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Untertitel: Ein Film und die Normen der Filmbewertung in Deutschland aus dem Blickwinkel seiner Rezipienten
Magisterarbeit, 2009, 129 Seiten
Autor: Hans-Robert Scheibe
Fach: Soziologie - Medien, Kunst, Musik
Details
Tags: Normtheorie, Filmzensur, Filmbewertung, FSK, BPjM, Wes Craven, qualitatives Experiment, rational geplante Normentstehung, Last House on the Left, Jugendschutz, §131 StGB
Jahr: 2009
Seiten: 129
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-40023-2
ISBN (Buch): 978-3-640-40006-5
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Zusammenfassung / Abstract
In dieser Arbeit geht es um die Entstehung institutioneller Normen. Aus theoretisch-soziologischer Sicht wird ein Modell der rational geplanten Normentstehung entwickelt, mit Hilfe dessen die Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) im Deutschland der Nachkriegszeit als rational geplanter Normentstehungsprozess beschrieben werden kann. Infolge dessen werden weitere relevante Institutionen der Filmbewertung in Deutschland vorgestellt: Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdene Medien (BPjM), das Jugendschutzgesetz und das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, mit Fokus auf den §131 StGB. Die Bewertungen, die "Last House on the Left" durch diese genannten Organisationen erfahren hat, wurden in einem qualitativen Experiment mit der Meinung einer kleinen Gruppe von Probanden, die den Film gesehen hatten, konfrontiert. Auf diesem Wege konnten die institutionellen Bewertungen zumindest im kleinsten Rahmen mit den Einschätzungen und Ansichten der von den Normen betroffenen Personen verglichen werden und es zeigten sich, selbst für den Autor, zum Teil überraschende Ergebnisse.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Leipzig, Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Institut für Soziologie, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig
"
and the road leads to nowhere.
"
"
Last House on the Left
"
Ein Film und die Normen der Filmbewertung
in Deutschland aus dem Blickwinkel seiner Rezipienten.
von Hans-Robert Scheibe
Bearbeitungszeitraum: 01. 07. 2008 21. 01. 2009
eingereicht am 20. 01. 2009
,,Horror das ist das Märchen zur falschen Zeit am falschen Ort, das Märchen
und der Mythos, die unziemlich wörtlich genommen sind, der Mythos, der den
Menschen ereilt, der glaubt, seine Kindheit schon hinter sich haben zu müssen."
(Seeßlen 2006, S. 14)
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 6
1.1 Aufbau der Arbeit 7
2 Theorie der Normentstehung 9
2.1 Die Entstehung des Verlangens nach einer Norm aufgrund bestehender
Externalitäten 10
2.2 Die Instrumentalität einer Norm Externalitäten zu reduzieren
individuelle Instrumentalität 11
2.3 Auftritt: ,,Change Agents" und Verhandlungen um die Institutionalisierung
einer Norm 13
2.4 Normdurchsetzung mittels effektiver Sanktionsandrohung 16
2.5. Institutionsentstehung auf Basis der verhandelten Normen 17
3 Die FSK aus Sicht der Normtheorie 18
3.1 Inhalt und Ziel der Norm 18
3.2 Die gesellschaftlich relevanten Gruppen bei der Institutionalisierung der Norm 19
3.3 Gründe die zum Verlangen nach der Norm führten 20
3.4 Die vorhandenen Externalitäten 20
3.5 Die Normen der FSK im Kontinuum zwischen ,,conjoint" und ,,disjoint norms" ... 21
3.6 Konkretisierung der Verhandlungen und Sanktionsmöglichkeiten
und -drohungen 22
3.7 Konkretisierung des Oppschen individualistischen
Instrumentalitätshypothese 23
3.8 Vorteile der neuen Norm für die Verhandlungspartner 24
3.9 ,,Change Agents" 25
3.10 Das vertragliche Zwangssystem der SPIO 26
3.11 Funktionsweise der FSK nach ihrer Institutionalisierung 28
4 Weitere Institutionen der Filmbewertung in Deutschland 31
4.1 Vom JÖSchG von 1951 über seine Novellen von 1957 und 1985
bis zum JuSchG von 2003 31
4.2 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM):
vom GjS zum JuSchG 33
Einleitung
4
4.3 Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: §§131 und 184 StGB 35
4.4 Versagungsgründe der FSK Zertifizierung abgelehnt! 36
5 Der Film 39
5.1 Der Film 39
5.1.1 Inhaltsangabe 40
5.1.2 Kontroverse Positionen 42
5.1.3 Eine kurze Zensurgeschichte 45
5.1.4 Warum ausgerechnet dieser Film? 46
5.2 Exkurs: Gewalt im Film und die Rezipienten Horror und §131 StGB 46
5.3 Der Film aus Sicht der deutschen Institutionen der Filmbewertung 51
5.3.1 Die FSK zum Ersten 52
5.3.2. Die JK/SPIO zum Ersten 52
5.3.3 Die BPjS zum Ersten 53
5.3.4 Das AG Wolfenhagen 54
5.3.5 Die JK/SPIO zum Zweiten 55
5.3.6 Die FSK zum Zweiten 56
5.3.7 Das AG Tiergarten 56
5.3.8 Die BPjM zum Zweiten 57
5.4 Unstimmigkeiten und Probleme der Bewertungen und Einschätzungen 59
5.5 Institutionell beanstandete Szenen 60
6 Das Experiment 64
6.1 Die Methodik des Experiments 64
6.1.1 Die Konzeption 66
6.1.2 Fragen an das Experiment 68
6.2 Der Pretest 69
6.3 Die Durchführung des Experiments 70
6.3.1 Die Probandensuche 70
6.3.2 Die Situation am Abend des Experiments 71
6.3.3 Beschreibung der Durchführung 72
6.4 Auffälligkeiten und Probleme bei der Durchführung 73
7 Die Auswertung der Daten des Experimentes 76
7.1 Die Menge der Probanden 77
7.2 Allgemeines zum Film- und Horrorfilmkonsum der Probanden,
zu Jugendschutz und Filmzensur 78
7.2.1 Wie oft siehst du Filme im Kino und/oder privat? 78
7.2.2 Für wie wichtig hältst du es Filme auf ihre Tauglichkeit für Kinder
und Jugendliche hin zu prüfen? 79
Einleitung
5
7.2.3 Würdest du der Aussage zustimmen: ,,Es steht jedem erwachsenen
Menschen frei, sich anzusehen was er möchte."? 80
7.2.4 Würdest du der Aussage zustimmen: ,,Erwachsene sollten in einem
demokratischen Land selbst entscheiden dürfen, welche Filme
sie sich ansehen möchten."? 81
7.2.5 Würdest du der Aussage zustimmen: ,,Auch für Erwachsene gehören
bestimmte besonders drastische fiktionale Gewaltdarstellungen
in Spielfilmen verboten."? 82
7.2.6 Können Filme einen negativen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben? ... 83
7.2.7 Können Filme einen negativen Einfluss auf erwachsene Menschen haben? 85
7.2.8 Motive des Horrorkonsums 86
7.3 Die Freigabeentscheidung 87
7.4 Die institutionell beanstandeten Szenen im Lichte der Bewertung
der Probanden 90
7.5 Institutionelle Aussagen in der Bewertung der Probanden 94
7.6 Die Fragen an das Experiment 97
7.7 Institutionelle Ansichten vs. Probandensicht 100
8 Resümee und Ausblick 101
9 Literaturverzeichnis 107
10 Anhänge 110
Einleitung
1
Einleitung
Seit seiner Erfindung vor inzwischen weit mehr als 100 Jahren fasziniert das Medium
Film, faszinieren bewegte Bilder die Menschheit. War es anfänglich ein eher kurzes,
tonloses Vergnügen in Varietés für die Ärmeren der Gesellschaft, die sich teure Thea-
ter- und Konzertbesuche nicht leisten konnten, trat der Film seit Anfang der 20er Jahre
sehr schnell seinen Siegeszug auf breiter Front in allen gesellschaftlichen Schichten
an. Spätestens mit der Einführung des Tonfilmes und den ersten teuren Hollywoodpro-
duktionen in den 30er Jahren war das neue Medium in der Mitte der Gesellschaft an-
gekommen.
Nahezu so alt wie die ersten Filme, ist die seit dem auch immer wiederkehrende und
nie wirklich verstummende Kritik, Filmkonsum könne eine negative Beeinflussung des
Zuschauers zur Folge haben. Von dieser Annahme ausgehend sind Filme in der Ge-
schichte, ob vor oder nach ihrer Veröffentlichung, fast immer durch unterschiedlichste
Organisationen und Institutionen kontrolliert und auch zensiert worden. Meistens aus
Bedenken des Jugendschutzes heraus, aber in einzelnen Fällen auch über den einfa-
chen Jugendschutz hinaus gehend, die Gesamtbevölkerung betreffend. In Deutschland
wurde in der Zeit der Weimarer Republik erstmalig für den gesamtdeutschen Raum
ein Gesetz, das die Filmzensur regelte, verabschiedet das Reichslichtspielgesetz von
1920. Vorher war die Gesetzeslage in jedem Bundesstaat des Kaiserreiches verschie-
den. Es wurden Prüfstellen an den Hauptsitzen der Filmindustrie dieser Zeit einge-
richtet in Berlin und München, wobei Berlin gleichzeitig die höchste Berufungs-
instanz repräsentierte. Schon damals kannte man absolute Verbotsgründe, die vor
allem in der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gesehen wurden.
(vgl. Binz 2006, S. 192)
Ziel dieser Arbeit ist es, die Ansichten und Normen der modernen Institutionen der
Filmbewertung in Deutschland, mit denen, der von ihren Entscheidungen zu aller-
erst Betroffenen, also mit denen der Rezipienten eines Films zu konfrontieren. Die
leitende Frage ist dabei, ob diese Verständnisse und Normvorstellungen miteinander
korrespondieren, oder aber der Grundannahme dieser Arbeit folgend zumindest
bei dem thematisierten Film festzustellen ist, dass er von den entsprechenden Insti-
tutionen zu strikt bewertet wird. Eine breitere Analyse des Problems, in der mehrere
Einleitung
7
Filme und deren institutionelle Bewertungen Untersuchungsgegenstand sind, war aus
forschungspragmatischen Überlegungen im Rahmen einer Magisterarbeit nicht umsetz-
bar, wäre aber mit Sicherheit sehr aufschlussreich. Dennoch soll der Versuch unternom-
men werden, mit Hilfe einer qualitativ empirischen Erhebung, möglicherweise eine
Tendenz in Richtung der Beantwortung dieser Frage zu identifizieren.
Die Untersuchung beschränkt sich auf das Genre des Horrorfilms, da von der An-
nahme ausgegangen wird, hier kumulierten die meisten und verschiedensten Formen
der medialen Gewaltdarstellungen in
fiktionaler
Art und Weise. Wobei damit auch der
Kritik vorgebeugt werden soll, das Spektrum der Medienangebote in Form von Pro-
grammen und Sendungen sei inzwischen derartig gewachsen, dass sich allgemeine
Aussagen im Hinblick auf Gewaltdarstellungen programm- und genreübergreifend als
nicht mehr sinnvoll erweisen. (vgl. Schenk 2007, S. 606) Gewaltdarstellungen in Fil-
men sind seit jeher erster Ansatzpunkt fast jeder wirkungsorientierten Kritik. Eine be-
sondere Intensivierung dieser ist aber erst seit der Verbreitung der Videokassette An-
fang der 1980er Jahre zu beobachten. Denn seitdem versagt der Kontrollmechanismus
der Kinokasse und es musste nach neuen Möglichkeiten gesucht werden Kinder und Ju-
gendliche, aber auch Erwachsene vor vermeintlich negativen Einflüssen durch Filme
zu schützen. Die Inszenierung von Gewalttätigkeiten habe eben nicht nur negative Ein-
flüsse auf Kinder und Jugendliche, sondern auch eine negative Beeinflussung Erwach-
sener sei nicht auszuschließen. So klingt im Grundtenor jede Kritik an filmischen Ge-
waltdarstellungen. Wichtig ist, in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Attribut
fiktiv
hinzuweisen, denn das ist es, worum es in der folgenden Arbeit gehen soll:
fiktive
Gewaltdarstellungen
. Alles was darüber hinaus geht, muss und soll in diesem Kontext
nicht Thema sein.
1.1 Aufbau der Arbeit
Zu Beginn der Arbeit wird als erstes nach der Herkunft und der Entstehung der Normen der Film-
bewertung in Deutschland gefragt. Diese sollen mittels eines, sich auf der soziologischen Nor-
mentheorie gründenden, Modells der rational geplanten Normentstehung, anhand der Gründung
der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erklärt werden. Dies vollzieht sich in
zwei Schritten, wobei im ersten, in Kapitel 2, das Modell der rational geplanten Normentste-
hung aus rein normtheoretischem Blickwinkel betrachtet wird. Während im zweiten Schritt, Ka-
pitel 3, dieses Modell dann auf die Gründung und Entstehung der FSK in der BRD nach 1945
angewendet wird. Im folgenden Kapitel werden dann weitere Institutionen vorgestellt, die eben-
falls Einfluss auf die Bewertung von Filmen in Deutschland nehmen können die Bundesprüf-
stelle für jugendgefährdende Medien (Schriften) und auch Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Diese agieren jedoch auf gesetzlicher Grundlage, handlungsleitend sind für sie also Gesetze auf
Einleitung
8
Bundesebene. Aus diesem Grund kann und wird ihre Entstehung bzw. die Herkunft ihrer Normen
nicht eingehender betrachtet werden.1 Sie werden demzufolge im Detail nur in ihrer Form und
Tätigkeit beleuchtet.
Danach wird der Beispielfilm ,,Last House on the Left" von Regisseur Wes Craven als solcher
allgemein und im Speziellen in seinen Bewertungen durch die entsprechend relevanten Instituti-
onen und Organisationen der Filmbewertung in Deutschland einer detaillierten Betrachtung ge-
würdigt. Die Ansichten aller relevanten Bewertungsinstanzen zu dem Film werden vorgestellt
und es werden die diversen verfügbaren institutionellen Prüfprotokolle Beachtung finden. In die-
sem Kapitel ist auch ein Exkurs zu Gewalt im Film eingefügt. Dieser soll zum besseren Verständ-
nis des Phänomens Horrorfilm beitragen und zu verstehen helfen warum dieses Genre von seinen
Fans so verehrt und von seinen Gegnern derartig verteufelt wird. Weiterhin werden verschiedene
Standpunkte zu Gewaltdarstellungen im Film und ihrer Wirkung auf den Rezipienten herausge-
arbeitet. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, warum das Angstgefühl, welches ein Horrorfilm
zu erzeugen sucht, von verschiedenen Zuschauern derart ambivalent interpretiert wird. Zumin-
dest eine theoretische Antwort darauf versucht dieser Exkurs in Form eines Konfliktes zwischen
der Unterhaltungs- und Realangst zu liefern. Empirische Indizien hinsichtlich der Beantwortung
dieser Frage finden sich in der Auswertung des Experimentes, vor allem in den Motiven des Hor-
rorfilmkonsums und den Motiven seiner Vermeidung.
Um dem Ziel der Arbeit gerecht zu werden, die Bewertungen und Normen der Institutionen der
Filmbewertung in Deutschland mit den Ansichten und Normen der Rezipienten vergleichbar zu
machen, kam für den empirischen Teil der Arbeit nur ein Experiment in Frage, das eine vollstän-
dige Sichtung des Films durch die Probanden beinhaltet. Die Teilnehmer sollten die Prüfsitua-
tion der Verantwortlichen selbst erleben, sich in den Film einfühlen und dann zu den entsprechen-
den institutionell getätigten Aussagen, aus ihrem eigenen Blickwinkel Stellung nehmen. Unter
dieser Prämisse konnte nur das Sehen des kompletten Films als valide Grundlage eines adäqua-
ten Vergleiches herangezogen werden. Zu diesem Zweck ist das in seiner Methodik in Kapitel 6
beschriebene und in Kapitel 7 im Detail ausgewertete Experiment entworfen worden. Die Dar-
stellung der Ergebnisse wird immer wieder durch eingeschobene Tabellen unterstützt, die auf die
wichtigste Frage in dem Experiment im Hinblick auf den gesehenen Film referieren:
,,Für welche
Altersklasse würdest du den gesehenen Film freigaben?"
. In der Form werden Schritt für Schritt
bei Fragebogen I beginnend, über eine Experimentiermatrix, bis zu Fragebogen II die wichtigsten
Ergebnisse, Erkenntnisse und Interpretationen der Daten des Experimentes vorgestellt und zuei-
nander in Beziehung gesetzt.2
Ein finales Kapitel zur Auswertung und Betrachtung der gesamten Untersuchung, in dem die
Ergebnisse des Experimentes in Beziehung und Relation zu den Erkenntnissen des theoretischen
Teils gesetzt werden, rundet die Arbeit ab.
1 DieNormendieserOrganisationen,imHinblickaufdieBewertungvonMedien,sinddenenderFSK
durchausvergleichbar,nurentspringensieundvorallemihreDurchsetzunganderen,nämlichrechts-
staatlichenQuellen.AußerdemsetzensieaufeinemhöherenSkalenniveaualsdieFSKan.Esgehtbei
ihneninjedenFallumdieFreigabeeinesFilmsfürerwachseneRezipienten.FreigabenfürKinderund
JugendlichesindDomänederFSK.
2 FragebögenundMatriximAnhang
Theorie der Normentstehung
2
Einleitung
Die erklärte Zielstellung des folgenden Kapitels ist es, aus der breiten theoretischen
Basis der Soziologie ein Modell der rational geplanten Normentstehung zu entwickeln,
dessen Struktur sich dann im anschließenden Kapitel an der Realität, der Entstehung
der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) als Institution, nachzeichnen
lassen wird.
In diesem Zusammenhang ist zu allererst die Frage zu stellen, was denn Normen ei-
gentlich sind. Soziologen haben sich seit der Geburtsstunde ihrer Disziplin immer wie-
der mit diesem Thema auseinandergesetzt und versucht, die alte Hobbessche Frage,
wie denn soziale Ordnung entsteht und erhalten werden kann, zu beantworten. ,,Most
human social activity in all of its extraordinary variety is organized and regula-
ted by socially produced and reproduced rules and systems of rules." (Burns 2008,
S. 57) ,,Social theory concepts such as norm, value, belief, role, social relationship,
game and interaction, and institution have been shown to uniformly definable in terms
of rules and rule complexes." (Burns 2008, S. 58) Normen sind also eine Form von
Regeln, die auf die Regulation und möglicherweise Modifikation von Verhalten eines
oder mehrerer Akteure abzielen.3 Sie stellen also in gewisser Weise Verbindlichkei-
ten dar, die Unsicherheiten über die Handlungsoptionen des Handelnden oder seines
Gegenüber zu vermindern vermögen. ,,Uncertainty is reduced, predictability is incre-
ased." (Burns 2008, S. 59)
Eine Unterscheidung von formellen und informellen Regeln, wie sie Burns in sei-
nem Artikel einführt, ist für das angestrebte Modell einer rational geplanten Norm- und
Institutionsentstehung nicht zweckmäßig, da in diesem Fall nur formelle Regeln zur
Ausgestaltung der Normen in Frage kommen.
3 DieBegriffePerson,AkteurundIndividuumwerdenindenfolgendenAusführungensynonymver-
wendet.
Theorie der Normentstehung
10
2.1 Die Entstehung des Verlangens nach einer Norm
aufgrund bestehender Externalitäten
Warum aber existieren Normen, warum werden sie von rationalen Akteuren geschaffen und wa-
rum finden sich Akteure, die eine einmal geschaffene Norm erhalten und notfalls durch Sankti-
onen ihre Befolgung erzwingen? Diese drei Fragen sollen leitend für die nun folgenden Ausfüh-
rungen sein. Beantworten soll sie das zu entwickelnde Modell der rational geplanten Normentste-
hung, zusammensetzt aus mehreren Konzepten verschiedener Rational-Choice-Theoretiker.
Dazu soll als erstes der Versuch einer Normdefinition unternommen werden. Homans definiert:
,,A norm is a statement specifying how a person is, or persons of a particular sort are, expected to
behave in given circumstances expected in the first instance, by the person that utters the norm.
What I expect of you is what you ought to do." (Homans 1974, S. 96) Der wichtigste Aspekt einer
Norm ist also die Verhaltensvorschrift in einer bestimmten Situation die Sollens-Komponente.
Die Feststellung, dass Normen in der Gesellschaft existieren und dass sie Akteuren ein bestimm-
tes Verhalten in bestimmten Situationen nahelegen, hilft allerdings noch nicht viel weiter auf der
Suche nach der Antwort auf die Frage nach der Normentstehung. Wenn man James Coleman
folgt, entstehen Normen auf Basis zweier Prinzipien: ,,The demand for effective norms arise" und
,,conditions under which the demand will be satisfied" (Coleman 1990a, S. 35). Solange dieses
Verlangen (demand) nur bei einem oder wenigen Akteuren zu identifizieren ist, wird es natürlich
nicht zur Entstehung einer Norm führen. Wie später aber noch gezeigt werden wird, sind einzelne
herausragende Akteure für mein Modell als ,,Change Agents" im Sinne Ellicksons jedoch uner-
lässlich und stellen entscheidende Kräfte bei der Entstehung von Normen und Institutionen dar.
Normen sind also nicht Eigentum eines einzelnen Akteurs, auch wenn dieser bei ihrer Entstehung
vielleicht treibende Kraft gewesen ist, sondern eines sozialen Systems; in diesem System vermö-
gen es Normen die ,,values" (Werte) der Akteure zu beeinflussen. (Coleman 1990a, S. 35)
Bevor weiter der Frage nach der Entstehung des Verlangens nach einer effektiven Norm nach-
gegangen wird, soll Coleman folgend, eine Unterscheidung in zwei Normklassen vorgenommen
werden. Unterscheidungskriterium ist hierbei die Menge der Nutznießer der Norm und die der
Akteure, deren Handlungen von der Norm reguliert werden. Die ersteren nennt Coleman ,,bene-
ficiaries", letztere ,,targets". Diese Terminologie wird auch für die folgenden Ausführungen maß-
geblich sein. Zu Unterscheiden sind demnach ,,disjoint norms", bei denen die ,,targets" nicht ,,be-
neficiaries" sind: ,,the norm is held by one set of actors and is directed toward actions of another
set" (Coleman 1990a, S. 40) und ,,conjoint norms", bei denen die Menge der ,,targets" gleich der
der ,,beneficiaries" ist: ,,each is simultaneously beneficiary and target, actors hold a norm about
their own actions" (Coleman 1990a, S. 40). Wie sich im nächsten Kapitel zeigen wird, sind diese
beiden Charakteristika jedoch nur die Extreme eines Kontinuums. Nicht jede Norm lässt sich ge-
nau einem der beiden zuordnen im Gegenteil die meisten Normen bewegen sich irgendwo
zwischen diesen Extremen.
Wie aus Homans Definition deutlich wird sind Normen Handlungsvorschriften, die auf be-
stimmte Handlungen gerichtet sind. Diese Handlungen sollen wieder in Anlehnung an Coleman
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