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Familienpoltik auf dem Prüfstand

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2001, 21 Pages
Author: Oliver Kirch
Subject: Sociology - Social System, Social Structure, Class, Social Stratification

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2001
Pages: 21
Grade: 2
Language: German
Archive No.: V14859
ISBN (E-book): 978-3-638-20155-1

File size: 229 KB


Excerpt (computer-generated)

 

Hauptseminar Sozialpolitik SoSe 2001
Thema: „Die Zukunft des Soziastaats“

 

Thema des Referats:
„Familienpolitik auf dem Prüfstand“

 

Oliver Kirch 
Geschichte, Politikwissenschaft
Sozialpolitik
Semesterzahl: 8

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Die Einführung der Familienpolitik, ihre Entwicklung und die Ziele 3

3. Die Modelle 5
3a. Der Familienlastenausgleich 6
3b. Das „Erziehungsgehalt 2000“ 11
3c. Andere Modell und Ansätze 16

4. Zusammenfassung und Fazit 18

5. Literaturverzeichnis 20

 

 

1. Einleitung

Dieses hier vorliegende Referat beschäftigt sich mit dem Thema „Familienpolitik“. Dabei wird im Verlauf der Arbeit die historische Entwicklung dieser Politik betrachtet, sowie die Grundgedanken und Zielsetzungen vorgestellt. Im Zentrum der Arbeit stehen jedoch die neusten Entwicklungen der Familienpolitik, der Familienlastenausgleich und andere Konzeptionen, mit deren Hilfe die Familien entlastet werden sollen, wie zum Beispiel das „Erziehungsgehalt 2000“. Die zentrale Fragestellung des Referates bezieht sich ebenfalls auf diesen Themenkomplex. Es versucht die Frage zu beantworten, welches dieser Konzepte am besten geeignet scheint, die Familien zu entlasten. Zu diesem Zweck werden mehrere Modelle vorgestellt und miteinander verglichen. Im Fazit wird letztendlich noch zu beantworten sein, welche Chance diese Konzepte haben, realisiert zu werden.

 

2. Die Einführung der Familienpolitik, ihre Entwicklung und die Ziele

Die Familienpolitik als solche ist schon ein relativ „altes“ Thema in der Politik der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in den sechziger Jahren gab es Grundgedanken zum Thema „Bezahlung“ einer elterlichen Erziehungsarbeit, zu dieser Zeit sprach man jedoch eher von einem „Mütterausgleichsgeld“ oder „Muttergeld“1. Dieser Idee lag ein Gedanke zugrunde, der auch in der aktuellen Diskussion noch aktuell ist. Kinderbetreuung „ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt“2, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Kinderbetreuung im Januar 1999 formulierte. Die Ideen der Förderung für Familien basierten aber noch auf anderen Überlegungen. Die Eltern „bauen“ mit der Erziehung ihrer Kinder ein Humankapital auf, von dessen Nutzen dritte nicht ausgeschlossen werden können.3 Dieses Humankapital ist für die Gesellschaft lebensnotwendig und daher unverzichtbar, und deshalb müssen die den Eltern entstehenden Nachteile (wie zum Beispiel Kosten) ausgeglichen werden. Da die Geburtenraten in den Industrienationen jedoch immer stärker sinken, weil Kinder sich mehr und mehr von der „Altersversicherung“ hin zum Armutsrisiko entwickelt haben, mussten und müssen auch heute noch Anreize geschaffen werden, die Entscheidung für Kinder zu forcieren. Kinder sind jedoch keine Konsumgüter, was zur Folge hat, dass sie als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden.4 Auf Grund dieser Tatsache haben sie ein Recht auf die Sicherung eines Existenzminimums. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, musste man Regelungen schaffen, die die Situation der Kinder und Familien regeln und verbessern konnten. Diese Gedanken waren es, die zu Beginn der sechziger Jahre zu ersten Gesprächen über die Förderung von Familien führten. In der Folgezeit kam es zu Diskussionen um ein „Familiengeld“, das durch Sachverständigenräte in den zweiten und dritten Familienbericht (1975 und 1979) eingebracht wurde. 1986 griff man die Idee unter dem Namen „Erziehungsgeld“ wieder auf und führte sie Schritt für Schritt ein. Die Laufzeit wurde zunächst auf zehn Monate beschränkt, danach verlängerte man sie aber auf zwei Jahre. Zeitgleich mit der finanziellen Unterstützung wurde der „Erziehungsurlaub“ eingerichtet, der bis zu drei Jahre umfassen durfte. Hinzu kam die (eingeschränkte) Anrechnung der für die Kindererziehung benötigte Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings sicherte dieses Erziehungsgeld nur in gleichzeitiger Kombination mit Leistungen der Sozialhilfe die Existenz der betroffenen Individuen. 1998 entwickelte man dieses Konzept weiter und entwarf zu selben Zeit das „Erziehungsgehalt 2000“5, das im Verlauf der Arbeit noch näher behandelt wird.

[...]


1 Wingen, Max: Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit in der Einkommensverteilung. Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen eines „Erziehungseinkommens“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bonn 2000, B 3-4/2000, S. 3 – 12, im folgenden zitiert: Wingen: Aufwertung

2 Opielka, Michael: Das Konzept „Erziehungsgehalt 2000“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 3-4/ 2000, S. 13 (im folgenden zitiert: Opielka, 2000).

3 Kleinhenz, Gerhard: Familienleistungsausgleich: Wann sind Kinderlasten gerecht verteilt, Stuttgart 1997, im folgenden zitiert: Kleinhenz: FLA

4 Ott, Notburga: Zur Konzeption eines Familienlastenausgleichs, Vortrag beim wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn 1997, S. 158, im folgenden zitiert: Ott: Konzeption.

5 Opielka: 2000, S. 14


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