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Abriss einer Soziologie der Nekrophilie

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2009, 14 Pages
Author: Sebastian Theodor Schmitz
Subject: Sociology - Law, Delinquency, Abnormal Behavior

Details

Event: Soziologie der Sexualität
Institution/College: University of Frankfurt (Main)
Tags: Abriss, Soziologie, Nekrophilie, Soziologie, Sexualität
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2009
Pages: 14
Grade: 1,7
Language: German
Archive No.: V125626
ISBN (E-book): 978-3-640-31139-2
ISBN (Book): 978-3-640-31027-2

Abstract

Ausgehend von Krafft-Ebings Psychopathia Sexualis, finden sich bis heute einige dutzend wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Nekrophilie. Meist liegen diese in Form kurzer Aufsätze oder Artikel vor. Eine einzige knappe quantitative Studie zur Nekrophilie liefern Jonathan Rosman und Peter Resnick (1989). Das vorhandene Material lässt sich grob in drei Typen gliedern: psychoanalytische Fallanalysen, Verhaltensanalysen und medizinische Einordnungsversuche. Eine einheitliche Definition des Phänomens fällt anhand der wenigen und diesbezüglich uneinheitlichen Texte schwer. Ich möchte daher im Rahmen der vorliegenden Arbeit eine primäre Unterscheidung von latenter und manifester Nekrophilie einführen. Als latent nekrophil sollen erotische Phantasien in Verbindung mit dem Tod oder Leichen, aber auch sexuelle Handlungen, die symbolisch auf den Tod verweisen, bezeichnet werden. Hierzu gehört beispielsweise das lustvolle Totstellen beim Koitus, die Bevorzugung schlafender Sexpartner (sleepy sex), die Erotisierung von Särgen, bleichem Make-up und dergleichen mehr. Tatsächliche sexuelle Handlungen mit und in Gegenwart von Leichen, sei dies in Form von Onanie, Streicheln, Küssen, Koitus, Nekrophagie oder Verstümmelungen sollen jedoch als manifest nekrophil gekennzeichnet werden. Das Gros der verfügbaren Literatur beschäftigt sich fast ausschließlich mit manifest nekrophilen Phänomenen. Dagegen scheinen Beispiele latenter Nekrophilie von höherer soziologischer Relevanz zu sein, da hier soziales Handeln in stärkerem Maße interpretierbar wird. Ziel dieser Arbeit ist die Interpretation nekrophiler Handlungen als soziale Handlungen, wobei eine möglichst hohe Bandbreite an Dimensionen der Nekrophilie, wie sie in der Fachliteratur präsentiert werden, angerissen werden soll.


Excerpt (computer-generated)

Goethe Universität Frankfurt am Main

Fachbereich 03 - Gesellschaftswissenschaften

Seminar: Soziologie der Sexualität

Wintersemester 2008/2009

Abriss einer Soziologie der Nekrophilie

vorgelegt von Sebastian T. Schmitz

am 21. Januar 2009


,,Was wollen Sie denn, ein jeder hat seine Leidenschaft, die meinige ist die

Leiche" ­ Ein Nekrophiler im gerichtlichen Verhör (Rauch 1947: 78).

Ausgehend von Krafft-Ebings

Psychopathia Sexualis

, finden sich bis heute einige

dutzend wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Nekrophilie. Meist liegen diese in

Form kurzer Aufsätze oder Artikel vor. Eine einzige knappe quantitative Studie zur

Nekrophilie liefern Jonathan Rosman und Peter Resnick (1989). Das vorhandene

Material lässt sich grob in drei Typen gliedern: psychoanalytische Fallanalysen, Ver-

haltensanalysen und medizinische Einordnungsversuche. Eine einheitliche Definition

des Phänomens fällt anhand der wenigen und diesbezüglich uneinheitlichen Texte

schwer. Ich möchte daher im Rahmen der vorliegenden Arbeit eine primäre Unter-

scheidung von latenter und manifester Nekrophilie einführen. Als

latent nekrophil

sol-

len erotische Phantasien in Verbindung mit dem Tod oder Leichen, aber auch sexu-

elle Handlungen, die symbolisch auf den Tod verweisen, bezeichnet werden. Hierzu

gehört beispielsweise das lustvolle Totstellen beim Koitus, die Bevorzugung schla-

fender Sexpartner (

sleepy sex

), die Erotisierung von Särgen, bleichem Make-up und

dergleichen mehr. Tatsächliche sexuelle Handlungen mit und in Gegenwart von Lei-

chen, sei dies in Form von Onanie, Streicheln, Küssen, Koitus, Nekrophagie oder

Verstümmelungen sollen jedoch als

manifest nekrophil

gekennzeichnet werden. Das

Gros der verfügbaren Literatur beschäftigt sich fast ausschließlich mit manifest

nekrophilen Phänomenen. Dagegen scheinen Beispiele latenter Nekrophilie von hö-

herer soziologischer Relevanz zu sein, da hier soziales Handeln in stärkerem Maße

interpretierbar wird. Ziel dieser Arbeit ist die Interpretation nekrophiler Handlungen

als soziale Handlungen, wobei eine möglichst hohe Bandbreite an Dimensionen der

Nekrophilie, wie sie in der Fachliteratur präsentiert werden, angerissen werden soll.

Nekrophilie stellt im deutschen Rechtssystem keinen gesonderten Straftatbestand

dar. Die diesbezüglichen Schwierigkeiten liegen auf der Hand: Wer wäre im Falle

manifester Nekrophilie der Geschädigte? Tote Körper sind keine Rechtspersonen,

Angehörige der Leiche können sich dagegen sehr wohl geschädigt fühlen, jedoch

verfügen auch sie über kein Besitzrecht am Toten. Diese Schwierigkeiten werden je-

doch über den Umweg eines Rekurses auf moralische Werte umschifft. Manifeste

Nekrophilie ist daher sehr wohl strafbar. Dieser Umweg wird über den §168 StGB ge-

regelt. Darin heißt es:

2


,,(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder

Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Tei-

le einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt

oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu

drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte o-

der öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort be-

schimpfenden Unfug verübt.


(3) Der Versuch ist strafbar."

Der Gesetzestext belegt ein starkes moralisches Tabu. Hinter der Bezeichnung des

,,beschimpfenden Unfugs" steht die Auffassung, dass auch der tote Körper über ein

gewisses Maß an Würde verfügt und damit nicht ein bloßes Ding ist. Diese Auffas-

sung lässt sich auf christlich-abendländische Moralvorstellungen zurückführen. Ru-

hestätten, Orte an denen Leichen aufgebahrt werden und auch die möglichst mit

dem Sterbesakrament versehene Leiche gelten dort als

geweiht

. Die Durchführung

sexueller Handlungen mit Bezug auf Leichen gilt in diesem Kontext in zweierlei Hin-

sicht als moralisch falsch.

Erstens

ist gemäß der christlichen Tradition das Praktizie-

ren sexueller Handlungen ohne die Intention der Fortpflanzung zumindest problema-

tisch. Symbolisch steht die Sexualisierung des Todes einer reinen,

lebenserzeugen-

den

Fortpflanzungssexualität sogar konträr gegenüber.

Zweitens

ist die Durchfüh-

rung einer solchen unmoralischen Handlung in Verbindung oder in Gegenwart von

Toten eine Entweihung eines gesegneten Körpers oder einer gesegneten Stätte.

Auch der Begriff der Totenruhe bezieht sich auf diese den Toten zukommende Wei-

he, die nicht auf

beschimpfende

Weise zerstört werden darf. Die Existenz dieses

auch rechtlich verankerten Tabus verleiht der Nekrophilie eine soziologische Rele-

vanz. Obgleich die Allgemeinverbindlichkeit christlicher Werte in der Moderne rück-

läufig ist, bleiben kulturgeschichtlich verankerte Ressentiments gegenüber nekrophi-

len Akten institutionell verankert.

In Hinblick auf ältere europäische Gesetzbücher, wie dem alten österreichischen

Recht, ist interessant, dass an Leichen verübte Handlungen so bestraft werden konn-

ten als seien sie an lebenden Menschen ausgeführt worden. Nekrophilie wird so

noch immer kein expliziter Straftatbestand, das

Schänden

einer Leiche kann rechtlich

jedoch beispielsweise als äquivalent zu Vergewaltigung oder Mord gelten (vgl. Rauch

1947: 72), womit ein bloßer Objektstatus von Körpern toter Menschen negiert wird.

Jener Umstand kann als Kernaspekt der bis heute andauernden rechtlichen Ächtung

manifester Nekrophilie angesehen werden.

Eine solche Ächtung liegt nicht allein im Rechtssystem vor. Die Medizin liefert ein

anderes Beispiel einer solchen institutionellen Verankerung von Moralvorstellungen.

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