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„Spannungen zwischen religiös motivierter Weltablehnung und nichtreligiösen Lebensordnungen“

Subtitle: „Max Webers Studien über Hinduismus und Buddhismus“

Termpaper, 2009, 14 Pages
Author: Joachim Schween
Subject: Economics / Business : Economic and Social History

Details

Category: Termpaper
Year: 2009
Pages: 14
Grade: 2,3
Language: German
Archive No.: V136202
ISBN (E-book): 978-3-640-44243-0
ISBN (Book): 978-3-640-44268-3

Abstract

Es sind im Wesentlichen zwei Elemente, die den Hinduismus als Glaubenssystem ausmachen: Der „dogmatische Kern“, der sich zusammensetzt aus der Samsara- sowie der Karman – Lehre und das „Dharma“, der Ritualpflicht im Hinduismus. Kennzeichnend für das Dharma ist die Tatsache, dass es sich nach der Kaste richtet, in welche der Einzelne hineingeboren wird, also nach sozialer Lage verschieden ist. (Schluchter 1984, S. 51) Die Entstehung neuer Kasten führt dazu, dass sich das Dharma diesen neuen Kasten „anpasst“. Es befindet sich in einem ständigen Entwicklungsprozess. Geistige Urheber des Dharma waren die brahmanischen Priester, sie haben in ihren Schriften das Dharma geschaffen und weiterentwickelt. (Schluchter 1984, S. 51) Das Buch „Veda“ spielt im Hinduismus eher eine untergeordnete Rolle: Anders als die Bibel im Christentum dient es zwar als religiöse Grundlage, stellt aber keine „Anleitung“ eines gottgefälligen Lebens dar, fehlen doch im Buch „Veda“ der dogmatische Kern, die Kastenordnung sowie eine Reihe von Ritualpflichten. (Schluchter 1984, S. 51) Es hat im Hinduismus eher eine Art Legitimitätsfunktion: Es legitimiert die religiöse Tradition, lässt aber gleichzeitig Raum für Weiterentwicklung und (Um-) Interpretation. Von entscheidender Bedeutung für das hinduistische Glaubenssystem ist die Verbindung der Ritualpflicht mit dem dogmatischen Kern: Diese Verbindung, die Weber als Theodizee bezeichnet, sowie ihre konsequente Umsetzung auf das eigene Leben untermauert und festigt die Vorstellung, dass das eigene Schicksal ein Verdientes ist, wobei die Einhaltung der Ritualpflichten der entscheidende Parameter ist. (Schluchter 1984, S. 51) Weber bezeichnet diese Konstruktion auch als rational. Das ist so zu erklären, dass dieses gedankliche Konstrukt klare Ursache – Wirkungs- Beziehungen enthält, die in sich logisch verknüpft sind, und an denen sich der religiöse Virtuose orientieren kann. Geht man z.B. davon aus, dass die Ritualpflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße eingehalten werden, hätte dies laut Karma – Lehre zur Folge, dass der Betroffene sich („negatives“) Karma aneignet, wodurch seine Seele nach seinem Tod weiterwandern würde in ein Lebewesen niedrigerer Kaste. Ein sozialer Abstieg innerhalb der Kastenordnung wäre also die Folge der Missachtung der Ritualpflichten.


Excerpt (computer-generated)

Joachim Schween

1 von 13


Gliederung

1 Einleitung

2

2 Zusammenhänge zwischen Karmalehre und Kastenordnung

2.1

Typologie

erlösungsreligiöser

Welthaltungen

2

2.2 Die religiöse Heilsbedeutung

der

Kastenordnung 4

3 Formen der indischen Religiosität

3.1 Historische Entwicklungsbedingungen der Kasten in Indien

5

3.2.

Askese

und

Kontemplation

6

3.3

Das

hinduistische

Glaubenssystem

7

4 Entstehung und Entwicklung des Buddhismus

4.1

Frühes

Mönchtum 9

4.2 Max Webers Sicht der Umwandlung des frühen Buddhismus

10

unter König Asoka

5

Abschließende

Betrachtungen

11


Joachim Schween

2 von 13

1 Einleitung

Buddhismus und Hinduismus haben sich als Weltreligionen etabliert. Bemerkenswert

sind ihre streng rational und in sich logisch verknüpften gedanklichen Konstrukte.

Erwähnenswert ist auch die die Disziplin und Konsequenz der religiösen Virtuosen

bei der Anwendung der Ritualpflichten. Hierzu gehört z.B. das regelmäßige

Praktizieren der beiden Heilstechniken ,,Askese" und ,,Kontemplation".

Ferner soll verglichen werden, wie der religiöse Laie versucht sein

Wiedergeburtsschicksal zu verbessern, und der religiöse Virtuose das Ziel verfolgt,

den Kreislauf der Wiedergeburten zu durchbrechen. In diesem Zusammenhang sollen

Ansätze und Wege zur Erreichung des Heils gegenübergestellt werden und unter dem

Gesichtspunkt beleuchtet werden, in wie weit es zu Spannungen und Konflikten mit

weltlichen, nichtreligiösen Lebensordnungen kommen kann.

Es soll untersucht werden wie Max Weber diese beiden Religionen sah, und wie er

deren Entwicklungen und Veränderungen, teilweise auch intentioniert durch

Menschen mit nicht ­ religiösen Interessen, wertet.

2 Zusammenhänge zwischen Karmalehre und Kastenordnung

2.1 Typologie erlösungsreligiöser Welthaltungen

Ausgangspunkt für die Typologie erlösungsreligiöser Welthaltungen ist die Gott ­

Mensch ­ Welt ­ Beziehung

.

(Schluchter 1984, S. 37) In diesem Kapitel soll geklärt

werden, wie diese strukturiert ist, bzw. welche Komponenten und Ausprägungen sie

beinhaltet. Es sei noch kurz darauf hingewiesen, dass diese Typologie in erster Linie

für erlösungsreligiösen Virtuosen gilt, und nicht so sehr für den religiösen Laien.

Die Gott ­ Mensch ­ Welt ­ Beziehung

lässt sich gliedern in die Teilbeziehungen:

(Normativ gebotene) ,,Beziehung zum Göttlichen" und (Normativ gebotene)

,,Beziehung zur Welt." Die Beziehung zum Göttlichen wird unterteilt in die beiden

Komponenten ,,Heilsziel" und ,,Heilsmittel". (Schluchter 1984, S. 37)

,,Heilszustand", ,,Heilsmittel" und die bereits erwähnte ,,Beziehung zur Welt" stellen

die drei Dimensionen der Typologie dar, die jeweils zwei Ausprägungen enthalten.

Das Heilsziel hat die Ausprägungen Aktivitäts- und Werkzeuggefühl, kurz: aktiv

sowie Passivitäts- und Gefäßgefühl, kurz: passiv

.

Die Sinnbilder Werkzeug und


Joachim Schween

3 von 13

Gefäß tauchen in der Literatur in diesem Zusammenhang häufig auf. Sie verweisen

auf zwei verschiedene Ansätze sich dem Heilsziel zu nähern.

Der Vergleich des Aktivitätsgefühls mit einem Werkzeug lässt sich so erklären, dass

der nach Erlösung strebende sich selbst als ein Werkzeug sieht, er akzeptiert es ein

Werkzeug Gottes zu sein und als solches eingesetzt zu werden. Das Gefäß dagegen

steht für das Passivitätsgefühl; derjenige, der das Heilsziel begehrt, ist bereit zu

empfangen, sich durchströmen zu lassen von der Lehre, so wie ein Gefäß nimmt er

sie in sich auf.

Das Heilsmittel, mit dessen Hilfe das Heilsziel erreicht werden soll hat die

Ausprägungen Askese und Kontemplation, auf die in Kapitel 3.2 vertiefend

eingegangen werden soll. Nun fehlen noch die beiden Ausprägungen der

Weltbeziehungen. Sie lauten: Zuwendung und Abwendung von der Welt.

Wenn man die genannten Ausprägungen zueinander in Beziehung setzt (z.B. durch

Kombination der Ausprägungen ,,aktiv", ,,Askese" und ,,Weltzuwendung" oder

durch Zusammenführung der Ausprägungen ,,passiv", ,,Kontemplation" bzw.

,,Mystik" und ,,Weltabwendung" ergeben sich die verschiedenen Typen

erlösungsreligiöser Virtuosen mit unterschiedlichen Lebensführungen. (Schluchter

1984, S. 37) Dabei ist die Frage der Zu -oder Abwendung von der Welt ein wichtiger

Parameter für die Abgrenzung der Typen erlösungsreligiöser Virtuosen voneinander.

Kennzeichnend für die Lebensform des passiven, weltabgewandten Mystikers, der

sich der Heilstechnik der Kontemplation bedient, ist die Tatsache, dass er die

Wiedergeburt als Dauerzustand akzeptiert und sich von allen sozialen Bindungen

löst. Schluchter vervollständigt dieses Bild mit der Vorstellung eines indischen

Waldbewohners, der von Beeren lebt. (Schluchter 1984, S. 38)

Es handelt sich hierbei also um eine Art Eremit, der sich in jeder Hinsicht von der

Welt entfernt, und völlig zurückgezogen lebt. Diese Lebensform enthält allerdings

das Paradoxon, dass sie einerseits eine ganz stark weltablehnende Tendenz innehat,

andererseits aber die Wiedergeburt als Dauerzustand zulässt. Für die Typen

erlösungsreligiöser Virtuosen gibt es verschiedene Abstufungen der Weltzuwendung

und Abwendung, was natürlich einhergeht mit unterschiedlich stark ausgeprägten

Akzeptanzen von weltlichen, nicht religiösen Ordnungen. Grundsätzliches

Konfliktpotential besteht dabei zum einen durch den Gegensatz des spirituellen und

tatsächlichen Status, sowie zwischen religiösem Postulat und jenen Gesetzen, die für

die nichtreligiösen Lebensordnungen gelten (Schluchter 1984, S. 41)



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