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"Mehret uns die Nahrung": Die Ausprägung des Steuerwesens unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach

Termpaper, 2005, 18 Pages
Author: Markus Köhlerschmidt
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Institution/College: University of Bamberg
Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 18
Grade: 1,0
Language: German
Archive No.: V129785
ISBN (E-book): 978-3-640-36108-3
ISBN (Book): 978-3-640-36076-5

Abstract

Die folgende Arbeit soll schwerpunktmäßig die Determinanten des Steuerwesens, also die Finanzverwaltung und die Erhebung von Steuern, unter Kurfürst Albrecht Achilles in der Mark Brandenburg beschreiben. Dabei wird insbesondere das, für die Neuformation des Steuerwesens in der Mark Brandenburg wichtige, Jahrzehnt zwischen 1470 und 1480 analysiert. Neben dem Kurfürstentum Brandenburg muss hier aber auch die Situation in den fränkischen Fürstentümern untersucht werden, denn auf diesem geografisch kleinen Gebiet wurde die Reform der brandenburgischen (Finanz-)Verwaltung weitgehend antizipiert.


Excerpt (computer-generated)

Otto ­ Friedrich ­ Universität Bamberg

Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte

unter Einbeziehung der Landesgeschichte

Proseminar:

Innen und Außen.

Landesherrschaft und Außenpolitik im spätmittelalterliche n Reich.

Wintersemester 2004/05

,,Mehret uns die Nahrung":

Die Ausprägung des Steuerwesens

unter

Markgraf Albrecht Achilles

von Brandenburg-Ansbach

Hausarbeit

Verfasser: Markus Köhlerschmidt

Studiengang: Magister Geschichte

4. Fachsemester


,,Mehret uns die Nahrung": Die Ausprägung des Steuerwesens

Seite 2

unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg - Ansbach

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Einleitende Bemerkungen

3

1.1 Forschungsstand und Quellenlage

3

1.2 Gegenstand und Aufbau der Untersuchung

4

1.3 Eine biographische Skizze des Albrecht Achilles

5

2. Die Steuererhebung unter Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach

6

2.1 Albrecht Achilles und die Verwaltung von Reichssteuern

6

2.1.1 Die Verpfändung von Reichssteuern an Albrecht Achilles

6

2.1.2 Die ,,Pfaffensteuer" in den fränkischen Markgraftümern

7

2.2 Landessteuern in der Mark Brandenburg

8

2.2.1 Die ,,Landbede"

8

2.2.2 Der ,,Tonnenzoll"

9

3. Die Finanzverwaltung unter Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach

10

3.1 Erste Reformbemühungen in den fränkischen Markgraftümern

10

3.2 Die Neuformierung der Finanzverwaltung in der Mark Brandenburg

11

3.3 Exkurs: Finanzwirtschaftliche Folgen der Reformen

12

4. Resümee

14

5. Anhang

15

5.1 Quellenverzeichnis

15

5.2 Literaturverzeichnis

15


,,Mehret uns die Nahrung": Die Ausprägung des Steuerwesens

Seite 3

unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg - Ansbach

1. Einleitende Bemerkungen


1.1 Forschungsstand und Quellenlage

Die neuere Forschungsliteratur hat sich mit dem Steuerwesen der Territorialfürsten des

Spätmittelalters bisher relativ zurückhaltend auseinandergesetzt, und viele Aspekte sind

immer noch Forschungsdesiderat.1 Detaillierte, aktuelle Studien über die Territorien

liegen erst für Betrachtungszeiträume ab der frühen Neuzeit vor.2 Für die Mark

Brandenburg und die fränkischen Markgraftümer unter der Regentschaft des Albrecht

Achilles trifft dies auch zu, denn die wesentlichen Forschungsarbeiten zu dieser

Thematik erschienen zwischen den Jahren 1866 und 1913.3 Wichtige Quellen stellen

hierbei die politischen Briefe des Albrecht Achilles dar, da sie oft als Verwaltungs-

anweisungen fungierten, und damit die finanzwirtschaftlichen bzw. steuerpolitischen

Entscheidungen und Verhältnisse reflektierten. 4 Daneben zeugt auch die branden-

burgische Hofordnung5, welche mit großer Wahrscheinlichkeit im Jahr 1470 entstand6,

von der Finanzverwaltung des Kurfürstentums Brandenburg. Denn neben den

Regelungen zur Hofhaltung tangierte sie auch die Belange der Finanzverwaltung. 7

Anmerkung zur Zitierweise:

Die vollständigen bibliographischen Angaben werden jeweils nur bei der erstmaligen Nennung eines

Titels angeführt. Bei weiteren Nennungen wird ein verkürztes System verwandt, das aus folgenden

Bestandteilen besteht: Verfassername, Kurztitel, Erscheinungsjahr, zitierte Seite(n). (Bei Aufsätzen in

Zeitschriften und Sammelwerken erweitert um: in: Zeitschriftentitel bzw. Titel des Sammelbandes,

Zeitschriftenjahrgang, Erscheinungsjahr.)

1 Vgl. Buchholz, Werner: Geschichte der öffentlichen Finanzen in Europa in Spätmittelalter und Neuzeit:

Darstellung, Analyse, Bibliographie, Berlin 1996, S. 14 ff.

2 Vgl. Krüger, Kersten: Finanzstaat Hessen 1500 ­ 1567, Staatsbildung im Übergang vom Domänenstaat

zum Steuerstaat, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 24, 5), Marburg 1980.

3 Kotelmann, Albert: Die Finanzen des Kurfürsten Albrecht Achilles, in: ZPreußGLdKde 3 (1866),

S. 1 ­ 26, S. 95 ­ 105, S. 283 ­ 309, S. 417 ­ 449.; Spangenberg, Hans: Hof und Zentralverwaltung der

Mark Brandenburg im Mittelalter, (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark

Brandenburg). Leipzig 1908.; Schapper, Gerhard: Die Hofordnung von 1470 und die Verwaltung am

Berliner Hofe zur Zeit Kurfürst Albrechts im historischen Zusammenhange behandelt, (Veröffentlich-

ungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg), Leipzig 1912.; Caemmerer, Hermann von:

Die Einnahmen des Kurfürsten Albrecht Achilles in der Mark Brandenburg, in: FBPrG 26 (1913),

S. 217 ­ 225.

4 Vgl. exemplarisch Brief des Kurfürsten Albrecht an seine Amtleute von 1481, 9. Januar. Zitiert nach

Priebatsch, Felix (Hrsg.): Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, Bd. 3, Leipzig

1898 (Publikationen aus dem Kaiserlich Preußischen Staatsarchiven, Bd. 71), (ND Osnabrück 1965),

Nr. 713, S. 4 f.

5 Ordnung über die Hofeinrichtung des Markgrafen Johann. Vom 10. April 1473. Zitiert nach Riedel

Adolph Friedrich (Hrsg.), Codex Diplomaticus Brandenburgensis, Hauptth. 3, Bd. 2, Berlin 1860,

Nr. 93, S. 115 ­ 128.

6 Vgl. Walser, Robert: Lasst uns ohne Nachricht nit: Botenwesen und Informationsbeschaffung

unter der Regierung des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg, Dissertation, LMU-München

2004, Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften, S. 61 ­ 63, online unter:

http://edoc.ub.uni-muenchen.de/archive/00002796/01/Walser_Robert.pdf [23.01.2005].

7 Vgl. Spangenberg, Hans: Hof und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter, 1908,

S. 56 f.; Schapper: Hofordnung, 1912, S. 10 und S. 85 ­ 91.


,,Mehret uns die Nahrung": Die Ausprägung des Steuerwesens

Seite 4

unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg - Ansbach

1.2 Gegenstand und Aufbau der Untersuchung

Die folgende Arbeit soll schwerpunktmäßig die Determinanten des Steuerwesens, also

die Finanzverwaltung und die Erhebung von Steuern, unter Kurfürst Albrecht Achilles

in der Mark Brandenburg beschreiben. Der Terminus ,,Steuer" ist im Sinne dieser

Untersuchung als ,,einmalige oder laufende Geldleistung, die von einer Herrschaft von

den ihr Unterstellten zur Erzielung von Einkünften erhoben wird"8 zu verstehen. Dabei

wird insbesondere das, für die Neuformation des Steuerwesens in der Mark

Brandenburg wichtige, Jahrzehnt zwischen 1470 und 14809 analysiert. Der wesentliche

Eckpunkt dieses Jahrzehnts liegt in der offiziellen Übernahme der Regentschaft durch

Albrecht Achilles im Jahr 1470. Es war der Ausgangspunkt einer Reform der

(Finanz-)Verwaltung, die aufgrund der hohen Verschuldung der Mark Brandenburg

ebenso notwendig wurde wie die Erhebung der ,,Landbede", einer außerordentlichen,

betragsgemäß fixierten Steuer. Wobei deren Genehmigung und Abführung den Land-

ständen mühsam abgerungen werden musste. Eine ,,Bierziese", als indirekte Ver-

brauchssteuer, konnte dagegen noch nicht durchgesetzt werden, dies gelang erst 1488

seinem Nachfolger Kurfürst Johann. 10

Neben dem Kurfürstentum Brandenburg muss hier aber auch die Situation in den

fränkischen Fürstentümern untersucht werden, denn auf diesem geographisch kleinen

Gebiet wurde die Reform der brandenburgischen (Finanz-)Verwaltung weitgehend

antizipiert.11 Als weiterer Aspekt der Arbeit ist die Rolle des Albrecht Achilles bei der

Verwaltung von Reichssteuern zu sehen. Einerseits waren im von Kaiser Friedrich III.

im Jahr 1461 Reichssteuern verpfändet worden12 andererseits erhob er selbst Reichs-

steuern, die sogenannte ,,Pfaffensteuer", um die Kosten seines militärischen Aufgebots

für den, 1480 auf dem Reichstag in Nürnberg geplanten, Türkenfeldzug zu decken. 13

8 Schuler, J.-P.: Steuer, -wesen, A. Allgemeine Darstellung; Deutschland, in: LexMA, 1980 ­ 1998,

Band VIII., Spalte 142.

9 Vgl. Böker, Heidelore: Die Festigung der Landesherrschaft durch die hohenzollernschen Kurfürsten

und der Ausbau der Mark zum fürstlichen Territorialstaat während des 15. Jahrhunderts, in: Materna,

Ingo / Ribbe, Wolfgang (Hrsg.), Brandenburgische Geschichte, Berlin 1995, S. 222.

10 Vgl. Spangenberg: Zentralverwaltung, 1908, S. 449, S. 453 ff. und S. 465.; Schultze, Johannes: Die

Mark Brandenburg, Dritter Band, Die Mark Brandenburg unter Herrschaft der Hohenzollern (1415 ­

1535), Berlin 1963, S. 146 ff.; Helbig, Herbert: Gesellschaft und Wirtschaft der Mark Brandenburg im

Mittelalter, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin ; 41), Berlin 1973, S. 136 f.;

Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 46.

11 Vgl. Spangenberg: Zentralverwaltung, 1908, S. 465.; Kotelmann: Finanzen, in: ZPreußGLdKde 3

(1866), S. 303 und S. 306.

12 Vgl. Wenninger, Markus J.: Die Judensteuerliste des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg

aus dem Jahr 1461, in: ASCHKENAS 13 (2003), S. 363.

13 Vgl. Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 393 ff.



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