
zusammen. Sodann, ob Knechtschaft unter der Begierde oder Herrschaft
180
II.Willensbildung
über sie sich auf alles erstreckt oder nicht. Wer unenthaltsam ist ohne
weiteren Zusatz, der ist es nicht allen Genüssen gegenüber, sondern eben
denen gegenüber, denen ein zügelloser Mensch ergeben ist, und er ist es
nicht einfach deshalb, weil seine Begierde darauf gerichtet ist, denn dann
würde sein Verhalten soviel bedeuten wie Zügellosigkeit, sondern
deshalb weil er sich in bestimmter Weise darauf richtet. Jener, der
Zügellose, wird durch einen ausdrücklichen Vorsatz getrieben, weil es
seine Ansicht ist, daß man jedesmal dem augenblicklichen Genuß
nachzutrachten hat; dieser hat solche Ansicht nicht und trachtet
gleichwohl danach.
Die Unterscheidung nun, daß es eine richtige Meinung und nicht
begriffliche Erkenntnis sei, wogegen man im Dienste der Begierde
verstößt, hat für unsere Untersuchung keinerlei Bedeutung. Kommt es
doch vor, daß Leute in ihren Meinungen gar nicht schwanken, sondern
sich fest einbilden, sie besäßen ein sicheres Wissen. Wenn also Leute mit
bloßen Meinungen, weil ihr Glaube wenig befestigt ist, in höherem
Grade als die Menschen mit begrifflicher Erkenntnis in ihrem Handeln
wider die Ansicht verstoßen, die sie selber hegen, so wird sich zeigen,
daß begriffliche Erkenntnis darin vor bloßer Meinung gar nichts voraus
hat. Denn so mancher glaubt nicht weniger fest an das was seine
Meinung ist, als andere an das was sie in begrifflicher Form wissen. Das
zeigt schon Heraklit.
Dagegen kommt mehreres andere wohl in Betracht. Wir sprechen
erstens von begrifflichem Wissen in doppelter Weise. Man schreibt
ebensowohl dem ein Wissen zu, der von dem Wissen das er hat doch
keinen wirklichen Gebrauch macht, wie dem der es tätig anwendet. Es
wird also einen Unterschied ausmachen, ob einer zwar ganz wohl weiß
was wider die Pflicht ist, aber es sich nicht gegenwärtig hält, oder ob
einer es weiß und es sich auch vergegenwärtigt. Denn das letztere
erscheint in der Tat ungeheuerlich; aber nicht so, wenn er sein Wissen
nicht ausdrücklich gegenwärtig hat.
181
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Es kommt zweitens hinzu, daß es zwei Arten von Vordersätzen gibt,
Obersatz und Untersatz. So hindert denn nichts, daß einer der beide
innehat gegen seine Erkenntnis handele, indem er wohl den allgemeinen,
den Obersatz, anwendet, aber nicht den partikularen, den Untersatz.
Denn Gegenstand des Handelns ist das Einzelne. Aber auch in dem
allgemeinen Satz finden sich unterschiedene Bestimmungen enthalten.
Dies Allgemeine betrifft teils die Person, teils die Sache; so z.B. der Satz,
daß jedem Menschen das Trockene zuträglich ist, er selbst aber ein
Mensch ist; und daß ein Ding dieser Art von trockener Beschaffenheit
ist. Ob aber dieser bestimmte Gegenstand diese Beschaffenheit hat,
davon hat man dadurch entweder noch keine Kenntnis, oder diese
Kenntnis wird doch nicht wirksam. Es wird außerordentlich viel darauf
ankommen, welche von diesen Arten des Wissens einer hat. So erscheint
es keineswegs fremdartig, daß einer sich im Handeln wider sein eigenes
besseres Wissen vergißt, wenn er ein Wissen in diesem Sinne hat;
dagegen würde es höchst verwunderlich sein, wenn sein Wissen ein
Wissen in der anderen Bedeutung wäre.
Drittens aber nimmt das begriffliche Wissen bei den Menschen noch in
anderer Weise verschiedene Gestalten an, als in der, wovon bisher die
Rede war. Wir sehen nämlich in Fällen, wo jemand die Erkenntnis inne
hat, sie aber nicht anwendet, daß der geistige Zustand des Innehabens
hier eine ganz andere Bedeutung hat; es ist ein Haben, das im Grunde
zugleich ein Nichthaben ist, wie bei einem der schläft oder der von
Sinnen oder betrunken ist. Nun sind aber diejenigen die von heftigen
Gefühlen aufgeregt sind in ganz ähnlicher Verfassung. Heftige
Aufregung, geschlechtliche Begierde und manches Ähnliche zieht
augenscheinlich auch den Leib in Mitleidenschaft; bei manchen bringt es
geradezu Geistesstörung hervor. Offenbar also muß man sagen, daß es
um diejenigen die ihrer Begierden nicht mächtig sind, ganz ähnlich steht
wie um diese Leute. Daß sie die Sätze die sich aus ihrer Erkenntnis
ergeben, im Munde führen, beweist gar nichts. Denn Leute in solcher
Gefühlsaufregung wiederholen auch Beweisgänge und Aussprüche des
Empedokles; sieht man doch auch diejenigen die etwas eben erst gelernt
182
II.Willensbildung
haben, wohl die Sätze hintereinander aufsagen, ohne daß sie doch schon
ein wirkliches Wissen hätten. Denn wirkliches Wissen muß mit dem
Menschen verwachsen sein; dazu aber bedarf es der Zeit. Man muß sich
also vorstellen, die Reden von solchen Leuten die sich nicht zu zügeln
vermögen, seien ebenso aufzufassen, wie die von Schauspielern.
Viertens läßt sich der Grund auch unter dem Gesichtspunkte der Natur
der Seele wohl einsehen. Da ist nämlich erstens eine Meinung als
allgemeiner Satz, zweitens eine Annahme die das Einzelne betrifft, und
darüber entscheidet nunmehr die sinnliche Erfahrung. Wird nun aus
beiden ein Satz gewonnen, so ergibt sich für das Bewußtsein die
Notwendigkeit, das eine Mal diesen Satz bloß auszusagen; aber wo es
sich um das handelt was zu tun ist, die Sache auch gleich zur Ausführung
zu bringen. Z.B. gilt der Satz: alles was süß ist soll man genießen, und ist
nun dieser einzelne Gegenstand hier süß, so ist man genötigt, wenn man
das Vermögen dazu hat und kein Hindernis vorliegt, danach auch
sogleich zu verfahren. Gesetzt nun, man hege im Gemüte den
allgemeinen Satz, der den Genuß verbietet, zugleich aber den Satz, daß
alles Süße Lust bereitet, und daß dies hier süß ist, und dies macht den
allgemeinen Satz erst wirksam; ist dann im Gemüte zugleich die Begierde
rege: so rät auf der einen Seite jener Satz, sich der Sache zu enthalten,
andererseits lockt und treibt die Begierde; denn sie vermag jedes unserer
Organe in Bewegung zu setzen. Das Ergebnis ist, daß man unenthaltsam
ist auf Grund sozusagen von Vernunft und Meinung, die nicht an und
für sich, sondern nur unter besonderen Umständen zueinander im
Gegensätze stehen. Denn den wirklichen Gegensatz zum rechten
Grundsatz bildet die Begierde und nicht die Meinung. Schon aus diesem
Grunde darf man ein Tier nicht unenthaltsam schelten; denn es ist nicht
fähig das Allgemeine zu denken, sondern vermag nur von sinnlich
Einzelnem Eindrücke zu empfangen und festzuhalten. Wie aber die
Abweichung vom Denken sich aufhebt und der seiner nicht Mächtige
wieder zur rechten Vernunft zurückkehrt, das ist derselbe Vorgang wie
beim Betrunkenen und beim Schlafenden und nichts diesem Gebiete
Eigentümliches. Darüber also muß man sich bei den Biologen befragen.
183
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Da aber der Untersatz im Schlusse eine Meinung über einen Gegenstand
sinnlicher Wahrnehmung bedeutet und diese das Handeln bestimmt, so
hat ihn wer in der Gefühlserregung befangen ist entweder gar nicht, oder
er hat ihn in der Weise, daß solches Haben wie wir oben sagten nicht ein
Wissen bedeutet, sondern ein bloßes Reden gleich dem eines Trunkenen,
der Aussprüche von Empedokles hersagt. Und da der Untersatz nicht
allgemein ist, noch wie das Allgemeine den Charakter begrifflicher
Erkenntnis an sich trägt, so macht es den Eindruck, als ob die Frage die
Sokrates aufwarf, wirklich darin ihren guten Grund habe. Denn die
Gefühlserregung erwacht nicht, solange dasjenige was im eigentlichen
Sinne als Erkenntnis gilt in der Innerlichkeit gegenwärtig ist, und also ist
es auch nicht diese Erkenntnis, die durch die Gefühlserregung mit
fortgerissen wird; sondern die Erregung entsteht, wenn die Erkenntnis
eine nur sinnliche ist.
Das Ausgeführte mag genügen, um die Frage zu entscheiden, ob das
Handeln dessen der seiner Begierde unterliegt, möglicherweise ein
wissentliches sein kann oder nicht, und wenn ja, in welchem Sinne es das
sein kann.
3.
Der Wille im Verhältnis zu Affekten und Begierden
A.
Arten von Lust und Unlust
Damit hängt die Frage zusammen, ob es einen schlechthin seines Willens
nicht mächtigen Menschen gibt, oder ob alle es nur in besonderer
Beziehung sind, und wenn letzteres, in welcher Beziehung sie es sind.
Ausgemacht ist, daß es die Lust und die Unlust ist, der gegenüber man
sich enthaltsam oder willensstark und andererseits unenthaltsam und
willensschwach zeigt. Von dem nun was Lust bereitet ist das eine
notwendig, das andere an und für sich begehrenswert, aber so daß es ein
Übermaß zuläßt. Notwendig ist was der Leib fordert; dahin gehört
derartiges, wie das was die Ernährung und den geschlechtlichen Trieb
184
II.Willensbildung
angeht, und ferner solche leiblichen Genüsse, in bezug auf welche wir
von Zügellosigkeit und von Erhabensein über dieselben gesprochen
haben. Unter dem was nicht notwendig, aber doch an und für sich
begehrenswert ist, verstehe ich solches wie Sieg, Ruhm, Reichtum und
anderes Ähnliche, was wertvoll ist und Freude macht. Von denen nun,
die sich auf dergleichen wider die rechte Vernunft, die ihnen doch
innewohnt, im Obermaß richten, sagen wir nicht schlechthin, daß sie
ihrer Begierden nicht mächtig seien, sondern mit dem Zusatz: sie seien
ihrer Geld-, Gewinn-, Ruhmsucht oder ihrer Aufwallung nicht mächtig.
Wir gebrauchen die Bezeichnung also nicht schlechthin, weil wir meinen,
sie seien doch eigentlich anders geartet und würden nur nach Analogie
so benannt, etwa so, wie man einen Mann namens »Mensch« näher als
»den Mensch der in Olympia gesiegt hat« bezeichnet. Hier war der
Unterschied zwischen der allgemeinen Bezeichnung »Mensch« und dem
Namen für das Individuum gering, und gleichwohl war er vorhanden. So
ersieht man dort den Unterschied daraus: die Genußsucht unterliegt dem
Tadel nicht bloß als eine Verirrung, sondern geradezu als ein unsittliches
Verhalten, entweder schlechthin oder in besonderer Beziehung; das aber
gilt von keiner der oben bezeichneten Eigenschaften.
Was das Verhältnis zu den leiblichen Genüssen anbetrifft, auf Grund
dessen wir von einem darüber Erhaben- und einem ihnen zügellos
Ergebensein sprechen, so heißt der, der nicht mit ausdrücklichem
Vorsatz, vielmehr seinem Vorsatz und seiner Denkweise zuwider, dem
Genuß im Übermaß nachjagt und der Unlust im Übermaß widerstrebt,
etwa bei Hunger, Durst, Hitze, Frost und allen Affektionen des Tastsinns
und des Geschmackssinnes: ein solcher also heißt willensschwach, und
heißt so nicht mit einem besonderen Zusatz, in bestimmter Beziehung,
wie in Beziehung etwa auf den Zorn, sondern ohne weiteres. Ein
Zeichen, daß es sich dabei um eine bloße Analogie handelt, ist dies: auf
Grund dieses letzteren Verhaltens wird einer willensschwach genannt,
aber nicht mit Bezug auf irgendeine von den oben genannten
Verhaltungsweisen. Das ist denn auch der Grund, weshalb man den
Genußsüchtigen mit dem zügellos Ausschweifenden unter den gleichen
185
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Gesichtspunkt stellt und ebenso andererseits den der seiner mächtig ist
und den der über die Begierden erhaben ist, aber keinen von denen,
deren Begehren auf die vorher bezeichneten Dinge gerichtet ist, weil es
sich bei den vorher genannten Klassen von Menschen im Grunde um
dieselben Arten der Lust und Unlust handelt, nur daß, wenn auch die
Gegenstände dieselben sind, doch die Art und Weise ihres Verhaltens zu
den Gegenständen nicht dieselbe ist. Bei den einen ist das Verhalten ein
grundsätzlich gewelltes, bei den andern nicht. Man wird also demjenigen
einen höheren Grad zügelloser Gesinnung zuschreiben dürfen, der ohne
von Begierden oder doch ohne von heftigen Begierden dazu getrieben zu
werden, den Lüsten im Übermaß nachtrachtet und Unlust, auch mäßige,
meidet, als denjenigen der es auf Grund allzu heftiger Triebe tut. Denn
wie würde jener sich erst benehmen, wenn ihn jugendliche Leidenschaft
ergriffe oder heftiger Schmerz über die Entbehrung des Unentbehrlichen
ihn fortrisse!
Nach unserer obigen Einteilung gibt es nun auch solche Begierden und
solche Genüsse, die unter der Gattung des Edlen und Wertvollen
einzureihen sind. Denn das was Lust bereitet ist zum Teil auf Grund der
menschlichen Natur Gegenstand des Begehrens, während anderes dazu
im Gegensatz steht, wieder anderes, wie Geld, Gewinn, Sieg und Ruhm,
eine mittlere Stelle einnimmt. Wo es sich um die erstgenannte und um
die dritte, die mittlere Klasse handelt, da erfährt man keine Mißbilligung
bloß aus dem Grunde, weil man von dergleichen affiziert wird, es
begehrt und liebt, sondern nur wegen der Art und Weise wie man es
begehrt und wegen des Übermaßes darin. Es kann jemand einem seiner
Natur nach edlen und wertvollen Gegenstande gegenüber die
Selbstbeherrschung verlieren oder ihm nachtrachten wider das Gebot der
Vernunft; er kann z.B. mehr als recht ist sich dem Streben nach Ruhm
hingeben oder seine Kinder, seine Eltern im Übermaß lieben. Denn auch
diese zählen zu den Gütern, und wer sich um sie angelegentlich bemüht,
gewinnt sich Beifall, und dennoch gibt es ein Übermaß auch darin, wenn
z. B, jemand wie Niobe sich mit den Göttern selbst in den Wettstreit
einläßt, oder wenn er es macht wie Satyros, der von seiner Liebe zu
186
II.Willensbildung
seinem Vater seinen Beinamen erhielt, und die Liebe zum Vater
übertreibt; denn Satyros ging doch, so meinte man, darin allzuweit bis zu
wirklicher Torheit. In alledem nun kommt sicher niedrige Gesinnung
nicht zur Erscheinung, und zwar aus dem angegebenen Grunde, weil
jeder dieser Gegenstände an und für sich genommen und seiner Natur
nach zu dem gehört was ein würdiges Ziel des Strebens bedeutet, und
nur die Übertreibung als Verirrung verwerflich und zu meiden ist. Aus
dem gleichen Grunde kann man hier also auch nicht von Mangel an
Selbstbeherrschung sprechen. Denn solcher Mangel ist nicht nur etwas
was man meiden soll: er ist geradezu verwerflich. Nur weil die
Empfindungsweise eine gewisse Verwandtschaft zeigt, spricht man hier
von Mangel an Selbstbeherrschung, aber mit einem Zusatz, der
ausdrückt, daß es sich um ein bestimmtes einzelnes Gebiet des
Verhaltens handelt. Es ist das gerade so wie man einen auch einen
schlechten Arzt oder einen schlechten Schauspieler nennt, den man doch
nicht ohne weiteres einen schlechten Menschen nennen würde. Wie wir
nun hier den Ausdruck schlecht nicht im eigentlichen Sinne meinen, weil
es sich nicht um eine schlechte Charaktereigenschaft, sondern nur um
eine Ähnlichkeit des Verhältnisses handelt, so muß man offenbar auch
dort annehmen, daß Mangel an Selbstbeherrschung und andererseits
Willensfestigkeit in Wirklichkeit allein da zur Erscheinung kommt, wo es
sich um dieselben Gegenstände handelt wie bei der Erhabenheit über die
Lüste und bei der sinnlichen Zügellosigkeit, daß aber da, wo es sich bloß
um eine lebhafte Aufwallung handelt, das Wort nur eine Ähnlichkeit des
Verhältnisses bezeichnet. Und darum drückt man sich auch so aus, daß
man hinzusetzt: Mangel an Selbstbeherrschung gegenüber der lebhaften
Aufwallung wie der Ruhmsucht und Gewinnsucht.
Es gibt also Lustempfindung, die in der Natur der empfindenden Wesen
begründet ist, darunter teils solche die es schlechthin, teils solche die es
nur für bestimmte Arten von Tieren und von Menschen ist. Es gibt aber
auch solche, die nicht natürlich, sondern nur auf Grund von krankhafter
Entartung oder von Angewöhnung oder schlimmer Naturanlage sich
herausbildet. Auch in bezug auf jede dieser Erscheinungen kann man ein
187
II.Teil. Das sittliche Subjekt
entsprechendes Verhalten beobachten. Ich denke dabei an solche nahezu
bestialischen Neigungen, wie bei jener Megäre, die die Schwangeren
aufgeschlitzt und die Kinder gefressen haben soll, oder wie bei manchen
unter den verwilderten Völkerstämmen am Schwärzen Meere, die mit
Vergnügen rohes Fleisch oder auch Menschenfleisch fressen, oder die
sich gegenseitig die Kinder zum Schmause schenken, oder an das, was
man sich von Phalaris erzählt. Dergleichen ist tierisch brutal; es kommt
aber auch vor als Folgeerscheinung von Krankheiten, zuweilen auch von
Wahnsinn, wie bei dem Menschen, der seine Mutter als Opfer
schlachtete und aufaß, oder bei dem anderen, der die Leber seines
Mitsklaven verschlang. Oder es sind krankhafte oder aus Angewöhnung
stammende Ausartungen, wie wenn man sich die Haare ausrupft und an
den Nägeln kaut oder Kohlen und Erde verschluckt, oder auch, wie der
Geschlechtsverkehr zwischen Männern. Das sind solche Dinge, die teils
aus Naturanlage, teils aus Angewöhnung abzuleiten sind, wie bei denen
die schon in jungen Jahren geschlechtlich mißbraucht worden sind.
Wo nun der Grund in der Naturanlage liegt, da wird niemand von
mangelnder Selbstbeherrschung sprechen, so wenig wie man es den
Weibern vorwirft, daß sie sich im geschlechtlichen Verkehr nicht aktiv
sondern passiv verhalten. Es ist nicht anders zu urteilen, wo die
krankhafte Haltung durch Angewöhnung entstanden ist. Daß einer
solche einzelnen Züge an sich hat, liegt außerhalb des Gebietes, wo von
Unsittlichkeit gesprochen wird, und ebenso auch die tierische Entartung,
und wenn einer sie an sich hat, so ist seine Beherrschung derselben oder
seine Unterwürfigkeit unter dieselbe nicht eine Sache bloßer Wil enskraft,
sondern bildet zu dieser nur eine verwandte Erscheinung, gerade so wie
jemand, der lebhaften Aufwallungen gegenüber eine solche Heftigkeit
der Erregung zeigt, Mangel an Selbstbeherrschung wohl in dieser
Beziehung zugeschrieben werden kann, aber nicht Mangel an
Selbstbeherrschung schlechthin. Denn jedes Übermaß von
Gedankenlosigkeit, Feigheit, zügelloser Sinnlichkeit, verdrießlichem
Wesen beruht das eine Mal auf Roheit, das andere Mal auf
Krankhaftigkeit. Wer von Natur so geartet ist, daß er sich vor allem
188
II.Willensbildung
fürchtet, auch vor dem Rascheln einer Maus, dessen Feigheit ist tierischer
Art, bei einem anderen der sich vor einer Katze fürchtete, war es
krankhaft. Unter den Geistesschwachen sind die von Natur schwach
Begabten und bloß in sinnlichen Empfindungen Lebenden tierähnlich,
wie manche Stämme von Barbaren in fernen Ländern; andere sind es
infolge von Krankheiten. So sind krankhaft die infolge von Epilepsie
oder von Wahnsinn geistesschwach Gewordenen. Es kommt auch vor,
daß einer nur zeitweise daran leidet, ohne davon ganz beherrscht zu
werden; ich denke dabei z.B. an Phalaris, wenn er die Begierde ein Kind
zu fressen oder wenn er widernatürlichen Geschlechtstrieb bemeisterte.
Es kommt aber auch vor, daß einer völlig davon beherrscht wird, nicht
bloß dergleichen an sich hat. Wie man nun diejenige Schlechtigkeit, die
noch menschliche Art an sich trägt, einfach als Schlechtigkeit, die andere
mit einer näheren Bestimmung als tierische oder krankhafte, nicht als
Schlechtigkeit schlechthin bezeichnet, so gibt es offenbar in demselben
Sinne auch einen Mangel an Selbstbeherrschung, der tierisch, und einen
der krankhaft ist; ein solcher Mangel schlechthin ist aber allein derjenige,
der der zügellosen Sinnlichkeit wie sie bei Menschen vorkommt
entspricht.
Es wird dadurch so viel klar geworden sein, daß Selbstbeherrschung und
das Fehlen derselben nur da vorkommt, wo es sich um eben den Inhalt
handelt, auf den sich die Erhabenheit über die Begierden und die
zügellose Genußsucht bezieht, und daß das Fehlen der
Selbstbeherrschung da wo es sich um anderes handelt, eine ganz andere
Art bildet, so daß dann das Wort nur in übertragenem Sinne und nicht
eigentlich gebraucht wird.
B.
Leidenschaft und Lust
Daß ferner der Mangel an Selbstbeherrschung da weniger verwerflich ist,
wo es sich um leidenschaftliche Aufwallung, als wo es sich um sinnliche
Lüste handelt, das wollen wir jetzt zeigen. Man darf sagen:
leidenschaftliche Aufwallung vernimmt wohl die Stimme der Vernunft,
189
II.Teil. Das sittliche Subjekt
vernimmt sie aber nicht recht, gleichwie ein voreiliger Diener, der, bevor
er noch den Auftrag recht vernommen hat, forteilt und dann den
Auftrag falsch ausführt, oder gleichwie ein Hund, der anschlägt, sobald
er ein Geräusch hört, bevor er noch zusieht, ob es auch nicht ein Freund
ist. So stürmt die leidenschaftliche Aufwallung, von natürlicher Hitze
und Raschheit getrieben, zur Vergeltung, nachdem sie zwar gehört hat,
aber nicht das Befohlene gehört hat. Verstand oder subjektiver Eindruck
hat einem kundgetan, daß ihm eine Verletzung oder Beleidigung
widerfahren ist; er aber zieht nun gleichsam den Schluß, daß man
dergleichen entgegentreten muß, und sogleich schreitet er zur Abwehr.
Das Gelüsten andererseits stürmt fort zum Genuß, sobald nur
Überlegung oder Empfindung lehrt, daß der Gegenstand Lust verheißt.
Leidenschaftliche Aufwallung also folgt irgendwie der Überlegung, das
Gelüsten nicht: darum ist dieses verwerflicher. Wer den Zorn nicht
bemeistern kann, wird irgendwie von Überlegung beherrscht, der andere
von seinem Begehren und nicht von seiner Überlegung.
Zweitens ist es eher verzeihlich, wenn einer den natürlichen Regungen
nachgibt, oder auch wenn einer von solchen Begierden getrieben wird,
die allen Menschen gemeinsam und sofern sie gemeinsam sind. Nun liegt
Heftigkeit und Unwille mehr in der menschlichen Natur als die Lüste, die
sich auf ein Übermaß und auf das richten was nicht zur Notdurft
gehört. So sagte jener Mensch, um sich zu entschuldigen, daß er seinen
Vater schlage: Er hat seinen Vater auch geschlagen und dieser den
seinigen; und auf seinen kleinen Sohn weisend: Dieser wird wieder mich
schlagen, wenn er ein Mann geworden ist; das ist einmal so in unserem
Hause. Ein anderer mahnte seinen Sohn, als dieser ihn fortschleifte, er
solle ihn nicht weiter als bis zur Tür schleifen; denn er selber habe seinen
Vater auch nur so weit geschleift.
Drittens wächst die Größe des Unrechts mit dem Grade der
Hinterhältigkeit. Wen nun leidenschaftliche Aufwallung treibt, der
verfährt nicht hinterhältig, und ebenso wenig sucht sich die Aufwallung
zu verstecken, sondern geht offen vor; wohl aber gebraucht die Begierde
190
II.Willensbildung
List. Darum heißt Aphrodite: »die ränkesüchtige Tochter Cyperns«, und
an ihrem gestickten Gürtel besingt Homer: »Liebesgeflüster, das auch
des Verständigsten Sinne betörte«. Wenn also der Mangel an
Selbstbeherrschung gegenüber der Begierde als Unrecht schwerer ins
Gewicht fällt und verwerflicher ist als der gleiche Mangel gegenüber der
Aufwallung, so bedeutet sie den Mangel an Herrschaft über sich
schlechthin und ist im eigentlichen Sinne Unsittlichkeit.
Viertens: von niemand der eine Kränkung erfahren hat, gilt es, daß er
den anderen mutwillig verletze. Wer im Zorn handelt, tut es immer auf
Grund einer erfahrenen Kränkung, dagegen wer mutwillig verletzt, auf
den Antrieb böser Lust. Wenn nun dasjenige das größere Unrecht ist,
worüber Unwillen zu empfinden am meisten gerechtfertigt ist, so ist
auch der Mangel an Selbstbeherrschung gegenüber der Begierde das
größere Unrecht. Denn im Zorn liegt kein Antrieb zu mutwilliger
Verletzung.
Was wir damit erwiesen haben ist dies, daß der Mangel an
Selbstbeherrschung, wenn er sich den Lüsten gegenüber zeigt,
schimpflicher ist, als wenn er der Heftigkeit gegenüber hervortritt, und
daß Selbstbeherrschung und das Fehlen derselben sich gerade gegenüber
den Begierden und den sinnlichen Lustempfindungen betätigt. Es gilt
nunmehr, die Unterschiede innerhalb der letzteren aufzuzeigen.
Wie wir gleich im Anfang dargelegt haben, sind sie ihrer Art und Größe
nach teils menschlich und natürlich, teils tierisch brutal, teils Folge von
Entartung oder Erkrankung. Was die ersten anbetrifft, so zeigt sich allein
ihnen gegenüber eine über die Lüste erhabene Gesinnung und die
zügellose Hingebung an dieselben. Darum schreibt man auch den Tieren
weder die eine noch die andere Eigenschaft oder doch nur in
übertragenem Sinne zu; so wenn eine Art von Tieren im allgemeinen
sich vor den anderen durch Wildheit, Üppigkeit und Gefräßigkeit
hervortut. Denn Tiere bilden keine Vorsätze und stellen keine
Überlegungen an; sie geraten nur aus dem regelmäßigen Geleise wie dem
191
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Wahnsinn verfallene Menschen. Tierische Roheit ist ein geringerer Grad
von Bosheit als ein böser Wille, aber allerdings noch mehr zu fürchten.
Es ist doch bei tierischer Roheit das Edelste nicht entartet, wie bei einem
Menschen, sondern es ist gar nicht vorhanden. Ein Vergleich zwischen
tierischer Roheit und bösem Willen ist ganz ähnlich, wie wenn man einen
Vergleichanstellen wollte zwischen einem lebendigen und einem leblosen
Wesen, um zu sehen, welches von beiden das schlimmere ist. Denn
jedesmal ist die Verderbnis desjenigen Wesens minder unheilvoll, das
nicht nach einer Maxime handelt; Maxime aber ist die Vernunft. Nahe
verwandt damit ist es auch, wenn man einen Vergleich zieht zwischen der
Ungerechtigkeit und einem ungerechten Menschen. Jedes von beiden
kann in seiner Weise das Schlimmere sein. Ein schlechter Mensch
vermag zehntausendmal mehr Böses zu tun als ein Tier.
C. Grade der Willensstärke
Von Lust und Unlust, von Begehren und Meiden auf Grund des
Tastsinnes und des Geschmackssinnes, dem Äußerungsgebiete zügelloser
Ausschweifung wie des Erhabenseins über solche Regungen, haben wir
vorher eingehend gehandelt. Man kann sich dabei so verhalten, daß man
demjenigen unterliegt, was den meisten nichts anhat; man kann sich aber
auch da stark erweisen, wo die meisten unterliegen. So ist denn unter
diesen der eine der Lust gegenüber unenthaltsam, der andere enthaltsam,
der Unlust gegenüber der eine weichlich, der andere willensstark. Die
Beschaffenheit der meisten Menschen liegt in der Mitte dazwischen,
allerdings mit größerer Neigung nach der Seite des Schlimmeren hin.
Nun sind unter den Arten der Lust manche ein notwendiges Bedürfnis,
andere nicht: manche sind es nur bis zu einem gewissen Grade, und nicht
mehr wo sie darüber hinausgehen oder darunter bleiben. Ganz ähnlich
verhält es sich auch mit dem Begehren und mit der Unlust. Wer dem was
Lust bereitet im Übermaß nachjagt, nicht aus übermäßiger Begierde,
sondern mit ausdrücklichem Vorsatz, und dabei kein anderes Ziel als nur
die Lust selbst im Auge hat, der ist ein unverbesserlicher Wüstling. Denn
die notwendige Folge ist, daß ein solcher Mensch nicht dazu gelangt
192
II.Willensbildung
Reue zu empfinden, und daß er deshalb unverbesserlich ist. Denn wo
keine Reue, da auch keine Besserung. Den Gegensatz zu ihm bildet der,
der hinter dem Maß zurückbleibt; der die rechte Mitte einhält, ist der
über die Lüste Erhabene, ihm gleicht derjenige, der körperlichen
Schmerz nicht aus Schwachheit, sondern mit überlegtem Entschluß
meidet.
Unter denen, die ihr Verhalten nicht nach Grundsätzen regeln, wird der
eine von der Lust getrieben, der andere von der Scheu vor der aus dem
Begehren entspringenden Unlust. Man sieht, es ist ein Unterschied
zwischen dem Wüstling aus Grundsatz und diesen letzteren. Nun urteilt
jedermann, daß es schlimmer ist verwerflich zu handeln, wenn man von
Begierden gar nicht oder nur in geringem Grade getrieben wird, als wenn
man unter dem Antrieb heftiger Begierden steht, und daß es schlimmer
ist einen anderen zu mißhandeln wenn man gar nicht zornig ist, als wenn
man es im Zorne tut. Denn was würde jener erst tun, wenn er in Zorn
geriete! Mithin ist auch der Wüstling schlimmer als einer der seiner
Begierde unterliegt.
Von den oben bezeichneten Verhaltungsweisen ist also die eine mehr
eine Form der Willensschwäche, die andere bezeichnet den Wüstling. Zu
dem seiner Begierde nicht Mächtigen bildet den Gegensatz der seine
Begierden Beherrschende, zum Willensschwachen der Willensstarke.
Willensstark sein heißt standhalten, Herr seiner Begierde sein heißt
überlegen bleiben. Standhalten aber ist etwas ganz anderes als überlegen
sein, wie nicht unterliegen etwas anderes ist als den Sieg davontragen.
Darum ist es ein höheres Ziel, Herr seiner Begierden zu sein, als ihnen
bloß Widerstand zu leisten.
Wer da sich schwach zeigt, wo die meisten widerstehen und sich kraftvoll
bewähren, der ist weichlich und entnervt, denn auch Mangel an Nerv ist
eine Art der Verweichlichung. Wer sein Gewand auf dem Boden
schleppen läßt bloß weil er für die Beschwerde es aufzunehmen zu
bequem ist, und wer sich geberdet wie ein Leidender, der hält sich nicht
193
II.Teil. Das sittliche Subjekt
für elend, und ist doch einem Elenden ganz ähnlich. Mit der Herrschaft
über die Begierden und der Dienstbarkeit unter ihnen ist es ebenso.
Denn wenn einer starken und übergroßen Reizungen in Lust oder
Unlust unterliegt, so ist es kein Wunder, und geschieht es trotz seines
Widerstrebens, so verdient es Verzeihung. Beispiele sind Philoktet beim
Theodektes, der unter den Folgen eines Schlangenbisses leidet, oder
Kerkyon in der »Alope« des Karkinos, oder auch diejenigen, die sich das
Lachen verbeißen möchten und auf einmal in schallendes Gelächter
ausbrechen, wie es dem Xenophantos begegnete. Ganz anders wenn
einer da wo die meisten zu widerstehen vermögen unterliegt und nicht
standzuhalten vermag, nicht weil es so in der besonderen Natur seines
Geschlechtes liegt, oder infolge einer Krankheit, wie bei den Königen
der Skythen die Verweichlichung ihrem ganzen Geschlechte eignet, oder
wie das weibliche Geschlecht gegen das männliche zurücksteht. Auch der
immer nur auf Scherze Bedachte macht den Eindruck eines
ausgelassenen Menschen, er ist aber bloß ein willensschwacher Mensch.
Denn das Scherzen ist eine Erholung so weit als es ein Ausruhen
bedeutet, zu denen aber die es bis zur Übertreibung lieben, gehört der,
der immer nur Spaß treibt.
Mangel an Herrschaft über die Begierde kann ungestümes
Drauflosgehen, kann aber auch einfache Schwäche sein. Manche
überlegen erst, aber die Leidenschaft gestattet ihnen nicht, ihrem
Entschluß treu zu bleiben; andere lassen sich von ihrer Leidenschaft
treiben, weil sie gar nicht zum Überlegen gekommen sind. Denn manche
sind in der Lage desjenigen, der dem Kitzel entgeht, weil er den Kitzel
vorweggenommen hat. Weil sie zum voraus wahrgenommen, zum voraus
sich umgesehen und sich und ihre Überlegung wach gehalten haben,
unterliegen sie dem erregten Gefühle nicht, ebensowenig dem
angenehmen wie dem schmerzlichen. Am meisten sind es die Leute von
heftiger und hitziger Gemütsart, die in ungestümer Hingerissenheit die
Herrschaft über sich verlieren. Die einen lassen sich wegen des schnellen
Aufflammens, die anderen wegen der Heftigkeit ihrer Gefühle nicht Zeit
194
II.Willensbildung
zum Überlegen, weil sie immer geneigt sind, sich den empfangenen
Eindrücken hinzugeben.
D.
Böser Wille und schwacher Wille
Wir haben oben gesehen, daß ein zügelloser Mensch Reue zu empfinden
nicht geeignet ist; denn er beharrt bei seinem Grundsatz. Dagegen ist der
von seinen Begierden fortgerissene immer der Reue zugänglich. Daher
verhält es sich nicht wirklich so, wie wir oben bei der Erwägung der
Schwierigkeiten angedeutet haben; sondern der eine kann sich bessern,
der andere nicht. Die Verderbtheit des Willens macht den Eindruck einer
Krankheit wie Wassersucht oder Schwindsucht, der Mangel an
Selbstbeherrschung den von Krämpfen. Jene ist ein chronisches, dieser
ein akutes Übel. Mangel an Selbstbeherrschung und böser Wille sind
zwei völlig verschiedene Gattungen. Von seiner Bosheit hat man kein
Bewußtsein, aber wohl von seinem Mangel an Selbstbeherrschung. Von
diesen letzteren, den Leuten ohne Selbstbeherrschung, stehen diejenigen
die ganz außer sich geraten höher als diejenigen die erst überlegen und
doch nicht ihrer Überlegung gemäß handeln; denn die Erregung der sie
unterliegen ist von geringerer Stärke, und sie erliegen nicht wie die
anderen ohne zur Überlegung gekommen zu sein. Der Mensch ohne
Selbstbeherrschung ist ganz ähnlich solchen die schnell trunken werden,
schon von einem geringen Maß Wein und von einem geringeren als die
meisten anderen. Augenscheinlich also, daß Mangel an
Selbstbeherrschung nicht böser Wille ist; aber allerdings, irgendwie ist er
doch mit ihm verwandt. Der eine handelt wider sein grundsätzliches
Vornehmen, der andere seinem Grundsatz gemäß; und doch, im
wirklichen Handeln kommt beides auf das gleiche hinaus. Man wird an
den Ausspruch des Demodokos über die Bewohner von Milet erinnert:
»Die Einwohner von Milet sind nicht unverständig; aber was sie tun sieht
gerade so aus, wie das, was die Unverständigen tun.« Menschen, die sich
nicht zu beherrschen wissen, sind nicht von Gesinnung ungerecht, aber
ihre Handlungen sind ungerecht. Der eine ist von der Art, daß er den
übermäßigen, den der rechten Vernunft widersprechenden sinnlichen
195
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Lüsten nicht aus Grundsatz nachjagt; der andere tut es aus Grundsatz,
weil es in seiner Art liegt diesen Lüsten nachzujagen. Jenen kann man
eines Besseren belehren, diesen nicht. Denn sittliche Gesinnung hält das
Prinzip aufrecht, unsittliche Gesinnung stürzt es um; im Handeln aber
bildet der Zweck das Prinzip, wie in der Mathematik die
Voraussetzungen. Daher gibt es so wenig dort wie hier eine theoretische
Begründung für die Prinzipien; sondern innere Tüchtigkeit, entstamme
sie nun dem natürlichen Temperament oder der Gewöhnung, hat zur
Folge, daß man über die Prinzipien richtig denkt. Wer von Charakter so
beschaffen ist, der ist über niedere Begierden erhaben; den Gegensatz zu
ihm bildet der grundsätzlich seinen Lüsten Nachlebende. Es kommt vor,
daß einer infolge leidenschaftlicher Erregung von der richtigen Einsicht
abzufallen geneigt ist; ihn überwältigt die leidenschaftliche Erregung so
weit, daß sein Handeln der rechten Einsicht widerspricht, aber doch
nicht so weit, daß es bei ihm zur Charaktereigenschaft würde und er sich
zum Grundsatz machte, solchen Lüsten rücksichtslos nachzujagen.
Diesem geschieht es wohl, daß er sich vergißt; aber er steht immerhin
höher als der grundsätzlich Zügellose, und er ist nicht ohne weiteres ein
Mensch von schlechtem Charakter. Denn bei alledem bleibt das
Wertvol ste, das Prinzip, gewahrt. Im Gegensatze zu ihm steht der
andere, der an dem Prinzip festhält und sich auch durch die
leidenschaftliche Erregung nicht darin erschüttern läßt. Man ersieht
daraus, daß die letztere Gesinnung die sittliche, die andere demgegenüber
die niedere ist.
E.
Wahre und falsche Willensstärke
Wie nun? Bedeutet Selbstbeherschung, daß man an jeder beliebigen
Ansicht und jedem beliebigen Grundsatz, oder daß man an dem
richtigen festhält? Und bedeutet Mangel an Selbstbeherrschung, daß man
von irgendeinem beliebigen Grundsatz und einer beliebigen Ansicht
abfäl t, oder von einer Ansicht, die nicht falsch, und von einem Vorsatz,
der vernünftig ist? eine Frage, die wir schon oben aufgeworfen haben.
Oder sollte es sich vielmehr so verhalten, daß der eine nur gelegentlich
196
II.Willensbildung
auf einer beliebigen, im wesentlichen aber auf der wahren Ansicht und
dem richtigen Grundsatz verharrt, und der andere nicht? Die Sache liegt
so: wenn jemand dieses Bestimmte um dieses bestimmten Zweckes
willen sich vorsetzt oder erstrebt, so erstrebt er und setzt er sich
eigentlich dieses letztere vor, und jenes nur abgeleiteterweise.
»Eigentlich«, damit meinen wir als solches und an und für sich. So kann
es geschehen, daß der eine einer beliebigen Meinung treu bleibt, der
andere einer beliebigen abtrünnig wird, während es sich in der Tat um
Treue oder Untreue gegen die richtige Meinung handelt.
Dagegen gibt es Menschen, die stets bei ihrer Meinung bleiben; man
nennt sie starrköpfig. Sie sind schwer zu belehren und lassen sich nicht
umstimmen; sie haben eine gewisse Verwandtschaft mit dem
Willensstarken, etwa wie ein Verschwender sie hat mit dem in
Geldsachen vornehm Denkenden und der Verwegene mit dem Kühnen;
im Grunde sind sie doch in vielen Stücken ganz verschieden geartet.
Denn jener, der Willensstarke, wechselt seine Haltung zwar nicht infolge
leidenschaftlicher Erregung und Begierde, aber er läßt sich unter
Umständen wohl umstimmen; dem anderen, dem von seiner Begierde
Beherrschten, haben Gründe nichts an: die Mehrzahl ist den Begierden
zugänglich und wird von ihren Lüsten getrieben. Starrköpfig sind die
Eigenwilligen, die Unbelehrbaren und Ungebildeten, und zwar die
Eigenwilligen unter der Macht von Lust und Unlust. Sie freuen sich ihres
Sieges, wenn man sie nicht umzustimmen vermag, und empfinden es
schmerzlich, wenn es ihrer Ansicht ergeht wie einem Volksbeschluß, der
sich als null und nichtig erweist. Und so haben sie größere Ähnlichkeit
mit dem, der sich nicht zu beherrschen vermag, als mit dem der seiner
Herr bleibt. Dagegen kommt es auch vor, daß jemand an seinen
Ansichten nicht festhält und doch nicht aus Mangel an
Selbstbeherrschung. Das ist der Fall des Neoptolemos in Sophokles′
»Philoktet«. Gewiß war das Motiv weshalb er nicht beharrte, seine
Neigung, aber es war eine Neigung zum Edlen. Denn ihm galt es als
etwas Edles, bei der Wahrheit zu bleiben, und Odysseus hatte ihn
überredet die Unwahrheit zu sagen. Nicht immer also ist wer unter dem
197
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Antrieb der Neigung handelt, deshalb zügellos oder niedrig gesinnt oder
willensschwach, sondern nur dann wenn die Neigung, durch die er sich
bestimmen läßt, eine verwerfliche ist.
Nun gibt es andererseits auch Charaktere, die an den das leibliche Leben
betreffenden Dingen geringeres Interesse nehmen als geboten wäre, und
die sich Infolgedessen den Anforderungen der Vernunft nicht fügen.
Zwischen diesen und denen, die sich nicht in ihrer Gewalt haben,
bezeichnet der, der sich zu beherrschen weiß, die rechte Mitte. Wenn der
Unenthaltsame sich nicht an die vernünftige Vorschrift hält, so geschieht
es infolge eines zu starken, bei jenen geschieht es infolge eines zu
schwachen Triebes; der Enthaltsame dagegen hält an ihr fest und läßt
sich durch keines von beiden davon abbringen. Bedeutet nun
Enthaltsamkeit eine sittliche Eigenschaft, so folgt notwendig, daß die ihr
entgegengesetzten Gesinnungen beide zu verwerfen sind, und in der Tat,
so stellen sie sich dar. Aber weil die eine von beiden bei wenigen
Menschen und in wenigen Fällen zur Erscheinung kommt, so macht es
den Eindruck, als bilde, wie allein die Erhabenheit über die Lüste der
zügellosen Hingebung an die Lüste gegenübersteht, ebenso auch die
Enthaltsamkeit allein den Gegensatz zur Unenthaltsamkeit.
Wie es nun auch sonst bei vielen Ausdrücken der Fall ist, daß sie
verwandt werden, um einen bloß ähnlichen Begriff zu bezeichnen, so hat
sich hier der Sprachgebrauch herausgebildet, daß man im Sinne solcher
Ähnlichkeit von Selbstbeherrschung auch bei dem spricht, der über die
Lüste erhaben ist. Der Enthaltsame nämlich hat gerade so wie der über
die Lüste Erhabene die Eigenschaft, nichts unter dem Antrieb sinnlicher
Lüste wider das Vernunftgebot zu tun; aber der eine ist niederen
Begierden noch zugänglich, den anderen fechten sie gar nicht mehr an;
der eine ist so geartet, daß er zu einem Genüsse der wider das
Vernunftgebot wäre gar keinen Trieb mehr verspürt, der andere so, daß
er für solchen Trieb wohl empfänglich ist, sich aber nicht von ihm
bestimmen läßt. So besteht eine Ähnlichkeit ja gewiß auch zwischen
dem, dem es an Selbstbeherrschung fehlt, und dem Wüstling; aber sie
198
II.Willensbildung
sind doch von Wesen verschieden. Beide sind den sinnlichen Lüsten
ergeben; aber der eine, weil er es grundsätzlich für das Rechte hält, der
andere ohne solche grundsätzliche Gesinnung.
Die Möglichkeit ferner, daß bei einem und demselben Menschen
Einsicht mit Mangel an Selbstbeherrschung verbunden sei, ist
ausgeschlossen; denn wie wir oben dargelegt haben, der Mann von
Einsicht ist auch der Mann von sittlichem Charakter. Einsichtig ist man
außerdem nicht bloß durch das Wissen, das man besitzt, sondern durch
die Fähigkeit, das Wissen auch im Handeln zu betätigen; wem es aber an
Selbstbeherrschung fehlt, der ist zu solcher Betätigung im Handeln nicht
geschickt. Dagegen steht nichts im Wege, daß ein Mann, dem bloß große
Gewandtheit eignet, Mangel an Selbstbeherrschung zeige. Deshalb kann
es wohl geschehen, daß haltlose Menschen doch den Eindruck von
einsichtigen Menschen machen, weil die Gewandtheit sich in der Weise,
die wir an früherer Stelle erörtert haben, von der Einsicht unterscheidet,
und zwar was das verständige Urteil anbetrifft ihr nahe steht, was aber
den im Handeln befolgten Grundsatz anbetrifft von ihr verschieden ist.
Mithin verhält sich wer sich nicht beherrscht nicht wie ein Wissender
und ruhig Erwägender, sondern wie ein Schlafender oder Betrunkener.
Er handelt mit Willen, in gewisser Weise auch mit Wissen um das was er
tut, und um den Zweck, zu dem er es tut, und dennoch ist er kein
schlechter Mensch, denn seine grundsätzliche Gesinnung ist anständig
und ehrbar, und so ist er nur in halbschlechter Verfassung. Auch ein
ungerechter Mensch ist er nicht; denn er will keinem übel. Es gibt
darunter solche, die an wohlüberlegten Entschließungen nicht
festzuhalten vermögen, während andere Leute von heftigem
Temperament überhaupt nicht zu einer Überlegung gelangen. So gleicht
denn ein Mensch ohne Selbstbeherrschung einem Staatswesen, das lauter
Beschlüsse faßt wie es sich gebührt und vortreffliche Gesetze besitzt,
aber sie bloß nicht in Anwendung bringt, nach des Anaxandrides
spöttischer Bemerkung:
So wollt′s die Stadt, die auf Gesetze doch nichts gibt.
199
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Ein schlechter Mensch gleicht dagegen einem Staatswesen, das zwar die
Gesetze in Anwendung bringt; es sind aber schlechte Gesetze.
Selbstbeherrschung und Mangel daran kommt zur Erscheinung in dem,
was über die Gesinnungsweise der Menge hinausragt. Der eine
entwickelt größere, der andere geringere Festigkeit, als die Masse
aufzubringen vermag. Leichter zu bessern ist der Mangel an
Selbstbeherrschung bei Menschen von heftiger Gemütsart, als bei denen,
die sich die Sache zwar überlegen, aber nachher an ihren
Entschließungen nicht festhalten, leichter auch bei denen, die infolge
übler Gewöhnung als bei denen die infolge natürlicher Anlage an diesem
Fehler leiden. Denn es ist immer noch leichter die Gewöhnung
umzubilden als die Naturanlage; ist doch auch der Grund, weshalb die
Gewöhnung schwer zu ändern ist, eben der, daß sie zur zweiten Natur
geworden ist. So sagt auch Euenos:
Freund, langdauernder Übung bedarf′s, so sag′ ich; sie wird dann
Sich als zweite Natur der Menschen schließlich erweisen.
Damit hätten wir denn die Frage nach dem Wesen der
Selbstbeherrschung und der Dienstbarkeit unter der Begierde, der
Willensstarke und der Willensschwache, und nach dem gegenseitigen
Verhältnis dieser Charaktereigenschaften beantwortet.
III. Gefühlsbildung
Wer den Menschen im Zusammenhange des staatlichen Lebens
betrachtet, muß die Bedeutung der Lust-und Unlustgefühle zu ermessen
verstehen. Denn seine Aufgabe ist es, den Zweck in großen Zügen
festzustellen, im Hinblick auf welchen man jegliches einzelne als ein
Übel oder als ein Gut ohne weiteres bezeichnet. Aber auch sonst gehört
es zu den notwendigen Aufgaben, darüber ins Klare zu kommen. Denn
wir haben das sittlich Gute und das sittlich Schlechte als ein Verhalten zu
Lust und Unlust gekennzeichnet, und die meisten Menschen sehen die
Glückseligkeit als mit Lustgefühlen eng verbunden an. Darum ist auch
200
III.Gefühlsbildung
der Ausdruck für den Glückseligen (makarios) abgeleitet von der
Lustempfindung (chairein).
1.
Kritik herrschender Ansichten
Nun sind manche der Meinung, keine Art von Lustgefühl sei ein Gut; sie
sei es weder an sich noch unter besonderen Umständen; denn ein Gut
sein und Quelle der Lust sein sei nicht dasselbe. Andere meinen, es gebe
zwar Lustgefühle die schätzbar seien; die meisten aber seien nichts wert.
Eine dritte Ansicht kommt dazu, wonach, mögen auch al e Lustgefühle
etwas Gutes sein, die Lust gleichwohl unmöglich das höchste Gut sein
kann.
Den Satz, daß die Lust überhaupt nicht ein Gut sein könne, beweist man
damit, daß alle Lust kein Sein und Bestehen hat, sondern ein bloßes
Werden ist, ein Vorgang in der Empfindung, der zu einem naturgemäßen
Zustand hinführt; kein bloßes Werden aber gehört derselben Gattung an,
wie der Zweck, zu dem es führt, ebensowenig wie das Bauen und das
Gebäude derselben Gattung angehöre. Zweitens, ein hochgesinnter
Mann meidet die Lustempfindungen. Drittens, ein Mann von Einsicht
strebt nach Freiheit von Unlust, nicht nach Lust. Viertens, Lustgefühle
behindern das Denken, und das umsomehr, je intensiver das Gefühl ist;
so beim Geschlechtsgenuß, wobei niemand seines Gedankens mächtig
sei. Fünftens, es gibt keine Kunst des Lustgefühls, während doch alles
was wirklich ein Gut ist durch Kunst erzeugt wird. Sechstens, Kinder
und Tiere jagen der Lust nach.
Der Beweis aber für die Ansicht, wonach nicht alle Lust wertvoll ist, wird
darin gefunden, daß es auch verwerfliche und schimpfliche Lustgefühle
gibt, die obendrein noch verderblich sind; denn manches was Lust
bereitet ist geradezu gesundheitswidrig.
201
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Die Ansicht endlich, wonach die Lust nicht das höchste Gut ist, wird
dadurch bewiesen, daß sie nicht der Zweck, sondern ein bloßes Werden,
ein Vorgang sei. Das etwa ist es was man vorzubringen weiß.
Indessen, daß die Lust kein Gut oder daß sie nicht das höchste Gut sei,
wird durch die vorgebrachten Gründe nicht erwiesen. Das wird durch
folgende Überlegungen klar werden. Zunächst, man spricht vom Guten
im doppelten Sinne. Es ist etwas gut schlechthin oder es ist für jemand
gut. Der gleiche Unterschied wird sich darum auch wohl bei den inneren
Anlagen und den Verhaltungsweisen wiederfinden, und infolgedessen
auch bei den inneren Regungen und Vorgängen. Diejenigen von ihnen,
die sich als unwert darstellen, werden teils unwert an sich und ohne
weiteres sein, während sie deshalb doch nicht wertlos für einen
bestimmten einzelnen zu sein brauchen, sondern für diesen
begehrenswert sein können; teils werden sie auch nicht einmal für das
bestimmte Individuum, sondern höchstens im Augenblick und für kurze
Zeit begehrenswert sein, aber nicht begehrenswert ohne weiteres; teils
sind sie gar keine wirklichen, sondern nur scheinbare Lustgefühle, sofern
sie von Unlust begleitet sind oder auch nur zum Zweck der Heilung
dienen, wie bei den Kranken.
Zweitens muß man das Gute als Tätigkeit und als Zustand
auseinanderhalten. So sind diejenigen Vorgänge die den naturgemäßen
Zustand herzustellen dienen, beiläufig auch Quellen der Lust, und es
liegt solche Wirksamkeit schon in den Begierden des Teils an uns, der
unverkümmerte Beschaffenheit und Naturanlage ist. So gibt es
Lustgefühle, wo keinerlei Unlust und Begierde sie bedingt, wie die
Tätigkeit des Denkens, wo kein Bedürfnis der Natur der Antrieb ist. Ein
Beweis dafür, daß es Lustgefühle von nur begleitender Art gibt, liegt in
der Tatsache, daß die Menschen nicht an derselben Lustquelle ihre
Freude haben, während ihr natürliches Bedürfnis seine Befriedigung
erlangt und nachdem es seine Befriedigung gefunden hat. Ist die
Befriedigung erfolgt, so erfreuen sie sich an solchem was schlechthin
Lust bereitet: soll sie erst erfolgen, so erregt ihnen auch solches
202
III.Gefühlsbildung
Lustgefühle, was geradezu entgegengesetzter Art ist, so das Scharfe und
das Bittere, was doch keineswegs von Natur oder schlechthin Lust
bereitet. Sie sind denn auch nicht Lustgefühle schlechthin. Denn der
Unterschied, der zwischen den Lust bereitenden Gegenständen herrscht,
findet sich ebenso wieder in den Lustgefühlen, die von ihnen stammen.
Drittens, es ist nicht notwendig, daß es ein anderes gebe, was wertvoller
wäre als das Lustgefühl, so wie nach der Ansicht mancher das Endziel
des Prozesses dem Prozesse selbst gegenüber das Wertvollere sein soll.
Denn es sind gar nicht alle Lustempfindungen ein bloßes Werden ohne
Sein oder von solchem Werden begleitet, sondern sie sind Tätigkeiten
und bilden selbst das Endziel; sie ergeben sich auch nicht aus einem
Werden, sondern aus einer Tätigkeit; das Endziel ist nicht bei allen von
ihnen selbst verschieden, sondern das gilt nur von denen, die ihre
Bedeutung in der Wiederherstellung des normalen Zustandes haben.
Darum ist es auch nicht zutreffend, wenn man sagt, das Lustgefühl sei
ein von bewußter Empfindung begleiteter Prozeß; man sollte es vielmehr
bezeichnen als die Betätigung der naturgemäßen Verfassung, und statt
»von bewußter Empfindung begleitet« sollte man sagen »ungehemmt«.
Man hält sie für einen Werdevorgang gerade weil sie im eigentlichen
Sinne ein Gut ist; denn man meint, Tätigkeit sei ein Werdevorgang; in
Wahrheit ist sie etwas davon Verschiedenes.
Wenn man aber die Lustempfindung als etwas Niederes deshalb
bezeichnet, weil manches was Lust bereitet eine gesundheitswidrige
Wirkung übt, so ist das geradeso, wie wenn man das was gesund ist
deshalb als schlecht bezeichnen wollte, weil es für den Gelderwerb
hinderlich ist. In solcher einzelnen Beziehung mag beides schlecht sein,
aber deshalb ist es noch nicht an sich schlecht; schädigt doch auch das
Studieren zuweilen die Gesundheit. Auch wird weder das Nachdenken
noch sonst irgendein geistiger Zustand durch die Lustempfindung
gehindert, die sie begleitet, sondern allein durch solche, die anderswoher
kommt. Denn die Lust, die das Studieren und das Lernen gewährt,
fördert vielmehr das Studieren und Lernen.
203
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Wenn es weiter heißt, keine Art von Lustempfindung sei das Erzeugnis
einer Kunst, so ist das an sich eine ganz zutreffende Bemerkung, denn
eine Kunst bedeutet auch sonst nicht schon tätige Wirksamkeit, sondern
nur das Vermögen zu solcher Tätigkeit. Indessen darf man doch wohl
die Kunst der Wohlgerüche und die Kochkunst als solche anführen, die
der Lustempfindung dienen.
Daß endlich ein über die Lüste erhabener Sinn sie meidet, der
Einsichtige bloß ein von Unlust freies Leben anstrebt, Kinder und Tiere
aber der Lust nachlaufen, für alle diese erhobenen Bedenken gilt dieselbe
Lösung. Wir haben bemerkt, in welchem Sinne alle Arten der Lustgut
schlechthin, in welchem Sinne sie es nicht sind; Kinder und Tiere nun
laufen den letzteren nach, der Einsichtige will ihnen gegenüber nur
Freiheit von Unlust. Es handelt sich dabei um die Arten der Lust, die mit
Begehren und Unlust verbunden sind, um die sinnlichen Lüste, denn
diese tragen solchen Charakter, und um das Übermaß derselben, um das
wodurch ein ausschweifender Mensch ausschweifend ist. Diese sind es,
die ein hoher Sinn meidet, während es Lustgefühle ganz wohl auch für
den Hochgesinnten gibt.
2.
Die Gefühle und die Tätigkeit
Von der Unlust ist es jedenfalls allgemein anerkannt, daß sie ein Übel
und daß sie zu meiden ist. Sie ist teils ein Übel schlechthin, oder sie
bedeutet für irgend jemand irgendwie ein Hindernis. Was nun dem was
man meiden soll, sofern es zu meiden und sofern es ein Übel ist,
entgegengesetzt ist, das ist ein Gutes; also muß Lustempfindung
notwendig etwas Gutes sein. Was Speusipp als Erwiderung vorbringt,
daß wie das Größere zugleich dem Kleineren und dem Gleichen, so die
Lust beiden, der Unlust und der Freiheit von Unlust gegenüberstehe, das
trifft nicht die Sache. Denn er selber wird nicht behaupten wollen, daß
das Lustgefühl eigentlich ein Übel sei.
204
2.Die Gefühle und die Tätigkeit
Nichts hindert aber auch die Annahme, daß das höchste Gut selbst eine
Art von Lustgefühl sei, wenn es gleich manche Lustgefühle von niederer
Art gibt ebenso wie auch eine Art von wissenschaftlicher Erkenntnis das
höchste Gut sein könnte, wenn manche Erkenntnisse von schlimmer Art
wären. Vielmehr ergibt sich geradezu mit Notwendigkeit, daß, wenn es
doch für jede Art von geistigen Tätigkeitsrichtungen Betätigungen ohne
Hemmung gibt, mag nun die Betätigung aller insgesamt oder die einer
einzelnen von ihnen die Glückseligkeit ausmachen, diese Betätigung, falls
sie frei von Hemmung ist, das Begehrenswerteste ist. Das Gefühl solcher
ungehemmten Tätigkeit aber ist das Lustgefühl. Damit wäre denn also
eine Art des Lustgefühls das höchste Gut, ungeachtet die meisten Arten
der Lust etwas Niedriges, und wenn man will etwas schlechthin
Niedriges sind.
Darum ist es allgemeine Überzeugung, daß das glückselige Leben ein
Zustand der Freude sei, und darum bringt man den Zustand der Freude
in engste Verbindung mit der Glückseligkeit, und das mit gutem Grunde.
Denn keine Tätigkeit ist vollkommen, wenn sie gehemmt ist; die
Glückseligkeit aber trägt den Charakter des Vollkommenen. Darum
bedarf der Glückselige auch der leiblichen wie der äußeren Güter und
des äußeren Glückszustandes, um in diesen Beziehungen nicht gehemmt
zu sein. Wer aber behauptet, ein Mensch auf der Folter oder inmitten
schwerer Schicksalsschläge sei glückselig, wenn er nur ein tüchtiger
Mensch sei, redet mit Willen oder wider Willen sinnloses Zeug.
Weil nun die Glückseligkeit auch der äußeren Glückslage bedarf, so
halten manche Äußere Glückslage mit der Glückseligkeit für dasselbe.
Das ist sie nun doch nicht. Ist sie übermäßig groß, so kann sie geradezu
ein Hindernis bilden, und vielleicht ist es dann auch nicht mehr
gerechtfertigt sie ein Glück zu nennen; denn nur in seiner Bedeutung für
die Glückseligkeit liegt das entscheidende Merkmal des Glücks.
Wenn ferner alles, Tier und Mensch, die Lust begehrt, so ist das eine Art
von Beweis, daß die Lust in gewissem Sinne das Beste ist:
205
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Nicht wird völlig zunichte das Wort, das im Munde der vielen Massen
lebt
Da aber nicht für alle dieselbe Naturbeschaffenheit noch dieselbe
geistige Haltung die beste ist oder allen als die beste erscheint, so
begehren zwar nicht alle dieselbe Lust, aber Lustbegehren alle. Vielleicht
suchen sie nicht die Lust, die sie zu suchen meinen, noch die, die sie zu
suchen bekennen würden, und doch suchen sie alle dieselbe Lust. Denn
alle Wesen haben von Natur etwas Göttliches. Wenn die sinnlichen
Lustempfindungen den Namen der Lust als ihr besonderes Eigentum
bekommen haben, so ist der Grund der, daß die Menschen so häufig
ihnen zusteuern und alle an ihnen teilhaben. Weil sie mithin die einzigen
sind, die die Menschen kennen, halten sie sie für die einzigen, die
existieren.
Offenbar folgt aber auch das, daß wenn Lustgefühl und Tätigkeit kein
Gut ist, das Leben der Glückseligen nicht ein Zustand der Freude sein
könnte. Denn wozu bedürfte er ihrer, wenn sie doch kein Gut ist, und es
möglich ist, daß er geradezu im Zustand des Schmerzes lebte? Gilt es
von der Freude, daß sie weder ein Übel noch ein Gut ist, so gilt es auch
vom Schmerz. Warum sollte er ihn also meiden? Es wäre mithin das
Leben des Edelgesinnten gegenüber dem des Niedriggesinnten auch
nicht das an Freuden reichere, wenn nicht auch seine Tätigkeiten die
beglückenderen wären.
3.
Edle und niedere Gefühle
Wenn man nun behauptet, daß es gewiß Lustgefühle gibt, die in hohem
Grade begehrenswert sind, wie etwa die edlen, dagegen nicht die
sinnlichen, nicht die mit denen sich der Ausschweifende befaßt, so hat
man damit die Aufgabe, den Wert der sinnlichen Genüsse genauer zu
untersuchen. Warum sind eigentlich die zu diesen Genüssen im
Gegensatz stehenden Unlustgefühle dann etwas Schlechtes? Den
Gegensatz zum Schlechten bildet doch das Gute. Oder sind die für das
206
3.Edle und niedere Gefühle
Leben nötigen Lustgefühle schon deshalb etwas Gutes, weil auch das
was nichts Schlechtes ist, etwas Gutes ist? oder sind sie nur bis zu einer
gewissen Grenze etwas Gutes? Denn bei den Beschaffenheiten und auch
kein Übermaß des Lustgefühls; wo aber jenes Übertreiben möglich ist,
Prozessen, bei denen es kein Hinausgehen über das Rechte gibt, gibt es
da ist es auch für das Lustgefühl möglich. Nun gibt es bei dem was dem
Körper gut ist ein Übermaß, und die niedrige Gesinnung besteht gerade
darin, daß man dieses Übermaß und nicht bloß das Notwendige begehrt.
Denn an Speise, Trank und Geschlechtsgenuß haben irgendwie alle ihre
Lust, nur nicht alle im rechten Maß. Das Entgegengesetzte gilt vom
Schmerz. Der niedrig Gesinnte meidet nicht das Übermaß, sondern den
Schmerz überhaupt. Denn nicht zum Übermaß der Lust bildet der
Schmerz den Gegensatz, es sei denn für den, der eben diesem Übermaß
nachjagt.
Es ist aber nicht bloß geboten die Wahrheit hinzustellen, sondern auch
den Grund des Irrtums aufzuzeigen. Denn das trägt dazu bei,
Überzeugung zu bewirken. Wenn es verständlich gemacht wird, auf
welchem Wege das was nicht wahr ist den Schein der Wahrheit erlangt,
so erreicht man dadurch eher die Überzeugung von der Wahrheit. Wir
müssen deshalb die Gründe angeben, weswegen die sinnlichen
Lustgefühle sich als die begehrenswerteren darstellen.
Der erste Grund ist der, daß sie die Unlust austreiben. Wird man von
Unlust im Übermaß heimgesucht, so sucht man Lustgefühle im
Übermaß und sinnliche Lust überhaupt, weil man in ihr ein Heilmittel
findet. Heilmittel nun müssen kräftig sein, und deshalb begehrt man sie,
weil sie ihrem Gegenteil das Gleichgewicht zu halten scheinen. Dies sind
die beiden Gründe, weshalb die Lust wie bemerkt als etwas nicht Edles
erscheint, erstens weil manche Lustempfindungen Auswirkungen einer
niedrig gearteten Natur sind, seien sie nun angeboren, wie bei den
Tieren, oder angenommen, wie bei niedrig gesinnten Menschen; zweitens
weil andere als Heilmittel dienen, also auf einen Mangel hindeuten, und
weil in rechter Verfassung sich befinden besser ist als in die rechte
207
II.Teil. Das sittliche Subjekt
Verfassung erst gelangen; ferner weil manche Lustempfindungen sich
einstellen, indem wir zu einem befriedigenden Zustand zurückkehren,
also wertvoll nur sind unter besonderen Umständen. Es sind ferner
Menschen, die sich an anderen Arten der Lustempfindung nicht zu
erfreuen vermögen, die ihnen nachjagen, weil sie besonders intensiv sind.
So gibt es Menschen, die sich ausdrücklich ein Gefühl von Durst nach
Genüssen zu verschaffen suchen. Ist solches Gefühl unschädlich, so ist
dabei nichts Tadelnswertes; aber verwerflich ist es, wenn es schädlich
wirkt. Solche Leute kennen nichts anderes, was ihnen Freude macht, und
den meisten ist dem Gesetz der Natur gemäß ein solcher Zustand
schmerzlich, wo sie weder Lust noch Unlust empfinden. Denn was lebt
ist immer in Arbeit; behaupten doch die Biologen, daß schon das bloße
Sehen und Hören Mühe bereitet, nur daß wir wie sie meinen daran
gewöhnt sind. Ähnlich geht es in der Jugend zu, wo der Mensch infolge
des Wachstums wie im Rausche sich befindet, und jung zu sein ist an sich
schon eine Quelle der Freude. Dagegen bedürfen heftige Naturen
beständig eines Heilmittels. Ihr Leib ist infolge ihres Temperaments
unausgesetzt im Zustande der Reizung und beständig in übergroßer
Erregung. Ein Lustgefühl nun verdrängt den Schmerz, ein dem Schmerz
entgegengesetzes, aber auch jedes andere, wenn es nur stark genug ist;
infolgedessen greifen die Menschen zu Ausschweifungen und nehmen
ein niedriges Wesen an.
Lustgefühle ohne vorangegangenen Schmerz lassen ein Übermaß nicht
zu; sie gehören zu dem, was von Natur und nicht bloß unter besonderen
Bedingungen Lust bereitet. Unter dem was nur unter besonderen
Bedingungen Lust bereitet verstehe ich das was als Heilmittel gegen die
Unlust dient. Dergleichen gilt als Quelle von Lust, weil dadurch unter
Mitwirkung dessen was am Organismus gesund geblieben ist die Heilung
eintritt. Von Natur eine Quelle der Lust ist dagegen, was eine Tätigkeit
einer solchen gesunden Naturanlage hervorruft.
Es ist aber nicht immer eins und dasselbe, was uns Freude bereitet; denn
unsere Natur ist nicht einfach, und es ist noch ein zweites in uns
208
3.Edle und niedere Gefühle
vorhanden, was der Grund unserer Vergänglichkeit ist. Ist also das eine
Element in uns tätig, so läuft es wider die Richtung des anderen
Elements; sind sie aber beide im Gleichgewicht, so gewährt das Ergebnis
weder Lust noch Unlust. Wäre dagegen die Natur eines Wesens einfach,
so würde diesem eine und dieselbe Betätigung ewig die seligste sein.
Darum besteht Gottes Seligkeit ewig in einer einzigen und einfachen
Freude. Denn es gibt eine Betätigung nicht nur in der Bewegung,
sondern auch in der Freiheit von Bewegung, und die Seligkeit liegt mehr
in der Ruhe als in der Bewegung. Veränderung sagt der Dichter erfreut
mehr als al es; das beruht auf einem Fehler in unserer Anlage. Wie ein
schlechter Mensch die Veränderung liebt, so liebt sie auch die
Naturanlage, die der Veränderung bedarf; denn sie ist nicht einfach und
auch nicht, wie sie sein soll. / Wir schließen damit unsere Ausführungen
über Selbstbeherrschung und Mangel derselben, über Lust und Unlust.
Was jedes derselben ist, in welchem Sinne das eine darunter ein Gutes,
das andere ein Schlechtes ist, haben wir dargelegt. Im folgenden bleibt
uns noch über die Gemeinschaften der Menschen zu handeln.
209
III. Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
1.
Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft
An das bisher Ausgeführte wird sich passend die Betrachtung der
menschlichen Gemeinschaften anschließen. Das Band, das die Menschen
verbindet ist selber etwas Sittliches oder es erscheint doch im Gefolge
der Sittlichkeit, und überdies gehört es zu den schlechthin
unentbehrlichen Bedingungen des menschlichen Lebens. Niemand
möchte sich, auch wenn er alle übrigen Güter sein nennte, zu leben
wünschen ohne die liebevolle Teilnahme anderer. Ja, man darf sagen, daß
gerade für diejenigen, die Reichtum, Herrschaft und Macht besitzen, das
Bedürfnis solcher liebevollen Beziehungen zu anderen sich am
dringlichsten erweist. Denn was hätten sie von ihrem ganzen
Glückszustande, wenn sie nicht vermittels desselben die Möglichkeit
hätten, anderen Freude zu bereiten? Dies aber ist solchen gegenüber, zu
denen man in freundschaftlichen Beziehungen steht, am meisten am
Platze und am verdienstlichsten. Oder wie ließe sich das Glück bewahren
und aufrecht erhalten ohne die wohlwollende Gesinnung anderer? Ist es
doch, je größer es ist, auch desto mehr gefährdet. In Armut und
sonstigem Mißgeschick aber hält man sich an die Freunde als an die
einzige Zuflucht. Jungen Leuten erwächst aus der Freundschaft
Bewahrung vor Verfehlungen, älteren Leuten Hilfe und Pflege und
Ersatz für das, was sie aus Mangel an Kräften selbst nicht mehr zu
leisten vermögen, den auf des Lebens Höhe Stehenden Förderung bei
jedem edlen Vornehmen. »Zwei auf dem Marsche vereint«, [heißt′s bei
Homer]; dadurch wird das Vermögen zu Rat und Tat gesteigert.
Sympathische Zuneigung findet man als natürliche Empfindung bei dem
Erzeuger dem Erzeugten, wie bei dem Erzeugten dem Erzeuger
gegenüber, und das nicht bloß bei Menschen, sondern auch bei Tieren,
wie bei den Vögeln und der Mehrzahl der Säugetiere; man begegnet ihr
bei Wesen, die gleicher Abstammung sind, und so am meisten bei den
Menschen. Darum gilt es als ein Lob, für die Menschen Sympathie zu
210
1.Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft
hegen. Wo einer in der Fremde weilt, da kann man recht erkennen, wie
jeder schon als Mensch dem Menschen nahe steht und ihm empfohlen
ist. Das Band welches die Sympathie stiftet, hält augenscheinlich auch die
staatliche Gemeinschaft im Gange, und die Gesetzgeber legen auf
dasselbe größeren Wert als selbst auf die Gerechtigkeit. Denn die
Eintracht, die zu erhalten ihr dringendstes Anliegen ist, steht zu den
Gefühlen der Sympathie in enger Verwandtschaft, und die Zwietracht,
die auf Gefühlen der Abneigung beruht, suchen sie so weit wie möglich
fern zu halten. Wo das Gefühl des Wohlwollens herrscht, da braucht
man nicht die Gerechtigkeit anzurufen; dagegen wo der Sinn für das
Recht vorhanden ist, da bedarf es immer noch der wohlwollenden
Gesinnung, und die Gerechtigkeit im höchsten Sinne erscheint geradezu
als Frucht wohlwollender Triebe. Aber nicht bloß als unentbehrliche
Bedingung hat solches Wohlwollen seine Bedeutung; es ist auch sittlich
wertvoll. Wir schätzen diejenigen hoch, die Liebe mit Liebe erwidern,
und vielen wohlwollend gesinnt zu sein, gilt als eine der edlen
Eigenschaften des Menschen. Überdies herrscht die Überzeugung, daß
eben dieselben, die sonst brave Männer sind, auch einander befreundet
sind.
Es ist nun die Zahl von Fragen nicht gering, die den hier berührten
Gegenstand betreffen und zu einer Verschiedenheit der Ansichten Anlaß
geben. Die einen führen das Gefühl der Zuneigung auf Gleichheit des
Wesens zurück und meinen, Freunde seien solche, die einander von
Wesen gleichen; daher das Wort: »Gleich zu gleich«, oder »Eine Krähe
zur anderen Krähe«, und was dergleichen mehr ist. Andere sagen im
Gegenteil, die Menschen verhielten sich sämtlich so zueinander, wie ein
Kunstgewerbler zum andern, und suchen die Erklärung dafür in
allgemeineren Beziehungen, auch in Erscheinungen der äußeren Natur.
So sagt Euripides: »Es liebt das Land den Regen«, das ausgedörrte
nämlich, und »Es liebt der hehre Himmel, wenn er regenschwer, zur
Erde sich zu senken« und Heraklit spricht vom »Widerstrebenden, das
zusammenhält«; er meint, aus der Verschiedenheit ergebe sich die
schönste Harmonie, und alles erzeuge sich auf dem Wege des Streites. In
211
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
den Gegensatz zu diesen stellt sich mit anderen auch Empedokles, nach
dem das Gleiche dem Gleichen zustrebt. Wir nun wol en diese aus der
Natur entnommenen Gleichnisse für die zu lösenden Fragen lieber
beiseite lassen; / sie sind für das Gebiet unserer gegenwärtigen
Untersuchung doch zu wenig bezeichnend; / und richten unsere
Aufmerksamkeit vielmehr auf das, was den Menschen angeht, was seinen
Charakter und seine Gefühlsweise betrifft. Dahin gehört die Frage, ob
Gefühle der Sympathie unter allen bestehen können, oder ob es nicht
vielmehr bei schlechten Menschen unmöglich ist, daß sie für einander
Zuneigung empfinden; ferner die Frage, ob es nur eine Art von
freundschaftlicher Verbindung gibt oder mehrere. Diejenigen, welche nur
eine Art annehmen, aus dem Grunde, weil sie ja ein Mehr oder Minder
zulasse, stützen ihre Ansicht auf ein Kennzeichen, das man keineswegs
als triftig anzuerkennen braucht. Denn ein Mehr oder Minder kommt
auch da vor, wo sicher eine Verschiedenheit von Arten vorhanden ist.
Wir haben darüber an anderer Stelle gehandelt.
2.
Arten der Verbindung zwischen den Menschen
A.
Gründe der Befreundung
Die Frage kann leicht zum Austrag gebracht werden, wenn man sich nur
erst über das klar geworden ist, was für Menschen Gegenstand der Liebe
zu werden vermag. Man darf doch wohl sagen, daß nicht jegliches sich
Liebe gewinnt, sondern nur das, was dazu geeignet ist, und dazu wird
erfordert, daß es gut, angenehm oder nützlich sei. Nun kann man
nützlich nennen, woraus uns ein Gutes oder eine angenehme
Empfindung zufließt; demnach wäre in letzter Instanz Gegenstand der
Zuneigung das Gute und das Angenehme.
Gilt nun die Liebe der Menschen dem was gut ist, oder gilt sie dem, was
für sie gut ist? Dies beides fällt doch bisweilen auseinander. Und ebenso
steht es mit dem Angenehmen. Es scheint doch, daß jeder liebt, was ihm
gut ist, und danach wäre Gegenstand der Liebe schlechthin das Gute, für
212
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
den einzelnen aber das, was für ihn gut ist. Nun liebt aber der einzelne
nicht, was für ihn gut ist, sondern was ihm das für ihn Gute zu sein
scheint. Indessen, darauf kommt es hier nicht an; es bestimmt sich nur
danach der Gegenstand der Liebe als das was gut zu sein scheint.
Während nun die drei Gründe der Zuneigung auch leblosen Dingen
gegenüber gelten, so gebraucht man den Ausdruck Liebe doch nicht von
der Neigung zu diesen. Denn hier gibt es keine Erwiderung der Neigung;
hier hat auch der Wille, dem Gegenstande Gutes zu erweisen, keinen
Platz. Es wäre doch eine lächerliche Vorstellung, dem Weine etwas Gutes
antun zu wol en; höchstens will man ihn doch nur aufbewahren, um ihn
zur Verfügung zu haben. Dagegen heißt es, daß man dem, dem man
freundlich gesinnt ist, alles Gute wünschen muß um seiner selbst willen.
Diejenigen, die in dieser Weise anderen Gutes wünschen, nennt man
wohlwollend, wenn ihnen von jenen nicht das gleiche zuteil wird; denn
ist das Wohlwollen gegenseitig, so nimmt es den Namen der
Freundschaft an. Oder muß man noch das weitere hinzufügen, daß die
Gesinnung des anderen auch den beiden nicht unbekannt bleiben darf?
Denn es kommt vor, daß man Wohlwollen für solche hegt, die man nie
gesehen hat, die man aber für ehrenhafte oder für wertvolle
Persönlichkeiten hält, und es kann auch das vorkommen, daß einer von
diesen ganz dieselbe Gesinnung jenem gegenüber hegt, so daß
augenscheinlich zwischen ihnen gegenseitiges Wohlwollen herrscht.
Gleichwohl dürfte man diejenigen als befreundet bezeichnen, die von
diesem ihrem gegenseitigen Verhältnis doch nichts wissen? Wenn es also
doch erforderlich ist, daß sie einander aus einem der oben angegebenen
Gründe wohlgesinnt seien und sich alles Gute wünschen, so gehört dazu
auch dies, daß ihnen diese gegenseitige Gesinnung nicht verborgen
bleibe.
B.
Unterschiede in den Befreundungsverhältnissen
Wie nun die Gründe der Zuneigung der Art nach verschieden sind, so
sind es infolgedessen die Zuneigung und die Freundschaft selbst. Es gibt
demnach drei Arten der Befreundung, ebenso viele wie Arten ihrer
213
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Gründe. Für jede dieser Arten gilt es, daß eine Erwiderung stattfindet,
die nicht verborgen bleibt, und daß diejenigen, die einander befreundet
sind, einander alles Gute wünschen, und zwar Gutes in dem Sinne der
Gründe, die die Befreundung bewirken. Diejenigen, bei denen die
freundschaftliche Verbindung durch den Vorteil gestiftet ist, hegen
solche freundliche Gesinnung nicht um der Persönlichkeit willen,
sondern um des Guten willen, das ihnen wechselseitig vom anderen
zufließt. Das gleiche gilt von denen, deren Zuneigung in dem Streben
nach Annehmlichkeit wurzelt. So liebt man die guten Gesellschafter
nicht um ihrer Persönlichkeit willen, sondern wegen des Vergnügens, das
sie bereiten. Diejenigen, deren Zuneigung ihren Grund im Vorteil findet,
lieben den anderen um des eigenen Vorteils willen, und diejenigen, bei
denen sie auf der Aussicht auf Annehmlichkeit beruht, lieben ihn um
ihres Vergnügens willen, also nicht weil der, dem sie ihre Neigung
zuwenden, diese Person ist, sondern sofern er Vorteil oder Vergnügen
gewährt. Solche Zuneigung also gründet sich auf Nebenrücksichten.
Nicht deswegen, weil er ist der er ist, wird derjenige dem man seine
Neigung zuwendet zum Gegenstande der Neigung, sondern weil er in
einem Falle Vorteil, im anderen Falle Vergnügen bereitet.
Solche Verhältnisse sind denn auch leicht lösbar, wenn die Menschen
nicht die gleichen bleiben. Bereiten sie kein Vergnügen oder keinen
Vorteil mehr, so erlischt die Zuneigung zu ihnen. Vorteil aber erhält sich
nicht dauernd, sondern ist zu verschiedenen Zeiten verschieden.
Schwindet nun der Grund, aus dem man befreundet war, so schwindet
auch die freundschaftliche Gesinnung, weil sie durch jenen bedingt war.
Solche Freundschaftsverhältnisse kommen am meisten bei Leuten im
höheren Lebensalter vor, /denn diese sind nicht auf das Vergnügen,
sondern auf den Vorteil gerichtet, / unter den Leuten in den besten
Jahren aber und unter den Jünglingen findet man sie, wo die Rücksicht
auf das Nützliche vorwaltet. In solchen Verhältnissen pflegen denn auch
die Leute keine Lebensgemeinschaft miteinander; in vielen Fällen ist
ihnen der Umgang nicht einmal angenehm; sie empfinden also auch kein
Bedürfnis nach solchem Umgang, außer sofern jene sich hilfreich
214
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
erweisen. Denn nur soweit sind sie willkommen, als sie die Aussicht auf
einen Vorteil gewähren. Auf gleiche Linie stellt man dann auch das
gastfreundliche Verhältnis zu Auswärtigen.
Dagegen beruht bei jungen Leuten die Zuneigung auf dem Triebe zu
dem was ihnen Vergnügen bereitet. Denn die Jugend lebt ihren Gefühlen
nach und hat am meisten im Auge was vergnüglich ist und was der
Augenblick bietet. Nimmt die Zahl der Jahre zu, so andern sich auch die
Dinge, an denen man Vergnügen findet. Deshalb wird in der Jugend
Freundschaft schnell geschlossen und auch schnell wieder gelöst; denn
die Freundschaft schwindet wie die Freude, und die Veränderung in dem
was Freude macht geht schnell vonstatten. Junge Leute sind ferner zu
sinnlicher Liebe geneigt; sinnliche Liebe aber ist meistenteils
leidenschaftlicher Art, und ihr Streben geht auf Lust. So verliebt man
sich denn schnell und hört auch schnell wieder auf, zuweilen so, daß man
noch an demselben Tage in seiner Liebe wechselt. Verliebte aber
möchten mit dem Gegenstand ihrer Neigung am liebsten den ganzen
Tag zusammen sein und gemeinsam leben; denn das ist der besondere
Charakter, den bei ihnen das Verhältnis der Zuneigung annimmt.
Die vollkommenste Zuneigung aber ist die, die Menschen von edler Art
und gleicher sittlicher Gesinnung verbindet. Diese wünschen einander als
Menschen von edler Gesinnung gleichmäßig alles Gute, und von edler
Gesinnung zu sein macht ihr Wesen aus. Das aber bezeichnet die innigste
Freundschaft, den Freunden alles Gute zu wünschen rein um ihrer selbst
willen; denn da gilt die Zuneigung der Persönlichkeit selbst abgesehen
von Nebenrücksichten. Zwischen ihnen bleibt darum die Freundschaft
bestehen, solange sie edel gesinnt sind; sittliche Gesinnung aber ist
beständig. Da ist jeder von beiden edel an und für sich und edel gegen
den Freund; denn edle Menschen, solche, die edel sind von Wesen, sind
auch einander hilfreich, und im selben Maße sind sie einander lieb. Edle
Menschen sind an und für sich ein Gegenstand des Wohlgefallens und
sind es gegenseitig für einander. Denn jeder Mensch hat Freude an seiner
eigenen Art zu handeln und an einer die ihr gleicht; edel Gesinnte aber
215
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
haben dieselbe oder eine ähnliche Art zu handeln. Es ist wohl
verständlich, daß Freundschaft von dieser Art beständig ist; trifft doch
bei ihr alles zusammen, was bei eng verbundenen Gemütern vorhanden
sein soll. Alle Freundschaft hat zum Ziele ein Gut oder ein Gefühl der
Befriedigung, entweder schlechthin oder für den Befreundeten, und das
im Sinne einer gewissen Verwandtschaft des Wesens. Hier ist alles
Genannte im Wesen der Persönlichkeiten bei einander; hier sind sie
einander wesensverwandt und was sonst noch dazu gehört, und das Gute
schlechthin ist auch das was schlechthin Befriedigung gewährt. Dies aber
ist das Liebenswerteste, und so waltet denn zwischen solchen Menschen
das Band der Zuneigung und Freundschaft am meisten und am
innigsten. Natürlich finden sich solche Freundschaften selten, denn
Menschen von dieser Art gibt es wenige. Es bedarf dafür ferner der Zeit
und der Gewohnheit des Zusammenlebens; denn dem Sprichwort
zufolge lernt man einander nicht eher kennen, als bis man das bekannte
Maß Salz zusammen verzehrt hat. Man kann nicht früher Gefallen an
einander finden oder befreundet sein, bevor jeder vom Werte des andern
völlig überzeugt ist und sein volles Vertrauen erlangt hat. Diejenigen, die
schnell ein freundschaftliches Verhältnis zueinander eingehen, möchten
gern Freunde sein; sie sind es aber nicht, wenn sie nicht zugleich
liebenswert sind und dies auch einer vom andern wissen. Denn der
Wunsch, Freundschaft zu schließen, stellt sich schnell ein, die
Freundschaft nicht.
Dies also ist die Freundschaft, die in bezug auf die Zeitdauer wie in allen
anderen Beziehungen die vol kommenste ist; hier empfängt jeder vom
anderen in jedem Sinne dasselbe und das gleiche, so wie es zwischen
Freunden sein soll. Die Freundschaft, die Annehmlichkeit und
Vergnügen zum Ziele hat, hat Ähnlichkeit mit dieser; denn Freude
machen einander auch die Edelgesinnten. Das gleiche gilt von der
Freundschaft, die der Vorteil stiftet; denn auch Vorteil gewähren
einander die edlen Menschen. Auch dauerhaft sind
Freundschaftsverhältnisse von dieser Art, wenn beide Teile sich
gegenseitig dasselbe, etwa Vergnügen, gewähren, und nicht bloß
216
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
dasselbe, sondern auch aus derselben Quelle, wie es z.B. in der
Freundschaft zwischen unterhaltenden Leuten der Fall ist, nicht dagegen
in der Zuneigung zwischen Liebhaber und Geliebtem. Denn diese
letzteren haben ihre Freude nicht an demselben; sondern der eine hat sie
am Anblick des andern, dieser aber an den ihm vom Liebhaber
erwiesenen Aufmerksamkeiten. Hört nun die Jugend auf, so hört in
manchen Fällen auch das Band der Neigung auf; dem einen macht der
Anblick keine Freude mehr, dem andern werden keine Freundlichkeiten
mehr erwiesen. Dagegen dauern auch wieder manche solche Verhältnisse
fort, wenn man am anderen infolge der Gewohnheit des
Zusammenlebens seine ganze Gemütsverfassung auf Grund der
Charaktergleichheit lieb gewonnen hat. Ist aber, was man in
Liebesverhältnissen austauscht, nicht Befriedigung des Gefühls, sondern
Vorteil, so ist die Zuneigung weniger eng und dauerhaft.
Freundschaftsbande, die der Vorteil knüpft, lösen sich zugleich mit dem
Vorteil; denn befreundet war man ja nicht der Person, sondern dem
Nutzen, den sie gewährte.
Um sinnlicher Befriedigung und um des Vorteils willen können auch
geringwertige Menschen miteinander befreundet sein, ebenso treffliche
mit geringwertigen, und solche, die keines von beiden sind mit Menschen
von beliebiger Beschaffenheit; dagegen sind offenbar bloß die edlen
Naturen schon durch ihre Persönlichkeit Freunde. Denn schlechte
Menschen haben aneinander keine Freude, wo nicht ein Nutzen dabei
herauskommt. Auch gegen Klatsch und Verhetzung ist nur die
Freundschaft zwischen Edelgesinnten geschützt; denn nicht leicht glaubt
man irgendeinem dritten, wo man selbst in langer Zeit jemand bewährt
gefunden hat. Bei ihnen herrscht das gegenseitige Vertrauen, die
Gewißheit, daß keiner dem andern Unrecht tun wird, und alles sonst,
was als Kennzeichen wahrer Freundschaft gewürdigt wird. Dagegen
hindert in anderen Freundschaftsverhältnissen nichts, daß sie auf diesem
Wege auseinander gebracht werden. Denn wenn die Menschen von
Freundschaft auch da reden, wo es nur den Vorteil gilt, wie bei den
Staaten, / denn die Bündnisse zwischen Staaten werden augenscheinlich
217
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
nur um des Vorteils willen geschlossen, / und da, wo man sich um des
Vergnügens willen gern hat, wie die Kinder, so werden dementsprechend
auch wir von Freundschaft in solchen Verhältnissen sprechen dürfen und
dann mehrere Arten von Freundschaft annehmen müssen. In erster
Reihe und in eigentlichem Sinne werden wir Freundschaft nennen
diejenige, die zwischen Edelgesinnten als solchen besteht, und nur in
analogem Sinne werden wir auch die anderen Verhältnisse mit diesem
Namen bezeichnen. Freundschaft besteht bei diesen nur, sofern es sich
dabei um ein Gut und etwas einem Gute Ähnliches handelt; gilt doch
auch sinnliche Befriedigung bei denen, deren Neigung auf sie gerichtet
ist, als ein Gut. Indessen dies beides kommt nicht leicht zusammen vor;
es befreunden sich nicht dieselben Menschen zugleich um des Vorteils
und der sinnlichen Befriedigung willen. Denn was nur zufälliger
Nebenerfolg ist, findet sich nicht häufig zusammen ein.
Sind nun dies die Arten, in die das Freundschaftsverhältnis zerfällt, so
wird den Grund der Befreundung zwischen geringwertigen Menschen
die Aussicht auf das Angenehme oder auf den Vorteil bilden, da sie in
dem Streben danach einander verwandt sind; edle Menschen aber
werden schon durch ihre Persönlichkeit Freunde sein, einfach auf Grund
ihrer edlen Gesinnung. Die letzteren sind demnach Freunde an und für
sich, jene sind es nur beiläufig, und das Verhältnis zwischen ihnen zeigt
zu jenem nur eine Analogie.
Wie man nun auf Grund ihrer sittlichen Beschaffenheit bei den einen
vom Adel des Wesens, bei den anderen von rühmlicher Wirksamkeit
spricht, so geschieht es auch auf Grund des Freundschaftsverhältnisses.
Die einen genießen das Glück des Zusammenlebens und tun sich
gegenseitig alles Gute an; die an dern mögen im Schlaf oder bei
räumlicher Trennung nicht füreinander tätig sein: sie sind doch
gegeneinander so gesinnt, daß sie sich im Sinne der Freundschaft zu
betätigen herzlich gern bereit wären. Räumliche Entfernung steht also
nicht der Freundesgesinnung an und für sich, sondern nur ihrer
Betätigung im Wege. Dauert die Entfernung längere Zeit, so sieht man
218
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
allerdings wohl eine Abschwächung der Freundschaftsgesinnung
eintreten. Darum heißt es:
»Freundschaft lockert sich oft, wo Austausch fehlt des Gespräches.«
Es läßt sich ferner beobachten, daß weder Leute in höheren Jahren noch
verdrießliche Leute zur Freundschaft geneigt sind. Denn das Interesse
am Angenehmen kommt bei ihnen zu kurz, und niemand bringt es fertig,
immerfort mit solchem zu leben was Verdruß oder was auch nur kein
Vergnügen bereitet. Denn die Natur treibt augenscheinlich dazu, zu
meiden, was Verdruß, und zu begehren, was Vergnügen macht. Das
Verhältnis zwischen Leuten, die aneinander ein Wohlgefallen haben, aber
nicht zusammenleben, trägt mehr die Züge des Wohlwollens als die der
Freundschaft. Denn nichts ist Freunden so eigen, als miteinander zu
leben. Beistand begehren diejenigen, die dessen bedürftig sind,
Beisammensein auch die, die mit allem versehen sind. Vereinsamt zu
sein, sagt gerade den letzteren am wenigsten zu. Man kann aber nicht
Tag für Tag zusammen sein, wenn einer dem anderen kein Vergnügen
macht und beide nicht an denselben Dingen ihre Freude haben; denn
dies bildet den Grundzug aller kameradschaftlichen Gemeinschaft.
Freundschaft im höchsten Sinne ist also, wie wir wiederholt gesagt
haben, die zwischen Edelgesinnten. Denn Gegenstand der Liebe und des
Begehrens ist das, was an und für sich, und für den einzelnen das, was
für ihn gut und erfreulich ist; für den Edelgesinnten ist es aus beiden
Gründen der Edelgesinnte. Die persönliche Zuneigung trägt zunächst
den Charakter des Gefühls, die Freundschaft den einer befestigten
Gesinnung. Denn Neigung empfindet man ebensosehr für leblose
Dinge; dagegen ist Erwiderung der Neigung Sache des Willens, und der
Wille stammt aus befestigter Gesinnung. Denen, die man liebt, wünscht
man alles Gute um ihrer selbst willen, nicht aus einem bloßen Gefühle,
sondern aus einer Gesinnung heraus, und wer den Freund liebt, liebt,
was für ihn selbst ein Gut ist; denn der Edle, den man zum Freunde
gewonnen hat, wird ein Gut für den, dessen Freund er ist. So liebt denn
jeder von beiden das, was für ihn ein Gut ist, und vergilt gleiches mit
219
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
gleichem durch den Wunsch, den er hegt, wie durch das Glück, das er
bereitet. Freundschaft bezeichnet man als Gleichheit, und dies gilt am
meisten von der Freundschaft zwischen Edelgesinnten.
Bei verdrießlichen und bei bejahrten Leuten kommen
Freundschaftsverhältnisse desto weniger zustande, je übler ihre Laune ist
und je weniger sie Freude am Umgang mit anderen haben. Denn solche
Freude am Umgang ist freundschaftlicher Verbindung am meisten
förderlich und geeignet, solche Verbindung zu stiften. Daher kommt es,
daß junge Leute sich schnell befreunden, bejahrte Leute nicht; denn man
schließt nicht Freundschaft mit solchen, an denen man keine Freude hat.
Das gleiche gilt von den verdrießlichen Leuten; doch können solche ganz
gut für einander Wohlwollen hegen. Sie wünschen einander Gutes und
leisten Beistand wo es nottut; aber Freunde sind sie doch nicht
eigentlich, weil sie weder dauernd zusammenleben, noch aneinander
Freude haben, was für die Freundschaft das dringendste Erfordernis ist.
Mit vielen Freundschaft zu pflegen im Sinne der vollkommensten
Freundschaft geht nicht wohl an, wie man ja auch nicht zu vielen
zugleich in einem Liebesverhältnis stehen kann; denn solche
Freundschaft hat die Art eines höchsten Grades, und dergleichen kann
eigentlich nur einem gegenüber statt haben. Andererseits ist es nicht
leicht der Fall, daß einem mehrere zugleich in hohem Grade lieb sind,
und es ist auch das nicht leicht, vielen Edlen zu begegnen. Man muß
überdies Erfahrung haben und in langem Umgange beisammen sein, und
das ist sehr schwierig. Dagegen ist es, wo es bloß Vergnügen und Vorteil
gilt, wohl möglich, vielen zu gefal en. Denn Leute, die dergleichen
gewähren, kommen häufiger vor, und diese Art von Leistungen bedarf
auch nicht langer Zeit. Unter diesen beiden Verhältnissen nun hat
dasjenige, das in der Aussicht auf Vergnügen wurzelt, zur Freundschaft
größere Verwandtschaft, falls beide Teile einander wechselseitig das
gleiche Vergnügen bereiten und es auch dieselben Dinge sind, durch die
sie einander Freude machen.
220
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
Von dieser Art sind die Jugendfreundschaften. Bei ihnen kommt mehr
eine ideale Gesinnung zum Ausdruck; Freundschaft, die der Vorteil
stiftet, zeugt dagegen von Krämersinn. Wohlversehene Leute haben kein
Bedürfnis nach solchen, die Vorteil, sondern nach solchen, die
Vergnügen verheißen. Denn sie wünschen sich Gesellschaft; aber was
verdrießlich stimmt, erträgt man wohl einige Zeit; auf die Dauer dagegen
hält das kein Mensch aus, und wenn es auch die Idee des Guten selber
wäre, die einen ärgert. Darum suchen sie sich lieber Freunde, die ihnen
angenehme Empfindungen erwecken. Solche müssen natürlich mit dieser
Eigenschaft auch eine edle Gesinnung verbinden und sich ihnen so
bewähren; so erst werden sie alle Eigenschaften haben, die man bei
Freunden sucht.
Leute in Macht- und Herrscherstellung sieht man zwischen Freunden
und Freunden unterscheiden. Die einen sind ihnen brauchbar, die andere
Klasse dient ihnen zur Unterhaltung; daß beides zusammenfällt, kommt
nicht leicht vor. Sie suchen nach Leuten zu ihrer Ergetzung, / diese aber
brauchen nicht solche von sittlicher Gesinnung zu sein, / und nach
brauchbaren Leuten, / diese aber müssen nicht gerade zu edlen Zwecken
dienen; sondern insofern sie es auf Ergetzung absehen, suchen sie
unterhaltende geistreiche Leute, und andererseits solche, die gewandt
sind, ein aufgetragenes Geschäft auszuführen; dies beides aber trifft nicht
leicht in derselben Persönlichkeit zusammen.
Freude und Vorteil zugleich, haben wir gesagt, gewährt ein Mensch von
ernstem sittlichen Charakter. Leider nur gewinnt sich der Mensch in
überragender Stellung solche Leute nicht zu Freunden, wenn er sie nicht
auch in sittlicher Gesinnung überragt. Ist das nicht der Fall, so ist
zwischen dem Mann von edler Gesinnung und dem Manne von
überragender Macht keine Gleichheit hergestellt; denn dazu müßte das
Übergewicht an Macht dem Übergewicht an edlen Eigenschaften
entsprechen. Es ist aber nicht gerade die Regel, daß Machthaber solche
Charakterzüge an sich tragen.
221
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Die Freundschaftsverhältnisse, von denen wir bisher gesprochen haben,
beruhen auf Gleichheit. Beide Teile leisten und wünschen einander eins
und dasselbe, oder sie tauschen miteinander das eine für das andere aus,
etwa gewahrtes Vergnügen gegen empfangenen Vorteil. Daß diese
letzteren Arten der Befreundung weniger eng und dauerhaft sind, haben
wir bereits dargelegt. Man darf sagen: wegen der Ähnlichkeit und der
Unähnlichkeit, die sie mit der wahren Freundschaft haben, sind sie
einerseits Freundschaftsverhältnisse, und andererseits sind sie es wieder
nicht. Auf Grund ihrer Ähnlichkeit mit der auf sittlicher Gesinnung
beruhenden Freundschaft stellen sie sich als Freundschaftsverhältnisse
dar; das eine Mal gewähren sie Ergetzung, das andere Mal Vorteil, wie ja
beides auch bei jener der Fall ist. Dadurch aber daß die eine Art nicht
durch Verhetzung trennbar und daß sie dauerhaft ist, diese letzteren aber
schnell vergehen, und auch sonst durch eine Menge von Unterschieden,
zeigen sie, daß sie doch keine rechten Freundschaftsverhältnisse sind,
und zwar um der Unähnlichkeit willen, die zwischen ihnen und jenen
obwaltet.
Nun gibt es aber weiter eine zweite Art von Verhältnissen der
Befreundung, die sich durch die Überlegenheit des einen Teils über den
anderen kennzeichnet; das ist der Fall zwischen Vater und Sohn und
überhaupt zwischen dem Älteren und Jüngeren, zwischen Mann und
Weib, und allgemein zwischen dem Herrschenden und dem
Untergebenen. Auch in diesen Verhältnissen muß man aber noch weiter
unterscheiden.
Es ist nicht dasselbe Verhältnis, das zwischen Eltern und Kindern, und
das zwischen Herrschenden und Untergebenen; aber es ist auch das
Verhältnis vom Vater zum Sohn nicht dasselbe wie das des Sohnes zum
Vater, das Verhältnis des Mannes zum Weibe nicht dasselbe wie das des
Weibes zum Manne. Denn bei jeder von dieser Persönlichkeiten ist die
sittliche Beschaffenheit und Aufgabe eine andere, und eine andere auch
der Grund der Zuneigung, und danach gestalten sich denn auch die
Gefühle der Zuneigung und das Band zwischen ihnen anders. Es
222
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
empfängt daher nicht jeder vom andern dasselbe, noch darf er es
verlangen. Wenn die Kinder den Eltern erweisen was den Erzeugern
gebührt, und die Eltern den Kindern was den Kindern gebührt, so ist die
Zuneigung in diesem Verhältnis dauerhaft und rechtschaffen. Ähnlich
muß sich auch in allen Verhältnissen der Befreundung, die auf der
Überlegenheit des einen Teils beruhen, das Gefühl der Zuneigung
gestalten. So muß der höher Stehende mehr Freundlichkeit empfangen
als gewähren; das gleiche gilt für den der den größeren Beistand gewährt,
und ebenso für jeden, der irgendwie der Überlegene ist. Wo nämlich das
Gefühl der Zuneigung sich nach der Würdigkeit richtet, da stellt sich
gewissermaßen eine Gleichheit her, und in dieser erblickt man allgemein
den Grundzug der Befreundung.
Indessen, unter Gleichheit ist offenbar in Rechtsverhältnissen nicht ganz
dasselbe zu verstehen wie in Freundschaftsverhältnissen. In
Rechtsverhältnissen bedeutet das gleiche in erster Linie das was nach der
Würdigkeit bemessen ist, und erst in zweiter Linie einfache Gleichheit
der Größe nach; im Freundschaftsverhältnis steht umgekehrt das der
Größe nach gleiche voran, und die Abmessung nach der Würdigkeit
kommt erst in zweiter Reihe. Das tritt klar hervor, wenn der Abstand in
sittlichem oder unsittlichem Charakter, in Wohlstand oder sonst etwas
anderem beträchtlich wird. Dann sind die so Verschiedenen gar nicht
mehr Freunde, noch verlangen sie es zu sein. Am augenscheinlichsten
wird dies den Göttern gegenüber; denn diese sind durch jede Art von
Gütern über allen Vergleich erhaben. Man sieht es aber auch bei den
Königen; denn Menschen, die in weit geringerer Stellung sind, lassen gar
nicht den Gedanken in sich aufkommen, ihre Freunde sein zu wollen,
ebensowenig wie die ihres Unwertes sich Bewußten daran denken,
Freunde der Edelsten und geistig Höchststehenden zu werden. Es gibt
für diese Dinge keine exakte Grenze, bis an die noch von Freunden
geredet werden kann. Man kann auf der einen Seite viel abziehen, und es
kann immer noch Freundschaft bestehen; nicht aber, wenn die Kluft
allzuweit wird, wie die zwischen Mensch und Gott. Daher das Bedenken,
ob wohl Freunde den Freunden wirklich die größten Güter gönnen, z.B.
223
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
das, Götter zu sein. Denn dann würden sie selbst nicht mehr ihre
Freunde sein, also auch nicht mehr für sie einen wertvollen Besitz
bedeuten; denn Freunde sind ein wertvoller Besitz. Ist nun der Satz
richtig, daß der Freund dem Freunde alles Gute um seiner selbst willen
wünscht, so wäre demnach erforderlich, daß dieser bleibe was er ist, und
ihm als Menschen wird der Freund die größten Güter wünschen.
Allerdings nicht alle; denn jeder Mensch wünscht an erster Stelle alles
Gute sich selbst.
Wenn die meisten Menschen wünschen, Beweise freundlicher Gesinnung
mehr entgegenzunehmen als solche zu gewähren, so nimmt man an, daß
es Ehrsucht ist, was sie dazu treibt. Darum haben die meisten die
Schmeichler gern. Denn der Schmeichler ist ein gutmeinender Mensch,
der sich unterordnet, oder er gibt sich wenigstens so, und nimmt die
Miene an, als ob er mehr Freundlichkeit zu erweisen als zu empfangen
wünschte. Solche Beweise von Zuneigung zu empfangen macht beinahe
denselben Eindruck, wie Beweise der Ehrerbietung zu empfangen, und
das ist es gerade worauf die meisten sich spitzen. Indessen möchte man
annehmen, als strebten die Menschen nach solcher Ehre nicht um dieser
selbst, sondern um dessen willen was daran hängt. Wenn die meisten
durch Auszeichnung, die ihnen von den Mächtigen widerfährt, beglückt
sind, so ist der Grund die dadurch eröffnete Aussicht; sie meinen
nämlich durch jene erlangen zu können was ihnen not tut, und freuen
sich an der Auszeichnung als an einem Vorzeichen künftigen
Wohlergehens. Diejenigen aber, die von charaktervollen und durch Geist
hervorragenden Männern ausgezeichnet zu werden wünschen, sind von
der Begierde beseelt, die eigene Meinung die sie von sich hegen durch
jene sichergestellt zu sehen. Sie erwärmen sich also an dem Gedanken,
Männer von Verdienst zu sein und sich auf das Urteil derjenigen die sie
dafür erklären stützen zu können. Dagegen Beweise von freundlicher
Gesinnung zu empfangen macht an und für sich Freude. Deshalb sollte
man diese für wertvoller halten als erfahrene Auszeichnung, und
freundschaftliche Zuneigung sollte um ihrer selbst willen für
begehrenswert gelten.
224
2.Arten der Verbindung zwischen den Menschen
Eigentlich aber liegt der Wert derselben doch mehr in der Liebe die man
erweist, als in der die man erfährt. Einen Beweis dafür liefert das
Mutterglück; dies besteht im Erweisen von Liebe. Es kommt vor, daß
Mütter ihren Kindern die Nahrung von anderen reichen lassen und sie
mit ausdrücklichem Bewußt sein lieb haben, ohne Gegenliebe zu
verlangen, wenn beides nicht zusammen sein kann; sie sind ganz
zufrieden, wenn sie nur sehen, daß es ihren Kindern gut geht, und sie
haben sie lieb, auch wenn diese, weil sie ihre Mutter gar nicht kennen, ihr
nichts von dem erweisen was einer Mutter zukommt. Ist aber bei dem
Bande das die Menschen verbindet die Hauptsache die Liebe, die man
erweist, und gewinnen sich diejenigen Beifall, die ihren Freunden Liebe
erweisen, so darf man Liebeserweis als die Tugend des Freundes
bezeichnen, und die Folge ist, daß wo solche Liebe in Hinblick auf den
hohen Wert der Persönlichkeit erwiesen wird, die Freunde beständig sind
und ihre Freundschaft festgefügt ist.
Auf diese Weise kann noch am ehesten Freundschaft ohne Gleichheit
bestehen; denn so findet leicht eine Ausgleichung statt. Gleichheit und
Ähnlichkeit aber macht Freundschaft, und am meisten die Ähnlichkeit
der von sittlichem Streben Erfüllten. Diese bleiben, wie sie an und für
sich beständig sind, auch einander treu; sie bedürfen nicht der Menschen
von niederer Art, noch leisten sie sich gegenseitig bedenkliche Dienste,
sondern eher noch darf man sagen, sie weisen sie ab. Denn das ist die
Art edelgesinnter Gemüter, weder selbst falsche Wege zu gehen, noch es
den Freunden zu gestatten. Auf charakterlose Menschen ist kein Verlaß.
Sie bleiben nicht einmal sich selber treu und gleichförmig; nur für kurze
Zeit befreunden sie sich, und nur für kurze Zeit ist dem einen die
niedrige Gesinnung des andern willkommen. Demgegenüber sind
diejenigen, die einander Nutzen oder Unterhaltung gewähren, immer
noch beharrlicher; denn sie halten zusammen, solange sie einander
Unterhaltung oder Vorteil gewähren.
Freundschaft, bei der es sich um den Vorteil handelt, möchte am ehesten
zwischen solchen Menschen zustande kommen, die in entgegengesetzter
225
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Lage sich befinden, so zwischen einem Armen und einem Reichen,
einem Ungebildeten und einem geistig Hochstehenden. Wer in die Lage
gerät, etwas zu bedürfen, der sucht es zu erlangen dadurch, daß er dafür
eine Gegenleistung gewährt. Hierfür darf man auch den Liebhaber und
den Geliebten, den Schönen und den Häßlichen heranziehen. Liebhaber
machen darum bisweilen einen lächerlichen Eindruck, wenn sie
verlangen, ebenso heiß geliebt zu werden, wie sie lieben; da wäre doch
wohl zu fordern, daß sie auch ebenso liebenswert seien, und haben sie
von dieser Eigenschaft nichts an sich, so wird ihr Verlangen lächerlich.
Im allgemeinen gilt der Satz, daß wenn Entgegengesetztes einander
zustrebt, dies nicht an der Sache selbst, sondern an besonderen
Umständen liegt. Das Streben geht auf das Mittlere zwischen den
Gegensätzen; denn dieses Mittlere bezeichnet das Gute. So ist es für das
Dürre gut, nicht daß es naß werde, sondern daß es in den mittleren
Zustand gelange, und das gleiche gilt auch für das Warme und so fort.
Indessen, darauf wollen wir uns hier nicht weiter einlassen; es liegt von
unserm Gegenstande zu weit ab.
3.
Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
A.
Allgemein
Wie wir gleich im Anfang bemerkt haben, darf man annehmen, daß es
dasselbe Gebiet und dieselben Personen sind, die für das
Freundschaftswie für das Rechtsverhältnis in Betracht kommen. Überall
wo Gemeinschaft ist, gibt es auch ein Rechtsverhältnis und ein Verhältnis
der Befreundung. Man spricht als von seinen Freunden von den
Genossen auf einer Seereise und von den Kriegskameraden, und ebenso
in anderen Fällen der Gemeinschaft. Soweit wie die Gemeinschaft reicht,
so weit reicht auch die Befreundung und so weit auch das
Rechtsverhältnis. So hat denn auch das Sprichwort recht: Freundesgut,
gemeinsames Gut; denn in der Gemeinschaft besteht die Freundschaft.
Brüdern und Kameraden ist alles, den andern sind nur bestimmte Dinge
gemeinsam, hier mehr, dort weniger, wie auch die
226
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
Freundschaftsverhältnisse hier enger, dort lockerer sind. Der gleiche
Unterschied zeigt sich auch in den Rechtsverhältnissen. Es ist nicht
dasselbe Recht im Verhältnis von Eltern zu Kindern wie in dem von
Brüdern untereinander oder zwischen Kameraden oder zwischen
Mitbürgern, und ebenso verschieden geht es in den anderen Verbänden
zu. Demgemäß bedeutet denn auch das Unrecht in jedem dieser
Verhältnisse etwas anderes; es wird um so größer, je enger das Band mit
denen ist, gegen die es sich wendet. So ist es schlimmer, einen
Kameraden seines Vermögens zu berauben, als einen sonstigen
Mitbürger, schlimmer, dem eigenen Bruder Hilfe zu versagen, als einem
Fremden, den eigenen Vater zu mißhandeln, als einen beliebigen anderen
Menschen. Andererseits entspricht es der Natur der Sache, daß
gleichmäßig mit der Enge der Verbindung auch das Rechtsverhältnis an
Stärke zunimmt; handelt es sich doch um dieselben Personen und
erstreckt es sich doch über dasselbe Gebiet.
Sämtliche Gemeinschaftsverhältnisse sind als Bestandteile der
Staatsgemeinschaft dieser untergeordnet. Sie haben zum Inhalt die
Gemeinschaft der Arbeit für einen nützlichen Zweck und der Fürsorge
für eines der Lebensbedürfnisse. Ruch die Staatsgemeinschaft selber ist
doch wohl bestimmt durch die Rücksicht auf das Nützliche in ihrer
Entstehung, wie in ihrem Fortbestände. Das ergibt das Ziel, das die
Gesetzgebung im Auge hat; gerecht heißt das, was das gemeine Wohl
fördert. Die anderen Arten der Gemeinschaft haben statt dessen einzelne
besondere Nützlichkeiten zum Zweck, so die Genossen einer Seefahrt
das was für die zum Gelderwerb oder zu einem sonstigen Zweck
unternommene Reise nötig ist, Kriegskameraden das was dem
Kriegszweck dient, sei es, daß die Absicht auf Geld, auf Sieg oder auf
Eroberung gerichtet ist. Das gleiche ist der Fall bei Bezirks- und
Gaugenossen, Alle diese fallen unter die Staatsgemeinschaft: denn diese
hat nicht bloß den Nutzen des Augenblicks, sondern den für das ganze
Leben zum Ziel.
227
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Es gibt aber auch solche Gemeinschaften, als deren Zweck man die
Belustigung bezeichnen darf, Opfer-und Schmausgesellschaften, wo es
auf Opferfeste und Geselligkeit hinausläuft. Man begeht eine Opferfeier
und hält Zusammenkünfte zu diesem Zweck; man erweist den Göttern
eine Ehrung und verschafft damit zugleich sich eine erfreuliche
Erholung. Diese uralten Opferfeiern und Zusammenkünfte werden
tatsächlich nach dem Einbringen der Früchte als Erstlinge veranstaltet; in
solchen Zeiten hatte man eben am meisten Muße. Die Gemeinschaften
sämtlich erweisen sich also als Glieder der Staatsgemeinschaft; der
besonderen Art dieser Gemeinschaften aber wird auch die Art der
inneren Verbundenheit in den Gemütern entsprechen.
B.
Im Staate
Es gibt drei Arten der Staatsverfassung, und ebenso groß ist die Zahl der
Abarten, d.h. der Entstellungen, die sie erfahren. Formen der
Staatsverfassung sind Monarchie und Aristokratie; eine dritte ist die auf
dem Zensus beruhende, die passend als die timokratische bezeichnet
werden darf: die meisten sind gewohnt, sie einfach als den Freistaat zu
benennen. Unter diesen Formen ist die Monarchie die am meisten
geschätzte, die Timokratie die geringwertigste. Eine Ausartung des
Königtums ist die Tyrannis; monarchisch sind beide, aber sie
unterscheiden sich aufs stärkste. Der Tyrann ist auf seinen eigenen
Vorteil bedacht, der König auf das Wohl seiner Untertanen. König ist
nur, wer für sich selbst genug hat und an Besitz von Gütern alle überragt;
so ausgestattet bedarf er niemand und sucht keinen Vorteil für sich,
sondern für die von ihm Beherrschten; wäre er nicht so ausgestatte. so
wäre er ein lediglich durchs Los ernannter Titular-König. Ganz
entgegengesetzten Charakter trägt die Tyrannis. Sie verfolgt den eigenen
Vorteil. Daß sie von allen die schlechteste Verfassung ist, tritt bei ihr
noch deutlicher darin hervor, daß das Schlechteste das ist, was zum
Besten den geraden Gegensatz ausmacht. Der Übergang zur Tyrannis
voll zieht sich vom Königtum aus. Die Tyrannis ist eine Entartung der
Alleinherrschaft, und ein nichtswürdiger König wird zum Tyrannen. Von
228
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
der Aristokratie geschieht der Übergang zur Oligarchie durch die
Verderbtheit derer, die an der Gewalt sind, wenn sie das, was des Staates
ist, ohne Rücksicht auf Würdigkeit verteilen und die Vorteile alle oder
doch die meisten für sich vorwegnehmen, die Ämter immer wieder an
dieselben verleihen und den größten Wert auf die eigene Bereicherung
legen. Dann liegt die Gewalt in der Hand einer kleinen Anzahl von
Schlechten statt in der der Besten und Verdientesten. Von der Timokratie
geht es zur Demokratie; diese beiden grenzen aneinander. Die
Herrschaft der großen Anzahl zu begründen ist das Ziel auch der
Timokratie, und als gleich gelten hier alle, die die Bedingung des Zensus
erfüllen. Aber die Demokratie ist von allen Ausartungen die noch am
wenigsten bedenkliche; denn sie bedeutet nur eine geringe Abweichung
von der Form des Freistaats.
In dieser Richtung also vollziehen sich meistens die Wandlungen der
Verfassung: denn in der geschilderten Weise findet der Übergang am
leichtesten und mit den geringsten Änderungen statt. Ein Gleichnis
dafür und eine Art von Beispiel kann man dem Hauswesen entnehmen.
Das Gemeinschaftsverhältnis von Vater und Söhnen trägt die Form des
Königtums: denn der Vater sorgt für die Kinder. Daher nennt Homer
auch Zeus den Vater; denn das ist die Bestimmung des Königtums, eine
väterliche Regierung zu sein. Bei den Persern ist es eine väterliche
Tyrannei; denn die Kinder werden hier wie Sklaven behandelt, und eine
Tyrannis ist auch das Verhältnis des Herrn zum Sklaven; denn was dabei
erzielt wird ist der Vorteil des Herrn. Dies Verhältnis nun hat gewiß seine
Berechtigung, die persische Verfassung aber ist eine Abirrung. Denn je
nach der Verschiedenheit der Menschen sollten sich auch die
Herrschaftsverhältnisse unterscheiden. Das Verhältnis zwischen Mann
und Frau stellt ein Bild der aristokratischen Verfassung dar. Denn der
Mann hat gebührendermaßen die Herrschaft und übt sie auf dem ihm
zustehenden Gebiete; dagegen überläßt er der Frau, was dieser
angemessen ist. Will der Mann alles selbst entscheiden, so verfälscht er
das Verhältnis im Sinne der Oligarchie; denn da ist sein Verhalten nicht
mehr durch seine Würdigkeit und seine Vorzüge gerechtfertigt. Es
229
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
kommt aber auch vor, daß die Frau, wenn sie eine Erbtochter ist, die
Herrschaft führt; dann verteilt sich die Herrschaft wieder nicht den
persönlichen Vorzügen entsprechend, sondern nach Reichtum und
Einfluß wie in einer Oligarchie. Der Timokratie gleicht das Verhältnis
zwischen Brüdern; denn diese sind einander gleichgestellt, abgesehen
von dem Unterschiede den das Lebensalter bedingt. Ist deshalb der
Unterschied der Jahre sehr groß, so ist das Band das sie verbindet nicht
mehr das brüderliche. Demokratie herrscht am ehesten in
Haushaltungen, wo es überhaupt keinen Herrn gibt, / denn da sind alle
gleich, /und in solchen wo der Herrschende schwach ist und jeder die
Macht hat zu tun was ihm beliebt.
Entsprechend jeder dieser Staatsformen gestaltet sich nun auch das Band
zwischen den Personen, und zwar ebensoweit wie das Gebiet des Rechts
reicht. Zunächst zwischen König und Untertan wird es bestimmt durch
das Übergewicht der für das Wohl der letzteren vollbrachten Leistungen.
Denn der König wird der Wohltäter seiner Untertanen, wenn er in edler
Gesinnung für sie Sorge trägt wie ein Hirt für seine Herde, damit ihr
Wohlstand blühe. Darum hat auch Homer den Agamemnon den
Völkerhirten genannt. Die väterliche Gewalt trägt den gleichen
Charakter, unterscheidet sich aber davon durch die Größe der
erwiesenen Wohltaten. Denn der Vater ist der Spender wie des Daseins,
das doch als die größte aller Gaben gilt, so auch der Nahrung und der
Erziehung; und den Großeltern wird der gleiche Anspruch auf Dank
zugeschrieben. Die Herrschaft des Vaters über die Kinder, der
Großeltern über die Nachkommenschaft, des Königs über die
Untertanen ist so in der Natur begründet. Hier beruht das Band
zwischen den Personen auf der Überlegenheit des einen Teils; daher die
Ehre, die man seinen Eltern erweist. In diesem Falle sind denn die
Personen auch dem Rechte nach nicht gleichgestellt, sondern das Recht
ist nach der Würdigkeit abgestuft; das gilt auch von der Art wie sie für
einander empfinden. Das Band zwischen Mann und Weib ist dasselbe
wie in einer Aristokratie. Es gründet sich auf die persönlichen Vorzüge
jedes Teils; der größeren Tüchtigkeit fällt das größere Gut und jedem das
230
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
zu was ihm gebührt; ebenso wil es auch das Recht. Das Band zwischen
Brüdern gleicht dem zwischen Kameraden; sie sind einander gleich an
Stellung und Alter, und in der Regel haben sie auch gleiche Stimmung
und gleichen Charakter. Mit dieser Art von Verbundenheit hat denn auch
die Verfassungsform der Timokratie Ähnlichkeit; denn da ist die
Forderung, daß die Mitbürger einander gleichgestellt seien und gleiche
Achtung genießen; die Herrschaft also ist geteilt und zwar im Sinne der
Gleichheit. Danach bestimmt sich auch das Band zwischen den
Personen.
Was nun die der Verschlechterung anheimgefallenen Staatsformen
anbetrifft, so ist hier wie das Recht auch das Band zwischen den
Personen verkümmert, und am schlimmsten steht es damit in der
schlechtesten Verfassung. In der Tyrannis findet sich persönliche
Anhänglichkeit überhaupt nicht oder doch nur in geringem Maße. Denn
wo Herrscher und Beherrschte nichts gemein haben, da gibt es auch kein
Gefühl persönlicher Zusammengehörigkeit, und auch kein
Rechtsverhältnis, sondern nur ein Verhältnis wie das zwischen dem
Arbeiter und seinem Werkzeug, zwischen der Seele und ihrem Leibe,
zwischen dem Herrn und seinem Sklaven. Alle diese Dinge sind
Gegenstände der Fürsorge für den der sie braucht; aber zu dem
Unbeseelten gibt es so wenig ein Verhältnis der Zuneigung wie ein
Verhältnis des Rechtes, und so auch nicht zu einem Pferde oder einem
Rinde, und ebensowenig zu einem Sklaven, sofern er ein Sklave ist; denn
auch da gibt es keine Gemeinschaft. Der Sklave ist ein beseeltes
Werkzeug, wie das Werkzeug ein unbeseelter Sklave ist. Zum Sklaven als
Sklaven gibt es also kein Band der Zuneigung, aber wohl zu ihm als
Menschen. Denn jeder Mensch, darf man sagen, steht im
Rechtsverhältnis zu jedem, der in einer Gemeinschaft des Gesetzes und
des Vertrages zu stehen die Fähigkeit hat; somit ist auch die Möglichkeit
eines Bandes persönlicher Zuneigung gegeben, sofern der Sklave ein
Mensch ist. Auch in der Tyrannis also ist das Band der Personen und das
Rechtsverhältnis beider nur in geringer Stärke vorhanden. Am meisten
noch ist es in der demokratischen Verfassung der Fall; denn hier gibt es
231
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
wegen der herrschenden Gleichheit eine Menge von solchem, was den
Bürgern gemein ist.
C.
In der Familie
Alles Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Menschen beruht also
wie wir gesehen haben auf der Gemeinschaft der Lebensverhältnisse.
Dabei darf man die auf Verwandtschaft und Kameradschaft beruhende
Gemeinschaft als besondere Arten abscheiden. Die Gemeinsamkeit des
Staates, des Bezirks der Reise und was dergleichen mehr ist, trägt mehr
das Gepräge äußerer Vereinigung; denn sie stellen sich dar als gleichsam
auf Übereinkunft beruhend. In diese Klasse kann man auch das
Verhältnis der Gastfreundschaft einreihen. Die Verbindung die die
Verwandtschaft stiftet, bietet einen Reichtum von Formen, aber sie
wurzeln alle in der Gemeinsamkeit des Erzeugers. Die Eltern lieben ihre
Kinder als ein Stück von sich selbst, und die Kinder die Eltern als die,
denen sie ihr Dasein verdanken. Die Eltern aber haben das bestimmtere
Wissen um das was von ihnen stammt, während ihre Sprößlinge kaum
ein Wissen um ihre Herkunft von ihnen haben, und das Gefühl der
Zusammengehörigkeit mit dem Erzeugten ist bei dem Erzeuger
lebhafter als bei dem Erzeugten das der Zugehörigkeit zum Erzeuger.
Denn was von einem herkommt, das bleibt dem eigen, von dem es sein
Dasein hat; selbst Zähne und Haare und dergleichen bleiben ein Stück
ihres Eigentümers; für den Sprößling dagegen hat das wovon er stammt
keine oder doch nur geringe Bedeutung. Endlich wirkt darauf auch die
Länge der Zeit. Die Eltern haben das Kind lieb gleich wenn es zur Welt
gekommen ist, die Kinder die Eltern erst wenn die Zeit fortschreitet und
sie zu Verstand und Einsicht kommen. Dadurch erklärt es sich auch,
weshalb die Mutterliebe die stärkere ist. Die Eltern lieben die Kinder wie
sich selbst; / denn was von ihnen abstammt ist wie ein zweites Exemplar
von ihnen, das sich von ihnen abgelöst hat, / die Kinder ihre Eltern als
durch diese in die Welt gesetzt Die Geschwister aber haben einander lieb
um der Gemeinsamkeit der Eltern willen, von denen sie stammen. Die
Identität des Verhältnisses zu jenen bewirkt die Identität des Wesens
232
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
zwischen ihnen selbst. Daher sagt man, sie seien eines Blutes, eines
Stammes und wie man es sonst bezeichnet. So sind sie getrennte
Personen und doch von Wesen dasselbe.
Allerdings ist für die geschwisterliche Zuneigung auch das von
Bedeutung, daß sie zusammen aufwachsen und gleichaltrig sind.
»Gleiches Alter, gleiche Neigung«, heißt es, und Gewohnheit des
Zusammenlebens macht den Kameraden. Daher ist auch das
geschwisterliche Verhältnis dem kameradschaftlichen verwandt. Vettern
und sonstige Verwandte gehören zum engsten Kreise der nächst
Verbundenen aus eben diesem Grunde, wegen der Abstammung von
denselben Personen; und das Band ist enger oder lockerer, je nachdem
der gemeinsame Stammvater näher oder weiter zurückliegt.
Die Liebe der Kinder zu den Eltern ist wie die der Menschen zu den
Göttern eine Hingebung an das Erhabene und Überlegene, an das,
wovon man die größten Wohltaten empfangen hat, an diejenigen, denen
man Dasein und Nahrung verdankt, und die nachher auch noch für die
Erziehung gesorgt haben. Dieses Verhältnis der Zusammengehörigkeit
enthält auch des Erfreuenden und des Vorteilhaften mehr als das zu
Fremden, in dem Maße, als die Lebensgemeinschaft eine engere ist.
In dem Verhältnis zwischen Geschwistern findet sich auch das wieder,
was das kameradschaftliche Verhältnis bietet; es findet sich, wo sie brav
und überhaupt einander ähnlich sind, in um so höherem Grade, je mehr
sie zusammengehören und von Geburt an sich gegenseitig lieb haben,
und je mehr solche, die dieselben Eltern haben, die miteinander
aufgewachsen sind und die gleiche Erziehung genossen haben, auch von
Gemüt einander gleichen. Dazu kommt dann auch die Erprobung in der
Länge der Zeit, die hier die stärkste und zuverlässigste ist. Auch in den
übrigen Verwandtschaftsverhältnissen richtet sich die Wärme der
Zuneigung nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.
233
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Zwischen Mann und Frau waltet die Liebe von Natur. Denn der Mensch
ist durch seine Natur noch mehr auf das eheliche Leben, als auf das
Leben im Staate angewiesen, ebenso wie die Familie ursprünglicher und
unentbehrlicher ist als der Staat, und wie die Fortpflanzung allem
Lebendigen gemeinsamer zukommt. Bei den anderen Wesen reicht die
Gemeinsamkeit nur so weit; bei den Menschen aber hat die eheliche
Gemeinschaft nicht bloß die Fortpflanzung, sondern alle Zwecke des
menschlichen Lebens zum Inhalt. Denn die Aufgaben sind von
vornherein geteilt, und dem Manne liegt anderes ob, als der Frau. So
helfen sie sich gegenseitig aus und stellen jeder seine eigentümlichen
Gaben in den Dienst der Gemeinschaft. Darum gewährt dieses
Verhältnis der Gattenliebe so reichen Gewinn und so großes Glück; dazu
mögen denn auch die persönlichen Vorzüge beitragen, falls beide Gatten
tüchtige Persönlichkeiten sind. Denn jeder Teil hat seine eigenen
Vorzüge, und eben dies kann für sie eine Quelle des Glücks werden.
Ein Band zwischen den Gatten bilden weiter die Kinder, deshalb werden
kinderlose Ehen leichter geschieden. Die Kinder sind für beide Gatten
ein gemeinsamer köstlicher Besitz, und das Gemeinsame hält vereinigt.
Die Frage aber, wie Mann und Frau und überhaupt solche, die sich lieb
haben, miteinander leben sollen, bedeutet offenbar nichts anderes als die
Frage, was in solchen Verhältnissen das Gerechte ist. Denn das Gerechte
ist nicht dasselbe in dem Verhältnis zwischen Freunden, wie in dem zum
Fremden, zum Kameraden oder zum Mitschüler.
D.
In der wirtschaftlichen Gemeinschaft
Im Eingang haben wir gesagt, daß es drei Arten von freundschaftlichen
Verbindungen zwischen den Menschen gibt und jede wieder zwei
Formen zuläßt, indem die Verbundenen entweder einander gleich stehen
oder der eine Teil über den anderen das Übergewicht hat.
Freundschaftliche Verbindung nun kommt vor zwischen solchen, die
einander an Tüchtigkeit gleich sind, und zwischen einem Manne von
höherer und einem von geringerer Tüchtigkeit; es können, wo die
234
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
Verbindung um des Vergnügens oder des Vorteils willen geschlossen
wird, beide sich gegenseitig gleich viel Vergnügen und gleich viel Aushilfe
gewähren, oder der eine mehr als der andere. Wo nun Gleichheit
vorhanden ist, da muß auch die Zuneigung und müssen ihre
Konsequenzen gleich sein: wo Ungleichheit waltet, da muß man
Gleichheit dadurch herstellen, daß man dem Teil, der das Übergewicht
hat, ein entsprechendes Mehr zugesteht.
Daß gegenseitige Anschuldigungen und Vorwürfe in der auf den Vorteil
gerichteten Verbindung ausschließlich oder vorwiegend vorkommen, ist
leicht verständlich. Leute, zwischen denen ihre edle Gesinnung das Band
der Freundschaft knüpft, sind von dem Eifer beseelt, einander nur Gutes
zu erweisen, / denn das gehört zum edlen Charakter wie zur
Freundschaft, / und eben weil ihr Wetteifer darauf gerichtet ist, gibt es
weder Anschuldigung noch Streit zwischen ihnen. Denn dem, der Liebe
und Wohltat erweist, zürnt niemand; dagegen wenn einer vornehm
gesinnt ist, rächt er sich dadurch, daß er mit Gutem erwidert. Derjenige,
der das Überlegene leistet, wird, wenn er erlangt, was er begehrt, gegen
den Freund keinen Vorwurf erheben; denn beide Teile streben nach dem
Guten. Und auch wo man gutfreund ist um des Vergnügens willen,
kommen Anschuldigungen nicht leicht vor; denn beide erreichen
zugleich, was sie beabsichtigten, wenn ihnen der Umgang Freude macht.
Würde sich einer doch nur lächerlich machen, wenn er sich darüber
beklagte, daß der andere ihm keinen Spaß macht; denn es steht ihm ja
frei, von dem Umgang zurückzutreten. Eine Verbindung unter dem
Gesichtspunkte des Vorteils dagegen gibt allerdings leicht zu
Anschuldigungen Anlaß. Denn da man dabei den anderen um des
Vorteils willen an sich heranzieht, so verlangt man immer noch mehr
und meint immer, man verlange weniger, als einem zukommt, man ist
deshalb verdrießlich darüber, daß man trotz der Gerechtigkeit seines
Anspruchs doch nicht so viel erreiche, wie man fordert, und so vermag
der andere mit allen noch so wertvollen Diensten, die er leistet, doch den
Anforderungen nicht zu genügen, die der empfangende Teil erhebt.
235
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Wie nun das Recht ein doppeltes ist, ungeschriebenes und gesetzlich
fixiertes Recht, so darf man sagen wendet sich auch solche Verbindung
zu Zwecken des Vorteils teils an den guten Willen, teils an das Gesetz,
und die Anschuldigungen stellen sich am meisten dann ein, wenn
Abschluß und Auflösung der Gemeinschaft nicht von beiden in gleichem
Sinne gemeint ist. Die Verbindung, die das gesetzliche Rechtsverhältnis
erstrebt, ist die auf genau bestimmte Bedingungen hin eingegangene; sie
ist die ganz marktgängige, wo Leistung und Gegenleistung Zug um Zug
erfolgt, oder sie ist von vornehmerer Form, wo die Gegenleistung
hinausgeschoben wird; aber immer ist auch hier Leistung und
Gegenleistung durch Übereinkunft festgelegt. Die Verpflichtung ist
damit deutlich und dem Streit entnommen, und nur das Hinausschieben
der Leistung rechnet mit dem guten Willen. Darum ist in manchen
Staaten dafür der Rechtsweg ausgeschlossen; man meint eben,
diejenigen, die Verbindungen auf Treu und Glauben eingegangen sind,
müßten sich dabei beruhigen.
Eine geschäftliche Verbindung, die auf den guten Wil en zählt, wird
nicht auf genau bestimmte Bedingungen eingegangen, sondern etwa wie
man einem, zu dem man in freundschaftlichen Beziehungen steht, ein
Geschenk macht oder sonst irgend etwas leistet und dabei erwartet, daß
man ebensoviel oder mehr wiedererhalten wird, indem man nicht sowohl
etwas wegzugeben, als nur es auszuleihen beabsichtigt. Erfolgt nun die
Einlösung der Verpflichtung nicht in dem Sinne, wie sie eingegangen
worden ist, so beschwert man sich, und das ist die Folge davon, daß alle
oder doch die meisten, so sehr sie das uneigennützig Edle schön finden,
in ihren Entschließungen sich doch mehr für das Nützliche entscheiden.
Sittlich edel ist es, Gutes zu erweisen ohne die Absicht, es zurückerstattet
zu erhalten, dagegen ist es nützlich. Wohltat entgegenzunehmen.
Demnach soll man, wenn man das Vermögen hat, den gleichen Wert,
den man empfangen hat, auch zurückerstatten, und das aus freien
Studien. Denn es ist nicht wohlgetan, jemanden als Freund zu behandeln
wider seinen Willen; man muß in der Sache verfahren, als wäre man von
vornherein im Irrtum gewesen und hätte gute Dienste von einem
236
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
entgegengenommen, von dem man es nicht gesollt hätte, Dienste nicht
von einem guten Freunde und nicht von einem, der in solcher
Freundesgesinnung handelte. Man muß also seine Verpflichtung so
einlösen, als hätte man die Leistung auf fest bestimmte Bedingungen hin
empfangen, in diesem Falle wäre man doch mit dem andern dahin
übereingekommen, daß er leistete, wenn er dazu imstande wäre.
Allerdings, daß er nun leiste, wozu er nicht imstande ist, das würde der
Geber selbst nicht verlangen. Also ist es geboten, zurückzuerstatten,
wenn man es vermag. Von vornherein aber muß man sich′s wohl
überlegen, von wem man Dienste entgegennimmt und unter welcher
Bedingung, um dann auch wirklich diese Bedingung innezuhalten oder
abzulehnen.
Verschieden denken kann man über die Frage, ob die Gegenleistung
nach dem Nutzen, der dem Empfänger zugefallen ist, zu bemessen und
dementsprechend ins Werk zu setzen ist, oder vielmehr nach der Größe
des Opfers, das der Geber gebracht hat. Der Empfänger hat die
natürliche Neigung, den Wert des Empfangenen herabzusetzen; er sagt
wohl, er habe vom Geber solches erhalten, was für diesen nicht in
Betracht kam und was er auch ganz gut von anderen hätte bekommen
können. Der Geber umgekehrt behauptet, er habe das größte geleistet,
was in seiner Macht stand und was sonst kein Mensch hätte leisten
können, und das in gefährlichen oder sonstigen dringlichen Lagen. Wäre
nun nicht da, wo die Verbindung geschäftlicher Art ist, das Richtige dies,
daß der vom Empfänger erlangte Vorteil den Maßstab bildet? Dieser war
doch der, der des andern bedurfte, und der andere half ihm aus in der
Aussicht, das gleiche zurückzuerlangen. Der gewährte Beistand ist also
so groß gewesen, wie der andere den Vorteil davon gehabt hat, und er
muß so viel zurückerstatten, wie er Nutzen gehabt hat, oder noch mehr;
letzteres ist das Edlere. In Verbindungen dagegen, die der Adel der
Gesinnung stiftet, kommt es nicht vor, daß der eine sich über den
anderen beklagt; hier liefert das Opfer, das in der Absicht des Gebers lag,
den geeigneten Maßstab. Denn wo auf den Adel der Gesinnung und des
237
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Charakters gezählt wird, da ist das Entscheidende die Absicht, aus der
die Handlung erfolgt.
Zum Streite kann es auch in solchen Verbindungen kommen, wo der
eine Teil das Übergewicht hat. Es kann jeder Teil zu viel für sich
beanspruchen, und tritt das ein, so geht die Verbindung auseinander. Der
Überlegene meint, es komme ihm zu, ein Mehr zu erlangen, denn dem
Tüchtigen gebühre ein größerer Anteil. Ganz ähnlich der, der mehr
leistet. Denn wer nichts leistet, heißt es, dürfe auch nicht das gleiche
erlangen; sonst laufe es auf einen Ehrendienst und nicht auf eine
geschäftliche Verbindung hinaus, wenn der bei der Verbindung sich
ergebende Gewinn sich nicht nach dem Werte der Leistung richtet. Man
meint nämlich, wie in gemeinsamen geschäftlichen Unternehmungen
diejenigen, die mehr einschießen, auch mehr empfangen, so müsse es
auch in freundschaftlichen Verhältnissen geschehen. Umgekehrt denkt
der, der des anderen bedarf, und der Minderwertige, es sei einfach Pflicht
eines befreundeten Mannes von guter Gesinnung, denen zu helfen, die
der Hilfe bedürfen; denn was habe man sonst von der Freundschaft mit
einem tüchtigen und mächtigen Manne, wenn man davon doch keinen
Genuß zu schmecken bekomme?
Da kann man nun den Anspruch beider Teile für begründet halten und
meinen, beiden Teilen müsse auf Grund des Freundschaftsverhältnisses
ein Mehr zufließen, aber nicht ein Mehr derselben Art: vielmehr gebühre
dem Höherstehenden die höhere Ehre, und dem in bedürftiger Lage der
größere Vorteil. Denn für edle Gesinnung und hilfreiches Tun bildet das
Gegengeschenk die Ehre, und für eine bedrängte Lage ist der Gewinn
die Hilfe.
So sieht man es denn auch im Staate zugehen. Wer dem Gemeinwesen
nichts Nützliches leistet, der genießt auch keine Ehre. Denn was das
Gemeinwesen gewähren kann, wird dem gewährt, der sich um das
Gemeinwesen verdient macht; das aber ist die Ehre. Ausgeschlossen
dagegen ist das, daß man aus den Mitteln des Gemeinwesens Gewinn
238
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
und Ehre zugleich schöpfe. Denn in allen Stücken zurückzustehen, das
erträgt kein Mensch. Wer also an Geldbezügen verkürzt wird, dem teilt
man Ehre zu, und wer Geld brauchen kann, erhält Geld. Denn, wie
gesagt, das Austeilen nach dem Verhältnis der Würdigkeit stellt die
Gleichheit her und erhält das freundschaftliche Band zwischen den
Menschen.
So also muß man auch in Verhältnissen zwischen Ungleichen das
Verfahren regeln. Wer aus dem Vermögen oder durch das überlegene
Verdienst des anderen Aushilfe empfangen hat, der soll mit Ehre als
Gegengabe erwidern, indem er gibt, was in seiner Macht steht. Denn wo
ein Freundschaftsverhältnis besteht, da verlangt man soviel, als wozu das
Vermögen vorhanden ist, nicht soviel, als dem Verdienste entspricht. Das
letztere wäre auch gar nicht in allen Verhältnissen möglich, so bei der
Ehre, die man den Göttern oder die man den Eltern erweist. Hier
könnte doch niemand Ehre nach Verdienst erweisen: dagegen meint
man, daß der seine Schuldigkeit tut, der seine Dienste nach seinem
Vermögen leistet. Deshalb meint man auch, es stehe zwar dem Sohne
nicht zu, sich vom Vater, aber wohl dem Vater, sich vom Sohne
loszusagen. Wer schuldet, muß bezahlen; der Sohn aber kann mit allem,
was er leistet, nichts tun, was dem ihm vom Vater Geleisteten an Wert
entspräche; er bleibt also immer Schuldner. Dagegen steht es dem
Gläubiger zu, die Schuld zu erlassen, und so auch dem Vater. Zugleich
aber wird es nicht leicht vorkommen, daß einer sich von dem eigenen
Sohne abwendet, es sei denn, daß dieser über die Maßen verkommen ist;
denn es liegt in der menschlichen Natur, auch abgesehen von der
natürlichen Zuneigung, eine hilfreiche Hand nicht von sich zu stoßen.
Dem ungeratenen Söhne dagegen erscheint die dem Vater zu leistende
Hilfe als etwas, was er besser unterläßt oder wofür er sich wenigstens
nicht besonders erwärmt. Denn Wohltaten zu empfangen wünschen sich
die meisten, sie zu erweisen meiden sie als eine Last. /Soviel über diese
Dinge.
239
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
E.
Austausch ohne Entgelt
In allen Verbindungen, in denen es sich um den Austausch von
Leistungen handelt, die der Art nach verschieden sind, ist es, wie wir
dargelegt haben, die Proportion, die die Gleichheit herstellt und die
Verbindung in Bestand erhält. So bekommt in der wirtschaftlichen
Gemeinschaft der Schuhmacher für das Schuhzeug, das er liefert, einen
entsprechenden Gegenwert, ebenso der Weber und alle anderen
Produzenten auch. Dafür nun ist als das allgemeine Wertmaß das Geld
eingeführt worden; auf dieses wird alles zurückgeführt, und an ihm wird
alles gemessen.
Bei Liebschaften liegt es anders. Da kommt es vor, daß der Liebhaber
sich beklagt, er erlange für seine überschwänglichen Liebesbeweise keine
Erwiderung; dergleichen geschieht, wenn er nichts Liebenswertes an sich
hat, was ja wohl bisweilen zutreffen mag. Zu anderen Malen beklagt sich
wieder der geliebte Gegenstand, daß ihm von dem, was ihm dereinst
verheißen worden, jetzt nichts erfüllt werde. Das ist das Ergebnis in dem
Falle, wo der eine dem geliebten Gegenstande seine Liebe zuwendet um
sinnlicher Befriedigung willen, und dieser dem Liebhaber um des Vorteils
willen, und nun beide um ihr Ziel kommen. Hat ein Liebesverhältnis
solche Begründung, so tritt die Auflösung ein, wenn die Parteien das
nicht erlangen, was sie zu der Verbindung veranlaßt hat. Ihr Interesse
war ja gar nicht auf die Person gerichtet, sondern auf das, was ihr
anhaftete, und da dies letztere nicht dauert, so dauert eben deshalb auch
das Liebesverhältnis nicht. Dagegen eine Liebe, die der Person als
solcher mit ihrer inneren Beschaffenheit gilt, diese erweist sich, wie wir
dargelegt haben, als dauerhaft.
Die Parteien gehen aber auch dann auseinander, wenn das was sie
erlangen ein anderes ist als das was sie begehren. Hier ist es geradeso, als
ob sie nichts erlangten; denn eben das Ziel wonach sie streben bleibt
ihnen versagt. So erging es einst einem Virtuosen, dem versprochen
worden war, je besser er spiele, desto höher würde seine Belohnung sein.
Als er nun am folgenden Tage um Erfüllung des Versprechens ersuchte,
240
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
erhielt er zur Antwort: für das Vergnügen das er bereitet, habe er ja sein
Vergnügen bereits erlangt [durch die ihm eröffnete angenehme Aussicht].
Wenn nun die Absicht beider Teile eben darauf gerichtet war, dann wäre
es so ganz in der Ordnung gewesen. War aber das was der eine Teil
wollte die Bezahlung, was der andere Teil wollte der musikalische Genuß,
und bekommt dann der eine was er begehrt, der andere nicht, dann wäre
der Ausgang, der das geschäftliche Verhältnis beendigte, nicht der
gebührende gewesen.
Was einer eben bedarf, das sucht er sich zu verschaffen, und zu diesem
Zweck gibt er hin was er hat. Wessen Sache ist es nun, den Preis
abzuschätzen, dessen der hingegeben, oder dessen der in Empfang
genommen hat? Wer hingegeben hat, von dem nimmt man an, daß er die
Preisbestimmung dem andern überlasse; so sagt man habe es in der Tat
Protagoras gemacht. Wenn dieser jemand in irgendeinem Fach
unterrichtet hatte, so hieß er den Schüler abschätzen, wieviel ihm das
Gelernte wert erscheine, und soviel ließ er sich dann bezahlen. Manchem
anderen sagt in solchen Verhältnissen mehr das Wort zu: »Wie der Mann,
so der Lohn.«
Wer Geld angenommen hat und dann, weil er mehr versprochen hat als
wozu seine Kräfte reichen, nicht leistet was er zu leisten verheißen hat,
über den beklagt man sich mit Recht; denn er erfüllt nicht, worüber man
doch übereingekommen war. Die Sophisten sind im Grunde gezwungen
so zu verfahren, weil für das was sie wirklich können kein Mensch einen
Heller geben würde. Solche Leute also, die das nicht leisten, wofür sie die
Bezahlung schon empfangen haben, sind mit Recht Gegenstand der
Beschwerde. In Fällen dagegen wo eine Vereinbarung über den zu
leistenden Dienst nicht getroffen worden ist, da haben wir schon gesagt
daß diejenigen, die aus freundlicher Gesinnung für den anderen solche
Leistung vollbringen, einem Vorwurf nicht ausgesetzt sind; denn was sie
tun stammt aus der auf sittlicher Gesinnung beruhenden Hingebung. Da
muß man denn auch die Gegenleistung nach dem bemessen, was in der
Absicht des andern lag, denn Hingebung und sittliche Gesinnung stellt
241
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
sich in dem dar, was einer beabsichtigt. Das darf man nun auch als das
für das Verhältnis von Lehrer und Schüler auf idealem Gebiete Gültige
bezeichnen; denn hier läßt sich der Wert der Leistung überhaupt nicht in
Geld abschätzen, und auch durch Ehrenerweisung könnte der
empfangene Wert nicht aufgewogen werden. Da also muß man sich, wie
es im Verhältnis zu den Göttern und zu den Eltern der Fall ist, an dem
genügen lassen, was einer zu leisten imstande ist.
Ist dagegen die Leistung nicht so gemeint, hat der Leistende vielmehr
von vornherein eine Gegenleistung im Auge, so muß die Gegenleistung
in erster Linie eigentlich so beschaffen sein, daß sie beiden Teilen dem
Wert der Leistung zu entsprechen scheint, und wenn darüber eine
Einheit des Sinnes zwischen ihnen nicht besteht, so würde es nicht bloß
als das Notwendige, sondern auch als das Gerechte erscheinen, daß
derjenige entscheidet, der die Leistung empfangen hat. Denn wenn der
Leistende so viel wieder empfängt als jenem an Nutzen zuteil geworden
ist oder als jener für die genossene Befriedigung aufgewandt haben
würde, so empfängt er den Ersatz, der ihm von diesem gebührt.
So geht es ja offenbar auch bei Kauf und Verkauf zu. An manchen
Orten gibt es gesetzliche Bestimmungen des Inhalts, daß bei freiwillig
eingegangenen geschäftlichen Verbindungen der Rechtsweg
ausgeschlossen bleiben soll, weil man der Meinung ist, daß die
Abwickelung des Geschäfts dem gegenüber, mit dem man auf Treu und
Glauben das Geschäft eingegangen ist, in demselben Sinne stattzufinden
hat, in dem man es eingegangen ist. Man hält es für gerechter, daß
derjenige den Wert bestimme, dem die Leistung zugute gekommen ist,
als daß derjenige es tue, der sie für ihn vollbracht hat. Denn meistenteils
ist der Wert eines Gegenstandes nicht der gleiche in den Augen
desjenigen der ihn besitzt wie in den Augen desjenigen, der ihn zu
erwerben wünscht. Jedermann ist geneigt, dem was ihm gehört und was
er hingibt, einen hohen Wert zuzuschreiben; der Austausch aber vollzieht
sich gleichwohl nach demjenigen Werte, den der Empfänger dem
Gegenstande beilegt. Allerdings aber muß man den Wert nicht danach
242
3.Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis
bestimmen, wie er dem Empfänger erscheint wenn er den Gegenstand
schon hat, sondern danach wie er ihn anschlug, bevor er ihn bekommen
hatte.
4.
Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend
A.
Das Maß der Verpflichtung
Eine Schwierigkeit bietet ferner die Antwort auf Fragen wie die: Ist man
verpflichtet seinem Vater in allem zu Willen zu sein und ihm überall
Gehorsam zu leisten? wenn man krank ist, soll man sich nicht vielmehr
dem Arzt anvertrauen, und wo es gilt einen Offizier zu wählendem
Kriegserfahrenen seine Stimme geben? Oder die andere Frage: hat man
seine Dienste eher dem Freunde oder hat man sie dem verdienten
Manne zu leisten ? welche Pflicht steht höher, dem Wohltäter zu
vergelten oder dem Kollegen ein Opfer zu bringen, falls man nicht
beides zugleich zu leisten vermag? In allen dergleichen Fragen ganz
bestimmte Entscheidungen zu fällen, ist das nicht recht schwer? Denn
die einzelnen Fälle bieten eine Unmenge von Eigentümlichkeiten der
verschiedensten Art, was Wichtigkeit oder Geringfügigkeit des
Gegenstandes, was die sittliche Bedeutung und was die äußere Notlage
anbetrifft. Soviel indessen steht außer Zweifel, daß man nicht einem alles
zugestehen darf, daß in der Regel die Pflicht empfangene Wohltaten zu
vergelten der Willfährigkeit gegen befreundete Genossen vorgeht, wie
man ja auch an erster Stelle Geld das man geborgt hat dem Darleiher
zurückzuerstatten verpflichtet ist, bevor man dem Genossen einen
Vorschuß leistet. Indessen immer ist eigentlich auch nicht einmal ein
solcher Satz gültig. Man nehme folgenden Fall. Es ist einer aus
Räuberhänden durch ein Lösegeld befreit worden. Was ist nun seine
nächste Pflicht, seinen Befreier wer er auch immer sei, wieder zu
befreien, oder ihm, wo Gefangenschaft nicht vorliegt, auf seine
Forderung das Lösegeld zurückzuerstatten, oder den eigenen Vater aus
der Gefangenschaft zu befreien? Da möchte man eher meinen, die
243
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Pflicht gegen den Vater gehe der Pflicht, die aus dem eigenen Erlebnis
stammt, voran.
Wie gesagt also, im allgemeinen muß man bezahlen was man schuldig ist;
ist dagegen das was irgend jemandem sonst zu leisten ist der sittlichen
Bedeutung nach oder des Zwanges der Lage wegen von überragendem
Werte, so muß man sich nach dieser Seite hin entscheiden, ja, es kann
vorkommen, daß es nicht einmal recht ist, empfangene Wohltaten zu
vergelten. z.B. es kennt jemand einen anderen als einen Mann von
ehrenhaftem Charakter und erweist ihm einen Dienst; dieser aber soll
jenem nun das gleiche erweisen. Wirklich? auch dann wenn er von ihm
die Überzeugung gewonnen hat, daß er ein Mensch von ganz unwürdiger
Gesinnung ist? Und so soll man auch nicht einmal immer dem wieder
borgen, von dem man geborgt hat; denn es kann sein, daß der eine
einem ehrenhaften Manne ein Darlehen gegeben hat in der
Überzeugung, daß er es wiederbekommen wird, der andere aber keine
Aussicht hat von dem charakterlosen Menschen jemals etwas
zurückzuerhalten. Verhält es sich nun so in Wirklichkeit, so ist der
Anspruch nicht auf beiden Seiten der gleiche; verhält es sich aber in
Wirklichkeit nicht so, und hat man nur die Meinung es verhalte sich so,
so dürfte es immer noch nicht heißen, es sei wider das gesunde Gefühl
gesündigt worden. Wie wir wiederholt dargelegt haben; Ausführungen,
bei denen es sich um menschliche Gefühle und Handlungsweisen
handelt, lassen nur das gleiche bescheidene Maß von Bestimmtheit zu,
das auch diesen Gegenständen selber zukommt.
Das also ist unzweifelhaft, daß man nicht allen dasselbe, und auch
seinem Vater nicht alles zu leisten hat, wie man ja auch dem höchsten
Gotte selber nicht alles opfert, und da die Pflicht den Eltern gegenüber
eine andere ist als den Geschwistern, den Kollegen und den Wohltätern
gegenüber, so ist die Aufgabe die, jeder Klasse das gerade ihr
Gebührende und Angemessene zu erweisen. Und offenbar richtet man
sich ja auch tatsächlich nach diesem Grundsatz. Zur Hochzeit lädt man
seine Verwandten; denn diese sind von der gemeinsamen Abstammung
244
4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend
und haben das gemeinsame Interesse an dem, was damit
zusammenhängt. Aus demselben Grunde hält man dafür, daß auch bei
Leichenbegängnissen die Verwandten zunächst zu erscheinen
verpflichtet sind. Den Eltern Unterhalt zu gewähren, wird man für die
nächste Pflicht halten, weil man dereinst denselben von ihnen
empfangen hat, und weil ihn denen zu gewähren, denen wir das Dasein
verdanken, höhere sittliche Bedeutung hat als in diesem Sinne für uns
selber zu sorgen. Auch Ehre sind wir den Eltern gleichwie den Göttern
schuldig, doch nicht unbedingt, nicht dieselbe dem Vater wie der Mutter,
nicht die, die dem Manne von höchster geistiger Auszeichnung oder die
dem Heerführer gebührt, sondern gerade die, die dem Vater und ebenso
die der Mutter zukommt. So ist man auch jedem Manne in höherem
Alter die Ehre schuldig, die seinen Jahren entspricht, indem man vor ihm
aufsteht, ihm den Ehrenplatz einräumt und was dergleichen mehr ist.
Kollegen wiederum und Geschwistern gegenüber gebührt Offenheit und
Gemeinsamkeit in allen Stücken; Verwandten, Bezirksgenossen,
Mitbürgern und allen anderen gegenüber gilt es immer den Versuch,
jedem das Gebührende zu erweisen und das was jedem zukommt nach
der Nähe der Beziehung, nach dem persönlichen Verdienst und nach
dem Werte, den sie für uns haben, zu bemessen. Solches Bemessen ist
leichter bei Stammesgenossen, mißlicher bei Fernstehenden. Aber darum
darf man davon doch nicht abstehen, sondern muß eine Entscheidung
treffen, so gut es geht.
B.
Die Auflösung freundschaftlicher Beziehungen
Eine weitere Schwierigkeit bietet die Frage, ob man ein
Freundschaftsverhältnis zu Leuten ohne Beständigkeit lösen soll oder
nicht. Hat es irgend etwas Befremdliches, daß man eine Verbindung mit
Leuten, die man um des Nutzens oder der Annehmlichkeit willen seiner
Freundschaft würdigt, auflöst, wenn sie das nicht mehr gewähren,
wessen man sich zu ihnen versehen hat? Hier galt die Zuneigung doch
diesen Dingen, und blieben sie aus, so ist es ganz verständlich, daß auch
die Zuneigung erlischt. Einen Vorwurf könnte man daraus nur dann
245
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
ableiten, wenn einer, während seine Anhänglichkeit tatsächlich in der
Aussicht auf Nutzen oder Annehmlichkeit wurzelt, doch so täte, als
liebte er die Persönlichkeit um ihrer inneren Beschaffenheit willen. Denn,
wie wir gleich zu Anfang gesagt haben, die meisten Zwistigkeiten
erheben sich zwischen Freunden in dem Falle, wo das Band zwischen
ihnen nicht die Begründung in Wirklichkeit hat, wie sie es sich vorstellen.
Täuscht sich einer hierin und lebt er in dem Wahne, er werde um seiner
Persönlichkeit willen geliebt, ohne daß der andere zu solcher Täuschung
etwas beiträgt, so wird er die Schuld sich selber zuzuschreiben haben. Ist
er dagegen durch die Verstellung des anderen in die Täuschung versetzt
worden, so hat er ein Recht, sich über den Urheber seines Irrtums zu
beklagen, und das weit mehr als über einen Falschmünzer, je mehr das
durch solchen Frevel verletzte Gut an Wert höher steht als im letzteren
Fall.
Nimmt man aber den anderen für einen ehrenhaften Charakter, während
er ein schlechter Mensch wird und sich auch als solcher erweist, soll man
ihm dann auch noch die Freundschaft bewahren ? Oder ist das nicht
vielmehr unmöglich, wenn doch nicht alles Gegenstand der Zuneigung
ist, sondern nur das Gute? Ein schlechter Charakter verdient keine
Zuneigung, und man soll sie ihm auch nicht gewähren. Man soll kein
Freund des Bösen sein, noch sich dem niedrig Gesinnten gleichstellen.
Oben haben wir gesagt, daß zwischen gleich und gleich Freundschaft
herrscht. Soll man also die Verbindung auf der Stelle lösen? oder nicht in
jedem Fall, sondern nur mit denjenigen, deren schlechter Charakter keine
Aussicht auf Besserung gewährt? Ist es nicht eine weit höhere Pflicht,
denjenigen, die einer Besserung noch fähig sind, zu ihrer
Charakterbildung seinen Beistand zu leihen, als sie bloß in ihren äußeren
Verhältnissen zu fördern ? Und das um so mehr, je mehr dies letztere
eine edlere Handlungsweise bedeutet und wahrer
Freundschaftsgesinnung in höherem Sinne entspricht? Indessen, wer das
Band löst, von dem kann man doch nicht sagen, daß er etwas
Ungehöriges tue. Galt doch seine Freundschaft nicht einem Menschen
von dem Charakter, den er jetzt zeigt, und läßt er doch von seiner
246
4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend
Gesinnung nur deshalb ab, weil er den Entfremdeten nicht wieder auf
die rechte Bahn zu bringen vermag.
Bleibt nun aber der eine, wie er ist, und bessert sich der andere in seinem
Charakter so sehr, daß er jenen in sittlicher Haltung weit überragt, muß
er ihn dann als Freund behandeln, oder verbietet sich ihm das als
unmöglich? Wird der Abstand sehr groß, so tritt die Schwierigkeit am
deutlichsten hervor; so bei Knabenfreundschaften. Bleibt der eine in
seiner geistigen Entwicklung ein Knabe, während der andere zu einem
Manne von besonderer Auszeichnung heranreift, wie könnten sie dann
noch Freunde sein? Haben sie doch weder an denselben Dingen ein
Gefallen, noch den Anlaß zu Freude oder Schmerz gemeinsam. Auch in
ihrem gegenseitigen persönlichen Verhältnis werden sie nicht das gleiche
empfinden, und ohne das, sagten wir, ist es unmöglich, befreundet zu
sein, weil ein Zusammenleben unmöglich ist. Davon haben wir oben
gesprochen. Muß man sich also zu dem andern in kein anderes
Verhältnis stellen, als zu einem, zu dem man niemals freundschaftliche
Beziehungen unterhalten hat? Oder soll man an der Erinnerung des
dereinstigen vertrauten Umgangs festhalten, und so, wie wir meinen,
Freunden mehr als Fremden entgegenkommen zu müssen, so auch
dereinstigen Freunden um der früheren Freundschaft willen ein
Zugeständnis machen, falls nicht durch einen besonders hohen Grad
boshafter Gesinnung die völlige Trennung geboten ist?
C.
Selbstliebe und Nächstenliebe
Man darf die Betätigungsweisen, in denen sich liebevolle Gesinnung
darstellt, und dasjenige was ihren Begriff bezeichnet, als abgeleitet
ansehen aus dem Verhältnis, in dem wir zu uns selber stehen. Unter
einem uns liebevoll zugetanen Menschen versteht man doch einen
solchen, der uns um unsertwillen alles, was gut ist oder was ihm so
erscheint, zudenkt und ins Werk setzt, oder einen solchen, der für den,
dem er in Liebe zugetan ist, rein um dessen selbst willen den Wunsch
hegt, daß er dasei und lebe. So empfinden Mütter für ihre Kinder, so
247
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
auch Freunde für einander, und das selbst dann, wenn sie durch einen
Zwist völlig auseinander geraten sind. Einen Freund nennt man ferner
den, der unser Leben teilt, der dieselben Dinge wie wir wert hält, der mit
uns Leid und Freude gemein hat. Auch das ist in der Mutterliebe am
meisten der Fall. Durch einen dieser Züge also charakterisiert man die
Liebe, jedes dieser Merkmale gilt nun aber für einen Menschen von
sittlicher Haltung im Verhältnis zu sich selbst, und für die übrigen gilt es
gleichfalls, sofern sie solche Menschen zusein beanspruchen. Wie wir
dargelegt haben, darf aber die sittliche Gesinnung und der sittlich
tüchtige Mann als Maßstab dienen für jede besondere Lebensäußerung.
Ein solcher Mann also lebt in Frieden mit sich selbst, und alle
Betätigungsformen seiner Innerlichkeit zeigen ein und dasselbe
Bestreben. Er nimmt für sich selbst alles Gute und das, was ihm als das
Gute erscheint, zum Ziel und setzt es auch ins Werk; denn daran erkennt
man den guten Menschen, daß er alle seine Kraft an das Gute wendet. Er
tut es um seinetwillen, im Dienste der in ihm lebenden Vernunft, die
man als das eigentliche Selbst eines jeden betrachten muß. Er wünscht zu
leben und wohlbehalten zu sein, und er wünscht es am meisten für das,
was in ihm das denkende Teil ist. Denn für den Mann von sittlichem
Charakter ist das Dasein ein Gut, und das Gute wünscht jeder für sich
selbst; niemand dagegen wünscht, ein anderer zu werden, so daß dann
das, zu dem er geworden wäre, alles Gute hätte. Denn auch Gott hat
schon so alles Gute, aber deshalb hat er es, weil er ist, was er ist. Jeder
aber, darf man sagen, ist [wie Gott] das, was in ihm denkende Vernunft
ist, oder doch dies mehr als alles andere. So will denn auch ein solcher
Mann sein Leben im Umgange mit sich selbst führen, denn darin findet
er volle Befriedigung. Die Erinnerung an seine Vergangenheit ist ihm
erfreulich; was er von der Zukunft erwartet, ist nur Gutes, und solches
Hoffen ist Grund zur Freude. Er ist mit Gegenständen seiner
Betrachtung in der Innerlichkeit seines denkenden Geistes reichlich
ausgestattet. Was an Freud und Leid sein Inneres bewegt, das empfindet
er als denkendes Selbst aufs stärkste mit; denn allen Seiten seines Wesens
ist eines und dasselbe schmerzlich oder erfreulich, und nicht der einen
dieses, der anderen jenes. Reue, darf man sagen, kennt er nicht. Indem
248
4.Einzelfragen das Freundschaftsverhältnis betreffend
nun bei einem Menschen von sittlicher Haltung alle diese Züge für das
Verhältnis zu der eigenen Person gelten und er sich zu dem den er liebt
verhält wie zu sich selbst, / ist doch der Freund sein anderes Selbst, / so
darf man sagen: die Liebe zu anderen trägt eben diese Züge, und in
Liebe verbunden sind die, bei denen sich diese Züge wiederfinden.
Die Frage nun, ob es ein Freundschaftsverhältnis zu der eigenen Person
gibt, mag fürs erste auf sich beruhen. Doch darf man nach den obigen
Ausführungen annehmen, daß ein solches Freundschaftsverhältnis
insofern vorhanden ist, als man an einem Menschen zwei oder mehrere
Seiten seines Innern unterscheidet, und daß die Freundschaft mit
anderen in ihrem höchsten Sinne dem Verhältnis ähnlich ist, in welchem
man so zu sich selbst steht. Nun zeigt sich al erdings, daß die
bezeichneten Züge auch bei der großen Masse vorkommen, die doch
von niedriger Art ist. Haben diese Menschen nun dadurch einen Anteil
daran, daß sie selbstgerecht sich treffliche Menschen zu sein
schmeicheln? Bei Menschen von völlig gemeiner und verworfener Art
findet sich nichts davon, auch nicht der bloße Schein; aber auch bei
Menschen von gewöhnlicher Art findet es sich kaum. Sie liegen mit sich
selbst im Streit; ihre Begierde ist auf das eine, ihr Wille auf das andere
gerichtet, gerade wie es bei denen der Fall ist, die sich nicht zu
beherrschen wissen, die statt dessen was ihnen selbst als das Gute
erscheint, das begehren, was ihr Gelüsten reizt, während es ihnen doch
schädlich ist; andere wieder unterlassen aus Feigheit und Willenlosigkeit
eben das ins Werk zu setzen, wovon sie doch überzeugt sind daß es für
sie das Heilsamste wäre. Manche, die eine Menge von schändlichen Taten
vollbracht und sich durch ihre Verworfenheit verhaßt gemacht haben,
werden des Lebens überdrüssig und legen Hand an sich selbst.
Verworfene Menschen sehen sich nach anderen um, um mit ihnen zu
leben, während sie sich selbst entfliehen möchten. Sind sie sich selbst
überlassen, so überfällt sie eine Menge von quälenden Erinnerungen und
von Zukunftsvorstellungen der gleichen Art; in Gesellschaft anderer
suchen sie das Vergessen. Da sie selber nichts an sich haben was
249
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Zuneigung zu erwecken vermöchte, so haben sie kein Gefühl der
Zuneigung für sich selbst. Solche Menschen haben auch kein Mitgefühl
für das Leid und die Lust, die sie selbst empfinden. Ihr Gemüt ist in
Aufruhr wider sich selbst; die eine Seite ihres innern empfindet es
schmerzlich, wegen ihrer Verworfenheit gewisser Dinge entbehren zu
müssen; die andere Seite hat ihre Lust daran; das eine zieht sie hierhin,
das andere dorthin und zerrt sie gleichsam auseinander. Ist es aber nicht
möglich Unlust und Lust zugleich zu empfinden, so ärgert man sich
dafür nach kurzer Frist darüber daß man vergnügt gewesen ist, und
gönnt sich selber die Lust nicht, die man genossen hat. Von Verdruß
über das Durchlebte stecken solche niedrigen Naturen ganz voll. Ein
Mensch von niederer Gesinnung hat also offenbar deshalb kein Gefühl
der Zuneigung zu sich selbst, weil er nichts an sich hat, was Zuneigung
zu erwecken vermöchte. Ist dies nun ein überaus unseliger Zustand, so
ist es doppelt geboten mit Anspannung aller Kräfte das Böse zu fliehen
und zu versuchen die Eigenschaften zu erwerben, die dem Menschen
geziemen. Dann wird es ihm gelingen, sein eigner Freund und der
Freund anderer Menschen zu werden.
5.
Freundschaftsähnliche Verhältnisse
A.
Wohlwollen
Das Wohlwollen hat mit der Freundschaft Ähnlichkeit, ohne doch
Freundschaft zu sein. Wohlwollen kann man auch für Unbekannte hegen
und ohne daß sie es wissen: das ist bei der Freundschaft nicht möglich.
Wir haben oben davon gehandelt. Wohlwollen ist auch keine tätige
Zuneigung; denn es enthält keine Willensregung und kein Streben, was
doch mit tätiger Zuneigung untrennbar verbunden ist. Solche Zuneigung
ferner erfordert eine Gewohnheit des Zusammenlebens, das Wohlwollen
dagegen kann auch plötzlich hervortreten; so das für einen Wettkämpfer,
dem man seine Gunst zuwendet und den Sieg wünscht, ohne doch dazu
irgendwie mitzuwirken. Denn wie gesagt, solches Wohlwollen ist eine
plötzliche Regung und eine ganz flüchtige Neigung. Dagegen läßt es sich
250
5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse
wohl als Ausgangspunkt für die Freundschaft bezeichnen, wie es die
Freude am Anblick des anderen für die Liebe ist. Niemand liebt, ohne
vorher an der äußeren Erscheinung Freude empfunden zu haben; aber
die bloße Freude am Anblick macht doch noch nicht den Verliebten;
dazu gehört noch, daß man sich nach dem Entfernten sehnt und die
Gegenwart des Geliebten herbeiwünscht. So ist es nun auch unmöglich
Freund zu sein, ohne Wohlwollen gehegt zu haben; aber Wohlwollen
macht noch keine Freunde. Denen, für die man Wohlwollen hegt
wünscht man alles Gute; aber man tut nichts dazu und übernimmt für sie
keine Anstrengungen. Darum darf man es in übertragenem Sinne eine
Freundschaft ohne tätige Bezeugung nennen, die aber, wenn sie eine
Zeitlang dauert und zur Gewohnheit des Zusammenlebens führt, in
wirkliche Freundschaft übergeht, eine Freundschaft nicht um des
Vorteils oder der Annehmlichkeit willen; denn solche Gründe sind dem
Wohlwollen fremd.
Wer eine Wohltat empfangen hat, der erwidert für das was er erfahren
hat mit seiner wohlwollenden Gesinnung und tut damit nur was gerecht
ist. Wer aber wünscht, daß es jemandem wohlergehe, weil er von jenem
Förderung für sich erhofft, von dem gilt nicht, daß er für den anderen,
sondern eher daß er für sich selbst Wohlwollen hegt, ebenso wie auch
der, der sich dem andern um des Nutzens willen gefügig erweist, nicht
die Gesinnung eines Freundes zeigt. Überhaupt, Wohlwollen erwächst
auf Grund verdienstlicher und sittlicher Eigenschaften, wo jemand den
Eindruck macht, mit edler Gesinnung, mit festem Mute oder sonstigen
Vorzügen ausgestattet zu sein, wie in dem oben erwähnten Beispiel des
Wettkämpfers.
B.
Eintracht
Als eine Art der Befreundung stellt sich ferner auch die Eintracht
zwischen Mitbürgern dar. Sie bedeutet deshalb nicht bloße Gleichheit
der Ansichten, diese kann auch zwischen solchen stattfinden, die
einander persönlich unbekannt sind. Man spricht von Eintracht auch
251
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
nicht bei solchen, die über irgendeinen beliebigen Gegenstand, z.B. über
astronomische Fragen, gleicher Meinung sind; gleiche Ansichten in
diesem Punkte zu haben hat mit freundschaftlicher Zuneigung gar nichts
zu schaffen. Sondern von Eintracht spricht man im Staate, wenn die
Bürger über das was dem Staate frommt übereinstimmen, wenn sie
dieselben Ziele verfolgen und sich im Sinne der öffentlich gefaßten
Beschlüsse betätigen. Einträchtig ist man also in Fragen der Praxis und
zwar in solchen, die eine gewisse Bedeutung haben und für zwei oder für
alle wichtig sind. So wenn im Staate alle die Ansicht haben daß die
Beamten durch Wahl einzusetzen sind, oder daß ein Bündnis mit
Lakedämon geschlossen werden oder Pittakus zu der Zeit die Regierung
führen soll, wo auch er selbst es wollte. Hält dagegen jeder an seinem
Willen zu herrschen fest, wie die feindlichen Brüder in Euripides′
»Phönizierinnen«, dann leben sie in Zwietracht.
Einträchtig sein heißt nicht, daß zwei bloß denselben Gegenstand
welcher es auch sei ins Auge fassen, sondern es gehört dazu auch, daß sie
denselben Gegenstand auch derselben Person zuwenden wollen: so wenn
das Volk und die oberen Klassen einig sind, daß die Besten die
Herrschaft haben sollen; denn dann erlangen alle was sie anstreben. Die
Eintracht stellt sich also als freundschaftliche Gesinnung unter
Mitbürgern dar, und so faßt sie auch der Sprachgebrauch; sie dreht sich
um die öffentlichen Interessen und um das was dem praktischen Leben
dient.
Eintracht in diesem Sinne herrscht zwischen Menschen von edler Art.
Solche leben mit sich selbst und untereinander in Eintracht, da sie im
Grunde gleiche Gesinnung hegen. Menschen von dieser Art beharren
bei ihren Entschließungen und fluten nicht hin und her wie die
Strömungen in einer Meerenge; ihr Wille ist auf das Gerechte und
Heilsame gerichtet, und das bezeichnet auch ihr Streben für das
Gemeinwesen. Dagegen können Menschen von niederer Gesinnung
unmöglich Eintracht halten oder können es doch nur für kurze Zeit,
gerade wie es mit der Freundschaft zwischen ihnen der Fall ist. Wo es
252
5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse
einen Vorteil gibt, da bedenken sie immer nur sich selbst, und wo es gilt
eine Mühe oder eine Leistung zu übernehmen, da versagen sie. Da jeder
so mit seinem Willen auf den eigenen Nutzen gerichtet ist, so krittelt er
an dem anderen herum und bildet nur ein Hindernis. Denn ein
Gemeinwesen muß zugrunde gehen, wenn es nicht wohl gepflegt wird.
Die Folge ist allgemeine Zwietracht; einer schiebt dem anderen die
Nötigung zu; selbst aber will keiner leisten was die Gerechtigkeit fordert.
C.
Wohltäter und Empfänger
Wohltäter hegen im allgemeinen eine wärmere Gesinnung für die von
ihnen Bedachten als diese für ihre Gönner hegen, und dafür sucht man
nach einer Erklärung wie für eine unverständliche Erscheinung. Die
meisten halten dafür, daß die einen Schuldnern gleichen, die andern ein
Forderungsrecht haben. Wie nun im Fall eines Darlehns der Schuldner
lieber sähe, er hätte keinen Gläubiger, der Darleiher dagegen das Wohl
des Schuldners auf dem Herzen trägt, so habe auch der Wohltäter den
Wunsch, daß es dem von ihm Geförderten Wohlergehen möchte, weil er
denkt dann den Dank einzuheimsen; dagegen erscheine jenem die
Rückerstattung bei weitem nicht so dringlich. Epicharmos würde
wahrscheinlich urteilen: so redeten sie, weil sie die Sache von der
verkehrten Seite aus ansähen; es läßt sich aber, wie die Menschen nun
einmal sind, ganz wohl verstehen. Denn die Masse der Menschen hat
erstens ein kurzes Gedächtnis und zieht zweitens das Nehmen des
Guten dem Geben vor.
Man möchte deshalb eher meinen, die Sache sei tiefer im Wesen
begründet und habe mit dem Verhältnis bei einem Darlehen keinerlei
Verwandtschaft. Denn hier ist es ja nicht eine liebevolle Empfindung für
den Schuldner, was den Wunsch für sein Wohlergehen begründet,
sondern das Verlangen nach Rückerstattung. Dagegen diejenigen die
anderen Gutes erwiesen haben, hegen für die von ihnen Geförderten
eine freundliche und liebevolle Gesinnung auch dann, wenn ihnen diese
keinen Vorteil gewähren noch für die Zukunft einen solchen in Aussicht
253
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
stellen. Dies lehrt auch die Erfahrung bei den Künstlern. Jeder liebt sein
eigenes Werk mehr als dieses ihn lieben würde, wenn es eine Seele
bekäme. Am meisten aber tritt es einem wohl bei den Dichtern entgegen.
Diese sind in ihre eigenen Schöpfungen über die Maßen verliebt und
hängen an ihnen mit der Zärtlichkeit, mit der man an seinen Kindern
hängt. Dieser Stimmung nun läßt sich die des Wohltäters vergleichen. Ihr
Schützling ist gleichsam ihr Werk, und so lieben sie es mehr, als das Werk
seinen Schöpfer liebt.
Der Grund dafür ist der, daß das Dasein für alle ein Gegenstand des
Begehrens und der Liebe ist; unser Dasein aber besteht in unserer
Wirksamkeit, und mithin im Leben und in der Betätigung. In
Wirklichkeit also hat der Schöpfer gewissermaßen sein eigenes Dasein an
seinem Werke. So liebt man sein Werk, weil man das Dasein liebt, und
das nun ist tief im Wesen begründet. Denn das Werk zeigt als
Wirklichkeit, was einer der Möglichkeit nach ist.
Zugleich aber ist für den Wohltäter auch seine Handlungsweise etwas
Beglückendes und Edles, so daß er seine Freude an dem hat, dem sie
galt. Dagegen der von ihm Geförderte empfindet an dem Spender nicht
sowohl das was seine Handlungsweise Edles hat, sondern höchstens das
was darin ihm zustatten kommt; dies aber ist nur in geringerem Grade
für ihn ein Grund des Wohlgefal ens und der Zuneigung. Was
Wohlgefallen erregt, ist an dem Gegenwärtigen die Wirklichkeit, an dem
Zukünftigen die Hoffnung, am Vergangenen die Erinnerung. Das
innigste Wohlgefallen aber ist das, was man an seiner eigenen
Wirksamkeit empfindet, und das ruft denn auch in gleichem Maße
Zuneigung hervor. Wer die Wohltat vollbracht hat, dem bleibt sie
dauernd; denn das beglückend Edle überdauert die Zeit; der Vorteil
dagegen für den dem sie erwiesen wurde, geht vorüber. Die Erinnerung
an edle Taten ist erfreulich; die an erlangten Vorteil ist es überhaupt nicht
oder doch nur in geringerem Maße.
254
5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse
Dagegen möchte es sich mit der Erwartung umgekehrt verhalten. Das
Gefühl der Zuneigung gleicht dem Tätigsein, Gegenstand solchen
Gefühles sein dem passiven Verhalten. Wer also in der Betätigung der
Stärkere ist, auf dessen Seite ist auch das Gefühl der Zuneigung und der
Erweis derselben. Überdies, jedermann hat größere Liebe zu dem was
ihm sauer geworden ist; so liebt man das Geld mehr, wenn man es selbst
erworben, als wenn man es geerbt hat. Wohltat empfangen aber ist im
allgemeinen mühelos, sie erweisen mühevoll. Deshalb ist auch die Liebe
der Mutter zu dem Kinde die größere; denn sie hat es mit Schmerzen
geboren, und sie hat die stärkere Empfindung, daß das Kind das ihre ist.
Eben dies aber, darf man sagen, ist auch für den Wohltäter das
eigentümlich Bezeichnende.
D.
Selbstliebe
Eine weitere Frage ist die: ist es Pflicht sich selbst am meisten zu lieben
oder den Nächsten? Man hat gemeinhin für den der sich selbst am
meisten liebt nur Tadel; man schilt ihn, als sei er in verwerflicher
Selbstsucht befangen. Es ist die allgemeine Ansicht, daß ein Mensch von
niedriger Gesinnung alles um seiner selbst willen tut, und je schlechter
einer von Charakter ist, umso mehr. Man macht ihm also einen Vorwurf
in dem Sinne, daß er nichts tue ohne dabei an sich zu denken. Ein edel
gesinnter Mensch dagegen tue alles zu sittlichem Zwecke, und je edler
einer von Wesen sei, desto mehr sei sein Motiv die sittliche Pflicht und
die Zuneigung zu anderen, während er das eigene Interesse hintansetze.
Indessen, zur Wirklichkeit der Dinge wollen solche Auffassungen
schlechterdings nicht stimmen, und das ist auch gar nicht unverständlich.
Es heißt wohl, es sei Pflicht, den am meisten zu lieben, der uns am
innigsten verbunden sei; am innigsten verbunden aber ist uns der, der,
wenn er uns alles Gute wünscht, es rein um unserer Person selber willen
wünscht, auch wenn niemand etwas davon erfahren sollte. Das aber paßt
am meisten auf jeden Menschen im Verhältnis zu sich selbst, und von
allem übrigen, was zum Begriff der Freundschaft gehört, gilt genau
255
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
dasselbe. Wir haben dargelegt, daß das was für freundschaftliche
Liebesgesinnung bezeichnend ist, erst von dem Verhältnis des Menschen
zu sich selbst auf das Verhältnis zu den anderen übertragen ist. Das
drücken übereinstimmend auch alle solche Sprichwörter aus wie: »Zwei
Menschen und eine Seele«; »Unter Freunden ist alles gemeinsam«;
»Gleich sein, Freund sein«; »Das Knie ist einem näher als die Wade«.
Dies alles also gilt am meisten im Verhältnis eines jeden zu der eigenen
Person. Ein jeder ist sich selbst der Nächste, und so muß er denn auch
wohl sich selbst am meisten lieben.
Da erhebt sich naturgemäß die Frage: welcher von beiden Ansichten soll
man sich nun anschließen? Haben doch beide guten Grund für sich. Man
wird solcher Verschiedenheit der Auffassungen gegenüber wohl zu
unterscheiden und genau die Grenze zu bestimmen haben, bis zu
welcher, und die Beziehung, in welcher jede die Wahrheit für sich hat.
Die Sache läßt sich leicht ins reine bringen, wenn man sich nur klar
macht, was denn eigentlich jede der beiden Ansichten unter Selbstliebe
versteht. Die einen, die aus ihr einen Vorwurf machen, verstehen unter
Selbstliebe das Streben, der eigenen Person so viel wie möglich an Geld,
Ehren und sinnlichen Genüssen zuzuwenden. Das bezeichnet nun in der
Tat das Streben der meisten Menschen: das ist es, worauf sie die größte
Mühe verwenden, als wäre es das höchste Gut; und darum sind diese
Dinge auch so heftig umstritten. Menschen, deren selbstsüchtiges
Streben auf dergleichen gerichtet ist, geben ihren Begierden willfährig
nach; sie lassen sich überhaupt von erregten Gefühlen leiten und
willfahrender vernunftlosen Seite ihres Inneren. Damit ist nun allerdings
die Art der großen Masse gekennzeichnet, und daher hat denn auch das
Wort Selbstliebe seine Bedeutung zugewiesen bekommen von der
Menge, die niedriger Gesinnung ist.
Diejenigen nun, die Selbstliebe in diesem Sinne hegen, verurteilt man mit
Recht; es läßt sich aber nicht verkennen, daß die Masse von Selbstliebe
bei denjenigen zu sprechen gewohnt ist, die in diesem Sinne für sich
256
5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse
bedacht sind. Wenn einer immer nur darum bemüht ist, selbst in seinem
Tun sich vor allem an das Gerechte oder an das Maßvolle oder was
irgendsonst Ausfluß sittlicher Gesinnung ist zu halten und überhaupt
immer alles Edle und Hohe sich anzueignen, so wird einem solchen
Mann niemand Selbstliebe zuschreiben oder sie ihm zum Vorwurf
machen. Und doch darf einem solchen Mann Selbstliebe erst recht
nachgesagt werden. Er nimmt für sich das Herrlichste, die Güter die es
im höchsten Sinne sind, in Anspruch; er willfahrt dem was an ihm selbst
sein eigentlichstes Wesen ist, und diesem leistet er in allen Stücken
Gehorsam.
Was nun vom Staate wie von jedem anderen zusammengesetzten
Gebilde gilt, nämlich daß das was an ihm den wesentlichsten Kern
ausmacht, ihn im vollsten Sinne darstellt, das gilt ebenso auch vom
einzelnen Menschen. Und so liebt denn der am eigentlichsten sich selbst,
der dieses sein Wesen liebt und ihm zu Gefallen lebt. Man schreibt
jemandem Selbstbeherrschung und Mangel an Herrschaft über sich zu, je
nachdem die Vernunft in ihm die Herrschaft hat oder nicht, weil man
meint, daß das eigentliche Selbst eines jeden eben die Vernunft ist. Als
eigene, frei vollbrachte Tat setzt man jedem nur das in Rechnung, was er
am meisten mit vernünftiger Überlegung vollbracht hat. Daß also dies
eines jeden eigentliches Selbst oder es doch mehr ist als alles andere, läßt
sich nicht verkennen, und ebensowenig daß ein Mensch von sittlichen
Grundsätzen darin die reichste Befriedigung findet.
Darum ist er gerade derjenige, bei dem die Selbstliebe am stärksten
ausgebildet ist; nur ist sie es in einer anderen Bedeutung als die die man
verurteilt. Sie unterscheidet sich von dieser gerade so weit, wie das Leben
nach der Vernunft sich von dem Leben nach Gefühlserregungen, und
das Streben nach sittlichen Zielen von dem Streben nach scheinbarem
Vorteil unterscheidet. Menschen, die in hervorragendem Maße mit allem
Eifer auf sittliche Betätigung bedacht sind, gewinnen sich bei allen
Sympathie und Beifall. Würden alle Menschen wetteifernd um sittliche
Ziele ringen und zu edler Tat die Kräfte regen, so würde im
257
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Gemeinwesen alles stehen wie es soll und jeder einzelne für seine Person
die höchsten Güter besitzen, wenn nämlich sittliche Vorzüge ein solches
Gut darstellen. Ein edelgesinnter Mensch ist demnach zur Selbstliebe
geradezu verpflichtet; denn von seiner sittlichen Betätigung wird er selbst
den Segen genießen, und die anderen werden sich ihrer fördernden
Wirkung erfreuen. Bei einem Menschen von schlechtem Charakter
dagegen ist sie allerdings übel angebracht; denn ein solcher wird, indem
er seinen niederen Antrieben folgt, sich selbst und seinen Nächsten nur
schädigen.
Bei dem schlechten Menschen klafft also zwischen dem was er tun sollte
und dem was er wirklich tut ein Widerspruch; der gute Mensch dagegen
tut das was er tun soll. Denn die Vernunft entscheidet sich jedesmal für
das was ihr das Entsprechendste ist, und ein guter Mensch gehorcht der
Vernunft. Gewiß also tut ein pflichtgetreuer Mensch auch für seine
Freunde und für sein Vaterland vieles; ja, er setzt wenn es nötig ist für sie
sein Leben ein. Er gibt Geld und Ehrenstellen, überhaupt alle
vielumworbenen Güter dahin, um sich dafür das was edel und herrlich ist
zu gewinnen; er will lieber kurze Zeit die höchste Seligkeit genießen als
lange Zeitmäßigen Genuß erlangen und lieber ein Jahr hindurch ein
Leben vol edlen Gehaltes als viele Jahre hindurch ein Leben führen wie
es sich eben trifft; lieber eine edle und bedeutsame Tat vollbringen als
eine Menge von unbedeutenden Beschäftigungen treiben. Dies alles trifft
bei dem zu, der sein Leben hingibt; er wählt sich damit ein bedeutendes
und ein edles Los. Solche Menschen bringen denn auch wohl Geldopfer,
damit ihre Freunde dadurch größeren Vorteil erlangen. Dann fällt dem
Freunde der Vorteil, ihnen der Ruhm der edlen Tat zu; es ist also das
höhere Gut, was sie für sich gewinnen. In bezug auf Ehrenstellen und
Ämter ist das Verhalten dasselbe. Er wird alles dergleichen gern dem
Freunde überlassen; denn dann fällt ihm zu was edel und preiswürdig ist.
So wird er denn mit Recht als ein Mann von sittlicher Gesinnung
geachtet, da er die edle Tat höher stellt als alles andere. Es kann selbst
geschehen, daß er große Dinge, die zu vollbringen sind, dem Freunde
überläßt und es für ihn ein edlerer Entschluß ist, dem Freunde dazu den
258
5.Freundschaftsähnliche Verhältnisse
Anlaß zu gewähren, als sie selbst zu vollbringen. So nimmt denn
offenbar in allem was des Beifalls würdig ist der Mann von sittlicher
Gesinnung den größeren Anteil von dem was edel und wertvoll ist für
sich in Anspruch. In diesem Sinne also, wie wir sie geschildert haben, ist
Selbstliebe Pflicht; allerdings eine solche wie die große Menge sie übt, die
sollte nicht sein.
6.
Das Bedürfnis nach Freunden
A.
Im Glück
Gestritten wird ferner auch darüber, ob ein Mensch in glücklichen
Verhältnissen Freunde braucht oder nicht. Es heißt, die Menschen in
glücklicher Lage genügten sich selbst und bedürften der Freunde nicht:
sie hätten ja was gut ist, erfreuten sich dessen in ausreichendem Maße
und hätten also kein Bedürfnis nach etwas Weiterem; der Freund als ein
anderes Selbst verschaffe einem ja nur, was man sich selbst zu
verschaffen nicht imstande sei. Daher das Wort:
Wenn dir die Gottheit Glück verliehn, was braucht′s des Freunds?
Und doch erscheint es ungereimt, daß man, wenn man dem Glücklichen
alle Güter zuerteilt, ihm Freunde nicht zuweist, die doch von allen
äußeren Gütern für das höchste gelten. Nun ist es ja für den Freund
bezeichnender, daß er Gutes erweise, als daß er es entgegennehme:
anderen Gutes zu erweisen gehört zum guten Menschen und zur guten
Gesinnung, und Freunden Gutes anzutun ist schöner als Fremden. Aus
allen diesen Gründen wird ein wohlgesinnter Mensch solcher bedürfen,
an denen er Guttat üben kann. Darum ist es eine Frage, ob man im
Glück oder ob man im Unglück das dringendere Bedürfnis nach
Freunden hat. Bedarf doch wer im Unglück ist solcher, die sich seiner
annahmen und wer im Glück ist solcher, an denen er Gutes tun kann.
Andererseits ist es doch auch wohl ungereimt, aus dem Glücklichen
einen Vereinsamten zu machen; denn kein Mensch würde sich etwas aus
dem Besitz aller nur möglichen Güter machen, wenn er sie für sich allein
259
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
genießen sollte. Der Mensch ist ein für die Gemeinschaft mit andern
bestimmtes Wesen und zum Zusammenleben mit andern geschaffen; das
ist bei dem Glücklichen erst recht der Fall. Er hat die Güter die ihrer
Natur nach Güter sind, und offenbar ist ein Zusammenleben mit
Freunden und mit guten Menschen wertvoller als mit Fremden oder mit
dem ersten besten. Mithin, wer im Glücke ist der bedarf der Freunde.
Was will denn nun die erst genannte Ansicht und worin besteht ihre
Berechtigung? Etwa darin, daß der große Haufe meint, unser Freund sei
wer uns Nutzen bringt? Dieser Art von Freunden allerdings wird wer im
Glücke ist nicht bedürfen, da er die Güter des Lebens besitzt. Er bedarf
aber der Freunde auch nicht zum Behufe der Annehmlichkeit oder
bedarf ihrer doch nur für kurze Augenblicke; denn ein Leben das
erfreulich ist bedarf keiner von außen hereingetragenen
Annehmlichkeiten.
Wenn er aber Freunde von dieser Art nicht braucht, so scheint es bedarf
er überhaupt keiner Freunde. Und doch ist dies schwerlich richtig. Gleich
im Eingang haben wir dargelegt, daß glückselig sein ein Wirksamsein
bedeutet; solches Wirksamsein aber ist ein Vorgang und nicht ein
Zustand gleich einem ruhenden Besitze. Bedeutet aber glückselig sein
lebendig sein und ein Leben der Wirksamkeit führen, und ist die
Wirksamkeit des guten Menschen, wie wir am Eingang dargelegt haben,
auf sittliche Ziele gerichtet und an und für sich erfreulich; ist ferner für
jeden das erfreulich, was seinem Wesen als das ihm eigentümlich
Zukommende entspricht, und sind wir eher imstande die uns
Nahestehenden als uns selbst, und eher ihre Handlungen als unsere
eigenen zu verstehen: so sind mithin für den Edelgesinnten die
Handlungen edler Menschen die ihm befreundet sind, eine Quelle der
Freude; denn beides, das Sittliche wie das persönlich Eigene, hat das zum
Inhalt, was von Natur eine Quelle der Freude ist. Ein Mensch in
glücklichen Umständen wird also das Bedürfnis nach Freunden von
dieser Beschaffenheit empfinden, wenn er sittliche Handlungsweisen wie
sie ihm selber eigen sind bei anderen zu beobachten wünscht; solche
260
6.Das Bedürfnis nach Freunden
aber treten ihm bei einem guten Menschen, der sein Freund ist,
entgegen.
Es ist ferner herrschende Überzeugung, daß das Leben eines glücklichen
Menschen reich an Freuden sein müsse; für einen einsamen Menschen ist
aber das Leben eine drückende Last. Es ist schon das nicht leicht, für
sich allein in ununterbrochener Wirksamkeit zu stehen; viel leichter wird
es, wenn man mit anderen vereint und im Hinblick auf andere wirken
darf. So wird die Wirksamkeit stetiger und zugleich an und für sich zur
Quelle der Freude, und so muß es beim glücklichen Menschen sein.
Denn ein edler Mensch empfindet eben, sofern er ein solcher ist, Freude
an Handlungen von sittlicher Art und Betrübnis über Handlungen aus
unsittlicher Gesinnung, geradeso wie ein musikalisch gebildeter Mensch
an schönen Tonweisen seine Freude hat und durch schlechte geärgert
wird. In dem Zusammenleben mit guten Menschen befestigt sich auch
wohl die Übung im Guten, wie schon Theognis bemerkt.
Betrachten wir aber den Gegenstand unter Gesichtspunkten, die mehr
von der äußeren Natur hergenommen sind, so darf man erst recht sagen,
daß ein Freund von sittlich bewährtem Charakter für den gleichartig
gesinnten Mann von Natur etwas Wünschenswertes ist. Denn wie wir
dargelegt haben: das was von Natur ein Gut ist, das ist auch für den
Mann von sittlicher Gesinnung an und für sich ein Gut und eine Quelle
der Freude. Den Inhalt des Lebens bestimmt man aber für die Tiere als
durch das Vermögen der Empfindung, für die Menschen als durch das
Vermögen des Empfindens oder des Denkens gegeben. Das Vermögen
aber ist um der Wirksamkeit willen, und die Wirksamkeit ist das worauf
es eigentlich ankommt. So darf man denn sagen, daß das Leben im
eigentlichen Sinne vom Empfinden und Denken seine Bedeutung
empfängt; das Leben aber gehört zu demjenigen, was an und für sich gut
und erfreulich ist; denn es ist ein begrifflich Bestimmtes, und was
begrifflich bestimmt ist, gehört dem Gebiete des Guten an. Was nun
seiner Natur nach ein Gut ist, das ist ein Gut auch für den Mann von
sittlicher Gesinnung. Daher die Tatsache, daß das Leben für alle etwas
261
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Erfreuliches ist. Freilich darf man dabei nicht an ein böses und
verworfenes Leben, noch an ein Leben voller Schmerz denken; denn ein
solches ist ebenso wie das was ihm anhaftet begrifflich nicht zu
bestimmen. In dem folgenden Abschnitt wo wir über den Schmerz
handeln werden, wird das noch deutlicher hervortreten.
Fassen wir nun alles das zusammen. Das Leben ist schon an sich etwas
Gutes und Erfreuliches; man sieht es auch daran, daß alle es begehren
und die guten und glücklichen Menschen am meisten; denn für diese ist
das Leben am meisten begehrenswert, und ihr Lebensgeschick ist das
seligste. Ferner, wer sieht ist sich seines Sehens, wer hört seines Hörens,
wer geht sei nes Gehens bewußt, und bei den anderen Funktionen gibt
es ebenso ein Bewußtsein davon daß man sie übt, so daß wir also
empfinden daß wir empfinden und denken daß wir denken. Die Tatsache
aber daß wir empfinden oder denken enthält auch dies daß wir existieren;
denn Existenz hieß eben Empfinden oder Denken. Das Bewußtsein daß
man lebt ist aber etwas an und für sich Erfreuliches; denn Leben ist
seiner Natur nach ein Gut, und das Bewußtsein daß man das Gute zu
eigen hat, ist ein Grund der Freude. Mithin ist das Leben begehrenswert,
und am meisten für die Guten, weil für diese die Existenz etwas Gutes
und Erfreuliches ist; denn sie sind glücklich in dem Bewußtsein des an
und für sich Guten, das sie besitzen. Nun verhält sich ferner der sittlich
Gesinnte zum Freunde wie zu sich selbst; denn der Freund ist sein
zweites Selbst. So ergibt sich denn aus alledem, daß für jeden wie seine
eigene Existenz, ebenso oder nahezu so auch die Existenz seines
Freundes etwas Erwünschtes ist. Die Existenz aber war zu wünschen
wegen des Bewußtseins des Guten im eigenen Wesen, und ein solches
Bewußtsein ist an und für sich erfreulich. Man muß also auch ein
Bewußtsein von der Existenz des Freundes haben, und dieses kann man
erlangen durch das Zusammenleben und den Austausch von Worten und
Gedanken. Denn das ist es, was für das Zusammenleben von Menschen
das bezeichnende ist, nicht das Weiden auf derselben Weide wie beim
lieben Vieh. Ist also dem Glücklichen schon die Existenz als solche
wünschenswert als etwas von Natur Gutes und Erfreuliches, und gilt das
262
6.Das Bedürfnis nach Freunden
nahezu ebenso von der Existenz des Freundes, so wird auch der Freund
zu dem Wünschenswerten zu rechnen sein. Was ihm aber ein
Gegenstand seines Wunsches ist, das muß derjenige haben, der glücklich
sein soll, wenn er nicht in dieser Beziehung unter einem Mangel leiden
soll. Somit gehört es zum Begriffe des glücklichen Menschen, daß er ein
Bedürfnis nach Freunden von edlem Charakter empfindet.
B.
Die rechte Zahl der Freunde
Soll man sich nun so viele Freunde wie möglich erwerben? oder wird,
wie von der Gastfreundschaft mit gesundem Urteil gesagt zu sein
scheint: »Nicht viele Gäste, aber auch nicht ohne Gäste,« so auch bei der
Freundschaft das Wort angebracht sein: nicht ohne Freund, aber auch
nicht allzuviele Freunde? Wer dabei nur an den Vorteil denkt, dem wird
der Ausspruch überaus einleuchtend erscheinen. Denn vielen
Gegendienste leisten macht große Beschwer, und es zu vollbringen ist
das Leben nicht lang genug. Mehr Freunde zu haben als für das eigene
Leben ausreichen, ist Überfluß und für eine befriedigende
Lebensführung nur hinderlich; also hat man auch kein Bedürfnis danach.
Gilt es dagegen die Annehmlichkeit, so reicht man wieder mit wenig aus,
wie mit dem Gewürz bei der Speise. Wo es endlich um Leute von
sittlichem Charakter zu tun ist, soll man da eine möglichst große Zahl
suchen? oder gibt es ein rechtes Maß auch für die Menge von
Freundschaftsverhältnissen, wie für die Einwohnerzahl einer Stadt? Zehn
Menschen machen noch keine Stadt; zehn mal zehntausend aber, das
würde keine Stadt mehr sein.
Das Quantitative nun ist eigentlich nicht ein einheitlich zu
Bestimmendes, sondern immer ein Mittleres zwischen äußersten
Grenzen. So gibt es eine bestimmte Grenze auch für die Zahl der
Freunde, und das Maximum würde sich danach bestimmen, mit
wievielen man in Lebensgemeinschaft zu stehen vermag; denn dies war
es doch, was uns als das für Freundschaftsverhältnisse Bezeichnendste
galt. Es ist nun eine ausgemachte Tatsache, daß es unmöglich ist, seine
263
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Lebensführung mit vielen zu teilen und sich vielen zu widmen. Die
Freunde müßten ferner auch untereinander befreundet sein, wenn sie
sämtlich miteinander Tag für Tag zusammen sein sollen; daß ein solches
Verhältnis zwischen einer größeren Anzahl bestehe, hat aber seine
Schwierigkeit, und auch das hat seine Bedenken, daß eine Mehrheit von
Menschen Freud und Leid persönlich miteinander teilen sollen. Es wird
wahrscheinlich nur allzuoft beides zusammentreffen, daß man die Freude
des einen und das Leid des anderen mitzuempfinden bekommt. Also
wird das Richtige doch wohl dies sein, daß man nicht danach strebt, eine
möglichst große Anzahl von Freunden zu haben, sondern nur geradeso
viele als für eine vol e Lebensgemeinschaft zulässig sind.
Es scheint auch gar nicht möglich mit vielen ganz eng befreundet zu
sein, aus demselben Grunde aus dem es auch nicht möglich ist, ein
Liebesverhältnis mit mehreren zu unterhalten. Denn ein solches bedeutet
einen besonders hohen Grad von inniger Zuneigung, und diese gibt es
nur im Verhältnis zu einem einzigen. Ebenso kann man denn auch in
ganz intimem Freundschaftsverhältnis nur mit wenigen stehen. Daß es
sich so verhält, lehrt auch die Erfahrung. Es werden nicht viele unsere
Freunde im Sinne eines das Leben ausfüllenden Freundschaftsbundes,
und was die berühmten, vielgepriesenen Freundschaftsverhältnisse
betrifft, so sind es immer solche zwischen zwei Personen, von denen die
Geschichte berichtet. Leute mit vielen Freunden, die sich mit jedem
gleich vertraut stellen, sind eigentlich niemandes Freund, sofern es nicht
bloß ein Verhältnis wie zwischen Nachbarn und Mitbürgern sein soll.
Jene Leute nennt man denn auch Allerweltsfreunde. Nur im Sinne
solcher nachbarschaftlichen Verhältnisse als gute Bekannte ist es
möglich, mit vielen befreundet zu sein, ohne doch zu den
Allerweltsfreunden zu gehören, und so daß man dabei in Wahrheit
seinen ehrenwerten Charakter wahrt. Dagegen eine Freundschaft, die
den sittlichen Vorzügen und der Person selber gilt, kann man nicht mit
vielen unterhalten. Man darf schon zufrieden sein, wenn man auch nur
wenige findet, die die dazu erforderlichen Eigenschaften besitzen.
264
6.Das Bedürfnis nach Freunden
C.
Freunde im Glück und im Unglück
Wann ist nun das Bedürfnis nach Freunden dringender, im Glück oder
im Unglück? In beiden Lagen sieht man sich nach ihnen um. Im Unglück
bedarf man des Beistandes; im Glück bedarf man solcher, mit denen
man zusammenleben und denen man Gutes erweisen kann; denn das
wünscht man sich, anderen wohlzutun. Dringlicher ist das Bedürfnis von
Freunden im Unglück, weil man da Menschen braucht, die einem
hilfreich sind; edler dagegen ist es im Glück, und darum sucht man hier
Freunde von sittlichem Wert; denn an diesen Gutes zu tun und mit
diesen sein Leben zuzubringen schafft größere Befriedigung. Schon die
bloße Gegenwart der Freunde macht Freude im Glück wie im Unglück.
Betrübte finden Erleichterung durch die Teilnahme der Freunde. Man
könnte im Zweifel sein, ob Freunde gleichsam die Last tragen helfen,
oder ob dies zwar nicht der Fall ist, aber gleichwohl die Freude an ihrer
Anwesenheit und das Bewußtsein von ihrer Teilnahme den Kummer
verringert. Ob indessen dies oder etwas anderes der Grund der
Erleichterung ist, mag auf sich beruhen; der Erfolg ist jedenfalls der
bezeichnete.
Die Gefühle, die die Gegenwart der Freunde hervorruft, sind von
gemischter Art. Schon der Anblick der Freunde ist erfreulich, besonders
wenn man im Unglück ist, und trägt viel dazu bei den Kummer zu
verscheuchen. Denn der Freund, falls er taktvoll ist, hat etwas Tröstendes
durch seinen bloßen Anblick wie durch sein Zureden; er kennt die
Empfindungsweise des anderen und weiß was ihn angenehm und was
ihn schmerzlich berührt. Andererseits hat es auch wieder etwas
Betrübendes, zu sehen wie ein anderer über unser Mißgeschick sich mit
uns grämt; denn jeder möchte es lieber vermeiden, seinen Freunden
Gram zu verursachen. Darum wenden Menschen von männlichem
Charakter alle Vorsicht auf, um ihre Freunde nicht an ihrem Schmerz zu
beteiligen, und selbst wenn einer nicht in hervorragendem Maße dem
Schmerze gegenüber widerstandsfähig ist, trägt er schwer an dem Leide,
das den anderen daraus erwächst. Leute die zu weichlicher Klage geneigt
sind, läßt er nicht zu sich, weil auch er nicht zum Wehklagen und
265
III.Teil. Die menschlichen Gemeinschaften
Jammern geneigt ist. Weibern dagegen und Männern von weibischem
Charakter ist es ein wohltuendes Gefühl, wenn andere mit ihnen
jammern, und sie haben solche gerne um sich als liebevolle und
teilnehmende Seelen. Offenbar aber ist es geraten, sich in allen Stücken
nach dem zu richten, der der Charaktervollere ist. Im Glück hingegen
bedeutet die Gegenwart der Freunde eine erfreuliche
Lebensgemeinschaft und das Bewußtsein, daß sie an dem Guten was
man besitzt ihre Freude haben.
Das Richtige wird also wohl dies sein, daß man seine Freunde freudig
einladen soll unser Glück zu teilen; / denn es ist etwas Herrliches Freude
um sich zu verbreiten; / daß man aber nur zögernd ihnen zumuten soll
unser Unglück zu teilen; / denn an seinen Schmerzen soll man andere so
wenig wie möglich beteiligen. Daher das Wort: »Genug, daß ich selber
leide.« Seine Freunde anzugehen ist noch am ehesten dann geraten, wenn
sie uns eine große Hilfe gewähren können bei geringer eigener
Beschwerde. Umgekehrt ist es angemessen, Leuten im Unglück sich
unaufgefordert und bereitwillig anzubieten; denn das ist Freundesart,
dem anderen Gutes zu erweisen, und besonders einem der es bedarf und
der es doch nicht fordert. So sich zu erw7eisen ist auf beiden Seiten das
Edlere und Erfreulichere. Zu Leuten im Glück dagegen soll man
bereitwillig dann gehen, wenn man sich ihnen nützlich machen kann; /
denn dazu bedarf man der Freunde: / aber zögernd, um es sich mit
ihnen wohl sein zu lassen; denn es ist nicht hübsch, sich dazu zu drängen
Vorteile zu erhaschen. Doch sollte man sich auch vor dem Rufe der
Unfreundlichkeit bei einer Ablehnung hüten; denn es kommen Fälle vor,
wo man sich wirklich solchem Rufe aussetzt. Und so erscheint denn die
Gegenwart der Freunde in jeder Lage als etwas Wünschenswertes.
D.
Die Freundschaft als Lebensgemeinschaft
Ist nun nicht für Freunde die Gewohnheit des Zusammenseins ebenso
das Erfreulichste, wie Liebende im Anblick des Geliebten das größte
Glück finden und diese Empfindung jeder anderen vorziehen, weil die
266
6.Das Bedürfnis nach Freunden
Liebe am meisten in dieser Empfindung ihren Anlaß und ihren
Entstehungsgrund hat? Freundschaft bedeutet Gemeinschaft; man
verhält sich zum Freunde wie zu dem eigenen Selbst. Ist nun die
Empfindung ein Gegenstand des Wunsches, die uns die eigene Existenz
erweckt, so ist es auch diejenige, die uns die Existenz des Freundes
erweckt; zur Wirklichkeit aber wird sie in der Gemeinschaft der
Lebensführung, und so ist es nur natürlich, daß man sich diese wünscht.
Was für jeden den Inhalt seiner Existenz bedeutet, das was einem das
Leben erst lieb macht, gerade das wünscht man mit dem Freunde
zusammen zu genießen. Darum lieben es die einen mit dem Freunde zu
zechen, die anderen mit ihm Würfel zu spielen, wieder andere treiben mit
ihm Körperübungen und Jagd oder wissenschaftliche Studien, indem
jeder das worin er im Leben am meisten Befriedigung findet zur
gemeinsamen Unterhaltung mit dem Freunde macht. Denn weil man
sein Leben mit den Freunden teilen will, so treibt man in Gemeinschaft
mit ihnen eben dies, worin man das Glück seines Lebens findet. Daher
wird die Freundschaft zwischen Menschen von niederer Gesinnung zu
einer Gemeinschaft im Bösen. Der eine überträgt auf den anderen
vermöge ihres unbefestigten Charakters die eigene Schlechtigkeit, und
indem sie sich einander angleichen, werden sie nur immer verworfener.
Die Freundschaft zwischen guten Menschen dagegen wird zu einer
Gemeinschaft im Guten, die durch den steten Umgang nur verstärkt
wird. Man kann sagen: sie werden tüchtiger, indem sie miteinander tätig
sind und einer den anderen auf dem rechten Wege erhält. Jeder nimmt
vom anderen das Gepräge dessen an, was ihm am anderen lieb und wert
ist: daher das Wort: »Gutes lernt man von Guten.«
So weit über die Gemeinschaften zwischen den Menschen. Wir gehen
nunmehr über zur Erörterung der Gefühle.
267
IV. Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
1.
Der sittliche Wert der Gefühle
In diese Ausführungen schließt sich naturgemäß eine Untersuchung
über das Wesen des Gefühles.
Das Gefühl der Lust, darf man sagen, ist mit der Natur des Menschen
aufs innigste verwachsen; deshalb regiert man ja auch die Jugend beim
Werke der Erziehung durch das Mittel von Lust und Schmerz. Für die
früheste Charakterbildung gilt es als das Moment von höchster
Bedeutung, daß man lerne seine Freude zu haben an dem was der Freude
wert ist, und Widerwillen zu empfinden gegen das, was Widerwillen
verdient. Das behält dann seine Wirksamkeit das ganze Leben hindurch;
es übt eine ausschlaggebende Macht auf die sittliche Lebensführung und
auf die Glückseligkeit; denn der Mensch begehrt was angenehm, und
meidet was schmerzlich ist. An so wichtigen Gegenständen möchte man
meinen darf man am wenigsten stillschweigend vorbeigehen, schon aus
dem Grunde nicht, weil sie zu so großen Meinungsverschiedenheiten
Anlaß geben.
A.
Verschiedenheit des Urteils über den Wert der Lustgefühle
Manche nämlich sehen das Gefühl der Lust als das Gute selber an,
andere betrachten es in geradem Gegensatze dazu als ganz und gar
verwerflich; jene in der Überzeugung, daß ihre Auffassung der Sache
entspreche, diese in der Meinung, daß es für die Lebensführung der
Menschen zuträglicher sei, wenn man das Lustgefühl unter die
verwerflichen Dinge einreihe, auch dann wenn es eigentlich nicht dazu
gehöre. Denn die Masse laufe der Freude nach und sei sklavisch den
Lüsten ergeben: deshalb müsse man die Triebe in die entgegengesetzte
Richtung ablenken. So würden die Leute am ehesten dazu gelangen, die
mittlere Straße einzuschlagen.
268
1.Der sittliche Wert der Gefühle
Indessen, diese Ansicht trifft schwerlich das Richtige. Wo es sich um
starke Empfindungen und um die Betätigung im Leben handelt, da
erringt sich weit weniger Glauben das was die Leute lehren, als das was
sie tätig üben, und wenn zwischen der Lehre und dem was man
tatsächlich wahrnimmt, ein Zwiespalt hervortritt, so erregt das bei den
Leuten Geringschätzung, und sie ziehen dann auch das was etwa an der
Lehre wahr ist, in die gleiche Verwerfung mit hinein. Eifert jemand
gegen die Lust und sieht man ihn den noch begehren was Lust bereitet,
so meinen die Leute, seine Neigung sei in jedem Falle der Lust
zugewandt, als wäre jede Lust von gleicher Art; denn streng zu
unterscheiden liegt nicht in der Art der großen Masse. Man wird daher
annehmen dürfen, daß diejenigen Lehren, die der Wahrheit entsprechen,
nicht nur im Sinne der Theorie, sondern auch für die Praxis des Lebens
die wertvolleren sind. Man schenkt ihnen Glauben, weil ihnen die Taten
entsprechen, und sie bilden deshalb für die Hörer den Antrieb, sich nach
ihnen zu richten. Indes genug davon. Treten wir nunmehr an das heran,
was über die Lust von altersher gesagt worden ist.
Eudoxus erklärte die Lust geradezu für das Gute, und begründete es
damit, daß man alle Wesen, die vernünftigen, wie die vernunftlosen, ihr
nachjagen sehe. Überall sei das Wertvolle das, was Gegenstand des
Begehrens sei, und was mit dem größten Eifer begehrt werde, das sei
auch das am höchsten Stehende. Die Tatsache, daß alle Wesen auf
dasselbe Ziel gerichtet seien, deute also darauf hin, daß eben dies für alle
das Beste sei; denn jedes Wesen wisse wie bei der Nahrung ganz wohl
herauszufinden was ihm dienlich sei; was aber für alle dienlich sei und
was alle Wesen begehren, das sei eben das Gute.
Wenn nun diese seine Ausführungen Glauben fanden, so geschah es
doch mehr wegen der Trefflichkeit seines Charakters als wegen ihres
inneren Wertes. Denn er galt für einen Mann von ungewöhnlich
ehrenfestem Charakter, und darum meinte man, was er sage, das sage er
nicht als Liebhaber der Lust, sondern es verhalte sich wirklich so. Er nun
meinte, sein Satz werde ebenso bekräftigt durch das was der Lust als ihr
269
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
Gegenteil gegenüberstehe. Der Schmerz gelte schon an und für sich
jedem für etwas was zu meiden sei, und darum sei sein Gegenteil in
gleichem Maße das wonach man strebe. Am meisten begehrenswert aber
sei dasjenige, was die Menschen nicht wegen eines anderen oder als
Mittel für ein anderes, sondern um seiner selbst willen begehren; diesen
Charakter aber trage nach allgemeinem Zugeständnis die Lust. Denn
niemand frage, wozu die Lustgut sei, offenbar weil die Lust an und für
sich begehrenswert sei. Komme sie zu irgendeinem Guten noch als
Zusatz, so werde dessen Würdigkeit als Gegenstand des Strebens durch
sie noch erhöht; das gelte z.B. für Gerechtigkeit im Handeln und für
Selbstbeherrschung. Was aber am Guten eine Steigerung bewirke, das sei
selbst ein Gutes.
Dieser Ausführung darf man nun wohl so viel zugestehen, daß sie die
Lust wirklich als eines in der Zahl der Güter, aber nicht, daß sie dieselbe
als ein größeres im Vergleich mit anderen erweist. Denn das gilt von
jeglichem, daß es durch seine Verbindung mit einem anderen Gute
begehrenswerter wird als es außer solcher Verbindung ist. Durch eine
derartige Betrachtung beweist denn auch Plato, daß die Lust nicht das
Gute selber ist. Denn ein lustvolles Leben werde in Verbindung mit der
Einsicht begehrenswerter als ohne sie; wenn aber solche Mischung ein
Besseres sei, so sei die Lust nicht das Gute selber: denn das Gute werde
durch keinen Zusatz noch begehrenswerter. Dann würde aber offenbar
auch nichts anderes, was durch die Verbindung mit einem an sich Guten
noch begehrenswerter würde, das Gute selber sein. Was ist es nun, was
als das Gute selbst durch keinen Zusatz vermehrt wird und woran wir
auch Anteil haben? Danach gerade halten wir ja Umschau.
Wenn andererseits manche den Einwand erheben, das was alle begehren
sei gar kein Gutes, so will das schlechterdings nichts besagen. Denn was
alle für ein Gut halten, das behaupten wir ist wirklich ein Gut. Wer
diesen Glauben aufhebt, wird schwerlich etwas aufzuzeigen imstande
sein, was mehr Glauben verdiente. Wenn bloß die vernunftlosen
Geschöpfe danach strebten, so hätte jener Satz vielleicht einen Sinn; tun
270
1.Der sittliche Wert der Gefühle
es aber auch die vernunftbegabten, was kann er dann bedeuten? Ist doch
selbst in den geringwertigen Dingen noch ein natürlich Gutes, das besser
ist als ihr sonstiges Wesen, und dieses strebt nach dem ihnen
eigentümlich zukommenden Guten. Aber auch jener aus dem Gegenteil
hergenommene Beweis darf nicht ohne weiteres als zutreffend gelten.
Denn wenn der Schmerz ein Übel ist, wendet man ein, so ist das noch
kein Beweis, daß die Lust ein Gut ist. Es stehe ja auch ein Übel im
Gegensatze zu einem anderen Übel, und beide zusammen wieder im
Gegensatze zu dem was weder ein Gut noch ein Übel ist. Darin nun
haben sie gewiß ganz recht; indessen was den Satz anbetrifft, so ist ihr
Gedanke sicher nicht richtig. Denn wenn beide, Lust und Schmerz, zu
den Übeln gehören, so müßten auch beide gemieden werden; sind sie
weder ein Gut noch ein Übel, so wäre keines von beiden oder beide
gleichmäßig zu meiden. Nun aber meidet man augenscheinlich den
Schmerz als ein Übel und begehrt die Lust als ein Gut, und so stehen sie
sich denn auch gegenüber, das eine als ein Gut und das andere als ein
Übel.
Auch daß die Lust nicht zu den dauernden Qualitäten gehören soll, ist
kein Beweis dafür, daß sie deshalb auch nicht zu den Gütern gehöre. Die
sittlichen Tätigkeiten bedeuten gleichfalls keine Qualitäten und die
Glückseligkeit auch nicht. Man sagt aber weiter, das Gute sei ein
begrifflich Bestimmtes, die Lust dagegen sei unbestimmt, weil sie ein
Mehr oder Minder zuläßt. Wenn man nun dieses Urteil auf die subjektive
Lustempfindung der Menschen bezieht, so verhält es sich ganz ebenso
mit der Gerechtigkeit und den anderen Tugenden, in bezug auf welche
man den Menschen ausdrücklich ein Mehr oder Minder der
Beschaffenheit wie des tugendhaften Handelns zuschreibt. Es kann einer
mehr oder minder gerecht und tapfer sein und auch mehr oder minder
Gerechtigkeit und Selbstbeherrschung bewähren. Wenn man aber die
Unbestimmtheit in den Lustgefühlen selbst findet, so gibt man kaum den
wahren Grund für jenen Satz an, nämlich daß die einen ungemischt, die
anderen gemischt sind. Was hindert denn daß ebenso, wie die
Gesundheit, die doch ein begrifflich Bestimmtes ist, das Mehr oder
271
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
Weniger zuläßt, es sich auch mit der Lustempfindung verhalte? Denn die
Menschen haben nicht alle die gleiche Konstitution; ja in einem und
demselben Menschen ist sie nicht immer die gleiche, sondern sie erhält
sich, auch wenn sie bis zu einem gewissen Punkte nachläßt, und läßt
einen Unterschied des Mehr und Minder zu. Etwas derartiges kann doch
auch bei der Lustempfindung der Fall sein.
Weiter versucht man es damit, daß man, indem man das Gute als etwas
Vol endetes, dagegen die Bewegungen und die Prozesse des Werdens als
etwas Unvollendetes darstellt, die Lustempfindung als eine bloße
Bewegung und einen Prozeß kennzeichnet. Auch hier kann man nicht
zugeben, daß sie damit das Rechte treffen und daß die Lust wirklich
solch eine Bewegung sei. Denn wo Bewegung ist, da kommt ihr als
eigentümliches Attribut Schnelligkeit und Langsamkeit zu, und wo dies
nicht an sich zutrifft, z.B. bei der Bewegung des Universums, dann doch
im Verhältnis zu anderem. Der Lustempfindung kommt aber keines von
beiden Attributen zu. Von Schnelligkeit kann man wohl reden, wo
jemand in den Zustand der Lust wie in den des Zornes gerät, aber nicht
wo jemand Lust empfindet; hier gibt es Schnelligkeit auch nicht im
Verhältnis zu anderem, wie da wo jemand geht oder wächst und in allen
ähnlichen Prozessen. Man kann schnell und langsam in den Zustand der
Lust übergehen, aber man kann nicht im wirklichen Zustande der Lust,
das heißt im Genüsse selber schnell sein. Und in welchem Sinne soll es
ein Prozeß sein? Man kann doch nicht annehmen, daß Beliebiges aus
Beliebigem werde, sondern daß jegliches sich in dasjenige wieder auflöse,
woraus es entspringt. Der Schmerz soll dann der Untergang eben dessen
sein, dessen Entstehung die Lust ist. Ferner sagt man, Schmerz sei
Mangel an dem was die Natur fordert, Lust dagegen sei die Befriedigung
solcher Forderung. Diese Vorgänge indessen sind leiblicher Art. Ist nun
die Lust die Befriedigung des natürlichen Bedürfnisses, so müßte auch
das Substrat, dem solche Befriedigung zuteil wird, also der Leib,
dasjenige sein, das die Lust empfindet, und das will doch nicht
einleuchten. Also ist die Lust auch nicht die Befriedigung selber; sondern
272
1.Der sittliche Wert der Gefühle
das Verhältnis ist dies, daß man, wenn die Befriedigung eintritt, Lust, und
wenn man ihrer verlustig geht, Unlust empfindet.
Es scheint, daß die genannte Ansicht ihren Anlaß hat an den Unlust- und
Lustempfindungen, die die Nahrung mit sich bringt. Wenn man nämlich
das Bedürfnis empfinde und dadurch in schmerzliche Empfindungen
versetzt werde, dann bereite die Befriedigung Lust. Indessen, das trifft
nicht auf alle Arten der Lustempfindung zu. Der Freude am Lernen geht
kein Schmerz voran, und unter den sinnlichen Wahrnehmungen
ebensowenig denen des Geruchs sowie vielen Gehörs- und
Gesichtswahrnehmungen, oder den Erinnerungen und Hoffnungen. Was
sollen es also für Dinge sein, deren Werden diese Genüsse bezeichnen?
Da ist doch kein Mangel vorausgegangen, dessen Befriedigung nachher
eintreten könnte. Gegen diejenigen aber, die mit den Lüsten von
schimpflicher Art operieren, ließe sich einwenden, daß dergleichen ja gar
nicht wirklich lustvoll ist; denn wenn etwas Leuten von schlechter
Gesinnung Lust bereitet, darf man doch deshalb nicht annehmen, daß es
auch anderen als diesen lustvoll ist, ebensowenig wie das was den
Kranken gesund oder süß oder bitter ist oder auch was den an den
Augen Ladenden weiß erscheint, dasselbe für die anderen bedeutet.
Man kann weiter einwenden, daß die Lust wohl begehrenswert ist, nur
nicht die aus diesen bestimmten Quellen entspringende, geradeso wie
auch der Reichtum es ist, aber nicht der durch Verräterei erworbene, und
die Gesundheit, aber nicht die durch jede Art von Speisen erlangte. Oder
auch man kann sagen, in der Lust gibt es einen Unterschied der Arten.
Die Lust am Ehrenhaften ist eine andere als die am Verwerflichen; die
Lust am Gerechten kann man nicht empfinden, wenn man nicht gerecht
ist, die Lust an edler Bildung nicht, wenn man nicht gebildet ist, und so
durchgängig. Ein Freund ist etwas anderes als ein Schmeichler; auch
daran kann man klar machen, daß die Lust nicht ein Gut ist oder daß es
doch in ihr verschiedene Arten gibt. Der eine sucht anerkanntermaßen
den Umgang zu gutem Zwecke, der andere zum Zwecke der Lust; diesen
verachtet man, jenen schätzt man hoch, in dem Gedanken, daß die
273
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
Zwecke verschieden sind, zu denen sie sich einem zugesellen. Niemand
wird sich wünschen sein ganzes Leben hindurch Art und Sinn eines
Kindes zu behalten und seine Freude zu haben an dem, was den Kindern
die allergrößte Freude macht; niemand würde sich einen Genuß zu
verschaffen wünschen dadurch daß er etwas höchst Verwerfliches täte,
auch wenn ihm niemals daraus eine Unlust erwachsen könnte. Vielen
Dingen würden wir den größten Eifer auch dann zuwenden, wenn sie
uns keinerlei Genuß eintrügen, wie dem Sehen, dem Einge denksein,
dem Wissen, dem Besitze hoher Vorzüge. Wenn sich aus diesen Dingen
Lustempfindungen notwendig ergeben, so ändert das an der Sache gar
nichts. Wir würden uns ihnen auch dann widmen, wenn sie uns keine
Lust gewährten.
So hätten wir folgende Punkte klargestellt: erstens die Lust ist nicht das
Gute, und nicht jede Lust ist begehrenswert; zweitens, es gibt Arten der
Lust, und begehrenswert ist sie je nach ihrer Art an und für sich oder je
nach den Quellen, aus denen sie entspringt. Damit möchten denn die
geläufigen Ansichten über die Frage von Lust und Unlust hinlänglich
erörtert sein.
Was aber das Wesen der Lust und welches ihre Beschaffenheit ist, das
wird deutlicher hervortreten, wenn wir die Frage von Anfang an neu
aufnehmen. Der Akt des Sehens stellt sich dar als zu jeder Zeit fertig;
denn er bedarf nicht weiter noch etwas, was künftig hinzutretend sein
Wesen vollende. Dem gleicht nun auch die Lust. Sie ist etwas Ganzes,
und zu keiner Zeit kann jemandem ein Lustgefühl zuteil werden, dessen
Wesen erst dadurch fertig würde, daß es sich über einen längeren
Zeitraum erstreckte. Deshalb ist die Lust auch keine Bewegung. Denn
jede Bewegung vollzieht sich in der Zeit und zu einem Ziele hin, wie
etwa ein Hausbau, und vol endet ist sie dann, wenn sie das herstellt,
worauf sie gerichtet ist, mithin entweder zu jeder Zeit oder in diesem
Augenblick. In den Teilen aber des Zeitverlaufs sind alle noch
unvollendet; die Teile sind der Art nach etwas anders als die ganze
Bewegung und verschieden unter einander. Das Zusammensetzen der
274
1.Der sittliche Wert der Gefühle
Steine ist etwas anderes als die Kannelierung der Säulen, und beides
wieder etwas anderes als die Herstellung des Tempels. Diese Herstellung
des Tempels ist etwas Abschließendes; denn für den vorliegenden Zweck
wird dann weiter nichts mehr erfordert. Dagegen ist die Herstellung des
Baugrundes und die der Triglyphen nichts Fertiges; jegliches davon ist
nur ein Teilstück. Sie sind also der Art nach verschieden; es ist nicht
möglich in irgendwelcher Zeit eine Bewegung zu erhalten, die ihrer Art
nach vollendet wäre; oder wenn vollendet, dann ist sie′s zu jeder Zeit.
Das gleiche gilt vom Gehen und von anderen ähnlichen Bewegungen.
Heißt nämlich Ortsbewegung soviel wie Bewegung von einem Orte aus
und zu einem Orte hin, so gibt es auch in ihr Artunterschiede: Flug,
Gang, Sprung und so weiter, und nicht allein das, sondern auch vom
Gehen selber gibt es Arten. Das Woher und das Wohin ist nicht dasselbe,
wenn es sich um ein Stadium, wie wenn es sich um einen Teil des
Stadiums handelt, nicht dasselbe in dem einen Teile wie in dem anderen,
und der Durchgang durch diese Strecke ist nicht dasselbe wie der
Durchgang durch jene Strecke. Man geht doch nicht bloß eine Strecke
überhaupt entlang, sondern eine Strecke an einem bestimmten Orte, und
die andere Strecke ist an einem anderen Orte. Über die Bewegung nun
habe ich mit voller wissenschaftlicher Strenge an anderen Stellen
gehandelt. Von der Bewegung gilt, daß sie nicht zu jeder Zeit ein Fertiges
ist, sondern meistens ist sie unvollendet, und dann unterscheidet sie sich
der Art nach, sofern das Woher und Wohin einen Artunterschied ergibt.
Die Lust dagegen ist ihrer Art nach in jedem Zeitmoment ein Fertiges.
Wenn jene Bewegungen untereinander verschieden sind, so ist dagegen
die Lust offenbar dem zuzurechnen, was ein Ganzes und ein Fertiges ist.
Man kann das auch daraus entnehmen, daß eine Bewegung nicht möglich
ist, die nicht in der Zeit verliefe, wohl aber eine Lustempfindung; denn
diese ist im Augenblick als etwas Ganzes vorhanden. Dadurch wird auch
dies klar, daß es unrichtig ist, die Lust eine Bewegung oder einen Prozeß
zu nennen; denn diese Bezeichnung gilt keineswegs von allem, sondern
nur von dem was ein Geteiltes und nicht ein Ganzes ist. So ist das Sehen
kein Prozeß, noch ist es der Punkt oder die Einheit, nichts von alledem
275
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
ist Bewegung oder ein Vorgang. Also auch nicht die Lust, denn sie ist ein
Ganzes.
B.
Die Bedeutung der Lustgefühle für das tätige Leben
Die Betätigung jedes Vermögens der Empfindung wird jedesmal bedingt
durch den Gegenstand der Empfindung; in vollkommener Weise
vollzieht sie sich da, wo das Vermögen von rechter Verfassung mit einem
Gegenstande von edelster Art zusammentrifft. Sind diese Bedingungen
erfüllt, so stellt sich die Betätigung als im höchsten Sinne vollendet dar;
ob man sagt, das Wirksame dabei sei die Empfindung selber, oder das
Subjekt welches sie besitzt, soll uns nicht weiter kümmern. So steht denn
bei jeder Empfindung die Betätigung des Vermögens dann am höchsten,
wenn es selber in der rechten Beschaffenheit ist und wenn das Objekt,
worauf es gerichtet ist, das vortrefflichste unter dem ist was überhaupt
sein Objekt sein kann. Dann ergibt sich eine Form der Betätigung, die
wie die vollkommenste so auch die erfreulichste ist. Ein Lustgefühl gibt
es im Bereiche jeder Empfindung und ebenso bei jeder Tätigkeit des
Verstandes und der Vernunft; die Betätigung gewährt aber die höchste
Lust dann, wenn sie am vollkommensten ist, und sie ist am
vollkommensten, wenn die Betätigung des in normaler Verfassung
befindlichen Vermögens auf das wertvollste der in ihr Bereich fallenden
Objekte gerichtet ist. Und umgekehrt: was die Betätigung zur
vollendeten macht, das ist gerade das mit ihr verbundene Lustgefühl.
Indessen, es ist doch nicht dieselbe Art, wie die Lust diese
Vollkommenheit herstellt, oder wie der Gegenstand und das
Empfindungsvermögen von wertvoller Beschaffenheit es leistet. Es ist
damit geradeso, wie auch die Genesung und der Arzt beide Ursache der
Gesundheit sind; auch sie sind Ursache nicht in derselben Weise. Daß
der Zustand der Lust bei jeder Art von Empfindung vorkommt, ist
offenbar; auch von Gesichts- und Gehörswahrnehmungen gilt die
Aussage, daß sie Lust bereiten. Aber offenbar ist auch das, daß dies am
meisten dann der Fal ist, wenn das Empfindungsvermögen
276
1.Der sittliche Wert der Gefühle
hervorragend kräftig und auf ein Objekt von gleicher Vortrefflichkeit
gerichtet ist. Ist nun das empfundene Objekt und das empfindende
Subjekt von der bezeichneten Art, so wird sich jedesmal ein Zustand der
Lust ergeben, wo beide, das Objekt, das sie bewirken soll, wie das
Subjekt, das sie entgegennehmen soll, zusammentreffen. Das Lustgefühl
macht die Betätigung zu einer vollkommenen, aber nicht als
einwohnende stehende Beschaffenheit, sondern als ein hinzukommendes
was sie vollendet, etwa so wie die Schönheit sich zu der Jugend gesellt.
Solange nun das Objekt des Denkens oder Wahrnehmens ebensowohl
die angemessene Beschaffenheit besitzt wie das beurteilende und
betrachtende Subjekt, so lange wird die Betätigung von einem Lustgefühl
begleitet sein. Denn sind beide, das den Eindruck Empfangende und das
ihn Bewirkende, gleichartig und verhalten sie sich zueinander auf
dieselbe Weise, so liegt es in der Natur der Sache, daß auch das Ergebnis
dasselbe ist.
Wie kommt es nun, daß kein Mensch beständig im Zustande der Lust
sich befindet? Etwa weil er ermüdet? Allerdings bleibt es allem was am
Menschen ist versagt ununterbrochen tätig zu sein, und darum ist auch
das Lustgefühl nicht ununterbrochen, weil es die Tätigkeit begleitet.
Manches wieder bereitet Genuß nur solange es neu ist, und nachher
nicht mehr in gleichem Grade, aus demselben Grunde. Denn im Anfang
ist der Gedanke lebhaft angeregt und beschäftigt sich gespannt mit dem
Gegenstande, wie man beim Sehen den Blick auf den Gegenstand
richtet; auf die Dauer aber bleibt die Tätigkeit nicht eine ebenso
gespannte, sondern sie läßt nach, und dadurch wird denn auch das
Lustgefühl ein schwächeres.
Daß alle Menschen das Gefühl der Lustbegehren, wird man wohl darauf
zurückführen dürfen, daß alle Menschen auch das Leben lieb haben. Das
Leben aber ist eine Tätigkeitsform, und jedes Wesen ist tätig für das und
mit den Mitteln, worin es zugleich die größte Befriedigung für sich
findet. So erwärmt sich der Musiker mit dem Gehör für Tonfolgen, der
Wißbegierige mit dem Verstande für wissenschaftliche Theorien, und
277
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
ebenso jeder andere in seiner Weise. Das Lustgefühl aber ist eine
Krönung der Tätigkeiten, und somit auch des Lebens, das alle lieb haben.
So wird es verständlich, daß alle nach Lust streben; denn sie ist für jeden
die Krönung seines Lebens, das selbst Gegenstand des Begehrens ist.
Die Frage, ob man das Leben liebt um der Lust willen oder die Lust um
des Lebens willen, wollen wir für jetzt unerörtert lassen. Offenbar ist
beides aufs engste mit einander verbunden und läßt eine Trennung nicht
zu. Denn ohne Betätigung wird uns keine Lust, und jede Betätigung
empfängt von der Lust die sie bereitet ihre Krönung. Daher denn die
Ansicht, daß die Gefühle der Art nach verschieden sind. Wie nämlich die
Tätigkeiten der Art nach verschieden sind, so, meinten wir, auch das was
sie vollendet. Das tritt uns entgegen an den Gebilden der Natur und
denen der Kunst, an Tieren und Pflanzen, an Gemälden und Statuen, an
Haus und Hausgerät. Und so würden denn auch die verschiedenen Arten
der Tätigkeit durch solches was der Art nach verschieden sei, zur
Vollendung gebracht.
Die Tätigkeiten des Verstandes sind von denen des
Wahrnehmungsvermögens und beide wieder in sich selbst der Art nach
verschieden; ebenso ist dasjenige verschieden, was sie zur Vollendung
bringt, die Lustgefühle. Man sieht das ganz deutlich auch daran, daß
jedes unter den Lustgefühlen derjenigen Tätigkeitsform, die es zur
Vollendung bringt, auch eigentümlich zugehört. Was die Tätigkeit stärker
und frischer macht, das ist das sie eigentümlich begleitende Lustgefühl.
Wer mit Lust und Liebe tätig ist, der hat Über jegliches Einzelne das
richtigere Urteil und arbeitet sorgfältiger. So werden die besten
Mathematiker die, die an der Mathematik ihre Freude haben, und ihr
Gedankengang ist auch in allem einzelnen der strengere. So widmen sich
die Freunde der Musik und der Architektur wie die jedes anderen
Gebietes jeder seiner eigentümlichen Aufgabe mit Lust und Liebe. Die
Lustgefühle erhöhen die Tätigkeit, und dasjenige was die Tätigkeit
erhöht, ist das ihr eigentümlich Zugehörende. Wie aber das von Art
278
1.Der sittliche Wert der Gefühle
verschieden ist, dem solches als eigentümlich zugehört, so ist auch dies
selber wieder von Art verschieden.
Dies nun wird noch deutlicher dadurch, daß Lustgefühle, die aus
fremdartiger Quelle stammen, der Tätigkeit vielmehr hinderlich sind.
Wer das Flötenspiel liebt, ist nicht imstande einem Gespräche sein Ohr
zu leihen, wenn er jemanden dies Instrument spielen hört, weil er an der
Kunst des Spielers ein größeres Interesse nimmt als an dem
gleichzeitigen Gespräch. Es ist also die Freude am Klange des
Instrumentes, die die Beteiligung an dem Gespräche nicht aufkommen
läßt. Das gleiche findet auch in anderen Fällen statt, wo zwei Tätigkeiten
zugleich herausgefordert werden. Da wird durch diejenige, die mehr Lust
bereitet, die andere zurückgedrängt, und das um so mehr, je größer der
Unterschied in bezug auf das Lustgefühl ist, das beide bereiten; so kann
es geschehen, daß die eine Tätigkeit auch wohl ganz ausgeschlossen wird.
Daher kommt es, daß wenn uns irgend etwas besondere Lust bereitet,
wir schlechterdings nichts anderes vornehmen, und daß wir, wenn uns
etwas nur geringe Befriedigung verschafft, dafür anderes treiben. So sieht
man die Zuschauer im Theater sich dann am meisten an Näschereien
laben, wenn die Schauspieler nichts taugen.
Da jede Tätigkeit durch die ihr eigentümlich zugesellte Lustempfindung
zu einer sorgfältiger, dauernder und erfolgreicher betriebenen wird, eine
ihr fremdartige Lustempfindung dagegen sie beeinträchtigt, so hat man
daran ein Kennzeichen, wie weit beide auseinander liegen. Solche
fremdartige Lustempfindung hat annähernd dieselbe Wirkung wie die
mit der Tätigkeit eigentümlich verbundene Unlust. Denn durch diese mit
ihr eigentümlich verbundene Unlust wird die Tätigkeit aufgehoben, wie
das Schreiben oder das Nachdenken einem dadurch zuwider und lästig
wird. Der eine unterläßt das Schreiben und der andere das Nachdenken,
weil die Anstrengung ihm Unlust bereitet. Es übt also auf die Tätigkeiten
die ihnen eigentümlich beigesellte Lustempfindung die gerade
entgegengesetzte Wirkung wie die Unlustempfindung. Eigentümlich aber
sind jeder Tätigkeit diejenigen Empfindungen, die aus ihr als solcher
279
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
entspringen. Von den Lustempfindungen aus fremder Quelle dagegen
haben wir gesehen, daß ihre Wirkung ganz ähnlich ist derjenigen der
Unlustempfindung; sie heben die Tätigkeit auf, wenn auch nicht ganz in
der gleichen Weise.
Wie Tätigkeiten sich dadurch unterscheiden, daß die einen verdienstlich,
die anderen verwerflich sind; daß also die einen zu betreiben, die anderen
zu meiden Pflicht ist, während eine dritte Art indifferent ist: so gilt das
gleiche auch von den Arten der Lust. Mit jeder Art von Tätigkeit ist auch
ihre besondere Art von Lust verbunden. Die Lust, welche die edle
Handlungsweise als die ihr eigentümliche begleitet, ist löblich, diejenige,
die der verwerflichen als ihr eigentümlich zufällt, ist selber verwerflich.
Denn auch das Begehren, das auf das Edle gerichtet ist, ist rühmlich, das
auf das Verwerfliche gerichtete tadelnswert; noch enger aber mit den
Tätigkeiten verbunden als das Streben das sie veranlaßt ist die Lust, die
sie gewähren. Jenes ist nach Zeit und Situation von der Tätigkeit
getrennt; diese liegt den Tätigkeiten ganz nahe und ist so wenig davon
geschieden, daß man darüber streiten könnte, ob nicht die Tätigkeit mit
der Lust eigentlich eines und dasselbe ist. Allerdings, die Lust sieht nicht
aus, als ob sie Gedanke oder Wahrnehmung wäre; das wäre ungereimt.
Aber weil sie davon nicht abzutrennen ist, gilt sie manchen als damit
identisch. In derselben Weise also wie die Tätigkeiten verschieden sind,
sind auch die Lustempfindungen verschieden. Das Sehen unterscheidet
sich vom Tasten durch die Reinheit, und ebenso unterscheidet sich
Gehör und Geruch vom Geschmack: in gleicher Weise sind auch die
Lustempfindungen verschieden. Von diesen ist wieder die Lust
verschieden, die ihre Quelle im Denken hat, und ebenso sind es in jeder
der beiden Gattungen die Arten der Lustempfindung untereinander.
Jedem lebenden Wesen, darf man sagen, kommt seine ihm eigentümliche
Art von Lustempfindung ebenso wie auch seine eigentümliche
Bestimmung zu; denn die Lust richtet sich nach der Tätigkeit. Das tritt
jedem Beobachter entgegen. Die Lustempfindung eines Pferdes ist eine
andere als die eines Hundes oder eines Menschen. So sagt Heraklit, ein
280
1.Der sittliche Wert der Gefühle
Esel würde Spreu höher schätzen als Gold; denn für den Esel hat das
was seine Nahrung bildet höheren Wert als das Gold. Wie die Wesen der
Art nach verschieden sind, so unterscheiden sich auch ihre
Lustempfindungen der Art nach; dagegen ist es wohl verständlich, daß
sie bei Wesen derselben Art nicht verschieden sind. Beim Menschen
allerdings herrscht darin große Mannigfaltigkeit. Dasselbe was die einen
erfreut, verdrießt die anderen, und was den einen widerwärtig und
verhaßt ist, ist den anderen lieb und wert. Schon beim Süßen tritt das
hervor. Dem Fiebernden scheint nicht dasselbe süß wie dem Gesunden,
dem Schwachen nicht dasselbe heiß wie dem Kräftigen, und ebenso
verhält es sich auch sonst. In allen derartigen Fällen nimmt man als
richtig dasjenige an, was von dem in normaler Verfassung Befindlichen
empfunden wird. Ist diese Annahme gültig, wie man zugestehen darf, so
ist das Maß für jegliches die rechte Beschaffenheit und die
durchgebildete Persönlichkeit als solche; Lustempfindung wäre was ein
solcher empfindet, und erfreulich das, woran er sich freut. Empfindet
dagegen einer als lustvoll was jenem widersteht, so ist es nicht zu
verwundern. Denn bei den Menschen kommen viele Arten von
Verderbnis und Verirrung vor; dann ist dergleichen nur diesen und den
ihnen gleichgesinnten Menschen lustvoll. Was einmütig als verwerflich
bezeichnet wird, darf man offenbar nicht zu den Quellen der Lust
rechnen, es sei denn für verderbte Naturen. Unter den
Lustempfindungen aber, die als sittlich gerechtfertigt gelten, welche ist es
denn nun und von welcher Beschaffenheit ist sie, die man als dem Men
schen eigentümlich zukommend bezeichnen darf? Muß man das nicht
aus den menschlichen Tätigkeiten entnehmen? Denn diese sind es doch,
an die sich die Lustempfindung anschließt. Ob es nun nur eine ist, oder
ob es eine Vielheit von diesen Tätigkeiten gibt, die den vollkommenen
und beglückten Menschen bezeichnen: diejenigen Lustempfindungen
müssen als die dem Menschen im höchsten Sinne eigenen angesehen
werden, die für jene Tätigkeiten die Krönung und Vollendung bedeuten.
Die übrigen stehen erst an zweiter oder an noch späterer Stelle, ebenso
wie die Tätigkeiten selber.
281
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
2.
Das Leben nach reiner Vernunft
Nach diesen Ausführungen über die sittlichen Tätigkeiten, über die
Gemeinschaftsformen und über die Arten der Lust bleibt uns noch die
Aufgabe, in aller Kürze von der Eudämonie zu handeln, da wir diese
doch als den letzten Endzweck für alles Menschliche betrachten. Unsere
Erörterung des Gegenstandes wird sich kürzer fassen können, wenn wir
an das früher von uns Ausgeführte erinnern.
Wir haben ausgemacht, daß die Eudämonie keine ruhende
Beschaffenheit ist; sonst könnte sie auch dem beigelegt werden, der sein
Leben verschläft oder der ein Pflanzenleben führt, und ebenso dem der
die schwersten Unglücksfälle erleidet. Wenn nun dem kein Mensch
zustimmen wird; wenn im Gegenteil die Eudämonie, wie oben dargelegt
worden ist, eher in eine Art der Betätigung zu setzen ist; und wenn nun
von den Arten der Betätigung die einen notgedrungen und um durch sie
anderes zu erreichen betrieben werden, die anderen aber an und für sich
den Gegenstand des Wollens bilden: so muß man die Eudämonie
offenbar zu der Klasse derjenigen Betätigungen zählen, die an und für
sich, und nicht zu denen, die um anderes zu erreichen gewollt werden.
Denn die Eudämonie bedarf nichts, sie genügt sich selbst.
An und für sich aber gewollt werden diejenigen Betätigungen, bei denen
nichts weiter begehrt wird als die Tätigkeit selbst. Dahin nun zählen die
Menschen erstens die der sittlichen Anforderung entsprechenden
Handlungsweisen; denn das Edle und Würdige zu tun gehört zu dem,
was an und für sich gewollt werden soll. Aber sie zählen dahin zweitens
auch von den Arten des Spieles diejenigen, die Vergnügen bereiten; denn
auch diese werden nicht betrieben, um durch sie anderes zu erreichen.
Bringen sie doch eher eine Schädigung als einen Gewinn mit sich, weil
man ihnen zuliebe wohl auch die Sorge für Leib und Vermögen
verabsäumt. Gleichwohl greifen die vom Glück Begünstigten
meistenteils zu diesen Arten des Zeitvertreibs, und die in solchen
Künsten der Erholung besonders Gewandten machen deshalb bei den
Mächtigen der Erde ihr Glück, weil sie sich gerade in dem angenehm zu
282
2.Das Leben nach reiner Vernunft
machen wissen, woran diese ihr Vergnügen finden; solche Leute sind es
eben, die sie brauchen können.
Nun meint man wohl, diese Dinge müßten doch Bestandteile der
Glückseligkeit bilden, weil die Mächtigen und Großen darin ihr
Vergnügen finden. Indes diese Art von Menschen kann man kaum als
Beweismittel gelten lassen. Tugend und Vernunft, die Quellen edler
Betätigung, haben nichts mit Macht und Herrschaft zu schaffen, und
wenn jene Menschen in ihrer Unfähigkeit zum Genüsse reiner und eines
gebildeten Geistes würdiger Freuden zu sinnlichen Genüssen greifen, so
darf man sich deshalb nicht der Meinung hingeben, diese verdienten
wirklich den Vorzug. Meinen doch auch die Kinder, daß dasjenige was
unter ihnen den Vorrang verleiht, das Herrlichste sei. Und so liegt die
Vermutung nahe, daß wie den Kindern anderes für preiswürdig gilt als
den Erwachsenen, das gleiche der Fall sein wird mit Niedriggesinnten
und Edelgesinnten. Wie wir nun vielfach dargelegt haben: dasjenige ist
rühmlich und erfreulich, was den Würdigen als rühmlich und erfreulich
gilt. Für jeden aber bildet diejenige Betätigung den bevorzugtesten
Willensinhalt, die seiner eigentümlichen Beschaffenheit entspricht, und
also für den Edelgesinnten die der sittlichen Gesinnung angemessene
Betätigung.
Also ist die Eudämonie nicht im Spiele zu suchen. Es wäre auch wider
alle Vernunft, daß das Spiel der letzte Zweck sein sollte, und daß man die
Mühen und Schmerzen eines ganzen Lebens um des bloßen Spieles
willen tragen sollte. Denn alles, darf man sagen, ergreifen wir, um ein
anderes dadurch zu erreichen, nur die Eudämonie nicht; sie ist selbst der
Zweck. Daß man sich aber mühen und quälen sollte nur um des Spielens
willen, das wäre doch offenbar eine gar zu törichte und kindische
Vorstellung. Das Spiel dagegen, sofern es dazu dient die ernste
Anstrengung zu fördern, so wie es Anacharsis auffaßte, das darf für das
Richtige gelten. Denn Spielen bedeutet ein Ausruhen, und des
Ausruhens bedarf man, weil man nicht imstande ist sich unausgesetzt zu
mühen. Also nicht der letzte Zweck ist die Erholung; vielmehr sie wird
283
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
vorgenommen damit man nachher in seiner Tätigkeit um so besser
fortfahren könne.
Und so ergibt sich denn, daß das glückselige Leben doch wohl das der
sittlichen Gesinnung gemäße Leben ist; dieses aber ist ein Leben ernster
Tätigkeit und nicht des Spieles. Wir nennen denn auch ernste Tätigkeit
preiswürdiger als die Belustigung, auch wenn sie unterhaltend ist, und wir
bezeichnen jedesmal diejenige Betätigung als die edlere, welche die des
höher stehenden Vermögens und des höher stehenden Menschen ist.
Die Tätigkeit dieses Höherstehenden ist mithin auch die wertvollere und
glückseligere. Sinnliche Befriedigung mag ein Beliebiger und ein Sklave
nicht weniger genießen als der Herrlichste. Anteil an seiner
Glückseligkeit aber gewährt niemand einem Sklaven, wenn er ihm nicht
auch einen Anteil an der entsprechenden Lebensführung gewährt. Denn
nicht in Unterhaltungen von jener Art besteht die Eudämonie, sondern
in den der sittlichen Gesinnung entsprechenden Tätigkeiten. Das haben
wir schon oben dargelegt.
Besteht aber die Eudämonie in der der rechten Beschaffenheit
entsprechenden Betätigung, so liegt nahe, daß es sich dabei um diejenige
innerliche Beschaffenheit handeln wird, die die herrlichste ist, also doch
wohl um die rechte Beschaffenheit dessen, was an uns das Edelste ist.
Mag dieses nun denkende Vernunft, mag es etwas anderes sein, was
seiner Natur nach zur Herrschaft und Leitung und zum bewußten
Ergreifen des Idealen und Göttlichen berufen scheint; mag es an sich ein
Göttliches, oder das in uns am meisten Gottähnliche sein: die Betätigung
eben dieses Herrlichsten gemäß seines ihm eigentümlichen Adelswürde
die vollendete Eudämonie bedeuten.
Daß nun diese Betätigung die reine Betrachtung ist, haben wir dargelegt.
und wir dürfen wohl sagen, daß es wie mit dem vorher Ausgeführten, so
auch mit der Wahrheit der Tatsachen übereinstimmt. Denn unter allen
Betätigungsarten ist diese die herrlichste, wie unter unseren Vermögen
die denkende Vernunft, unter den Objekten aber die der reinen
284
2.Das Leben nach reiner Vernunft
Vernunfterkenntnis entsprechenden die herrlichsten sind. Diese
Betätigungsart ist außerdem die am meisten stetige. Denn in reiner
Betrachtung vermögen wir eher als in irgendeiner Tätigkeit nach außen
stetig zu verharren. Wir sind ferner überzeugt, daß die Eudämonie mit
innerer Befriedigung verbunden sein müsse. Solche Befriedigung gewährt
nach allgemeinem Zugeständnis unter den der rechten inneren
Beschaffenheit entsprechenden Betätigungen am meisten diejenige, die
der Wahrheitserkenntnis gilt. Wenigstens darf man soviel sagen, daß das
Wahrheitsstreben eine Befriedigung von wunderbarer Reinheit und
Zuverlässigkeit gewährt, und es ist ein einleuchtender Satz, daß der
Zustand des Wissens noch größere Freude bereitet als der des Suchens.
Auch was man Selbstgenüge nennt, findet sich am meisten bei der reinen
Betrachtung. Denn die Bedürfnisse des Lebens sind dem Weisen und
Gerechten ebenso nötig wie den übrigen. Sind sie aber mit dergleichen
hinlänglich versehen, so bedarf der Gerechte noch anderer, in bezug auf
welche und in Verbindung mit welchen er seine Gerechtigkeit betätigen
kann, und das gleiche gilt von dem Besonnenen und dem Willensstarken
und jedem anderen. Der Wahrheitsfreund dagegen kann auch für sich
allein der Betrachtung leben, und um so mehr, je mehr er
Wahrheitsfreund ist. Vielleicht ist es noch besser, wenn er gleichgesinnte
Genossen hat, aber gleichwohl, sich selbst genug zu sein, das kommt ihm
am meisten zu.
Und auch das dürfte gelten, daß die reine Betrachtung das einzige ist,
was um seiner selbst willen geliebt wird; denn man hat von ihr weiter
keinen Gewinn als das Betrachten selbst, während man von den äußeren
Tätigkeiten irgendeinen Ertrag, einen größeren oder einen geringeren,
noch neben der Tätigkeit ins Auge faßt. Ferner gilt als ausgemacht, daß
die Eudämonie sich in der Muße finde. Denn den Geschäften geben wir
uns hin zu dem Zwecke, um Muße zu gewinnen, wie wir Krieg führen,
um uns des Friedens zu erfreuen. Die Betätigung praktischer Tugenden
nun dreht sich um Staatsgeschäfte oder kriegerische Aktionen;
Tätigkeiten auf diesen Gebieten aber dürften sich mit der Muße kaum
vertragen, kriegerische Aktionen nun gar vollends. Denn niemand
285
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
begehrt kriegerische Tätigkeit um der kriegerischen Tätigkeit wil en,
nicht einmal die Vorbereitung für den Krieg hat dieses Ziel. Würde man
doch den für überaus blutdürstig halten, der seine Freunde sich deshalb
zu Feinden machen wollte, damit es nur zum Losschlagen und
Blutvergießen komme. Aber auch die Tätigkeit des Staatsmannes ist der
Muße feindlich; auch sie sucht etwas außer der staatsmännischen
Tätigkeit selber Liegendes, Machtstellung und Ruhm oder auch
Glückseligkeit für ihn selbst und für seine Mitbürger, eine Glückseligkeit,
die etwas anderes ist als staatsmännische Tätigkeit, und offenbar auch
eine andere als die, von der wir eben hier handeln.
Erwägt man nun, daß unter den Tätigkeiten, in denen hohe Vorzüge
wirksam werden, diejenigen, die sich um Staat und Krieg drehen, die an
Glanz und Bedeutung hervorragendsten sind, eben diese aber der Muße
feindlich sind, einem äußeren Zwecke zustreben und nicht um ihrer
selbst willen zu begehren sind; erwägt man ferner, daß wohl mit Recht
die Betätigung der denkenden Vernunft, weil sie der reinen Betrachtung
zugewandt ist, an innerem Werte den Vorrang beansprucht, daß sie
keinen Zweck erstrebt, der außer ihr selbst läge, und daß sie eine ihr
eigentümliche Befriedigung mit sich bringt, die selbst wieder die
Betätigung zu steigern vermag; daß das Selbstgenüge aber, das Element
der Muße und Ungestörtheit in ihr, soweit es einem Menschen
zugänglich ist, und alles was sonst noch Attribut eines seligen Lebens
bildet, daß das alles augenscheinlich in dieser Art der Betätigung
vorhanden ist: so darf eben diese als die vollendete Eudämonie eines
Menschen gelten, falls sie nur die normale Dauer eines Menschenlebens
hindurch währt. Denn in dem was zur Eudämonie gehört, gibt es nichts
was nicht vollendet wäre.
Ein Leben dieser Art nun ist herrlicher als daß es der bloß menschlichen
Natur zukäme. Denn nicht sofern einer Mensch ist, wird er solch ein
Leben führen, sondern sofern in ihm etwas Göttliches wohnt. So weit
aber dieses Leben über das mit der sinnlichen Natur verbundene Leben
hervorragt, so weit übertrifft auch diese Form der Betätigung diejenige,
286
2.Das Leben nach reiner Vernunft
die aller sonstigen Vorzüglichkeit gemäß ist. Wenn aber die denkende
Vernunft im Vergleich mit dem Menschen etwas Göttliches ist, so ist
auch das dieser Vernunftgemäße Leben ein göttliches im Vergleich mit
dem menschlichen Leben.
Es soll also nicht, wie die Moralprediger mahnen, wer ein Mensch ist auf
Menschliches gerichtet sein, noch wer sterblich ist sich am Sterblichen
genügen lassen; sondern man soll, soweit es möglich ist, das Unsterbliche
ins Herz fassen und all sein Tun darauf einrichten, daß man lebe
entsprechend dem was in uns das Herrlichste ist. Denn wenn dies auch
dem äußeren Maßstab nach in uns ein Unscheinbares ist, so ist es doch
seiner Macht und seinem Werte nach das bei weitem über alles
Hervorragende. Ja, man darf sagen, daß jeglicher eben dieses Göttliche
selber ist; ist dies doch an ihm sein eigentliches Wesen und sein besseres
Teil. Es wäre also wider die Vernunft, wenn er nicht sein eigenes Leben,
sondern das eines fremden Wesens führen wollte. So wird denn, was wir
früher ausgeführt haben, auch mit dem jetzt Dargelegten
übereinstimmen: was für einen jeden seinem eigentümlichen Wesen nach
das Entsprechende ist, das ist für jeden auch das Wertvollste und
Erfreulichste. Für den Menschen also ist es dasjenige Leben, das der
denkenden Vernunft entspricht, wenn doch diese am meisten der
Mensch selber ist. Dieses Leben ist also auch das glückseligste.
3.
Die moralische Betätigung
Die zweite Stelle nimmt sodann das Leben im Sinne sonstiger
moralischer Beschaffenheiten ein. Die Betätigungsweisen in dieser
Richtung sind die eigentümlich menschlichen. Wir benehmen uns
gegeneinander gerecht, mutig oder sonst der moralischen Anforderung
entsprechend in Geschäften und Angelegenheiten jeder Art, indem wir
auch in unseren Affekten die Linie innehalten, die jedesmal das
Gebührende bezeichnet; und was sich so ergibt, ist offenbar lauter
solches, was der eigentümlich menschlichen Natur entspricht. Darunter
ist mancherlei, was mit der leiblichen Natur des Menschen
287
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
zusammenhängt; vielfach scheint auch die angemessene Haltung des
Charakters in engster Verbindung mit den Affekten zu stehen. Zu der
rechten Haltung des Charakters steht ferner auch die verständige
Einsicht in naher Beziehung und ebenso umgekehrt der Charakter zur
Einsicht, wenn doch die in der Einsicht wirksamen Grundsätze den
rechten Beschaffenheiten des Charakters, und das was im moralischen
Sinne das Rechte ist, dem entspricht, was in der Einsicht lebt. Da sie nun
beide wiederum auch mit den Affekten im Zusammenhange stehen, so
werden sie doch wohl dem aus Leib und Seele bestehenden
zusammengesetzten Wesen zuzuweisen sein, und die Attribute dieses
zusammengesetzten Wesens ebenso wie die ihnen entsprechende
Lebensführung mit ihrer Art von Eudämonie machen das eigentümlich
Menschliche aus, während das was der reinen Vernunft angehört, vom
Leiblichen getrennt ist. Soviel mag hier darüber bemerkt sein; genauer
ins einzelne zu gehen, würde über die Aufgabe, die uns hier beschäftigt,
hinausreichen.
Von der Eudämonie im Sinne der reinen Vernunft darf man wohl sagen,
daß sie der Ausstattung mit äußeren Gütern nur in geringerem Grade
oder doch in geringerem als die dem moralischen Verhalten
entsprechende bedarf. Des Lebens Notdurft mag beide in gleichem
Maße beschäftigen, wenn auch derjenige der sein Leben in den
Geschäften zubringt, sich in höherem Maße um den Leib und was mit
ihm zusammenhängt zu bekümmern hat; das würde aber einen so
großen Unterschied nicht machen. Dagegen ist der Unterschied sehr
groß, was ihre Betätigungsweisen anbetrifft. Ein hochgesinnter Mann
bedarf der äußeren Güter, um seine hohe Gesinnung zu betätigen: ein
gerechter Mann bedarf ihrer, um Empfangenes zu vergelten. Denn das
bloße Wollen ist unerkennbar, und auch Leute ohne gerechte Gesinnung
tun so als wäre es ihre Absicht gerecht zu handeln. Ein mutiger Mann
bedarf der Stärke, wenn er eine Tat im Sinne dieser wertvollen
Eigenschaft vollbringen soll, und ein besonnener Mann bedarf der
Möglichkeit der Unbesonnenheit. Wie sollte man sonst erkennen können
288
3.Die moralische Betätigung
ob jemand mit dieser oder mit anderen edlen Eigenschaften ausgestattet
ist?
Man streitet darüber, ob die Hauptsache bei der moralischen
Beschaffenheit eines Menschen die innere Gesinnung oder die äußeren
guten Werke sind. Erforderlich dafür ist beides, und soll die Moralität
vollkommen sein, so muß sie offenbar in beiden Formen zur
Erscheinung kommen. Für die äußeren Handlungen wird an äußeren
Mitteln vieles erfordert, und je bedeutender und herrlicher jene sind,
desto mehr. Dagegen bedarf der der reinen Betrachtung Lebende nichts
dergleichen für seine Tätigkeit; ja man möchte sagen: die äußeren Güter
bilden für die reine Betrachtung eher eine Störung. Indessen, sofern er
ein Mensch ist und mit vielen zusammenlebt, entscheidet auch er sich für
ein tätiges Leben im Sinne moralischer Handlungsweisen, und so wird
denn auch er jene Dinge gebrauchen, um als Mensch unter Menschen zu
leben.
Daß demgegenüber die vollkommene Eudämonie eine Betätigung des
kontemplativem Vermögens ist, wird auch aus folgendem deutlich
werden. Die Götter stellt man sich doch vor als im höchsten Grade selig
und vollkommen. Welche Art von Betätigung soll man nun wohl ihnen
zuschreiben? Etwa Handlungen der Gerechtigkeit? Es wäre aber doch
lächerlich die Götter sich vorzustellen, wie sie Tauschgeschäfte machen,
ein Depositum zurückerstatten oder andere ähnliche Geschäfte
betreiben. Oder Handlungen der Tapferkeit, so daß sie in Schrecknissen
standhielten und Gefahren beständen, weil das edle Handlungen sind?
Oder Handlungen der Freigebigkeit? Wem sollen sie denn geben? Und
ist es nicht töricht ihnen den Besitz von barem Gelde oder dergleichen
zuzuschreiben? Was soll man aber bei ihnen unter Betätigungen idealer
Gesinnung verstehen? Wäre es nicht eine grobsinnliche Anschauung, sie
deshalb zu preisen, weil sie niedrigen Begierden nicht zugänglich sind?
Und wenn wir so alles einzelne durchgehen, immer würde das Ergebnis
das sein, daß ein handelndes Leben für die Götter zu niedrig und ihrer
nicht würdig wäre. Und doch stellen sich alle vor, daß die Götter leben
289
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
und also auch daß sie tätig sind, nicht etwa daß sie schlafen wie
Endymion. Wenn man aber dem Lebenden das Tätigsein nach außen
und noch mehr das äußere Hervorbringen abnimmt, was bleibt dann
übrig als die reine Betrachtung? Die Wirksamkeit Gottes, die an Seligkeit
alles übertrifft, wird also in der reinen Betrachtung bestehen, und von
den menschlichen Wirksamkeiten wird diejenige mit der größten
Glückseligkeit verbunden sein, die jener am nächsten verwandt ist.
Man sieht das ferner auch daraus, daß die übrigen lebenden Wesen an
der Eudämonie keinen Anteil haben, weil ihnen eine derartige
Wirksamkeit vollkommen versagt bleibt. Der Götter Leben ist ganz und
gar selig; das Leben des Menschen ist es nur so weit, als ihm ein
Ebenbild einer derartigen Wirksamkeit zugänglich ist. Von den übrigen
Lebewesen kommt keinem Eudämonie zu, weil es in keiner Weise an der
reinen Betrachtung teil hat. So weit sich die reine Betrachtung erstreckt,
so weit erstreckt sich auch die Eudämonie. Den Wesen, denen die reine
Betrachtung in höherem Maße zukommt, kommt auch die Eudämonie in
höherem Maße zu, nicht als bloßes Anhängsel, sondern gemäß dem
Wesen der reinen Betrachtung; denn diese hat ihre Herrlichkeit an sich
selbst. Und so erweist sich denn die Eudämonie als ein Zustand der
Kontemplation.
Nun wird ja allerdings der Mensch als Mensch auch des äußeren
Wohlergehens bedürfen. Denn die Naturausstattung ist für sich nicht
ausreichend, um die Tätigkeit der reinen Betrachtung zuzulassen; es muß
auch der Leib in rechter Beschaffenheit sein, er muß Nahrung und
sonstige Pflege genießen. Dennoch darf man sich nicht der Meinung
hingeben, daß jemand, um sich des Zustandes der Eudämonie zu
erfreuen, wenn es doch nicht möglich ist ganz ohne die äußeren Güter
glücklich zusein, deshalb vieler und umfangreicher Dinge bedürfe. Denn
daß einer ein volles Genüge und die Möglichkeit der Betätigung habe,
liegt nicht an dem großen Überschwang; man kann ganz wohl den Adel
der Seele bewähren auch ohne daß man Länder und Meere beherrscht,
und auch mit mäßigen Mitteln kann einer im Sinne der sittlichen
290
3.Die moralische Betätigung
Anforderung tätig sein. Das lehrt deutlich genug die tägliche Erfahrung.
Sie zeigt, daß oft ein einfacher Privatmann nicht in geringerem, sondern
eher in höherem Maße pflichtmäßig das Seine tut als die Großen dieser
Erde. Es genügt völlig, wenn man gerade nur so viel hat; denn selig ist
das Leben dessen, der seine sittliche Gesinnung wirksam betätigen darf.
So hat auch Solon den Begriff des glücklichen Menschen wohl
zutreffend bezeichnet, wenn er sagt, glücklich sei, wer mit äußeren
Gütern mäßig ausgestattet, die edelsten Taten, / was er darunter
verstand, / vollbracht und ein Leben der Selbstbeherrschung geführt
habe. Denn es ist ganz wohl möglich, bei mäßigem Besitz seine Pflicht
und Schuldigkeit zu tun. Auch bei Anaxagoras hat man den Eindruck
daß er nicht den Reichen und nicht den Mächtigen als den Glücklichen
betrachtet, wenn er sagt, es würde ihn nicht verwundern, wenn solch
einer beim großen Haufen eine lächerliche Figur wäre. Denn die Masse
urteilt nach dem Äußeren, das sie allein wahrzunehmen vermag. So
dürfen wir denn annehmen, daß die Ansichten der erleuchtetsten Geister
mit unseren Ausführungen übereinkommen, und eine solche
Übereinstimmung bedeutet immerhin eine Bestätigung. Allerdings, die
Wahrheit in Fragen des praktischen Lebens wird erst erwiesen auf
Grund der erfahrungsmäßigen Tatsachen; denn diese bilden die
entscheidende Probe. Was wir vorher dargelegt haben, das muß man
darum prüfen. Indem man es an der Wirklichkeit des Lebens mißt.
Stimmt es mit der Wirklichkeit, so muß man es gelten lassen; steht es
dazu im Widerspruch, so darf man es für leeres Gerede halten.
Wer der Vernunft gemäß tätig ist und die Vernunft in sich pflegt, den
darf man als den Menschen in der herrlichsten Lage und als den Liebling
der Götter betrachten. Denn wenn die Götter irgendwie sich um die
menschlichen Dinge bekümmern, wie es doch die allgemeine Ansicht ist,
so ist es auch eine vernünftige Annahme, daß sie an dem ihre Freude
haben, was das Herrlichste und das ihnen Verwandteste ist, / dies aber
wird doch wohl die Vernunft sein, / und daß sie denjenigen, die dies am
meisten lieben und schätzen, mit Gutem vergelten, als solchen die nach
dem trachten was den Göttern wohlgefällig ist, und einen rechten und
291
IV.Teil - Motive, Ziele und Stufen des sittlichen Lebens
löblichen Wandel führen. Daß alles dies sich im höchsten Grade bei dem
Menschen von erleuchteter Vernunft findet, ist nicht zu verkennen; also
ist dieser der Liebling der Götter, und damit wird derselbe naturgemäß
auch der höchsten Eudämonie genießen. Und so ersehen wir denn auch
daraus, daß der Mensch mit erleuchteter Vernunft der glückseligste ist.
4.
Staat, Gesetz, Zwang im Dienste des sittlichen Lebens
Wenn wir nun so über diese Dinge und über die sittlichen
Beschaffenheiten, wenn wir auch über die sittlichen Gemeinschaften und
über die Lustgefü
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