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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2001, 26 Pages
Author: Thomas Zimmerling
Subject: Politics - International Politics - Region: Near East, Near Orient
Details
Institution/College: Johannes Gutenberg University Mainz (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Israel, Jerusalem
Year: 2001
Pages: 26
Grade: 1,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-19006-0
File size: 295 KB
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Excerpt (computer-generated)
Johannes Gutenberg - Universität Mainz
Institut für Politikwissenschaft
Sommersemester 2001
Seminar: Jerusalem – Eine Stadt im Brennpunkt des Nahostkonflikts
vorgelegt von: Thomas Zimmerling
Der Status Ost-Jerusalems
in den Jahren 1967 und 1980
I. Einleitung
Jerusalem hat in den verschiedenen Streitigkeiten und militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Arabern oft eine Schlüsselrolle gespielt. Warum dies so war und immer noch ist - welche Bedeutung die Stadt für Israelis und Araber besitzt - soll an dieser Stelle jedoch nicht behandelt werden und würde auch den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Die Tatsache, dass die Jerusalem-Frage bei Friedensverhandlungen im Nahen Osten fast immer ausgeklammert wurde, ist nur einer von vielen Belegen für die Komplexität der Problematik. Jerusalem wird als Kristallisationspunkt des Konflikts zwischen Israelis und Arabern wahrgenommen, was eine Einigung oder auch nur Klärung des Status’ von Jerusalem während vieler Jahre unmöglich gemacht oder zumindest erschwert hat. Die vorliegende Arbeit möchte sich gerade deshalb mit diesem umstrittenen Status beschäftigen. Schwerpunkt wird der Status Ost-Jerusalems nach dem Ende der jordanischen Herrschaft sein. Für diesen Zeitraum stellt sich unter anderem die viel diskutierte Frage, ob eine Annexion Ost-Jerusalem durch Israel stattgefunden hat. Dieses Problem ist bis heute nicht endgültig geklärt, geschweige denn ausführlich diskutiert worden. Die Frage der Annexion Ost-Jerusalems scheint in der Literatur und der politischen Diskussion keine oder - wie im Falle der hier zu behandelnden Ereignisse - nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. 1 Die Gründe für diese - nach Meinung des Verfassers dieser Arbeit - falsche Vernachlässigung sind nicht endgültig zu klären, an der ein oder anderen Stelle wird aber auf mögliche Motive verwiesen.
Der Untersuchungszeitraum dieser Hausarbeit umfasst die Periode von 1967 bis 1980, weil anhand der darin eingeschlossenen Ereignisse die Fragestellung anschaulich erörtert werden kann. Ausgangspunkt ist das Jahr 1967. Im Krieg von 1948/1949 war es Jordanien gelungen, den Ostteil Jerusalems gegen die Angriffe der Israelis zu verteidigen. Der Westteil der Stadt wurde in der Folge von Israel annektiert und als Hauptstadt betrachtet. Jordanien und Israel schlossen ein Waffenstillstandsabkommen, in dem sie ihre Interessen formulierten und teilweise zum Ausgleich brachten2, während die Staatengemeinschaft bezüglich des Status’ Jerusalems auf der Internationalisierung beharrte.3 Mit der Okkupation Ost-Jerusalems verstieß Jordanien gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta4, das sogenannte Gewaltverbot,5 und gegen die völkerrechtlich nicht verbindliche UN-Resolution 181 der Generalversammlung6, die eine Internationalisierung der ganzen Stadt vorsah.7 Die Völkerrechtswidrigkeit der jordanischen Besetzung Ost-Jerusalems wird bei der Erörterung der Problemstellung jedoch nur am Rande thematisiert. Im Vordergrund steht die Frage nach dem Status Jerusalems, vor allem des Ostteils der Stadt unter israelischer Herrschaft. Der Einschnitt dieser Arbeit im Jahr 1980 begründet sich damit, dass Israels Legislative in diesem Jahr eine bedeutende Rechtsnorm, die Basic Law „Jerusalem Hauptstadt Israels“8, erlassen hat. Danach wurde zum Status Jerusalems und vor allem des Ostteils nur noch wenig Ergänzendes beigetragen.
Im ersten Teil der vorliegenden Hausarbeit werden Vorgeschichte und Ereignisse des Sechs-Tage-Krieges kurz geschildert. Es folgt eine Darstellung der innerisraelischen Entscheidungen und Sichtweisen zu Ost-Jerusalem, die keine direkte völkerrechtliche Relevanz besitzen. Im Anschluss wird eine Reihe von israelischen Maßnahmen bezüglich Ost- Jerusalem im Hinblick darauf analysiert, ob aus ihnen eine Annexion geschlussfolgert werden kann. Maßstab sind die einschlägigen, auch für Israel völkerrechtlich verbindlichen, Rechtsnormen. Der erste Teil wird durch die Schilderung der Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft abgeschlossen. Am Beginn des zweiten Teils steht erneut eine kurze Vorgeschichte, diesmal zum Erlass des Knesset-Gesetzes zu Jerusalem. Daran schließt sich eine Schilderung sowie eine Analyse der Rechtsnorm an, die beantworten soll, inwiefern der Gesetzestext die These einer Annexion Ost-Jerusalems stützt. Der zweite Abschnitt schließt mit den internationalen Reaktionen auf die Basic Law. Der zweite Teil der Arbeit wird im Vergleich zum ersten Teil weniger umfangreich ausfallen, da ein großer Teil der Analyse an den Anfang gestellt wird und das Knesset-Gesetz zu Jerusalem - wenn überhaupt - nur einen ergänzenden Beitrag zum Status Ost-Jerusalems leistet. Der Untersuchungszeitraum beginnt also mit dem Jahr 1967, als Israel im Sechstagekrieg den Ostteil Jerusalems eroberte und endet 1980, als ganz Jerusalem in einem Gesetz der Knesset zur unteilbaren Hauptstadt des Staates Israel erklärt wurde. Diese beiden Jahre sind die Fixpunkte, anhand derer in dieser Arbeit der Frage nach dem Status Ost- Jerusalems nachgegangen wird.
I. Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980
1. Der Status Ost-Jerusalems 1967 und danach
1.1. Vorgeschichte: Der Sechs-Tage-Krieg
[...]
1 Autoren wie Dore Gold oder Abraham Ashkenasi sprechen zwar - im Gegensatz zu anderen Autoren - explizit von einer Annexion Ost-Jerusalems, benutzen den Begriff der Annexion jedoch unkommentiert und unreflektiert in bezug auf seine völkerrechtlichen Ausmaße und Dimensionen. Vgl.: Gold, Dore: Final Status Issues: Israel-Palestinians. Study No. 7. Tel Aviv 1995. S. 7 und 13, sowie Ashkenasi, Abraham: Jerusalem as an Example of Divided Cities and National Aspirations. Theory and Practice. In: Ashkenasi, Abraham: The Future of Jerusalem. Frankfurt am Main u.a. 1999. S. 24.
2 Der englische Wortlaut ist zu finden bei: Hirsch, Moshe / Lapidoth, Ruth: The Arab-Israel Conflict and its Resolution: Selected Documents. Dordrecht, Boston, London 1992. S. 87-93.
3 Vgl.: Mattes, Norbert: Wem gehört Jerusalem? Vom Objekt kolonialer Interessenpolitik zur Hauptstadt Israels. In: Johannsen, Margret / Schmid, Claudia (Hrsg.): Wege aus dem Labyrinth? Friedenssuche in Nahost: Stationen, Akteure, Probleme des nahöstlichen Friedensprozesses. Baden-Baden 1997. S. 268.
4 Der Text lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die Charta der Vereinten Nationen in der Fassung des Bundesgesetzblattes 1973, Teil II, S. 431ff.
5 Vgl.: Cassese, Antonio: Legal Considerations on the International Status of Jerusalem. In: Köchler, Hans (Hrsg.): The Legal Aspects of the Palestine Problem with Special Regard to the Question of Jerusalem. Wien 1981. S. 146.
6 Der englische Wortlaut ist zu finden bei: Hirsch, Moshe / Lapidoth, Ruth: a.a.O., S. 33ff.
7 Vgl.: Wolffsohn, Michael: Wem gehört das Heilige Land? Die Wurzeln des Streits zwischen Juden und Arabern. München 1997. S. 268.
8 Der englische Wortlaut der Basic Law „Jerusalem Hauptstadt Israels“ ist zu finden unter: http://www.israelmfa. gov.il/mfa/go.asp?MFAH00hf0. Zugriff erfolgte am 15.06.2001.
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