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Termpaper, 1992, 32 Pages
Author: Magister Artium Bernhard Paha
Subject: Philosophy - Philosophy of the 19th Century
Details
Institution/College: University of Frankfurt (Main) (Philosophie)
Tags: Hegel, Phänomenologie des Geistes, Frühromantik, Schöne Seele, Das Böse, Gewissen, Philosophie, Fichte, Hyperion, Hölderlin, Novalis, Heinrich von Ofterdingen, Lucinde, Friedrich Schlegel, Geschichte der Philosophie, Bewegung, Prozess, Pflicht, Sittlichkeit, Ethik, Selbstbewusstsein, absoluter Geist, blaue Blume
Year: 1992
Pages: 32
Grade: 2
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-45575-1
ISBN (Book): 978-3-640-45552-2
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Abstract
Die Arbeit verfolgt Hegels Darstellung des Gewissens in seiner "Phänomenologie des Geistes". Dabei vollzieht sie Schritt für Schritt Hegels gedankliche Bewegung mit. Als Gestalten des Gewissens treten die "schöne Seele" und das "Böse" in Erscheinung. Zu diesen Zwischenstufen des Geistes auf dem Weg zum "absoluten Geist" stellt die Arbeit Bezüge zur Literatur der Frühromantik her. Anhand der gedanklichen Leitlinie Hegels wird deutlich, dass die literarischen Figuren der Frühromantik an einen extremen Punkt angelangt sind. Dieses Extrem ist jedoch ein notwendiger Entwicklungsschritt des Geistes, der allerdings auch eine extreme Gegenposition verlangt. Nur so können die "schöne Seele" und das "Böse" in Hegels Sinne "aufgehoben" werden.
Excerpt (computer-generated)
Die schöne Seele Hegels und die Literatur
der Frühromantik
Hausarbeit für das Hauptseminar
,,Hegel: Phänomenologie des Geistes V"
Vorgelegt unter dem Titel: ,,Darstellung des Abschnitts ,Das Gewissen.
Die schöne Seele, das Böse und seine Verzeihung` der ,Phänomenologie` He-
gels und Aufzeigen von Beziehungen zur Frühromantik"
im Wintersemester 1991/92
an der Johann Wolfgang Goethe-Universität,
Frankfurt/Main
Fachbereich Philosophie
Verfasser: Bernhard Paha
1. Einleitung
3
2. Darstellung des Gewissenskapitels
4
A. Entwicklung der moralischen Weltanschauung zum Gewissen 4
B. ,,Das Gewissen. Die schöne Seele, das Böse und seine Verzeihung" 5
C. Übergang des Gewissens zur nächsten Stufe 14
a) Verhältnis zur Religion 14
b) Das Sittliche 15
3. Das geistige Umfeld des Gewissenskapitels
16
a) Die Philosophie Fichtes 16
b) Von Fichte ausgehende Entwicklungen 19
4. Beziehungen des Gewissenskapitels zur Literatur der Frühromantik
.. 22
a) Der ,,Hyperion" Hölderlins 22
b) Novalis: ,,Heinrich von Ofterdingen" 24
c) Friedrich Schlegel: ,,Lucinde" 27
5. Schlussbemerkung
29
6. Literaturverzeichnis
31
2
Anmerkung
Die Quellenangaben zu den Werken Hegels sind folgendermaßen abgekürzt:
P=,,Phänomenologie des Geistes"
R=,,Grundlinien der Philosophie des Rechts"
G=,,Vorlesungen zur Geschichte der Philosophie"
Ästh=,,Vorlesungen über die Ästhetik"
Alle anderen Quellenangaben sind aus dem Zusammenhang zu identifizieren.
1. Einleitung
Der eine wesentliche Teil meiner Arbeit ist der ausführliche Nachvollzug des
Abschnitts ,,c. Das Gewissen. Die schöne Seele, das Böse und seine Verzei-
hung" innerhalb der Großeinteilung ,,C. Der seiner selbst gewisse Geist. Die
Moralität". Die Ausführlichkeit halte ich deshalb für nötig, da nur so der Pro-
zess des Geistes in den einzelnen Umbrüchen hervortreten kann. Auch soll
dieser Abschnitt nicht isoliert bleiben, sondern die Einbettung in den Ge-
samtprozess der ,,Phänomenologie" erfolgen. Der andere Themenpunkt dieser
Arbeit besteht in dem Aufweisen von Beziehungen des Gewissenskapitel zur
Frühromantik. Diese Beziehungen lassen sich in deutlicher Weise aufzeigen,
Hegel hat sich an den verschiedensten Orten dazu geäußert. In diesem positi-
ven Sachverhalt liegt allerdings die Schwierigkeit, dass in der Vielfalt der Be-
ziehungen eine umfassende Darstellung im Rahmen dieser Arbeit nicht mög-
lich ist. Aus diesem Grund werde ich auf Hegels zusammenfassende Darstel-
lung in den ,,Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte" zurückgreifen
und einige Werke der Frühromantik exemplarisch besprechen. Das wesentliche
Bild Hegels, so hoffe ich, wird sich so abzeichnen.
3
2. Darstellung des Gewissenskapitels
A. Entwicklung der moralischen Weltanschauung zum Gewissen
Der Prozess, den das Bewusstsein in der Stufe der ,,moralischen Welt-
anschauung" (P442) und der dieser sich anschließenden ,,Verstellung" durch-
läuft, endet in einer Aporie. Die reine Pflicht, die für das Bewusstsein besteht,
findet kein Dasein in der Wirklichkeit. In einer ,,schwindelnden Bewegung"
(P454) schwankt das Bewusstsein hin und her in der Annahme einer Existenz
von Moralität und deren Verneinung. Es rettet sich zunächst in die ,,Vor-
stellung" (P452), die ein ,,Jenseits" (P452) seiner Wirklichkeit bedeutet. Nur in
dieser ist eine Synthese von ,,selbstbewusste(r) Wirklichkeit" (P452) und
Pflicht möglich. Vorstellung bedeutet immer eine Vergegenständlichung.
Selbstbewusstsein und Pflicht werden sich zu Gegenständen, sind so ,,auf-
gehoben" (P452), aber nur in einer unvollständigen Weise. Beide verlieren ihre
,,wesentliche Bestimmung" (P452), ,,frei von dem anderen" zu sein, sie sind
nur Sein für Anderes, nicht an und für sich. Dieses Jenseits der Moral, die Syn-
these von Moral und Wirklichkeit, deren Element ,,Natur und Sinnlichkeit"
(P462) ist, besteht nur in der Form eines ,,Gedankendinges" (P462), tatsächlich
aber werden ,,Natur und Sinnlichkeit" (P462) des Diesseitigen als moralisch
nichtig verworfen. Gleichzeitig mit diesem Jenseitigen besteht die Moral aber
auch in Realität, in dem jeweiligen Handeln ist sie verwirklicht, denn ,,dem
handelnden Bewusstsein, eben weil es handelndes ist, gilt das Andere der rei-
nen Pflicht unmittelbar" (P449). Das moralische Bewusstsein schwankt hin und
her zwischen einer Moralität, die nur als Vorstellung, als Gedankending exis-
tiert, und einer im Handeln wirklichen und erfüllten Pflicht, die aber zugleich
wieder als das ,,moralisch Nichtige" (P463) verstellt wird. Im Wechsel dieser
beiden Positionen entstehen die verschiedensten Vorstellungen. Diesen wird
ein Schlusspunkt gesetzt, indem das Bewusstsein nicht mehr ein Jenseits, ein
Ansich der Pflicht als reines Gedankending und ein Selbst in einer nichtigen
Wirklichkeit annimmt, sondern das Absolute des Jenseits in das ,,Selbst des
Selbstbewusstseins" (P463) zurücknimmt, in diesem nun ,,eingeschlossen be-
hält" (P463). Das Beibehalten einer Trennung wird nun als ,,Verstellung", als
,,Heuchelei" (P463) vom Bewusstsein erkannt. Denn die Wahrheit liegt für das
moralische Selbstbewusstsein nicht außerhalb von ihm, sondern in ihm selbst.
4
Die ,,Ungleichheit seines Vorstellens mit dem, was sein Wesen ist" (P463),
abwerfend, wird es ,,reines Gewissen" (P464). Dieses ,,verschmäht" (P464) die
moralische Weltvorstellung, die immer eine ,,Vermittlung" (P464) bedeutet.
Als der sich selbst gewisse Geist weiß es nun ,,unmittelbar gewissenhaft"
(P464) zu handeln.
B. ,,Das Gewissen. Die schöne Seele, das Böse und seine Verzei-
hung"
Das ,,Selbst des Gewissens" ist das dritte Selbst in der Welt des Geistes. In den
beiden vorangegangenen Gestalten des Selbst war das Selbst immer ,,substanz-
leer[e]" (P465). In der sittlichen Welt war das Selbst unmittelbar allgemein und
somit abstrakt; in der Welt der Bildung behält das Allgemeine keine vom
Selbst freie Form, das Selbst lässt das Allgemeine nur scheinbar frei, bleibt
dadurch leer. Erst im Gewissen durchdringen sich Allgemeines und Selbst so,
dass es zu einer Erfüllung des Selbst kommt. Die ,,leere Pflicht" (P466) der
moralischen Weltanschauung erhält in der ,,Selbstgewissheit den Inhalt"
(P466), ,,reine Pflicht ebenso wie die ihr entgegengesetzte Natur sind aufgeho-
bene Momente" (P466). Das Selbstbewusstsein hat die Gewissheit, dass das
,,Wirkliche" (P465) zugleich ,,reine Pflicht" (P465) ist. Hierdurch wird die
handlungsunfähige Moralität ,,konkrete moralische Gestalt" (P466), es er-
scheint ein in unmittelbarer Einheit sich verwirklichendes moralisches Wesen.
In der Unmittelbarkeit gibt es zwischen Selbst und Gegenstand des Handelns
keinerlei Geschiedenheit mehr, dem Wesen des Selbst steht ein Hemmnis ge-
genüber. Es ist dies der umgekehrte Vorgang zur sinnlichen Gewissheit, die
unmittelbar im Gegenstand, im Ansich sich befindet. Ein Gegenüberstehen von
bestimmten Pflichten kann es in der Unmittelbarkeit des Gewissens nicht mehr
geben, denn als ,,absolute[s] Selbst" (P467), als ,,negative Eins" (P467) ist das
Gewissen selbst das bestimmende, die verschiedenen moralischen Substanzen
werden so negiert. Durch dieses unmittelbar Bestimmende wird eine Tat auch
nicht nach ihren moralischen Beziehungen, nach der Pflicht geprüft, die ,,un-
wankende Gewißheit des Gewissens" weiß von sich aus, was sie tun muss.
Keineswegs glaubt das Gewissen aber damit gegen die reine Pflicht zu han-
deln, sondern in der ,,Zufälligkeit" (P465) der ,,unmittelbare[n] Einzelheit sieht
5
es sich als das ,,Vollgültige" (P465). Die ,,Überzeugung" (P465), die damit
notwendig verbunden ist, stellt die Form des Selbst als ,,reine Bewegung" dar.
Diese Überzeugung wird von einem ,,einzelnen Bewußtsein" (P468) getragen,
das sich auch als dieses weiß, davon aber nicht eine Zufälligkeit bedingt sieht,
sondern als einzelnes Bewusstsein auch ,,reines Wissen" der reinen Pflicht ist.
Dieses Selbst ist als Negatives die Erfüllung der reinen Pflicht, macht einen
Inhalt aus, der ,,an und für sich gilt" (P469). Denn das Wissen, das in ,,seiner
Überzeugung die Pflicht" (P469) ist, ist ,,um seiner Selbstgleichheit willen"
auch das ,,Ansich" (P469).
Dieses Ansich trennt sich zwar aus der ,,unmittelbaren Einheit mit dem Für-
sichsein", tritt ihm gegenüber, aber dergestalt, dass es als Ansich nur ,,Sein für
Anderes" (P469) ist. Die Pflicht als ,,Sein für Anderes" (P469) bedeutet, dass
sie nicht mehr ,,absolutes Wesen" (P469) ist, sondern nur noch Moment und als
dieses nicht mehr ,,für sich" (P469) ist. Die Pflicht als Moment, als ,,Sein für
Anderes" (P469) ist jedoch wesentliches Element des Selbst des Gewissens,
denn dieses macht ,,als Bewusstsein den Gegensatz des Fürsichseins und des
Seins für Anderes (P469) aus. Im ,,Sein für Anderes" hat sich die ,,reine
Pflicht" (P469) als Element der ,,Allgemeinheit" (P470) bewahrt. Dieses be-
steht im ,,Anerkanntwerden[s] von den anderen" (P470), was notwendig ist, um
der Tat ,,Bestehen und Wirklichkeit" (P470) zu geben, denn nur anerkannt ist
eine Tat wirklich. Diese Anerkennung ist nur deshalb möglich, da das ,,gegen-
ständliche Element" (P470) des Selbst, das ,,Sein für Anderes" ,,unmittelbar
mit der Überzeugung oder dem Wissen verknüpft" (P470) ist und hierdurch als
,,geistige[s] Element" (470) von den anderen anerkannt wird. Das Wissen als
,,Überzeugung" (P470) von der Handlung macht ihr Wesen aus, die Überzeu-
gung ist das ,,Ansich selbst" (P470) des Seins für Anderes. Fehlt diesem ,,Sein
für Anderes" jedoch die Überzeugung, so wird es zur bloßen, leeren Form, hat
nur noch die ,,Bedeutung gehaltloser Wesenheit überhaupt" (P470). In der Ü-
berzeugung aber verhält sich das Selbst zur ,,Wirklichkeit des Falles" (P471)
als Wissendes. Dieses Wissen hat an sich auch das ,,Moment der Allgemein-
heit", was bedeutet, die ,,Umstände des Falles" (P471) zu erwägen. Jedoch
weiß es die Allgemeinheit des Überprüfens nur als Moment, als Aufgehobenes,
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