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Potentatengelder auf Schweizer Banken

Untertitel: Eine Inhaltsanalyse von Schweizer und internationalen Printmedien

Seminararbeit, 2003, 146 Seiten
Autoren: Herr Laurent Marti, Dominic Keller
Fach: Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse

Details

Institution/Hochschule: Universität Zürich (IPMZ)
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 146
Note: 6
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V127493
ISBN (E-Book): 978-3-640-44697-1
ISBN (Buch): 978-3-640-44768-8

Zusammenfassung / Abstract

Die Affären um die Potentatengelder des 1986 verstorbenen philippinischen Diktators Ferdinand Marcos und des nigerianischen Präsidenten Sani Abacha liegen mehr als 10 Jahre auseinander. In einer Inhaltsanalyse von Schweizer und internationalen Printmedien wurden die beiden Verläufe der Skandale erstmals direkt miteinander verglichen. Dies vor den Theoriegerüsten des Strukturwandels der Öffentlichkeit uns des sozialen Wandels. Die Leithypothesen der Autoren, wonach die zunehmend nach ökonomischen Logiken operierenden Medienunternehmen eine zunehmend eigenständige, negative, personalisierte und skandalisierende Berichterstattung pflegen würden, konnte in einer ersten Grobanalyse nicht bestätigt werden. Eine vertiefte Analyse der Skandalverläufe löst den scheinbaren Wiederspruch jedoch auf und liefert eine vielschichtige und empirisch gestützte Erklärung für die zunächst ungewöhnlichen Skandalunterschiede. Dies geschieht durch die Berücksichtigung des sozialen Wandels nach Ende des kalten Krieges.


Textauszug (computergeneriert)

Forschungsarbeit

Potentatengelder auf Schweizer Banken

Eine Inhaltsanalyse von Schweizer und internationalen Printmedien

eingereicht von:

Dominic Keller

Laurent Marti

Thema und Zeitpunkt der Veranstaltung:

Forschungsproseminar II

SoSe 03

IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft

und Medienforschung der Universität Zürich

Andreasstrasse 15

8050 Zürich

Zürich, 14. Juli 2003


1.

Einleitung 3

2.

Theorie 8

2.1

Der Begriff der Öffentlichkeit 9

2.2

Strukturwandel der Öffentlichkeit 11

2.2.1

Die Vermischung von Skandalmedium und Kritiker 12

2.2.2

Die Personalisierung 13

2.2.3

Die Skandalkette 13

2.2.4

Der Wirtschaftsskandal 14

2.3

Die Theorie des sozialen Wandels 14

2.3.1

Facetten des sozialen Wandels 14

2.3.2

Medienskandale als Indikatoren sozialen Wandels 15

2.4

Potentatengelder im Kontext von These und Theorie 17

3.

Hypothesen 21

3.1

Die forschungsleitende Fragestellung 21

3.2

Intensitätshypothese 22

3.3

Rollenbildhypothese 23

3.4

Personalisierungshypothese 25

3.5

Verstärkungshypothese 27

3.6

Beeinflussungshypothese 29

3.7

Negativitätshypothese 30

3.8

Normativitätshypothese 32

3.9

Specialinteresthypothese 34

3.10

Regulierungshypothese 36

3.11

Reputationshypothese 38

4.

Methodenteil 41

4.1

Die Inhaltsanalyse 41

4.1.1

Theoretische Grundlagen der Inhaltsanalyse 41

4.1.2

Das Codebuch als Teil des Forschungsablaufes 42

4.1.3

Die inhaltsanalytischen Techniken 44

4.2

Operationalisierung der Hypothesen 45

4.2.1

Intensitätshypothese 45

4.2.2

Rollenbildhypothese 46

4.2.3

Personalisierungshypothese 47

4.2.4

Verstärkungshypothese 48

1


4.2.5

Beeinflussungshypothese 50

4.2.6

Negativitätshypothese 51

4.2.7

Normativitätshypothese 52

4.2.8

Specialinteresthypothese 52

4.2.9

Regulierungshypothese 53

4.2.10

Reputationshypothese 54

4.3

Das Codebuch 56

4.4

Samplediskussion und Problematik 58

4.4.1

Die Planung des Samples 58

4.4.2

Die Erhebung des Samples 60

4.4.3

Der Inhalt des Samples 62

4.4.4

Samplespezifische Probleme 63

4.5

Die Intercoderreliabilität 65

5.

Empirie 70

5.1

Auswertung Intensitätshypothese 71

5.2

Auswertung Rollenbildhypothese 75

5.3

Personalisierungshypothese 78

5.4

Verstärkungshypothese 83

5.5

Beeinflussungshypothese 87

5.6

Negativitätshypothese 97

5.7

Normativitätshypothese 100

5.7.1

Exkurs: Das Verhalten der NZZ 102

5.8

Specialinteresthypothese 104

5.9

Regulierungshypothese 107

5.10

Reputationshypothese 112

5.11

Zusammenfassung der Auswertung 118

6.

Fazit 122

7.

Literaturverzeichnis 127

7.1

Fachliteratur 127

7.2

Artikel & Quellenverzeichnis 130

8.

Anhang 133

8.1

Grafiken 133

8.2

Codebuch zu den Potentatengeldern 135

2


1.

Einleitung

,,Jagd

auf

Marcos′

Vermögen",

so

titelte

die

NZZ

am

14.03.1986

einen

agenturmeldungsartigen Artikel, platziert in einer eher kleinen Randspalte auf Seite 4. Was

eher unscheinbar seinen Anfang nahm, war eine der grössten Skandalisierungswellen gegen

die Schweizer Banken, einer der Grundpfeiler der helvetischen Wirtschaft. Ein Mitglied der

philippinischen ,,Kommission für gute Regierungsarbeit", so der Artikel, gab in Manila

bekannt, ,,die Kommission habe ein Bankkonto aufgespürt, mit einem Guthaben von 800

Millionen Dollar" (NZZ 14.03.1988: 4). Doch um wessen Gelder handelte es sich eigentlich?

Um jenes von Ferdinand Marcos, Ex-Präsident der Philippinen. Bekannt durch sein

,,korruptes, diktatorisches Regime" (Weibel 2000: 41) und seiner Frau Imelda. ,,Imelda′s

Shoes Inhabit a National Shrine" (Financial Times 25.2.1987), schrieb die Financial Times in

Anbetracht dessen, dass sämtliche Gelder für ihren glamurösen Lebensstil aus korrupten

Quellen ihres Mannes stammten. Ferdinand Marcos, so wurde ihm seitens der neuen

Regierung unter Corazon Aquino vorgeworfen, habe in seiner 20jährigen Herrschaft ein

Vermögen von 5 bis 10 Milliarden Dollar im Ausland angehäuft (NZZ 14.03.1988: 4). Im

Februar 1986 wurde er gestürzt und flüchtete nach Hawaii (Weibel 2000: 42). Dabei

hinterliess er dem philippinischen Staat ein Schuldenloch von 26,5 Milliarden Dollar. Dies

obwohl sein Regime nach 1972 mit Petrodollar-Krediten ,,überschwemmt" wurde (Weibel

2000: 42). Die ,,Aktion Finanzplatz Schweiz", einer der grössten linken Kritikern unter den

NGO′s, glaubt, die Kredite seien über staatliche Scheininvestitionen auf private Konten von

Marcos und seiner Entourage zurück nach Amerika und Europa geflossen.

Fakt ist, dass der Bundesrat am 25. März 1986 vorsorglich die Marcos-Gelder auf Schweizer

Banken sperren liess. Bei dieser ausserordentlichen Massnahme stützte sich der Bundesrat auf

den Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung vom 29.5.1874 (heute Artikel 184 Ziffer 3).

Dieser gibt dem Bundesrat die allgemeine Kompetenz ,,zur Wahrung der Interessen der

Eidgenossenschaft nach aussen", schrieb der Tagesanzeiger bereits am 20. März 1986

(Tagesanzeiger 20.02.1986: 39) Und genau diese Massnahme gab dazu Anlass, dass aus

einem Wirtschaftsskandal ein Skandal mit stark politischem Gehalt entstand. Die Philippinen,

insbesondere die "Kommission für gute Regierungsarbeit", waren trotz diplomatischen

Bemühungen gezwungen, die erste Hürde zur Rückerlangung der Marcos-Gelder mit einem

Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu überwinden. Denn erst dadurch können, falls der

3


Tatbestand der Anklage sowohl im Heimatland des Angeklagten, als auch im Land des

Rechtshilfegesuchadressaten

vorhanden

ist,

die

Schranken

des

Bankgeheimnisses

durchbrochen werden. Erst nachdem also das Bankgeheimnis durch ein Rechtshilfegesuch

gelüftet wird, können vermeintliche Gelder definitiv und offiziell gesperrt werden. Das

Rechtshilfegesuch stellte für die Philippinen einen Teilerfolg zur Rückerlangung der Gelder

dar. Den grössten, wenn auch spät erzielten Erfolg, ergab sich für die philippinische

Regierung aus dem Bundesgerichtsentscheid vom 10.12.1998. Dieser hiess die Überweisung

von 450 Millionen Dollar von Konten der CS und dem damaligen Schweizerischen

Bankverein (heute UBS AG) auf ein Sperrkonto der philippinischen Nationalbank gut.

Hiermit war der Fall für die Schweiz grundsätzlich abgeschlossen. Doch mit welchem

Reputationsschaden musste der Finanzplatz Schweiz für diesen medialen Skandal büssen?

Knapp ein Jahr nach dem Gutheissen der Überweisung von Marcos-Geldern an die

philippinische Nationalbank und 12 Jahre nach Beginn des Falles Marcos, bahnte sich schon

ein neuer Skandal im Bankensektor an. Diesmal standen die Gelder des 1998 verstorbenen

nigerianischen Präsidenten, Sani Abacha, im medialen Rampenlicht. Diese Tatsache verstand

Daniel

Zuberbühler,

Direktor

der

Eidgenössischen

Bankenkommission

(EBK),

die

schweizerische Bankenaufsichtsbehörde, als ,,höchst unerfreulich" (Blick 14.12.1999: 5).

Kurt Hauri, Präsident der EBK, kommentierte es als ,,erschreckend" (Facts 07.09.2000: 22)

und verwies darauf, dass ,,schmutziges Geld" aus ,,ureigenem Interesse" abgelehnt werde

(Tagesanzeiger

27.04.2001:

37).

Auch

Georg

Krayer,

damaliger

Präsident

der

Schweizerischen Bankiersvereinigung, beschrieb die Tatsache, dass trotz Internationaler

Ächtung Abacha′s hinsichtlich seiner menschenrechtsverachtenden Herrschaftspraxis, Gelder

auf Schweizer Bankkonten gefunden wurden, als ,,äusserst peinlich". Bis heute wurde der Fall

Abacha nicht zu einem Ende gebracht. Den nigerianischen Behörden bietet sich momentan

eine gute Ausgangslage. Denn ,,die Schweiz kann Nigeria im Fall der Abacha-Gelder

Rechtshilfe leisten, sofern Nigeria zusätzliche Garantien für ein faires Verfahren beibringt"

(NZZ 02.05.2003: 23). Jegliche Rekurse des Abacha-Clans gegen die Rechtshilfeverfügung

des Bundesamtes für Justiz wurden bislang abgelehnt.

Doch welchen gemeinsamen Nenner haben die beiden Skandale eigentlich? Sowohl bei

Marcos als auch bei Abacha handelt es sich um ,,politisch exponierte Persönlichkeiten" (PEP).

Dass heisst, beide waren mit einem ,,bedeutenden öffentlichen Amt" (Zulauf 2001: 84)

bekleidet. Dies verlangt von den Banken, dass sie hohe Vermögenswerte ,,nur unter

4


Beachtung einer erhöhten Sorgfalt annehmen dürfen" (Zulauf 2001: 84). Die Gelder der

PEP′s werden auch als ,,Potentatengelder" bezeichnet.

Marcos und Abacha nutzten ihren Staat mit Korruption und menschenrechtswidrigen

Aktionen aus. Sie bezogen Geld in Milliarden hohen Beträgen direkt aus der Staatskasse,

indem sie bspw. staatliche Scheininvestitionen tätigten. Dieses Geld, so wurde vermutet,

wanderte in Finanzmetropolen der ganzen Welt ab. Unter anderem, so hat es sich

herausgestellt, lag das Geld auf Schweizer Bankkonten. Dies stellt, im speziellen beim Fall

Abacha, ein Bruch der betroffenen Banken mit den Geldwäschereirichtlinien des EBK-

Rundschreibens 98/1 dar. Somit handelt es sich bei den Geldern von Marcos und Abacha um

Potentatengelder.

Bei

der

Betrachtung

des

sich

uns

eröffnenden

Spannungsfeldes

zwischen

der

Potentatengelderproblematik und der medialen Skandalberichterstattung, stellt sich für uns

folgende forschungsleitende Frage:

Wie kam es dazu, dass die Entgegennahme von Geldern politisch exponierter Personen

(PEP′s oder ,,Potentate") durch Banken in der Schweiz eine derart hohe Resonanz bzw.

Skandalberichterstattung erzeugen konnte? Und inwiefern hat sich diese Berichterstattung im

Laufe der Zeit verändert?

Die Potentatengelder stellen für uns hiermit den zentralen Bezugspunkt unseres Interessen

dar. Dabei erhoffen wir uns, Erfahrungen über die mediale Sichtweise dieser Problematik

gewinnen zu können. ,,Schädlich an der heutigen Diskussion ist doch vornehmlich, dass wir

die Schlagzeilen selbst verursachen" (Bär 1997). Diese Aussage stammt von Hans J. Bär,

einem der bekanntesten Private Bankers des Finanzplatzes Schweiz. Sie nimmt grundsätzlich

Bezug auf den Skandal über die ,,namenlosen Konten" von jüdischen Flüchtlingen während

des Zweiten Weltkrieges (Holocaust-Gelder). Die Aussage könnte aber durchaus auch auf die

PEP-Skandale zutreffen. Obwohl von zentraler Bedeutung, werden uns Erkenntnisse über

solche Ursachen der Skandale aus der medialen Perspektive nur schwer zugänglich sein.

Vorliegend werden wir uns spezifisch mit den Fällen Marcos und Abacha auseinandersetzen.

Uns interessiert also, wie es überhaupt möglich ist, dass ein solches Ereignis in den Medien

eine derart hohe Resonanz bewirken kann. Die Frage verlangt somit nach Antworten zur

Ursache dieser Skandalberichterstattung. In diesem Zusammenhang stellt sich die

5


Anschlussfrage danach, ob solche an sich kongruente Ereignisse, immer eine gleich starke

mediale Resonanz bzw. Skandalberichterstattung zur Folge haben.

Marcos und Abacha sind aber durchaus nicht die einzigen Fälle von Potentatengeldern auf

Schweizer Bankkonten. Auch Namen wie Bhutto, Duvalier, Mobutu, Pinochet, Roh und

Soeharto

haben

für

mediale

Aufmerksamkeit

gesorgt.

In

der

aktuellen

Medienberichterstattung wird bereits spekuliert, wie hoch Saddams Vermögen auf Schweizer

Bankkonten einzuschätzen sei. ,,Nicht nur die US-Regierung rechnet damit, dass sich

irakische Vermögenswerte in der Schweiz befinden, sondern auch private Ermittler." Dies

berichtete die

NZZ am Sonntag

am 20. April 2003, anlässlich des sich zu Ende neigenden

zweiten Irakkrieges. Zugleich stellt es den Anfang einer Suche nach Saddams Millionen dar.

,,Wenn man über die Suche nach Saddams Geld spricht, dann denkt man zuerst an die

Schweiz". So beschreibt ein amerikanischer Fernsehmoderator die Einschätzung vieler

Amerikaner. Saddams gesamtes Privatvermögen wird auf die phantastische Summe zwischen

,,2 bis 40 Milliarden Dollar" geschätzt. Nun wollen auch amerikanische Anwaltskanzleien

herausfinden, welcher Anteil davon sich in der Schweiz befindet. ,,Die einzige gesicherte

Zahl", so berichtet die

NZZ am Sonntag

weiter, ,,liefert die Statistik der Nationalbank. Sie

basiert auf Angaben von 117 Banken und beziffert die irakischen Guthaben in der Schweiz

auf 462 Millionen Franken". Obwohl wir nur die Fälle Marcos und Abacha weiterverfolgen

wollen, weist sowohl die Suche nach Saddams Vermögen als auch die mediale

Skandalberichterstattung

über

diese

neue

Suche

darauf

hin,

dass

die

Potentatengelderproblematik nicht der Vergangenheit angehört. Im Gegenteil, dieser sollte

schon längst mit einer intensiven interdisziplinären Forschung begegnet werden. Mit einer

Analyse der medialen Resonanz der PEP-Skandale, möchten wir dieser Forderung gleich

nachkommen

und

gleichsam

einen

Anfangspunkt

der

medienwissenschaftlichen

Potentatengelderforschung setzen.

Wir werden also in einem ersten Teil (2. Theorie) die theoretische Basis anhand

forschungsleitenden Fragen erarbeiten. Aus den theoretischen Erkenntnissen abgeleitet

werden in einem zweiten Teil (3. Hypothesen) Hypothesen formuliert und diese anschliessend

diskutiert. In einem dritten Teil (4. Methode) soll versucht werden, ein angemessenes

Forschungsdesign mit den dazugehörenden Arbeitsinstrumenten zu entwickeln. Dazu werden

wir methodische Grundlagen herbeiziehen. Des weiteren müssen die Hypothesen in eine

6


messbare Form überführt werden. Das Untersuchungssample muss bestimmt und die daraus

entstehenden Probleme artikuliert werden. In einem vierten Teil (5. Auswertungen) werden

die erhobenen Daten bezüglich den theoretisch hergeleiteten Hypothesen ausgewertet. Die

daraus gewonnen Erkenntnisse sollen anschliessend kurz zusammengefasst werden. In einem

fünften und abschliessenden Teil (6. Fazit) werden die empirischen Erkenntnisse wieder auf

ihren theoretischen Kontext angewandt, um so weiterführende Forschungen zu ermöglichen.

7


2.

Theorie

In diesem Kapitel versuchen wir, die theoretischen Grundlagen der sich aus der

Problemstellung der Potentatengelderthematik hergeleiteten Hauptfragestellung zu erläutern.

In einem ersten Schritt (2.1 Der Begriff der Öffentlichkeit) muss also der Ort der

Skandalierung umschrieben werden. Da die Skandalierung der Potentatengelder vorzüglich

im öffentlichen Raum ihre Wirkung entfaltet hat, muss der Begriff der Öffentlichkeit, als

Basis der medialen Kommunikation eingeführt und theoretisch fundiert werden.

Um nun verstehen zu können, wie solche medialen Skandale überhaupt entstehen konnten und

wie sich diese Skandalberichterstattung in der zeitlichen Dimension verändert hat, muss in

einem zweiten Schritt der strukturelle Wandel der Öffentlichkeit erläutert werden (2.2

Strukturwandel der Öffentlichkeit).

Hierzu werden wir hauptsächlich auf den ,,Strukturwandel der Öffentlichkeit" (Habermas

1990) von Jürgen Habermas eingehen.

In einem dritten Schritt muss auch auf den Sozialen Wandel eingegangen werden (2.3 Die

Theorie des sozialen Wandels) um verstehen zu können, welche gesellschaftlichen Werte-

und Bewusstseinsstrukturen den verschiedenartigen sich wandelnden gesellschaftlichen

Formationen zugrunde liegen. Dabei werden wir auf die ,,Theorie des Sozialen Wandels"

(Imhof/Romano 1996) nach Kurt Imhof und Gaetano Romano eingehen.

Der Forschungsstand zum

Strukturwandel der Öffentlichkeit

und zum

Sozialen Wandel

hat

schon einen beträchtlichen Umfang erreicht. Es wurden bisher einige Studien zu medialen

Skandalen durchgeführt. So auch zum Wirtschaftsskandal, wobei hier hauptsächlich auf

Personalisierungseffekte eingegangen wurde. Hingegen hat die Skandalforschung im

Zusammenhang mit Potentatengeldern noch gar nicht erst begonnen. Es wurden zwar

bisweilen einige Kommentare und Erläuterungen zur Theorie und Praxis der rechtlichen

Bestimmungen

zu

Korruptions-

und

Potentatengelder,

sowie

der

Geldwäscherei

veröffentlicht. Doch daneben gibt es auch viele stark ideologisch geprägte Abhandlungen, die

mehr parteipolitischen Reden als wissenschaftlichen Befunden dienen. Nie aber wurde die

Skandalforschung spezifisch auf die Potentatengelder angewandt.

Da uns der Forschungsstand den theoretischen Brückenschlag zwischen den beiden

Grundlagetheorien, Strukturwandel der Öffentlichkeit und sozialer Wandel, und dem

eigentlichen Thema dieser Arbeit der Potentatengelderproblematik versagt ist, muss ein

8


thesenartiger Brückenschlag geführt werden. So soll nun in einem vierten Schritt (2.4

Potentatengelder im Kontext von These und Theorie) versucht werden, anhand von

historischen und empirischen Erkenntnissen Thesen zu bilden, die sich als bindendes Element

zwischen Theorie und Forschungsthematik eignen. Theorie und Thesen bilden somit den

Kontext der Potentatengelderproblematik. Daraus sollen im nächsten Kapitel (3. Hypothesen)

Hypothesen abgeleitet werden können, die zur Beantwortung der forschungsleitenden Frage

ihren Beitrag leisten, indem sie je einen spezifischen Aspekt beleuchten.

2.1

Der Begriff der Öffentlichkeit

Der Begriff

Öffentlichkeit

wird im alltäglichen Sprachgebrauch in vielerlei Hinsicht und in

verschiedenster Form gebraucht. So kommt die Wahrheit eines Tages ,,ans Licht der

Öffentlichkeit", Dokumente werden ,,veröffentlicht" und ,,das öffentliche Gericht" verurteilt

den Sünder (vgl. Habermas 1990: 54ff). Geht man dem Wortstamm dieser verschieden

Ausdrücke nach, so bleibt ihnen eines gemeinsam, ihr Ursprung. Das Wort ,,offen" ist

gleichsam die Wurzel des Stammbaums. Es bildet den Gegenpol zu ,,geschlossen". Diese

Begriffsgegensätzlichkeit ist grundlegend zum Verständnis der

Öffentlichkeit

. So zeichnen

sich geschlossene Gesellschaften dadurch aus, dass sie nicht allen zugänglich sind. Nur wer

zur Gruppe der Privilegierten gehört, hat seinen Platz in dieser Gesellschaft. Im Gegensatz

dazu gibt es für offene Gesellschaften keine Zugangsbestimmungen. Was ,,offen" ist, ist

grundsätzlich auch für jedermann zugänglich. Somit ist Öffentlichkeit eine Sphäre, die allen

offen steht.

,,

Öffentlichkeit

erscheint als ein offenes Kommunikationsforum für alle, die etwas sagen oder

das, was andere sagen, hören wollen. In den Arenen und Relaisstationen dieses Forums

befinden sich die Öffentlichkeitsakteure, die zu bestimmten Themen Meinungen von sich

geben oder weitertragen: Sprecher und Kommunikateure. Auf den Galerien versammeln sich

eine mehr oder weniger grosse Zahl von Beobachtern, das Publikum. Unter bestimmten

Bedingungen können sich aus der Kommunikation in den Arenen Fokussierungen auf

bestimmte Themen Übereinstimmungen in den Meinungsäusserungen zu diesen Themen

ergeben. In diesem Falle einer Arenenkonsonanz sind

,,öffentliche Meinungen"

entstanden ­

öffentliche Meinungen als herrschende Meinungen unter den Öffentlichkeitsakteuren, also

denen, die das Publikum wahrnehmen kann." (Neidhardt 1994: 7)

9



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