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Titel: Kritik sowie erläuterte und kommentierte Kurzfassung zu Kants Auffassung eines ewigen Friedens (Wissenschaftliche Studie)
Kritik sowie erläuterte und kommentierte Kurzfassung zu Kants Auffassung eines ewigen Friedens

Wissenschaftliche Studie, 2008, 10 Seiten
Autor: Andre Schuchardt
Fach: Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts

Details

Kategorie: Wissenschaftliche Studie
Jahr: 2008
Seiten: 10
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V120746
ISBN (E-Book): 978-3-640-24327-3


Zusammenfassung / Abstract

Immanuel Kant (1724 – 1804) ist durch seine verschiedensten Werke der Philosophie selbst der Allgemeinheit bestens bekannt. Weniger gut bekannt aber ist seine Schrift zum Frieden von 1795, auch wenn sie oft rezipiert oder kritisiert wurde. Dieser Artikel möchte das Werk, das schon an sich für ein Werk Kants erstaunlich kurz ist, noch einmal zusammenfassen, erläutern und kritisieren.


Textauszug (computergeneriert)

MANUAL

Andre Schuchardt präsentiert

Kritik sowie erläuterte und kommentierte Kurzfassung zu

Kants Auffassung eines ewigen Friedens.

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Die Präliminarartikel: Krieg und seine Verhinderung 2

3. Definitivartikel 3

4. Die Zusätze 5

5. Der Anhang 6

6. Fazit 7

7. Literatur 8

1. Einleitung

Immanuel Kant (1724 ­ 1804) ist durch seine verschiedensten Werke der

Philosophie selbst der Allgemeinheit bestens bekannt. Weniger gut bekannt aber ist

seine Schrift zum Frieden von 1795, auch wenn sie oft rezipiert oder kritisiert

wurde.

Dieser Artikel möchte das Werk, das schon an sich für ein Werk Kants erstaunlich

kurz ist, noch einmal zusammenfassen, erläutern und kritisieren. Gebaut ist der

Text wie ein (Friedens-)Vertrag mit Präliminarartikeln, Definitivartikel, Zusätzen und

Anhängen, die bei der Reclamausgabe von 1984 / 2008 eine Länge von lediglich

56 Seiten erreicht. Trotzdem schaffte Kant es, seine üblichen langen

verschachtelten Sätze zu nutzen, doch in diesem Werk immerhin im wesentlichen

verständlich. Dafür ließ er sich aber in den zugehörigen Fußnoten explizit aus.

1


2. Die Präliminarartikel: Krieg und seine Verhinderung.i

1. Es kann keinen Friedensvertrag geben in dem der Vorbehalt zu einem

zukünftigen Krieg enthalten ist. Denn dann wäre es kein Frieden, sondern

nur ein Waffenstillstand. Ein Friede dagegen ist ein Ende jeglicher

Feindseligkeiten.

2. Staaten sind nicht erwerbbar. Denn sie sind keine Habe, sondern eine

Gesellschaft. Der Erwerb eines Staates würde ihn auflösen und damit wäre

der Vertrag nichtig.

3. Heere sind aufzulösen. Sie bedrohen Staaten und den Frieden durch ihre

Bereitschaft zum Kriege. Auch sind sie Ursache zum Krieg, wenn Kriege nur

geführt werden um sie zu unterhalten. Dagegen ist freiwillige Waffenübung

für den Notfall erlaubt.

4. Ausländische Schulden sind nicht erlaubt. Denn diese provozieren Kriege

oder machen Staaten abhängig. Innere Schulden sind dagegen sehr wohl

erlaubt.

5. Keine Regierung darf sich in eine fremde einmischen. Auch nicht, wenn sie

innere Probleme hat. Denn selbst Anarchie (im Sinne von Chaos) ist eine

Regierungsform.

6. Im Krieg darf man nichts tun, das im Frieden Misstrauen schaffen würde.

Terror, Attentate etc. schaffen keine Vertrauen, denn wer solche Mittel im

Krieg nutzt würde sie auch im Frieden sicherlich nutzen. Ohne Vertrauen

bleibt aber nur der Ausrottungskrieg.

Letztlich definiert Kant 3 Begriffe:

a) Mächte: Es gibt die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht.

b) Krieg: Dieser ist ein trauriges Notmittel im Naturzustand, in dem es kein Gericht

gibt.

c) Gesetze: Es gibt Gebote und Verbote und vielleicht noch das Erlaubnisgesetz

der reinen Vernunft.

2


Mit Punkt b) übernimmt er also die Annahmen von besonders Hobbes, aber auch

Rousseau und mit Punkt c) direkte Definitionen von Hobbes, auch wenn er das

nicht explizit sagt.

3. Definitivartikelii

Zunächst weitere Definitionen.

a) Naturzustand: ist der Krieg, unerheblich ob schon ausgebrochen oder nur

drohend.

b) Frieden: Wird gestiftet, kann also nicht von selber sein.

c) Bürger: Sind Menschen, die aufeinander einwirken können. Sie unterteilen sich

in Staatsbürger, Bürger des Völkerrechts und Weltbürger.

d) Befugnis: ist die Möglichkeit einer Handlung.

e) Freiheit: ist die Befugnis, nur eigenen Gesetzen zu gehorchen.

f) Gleichheit: Bedeutet, dass niemand jemanden zu etwas verpflichten kann, zu

dem er nicht auch selber verpflichtet werden kann.

Die Definitivartikel:

1. Die Verfassung kann nur republikanisch sein. In dieser sind alle Menschen frei

(bürgerlich frei, wie Rousseau es sagen würde), aber abhängig von einer

Gesetzgebung und untereinander gleich. Warum die republikanische? Weil dort der

Bürger mit entscheiden kann, ob er den Krieg will. Was ist republikanisch? Nicht

nur Demokratien! Bei den Formen unterscheidet Kant zwischen zwei beteiligten

Faktoren: Dem Herrscher (Autokratie, Aristokratie und Demokratie) sowie der

Regierung (republikanisch oder despotisch). Die Republik besteht somit aus einer

Legislative und einer Exekutive, während die Despotie beides vereint. Schon hier

steigt er mit diesen Ansichten also in die Fußstapfen von Rousseau, doch

übernimmt noch anderes.

So spricht Kant davon, dass in der Demokratie jeder Herr sein will und sich daran

3



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