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Amicus curiae briefs und die WTO

Untertitel: Das Kriterium der Sachdienlichkeit und seine fehlende Konkretisierung

Hausarbeit, 2009, 16 Seiten
Autor: LL.B. Anja Balitzki
Fach: Jura - Zivilrecht - Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR

Details

Institution/Hochschule: Universität Bremen
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2009
Seiten: 16
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V133667
ISBN (E-Book): 978-3-640-42981-3
ISBN (Buch): 978-3-640-43013-0

Zusammenfassung / Abstract

Am 9. Februar dieses Jahres hat der Appellate Body der WTO seinen Jahresbericht 2008 veröffentlicht. Zum Inhalt des Berichts gehört unter anderem der Fall China – Auto Parts, in welchem dem Appellate Body ein amicus curiae brief unaufgefordert zugesandt wurde. Diesen stufte der Appellate Body allerdings als „nicht erforderlich“ für seine Entscheidungsfindung ein. Solch eine Formulierung kann mittlerweile in Bezug auf amicus curiae briefs als typisch bezeichnet werden. Eine genaue Begründung der Ablehnung solcher briefs durch den Appellate Body oder die Panels erfolgte bisher nur bedingt, was zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Kriterium der Sachdienlichkeit, welches der Appellate Body zwar innerhalb der Streitbeilegung entwickelt, aber nur in begrenztem Maße näher konkretisiert und ausgelegt hat. Im ersten Teil (2.) wird auf die Herkunft und Bedeutung von amicus curiae briefs eingegangen. Dadurch soll dem Leser deutlich gemacht werden, warum dieses Thema im Rahmen der WTO kontrovers diskutiert wird. Daraufhin (3.) erfolgt eine genauere Beschreibung der Zulassung und Handhabung von amicus curiae briefs anhand von Streitbeilegungsverfahren der WTO. Im folgenden Teil (4.) wird erläutert, warum es einer näheren Konkretisierung des Kriteriums für amicus curiae briefs bedarf. Außerdem wird herausgestellt, woran es an der jetzigen Rechtslage mangelt und inwiefern dies gelöst werden könnte. Aufgrund der vorgegebenen Länge der Arbeit ist es nicht möglich einen allgemeinen Überblick über die Problematik der amicus curiae briefs zu geben. Auch beschränkt sich daher die Beschreibung der Streitbeilegungsverfahren auf das Wesentliche im Hinblick auf die Sachdienlichkeit. Das Ziel dieser Arbeit ist es, zum einen das Kriterium der Sachdienlichkeit darzustellen und zum anderen, darauf aufbauend, einen Vorschlag zur Konkretisierung dieses Kriteriums zu machen. Sie dient zugleich als potentieller Aufruf an die Mitglieder der WTO sich der Dringlichkeit dieser Aufgabe bewusst zu werden.


Textauszug (computergeneriert)

Oldenburg den 20.06.09

Anja Balitzki

Master Comparative and European Law

Fachsemester: 2

Amicus curiae briefs und die WTO

Das Kriterium der Sachdienlichkeit und seine fehlende

Konkretisierung

Welthandelsrecht

Universität Bremen

SoSe `09


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Amicus curiae briefs und die WTO 4

3. Das Kriterium der Sachdienlichkeit 5

3.1. US ­ Shrimp 5

3.2. US ­ Lead and Bismuth 5

3.3. EC - Asbestos 6

3.4. EC ­ Sardines 7

3.5. Thailand ­ Anti-dumping duties 8

3.6. Weitere Fälle 8

4. Die nähere Konkretisierung der Sachdienlichkeit 9

4.1. Notwendigkeit einer näheren Konkretisierung 9

4.2. Der Vorschlag der EG 11

4.3. Eigener Vorschlag 11

5. Fazit 13

6. Literaturverzeichnis 14

2


1. Einleitung

,,Ich würde 1000 Originalitäten des Ausdrucks hergeben für eine Klarheit."

Manès Sperber (1905 ­ 1984), dt.-frz. Schriftsteller.1

Am 9. Februar dieses Jahres hat der Appellate Body der WTO seinen Jahresbericht 2008

veröffentlicht.2 Zum Inhalt des Berichts gehört unter anderem der Fall China ­ Auto Parts, in

welchem dem Appellate Body ein amicus curiae brief unaufgefordert zugesandt wurde.

Diesen stufte der Appellate Body allerdings als ,,nicht erforderlich" für seine

Entscheidungsfindung ein.3 Solch eine Formulierung kann mittlerweile in Bezug auf amicus

curiae briefs als typisch bezeichnet werden. Eine genaue Begründung der Ablehnung solcher

briefs durch den Appellate Body oder die Panels erfolgte bisher nur bedingt, was zu

Rechtsunsicherheit geführt hat.

Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Kriterium der Sachdienlichkeit, welches der

Appellate Body zwar innerhalb der Streitbeilegung entwickelt, aber nur in begrenztem Maße

näher konkretisiert und ausgelegt hat.

Im ersten Teil (2.) wird auf die Herkunft und Bedeutung von amicus curiae briefs

eingegangen. Dadurch soll dem Leser deutlich gemacht werden, warum dieses Thema im

Rahmen der WTO kontrovers diskutiert wird. Daraufhin (3.) erfolgt eine genauere

Beschreibung der Zulassung und Handhabung von amicus curiae briefs anhand von

Streitbeilegungsverfahren der WTO. Im folgenden Teil (4.) wird erläutert, warum es einer

näheren Konkretisierung des Kriteriums für amicus curiae briefs bedarf. Außerdem wird

herausgestellt, woran es an der jetzigen Rechtslage mangelt und inwiefern dies gelöst werden

könnte. Aufgrund der vorgegebenen Länge der Arbeit ist es nicht möglich einen allgemeinen

Überblick über die Problematik der amicus curiae briefs zu geben. Auch beschränkt sich

daher die Beschreibung der Streitbeilegungsverfahren auf das Wesentliche im Hinblick auf

die Sachdienlichkeit.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, zum einen das Kriterium der Sachdienlichkeit darzustellen und

zum anderen, darauf aufbauend, einen Vorschlag zur Konkretisierung dieses Kriteriums zu

1 Zu finden unter http://www.zitate.de/ergebnisse.php?kategorie=Klarheit&stichwort=&autor=&x=13&y=7

(abrufbar am 20.06.09).

2 Appellate Body Annual Report for 2008 vom 09.02.09, WT/AB/11.

3 In der englischen Version beschrieben als ,,the Division hearing the appeal did not find it necessary to rely on

this amicus curiae

brief in rendering its decision", WT/AB/11, S. 44.

3


machen. Sie dient zugleich als potentieller Aufruf an die Mitglieder der WTO sich der

Dringlichkeit dieser Aufgabe bewusst zu werden.

2. Amicus curiae briefs und die WTO

Der Begriff amicus curiae ist lateinischen Ursprungs und heißt übersetzt ,,Freund des

Gerichts". Im römischen Recht galten die amici als unparteiische Berater, die eine

wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung gespielt haben.4 In der heutigen Zeit versuchen sie

mit ihren dem Gericht unaufgefordert zugesandten Schriftsätzen öffentliche aber auch private

Interessen, die mit dem Rechtsstreit verbunden sind, durchzusetzen.5 Ihre Rolle ist somit mit

dem ursprünglichen Begriff nicht vergleichbar. Trotzdem werden diese Schriftsätze vor allem

im amerikanischen Rechtssystem berücksichtigt. Der Grund dafür ist, dass sie oft Themen

behandeln, die von den Parteien nicht geäußert wurden, aber für den Fall von Bedeutung sein

können.6 Amicus curiae briefs können drei Funktionen erfüllen, nämlich eine

Tatsachenanalyse oder Beweise anführen, eine Rechtsauslegung beinhalten oder den Fall in

einen größeren politischen oder sozialen Kontext stellen.7 Die eingesandten amicus curiae

briefs stammen überwiegend von NGO′s und Universitätsprofessoren.

Im Rahmen der WTO werden amicus curiae briefs unterschiedlich von den Mitgliedern

beurteilt. Dies hat neben den jeweiligen Rechtstraditionen vor allem den Grund, dass im DSU

und im Arbeitsverfahren des Appellate Body keine explizite Regelung zu den briefs enthalten

ist. Allerdings hat sich durch die Streitbeilegungspraxis eine regelmäßige Berücksichtigung

entwickelt.8 Daher soll es nicht Ziel dieser Arbeit sein, Vor- und Nachteile der Zulassung von

amicus curiae briefs herauszustellen. Aufgrund der heutigen Situation im

Streitbeilegungsverfahren wird, zukunftsorientiert gedacht, eine konkrete Regelung solcher

briefs erarbeitet. Da sich seit neuestem eine Entwicklung der WTO zu mehr Transparenz

gegenüber der Öffentlichkeit zeigt,9 scheint dieser Ansatz auch in Bezug auf amicus curiae

briefs angebracht zu sein. Dies wird auch in der Literatur von verschiedenen Seiten

gefordert.10 Im nächsten Teil erfolgt eine genaue Analyse der Streitbeilegungsverfahren, in

4 Zimmermann, S. 172.

5 Schwartmann, S. 428.

6 Weber, S. 47.

7 Van den Bossche, S. 739.

8 Vgl. auch Steger, S.709; Communication from the European Communities vom 30.05.02, TN/DS/W/7, S. 6.

9 So fand 2008 die erste öffentliche Verhandlung vor dem Appellate Body statt; siehe Ehring, S. 1021.

10 Durling/Hardin, S. 221; Ehring, S. 1033; Warwick Report, S. 3.

4



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