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Hausarbeit, 2009, 39 Seiten
Autor: Jolina Streblau
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik
Details
Tags: Grundeinkommen, Liberales Bürgergeld, Götz Werner, soziale Inklusion, André Gorz
Jahr: 2009
Seiten: 39
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-45025-1
ISBN (Buch): 978-3-640-45053-4
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Zusammenfassung / Abstract
Das die Diskussion um ein Grundeinkommen gerade aktueller ist denn je, zeigt die Einreichung der Massenpetition am deutschen Bundestag am 17. Februar diesen Jahres, in der über 50.000 Bürger ihre Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgegeben haben. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Grundeinkommen tatsächlich eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Sozialsystem darstellt. Die Meinungen dazu gehen sehr weit auseinander. Während die Befürworter im bedingungslosen Grundeinkommen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut und gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sehen, befürchten seine Kritiker höchst problematische Anreizwirkungen zum Nichtstun. Die versprochene Freiheit zu einer autonomen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe könne sich ins Gegenteil verkehren und eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei wird angenommen, dass Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sein werden die neuen Möglichkeiten in Eigeninitiative und –verantwortung für sich zu nutzen und somit dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits geraten. Die Hausarbeit soll an diesem zentralen Kritikpunkt ansetzen und beleuchten inwiefern ein Grundeinkommen gesellschaftliche Ausschlussmechanismen tatsächlich durchbrechen kann.Dabei soll die Forderung nach einem allgemeinen Grundeinkommen zunächst erst einmal in die sozialpolitische Diskussion eingeordnet werden.Was also lässt die Forderung nach einem Grundeinkommen als sozialpolitische Perspektive so dringlich erscheinen? Sind in der aktuellen sozialpolitischen Konstellation grundsätzliche Teilhabe- und Partizipations-möglichkeiten in Frage gestellt? Und welche Einsichten und Fallstricke bietet die Diskussion um die soziale Exklusion?Im zweiten Gliederungspunkt soll der grundsätzliche Lösungsansatz des Grundeinkommens untersucht und Kriterien gefunden werden, anhand denen sich die Konzepte gliedern lassen. Dass die zahlreichen Grundeinkommensmodelle in vielen verschiedenen politischen Lagern entwickelt wurden, verweist bereits darauf, dass wir es hier mit sehr unterschiedlichen Lösungsansätzen zu tun haben. Anschließend sollen drei Konzepte, das Liberale Bürgergeld, die Ansätze des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz und das Grundeinkommensmodell des dm Markt Chefs Götz Werner, im Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage näher untersucht werden, ob und inwiefern ein Grundeinkommen eine Basis für soziale Inklusion bietet.
Textauszug (computergeneriert)
Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion? 2
Einleitung: 2
1. Der deutsche Sozialstaat in der Krise: 4
1.1. Vom strukturellen Dilemma zum Reformkurs 5
1.2. Arbeitslosigkeit, Armut und Exklusion 8
2. Das allgemeine Grundeinkommen 13
2.1. Das liberale Bürgergeld Arbeit um jeden Preis! 19
2.2. Der Grundeinkommensvorschlag von André Gorz 23
2.3. Der Grundeinkommensvorschlag von Götz Werner 29
3. Resümee 32
Quellen: 37
Web: 37
1
Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion?
Einleitung:
,,Freiheit statt Vollbeschäftigung" (Liebermann 2006), ,,Einkommen für alle" (Werner
2008), ,,Real freedom for all" (Van Parijs 1995), so lauten die Aufrufe mit denen der
Weg in eine gerechtere Zukunft geebnet werden soll. Die Forderung einer garantierten
Grundsicherung in Form eines allgemeinen Grundeinkommens ist keine neue Idee. So
werden in den verschiedensten politischen Lagern seit den siebziger Jahren die
Möglichkeiten einer solchen Grundsicherung kontrovers diskutiert. In Deutschland
wurde die Debatte um ein garantiertes Mindesteinkommen durch den Linksalternativen
Thomas Schmid entfacht, der in seinem Essay
Befreiung von falscher
Arbeit
(1984) die
Idee um ein garantiertes Mindesteinkommen in das gesellschaftspolitische Interesse
rückte. Parallel beginnt auch der wirtschaftsliberale Ökonom Joachim Mitschke (1985)
sein Bürgergeldkonzept in Form einer negativen Einkommenssteuer publik zu machen.
Im Grünen Umfeld ist es Claus Offe (1992) und im Umfeld der SPD Fritz Scharpf
(1993) die den wesentlichen Anstoß für diese Idee gegeben haben. In Frankreich
sorgen hauptsächlich die revolutionären Forderungen des neomarxistischen
Sozialphilosophen André Gorz (1985; 1997) für Aufsehen, welche auch die deutsche
Debatte maßgeblich beeinflussen. Spätestens seit der Initiative des dm-Markt Chefs
Götz Werner (2005) wurde die Debatte um ein allgemeines Grundeinkommen
medienwirksam in das öffentliche Interesse getragen. Das die Diskussion um ein
Grundeinkommen gerade aktueller ist denn je, zeigt die Einreichung der
Massenpetition am deutschen Bundestag am 17. Februar diesen Jahres, in der über
50.000 Bürger ihre Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgegeben
haben.1 Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Grundeinkommen tatsächlich eine
sinnvolle Alternative zum bestehenden Sozialsystem darstellt. Die Meinungen dazu
gehen sehr weit auseinander. Während die Befürworter im bedingungslosen
Grundeinkommen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut und
gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sehen, befürchten seine Kritiker höchst
problematische Anreizwirkungen zum Nichtstun. Die versprochene Freiheit zu einer
autonomen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe könne sich ins Gegenteil
verkehren und eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei wird
angenommen, dass Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sein werden die neuen
Möglichkeiten in Eigeninitiative und verantwortung für sich zu nutzen und somit
dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits geraten.
1 vlg. http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ueber-50000-fuer-grundeinkommen/
2
Die Hausarbeit soll an diesem zentralen Kritikpunkt ansetzen und beleuchten inwiefern
ein Grundeinkommen gesellschaftliche Ausschlussmechanismen tatsächlich
durchbrechen kann. Dabei soll die Forderung nach einem allgemeinen
Grundeinkommen zunächst erst einmal in die sozialpolitische Diskussion eingeordnet
werden. Was also lässt die Forderung nach einem Grundeinkommen als
sozialpolitische Perspektive so dringlich erscheinen? Sind in der aktuellen
sozialpolitischen Konstellation grundsätzliche Teilhabe- und Partizipations-
möglichkeiten in Frage gestellt? Und welche Einsichten und Fallstricke bietet die
Diskussion um die soziale Exklusion? Im zweiten Gliederungspunkt soll der
grundsätzliche Lösungsansatz des Grundeinkommens untersucht und Kriterien
gefunden werden, anhand denen sich die Konzepte gliedern lassen. Dass die
zahlreichen Grundeinkommensmodelle in vielen verschiedenen politischen Lagern
entwickelt wurden, verweist bereits darauf, dass wir es hier mit sehr unterschiedlichen
Lösungsansätzen zu tun haben.
Anschließend sollen drei Konzepte, im Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage näher
untersucht werden, ob und inwiefern ein Grundeinkommen eine Basis der sozialen
Inklusion bietet. Dabei sind bewusst drei Modelle ausgewählt, die in Zielsetzung,
Wirkungsweise und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sind, sich sogar konträr
gegenüberstehen. Zum einen das Liberale Bürgergeld, das auf dem Modell der
negativen Einkommenssteuer von dem liberalen Ökonom Milton Friedmann basiert.
Dann soll das Modell des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz untersucht
werden und schließlich das Grundeinkommensmodell des dm Markt Chefs Götz
Werner, das insbesondere in den Medien viel diskutiert wurde.
Während sich das liberale Modell in seiner Höhe an den gegenwärtigen ALG II Sätzen
orientiert und als ein Konzept ausgestaltet ist, dass als staatliche Transferleistung in
das bestehende Wirtschaftssystem integrierbar ist,
schlägt Gorz in seinem utopistischen Ansatz das Grundeinkommen im Zusammenhang
mit einer radikale Neuordnung von Arbeit und Gesellschaft vor, die einen schrittweisen
Ausstieg aus der kapitalistisch verfassten Arbeitsgesellschaft ermöglichen soll. Götz
Werner hingegen wählt ein Mittelweg indem er eine liberal-konservative
Wirtschaftsordnung mit sozialistischen Denkstrukturen verknüpft, er folgt dabei jedoch
seiner ganz eigenen Logik.
In einem Resümee sollen die drei Modelle schließlich zusammenfassend verglichen
und deren Lösungskompetenz im Hinblick auf soziale Inklusion untersucht werden.
3
1. Der deutsche Sozialstaat in der Krise:
Die ersten sozialstaatlichen Systeme in Deutschland entstanden Ende des 19.
Jahrhunderts, als Antwort auf die soziale Frage die der Industriekapitalismus
hervorbrachte. Neben dem Ziel ausreichende soziale Sicherheit für die lohnabhängigen
Beschäftigten zu schaffen, sollte die Sozialpolitik den sozialen Frieden in der
Gesellschaft aufrechterhalten. Die unter Otto von Bismarck eingeführte
Sozialgesetzgebung war schließlich der Wegbereiter des modernen konservativ-
korporatistischen Wohlfahrtsmodells, wie es später unter Esping-Anderson klassifiziert
wurde.2
Bis heute wird das Sozialleistungssystem in Deutschland durch eine duale Struktur
gekennzeichnet, die in einer Trennung von Armutspolitik (Fürsorge, Sozialhilfe)
einerseits und der Sozialversicherung andererseits besteht.3 Die versicherungsförmig
aufgebaute Sozialversicherung, die traditionell eine möglichst friktionsarme Einbindung
der Arbeitnehmer in die kapitalistisch-marktwirtschaftliche Ökonomie gewährleisten
sollte, ist seither eng an Arbeit und Arbeitnehmerstatus gekoppelt. So wird sie in
gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Indem sie die
Arbeitnehmerrisiken bei Lohnausfall durch Krankheit, Unfall, Invalidität und
Arbeitslosigkeit abdecken und spätere Alterseinkommen sichern soll, kann sie als
Lebensstandardsicherung begriffen werden, die mit einer entsprechenden
Leistungshöhe auch traditionell die Absicherung des Familienverbundes
berücksichtigte.4 Mit umfassenden Arbeitsschutzrechten, sowie durch deren
kollektivvertraglichen Ergänzungen sollte zudem den strukturellen Nachteilen der
Arbeitnehmer entgegengewirkt werden. Grundsätzlich gestaltete sich die arbeits- und
sozialrechtliche Absicherung als eine notwendige Intervention, um eine möglichst
freiwillige Integration der Lohnarbeit in das System der wirtschaftlichen Beziehungen
zu erreichen. Die prekäre Lage der Lohnabhängigen stellte ein Bedrohung für die
kapitalistischen Marktverhältnisse dar. So wurde das System der sozialen Sicherung
im wirtschaftlich prosperierenden Deutschland bis in die 70 er Jahre kontinuierlich
vorangetrieben.5
2 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 34
3 vgl. http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0, Sozialstaat.html#art0
4 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. /
Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 368
5 s.o.
4
Die Absicherung im klassischen deutschen Wohlfahrtsmodell stützte sich dabei zentral
auf zwei Prämissen, Normalarbeitsverhältnis und Kernfamilie. Beide Institutionen sind
Ausprägungen der klassisch fordistischen Industriegesellschaft.
Die Kernfamilie beruht auf einer geschlechterspezifischen Rollenzuweisung nach dem
Modell vollzeiterwerbstätiger Ehemann, sowie nicht erwerbstätige Ehefrau und Mutter.
Als normativer Bezugspunkt folgt die Normalarbeit der Perspektive eines unbefristeten
und auf Lebzeit angelegten Beschäftigungsverhältnisses, das mit einer Vielzahl von
arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen ausgestattet ist.6 Die
wechselseitige Ergänzung der tragenden Basisinstitutionen stellte somit ein stabiles
Arrangement zwischen kulturell-sozialer Reproduktion in der Familie und
wirtschaftlicher Reproduktion der Einzelnen dar.7
Mit dem emanzipatorischen Aufbruch der klassischen Familienstrukturen seit Ende der
sechziger Jahre, sowie der zunehmenden Arbeitslosigkeit seit Mitte der siebziger Jahre
kündigten sich allmählich tiefgreifende Strukturprobleme des deutschen
Wohlfahrtskonzepts an.8 Die Auswirkungen dieser Veränderungen führten seit den
achtziger Jahren schließlich zu einem kontroversen Diskurs über die Krise und Zukunft
des deutschen Sozialstaats.
1.1. Vom strukturellen Dilemma zum Reformkurs
Krisenerscheinungen, die sich schließlich in der Massenarbeitslosigkeit manifestierten,
sowie dauerhafte Steuerungsprobleme führten seit den achtziger Jahren zu einer
schrittweisen Veränderung des deutschen Wohlfahrtsmodells. Die durch
Arbeitslosigkeit bedingte Zunahme von Transferleistungsempfängern deckte
schließlich eine entscheidende Schwachstelle des deutschen
Sozialversicherungssystems auf. Das System, das Arbeitslosigkeit auf ein
Randphänomen marginalisierte und lediglich auf eine kurze Überbrückung ausgerichtet
war, wurde mit der Verstetigung der Arbeitslosigkeit auf dauerhaft hohem Niveau
überfordert, da im gleichem Maße auch die finanziellen Ressourcen zur Umverteilung
schwanden. Daraus resultierte schließlich die Paradoxie, ,,dass das soziale
Sicherungssystem in Deutschland umso weniger funktioniert, je mehr es gebraucht
wird."9
6 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. /
Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 376
7 s.o., S. 367
8 s.o., S. 370
9 s.o., S. 372
5
Das staatliche Steuerungsvermögen der keynesianischen Wirtschaftspolitik wurde
zunehmend in Frage gestellt. Insbesondere wirtschaftliberale Lager erklärten den
Sozialstaat selbst als Verursacher des Arbeitsmarktversagens in Form der
Massenarbeitslosigkeit. Demnach verhindere die Sozialhilfe aufgrund ihrer negativen
Anreizwirkung die natürlichen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage und
damit auch die Entwicklung einer natürlichen Lohnskala.10 Gleichfalls wurde
zunehmend kritisiert, dass hohe Sozialabgaben den Faktor Arbeit verteuerten und
damit den unternehmerseitigen Beschäftigungsaufbau hemmen würden.11
Das vermeintliche Scheitern der kostenintensiven keynesianisch geprägten
Wirtschaftssteuerung verhalf Anfang der 80er Jahre schließlich den neoliberal
inspirierten Steuerungsvorstellungen zum Durchbruch. Man hatte die Hoffung, durch
einen konsequenten Sparkurs, sukzessiven Sozialleistungskürzungen und der
gleichzeitigen Senkung der Lohnbelastungen der Unternehmen, die Lage wieder in den
Griff zu bekommen. Schließlich lieferte der seit den neunziger Jahren entfachte Diskurs
um den ,,aktivierenden Sozialstaat" auch eine legitimatorische Grundlage für die
Sozialdemokraten, den von den Konservativen und Liberalen geforderten Sozialabbau
weiter voranzutreiben.12
Mit Hartz-IV ist im Januar 2005 das letzte Gesetz des Hartz-Reformpakets in Kraft
getreten, welches 2002 unter der rot-grünen Regierung verabschiedet wurde.
Im Rahmen einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sollten durch eine Vielzahl von
unterschiedlichen Maßnahmen blockierende Strukturprobleme gelöst, Beschäftigung
stimuliert, Arbeitslosigkeit spürbar reduziert und der Staatshaushalt entlastet werden.
Staatliche Maßnahmen sollten die Handlungsautonomie und ,,Marktfähigkeit" der
Betroffenen stärken und zu mehr Eigeninitiative motivieren.13 Innerhalb des Konzepts
des Förderns und Forderns, oder klarer formuliert ,,keine Leistung ohne
Gegenleistung"14
wird die Leistungsgerechtigkeit zum zentralen Ansatzpunkt des sozialpolitischen
Steuerungsverständnisses. Disziplinierungs- und Sanktionsmaßnahmen, wie Kürzung
der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe mit
der Sozialhilfe zum ALG II, Umkehrung der Beweislast oder Verschärfung der
Zumutbarkeitsregelungen sollten den Erwerbslosen schließlich verstärkte Anreize zur
Arbeitsaufnahme setzen. Arbeitsuchenden wird dabei eine höhere
10 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 62
11 s.o., S. 67
12 s.o., S. 85-86
13 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
14 vgl. http://www.bmas.de/coremedia/generator/1864/property=pdf/hartzbericht_teil1_hartz1.pdf, S. 45
6
Konzessionsbereitschaft abverlangt. Werden zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt,
drohen dem Leistungsempfänger Sanktionsmaßnahmen bis hin zum vollen Entzug der
Leistungen. Ebenfalls sollen positive Beschäftigungsimpulse durch
Flexibilisierungsinstrumente, wie die Einführung der Mini- und Midi-Jobs, Leiharbeit im
Rahmen der Personalservice-Agenturen und Ein-Euro-Jobs, sowie durch Förderung
der Selbstständigkeit durch die Ich-AG erzielt werden.15
An dem umfassenden arbeitsmarktpolitischen Reformpaket scheiden sich die Geister.
Während den Einen das Reformpaket als längst überfällige und notwendige
Maßnahme entgegenkommt, sehen Andere darin eine Verabschiedung vom
Sozialstaat. Mit einem Regelsatz von 345 Euro pro Monat, zuzüglich der Übernahme
von Wohn- und Heizkosten und bestimmter Mehrbedarfe, bewegt sich das ALG II am
soziokulturellen Existenzminimum.16 Damit erfüllen die Sozialleistungen kaum noch
den Anspruch einer Lebensstandardsicherung.
Neue Regelungen, wie die eingeführten Mini- und Midi-Jobs, sowie Leiharbeit und der
Existenzgründerzuschuss weiten die Möglichkeiten flexibler Beschäftigungsformen
aus. Den Erwartungen damit positive Beschäftigungsanreize zu setzen, steht die
Befürchtung gegenüber, dass die neuen Formen atypischer Beschäftigung die
Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen rasant vorantreibt. Steigende
Erwerbstätigenzahlen bei gleichzeitig starkem Rückgang der versicherungspflichtigen
Beschäftigten erhärten diesen Verdacht.17 Diese Tendenz ist in mehrfacher Hinsicht
problematisch. Einerseits geraten bei einem Rückgang der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse die Sozialleistungssysteme
zunehmend unter Druck, andererseits erfährt der Beschäftigte bei der Aufnahme einer
atypischen Beschäftigung keine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung, in Bezug
auf Renten, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung, mit Beschäftigten im
Normalarbeitsverhältnis.18
Gleichzeitig kam es im Zuge der verstärkten Deregulierungsbestrebungen seit Anfang
der achtziger Jahre auch zu einem Rückgang der Tarifbindung. Durch rechtliche
Normalisierung atypischer Beschäftigungsformen, sowie dem Wandel vom institutionell
abgesicherten Arbeiter hin zum scheinselbstständigen ,,Arbeiter-Unternehmer" wird die
Basis der Tarifautonomie zunehmend untergraben. ,,Im Medium eines zunehmend
uferlos gefassten Gültigkeitsprinzips, dem jede Arbeit als ,,besser" gilt gegenüber dem
15 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
16 vgl. http://www.boeckler-boxen.de/1771.htm
17 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
18 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
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