Please wait
Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.
Subtitle: Inhalt und Grenzen der Embryonen- und Stammzellenforschung aus rechtsvergleichender Sicht
Diploma Thesis, 2009, 157 Pages
Author: Diplom-Regionalwissenschaftler Duc-Hien Huynh
Subject: Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
Details
Tags: Bioethik, Embryonen- und Stammzellenforschung, Stammzellforschung, menschlicher Embryo, China, Embryonenschutzgesetz, Stammzellgesetz, ESchG, StZG, HFE Act, Human Fertilisation and Embryology Act, human embryonic stem cell, Embryonenforschung, bioethics, Qiu Renzong, law, chinese, Ethik, verbrauchende Embryonenforschung, therapeutisches Klonen, cloning, life sciences, Biowissenschaften, shengming lunli, SCNT, VR China, stem cell research
Year: 2009
Pages: 157
Grade: 1,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-42237-1
ISBN (Book): 978-3-640-42202-9
Other users also were interested in the following titles:
Abstract
Eine der zentralsten bioethischen Debatten der Gegenwart betrifft die Frage, ob zur Gewinnung embryonaler Stammzellen (hES) menschliche Embryonen erzeugt und dadurch vernichtet werden dürfen. Zwar stellt die Embryonen- und Stammzellenforschung (hES-Forschung) die Heilung schwerer Krankheiten in Aussicht, doch bringt sie gleichzeitig eine ethisch und rechtlich diffizile Problematik mit sich. Eine Untersuchung dieser Problematik ist deshalb interessant, weil sie Aufschluss über die Werte einer Gesellschaft gegenüber dem menschlichen Leben geben kann. Diese Werte können mit Hilfe einer Analyse der jeweiligen Gesetzgebung eines Staates herauskristallisiert werden. Betrachtungsgegenstand ist daher die Reglementierung der hES-Forschung. Das westliche Medienbild vermittelt oft, dass es in China keinerlei Beschränkungen der hES-Forschung gäbe. Die vorliegende Arbeit ergründet, inwieweit dies tatsächlich zutrifft. Sie befasst sich vorwiegend mit der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung. Da eine allein nationalstaatliche Betrachtung der VR China einer adäquaten Bewertung nicht gerecht würde, wird die Untersuchung um eine (inter-)nationale Ebene erweitert: Von einer Reihe chinesischer bioethischer Rechtsdokumente ausgehend werden die deutsche Gesetzeslage anhand des Embryonenschutzgesetzes und Stammzellgesetzes sowie die britische Gesetzeslage anhand des Human Fertilisation and Embryology Act als Bezugspunkte dargestellt. Im Anschluss folgt als Hauptteil der Untersuchung ein Vergleich konkreter inhaltlicher Regelungsaspekte der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung mit den zuvor vorgestellten fremdländischen Rechtsordnungen. Als Resümee des Rechtsvergleichs dient eine abschließende Beurteilung der chinesischen Rechtslage, welche den Fokus auf Unterschiede, eventuelle Regelungslücken und Defizite der chinesischen Reglementierung der hES-Forschung legt. Zusätzlich zur rechtlichen Analyse benenne ich praxisrelevante Aspekte, die das Bild abrunden sollen: Zu diesen zählt ein Kommentar zum Moralstatus des Embryos aus Sicht chinesischer Experten sowie die Situationsbeschreibung der Forschung in China. Das Hauptziel der Arbeit liegt mithin darin, zu bestimmen, wo China sich bezüglich der hES-Forschung rechtlich und global positioniert hat, d.h., ob China eher zu einem liberal-permissiven oder eher zu einem restriktiven Vorschriftensystem tendiert.
Excerpt (computer-generated)
Duc-Hien Huynh
UNIVERSITÄT ZU KÖLN
Philosophische Fakultät
Ostasiatisches Seminar
Institut für Moderne China-Studien
_______________________________________
Bioethik in der VR China:
Inhalt und Grenzen der Embryonen- und Stammzellenforschung
aus rechtsvergleichender Sicht
Diplomarbeit
_______________________________________
Im Rahmen des Diplomstudienganges
Regionalwissenschaften Ostasien / China
Lehrstuhl für chinesische Rechtskultur
Köln, 25. Juni 2009
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1
1. Kapitel: Einführung in die Bioethik sowie
Embryonen- und Stammzellenforschung
6
I
Was ist Bioethik?
6
1. Begriff und Gegenstand
6
2. Entstehungsgeschichte
8
3. Bioethik in der VR China
9
II
Grundlagen der Embryonen- und Stammzellenforschung
12
1. Entwicklungsphasen des Embryos
12
2. Embryonenforschung
13
3. Stammzellenforschung
13
a) Was sind Stammzellen?
13
b) Quellen für die Gewinnung embryonaler Stammzellen
14
c) Therapeutisches Klonen
14
d) Verbrauch von Embryonen im Dienste
der Stammzellengewinnung
15
4. Forschungsziele
15
5. Ethische Aspekte der Embryonen- und Stammzellenforschung
16
2. Kapitel: Die Rechtslage zur Embryonen- und Stammzellenforschung
in der VR China vor dem Hintergrund
internationalen und ausländischen Rechts
18
I
Bioethik und Rechtsordnung
18
II
Überblick der involvierten Rechtsordnungen
19
1. Internationale Regelungen
19
a) Ursprünge
19
b) UNESCO
20
2. VR China
21
3. Großbritannien
23
4. Bundesrepublik Deutschland
24
a) Embryonenschutzgesetz
24
b) Stammzellgesetz
25
III
Inhaltliche Regelungsaspekte des chinesischen Rechts im Vergleich
26
1. Rechtliche Zielsetzung
27
2. Definition und Moralstatus des Embryos
29
3. Ethikkommissionen
33
4. Genehmigung von Forschungsvorhaben
35
5. Transparenz der Forschung
41
6. Verbrauchende Embryonenforschung
42
7. Klonen
45
8. Hybrid-Embryonen
47
a) Einpflanzung eines Hybrid-Embryos
47
b) Erzeugung eines Hybrid-Embryos
48
9. Ein- und Ausfuhr von Embryonen und Stammzellen
51
10. Kommerzialisierung
52
11. Sanktionen und Justiziabilität
54
a) Sanktionen
54
b) Justiziabilität
55
3. Kapitel: Recht, Moral und Praxis Eine Einschätzung
der Embryonen- und Stammzellenforschung in der VR China
57
I
Beurteilung der chinesischen Rechtslage
57
1. Inhaltliche ,,Regelungsschnittmengen"
59
2. Regelungslücken und Ergänzungsbedarf
59
3. Motive der Regierung
61
II
Kommentar zum Moralstatus des Embryos
63
III
Situation der Forschung
67
1. Investitionen
67
2. Defizite der ethischen Aufsicht
und unseriöse Forschungspraktiken
68
3. Forschungsstandort
72
4. Forschungsstand
73
Fazit
75
Anhang
80
I
Abbildungen
80
1. Embryonalentwicklung
80
2. In-vitro-Fertilisation
81
3. Stammzellengewinnung
82
4. SCNT-Verfahren/Therapeutisches Klonen
83
II
Tabelle: Untersuchungsergebnisse des Rechtsvergleichs
84
III
Verwendete Gesetzestexte
87
1. ,,Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte"
(AEBM)
87
2. ,,Ethische Leitprinzipien für die Forschung an menschlichen
embryonalen Stammzellen" (ELP 2003)
94
3. ,,Ethische Prinzipien und Vorschläge zur Organisation der
Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen"
(BJ-Richtlinien / Auszug)
96
4. ,,Vorschlagsentwurf zur ethischen Anleitung für die Forschung
mit menschlichen embryonalen Stammzellen" (SH-Richtlinien)
97
5. ,,Provisorische Richtlinien für die ethische Aufsicht über
biomedizinische Humanforschung" (MOH 1998)
102
6. ,,Provisorische Richtlinien für die ethische Aufsicht über
biomedizinische Humanforschung" (MOH 2007)
107
7. ,,Human Fertilisation and Embryology Act"
(HFE Act 1990/2008 / Auszug)
111
8. ,,Gesetz zum Schutz von Embryonen"
(Embryonenschutzgesetz - ESchG)
120
9. ,,Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im
Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher
embryonaler Stammzellen" (Stammzellgesetz - StZG)
123
Glossar
127
Bibliographie
132
1. Primärquellen
132
a) UNESCO
132
b) VR China
132
c) Großbritannien
135
d) Bundesrepublik Deutschland
136
2. Sekundärquellen ohne Autorenangabe
137
3. Sekundärquellen mit Autorenangabe
139
Abkürzungsverzeichnis
AEBM
Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte
Art.
Artikel
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BJ-Richtlinien
Beijing Richtlinien
d.h.
das heißt
ELP
Ethische Leitprinzipien
ESchG
Embryonenschutzgesetz
et al.
et alii (und andere)
EthRG
Ethikratgesetz
f.
folgende
GG
Grundgesetz
hES
human embryonic stem cell
h.M.
herrschende Meinung
HUGO
Human Genome Organisation
IBC
International Bioethics Commitee
Ibid.
ibidem (ebenda, ebendort; an der bereits genannten Stelle)
i.d.R.
in der Regel
IRB
Institutional Review Board
IVF
In-vitro-Fertilisation
HFEA
Human Fertilisation and Embryology Authority
MOH
Ministry of Health
MOST
Ministry of Science and Technology
PID
Präimplantationsdiagnostik
R&D
Research and Development
RKI
Robert Koch Institut
RMB
Renminbi
SCNT
Somatic Cell Nuclear Transfer
SH-Richtlinien
Shanghai Richtlinien
UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural
Organisation
StZG
Stammzellgesetz
TPG
Transplantationsgesetz
Vgl.
Vergleiche
VR
Volksrepublik
ZES
Zentrale Ethik Kommission für Stammzellenforschung
Einleitung
Spätestens seit der ersten künstlich im Reagenzglas erfolgten Zeugung eines Kindes sind
die Möglichkeiten der modernen Medizintechnik zu unserer Lebenswirklichkeit ge-
worden.1 Ein weiterer Aufsehen erregender Fall war der von Molly Nash: Sie kam 1994
mit der Krankheit
Fanconi anaemia
auf die Welt. Die Krankheit verhindert die natürliche
Knochenmarkbildung. Um einen passenden Spender für Molly zu erhalten, ließen ihre
Eltern eine künstliche Befruchtung (IVF)2 an sich vornehmen und bekamen im Jahr 2000
ihren Sohn Adam. Aus dessen Nabelschnurblut wurden Stammzellen gewonnen, die zur
Knochenmarksverpflanzung für Molly genutzt wurden.3 Zeitlich zwischen den Geburten
der beiden Nash-Geschwister brachte das 1996 geborene Klonschaf Dolly die öffentliche
Ethik-Debatte über das Klonen ins Rollen.4 Zu Weihnachten 2002 verkündete die Bioche-
mikerin Brigitte Boisselier die angebliche Geburt des ersten menschlichen Klonbabys.5
Dies sind nur einige bekannte Fälle der Bioethik. Sie berühren die sensibelsten
Fragen des menschlichen Daseins und stehen in einem Spannungsfeld zwischen Forschung
und Ethik.6 Da die Lebensverhältnisse der modernen Zivilisation im Vergleich zur vorin-
dustriellen Zeit grundlegend andere sind, werden wir heute oft mit neuen
,,partikulari-
sierten Ethosformen"
konfrontiert.7 Viele ethische Fragen des 21. Jahrhunderts waren vor
30 Jahren noch völlig unbekannt.8 Die biotechnologische Revolution9 hat die Medizin,
Biowissenschaften und Gesundheitsversorgung tiefgreifend verändert. Dies hat zu ,,bio-
ethischen Dilemmata"10 geführt, auf welche die Alltagsmoral keine Antworten parat hat.
Wo sind moralische Grenzen bei der Anwendung von technisch-medizinischen
Möglichkeiten gesetzt? Wo hört der ärztliche Heilauftrag auf und wann manipuliert der
Mensch die Natur? Welche Auswirkungen haben biopolitsche Entscheidungen auf den
1 Louise Joy Brown kam am 25. Juli 1978 im nordwestenglischen Oldham zur Welt. Der Mediziner Robert
Edwards ermöglichte die Geburt des ersten ,,Retortenbabys". Vgl. Bryant et al. 2005: 30, Düwell 2008 (a):
17 und Heyer 2008: 315.
2 Auch ,,In-vitro-Fertilisation", IVF, genannt.
3 Vgl. Bryant et al. 2005: 180.
4 Vgl. Clausen 2008.
5 Vgl. Kölner Stadtanzeiger Nr. 300, Xiao 2003.
6 Vgl. Haßmann 2003: 1, Irrgang 2005: 88.
7 Vgl. Korff 1998: 16.
8 Vgl. Bryant et al. 2005: 26.
9 D.h. der technische Fortschritt, neues Wissen und seine Anwendung, neue Diagnostiken sowie präventive
und therapeutische Interventionen.
10 Vgl. Have 2006: 28.
1
Fortschritt? Womit verstößt man gegen die grundlegenden Werte einer Gesellschaft?11
Bezüglich solcher Fragen versucht die ,,Bioethik" kritische, moralische Abwägungen
vorzunehmen. Unter Bioethik wird ,,die ethische Reflexion jener Sachverhalte verstanden,
die den verantwortlichen Umgang des Menschen mit Leben betreffen."12 Sie untersucht,
wie biowissenschaftliche und medizinisch-technische Möglichkeiten das Selbstverständnis,
die Sozialverhältnisse und Lebensführung des Menschen beeinflussen. Es geht um den
richtigen Umgang mit der belebten Natur von einer anthropozentrischen Warte aus
gesehen. Wie dieser Umgang auf verantwortliche Weise wahrzunehmen ist, bleibt häufig
offen, da sämtliche moralische Antworten auf bioethische Fragen stets umstritten sind.13
Die neuen technischen Möglichkeiten der modernen Medizin bergen allerdings auch
Risiken für den Menschen. Speziell bei der biomedizinischen Humanforschung existiert
ein gesellschaftliches Bewusstsein, das die Verantwortbarkeit bestimmter Praktiken ethisch
zu reflektieren sucht.14 Eine der zentralsten bioethischen Debatten der Gegenwart betrifft
die sog. ,,verbrauchende Embryonenforschung".15 Hierbei geht es um die Frage, ob zur
Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen (Englisch: ,,human Embryonic
Stemcell", hES) Embryonen erzeugt und dadurch vernichtet werden dürfen.16 1998 gelang
es dem amerikanischen Wissenschaftler James A. Thomson17 weltweit erstmals Stamm-
zellen aus gespendeten Embryonen, die aus IVF stammten, zu gewinnen und zu
kultivieren. 18 Seitdem expandiert die Embryonen- und Stammzellenforschung 19 (im
Folgenden als ,,hES-Forschung" bezeichnet) weltweit. Man verspricht sich von ihr
neue
Erkenntnisse, welche die Heilung schwerer Krankheiten in Aussicht stellen.
Da hES
jedoch aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, besteht eine ethisch und rechtlich
höchst diffizile Problematik, die weltweit heftige Debatten ausgelöst hat. Streitgegenstand
ist die Frage nach der Verfügbarkeit etwaigen menschlichen Lebens in Form der
Vorstadien eines menschlichen Embryos, weshalb die Debatte von großer gesellschaft-
11 Vgl. Moskopp 2009 und Schirrmacher 2002.
12 Vgl. Korff 1998: 7.
13 Vgl. Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 245 und Moskopp 2009.
14 Vgl. Altner 1998: 683.
15
In der vorliegenden Arbeit beziehen sich die Begriffe ,,Embryonenforschung" und
,,Stammzellenforschung" auf die Forschung an
menschlichen
Embryonen und Stammzellen.
16 Vgl. Haßmann 2003: 1. Siehe
1. Kapitel, II, 3.
.
17 Von der University of Wisconsin-Madison.
18 Vgl. Science 1998.
19 Die mit der hES-Forschung zusammenhängende Diskussion um medizinische Intervention mit Hilfe von
Pränataldiagnose und Präimplantationsdiagnose wird in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert.
2
licher und politischer Relevanz ist.20 Eine Untersuchung der Problematik der hES-
Forschung ist deshalb interessant, weil sie Aufschluss über das Verantwortungs-
bewusstsein bzw. die Werte und Kultur einer Gesellschaft gegenüber dem menschlichen
Leben geben kann.21 Diese Werte können mit Hilfe einer Analyse der jeweiligen Gesetz-
gebung herauskristallisiert werden. Betrachtungsgegenstand ist daher die Reglementierung
der hES-Forschung. Vergleicht man international die Debatten und Gesetzgebungs-
verfahren bezüglich der hES-Forschung, so zeigt sich in den einzelnen Ländern ein
differentes Urteilsbild.22/23 Zudem stehen Regelungen angesichts des fortschreitenden
Forschungsstandes unter dem Druck einer kontinuierlichen Neureflexion.24 ,,Bioethische
Grenzsetzungen", d.h. die Regulierung medizinwissenschaftlicher Praktiken, werden in
den verschiedenen Staaten jeweils in Form von Richtlinien oder Gesetzen vorgenommen;
es bestehen unterschiedliche Gesetzesschranken. Da der moralische Status des Embryos
nicht eindeutig definiert ist, herrschen schon allein innerhalb Europas unterschiedliche
Regelungen zur hES-Forschung, die in permissive oder prohibitive Typen eingeteilt
werden können.25
Das westliche Medienbild vermittelt nun oft, dass es in China keinerlei
Beschränkungen der hES-Forschung gäbe und niemand dort moralische Bedenken hätte.26
Demnach würde in China ein ,,bioethisches Vakuum" 27 existieren, in welchem die
Chinesen die Nutznießer der im Westen geführten politischen Ethik-Debatten über die
kontroverse hES-Forschung seien.28 So bezeichnen einige China als ,,(emerging as) the
new superpower of biomedical research" die neue Supermacht in der biomedizinischen
Forschung. 29 Oftmals porträtiert der Westen China als ,,wilden Osten", wo
wissenschaftlicher Fortschritt ohne ethische Bedenken stattfände.30
20 Vgl. Dederich 2008.
21 Vgl. Autiero 1998: 563.
22 Vgl. Dederich 2008, Heinemann/Kersten 2007: 13, International Consortium of Stem Cell Networks 2009
und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
23 So hat beispielsweise der neue US-Präsident Barack Obama 2009 veranlasst, dass embryonale
Stammzellenforschung wieder staatlich gefördert wird. Unter seinem Vorgänger George W. Bush wurden
staatliche Förderungsmittel nur für embryonale Stammzelllinien gewährt, die vor dem 9. August 2001 erzeugt
worden sind. Vgl. Stockrahm : 2009 und Dickins/Levine2008.
24 Vgl. Rehbock 2009.
25 Vgl. Dickins/Levine 2008, tagesschau.de: 2008.
26 Siehe
3. Kapitel, III, 2./Fazit
.
27 Vgl. Sleeboom-Faulkner/Patra 2008: 231f.
28 Vgl. Dickins/Levine 2008.
29 Vgl Henderson 2007.
30 Vgl. Wilsdon/Keeley 2007: 47.
3
Die vorliegende Arbeit soll ergründen, inwieweit das oben beschriebene Bild tatsächlich
zutrifft. Sie befasst sich vorwiegend mit der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung;
speziell dahingehend, wie und in welchem Umfang der Umgang bzw. die Forschung mit
Hilfe extrakorporal erzeugter Embryonen31 reglementiert wird. Dabei gliedert sich die
Arbeit wie folgt:
Zunächst wird die Entstehungsgeschichte der Bioethik im Allgemeinen sowie
speziell in China dargestellt. In einem nächsten Schritt wird notwendiges
naturwissenschaftliches Grundlagenwissen vermittelt, um die ethischen und rechtlichen
Probleme der hES-Forschung nachvollziehen zu können (
Kapitel 1
).
Es folgt eine kurze Abhandlung über das Verhältnis zwischen Bioethik und
Rechtsordnung. Da eine allein nationalstaatliche Betrachtung der VR China einer
adäquaten Bewertung nicht gerecht würde32, wird die Untersuchung um eine internationale
Ebene erweitert: Als Vergleichsobjekte werden zunächst internationale sowie ausländische
Gesetzestexte überblickartig dargestellt. Dabei bildet die ,,Allgemeine Erklärung über
Bioethik und Menschenrechte"
der UNESCO (AEBM) den Gegenstand der internationalen
Perspektive. Von einer Reihe chinesischer bioethischer Rechtsdokumente ausgehend
werden dann auf nationaler Ebene die deutsche Gesetzeslage anhand des
,,Embryonenschutzgesetzes" (ESchG) und ,,Stammzellgesetzes" (StZG) sowie die britische
Gesetzeslage anhand des ,,Human Fertilisation and Embryology Act"
(HFE Act) als
Bezugspunkte dargestellt, da beide nach h.M. als vermeintlich gegenläufig erachtet werden
und repräsentativ für bestimmte Regelungsansätze (
restriktiv
bzw.
liberal
) stehen.33
Im Anschluss folgt als Hauptteil der Untersuchung ein Vergleich konkreter
inhaltlicher Regelungsaspekte der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung mit den
zuvor vorgestellten fremdländischen Rechtsordnungen. Hierbei wird ein Rechtsvergleich
angestrebt, welcher der chinesischen Rechtslage jeweils simultan die einschlägigen
deutschen und britischen Vorschriften gegenüberstellt. (
Kapitel 2
).
Als Resümee des Rechtsvergleichs dient eine abschließende Beurteilung der
chinesischen Rechtslage, welche den Fokus auf Unterschiede, eventuelle Regelungslücken
und Defizite der chinesischen Reglementierung der hES-Forschung im Vergleich zu der
31 Der Umgang mit Embryonen
in vivo wird in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert, da dies zu der
Einbeziehung der Gesetzeslage zum Thema Abtreibung führen würde und von der Intention der vorliegenden
Untersuchung wegführen würde.
32 Vgl. Haßmann 2003: 2.
33 Vgl. Haßmann 2003: 2 und Heyer 2008: 317.
4
jeweiligen Regelung in Deutschland und Großbritannien legt. Zusätzlich zur rechtlichen
Analyse werden praxisrelevante Aspekten benannt, die das Bild abrunden sollen: Zu
diesen zählt ein Kommentar zum Moralstatus des Embryos aus Sicht chinesischer Experten
sowie die Situationsbeschreibung der Forschung in China (bezüglich Investitionen, Praxis,
Standortfaktoren und Stand der Forschung
Kapitel 3
).
Das Hauptziel der Arbeit liegt mithin darin, zu bestimmen, wo China sich bezüglich der
hES-Forschung rechtlich und global positioniert hat, d.h., ob China eher zu einem liberal-
permissiven oder eher zu einem restriktiven Vorschriftensystem tendiert.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse vor dem
Hintergrund der sich rasant entwickelnden wissenschaftlichen Fortschritte und
entsprechender rechtlicher Anpassungen nur eine momentane Bestandsaufnahme sein
können.34 Da sich in der hES-Forschung mehrere Faktoren gegenseitig bedingen, ergeben
sich für die untersuchten Aspekte inhaltliche Überschneidungen.
Der Großteil chinesischer Sekundärliteratur, zumeist Aufsätze in medizinisch-ethischen
Fachzeitschriften, diskutiert ausgiebig die mit der hES-Forschung verbundenen wissen-
schaftlichen Möglichkeiten und ethischen Probleme sowie Gesetzesregelungen in anderen
Ländern. Der Tenor einer Befürwortung der hES-Forschung wird regelmäßig wieder-
gegeben, doch wird die
eigene
chinesische Rechtslage kaum diskutiert.
34 Weitere bioethische Themen, die speziell für Chinas Situation interessant sind, wie z.B. Organtrans-
plantation, öffentlicher Gesundheitssektor, AIDS-Prävention, Sterbehilfe, assistierte Reproduktion, sind nicht
Gegenstand dieser Arbeit.
5
1. Kapitel: Einführung in die Bioethik sowie
Embryonen- und Stammzellenforschung
,,Die Ehrfurcht vor dem Leben gibt mir das Grundprinzip des Sittlichen ein, dass das Gute in dem
Erhalten, Fördern und Steigern von Leben besteht und das Vernichten, Schädigen und Hemmen
von Leben böse ist."
Albert Schweitzer (1923)35
I
Was ist Bioethik?
1. Begriff und Gegenstand
Der Begriff ,,Bioethik" setzt sich aus den griechischen Wörtern ,,bios"
(das Leben;
lebendig; die belebte Welt als Teil des Kosmos) und ,,ethiká"
(die Sittenlehre, Moral, der
Brauch) zusammen. 36 Unter Ethik versteht man im Allgemeinen die philosophische
Auseinandersetzung mit dem Sittlichen, die Reflexion des Moralischen.37 Sie prüft, ob von
der Moral erhobene Ansprüche gerechtfertigt sind.38 Anhand der wörtlichen Auslegung
von ,,Bioethik" könnte man ihre Bedeutung wie folgt bestimmen: Die Reflexion über die
Begründbarkeit moralischer Urteile im Umgang (des Menschen) mit dem Lebendigen.39
Mangels eindeutiger Abgrenzungskriterien lässt sich der Gegenstand der Bioethik
nicht präzise erfassen. 40 Der Grund hierfür ist zum einen, dass angesichts neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich auch neue für die Bioethik relevante
Aspekte hervor gebracht werden. Dies erschwert eine klare inhaltliche Eingrenzung. Der
Gegenstandsbereich der Bioethik 41 ist somit nicht statisch. 42 Zum anderen ist die
Bezeichnung ,,Bioethik" historisch durch zwei ,,Gründungsväter" mit je unterschiedlichen
Sichtweisen geprägt worden: 43 ,,Bioethik" wurde 1970 erstmals in einem Aufsatz mit dem
35 Zitiert nach Korff 1998: 12.
36 Vgl. Reich 1995: 29.
37 Nach Wolfgang Irrgang ist Ethik die ,,[...] wissenschaftliche Reflexion auf Moral [...] mit dem Ziel,
Verhaltensvorschriften, sittliche Verpflichtungen und Handlungsregeln für Entscheidungen argumentativ
auszuweisen und zu rechtfertigen. Gegenstand der Ethik ist die argumentative Rechtfertigung des
Verpflichtungscharakters von sittlichen Überzeugungen." Vgl. Irrgang 2005: 200.
38 Wobei die Moral lediglich Handlungen bewertet. Vgl. Düwell 2008 (a): 32ff.
39 Vgl. Moskopp 2009.
40 Vgl. Irrgang 2005: 9.
41 Neben klassischen Fällen der Medizinethik befasst sich Bioethik mit den Auswirkungen technisch-
medizinischer Möglichkeiten, deren Anwendung ethisch ,,begleitet" werden muss; Themen reichen von
artifizieller Insemination, Organ-Transplantation, aktive und passive Sterbehilfe, Gesundheitssysteme,
Humanexperimente, Tierversuche, Gentechnik, Patentierung in der Gentechnologie bis hin zum Einfluss des
Menschen auf die Natur. Vgl. Altner 1998: 683. und Düwell et al. 2006: 251f.
42 Vgl. Düwell 2008 (a): 12, 22.
43 Vgl. Graumann 2002 und Reich 1995: 19 - 43.
6
Titel ,,Bioethics" von dem Zellbiologen Van Rensselaer Potter44 publiziert. Potter, der
seitdem als Wortschöpfer des Begriffes gilt, wollte mit diesem die Aufmerksamkeit auf die
globale Umweltzerstörung lenken. Im Gegensatz dazu bezog der Arzt André Hellegers45
den Begriff ,,Bioethik" auf die moderne biomedizinische Praxis.46 Hellegers gründete 1971
das ,,Kennedy Institute for the Study of Human Reproduction and Bioethics".47 Letztlich
setzte sich sein Bioethik-Verständnis durch.48 So beziehen sich auch die bioethischen
Diskussionen der Gegenwart meistens auf moralische Fragen im biomedizinischen
Kontext.49 In der Literatur umfasst der Begriff der ,,Bioethik" sowohl einen engen als auch
einen weiten Anwendungsbereich.50 Einigkeit besteht darin, dass es sich bei der Bioethik
in erster Linie um eine wissenschaftliche Disziplin handelt.51 Die bereits im Jahre 1978
erschienene Enzyklopädie für ,,Bioethik" bestätigt den wissenschaftlichen Charakter und
bietet folgende Standard-Definition:
,,the systematic study of human conduct in the area of the life sciences and health care,
insofar as this conduct is examined in the light of moral values and principles." 52
Mithin liegt das Hauptaugenmerk der Bioethik in der Auseinandersetzung
,,mit dem
Anfang und Ende menschlichen Lebens."53
Im Ergebnis existiert also keine einheitliche Verwendung des Begriffes der
,,Bioethik".54 Die vorliegende Arbeit bezieht sich jedenfalls auf den Bioethik-Begriff, der
durch Hellegers geprägt und von der bereits zitierten Definition der ,,Enzyklopädie für
Bioethik" erfasst wird.
44 Damals an der University of Wisconsin. 1971 erschien sein Buch ,,Bioethics Bridge to the Future." Vgl.
Schramme 2002: 9, Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 248 und Korff 1998: 7.
45 Von der Georgetown University
.
46 Z.B. in Fragen bezüglich Patientenrechte, Rechte und Pflichten von Naturwissenschaftlern, Richtlinien für
klinische Pflege oder biomedizinischer Forschung. Hellegers benannte als Gegenstände der Bioethik ,,issues
involving medicine and biology and their possible consequences for society." Vgl. Hellegers 1973, zitiert
nach Reich 1995: 27 und Irrgang 2005: 10.
47 Vgl. Düwell 2008 (a): 18f. und Graumann 2002.
48 Für die Bürgerrechtsbewegung und Lehrstätten der USA waren biomedizinischen Themen mehr von
Interesse Vgl. Reich 1995: 19 - 22.
49 Vgl. Bryant et al. 2005: 25, 33 f. und Schramme 2002: 9.
50 Ersterer beinhaltet die Medizin-Ethik, während letzterer zusätzlich Umwelt- und Tierschutzethik umfasst
Vgl. Irrgang 2005: 10.
51 Vgl. Düwell/Steigleder 2003: 24 - 27, zitiert nach Irrgang 2005: 12.
52 ,,Die systematische Studie menschlichen Verhaltens auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und der
medizinischen Versorgung, unter dem Untersuchungsaspekt moralischer Werte und Prinzipien.", Vgl. Reich
1978: xix.
53 Vgl. Irrgang 2005: 52.
54 Vgl. Schramme 2002: 8, Düwell et al. 2006: 247 und Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 245.
7
2. Entstehungsgeschichte
Die Geschichte der Bioethik nahm ihren Anfang in den USA. Im Vergleich mit anderen
Disziplinen ist sie allerdings noch relativ jung. Gleich mehrere unterschiedliche Ereignisse
führten zur Entstehung der Bioethik. Zu den zwei prägendsten Faktoren gehören:
(1) Die sog. ,,Nürnberger Prozesse"55, die den Missbrauch des paternalistischen Ärzteethos
im Dritten Reich verurteilen. Sie leiteten in der Folge eine Bewegung ein, welche die
Stärkung der Patientenautonomie als zentrales Schutzprinzip in der Medizin bewirkte.56
(2) Die rasanten Fortschritte in der biomedizinischen Forschung und Technologie seit den
60er und 70er Jahren, aufgrund derer man bis dato ungekannte Anwendungsmöglichkeiten
zur Verfügung hatte.
Die damaligen neuen biomedizinischen Möglichkeiten, 57 vor allem in der
Reproduktionsmedizin, führten zu gesellschaftlicher Besorgnis. Eine moralische
Einschätzung bezüglich des richtigen Umgangs mit den neuen Möglichkeiten wurde
notwendig. Doch die traditionelle Ethik vermochte angesichts der Dynamik der
Entwicklungen keine Antworten zu geben.58 In den USA waren die ethischen Probleme
bereits in den 60ern Gegenstand diverser Konferenzen der Wissenschaftsgemeinde. 1969
wurde in New York das ,,Hastings Center" gegründet, welches sich seitdem als
unabhängiges Forschungsinstitut in den Dienst der Bioethik stellt.59 In den 70er Jahren
gründete man in der Folge (Lehr-)Institute, Gruppen und Organisationen, um bioethische
Diskurse zu fördern. 60 Weitere Institutionen, sog. ,,Ethikkommissionen", wurden an
verschiedenen Stellen als Beratungsgremien eingerichtet.61 Ihren Ursprung hatten sie
erneut in den USA.62 Die Mitglieder dieser Vereinigungen setzen sich zumeist aus
55 Gerichtsverfahren, die 1945-49 von einem Internationalen Militärgerichtshof oder von amerikanischen
Militärgerichten in Nürnberg zur Ahndung von nationalsozialistischen Straftaten durchgeführt wurden, Vgl.
Brockhaus
2007.
56 Vgl. Bryant et al. 2005: 23f. und Schramme 2002: 10.
57 Wie z.B. Beatmungsmaschinen, Genetische Diagnostik, Organ-Transplantation oder IVF.
58 Vgl. Bryant et al. 2005: 24f., Düwell et al. 2006: 247, 2008: 14 16 und Heyer 2008: 321.
59 Vgl. Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 248 und Hastings Center.
60 Vgl. Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.
61 Beispielsweise gibt es in Krankenhäusern Ethik-Ausschüsse, die Ärzten in schwierigen Patienten-Fällen
zur Seite stehen, beratende Politik-Gremien wie die deutsche ,,Enquete-Kommission Recht und Ethik der
modernen Medizin" oder den amerikanischen ,,President′s Council on Bioethics". Vgl. Altner 1998: 682,
Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.
62 Auslöser war der Fall der Koma-Patientin Karen Anne Quinland im Jahre 1976. Der Oberste Gerichtshof
New Jersey urteilte, dass für die Entscheidung, ob die lebenserhaltenden Apparate abgeschaltet werden, die
Beratung einer Ethikkommission einzuholen ist. Vgl. Altner 1998: 684.
8
unterschiedlichsten Berufszweigen zusammen.63
Einer der frühesten Methodik-Ansätze für die Bioethik stammt von den Amerikanern
Tom Beauchamp und James Childress. Die in ihrem Werk ,,Principles of Biomedical
Ethics" (1979)64 vorgestellten vier Prinzipien65 dienen in biomedizinischen Fällen als
systematische Beurteilungshilfe und sind im angelsächsischen Raum mittlerweile als
Standard etabliert.66
Der ,,Import" der Bioethik nach Europa setzte erst Mitte der 80er ein.67
In der
deutschen Öffentlichkeit wurde der Begriff der Bioethik dennoch erst ab Ende der 80er
Jahre bekannt.68 Länderübergreifende Foren bilden heute die Bioethik-Kommission des
Europarates sowie das Bioethik-Komitee der UNESCO.69
,,Bioethik" beschreibt somit
nicht nur eine rein akademische Disziplin, sondern wird auch für politische Debatten,
Kommissionsarbeiten oder Lobbyarbeit verwendet.70
3. Bioethik in der VR China
Die Morallehre in der traditionellen chinesischen Medizin blickt auf eine mehr als
zweitausendjährige Geschichte zurück. So haben chinesische Ärzte einige der frühesten
medizinethischen Gebote formuliert.71 Viele konfuzianische Mediziner bezeichneten die
Medizin als eine ,,Kunst der Menschlichkeit".72 ,,Bioethik" nach heutigem Verständnis
entstand jedoch erst im modernen China und verzeichnet deshalb nur eine rund
63 Zu ihnen gehören Juristen, Theologen, Soziologen, Wissenschaftler, Ärzte sowie Philosophen. Vgl. Altner
1998: 682, Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.
64 Vgl. Beauchamp/Childress 2008.
65 Die vier Prinzipien beschreiben den richtigen Umgang mit Patienten bei Humanexperimenten; es handelt
sich dabei um das Prinzip (1) des Nichtschädigens, (2) des Wohltuns, (3) des Respekts vor Autonomie und
(4) der Gerechtigkeit. Vgl. Bryant et al. 2002: 29f. und Rauprich 2008: 227f.
66 Vgl. Graumann 2002, Rauprich 2008: 229f. und Schramme 2002: 16.
67 Z.B. wurde 2000 vom deutschen Bundestag die ,,Enquete-Kommission Ethik und Recht in der modernen
Medizin" eingerichtet. In vielen Städten begann man, Ethikzentren und -institute zu gründen
.
Vgl.
Ach/Runtenberg 2002: 38 - 47, zitiert nach Irrgang 2005: 11.
68 Vgl. Düwell 2008 (a): 69.
69 Vgl. Altner 1998: 688.
70 Vgl. Düwell/Steigleder 2003: 24 - 27, zitiert nach Irrgang 2005: 12.
71 Z.B. Sun Simiao (ca. 581 682 v. Chr.) und Chen Shigong (1555-1636 n.Chr.). Chen Shigongs ,,Fünf
Verbote"
und
,,
Zehn Gebote" (yijia wujie shiyao) für Ärzte sind in der ,,Encyclopedia of Bioethics"
als einer
der Klassiker der weltweiten Medizinliteratur aufgelistet.
Zu finden unter: http://www.100md.com/html/dir/2003/10/25/07/140.htm (letzter Aufruf 06.06.2009),
Vgl. Chen 2006: 31f., Qiu 1998: 24 und Zheng 2006: 26.
72 Yi wei ren shu.
9
zwanzigjährige Geschichte.73 Heute ist sie ein fester Bestandteil der Wissenschaft in
China.74 Sie hat sich auf zwei Ebenen entwickelt:
Auf der politischen Ebene zeichnete Deng Xiaoping mit seiner Reform- und
Öffnungspolitik maßgeblich für die günstige Ausgangsposition einer sich entwickelnden
Bioethik verantwortlich. Ungefähr zeitgleich mit der Reformierung des Gesundheits-
systems 75 in China verkündete er 1986 die Förderung der Naturwissen-schaften,
insbesondere der Biotechnologie, damit China in den Wettlauf mit den entwickelten
Staaten treten könne.76 Man versprach sich davon sowohl einen wirtschaft-lichen als auch
gesellschaftlichen Nutzen. Dies und das Motiv nationalen Prestiges begründeten den
politischen Stellenwert, den die chinesische Regierung der Biomedizin beimaß.77
Auf der zweiten Ebene entwickelte sich die Bioethik auf akademischem Wege: Seit
Ende der 70er Jahre werden in der VR China nationale sowie fachinterne Konferenzen zu
ethischen Fragen im Kontext der Fortschritte biomedizinischer Technologien abgehalten.78
Beispielsweise war China Gastgeber 1998 für den ,,18. Internationalen Genetik-
Kongress" in Beijing .79 1988 zehn Jahre nach der Geburt des weltweit ersten durch IVF
gezeugten Kindes kam in der VR China das erste chinesische ,,testtube baby" zur Welt.80
Ein Jahr zuvor bot das 1987 veröffentlichte Buch ,,Bioethics" 81 von Qiu Renzong
chinesischen Lesern erstmals eine Einführung in die Bioethik. Es gilt als Standard-Werk
für Bioethik in der VR China. 82 Bioethik erfuhr indessen auch eine akademische
Institutionalisierung: Bereits 1982 wurden in Seminaren Debatten über bioethische
Themen gehalten, 1988 wurde die Vereinigung ,,Chinese Society of Medical Ethics"
gegründet, und die erste Ausgabe des ,,Journal of Chinese Medical Ethics" publiziert.83
73 Vgl. Zhai 2004 und Chen 2006: 32.
74 Vgl. You 2004: 148.
75 Durch die Reformierung des Gesundheitssystems wurden öffentliche Gesundheitsinstitute dem freien
Markt ausgesetzt und mussten sich privat finanzieren. Die chinesische Regierung zieht selbst die Bilanz, dass
die Gesundheitsreform der letzten 20 Jahre kein Erfolg war. Vgl. Qiu 2008: 44 46.
76 Vgl. The new atlantis 2003: 138 und Döring 2008: 121.
77 Die Biowissenschaften sollten zum Aufbau der chinesischen Gesellschaft, zu Wohlstand, Bildung,
Gesundheit und sozial-politischer Stabilität beitragen. Vgl. Döring 2008: 121f.
78 Den Auslöser für die Konferenzen gaben mitunter aufkommende Themen wie ,,Gehirntod", ,,Euthanasie"
oder ,,testtube babies". Vgl. Zhai 2004 und Chen 2006: 32
79 Englisch: ,,18th International Congress of Genetics". Vgl. Qiu 2008: 54 und Zhai 2004.
80 Am 10. März 1988. Vgl. Chen 2006: 34.
81
Shengming lunli xue
. Vgl. Qiu 1987.
82 Es wurden rund 50.000 Exemplare verkauft. Vgl. Li 2008: 449, Chen 2006: 32 und Zhai 2004.
83 Vgl. Li 2008: 449f. Neben dem ,,Journal of Chinese Medical Ethics" (
Zongguo yixue lunli xue
) sei noch
,,Medicine and Philosophy" (
yixue yu zhexue
) als relevantes Periodikum zu erwähnen. Vgl. Chen 2006: 32,
Li/Zhang 2000: 80 und Qiu 1998: 24.
10
Mehrere Universitäten bieten mittlerweile Graduiertenkurse in Bioethik an:84 Das 1995
gegründete Philosophie-Institut der Chinesischen Akademie für Gesellschaftswissenschaf-
ten in Beijing zählt zu den ersten in China, die Bioethik als eigene Fachrichtung anbieten.85
Parallel zur Institutionalisierung und unter dem Eindruck des Klonschafes ,,Dolly"
beeinflusste die Bioethik auch die Massenmedien sowie die legislative Aktivität der
Regierung.86 Im gleichen Zeitraum wurde das Thema der Bioethik durch zwei Rechtsfälle
erstmals ins Blickfeld der chinesischen Öffentlichkeit gerückt: Der ,,Hanzhong Euthanasie-
Fall" (1986) und ein Fall über einen negativen Vaterschaftstest in Shanghai (1987).87 So
erließ das Gesundheitsministerium88 (Ministry of Health, MOH) und das Wissenschafts-
und Technologieministerium89 (Ministry of Science and Technology, MOST) Ende der
90er Jahre eine Reihe von Richtlinien auf dem Gebiet der Biowissenschaften.90
Seit den 90er Jahren besteht ein reger Kontakt zwischen chinesischen und
ausländischen Bioethikern; 91 chinesische und amerikanische Hochschulen sowie
Forschungsinstitute organisieren seit fünf Jahren in Kooperation Ethik- und Forschungs-
Workshops.92 Im August 2006 fand in Beijing der 8. Welt Bioethik-Kongress statt.93
Im Jahre 2000 erkannte Staatspräsident Jiang Zemin die Wichtigkeit der Partizi-
pation Chinas an der internationalen Biotechnologie-Debatte an. Er sprach ethische
Probleme der Lebenswissenschaften an und mahnte, dass technischer Fortschritt dem Wohl
der Menschheit diene und diese nicht gefährden sollte.94
Für den Zeitraum 1990 2008 konstatiert Qiu Renzong, dass die chinesische Bioethik das
Hauptaugenmerk auf die politische und rechtliche Auseinandersetzung mit der Biomedizin
und -technologie zum Schutz von Patienten und Versuchsteilnehmern gerichtet habe.
Ferner sei sie so weit entwickelt, dass sie sich konkret mit realen Fragen des sozialen
84 Die ,,Chinese Academy of Social Sciences" und das ,,Peking Union Medical College" bieten Master- und
Doktorenprogramme in Bioethik an. Vgl. Li 2008: 450, Döring 2008: 133.
85 Es wird ferner Umweltethik, Wirtschaftsethik und Forschungsethik gelehrt, Vgl. Philosophie-Institut der
Chinesischen Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Beijing) (
Zhongguo shehui kexueyuan zhexue
yanjiusuo - Zhongguo shehui kexueyuan yingyong lunli yanjiu zhongxin
).
86 Vgl. Zhai 2004.
87 Der Hanzhong-Euthanasiefall betraf zwei Töchter, die einen Arzt verklagten, der bei ihrer Mutter aktive
Sterbehilfe geleistet hatte. Im Shanghai Fall lehnte die Familie des Vaters ein durch IVF erzeugtes Kind ab,
weil es eine andere Blutgruppe aufwies. Vgl. Qiu 1998: 25f., Li 2008: 449 und Zhai 2004.
88
weisheng bu.
89
kexue jishu bu.
90 Vgl. Zhai 2004.
Siehe 2. Kapitel, II, 2..
91 Vgl. Qiu 2008: 54.
92 Vgl. Chen 2006: 32f. und Qiu 2008: 48f.
93 Vgl. Nature Biotechnology 2006.
94 Vgl. Li 2008: 453f. und Chen 2006: 33.
11
Lebens befasse. 95 Laut Döring widme sich die Bioethik in China vorrangig dem
Aufschließen der Forschung in den Biowissenschaften zur internationalen Gemeinde und
sei bemüht, ,,einen genuin chinesischen Weg zu finden"
.
96
II Grundlagen der Embryonen- und Stammzellenforschung
1. Entwicklungsphasen des Embryos
97
(siehe
Anhang I, 1.
)
Sobald eine Spermatozyte (Samenzelle des Mannes) in die Oozyte (Eizelle einer Frau)
eindringt, liegt mit dieser Kombinierung der Gameten (Keimzellen) die ,,genetische
Identität"
des zukünftigen Embryos vor. Mit der Verschmelzung entsteht eine neue
zelluläre Struktur, die sog. ,,Zygote". Sie teilt sich daraufhin kontinuierlich, wobei die
einzelnen Zellen bis zum Achtzellstadium ,,totipotent" bleiben, d.h. die Fähigkeit besitzen,
sich zu einem vollständigen Organismus zu entwickeln. Zwischen dem Acht- und
Sechzehnzellstadium werden die Zellen ,,pluripotent", d.h. sie haben die Fähigkeit, sich zu
allen Gewebe- und Zelltypen eines Organismus zu entwickeln, jedoch nicht zu einem
vollständigen Organismus. Es kommt hier zu einer morphologischen Differenzierung, bei
der sich sog. ,,Trophyoblastzellen" 98 und ,,Embryoblastzellen"
(auch
,,Blastozyste"
genannt)99 bilden.100 Nach Abschluss der 2. Woche ist diese sog. ,,Implantations-Phase"
abgeschlossen. Im Anschluss kommt es zur Ausbildung des sog. ,,Primitivstreifens".101 Mit
seiner Entstehung sind Zwillingsbildungen ausgeschlossen und die sog. ,,Individuation" ist
gegeben. In den Stadien zwischen Achtzellstadium und Individuation wird der sich
entwickelnde Organismus als ,,Präembryo" oder ,,Blastozyste" bezeichnet.102
95 Vgl. Qiu 2008: 44.
96 Vgl. Döring 2008: 133.
97 Es wird im Folgenden die frühe Entwicklung des Embryos skizziert, um sprachliche Ungenauigkeiten im
Diskurs um den Embryo auszuräumen. Dabei stütze ich mich auf die Darstellung von Heun 2002: 520.
98 Aus den Trophoblastzellen entstehen die Plazenta und die gesamte der Ernährung und Erhaltung des
Embryos dienende Struktur im Uterus.
99 Aus den Embryoblastzellen entsteht der eigentliche Embryo.
100 Vgl. Heun 2002: 519.
101 Zellanhäufung /,,Längsachse" des Embryos, die verantwortlich für die Entwicklungssteuerung des
Embryos und Voraussetzung für die Bildung des Nervensystems ist.
102 Vgl. Heun 2002: 520.
12
2. Embryonenforschung
103
Spricht man von Embryonenforschung, so ist grundsätzlich zwischen den zwei folgenden
Arten zu unterscheiden: Forschung an Embryonen (1) zum Wohl des einzelnen Embryos
oder (2) ,,verbrauchende Embryonenforschung". Die vorliegende Arbeit behandelt die
,,verbrauchende Embryonenforschung". Darunter
versteht man allgemein die Verwendung
von Embryonen zur Erkenntnisgewinnung unter Inkaufnahme der Vernichtung der
Embryonen.104 Sie steht im engen Zusammenhang mit der hES-Gewinnung.
3. Stammzellenforschung
a) Was sind Stammzellen?
Stammzellen sind undifferenzierte Vorläufer-Zellen eines Organismus, die zwei
Funktionen erfüllen: Sie teilen sich unbegrenzt und bringen dabei Tochterzellen hervor, die
sich entweder erneut zu identischen Stammzellen entwickeln oder zu bestimmten
Zelltypen gewebespezifisch ausreifen können.105 Je nach Herkunft unterscheidet man i.d.R.
zwischen ,,embryonalen Stammzellen" und ,,adulten Stammzellen".106
Beim Menschen sind Stammzellen in der frühen Embryonalenentwicklung
vorzufinden. Während der Entwicklung des Embryos bildet sich kurz vor der Einnistung in
die Gebärmutter die Blastozyste. Im ihrem Inneren befindet sich eine ,,innere Zellmasse",
deren Zellen pluripotent sind. Sie werden als embryonale Stammzellen bezeichnet.107
Bei Erwachsenen werden beschädigte oder abgestorbene Zellen permanent ersetzt,
um die Funktionsfähigkeit von Geweben und Organen aufrecht zu erhalten. Dieser
Nachschub gewebespezifischer Zellen erfolgt durch sog. ,,adulte Stammzellen". Sie sind
,,multipotent", d.h. sie können sich nur zu bestimmten Zelltypen differenzieren.108
103 Die folgenden naturwissenschaftlichen Darstellungen der hES-Forschung basieren hauptsächlich auf
Informationen des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften, da sie mit dem Stand
vom März 2009 zur Zeit des Verfassens dieser Arbeit am aktuellsten erschienen.
104 Vgl. Krebs 1998: 558.
105 z.B. Herz-, Nieren-, Haut- oder Muskelzellen. Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007.
106 Vgl. Dederich 2008 und Düwell 2008 (a): 208.
107 Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007, Dederich 2008 und Düwell 2008 (a): 208
108 Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007.
13
Comments
No comments yet
Other users also were interested in the following titles:
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für Microsoft Word
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für OpenOffice.org
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 9,99 EUR
Formatvorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit / Vorlage zur Erstellung einer Hausarbeit
Author: Marco FeindlerPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit
Author: Zoran ZivkovicPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Author: Claudia NickelPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Author: Maik PhilippPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - Hausarbeiten - Seminararbeiten
Author: Mark RichterPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008
This text can be quoted and accessed from this url: