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Wissenschaftliche Studie, 2008, 10 Seiten
Autor: Andre Schuchardt
Fach: Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Details
Jahr: 2008
Seiten: 10
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-24327-3
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Zusammenfassung / Abstract
Immanuel Kant (1724 – 1804) ist durch seine verschiedensten Werke der Philosophie selbst der Allgemeinheit bestens bekannt. Weniger gut bekannt aber ist seine Schrift zum Frieden von 1795, auch wenn sie oft rezipiert oder kritisiert wurde. Dieser Artikel möchte das Werk, das schon an sich für ein Werk Kants erstaunlich kurz ist, noch einmal zusammenfassen, erläutern und kritisieren.
Textauszug (computergeneriert)
MANUAL
Andre Schuchardt präsentiert
Kritik sowie erläuterte und kommentierte Kurzfassung zu
Kants Auffassung eines ewigen Friedens.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Präliminarartikel: Krieg und seine Verhinderung 2
3. Definitivartikel 3
4. Die Zusätze 5
5. Der Anhang 6
6. Fazit 7
7. Literatur 8
1. Einleitung
Immanuel Kant (1724 1804) ist durch seine verschiedensten Werke der
Philosophie selbst der Allgemeinheit bestens bekannt. Weniger gut bekannt aber ist
seine Schrift zum Frieden von 1795, auch wenn sie oft rezipiert oder kritisiert
wurde.
Dieser Artikel möchte das Werk, das schon an sich für ein Werk Kants erstaunlich
kurz ist, noch einmal zusammenfassen, erläutern und kritisieren. Gebaut ist der
Text wie ein (Friedens-)Vertrag mit Präliminarartikeln, Definitivartikel, Zusätzen und
Anhängen, die bei der Reclamausgabe von 1984 / 2008 eine Länge von lediglich
56 Seiten erreicht. Trotzdem schaffte Kant es, seine üblichen langen
verschachtelten Sätze zu nutzen, doch in diesem Werk immerhin im wesentlichen
verständlich. Dafür ließ er sich aber in den zugehörigen Fußnoten explizit aus.
1
2. Die Präliminarartikel: Krieg und seine Verhinderung.i
1. Es kann keinen Friedensvertrag geben in dem der Vorbehalt zu einem
zukünftigen Krieg enthalten ist. Denn dann wäre es kein Frieden, sondern
nur ein Waffenstillstand. Ein Friede dagegen ist ein Ende jeglicher
Feindseligkeiten.
2. Staaten sind nicht erwerbbar. Denn sie sind keine Habe, sondern eine
Gesellschaft. Der Erwerb eines Staates würde ihn auflösen und damit wäre
der Vertrag nichtig.
3. Heere sind aufzulösen. Sie bedrohen Staaten und den Frieden durch ihre
Bereitschaft zum Kriege. Auch sind sie Ursache zum Krieg, wenn Kriege nur
geführt werden um sie zu unterhalten. Dagegen ist freiwillige Waffenübung
für den Notfall erlaubt.
4. Ausländische Schulden sind nicht erlaubt. Denn diese provozieren Kriege
oder machen Staaten abhängig. Innere Schulden sind dagegen sehr wohl
erlaubt.
5. Keine Regierung darf sich in eine fremde einmischen. Auch nicht, wenn sie
innere Probleme hat. Denn selbst Anarchie (im Sinne von Chaos) ist eine
Regierungsform.
6. Im Krieg darf man nichts tun, das im Frieden Misstrauen schaffen würde.
Terror, Attentate etc. schaffen keine Vertrauen, denn wer solche Mittel im
Krieg nutzt würde sie auch im Frieden sicherlich nutzen. Ohne Vertrauen
bleibt aber nur der Ausrottungskrieg.
Letztlich definiert Kant 3 Begriffe:
a) Mächte: Es gibt die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht.
b) Krieg: Dieser ist ein trauriges Notmittel im Naturzustand, in dem es kein Gericht
gibt.
c) Gesetze: Es gibt Gebote und Verbote und vielleicht noch das Erlaubnisgesetz
der reinen Vernunft.
2
Mit Punkt b) übernimmt er also die Annahmen von besonders Hobbes, aber auch
Rousseau und mit Punkt c) direkte Definitionen von Hobbes, auch wenn er das
nicht explizit sagt.
3. Definitivartikelii
Zunächst weitere Definitionen.
a) Naturzustand: ist der Krieg, unerheblich ob schon ausgebrochen oder nur
drohend.
b) Frieden: Wird gestiftet, kann also nicht von selber sein.
c) Bürger: Sind Menschen, die aufeinander einwirken können. Sie unterteilen sich
in Staatsbürger, Bürger des Völkerrechts und Weltbürger.
d) Befugnis: ist die Möglichkeit einer Handlung.
e) Freiheit: ist die Befugnis, nur eigenen Gesetzen zu gehorchen.
f) Gleichheit: Bedeutet, dass niemand jemanden zu etwas verpflichten kann, zu
dem er nicht auch selber verpflichtet werden kann.
Die Definitivartikel:
1. Die Verfassung kann nur republikanisch sein. In dieser sind alle Menschen frei
(bürgerlich frei, wie Rousseau es sagen würde), aber abhängig von einer
Gesetzgebung und untereinander gleich. Warum die republikanische? Weil dort der
Bürger mit entscheiden kann, ob er den Krieg will. Was ist republikanisch? Nicht
nur Demokratien! Bei den Formen unterscheidet Kant zwischen zwei beteiligten
Faktoren: Dem Herrscher (Autokratie, Aristokratie und Demokratie) sowie der
Regierung (republikanisch oder despotisch). Die Republik besteht somit aus einer
Legislative und einer Exekutive, während die Despotie beides vereint. Schon hier
steigt er mit diesen Ansichten also in die Fußstapfen von Rousseau, doch
übernimmt noch anderes.
So spricht Kant davon, dass in der Demokratie jeder Herr sein will und sich daran
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