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De concordantia catholica, liber III, prooemium: Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung und ihre praktische Anwendung auf aktuelle Fragen

Subtitle: Zu Cusanus als Jurist und Politiker

Scholarly Research Paper, 2009, 34 Pages
Author: Andreas Wilhelm Lukas
Subject: Philosophy - Early Modern Philosophy (approx. 1350 - 1600)

Details

Category: Scholarly Research Paper
Year: 2009
Pages: 34
Bibliography: ~ 40  Entries
Language: German
Archive No.: V120872
ISBN (E-book): 978-3-640-25109-4
ISBN (Book): 978-3-640-25125-4

Abstract

De concordantia catholica, liber III, prooemium: Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung und ihre praktische Anwendung auf aktuelle Fragen.


Excerpt (computer-generated)

De concordantia catholica, liber III, prooemium:

Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung und ihre

praktische Anwendung auf aktuelle Fragen

Zu Cusanus als Jurist und Politiker

Studienarbeit an der Universität Trier von Andreas Wilhelm Lukas

Student der Philosophie und Rechtswissenschaft

Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes


Inhaltsverzeichnis

1

Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung 3

1.1

Einleitende Darstellung und Zielsetzung 3

1.2

Das

Prooemium

(Vorwort) 4

1.2.1

Textgenese und sich daraus ergebenden Interpretationskriterien 4

1.2.2

Erläuternde Inhaltsangabe 7

1.2.3

Die wichtigsten Quellen 15

1.2.3.1 Der Hintergrund: Aristoteles

Politik

in Form ihrer Mittelalter-Rezeption .. 15

1.2.3.2 Der Ansatz: die Naturgesetzeslehre des Thomas von Aquin 17

1.2.3.3 Die Vorlage: die politische Aristoteles-Rezeption des Marsilius von Padua

in

Defensor pacis

(Verteidiger des Friedens) 18

1.2.3.4 Die Legitimation: die Bibel 20

2

Ihre praktische Anwendung auf aktuelle Fragen 21

2.1

Ansatzpunkte für eine juristisch-politische Cusanus-Rezeption 21

2.1.1

Zu einer demokratischen Deutung des

Prooemium

21

2.1.2

Gedanken zu politischen Fragen entwickelt durch eine Cusanus-Rezeption... 25

2.2

Ausblick: Hinweis auf weitere Möglichkeiten für eine juristisch-politische Cusanus-

Rezeption 28

3

Literaturverzeichnis 30

I. Ausgaben der Schriften des Nikolaus von Kues und Quellen zu seinem Leben 30

II. Werkausgaben anderer Autoren 30

III. Sekundärliteratur 31

Deckblattabbildung:

Nicolaus von cusa cardinal

, aus Weltchronik des Hartmann Schedel,

Nürnberg 1493 (Kopie aus einer Faksimile-Ausgabe).

2


1 Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung

1.1 Einleitende Darstellung und Zielsetzung

Theorie und Praxis, beide Seiten kommen im Leben des Nikolaus von Kues, des Kardinal und

Philosophen, zur Entfaltung. Politische Theorie ist praktische Philosophie, beide befassen sich

u.a. mit der Ordnung menschlichen Zusammenlebens. Der Sinn von politischer Herrschaft,

die Sicherung von Freiheit und Gleichheit und die Tugend der Gerechtigkeit durch ihre

Handlungsbedingung, die Goldenen Regel ,,was du willst, dass dir geschehe, das tu dem

anderen"1, geben dem menschlichen Gemeinschaftsleben nach der Ansicht von Cusanus eine

moralische Grundlage.2 Diese enge Verknüpfung von Ethik und Politik ist es, die seine

Lehren zu Politik und Recht für die Moderne attraktiv erscheinen lässt.3 Denn sollte man

nicht verstärkt Modelle der Grundlegung moralisch guter Herrschaft und Gesetzgebung

untersuchen, wenn Zeiten angebrochen sind, in denen die Partei eines Ministerpräsidenten bei

einer Wahl 35 Prozent der Stimmen erhält - bei einer Beteiligung von 50 Prozent als

Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit der Politik? Weichenstellungen für die

Neuzeit sind zu Lebzeiten des Kardinals im 15. Jahrhundert gestellt worden. Man werfe also

einen Blick auf eine Theorie einer politischen Grundordnung jener Epoche, um Anregungen

für die Gegenwart zu erhalten. Man muss zugeben, dass die Nachwirkung des cusanischen

Gemeinwesen-Modells im

Prooemium

(Vorwort, Vorrede) und die konkreten

Reformvorschläge in Buch III seines Werkes

De concordantia catholica

auf die

Reichsreformen, die im Anschluss an den Wormser Reichstag von 1495 durchgeführt wurden,

keinen Einfluss hatten. HEINZ ANGERMEIER verneint einen Einfluss der im Rahmen der

Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen frühen

Reformpublizistik auf die Erneuerungsprozesse vor allem wegen des fehlenden Bezuges jener

politischen Theorie zur Praxis.4 Diese Tatsache sagt jedoch zumindest in Bezug auf Cusanus

wenig aus. JASPER HOPKINS hat darauf hingewiesen, dass Konzepte des Nikolaus von Kues

erst eine nachträgliche nutzbringende Anwendung erfahren haben und in ihrem

ursprünglichen Kontext in anderer und teils schwächerer oder gar keiner Weise aufgegriffen

wurden.5 Auf die Frage ,,Warum Cusanus heute?" formuliert HARALD SCHWAETZER in seinem

1

De aequalitate

, h X/1 N. 2711: ,,quod tibi vis fieri, alteri fac!"; Cusanus Werke werden soweit nicht anders

angegeben nach der Heidelberger Akademieausgabe

Nicolai de Cusa opera omnia

, zitiert: Abkürzung h,

römische Ziffern bezeichnen den Band, arabische die Unterkapitelnummer und tiefergestellte die Zeile.

2 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),

Nikolaus von Kues über Ethik und Politik

, insb. S. 26, 32 u. 79.

3 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),

Nikolaus von Kues über Ethik und Politik

, S. 32.

4 Angermeier,

Die Reichsreform: 1410-1555

, S. 90.

5 Vgl. Hopkins, ,,Nicholas of Cusa (1401-1464): First Modern Philosopher?" In:

Midwest Studies in Philosophie

XXVI, S. 29.

3


Aufsatz ,,Europa gestalten: das Erbe des Nikolaus von Kues" die These: ,,Diejenigen Ideen,

die im Beginn der Neuzeit einen einschneidenden Wandel verursachten, sind nur zu einem

geringen Teil wirksam geworden; die eigentliche Aufnahme steht noch aus. Europa hat seine

eigene Entwicklung verschlafen. An Gestalten wie Nikolaus von Kues kann es aufwachen"6.

Das Ziel besteht folglich in der Darstellung von Cusanus Theorie einer politischen

Grundordnung, wie er sie im

Prooemium

zu Buch III seines Werkes

De concordantia

catholica

niedergeschrieben hat. Durch die ausführlichere erläuternde Inhaltsangabe soll

vermieden werden, dem Text eine moderne Doktrin aufzuzwingen. Das

Prooemium

soll

selbst sprechen. Das gebietet auch der Respekt vor dem Genie des Kuesers. In einem zweiten

Teil folgt dann die Herausarbeitung möglicher Ansatzpunkte für die Formierung zeitgemäßer

politischer und juristischer Ideale, indem inhaltliche Parallelen zum demokratischen

Verfassungsdenken aufgezeigt werden und eine Anwendung auf aktuellen Kontroversen in

Politik und Jurisprudenz versucht wird. Dabei handelt es sich nicht um eine

Modernitätsobsession: Genauso wie man sich durch dieses Textstück der aristotelischen

Philosophie annähern kann, kann man auch dank der niedergeschriebnen Überlegungen zu

immerwährenden Problemfeldern im

Prooemium

gemeinsam mit Cusanus über die heutigen

Ausgestaltungen jener Politikfragen nachdenken, so wie sie sich uns zurzeit stellen.

1.2 Das Prooemium (Vorwort)

1.2.1 Textgenese und sich daraus ergebenden Interpretationskriterien

Koblenz, 20. März 14317: Im obersten Saal des Hofes des Trierer Erzbischofs bekundet

Hellwig von Boppard, Leiter des Kirchengerichts in Koblenz und Doktor des kanonischen

Rechts, eine ihm gegenüber von Frau Metze von Waldeck im Beisein ihres Ehemannes Syfart

Walpode von Bassenheim abgegebene Erklärung über ihr Wittum8. Als Zeuge für die

Kundgabe ist u.a. anwesend ,,der eirwirdige vorsichtig und wiser kunstiger man meister

Niclaes von Cose lerer in geistlichem rechte und dechen sent Floriins kirchen zu

Couelencze"9. Koblenz ist der derzeitige Wohnort des Dr. iur. can. Nikolaus von Kues, der

am 6. September 1427 von Papst Martin V. die Dekanei von St. Florin als Pfründe

zugesprochen bekam.10 Der rechtsgelehrte Kleriker war 1425 als Sekretär in den Dienst des

6 Schwaetzer, ,,Europa gestalten: das Erbe des Nikolaus von Kues". In: Schwaetzer/Zeyer (Hrsg.),

Das
europäische Erbe im Denken des Nikolaus von Kues

, S. 20.

7 Sachverhalt gemäß

Acta Cusana

, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 87.

8 Als Wittum wird eine Vermögensleistung an die Ehefrau bezeichnet, die Bestandteil der güterrechtlichen

Beziehung zwischen den Ehegatten war, die vor allem der Vorsorge der Frau nach dem Tod ihres Mannes diente,

vgl. Schulze, Artikel ,,Wittum". In:

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

, Bd. 5, Spalten 1469-1472.

9

Acta Cusana

, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 87.

10 Vgl.

Acta Cusana

, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 41.

4


Trierer Erzbischofs Otto von Ziegenhain getreten11, für den er juristische Tätigkeiten als

Rechtsberater, Gutachter, Prozessbevollmächtigter und Schiedsmann ausführte und in dessen

Auftrag er an der römischen Kurie in Sachen Klosterreform tätig war12. Anfang 1430 stirbt

der Erzbischof. Bei der Neuwahl geben elf der fünfzehn Domherren Jakob von Sierck ihre

Stimme. Zwei Voten entfallen auf Ulrich von Manderscheid, darunter das des Domprobstes

Friedrich von Kröv. Beide ersuchen die Anerkennung durch Papst Martin V. Dieser überträgt

jedoch Raban von Helmstedt, Bischof von Speyer, das Trierer Erzbistum. Daraufhin lässt sich

Ulrich von Manderscheid, nachdem Jakob von Sierck zwischenzeitlich seine Resignation

bekannt gegeben hatte, am 10. September 1430 vom Domkapitel zum Erzbischof von Trier

wählen. Mit dem Ziel, die Wahl Ulrichs zu bestätigen oder ihn als Erzbischof einsetzen zu

lassen, reist Nikolaus von Kues zusammen mit Helwig von Boppard und Johannes de Rode,

Abt von St. Matthias in Trier, Anfang 1432 nach Basel zum am 29. Juli 1431 eröffneten

Konzil. Als Vertreter des Trierer Elekten werden sie am 29. Februar 1432 in die Synode

aufgenommen.13

Ungefähr gegen Ende des Jahres 1433 legt Cusanus dann den Konzilsteilnehmern

De

concordantia catholica

vor.14 GERHARD KALLEN hat durch eine Prüfung der handschriftlichen

Überlieferungen gezeigt, dass Nikolaus von Kues ,,patchwork-artig" an seinem ersten

größeren Werk gearbeitet hat. Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden

Interpretationskriterien für das

Prooemium

soll seine Rekonstruktion der Textgenese im

Folgenden kurz zusammengefasst werden.

Aufschluss über die Arbeitsschritte an

De concordantia catholica

ergeben vor allem zwei

Handschriften15:

· Sammelhandschrift 1205/503 der Stadtbibliothek Trier.

· Sammelkodex A V/13 der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel.

Verbessernde und ergänzende Randglossen in der Trierer Handschrift belegen nachträgliche

Überarbeitungen des Textcorpus16, an dem Cusanus mindestens 2 Jahre gearbeitet hat17.

11 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),

Nikolaus von Kues über Ethik und Politik

, S. 92.

12 Vgl. Beuter,

Ubi non est ordo, ibi est confusio. Konflikte und Konfliktlösungen im Leben und im Werk des
Nikolaus von Kues

, S. 17.

13 Vgl. zu dieser Passage die zusammenfassende Darstellung des Trierer Schismas bei Beuter,

Ubi non est ordo,
ibi est confusio. Konflikte und Konfliktlösungen im Leben und im Werk des Nikolaus von Kues

, S. 17-19.

14 Vgl. Lücking-Michel,

Konkordanz und Konsens,

S. 25.

15 Vgl. Kallen,

Die Handschriftliche Überlieferung der Concordantia catholica des Nikolaus von Kues

, S. 68.

16 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.

5


Einige Zusätze stammen von Cusanus selbst.18 Während Nikolaus von Kues Autographa auch

in der Basler Handschrift enthalten sind, fehlen dort die von ihm gebilligten und teilweise

weitergeführten Ergänzungen eines Schreibers der Trierer Handschrift.19 Es gab also einen

ersten Reinentwurf, der dem Scriptor der Basler Abschrift vorlag und der fortwährend von

Cusanus und einem Mitarbeiter verbessert wurde.20 Den ursprünglichen Abschluss von Buch

III bildete eine Anrede an den Kaiser. Die Schlussanrede wurde wieder durchgestrichen, ist

aber ein Hinweis dafür, dass die Entstehung des dritten Werkteils in den Zeitraum der

Ankunft von Kaiser Sigismund auf dem Konzil am 11. Oktober 1433 fällt.21

Auf Sextern 2 Folio 10 beginnt der Text in dem Basler Kodex mit einer eigenen Vorrede

(

prohemium

) und den Worten: ,,Der Traktat, der folgt, hat jene Vorrede, die sofort folgt und

ist eine Schrift über die kirchliche Eintracht"22. Dies zeigt, dass Nikolaus von Kues

ursprünglich nur ein Werk über die Kirche, also nur Buch I und (teilweise) Buch II

geschrieben hat.23 Er titulierte das Werk

Libellus de ecclesiastica concordantia

und schrieb

eigens hierfür eine Einleitung. Weiter enthält die Basler Handschrift den Text von Buch III,

jedoch nicht das

Prooemium

.24 Es stellt sich damit als sehr spät verfasster Zusatz heraus25, da

es im ersten Reinentwurf, der dem Schreiber der Basler Abschrift als Grundlage diente,

offensichtlich noch nicht enthalten war.

Für

De concordantia catholica

lassen sich demnach folgende Entstehungsstufen

rekonstruieren26:

1. Nikolaus von Kues verfasst

Libellus de ecclesiastica concordantia

.

2. Erweiterung des Kirchenwerkes um das dritte Buch über das römisch-deutsche Reich und

dessen Reform.

3. Später schreibt Cusanus für Buch III ein eigenes

Prooemium

mit staatstheoretischen

Überlegungen.

17 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 68.

18 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.

19 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 54.

20 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 54.

21 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.

22 Kallen, a.a.O., S. 23: ,,Tractatus, qui sequitur prohemium habet illud, quod statim subditur, et est libellus

De
ecclesiastica concordantia

".

23 Vgl. Kallen, a.a.O.

S. 25 (unter I.).

24 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 23.

25 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 68.

26 Darstellung hier reduziert mit Blick auf das

Prooemium

; vgl. zur vollständigen Übersicht der Textgeschichte

Kallen, a.a.O., S. 68; vgl.

De concordantia catholica

, h XIV/1, S. XV.

6



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