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Doctoral Thesis / Dissertation, 2008, 252 Pages
Author: Konstantin von Dryander
Subject: Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law
Details
Year: 2008
Pages: 252
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-44392-5
ISBN (Book): 978-3-640-44363-5
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Abstract
Gemäß der europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie liegt Marktmissbrauch vor, wenn Anleger direkt oder indirekt geschädigt werden, indem andere Personen vertrauliche Informationen genutzt, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten eingewirkt oder falsche oder irreführende Informationen verbreitet haben. Die Verwendung privilegierten Wissens durch Insider und die Manipulation von Börsenkursen durch fehlerhafte Information oder verbotene Handelspraktiken wird vom übrigen Börsenpublikum seit jeher als ungerecht empfunden und hat zu erheblichen Vertrauensverlusten unter der Anlegerschaft geführt. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der vom Gesetzgeber avisierte Anlegerschutz bei missbräuchlichen Eingriffen in den Kapitalmarkt hinsichtlich seines tatsächlichen Schutzes für den einzelnen Kapitalanleger ausgestaltet ist und welche Möglichkeiten des zivilrechtlichen Regresses sich für Geschädigte ergeben können. Soweit ein haftungsrechtlicher Schutz de lege lata nicht gegeben ist, erfolgt die Überlegung, inwieweit die Einräumung eines solchen haftungsrechtlich angebracht und praktisch möglich ist.
Excerpt (computer-generated)
Individualschutz bei Marktmissbrauch am Kapitalmarkt
Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung der Doktorwürde
einer Hohen Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität zu Köln
vorgelegt von
Konstantin von Dryander
aus: Freiburg im Breisgau
[2]
Referent:
Prof. Dr. Barbara Grunewald
Korreferent:
Prof. Dr. Klaus Peter Berger
Tag der mündlichen Prüfung: 19.05.2009
[3]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 9
A.
Gegenstand der Untersuchung 14
I. Einführung in die Problematik 14
II. Individualschutz 20
1. Begriffsbestimmung und Abgrenzung 21
2. Funktionen des Individualschutzes 21
3. Möglichkeiten des Individualschutzes 22
4. Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB 24
a) Generell-abstrakte Differenzierung 25
b) Schutzzweckermittlung aus der Entstehung der Rechtsnorm (sog. historische
Auslegung) 26
c) Systematische Ermittlung des Schutzzweckes 26
d) Subsidiaritätsthese/Schutzzweckermittlung aus der Sanktionsandrohung der
Rechtsnorm 26
e) Wortlaut als Indikator für Schutzzweck 28
f) Richtlinienkonforme Auslegung 29
g) Vereinbarkeit mit dem haftungsrechtlichen Gesamtsystem 30
5. Schutzbereich 30
a) Der Anleger als individuelles Schutzobjekt 31
aa) Anlegerbegriff 31
bb) Anlegergruppen 32
b) Haftungsausfüllende Kausalität 33
III. Kapitalmarktrecht 35
1. Begriff und Entwicklung 35
2. Regelungsobjekt 36
3. Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärmarkt 36
4. Rechtsquellen 37
5. Regelungsziele 39
a) Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes 43
aa) Komponenten eines funktionsfähigen Kapitalmarktes 44
aaa) Institutionelle Funktionsfähigkeit 45
bbb) Operationale Funktionsfähigkeit 45
[4]
ccc) Allokative Funktionsfähigkeit 46
bb) Zwischenergebnis 46
b) Anlegerschutz 47
aa) Begriff 47
bb) Risiken für Anleger am Kapitalmarkt 47
cc) Individualschutz versus Kollektivschutz 49
ee) Notwendigkeit eines Individualanlegerschutzes 50
ff) Haftungswirksamer Anlegerschutz am Kapitalmarkt 54
gg) Ziele eines (individuellen) Anlegerschutzes 56
c) Verhältnis von Funktionenschutz und (Individual-)Anlegerschutz 58
6. Ansprüche gegen die BaFin 60
IV. Kapitalmarktrecht in den USA 61
B. Insiderhandelsverbot § 14 WpHG 64
I. Tatbestand des § 14 WpHG i. V. m. § 38 WpHG 64
II. Schutzgesetzeigenschaft i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB 65
1. Meinungsstand zur Schutzrichtung des Insiderhandelsverbotes im Schrifttum 66
2. Notwendigkeit eines individuellen Anlegerschutzes bei Insiderhandel 69
3. Objektive Auslegung des Insiderhandelsverbotes 72
a) Systematische Auslegung 72
aa) § 15 WpHG 72
bb) § 4 Abs. 4 FinDAG 74
b) Historische Auslegung 75
c) Richtlinienkonforme Auslegung 77
d) Subsidiaritätsthese 80
aa) sonstige Haftungsgrundlagen gegen Insider 80
(1) Anspruch aus § 826 BGB 80
(a) Voraussetzungen 80
(b) Konkretisierung der Sittenwidrigkeit im Falle von Insiderhandel 81
(c) Schädigungsvorsatz 83
(d) Zwischenergebnis 85
(2) Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 404 AktG 86
(3) § 831 BGB 86
(4) §§ 30, 31, 89 i. V. m. § 826 BGB 87
(5) Bereicherungsansprüche 87
[5]
(6) Zwischenergebnis 87
e) Rechtsvergleichende Auslegung 88
aa) Private Haftungsklagen gegen Insider in den USA 88
aaa) Rule 10(b)5 als Generalklausel 89
(1) Equal Access Theory 89
(2) Fiduciary Duty Theory 91
(3) Misappropriation Theory 92
bb) Verwertbarkeit der Haftungsbegründung in den USA für das deutsche
Insiderhandelsverbot 92
f) Grammatische Auslegung 94
g) Haftungsrechtliche Gesamtbetrachtung 95
aa) Ausgleichs- und Kompensationsgedanke 96
aaa) Individuelle Schadenszufügung durch Insiderhandel 97
(1) Der Anlegerschaden des Handelspartners 98
(a) Preisbildung am Aktienmarkt 99
(aa) Ausführung zum Einheitskurs 100
(bb) Ausführung im variablen Handel 100
(cc) Limitierung einer Order 101
(b) Ermittlung falscher Börsenpreise 101
(c) Schadensentstehung 103
(d) Schadenszurechnung 104
(aa) Kausalität 104
(bb) Kausalität bei Ausführung zum Einheitskurs 106
(cc) Kausalität bei Ausführung im variablen Handel 107
(dd) Nachweis der Ursächlichkeit in der Praxis 107
(ee) Einwand der hypothetischen Kausalität 110
(ff) Schutzzweck der Norm 112
(e) Zwischenergebnis 113
(2) Der Anlegerschaden auf derselben Marktseite 114
(3) ′HU$QOHJHUVFKDGHQGXUFK.XUVYHUlQGHUXQJXQGÄLQGXFHGVHOOLQJ³ 115
(a) Schadenszurechnung 117
(b) Zwischenergebnis 119
(4) Stellungnahme 120
bb) Steuerungsfunktion des Haftungsrechts 121
[6]
aaa) Abschreckungswirkung 124
bbb) US-amerikanische Regelung durch ISTFEA 126
(1) Kreis der Anspruchsberechtigten 126
(2) Höhe des Schadensersatzes 127
(3) Stellungnahme 128
ccc) Zwischenergebnis 130
cc) Einfügung in das kapitalmarktrechtliche Haftungsregime 131
aaa) Individuelle Anlageentscheidung 131
bbb) Zwischenergebnis 133
h) Zusammenfassung/Stellungnahme 133
C. Verbot der Marktmanipulation § 20a WpHG 138
I. Regelungsgegenstand 139
1. Abgrenzung von § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG und § 14 WpHG 139
2. Tatbestandsmäßiges Verhalten 140
a) Informationsgestützte Marktmanipulation 141
b) Handelsgestützte Marktmanipulation 142
c) Sonstige Manipulationshandlungen 143
d) Ausnahme: Kurspflege 144
3. Konkretisierung des § 20a WpHG durch die MaKonV 145
II. Schutzgesetzeigenschaft von § 20a WpHG 146
1. Schutzgut des § 20a WpHG 146
2. Meinungsstand zum Schutzgesetzcharakter von § 20a WpHG in Literatur und
Rechtsprechung 150
3. Auslegung des Schutzzweckes 152
a) Historische Auslegung 152
b) Richtlinienkonforme Auslegung 155
c) Systematische Auslegung 157
aa) Insiderhandelsverbot (§ 14 WpHG) 157
bb) Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) 158
cc) Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG) 160
dd) Zwischenergebnis 160
d) Wortlaut der Rechtsnorm 161
e) Subsidiaritätsthese 163
aa) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB 165
[7]
bb) Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB 166
cc) Haftung bei informationsgestützter Manipulation 166
(1) durch Emittenten bzw. deren Organe 167
(a) Haftung bei fehlerhafter Ad-hoc-Publizität 167
(b) Haftung bei fehlerhafter Regelpublizität 167
(aa) Jahresabschlusspublizität 168
(bb) Zwischenberichtspublizität 169
(cc) Zwischenergebnis 173
(c) Haftung bei freiwilliger Kapitalmarktpublizität 173
(aa) § 826 BGB 174
(bb) Sittenwidrigkeit 175
(cc) Schädigungsvorsatz 177
(dd) Zwischenergebnis 179
GXUFK)LQDQ]DQDO\VWHQ%|UVHQEULHIHÄ%|UVHQJXUXV³HWF 179
(a) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 34b WpHG 181
(b) § 826 BGB 181
(3) Zwischenergebnis 182
dd) Rechtsvergleichende Auslegung 184
(1) Das Verbot der Marktmanipulation in den USA 184
(2) Haftungsrechtliche Sanktionierung 184
ee) Zwischenergebnis 185
4. Haftungsrechtliche Gesamtbetrachtung 186
a) Vereinbarkeit mit dem Ausgleichsgedanken 186
b) Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten 188
aa) Schutz der individuellen Vermögensdisposition 188
(1) Willensbildung bei der Anlageentscheidung 189
(a) bei informationsgestützter Information 190
(b) bei handelsgestützter Manipulation 192
(c) Zwischenergebnis 193
(2) Bedeutung des Vertrauensschutzes 194
(a) bei informationsgestützter Manipulation 194
(b) bei handelsgestützter Manipulation 198
(3) Abgrenzung zum Insiderhandelsverbot 200
(4) Zwischenergebnis 201
[8]
bb) Verstoß gegen § 15 Abs. 6 WpHG 202
cc)
Bewertung
der
Schutzgesetzeigenschaft
im
kapitalmarktrechtlichen
Informationshaftungsgefüge 203
(1) Organaußenhaftung 203
(a) Schadenskompensation 205
(b) Schadensprävention 209
(c) Zwischenergebnis/Stellungnahme 211
(2) Erfassung freiwilliger Informationen 212
(3) Sonderfall: Prognosen 216
(4) Zwischenergebnis 220
D. Endergebnis/Zusammenfassung 223
Literaturverzeichnis 228
[9]
Abkürzungsverzeichnis
a.A.
andere Auffassung
Abl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
AcP
Archiv für die civilistische Praxis
a.F.
alte Fassung
AG
Die Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
AnSVG
Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Ariz. L. Rev. Arizona Law Review
Art.
Artikel
Az.
Aktenzeichen
B.
Beschluss
BB
Betriebs-Berater
Bd.
Band
Begr.
Begründung
BFuP
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsa-
chen
BKR
Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht
BörsG
Börsengesetz
BörsZulV
Börsenzulassungsverordnung
BR-Drucks.
Bundesratsdrucksache
BT-Drucks.
Bundestagsdrucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
bzw.
beziehungsweise
[10]
Cir.
Circuit Court
Comp.
Competition
DB
Der Betrieb
DJT
Deutscher Juristentag
DepG
Depotgesetz
ders.
derselbe
d.h.
das heißt
dies.
dieselbe
DNotz
Deutsche Notar-Zeitschrift
DStR
Deutsches Steuerrecht
E.D.
Eastern District
EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Einl.
Einleitung
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
f.
folgende
ff.
fortfolgende
F. 2d
Federal Reporter, Second Series
F. Supp.
Federal Supplement
FFG
Finanzmarktförderungsgesetz
FinDAG
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Fn.
Fußnote
FS
Festschrift
GesRZ-SH
Der Gesellschafter
GroßK
Großkommentar
Harv.L. Rev. Harvard Law Review
Hdb.
Handbuch
HGB
Handelsgesetzbuch
h.L.
herrschende Lehre
[11]
h.M.
herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
i.S.
im Sinne
i.S.v.
im Sinne von
i.V.m.
in Verbindung mit
JuS
Juristische Schulung
JZ
Juristenzeitung
KK
Kölner Kommentar
LG
Landgericht
L. Rev.
Law Review
Mass.
Massachusetts
Mod. L. Rev. Modern Law Review
MüKo
Münchener Kommentar
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
n.F.
neue Fassung
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
Nr.
Nummer
NZG
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
ÖBA
Österreichisches Bank-Archiv
OLG
Oberlandesgericht
Pa.
Pennsylvania
RegE
Regierungsentwurf
RG
Reichsgericht
RGRK
Reichsgerichtsrätekommentar
RGZ
Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichtshofes in Zivilsa-
[12]
chen
RiLi
Richtlinie
Rn.
Randnummer
Rspr.
Rechtsprechung
S.Cal.L. Rev. Southern California Law Review
SA
Securities Act
SEA
Securities Exchange Act
Sec.
Section
SEC
Securities and Exchange Commission
Slg.
Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
StGB
Strafgesetzbuch
SZW
Schweizerische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Supp.
Supplement
u.a.
und andere; unter anderem
u.ä.
und ähnlichem
Urt.
Urteil
v.
vom
Va. L. Rev.
Virginia Law Review
VerkProsG
Verkaufsprospektgesetz
vgl.
vergleiche
vs.
versus
VuR
Verbraucher und Recht
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
wistra
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
WM
Wertpapier-Mitteilungen
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
XETRA
Exchange Electronic Trading
z.B.
zum Beispiel
[13]
ZBB
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
Zfbf
Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
ZEuP
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
Ziff.
Ziffer
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZPO
Zivilprozessordnung
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik
[14]
A. Gegenstand der Untersuchung
I. Einführung in die Problematik
Die Zahl der Aktionäre in Deutschland ist im ersten Halbjahr des Jahres 2008 um 528 000
gegenüber der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2007 gesunken, so dass zur Mitte des Jahres
2008 rund 3,5 Millionen Deutsche Aktien in ihren Depots hielten.1 Ein länderübergreifender
Blick auf die Statistiken über die Anteile der Aktionäre an der Bevölkerung offenbart, dass
die Aktienkultur in Deutschland gegenüber anderen Wirtschaftsnationen erheblichen Nach-
holbedarf hat. Während in den Vereinigten Staaten rund die Hälfte der Bevölkerung direkt
oder indirekt in Aktien investiert ist, der Anteil der Aktionäre in Schweden und Großbritan-
nien 25 Prozent und in der Schweiz etwa 30 Prozent der Bevölkerung beträgt, hinkt Deutsch-
land mit einer Aktienbeteiligung von gerade einmal 6 Prozent deutlich hinterher.2 Empirische
Untersuchungen belegen jedoch, dass Länder mit einem überwiegend kapitalmarktbasierten
Finanzsystem und einem dementsprechend hohen Anteil an Aktionären in der Bevölkerung
überdurchschnittliche Wachstumsraten sowie eine geringere Altersarmut und niedrigere Ar-
beitslosenzahlen aufweisen.3 Zudem stellt die Eigenkapitalaufnahme über den Aktienmarkt
für die Unternehmen eine wichtige Finanzierungsform sowie für den Bürger in der Rolle des
Kapitalanlegers in zunehmendem Maße ein unverzichtbarer Bestandteil einer vernünftigen
Altersvorsorge dar.
Ursächlich für diese Zurückhaltung gegenüber Dividendenpapieren in unserem Land vermag
neben einer grundsätzlichen Risikoaversion des Durchschnittsdeutschen mangelndes Vertrau-
en in das System des Kapitalmarktes sein. Obgleich Aktien statistisch bei langfristiger Be-
trachtung die attraktivste Form der Kapitalanlage darstellen, zeigt ein Blick in die Vergangen-
heit, dass diese Angst vor dem Aktienmarkt nicht unbegründet ist. Viele Neuaktionäre muss-
ten zur Jahrtausendwende ihr Engagement in Aktien mit zum Teil bitteren Verlusten bezah-
len, so dass das Zutrauen in die im März 2003 begonnene Hausse ebenfalls äußerst begrenzt
war.4 Zweifellos stellt jede Investition in Aktien ein Unterfangen dar, dessen wirtschaftliche
1
Deutsches Aktieninstitut
, Kurzstudie 2/2008, S. 1, abrufbar unter http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-
0.nsf/dai_publikationen.htm.
2
Factbook des Deutschen Aktieninstituts
, 8.3, 8.6, abrufbar unter: http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-
0.nsf/dai_statistiken.htm.
3 Vgl.
Duisenberg
, The role of financial markets for financial growth, 2001;
Allen/Gale
, European Economic
Review 39, 179;
Worldbank
, Finance and Growth, Policy choices in a volatile world, 2001.
4 so haben viele Anleger die steigenden Aktiennotierungen zur Reduzierung ihrer Aktienbestände genutzt
(2006: - 5 Mrd. EUR; 2005: - 4 Mrd. EUR).
[15]
Folgen sich im Vorfeld nur schwer abschätzen lassen, nicht zuletzt, da die Entwicklung eines
Börsenkurses neben der Geschäftsentwicklung des Unternehmens von einer Vielzahl externer
Faktoren abhängig ist.
Nach
Klaus J. Hopt
, der sich intensiv mit der Thematik Anlegerschutz beschäftigt hat,
lassen
sich die Risiken, denen sich der Anleger im Rahmen seiner Investitionen am Kapitalmarkt
ausgesetzt sieht, vereinfacht in
Substanz-, Informations-, Abwicklungs-
,
Verwaltungs-, und
Konditionenrisiko
einteilen.5 Im angelsächsischen Raum unterscheidet man nach dem
bad
faith risk
, dem Risiko, das aus Betrug, Irreführung oder der gezielten Vorenthaltung wesentli-
cher Informationen resultiert, dem
prudential risk
, das auf dem Unternehmenszusammen-
bruch durch unfähiges Management oder auf Kapitalmangel basiert, sowie dem
complexity
oder
unsuitability risk
, das die Anleger bei Vornahme einer ihnen nicht verständlichen oder
für ihre Belange ungeeigneten Anlage eingehen.6 Das wirtschaftliche Risiko des Kapitalanle-
gers (
performance risk
), mit seiner Anlage nicht die erhoffte Rendite zu erzielen, ist der Kapi-
talanlage immanent und kann nicht mittels gesetzgeberischer Regulierung verringert werden,
nicht zuletzt, da der Kapitalmarkt keine Rendite ohne die Inkaufnahme von Risiken abwirft.
Würde der Staat versuchen, auf dieser Ebene legislatorisch einzugreifen und damit das Kapi-
talrisiko auf die Unternehmen verlagern, ginge dies zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen und würde sich damit auch negativ auf die hiesige Volkswirtschaft auswirken.
Das größte Risiko, dem der Investor am Finanzmarkt ausgesetzt ist, stellt zweifellos das In-
formationsrisiko dar, also die Gefahr, dass ihm bei seiner Investition in ein Unternehmen
wichtige Informationen, die für die Bewertung seiner Anlage maßgeblich sind, nicht oder
nicht in dem benötigten Maße zur Verfügung stehen, so dass ihm eine risikooptimale Ein-
schätzung seiner Anlage nicht möglich ist. Anders als bei realen Gütern können Beurteilung
und Bewertung eines Wertpapieres nicht auf Grundlage des Produktes selbst erfolgen, son-
dern hängen entscheidend von aktuellen und zukunftsbezogenen Informationen über den
Emittenten der gehandelten Wertpapiere ab. Die daraus resultierende Gefahr für den Anleger
aufgrund seiner intellektuellen Unterlegenheit am Kapitalmarkt in die Irre geführt zu werden
und auf dieser Basis eine falsche Anlageentscheidung zu treffen, kann mit Hilfe von Rechts-
pflichten für die Emittenten von Wertpapieren am Kapitalmarkt reduziert werden, ohne damit
der Aktie ihren Charakter als Risikopapier zu nehmen. Neben dem Informationsrisiko besteht
die kaum minder große Gefahr der Übervorteilung des einzelnen Anlegers, wenn andere
5
Hopt
, Kapitalanlegerschutz, S. 288 ff., 337 f.; näheres zu diesen Risiken unter A. III. 5. b) bb).
6
Fleischer
, Gutachten zum 64. DJT, F 33, Bezug nehmend auf die Einteilung der Financial Services Authority
(FSA) in Großbritannien.
[16]
Marktteilnehmer missbräuchlich in das Marktgeschehen eingreifen, indem sie z.B. privilegier-
tes Wissen verwenden oder ihre Macht, Einfluss auf Kurse nehmen zu können, in unerlaubter
Weise gebrauchen.
Die Verwirklichung derartiger atypischer Risiken, die über das übliche Risiko einer rendite-
orientierten Kapitalanlage hinausgehen, hat sich im Verlauf des Bärenmarktes in den Jahren
2001 - 2003 gezeigt, in dem es zu einer erheblichen Vernichtung von Anlagekapital an den
deutschen Börsen gekommen ist. Im Vorfeld dieses Kurseinbruchs hatten die zu Beginn be-
stehenden Gewinnaussichten weitreichende Anlegerkreise angezogen, so dass zeitweise ein
regelrechter Aktienboom unter Privatanlegern zu verzeichnen war. Die große Nachfrage nach
Aktien, insbesondere von Unternehmen, die dem Bereich der so genannten
New Economy
entsprangen, verführte einige Vorstände, die häufig zugleich auch Hauptaktionäre des von
Ihnen geleiteten Unternehmens waren, dazu, das Bild ihrer Gesellschaft, sei es vor dem Gang
DQGLH%|UVHPLWWHOVÄJHVFK|QWHU³$QJDEHn zur Erzielung eines möglichst hohen Emmissions-
erlöses oder nach dem Börsengang, um den Preis ihrer Aktien zu erhöhen, in der Öffentlich-
keit positiver darzustellen, als es der tatsächlichen Lage entsprach. Sobald diese Diskrepanz
zwischen Wunsch und Wirklichkeit der Öffentlichkeit bekannt wurde, verloren die Aktien
dieser Unternehmen innerhalb kürzester Zeit erheblich an Wert. Während die Verantwortli-
chen vielfach die überhöhten Börsennotierungen zu profitablen Insidergeschäften nutzten,
blieb dem Anleger die tatsächliche wirtschaftliche Lage seiner Gesellschaft aufgrund der zu-
meist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer am
Aktienmarkt vielfach lange Zeit verborgen, teilweise sogar bis zur Eröffnung des Insolvenz-
verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Zwischen März 2000 und März 2002 ist im Verlauf dieser Ereignisse einhergehend mit einer
deutlichen Abkühlung der Weltwirtschaft der Marktwert allein der Aktien am mittlerweile
aufgelösten
Neuen Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse um annähernd 200 Milliarden Euro
geschrumpft, was einem Wertverlust von etwa 90% entspricht.7 Beobachtet werden konnte
die gesamte Bandbreite an möglichen Anlegerschädigungen, angefangen bei unzulänglichen
Zulassungsprospekten und intransparenten Zuteilungsverfahren, Bruch von Marktschutzver-
einbarungen (so genannte
lockups
), zu spät oder gar nicht veröffentlichten Geschäften von
Führungspersonen (so genannte
Directors Dealings
), Insidergeschäften, Marktmanipulatio-
nen, falschen oder unterlassenen Ad-hoc-Mitteilungen, Verstößen gegen Rechnungslegungs-
standards bis hin zu Bilanzfälschungen und fehlerhaften Prüfertestaten.
7
Deutsche Börse AG,
Facts&Figures Neuer Markt, 2002, 13.03.2002.
[17]
Folge dieser Ereignisse war ein massiver Rückzug der Kleinanleger vom Börsengeschehen,
von denen ein großer Teil bis heute trotz der Hausse in den letzten Jahren nicht zurückgekehrt
ist. Als zu groß erweisen sich weiterhin die Vertrauensverluste in die Integrität der Unterneh-
mensführungen und der Regulatoren des Marktes. Der Versuch einiger Anleger, bestimmte
Beteiligte für die erlittenen Verluste juristisch zur Verantwortung zu ziehen, schlug mangels
ausreichender Haftungsgrundlage bzw. praktischer Beweisschwierigkeiten in der Regel fehl.
Bis heute lassen sich die Gerichtsentscheidungen, in denen Aktienanlegern ein Anspruch auf
Schadensersatz zugesprochen worden ist, an einer Hand abzählen.8
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen an den Kapitalmärkten nach der Jahrtausend-
wende reagiert und in den letzten Jahren erhebliche Änderungen, insbesondere in Bezug auf
die Publizitätspflichten der Emittenten von Wertpapieren, mit dem Anspruch den Anleger-
schutz auf dem Kapitalmarkt zu verbessern, getroffen. Er hatte in diesem Zusammenhang
auch erkannt, dass Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes Vor-
aussetzung für eine kostengünstige Kapitalaufnahme der deutschen Unternehmen und ein
bedeutsamer Faktor für die Standortqualität unseres Landes ist. Darüber hinaus geht ein gro-
ßer Teil (ca. 80 %) der kapitalmarktrechtlichen Gesetzgebung auf europäische Harmonisie-
rungsakte zurück. Die einheitlichen Standards sollen insoweit einen
race to the bottom
ver-
hindern, als die Unternehmen davon abgehalten werden, sich zur Emission ihrer Aktien an
diejenige Börse zu begeben, die der geringsten regulatorischen Aufsicht unterliegt.
Die zunehmende Notwendigkeit, breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zum deutschen
Kapitalmarkt zu verschaffen, ergibt sich neben dem Erfordernis eines liquiden Kapitalmarktes
für die Wohlfahrt einer globalisierten Volkswirtschaft sowie dem vermehrten Kapitalbedarf
der Unternehmen insbesondere aus der drohenden Reduzierung der sozialen Sicherungssys-
teme. Während die großen Unternehmen des In- und Auslandes ihren zunehmenden Finanzie-
rungsbedarf vermehrt durch die Emission von Wertpapieren im Kapital- und Geldmarkt (sog
.
Securitization
) befriedigen, wird die staatliche Sozialversicherung künftig noch stärker der
Ergänzung und Entlastung durch eine private Altersvorsorge unter Zuhilfenahme des Kapi-
talmarktes bedürfen.
Am 25. Februar 2003 haben die Bundesjustizministerin und der Bundesfinanzminister daher
einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Verstärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens
8 BGH, Urt. v. 16.12.2004 - 1 StR 420/03, in: NJW 2005, 445, 450,
EM.TV
; BGH, B. v. 26.06.2006 - II ZR
153/05, in: ZIP 2007, 326, 327
Infomatec
; OLG München, Urt. v. 20.04.2005 - 7 U 5303/04, in: NZG 2005,
518 f.,
Comroad
.
[18]
in die Aktienmärkte vorgestellt.9 Diese Maßnahmen sollten nach eigenen Angaben auf Trans-
parenz und SelbstregulLHUXQJVHW]HQPLWGHP=LHOÄGDV3IOLFKWEHZXVVWVHLQGHUHU]XI|UGHUQ
GLH LQ E|UVHQQRWLHUWHQ *HVHOOVFKDIWHQ XQWHUQHKPHULVFKH 9HUDQWZRUWXQJ WUDJHQ³ ′DV 3UR-
gramm ging aus den Ergebnissen der Regierungskommission
Corporate Governance - Unter-
nehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts
10 hervor, die
von der Bundesregierung im Mai 2000 eingesetzt worden war. Seitdem hat die Bundesregie-
rung zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben angestoßen, um die im so genannten 10-Punkte-
Programm
Unternehmensintegrität und Anlegerschutz
aufgeführten Maßnahmen umzuset-
zen.11 Im Einzelnen handelte es sich um die Umsetzung folgender Gesetzesinitiativen:
- Anlegerschutzverbesserungsgesetz (
AnSVG
), in Kraft getreten im Oktober 2004,
- Bilanzkontrollgesetz (
BilKoG
), in Kraft seit Dezember 2004,
- Bilanzrechtsreformgesetz (
BilReG
), in Kraft seit Dezember 2004,
- Abschlussprüferaufsichtsgesetz (
APAG
), in Kraft seit Dezember 2004,
- Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (
VorstOG
), in Kraft seit August
2005,
- Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (
UMAG
),
in Kraft seit November 2005,
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (
KapMuG
), in Kraft seit November 2005.
Zudem wird nach wie vor eine (erneute) Vorlage des Bundesfinanzministeriums zur geplanten
Außenhaftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für vorsätzliche oder grob fahr-
lässige Falschinformation des Kapitalmarktes, das so genannte
Kapitalinformationshaftungs-
gesetz (KapInHaG)
, erwartet.12 Kernstück des Projektes zur Stärkung des Anlegerschutzes
war das
Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG
), welches die Verbesserung des Anleger-
schutzes im Bereich der Kapitalmarktinformation und des Schutzes vor unzulässigen Markt-
praktiken zum Ziel hatte. Zugleich wurde damit die EG-Richtlinie über Insidergeschäfte und
Marktmanipulation (
Marktmissbrauchsrichtlinie
)13 umgesetzt. Die Änderungen betrafen den
Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes, das Insiderrecht, die Ad-hoc-Publizität,
9
Bundesministerium der Justiz
, 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterneh-
mensintegrität und des Anlegerschutzes, abrufbar unter www.bmj.de.
10 Vgl.
Baums
, Bericht der Regierungskommission, S. 21 ff.
11 Vgl. hierzu
Seibert,
BB 2003, 693 ff.
12 Der (zurückgezogene) Entwurf ist abgedruckt in: NZG 2004, 1042 ff.
13 Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch).
[19]
die Marktpreismanipulation, die Finanzanalysen und die Befugnisse der Bundesanstalt für
Finanzaufsicht (
BaFin
).
Der Gesetzgeber hat im Rahmen seiner Gesetzesvorhaben vielfach darauf verzichtet, den in-
dividualschützenden Charakter der entsprechenden Normen ausdrücklich hervorzuheben oder
auszuschließen, so dass in dieser Hinsicht auch weiterhin mangels gerichtlicher Entscheidun-
gen Klärungsbedarf besteht. Eine Ausnahme hiervon bilden die durch das
Vierte Finanz-
marktförderungsgesetz
zum 1. Juli 2002 eingeführten §§ 37 b, c WpHG, die erstmals eine
spezialgesetzliche Schadensersatzhaftung der Emittenten von Wertpapieren für fehlerhafte
Ad-hoc-Mitteilungen vorsehen.14
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der vom Gesetzgeber avisierte Anlegerschutz
bei missbräuchlichen Eingriffen in den Kapitalmarkt und vor dem Hintergrund der jüngsten
Entwicklungen der Gesetzgebung, hinsichtlich seines tatsächlichen Schutzes für den einzel-
nen Kapitalanleger ausgestaltet ist und welche Möglichkeiten des zivilrechtlichen Regresses
sich hieraus für den geschädigten Anleger ergeben können. Als Untersuchungsobjekt dient
dabei der organisierte Kapitalmarkt im engeren Sinne, der gemäß § 2 Abs. 5 WpHG als ein
Markt verstanden wird, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird,
regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist.15 Zu
den hier interessierenden börsengehandelten Wertpapieren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind
auf Grund ausdrücklicher Erwähnung Aktien, Aktienzertifikate, Schuldverschreibungen, Ge-
nussscheine und Optionsscheine zu zählen. Der Hauptakzent liegt deshalb auf den Wertpa-
piermärkten, da diese gegenwärtig am stärksten im Blickpunkt des rechtspolitischen und
rechtswissenschaftlichen Interesses stehen und zudem für den Anleger die attraktivste Form
der Kapitalverwendung darstellen.
Gemäß der
Marktmissbrauchsrichtlinie
ÄOLHJW 0DUNWPLVVEUDXFK YRU, wenn Anleger direkt
oder indirekt geschädigt werden, indem andere Personen vertrauliche Informationen genutzt,
verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten eingewirkt oder falsche oder
LUUHIKUHQGH,QIRUPDWLRQHQYHUEUHLWHWKDEHQ³16 Bezogen auf den hier interessierenden Sekun-
därmarkt sind damit unter dem Begriff des Marktmissbrauches die Vornahme von Insider-
Geschäften und Marktmanipulationen zusammengefasst.
14 Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz),
in Kraft getreten am 01.07.2002, BGBl. I, 2010.
15 Vgl. dazu z.B.
Lenenbach
, Kapitalmarkt- und Börsenrecht, Rn. 1.6 ff.;
Kümpel
, Bank-
und Kapitalmarktrecht, Rn. 8.10;
Bruski
, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Rn. 43.
16 Richtlinie 2003/6/EG (vgl. Fn. 13).
[20]
Teilweise erfolgen die Überlegungen unter Hinzuziehung von bereits bestehenden Regelun-
gen im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht, welches sich angesichts seiner langjährigen
kapitalmarktrechtlichen Tradition im Bereich des Anlegerschutzes mitunter als wichtiger
Orientierungspunkt erweisen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund fortwährender Globali-
sierung der Finanz- XQG.DSLWDOPlUNWHÄ0RQH\NQRZVQRIDWKHUODQG³17) ist es unabdingbar,
im Rahmen einer kapitalmarktrechtlichen Reformdiskussion die amerikanische Rechtsord-
nung vergleichend heranzuziehen. Eine kritisch-vergleichende Umschau der Lebenstauglich-
keit anderer Lösungsmodelle vermag zudem wertvolle Hinweise für die Praktikabilität der
hier und in der Literatur vorgeschlagenen Änderungen bieten.
Die Untersuchung stellt konsequent den Haftungsanspruch des einzelnen Kapitalanlegers in
den Blickpunkt, so dass dogmatische Grundfragen der Schadensersatzhaftung börsennotierter
Aktiengesellschaften hinsichtlich der Grundsätze der Kapitalerhaltung, der Gleichbehandlung
der Aktionäre sowie des Verbotes des Erwerbes eigener Aktien nicht behandelt werden, nicht
zuletzt, da diese Problemkreise in der Rechtsprechung und Literatur bereits umfassend Be-
rücksichtigung gefunden haben und aus Sicht des Autors nunmehr weitgehend geklärt sind.18
Ebenfalls außen vor bleibt die prozessuale Durchsetzbarkeit etwaiger haftungsrechtlicher
Ansprüche, so dass auch hier auf das in den letzten Jahren erschienene Schrifttum verwiesen
wird.19
II. Individualschutz
Ein haftungswirksamer Ersatzanspruch des Anlegers setzt voraus, dass das Verhalten des
Marktteilnehmers eine Norm verletzt, die einen individuellen Schutzcharakter aufweist.
Bevor die materielle Schutzwirkung der einzelnen den Marktmissbrauch betreffenden kapi-
talmarkrechtlichen Vorschriften einer dahingehenden Prüfung unterzogen werden kann, be-
darf es einer Umschreibung dessen, was unter Individualschutz zu verstehen und wie dieser
zu konstatieren ist.
17 Dieser Ausspruch stammt von dem Österreicher Peter F. Drucker, vgl.
Drucker,
Die postkapitalistische Ge-
sellschaft, S. 142.
18 Siehe hierzu: BGH, Urt. v. 09.05.2005 - II ZR 287/02, in: NZG 2005, 672, 674; OLG München, Urt. v.
20.04.2005 - 7 U 5303/04, in: NZG 2005, 518, 520 mit dem Ergebnis, dass die Kapitalerhaltung nach § 57
AktG und das Verbot eigene Aktien zu erwerben nach § 71 AktG einer Schadensersatzhaftung der Gesell-
schaft gegenüber ihren Aktionären nicht entgegenstehen; zustimmend:
Henze
, in: GroßK-AktG, § 57 Rn. 20;
Bayer
, in: MüKo-AktG, § 57 Rn. 24;
Zimmer,
in: KMRK, §§ 37b und c WpHG Rn. 12;
Fleischer,
in: Ass-
mann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, § 7 Rn. 102;
Engelhardt,
BKR 2006, 443, 448.
19 Siehe hierzu:
Braun/Rotter,
BKR 2004, 296;
Duve/Pfitzner
, BB 2005, 673;
Hess,
WM 2004, 2329;
Hess/Michailidou,
ZIP 2004, 1381;
Meier,
DStR 2005, 1860;
Maier-Reimer/Wilsing,
ZGR 2006, 79;
Möl-
lers/Weichert,
NJW 2005, 2737 ff.;
Keller/Kolling
, BKR 2005, 399;
Sessler
, WM 2004, 2344;
Schneider,
BB
2005, 2249;
Reuschle
, WM 2004, 966;
ders.
, NZG 2004, 590;
Zypries
, ZRP 2004, 177.
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