Autor: Oliver Kirch
Fach: Politik - Pol. Systeme - Historisches
Details
Institution/Hochschule: Ruhr-Universität Bochum (Institut für Politikwissenschaft)
Jahr: 2001
Seiten: 22
Note: 2
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 230 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-20154-4
Textauszug (computergeneriert)
Hauptseminar WS 2000/ 2001
„Drittes Reich und DDR“
Thema des Referats:
„Die Gestapo und das Ministerium für Staatssicherheit der DDR“
Teil II:
Das Ministerium für Staatssicherheit
Oliver Kirch
Geschichte, Politikwissenschaft
Sozialpolitik
Semesterzahl: 8
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Das MfS: Vorläufer, Gründung und Aufgaben 3
3. Die fünfziger und sechziger Jahre 6
4. Das MfS in der Ära Honecker 14
5. Machtverfall und Auflösung 17
6. Fazit 19
7. Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Das hier vorliegende Referat befasst sich mit dem „Schild und Schwert“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR, dem Ministerium für Staatssicherheit. Gegründet 1950, sollte es unter anderem für die Abwehr von inneren und äußeren Feinden, Saboteuren, Abweichlern und Opportunisten sorgen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, durchdrang es mehr und mehr die Gesellschaft der DDR, sowohl auf kultureller als auch wirtschaftlicher Ebene. Und doch konnte dieser gewaltige Apparat den Umsturz und die Auflösung des Staates, den es zu beschützen galt, nicht verhindern. Die zentrale Fragegestellung, die diesem Referat zu Grunde liegt, ist, ob das MfS in der Lage gewesen wäre, diesen Umsturz zu verhindern und warum keine Gegenmaßnahmen in der für die Staatsführung so bedrohlichen Situation ergriffen wurden. Dabei soll auch ein genauerer Blick dem Aufbau und der Entwicklung des Ministeriums für Staatssicherheit gelten, um die Rolle dieser Einrichtung innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik besser abschätzen und verstehen zu können.
2. Das MfS: Vorläufer, Gründung und Aufgaben
Bereits vor der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) existierte in der sowjetischen Besatzungszone, kurz SBZ, ein polizeilicher Apparat. Dieser wurde von den sowjetischen Ministerien für Inneres (NKWD) und für Staatssicherheit (MWD) eingerichtet.1 Im Januar 1946 verfügte der leitende Generaloberst Iwan A. Serow, der kurz darauf von Nikolai K. Kowoltschuk abgelöst wurde, über 2.200 NKWD- und 400 NKGB – Mitarbeiter und knapp 15.000 Mann der Schützenregimenter, die in der Besatzungszone stationiert waren. In der Folgezeit begann man damit, aus Gruppen von Kommunisten, die den Krieg überlebt hatten, Mitarbeiter für Polizeidienststellen und die Kommissariate für politische Kriminalität zu rekrutieren. Im August 1946 wurden die Polizeidienststellen unter der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) zusammengefasst.2 Von nun an firmierte die politische Polizei unter dem Begriff K5, und ihr wurden bereits alle Aufgaben zugewiesen, die später in den Bereich des MfS fallen sollten. Man hatte die Verfolgung von Attentaten, Sabotageakten, Verstößen gegen die Befehle der sowjetischen Militäradministration, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbreitung von Gerüchten und Parolen sowie „sonstige Verstöße gegen den Neuaufbau“3 zu verfolgen. Während das K5 zunächst nur als „Helfer“ der Sowjets fungierte, erhielt es ab 1947 mehr Freiheiten zugesprochen. So sollte zum Beispiel die Verfolgung ehemaliger Nazis unter eigener Initiative erfolgen.
Nach einiger Kritik an der Besetzung der Führungspositionen der Polizei – fast alle wurden durch langjährige KPD – Mitglieder besetzt – stimmte Stalin am 28. Dezember 1948 dem Aufbau eines eigenen Sicherheitsorgans zu.4 Mit dieser Aufgabe betraute man Erich Mielke, der nach der Abtrennung des K5 vom restlichen Polizeiapparat im Mai 1949 mit seiner Tätigkeit begann. Zu Beginn wurde die neugeschaffene Einrichtung „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“ genannt, und unterstand dem Ministerium des Inneren, 1950 erhielt man aber den Status eines eigenständigen Ministeriums. Doch kam es bei der Gründung dieses neuen Apparates zunächst zu einem Stellenabbau: von den 1600 Mitarbeitern des K5 durften nach einer strengen Prüfung durch die Geheimdienste nur etwa 10 Prozent zur Staatssicherheit wechseln.5 Die ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden zum Teil durch sogenannte „zuverlässige Kader“ aus der Volkspolizei und dem Parteiapparat ersetzt. Während dieser Umstrukturierung leitete man die Gründung des MfS ein.
[...]
1 Gieseke, Jens: Die DDR – Staatssicherheit – Schild und Schwert der Partei, Bonn 2000, S. 9 (im folgenden zitiert: Gieseke: Schild)
2 Ders., S. 10
3 Gieseke: Schild, S.12
4 Ders., S. 13
5 Ebd.
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