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Subtitle: Zu Cusanus als Jurist und Politiker
Scholarly Research Paper, 2009, 34 Pages
Author: Andreas Wilhelm Lukas
Subject: Philosophy - Early Modern Philosophy (approx. 1350 - 1600)
Details
Tags: Cusanus Recht, Nikolaus von Kues, Cusanus aktuell
Year: 2009
Pages: 34
Bibliography: ~ 40 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-25109-4
ISBN (Book): 978-3-640-25125-4
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Abstract
De concordantia catholica, liber III, prooemium: Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung und ihre praktische Anwendung auf aktuelle Fragen.
Excerpt (computer-generated)
De concordantia catholica, liber III, prooemium:
Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung und ihre
praktische Anwendung auf aktuelle Fragen
Zu Cusanus als Jurist und Politiker
Studienarbeit an der Universität Trier von Andreas Wilhelm Lukas
Student der Philosophie und Rechtswissenschaft
Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes
Inhaltsverzeichnis
1
Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung 3
1.1
Einleitende Darstellung und Zielsetzung 3
1.2
Das
Prooemium
(Vorwort) 4
1.2.1
Textgenese und sich daraus ergebenden Interpretationskriterien 4
1.2.2
Erläuternde Inhaltsangabe 7
1.2.3
Die wichtigsten Quellen 15
1.2.3.1 Der Hintergrund: Aristoteles
Politik
in Form ihrer Mittelalter-Rezeption .. 15
1.2.3.2 Der Ansatz: die Naturgesetzeslehre des Thomas von Aquin 17
1.2.3.3 Die Vorlage: die politische Aristoteles-Rezeption des Marsilius von Padua
in
Defensor pacis
(Verteidiger des Friedens) 18
1.2.3.4 Die Legitimation: die Bibel 20
2
Ihre praktische Anwendung auf aktuelle Fragen 21
2.1
Ansatzpunkte für eine juristisch-politische Cusanus-Rezeption 21
2.1.1
Zu einer demokratischen Deutung des
Prooemium
21
2.1.2
Gedanken zu politischen Fragen entwickelt durch eine Cusanus-Rezeption... 25
2.2
Ausblick: Hinweis auf weitere Möglichkeiten für eine juristisch-politische Cusanus-
Rezeption 28
3
Literaturverzeichnis 30
I. Ausgaben der Schriften des Nikolaus von Kues und Quellen zu seinem Leben 30
II. Werkausgaben anderer Autoren 30
III. Sekundärliteratur 31
Deckblattabbildung:
Nicolaus von cusa cardinal
, aus Weltchronik des Hartmann Schedel,
Nürnberg 1493 (Kopie aus einer Faksimile-Ausgabe).
2
1 Nikolaus von Kues Theorie einer politischen Grundordnung
1.1 Einleitende Darstellung und Zielsetzung
Theorie und Praxis, beide Seiten kommen im Leben des Nikolaus von Kues, des Kardinal und
Philosophen, zur Entfaltung. Politische Theorie ist praktische Philosophie, beide befassen sich
u.a. mit der Ordnung menschlichen Zusammenlebens. Der Sinn von politischer Herrschaft,
die Sicherung von Freiheit und Gleichheit und die Tugend der Gerechtigkeit durch ihre
Handlungsbedingung, die Goldenen Regel ,,was du willst, dass dir geschehe, das tu dem
anderen"1, geben dem menschlichen Gemeinschaftsleben nach der Ansicht von Cusanus eine
moralische Grundlage.2 Diese enge Verknüpfung von Ethik und Politik ist es, die seine
Lehren zu Politik und Recht für die Moderne attraktiv erscheinen lässt.3 Denn sollte man
nicht verstärkt Modelle der Grundlegung moralisch guter Herrschaft und Gesetzgebung
untersuchen, wenn Zeiten angebrochen sind, in denen die Partei eines Ministerpräsidenten bei
einer Wahl 35 Prozent der Stimmen erhält - bei einer Beteiligung von 50 Prozent als
Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit der Politik? Weichenstellungen für die
Neuzeit sind zu Lebzeiten des Kardinals im 15. Jahrhundert gestellt worden. Man werfe also
einen Blick auf eine Theorie einer politischen Grundordnung jener Epoche, um Anregungen
für die Gegenwart zu erhalten. Man muss zugeben, dass die Nachwirkung des cusanischen
Gemeinwesen-Modells im
Prooemium
(Vorwort, Vorrede) und die konkreten
Reformvorschläge in Buch III seines Werkes
De concordantia catholica
auf die
Reichsreformen, die im Anschluss an den Wormser Reichstag von 1495 durchgeführt wurden,
keinen Einfluss hatten. HEINZ ANGERMEIER verneint einen Einfluss der im Rahmen der
Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen frühen
Reformpublizistik auf die Erneuerungsprozesse vor allem wegen des fehlenden Bezuges jener
politischen Theorie zur Praxis.4 Diese Tatsache sagt jedoch zumindest in Bezug auf Cusanus
wenig aus. JASPER HOPKINS hat darauf hingewiesen, dass Konzepte des Nikolaus von Kues
erst eine nachträgliche nutzbringende Anwendung erfahren haben und in ihrem
ursprünglichen Kontext in anderer und teils schwächerer oder gar keiner Weise aufgegriffen
wurden.5 Auf die Frage ,,Warum Cusanus heute?" formuliert HARALD SCHWAETZER in seinem
1
De aequalitate
, h X/1 N. 2711: ,,quod tibi vis fieri, alteri fac!"; Cusanus Werke werden soweit nicht anders
angegeben nach der Heidelberger Akademieausgabe
Nicolai de Cusa opera omnia
, zitiert: Abkürzung h,
römische Ziffern bezeichnen den Band, arabische die Unterkapitelnummer und tiefergestellte die Zeile.
2 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),
Nikolaus von Kues über Ethik und Politik
, insb. S. 26, 32 u. 79.
3 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),
Nikolaus von Kues über Ethik und Politik
, S. 32.
4 Angermeier,
Die Reichsreform: 1410-1555
, S. 90.
5 Vgl. Hopkins, ,,Nicholas of Cusa (1401-1464): First Modern Philosopher?" In:
Midwest Studies in Philosophie
XXVI, S. 29.
3
Aufsatz ,,Europa gestalten: das Erbe des Nikolaus von Kues" die These: ,,Diejenigen Ideen,
die im Beginn der Neuzeit einen einschneidenden Wandel verursachten, sind nur zu einem
geringen Teil wirksam geworden; die eigentliche Aufnahme steht noch aus. Europa hat seine
eigene Entwicklung verschlafen. An Gestalten wie Nikolaus von Kues kann es aufwachen"6.
Das Ziel besteht folglich in der Darstellung von Cusanus Theorie einer politischen
Grundordnung, wie er sie im
Prooemium
zu Buch III seines Werkes
De concordantia
catholica
niedergeschrieben hat. Durch die ausführlichere erläuternde Inhaltsangabe soll
vermieden werden, dem Text eine moderne Doktrin aufzuzwingen. Das
Prooemium
soll
selbst sprechen. Das gebietet auch der Respekt vor dem Genie des Kuesers. In einem zweiten
Teil folgt dann die Herausarbeitung möglicher Ansatzpunkte für die Formierung zeitgemäßer
politischer und juristischer Ideale, indem inhaltliche Parallelen zum demokratischen
Verfassungsdenken aufgezeigt werden und eine Anwendung auf aktuellen Kontroversen in
Politik und Jurisprudenz versucht wird. Dabei handelt es sich nicht um eine
Modernitätsobsession: Genauso wie man sich durch dieses Textstück der aristotelischen
Philosophie annähern kann, kann man auch dank der niedergeschriebnen Überlegungen zu
immerwährenden Problemfeldern im
Prooemium
gemeinsam mit Cusanus über die heutigen
Ausgestaltungen jener Politikfragen nachdenken, so wie sie sich uns zurzeit stellen.
1.2 Das Prooemium (Vorwort)
1.2.1 Textgenese und sich daraus ergebenden Interpretationskriterien
Koblenz, 20. März 14317: Im obersten Saal des Hofes des Trierer Erzbischofs bekundet
Hellwig von Boppard, Leiter des Kirchengerichts in Koblenz und Doktor des kanonischen
Rechts, eine ihm gegenüber von Frau Metze von Waldeck im Beisein ihres Ehemannes Syfart
Walpode von Bassenheim abgegebene Erklärung über ihr Wittum8. Als Zeuge für die
Kundgabe ist u.a. anwesend ,,der eirwirdige vorsichtig und wiser kunstiger man meister
Niclaes von Cose lerer in geistlichem rechte und dechen sent Floriins kirchen zu
Couelencze"9. Koblenz ist der derzeitige Wohnort des Dr. iur. can. Nikolaus von Kues, der
am 6. September 1427 von Papst Martin V. die Dekanei von St. Florin als Pfründe
zugesprochen bekam.10 Der rechtsgelehrte Kleriker war 1425 als Sekretär in den Dienst des
6 Schwaetzer, ,,Europa gestalten: das Erbe des Nikolaus von Kues". In: Schwaetzer/Zeyer (Hrsg.),
Das
europäische Erbe im Denken des Nikolaus von Kues
, S. 20.
7 Sachverhalt gemäß
Acta Cusana
, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 87.
8 Als Wittum wird eine Vermögensleistung an die Ehefrau bezeichnet, die Bestandteil der güterrechtlichen
Beziehung zwischen den Ehegatten war, die vor allem der Vorsorge der Frau nach dem Tod ihres Mannes diente,
vgl. Schulze, Artikel ,,Wittum". In:
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
, Bd. 5, Spalten 1469-1472.
9
Acta Cusana
, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 87.
10 Vgl.
Acta Cusana
, Bd. I Lieferung 1 (1401-1437), Nr. 41.
4
Trierer Erzbischofs Otto von Ziegenhain getreten11, für den er juristische Tätigkeiten als
Rechtsberater, Gutachter, Prozessbevollmächtigter und Schiedsmann ausführte und in dessen
Auftrag er an der römischen Kurie in Sachen Klosterreform tätig war12. Anfang 1430 stirbt
der Erzbischof. Bei der Neuwahl geben elf der fünfzehn Domherren Jakob von Sierck ihre
Stimme. Zwei Voten entfallen auf Ulrich von Manderscheid, darunter das des Domprobstes
Friedrich von Kröv. Beide ersuchen die Anerkennung durch Papst Martin V. Dieser überträgt
jedoch Raban von Helmstedt, Bischof von Speyer, das Trierer Erzbistum. Daraufhin lässt sich
Ulrich von Manderscheid, nachdem Jakob von Sierck zwischenzeitlich seine Resignation
bekannt gegeben hatte, am 10. September 1430 vom Domkapitel zum Erzbischof von Trier
wählen. Mit dem Ziel, die Wahl Ulrichs zu bestätigen oder ihn als Erzbischof einsetzen zu
lassen, reist Nikolaus von Kues zusammen mit Helwig von Boppard und Johannes de Rode,
Abt von St. Matthias in Trier, Anfang 1432 nach Basel zum am 29. Juli 1431 eröffneten
Konzil. Als Vertreter des Trierer Elekten werden sie am 29. Februar 1432 in die Synode
aufgenommen.13
Ungefähr gegen Ende des Jahres 1433 legt Cusanus dann den Konzilsteilnehmern
De
concordantia catholica
vor.14 GERHARD KALLEN hat durch eine Prüfung der handschriftlichen
Überlieferungen gezeigt, dass Nikolaus von Kues ,,patchwork-artig" an seinem ersten
größeren Werk gearbeitet hat. Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden
Interpretationskriterien für das
Prooemium
soll seine Rekonstruktion der Textgenese im
Folgenden kurz zusammengefasst werden.
Aufschluss über die Arbeitsschritte an
De concordantia catholica
ergeben vor allem zwei
Handschriften15:
· Sammelhandschrift 1205/503 der Stadtbibliothek Trier.
· Sammelkodex A V/13 der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel.
Verbessernde und ergänzende Randglossen in der Trierer Handschrift belegen nachträgliche
Überarbeitungen des Textcorpus16, an dem Cusanus mindestens 2 Jahre gearbeitet hat17.
11 Vgl. Krieger/Thomas (Hrsg.),
Nikolaus von Kues über Ethik und Politik
, S. 92.
12 Vgl. Beuter,
Ubi non est ordo, ibi est confusio. Konflikte und Konfliktlösungen im Leben und im Werk des
Nikolaus von Kues
, S. 17.
13 Vgl. zu dieser Passage die zusammenfassende Darstellung des Trierer Schismas bei Beuter,
Ubi non est ordo,
ibi est confusio. Konflikte und Konfliktlösungen im Leben und im Werk des Nikolaus von Kues
, S. 17-19.
14 Vgl. Lücking-Michel,
Konkordanz und Konsens,
S. 25.
15 Vgl. Kallen,
Die Handschriftliche Überlieferung der Concordantia catholica des Nikolaus von Kues
, S. 68.
16 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.
5
Einige Zusätze stammen von Cusanus selbst.18 Während Nikolaus von Kues Autographa auch
in der Basler Handschrift enthalten sind, fehlen dort die von ihm gebilligten und teilweise
weitergeführten Ergänzungen eines Schreibers der Trierer Handschrift.19 Es gab also einen
ersten Reinentwurf, der dem Scriptor der Basler Abschrift vorlag und der fortwährend von
Cusanus und einem Mitarbeiter verbessert wurde.20 Den ursprünglichen Abschluss von Buch
III bildete eine Anrede an den Kaiser. Die Schlussanrede wurde wieder durchgestrichen, ist
aber ein Hinweis dafür, dass die Entstehung des dritten Werkteils in den Zeitraum der
Ankunft von Kaiser Sigismund auf dem Konzil am 11. Oktober 1433 fällt.21
Auf Sextern 2 Folio 10 beginnt der Text in dem Basler Kodex mit einer eigenen Vorrede
(
prohemium
) und den Worten: ,,Der Traktat, der folgt, hat jene Vorrede, die sofort folgt und
ist eine Schrift über die kirchliche Eintracht"22. Dies zeigt, dass Nikolaus von Kues
ursprünglich nur ein Werk über die Kirche, also nur Buch I und (teilweise) Buch II
geschrieben hat.23 Er titulierte das Werk
Libellus de ecclesiastica concordantia
und schrieb
eigens hierfür eine Einleitung. Weiter enthält die Basler Handschrift den Text von Buch III,
jedoch nicht das
Prooemium
.24 Es stellt sich damit als sehr spät verfasster Zusatz heraus25, da
es im ersten Reinentwurf, der dem Schreiber der Basler Abschrift als Grundlage diente,
offensichtlich noch nicht enthalten war.
Für
De concordantia catholica
lassen sich demnach folgende Entstehungsstufen
rekonstruieren26:
1. Nikolaus von Kues verfasst
Libellus de ecclesiastica concordantia
.
2. Erweiterung des Kirchenwerkes um das dritte Buch über das römisch-deutsche Reich und
dessen Reform.
3. Später schreibt Cusanus für Buch III ein eigenes
Prooemium
mit staatstheoretischen
Überlegungen.
17 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 68.
18 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.
19 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 54.
20 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 54.
21 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 52.
22 Kallen, a.a.O., S. 23: ,,Tractatus, qui sequitur prohemium habet illud, quod statim subditur, et est libellus
De
ecclesiastica concordantia
".
23 Vgl. Kallen, a.a.O.
S. 25 (unter I.).
24 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 23.
25 Vgl. Kallen, a.a.O., S. 68.
26 Darstellung hier reduziert mit Blick auf das
Prooemium
; vgl. zur vollständigen Übersicht der Textgeschichte
Kallen, a.a.O., S. 68; vgl.
De concordantia catholica
, h XIV/1, S. XV.
6
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