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Diploma Thesis, 2002, 78 Pages
Author: Stefan Heipertz
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Institution/College: University of Regensburg (Wirtschaftswissenschaften)
Tags: IAS, Konzern, Gemeinschaftsunternehmen, Joint Venture, Konsolidierung, Konzernabschluß, Consolidated Balance Sheet
Year: 2002
Pages: 78
Grade: 2,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-18625-4
File size: 233 KB
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Excerpt (computer-generated)
Universität Regensburg
Institut für Betriebswirtschaftslehre
Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Financial Accounting and Auditing
Diplomarbeit
Einbeziehung von Joint Ventures in den IAS-Konzernabschluß
von
Stefan Heipertz
Regensburg, den 28.08.2002
Gliederung:
Abkürzungsverzeichnis ... V
A. Grundlagen ... 1
I. Bedeutung von Joint Ventures ... 1
II. Terminologische Grundlagen ... 2
1. Joint Venture ... 2
2. Vertragliche Vereinbarung ... 2
3. Joint Control ... 3
a) Definition ... 3
b) Joint Control im Stufenkonzept des Konzernabschlusses ... 4
c) Möglichkeit und tatsächliche Ausübung der gemeinschaftlichen Führung (Joint Control) ... 4
d) Ausgestaltungsformen einer gemeinschaftlichen Führung ... 5
4. Partner und Gesellschafter ... 6
III. Unterschiedliche Ausprägungen von Joint Ventures nach IAS 31 ... 6
1. Jointly Controlled Operations ... 6
a) Abgrenzung ... 6
b) Einbezug in den Konzernabschluß ... 7
2. Jointly Controlled Assets ... 8
a) Abgrenzung ... 8
b) Einbezug in den Konzernabschluß ... 8
3. Jointly Controlled Entities ... 10
a) Abgrenzung ... 10
b) Einbezug in den Konzernabschluß ... 10
B. Voraussetzung für den Einbezug von Jointly Controlled Entities in den IAS-Konzernabschluß ... 11
I. Pflicht der Einbeziehung von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß ... 11
1. Unternehmenseigenschaft ... 11
2. Unabhängigkeit der Partnerunternehmen im mehrstufigen Konzern ... 13
a) Von Tochterunternehmen gehaltene Anteile an Joint Ventures ... 14
b) Von Jointly Controlled Entities gehaltene Anteile an Joint Ventures ... 14
c) Von assoziierten Unternehmen gehaltene Anteile an Joint Ventures ... 15
d) Ergebnis ... 15
3. Notwendigkeit einer Beteiligung ... 16
II. Verbot der Einbeziehung von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß ... 18
1. Zur Weiterveräußerung erworbene und gehaltene Anteile ... 18
2. Erhebliche und andauernde Beschränkung der Rechte des Partnerunternehmens ... 20
III. Faktische Wahlrechte zum Einbezug von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß ... 22
1. Unverhältnismäßigkeit der Kosten gegenüber dem Nutzen der Informationsgewinnung und unangemessene Verzögerung der Berichterstattung ... 23
2. Untergeordnete Bedeutung von Jointly Controlled Entities ... 25
C. Einbeziehungsgrundsätze ... 28
I. Konsolidierungsgrundsätze ... 28
1. Zeitgleichheit der zu konsolidierenden Abschlüsse ... 28
2. Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung ... 30
3. Währungsumrechnung ausländischer Joint Ventures ... 33
4. Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden ... 34
II. Quotenkonsolidierung als Benchmark Treatment ... 35
1. Maßgeblicher Anteil für die quotale Erfassung ... 35
a) Einbeziehung nach dem Kapitalanteil ... 35
b) Einbeziehung nach dem Gewinnanteil ... 36
c) Gespaltene Einbeziehung ... 36
d) Empfehlung ... 37
2. Jointly Controlled Entities im mehrstufigen Konzern ... 37
a) Einbeziehungsanteil von Jointly Controlled Entities ... 37
aa) Additive Ermittlung der Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity ... 37
bb) Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity unter Berücksichtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ... 38
cc) Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity unter Berücksichtigung von Einheits- und Interessentheorie ... 39
dd) Ergebnis ... 40
b) Anteile an Jointly Controlled Entities im Besitz von nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Konzernunternehmen ... 41
III. Equity-Methode als Allowed Alternative Treatment ... 42
IV. Quotenkonsolidierung versus Equity-Methode ... 42
D. Einbeziehungsverfahren ... 46
I. Quotenkonsolidierung von Jointly Controlled Entities ... 46
1. Ausweis der in den Konzernabschluß übernommenen Abschlußposten ... 46
2. Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode ... 46
a) Kapitalkonsolidierung nach IAS 22 ... 46
b) Behandlung verbleibender Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung ... 47
3. Schuldenkonsolidierung ... 48
a) Umfang und Technik der Schuldenkonsolidierung ... 48
b) Entstehung und Behandlung von Aufrechnungsdifferenzen ... 49
aa) Unechte Aufrechnungsdifferenzen ... 49
bb) Echte Aufrechnungsdifferenzen ... 50
c) Verzicht auf die Schuldenkonsolidierung ... 50
4. Zwischenergebniseliminierung ... 51
a) downstream Lieferungen ... 51
b) upstream Lieferungen ... 52
c) cross-stream Lieferungen ... 52
d) Verzicht auf die Zwischenergebniseliminierung ... 54
5. Aufwands-/Ertragskonsolidierung ... 55
6. Latente Steuern ... 55
II. Equity-Bewertung von Jointly Controlled Entities ... 56
1. Technik der Equity-Bewertung ... 56
2. Zwischenergebniseliminierung ... 57
3. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen ... 57
4. Latente Steuern ... 59
E. Angaben über Jointly Controlled Entities in den notes ... 60
F. Berücksichtigung von Jointly Controlled Entities in weiteren Abschlußbestandteilen ... 61
I. Kapitalflußrechnung ... 61
II. Segmentberichterstattung ... 61
III. Finacial review by management ... 61
Anhang ... VII
Literaturverzeichnis ... IX
A. Grundlagen
I. Bedeutung von Joint Ventures
Innerhalb einiger weniger Industriezweige kooperieren konkurrierende Unternehmen seit geraumer Zeit. So ist es im Baugewerbe, sowie im Bergbau als auch in der Öl- und Gasgewinnung seit langem her üblich durch Gemeinschaftsprojekte am Markt aufzutreten. Bereits im Jahre 1987 wird im Schrifttum vermehrt festgestellt, daß sich die Zusammenarbeit in Form von Gemeinschaftsunternehmen zunehmender Beliebtheit erfreut.1
Durch die fortschreitende Globalisierung der Weltwirtschaft werden Unternehmen zum Expandieren gezwungen, da die heimischen Märkte zu klein werden, um kostendeckend produzieren zu können. Schwierige Eintrittsbedingungen in neue Märkte machen es notwendig, mit dort bereits ansässigen Unternehmen zu kooperieren. Die Erschließung neuer Märkte und Technologien, die Erweiterung des Leistungsprogramms bis hin zur Risikobegrenzung bzw. Risikoteilung bei Großprojekten wird oft durch Kooperationen in Form von Joint Ventures erreicht.2
Der gestiegene Kapitalbedarf wird durch eine wachsende Inanspruchnahme internationaler Kapitalmärkte gedeckt3. Die Inanspruchnahme dieser Kapitalmärkte erfordert eine international anerkannte und einheitliche Rechnungslegung. 4
Die International Accounting Standards haben sich seit der Gründung des IASC im Jahre 1973 zu den heute wichtigsten internationalen Rechnungslegungsvorschriften entwickelt. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU müssen ab 2005 ihren Konzernabschluß zwingend nach den IAS erstellen. 5
Im Folgenden wird untersucht, wie Joint Ventures in einen IAS-Konzernabschluß einzubeziehen sind. Maßgeblicher Standard hierfür ist der IAS 31, „Financial reporting of interests in joint ventures“.
II. Terminologische Grundlagen
1. Joint Venture
In IAS 31.02 wird ein Joint Venture als eine vertragliche Vereinbarung bezeichnet, in der eine wirtschaftliche Tätigkeit von zwei oder mehreren Parteien unter gemeinschaftlicher Führung (joint control) durchgeführt wird. IAS 31 bezeichnet nur solche Aktivitäten als Joint Ventures, bei deren Durchführung die gemeinschaftliche Führung durch eine vertragliche Vereinbarung begründet wird.6 Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ein Joint Venture im Sinne der IAS darstellt, wird nach der wirtschaftlichen Realität entschieden. Die rechtliche Form oder Struktur, die von Land zu Land unterschiedlich beurteilt werden kann, ist hier nicht relevant.7
Joint Ventures werden laut IAS 31.03 in drei verschiedene Formen untergliedert. Es handelt sich um gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (Jointly Controlled Operations), gemeinschaftlich geführtes Vermögen (Jointly Controlled Assets) und gemeinschaftlich geführte Einheiten (Jointly Controlled Entities). Die beiden erstgenannten Kooperationsformen besitzen keine eigene Rechtspersönlickeit. Es handelt sich entweder um eigene Assets8 der Partner zur Ausführung eines Gemeinschaftsprojektes oder um Bruchteilseigentum an gemeinschaftlich erworbenen Assets. Bei Jointly Controlled Entities mit rechtlicher Selbständigkeit liegt Gesamthandsvermögen vor. Der fließende Übergang von Bruchteilseigentum hin zu Gesamthandsvermögen führt zu Identifizierungsproblemen. 9 Bedeutung für die Konzernrechnungslegung besitzen lediglich die als Jointly Controlled Entities identifizierten Kooperationen. 10
2. Vertragliche Vereinbarung
Eine vertragliche Vereinbarung der gemeinschaftlichen Führung ist zwingende Voraussetzung für die Qualifizierung als Joint Venture nach IAS. Liegt sie nicht vor handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen. 11
[...]
1 Vgl. Schindler, Gemeinschaftsunternehmen, 1987, S. 158; Zündorf, Quotenkonsolidierung versus Equity-Methode, 1987, S. 1.
2 Vgl. Kleber in Baetge/Dörner, IAS 31, 1997, Tz. 2; Schindler, Gemeinschaftsunternehmen, 1987, S. 158; Veit/Focke, Joint Ventures, 1999, S. 496; Applegate, Joint Venture, 1998, S. 52; Eisele/Rentschler, Gemeinschaftsunternehmen, 1989, S. 309.
3 Vgl. Goebel, Konzernrechnungslegung, 1994, S. 2457; Ruhnke/Kluge, Gemeinschaftsunternehmen, 1996, S. 577; Baetge/Beermann, Bilanzanalyse, 2000, S. 2088.
4 Vgl. Böcking, IAS für Konzern- und Einzelabschluß?, 2001, S. 1433.
5 Vgl. EU-Verordnung, Verordnung zu IAS, Artikel 4.
6 Vgl. IAS 31.04. Abschnitt A.II.2.
7 Vgl. Coopers/Lybrand, IAS, 1996, Ch. 31.01; KPMG, Rechnungslegung nach IAS, 1999, S. 141.
8 Die in der Literatur gebräuchliche Übersetzung Vermögenswert für den Begriff „asset“ wird in diesem Beitrag, um den Unterschied zwischen Vermögensgegenstand und Asset zu verdeutlichen, nicht übernommen.
9 Vgl. Kleber in Baetge/Dörner, IAS 31, Tz. 10; Coopers/Lybrand, IAS, 1996, Ch. 31.03.
10 Vgl. KPMG, Rechnungslegung nach IAS, internet, S. 141; Ruhnke/Kluge, Gemeinschaftsunternehmen, 1996, S. 578.
11 Vgl. IAS 31.04. WP-Handbuch, 2000, N, Rn. 918; Epstein/Mirza, Wiley, 2000, S. 383.
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