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Scholarly Research Paper, 2008, 23 Pages
Author: Diplom - Verwaltungswirt (FH) Sascha Schwarzkopf
Subject: Organisation and Administration
Details
Institution/College: University of Kassel
Tags: KLR, Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenrechnung
Year: 2008
Pages: 23
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 11 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-26516-9
ISBN (Book): 978-3-640-26519-0
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Abstract
Die Studienarbeit befasst sich mit der für die Verrichtungsebene in den einzelnen Dienststellen fassbare Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Bundesverwaltung am Beispiel der Bundespolizei. Hierbei werden auf die rechtlichen Grundlagen der KLR, der Planungsarbeit in der KLR, die Leistungsrechnung und die Ausgestaltung des Berichtswesens näher eingegangen. Die Studienarbeit zeigt zudem Probleme bei der Implementierung der KLR in der Bundespolizei auf. [...]
Excerpt (computer-generated)
Implementierung der Kosten- und
Leistungsrechnung am Beispiel der
Bundespolizei
Praxisorientierte Studienarbeit im Kurs ,,Kosten- und Leistungsrechnung" im Fach
Controlling bei Herrn Stefan Nickel
Universität Kassel, MPA 21
Studiengang ,,Master of Public Administration"
Vorgelegt von
Sascha Schwarzkopf
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Polizeikommissar
Görlitz, 31. März 2008
Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung am Beispiel der Bundespolizei
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung: Vom Bundesgrenzschutz in Richtung einer modernen Seite 3
Polizei
1.1
Aufgaben der KLR gemäß Leitfaden des BMI
Seite 4
1.2
Betrachtung der gesetzlichen und exekutiven Regelungen zur
Seite 5
Einführung der KLR
2.
Die Ausgestaltung der KLR beim Bund und der Bundespolizei
Seite 6
2.1
Stand der Umsetzung in der Bundesverwaltung allgemein
Seite 6
2.2
Stand der Umsetzung in der Bundespolizei
Seite 6
2.3
Rahmenvorgaben gemäß KLR-Fachkonzeption des BMF
Seite 9
2.4
Die
Leistungsrechnung Seite
10
2.5
Planungsarbeit in der KLR (im Controlling)
Seite 11
2.5.1
Produktplanung
Seite
12
2.5.2
Investitionen
Seite
12
2.5.3
Planvollkosten
Seite
12
2.5.4
Infrastrukturbetriebskosten
Seite
13
2.5.5
Erlösplanung
Seite
14
2.6
Das Berichtswesen im Controlling der Bundespolizei
Seite 15
3.
Schlussbetrachtungen
Seite
18
Literaturverzeichnis
Seite 20
Internetquellen
Seite 21
Abkürzungsverzeichnis
Seite
22
2
________________________________________________________________________
Sascha Schwarzkopf
Universität Kassel
MPA 21
Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung am Beispiel der Bundespolizei
1.
Einleitung: Vom Bundesgrenzschutz in Richtung einer
modernen Polizei
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierungen in der deutschen Verwaltung seit Anfang der
neunziger Jahre, unterlag auch die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) dem Wandel
und unterliegt ihm in einem fortlaufenden Prozess auch heute noch. Im Rahmen der
Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder (IMK) wurde bereits 1976 mit der
Einführung des kooperativen Führungssystems (KFS) als verbindlicher Führungsstil aller
Polizeien in Deutschland ein erster Grundstein zur Schaffung einer innovativen modernen
(Eingriffs-)Verwaltung gelegt. Kernelemente des KFS sind
· Delegation von Aufgaben, Befugnissen und der daraus resultierenden Verantwortung
· Beteiligung der Mitarbeiter am Führungsprozess
· Transparenz aller Führungsmaßnahmen
· Repräsentation des eigenen Dienstbereiches
· Zielorientierte Kontrolle
· Feststellung der Leistung anderer und objektive Leistungsbewertung
Mit der Anerkennung dieses Führungssystems wurden ,,alte Zöpfe" abgetrennt. War der
Führungsstil im Bundesgrenzschutz bis dahin autoritär ausgelegt, wurde sich nun mit
anfänglichen Hindernissen und Widerständen zu einer demokratischeren Führungsmethodik
hin umorientiert.
Spätestens Ende der 1990er Jahre, bei zunehmend strapazierten Haushaltskassen der
öffentlichen Hand, wurden für die Einstellungsberater Hochschulabsolventen aus dem
Bereich der Wirtschaftswissenschaften interessant, als Schlagworte wie ,,Wirtschaftlichkeit"
und ,,Ressourceneinsatz" ebenfalls Einzug in den Sprachgebrauch der Polizei des Bundes
erhalten haben. Der wirtschaftliche Aspekt von Verwaltungshandeln, respektive das
ökonomische Handeln der Polizei, wurde zunehmend Thema in den Führungsetagen.
Zudem sah sich die öffentliche Verwaltung einer zunehmenden Herausforderung gegenüber,
da Wertewandel und demographischer Wandel in der Gesellschaft eine Anpassung der Ziele
der öffentlichen Verwaltung nötig machten. Der Bürger war nicht lediglich subjektiver
Empfänger von belastenden oder begünstigenden Verwaltungsakten, sondern wurde zum
Kunden erhoben, dessen Bedürfnisse zentraler in den Blickpunkt gestellt wurden.
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung wurden vielerlei Projekte ins Leben gerufen. Ein
Beispiel hierzu wäre das Projekt ,,Moderner Staat", unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern (BMI), der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement
(KGSt) und der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer. Diese Fachmesse zieht jährlich rund 200 Aussteller des
privaten und öffentlichen Sektors an. Die Aussteller informieren ,,über Produkte und
Lösungen aus den Bereichen Informationstechnik (IT) und E-Government, Personal,
Finanzen, Beratung und Services speziell für die öffentliche Verwaltung"1.
Im Rahmen dieser Öffnung hin zu modernen betriebswirtschaftlichen Instrumenten in den
Verwaltungen im Geschäftsbereich des BMI, zu denen die Bundespolizei gehört, kam es in
Berlin am 09.07.2003 zur Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung zwischen dem BMI und
1 Selbstdarstellung der Fachmesse ,,Moderner Staat", www.moderner-staat.com, Zugriff: 11.03.2008 / 17:25 Uhr
3
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Sascha Schwarzkopf
Universität Kassel
MPA 21
Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung am Beispiel der Bundespolizei
dem Bundesgrenzschutz-Hauptpersonalrat, in dem die Einführung der Zeiteinschreibung als
erstes Modul einer umfassenden Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des neu zu
implementierenden Controllings beschlossen wurde.
Zuvor kam es zu diversen Arbeitskreisen und Workshops, in denen der zukünftig zu
beschreitende Weg des Verwaltungshandelns abgesteckt wurde. Grundlagen für die
Schaffung einer Fachabteilung für Controlling sind
· das Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz (vom 22. Dezember 1997, BGBl I S.
3251)
· § 6 Absatz 3 des Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. § 7 Absatz 3 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
· das KLR-Fachkonzept des Bundesgrenzschutzes (vom 20. Oktober 1999)
· der Projektauftrag des BMI im Handlungsfeld Controlling als Teil der Strategie zur
Entwicklung und Etablierung von Qualitätscontrolling (vom 03. Februar 2003) und
· die oben bereits genannte Dienstvereinbarung zwischen dem BMI und dem
Bundesgrenzschutz-Hauptpersonalrat
Am 01.07.2001 wurde seitens des BMI für alle Behörden im Geschäftsbereich ein so
genannter ,,Leitfaden zum Aufbau und Betrieb eines operativen Controllings" ausgegeben.
Hier wurden alle Kernbereiche des Controllings erneut vorgestellt, Inhalte definiert und
erläutert. Zeitgleich wurden erste Strukturen des Controllings in Planungsstäben erarbeitet
und erste Verantwortliche zu Schulungen an Managerschulen der freien Wirtschaft entsandt.
Erster Schritt war im Jahr 2003 die Erstellung eines Produktkataloges und die Erarbeitung von
Kennzahlen und Kennzahlensystemen, in dessen Folge Teilbereiche des Bundesgrenzschutzes
Zertifizierungen nach ISO-Norm 9000 und 9001 entgegen nehmen konnten. Die
Flächendeckende Zertifizierung steht unmittelbar bevor und hat in den vergangenen Jahren
große Anstrengungen bedurft, um Widerstände gegen die Modernisierungen aufzuweichen
und zu lösen. Zu sehr waren jahrzehntealte Stabsstrukturen und Arbeitsmethoden an
militärische Führungskulturen angelehnt, um adäquat unter den ökonomischen und
kundenorientierten Gesichtspunkten zu handeln.
1.1.
Aufgaben des KLR gemäß Leitfaden des BMI
Grundsätzlich dient das KLR als Teil des Controllings als Steuerungselement und im weiteren
Sinne als Führungsinstrument. Hierdurch sollen Kosten des (bundespolizeilichen) Handelns
nach dem Verursacherprinzip den Kostenstellen zurechenbar werden. Im Gesamtbereich des
Controllings müssen diese Daten aufbereitet werden und jederzeit abrufbar sein. In diesem
Sinne wird die KLR zu einer wichtigen Bezugsgröße innerhalb des Planungs- und
Entscheidungsprozesses und dient somit als Entscheidungsgrundlage im
Führungsinformationssystem (FIS) einem EDV-gestützten System, welches Informationen
für Führungskräfte bereithält. gepflegt wurde dieses System dezentral von den
Bundespolizeiämtern. Der Zugang zu den bereitgestellten Informationen erfolgte durch die an
der Funktion des Zugreifenden gebundenen Zugriffsebenen.
Ferner sollen diese Daten es ermöglichen, Planungen kritisch zu hinterfragen, Transparenz
und Koordination zu sichern sowie produktbezogene Soll-Ist-Vergleiche sicherzustellen. Auf
den Punkt gebracht, soll die KLR insgesamt Kosten- und Leistungsinformationen
bereitstellen.
Diese Daten sind wiederum Grundlage für die Formulierung von Zielvereinbarungen, bieten
einen Anhalt für Budgetierungen und sollen ein Benchmarking ermöglichen, sofern
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Sascha Schwarzkopf
Universität Kassel
MPA 21
Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung am Beispiel der Bundespolizei
gleichartige Organisationseinheiten vergleichbar sind, was deren personelle und materielle
Ausstattung angeht und das Aufkommen von polizeilich relevanten Sachverhalten. Hierbei
spielen wiederum regionale, soziokulturelle und demographische Perimeter eine Rolle in der
Betrachtung von Bezugsgrößen.
Ein von Fachleuten häufig angeführtes Problem des verwaltungsmäßigen Rechnungswesens,
der Kameralistik, ist, dass über die hierbei grundlegende Finanzmittelsteuerung lediglich eine
inputorientierte Betrachtung der Mittelbewegungen realisierbar ist2. Insbesondere eine
Feststellung des objektiven Ressourcenverbrauches ist jedoch unabdingbar, um wirkungsvoll
ökonomische Steuerungsinstrumente anzuwenden. Eine Information, welche die Kameralistik
nicht bietet.
1.2.
Betrachtung der gesetzlichen und exekutiven Regelungen zur Einführung der
KLR
Macht man sich die Mühe, in den Vorschriften nachzulesen, so entdeckt man, dass die KLR
im § 6 Absatz 3 des HGrG auf wackeligen Füßen steht. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass in
geeigneten
Bereichen eine KLR eingeführt werden
soll
. Eine Regelung die den verwendeten
Termini zur Folge nur wenige Verbindlichkeiten für die öffentliche Verwaltung vorgibt.
Zum 01.01.1998 hin wurde mit der Novellierung des HGrG und der Änderung der BHO eine
Verwaltungsmodernisierung möglich3. Hierbei wurde im § 7 Absatz 3 BHO die oben
angeführte Formulierung korrigiert und festgelegt, dass in
geeigneten
Bereichen eine KLR
einzuführen
ist
.
Des Weiteren wurde das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 07. Februar 1996 von
der Bundesregierung beauftragt, ein Fachkonzept zur Implementierung der KLR in der
Bundesverwaltung zu erstellen, in dem herausgestellt werden sollte, inwieweit die KLR in der
Bundesverwaltung umgesetzt werden könne. Mit Hilfe eines Beratungsunternehmens wurde
eine für die Bundesverwaltung zugeschnittene einheitliche (Mindest-)Standard-KLR
entwickelt.
Zum 01.12.1999 hin wurde mittels Kabinettbeschluss die Umsetzung des politischen
Programms ,,Moderner Staat Moderne Verwaltung" festgelegt. Kernpunkt waren hierbei die
Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente (wie die KLR) in der Bundesverwaltung und
die Ausdehnung der Haushaltsflexibilisierung, um durchgängig Kostendeckung betreiben zu
können4.
2 LÜDER, Klaus: ,,Neues öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen: Anforderungen, Konzept, Perspektiven", Berlin 2001
3 Vgl. BGBl I Nr. 88 S. 3251 ff., Jahrgang 1997
4 Bundesministerium für Finanzen: ,,KLR-Handbuch", Bundesanzeiger, Bonn 1997
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