Scholary Paper (Seminar), 2000, 37 Pages
Author: Karl Flubacher
Subject: Sociology - Classics, Basics and Theoretical Directions
Details
Institution/College: University of Basel (Institut für Soziologie)
Tags: Pluralismus, Grundbegriffe, Soziologie
Year: 2000
Pages: 37
Grade: gut
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-18296-6
File size: 282 KB
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Excerpt (computer-generated)
Institut für Soziologie
Universität Basel
Grundbegriffe der Soziologie
WS 1999/2000
PLURALISMUS
Mi-Cha Flubacher / Karl Flubacher
Inhaltsverzeichnis:
1. EINFÜHRUNG
1.1. Definitionen
1.1.1. Pluralismus
1.1.2. Interessengruppen
1.2. Restriktion
2. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
2.1. DEUTSCHLAND
2.1.1 Otto von Gierke
2.1.2. Carl Schmitt
2.1.3. Ernst Fraenkel
2.2. ENGLAND
2.2.1. Historie
2.2.2. Laski
2.2.2.1. Pluralistischer Sozialismus
2.2.2.2. Einflüsse
2.2.2.3.Theorie
2.2.2.4. Kritische Stimmen
2.3. VEREINIGTE STAATEN
2.3.1. Voraussetzungen
2.3.2. William James
2.3.2.1. Pragmatismus
2.3.2.2.Universelle Pluralismustheorie
2.3.3. Gruppentheorie
3. VERGLEICH
4. HEUTE: AM BEISPIEL DER SCHWEIZ
4.1. Pluralismus in der Politik
4.2. Gesellschaftlicher Pluralismus
5. KRITIK
5.1. Bedingung gleicher Machtverhältnisse
5.2. Allgemeine Interessen
6. FAZIT
1. EINFÜHRUNG
1.1 Definition
1.1.1. Pluralismus (lat. plures für mehrere)
„Bezeichnung für Struktur moderner Industriegesellschaften, in denen eine Vielzahl wirtschaftlicher, religiöser, ethnischer und anderer Gruppen zueinander steht und um gesellschaftlichen Einfluss kämpft...“1
„Für die westliche Demokratie ist der Pluralismus die normative gesellschaftliche Ordnungsform. Dabei wird weniger vom Individuum ausgegangen, als von einer Vielzahl frei gebildeter, gesellschaftlicher Interessengruppen, die untereinander konkurrieren und um Einfluss ringen. Der pluralistischen Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass sich dieser Prozess nicht als ungeordneter Kampf, sonder konstruktiv vollzieht. Ziel ist nicht eine utopische Harmonie, sondern das Erreichen eines ausreichenden Gleichgewichtszustands“2.
Folglich die theoretische Idee und Konzeption, dass sich das Allgemeinwohl, das sogenannte „bonum commune“ als Ergebnis der sich sowohl differierenden, als auch konkurrierenden Interessen und Anliegen im Idealfall als bestmöglicher Konsens von alleine ergibt. Basierend auf der Vorstellung, dass sich für Allgemeinanliegen, eben das Allgemeinwohl, eher große Gruppierungen gründen und aktivieren lassen, als für kleine Partikularinteressen. Ebenso die Vorstellung, der Staat sei außer Stande a priori zu wissen, was das gewünschte Allgemeinwohl oder die Wohlfahrt definiert und dies auch unvoreingenommen zu verwirklichen. Dementsprechend entwickelte sich die Ansicht der Pluralisten, die Omnikompetenz des Staates sei durch diesen wechselseitigen Interessensaustausch der diversen „pressure groups“ zu substituieren, um damit das übergeordnete Ziel des Allgemeinwohls durch ein „Laisser-faire“ ohne Staat zu erreichen. Wohl kommt dem Staat die Pflicht zu, den Rahmen, also die grundrechtlichen Stützen eines solchen „Nebeneinanderexistierens und –wirkens einer Mehrzahl sozialer Gruppen innerhalb einer staatlichen Gemeinschaft“3 zu garantieren.
1.1.2. Interessengruppen
„In Anlehnung an Alemann können Interessengruppen unterteilt werden nach Wirtschaftsbereich und Arbeitswelt, im sozialen Bereich, im Bereich Freizeit und Erholung, im Bereich Kultur, Religion und Wissenschaft sowie im gesellschaftlichen Querschnittsvergleich (z.B. ideelle und gesellschaftspolitische Vereinigungen)“.4
Die Pluralismustheorie zeichnet sich heute zusammenfassend durch folgende Eigenschaften und Forderungen aus:
1. Gesellschaftliche Differenzierung führt zu Vielfalt gesellschaftlicher Interessen
2. Kein a-priori-Gemeinwohl
3. Offenheit des politischen Prozesses
4. Ermutigung breiter politischer Partizipation
5. Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen und Wertsystemen
6. Minderheitenschutz
7. Freiheitssicherung durch Konkurrenz verschiedener Gruppen
Pluralismus begegnet uns heute in allen Bereichen des alltäglichen Lebens. Weltanschauliche Vielfalt und Widersprüchlichkeit existieren in der Kultur, bei den Medien, der Politik und schlussendlich im gewöhnlichen sozialen Umfeld jeder einzelnen Person. Pluralismus demzufolge sowohl ein „gesellschaftlicher Tatbestand, folglich ein Grundmerkmal liberal-demokratischer Ordnung westlicher Prägung, als auch die Konzeption mehrerer politischer Theoretiker“5. Auf der einen Seite also als realexistierende Situation in der Praxis und auf der anderen als theoretisches Konstrukt in der Geisteswissenschaft.
1.2. Restriktion
Bei wissenschaftlicher Betrachtung erkennt man auch hier, Pluralismus kann man nicht nur aus soziologischer Sicht betrachten. Interdependenzen zwischen einzelnen soziologischen Fragestellungen und dazu auch zwischen verschiedensten Disziplinen der Wissenschaften sind daher auch in diesem Gebiet unvermeidbar. Einschränkend möchten wir hingegen schon zu Beginn unserer Arbeit vorwegnehmen, dass wir im Folgenden nur auf den soziologischen und politischen Pluralismus eingehen werden. Der alles umfassende Bereich des Pluralismus würde sonst schlicht den Rahmen dieser Arbeit um ein weites sprengen.
2. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
Nun werden wir genauer im Einzelnen auf die diversen Strömungen in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten eingehen, welche mit ihren Ideen und Konzeptionen die Pluralismustheorie begründeten und welche bis in die Gegenwart weitergeführt wurden. Theoriegeschichtlich entstand die Pluralismusbewegung aus einer Kritik und daraus abgeleiteten Verneinung eines monistischen, also totalitären Staates zu Beginn unseres Jahrhunderts. Im Gegensatz zur monistischen Staatsdoktrin Hegels und zum „contrât social“ von Rousseau. Nach Rousseau „kann es darum nicht Ziel der Gesetzgebung sein, ein Gleichgewicht, beziehungsweise einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen in der Gesellschaft herauszuarbeiten, sondern es komme darauf an, mit Hilfe der Vernunft und unter Teilnahme aller vernünftigen Bürger die Wahrheit für das Gemeinwesen zu verwirklichen. Diese Wahrheit ist wie die Souveränität unteilbar, die „volonté générale“ kann nicht das Ergebnis eines Meinungskampfes und einer Auseinandersetzung sein, sie ergibt sich auf Grund richtiger Einsicht“6.
[....]
1 Reinhold: Soziologie-Lexikon, 3.Auflage
2 www.geschichte.hu-berlin.de/ifg
3 Fischer Lexikon, (1957): Staat & Politik
4 Schäfers, Zapf, (1998): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands
5 Bernsdorf, (1968/69): Wörterbuch der Soziologie
6 Fischer Lexikon, (1957): Staat & Politik
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