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Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände und deren Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie den IAS und US-GAAP

Diploma Thesis, 2003, 72 Pages
Author: Tasja Dönselmann
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2003
Pages: 72
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 94  Entries
Language: German
Archive No.: V12570
ISBN (E-book): 978-3-638-18424-3

File size: 219 KB


Excerpt (computer-generated)

Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg

Diplomstudiengang
Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt

Diplomarbeit

Titel: 
Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände und deren Bilanzierung 
nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie den IAS und US-GAAP

vorgelegt von:

Tasja Dönselmann

Bremen, 13. Januar 2003

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... I
Abkürzungsverzeichnis ... III

1 Einleitung ... 1
1.1 Relevanz des Themas ... 1
1.2 Gang der Untersuchung ... 2

2 Wesensbestimmung und Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände ... 3
2.1 Begriffliche Abgrenzung immaterieller Vermögensgegenstände ... 3
2.2 Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände ... 4
2.3 Arten immaterieller Vermögensgegenstände ... 8

3 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB, IAS und US-GAAP ... 12
3.1 HGB ... 12
3.1.1 Grundlagen und Ziele der Rechnungslegung nach HGB ... 12
3.1.2 Ansatzvorschriften ... 13
3.1.2.1 Differenzierung zwischen abstrakter und konkreter Aktivierungsfähigkeit ... 13
3.1.2.2 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit ... 13
3.1.2.3 Konkrete Aktivierungsfähigkeit ... 14
3.1.3 Bewertungsvorschriften ... 17
3.1.3.1 Bewertung beim Zugang ... 17
3.1.3.2 Folgebewertung ... 18
3.1.4 Ausweisvorschriften ... 20
3.1.5 Bilanzierung ausgewählter immaterieller Vermögensgegenstände ... 21
3.1.5.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte ... 21
3.1.5.2 Geschäfts- oder Firmenwert ... 23
3.1.5.3 Rein wirtschaftliche Vorteile ... 25
3.2 IAS ... 26
3.2.1 Grundlagen und Ziele der Rechnungslegung nach IAS ... 26
3.2.2 Ansatzvorschriften ... 27
3.2.2.1 Definition immaterieller Vermögensgegenstände nach IAS 38 ... 27
3.2.2.2 Allgemeine Ansatzkriterien für immaterielle Vermögensgegenstände ... 29
3.2.2.3 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ... 30
3.2.3 Bewertungsvorschriften ... 32
3.2.3.1 Bewertung beim Zugang ... 32
3.2.3.2 Folgebewertung ... 34
3.2.4 Ausweisvorschriften ... 37
3.2.5 Bilanzierung ausgewählter immaterieller Vermögensgegenstände ... 37
3.2.5.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen ... 37
3.2.5.2 Geschäfts- oder Firmenwert ... 38
3.2.5.3 Rein wirtschaftliche Vorteile ... 39
3.3 US-GAAP ... 40
3.3.1 Grundlagen und Ziele der Rechnungslegung nach US-GAAP ... 40
3.3.2 Ansatzvorschriften ... 41
3.3.2.1 Ansatzvorschriften für Vermögensgegenstände nach dem Conceptual Framework ... 41
3.3.2.2 Ansatzvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände ... 42
3.3.3 Bewertungsvorschriften ... 45
3.3.3.1 Bewertung beim Zugang ... 45
3.3.3.2 Folgebewertung ... 47
3.3.3.2.1 Begrenzte Nutzungsdauer ... 47
3.3.3.2.2 Unbestimmbare Nutzungsdauer ... 49
3.3.4 Ausweisvorschriften ... 49
3.3.5 Bilanzierung ausgewählter immaterieller Vermögensgegenstände ... 50
3.3.5.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen ... 50
3.3.5.2 Geschäfts- oder Firmenwert ... 51
3.3.5.3 Rein wirtschaftliche Vorteile ... 53
3.4 Synoptische Darstellung ... 54

4 Schlußbetrachtung ... 57

Literaturverzeichnis ... 59

Sonstige Materialien ... 66

 

1 Einleitung
1.1 Relevanz des Themas
Schon 1979 hat Moxter die immateriellen Vermögensgegenstände als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts bezeichnet. Sie werfen Objektivierungsprobleme auf, wie sie bei den materiellen Vermögensgegenständen weitgehend unbekannt sind.1 Daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände steht immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion zur internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung.2 Die immateriellen Vermögensgegenstände gewinnen in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Die Industriegesellschaft wandelt sich immer mehr zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft und die immateriellen Vermögensgegenstände zählen insbesondere bei neuen Unternehmen oft zu den zentralen unternehmenswertbestimmenden Faktoren.3 Gleichzeitig steigt die Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvorschriften für die deutschen Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit Einführung des § 292 a HGB ermöglicht, anstelle des Konzernabschlusses nach den handelsrechtlichen Vorschriften, einen befreienden Konzernabschluß nach IAS4 oder US-GAAP zu erstellen. Immer mehr Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um ausländische Investoren zu gewinnen und Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten zu erhalten. Des weiteren müssen alle börsennotierten EU-Unternehmen ab 2007 einen Konzernabschluß nach IAS erstellen. Ursprünglich sollten schon ab 2005 Konzernabschlüsse nach IAS verpflichtend eingeführt werden, aber auf Wunsch von Deutschland wurde diese Frist bis 2007 verlängert. Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Anwendungsbereich dieser Vorschrift auch auf nicht börsennotierte Unternehmen und Einzelabschlüsse auszudehnen.5 Die Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvorschriften wird also in Zukunft noch größer. Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB, IAS und US-GAAP unterscheidet sich aber
z.T. erheblich.

1.2 Gang der Untersuchung
Ziel dieser Arbeit ist zunächst die Untersuchung der Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände für die Unternehmen. Im Anschluß sollen dann die Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB, IAS und US-GAAP analysiert und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bilanzierung vergleichend gegenübergestellt werden. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Auf die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wird aufgrund ihrer geringen Bedeutung nur am Rande eingegangen. Außerdem beschränkt sich diese Arbeit auf die Darstellung der handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Auf die teilweise abweichenden Vorschriften für Nicht-Kapitalgesellschaften wird hier nicht weiter eingegangen. In Kapitel 2 werden die immateriellen Vermögensgegenstände zunächst begrifflich von anderen Vermögensgegenständen abgegrenzt. Dann wird auf die Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände eingegangen. Dazu werden die Konzernabschlüsse ausgewählter Unternehmen untersucht und Kennzahlen zur Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände gebildet. Anschließend werden die verschiedenen Arten immaterieller Vermögensgegenstände erläutert. Kapitel 3 befaßt sich mit der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände. Die Darstellung erfolgt jeweils getrennt für HGB, IAS und US-GAAP. Dabei wird in diesen drei Unterabschnitten ein ähnlicher Aufbau gewählt. Es werden zunächst die allgemeinen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände vorgestellt. Dann werden diese allgemeinen Vorschriften auf die Bilanzierung verschiedener Arten immaterieller Vermögensgegenstände angewendet und evtl. bestehende Sondervorschriften für diese erläutert. In Abschnitt 3.4 werden dann die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB, IAS und US-GAAP in einer Tabelle gegenübergestellt. In der Schlußbetrachtung werden die wesentlichen Bilanzierungsunterschiede knapp zusammengefaßt und die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf eine Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme dargestellt.

2 Wesensbestimmung und Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände
2.1 Begriffliche Abgrenzung immaterieller Vermögensgegenstände
Um in Kapitel 3 auf die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen eingehen zu können, ist es nötig, eine klare begriffliche Abgrenzung der immateriellen Vermögensgegenstände von anderen Vermögensgegenständen vorzunehmen.

[...]


1 Vgl. Moxter (1979), S. 1102.

2 Vgl. Keitz (1997), S. 2.

3 Vgl. Küting (2000b), S. 674.

4 Das Regelwerk der IAS soll zukünftig IFRS (International Financial Reporting Standards) heißen. In dieser Arbeit wird aber noch die Bezeichnung IAS verwendet.

5 Vgl. Born (2002), S. XXIX f. (Vorwort).


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