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Beitrittskanditat Tschechische Republik

Termpaper, 2001, 15 Pages
Author: Annika Krumpholz
Subject: Law - European and International Law, Intellectual Properties

Details

Category: Termpaper
Year: 2001
Pages: 15
Grade: 11 Punkte
Language: German
Archive No.: V13469
ISBN (E-book): 978-3-638-19126-5

File size: 469 KB
Notes :
Aufgabenstellung: Diskutieren Sie am Beispiel eines Staates, der sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bewirbt, ob die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 EUV nach dem jetzigen Stand vorliegen. 428 KB



Excerpt (computer-generated)

Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Kommunale Abteilung Hannover

Thema:

Diskutieren Sie am Beispiel eines Staates, der sich um die
Mitgliedschaft in der Europäischen Union bewirbt, ob die
Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 EUV nach
dem jetzigen Stand vorliegen.

Beitrittskanditat Tschechische Republik

Studienfach: Verfassungs- und Europarecht

Annika Krumpholz
Hannover, den 29.10.01

 

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis I

Literaturverzeichnis II

I. Einleitung 1

II. Allgemeiner Überblick über die Erweiterung der Europäischen Union 1

III. Die Kriterien für den Beitritt
1. Artikel 6 I EUV 2
2. Artikel 49 I EUV 2
3. Die Kopenhagener Kriterien 3


a) Politisches Kriterium 3
b) Wirtschaftliches Kriterium 3
c) Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes 3

IV. Untersuchung der Kriterien am Beispiel der Tschechischen Republik
1. Überprüfung der politischen Kriterien 4
2. Überprüfung des wirtschaftlichen Kriteriums 7
3. Überprüfung des Kriteriums der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes 9

V. Schlussbewertung 10

Versicherung III

Abkürzungsverzeichnis
a.F.  alte Fassung
Art.  Artikel
bes.  besonders
BIP  Bruttoinlandsprodukt
bzw.  beziehungsweise
ca.  circa
d.h.  das heißt
EU  Europäische Union
EUV  Vertrag der Europäischen Union
f  folgende
lt.  laut
S.  Seite
u.a.  unter anderem
UN  United Nations (Vereinte Nationen)
z.B.  zum Beispiel

Literaturverzeichnis
[Literaturverzeichnis in Downloaddatei enthalten]

 

I. Einleitung

In dieser häuslichen Ausarbeitung im Fach Verfassungs- und Europarecht werde ich mich mit dem Thema beschäftigen, ob ein Staat, der sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) beworben hat, die in den Artikeln 6 I EUV und 49 I EUV genannten Kriterien erfüllt.

Ich habe mich für die Tschechische Republik entschieden und werde zunächst einen kurzen, allgemeinen Überblick über die Erweiterung der EU geben. Anschließend werde ich die für den Beitritt wichtigen Kriterien, den Artikel 6 I sowie 49 I EUV sowie die Kopenhagener Kriterien erläutern. Folglich schließt sich daran eine Untersuchung der Kriterien am Beispiel der Tschechischen Republik an.

Bei meinen Untersuchungen werde ich mich hauptsächlich auf den regelmäßigen Bericht der Europäischen Kommission des Jahres 2000 sowie auf die Stellungnahme der Kommission von 1997 zum Antrag der Tschechischen Republik auf Beitritt zur Europäischen Union stützen.

II. Allgemeiner Überblick über die Erweiterung der Europäischen Union

Als Präsident Jacques Santer im Januar 1995 sein Amt antrat, setzte er der Europäischen Kommission zwei Hauptziele: Die Stärkung der Union und die Vorbereitung ihrer Erweiterung.1

Inzwischen verhandelt die EU schon mit zwölf Ländern vor allem Mittel- und Osteuropas, in der Hoffnung, dass vielleicht schon 2004 die ersten von ihnen aufgenommen werden können.2 Zu den Ländern zählen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Slowenien, Rumänien, Ungarn, Malta und Zypern. Mit der Türkei besteht eine Beitrittspartnerschaft3; es werden aufgrund der politischen Lage noch keine Verhandlungen über einen Beitritt geführt. Die Erweiterung der Europäischen Union wird politische und wirtschaftliche Vorteile für die jetzigen sowie künftigen Mitgliedstaaten mit sich bringen.

Da die EU für politische Stabilität, Demokratie, Menschenrechte und Minderheitenschutz steht, wird sich, bei einer Erweiterung um die genannten Staaten, diese Stabilitätszone nach Osten und Süden ausdehnen.

Des Weiteren wird durch die Erweiterung die Teilung Europas in „Ost“ und „West“ dauerhaft aufgehoben. Für die künftigen Mitgliedstaaten bedeutet dies eine Integration in die Union und für die Jetzigen eine Erweiterung des Handels-, Wirtschafts- und Lebensraumes. In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet die Erweiterung ein Wachstum zu einem Wirtschaftsraum mit ca. 500 Millionen Einwohnern, d.h., es „entsteht der weltweit größte einheitliche Markt, der für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs hervorragend gerüstet ist“.4 Aus diesen genannten Gründen wird die Erweiterung der EU schon in naher Zukunft angestrebt und erhofft.

III. Die Kriterien für den Beitritt

Wichtige Kriterien für den Beitritt eines Staates zur Europäischen Union ergeben sich aus der Erklärung von Kopenhagen, den sogenannten „Kopenhagener Kriterien“, dem Artikel 6 I EUV sowie ergänzend dazu dem Artikel 49 I EUV.

In den nachfolgenden Punkten werden diese Kriterien im Einzelnen erläutert.

1. Artikel 6 I EUV

Dieser Artikel des EU-Vertrages gibt die notwendigen politischen Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union wieder. „Jeder europäische Staat, der aufgenommen werden will, muss gem. Art. 49 EUV einen Mindeststandard demokratischer, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung [...] besitzen. Diese Grundsätze sind in Art. 6 I EUV aufgeführt.“5

Sein genauer Wortlaut ist:
Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

2. Artikel 49 I EUV

Artikel 49 I EUV ist in Ergänzung mit Art. 6 I EUV zu sehen. Er verweist auf die Kriterien in Art. 6 I EUV und nennt kurz das Verfahren der Aufnahme in die Union.

Sein genauer Wortlaut ist:
Jeder europäische Staat, der die in Art. 6 I genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.

[....]


1  Angres, Bananen für Brüssel, S. 243
2  Die Erweiterung der Europäischen Union, www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/erweiterung_html, Stand: 4.10.2001
3  Europa 2001, Broschüre des Europäischen Parlaments, S. 12
4  Die Erweiterung der Europäischen Union, siehe Fußnote 2
5  Rosenwick, Deutsches Verfassungs- und europäisches Gemeinschaftsrecht, S. 99


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