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Die Eheproblematik bei Ibsen und Fontane

Scholary Paper (Seminar), 2006, 20 Pages
Author: Magister Artium Björn Kohlhepp
Subject: German Studies - Modern German Literature

Details

Event: Deutsch-skandinavische Begegnungen
Institution/College: Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Tags: Eheproblematik, Ibsen, Fontane, Deutsch-skandinavische, Begegnungen
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 20
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 19  Entries
Language: German
Archive No.: V123855
ISBN (E-book): 978-3-640-29421-3


Abstract

Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich der Eheproblematik in der Literatur Henrik Ibsens und Theodor Fontanes. Beschränkt werden soll die Untersuchung auf Ibsens Schauspiele Ein Puppenheim und Gespenster und auf Fontanes Romane Unwiederbringlich und Effi Briest. Als Hintergrundinformation wird jedoch zunächst einleitend beleuchtet, wie mit den Themen Ehe, Familie und Liebe in der Realität des Bürgertums im 19. Jahrhundert umgegangen wurde und wie das bürgerliche Ideal diesbezüglich aussah. Die wichtigen Ehen in den zwei zu behandelnden Werken Fontanes spielen sich zwar nicht im Bürgertum, sondern im Landadel ab, der sicher noch Standesvorurteile kannte, aber in Sachen Ehemoral kann man den Landadel sicherlich mit dem Bürgertum vergleichen. Allenfalls die ideale Ehe sah wohl etwas anders aus.


Excerpt (computer-generated)

Die Eheproblematik bei Ibsen und Fontane

von

Björn Kohlhepp


2

Inhaltsverzeichnis

1.

ZIEL DIESER ARBEIT 3

2.

EHE, FAMILIE UND LIEBE IM BÜRGERTUM DES 19. JAHRHUNDERTS 3

2.1

DIE ENTSTEHUNG DER BÜRGERLICHEN FAMILIE 3

2.2

DAS BÜRGERLICHE IDEAL DER LIEBESHEIRAT 4

2.3

DAS ROLLENKONZEPT IN DER BÜRGERLICHEN FAMILIE 4

2.4

EHE UND SEXUALITÄT 5

2.5

EHESCHEIDUNG 5

2.6

DIE SITUATION IN NORWEGEN 6

3.

DIE EHEPROBLEMATIK BEI IBSEN 6

3.1

EIN PUPPENHEIM 7

3.2

GESPENSTER 10

4.

DIE EHEPROBLEMATIK BEI FONTANE 12

4.1

UNWIEDERBRINGLICH 12

4.2

EFFI BRIEST 14

5.

FAZIT 17


3

1. Ziel dieser Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich der Eheproblematik in der Literatur Henrik Ibsens und

Theodor Fontanes. Beschränkt werden soll die Untersuchung auf Ibsens Schauspiele

Ein

Puppenheim

und

Gespenster

und auf Fontanes Romane

Unwiederbringlich

und

Effi Briest

.

Als Hintergrundinformation wird jedoch zunächst einleitend beleuchtet, wie mit den Themen

Ehe, Familie und Liebe in der Realität des Bürgertums im 19. Jahrhundert umgegangen wurde

und wie das bürgerliche Ideal diesbezüglich aussah. Die wichtigen Ehen in den zwei zu

behandelnden Werken Fontanes spielen sich zwar nicht im Bürgertum, sondern im Landadel

ab, der sicher noch Standesvorurteile kannte, aber in Sachen Ehemoral kann man den

Landadel sicherlich mit dem Bürgertum vergleichen. Allenfalls die ideale Ehe sah wohl etwas

anders aus.

2. Ehe, Familie und Liebe im Bürgertum des 19. Jahrhunderts

2.1 Die Entstehung der bürgerlichen Familie

Gesellschaftliche Umschichtungen infolge der einsetzenden Industrialisierung im 18.

Jahrhundert schafften die Grundlage für die Entstehung der bürgerlichen ,,Kernfamilie".1

Unterstützt wurde diese Entwicklung durch eine ,,Säkularisierung der Ehe um die Wende zum

19. Jahrhundert", also ,,der Befreiung aus einer Bevormundung durch kirchlich-theologische

Instanzen".2

,,Die Trennung von Wohnstätte und Arbeitsplatz bewirkte die Herauslösung der

Erwerbsarbeit aus der Familie, was eine Privatisierung und Emotionalisierung des

Familienlebens zur Folge hatte."3

Die Familie wurde dadurch ,,zu einer Insel der Intimität, wo sich eine individualisierte Form

der Gattenliebe ... entwickeln konnte".4

1 Vgl. Schenk, H.:

Freie Liebe ­ wilde Ehe. Über die allmähliche Auflösung der Ehe durch die Liebe.

2. Aufl.

München 1988, S. 84f.

2 Müller-Seidel, W.:

Theodor Fontane. Soziale Romankunst in Deutschland.

Stuttgart 1975, S. 334

3 Vgl. Wiesel, S.:

Liebe und Ehe im Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Literatur und soziale Wirklichkeit

.

Erlangen 2005, S. 61

4 Vgl. Schenk, S. 68


4

2.2 Das bürgerliche Ideal der Liebesheirat und die Realität

Das Bildungsbürgertum prägte entscheidend das Idealbild der bürgerlichen Ehe im 19.

Jahrhundert, nämlich die Liebesheirat.5

Das Ideal von der ,,romantischen Liebe" entstand Ende des 18. Jahrhunderts. Der romantische

Liebesbegriff vereint sexuelle Leidenschaft und affektive Zuneigung, stellt mithin eine

Einheit von seelischer und sinnlicher Liebe dar.6

Dieses idealistische Verständnis von Liebe breitete sich von der Literatur ausgehend auf das

im Entstehen begriffene Bürgertum aus. Die Idee der Liebesheirat verankerte sich in dessen

Bewusstsein.7

Die Realität allerdings war freilich vielfach noch eine andere. Zwar setzte sich die freie

Partnerwahl im Bürgertum allmählich durch, aber Sach- und Vernunftehen waren nach wie

vor an der Tagesordnung.8 So war ,,blinde Leidenschaft, die sich über alle finanziellen

Erwägungen hinwegsetzte"9 weiterhin unerwünscht, da leidenschaftliche Liebe als etwas

Vergängliches betrachtet wurde10. Außerdem konnten es sich junge Frauen oft nicht leisten,

einen Antrag abzulehnen. Die Angst vor sozialer Isolation und als ,,alte Jungfer" sitzen zu

bleiben trieb manch junge Frau in die Ehe, wobei die Höhe ihrer Mitgift noch immer eine

beträchtliche Auswirkung auf ihre Heiratschancen hatte.11 ,,Ohne solide materielle Grundlage

schien eine auf Liebe aufgebaute Ehe eine konfliktträchtige Sache und jähe Leidenschaft eine

Gefahr, die es zu bekämpfen galt".12

Das vom Bürgertum proklamierte Ideal der Liebesheirat wurde jedoch am ehesten in den

unteren gesellschaftlichen Schichten gelebt.13

2.3 Das Rollenkonzept in der bürgerlichen Familie

Das bürgerliche Familien- und Rollenkonzept sah die Frau als Mutter, Gattin und Hausfrau.

Die Frau war also für den häuslichen Bereich zuständig, während der Mann die

Verantwortung für die Ernährung der Familie trug.14

5 Vgl. Schenk, S. 84f.

6 Vgl. Wiesel, S. 59

7 Vgl. ebd., S. 60

8 Vgl. Schenk, S. 87f.

9 Ebd., S. 89

10 Vgl. Wiesel, S. 68

11 Vgl. Schenk, S. 89

12 Borscheid, P.:

Geld und Liebe. Zu den Auswirkungen des Romantischen auf die Partnerwahl im 19.
Jahrhundert.

In: P. Borscheid & H. J. Teuteberg (Hg.): Ehe, Liebe, Tod. Münster 1983, S. 114

13 Vgl. Schenk, S. 77

14 Vgl. Wiesel, S. 63


5

Die patriarchalische Struktur der bürgerlichen Ehe und die Tatsache, dass die Frau in der

Regel von ihrem Mann ökonomisch abhängig war, verhinderten eine wirkliche Gleichheit der

Ehepartner, wie sie im Idealbild der ,,romantischen Liebe" bestand.15

Oft wurde eine Gleichheit auch durch den häufig großen Altersunterschied verhindert, da

Männer in der Regel erst heirateten, wenn sie eine Familie ernähren konnten. So konnte sich

zwischen Mann und Frau deshalb oft nicht viel mehr als eine Vater-Tochter-Beziehung

entwickeln.16

2.4 Ehe und Sexualität

Im bürgerlichen Ideal blieb die Ehe zwar weiterhin der einzig legitime Ort der Sexualität.17

Allerdings waren im Bürgertum ab Mitte des 19. Jahrhunderts ,,nebeneheliche Verhältnisse

und sexuelle Doppelmoral" verbreitet. Und während sexuelle Erfahrungen vor der Ehe auf

Seiten der Männer als selbstverständlich galten, wurde von Frauen voreheliche

Enthaltsamkeit gefordert.18

Darüber hinaus bildete die kirchliche Heiratsgebühr für manche, hauptsächlich natürlich für

Angehörige der Unterschicht, eine große Hürde für den Eintritt in den Ehestand, was zu

nichtehelichen Partnerschaften, sogenannten ,,wilden Ehen" führte. Auch Studenten, da diesen

erst nach Abschluss ihres Studiums gestattet war zu heiraten, und Bohemiens lebten oft in

wilder Ehe. Dies wurde in der Öffentlichkeit zwar geduldet, brachte aber in der Regel eine

soziale Diskriminierung mit sich.19

2.5 Ehescheidung

Im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten, das 1794 in Kraft trat, wurde die

grundsätzliche Trennungsmöglichkeit einer Ehe rechtlich geregelt. Allerdings mussten

,,erhebliche Ursachen" für eine Scheidung vorliegen, wie sie auch schon das protestantische

Kirchenrecht enthalten hatte.20 Eine Neuerung und Ausnahme war eine mögliche ,,Scheidung

auf Grund gegenseitiger Einwilligung bei unüberwindlicher Abneigung"21.

15 Vgl. Wiesel, S. 71

16 Vgl. Schenk, S. 93

17 Vgl. Wiesel, S. 62

18 Vgl. Schenk, S. 90f.

19 Vgl. Wiesel, S. 76ff.

20 Vgl. Blasius, D.:

Ehescheidung in Deutschland 1794-1945. Scheidung und Scheidungsrecht in historischer
Perspektive

. Göttingen 1987, S. 27f.

21 Ebd., S. 30



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