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„Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott.“

Untertitel: Wissenschaftliche Analyse dieser Sätze der SÄKULAREN BUSKAMPAGNE sowie des Satzes "There's probably no God" der ATHEIST BUS CAMPAIGN

Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009, 44 Seiten
Autor: Mag. Georg Schilling
Fach: Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)

Details

Veranstaltung: Wissenschaftlich-sachliche Analyse aktueller und lebensnaher Fragen der Gegenwart
Institution/Hochschule: Universität Wien
Kategorie: Wissenschaftlicher Aufsatz
Jahr: 2009
Seiten: 44
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V127595
ISBN (E-Book): 978-3-640-35388-0
ISBN (Buch): 978-3-640-35351-4

Zusammenfassung / Abstract

Der Satz "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott" der "Säkularen Buskampagne" in D wirft spannende Fragen auf: Kann besagter Satz überhaupt (!) widerlegt werden? Grenzt [sic!] Wahrscheinlichkeit - aus wissenschaftlich-seriöser Sicht - an Sicherheit? Welchen Wahrscheinlichkeitsbegriff meinen die AutorInnen besagten Satzes ? Welchen "Gottes"-Begriff avisieren die AutorInnen der Sätze? Dürfen - aus wissenschaftlicher Sicht - graduelle (zB Wahrscheinlichkeit) und ja/nein-Begriffe (zB Sicherheit) in einem Satz vermengt werden aus seriös-wissenschaftlicher Sicht? In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird versucht, klare und verständliche Antworten, die sich einem seriös-wissenschaftlichen Anspruch verpflichtet fühlen, zu geben. Überdies wird auf den Satz "There's probably no God" der ATHEIST BUS CAMPAIGN im Vereinigten Königreich nüchtern, sachlich und fachlich sowie aus seriös-wissenschaftlicher Sicht eingegangen sowie Unterschiede zwischen den Sätzen der d SÖKULAREN BUSKAMPAGNE und der ATHEIST BUS CAMPAIGN im Vereinigten Königreich behandelt. Um der Leserin/dem Leser auch den sonstigen, im Alltagsgebrauch der Jurisprudenz in D und Ö etwa, im Speziellen des d und ö Kriminalrechts ("Strafrechts"), vorkommenden, aus seriös-wissenschaftlicher Sicht (gleichfalls) inkorrekten Sprachgebrauch (insbes des einen oder anderen so genannten "Sachverständigen") nüchtern und sachlich vor Augen zu führen, wird auf den Bereich der so genannten "Unterlassungshaftung", und zwar auf die so genannte "Quasikausalität" und die dortige Wortfolge der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" eingegangen. Ehe jedoch diese Wortfolge näher wissenschaftlich analysiert wird, wird der Gebrauch der Worte "Wahrscheinlichkeit" sowie "Sicherheit" sowohl in umgangssprachlicher als auch in wissenschaftlicher Sicht sachlich-kritisch beleuchtet. Was das Wort "probably" betrifft, so wird dieses ebenso aus umgangssprachlicher als auch aus wissenschaftlicher Sicht untersucht. Die Wortfolge des so genannten "beyond a reasonable doubt" wird fernerhin der so genannten "an SIcherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" - aus seriös-wissenschaftlicher Sicht gegenüber gestellt. Insgesamt wird versucht, die Leserin/Leser zu eigenständigem Denken anzuregen. Ferner wird die Leserin/der Leser ermutigt, seriös-wissenschaftliche Fragen zu stellen. Dergestalt wird versucht aufzuzeigen, wie spannend und vielschichtig wissenschaftliches Fragen sein kann ...


Textauszug (computergeneriert)

Wissenschaftlich-sachliche Analyse aktueller und lebensnaher Fragen der Gegenwart

,,Es gibt (mit an Sicherheit grenzender

Wahrscheinlichkeit) keinen Gott."

Wissenschaftliche und lebensnahe Analyse dieser Sätze der

deutschen SÄKULAREN BUSKAMPAGNE sowie des Satzes

,,There′s probably no God" der ATHEIST BUS CAMPAIGN im

Vereinigten Königreich unter Berücksichtigung (trivial-)

stochastischer Grundregeln

Georg Schilling

Zweck der Arbeit: Wissenschaftlich-praktische Behandlung der Frage

Wien, 9.5.2009


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 4

1.1 Einführung 4

1.2 Gang der Untersuchung 5

1.3 Der Begriff ,,Wahrscheinlichkeit" - Abgrenzungen 6

1.3.1 Der Begriff ,,Wahrscheinlichkeit" - Grundsätzliches 6

1.3.2 Das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" in den Wirtschaftswissenschaften 6

1.3.3 Das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" in der Umgangssprache 11

1.3.4 Das

Wort

,,Wahrscheinlichkeit"

in den Rechtswissenschaften 13

1.4 Das Wort ,,Sicherheit" - Abgrenzungen 14

1.4.1 Das

Wort

,,Sicherheit"

in der Umgangssprache 14

1.4.2 Das Wort ,,Sicherheit" in der Wissenschaft 14

1.5 Zur ,,Wahrscheinlichkeit" im ö (materiellen) Strafrecht 15

1.5.1 Zur so genannten ,,Quasi-Kausalität" ­ (Fehl-)Behauptungen 15

1.5.2 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL... 19

1.5.3 Die FUCHSsche ,,media sententia" und Fragen hiezu 19

1.6 Zur ,,Wahrscheinlichkeit" in der (ö und d) Prozesspraxis 21

1.6.1 ,,Heisenberg′sche

Unschärfe-Relation": ,,New Age" ante portas? 21

1.6.2 Die ,,an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" in der öRSpr 23

1.6.3 Die ,,an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" in der dRSpr 27

1.6.4 Implikationen für die (Prozess-)Praxis 28

1.7 Die (aktuelle) deutsche Werbekampagne 30

1.7.1 Die so genannte ,,Säkulare Buskampagne" 30

1.7.2 Der Satz ,,Es gibt keinen Gott" 31

2


1.7.3 ,,Es gibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ..." 31

1.7.4 ,,Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit)..." 32

1.8 Die (aktuelle) englische Werbekampagne 34

1.8.1 Die ,,Atheist Bus Campaign" 34

1.8.2 Der Satz ,,There′s probably no God" 34

1.8.3 Das Wort ,,probable" im Englischen 34

1.8.4 Das Wort ,,probably" in der englischen Umgangssprache 35

1.8.5 Das Wort ,,probably" in den englischen Rechtswissenschaften 35

1.8.6 ,,probably" vs ,,an Sicherheit grenzende [sic!]..."? 36

1.8.7 ,,an Sicherheit grenzende ..." vs ,,beyond a reasonable doubt"? 36

1.9 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick 38

Literaturverzeichnis 40

3


1 Einleitung

1.1 Einführung

In (Rechts-)Philosophie iRd (Rechts-) Ethik1, va bei Prof.a Dr.a Eva Maria MAIER2

stand mir der Weg, frei und genau ua über strafrechtliche (!) Fragen schreiben zu

dürfen, offen3. Im

Zuge einer Arbeit, die sich ua mit dem Werk von HEINE4 befasste,

entstanden zahlreiche (weitere) Fragen im Kontext des Problemkreises der sog

Unterlassungshaftung

, in welchem die sog

Quasi-Kausalität

von Bedeutung ist. Dies

deshalb, da hier zT eine

Wahrscheinlichkeits

-Urteil verlangt wird. Hierbei wird im

Kontext der so genannten ,,Quasikausalität" oftmals die Wortfolge der - so genannten -

,,

an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit

" in den Mund genommen. Im Zuge

einer

aktuellen Buskampagne

5

in Deutschland

6 (die so genannte ,,Säkulare

Buskampagne"7) mit der (illegitimen!) Verschränkung [sic!] zweier Sätze ,,Es gibt

keinen [sic!] Gott"8 und ,,Es gibt mit an Sicherheit grenzender [sic!]

Wahrscheinlichkeit" keinen Gott entsteht ebenso höchst interessant die Frage: Was ­

aus

wissenschaftlicher

, seriöser (!) Sicht ­ bedeutet die ­ so genannte ,,an Sicherheit

grenzende Wahrscheinlichkeit"?

Grenzt Sicherheit an Wahrscheinlichkeit?

Falls dem

­ allen wissenschaftlichen Ernstes - so sein sollte: hat dann nicht ebenso

Sicherheit an

1 Zu (einem) Begriff der Ethik siehe ua WALLNER (2007: 4). Zu (einem) Begriff der Rechtsethik

siehe ua WALLNER (2007: 9).

2 Prof.a Dr.a MAIER befasst sich überdies ua mit Themen, die ich sehr wichtig finde. Ihr gilt mein

Dank sowie ua ferner Prof Dr Otto DROSG und ua Em Prof Dr Günther WINKLER für Ideen,

Anregungen und sachliche Kritik, ua im Kontext der sog ,,Kausalität durch Freiheit" iZm KANT, der

auch im Kontext der sog ,,a priori"-Wahrscheinlichkeiten eine Rolle spielen wird.

3 Der Autor bedankt sich hierfür sehr herzlich.

4 HEINE 1995: 1f.

5 Zur Buskampagne siehe ua die HP der sog BUSKAMPAGNE (http://www.buskampagne.de/ ,

,,Website der säkularen Werbekampagne in Deutschland", Abrufdatum 5.5.2009).

6 Siehe hierzu ua etwa LUBBADEH auf dem ONLINESPIEGEL

(http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,612635,00.html , ,,Kampagne in deutschen Städten ­

Werbung für ein Leben ohne Gott", Abrufdatum 5.5.2009). Siehe hierzu ferner etwa THOLL in der

WIENER

ZEITUNG

(http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4103&Alias=wzo&cob=412374 , ,,Wer

fürchtet sich vorm gottlosen Autobus?", Abrufdatum 6.5.2009). Siehe ferner etwa die Online-Version der

PRESSE

(http://diepresse.com/home/panorama/religion/476199/index.do?parentid=512721&showMask=1,

,,,,Gottlose" Busse: Streit um Werbung in Deutschland", Abrufdatum 7.5.2009).

7 Siehe hierzu ua die HP des HUMANISTISCHEN PRESSEDIENSTES vom 12.3.2009,

(http://hpd.de/node/6565 , ,,Säkulare Buskampagne" nun auch in Deutschland, Abrufdatum 7.5.2009).

8 Hierbei handelt es sich um eine Behauptung. Behaupten kann man ­ bekanntermaßen ­ viel.

4


Wahrscheinlichkeit

zu

grenzen

? [sic!] Ferner: müsste sich dann nicht ­ diese

Wortfolge seriös und wissenschaftlich ernst genommen ­ nicht ebenso die Wortfolge

der ,,an Wahrscheinlichkeit grenzenden Sicherheit" [sic!] gebrauchen lassen?

Es war sohin ein sehr großer Reiz ­ mit Blick nicht zuletzt auf die Jurisprudenz,

insbesondere im Bereich des Kriminalrechts, auch eingedenk der gerichtlichen

Erfahrungswerte ­ die Behauptungen der Theorie und der Praxis auf ihren

wissenschaftlichen

(!) Aussagegehalt zu untersuchen, etwaige Inkonsistenzen zu

untersuchen. Auch der Satz ,,Es gibt keinen Gott" ­ wird aus seriös-wissenschaftlicher

Sicht nüchtern, sachlich und fachlich korrekt und treffend sowie möglichst klar

analysiert.

1.2 Gang

der

Untersuchung

Zu Beginn wird das Wort ,,Wahrscheinlichkeit" einer mehrfachen Untersuchung

unterzogen: zum einen wird der Gebrauch des Wortes in der Umgangssprache, zum

anderen in der wissenschaftlichen Sprache analysiert. Ebenso wird mit dem Wort der so

genannten ,,Sicherheit" verfahren: nach einer umgangssprachlichen Untersuchung folgt

eine wissenschaftliche Analyse des Wortes ,,Sicherheit". Sodann werden die

Grundlagen und -probleme va mit dem d Kriminaljuristen Prof Dr HEINE9 behandelt.

Dies deshalb, um einen ­ lebensnahen und anschaulichen ­ Gegenwartsbezug auch

außerhalb der aktuellen d SÄKULAREN BUSKAMPAGNE sowie auch außerhalb der

ATHEIST BUS CAMPAIGN herzustellen. Es wird dabei insbesondere im Rahmen des

ö und d Kriminalrechts auf die Frage der sog ,,Unterlassungshaftung" eingegangen und

in diesem Kontext die Feststellung der sog ,,Quasikausalität" unter Darlegung der

Kontroversen in Ö und Dtl behandelt. Dies deshalb, um auch den dortigen Missbrauch

besagter rhetorisch-stilistisch gut klingender Floskel aus seriös-wissenschaftlicher

Perspektive in Gestalt ,,lebendiger" Praxisbeispiele (in concreto: im Sektor der

Rechtswissenschaften) zu dokumentieren. Zugleich wird auf die Durchbrechung des

Risikozusammenhangs bei grob sorgfaltswidrigem Verhalten Dritter, wo ebenfalls

9 Kritisch zu den Worten von HEINE (1995: 1ff) ist ua FREIER (1998: 208), wenn er festhält: ,,Die

Sanktionen und mit ihnen das ganze Programm Heines leiden an der unklaren Verhältnisbestimmung zum

Strafrecht."

5


besagte Wortfolge der so genannten ,,an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" ein

,,sachverständiges" Anwendungsfeld gefunden hat, eingegangen. Dies wird ebenfalls

dokumentiert, um der Leserin/dem Leser einen weiteren, (juristisch-)praktischen,

lebensnahen Anwendungsbereich besagter Wortformel der so genannten ,,an Sicherheit

grenzenden Wahrscheinlichkeit" zu dokumentieren. Ferner wird auf die Wortfolge der

sog ,,an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" in anderen Bereichen außerhalb des

(ö) Strafrechts eingegangen. Schließlich wird auch noch kurz auf eine Wortfolge des

Common Law-,,Rechtskreises" (kritisch-sachlich) eingegangen, wobei auch

Übersetzungsfehler und Divergenzen ­ ua - zwischen ,,probably" und ,,beyond a

reasonable doubt" thematisiert werden. Abschließend werden zentrale Aspekte der

wissenschaftlich-seriösen Ansprüchen sich verpflichtet fühlenden Arbeit möglichst

akurat zusammengefasst.

1.3

Der Begriff ,,Wahrscheinlichkeit" - Abgrenzungen

1.3.1 Der Begriff ,,Wahrscheinlichkeit" - Grundsätzliches

Generell ist zu vermerken, dass die sog ,,an Sicherheit grenzende [sic!]

Wahrscheinlichkeit", welche in diesem Kontext zT herangezogen wird, sachlich iSv

wissenschaftlich

falsch

ist, es müsste ,,mit sehr großer Wahrscheinlichkeit10" heißen.

Wahrscheinlichkeit grenzt ­ aus seriös-wissenschaftlicher Sicht ­ nicht an Sicherheit.

1.3.2 Das

Wort

,,Wahrscheinlichkeit" in den Wirtschaftswissenschaften

Zu vermerken ist ferner Folgendes: In den Wirtschaftswissenschaften11 - existiert

iRd sog ,,

Entscheidungstheorie

12" im Zuge von sog ,,Entscheidungsproblemen unter

10 Oder (alternativ): ,,mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit".

11 NEUS (2005: 37) hält dazu fest: ,,Für ökonomisch relevante Entscheidungen lassen sich

objektive

Wahrscheinlichkeiten

(wie die Wahrscheinlichkeit von je 1/37 für eine der ganzen Zahlen von 0 bis 36

beim Roulette) gewöhnlich nicht angeben." NEUS führt allerdings weiter aus, existierende

,,Informationen" über ,,Zukunftsentwicklungen" [sic!] könne man ­ so NEUS ­ ,,jedoch in

subjektiven
Abschätzungen

" [sic!] ­ wie NEUS formuliert ­ ,,umsetzen" [sic!].

12 Vgl diesbzgl ua etwa SCHNECK 1993: 631, der vermerkt: ,,Die Wahrscheinlichkeiten sind

insbesondere in der Entscheidungstheorie (Risikosituation) von Bedeutung."

6


Unsicherheit

13"-, das Wort ,,Wahrscheinlichkeit14" (zahlreiche AutorInnen15

unterscheiden zwischen ,,der" sog objektiven Wahrscheinlichkeit16 bzw. sog

objektiven

Wahrscheinlichkeiten17 - nicht zuletzt die, auf dem Gedanken der

Symmetrie

18

fußende, mit dem sog ,,

Gesetz des zwingenden Grundes

"19 und dem sog ,,

Prinzip

13 SCHWARZE (1997: 27) etwa vermerkt, dass ,,im Zusammenhang mit Entscheidungsproblemen

unter Unsicherheit häufig der Begriff der

subjektiven Wahrscheinlichkeit

", die im Folgenden im

Rahmen dieser Arbeit näher behandelt wird, ,,auftauchen" würde.

14 Hinzuweisen ist, dass aus wissenschaftlicher Sicht, etwa auf dem Boden der Wissenschaftstheorie

aber auch auf jenem etwa der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin der Investitionsrechnung, wie etwa

KRUSCHWITZ (1995: 251-252) dies festhält, ,,verschiedene miteinander konkurrierende Wahr-

scheinlichkeitsinterpretationen" existieren, ,,va" sei die Unterscheidung zwischen ,,

objektiver
Wahrscheinlichkeit

" und ,,

subjektiver Wahrscheinlichkeit

" nennenswert. LOISTL (1994: 97) etwa

deutet diese Kontroverse auch an, indem er (ua) von einer ,,Diskussion über Inhalte des

Wahrscheinlichkeits-Begriffs" schreibt. Was die sog ,,subjektive Wahrscheinlichkeit(sdefinition)"

anbetrifft, so wird etwa mit BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) vermerkt: ,,In vielen

Fällen, beispielsweise bei Entscheidungssituationen im Wirtschaftsleben, lassen sich

Wahrscheinlichkeiten weder unter Verwendung der klassischen noch unter Zuhilfenahme der statistischen

Wahrscheinlichkeitsdefinition bestimmen." Man müsse sich dann ­ so

BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) ­ ,,sogenannter subjektiver Wahrscheinlichkeiten"

bedienen. Ferner halten RASCH/HERRENDÖRFER/BOCK/GUIARD (1996: 30) ua fest: ,,[...]Will man

vor dem Versuch eine a priori-Wahrscheinlichkeit angeben oder ohne Versuch die Wahrscheinlichkeit

ermitteln, so kann man versuchen, den Überzeugtheitsgrad [sic!] zu quantifizieren." Festzuhalten ist, dass

letztlich allerdings - entgegen dem oben genannten Artenspektrum ­ zufolge DROSG das entscheidende

Kriterium für alle (!) Arten von Wahrscheinlichkeit Folgendes ist: die Unterscheidung zwischen sog

theoretischer Wahrscheinlichkeit

einerseits gegenüber sog praktischer

Wahrscheinlichkeit

andererseits (private Mitteilung von Prof Dr. Otto DROSG vom 18.3.2009).

15 Vgl etwa RÜGER (1999: 120f).

16 RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es die ,,objektive Wahrscheinlichkeit" in ­ wie er

schreibt ­ ,,drei Versionen" gäbe: ,,als klassische (a priori) Wahrscheinlichkeit, als frequentistische (a

posteriori) Wahrscheinlichkeit und als logische Wahrscheinlichkeit.

17 RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es ,,drei Versionen" der sog ,,objektiven

Wahrscheinlichkeit" gebe: die sog ,,klassische" (a priori) Wahrscheinlichkeit, die sog ,,frequentistische"

(a posteriori) Wahrscheinlichkeit" sowie die sog ,,logische" Wahrscheinlichkeit. Zur sog ,,klassischen

Definition der Wahrscheinlichkeit" siehe ua ZÖFEL (2003: 19).

18 MISES (1951: 85) etwa, will (erfolglos) die Vertreter der sog ,,a priori-Auffassung" widerlegen und

sie zu seiner ­ wissenschaftlich unhaltbaren - Behauptung überreden, was ihm keinesfalls gelingt, wenn

er schreibt: ,,Wenn man einmal einen Vertreter der a priori-Auffassung zu einer deutlichen Erklärung

zwingt, was er eigentlich unter der vollkommenen Homogenität versteht, so beschränkt er sich schließlich

auf die Forderung, daß der Schwerpunkt des Körpers mit dem geometrischen Mittelpunkt

zusammenfallen muß und ­ falls der Befragte über genügende Kenntnis der Mechanik verfügt ­ daß die

Trägheitsmomente für die zwölf Kanten als Drehachsen gleich [sic!] sein sollen": Das Wort ,,gleich" sagt

überhaupt nichts aus. Was heißt ,,gleich"? MISES müsste sagen, dass es z.B. auf ein ppm (part per

million) genau muss. KEEL (1992: 8) stellt etwa klar, dass betreffend die sog ,,klassische"

Wahrscheinlichkeit eine sog ,,faire (symmetrische) Münze" zu werfen ist. Er stellt fernerhin klar, dass das

vorgenommene Zufallsexperiment auf der sog ,,

Gleich

wahrscheinlichkeit" basiert: ,,Die

Versuchsanordnung (faire Münze) gibt" ­ so KEEL (1992:8) ­ ,,keinen Anlass, einen der möglichen

Ausgänge [maW: den Ausgang ,,Kopf" oder den Ausgang ,,Zahl" bei Werfen der sog ,,symmetrischen"

Münze] zu bevorzugen." RÜGER 1999: 120 hält fest, dass es um ,,Symmetrieeigenschaften des

betreffenden Zufallsexperiments" iZm der sog ,,klassischen" Wahrscheinlichkeit gehe.

19 Siehe hierzu ua DILLMANN (1990: 1).

7



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