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Täter-Opfer-Ausgleich

Scholary Paper (Seminar), 2000, 19 Pages
Author: Dipl.-Päd. Frank Stula
Subject: Pedagogy - Miscellaneous Topics

Details

Event: Pädagogische Ansätze gegen Gewalt, Konflikteskalation und Straffälligkeit
Institution/College: Johannes Gutenberg University Mainz (Fachbereich Pädagogik)
Tags: TOA, Täter, Opfer, Ausgleich, Gewalt, Verbrechen, Straftat, Wiedergutmachung
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2000
Pages: 19
Grade: 2
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V1464
ISBN (E-book): 978-3-638-10905-5

File size: 101 KB
Notes :
Der Fragebogen, der als Grundlage dieser empirischen Studie diente, wurde von Herrn Tarek Badawia M.A. erstellt. Die Auswertung erfolgte mit SPSS 8.0.215 KB



Excerpt (computer-generated)

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich 11: Philosophie/Pädagogik
Pädagogisches Institut

Mittel-Seminar: 
Pädagogische Ansätze gegen Gewalt, Konflikteskalation und Straffälligkeit

Sommersemester 2000

Thema der Hausarbeit: 

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Verfasser der Hausarbeit:

Frank Stula (Dipl.-Päd.)

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung ... S.3

2. Historischer Abriss ... S.3

3. Zielsetzung ... S.5

4. Vorraussetzungen für die Anwendung des TOA ... S.7

5. Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs ... S.8

6. Fallbeispiele ... S.13

7. Zahlen zur Erfolgsquote und Entwicklung des TOA ... S.15

8. Fazit und Schlussteil ... S.17

9. Literaturverzeichnis ... S.18

Anhang ... S.20

 

1. Einleitung

Im Rahmen des Studiums der Pädagogik ist es unerlässlich, sich mit den pädagogischen Handlungsspielräumen in der Realität auseinander zu setzten. Speziell im Jugendstrafvollzug eröffnen sich einem Sozialpädagogen dank neuer Ideen und Projekte neue Möglichkeiten und Aktionsfreiräume. Zu diesen zählt der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich, mit dem sich diese Hausarbeit im näheren befassen soll.

2. Historischer Abriss

Das Grundkonzept wurde auf Anregung des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München 1985 erarbeitet. Die Initiative hierzu erging jedoch schon viel früher im Jahre 1983 von Seiten SoziologInnen, PädagogInne, JuristInnen , StudentInnen, Polizei u.a. aus. So kam es auch zu verschiedenen Projektversuchen wie dem Modellprojekt ,,Handschlag" in Reutlingen 1985 (genauere Projektbeschreibung in: Bauer, Yvonne; 1997). Solche Projekte führten dann auch zu einer Erarbeitung eines generellen Konzepts zur Durchführung des TOA (Täter-Opfer-Ausgleichs). Im Frühjahr 1986 wurde dieses Konzept dann als geeignet unter anderem bei den Jugendämtern Landshut und München eingesetzt. In Reutlingen (s.o.), Köln und Braunschweig fand diese Entwicklung parallel statt, mit dem Unterschied, dass nur in München der Vorschlag von der Staatsanwaltschaft gemacht wurde. Dieses Projekt war jedoch auch nur ein Modellversuch, der sich von 1987 bis 1990 mit großem Erfolg bewährte. Aus diesem Projekt mit dem Namen ,,Ausgleich" werden später auch noch einige Fallbeispiele angeführt.

Zur Auswertung dieses und ähnlicher Projekte wurden Kriterien erstellt, anhand derer die Wirksamkeit und Durchführbarkeit des TOA gemessen wurde. Exemplarisch sollen an dieser Stelle die 15 Kriterien angeführt werden, die Verwendung fanden:

  1. prinzipielle Gesprächs- und Ausgleichsbereitschaft von Täter und Opfer,
  2. persönliches Zusammentreffen von Täter und Opfer,
  3. Abschluß einer Vereinbarung über den Täter-Opfer-Ausgleich unter aktiver Gestaltungs- und Einflußnahme des Opfers,
  4. Tatsächliche Erfüllung dieser Vereinbarung,
  5. Konfliktbereinigung im Sinne der Ausräumung der >>underlying causes<<,
  6. Freiwilligkeit der Aktzeptanz von Verfahren und Ausgleichsleistung,
  7. Befriedigung, Zufriedenheit und Versöhnung,
  8. Auswahl und Qualität der Konfliktfälle nach Deliktstypus und Schweregrad,
  9. Quantität der Fälle,
  10. Grad der Abhängigkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
  11. Einfluß des Täter-Opfer-Ausgleichs auf Einstellungs- und Verurteilungsrate sowie Strafmaß,
  12. Gewährleistung und Gleichbehandlung,
  13. Legalbewährung des Täters nach dem Täter-Opfer-Ausgleich,
  14. Zurückdrängung der Freiheitsstrafe durch den Täter-Opder-Ausgleich und
  15. Kostenaufwand im Vergleich mit normalen Strafverfahren
    ..." (Bauer, Yvonne, 1997, S. 23).

Seit dem 1. Dezember 1990 ist der TOA als Möglichkeit im Gesetz enthalten (BGB1. I, S. 1853, vgl. Bannenberg, Britta, 1993, S.1).
Erstmals fand der TOA am 1. Dezember 1994 als §46a Einzug im Strafgesetzbuch. Damit wurde der TOA auch im Erwachsenen-strafrecht verankert.

Der Verweis auf den TOA ist im JGG (Jugendgerichtsgesetz) zu finden unter: JGG §45, §47. Eine aktuelle Kopie des Gesetzestextes findet sich im Anhang dieser Hausarbeit. Seit dem 17.12.1999 soll nun auch das „Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen“ in Kraft treten, nachdem es vom Bundesrat befürwortet wurde. Dieses Gesetz soll den Täter-Opfer-Ausgleich nun auch in der Strafprozessordnung verankern, damit öfter davon Gebrauch gemacht wird. Es soll nun ein Appell an die Gerichte und Staatsanwaltschaften eingefügt werden, die Möglichkeit der Anwendung des TOA für Fälle abzuwägen und gegebenenfalls verfügbar zu machen (Quelle: Pressemitteilungen des Bundesrates, im Internet: http://www.bundesrat.de/pr/pr185_99.html ).

[...]


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