Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Nichttarifäre Handelshemmnisse in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtsho... close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Nichttarifäre Handelshemmnisse in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs am Beispiel des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs

Termpaper, 2008, 29 Pages
Author: Robert Schneider
Subject: Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law

Details

Category: Termpaper
Year: 2008
Pages: 29
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 15  Entries
Language: German
Archive No.: V122671
ISBN (E-book): 978-3-640-26971-6
ISBN (Book): 978-3-640-26844-3

Abstract

Die aktuelle Lage auf den weltweiten Kapitalmärkten ist erschreckend . Das Bankhaus der Lehman Brothers fällt unter die amerikanische Insolvenzordnung des Chapter- 11. Der amerikanische Finanzminister Henry Paulson unterließ im Fall der Lehman Brothers die Verstaatlichung des Unternehmens wie er es bereits bei Fannie Mae und Freddie Mac unternommen hat. Die Börse quittierte diese Handlung sofort mit einem weltweiten Abstürzen nahezu aller Bank- und Versicherungswerte. Es folgten weitere Hiobsbotschaften, wie die drohende Zahlungsunfähigkeit der American International Group. Das weltweite Finanzsystem steht nun vor einer seiner größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Doch für die Bürger der Europäischen Union ist dieser weltweite Finanzmarkt nicht so weit entfernt wie gemeinhin angenommen wird. Dies zeigte besonders deutlich die Zahlungsunfähigkeit der SachsenLB und die Milliardenabschreibungen der BayernLB. Die Überweisung von 350 Millionen Euro an die insolvente Lehman Brothers machte dem Bundesbürger nun wiederholt deutlich, dass diese Finanzkrise auch seinen Geldbeutel treffen könnte. Um aber zu verstehen, warum diese internationale Finanzkrise auch Auswirkungen auf die Europäischen Union hat, bedarf es der Betrachtung einiger entscheidender europarechtlicher Regelungen, die eine solche Verstrickung erst ermöglichten. Als eine wichtige Regelung für den freien Kapital-und Zahlungsverkehr gilt die Kapitalverkehrsfreiheit.Die Kapitalverkehrsfreiheit(Art. 56 bis 60 EGV) ist eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes.In der vorliegenden Arbeit werden die verschiedenen Aspekte einer der für die Wirtschaft nicht unbedeutenden Grundfreiheit beleuchtet. Es soll hierbei die Kapital-und Zahlungsverkehrsfreiheit in Bezug auf nichttarifäre Handelshemmnisse untersucht werden. Zunächst werden die Geschichte und die Systematik dieser Grundfreiheit erörtert. Des Weiteren folgt der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit sowie mögliche Gründe, die eine Anwendung ausschließen. Der letzte Teil dieser Arbeit analysiert aktuelle Fälle des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf Anwendungsfälle der nichttarifären Handelshemmnisse.


Excerpt (computer-generated)

Seminararbeit

Europäisches Wirtschaftsrecht I

SS 2008

Nichttarifäre

Handelshemmnisse in der

Rechtsprechung des

europäischen Gerichtshof am

Beispiel des freien Kapital- und

Zahlungsverkehrs

Robert Schneider

Wirtschaftsrecht


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Hauptteil

2.1 Geschichte

2.2 Konzept der Kapitalverkehrsfreiheit

2.2.1 Definition

2.2.2 Systematik

2.2.3 Abgrenzung zu anderen Grundfreiheiten

2.2.3.1 Warenverkehrsfreiheit

2.2.3.2 Niederlassungsfreiheit

2.2.3.3 Dienstleistungsfreiheit

2.2.4 Anwendungsbereich

2.2.4.1 unmittelbare Anwendbarkeit

2.2.4.2 räumlicher Anwendungsbereich

2.2.4.3 personeller Anwendungsbereich

2.2.4.4 sachlicher Anwendungsbereich

2.2.4.4.1 offene Diskriminierung

2.2.4.4.2 versteckte Diskriminierung

2.2.4.4.3 Inländerdiskriminierung

2.2.4.4.4 Beschränkungsverbot neben den Diskriminierungen

2.2.4.4.5 Einschränkungen durch die Keck-Rechtssprechung

2.3 Rechtfertigungsgründe

2.3.1 Beschränkung durch Art.58 EGV

2.3.2 ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

2.4 Golden Share Urteile

2.4.1 Königreich Belgien

2.4.2 Französische Republik

2.4.3 Portugiesische Republik

2.4.4 Königreich Spanien

2.4.5 Vereinigtes Königreich

2.4.6 Republik Italien

2.4.7 Königreich der Niederlande

2.5 VW-Gesetz


3. Zusammenfassung der Ergebnisse / Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1: Drittstaatenbeschränkungen

Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/capital/framework/treaty_de.htm


Verzeichnis der Abkürzungen

Abb.

Abbildung

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

BayernLB

Bayerische Landesbank

BAA

British Airports Authority

dt.

deutsch

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EWGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft

EUV

Vertrag über die Europäische Union

ff.

fort folgende

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

KdF

Kraft durch Freude

lit.

Litera

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rn.

Randnummer

RL

Richtlinie

Rs.

Rechtssache

S.

Seite

SachsenLB

Sächsische Landesbank

SE

Societas Europaea

Slg.

Sammlung

Vgl.

vergleiche

VWFmbHHÜG

Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der

Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private

Hand

WWU

Wirtschafts- und Währungsunion


1.

Einführung

Die aktuelle Lage auf den weltweiten Kapitalmärkten ist erschreckend . Das Bankhaus der

Lehman Brothers fällt unter die amerikanische Insolvenzordnung des Chapter- 11. Der

amerikanische Finanzminister Henry Paulson unterließ im Fall der Lehman Brothers die

Verstaatlichung des Unternehmens wie er es bereits bei Fannie Mae und Freddie Mac

unternommen hat. Die Börse quittierte diese Handlung sofort mit einem weltweiten Abstürzen

nahezu aller Bank-und Versicherungswerte. Es folgten weitere Hiobsbotschaften, wie die

drohende Zahlungsunfähigkeit der American International Group. Das weltweite

Finanzsystem steht nun vor einer seiner größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Doch für die Bürger der Europäischen Union ist dieser weltweite Finanzmarkt nicht so weit

entfernt wie gemeinhin angenommen wird. Dies zeigte besonders deutlich die

Zahlungsunfähigkeit der SachsenLB und die Milliardenabschreibungen der BayernLB. Die

Überweisung von 350 Millionen Euro an die insolvente Lehman Brothers machte dem

Bundesbürger nun wiederholt deutlich, dass diese Finanzkrise auch seinen Geldbeutel treffen

könnte. Um aber zu verstehen, warum diese internationale Finanzkrise auch Auswirkungen

auf die Europäischen Union hat, bedarf es der Betrachtung einiger entscheidender

europarechtlicher Regelungen, die eine solche Verstrickung erst ermöglichten. Als eine

wichtige Regelung für den freien Kapital-und Zahlungsverkehr gilt die

Kapitalverkehrsfreiheit.

Die Kapitalverkehrsfreiheit(Art. 56 bis 60 EGV) ist eine der vier Grundfreiheiten des

Binnenmarktes.In der vorliegenden Arbeit werden die verschiedenen Aspekte einer der für

die Wirtschaft nicht unbedeutenden Grundfreiheit beleuchtet. Es soll hierbei die Kapital-und

Zahlungsverkehrsfreiheit in Bezug auf nichttarifäre Handelshemmnisse untersucht werden.

Zunächst werden die Geschichte und die Systematik dieser Grundfreiheit erörtert. Des

Weiteren folgt der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit sowie mögliche Gründe, die eine

Anwendung ausschließen. Der letzte Teil dieser Arbeit analysiert aktuelle Fälle des

Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf Anwendungsfälle der nichttarifären

Handelshemmnisse.

1


2. Hauptteil

2.1 Geschichte der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Die Entwicklung des freien Kapitalverkehrs verlief in den Anfangsjahren der Europäischen

Gemeinschaft sehr zögerlich.Erst Ende der achtziger Jahre, im Umfeld einer sich ausbreiten-

den Globalisierung und der hieraus entstehenden Bestrebung, eine gemeinsame Wirtschafts--

und Währungsunion zu gründen, liberalisierte sich die Kapitalverkehrsfreiheit . Im Vertrag

zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 beinhalteten die

Art. 67 ff. bis 73 die Freiheit des Kapitalverkehrs1, die Zahlungsverkehrsfreiheit wurde in

Art. 106 EWGV erfasst. Diese Regelungen implizierten die Verpflichtung der Gemeinschafts-

organe, alle Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs schrittweise aufzuheben. Die

Umsetzung der Freiheit des Kapitalverkehrs wurde jedoch nicht in dem gleichen Maße umge-

setzt, wie dies bei den anderen Grundfreiheiten der Fall war.2 Ausschlaggebend für die lang-

same Liberalisierung kann angeführt werden, dass die Mitgliedstaaten für ihre Wirtschafts--

und Währungspolitik alleine zuständig waren. Nach h. M. und der Rechtssprechung des

EuGH fehlte der Kapitalverkehrsvorschrift des EWGV die unmittelbare Anwendbarkeit für

den Gemeinschaftsbürger.3 Erst mit dem Erlass der Kapitalverkehrsrichtlinie4 im Jahre 1988

durch die Europäische Kommission5 wurden die Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwi-

schen den Gebietsansässigen in den Mitgliedsstaaten aufgehoben. Die Vorschriften des

EGWV waren inhaltlich nicht hinreichend genau formuliert, ; diesen Mangel beseitigte die

Kapitalverkehrsrichtlinie.6 Hierdurch entstand für den Gemeinschaftsbürger7 die Möglichkeit,

1 Originalwortlaut aus dem EWGV vom 25.03.1957: ,,Soweit es für das Funktionieren des Gemeinsamen

Marktes notwendig ist, beseitigen die Mitgliedsstaaten untereinander während der Übergangszeit schrittweise

alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs in Bezug auf Berechtigte, die in den Mitgliedsstaaten ansässig sind,

und heben alle Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts der Parteien oder des

Anlageorts auf."

2 Vgl.: Rohde, Freier Kapitalverkehr in der Europäischen Gemeinschaft, S.40

3 EuGH, Rechtssache 203/80, 11.11.1981, Slg. 1981, S. 2595, Rn. 9 ff. (Casati)

4 RL 88/361/EWG, Abl. EG Nr.L 178/5 (1.Juli 1990 in Kraft getreten)

5 Umsetzung der Art. 69, 70 EWGV

6 Vgl.: Rohde, Freier Kapitalverkehr in der Europäischen Gemeinschaft, S.46

7 Im Verhältnis zu Drittstaaten gab es keine Veränderungen der bisherige Rechtslage Vgl.: Rohde S.48

2


sich vor nationalen Gerichten und Behörden auf die Kapitalverkehrsfreiheit zu berufen.8 Diese

sekundärrechtlichen Regelungen9 wurden durch die Einführung der ex-Art. 73 b- 73 g10 EGV

und durch das Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1.1.1994 in das Primärgemein-

schaftsrecht überführt.11 Die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Freiheit des Zahlungsver-

kehrs bilden seit dem eine Einheit. Auch gegenüber anderen Grundfreiheiten ist die Kapital-

und Zahlungsverkehrsfreiheit jetzt gleichwertig.12 Durch den Vertrag von Amsterdam wurden

die Art. 73b ff. neu nummeriert und von nun an in den Art. 56 ff. EGV erfasst, ohne, inhaltli-

che Änderungen (dass sie inhaltlich geändert wurden).13 Durch das Inkrafttreten des Vertrages

von Nizza ergaben sich keine Neuerungen für die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.14

2.2 Konzept der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

2.2.1 Definition

Eine exakte Begriffsbestimmung für den Kapitalverkehr ist den Primärrechtsquellen sowie

den Sekundärrechtsquellen nicht zu entnehmen.15 Eine angemessene Definition für den Be-

griff des Kapitalverkehrs ergibt sich aus der Zusammenschau der EuGH Rechtssprechung und

dem Anhang I der Kapitalverkehrsrichtlinie.16 Hieraus definiert sich der Kapitalverkehr als

,, jede über die Grenzen eines Mitgliedsstaates der Gemeinschaft hinweg stattfindende einsei-

tige Übertragung von Geld17- oder Sachkapital18, die primär zu Anlagezwecken erfolgt.".19

8 EuGH Slg. 1995, I-361 Rn 33 ff.(Bordessa)

9 Es wurden die Grundsätze der Richtlinie RL 88/361/EWG übernommen und neue Regelungen für das

Verhältnis gegenüber Drittstaaten aufgenommen die bis dahin nicht geregelt waren.

10 Diese Artikel ersetzen die Art. 67 bis 73 des EWGV

11 Vgl.: Hakenberg, Europarecht , S. 112 Rn. 347

12 Vgl.: Christian Calliess, Kommentar EGV, S. 862 Rn. 2

13 Vgl.: Sedlaczek in Rudolf Streinz (Hrsg.), Die neue Verfassung für Europa Art. 56 EG Rn. 4

14 Vgl.: Ebenda Art. 56 EG Rn. 4

15 Vgl.:Christian Calliess in Matthias Ruffert (Hrsg.) , Kommentar EGV, S. 862 Rn. 8

16 Vgl.: Ebenda, S. 862 Rn. 8

17 Geldkapital sind beispielsweise Wertpapiere, Kredite und Darlehen

18 Sachkapital sind beispielsweise Immobilien und Unternehmensbeteiligungen

19 Carl Otto Lenz in Klaus Dieter Borchardt (Hrsg.), Kommentar EGV, S. 828 Rn. 3

3



Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit

Author: Claudia Nickel
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR

Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens

Author: Maik Philipp
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/122671/nichttarifaere-handelshemmnisse-in-der-rechtsprechung-des-europaeischen
please wait Please wait