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Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion?

Hausarbeit, 2009, 39 Seiten
Autor: Jolina Streblau
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2009
Seiten: 39
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V136719
ISBN (E-Book): 978-3-640-45025-1
ISBN (Buch): 978-3-640-45053-4

Zusammenfassung / Abstract

Das die Diskussion um ein Grundeinkommen gerade aktueller ist denn je, zeigt die Einreichung der Massenpetition am deutschen Bundestag am 17. Februar diesen Jahres, in der über 50.000 Bürger ihre Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgegeben haben. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Grundeinkommen tatsächlich eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Sozialsystem darstellt. Die Meinungen dazu gehen sehr weit auseinander. Während die Befürworter im bedingungslosen Grundeinkommen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut und gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sehen, befürchten seine Kritiker höchst problematische Anreizwirkungen zum Nichtstun. Die versprochene Freiheit zu einer autonomen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe könne sich ins Gegenteil verkehren und eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei wird angenommen, dass Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sein werden die neuen Möglichkeiten in Eigeninitiative und –verantwortung für sich zu nutzen und somit dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits geraten. Die Hausarbeit soll an diesem zentralen Kritikpunkt ansetzen und beleuchten inwiefern ein Grundeinkommen gesellschaftliche Ausschlussmechanismen tatsächlich durchbrechen kann.Dabei soll die Forderung nach einem allgemeinen Grundeinkommen zunächst erst einmal in die sozialpolitische Diskussion eingeordnet werden.Was also lässt die Forderung nach einem Grundeinkommen als sozialpolitische Perspektive so dringlich erscheinen? Sind in der aktuellen sozialpolitischen Konstellation grundsätzliche Teilhabe- und Partizipations-möglichkeiten in Frage gestellt? Und welche Einsichten und Fallstricke bietet die Diskussion um die soziale Exklusion?Im zweiten Gliederungspunkt soll der grundsätzliche Lösungsansatz des Grundeinkommens untersucht und Kriterien gefunden werden, anhand denen sich die Konzepte gliedern lassen. Dass die zahlreichen Grundeinkommensmodelle in vielen verschiedenen politischen Lagern entwickelt wurden, verweist bereits darauf, dass wir es hier mit sehr unterschiedlichen Lösungsansätzen zu tun haben. Anschließend sollen drei Konzepte, das Liberale Bürgergeld, die Ansätze des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz und das Grundeinkommensmodell des dm Markt Chefs Götz Werner, im Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage näher untersucht werden, ob und inwiefern ein Grundeinkommen eine Basis für soziale Inklusion bietet.


Textauszug (computergeneriert)

Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion? 2

Einleitung: 2

1. Der deutsche Sozialstaat in der Krise: 4

1.1. Vom strukturellen Dilemma zum Reformkurs 5

1.2. Arbeitslosigkeit, Armut und Exklusion 8

2. Das allgemeine Grundeinkommen 13

2.1. Das liberale Bürgergeld ­ Arbeit um jeden Preis! 19

2.2. Der Grundeinkommensvorschlag von André Gorz 23

2.3. Der Grundeinkommensvorschlag von Götz Werner 29

3. Resümee 32

Quellen: 37

Web: 37

1


Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion?

Einleitung:

,,Freiheit statt Vollbeschäftigung" (Liebermann 2006), ,,Einkommen für alle" (Werner

2008), ,,Real freedom for all" (Van Parijs 1995), so lauten die Aufrufe mit denen der

Weg in eine gerechtere Zukunft geebnet werden soll. Die Forderung einer garantierten

Grundsicherung in Form eines allgemeinen Grundeinkommens ist keine neue Idee. So

werden in den verschiedensten politischen Lagern seit den siebziger Jahren die

Möglichkeiten einer solchen Grundsicherung kontrovers diskutiert. In Deutschland

wurde die Debatte um ein garantiertes Mindesteinkommen durch den Linksalternativen

Thomas Schmid entfacht, der in seinem Essay

Befreiung von falscher

Arbeit

(1984) die

Idee um ein garantiertes Mindesteinkommen in das gesellschaftspolitische Interesse

rückte. Parallel beginnt auch der wirtschaftsliberale Ökonom Joachim Mitschke (1985)

sein Bürgergeldkonzept in Form einer negativen Einkommenssteuer publik zu machen.

Im Grünen Umfeld ist es Claus Offe (1992) und im Umfeld der SPD Fritz Scharpf

(1993) die den wesentlichen Anstoß für diese Idee gegeben haben. In Frankreich

sorgen hauptsächlich die revolutionären Forderungen des neomarxistischen

Sozialphilosophen André Gorz (1985; 1997) für Aufsehen, welche auch die deutsche

Debatte maßgeblich beeinflussen. Spätestens seit der Initiative des dm-Markt Chefs

Götz Werner (2005) wurde die Debatte um ein allgemeines Grundeinkommen

medienwirksam in das öffentliche Interesse getragen. Das die Diskussion um ein

Grundeinkommen gerade aktueller ist denn je, zeigt die Einreichung der

Massenpetition am deutschen Bundestag am 17. Februar diesen Jahres, in der über

50.000 Bürger ihre Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgegeben

haben.1 Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Grundeinkommen tatsächlich eine

sinnvolle Alternative zum bestehenden Sozialsystem darstellt. Die Meinungen dazu

gehen sehr weit auseinander. Während die Befürworter im bedingungslosen

Grundeinkommen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut und

gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sehen, befürchten seine Kritiker höchst

problematische Anreizwirkungen zum Nichtstun. Die versprochene Freiheit zu einer

autonomen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe könne sich ins Gegenteil

verkehren und eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei wird

angenommen, dass Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sein werden die neuen

Möglichkeiten in Eigeninitiative und ­verantwortung für sich zu nutzen und somit

dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits geraten.

1 vlg. http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ueber-50000-fuer-grundeinkommen/

2


Die Hausarbeit soll an diesem zentralen Kritikpunkt ansetzen und beleuchten inwiefern

ein Grundeinkommen gesellschaftliche Ausschlussmechanismen tatsächlich

durchbrechen kann. Dabei soll die Forderung nach einem allgemeinen

Grundeinkommen zunächst erst einmal in die sozialpolitische Diskussion eingeordnet

werden. Was also lässt die Forderung nach einem Grundeinkommen als

sozialpolitische Perspektive so dringlich erscheinen? Sind in der aktuellen

sozialpolitischen Konstellation grundsätzliche Teilhabe- und Partizipations-

möglichkeiten in Frage gestellt? Und welche Einsichten und Fallstricke bietet die

Diskussion um die soziale Exklusion? Im zweiten Gliederungspunkt soll der

grundsätzliche Lösungsansatz des Grundeinkommens untersucht und Kriterien

gefunden werden, anhand denen sich die Konzepte gliedern lassen. Dass die

zahlreichen Grundeinkommensmodelle in vielen verschiedenen politischen Lagern

entwickelt wurden, verweist bereits darauf, dass wir es hier mit sehr unterschiedlichen

Lösungsansätzen zu tun haben.

Anschließend sollen drei Konzepte, im Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage näher

untersucht werden, ob und inwiefern ein Grundeinkommen eine Basis der sozialen

Inklusion bietet. Dabei sind bewusst drei Modelle ausgewählt, die in Zielsetzung,

Wirkungsweise und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sind, sich sogar konträr

gegenüberstehen. Zum einen das Liberale Bürgergeld, das auf dem Modell der

negativen Einkommenssteuer von dem liberalen Ökonom Milton Friedmann basiert.

Dann soll das Modell des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz untersucht

werden und schließlich das Grundeinkommensmodell des dm Markt Chefs Götz

Werner, das insbesondere in den Medien viel diskutiert wurde.

Während sich das liberale Modell in seiner Höhe an den gegenwärtigen ALG II Sätzen

orientiert und als ein Konzept ausgestaltet ist, dass als staatliche Transferleistung in

das bestehende Wirtschaftssystem integrierbar ist,

schlägt Gorz in seinem utopistischen Ansatz das Grundeinkommen im Zusammenhang

mit einer radikale Neuordnung von Arbeit und Gesellschaft vor, die einen schrittweisen

Ausstieg aus der kapitalistisch verfassten Arbeitsgesellschaft ermöglichen soll. Götz

Werner hingegen wählt ein Mittelweg indem er eine liberal-konservative

Wirtschaftsordnung mit sozialistischen Denkstrukturen verknüpft, er folgt dabei jedoch

seiner ganz eigenen Logik.

In einem Resümee sollen die drei Modelle schließlich zusammenfassend verglichen

und deren Lösungskompetenz im Hinblick auf soziale Inklusion untersucht werden.

3


1. Der deutsche Sozialstaat in der Krise:

Die ersten sozialstaatlichen Systeme in Deutschland entstanden Ende des 19.

Jahrhunderts, als Antwort auf die soziale Frage die der Industriekapitalismus

hervorbrachte. Neben dem Ziel ausreichende soziale Sicherheit für die lohnabhängigen

Beschäftigten zu schaffen, sollte die Sozialpolitik den sozialen Frieden in der

Gesellschaft aufrechterhalten. Die unter Otto von Bismarck eingeführte

Sozialgesetzgebung war schließlich der Wegbereiter des modernen konservativ-

korporatistischen Wohlfahrtsmodells, wie es später unter Esping-Anderson klassifiziert

wurde.2

Bis heute wird das Sozialleistungssystem in Deutschland durch eine duale Struktur

gekennzeichnet, die in einer Trennung von Armutspolitik (Fürsorge, Sozialhilfe)

einerseits und der Sozialversicherung andererseits besteht.3 Die versicherungsförmig

aufgebaute Sozialversicherung, die traditionell eine möglichst friktionsarme Einbindung

der Arbeitnehmer in die kapitalistisch-marktwirtschaftliche Ökonomie gewährleisten

sollte, ist seither eng an Arbeit und Arbeitnehmerstatus gekoppelt. So wird sie in

gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Indem sie die

Arbeitnehmerrisiken bei Lohnausfall durch Krankheit, Unfall, Invalidität und

Arbeitslosigkeit abdecken und spätere Alterseinkommen sichern soll, kann sie als

Lebensstandardsicherung begriffen werden, die mit einer entsprechenden

Leistungshöhe auch traditionell die Absicherung des Familienverbundes

berücksichtigte.4 Mit umfassenden Arbeitsschutzrechten, sowie durch deren

kollektivvertraglichen Ergänzungen sollte zudem den strukturellen Nachteilen der

Arbeitnehmer entgegengewirkt werden. Grundsätzlich gestaltete sich die arbeits- und

sozialrechtliche Absicherung als eine notwendige Intervention, um eine möglichst

freiwillige Integration der Lohnarbeit in das System der wirtschaftlichen Beziehungen

zu erreichen. Die prekäre Lage der Lohnabhängigen stellte ein Bedrohung für die

kapitalistischen Marktverhältnisse dar. So wurde das System der sozialen Sicherung

im wirtschaftlich prosperierenden Deutschland bis in die 70 er Jahre kontinuierlich

vorangetrieben.5

2 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik ­ Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 34

3 vgl. http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0, Sozialstaat.html#art0

4 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. /

Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 368

5 s.o.

4


Die Absicherung im klassischen deutschen Wohlfahrtsmodell stützte sich dabei zentral

auf zwei Prämissen, Normalarbeitsverhältnis und Kernfamilie. Beide Institutionen sind

Ausprägungen der klassisch fordistischen Industriegesellschaft.

Die Kernfamilie beruht auf einer geschlechterspezifischen Rollenzuweisung nach dem

Modell vollzeiterwerbstätiger Ehemann, sowie nicht erwerbstätige Ehefrau und Mutter.

Als normativer Bezugspunkt folgt die Normalarbeit der Perspektive eines unbefristeten

und auf Lebzeit angelegten Beschäftigungsverhältnisses, das mit einer Vielzahl von

arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen ausgestattet ist.6 Die

wechselseitige Ergänzung der tragenden Basisinstitutionen stellte somit ein stabiles

Arrangement zwischen kulturell-sozialer Reproduktion in der Familie und

wirtschaftlicher Reproduktion der Einzelnen dar.7

Mit dem emanzipatorischen Aufbruch der klassischen Familienstrukturen seit Ende der

sechziger Jahre, sowie der zunehmenden Arbeitslosigkeit seit Mitte der siebziger Jahre

kündigten sich allmählich tiefgreifende Strukturprobleme des deutschen

Wohlfahrtskonzepts an.8 Die Auswirkungen dieser Veränderungen führten seit den

achtziger Jahren schließlich zu einem kontroversen Diskurs über die Krise und Zukunft

des deutschen Sozialstaats.

1.1. Vom strukturellen Dilemma zum Reformkurs

Krisenerscheinungen, die sich schließlich in der Massenarbeitslosigkeit manifestierten,

sowie dauerhafte Steuerungsprobleme führten seit den achtziger Jahren zu einer

schrittweisen Veränderung des deutschen Wohlfahrtsmodells. Die durch

Arbeitslosigkeit bedingte Zunahme von Transferleistungsempfängern deckte

schließlich eine entscheidende Schwachstelle des deutschen

Sozialversicherungssystems auf. Das System, das Arbeitslosigkeit auf ein

Randphänomen marginalisierte und lediglich auf eine kurze Überbrückung ausgerichtet

war, wurde mit der Verstetigung der Arbeitslosigkeit auf dauerhaft hohem Niveau

überfordert, da im gleichem Maße auch die finanziellen Ressourcen zur Umverteilung

schwanden. Daraus resultierte schließlich die Paradoxie, ,,dass das soziale

Sicherungssystem in Deutschland umso weniger funktioniert, je mehr es gebraucht

wird."9

6 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. /

Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 376

7 s.o., S. 367

8 s.o., S. 370

9 s.o., S. 372

5


Das staatliche Steuerungsvermögen der keynesianischen Wirtschaftspolitik wurde

zunehmend in Frage gestellt. Insbesondere wirtschaftliberale Lager erklärten den

Sozialstaat selbst als Verursacher des Arbeitsmarktversagens in Form der

Massenarbeitslosigkeit. Demnach verhindere die Sozialhilfe aufgrund ihrer negativen

Anreizwirkung die natürlichen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage und

damit auch die Entwicklung einer natürlichen Lohnskala.10 Gleichfalls wurde

zunehmend kritisiert, dass hohe Sozialabgaben den Faktor Arbeit verteuerten und

damit den unternehmerseitigen Beschäftigungsaufbau hemmen würden.11

Das vermeintliche Scheitern der kostenintensiven keynesianisch geprägten

Wirtschaftssteuerung verhalf Anfang der 80er Jahre schließlich den neoliberal

inspirierten Steuerungsvorstellungen zum Durchbruch. Man hatte die Hoffung, durch

einen konsequenten Sparkurs, sukzessiven Sozialleistungskürzungen und der

gleichzeitigen Senkung der Lohnbelastungen der Unternehmen, die Lage wieder in den

Griff zu bekommen. Schließlich lieferte der seit den neunziger Jahren entfachte Diskurs

um den ,,aktivierenden Sozialstaat" auch eine legitimatorische Grundlage für die

Sozialdemokraten, den von den Konservativen und Liberalen geforderten Sozialabbau

weiter voranzutreiben.12

Mit Hartz-IV ist im Januar 2005 das letzte Gesetz des Hartz-Reformpakets in Kraft

getreten, welches 2002 unter der rot-grünen Regierung verabschiedet wurde.

Im Rahmen einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sollten durch eine Vielzahl von

unterschiedlichen Maßnahmen blockierende Strukturprobleme gelöst, Beschäftigung

stimuliert, Arbeitslosigkeit spürbar reduziert und der Staatshaushalt entlastet werden.

Staatliche Maßnahmen sollten die Handlungsautonomie und ,,Marktfähigkeit" der

Betroffenen stärken und zu mehr Eigeninitiative motivieren.13 Innerhalb des Konzepts

des Förderns und Forderns, oder klarer formuliert ,,keine Leistung ohne

Gegenleistung"14

wird die Leistungsgerechtigkeit zum zentralen Ansatzpunkt des sozialpolitischen

Steuerungsverständnisses. Disziplinierungs- und Sanktionsmaßnahmen, wie Kürzung

der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe mit

der Sozialhilfe zum ALG II, Umkehrung der Beweislast oder Verschärfung der

Zumutbarkeitsregelungen sollten den Erwerbslosen schließlich verstärkte Anreize zur

Arbeitsaufnahme setzen. Arbeitsuchenden wird dabei eine höhere

10 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik ­ Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 62

11 s.o., S. 67

12 s.o., S. 85-86

13 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html

14 vgl. http://www.bmas.de/coremedia/generator/1864/property=pdf/hartzbericht_teil1_hartz1.pdf, S. 45

6


Konzessionsbereitschaft abverlangt. Werden zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt,

drohen dem Leistungsempfänger Sanktionsmaßnahmen bis hin zum vollen Entzug der

Leistungen. Ebenfalls sollen positive Beschäftigungsimpulse durch

Flexibilisierungsinstrumente, wie die Einführung der Mini- und Midi-Jobs, Leiharbeit im

Rahmen der Personalservice-Agenturen und Ein-Euro-Jobs, sowie durch Förderung

der Selbstständigkeit durch die Ich-AG erzielt werden.15

An dem umfassenden arbeitsmarktpolitischen Reformpaket scheiden sich die Geister.

Während den Einen das Reformpaket als längst überfällige und notwendige

Maßnahme entgegenkommt, sehen Andere darin eine Verabschiedung vom

Sozialstaat. Mit einem Regelsatz von 345 Euro pro Monat, zuzüglich der Übernahme

von Wohn- und Heizkosten und bestimmter Mehrbedarfe, bewegt sich das ALG II am

soziokulturellen Existenzminimum.16 Damit erfüllen die Sozialleistungen kaum noch

den Anspruch einer Lebensstandardsicherung.

Neue Regelungen, wie die eingeführten Mini- und Midi-Jobs, sowie Leiharbeit und der

Existenzgründerzuschuss weiten die Möglichkeiten flexibler Beschäftigungsformen

aus. Den Erwartungen damit positive Beschäftigungsanreize zu setzen, steht die

Befürchtung gegenüber, dass die neuen Formen atypischer Beschäftigung die

Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen rasant vorantreibt. Steigende

Erwerbstätigenzahlen bei gleichzeitig starkem Rückgang der versicherungspflichtigen

Beschäftigten erhärten diesen Verdacht.17 Diese Tendenz ist in mehrfacher Hinsicht

problematisch. Einerseits geraten bei einem Rückgang der

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse die Sozialleistungssysteme

zunehmend unter Druck, andererseits erfährt der Beschäftigte bei der Aufnahme einer

atypischen Beschäftigung keine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung, in Bezug

auf Renten, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung, mit Beschäftigten im

Normalarbeitsverhältnis.18

Gleichzeitig kam es im Zuge der verstärkten Deregulierungsbestrebungen seit Anfang

der achtziger Jahre auch zu einem Rückgang der Tarifbindung. Durch rechtliche

Normalisierung atypischer Beschäftigungsformen, sowie dem Wandel vom institutionell

abgesicherten Arbeiter hin zum scheinselbstständigen ,,Arbeiter-Unternehmer" wird die

Basis der Tarifautonomie zunehmend untergraben. ,,Im Medium eines zunehmend

uferlos gefassten Gültigkeitsprinzips, dem jede Arbeit als ,,besser" gilt gegenüber dem

15 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html

16 vgl. http://www.boeckler-boxen.de/1771.htm

17 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html

18 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html

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