Please wait
Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.
Scholary Paper (Seminar), 2009, 23 Pages
Author: Jonathan Jaeger
Subject: Economics / Business: Economic Policy
Details
Institution/College: University of Trier (Lehrstuhl für Finanzwissenschaft)
Tags: Analyse, Entfernungspauschale, Seminar, Finanzwissenschaft, Pendlerpauschale, Bundesverfassungsgericht, Urteil
Year: 2009
Pages: 23
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 29 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-27911-1
Other users also were interested in the following titles:
Abstract
Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abhängig Beschäftigter und Selbständiger wird von dem Begriff der Entfernungspauschale - im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt - erfasst. Schon das preußische Oberverwaltungsgericht führte eine solche Pauschale mit der Argumentation ein, dass Fahrtkosten beruflich veranlasst seien, folglich abzugsfähig sein müssen. Durch das Steueränderungsgesetz wurde in Deutschland die bis dahin gültige Regelung, einen pauschalen Betrag von 30 Cent pro Kilometer von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, beschränkt. Demnach darf seit dem 1. Januar 2007 die Pauschale nicht wie bisher ab dem ersten, sondern erst ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Die teilweise Streichung wurde vom Gesetzgeber über den Konsolidierungsbedarf des Haushaltes und das Vorhaben des Steuervergünstigungsabbaus begründet. Wie umstritten die derzeitige Norm ist, zeigt sich daran, dass in der politischen Diskussion die Rede von der Rückkehr zur alten Regelung ist. Ein Widerstreit ist auch zwischen Juristen und Ökonomen entbrannt. Sie beschäftigen sich mit der Frage, ob Fahrtkosten zur Arbeitsstätte privater oder beruflichlicher Natur sind, was wiederum Folgewirkung auf die Abzugsfähigkeit hat. Nicht zuletzt haben Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof Bedenken an der Verfassungskonformität der Neuregelung geäußert und den Fall an das Bundesverfassungsgericht übergeben, das Ende diesen Jahres entscheiden wird. Der folgende Beitrag stellt die Neuregelung der Entfernungspauschale dar und thematisiert ihre Verfassungskonformität. Die anschließende ökonomsiche Betrachtung stellt die Frage, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen eine staatliche Subventionierung von Pendlerkosten mit sich bringt. Der Beitrag schließt mit einer Würdigung der Pendlerpauschale, die als Handlungsempfehlung zur grundsätzlichen Überarbeitung der Neuregelung verstanden werden kann.
Excerpt (computer-generated)
Se
S m
e i
m n
i a
n r zur Finanzwissenschaft
,,S
,, t
S e
t uern und Philantropie"
im WS 2008/2009
Öko
k n
o o
n m
o ische Analyse der
Ent
En f
t er
fernungspauschale
Le
L h
e rstuhl für Finanzwissenschaft
Abgabedatum: 30. Oktober
e
r 2
0
2 0
0 8
0
A. Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 1
2. Rechtliche Einordnung der Pendlerpauschale 2
2.1
Steuerrechtliche Neuregelung 2
2.2
Verfassungskonformität der Neuregelung 4
3. Ökonomische Analyse der Entfernungspauschale 6
3.1
Auswirkungen auf die Arbeitsplatzwahl 6
3.1.1
Entscheidungsfindung auf individueller Ebene 6
3.1.2
Entscheidungsfindung auf gesamtwirtschaftlicher Ebene 7
3.1.3
Einschränkung der Ergebnisse 9
3.2
Auswirkungen auf die Wohnortwahl 10
3.2.1
Grundmodell nach THÜNEN 10
3.2.2
Erweitertes THÜNEN-Modell 12
3.2.3
Einschränkung der Ergebnisse 14
4. Fazit 15
B. Literaturverzeichnis
C. Gesetzes- und Rechtsprechungsverzeichnis
D. Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
1. Einführung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abhängig
Beschäftigter und Selbständiger wird von dem Begriff der Entfernungspauschale -
im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt - erfasst. Schon das preußische
Oberverwaltungsgericht führte eine solche Pauschale mit der Argumentation ein,
dass Fahrtkosten beruflich veranlasst seien, folglich abzugsfähig sein müssen.1
Durch das Steueränderungsgesetz2 wurde in Deutschland die bis dahin gültige
Regelung, einen pauschalen Betrag von 30 Cent pro Kilometer von der
Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, beschränkt. Demnach darf seit dem
1. Januar 2007 die Pauschale nicht wie bisher ab dem ersten, sondern erst ab dem
21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden.3 Die teilweise Streichung
wurde vom Gesetzgeber über den Konsolidierungsbedarf des Haushaltes und das
Vorhaben des Steuervergünstigungsabbaus begründet.4
Wie umstritten die derzeitige Norm ist, zeigt sich daran, dass in der politischen
Diskussion die Rede von der Rückkehr zur alten Regelung ist.5 Ein Widerstreit ist
auch zwischen Juristen und Ökonomen entbrannt. Sie beschäftigen sich mit der
Frage, ob Fahrtkosten zur Arbeitsstätte privater oder beruflichlicher Natur sind,
was wiederum Folgewirkung auf die Abzugsfähigkeit hat.6 Nicht zuletzt haben
Finanzgerichte
und
der
Bundesfinanzhof
Bedenken
an
der
Verfassungskonformität der Neuregelung geäußert und den Fall an das
Bundesverfassungsgericht übergeben, das Ende diesen Jahres entscheiden wird.7
Der folgende Beitrag stellt die Neuregelung der Entfernungspauschale dar und
thematisiert ihre Verfassungskonformität. Die anschließende ökonomsiche
Betrachtung stellt die Frage, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen eine
staatliche Subventionierung von Pendlerkosten mit sich bringt. Der Beitrag
schließt mit einer Würdigung der Pendlerpauschale, die als Handlungsempfehlung
zur grundsätzlichen Überarbeitung der Neuregelung verstanden werden kann.
1 Vgl. Tipke, Klaus (2007), S.1525ff.
2 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2006), S.1652-58.
3 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2006), S.1ff.
4 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S.8.
5 Vgl. Schäfers, Manfred (2008), S.11.
6 Vgl. Krause-Junk, Gerold (2007), S.725.
7 Vgl. Kanzler, Hans-Joachim (2007), S.3311f.
1
2. Rechtliche Einordnung der Pendlerpauschale
2.1 Steuerrechtliche Neuregelung
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde das sogenanne ,,Werkstorprinzip"8
eingeführt. Diese Prinzipienänderung sieht vor, dass die Arbeit am Werktstor, also
an der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers beginnt.9 Die Fahrten dorthin sind dem
privaten Umfeld zuzurechnen und generell nicht mehr als Aufwendungen zur
Erzielung
des
Erwerbseinkommens
vom
Bruttoverdienstabzugsfähig
(§9 Abs.2 EstG10). Ab dem 21. Kilometer können 30 Cent je
Entfernungskilometer
wie
Werbungskosten geltend gemacht werden.11 Die
Qualifizierung als ,,Quasi-Werbungskosten"12 verrät folglich weniger über den
Charakter, als über die steuerliche Behandlung. Sie werden also wie gewöhnliche
Werbungskosten von dem zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen.
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnort und regelmäßiger
Arbeitsstätte ist auch in Folge der neuen Regelung die einfache und kürzeste
Straßenverbindung maßgeblich. Die Pauschale ist außerdem unabhängig vom
gewählten Verkehrsmittel absetzbar.13 Da die Anzahl der Berufspendler ist in den
letzten Jahren stark angestiegen ist, ist die Pauschale für eine Vielzahl an
Personen unmittelbar relevant.14 Die Neuregelung trifft sie jedoch in höchst
unterschiedlicher Weise. Werden keine anderen Werbungskosten geltend
gemacht, so greift die Pauschale bei Arbeitnehmern erst ab einer Entfernung von
12,80 km.15 Verursacht wird dies vom Arbeitnehmerpauschalbetrag gemäß
§9a Abs.1 Nr.1a EstG, der eine belegfreien Abzug in Höhe von 920 ermöglicht.
Selbständige Pendler, sowie diejenigen, die die Werbungskostenpauschale durch
anderwertige Aufwendungen voll ausschöpfen, sind hingegen ab dem ersten
Kilometer betroffen. Die ungleichen Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
werfen die Frage nach der Steuergerechtikeit der Neuregelung auf. Hierbei muss
unterschieden werden zwischen der Pauschalisierung an sich und der
neugeregelten Entfernungspauschale.
8 Vgl. Brand, Franziska et al. (2007), S.1.
9 Vgl. Obermair, Stefan (2007), S.6867.
10 Einkommenssteuerrecht (2008).
11 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2006), S.1.
12 Eine Beibehaltung als Werbungskosten würde dem Werkstorprinzip entgegenlaufen.
13 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2006), S.2f.
14 Vgl. Haas, Anette, Hamann, Silke (2008), S.2.
15 Berechnung: Kritische Entfernung:=920/(0,30*240)=12,7 Annahme: 240 Arbeitstage, Vollzeit.
2
Eine Pauschalisierung an sich ist im Steuerrecht grundsätzlich zulässig, wenn
gewichtige Gründe oder eine zu vernachlässigende Ungleichbehandlung aus ihr
folgen. Die pauschale Steuererhebung ist generell nur möglich, wenn damit
erhebliche Vereinfachungen der Steuerermittlung und des -nachweises
einhergehen.16 Problematisch an der pauschalen Steuerermittlung ist jedoch, dass
die
Steuersubjekte
weitgehend
unabhängig
von
der
individuellen
Leistungsfähigkeit belastet werden. Im Fall der Pendlerpauschale ist nur die
zurückgelegte Distanz von Relevanz, die jedoch in der Regel keinen Rückschluss
auf die Leistungsfähigkeit zulässt. Hohe und niedrige Einkommensbezieher
werden somit unabhängig vom individuellen Steuersatz gleich behandelt.
In Folge der Neuregelung ist auch die Qualifizierung als Entfernungs
pauschale
kritisch
zu
sehen
.
Durch
die
bedingte
Abzugsfähigkeit
wird
eine
Ungleichbehandlung explizit gesetzlich verankert. Von einer Pauschale im
engeren Sinne kann somit nicht mehr die Rede sein.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist eine Ungleichbandlung der Steuersubjekte
sorgfältig zu prüfen, da das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgebot
grundsätzlich eine Gleichbehandlung vorsieht.17 In Deutschland wird das
Gleicheitsgebot
in
der
Einkommensbesteuerung
durch
das
Leistungsfähigkeitsprinzip gewährleistet. Es besagt, dass sich die Steuerlast des
einzelnen Bürgers nach dessen wirtschaftlicher Möglichkeit, Zwangsabgaben
erbringen zu können, richtet.18 Die Taxierung nach der Leistungsfähigekeit
wiederum wird im Steuerrecht durch das Nettoprinzip konkretisiert. Die
Grundidee des Prinzips ist, dass nur das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen
als Besteuerungsgrundlage dienen kann.19
Das objektive Nettoprinzip besagt, dass diejenigen Aufwendungen absetzbar sein
müssen, die der Steuerpflichtige zur Erzielung von Erwerbseinkommen machen
musste. Die Objektivität kommt dadurch zustande, dass nur erwerbsbezogene
Aufwendungen berücksichtigt werden.20 Übertragen auf die Fahrtkosten von
Wohn- zu Arbeitsstätte hieße das, das diese als beruflich veranlasst zu sehen sind.
16 Vgl. Stenken, Ulf (2002), S.7-10.
17 Vgl. Wieland, Joachim (2006), S.2.
18 Vgl. Dickertmann, Dietrich, Gelbhaar, Siegfried (2000), S.224f.
19 Vgl. Wieland, Joachim (2006), S.11ff.
20 Vgl. Stenken, Ulf (2002), S.64ff.
3
Comments
No comments yet
Other users also were interested in the following titles:
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für Microsoft Word
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für OpenOffice.org
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 9,99 EUR
Formatvorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit / Vorlage zur Erstellung einer Hausarbeit
Author: Marco FeindlerPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit
Author: Zoran ZivkovicPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Author: Claudia NickelPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Author: Maik PhilippPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - Hausarbeiten - Seminararbeiten
Author: Mark RichterPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008
This text can be quoted and accessed from this url: