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Einführung einer Vorsorgepflicht für Kinder in Thüringen unter Betrachtung weiterer präventiver Hilfsmöglichkeiten

Diploma Thesis, 2008, 54 Pages
Author: Christian Schubert
Subject: Organisation and Administration

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2008
Pages: 54
Grade: 14,82
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V122653
ISBN (E-book): 978-3-640-32211-4
ISBN (Book): 978-3-640-32683-9
Notes :
Eine der besten Diplomarbeiten des Jahrganges. Rechtsgebiet: Sozialrecht Die Diplomarbeit befasst sich mit der Notwendigkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und der Einführung einer gesetzlich geregelten "Untersuchungspflicht" in Thüringen. Schwerpunkte: Bewertung des Gesetzentwurfs "Thüringer Gesetz zur Weiteretwicklung des Kinderschutzes - ThürFKG" Auswertung von Statistiken zu vorläufigen Schutzmaßnahmen in Thüringen Vergleich mit dem Saarländer Gesetzesmodell Einfluss von Elternrecht und Kinderrecht


Abstract

In den letzten Monaten brachten die Medien immer häufiger Fälle von Kindesvernachlässigung, -misshandlung und -missbrauch an das Licht der Öffentlichkeit. Dabei sind es die extremen und tragischen Einzelschicksale mit Todesfolge, wie die der kleinen Lea-Sophie aus Schwerin oder der toten Kinder aus Erfurt, Nordhausen, und Sömmerda, die für Erschütterung, Betroffenheit und Wut in unserer Gesellschaft sorgen. Doch diese Fälle sind nur die Spitze des Eisberges, denn die Zahl der Kindeswohlgefährdungen, die im Schatten der Öffentlichkeit liegen, scheint weitaus höher zu sein. Schätzungen gehen davon aus, dass deutschlandweit zwischen 48.000 und 430.000 Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren gesundheits- und lebensgefährdenden Bedingungen ausgesetzt sind.1 Vor diesem Hintergrund wurden sowohl auf Bundesebene als auch speziell in Thüringen viele Maßnahmen zum Schutz der Kinder ins Leben gerufen, andere Konzepte gilt es noch umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Prävention darstellen und somit wesentlich zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen. Inzwischen haben viele Bundesländer entsprechende Regelungen oder Vorkehrungen getroffen, um Vorsorgeuntersuchungen als Bestandteil von Kinderschutzmaßnahmen zu etablieren. Die Umsetzung erfolgt jedoch recht unterschiedlich. Während manche Länder eine Pflichtteilnahme favorisieren, versuchen andere mit Bonussystemen oder expliziten Aufforderungen im Einzelfall, die Teilnahmequote auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Im Zeitraum des Entstehens dieser Diplomarbeit2 wird in Thüringen das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren geprüft. Ein Teilziel dieses neuen Gesetzes ist die Sicherung der Teilnahme an den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter.


Excerpt (computer-generated)

Fachbereich KSAV

Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung



Einführung einer Vorsorgepflicht für Kinder in Thüringen unter

Betrachtung weiterer präventiver Hilfsmöglichkeiten

D i p l o m a r b e i t

an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung

vorgelegt von

Christian Schubert

aus Schmölln

Gotha, 01.09.2008


Vorwort

In den letzten Monaten brachten die Medien immer häufiger Fälle

von Kindesvernachlässigung, -misshandlung und -missbrauch an

das Licht der Öffentlichkeit. Dabei sind es die extremen und

tragischen Einzelschicksale mit Todesfolge, wie die der kleinen

Lea-Sophie aus Schwerin oder der toten Kinder aus Erfurt,

Nordhausen, und Sömmerda, die für Erschütterung, Betroffenheit

und Wut in unserer Gesellschaft sorgen. Doch diese Fälle sind nur

die Spitze des Eisberges, denn die Zahl der Kindeswohl-

gefährdungen, die im Schatten der Öffentlichkeit liegen, scheint

weitaus höher zu sein. Schätzungen gehen davon aus, dass

deutschlandweit zwischen 48.000 und 430.000 Kinder im Alter von

0 ­ 6 Jahren gesundheits- und lebensgefährdenden Bedingungen

ausgesetzt sind.1 Vor diesem Hintergrund wurden sowohl auf

Bundesebene als auch speziell in Thüringen viele Maßnahmen zum

Schutz der Kinder ins Leben gerufen, andere Konzepte gilt es noch

umzusetzen.

Die

Einführung

verbindlicher

Vorsorgeunter-

suchungen kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges

Instrument zur Früherkennung und Prävention darstellen und somit

wesentlich zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.

Inzwischen haben viele Bundesländer entsprechende Regelungen

oder Vorkehrungen getroffen, um Vorsorgeuntersuchungen als

Bestandteil von Kinderschutzmaßnahmen zu etablieren. Die

Umsetzung erfolgt jedoch recht unterschiedlich. Während manche

Länder eine Pflichtteilnahme favorisieren, versuchen andere mit

Bonussystemen oder expliziten Aufforderungen im Einzelfall, die

Teilnahmequote auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Im Zeitraum des

Entstehens dieser Diplomarbeit2 wird in Thüringen das ,,Gesetz zur

Weiterentwicklung des Kinderschutzes" in einem entsprechenden

1 Vgl. Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung 2007,

S.5

2 Der Kenntnisstand dieser Diplomarbeit bezieht sich auf Mai 2008, nachgehende Änderungen in der

Sachlage können innerhalb dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden.

II


Gesetzgebungsverfahren geprüft. Ein Teilziel dieses neuen

Gesetzes ist die Sicherung der Teilnahme an den einzelnen

Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter.

Im Verlauf dieser Arbeit soll verdeutlicht werden, welche

Bedeutung verbindliche Vorsorguntersuchungen für Kinder haben,

wie sie sich in das System der Kinderschutzarbeit integrieren und

welche Problemlagen dabei auftreten können. Weiterhin liegt es in

der Absicht des Verfassers, den Thüringer Gesetzentwurf einer

Bewertung zu unterziehen und in entscheidenden Punkten mit dem

saarländischen Gesetzesmodell zu vergleichen. Schließlich soll

dargestellt werden, wie sich die gesetzliche Implementierung von

Kinderrechten als präventiver Hilfsansatz auf die Einführung

verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen auswirken kann. Aufgrund

des vorgegebenen begrenzten Umfangs der Diplomarbeit, können

nur bestimmte Sachlagen und Zusammenhänge tiefgründig erörtert

und damit nur ein Teil dieser vielseitigen Thematik analysiert

werden. Die weiteren präventiven Hilfsmöglichkeiten, wie

beispielsweise der Einsatz von Familienhebammen oder der

Ausbau von Frühwarnsystemen und Kinderschutzdiensten, können

in diesem Umfang nicht näher betrachtet werden und bedürfen

einer zusätzlichen wissenschaftlichen Untersuchung. Diese Arbeit

soll jedoch dazu beitragen, die Allgemeinheit für die Belange des

Kinderschutzes und das Erfordernis einer gesetzlich festgelegten

Vorsorgepflicht zu sensibilisieren. Auf diesem Weg kann die

Stellung von Kindern in unserer Gesellschaft wieder ein Stück weit

verbessert werden.

III


Inhaltsverzeichnis

Seite

1

Die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen als Maßstab für die

Einführung einer Vorsorgepflicht

1

1.1

Hintergründe für die Notwendigkeit verpflichtender

Vorsorgeuntersuchungen

2

1.2

Die Gefährdung des Kindeswohls

4

1.2.1

Kindesvernachlässigung

7

1.2.2

Kindesmisshandlung

9

2

Statistische Auswertung vorläufiger Schutzmaßnahmen

11

3

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes

13

3.1

Rechtliche Grundlagen

14

3.2

Wichtige Inhalte

15

3.3

Verfassungsmäßigkeit des ThürFKG

17

3.3.1

Formelle Rechtmäßigkeit

18

3.3.2

Materielle Rechtmäßigkeit

20

3.4

Problemlagen

22

3.5

Gewichtige Anhaltspunkte

25

4

Die Vorreiterrolle des Saarlandes bei der Einführung

verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen

28

4.1

Gemeinsamkeiten mit dem Thüringer Modell

30

4.2

Unterschiede zum Thüringer Modell

31

5

Elternrechte versus verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen

33

6

Die Auswirkung von Kinderrechten im Grundgesetz

36

7

Zusammenfassung

38

I V


Abkürzungsverzeichnis

Art.

-

Artikel

BayOLG

-

Bayerisches Oberlandesgericht

BGB

-

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

-

Bundesgerichtshof

BR-DS

-

Bundesrat-Drucksache

BVerfG

-

Bundesverfassungsgericht

bzw.

-

beziehungsweise

ca.

-

circa

d.h.

-

das heißt

DVBL

-

Deutsches Verwaltungsblatt

etc.

-

et cetera

EU

-

Europäische Union

FamRZ

-

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

ff.

-

fortfolgend

gef.

-

gefunden

GG

-

Grundgesetz

i.V.m.

-

in Verbindung mit

JA

-

Jugendamt

Kap.

-

Kapitel

MDR

-

Monatsschrift für Deutsches Recht

NJW

-

Neue Juristische Wochenschrift

ÖGDG

-

Gesundheitsdienstgesetz des Saarlandes

OLG

-

Oberlandesgericht

S.

-

Seite

SGB

-

Sozialgesetzbuch

StGB

-

Strafgesetzbuch

ThürFKG

-

Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

ThürVerf

-

Thüringer Verfassung

u. a.

-

unter anderem

vgl.

-

vergleiche

z.B.

-

zum Beispiel

V


1

Die

Bedeutung

von

Vorsorgeuntersuchungen

als

Maßstab für die Einführung einer Vorsorgepflicht

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen dienen der Sicherstellung einer

gesunden und altersgerechten Entwicklung von Kindern. Mit ihnen

sollen Krankheiten frühzeitig erkannt werden, die imstande sind,

die normale körperliche und geistige Entwicklung von Kindern

wesentlich zu beeinträchtigen. Basierend auf §§ 26 I und 25 IV S.2

SGB V und den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei

Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (,,Kinder-

Richtlinien"), haben Krankenversicherte für ihre Kinder einen

Anspruch auf neun Vorsorge- bzw. Früherkennungsunter-

suchungen. Die einzelnen Untersuchungsstufen (U1 ­ U9)

orientieren sich an den kindlichen Entwicklungsstadien und sind

unter Beachtung von Toleranzgrenzen innerhalb festgelegter

Zeiträume durchzuführen. In den einzelnen Untersuchungen wird

der individuelle Gesundheitszustand der Kinder anhand ihrer

Vorgeschichte festgestellt. Dabei werden außerdem regelmäßig

Körpermaße, Reifezeichen, Motorik, Nervensystem sowie die

Organe untersucht und die Ergebnisse dokumentiert. In aller Regel

ist es im Rahmen des Kinderfrüherkennungsprogramms auch

möglich, alle notwendigen Schutzimpfungen durchzuführen oder

zu komplettieren. Der überwiegende Teil der Bevölkerung nutzt

dieses

kostenlose

Präventionsangebot

des

deutschen

Gesundheitssystems. Genaue Angaben über die Teilnehmerzahlen

lassen sich aber erst mit den Schuleingangsuntersuchungen

feststellen, da in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme der

Vorsorgeuntersuchungen ermittelt wird. Nach einer Studie des

Robert-Koch-Instituts über die Gesundheit von Kindern und

Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) liegt die Beteiligung an der

U3 ­ U7 bei über 90 Prozent. Die Teilnahmequote an den letzten

beiden Untersuchungen U8 und U9 erreicht dagegen nur noch

1


einen Wert von ca. 80 Prozent.3 Die Gründe dafür sind schwer

auszumachen. Häufig wird mit fortschreitendem Alter der Kinder

die Untersuchung einfach vergessen, weil die Zeitabstände zu groß

sind und in der Regel auch keine Erinnerung zur Teilnahme erfolgt.

Deshalb wird in Fachkreisen nicht nur aus medizinischen Gründen,

sondern auch aus der Notwendigkeit heraus, regelmäßigere

Untersuchungsabschnitte zu gewährleisten, die Einführung einer

neuen Untersuchungsstufe zwischen der U7 und der U8 diskutiert.

Schließlich bieten Vorsorgeuntersuchungen die Möglichkeit,

Gesundheits-

oder

Entwicklungsstörungen

im

Kindesalter

frühzeitig aufzudecken. Betroffenen Kindern kann so mit

therapeutischen Maßnahmen schnelle Hilfe angeboten und damit

eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung gefördert

werden.

1.1

Hintergründe für die Notwendigkeit verpflichtender

Vorsorgeuntersuchungen

Die Teilnahme der Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen ist

grundsätzlich freiwillig. In letzter Zeit ist jedoch vor dem

Hintergrund steigender Fälle von Kindesmisshandlung und

Kindesvernachlässigung die Einführung einer Vorsorgepflicht in

den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ihr Vorteil besteht zum einen

darin, dass im Rahmen der medizinischen Untersuchungen zum

Entwicklungsstand des Kindes die Möglichkeit besteht, auf

Hinweise

aufmerksam

zu

werden,

die

auf

eine

Kindeswohlgefährdung schließen lassen. Zum anderen sind

Früherkennungsuntersuchungen

ein

gewachsenes

und

fest

etabliertes System, bei denen es keiner Neueinführung oder

etwaigen Gewöhnungsphase bedarf. Die Gefahr des Misstrauens

und der Ablehnung gegenüber einer so genannten ,,ungewollten

Neuregelung" sollte grundsätzlich nicht bestehen. Belegt wird dies

3 vgl. Kamtsiuris, 2007, S. 845 - 847

2


durch die relativ hohen Teilnahmequoten, die für eine breite

Akzeptanz der Untersuchungen in unserer Gesellschaft sprechen.

Eine Vorsorgepflicht bietet zudem die Chance, die Position des

Jugendamtes und anderer Hilfseinrichtungen zu stärken. Häufig

wird den Jugendämtern bei tragisch endenden Fällen von

Kindeswohlgefährdung von der Öffentlichkeit vorgeworfen, nicht

rechtzeitig interveniert zu haben oder die Gefährdungspotentiale

schlichtweg verkannt zu haben. Den Jugendämtern wird in

manchen Fällen sogar eine Mittäterschaft wegen unterlassener

Hilfsmaßnahmen und der Verletzung von Schutzpflichten

unterstellt.4 Fakt ist, dass Kinder bis zum Einschulungsalter nicht

zwangsweise in Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen treten

müssen. Gerade die Jugendämter sind jedoch darauf angewiesen,

möglichst früh Informationen über entsprechende Risikofamilien

zu erhalten, bei denen eine Gefährdung der Kinder nicht

auszuschließen ist. Um dem Schutzauftrag des Jugendamtes nach

§ 8a SGB VIII optimal nachzukommen, bietet sich mit regelmäßig

wiederkehrenden Vorsorgeuntersuchungen und einer guten

Kooperation zwischen Ärzten und Behörden die Gelegenheit, auf

Risikofamilien aufmerksam zu werden, die bis zu diesem Zeitpunkt

noch nicht auffällig waren. Dieser Umstand schafft die nötige

Transparenz. Es ist möglich, eine lückenlose Aussage darüber zu

treffen, welche Kinder an den Untersuchungen teilgenommen

haben und welche nicht. Der ,,aufsuchenden Sozialarbeit" stehen

damit schon im Vorfeld Erkenntnisse über Anzeichen bestehender

oder künftiger Gefährdungspotentiale zur Verfügung, was letztlich

auch die Entscheidungsfindung über eine frühzeitige Intervention

wesentlich erleichtert. Mit der systematischen Sammlung und

Auswertung der Daten könnten die Versorgungsstrukturen

verbessert, feste Arbeitsabläufe standardisiert und die Entwicklung

praxisbezogener Handlungsmodelle vorangetrieben werden. Durch

die

mit

der

verbindlichen

Teilnahme

an

den

4 Focus, Von der Leyen attackiert Jugendamt, http://www.focus.de/panorama/welt/lea-sophie_aid_

145239.html, gef. am 18.03.2008

3



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