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Scholary Paper (Seminar), 2003, 26 Pages
Authors: Mag. Bettina Rausch, Boris Fahrnberger
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union
Details
Institution/College: University of Vienna (Institut für Politikwissenschaften)
Tags: Demokratiedefizit, Europäischen, Union, Rolle, Europäischen, Parlaments, Proseminar, Entscheidungsfindung
Year: 2003
Pages: 26
Grade: Gut
Bibliography: ~ 18 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-29956-0
ISBN (Book): 978-3-640-30446-2
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Abstract
[...] Ohne Zweifel ist die Diskussion um das vermeintliche Demokratiedefizit in der Europäischen Union nicht unberechtigt, ja sogar nötig. Zu sehr greift die Rechtssetzung der Union mittlerweile in das Leben ihrer Bürger ein, als dass man nicht die Frage nach der demokratischen Legitimation dieses Machtpotenzials fragen müsste. Zwei gegensätzliche Thesen beziehen hierzu Stellung. Die sogenannte Demokratiethese bescheinigt der Union eine hinreichende demokratische Legitimation durch die Parlamente ihrer Mitgliedsstaaten. Das Europäische Parlament bekommt die Rolle einer zweiten, aber nicht gleichwertigen Stütze demokratischer Legitimation zugewiesen. Die Gegenthese zu dieser Position ist der Vorwurf des Demokratiedefizits in der Europäischen Union. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union über die Verträge, also über die nationalen Parlamente, ist für Vertreter dieser These nicht ausreichend. Hierfür werden verschiedene Gründe aufgeführt: Hauptkritikpunkte sind die zu langen und nicht immer durchgängigen Legitimationsketten, mangelnde Bürgernähe und fehlenden Transparenz sowie das Fehlen von europäischen intermediären Strukturen bzw. einer europäischen Öffentlichkeit. [...]
Excerpt (computer-generated)
Universität Wien
Institut für Politikwissenschaft
Proseminar 694 281 / Sommersemester 2003
Entscheidungsfindung in der EU
Proseminararbeit
Das Demokratiedefizit in der Europäischen Union
und die Rolle des Europäischen Parlaments
Bettina Rausch
Boris Fahrnberger
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG 3
2
DAS DEMOKRATIEDEFIZIT DER EUROPÄISCHEN UNION 4
2.1
DIE DEMOKRATIETHESE 5
2.2
DIE THESE VOM ,,DEMOKRATIEDEFIZIT" 5
2.3
FAZIT 7
3
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 7
3.1
DIE WAHL DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 8
3.2
KOMPETENZEN IM INSTITUTIONENGEFÜGE UND DEREN GRENZEN 9
3.2.1
Kontrollfunktion 9
3.2.2
Gesetzgebungsfunktion 10
3.2.3
Kompetenz bei der Verabschiedung des Haushaltes 12
3.2.4
Wahlfunktion 12
3.2.5
Artikulationsfunktion 13
3.2.6
Kommunikationsfunktion 13
3.3
FAZIT 13
4
DIE REFORM DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS SEIT DEM
VERTRAG VON NIZZA 14
4.1
DER VERTRAG VON NIZZA HINTERGRÜNDE UND ERGEBNISSE 14
4.1.1
Veränderung der Mitwirkungsrechte 14
4.1.2
Zusammensetzung des Europäischen Parlaments 15
4.2
AUSBLICK UND POST-NIZZA-PROZESS 15
4.3
DER KONVENT ZUR ZUKUNFT EUROPAS 16
4.3.1
Hintergrund und Vorgehensweise 16
4.3.2
Vorschläge des Konvents 17
4.3.3
Ergebnisse der Arbeitsgruppe ,,Vereinfachung" 17
4.4
DAS EUROPÄISCHE PARTEIENSTATUT UND DAS ABGEORDNETENSTATUT 18
4.4.1
Satzung und Finanzierung europäischer Parteien Das europäische
Parteienstatut 18
4.4.2
Das europäische Abgeordnetenstatut 19
5
DAS LEGITIMATIONSPOTENTIAL DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS 20
5.1
DERZEITIGE UND KÜNFTIGE LEGITIMATIONSFÄHIGKEIT 20
5.2
EIGENE STELLUNGNAHME 21
6
ZUSAMMENFASSUNG 22
2
1 Einleitung
,,Tatsächlich wundere ich mich immer, dass sich die Vorstellung vom vermeintlichen
Legitimationsdefizit der europäischen Institutionen so hartnäckig hält. [...] Aber so
werden die Dinge wahrgenommen. Der Bürger will sicher sein, dass seine
Kompetenzen an Institutionen abgetreten werde, die ihm weniger verlässlich
erscheinen als die ihm vertrauten nationalen Einrichtungen." Mit dieser Äußerung im
Rahmen einer Rede am Institut d′Etudes Politiques in Paris im Jahr 2001 trifft
Kommissionspräsident Romano Prodi das Problem auf den Punkt (Prodi 2001).
Im Rahmen der Debatte um die Intensivierung der Europäischen Integration hat auch
die Diskussion um das so genannte Demokratiedefizit und insbesondere über die
Rolle des Europäischen Parlaments als möglicher Träger der fehlenden
demokratischen Legitimation an Bedeutung gewonnen.
Bei einer im November 2003 von der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik
in Auftrag gegebenen Umfrage waren bereits 49% der Österreicher der Meinung, dass
die für ihr Heimatland wichtigen Entscheidungen vorwiegend in Brüssel getroffen
werden. Umso wichtiger ist, dass für den einzelnen Bürger diese supranationalen
Entscheidungsprozesse weiterhin nachvollziehbar und vor allem beeinflussbar
bleiben oder eben werden (vgl. ÖGFE 2003).
Mehr und mehr Menschen ,,spüren" auch bereits Auswirkungen der EU-
Mitgliedschaft. Dieser Prozentsatz stieg von 49% im Jahre 1995 auf 75% im Jahr
2001. Diesem passiven Empfinden, müssten aktive Möglichkeiten gegenüberstehen,
die sich nicht in der Forderung erschöpfen, die (eigene) Regierung müsse in Brüssel
tätig werden, ist Rudolf Bretschneider überzeugt (vgl. Bretschneider 2002).
In den Mitgliedsstaaten steht in der Regel das Parlament als Repräsentationsorgan des
Volkes im Mittelpunkt des Legitimationsprozesses politischer Entscheidungen. Es
läge also nahe, dem Europäischen Parlament als einzigem, unmittelbar durch Wahlen
der europäischen Bürger direkt legitimiertem Organ diese Rolle auf europäischer
Ebene zu unterstellen.
Es entsteht aber der der Eindruck, dass das Europäische Parlament dieser Rolle nicht
gerecht werden kann. Nicht nur in politikwissenschaftlicher Fachliteratur wird nach
wie vor über das ,,Demokratiedefizit der Europäischen Union" diskutiert (vgl. Lord
1998 oder Schmidt 2000). Auch in den Medien und nicht zuletzt im Zuge der
aktuellen Verfassungsdebatte wird dieses Thema stets kontrovers diskutiert.
Die Legitimation einer zunehmenden Anhäufung von Rechtssetzungsbefugnissen
zugunsten der Europäischen Union und damit gleichzeitig zu Lasten der nationalen
Parlamente
ist
gemessen
an
den,
in
den
Mitgliedsstaaten
üblichen
demokratiepolitischen Standards also zumindest umstritten.
In dieser Arbeit werden wir und daher mit folgenden Fragen auseinandersetzen: Gibt
es tatsächlich ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union? Und in diesem
Zusammenhang: Welches Legitimationspotential für die Entscheidungsfindung auf
europäischer Ebene hat das Europäische Parlament?
3
Boris Fahrnberger hat sich mit dem Vorwurf der mangelnden demokratischen
Einflussmöglichkeit bzw. Legitimation der Europäischen Union befasst, Bettina
Rausch hat sich mit der Wahl zum Europäischen Parlament und dessen Kompetenzen
sowie mit deren jüngsten Reformen, insbesondre durch den Vertrag von Nizza und
durch den Konvent zur Zukunft Europas, beschäftigt. Gemeinsam haben wir das
Gesamtkonzept der Arbeit gestaltet sowie die Zusammenfassung erarbeitet.
2 Das Demokratiedefizit der Europäischen Union
Das europäische Demokratiedefizit ist Thema zahlreicher Veröffentlichungen. ,,In
Europa ist die Demokratie in eine kritische Phase eingetreten. Öffentliche Herrschaft
wird heute in Räumen zwischen dem Nationalstaat und der Europäischen Union
ausgeübt. Sie ist nur mangelhaft der demokratischen Kontrolle durch die Parlament
[...] unterworfen", schreibt etwa Sonja Puntscher-Riekmann, Leiterin der
Forschungsstelle für institutionellen Wandel und europäische Integration an der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften im Jahr 2001 (Puntscher-Riekmann
2001). Dieser Vorwurf ist weder aus der Diskussion um die EU-Erweiterung noch aus
der aktuellen Debatte um eine künftige Verfasstheit der Europäischen Union
wegzudenken. Er wird nicht nur geäußert von Seiten von Interessensvertretungen, die
um die Wahrung der Bürgerrechte bemüht sind, auch von Seiten hochrangiger
Politiker wird immer wieder Kritik laut. Selbst Belgiens Premierminister Guy
Verhofstadt wird in der Wochenzeitung ,,Die Zeit" mit den Worten zitiert, im Schoße
der Union gebe es nur ,,den Anschein demokratischer Legitimität" (Fritz-Vannahme
2000).
Ist dieser Vorwurf berechtigt? Gibt es dieses viel zitierte, aber selten klar
ausformulierte oder lokalisierte Demokratiedefizit in den Entscheidungsprozessen
der Europäischen Union? Oder wird hier von vielen Seiten aus den
unterschiedlichsten Gründen schlichtweg dramatisiert und die Bürger sind über ihre
Rechte und Einflussmöglichkeiten lediglich schlecht informiert?
In der Präambel zum Vertrag über die Europäische Union heißt es, der Vertrag wäre
zustande gekommen ,,im dem Wunsch, die Demokratie und Effizienz, in der Arbeit
der Organe weiter zu stärken [...]". Zu prüfen gilt, ob diesem Wunsch in der
Ausgestaltung der Organe, ihrer Kompetenzen und Zusammensetzung tatsächlich
Rechnung getragen wird.
Im Folgenden werde ich zwei gegensätzliche Positionen zu dieser Problematik
skizzieren. Zum einen ist dies die ,,Demokratiethese", die besagt, die EU sei in erster
Linie über ihre zwischen demokratisch verfassten Staaten geschlossenen Verträge
hinreichend demokratisch legitimiert und genüge somit dem oben formulierten
Anspruch. Im Gegensatz dazu stet die ,,Demokratiedefizitthese" mit ihrem Vorwurf,
das politische Handeln der Europäischen Union sei gekennzeichnet von mangelnder
demokratischer Legitimation.
4
2.1 Die Demokratiethese
Nach der Demokratiethese stützt sich die demokratische Legitimation der
Europäischen Union im Wesentlichen auf zwei Pfeiler:
Die Europäische Gemeinschaft ist aus Verträgen hervorgegangen. Diese wurden
zwischen den Vertretern demokratisch legitimierter Regierungen souveräner
Einzelstaaten geschlossen und zusätzlich legitimiert durch die Zustimmung
(Ratifizierung) der jeweiligen nationalen Parlamente.
Das von den Bürgern Europas 1979, von Österreichs Bürgern 1996, erstmals direkt
gewählte Europäische Parlament bildet den zweiten Pfeiler demokratischer
Legitimation. Sein Einfluss wurde unter anderem im Zuge der Debatte um ein
Misstrauensvotum gegen die Europäische Kommission und deren im März 1999
folgenden Rücktritt deutlich. Ferner ständen dem Europäischen Parlament nicht
unerhebliche Kompetenzen im Institutionengefüge der Europäischen Union zu (siehe
hierzu auch Kapitel 3 dieser Arbeit) (vgl. Schmidt 2000).
Der englische Politologe Christopher Lord nennt diese Pfeiler demokratischer
Legitimation ,,intergovernmental pillar" und ,,supranational pillar" (Lord 1998,
Seite 45).
Unterstützt wird die Demokratiethese durch die Idee des delegierenden Staates. Vom
Gesetzgeber werden Teile der Entscheidungsbefugnis bis auf Widerruf an externe
Einrichtungen abgegeben, um so sachgerechtere politische Lösungen zu erzielen (vgl.
Schmidt 2000).
Weiter wird darauf hingewiesen, dass der derzeitige Stand der Integration das
Ergebnis eines gewollten zwischenstaatlichen Handelns ist. Die Nationalstaaten als
,,Herren der Verträge" bestimmen Ausmaß und Richtung der Integration. Wenn es
also ein Defizit an demokratischer Legitimation geben sollte, ,,dann ist es
demokratisch legitimiertes Demokratiedefizit" (Schmidt 2000, Seite 428). Quelle der
öffentlichen Gewalt der Europäischen Gemeinschaft seien also nicht ihre Bürger,
sondern die Mitgliedsstaaten. Somit sei das zentrale Organ der Europäischen Union
auch nicht das Parlament, das die Bürger direkt repräsentiert, sondern der Ministerrat,
in
dem
die
demokratisch
legitimierten
Vertreter
der
Mitgliedsstaaten
zusammenfinden.
2.2 Die These vom ,,Demokratiedefizit"
Die Gegenthese zur Demokratiethese ist die These des strukturellen demokratischen
Legitimationsdefizits der Europäischen Union, die These vom ,,Demokratiedefizit".
Die Publikationen, in denen dieses Thema angesprochen wird, sind zahlreich. Ebenso
vielschichtig und vielgestaltig wird der der These inhärente Vorwurf formuliert:
"[...] the unelected character of the European Commission, alleged weakness of the
European Parliament, the withdrawal of powers from the national parliaments, lack of
European identity or ,demo′, low voter participation in European elections, the
absence of strong democratic intermediaries such as political parties, the remteness
and obscurity of the Union′s decision-making procedures, and doubtless much else
5
besides", versucht Christopher Lord die Bandbreite des potentiellen ,,democratic
deficit" der Europäischen Union zu umreißen (Lord 199, Seite 11).
Anhängern der Demokratiethese werden zum einen die Länge, zum anderen die oft
nicht gegebene Stringenz der Legitimationsketten entgegengehalten. So ließe sich
keinesfalls zwingend aus der demokratischen Legitimation der nationalen
Regierungen eine Zustimmung der Bürger zur Europäischen Union und den im ihren
Rahmen getroffen Entscheidungen ableiten.
Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Nationalstaatliche
Parlamentswahlen
sind
keine
europäischen
Wahlen.
Europapolitische Themen spielen im Zuge solcher Wahlauseinandersetzungen wenn
überhaupt nur am Rande eine Rolle. Daher sei ein Transfer demokratischer
Legitimität von den Mitgliedsstaaten an die Europäische Union nur sehr bedingt
möglich (vgl. Kielmannsegg 1997)
Das Zustandekommen von Entscheidungen in der Europäischen Union ist für den
Bürger aufgrund von undurchsichtigen Verfahrensweisen nicht (mehr) transparent
genug. Im Gegenteil, je mehr Staaten an Entscheidungen beteiligt sind und je
umfangreicher das EU-Vertragswerk und somit der Kompetenzkatalog der
Europäischen Union und ihrer Organe wird, desto weniger nachvollziehbar werden
die Entscheidungsprozesse. Es fällt damit schwerer, Verantwortungen zuzuweisen.
Dies sei aber ein ,,unverzichtbares Legitimationsmoment demokratischer Herrschaft"
(vgl. Schieren 2001). Verantwortung und Zuständigkeit werden somit anonoymisiert.
Es
entfallen
neben
direkten
Kontrollmöglichkeiten
auch
weitestgehend
Rechtfertigungszwänge. Dem Bürger fällt es somit auch schwerer, aus dem Verhalten
der politischen Entscheidungsträger Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls
demokratische Legitimation wieder zu entziehen. Auch das ist aber ein elementarer
Bestandteil demokratischer Systeme.
Das Institutionengefüge der Europäischen Union war ursprünglich für eine Union von
sechs Staaten konzipiert. Schon bei den derzeitigen 15 Mitgliedsstaaten erfordert
effizientes Arbeiten in erster Linie (qualifizierte) Mehrheitsentscheidungen. Das ist
eine Notwendigkeit, die mit jeder Erweiterung an Gewicht gewinnt, will man die
Handlungsfähigkeit der Institutionen sichern.
Gerade
Mehrheitsentscheidungen
aber
bedeuten
einen
Bruch
in
der
Legitimationskette zwischen der Union und den national legitimierten Regierungen,
die von Befürwortern der ,,Demokratiethese" als Träger der demokratischen
Legitimation ausgewiesen werden. Denn solange einstimmig entschieden wird, tragen
alle Mitgliedsstaaten die Verantwortung für die jeweilige Entscheidung und die sich
daraus
ergebenden
Konsequenzen.
Für
den
Bürger
sind
somit
das
Entscheidungsverhalten und die politische Verantwortlichkeit der nationalstaatlichen
Vertreter nachvollziehbar. Begnügt man sich jedoch in einem Politikfeld mit dem
Erfordernis einer (qualifizierten) Mehrheit, trägt eine nationale Regierung nur mehr
bedingt Verantwortung für eine Entscheidung. Denn im Extremfall, bei relativ
eindeutigen Mehrheitsverhältnissen, würde es keinen Unterschied machen, wofür die
betreffende Regierung plädiert. Gemäß Kielmannsegg ist das Mehrheitsprinzip eine
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