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Untertitel: Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
Diplomarbeit, 2009, 60 Seiten
Autor: Anonym
Fach: Organisation und Verwaltung
Details
Jahr: 2009
Seiten: 60
Note: 1,5
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-46527-9
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Zusammenfassung / Abstract
Seit nunmehr 18 Jahren gilt durch das Landesgleichstellungsgesetz (künftig kurz LGG genannt) in der Berliner Verwaltung der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Gleichstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Durch dieses Gesetz wird der Staat als Arbeitgeber legitimiert und verpflichtet, einer Geschlechter- Diskriminierung entgegen zu wirken und sich aktiv für die Frauenförderung im öffentlichen Dienst einzusetzen. Geprägt durch den Grundgedanken der Chancengleichheit von Frauen und Männern wurden diverse Maßnahmen festgeschrieben mit deren Hilfe, insbesondere in den höheren Vergütungs- und Besoldungsgruppen, eine berufliche Gleichstellung erreicht werden soll. Angefangen von Frauenförderplänen, über spezielle Quotenvorgaben für die Personalentwicklung bis hin zu gewählten Frauenvertreterinnen, welche für die praktische Umsetzung des LGG Sorge tragen sollen. All diese gesetzlichen Vorgaben sollen zu einer beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst hinführen und sind infolgedessen gleichzeitig ein bedeutender Teilaspekt einer erfolgreichen Verwaltungsreform. Doch können die spezifischen Instrumente des LGG wirklich einen Beitrag zur Chancengleichheit im öffentlichen Dienst leisten? Wie wirksam waren sie in nahezu zwei Jahrzehnten und was kann mit Hilfe des LGG in der Zukunft noch erreicht werden? Wo liegen die Diskrepanzen zwischen politischen Anspruch an das, und der alltäglichen Arbeit mit dem Gesetz? Ist das LGG hinreichend ausgeführt oder besteht ein konkreter Verbesserungs- bzw. Ergänzungsbedarf? All diese Fragen sollen mit Hilfe von Literaturrecherchen, statistischen Auswertungen, sowie Befragungen von gleichstellungs-politischen Fachexpertinnen der Berliner Verwaltung geklärt werden.
Textauszug (computergeneriert)
Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
DIPLOMARBEIT
zur Erlangung des akademischen Grades:
Diplom-Verwaltungswirt(in) FH
Studiengang:
Öffentliche Verwaltungswirtschaft (Diplom)
Durch das LGG zur Gleichstellung?
- Eine Evaluation der Maßnahmen des
Landesgleichstellungsgesetzes im Hinblick auf die
Frauenförderung in der Berliner Verwaltung -
Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1
Themenfindung 1
1.2
Bedeutung des Themas 1
1.3 Aufbau der Arbeit 2
2. Begrifflichkeiten der Gleichstellungspolitik 3
2.1 Gleichstellungspolitik 3
2.2 Frauenförderung 4
2.3 Gender Mainstreaming 5
2.4 Diversity Management 6
3. Frauenförderung in der Personalentwicklung 8
3.1 Definition der Personalentwicklung 8
3.2 Frauenförderung durch Personalentwicklung 8
4. Das Landesgleichstellungsgesetz von Berlin 9
4.1 Die Entstehungsgeschichte des LGG 10
4.2 Die Ziele und zentralen Regelungen des LGG 11
4.3 Die wichtigsten Instrumente des LGG 12
4.3.1 Frauenförderpläne 12
4.3.2 Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren 13
4.3.3 Quotenregelungen 13
4.3.3.1 zur Ausbildungsplatzvergabe 14
4.3.3.2 zur Stellenbesetzung und Beförderung 15
4.3.3.3 zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 15
4.3.3.4 Die Verfassungsmäßigkeit von Frauenquoten 16
4.3.4 Vereinbarkeit von Beruf und Familie 19
4.3.5 Die Frauenvertreterin 20
4.3.5.1 Wahl der Frauenvertreterin 21
4.3.5.2 Rechte und Pflichten der Frauenvertreterin 21
5. Zum Stand der Forschung 22
Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
6. Die statistische Entwicklung der Beschäftigtenstruktur 24
6.1 Die Gesamtentwicklung der Beschäftigtenstruktur 25
6.2 Die Frauenanteile im Berliner Landesdienst 26
6.2.1 Die Gesamtentwicklung des Frauenanteils 27
6.2.2 Der Frauenanteil in Haupt- und Bezirksverwaltungen 28
6.2.3 Der Frauenanteil bei Beamten, Richtern und Angestellten 30
6.2.4 Der Frauenanteil in den Laufbahngruppen 32
6.2.5 Der Frauenanteil in Führungs- und Spitzenpositionen 33
7. Die Praxisbefragung 35
7.1 Die Vorbereitung der Befragung 35
7.2 Die Durchführung der Befragung 36
7.3 Die Auswertung der Befragung 37
8. Gleichstellungspolitische Handlungsfelder 44
8.1 zum Landesgleichstellungsgesetz allgemein 44
8.2 zum Amt der Frauenvertreterin 46
8.3 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie 47
8.4 weitergehende Handlungsfelder 48
9. Fazit und Zukunftsperspektive 50
Literaturverzeichnis V
Internetquellenverzeichnis VIII
Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Gesamtbeschäftigte im Berliner Landesdienst 1991 2008 25
Abb. 2: Gesamtbeschäftigtenzahlen aufgeteilt nach den Geschlechtern 27
Abb. 3: Stellenanteil der Frauen im Verhältnis zu den Gesamtbeschäftigtenzahlen 28
Abb. 4: Stellenabbau nach Geschlechtern in der Hauptverwaltung 30
Abb. 5: Stellenabbau nach Geschlechtern in der Bezirksverwaltung 30
Abb. 6: Gesamtzahl der Beamten u. Richter im Verhältnis zu den Beamtinnen u. Richterinnen 30
Abb. 7: Gesamtzahl der Angestellten im Verhältnis zu den weiblichen Angestellten 31
Abb. 8: Geschlechterverhältnis im Berliner Landesdienst 32
Abb. 9: Aufteilung der Laufbahnen nach Geschlechtern 32
IV
Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
1. Einleitung
1.1 Themenfindung
Die Aktualität des Themas der Gleichstellungspolitik wurde mir erstmalig während eines
praktischen Fachsemesters bei der Genderbeauftragten einer Berliner Senatsverwaltung
bewusst. Der unmittelbare Umgang mit dem Landesgleichstellungsgesetz ergab sich hierbei
durch konkrete Verantwortungsgebiete, wie die eigenständige Erstellung des aktuellen LGG-
Berichts der betreffenden Senatsverwaltung für das Abgeordnetenhaus, sowie die Suche
nach umsetzbaren Handlungsfeldern zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese
spezifischen Aufgabenstellungen führten mich zwangsläufig zu der Frage nach der
Wirksamkeit der vielfältigen Gleichstellungsinstrumente des LGG hinsichtlich der
Frauenförderung in den Einrichtungen der Berliner Verwaltungen und ich beschloss mich
im Rahmen meiner Diplomarbeit näher mit diesem Thema zu befassen.
1.2 Bedeutung des Themas
Seit nunmehr 18 Jahren gilt durch das Landesgleichstellungsgesetz (künftig kurz LGG
genannt) in der Berliner Verwaltung der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Gleichstellung
der weiblichen und männlichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Durch dieses
Gesetz wird der Staat als Arbeitgeber legitimiert und verpflichtet, einer Geschlechter-
Diskriminierung entgegen zu wirken und sich aktiv für die Frauenförderung im öffentlichen
Dienst einzusetzen. Geprägt durch den Grundgedanken der Chancengleichheit von Frauen
und Männern wurden diverse Maßnahmen festgeschrieben mit deren Hilfe, insbesondere in
den höheren Vergütungs- und Besoldungsgruppen, eine berufliche Gleichstellung erreicht
werden soll. Angefangen von Frauenförderplänen, über spezielle Quotenvorgaben für die
Personalentwicklung bis hin zu gewählten Frauenvertreterinnen, welche für die praktische
Umsetzung des LGG Sorge tragen sollen. All diese gesetzlichen Vorgaben sollen zu einer
beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst hinführen und sind
infolgedessen gleichzeitig ein bedeutender Teilaspekt einer erfolgreichen Verwaltungsreform.
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Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
Doch können die spezifischen Instrumente des LGG wirklich einen Beitrag zur
Chancengleichheit im öffentlichen Dienst leisten? Wie wirksam waren sie in nahezu zwei
Jahrzehnten und was kann mit Hilfe des LGG in der Zukunft noch erreicht werden? Wo
liegen die Diskrepanzen zwischen politischen Anspruch an das, und der alltäglichen Arbeit
mit dem Gesetz? Ist das LGG hinreichend ausgeführt oder besteht ein konkreter
Verbesserungs- bzw. Ergänzungsbedarf? All diese Fragen sollen mit Hilfe von
Literaturrecherchen, statistischen Auswertungen, sowie Befragungen von gleichstellungs-
politischen Fachexpertinnen der Berliner Verwaltung geklärt werden.
1.3 Aufbau der Arbeit
Zum leichteren Themenverständnis erscheint es zunächst angebracht, die spezifischen
Begriffe der Gleichstellungspolitik näher zu beleuchten (siehe Kapitel 2). Da laut LGG zur
Frauenförderung eine Verankerung mit dem Personalmanagement unabdingbar ist, soll
anschließend im 3. Kapitel das Verhältnis zwischen Personalentwicklung und
Frauenförderung erläutert werden. Das Hauptaugenmerk des deskriptiven Teils wird jedoch
auf die konkrete Auseinandersetzung mit dem Landesgleichstellungsgesetz in Kapitel 4
gelegt. Hier wird das LGG von der Entstehungsgeschichte, über die Instrumente bis hin zu
den Zielen und der Rechtssprechung umfassend thematisiert. Anschließend werden im
folgenden Abschnitt (Kapitel 5) Einblicke in den aktuellen Stand der Forschung mit Hilfe
des offiziellen Berichtes der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen zum
Umsetzungsstand des LGG´s in der Hauptstadt gegeben. Im 6. Kapitel gibt weiterhin ein
umfassender statistischer Vergleich Aufschluss über die tendenziellen Veränderungen der
Beschäftigtenzahlen und Frauenanteile im Berliner Landesdienst seit Einführung des
Gleichstellungsgesetzes. Der konkrete Befragungsprozess der Berliner Frauenvertreterinnen
wird nachfolgend im 7. Kapitel eingehend thematisiert. Hierbei kommt es darauf an, die
Vorbereitung und Durchführung der Befragung darzustellen, sowie die
Befragungsergebnisse hinsichtlich möglicher Aussagen zu einem ,,frauenfördernden Effekt"
des Berliner Gleichstellungsgesetzes ausführlich auszuwerten. Abschließend werden im
8. Kapitel denkbare zukünftige Handlungsfelder aufgezeigt, um schlussendlich die
wichtigsten Erkenntnisse in Kapitel 9 prägnant zusammen zu fassen und einen Ausblick auf
dem Weg in eine ,,gendergerechtere" Zukunft der Berliner Verwaltung wagen zu können.
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Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
§
im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
2. Begrifflichkeiten der Gleichstellungspolitik
Wenn man sich mit frauenpolitischen Fragestellungen auseinandersetzt, fallen zunächst die
zahlreichen, fachspezifischen Schlagworte der Gleichstellungspolitik auf. Zum leichteren
Einstieg in die Materie sollen die Bedeutendsten von ihnen nachfolgend kurz vorgestellt
werden.
2.1 Gleichstellungspolitik
Gleichstellungspolitik definiert sich als die Gesamtheit politischer Strategien (Entwürfe,
Programme, Gesetze, Maßnahmen), die zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann
und Frau, sowie dem Abbau sozialer Ungleichheit förderlich sind. Konkret unterscheidet
man hierbei zwei Zielsetzungen: Zum einen die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen
als Ursache der ungleichen Lebensverhältnisse der Geschlechter, zum anderen das Erreichen
von Chancengleichheit, sowie gleicher Teilhabe von Frauen an den gesellschaftlichen
Ressourcen (Geld, Position, Repräsentation)1.
In Deutschland wird die Gleichstellungspolitik oftmals als unhaltbarer Kostenfaktor oder
mindestens als ein überflüssiges ,,Sozialgedöns" erachtet. Die Universitätsprofessorin und
anerkannte Fachexpertin der Personalpolitik Gertraude Krell sieht in einer erfolgreichen
beruflichen Gleichstellung jedoch hauptsächlich ökonomische Vorteile und formulierte
hierzu mehrere Argumente, von denen die wichtigsten nachfolgend kurz skizziert werden
sollen:
im Hinblick auf den hohen Frauenanteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist
eine Orientierung am sog. ,,Normarbeitnehmer" (männlich, vollzeitbeschäftigt, ohne
ausserberufliche Verpflichtungen) nicht mehr angemessen
Diskriminierung verursacht Kosten durch Demotivation, Fehlzeiten und
Eingruppierungsklagen und steht daher der optimalen Nutzung der
Beschäftigtenpotentiale entgegen
1 vgl. R. Becker, B. Kortendiek (Hrsg.), S. 712-713
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Durch das LGG zur Gleichstellung?
Eine Evaluation der Maßnahmen des Landesgleichstellungsgesetzes
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im Hinblick auf die Frauenförderung in der Berliner Verwaltung
gemischt zusammengesetzte Gruppen können kreativer sein und zu tragfähigeren
Problemlösungen kommen
Organisationen, die Chancengleichheit realisieren, haben Vorteile auf dem
Arbeitsmarkt, insbesondere im Hinblick auf das Segment der Fach- und
Führungskräfte2
Die geläufigsten Strategien der Gleichstellungspolitik sollen nachfolgend kurz erläutert
werden.
2.2 Frauenförderung
Frauenförderung, als wesentlicher Teil der Gleichstellungspolitik, umfasst die Entwicklung
und das Angebot von finanziellen, strategischen, methodischen und organisatorischen
Maßnahmen zur Verbesserung der frauenpolitischen Situation in Bildung, Beruf und
Gesellschaft3. Die Strategien der Frauenförderung sind vielfältig und lassen sich
grundsätzlich in allgemeine Fördermaßnahmen (für Frauen und Männer), sowie
geschlechtsspezifische Privilegierungs-Bestimmungen (speziell für Frauen) differenzieren.
Zum Erstgenannten gehören Regelungen zur betrieblichen Berufsausbildung,
Stellenausschreibung und -besetzung, Fort- und Weiterbildung, Teilzeitbeschäftigung und
nicht zuletzt auch zu Verhaltensgrundsätze und Umgangsformen in Verwaltung und Betrieb.
Zu den geschlechtsspezifischen Privilegierungsmaßnahmen zählen inhaltlich hauptsächlich
die rechtlich umstrittenen Quotenvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in der
öffentlichen Verwaltung.
Bedeutende Schwerpunkte der Frauenförderkonzepte sind weiterhin die sogenannten
Frauenförderpläne und die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie4.
Der überwiegende Teil der genannten Maßnahmen ist im Landesgleichstellungsgesetz von
Berlin festgeschrieben. Es wird daher an dieser Stelle darauf verzichtet näher auf die
konkreten Instrumente einzugehen und stattdessen auf das Kapitel 4 dieser Ausarbeitung
verwiesen.
2 vgl. G. Krell (Hrsg.), S.104
3 vgl. Prof. Dr. M. Jestaed, S. 8
4 vgl. S. Nowak, S. 12-13
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