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Die ethische Frage der Sterbehilfe

Essay, 2008, 11 Seiten
Autor: Bachelor of Arts für Soziale Arbeit Jolina Semmler
Fach: Ethik

Details

Institution/Hochschule: Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
Kategorie: Essay
Jahr: 2008
Seiten: 11
Note: 1.7
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V127533
ISBN (E-Book): 978-3-640-34012-5
ISBN (Buch): 978-3-640-33740-8

Zusammenfassung / Abstract

Unter Sterbehilfe wird allgemein die von einem Menschen bewusst gewollte Unterstützung durch eine andere Person bei der Herbeiführung des eigenen Todes gemeint. Die Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich allerdings nicht nur auf unheilbare kranke Menschen im Endstadium ihres Lebens, sondern beispielsweise genauso auf Menschen mit Behinderungen, Menschen die im Wachkoma liegen oder Menschen mit einer Alzheimer-Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium, was gerade in Deutschland noch sehr umstritten ist, da manche Positionen darin die Abgrenzung zu Morddelikten sehen. Sterbehilfe bedeutet des weiteren im heutigen Sprachgebrauch, den Tod eines Menschen durch fachkundige Behandlung herbeizuführen, zu erleichtern oder nicht hinauszuzögern, wobei in der Regel vom Einverständnis des Betroffenen ausgegangen wird. Hierbei ist die Patientenautonomie, also die Annahme, dass der Mensch Autonom entscheiden kann, die Voraussetzung dafür seine persönliche Entscheidung im Krankheitsfall und wenn es ums Sterben geht, zu respektieren. Erst wenn es diese Autonomie gibt, kann persönliches Handeln verantwortet werden, sich selbst gegenüber, gegenüber den Anderen, gegenüber der Gesellschaft. Die Sterbehilfe ist in Deutschland noch sehr umstritten und bislang untersagt. Allerdings gibt es Verschiedene Arten der legalen Sterbehilfe unter anderem in den Niederlanden und der Schweiz. Ich werde mich jedoch hier im Weiteren mehr auf Deutschland beziehen.


Textauszug (computergeneriert)

Alice

Salomon

Fachhochschule

Berlin,

15.01.2008

Studiengang: Bachelor of Arts für soziale Arbeit

3. Semester (WS 2006/2007)

Ethik in der Sozialen Arbeit

Essay

Die ethische Frage der Sterbehilfe

Jolina Semmler


Inhaltsverzeichnis

1. Definition und Arten der Sterbehilfe __________________________________________ 3

2. Für und Wider ___________________________________________________________ 6

3. Aktuelles und Fazit________________________________________________________ 8

4. Quellen ________________________________________________________________ 10

2


1. Definition und Arten der Sterbehilfe

Unter Sterbehilfe wird allgemein die von einem Menschen bewusst gewollte Unterstützung

durch eine andere Person bei der Herbeiführung des eigenen Todes gemeint.

Die Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich allerdings nicht nur auf unheilbare kranke

Menschen im Endstadium ihres Lebens, sondern beispielsweise genauso auf Menschen mit

Behinderungen, Menschen die im Wachkoma liegen oder Menschen mit einer Alzheimer-

Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium, was gerade in Deutschland noch sehr umstritten ist,

da manche Positionen darin die Abgrenzung zu Morddelikten sehen.

Sterbehilfe bedeutet des weiteren im heutigen Sprachgebrauch, den Tod eines Menschen

durch fachkundige Behandlung herbeizuführen, zu erleichtern oder nicht hinauszuzögern,

wobei in der Regel vom Einverständnis des Betroffenen ausgegangen wird. Hierbei ist die

Patientenautonomie, also die Annahme, dass der Mensch Autonom entscheiden kann, die

Voraussetzung dafür seine persönliche Entscheidung im Krankheitsfall und wenn es ums

Sterben geht, zu respektieren. Erst wenn es diese Autonomie gibt, kann persönliches Handeln

verantwortet werden, sich selbst gegenüber, gegenüber den Anderen, gegenüber der

Gesellschaft. Die Sterbehilfe ist in Deutschland noch sehr umstritten und bislang untersagt.

Allerdings gibt es Verschiedene Arten der legalen Sterbehilfe unter anderem in den

Niederlanden und der Schweiz. Ich werde mich jedoch hier im Weiteren mehr auf

Deutschland beziehen.

Zu den eigentlichen Arten der Sterbehilfe zählen die aktive (dazu gehören die Aktiv-direkte

und die Aktiv-indirekte) und die passive Sterbehilfe, die ich gleich näher erläutern werde.

Komplett abzugrenzen und zu unterscheiden ist die Sterbehilfe dabei von der in Deutschland

je nach Umständen straflosen oder strafbaren Beihilfe zum Suizid, welche in den

Niederlanden wiederum zu der aktiven Sterbehilfe zählt. Des Weiteren zu unterscheiden ist

die Sterbehilfe von dem ärztlichen Behandlungsabbruch auf Verlangen eines betroffenen

Patienten oder einer bevollmächtigten Person, von dem in Deutschland straflosen Ausschalten

von Geräten oder das Unterlassen von Reanimationsversuchen nachdem der Hirntod bereits

eingetreten ist und von der in Deutschland straflosen Hilfe im Sterbeprozess, wie zum

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