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Autonome - Ihre Ziele und Aktionen in der freiheitlich demokratischen Grundordnung

Research Paper (Pre-University), 2008, 13 Pages
Author: Benjamin Nebelung
Subject: Social Studies/ Civics

Details

Category: Research Paper (Pre-University)
Year: 2008
Pages: 13
Grade: 13 Punkte
Language: German
Archive No.: V124152
ISBN (E-book): 978-3-640-28753-6


Abstract

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Diese Facharbeit mit dem Thema „Autonome – Ihre Ziele und Aktionen in der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ befasst sich mit einer Randgruppenerscheinung der oftmals linksradikalen Szene. Ich möchte mit dieser Facharbeit einmal einen anderen Blickwinkel darstellen, den die Medien oftmals vernachlässigen. In den Nachrichten werden betreffende Personen oftmals bloß als „Chaoten“ beschrieben, die sich aggressiv und gewalttätig mit Polizisten anlegen und Läden plündern. Doch was sind die Ziele, die sie vertreten, und welche Gründe gibt es für dieses antiautoritäre Handeln? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, warum es bei extremen Ausschreitungen, wie zum Beispiel am 2. Juni 2007 in Rostock, wobei 430 Polizisten verletzt wurden, darunter 30 von ihnen schwer, nur zu einer sehr geringen Strafverfolgung kommt? Nach den Ausschreitungen in Rostock ist von 49 Personen die Identität festgestellt worden, und gegen 13 Personen wird ermittelt. Zu diesen Vorfällen werde ich im Hauptteil meine eigenen Erfahrungen beschreiben, um verschiedene Aspekte beleuchten zu können.


Fulltext (computer-generated)

Facharbeit 2008 im Grundkursfach Gemeinschaftskunde

Autonome ­ Ihre Ziele und Aktionen in der

freiheitlich demokratischen Grundordnung

Robert-Schumann-Schule Gymnasium

Verfasser: Benjamin

Nebelung

Abgabetermin:

03.03.2008


Inhaltsverzeichnis


1. Präambel

3

2. Definition ,,Autonome"

4

3. Aktionen

4

3.1 ,,Der Revolutionäre 1. Mai 1987" in Berlin 4

3.2 Ausschreitungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm am 2. Juni 2007 6

4. Ziele

8

5. Autonome in der freiheitlich demokratischen Grundordnung

9

6. Literatur- und Quellenverzeichnis

12

2


1.

Präambel

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Diese Facharbeit mit dem Thema ,,Autonome ­ Ihre Ziele und Aktionen in der

freiheitlich demokratischen Grundordnung" befasst sich mit einer

Randgruppenerscheinung der oftmals linksradikalen Szene.

Ich möchte mit dieser Facharbeit einmal einen anderen Blickwinkel darstellen, den

die Medien oftmals vernachlässigen. In den Nachrichten werden betreffende

Personen oftmals bloß als ,,Chaoten" beschrieben, die sich aggressiv und gewalttätig

mit Polizisten anlegen und Läden plündern. Doch was sind die Ziele, die sie

vertreten, und welche Gründe gibt es für dieses antiautoritäre Handeln? Des

Weiteren stellt sich mir die Frage, warum es bei extremen Ausschreitungen, wie zum

Beispiel am 2. Juni 2007 in Rostock, wobei 430 Polizisten verletzt wurden, darunter

30 von ihnen schwer, nur zu einer sehr geringen Strafverfolgung kommt? Nach den

Ausschreitungen in Rostock ist von 49 Personen die Identität festgestellt worden,

und gegen 13 Personen wird ermittelt. Zu diesen Vorfällen werde ich im Hauptteil

meine eigenen Erfahrungen beschreiben, um verschiedene Aspekte beleuchten zu

können.

Ich habe dieses Thema gewählt, weil ich mich in mancherlei Hinsicht mit

Autonomen identifizieren kann. Für mich persönlich gilt jedoch, dass man mehr mit

Worten erreichen kann, als mit Steinen oder Molotowcocktails1.

1 Mit einer leicht entzündlichen Flüssigkeit gefüllte Flasche, welche mit einem brennenden Tuch

verschlossen ist.

3


2. Definition ,,Autonome"

Das Wort ,,Autonome" setzt sich aus den griechischen Wörtern ,,auto", was ,,selbst"

bedeutet, und ,,nomos", welches mit ,,Gesetz" übersetzt werden kann, zusammen.

Dieser Begriff taucht das erste Mal in der radikalen italienischen Arbeiter- und

Studentenbewegung der 70er Jahre auf. Dort trat die Organisation ,,Autonomia" mit

wilden Streiks in Fabriken und der Sabotage von Produktionsmitteln in Erscheinung.

Propagiert wurde die radikale Ablehnung von bestehenden kapitalistischen

Leistungs- und Konsumgesellschaften. Heutzutage verwendet man den Ausdruck

,,Autonome" als Bezeichnung von Mitgliedern antiautoritärer bzw. anarchistischer

Bewegungen. Autonome sind in keinster Weise strukturiert oder organisiert, es

bestehen lediglich lose Verbindungen zwischen verschiedenen autonomen Gruppen.

Anhänger solcher Bewegungen verfolgen antiautoritäre, sozialrevolutionäre Ideale

und streben danach, selbstbestimmte Freiräume zu schaffen. Autonome nehmen mit

rund 6000 Anhängern den größten Teil der gewaltbereiten linksextremen Szene ein.

3. Aktionen

3.1 ,,Der Revolutionäre 1. Mai 1987" in Berlin

Am 1. Mai 1987 fand die wohl berühmteste Aktion autonomer Aktivisten statt, die es

je in ihrer Geschichte gegeben hat. Der Tag begann, wie jeder 1. Mai, mit einem

traditionellen Straßenfest in Berlin-Kreuzberg, welches bis zum Nachmittag friedlich

verlief. Um 16 Uhr wurde ein Streifenwagen der Polizei umgeworfen, während die

Beamten nicht an diesem standen. Hinzu kam, dass zwei Bauwagen von

Demonstrationsteilnehmern auf die Straße geschoben wurden. Um auf die

vereinzelten Störungen zu reagieren, löste die Polizei unter Einsatz von

Schlagstöcken und Tränengas die Veranstaltung auf. Daraufhin errichteten Besucher

Barrikaden auf den angrenzenden Straßen und griffen die Beamten mit Steinen an,

was zur Folge hatte, dass sich die Ordnungshüter bis gegen 22 Uhr aus dem Gebiet in

4


Kreuzberg zurückziehen mussten. Nachdem die Polizei aus dem Bereich verdrängt

wurde, errichteten Autonome an jeder Ecke der Oranienstraße Barrikaden und

zündeten diese an.

Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr, die diese löschen wollten, wurden von Personen

mit Steinen, Molotowcocktails und Zwillen angegriffen. Während eines Einsatzes in

diesem Gebiet wurde sogar ein Wagen von Demonstranten in Beschlag genommen

und ebenfalls als brennende Barrikade verwendet.

Trotz weiträumiger Sperrungen und Einstellung des öffentlichen

Nahverkehrsbetriebes nach Kreuzberg gelangten immer mehr Menschen in diesen

Bezirk, was wohl ein Nebeneffekt der Live-Berichterstattung des Radiosenders

Radio 1002 war.

Während dieser Zeit wurden über 30 Läden von Personen unterschiedlicher

Herkunft geplündert und verwüstet. Darunter war auch eine Filiale der

Supermarktkette ,,Bolle", was erhebliches Aufsehen erregte, da diese angezündet

wurde und komplett abbrannte. Laut Angaben der Feuerwehr soll jedoch nie Gefahr

für die anliegenden Wohnhäuser bestanden haben. Weiterhin wurde der U-Bahnhof

,,Görlitzer Bahnhof" in Brand gesteckt, was zur Folge hatte, dass dieser mehrere

Wochen geschlossen werden musste.

Um ca. 2 Uhr nachts am darauffolgenden Tag konnte die Polizei die Unruhen

beenden. Dies war dadurch möglich, da viele Personen nach den Plünderungen viel

Alkohol konsumierten und dadurch kaum noch Widerstand leisten konnten. Hinzu

kam, dass etliche Akteure seit 10 Uhr morgens auf den Beinen waren und nun die

Müdigkeit einsetzte, wonach sie sich auf den Heimweg begaben. Die Polizei rückte

mit Wasserwerfern und Räumfahrzeugen gegen die noch brennenden Barrikaden und

die verbliebenen Personen vor. Die Bilanz der Polizei sagt, dass über 100 Personen

verletzt wurden, wohingegen die Zahl der Festnahmen zwischen 47 und 55

schwankt. Einer der festgenommenen Personen war Norbert Kubat, welcher nach 3

Wochen Untersuchungshaft in seiner Zelle Suizid beging. Als Reaktion darauf wurde

2 Radio 100 war Ende der 80er Jahre ein linksalternativer Hörfunksender, welcher unteranderem

DDR-Bürgerrechtsaktivisten als Plattform diente.

5


eine Bilka-Filiale in der Nähe der Kottbusser Brücke in Brand gesteckt und ein

Trauermarsch am 28. Mai mit 1500 Teilnehmern organisiert.

Nach dem 1. Mai 1987 etablierte sich eine regelrechte Tradition unter den

Autonomen, die bis heute noch wahrzunehmen ist. Jedes Jahr am 1. Mai kommt es

zu Ausschreitungen in Berlin-Kreuzberg und anderen Großstädten, darunter Leipzig,

Hamburg und Erfurt. Sie versuchen Demonstrationszüge von bekannten Neonazis

(Christian Worch) zu stürmen oder das zu erreichen, was sie schon einmal im Jahr

1987 erreichten.

3.2 Ausschreitungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm am 2. Juni 2007

Am 2. Juni 2007 begann der Tag für viele Menschen sehr früh am Morgen, denn

mehrere Tausend Personen machten sich auf den Weg nach Rostock, um gegen den

G8-Gipfel in Heiligendamm zu protestieren. Ich persönlich stand gegen halb 6 Uhr

auf, um gegen 7 einen Regionalexpress zur ostdeutschen Hansestadt zu bekommen.

Mit mir machten sich etwa 300 weitere Personen auf eine 6 stündige Zugfahrt.

Als wir dann angekommen waren, war der Bahnhof mit Menschen gefüllt, wobei an

einigen Stellen mehrere hundert schwarz uniformierte Polizisten standen. Auf dem

Hauptbahnhofsvorplatz hatten sich zu diesem Zeitpunkt 3000 bis 4000 Menschen

eingefunden. Des weiteren stand eine Bühne auf dem Platz, wo mehrere Personen

Reden hielten und um 13 Uhr bekannt gaben, das sich nun alle Demonstranten auf

die Hauptstraße begeben sollten, damit der Demonstrationszug loslaufen konnte.

,,In den Blöcken, die sich am Platz der Freundschaft am Bahnhof auf den Weg

machen, gibt es Clowns, Frauen mit Kindern und Leute, die alle möglichen

politischen Botschaften haben. Aber nicht alle sind bunt und lustig. Zwischen all

diesen Leuten sieht man ein Loch, ein schwarzes Loch." 3 Dieses Zitat beschreibt

ziemlich genau das Bild, was man nun vor sich hatte.

3 Yoatzin Botello, Spiegel Jahres-Chronik 2007

6


Nach einigen wenigen Minuten bewegte sich die Menschenmenge in Richtung

Strand, wo eine weitere Bühne aufgestellt war, auf der hauptsächlich Musik gespielt

wurde und im Verlauf des Nachmittags auch mehrere Bands auftraten. Auf der

vorgesehenen Route fiel mir auf, dass nur relativ wenig Polizei die Route

überwachte. Gelegentlich sah man auf einer Überführung 5 oder 6 Beamte stehen,

wobei mindestens einer eine Kamera auf die Demonstranten richtete. Dieser

Sachverhalt war, wie ich später erfuhr, die sogenannte ,,Deeskalationstaktik" der

Ordnungshüter gewesen.

Die Taktik der Polizei war für mich jedoch etwas fragwürdig, da man immer wieder

zwischen den Protestanten 10 bis 12 Beamte in einer Gruppe sah, welche nach

einiger Zeit von den G8-Gegner umringt wurden. Die Polizisten ihrerseits zogen

dann Schlagstöcke, um Gewaltbereitschaft zu zeigen. Etwas später schritten sie dann

weiter und gingen aggressiv auf Demonstranten los. Dies führte dann zur Eskalation.

Zwar wurde später von der Polizei bekanntgegeben, dass der Angriff eines

Polizeiwagens der Auslöser für das Einschreiten gewesen sei, doch ich persönlich

halte das bloß für einen Vorwand, um die Schuld von sich abzulenken.

Nachdem eine Gruppe von Polizisten meiner Meinung nach die Masse aufgebracht

hatte, schlossen sich nun ca. 200 weitere dieser Gruppe an. Nun sah man ,,eine grüne

Insel" von Ordnungshütern innerhalb einer schwarzen Menschenmenge, wobei ein

stetiger Wall von Steinen und Flaschen auf die die Beamten hernieder ging. Um

nicht komplett aufgerieben zu werden, griffen die Polizisten häufig die

Demonstranten an, doch sie konnten keine Gewalttäter in Gewahrsam nehmen, da sie

in ihrer Situation niemanden festhalten konnten. Nach einer Weile gelang es dann

den Beamten, sich aus der Einkesselung zu befreien, was zur Folge hatte, dass sie

nun gegen einzelne Autonome vorgehen konnten. Hierbei ist interessant zu

erwähnen, dass die Veranstalter der Kundgebung die Demonstranten dazu

aufgerufen haben, weiterhin Widerstand gegen die Polizeiwillkür zu leisten, denn

ihrer Ansicht nach war es die Polizei, die zu den Ausschreitungen geführt hatte. Nach

einer Weile fuhr ein Wasserwerfer auf den Platz der Kundgebung und sorgte dafür,

dass dieser von Demonstranten geräumt wurde. Während der gesamten

Ausschreitungen wurden 3 Fahrzeuge in Brand gesteckt.

7


Für mich endete der Tag in Rostock schon gegen 16 Uhr. Die Ausschreitungen als

solche dauerten jedoch noch bis in den Abend hinein an. Medienberichten zufolge

gab es mehr als 1000 Verletzte, davon ca. 430 Polizisten, wobei von diesen

angeblich etwa 30 stationär behandelt hätten werden müssen. Laut Nachforschungen

des Focus seien diese Zahlen jedoch nur aus der Luft gegriffen, zumindest die der

klinischen Behandlung, da nur 8 Personen hätten behandelt werden müssen.

4. Ziele

Die Ziele der Autonomen Bewegung sind sehr vielschichtig und meist besteht auch

kein direkter Zusammenhang zwischen der vorangegangen Situation und der daraus

resultierenden Ausschreitungen.

Als erstes ist fest zustellen, das Autonome eine grundlegende Abneigung gegenüber

Nationalsozialisten und der Polizei haben, was auch durch ihre Taten gezeigt wird.

Sie kämpfen grundlegend für herrschaftsfreie Räume, welches am Beispiel des 1.

Mai 1987 gezeigt werden kann, da man dort für eine kurze Zeit ein solches

Territorium geschaffen hat. Weiterhin lehnen sie den Kapitalismus in allen Formen

ab. In einem Schreiben zu Räumungen eines Hauses in Berlin heißt es: ,,Wir

erkämpfen Freiräume ­ die Luft brennt. [...] In Zeiten ständiger

Stadtumstrukturierungen, die sich hauptsächlich gegen sozial Benachteiligte richtet,

ist es nötiger denn je, sich Freiräume zu erkämpfen. [...] Luxussanierungen und teure

Mieten nutzen nur den Spekulanten! Lasst euch die Beschneidung eurer Freiheit

(auch der zu wohnen, wie und wo ihr wollt) nicht länger gefallen! Wehrt euch, bildet

Banden! Die Häuser, denen die drin wohnen, Freiräume zu erkämpfen und

verteidigen! Spekulantenwichser in den Mixer!" (INTERIM, Nr. 637 vom 1. Juni

2006, S. 15) Gemeinhin kann man sagen, dass Autonome nach Anarchie4 streben.

Das gesamte ideologische Konzept der Linksextremen beruft sich im Allgemeinen

auf Anti-Einstellungen (,,antikapitalistisch", ,,antifaschistisch", ,,antipatriarchal").

4 Anarchie ist der Zustand der Herrschaftslosigkeit und der Gesetzlosigkeit.

8


Hinzu kommen Teile aus anarchistischem und kommunistischem Gedankengut

(,,Klassenkampf", ,,Revolution", ,,Imperialismus").

Eine weitere grundsätzliche Motivation autonomer Gewalttäter ist die antideutsche

Haltung, was bedeutet, dass sich die Autonomen zum Ziel gesetzt haben, den

deutschen Staat als solchen mit allen Mitteln zu bekämpfen. Oftmals findet man

diese Art der Abneigung auch auf die USA bezogen, da sie die kapitalistischste

Gesellschaft auf der Welt ist. Der freiheitliche Rechtsstaat wird als imperialistisch,

rassistisch und faschistisch deklassiert und muss daher gewaltsam umgewälzt

werden.

Doch nicht alle Aktionen der Autonomen begründen sich auf die genannten Ziele, so

haben einige Personen auch nur Spaß daran, sich mit anderen Menschen zu prügeln.

Diese Form der Auseinandersetzungen findet man jedoch eher bei Fußballfans,

welche auch Hooligans genannt werden.

5. Autonome in der freiheitlich demokratischen
Grundordnung

Im Grundgesetz des deutschen Staates ist die freie Entwicklung eines jeden einzelnen

Menschen gewährleistet. ,,Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner

Persönlichkeit [...]" (Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1) Auf dieses Recht verweisen

viele Autonome, um ihre Aktionen zu rechtfertigen. Jedoch steht weiterhin in

demselben Absatz ,,[...] soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen

die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt". Dies bezieht sich

auf den ersten Artikel des Grundgesetzes ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"

(Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1).

Laut diesem Artikel würden Autonome auf Demonstrationen immer wieder gegen

ein Grundgesetz verstoßen, da sie die Würde der Menschen missachten, die sie

angreifen, nämlich der Polizisten. Da der Kläger, in diesem Fall der deutsche Staat,

da die Polizei das vollziehende Gewaltorgan des deutschen Staates ist, in der

9


Nachweispflicht ist, kommt es jedoch selten zu Verurteilungen. Des Weiteren darf

man die Polizei nicht als ,,normalen" Kläger sehen, da sie nur im Aufrag des Staates

handelt. Deshalb kommt es, wenn ein autonomer Gewalttäter in seiner Schuld

bewiesen wurde, nur zu Urteilen von Landfriedensbruch.

,,Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2.

Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer

Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit

vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf

die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu

fördern [...]" (Strafgesetzbuch § 125, Absatz 1)

Um Schuld nachweisen zu können, werden auf Demonstrationen von der Polizei

Kameras mitgeführt, um eventuelle Gewalttäter überführen zu können. Um dem

entgegenwirken zu können, vermummen sich die Autonomen mit dunkler Kleidung,

was zu dem Phänomen des Schwarzen Blocks führt. Der Staat reagierte darauf und

gab am 28. Juni 1985 das Vermummungsgesetz heraus, worin es verboten ist, sich

während einer öffentlichen Veranstaltung so zu kleiden, dass man seine Identität

nicht mehr feststellen kann. ,,Es ist auch verboten, an derartigen Veranstaltungen in

einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die

Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen

Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen. [...]"

(Versammlungsgesetz §17a, Absatz 2). Dieses Gesetz wird oftmals auch als

Vorwand von Polizeieinsatzleitern genutzt, um Demonstrationen aufzulösen.

Weiterhin stellt sich damit das Problem der Strafverfolgung ein, da man bei

Ausschreitungen mit mehreren hundert Teilnehmern schlecht alle festhalten kann,

um deren Identität festzustellen.

Mitunter baut dieses Gesetz bei Autonomen Unverständnis auf und schürt weiter den

Hass auf den deutschen Staat, da ihm im Allgemeinen eine bevorzugte Rolle

zugeschrieben wird. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass Polizeibeamte ohne

Genehmigung der betreffenden Person Fotos von Demonstranten machen dürfen.

Weiterhin zeigt sich diese hervorgehobene Stellung durch Formulierungen in

Gesetzen wie zum Beispiel beim Versammlungsgesetz deutlich:" Es ist verboten [...]

10


auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet

und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines

Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen. [...]"

(Versammlungsgesetz § 17a) Selbst für mich ist es unverständlich, warum ich mich

bei einer öffentlichen Versammlungen nicht gegen einen ,,Träger von

Hoheitsbefugnissen", also zum Beispiel gegen einen Polizisten, wehren darf, wenn

man aus der Situation heraus sehen kann, dass ich keine Handlung begangen habe,

die als Straftat gewertet werden kann. Ich habe bei einer Demonstration in Leipzig

selbst erlebt, wie mich ein Polizeibeamter von der Straße gestoßen hatte, weil ich

angeblich irgendetwas blockiert hätte. Dies ist weiterhin ein Anreiz für Autonome,

solche Aktionen wie im Punkt 3 beschrieben zu vollziehen. Generell wird dies als

Polizeiwillkür beschrieben. Gegen diese lässt sich auch schlecht vorgehen, da sich

Polizeibeamte gegenseitig decken können und dann ein einzelner Kläger keine

Möglichkeit hat, sich dagegen zu behaupten.

Letzten Endes bleiben Autonome Straftäter, die sich irgendwann zu verantworten

haben. Ihre Ziele sind meinem Erachten nach legitim, außer dem der Abschaffung

des deutschen Staates. Weiterhin ist Anarchie im Allgemeinen ein heikles Thema,

denn wenn ein Gebiet ohne Gesetz ist, bricht dort das Chaos aus, was zum

Leidwesen aller wird. Grundsätzlich ist die Art entscheidend, wie man versucht,

seine Ziele durchzusetzen. Wenn man Gewalt nutzt, wird man in der Gesellschaft

nicht gehört.

11


6. Literatur- und Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland

(23. Mai 1949).

Grundgesetz

.

Duden

(1990).

Das Fremdwörterbuch.

Meyers Lexikonverlag.

Unbekannt

(kein Datum). Abgerufen am 3. Februar 2008 von Youtube:

http://www.youtube.com

Unbekannt

(2. Juni 2007). Abgerufen am 25. Januar 2008 von Spiegel Online:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,486280,00.html

Unbekannt

(9. Januar 2008). Abgerufen am 25. Januar 2008 von Wikipedia.org:

http://de.wikipedia.org/wiki/Autonome

Unbekannt

(3. Januar 2008). Abgerufen am 3. Februar 2008 von Wikipedia.org:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai_in_Kreuzberg#Erster_Mai_1988

Verfassungsschutz

(2006).

Verfassungsschutzbericht.

12



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