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Untertitel: Speziell in den Bereichen Wasser und ÖPNV
Diplomarbeit, 2008, 101 Seiten
Autor: Sebastian Koch
Fach: Organisation und Verwaltung
Details
Tags: Spannungsverhältnis, Kommunen, Europäischen, Union, Beispiel, Daseinsvorsorge
Jahr: 2008
Seiten: 101
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 119 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-27271-6
ISBN (Buch): 978-3-640-27277-8
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Zusammenfassung / Abstract
In den Fokus europäischer Wettbewerbspolitik geriet in den letzten Jahren verstärkt auch ein Bereich, welcher traditionell in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten fällt: Die Daseinsvorsorge. Gemeint sind hiermit, grob beschrieben, Leistungen wie die Wasserversorgung oder der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), welche in Deutschland traditionell die Kommunen den Bürgern bereitstellen und so einen immensen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Überwiegend werden diese Leistungen durch kommunale Unternehmen, sei es in öffentlich-rechtlicher Form, in Privatrechtsform oder in gemischtwirtschaftlicher Form, erbracht. Daseinsvorsorgeleistungen gelten allgemein als der substanziellen Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung, welche den deutschen Kommunen durch Art. 28 Abs. 2 GG ausdrücklich zugesichert wird. Der fortschreitende Prozess der europäischen Integration wirkt jedoch in vielfältiger Weise immer stärker auf die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Daseinsvorsor-ge einschließlich ihrer Wahrnehmung durch kommunale Unternehmen rechtlich und tat-sächlich ein. Auf der einen Seite steht also die EU, namentlich in Gestalt der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welche in der traditionellen deutschen Organisation und Finanzierung von Daseinsvorsorgeleistungen eine Gefahr für den europäischen Binnenmarkt ohne Wettbewerbsbeschränkungen befürchten. Auf der anderen Seite se-hen sich die deutschen Kommunen immer öfter durch EU-rechtliche Vorgaben in ihrer Organisationshoheit beschnitten und argumentieren nicht selten mit dem ihnen zuge-sagten Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch das Grundgesetz (GG) sowie dem Subsidiaritätsprinzip. Daraus ergibt sich eine Interessenlage, die im Gegensatz zu den europäischen Liberalisierungsbemühungen steht, denn das von den Kommunen verfolg-te Ziel ist eine möglichst effektive Erfüllung öffentlicher Bedürfnisse und nicht das Be-stehen im Wettbewerb. Dreh- und Angelpunkt in diesem Konflikt stellt das europä-ische Beihilfenrecht dar. Im Streit um die Daseinsvorsorge zwischen der EU und den deutschen Kommunen lassen sich so zwei Konfliktlinien ausmachen. Einerseits geht es um die ordnungspoli-tische Debatte, also wie viel Markt und wie viel Gestaltung durch den Staat wird angestrebt. Andererseits, und diese Konfliktlinie soll vorrangig Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein, ergibt sich die Frage nach der Kompetenzaufteilung zwischen nationaler und europäischer Ebene.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Diplomarbeit
Das Spannungsverhältnis zwischen den deutschen
Kommunen und der Europäischen Union am Beispiel
der Daseinsvorsorge -
Speziell in den Bereichen Wasser und ÖPNV
von
Sebastian Koch
Eingereicht am: 12.09.2008
Sebastian Koch
Diplom Verwaltungswissenschaften
- 1 -
Widmung
Ich möchte diese Diplomarbeit euch, meinen geschätzten Eltern Sabine und Udo, wid-
men. Den Dank für eure Unterstützung während meines Studiums der Verwaltungswis-
senschaften kann ich hier in ein paar Sätzen nicht ausdrücken.
DANKE!
Euer Sebastian
- 2 -
Inhaltsverzeichnis:
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - 4 -
Abkürzungsverzeichnis - 5 -
1
Einleitung - 7 -
1.1
Einführung - 7 -
1.2
Fragestellungen - 10 -
1.3
Aufbau der Arbeit - 10 -
2
Daseinsvorsorge aus theoretischer Sicht - 12 -
2.1
Die Lehre Forsthoffs - 12 -
2.1.1
Grundüberlegungen - 12 -
2.1.2
Vom Ordnungsgaranten zum Leistungsträger - 15 -
2.1.3
Die Absicht Forsthoffs - 16 -
2.2
Kritische Würdigung der Lehre Forsthoffs - 17 -
2.3
Daseinsvorsorge aus heutiger Sicht - 21 -
2.3.1
Aktuelles Begriffsverständnis - 21 -
2.3.2
Von der Daseinsvorsorge zum ,,Gewährleistungsstaat" - 23 -
Zwischenfazit zu Kapitel 2 - 26 -
3
Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland - 27 -
3.1
Die historische Entwicklung - 27 -
3.2
Die Organisation - 30 -
3.2.1
Rechtliche Rahmenbedingungen - 30 -
3.2.2
Kommunale Unternehmen - 33 -
3.3
Die Wasserversorgung - 36 -
3.3.1
Die Wasserversorgung als Daseinsvorsorgeaufgabe - 36 -
3.3.2
Die Organisation der Wasserversorgung - 37 -
3.3.3
Die nationale Liberalisierungsdebatte - 39 -
3.4
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) - 41 -
3.4.1
Die Bedeutung des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge - 41 -
3.4.2
Die Organisation und die Finanzierung des ÖPNV - 44 -
Zwischenfazit zu Kapitel 3 - 47 -
- 3 -
4
Daseinsvorsorge in der Europäischen Union - 48 -
4.1
Die Tradition (en) in der EU - 48 -
4.1.1
Unterschiedliche Daseinsvorsorgekonzepte - 48 -
4.1.2
Frankreich - 50 -
4.1.3
Großbritannien - 53 -
4.2
Daseinsvorsorge aus Sicht der Europäischen Kommission - 55 -
4.2.1
Der gemeinschaftliche Begriff der Daseinsvorsorge - 55 -
4.2.2
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - 57 -
4.2.3
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse - 58 -
4.3
Regelungen zur Daseinsvorsorge im europäischen Recht - 59 -
4.3.1
Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht - 59 -
4.3.2
Folgerungen für die deutsche Wasserversorgung - 65 -
4.3.3
Folgerungen für den deutschen ÖPNV - 66 -
Zwischenfazit zu Kapitel 4 - 68 -
5
Der Einfluss europäischer Wettbewerbspolitik auf die kommunale
Daseinsvorsorge in den Bereichen Wasser und ÖPNV - 70 -
5.1
Die Wasserversorgung - 70 -
5.1.1
Die Wasserversorgung im Blickfeld der EU - 70 -
5.1.2
Die tatsächliche Entwicklung in der EU - 73 -
5.2
Der ÖPNV - 75 -
5.2.1
Das Urteil ,,Altmark Trans" - 75 -
5.2.2
Die Debatte um die neue Verordnung zum ÖPNV - 78 -
5.2.3
Auswirkungen auf den kommunalen ÖPNV - 81 -
6
Gesamtfazit und Ausblick - 84 -
6.1
Fazit - 84 -
6.2
Ausblick - 87 -
Literaturverzeichnis - 88 -
- 4 -
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1
: Aufbau der Arbeit in schematischer Darstellung -11-
Abbildung 2
: Zusammenhang von Aufgabentypen und Verantwortungskategorien..-25-
Abbildung 3
: Rechts- und Organisationsformen kommunaler
Wirtschaftstätigkeit -35-
Abbildung 4
: Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten
bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse -64-
Tabelle 1
: Unternehmensformen in der Wasserversorgung -38-
Tabelle 2
: Fahrgäste im ÖPNV in den Jahren 2005 und 2006 -41-
Tabelle 3
: Unternehmensformen im ÖPNV -44-
- 5 -
Abkürzungsverzeichnis
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
BDI
Bundesverband der Deutschen Industrie
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft
BRD
Bundesrepublik Deutschland
BayVerf.
Bayerische Verfassung
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
bzw.
beziehungsweise
ders.
derselbe
DStGB
Deutscher Städte- und Gemeindebund
EG
Europäische Gemeinschaft
EGV
EG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft)
endg.
endgültig
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
et al.
und andere
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Fn.
Fußnote
GG
Grundgesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hrsg.
Herausgeber
Jg.
Jahrgang
km
Kilometer
KOM
Europäische Kommission
MIV
Motorisierter Individualverkehr
Nr.
Nummer
- 6 -
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
RegG
Regionalisierungsgesetz
SWP
Stiftung Wissenschaft und Politik
u. a.
unter anderem
VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Verl.
Verlag
vgl.
vergleichend
WZB
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozial-
forschung gGmbH
z. B.
zum Beispiel
- 7 -
Das Spannungsverhältnis zwischen den deutschen Kommunen und der
Europäischen Union am Beispiel der Daseinsvorsorge.
Speziell in den Bereichen Wasser und ÖPNV
1 Einleitung
1.1 Einführung
Europäische Politik sowie europäisches Recht beeinflussen seit geraumer Zeit zu-
nehmend die Belange der Nationalstaaten und demzufolge auch die der deutschen
kommunalen Selbstverwaltung. Mit dem Ziel, die Vereinheitlichung der Lebensverhält-
nisse innerhalb der Europäischen Union (EU) voranzutreiben, bestimmen europarechtli-
che Vorgaben durch primäres, vor allem durch den Vertrag zur Gründung der Europäi-
schen Gemeinschaft (EGV), und sekundäres Recht in Form von Verordnungen und
Richtlinien1 mehr und mehr das nationale Recht der Mitgliedsstaaten sowie deren Un-
tergliederungen. Etwa 80 Prozent der kommunalen Aufgaben werden so bereits beein-
flusst.2 Im Zuge der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, wodurch sich die
EU zum ,,wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum
der Welt"3 entwickeln soll, wurden in den vergangenen etwa zwei Jahrzehnten traditio-
nelle Monopolmärkte wie zum Beispiel der Telekommunikationssektor, der Energie-
oder der Postmarkt innerhalb der EU bereits liberalisiert, also für den Wettbewerb frei-
gegeben.
In den Fokus europäischer Wettbewerbspolitik geriet in den letzten Jahren verstärkt
auch ein Bereich, welcher traditionell in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten fällt:
Die
Daseinsvorsorge
. Gemeint sind hiermit, grob beschrieben, Leistungen wie die Was-
serversorgung oder der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), welche in Deutsch-
1 Eine Verordnung unterscheidet sich von einer Richtlinie dahingehend, dass sie in allen ihren Teilen
verbindlich ist und unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in jedem Mitgliedsstaat gilt. Eine Richtlinie
hingegen gibt lediglich ein Ziel und eine Frist, innerhalb der dieses Ziel erreicht werden muss, vor und es
bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie dies in der nationalen Gesetzgebung konkret umsetzen.
(vgl. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/entscheid/).
2 Vgl. Katz (2004), S. 12.
3 Europäischer Rat (2000).
- 8 -
land traditionell die Kommunen4 den Bürgern bereitstellen und so einen immensen Bei-
trag zum Allgemeinwohl leisten.5 Überwiegend werden diese Leistungen durch kom-
munale Unternehmen, sei es in öffentlich-rechtlicher Form, in Privatrechtsform oder in
gemischtwirtschaftlicher Form, erbracht. Daseinsvorsorgeleistungen gelten allgemein
als der substanziellen Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung, welche den deut-
schen Kommunen durch Art. 28 Abs. 2 GG ausdrücklich zugesichert wird.6 Der fort-
schreitende Prozess der europäischen Integration wirkt jedoch in vielfältiger Weise im-
mer stärker auf die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Daseinsvorsorge
einschließlich ihrer Wahrnehmung durch kommunale Unternehmen rechtlich und tat-
sächlich ein.7
Auf der einen Seite steht also die EU, namentlich in Gestalt der Kommission und des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welche in der traditionellen deutschen Organisation
und Finanzierung von Daseinsvorsorgeleistungen eine Gefahr für den europäischen
Binnenmarkt ohne Wettbewerbsbeschränkungen befürchten. Auf der anderen Seite se-
hen sich die deutschen Kommunen immer öfter durch EU-rechtliche Vorgaben in ihrer
Organisationshoheit beschnitten8 und argumentieren nicht selten mit dem ihnen zuge-
sagten Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch das Grundgesetz (GG) sowie dem
Subsidiaritätsprinzip.9 Daraus ergibt sich eine Interessenlage, die im Gegensatz zu den
europäischen Liberalisierungsbemühungen steht, denn das von den Kommunen verfolg-
te Ziel ist eine möglichst effektive Erfüllung öffentlicher Bedürfnisse und nicht das Be-
stehen im Wettbewerb.10 Dreh- und Angelpunkt in diesem Konflikt stellt das europäi-
sche Beihilfenrecht dar.
Im Streit um die Daseinsvorsorge zwischen der EU und den deutschen Kommunen
lassen sich so zwei Konfliktlinien ausmachen.11 Einerseits geht es um die ordnungspoli-
tische Debatte, also wie viel Markt und wie viel Gestaltung durch den Staat wird ange-
strebt. Andererseits, und diese Konfliktlinie soll vorrangig Gegenstand der vorliegenden
4 Unter dem Begriff der Kommune werden im Rahmen dieser Arbeit Städte, Gemeinden und Landkreise
zusammengefasst.
5 Der Begriff
Daseinsvorsorge
wurde von Ernst Forsthoff im Jahr 1938 in die deutsche Verwaltungswis-
senschaft bzw. das deutsche Verwaltungsrecht eingeführt. Speziell zum Begriff, dem Wesen und dem
Umfang der Daseinsvorsorge Kapitel 2 ,,Daseinsvorsorge aus theoretischer Sicht".
6 Vgl. Hofmann et al. (1995), S. 529; Hobe (2004), S. 38; Papier (2003), S. 687 f; Waiz / Alkan (2006), S.
131 f.; Hellermann (2000), S. 143 ff.
7 Vgl. Katz (2004), S. 120.
8 Vgl. Nettesheim (2002), S. 39.
9 Vgl. Pressemeldung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 13. Februar 2003
(http://www.dstgb.de/homepage/pressemeldungen/archiv2003/newsitem00572/index.html).
10 Vgl. Kolb (2006), S. 97 f.
11 Vgl. Becker (2005), S. 8 f.
- 9 -
Arbeit sein, ergibt sich die Frage nach der Kompetenzaufteilung zwischen nationaler
und europäischer Ebene. Aus der Sache des Themas heraus ist eine völlige Vernachläs-
sigung der ordnungs- bzw. wirtschaftspolitischen Debatte jedoch unangebracht und so
wird sie an den entsprechenden Punkten in die Argumentation einzufließen haben.
Um das angesprochene Spannungsverhältnis in einen praktischen und greifbaren Be-
zug zu setzen, sollen anhand zweier spezieller Bereiche der Daseinsvorsorge die Ent-
wicklungen und unterschiedlichen Positionen aufgezeigt werden. Die Auswahl der
Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geschieht hier
nicht zufällig, sondern liegt zum einen darin begründet, dass diese im Vergleich zum
Telekommunikationsmarkt oder zum Stromsektor bisher von einer weit reichenden Li-
beralisierung ,,verschont" geblieben sind, seitens der EU aber in den letzten Jahren ein
verstärkter Trend in Richtung Öffnung für den Wettbewerb auszumachen ist. Zum an-
deren zeichnen sich die Wasserversorgung und der ÖPNV durch spezifische Besonder-
heiten aus, weshalb die Kommunen vehement darauf drängen, die Organisationsgewalt
für deren Leistungserbringung zu behalten. Bei der Wasserversorgung etwa besitzen
eine ständige Verfügbarkeit und aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Qualität
oberste Priorität. Auch ein funktionierender ÖPNV, welcher für einen Großteil der Bür-
ger die Grundlage ihrer Mobilität darstellt, ist vor allem durch seine anzustrebende Ver-
lässlichkeit gekennzeichnet.
Dass das Spannungsverhältnis zwischen den deutschen Kommunen und der EU spe-
ziell anhand dieser Bereiche analysiert werden soll, bedeutet nicht, dass sie ausschließ-
liche Beachtung im Rahmen dieser Arbeit finden. Um den Einfluss europarechtlicher
Vorgaben auf die Daseinsvorsorge und somit auf die Wasserversorgung und den ÖPNV
nachvollziehen zu können, ist es nötig, dafür die entsprechenden Grundlagen, welche
mitunter recht umfassend sein können, zu schaffen.
Aus der Sache des Themas ergibt sich schon zwangsläufig, dass eine Analyse und
Beurteilung nicht nur aus rein verwaltungswissenschaftlicher Sicht erfolgen kann, auch
wenn die Arbeit einen Beitrag in diesem Bereich leisten soll. Sowohl verfassungsrecht-
liche, soziale als auch wirtschaftspolitische Sichtweisen und theoretische Ansätze sind
unumgänglich, soll es gelingen, die Strategien, Handlungen und Positionen der einzel-
nen Akteure in Verbindung zu einander zu setzen.
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