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Bioethik in der VR China

Subtitle: Inhalt und Grenzen der Embryonen- und Stammzellenforschung aus rechtsvergleichender Sicht

Diploma Thesis, 2009, 157 Pages
Author: Diplom-Regionalwissenschaftler Duc-Hien Huynh
Subject: Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law

Details


Abstract

Eine der zentralsten bioethischen Debatten der Gegenwart betrifft die Frage, ob zur Gewinnung embryonaler Stammzellen (hES) menschliche Embryonen erzeugt und dadurch vernichtet werden dürfen. Zwar stellt die Embryonen- und Stammzellenforschung (hES-Forschung) die Heilung schwerer Krankheiten in Aussicht, doch bringt sie gleichzeitig eine ethisch und rechtlich diffizile Problematik mit sich. Eine Untersuchung dieser Problematik ist deshalb interessant, weil sie Aufschluss über die Werte einer Gesellschaft gegenüber dem menschlichen Leben geben kann. Diese Werte können mit Hilfe einer Analyse der jeweiligen Gesetzgebung eines Staates herauskristallisiert werden. Betrachtungsgegenstand ist daher die Reglementierung der hES-Forschung. Das westliche Medienbild vermittelt oft, dass es in China keinerlei Beschränkungen der hES-Forschung gäbe. Die vorliegende Arbeit ergründet, inwieweit dies tatsächlich zutrifft. Sie befasst sich vorwiegend mit der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung. Da eine allein nationalstaatliche Betrachtung der VR China einer adäquaten Bewertung nicht gerecht würde, wird die Untersuchung um eine (inter-)nationale Ebene erweitert: Von einer Reihe chinesischer bioethischer Rechtsdokumente ausgehend werden die deutsche Gesetzeslage anhand des Embryonenschutzgesetzes und Stammzellgesetzes sowie die britische Gesetzeslage anhand des Human Fertilisation and Embryology Act als Bezugspunkte dargestellt. Im Anschluss folgt als Hauptteil der Untersuchung ein Vergleich konkreter inhaltlicher Regelungsaspekte der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung mit den zuvor vorgestellten fremdländischen Rechtsordnungen. Als Resümee des Rechtsvergleichs dient eine abschließende Beurteilung der chinesischen Rechtslage, welche den Fokus auf Unterschiede, eventuelle Regelungslücken und Defizite der chinesischen Reglementierung der hES-Forschung legt. Zusätzlich zur rechtlichen Analyse benenne ich praxisrelevante Aspekte, die das Bild abrunden sollen: Zu diesen zählt ein Kommentar zum Moralstatus des Embryos aus Sicht chinesischer Experten sowie die Situationsbeschreibung der Forschung in China. Das Hauptziel der Arbeit liegt mithin darin, zu bestimmen, wo China sich bezüglich der hES-Forschung rechtlich und global positioniert hat, d.h., ob China eher zu einem liberal-permissiven oder eher zu einem restriktiven Vorschriftensystem tendiert.


Excerpt (computer-generated)

Duc-Hien Huynh

UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Philosophische Fakultät

Ostasiatisches Seminar

Institut für Moderne China-Studien

_______________________________________

Bioethik in der VR China:

Inhalt und Grenzen der Embryonen- und Stammzellenforschung

aus rechtsvergleichender Sicht


Diplomarbeit

_______________________________________

Im Rahmen des Diplomstudienganges

Regionalwissenschaften Ostasien / China

Lehrstuhl für chinesische Rechtskultur

Köln, 25. Juni 2009


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1

1. Kapitel: Einführung in die Bioethik sowie

Embryonen- und Stammzellenforschung

6

I

Was ist Bioethik?

6

1. Begriff und Gegenstand

6

2. Entstehungsgeschichte

8

3. Bioethik in der VR China

9

II

Grundlagen der Embryonen- und Stammzellenforschung

12

1. Entwicklungsphasen des Embryos

12

2. Embryonenforschung

13

3. Stammzellenforschung

13

a) Was sind Stammzellen?

13

b) Quellen für die Gewinnung embryonaler Stammzellen

14

c) Therapeutisches Klonen

14

d) Verbrauch von Embryonen im Dienste

der Stammzellengewinnung

15

4. Forschungsziele

15

5. Ethische Aspekte der Embryonen- und Stammzellenforschung

16


2. Kapitel: Die Rechtslage zur Embryonen- und Stammzellenforschung

in der VR China vor dem Hintergrund
internationalen und ausländischen Rechts

18

I

Bioethik und Rechtsordnung

18

II

Überblick der involvierten Rechtsordnungen

19

1. Internationale Regelungen

19

a) Ursprünge

19

b) UNESCO

20

2. VR China

21

3. Großbritannien

23

4. Bundesrepublik Deutschland

24

a) Embryonenschutzgesetz

24

b) Stammzellgesetz

25

III

Inhaltliche Regelungsaspekte des chinesischen Rechts im Vergleich

26

1. Rechtliche Zielsetzung

27

2. Definition und Moralstatus des Embryos

29

3. Ethikkommissionen

33

4. Genehmigung von Forschungsvorhaben

35

5. Transparenz der Forschung

41

6. Verbrauchende Embryonenforschung

42

7. Klonen

45

8. Hybrid-Embryonen

47

a) Einpflanzung eines Hybrid-Embryos

47

b) Erzeugung eines Hybrid-Embryos

48

9. Ein- und Ausfuhr von Embryonen und Stammzellen

51

10. Kommerzialisierung

52

11. Sanktionen und Justiziabilität

54

a) Sanktionen

54

b) Justiziabilität

55


3. Kapitel: Recht, Moral und Praxis ­ Eine Einschätzung

der Embryonen- und Stammzellenforschung in der VR China

57

I

Beurteilung der chinesischen Rechtslage

57

1. Inhaltliche ,,Regelungsschnittmengen"

59

2. Regelungslücken und Ergänzungsbedarf

59

3. Motive der Regierung

61

II

Kommentar zum Moralstatus des Embryos

63

III

Situation der Forschung

67

1. Investitionen

67

2. Defizite der ethischen Aufsicht

und unseriöse Forschungspraktiken

68

3. Forschungsstandort

72

4. Forschungsstand

73

Fazit

75

Anhang

80

I

Abbildungen

80

1. Embryonalentwicklung

80

2. In-vitro-Fertilisation

81

3. Stammzellengewinnung

82

4. SCNT-Verfahren/Therapeutisches Klonen

83

II

Tabelle: Untersuchungsergebnisse des Rechtsvergleichs

84

III

Verwendete Gesetzestexte

87

1. ,,Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte"

(AEBM)

87

2. ,,Ethische Leitprinzipien für die Forschung an menschlichen

embryonalen Stammzellen" (ELP 2003)

94


3. ,,Ethische Prinzipien und Vorschläge zur Organisation der

Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen"

(BJ-Richtlinien / Auszug)

96

4. ,,Vorschlagsentwurf zur ethischen Anleitung für die Forschung

mit menschlichen embryonalen Stammzellen" (SH-Richtlinien)

97

5. ,,Provisorische Richtlinien für die ethische Aufsicht über

biomedizinische Humanforschung" (MOH 1998)

102

6. ,,Provisorische Richtlinien für die ethische Aufsicht über

biomedizinische Humanforschung" (MOH 2007)

107

7. ,,Human Fertilisation and Embryology Act"

(HFE Act 1990/2008 / Auszug)

111

8. ,,Gesetz zum Schutz von Embryonen"

(Embryonenschutzgesetz - ESchG)

120

9. ,,Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im

Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher

embryonaler Stammzellen" (Stammzellgesetz - StZG)

123

Glossar

127


Bibliographie

132

1. Primärquellen

132

a) UNESCO

132

b) VR China

132

c) Großbritannien

135

d) Bundesrepublik Deutschland

136

2. Sekundärquellen ohne Autorenangabe

137

3. Sekundärquellen mit Autorenangabe

139


Abkürzungsverzeichnis

AEBM

Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte

Art.

Artikel

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BJ-Richtlinien

Beijing Richtlinien

d.h.

das heißt

ELP

Ethische Leitprinzipien

ESchG

Embryonenschutzgesetz


et al.

et alii (und andere)

EthRG

Ethikratgesetz

f.

folgende

GG

Grundgesetz

hES

human embryonic stem cell

h.M.

herrschende Meinung

HUGO

Human Genome Organisation

IBC

International Bioethics Commitee

Ibid.

ibidem (ebenda, ebendort; an der bereits genannten Stelle)

i.d.R.

in der Regel

IRB

Institutional Review Board

IVF

In-vitro-Fertilisation

HFEA

Human Fertilisation and Embryology Authority

MOH

Ministry of Health

MOST

Ministry of Science and Technology

PID

Präimplantationsdiagnostik


R&D

Research and Development

RKI

Robert Koch Institut

RMB

Renminbi

SCNT

Somatic Cell Nuclear Transfer

SH-Richtlinien

Shanghai Richtlinien

UNESCO

United Nations Educational, Scientific and Cultural

Organisation

StZG

Stammzellgesetz

TPG

Transplantationsgesetz

Vgl.

Vergleiche

VR

Volksrepublik

ZES

Zentrale Ethik Kommission für Stammzellenforschung


Einleitung

Spätestens seit der ersten künstlich im Reagenzglas erfolgten Zeugung eines Kindes sind

die Möglichkeiten der modernen Medizintechnik zu unserer Lebenswirklichkeit ge-

worden.1 Ein weiterer Aufsehen erregender Fall war der von Molly Nash: Sie kam 1994

mit der Krankheit

Fanconi anaemia

auf die Welt. Die Krankheit verhindert die natürliche

Knochenmarkbildung. Um einen passenden Spender für Molly zu erhalten, ließen ihre

Eltern eine künstliche Befruchtung (IVF)2 an sich vornehmen und bekamen im Jahr 2000

ihren Sohn Adam. Aus dessen Nabelschnurblut wurden Stammzellen gewonnen, die zur

Knochenmarksverpflanzung für Molly genutzt wurden.3 Zeitlich zwischen den Geburten

der beiden Nash-Geschwister brachte das 1996 geborene Klonschaf Dolly die öffentliche

Ethik-Debatte über das Klonen ins Rollen.4 Zu Weihnachten 2002 verkündete die Bioche-

mikerin Brigitte Boisselier die angebliche Geburt des ersten menschlichen Klonbabys.5

Dies sind nur einige bekannte Fälle der Bioethik. Sie berühren die sensibelsten

Fragen des menschlichen Daseins und stehen in einem Spannungsfeld zwischen Forschung

und Ethik.6 Da die Lebensverhältnisse der modernen Zivilisation im Vergleich zur vorin-

dustriellen Zeit grundlegend andere sind, werden wir heute oft mit neuen

,,partikulari-

sierten Ethosformen"

konfrontiert.7 Viele ethische Fragen des 21. Jahrhunderts waren vor

30 Jahren noch völlig unbekannt.8 Die biotechnologische Revolution9 hat die Medizin,

Biowissenschaften und Gesundheitsversorgung tiefgreifend verändert. Dies hat zu ,,bio-

ethischen Dilemmata"10 geführt, auf welche die Alltagsmoral keine Antworten parat hat.

Wo sind moralische Grenzen bei der Anwendung von technisch-medizinischen

Möglichkeiten gesetzt? Wo hört der ärztliche Heilauftrag auf und wann manipuliert der

Mensch die Natur? Welche Auswirkungen haben biopolitsche Entscheidungen auf den

1 Louise Joy Brown kam am 25. Juli 1978 im nordwestenglischen Oldham zur Welt. Der Mediziner Robert

Edwards ermöglichte die Geburt des ersten ,,Retortenbabys". Vgl. Bryant et al. 2005: 30, Düwell 2008 (a):

17 und Heyer 2008: 315.

2 Auch ,,In-vitro-Fertilisation", IVF, genannt.

3 Vgl. Bryant et al. 2005: 180.

4 Vgl. Clausen 2008.

5 Vgl. Kölner Stadtanzeiger Nr. 300, Xiao 2003.

6 Vgl. Haßmann 2003: 1, Irrgang 2005: 88.

7 Vgl. Korff 1998: 16.

8 Vgl. Bryant et al. 2005: 26.

9 D.h. der technische Fortschritt, neues Wissen und seine Anwendung, neue Diagnostiken sowie präventive

und therapeutische Interventionen.

10 Vgl. Have 2006: 28.

1


Fortschritt? Womit verstößt man gegen die grundlegenden Werte einer Gesellschaft?11

Bezüglich solcher Fragen versucht die ,,Bioethik" kritische, moralische Abwägungen

vorzunehmen. Unter Bioethik wird ,,die ethische Reflexion jener Sachverhalte verstanden,

die den verantwortlichen Umgang des Menschen mit Leben betreffen."12 Sie untersucht,

wie biowissenschaftliche und medizinisch-technische Möglichkeiten das Selbstverständnis,

die Sozialverhältnisse und Lebensführung des Menschen beeinflussen. Es geht um den

richtigen Umgang mit der belebten Natur von einer anthropozentrischen Warte aus

gesehen. Wie dieser Umgang auf verantwortliche Weise wahrzunehmen ist, bleibt häufig

offen, da sämtliche moralische Antworten auf bioethische Fragen stets umstritten sind.13

Die neuen technischen Möglichkeiten der modernen Medizin bergen allerdings auch

Risiken für den Menschen. Speziell bei der biomedizinischen Humanforschung existiert

ein gesellschaftliches Bewusstsein, das die Verantwortbarkeit bestimmter Praktiken ethisch

zu reflektieren sucht.14 Eine der zentralsten bioethischen Debatten der Gegenwart betrifft

die sog. ,,verbrauchende Embryonenforschung".15 Hierbei geht es um die Frage, ob zur

Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen (Englisch: ,,human Embryonic

Stemcell", hES) Embryonen erzeugt und dadurch vernichtet werden dürfen.16 1998 gelang

es dem amerikanischen Wissenschaftler James A. Thomson17 weltweit erstmals Stamm-

zellen aus gespendeten Embryonen, die aus IVF stammten, zu gewinnen und zu

kultivieren. 18 Seitdem expandiert die Embryonen- und Stammzellenforschung 19 (im

Folgenden als ,,hES-Forschung" bezeichnet) weltweit. Man verspricht sich von ihr

neue

Erkenntnisse, welche die Heilung schwerer Krankheiten in Aussicht stellen.

Da hES

jedoch aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, besteht eine ethisch und rechtlich

höchst diffizile Problematik, die weltweit heftige Debatten ausgelöst hat. Streitgegenstand

ist die Frage nach der Verfügbarkeit etwaigen menschlichen Lebens in Form der

Vorstadien eines menschlichen Embryos, weshalb die Debatte von großer gesellschaft-

11 Vgl. Moskopp 2009 und Schirrmacher 2002.

12 Vgl. Korff 1998: 7.

13 Vgl. Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 245 und Moskopp 2009.

14 Vgl. Altner 1998: 683.

15

In der vorliegenden Arbeit beziehen sich die Begriffe ,,Embryonenforschung" und

,,Stammzellenforschung" auf die Forschung an

menschlichen

Embryonen und Stammzellen.

16 Vgl. Haßmann 2003: 1. Siehe

1. Kapitel, II, 3.

.

17 Von der University of Wisconsin-Madison.

18 Vgl. Science 1998.

19 Die mit der hES-Forschung zusammenhängende Diskussion um medizinische Intervention mit Hilfe von

Pränataldiagnose und Präimplantationsdiagnose wird in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert.

2


licher und politischer Relevanz ist.20 Eine Untersuchung der Problematik der hES-

Forschung ist deshalb interessant, weil sie Aufschluss über das Verantwortungs-

bewusstsein bzw. die Werte und Kultur einer Gesellschaft gegenüber dem menschlichen

Leben geben kann.21 Diese Werte können mit Hilfe einer Analyse der jeweiligen Gesetz-

gebung herauskristallisiert werden. Betrachtungsgegenstand ist daher die Reglementierung

der hES-Forschung. Vergleicht man international die Debatten und Gesetzgebungs-

verfahren bezüglich der hES-Forschung, so zeigt sich in den einzelnen Ländern ein

differentes Urteilsbild.22/23 Zudem stehen Regelungen angesichts des fortschreitenden

Forschungsstandes unter dem Druck einer kontinuierlichen Neureflexion.24 ,,Bioethische

Grenzsetzungen", d.h. die Regulierung medizinwissenschaftlicher Praktiken, werden in

den verschiedenen Staaten jeweils in Form von Richtlinien oder Gesetzen vorgenommen;

es bestehen unterschiedliche Gesetzesschranken. Da der moralische Status des Embryos

nicht eindeutig definiert ist, herrschen schon allein innerhalb Europas unterschiedliche

Regelungen zur hES-Forschung, die in permissive oder prohibitive Typen eingeteilt

werden können.25

Das westliche Medienbild vermittelt nun oft, dass es in China keinerlei

Beschränkungen der hES-Forschung gäbe und niemand dort moralische Bedenken hätte.26

Demnach würde in China ein ,,bioethisches Vakuum" 27 existieren, in welchem die

Chinesen die Nutznießer der im Westen geführten politischen Ethik-Debatten über die

kontroverse hES-Forschung seien.28 So bezeichnen einige China als ,,(emerging as) the

new superpower of biomedical research" ­ die neue Supermacht in der biomedizinischen

Forschung. 29 Oftmals porträtiert der Westen China als ,,wilden Osten", wo

wissenschaftlicher Fortschritt ohne ethische Bedenken stattfände.30

20 Vgl. Dederich 2008.

21 Vgl. Autiero 1998: 563.

22 Vgl. Dederich 2008, Heinemann/Kersten 2007: 13, International Consortium of Stem Cell Networks 2009

und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

23 So hat beispielsweise der neue US-Präsident Barack Obama 2009 veranlasst, dass embryonale

Stammzellenforschung wieder staatlich gefördert wird. Unter seinem Vorgänger George W. Bush wurden

staatliche Förderungsmittel nur für embryonale Stammzelllinien gewährt, die vor dem 9. August 2001 erzeugt

worden sind. Vgl. Stockrahm : 2009 und Dickins/Levine2008.

24 Vgl. Rehbock 2009.

25 Vgl. Dickins/Levine 2008, tagesschau.de: 2008.

26 Siehe

3. Kapitel, III, 2./Fazit

.

27 Vgl. Sleeboom-Faulkner/Patra 2008: 231f.

28 Vgl. Dickins/Levine 2008.

29 Vgl Henderson 2007.

30 Vgl. Wilsdon/Keeley 2007: 47.

3


Die vorliegende Arbeit soll ergründen, inwieweit das oben beschriebene Bild tatsächlich

zutrifft. Sie befasst sich vorwiegend mit der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung;

speziell dahingehend, wie und in welchem Umfang der Umgang bzw. die Forschung mit

Hilfe extrakorporal erzeugter Embryonen31 reglementiert wird. Dabei gliedert sich die

Arbeit wie folgt:

Zunächst wird die Entstehungsgeschichte der Bioethik im Allgemeinen sowie

speziell in China dargestellt. In einem nächsten Schritt wird notwendiges

naturwissenschaftliches Grundlagenwissen vermittelt, um die ethischen und rechtlichen

Probleme der hES-Forschung nachvollziehen zu können (

Kapitel 1

).

Es folgt eine kurze Abhandlung über das Verhältnis zwischen Bioethik und

Rechtsordnung. Da eine allein nationalstaatliche Betrachtung der VR China einer

adäquaten Bewertung nicht gerecht würde32, wird die Untersuchung um eine internationale

Ebene erweitert: Als Vergleichsobjekte werden zunächst internationale sowie ausländische

Gesetzestexte überblickartig dargestellt. Dabei bildet die ,,Allgemeine Erklärung über

Bioethik und Menschenrechte"

der UNESCO (AEBM) den Gegenstand der internationalen

Perspektive. Von einer Reihe chinesischer bioethischer Rechtsdokumente ausgehend

werden dann auf nationaler Ebene die deutsche Gesetzeslage anhand des

,,Embryonenschutzgesetzes" (ESchG) und ,,Stammzellgesetzes" (StZG) sowie die britische

Gesetzeslage anhand des ,,Human Fertilisation and Embryology Act"

(HFE Act) als

Bezugspunkte dargestellt, da beide nach h.M. als vermeintlich gegenläufig erachtet werden

und repräsentativ für bestimmte Regelungsansätze (

restriktiv

bzw.

liberal

) stehen.33

Im Anschluss folgt als Hauptteil der Untersuchung ein Vergleich konkreter

inhaltlicher Regelungsaspekte der chinesischen Rechtslage zur hES-Forschung mit den

zuvor vorgestellten fremdländischen Rechtsordnungen. Hierbei wird ein Rechtsvergleich

angestrebt, welcher der chinesischen Rechtslage jeweils simultan die einschlägigen

deutschen und britischen Vorschriften gegenüberstellt. (

Kapitel 2

).

Als Resümee des Rechtsvergleichs dient eine abschließende Beurteilung der

chinesischen Rechtslage, welche den Fokus auf Unterschiede, eventuelle Regelungslücken

und Defizite der chinesischen Reglementierung der hES-Forschung im Vergleich zu der

31 Der Umgang mit Embryonen

in vivo wird in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert, da dies zu der

Einbeziehung der Gesetzeslage zum Thema Abtreibung führen würde und von der Intention der vorliegenden

Untersuchung wegführen würde.

32 Vgl. Haßmann 2003: 2.

33 Vgl. Haßmann 2003: 2 und Heyer 2008: 317.

4


jeweiligen Regelung in Deutschland und Großbritannien legt. Zusätzlich zur rechtlichen

Analyse werden praxisrelevante Aspekten benannt, die das Bild abrunden sollen: Zu

diesen zählt ein Kommentar zum Moralstatus des Embryos aus Sicht chinesischer Experten

sowie die Situationsbeschreibung der Forschung in China (bezüglich Investitionen, Praxis,

Standortfaktoren und Stand der Forschung ­

Kapitel 3

).

Das Hauptziel der Arbeit liegt mithin darin, zu bestimmen, wo China sich bezüglich der

hES-Forschung rechtlich und global positioniert hat, d.h., ob China eher zu einem liberal-

permissiven oder eher zu einem restriktiven Vorschriftensystem tendiert.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse vor dem

Hintergrund der sich rasant entwickelnden wissenschaftlichen Fortschritte und

entsprechender rechtlicher Anpassungen nur eine momentane Bestandsaufnahme sein

können.34 Da sich in der hES-Forschung mehrere Faktoren gegenseitig bedingen, ergeben

sich für die untersuchten Aspekte inhaltliche Überschneidungen.

Der Großteil chinesischer Sekundärliteratur, zumeist Aufsätze in medizinisch-ethischen

Fachzeitschriften, diskutiert ausgiebig die mit der hES-Forschung verbundenen wissen-

schaftlichen Möglichkeiten und ethischen Probleme sowie Gesetzesregelungen in anderen

Ländern. Der Tenor einer Befürwortung der hES-Forschung wird regelmäßig wieder-

gegeben, doch wird die

eigene

chinesische Rechtslage kaum diskutiert.

34 Weitere bioethische Themen, die speziell für Chinas Situation interessant sind, wie z.B. Organtrans-

plantation, öffentlicher Gesundheitssektor, AIDS-Prävention, Sterbehilfe, assistierte Reproduktion, sind nicht

Gegenstand dieser Arbeit.

5


1. Kapitel: Einführung in die Bioethik sowie

Embryonen- und Stammzellenforschung


,,Die Ehrfurcht vor dem Leben gibt mir das Grundprinzip des Sittlichen ein, dass das Gute in dem

Erhalten, Fördern und Steigern von Leben besteht und das Vernichten, Schädigen und Hemmen

von Leben böse ist."

Albert Schweitzer (1923)35

I

Was ist Bioethik?

1. Begriff und Gegenstand

Der Begriff ,,Bioethik" setzt sich aus den griechischen Wörtern ,,bios"

(das Leben;

lebendig; die belebte Welt als Teil des Kosmos) und ,,ethiká"

(die Sittenlehre, Moral, der

Brauch) zusammen. 36 Unter Ethik versteht man im Allgemeinen die philosophische

Auseinandersetzung mit dem Sittlichen, die Reflexion des Moralischen.37 Sie prüft, ob von

der Moral erhobene Ansprüche gerechtfertigt sind.38 Anhand der wörtlichen Auslegung

von ,,Bioethik" könnte man ihre Bedeutung wie folgt bestimmen: Die Reflexion über die

Begründbarkeit moralischer Urteile im Umgang (des Menschen) mit dem Lebendigen.39

Mangels eindeutiger Abgrenzungskriterien lässt sich der Gegenstand der Bioethik

nicht präzise erfassen. 40 Der Grund hierfür ist zum einen, dass angesichts neuer

wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich auch neue für die Bioethik relevante

Aspekte hervor gebracht werden. Dies erschwert eine klare inhaltliche Eingrenzung. Der

Gegenstandsbereich der Bioethik 41 ist somit nicht statisch. 42 Zum anderen ist die

Bezeichnung ,,Bioethik" historisch durch zwei ,,Gründungsväter" mit je unterschiedlichen

Sichtweisen geprägt worden: 43 ,,Bioethik" wurde 1970 erstmals in einem Aufsatz mit dem

35 Zitiert nach Korff 1998: 12.

36 Vgl. Reich 1995: 29.

37 Nach Wolfgang Irrgang ist Ethik die ,,[...] wissenschaftliche Reflexion auf Moral [...] mit dem Ziel,

Verhaltensvorschriften, sittliche Verpflichtungen und Handlungsregeln für Entscheidungen argumentativ

auszuweisen und zu rechtfertigen. Gegenstand der Ethik ist die argumentative Rechtfertigung des

Verpflichtungscharakters von sittlichen Überzeugungen." Vgl. Irrgang 2005: 200.

38 Wobei die Moral lediglich Handlungen bewertet. Vgl. Düwell 2008 (a): 32ff.

39 Vgl. Moskopp 2009.

40 Vgl. Irrgang 2005: 9.

41 Neben klassischen Fällen der Medizinethik befasst sich Bioethik mit den Auswirkungen technisch-

medizinischer Möglichkeiten, deren Anwendung ethisch ,,begleitet" werden muss; Themen reichen von

artifizieller Insemination, Organ-Transplantation, aktive und passive Sterbehilfe, Gesundheitssysteme,

Humanexperimente, Tierversuche, Gentechnik, Patentierung in der Gentechnologie bis hin zum Einfluss des

Menschen auf die Natur. Vgl. Altner 1998: 683. und Düwell et al. 2006: 251f.

42 Vgl. Düwell 2008 (a): 12, 22.

43 Vgl. Graumann 2002 und Reich 1995: 19 - 43.

6


Titel ,,Bioethics" von dem Zellbiologen Van Rensselaer Potter44 publiziert. Potter, der

seitdem als Wortschöpfer des Begriffes gilt, wollte mit diesem die Aufmerksamkeit auf die

globale Umweltzerstörung lenken. Im Gegensatz dazu bezog der Arzt André Hellegers45

den Begriff ,,Bioethik" auf die moderne biomedizinische Praxis.46 Hellegers gründete 1971

das ,,Kennedy Institute for the Study of Human Reproduction and Bioethics".47 Letztlich

setzte sich sein Bioethik-Verständnis durch.48 So beziehen sich auch die bioethischen

Diskussionen der Gegenwart meistens auf moralische Fragen im biomedizinischen

Kontext.49 In der Literatur umfasst der Begriff der ,,Bioethik" sowohl einen engen als auch

einen weiten Anwendungsbereich.50 Einigkeit besteht darin, dass es sich bei der Bioethik

in erster Linie um eine wissenschaftliche Disziplin handelt.51 Die bereits im Jahre 1978

erschienene Enzyklopädie für ,,Bioethik" bestätigt den wissenschaftlichen Charakter und

bietet folgende Standard-Definition:

,,the systematic study of human conduct in the area of the life sciences and health care,

insofar as this conduct is examined in the light of moral values and principles." 52

Mithin liegt das Hauptaugenmerk der Bioethik in der Auseinandersetzung

,,mit dem

Anfang und Ende menschlichen Lebens."53

Im Ergebnis existiert also keine einheitliche Verwendung des Begriffes der

,,Bioethik".54 Die vorliegende Arbeit bezieht sich jedenfalls auf den Bioethik-Begriff, der

durch Hellegers geprägt und von der bereits zitierten Definition der ,,Enzyklopädie für

Bioethik" erfasst wird.

44 Damals an der University of Wisconsin. 1971 erschien sein Buch ,,Bioethics ­ Bridge to the Future." Vgl.

Schramme 2002: 9, Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 248 und Korff 1998: 7.

45 Von der Georgetown University

.

46 Z.B. in Fragen bezüglich Patientenrechte, Rechte und Pflichten von Naturwissenschaftlern, Richtlinien für

klinische Pflege oder biomedizinischer Forschung. Hellegers benannte als Gegenstände der Bioethik ,,issues

involving medicine and biology and their possible consequences for society." Vgl. Hellegers 1973, zitiert

nach Reich 1995: 27 und Irrgang 2005: 10.

47 Vgl. Düwell 2008 (a): 18f. und Graumann 2002.

48 Für die Bürgerrechtsbewegung und Lehrstätten der USA waren biomedizinischen Themen mehr von

Interesse Vgl. Reich 1995: 19 - 22.

49 Vgl. Bryant et al. 2005: 25, 33 f. und Schramme 2002: 9.

50 Ersterer beinhaltet die Medizin-Ethik, während letzterer zusätzlich Umwelt- und Tierschutzethik umfasst

Vgl. Irrgang 2005: 10.

51 Vgl. Düwell/Steigleder 2003: 24 - 27, zitiert nach Irrgang 2005: 12.

52 ,,Die systematische Studie menschlichen Verhaltens auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und der

medizinischen Versorgung, unter dem Untersuchungsaspekt moralischer Werte und Prinzipien.", Vgl. Reich

1978: xix.

53 Vgl. Irrgang 2005: 52.

54 Vgl. Schramme 2002: 8, Düwell et al. 2006: 247 und Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 245.

7


2. Entstehungsgeschichte

Die Geschichte der Bioethik nahm ihren Anfang in den USA. Im Vergleich mit anderen

Disziplinen ist sie allerdings noch relativ jung. Gleich mehrere unterschiedliche Ereignisse

führten zur Entstehung der Bioethik. Zu den zwei prägendsten Faktoren gehören:

(1) Die sog. ,,Nürnberger Prozesse"55, die den Missbrauch des paternalistischen Ärzteethos

im Dritten Reich verurteilen. Sie leiteten in der Folge eine Bewegung ein, welche die

Stärkung der Patientenautonomie als zentrales Schutzprinzip in der Medizin bewirkte.56

(2) Die rasanten Fortschritte in der biomedizinischen Forschung und Technologie seit den

60er und 70er Jahren, aufgrund derer man bis dato ungekannte Anwendungsmöglichkeiten

zur Verfügung hatte.

Die damaligen neuen biomedizinischen Möglichkeiten, 57 vor allem in der

Reproduktionsmedizin, führten zu gesellschaftlicher Besorgnis. Eine moralische

Einschätzung bezüglich des richtigen Umgangs mit den neuen Möglichkeiten wurde

notwendig. Doch die traditionelle Ethik vermochte angesichts der Dynamik der

Entwicklungen keine Antworten zu geben.58 In den USA waren die ethischen Probleme

bereits in den 60ern Gegenstand diverser Konferenzen der Wissenschaftsgemeinde. 1969

wurde in New York das ,,Hastings Center" gegründet, welches sich seitdem als

unabhängiges Forschungsinstitut in den Dienst der Bioethik stellt.59 In den 70er Jahren

gründete man in der Folge (Lehr-)Institute, Gruppen und Organisationen, um bioethische

Diskurse zu fördern. 60 Weitere Institutionen, sog. ,,Ethikkommissionen", wurden an

verschiedenen Stellen als Beratungsgremien eingerichtet.61 Ihren Ursprung hatten sie

erneut in den USA.62 Die Mitglieder dieser Vereinigungen setzen sich zumeist aus

55 Gerichtsverfahren, die 1945-49 von einem Internationalen Militärgerichtshof oder von amerikanischen

Militärgerichten in Nürnberg zur Ahndung von nationalsozialistischen Straftaten durchgeführt wurden, Vgl.

Brockhaus

2007.

56 Vgl. Bryant et al. 2005: 23f. und Schramme 2002: 10.

57 Wie z.B. Beatmungsmaschinen, Genetische Diagnostik, Organ-Transplantation oder IVF.

58 Vgl. Bryant et al. 2005: 24f., Düwell et al. 2006: 247, 2008: 14 ­ 16 und Heyer 2008: 321.

59 Vgl. Düwell/Rehmann-Sutter 2008 (b): 248 und Hastings Center.

60 Vgl. Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.

61 Beispielsweise gibt es in Krankenhäusern Ethik-Ausschüsse, die Ärzten in schwierigen Patienten-Fällen

zur Seite stehen, beratende Politik-Gremien wie die deutsche ,,Enquete-Kommission Recht und Ethik der

modernen Medizin" oder den amerikanischen ,,President′s Council on Bioethics". Vgl. Altner 1998: 682,

Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.

62 Auslöser war der Fall der Koma-Patientin Karen Anne Quinland im Jahre 1976. Der Oberste Gerichtshof

New Jersey urteilte, dass für die Entscheidung, ob die lebenserhaltenden Apparate abgeschaltet werden, die

Beratung einer Ethikkommission einzuholen ist. Vgl. Altner 1998: 684.

8


unterschiedlichsten Berufszweigen zusammen.63

Einer der frühesten Methodik-Ansätze für die Bioethik stammt von den Amerikanern

Tom Beauchamp und James Childress. Die in ihrem Werk ,,Principles of Biomedical

Ethics" (1979)64 vorgestellten vier Prinzipien65 dienen in biomedizinischen Fällen als

systematische Beurteilungshilfe und sind im angelsächsischen Raum mittlerweile als

Standard etabliert.66

Der ,,Import" der Bioethik nach Europa setzte erst Mitte der 80er ein.67

In der

deutschen Öffentlichkeit wurde der Begriff der Bioethik dennoch erst ab Ende der 80er

Jahre bekannt.68 Länderübergreifende Foren bilden heute die Bioethik-Kommission des

Europarates sowie das Bioethik-Komitee der UNESCO.69

,,Bioethik" beschreibt somit

nicht nur eine rein akademische Disziplin, sondern wird auch für politische Debatten,

Kommissionsarbeiten oder Lobbyarbeit verwendet.70

3. Bioethik in der VR China

Die Morallehre in der traditionellen chinesischen Medizin blickt auf eine mehr als

zweitausendjährige Geschichte zurück. So haben chinesische Ärzte einige der frühesten

medizinethischen Gebote formuliert.71 Viele konfuzianische Mediziner bezeichneten die

Medizin als eine ,,Kunst der Menschlichkeit".72 ,,Bioethik" nach heutigem Verständnis

entstand jedoch erst im modernen China und verzeichnet deshalb nur eine rund

63 Zu ihnen gehören Juristen, Theologen, Soziologen, Wissenschaftler, Ärzte sowie Philosophen. Vgl. Altner

1998: 682, Bryant et al. 2005: 25 und Schramme 2002: 12f.

64 Vgl. Beauchamp/Childress 2008.

65 Die vier Prinzipien beschreiben den richtigen Umgang mit Patienten bei Humanexperimenten; es handelt

sich dabei um das Prinzip (1) des Nichtschädigens, (2) des Wohltuns, (3) des Respekts vor Autonomie und

(4) der Gerechtigkeit. Vgl. Bryant et al. 2002: 29f. und Rauprich 2008: 227f.

66 Vgl. Graumann 2002, Rauprich 2008: 229f. und Schramme 2002: 16.

67 Z.B. wurde 2000 vom deutschen Bundestag die ,,Enquete-Kommission Ethik und Recht in der modernen

Medizin" eingerichtet. In vielen Städten begann man, Ethikzentren und -institute zu gründen

.

Vgl.

Ach/Runtenberg 2002: 38 - 47, zitiert nach Irrgang 2005: 11.

68 Vgl. Düwell 2008 (a): 69.

69 Vgl. Altner 1998: 688.

70 Vgl. Düwell/Steigleder 2003: 24 - 27, zitiert nach Irrgang 2005: 12.

71 Z.B. Sun Simiao (ca. 581 ­ 682 v. Chr.) und Chen Shigong (1555-1636 n.Chr.). Chen Shigongs ,,Fünf

Verbote"

und

,,

Zehn Gebote" (yijia wujie shiyao) für Ärzte sind in der ,,Encyclopedia of Bioethics"

als einer

der Klassiker der weltweiten Medizinliteratur aufgelistet.

Zu finden unter: http://www.100md.com/html/dir/2003/10/25/07/140.htm (letzter Aufruf 06.06.2009),

Vgl. Chen 2006: 31f., Qiu 1998: 24 und Zheng 2006: 26.

72 Yi wei ren shu.

9


zwanzigjährige Geschichte.73 Heute ist sie ein fester Bestandteil der Wissenschaft in

China.74 Sie hat sich auf zwei Ebenen entwickelt:

Auf der politischen Ebene zeichnete Deng Xiaoping mit seiner Reform- und

Öffnungspolitik maßgeblich für die günstige Ausgangsposition einer sich entwickelnden

Bioethik verantwortlich. Ungefähr zeitgleich mit der Reformierung des Gesundheits-

systems 75 in China verkündete er 1986 die Förderung der Naturwissen-schaften,

insbesondere der Biotechnologie, damit China in den Wettlauf mit den entwickelten

Staaten treten könne.76 Man versprach sich davon sowohl einen wirtschaft-lichen als auch

gesellschaftlichen Nutzen. Dies und das Motiv nationalen Prestiges begründeten den

politischen Stellenwert, den die chinesische Regierung der Biomedizin beimaß.77

Auf der zweiten Ebene entwickelte sich die Bioethik auf akademischem Wege: Seit

Ende der 70er Jahre werden in der VR China nationale sowie fachinterne Konferenzen zu

ethischen Fragen im Kontext der Fortschritte biomedizinischer Technologien abgehalten.78

Beispielsweise war China Gastgeber 1998 für den ,,18. Internationalen Genetik-

Kongress" in Beijing .79 1988 ­ zehn Jahre nach der Geburt des weltweit ersten durch IVF

gezeugten Kindes ­ kam in der VR China das erste chinesische ,,testtube baby" zur Welt.80

Ein Jahr zuvor bot das 1987 veröffentlichte Buch ,,Bioethics" 81 von Qiu Renzong

chinesischen Lesern erstmals eine Einführung in die Bioethik. Es gilt als Standard-Werk

für Bioethik in der VR China. 82 Bioethik erfuhr indessen auch eine akademische

Institutionalisierung: Bereits 1982 wurden in Seminaren Debatten über bioethische

Themen gehalten, 1988 wurde die Vereinigung ,,Chinese Society of Medical Ethics"

gegründet, und die erste Ausgabe des ,,Journal of Chinese Medical Ethics" publiziert.83

73 Vgl. Zhai 2004 und Chen 2006: 32.

74 Vgl. You 2004: 148.

75 Durch die Reformierung des Gesundheitssystems wurden öffentliche Gesundheitsinstitute dem freien

Markt ausgesetzt und mussten sich privat finanzieren. Die chinesische Regierung zieht selbst die Bilanz, dass

die Gesundheitsreform der letzten 20 Jahre kein Erfolg war. Vgl. Qiu 2008: 44 ­ 46.

76 Vgl. The new atlantis 2003: 138 und Döring 2008: 121.

77 Die Biowissenschaften sollten zum Aufbau der chinesischen Gesellschaft, zu Wohlstand, Bildung,

Gesundheit und sozial-politischer Stabilität beitragen. Vgl. Döring 2008: 121f.

78 Den Auslöser für die Konferenzen gaben mitunter aufkommende Themen wie ,,Gehirntod", ,,Euthanasie"

oder ,,testtube babies". Vgl. Zhai 2004 und Chen 2006: 32

79 Englisch: ,,18th International Congress of Genetics". Vgl. Qiu 2008: 54 und Zhai 2004.

80 Am 10. März 1988. Vgl. Chen 2006: 34.

81

Shengming lunli xue

. Vgl. Qiu 1987.

82 Es wurden rund 50.000 Exemplare verkauft. Vgl. Li 2008: 449, Chen 2006: 32 und Zhai 2004.

83 Vgl. Li 2008: 449f. Neben dem ,,Journal of Chinese Medical Ethics" (

Zongguo yixue lunli xue

) sei noch

,,Medicine and Philosophy" (

yixue yu zhexue

) als relevantes Periodikum zu erwähnen. Vgl. Chen 2006: 32,

Li/Zhang 2000: 80 und Qiu 1998: 24.

10


Mehrere Universitäten bieten mittlerweile Graduiertenkurse in Bioethik an:84 Das 1995

gegründete Philosophie-Institut der Chinesischen Akademie für Gesellschaftswissenschaf-

ten in Beijing zählt zu den ersten in China, die Bioethik als eigene Fachrichtung anbieten.85

Parallel zur Institutionalisierung und unter dem Eindruck des Klonschafes ,,Dolly"

beeinflusste die Bioethik auch die Massenmedien sowie die legislative Aktivität der

Regierung.86 Im gleichen Zeitraum wurde das Thema der Bioethik durch zwei Rechtsfälle

erstmals ins Blickfeld der chinesischen Öffentlichkeit gerückt: Der ,,Hanzhong Euthanasie-

Fall" (1986) und ein Fall über einen negativen Vaterschaftstest in Shanghai (1987).87 So

erließ das Gesundheitsministerium88 (Ministry of Health, MOH) und das Wissenschafts-

und Technologieministerium89 (Ministry of Science and Technology, MOST) Ende der

90er Jahre eine Reihe von Richtlinien auf dem Gebiet der Biowissenschaften.90

Seit den 90er Jahren besteht ein reger Kontakt zwischen chinesischen und

ausländischen Bioethikern; 91 chinesische und amerikanische Hochschulen sowie

Forschungsinstitute organisieren seit fünf Jahren in Kooperation Ethik- und Forschungs-

Workshops.92 Im August 2006 fand in Beijing der 8. Welt Bioethik-Kongress statt.93

Im Jahre 2000 erkannte Staatspräsident Jiang Zemin die Wichtigkeit der Partizi-

pation Chinas an der internationalen Biotechnologie-Debatte an. Er sprach ethische

Probleme der Lebenswissenschaften an und mahnte, dass technischer Fortschritt dem Wohl

der Menschheit diene und diese nicht gefährden sollte.94

Für den Zeitraum 1990 ­ 2008 konstatiert Qiu Renzong, dass die chinesische Bioethik das

Hauptaugenmerk auf die politische und rechtliche Auseinandersetzung mit der Biomedizin

und -technologie zum Schutz von Patienten und Versuchsteilnehmern gerichtet habe.

Ferner sei sie so weit entwickelt, dass sie sich konkret mit realen Fragen des sozialen

84 Die ,,Chinese Academy of Social Sciences" und das ,,Peking Union Medical College" bieten Master- und

Doktorenprogramme in Bioethik an. Vgl. Li 2008: 450, Döring 2008: 133.

85 Es wird ferner Umweltethik, Wirtschaftsethik und Forschungsethik gelehrt, Vgl. Philosophie-Institut der

Chinesischen Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Beijing) (

Zhongguo shehui kexueyuan zhexue
yanjiusuo - Zhongguo shehui kexueyuan yingyong lunli yanjiu zhongxin

).

86 Vgl. Zhai 2004.

87 Der Hanzhong-Euthanasiefall betraf zwei Töchter, die einen Arzt verklagten, der bei ihrer Mutter aktive

Sterbehilfe geleistet hatte. Im Shanghai Fall lehnte die Familie des Vaters ein durch IVF erzeugtes Kind ab,

weil es eine andere Blutgruppe aufwies. Vgl. Qiu 1998: 25f., Li 2008: 449 und Zhai 2004.

88

weisheng bu.

89

kexue jishu bu.

90 Vgl. Zhai 2004.

Siehe 2. Kapitel, II, 2..

91 Vgl. Qiu 2008: 54.

92 Vgl. Chen 2006: 32f. und Qiu 2008: 48f.

93 Vgl. Nature Biotechnology 2006.

94 Vgl. Li 2008: 453f. und Chen 2006: 33.

11


Lebens befasse. 95 Laut Döring widme sich die Bioethik in China vorrangig dem

Aufschließen der Forschung in den Biowissenschaften zur internationalen Gemeinde und

sei bemüht, ,,einen genuin chinesischen Weg zu finden"

.

96

II Grundlagen der Embryonen- und Stammzellenforschung

1. Entwicklungsphasen des Embryos

97

(siehe

Anhang I, 1.

)

Sobald eine Spermatozyte (Samenzelle des Mannes) in die Oozyte (Eizelle einer Frau)

eindringt, liegt mit dieser Kombinierung der Gameten (Keimzellen) die ,,genetische

Identität"

des zukünftigen Embryos vor. Mit der Verschmelzung entsteht eine neue

zelluläre Struktur, die sog. ,,Zygote". Sie teilt sich daraufhin kontinuierlich, wobei die

einzelnen Zellen bis zum Achtzellstadium ,,totipotent" bleiben, d.h. die Fähigkeit besitzen,

sich zu einem vollständigen Organismus zu entwickeln. Zwischen dem Acht- und

Sechzehnzellstadium werden die Zellen ,,pluripotent", d.h. sie haben die Fähigkeit, sich zu

allen Gewebe- und Zelltypen eines Organismus zu entwickeln, jedoch nicht zu einem

vollständigen Organismus. Es kommt hier zu einer morphologischen Differenzierung, bei

der sich sog. ,,Trophyoblastzellen" 98 und ,,Embryoblastzellen"

(auch

,,Blastozyste"

genannt)99 bilden.100 Nach Abschluss der 2. Woche ist diese sog. ,,Implantations-Phase"

abgeschlossen. Im Anschluss kommt es zur Ausbildung des sog. ,,Primitivstreifens".101 Mit

seiner Entstehung sind Zwillingsbildungen ausgeschlossen und die sog. ,,Individuation" ist

gegeben. In den Stadien zwischen Achtzellstadium und Individuation wird der sich

entwickelnde Organismus als ,,Präembryo" oder ,,Blastozyste" bezeichnet.102

95 Vgl. Qiu 2008: 44.

96 Vgl. Döring 2008: 133.

97 Es wird im Folgenden die frühe Entwicklung des Embryos skizziert, um sprachliche Ungenauigkeiten im

Diskurs um den Embryo auszuräumen. Dabei stütze ich mich auf die Darstellung von Heun 2002: 520.

98 Aus den Trophoblastzellen entstehen die Plazenta und die gesamte der Ernährung und Erhaltung des

Embryos dienende Struktur im Uterus.

99 Aus den Embryoblastzellen entsteht der eigentliche Embryo.

100 Vgl. Heun 2002: 519.

101 Zellanhäufung /,,Längsachse" des Embryos, die verantwortlich für die Entwicklungssteuerung des

Embryos und Voraussetzung für die Bildung des Nervensystems ist.

102 Vgl. Heun 2002: 520.

12


2. Embryonenforschung

103

Spricht man von Embryonenforschung, so ist grundsätzlich zwischen den zwei folgenden

Arten zu unterscheiden: Forschung an Embryonen (1) zum Wohl des einzelnen Embryos

oder (2) ,,verbrauchende Embryonenforschung". Die vorliegende Arbeit behandelt die

,,verbrauchende Embryonenforschung". Darunter

versteht man allgemein die Verwendung

von Embryonen zur Erkenntnisgewinnung unter Inkaufnahme der Vernichtung der

Embryonen.104 Sie steht im engen Zusammenhang mit der hES-Gewinnung.

3. Stammzellenforschung

a) Was sind Stammzellen?

Stammzellen sind undifferenzierte Vorläufer-Zellen eines Organismus, die zwei

Funktionen erfüllen: Sie teilen sich unbegrenzt und bringen dabei Tochterzellen hervor, die

sich entweder erneut zu identischen Stammzellen entwickeln oder zu bestimmten

Zelltypen gewebespezifisch ausreifen können.105 Je nach Herkunft unterscheidet man i.d.R.

zwischen ,,embryonalen Stammzellen" und ,,adulten Stammzellen".106

Beim Menschen sind Stammzellen in der frühen Embryonalenentwicklung

vorzufinden. Während der Entwicklung des Embryos bildet sich kurz vor der Einnistung in

die Gebärmutter die Blastozyste. Im ihrem Inneren befindet sich eine ,,innere Zellmasse",

deren Zellen pluripotent sind. Sie werden als embryonale Stammzellen bezeichnet.107

Bei Erwachsenen werden beschädigte oder abgestorbene Zellen permanent ersetzt,

um die Funktionsfähigkeit von Geweben und Organen aufrecht zu erhalten. Dieser

Nachschub gewebespezifischer Zellen erfolgt durch sog. ,,adulte Stammzellen". Sie sind

,,multipotent", d.h. sie können sich nur zu bestimmten Zelltypen differenzieren.108

103 Die folgenden naturwissenschaftlichen Darstellungen der hES-Forschung basieren hauptsächlich auf

Informationen des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften, da sie mit dem Stand

vom März 2009 zur Zeit des Verfassens dieser Arbeit am aktuellsten erschienen.

104 Vgl. Krebs 1998: 558.

105 z.B. Herz-, Nieren-, Haut- oder Muskelzellen. Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007.

106 Vgl. Dederich 2008 und Düwell 2008 (a): 208.

107 Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007, Dederich 2008 und Düwell 2008 (a): 208

108 Vgl. Hornbergs-Schwetzel 2009 (a), Brockhaus 2007.

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