Bei GRIN registrieren oder einloggen

Your e-mail-address or password is wrong
Jetzt registrieren
Für neue Autoren: kostenlos, einfach und schnell
Dies wird Ihr Benutzername, bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an

Passwort vergessen

Your e-mail-address or password is wrong

Neues Passwort anfordern
Jugendschutz im Internet close

Bitte warten

Bitte installieren Sie den Flash Player, wenn kein E-Book erscheint.

Jugendschutz im Internet

Hausarbeit, 2008, 19 Seiten
Autor: Jerome Herbst
Fach: Wirtschaft - Recht

Details

Veranstaltung: Öffentliches Recht
Institution/Hochschule: Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Fachhochschule)
Tags: Jugendschutz, Internet, Recht
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2008
Seiten: 19
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 16  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V119290
ISBN (E-Book): 978-3-640-22616-0
ISBN (Buch): 978-3-640-22755-6
Dateigröße: 89 KB

Zusammenfassung / Abstract

In dieser Hausarbeit soll auf die medialen Gefährdungen und Beeinträchtigungen der heutigen Jugend eingegangen werden und in welcher Art und Weise der Gesetzgeber im Grundgesetz den gesetzlich verankerten Jugendschutz mittels den von ihm zusätzlich geschaffenen Regelwerken einen Missbrauch zu verhindern versucht. Im Hauptteil dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Inhalte als strafbar gelten, was schwer strafbare Inhalte, was jugendgefährdende Medieninhalte sowie jugendbeeinträchtigende Medieninhalte sind. Hierzu betrachtet der Verfasser die aktuellen Regelwerke zum Jugendschutz, insbesondere im Internet. Die Frage, inwiefern Jugendschutz Verfassungsauftrag ist, wird dabei oberflächlich behandelt. Weiterhin finden Sie Ansätze zur Umsetzung des Jugendschutzes und ausgewählte Probleme wie zum Beispiel Tabakwarenversand im Internet an Jugendliche unter 18 Jahre und das Bereitstellen von pornografischen Medieninhalten ohne ausreichende Zugriffskontrolle. Im Schluss stellt der Verfasser Möglichkeiten zur Einhaltung des Jugendschutzes mittels ausreichender Zugangskontrollen dar. [...]


Textauszug (computergeneriert)

FHTW Berlin

Treskowallee 8

10318 Berlin

Hausarbeit zum Thema

Jugendschutz im Internet

Vertiefung öffentliches Recht

SS 2008

vorgelegt am 17. Juli 2008

von

Jérôme Herbst

5. Fachsemester Dipl. Wirtschaftsrecht

1


Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

Jugendschutz als Verfassungsauftrag 3

§1 Arten der gefährdenden Beeinträchtigungen im Internet 5

(1) Strafbare Inhalte: 5

(2) Schwer jugendgefährdende Medieninhalte 9

(3) Jugendgefährdende Inhalte 9

(4) Jugendbeeinträchtigende Medieninhalte 10

Weitere Regelungen des Jugendmedienstaatsvertrages: 11

§ 2 Probleme und Lösungen der Alterbeschränkung im Internet 12

Möglichkeiten für effektive Barrieren: 15

Jugendschutz innerhalb der EU und weltweit: 17

Literatur- und Quellenverzeichnis 18

2


Einleitung

In dieser Hausarbeit soll auf die medialen Gefährdungen und Beeinträchtigungen

der heutigen Jugend eingegangen werden und in welcher Art und Weise der

Gesetzgeber im Grundgesetz den gesetzlich verankerten Jugendschutz mittels den

von ihm zusätzlich geschaffenen Regelwerken einen Missbrauch zu verhindern

versucht. Im Hauptteil dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Inhalte als strafbar

gelten, was schwer strafbare Inhalte, was jugendgefährdende Medieninhalte sowie

jugendbeeinträchtigende Medieninhalte sind. Hierzu betrachtet der Verfasser die

aktuellen Regelwerke zum Jugendschutz, insbesondere im Internet. Die Frage,

inwiefern Jugendschutz Verfassungsauftrag ist, wird dabei oberflächlich behandelt1.

Weiterhin finden Sie Ansätze zur Umsetzung des Jugendschutzes und

ausgewählte Probleme wie zum Beispiel Tabakwarenversand im Internet an

Jugendliche unter 18 Jahre und das Bereitstellen von pornografischen

Medieninhalten ohne ausreichende Zugriffskontrolle. Im Schluss stellt der Verfasser

Möglichkeiten zur Einhaltung des Jugendschutzes mittels ausreichender

Zugangskontrollen dar.

Jugendschutz als Verfassungsauftrag

In der Verfassung ist als Rechtsgut das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung

der eigenen Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. I GG verankert. Dies wird weiterhin

geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG. Demnach ist dem Staat die Aufgabe

zugewiesen, die Rechte der Minderjährigen zu schützen und bei deren

Verwirklichung ihrer Ziele zu unterstützen. Hier ist zu beachten, dass nicht der

Jugendschutz selbst den Verfassungsrang genießt, sondern das Rechtsgut,

welches geschützt werden soll.2 Art. 6 Abs. 2 GG benennt die natürlichen Rechte

der Eltern ihre Kinder zu pflegen und ihnen Erziehung zukommen zu lassen. Hier

ist zu erkennen, dass der Staat verhindern möchte, dass Eltern den Jugendschutz

als Bevormundungsinstrument missbrauchen und greift dort, wo die Eltern

versagen ein.3 An dieser Stelle tritt der Staat in das ,,Wächteramt" ein. Diese

1 Leider ermöglichen die formalen Vorraussetzungen dieser Arbeit keine näheren Betrachtungen.

2 Berger, MMR 2003, 773ff aus http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=112522 (02.07.2008, 18:17)

3 Langenfeld, MMR 2003 Heft 5, Seite 503 aus www.beckonline.de vgl. NJW 2002, 2966, 2971

3


Funktion in Art. 6 II S.2 GG wird häufig überschätzt. Der Gesetzgeber möchte mit

dieser Norm klarstellen, dass die Eltern in erster Linie die Kindeserziehung in der

Hand haben und nicht der Staat.4 Der Eingriff des Staates bei der Kindeserziehung

soll erst dann erfolgen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihre Kinder

ordentlich zu erziehen und in der Weise schwer versagen, so dass eine dauerhafte

erhebliche Gefährdung des Kindeswohls besteht.5 Der Staat ist nicht generell dafür

da die Kinder vor gefährdenden Inhalten im Internet zu schützen. Dies müssen an

der Stelle die Eltern im Sinne der Selbstkontrolle durchführen. Denn es besteht

keine grundsätzliche Gefährdung durch pornografische Medieninhalte. Zumindest

ist davon auszugehen, dass Pornografie im Internet bisher noch eher selten eine

Gefahr darstellt. Der Staat kann daher in den seltenen Fällen unterstützend bei der

Erziehung der Kinder durch ihre Eltern eingreifen.6 Die Anforderungen an eine

ordentliche Ausgestaltung des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 gestalten

sich nach den Kommunikationsgrundrechten im Art.5 Abs.1 GG auch in dem neu

entstandenen Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) .7 Dieses Grundrecht in

Art. 5 GG darf aber nicht grundsätzlich reduziert werden. So müssen Möglichkeiten

gesucht werden um keines der angegebenen Grundrechte einzuschränken. Im

Sinne des Jugendschutzes, welcher ein besonderer Schutzzweck ist, darf jedoch

eine gewisse Einschränkung hingenommen werden. Die Grundrechte aus Art. 5 I

GG werden durch Jugendmedienschutzvorschriften lediglich beschränkt und ein

direkter Eingriff in den Art. 6 II GG käme einem Zitiergebot gleich und ist demnach

verfassungswidrig gemäß Art. 19 I S. 2 GG.8 Durch die immerwährende

Ausweitung des Jugendschutzes wird den Eltern immer mehr die Möglichkeit

genommen, ihre Kinder so zu erziehen wie sie es für richtig halten. In anderen

Ländern, welche durchaus liberalere Jugendschutzvorschriften haben, zeigt sich

keine merkliche Gefährdung der Kinder und Jugendliche. Diese Vorschriften

wälzen die Verantwortung der Eltern vielmehr auf die Herausgeber solcher Medien

ab. Durch Altersbeschränkung sollen diese den Zugriff der Kinder und Jugendliche

auf ihre im Netz bereitgestellten Medien verhindern. Die Selbstkontrolle ist in

diesem Moment nicht gerade die effektivste Methode und bleibt in manchen Fällen

4 BeckOK GG Art. 6 Rn. 58 ­ 60, Stand: 01.02.2008

5 NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 1 ,,Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen", Michael Köhne

6 NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 2 ,,Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen", Michael Köhne

7 www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz/arbeitsgrundlagen,did=39832.html

(Stand: 23.06.2008, 22:27 Uhr)

8NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 3 ,,Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen", Michael Köhne

4



Kommentare

Bisher keine Kommentare

Kommentar hinzufügen
Ihr Kommentar wird redaktionell geprüft und dann freigeschaltet

Andere Nutzer haben sich auch für folgende Titel interessiert:


Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/119290/jugendschutz-im-internet
please wait Bitte warten