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Biodiversität und Waldvermehrung

Subtitle: Ein Verfahren zur naturschutzfachlichen Evaluation von Erstaufforstungen

Doctoral Thesis / Dissertation, 2002, 206 Pages
Author: Dr. Ralf Eisenbeiß
Subject: Forestry / Forestry Economics

Details

Category: Doctoral Thesis / Dissertation
Year: 2002
Pages: 206
Grade: cum laude
Bibliography: ~ 120  Entries
Language: German
Archive No.: V123529
ISBN (E-book): 978-3-640-28131-2
ISBN (Book): 978-3-640-28426-9
Notes :
Das hier entwickelte Verfahren ist ein neuartiger Ansatz, ökologische Wirkungen so zu bewerten, dass es als Grundlage für eine monetäre Förderung von Erstaufforstungen dienen kann. Die unterschiedlichen Parameter der betroffenen Fläche wie auch der unmittelbaren und sogar der weiteren Umgebung werden ausgewertet und sinnvoll kombiniert.


Abstract

Obwohl sich die Fachdisziplinen generell einig sind, dass ein gewisser Prozentsatz der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wald umgewandelt werden soll – die Angaben reichen von etwa 1 bis 3 Prozent – herrschen am konkreten Einzelfall unterschiedliche Meinungen vor. Verschiedene Gespräche mit den für die Aufforstungsgenehmigung zuständigen Behörden führten immer wieder zu den gleichen Schlussfolgerungen: die Forstwirtschaft propagiert Aufforstungen in den meisten Fällen. Nimmt die Landwirtschaft eine ablehnende Haltung ein, so erfolgt dies meist mit einem Hinweis auf die regionalen Strukturen und die ökonomischen Zwänge in der Bewirtschaftung. Spricht sich aber der Naturschutz gegen eine Aufforstung aus, so können unterschiedliche Gründe vorliegen. Häufig geht es um den Schutz einer besonderen, gefährdeten Art. Manchmal ist es das Landschaftsbild, manchmal auch ein angrenzendes Biotop, das vor negativen Auswirkungen der Aufforstung bewahrt werden soll. Insgesamt betrachtet, führt die wechselnde Argumentation dazu, dass die Entscheidung des Naturschutzes schwer kalkulierbar ist und so – vor allem auf Seiten der Grundbesitzer – Misstrauen entsteht. Es wird beklagt, dass der Naturschutz kein klares, allgemein gültiges Konzept zur Beurteilung von Erstaufforstungen besitzt. Tatsächlich ist es so, dass der Naturschutz verschiedene Leitbilder besitzt, die nicht immer miteinander harmonieren. Eine Prioritätensetzung ist kaum möglich. Die räumliche Konkretisierung durch die Definition regionaler Entwicklungsziele ist schwierig. Selbst ein Konsens im innerfachlichen Diskurs bringt noch keine Garantie für die Implementierung der Planungsergebnisse, da letztere nur über den Grundeigentümer erfolgen kann (Ausnahme: Schutzgebiete). In diesem Zusammenhang soll mit der vorliegenden Arbeit ein Versuch unternommen werden, entscheidende Kriterien für die ökologische Bewertung einer Fläche zu definieren und in einem Verfahren zusammenzuführen. Dies dient der Darstellung naturschutzfachlicher Ansprüche an den Landnutzungswandel im Rahmen der Agrarstrukturreform. Darüber hinaus bietet es eine Chance, durch die Entwicklung eines transparenten Verfahrens Anstöße zu geben für eine Planung ökologisch wertvoller Aufforstungen.


Excerpt (computer-generated)





Biodiversität und Waldvermehrung

Ein Verfahren zur naturschutzfachlichen Evaluation von

Erstaufforstungen

Dissertation

zur Erlangung des Doktorgrades

der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie

der Georg-August-Universität Göttingen

vorgelegt von

Ralf Eisenbeiß

Göttingen 2002


Für Silke und Bendiks

Danksagung

Ich möchte mich bei all denen Bedanken , die mich in der Schaffensphase zu

dieser Arbeit tatkräftig unterstützt haben. Allen voran meine Frau Silke, deren

liebevoller Rückhalt mir sehr viel bedeutet, und meiner Mutter für den

aufmunternden Zuspruch aus der Ferne.

Außerdem bedanke ich mich bei Frau Prof. Bürger-Arndt für den

organisatorischen Freiraum und die gute Kooperation während meiner

Tätigkeit am Institut.

Die Erstellung der Arbeit wäre natürlich kaum möglich gewesen, ohne die

Kooperationsbereitschaft diverser Behörden und Personen aus dem Bereich

Forstwirtschaft und Naturschutz. Besonderer Dank gebührt den Herren

Schwerhoff und Stiefel von der Thüringer Landesanstalt für Wald und

Forstwirtschaft, Gotha für die Bereitstellung von Daten und Luftbildern sowie

den Umweltämtern der Kreise Weimarer Land und Northeim für die

Bereitstellung von Karten und Informationen. Erwartungsgemäß große Hilfe

erfuhr ich auch von den Akteuren des Naturschutzes im Bereich Forst und

Ornithologie, insbesondere den Forstämtern Bad Berka (Thüringen) und

Dassel (Niedersachsen) sowie der Nabu Ortsgruppe Dassel-Einbeck. Ich

hoffe, ihnen allen mit dieser Arbeit nicht nur meinen Dank ausdrücken,

sondern auch ein paar interessante Impulse für die weitere Arbeit geben zu

können.


Inhalt

1 Einleitung 1

1.1 Arbeitshypothesen 2

2 Hintergrund 3

2.1 Erstaufforstung in der Diskussion 3

2.2 Naturschutzfachliche Bewertung zwischen Soll und Ist 9

2.3 Regionales Konzept als Grundlage für Einzelfallentscheidungen..12

3 Theoretischer Rahmen und Methodik 17

3.1 Planungsmethoden für den Naturschutz 17

3.2 Leitbilder des Arten- und Biotopschutzes 21

3.3 Die Wirkungsanalyse 28

3.3.1 Waldbauliche Prämissen 39

3.4 Bewertungskriterien 40

3.5 Indikatoren 48

3.5.1 Baumartenvielfalt 48

3.5.2 Naturnähe 52

3.5.3 Seltenheit des Biotops 55

3.5.4 Strukturpotential 61

3.5.5 Waldrandausprägung 68

3.5.6 Biotopverbund 71

3.5.7 Landnutzungsverhältnis 75

3.5.8 Randlinien-Vorkommen 77

Inhaltsverzeichnis I


4 Ergebnisse im USG 1 ­ Region Apolda 82

4.1 Planungsgrundlagen 82

4.2 Teilergebnisse 92

4.2.1 Flächenspezifische Ergebnisse ­ Aufforstungsvarianten und

Erstaufforstungszieltypen 92

4.2.2 Flächenspezifische Ergebnisse ­ Raumbezug 96

4.3 Gesamtergebnisse für die Untersuchungsflächen in der Region

Apolda 109

5 Ergebnisse im USG 2 ­ Region Dassel 113

5.1 Planungsgrundlagen 113

5.2 Teilergebnisse 124

5.2.1 Flächenspezifische Ergebnisse ­ Aufforstungsvarianten und

Waldentwicklungstypen 124

5.2.2 Flächenspezifische Ergebnisse ­ Raumbezug 128

5.3 Gesamtergebnisse für die Untersuchungsflächen in der Region

Dassel 139

6 Diskussion 141

6.1 Instrumentalisierung der naturschutzfachlichen Bewertung 141

6.2 Indikatoren 142

6.3 Planungsvoraussetzungen 144

6.4 Transferierbarkeit des Verfahrens 146

6.5 Entwicklungsempfehlungen 146

7 Zusammenfassung 148

8 Literaturverzeichnis 150

9 Anhang 157

Inhaltsverzeichnis II


Tabellenverzeichnis

2.1-1

Kostenzuschuss bei der Erstaufforstung, gestaffelt nach Baumarten, nach der Richtlinie

des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der

ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (RL-Nr. 93/2000)

6

3.1-1

Die Beiträge des Naturschutzes zur Landschaftsplanung auf verschiedenen Ebenen

18

3.3-1

Verflechtungsmatrix - Elemente der 1. Systemebene (Aufforstungsfläche)

33

3.3-2

Verflechtungsmatrix - Elemente der 2. und 3. Systemebene

(Ökologisches Umfeld und erweiterter Planungsraum)

36

3.4-1

Synoptischer Überblick zu Bewertungskriterien im Naturschutz ­ nach

unterschiedlichen Autoren

42

3.5-1

Vergleich der geplanten Baumartenmischung mit der potentiell natürlichen des

angesprochenen Standortes; Auszug aus dem Erhebungsbogen

54

3.5-2

Synopse der festgestellten Biotoptypen in den Kartierungsverfahren Thüringen sowie der

Biotoptypen der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik

Deutschland

60

3.5-3

Auswirkung der Mischung von Baumarten unterschiedlicher sukzessionaler Stellung (nach

OTTO 1994)

64

3.5-4

Strukturpotential der Baumarten nach artspezifischen Charakteristika

66

3.5-5

Checkliste zum Indikator

Waldrandausprägung

; Bewertung nach der Summe der

festgestellten Merkmale bei Waldrandbegründung

70

4.1-1

Übersicht zu den vorkommenden Bodentypen im Untersuchungsgebiet und den

zugehörigen natürlichenWaldgesellschaften

85

4.1-2

Flächennutzungsanteile in der Region Apolda / Niedertreba

86

4.1-3

Regionales Leitbild für das Innerthüringer Ackerhügelland

89

4.1-4

Baumarten potentiell natürlicher Wälder im forstlichen Wuchsgebiet Thüringer Becken

(Auszug)

92

4.2-1

Aktuelle und angestrebte Flächennutzungsanteile in der Region Apolda / Niedertreba

97

4.2-2

Daten zum Bezugsraum Apolda-1 und zur Aufforstungsfläche AP-1

99

4.2-3

Daten zum Bezugsraum Apolda-2 und zur Aufforstungsfläche AP-2

101

4.2-4

Daten zum Beuzgsraum Apolda-3 und zur Aufforstungsfläche AP-3

103

4.2-5

Daten zum Bezugsraum Apolda-4 und zur Aufforstungsfläche AP-4

106

4.2-6

Daten zum Bezugsraum Apolda-5 und zur Aufforstungsfläche AP-5

108

5.1-1

Die potentiell natürliche Vegetation (PNV) im Untersuchungsraum Dassel und ihre

forstlichen Ersatzgesellschaften

115

5.1-2

Die den Aufforstungsflächen zuzuordnenden natürlichen Waldgesellschaften mit Haupt-

und Nebenbaumarten

116

5.1-3

Landwirtschaftliche Nutzungsfläche in Relation zur Gesamtfläche der

Verwaltungseinheiten

117

5.2-1

Daten zum Bezugsraum Dassel-1 und zur Aufforstungsfläche DA-1

129

5.2-2

Daten zum Bezugsraum Dassel-2 und zur Aufforstungsfläche DA-2

131

5.2-3

Daten zum Bezugsraum Dassel-3 und zur Aufforstungsfläche DA-3

133

5.2-4

Daten zum Bezugsraum Dassel-4 und zur Aufforstungsfläche DA-4

135

5.2-5

Daten zum Bezugsraum Dassel-5 und zur Aufforstungsfläche DA-5

137

Inhaltsverzeichnis

III


Abbildungsverzeichnis

2.1-I

Zusammensetzung der Erstaufforstungsförderung im Freistaat Thüringen (LAWUF

1999)

4

3.1-I

Flächennutzungsevaluation als operationalisiertes Planungsinstrument

auf der Grundlage einer ökologischen Wirkungsanalyse. verändert; nach BECHMANN

(1977) verändert in BUCHWALD/ENGELHARDT (1980)

20

3.3-I

Der Transformationsprozess in einem System

31

3.3-II

Das Transformationsmodell der 1. Systemebene (Aufforstungsfläche)

35

3.3-III

Das Transformationsmodell der 2. Systemebene (Ökologisches Umfeld)

36

3.4-I

Übersicht zu den Kriterien, Indikatoren, Leitbildern und Datenquellen des

Evaluationsverfahrens

46

3.5-I

Bewertungsschema des Indikators Baumartenvielfalt; Vergleich der realen Vielfalt mit

der potentiellen Vielfalt der natürlichen Waldgesellschaft

51

3.5-II

Bewertungsstufen zum Indikator

Baumartenvielfalt

52

3.5-III

Die Einordnung des potentiellen Waldbiotops in die Liste der gefährdeten und

schützenswerten Biotope; Auszug aus dem Erhebungsbogen

61

3.5-IV

Bewertungsstufen zu den Strukturpotential-Klassen im Indikator Struktur

67

3.5-V

Feststellung der Biotopverbundwirkung und Habitatergänzung durch die Aufforstung;

Auszug aus dem Erhebungsbogen

74

3.5-VI

Die Nutzung des Waldrandes als Lebensraum durch Tierarten des Waldes, des

Offenlandes und der Übergangsbereiche

78

3.5-VII

Bewertung der Veränderung des Randlinienvorkommens unter Berücksichtigung der

Randlinien-Dichte (lfm/ha) und der effektiven Waldrandverlängerung; Auszug aus dem

Erhebungsbogen

81

4.2-I

Die Beziehung zwischen der Baumartenzahl und dem Indikatorwert

Baumartenvielfalt

93

4.2-II

Indikatorsummen in Abhängigkeit vom Pflanzplan (EAZT und AV für Apolda)

94

4.2-III

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Apolda-1

100

4.2-IV

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Apolda-2

102

4.2-V

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Apolda-3

105

4.2-VI

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Apolda-4

107

4.2-VII

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Apolda-5

109

4.3-I

Mindest- und Maximalpunktzahl auf verschiedenen Flächen (USG Apolda)

111

4.3-II

Waldrandsummen mit und ohne Doppelbewertung der Süd- und West-Exposition

112

5.2-I

Flächenbezogene Indikatorwerte für die PNV-optimierten Erstaufforstungsvarianten

(USG Dassel)

125

5.2-II

Flächenbezogene Indikatorwerte für die Erstaufforstung nach Waldentwicklungstypen

(USG Dassel)

126

5.2-III

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Dassel-1

130

5.2-IV

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Dassel-2

132

5.2-V

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Dassel-3

134

5.2-VI

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Dassel-4

136

5.2-VII

Raumbezogene Indikatorenwerte für den Bezugsraum Dassel-5

138

5.3-I

Mindest- und Maximalpunktzahl auf verschiedenen Flächen (USG Dassel)

140

Inhaltsverzeichnis

IV


Eisenbeiß: Biodiversität und Waldvermehrung

1 Einleitung

Die Idee zu der vorliegenden Arbeit entstand im Rahmen eines internationalen Projektes,

das vom Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz koordiniert wurde. Das

Projekt befasste sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zur Erstaufforstung in

unterbewaldeten Regionen. In verschiedenen Landstrichen Europas ist die Aufforstung

landwirtschaftlicher Flächen ein wichtiges Thema. Nicht zuletzt aufgrund der Bedeutung, die

der Erstaufforstung als flankierende Maßnahme in der Gemeinsamen Agrarpolitik der E.U.

zugedacht wird. Internationale Richtlinien und nationale Förderprogramme sollen die

Neustrukturierung des landwirtschaftlich geprägten Raumes ordnen. Meist erfordert die

Aufforstungsmaßnahme aber eine vorhergehende, interdisziplinär abgestimmte

Genehmigung. Und obwohl sich die Fachdisziplinen generell einig sind, dass ein gewisser

Prozentsatz der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wald umgewandelt werden soll ­ die

Angaben reichen von etwa 1 bis 3 Prozent ­ herrschen am konkreten Einzelfall

unterschiedliche Meinungen vor.

Verschiedene Gespräche mit den für die Aufforstungsgenehmigung zuständigen Behörden

führten immer wieder zu den gleichen Schlussfolgerungen: die Forstwirtschaft propagiert

Aufforstungen in den meisten Fällen. Nimmt die Landwirtschaft eine ablehnende Haltung ein,

so erfolgt dies meist mit einem Hinweis auf die regionalen Strukturen und die ökonomischen

Zwänge in der Bewirtschaftung. Spricht sich aber der Naturschutz gegen eine Aufforstung

aus, so können unterschiedliche Gründe vorliegen. Häufig geht es um den Schutz einer

besonderen, gefährdeten Art. Manchmal ist es das Landschaftsbild, manchmal auch ein

angrenzendes Biotop, das vor negativen Auswirkungen der Aufforstung bewahrt werden soll.

Insgesamt betrachtet, führt die wechselnde Argumentation dazu, dass die Entscheidung des

Naturschutzes schwer kalkulierbar ist und so ­ vor allem auf Seiten der Grundbesitzer ­

Misstrauen entsteht. Es wird beklagt, dass der Naturschutz kein klares, allgemein gültiges

Konzept zur Beurteilung von Erstaufforstungen besitzt.

Tatsächlich ist es so, dass der Naturschutz verschiedene Leitbilder besitzt, die nicht immer

miteinander harmonieren. Eine Prioritätensetzung ist kaum möglich. Die räumliche

Konkretisierung durch die Definition regionaler Entwicklungsziele ist schwierig. Selbst ein

Konsens im innerfachlichen Diskurs bringt noch keine Garantie für die Implementierung der

Planungsergebnisse, da letztere nur über den Grundeigentümer erfolgen kann (Ausnahme:

Schutzgebiete).

In diesem Zusammenhang soll mit der vorliegenden Arbeit ein Versuch unternommen

werden, entscheidende Kriterien für die ökologische Bewertung einer Fläche zu definieren

und in einem Verfahren zusammenzuführen. Dies dient der Darstellung

naturschutzfachlicher Ansprüche an den Landnutzungswandel im Rahmen der

Agrarstrukturreform. Darüber hinaus bietet es eine Chance, durch die Entwicklung eines

transparenten Verfahrens Anstöße zu geben für eine Planung ökologisch wertvoller

Aufforstungen.

Einleitung

1


1.1 Arbeitshypothesen

·

Der Transfer von Leitbildern der regionalen Planung in ein allgemeines

methodisches Verfahren mit regionalem Maßstab ermöglicht die gleichzeitige
Berücksichtigung überregionaler Interessen sowie regionaler
Entwicklungsziele und Bedingungen.

Der Naturschutz hat längst eine nationale und internationale Dimension erreicht, die

in Initiativen und Förderprogrammen zum Ausdruck kommen. Bei der Umsetzung der

überregionalen Ziele müssen auch die regionalen Bedürfnisse und lokalen

Bedingungen berücksichtigt werden. Ein Bewertungsverfahren muss daher den

Ansprüchen der verschiedenen Verwaltungsebenen gerecht werden.

·

Ökologische Auswirkungen von Erstaufforstungen können anhand einer

ordinalen Skala bewertet werden.

Durch die Verwendung von ordinalen Skalen im Rahmen der Bewertung, kann das

Verfahren Hinweise für eine Befürwortung oder Förderung beantragter Maßnahmen

liefern, wodurch den Entscheidungsträgern im Genehmigungsverfahren ein neues

Hilfsmittel entsteht.

·

Unterschiedliche Ziele können in einem einheitlichen Verfahren berücksichtigt

und bewertet werden.

Innerhalb des Naturschutzes bestehen eine Reihe unterschiedlicher, teilweise

konkurrierender Zielsetzungen. Die Durchsetzung eines Zieles auf Kosten anderer,

ebenfalls berechtigter Interessen ist zu vermeiden. Daher soll aufgezeigt werden,

dass die Bewertung eines Nutzungswandels dessen Beitrag zur Erreichung

verschiedener Ziele nebeneinander berücksichtigen kann.

·

Generelle Ansprüche des Naturschutzes sind in unterschiedliche Landschaften

transferierbar.

Es soll gezeigt werden, dass in unterschiedlich stark bewaldeten Landesteilen ein

einheitliches Verfahren zur Anwendung kommen kann, welches auf die wichtigsten

Kriterien und Indikatoren des wissenschaftlichen Diskurses Rücksicht nimmt.

·

Ein transparentes Bewertungsverfahren fördert nicht nur die

Nachvollziehbarkeit, sondern erhöht auch die Möglichkeit der Einflussnahme
durch den Grundeigentümer.

Der Antragsteller kann die Chancen einer Genehmigung selbst abschätzen und durch

gezielte Flächenwahl sowie einen an ökologischen Kriterien orientierten

Aufforstungsplan beeinflussen.

·

Ein Verfahren mit externen Bewertungsschlüsseln schafft eine hohe Flexibilität

gegenüber variablen Anwendungsbedingungen.

Landschaftspläne und andere Entwicklungspläne formulieren die Entwicklungsziele

anhand der Interessenlage zum Zeitpunkt der Planerstellung. Veränderungen der

relevanten Bedingungen, z.B. Eigentümerinteressen durch Generationenwechsel,

Landschaftsbild durch fortgeschrittene Einflussnahmen, machen eine Revision der

Ziele und Überarbeitung des Planes notwendig. Ein hinsichtlich der

Umgebungsbedingungen flexibles Verfahren kann dagegen unabhängig von

detaillierten Plänen agieren, wenn die regionalen Leitbilder feststehen.

Einleitung

2


Eisenbeiß: Biodiversität und Waldvermehrung

2 Hintergrund

2.1 Erstaufforstung in der Diskussion

Biodiversität ist ein aktuelles und modernes Thema. Aktuell, weil viel davon gesprochen wird

­ modern, weil kaum eine Veranstaltung, eine Vereinbarung oder ein Abkommen zu Umwelt-

und Naturschutz heute ohne dieses Thema auszukommen scheint. Spätestens seit der

Biodiversitäts-Konvention (Rio de Janeiro, 1992) sind Schutz und Nutzen der Biodiversität in

aller Munde. Dabei lässt die Vielschichtigkeit des Begriffes viel Raum für politische

Interpretationen. Unbestritten ist, dass sich die Biodiversität auf verschiedenen ökologischen

Ebenen, von den Genen bis zu Ökosystemen beschreiben lässt. Weitgehend unbestritten ist

auch, dass der umfassende Charakter der Biodiversität eine Vielzahl von Ressourcen

einschließt. Sie stellt eine Generalressource dar, deren nachhaltiges Management zu einer

zentralen Aufgabe der globalen Politik und Kooperation wird (SPELLERBERG/SAWYER 1996).

Somit müssen sich alle landverbrauchenden oder ökosystemverändernden Entwicklungen

an deren Auswirkungen auf die Biodiversität messen lassen.

Die Erstaufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen kann ebenfalls als aktuelles Thema

bezeichnet werden. Modern ist es deshalb nicht. Seit den großen Heideaufforstungen im

späten 18. Jahrhundert spielte die Waldvermehrung immer wieder eine mehr oder weniger

große, doch immer landschaftsprägende Rolle. Auch eine Begrenzung des

Betrachtungszeitraumes auf das 20. Jahrhundert zeigt, dass es mehrere Aufforstungswellen

gab, die zumindest regional bedeutende Ausmaße annahmen. In diesem Zusammenhang

sei nur an die großflächigen Rekultivierungsprojekte der Bergbaufolgelandschaften oder an

die Großflächenaufforstungen entwässerter , abgetorfter Moorgebiete in Norddeutschland

erinnert. Das aktuellste Beispiel für eine flächig landschaftsprägende Aufforstungswelle ist

wohl Irland, welches in Bezug auf das Verhältnis zwischen Aufforstung und existierender

Waldfläche in Europa eine Spitzenreiter-Rolle übernimmt (IDF 2001). In den vergangenen

Jahrzehnten spielten aber zunehmend auch gesetzliche Bestimmungen und öffentliche

Förderprogramme eine wichtige Rolle als Motor für die Waldvermehrung. Damit wandelten

sich auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Umwandlungsmaßnahmen. Neue Wälder

müssen heute in Planung, Anlage und Entwicklungsmöglichkeiten den Zielen der Agenda 21

entsprechen und neben ökonomischen und ökologischen vor allem auch

gesellschaftspolitischen Zielen verpflichtet sein (FRIEDRICHSDORF 1999).

Noch in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts sah es die Europäische

Gemeinschaft als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den Stand der

Nahrungsmittelproduzenten als Garant für die Versorgung der Bürger vor den Unbilden der

freien Marktwirtschaft zu schützen. Anfang der 1990er Jahre bestand der EG-Haushalt zu

75 % aus Agrarausgaben. Die verfehlte Agrarpolitik der 1970er und 1980er Jahre führte zu

einer gemeinschaftsweiten Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 1992

startete eine EG-Agrarreform (Gemeinsame Agrarpolitik - GAP) mit den Zielen, die staatlich

gestützten Erzeugerpreise auf Weltmarktniveau abzusenken und die Überproduktion zu

verringern. Durch eine Verringerung der Stützpreise und Interventionsmengen für Getreide,

Ölsaaten und Hülsenfrüchte wurde zunächst Druck auf die Landwirte ausgeübt. Gleichzeitig

wurden aber direkte Beihilfen als Ausgleich für Einkommensverluste bei bestimmten

Fruchtarten (Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten) in Aussicht gestellt. Den Anspruch auf diese

Beihilfen erwarb der Agrarbetrieb durch das Einrichten von Rotations- oder

Dauerbrachflächen.

Zusätzliche Möglichkeiten zur Verringerung der Überproduktion erhoffte sich die

Gemeinschaft von einer Förderung der Erstaufforstungen (VO EWG 2080/92, später

VO EG 1257/99). Diese sollten den Landwirten langfristige Perspektiven bieten. Zur

Verringerung des Einkommensverlustes in den ersten Jahren, wurden Aufforstungs- und

Pflegeprämien eingeführt. In der Folge wurde ein Großteil der in Deutschland ausgeführten

Hintergrund 3


Erstaufforstungen über dieses Förderprogramm im Rahmen einer Kofinanzierung zwischen

Bundesländern und EU gefördert.

Bei den aus der Produktion ausscheidenden Flächen handelte (und handelt es sich noch

immer) in erster Linie um jene, die unter den Bedingungen des EU-Binnenmarktes keine

hohe landwirtschaftlichen Erträge mehr versprechen. Diese bilden keineswegs einen

repräsentativen Querschnitt durch die verschiedenen Standortbedingungen

(FINCK/SCHRÖDER 1997), sondern können mit dem Begriff Grenzertragsböden umschrieben

werden. Sie zeichnen sich durch besondere Nährstoffarmut, Feuchtigkeit oder Trockenheit,

bzw. durch eine Kombination dieser Merkmale aus. Gerade auf diesen Flächen sind aber für

den Artenschutz besonders wertvolle Biotope und Lebensgemeinschaften zu finden, weshalb

eine Umwandlung in eine andere Nutzungsart aus Naturschutzgründen zu vermeiden wäre.

Die Verordnung EWG 2080/92 war so konzipiert, dass sie vor allem die klassische

Aufforstung nach forstökonomischer Planung förderte. Neben einer Kostenbeihilfe für die

Initialphase gab es weitere Finanzmittel für die zugehörigen Pflege- und

Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie eine Erstaufforstungsprämie als Ausgleich für

Einkommensverluste aus bisher landwirtschaftlicher Nutzung (vgl. Abb. 2.1-I). Die Förderung

erfolgte im Rahmen der Kofinanzierung aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder.

Abb.2.1-I: Zusammensetzung der Erstaufforstungsförderung im Freistaat Thüringen

(LAWUF 1999)

Investitionsförderung und Pflegezuschuss wurden in Abhängigkeit vom Bestandestyp

gezahlt. Die Finanzhilfe sollte die Pflegemaßnahmen der ersten fünf Jahre abdecken.

Zusätzlich konnten Grundeigentümer eine Prämie erhalten, die den Einkommensverlust aus

dem Übergang von der landwirtschaftlichen zur forstlichen Nutzung in den ersten Jahren

ausgleichen sollte. Für diese Prämie erfolgte eine Bemessung des Zahlungszeitraumes am

gewählten Bestandestyp. Die Höhe der Zahlungen wurde dagegen über die Qualität des

Bodens errechnet.

Obwohl der gewählte Bestandestyp bei der Bemessung der Fördermittel berücksichtigt

wurde, kann nicht ernsthaft von einer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte

gesprochen werden. Es wurden weder Anreize für besonders vielfältige Bestände

geschaffen, noch schlug sich eine naturschutzorientierte Gestaltung, beispielweise durch

einen strauchreichen, breiten Waldrand, in der Fördersumme nieder.

Auch die Orientierung der Aufforstungsprämie an den Bodenwerten führten zu einer

ökologischen Fehlentwicklung. In Verbindung mit einer maximalen Prämie von DM 1400 pro

ha führte diese Bemessungsweise nämlich dazu, dass die Grundeigentümer in aller Regel

nur zur Aufforstung von Grenzertragsstandorten bereit waren.

Hintergrund 4



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