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Untertitel: Eine Betrachtung nach Einführung der Hartz IV-Gesetze
Hausarbeit, 2007, 25 Seiten
Autor: Heiko Moschner
Fach: Ethnologie / Volkskunde
Details
Institution/Hochschule: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Seminar für Ethnologie)
Jahr: 2007
Seiten: 25
Note: 1.0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-43385-8
ISBN (Buch): 978-3-640-43421-3
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Zusammenfassung / Abstract
...Lewis Theorie von der Kultur der Armut kranke vor allem an der zugewiesenen Statik, Konstanz und Dauerhaftigkeit von Armut, an der angenommenen Homogenität von Armutspopulationen, welche die Subjektivität von Armut und Armen ausblendet sowie an der Vorstellung, dass diese Kultur in einem abgeschlossenen Raum aus sich selbst heraus ohne Interaktion mit der Außenwelt entstehe (Knecht 1999:329). Dieses Statische, Homogene und Abgeschlossene präge, so Knecht, den Kulturbegriff in der Ethnologie in der klassischen Epoche zwischen 1910 und 1960 und sei genau das Problem an Lewis Theorie der Kultur der Armut. Angesichts der Statik des Kulturbegriffs bei Lewis, meint Knecht, sei dieser in Bezug auf die Bestimmung einer Armutskultur durch die Ethnologie heute kaum noch anwendbar. Würde man sich jedoch von diesem starren Kulturbegriff lösen und Kultur als etwas Vernetztes, Prozesshaftes und Konstruiertes definieren, dann könnten die einzelnen Komponenten von Lewis Theorie eine Grundlage für eine Armutsforschung in der Gegenwart liefern. Der Blick des Ethnologen müsse sich allerdings von Armut auf Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt verschieben und seine Folgen auf ökonomischer, kultureller, institutioneller und sozialer Ebene betrachten. Dabei solle man gerade auch auf die „kulturellen Formen, die Ausgrenzung annehmen kann, also beispielsweise nach Diskriminierung, Stigmatisierung, Ignoranz, Auf-merksamkeitsentzug, Revanchismus, Vertreibung, Kriminalisierung oder Pädagogisierung“ (Knecht 1999:331) schauen. Hier soll meine Analyse ansetzen. Ein kapitalistisches Wirtschaftssystem, die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs und Massenarbeitslosigkeit waren Bedingungen die Lewis als Vorraussetzungen für eine Kultur der Armut bestimmte. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es diese Vorraussetzungen. Dem Grundgesetz der BRD ist jedoch die Sozialstaatlichkeit eingeschrieben. Demzufolge existieren Sozialsysteme, welche eine Versorgung bei Nicht-Erwerbstätigkeit von Menschen sichern sowie Ausgrenzung und ungleiche Chancen vermeiden sollen. Mit den Hartz IV-Gesetzen wurden die bei Erwerbslosigkeit wirkenden Sozialsysteme umgestaltet und dabei auf anhaltende Massenarbeitslosigkeit und sich verändernde globale Wirtschaftsverhältnisse reagiert. Ich möchte in der Arbeit untersuchen, inwiefern die veränderten Gesetze und insbesondere das ALG II durch materiellen Mangel entstehende Ausgrenzungstendenzen in der BRD auffängt oder verstärkt und „kulturelle Formen“ annehmen können.
Textauszug (computergeneriert)
Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg
Seminar für Ethnologie
SS 2007
Kulturen der Armut? Die Unterschicht im interkulturellen Vergleich
Armut und Ausgrenzung in der BRD
Eine Betrachtung nach Einführung der Hartz IV-Gesetze
von
Heiko Moschner
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Armut eine Kultur? 3
2. Die Hartz IV-Gesetze 5
2.1 Hintergründe und Ziele 5
2.2 Was bedeutet ,,Fördern und Fordern"? 6
2.3 Die Macht der Agenten und Sanktionen 7
3. Armut und Ausgrenzung 9
3.1 Armut durch Ausgrenzungen 11
3.2 Ausgrenzungen durch Armut 16
4. Kultur der Ausgrenzung? 21
5. Literaturverzeichnis 23
2
1. Einleitung: Armut eine Kultur?
Oscar Lewis prägte Mitte des 20. Jahrhunderts die Theorie von der
Kultur der Armut
. Mit
diesem Konzept wollte er zeigen, dass Menschen in ärmlichen ghettoisierten Gebieten unter
ungünstigen sozialen Verhältnissen eigene von der Mehrheitsgesellschaft abweichende Ver-
haltensweisen, Überlebensstrategien und Werteorientierungen entwickeln. Feldstudien in den
1950er und 60er Jahren in Mexiko und Puerto Rico aber auch aus New York lieferten Daten
für diese Theorie. Lewis machte die Theorie an einer bestimmten Form zu leben fest. Voraus-
setzungen für die Entwicklung einer
Kultur der Armut
seien laut Lewis ein kapitalistisches
Wirtschaftssystem, Dauerarbeitslosigkeit, ein durch eine dominante Klasse geprägtes Werte-
system, eine Ansammlung von Reichtum verbunden mit der Möglichkeit des sozialen und
materiellen Aufstiegs sowie die Betrachtung von Armut als ein Mangel von persönlichen Fä-
higkeiten (Lewis 1971: 45-57). Kennzeichen dieser Lebensform waren für Lewis unter ande-
rem schlechte Wohnverhältnisse, ein geringes Bildungs- und Qualifikationsniveau, Misstrau-
en gegenüber öffentlichen Institutionen wie Justiz, Polizei oder Kirche, Gegenwartsbezogen-
heit, Resignation, Einschränkung sozialer Kontakte und verbale Anerkennung der mehrheit-
lich in der Gesellschaft vorherrschenden Normen der Mittelschicht bei einem gleichzeitigen
Verstoß gegen diese Normen im alltäglichen Handeln. Hinzu kam, dass Lewis meinte, diese
durch die Umstände hervorgerufene Sozialisation werde an die nächsten Generationen weiter
gegeben. Armut würde also eine Kultur herausbilden, durch welche sich die Menschen an die
prekären Lebensverhältnisse anpassen würden. Durch die Weitergabe der Handlungsmuster
und Werteorientierungen der
Kultur der Armut
würde die Armut zum Dauerzustand. Gleich-
zeitig würden aber illegale Mittel genutzt, um Geld und materielle Mittel zu erlangen (vgl.
Brose 2004: 8,9; Lewis 1971: 45-57).
Im Laufe der Jahre hat die
Kultur der Armut
im wissenschaftlichen Diskurs verschiedenartige
Kritik erfahren. Diese konzentrierte sich beispielsweise auf die methodologische Entwicklung
der Theorie aus den Beobachtungen seiner Forschungen. So erkennt Knecht einen Gegensatz
zwischen der Vielfalt von Lebensgeschichten in Lewis′ Ethnographien und der radikalen Ver-
kürzung dieser Vielfalt durch den Versuch, diese durch einen theoretischen Rahmen zu gene-
ralisieren (vgl. Knecht 1999: 328). Auch Goetze meint, dass es zwar Ähnlichkeiten zwischen
den untersuchten Familien in den USA. Mexiko und Puerto Rico gäbe, diese aber nicht auf
eine homogene Armutskultur verweisen würden (Goetze 1992: 93). Brose sieht gar eine Fehl-
interpretation, die Lewis bei der Auswertung der eigenen Daten unterlaufen sei. So würden
beispielsweise die Ablehnung staatlicher Institutionen und die Nutzung illegaler Ressourcen
3
bei der Akquirierung von Mitteln nicht zwangsläufig eine Ablehnung der allgemein üblichen
gesellschaftlichen Werte bedeuten, sondern seien Mittel, um zu überleben. Was bei Lewis
also als ,Kultur′ bezeichnet wird, sei in Wahrheit Überlebensstrategie. Rigdon bemängelt un-
ter anderem die Breite des Forschungsfeldes in Puerto Rico, die dazu führte, dass Lewis rela-
tiv wenige Daten selbst erhob, sondern von Assistenten erheben ließ. Daraus resultierend habe
es keine zufrieden stellende Analyse der Daten geben können, so dass eine theoretische Ver-
allgemeinerung dieser nicht möglich gewesen sei (vgl. Rigdon 1988: 76).Ein weiterer Kritik-
punkt an der Theorie war die wertende Haltung, welche Lewis einnahm. Gerade der Verweis
auf die Persistenz, Kontinuität und ,Vererbbarkeit′ von Armut lieferte konservativen Sozial-
politikern die Legitimation soziale Unterstützung zu verringern, da Eigenverschulden an Ar-
mut und Mangel an Fähigkeiten bei Armen unterstellt werden konnte (vgl. Brose 2004: 11/
Knecht 1999: 329).
Lewis Theorie von der
Kultur der Armut
kranke vor allem an der zugewiesenen Statik, Kon-
stanz und Dauerhaftigkeit von Armut, an der angenommenen Homogenität von Armutspopu-
lationen, welche die Subjektivität von Armut und Armen ausblendet sowie an der Vorstel-
lung, dass diese Kultur in einem abgeschlossenen Raum (Ghetto) aus sich selbst heraus ohne
Interaktion mit der Außenwelt entstehe (vgl. Knecht 1999: 329). Dieses Statische, Homogene
und Abgeschlossene präge, so Knecht, den Kulturbegriff in der Ethnologie in der
klassischen
Epoche
zwischen 1910 und 1960 und sei genau das Problem an Lewis Theorie der
Kultur der
Armut
. Angesichts der Statik des Kulturbegriffs bei Lewis, meint Knecht, sei dieser in Bezug
auf die Bestimmung einer Armutskultur durch die Ethnologie heute kaum noch anwendbar.
Würde man sich jedoch von diesem starren Kulturbegriff lösen und Kultur als etwas Vernetz-
tes, Prozesshaftes und Konstruiertes definieren, dann könnten die einzelnen Komponenten
von Lewis Theorie eine Grundlage für eine Armutsforschung in der Gegenwart liefern. Der
Blick des Ethnologen müsse sich allerdings von Armut auf Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt
verschieben und seine Folgen auf ökonomischer, kultureller, institutioneller und sozialer Ebe-
ne betrachten. Dabei solle man gerade auch auf die ,,kulturellen Formen, die Ausgrenzung
annehmen kann, also beispielsweise nach Diskriminierung, Stigmatisierung, Ignoranz, Auf-
merksamkeitsentzug, Revanchismus, Vertreibung, Kriminalisierung oder Pädagogisierung"
(Knecht 1999: 331) schauen (vgl. Knecht 1999: 330,331).
Hier soll meine Analyse ansetzen. Ein kapitalistisches Wirtschaftssystem, die Möglichkeit des
sozialen Aufstiegs und Massenarbeitslosigkeit waren, unter anderem, Bedingungen die Lewis
als Vorraussetzungen für eine
Kultur der Armut
bestimmte. In der Bundesrepublik Deutsch-
land (BRD) gibt es diese Vorraussetzungen. Dem Grundgesetz der BRD ist jedoch die Sozial-
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staatlichkeit eingeschrieben. Demzufolge existieren Sozialsysteme, welche eine Versorgung
bei Nicht-Erwerbstätigkeit von Menschen sichern sowie Ausgrenzung und ungleiche Chancen
vermeiden sollen. Mit den Hartz IV-Gesetzen wurden die bei Erwerbslosigkeit wirkenden
Sozialsysteme umgestaltet und dabei auf anhaltende Massenarbeitslosigkeit und sich verän-
dernde globale Wirtschaftsverhältnisse reagiert. Ich möchte in der Arbeit untersuchen, inwie-
fern die veränderten Gesetze und insbesondere das Arbeitslosengeld II (ALG II) durch mate-
riellen Mangel entstehende Ausgrenzungstendenzen in der BRD auffängt oder verstärkt und
wie die Öffentlichkeit in Form von Politik, Gesetzgebung und Institutionen mit Erwerbslosen
und Armut umgeht. Ziel ist es zu bestimmen, ob Ausgrenzungen in der BRD im Sinne von
Knecht ,,kulturelle Formen" annehmen (können).
2. Die Hartz IV-Gesetze
2.1 Hintergründe und Ziele
Die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts brachten bei ständig steigenden Arbeitslosenzahlen
einen Rückgang von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland mit sich
(Trampusch 2005: 7). Das führte zu einer steigenden Belastung der Sozialsysteme. Das wirt-
schaftliche Erstarken von so genannten Schwellenländern wie China oder Indien verursachte
zusätzlich einen vermehrten internationalen Wettbewerb und eine Standortdebatte in Deutsch-
land. Mittelpunkt der Debatte waren schon seit Anfang der 90er Jahre auch die Sozialsysteme.
Die Boomperiode der US-amerikanischen Wirtschaft in dieser Zeit schien die Lösungen für
den Umbau der Sozialsysteme bereit zu halten. Ähnlich wie dort sollten durch flexible Be-
schäftigungsmodelle und verstärkte Anreize zur (Wieder-) Aufnahme von Beschäftigung
Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfebezieher in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. Damit
sollten die Sozialsysteme entlastet und die Wirtschaft von zu hohen Lohnnebenkosten befreit
werden (vgl. Krause/Hanesch/Becker 2000: 125).
Das vorläufige Ergebnis der Debatte waren die Hartz-Gesetze (I-IV), die schrittweise seit
2003 eingeführt wurden. Im Januar 2005 traten die Hartz IV-Gesetze in kraft. Hiermit wurden
Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger erhal-
ten seit dem neben den Miet- und Heizkosten eine finanzielle Grundsicherung. Diese beträgt
zurzeit 345 bei Alleinstehenden und 311 bei Paaren ohne Kinder.1 Die Gesetze unterliegen
dem Grundsatz des ,,Förderns und Forderns". Ziel ist es, durch die Grundsicherung die Ar-
beitsfähigkeit des Hilfebedürftigen zu erhalten, seine Eigenverantwortung zu stärken und so
1 Diese Regelleistungen zur Grundsicherung von Mitgliedern von Bedarfsgemeinschaften und deren Abstufun-
gen finden sich im §20 SGB II.
5
die Existenzsicherung ohne Sozialleistungen zu erreichen (vgl. §1 Abs.1 S.1 SGBII). Fördern
und Fordern sollen dafür Anreize geben.
2.2 Was bedeutet ,,Fördern und Fordern"?
,,Fördern und Fordern" heißt die Leitformel für eine
Befähigungsgerechtigkeit
. Das bedeute,
gerechte Sozialpolitik solle einen Beitrag leisten, die Fähigkeiten der Menschen zu entwi-
ckeln, damit sie die von der Politik gebotenen Chancen wahrnehmen können, auf dem Ar-
beitsmarkt fuß zu fassen und ein würdevolles und selbstständiges Leben zu führen (vgl. Seg-
bers 2006: 9). Zu diesem Thema äußerte sich 2003 Peer Steinbrück2 in
Die
Zeit
.
Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für diejenige zu machen, die
etwas für die Zukunft unseres Landes tun: Die lernen und sich qualifizieren, die arbei-
ten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze
schaffen, kurzum: die Leistungen für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die
und nur um die muss sich Politik kümmern (Steinbrück 2003: 18)
Mit der Aussage spricht Steinbrück systematisch Menschen den Anspruch auf soziale Gerech-
tigkeit ab. Das sind die Menschen, die nichts für die Gesellschaft leisten. Welche Menschen
Steinbrück damit meint, verdeutlicht eine Rede vor der Industrie- und Handelskammer 2006.
Es sind die Menschen, welche den Staatshaushalt belasten, da sie vom Staat alimentiert wer-
den müssen (vgl. Steinbrück 2006). Es geht hier also um Langzeiterwerbslose, welche die
Sozialsysteme in Anspruch nehmen. Es wird hier Erwerbslosen unterstellt, dass sie freiwillig
arbeitslos seien und nicht arbeiten wollten. In diesem Punkt behandelt Peer Steinbrück alle
Erwerbslosen gleich. Die persönlichen Hintergründe von Erwerbslosigkeit und die Situation
auf dem Arbeitsmarkt werden dabei nicht einbezogen.
Bei der Betrachtung der Hartz IV-Gesetze ist zu erkennen, dass die Unterstellung der Arbeits-
unwilligkeit im Hintergrund mitschwingt. Die Leitformel ,,Fördern und Fordern" offenbart im
Gesetzestext ein gewisses Ungleichgewicht. Das Fordern hat, entgegen der Leitformel, nicht
nur dort (vgl. SGB II §2) Vorrang vor dem Fördern (vgl. SGB II §14), sondern es wird viel
mehr gefordert als gefördert. So muss der Antragsteller den größten Teil seines Vermögens
aufbrauchen3 bevor er hilfsbedürftig im Sinne der Existenzsicherung ist. Hinzu kommt, dass
die Menschen, die in einem Haushalt mit einem Arbeitslosengeld II-Beantragenden leben, mit
ihrem Einkommen für den Hilfebedürftigen sofern sie Eltern, nicht dauerhaft getrennte Le-
bens- oder Ehepartner sind, mit einstehen müssen. Der Freibetrag für diese in einer
Bedarfs-
2 Peer Steinbrück war Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und ist gegenwärtig Bundesfinanzminister.
3 Im Moment liegt der Freibetrag bei 150 pro Lebensjahr zuzüglich einer Pauschale von 750 für außerge-
wöhnliche Anschaffungen, höchstens jedoch 9750 . Eine Sonderreglung gibt es für vor 1948 Geborene. Für sie
besteht ein Freibetrag von 520 pro Lebensjahr jedoch maximal 33800 (vgl. SGB II § 12).
6
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