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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2001, 25 Pages
Author: Magister Joachim Pahl
Subject: History - Newer History, European Unification
Details
Institution/College: University of Münster (Philosophische Fakultät)
Tags: Universitätsgründungen, Perspektive, Gelehrtenkultur, Gesellschaft, Akademische Grade
Year: 2001
Pages: 25
Grade: gut
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-20205-3
ISBN (Book): 978-3-638-72821-8
File size: 224 KB
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Abstract
Nachdem es in England, Frankreich und Italien bereits im 12. und 13. Jahrhundert zu Universitätsgründungen gekommen war, dauerte es in Deutschland noch etwa 150 Jahre bis ins 14. Jahrhundert, bis auf scholastischen Grundsätzen fußend, sich die ersten korporativ strukturierten Bildungseinrichtungen konstituieren konnten1. Sie nannten sich von Anfang an „universitas“ und ihre Motivlage bei der Wahl der Korporativität war durchaus ähnlich wie diejenige bei den Zünften, Gilden und Klöstern: Man beabsichtigte, so heterogen man von Herkunft und Vermögen auch sein mochte, in einem gemeinsamen geschützten Rechtsraum die Ziele eher und ungestörter zu erreichen, die man sonst isoliert hätte anstreben müssen. Ausschlaggebend für die Gründung der Korporation war die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Lehrenden und Lernenden2. Die bisweilen vertretene Darstellung, es habe sich um eine Emanzipationsbewegung gegen Staat und Kirche gehandelt, geht von einem monolithischen Staats~ und Kirchenbild aus, das der Wirklichkeit des ausgehenden Mittelalters nicht entsprach3, denn der Staat des Mittelalters war einer Ansammlung nebeneinanderstehender Korporationen, die alle ihre eigenen Angelegenheiten selbst verfochten, ähnlicher als einem modernen Staat, der mit seinem Verwaltungsapparat die gesamte Gesellschaft fast lückenlos durchdringt4. Rechtlich entstand eine Gemeinschaft, die sich durch einen Eid verband und so konstituierte. Durch die Eidesleistung entstand also eine Rechtsperson, der der Einzelne seinen Willen übertrug. Innerhalb der korporativen Gemeinschaft galten deshalb eigene Gesetze, die ihrerseits der Garantiemächte als legitimierenden Instanzen bedurften, so daß bei allen universitären Festanlässen stets Kaiser (oder sonstiger Landesherr) und Kirche in Wort und Symbol ehrerbietigste Erwähnung fanden.
Excerpt (computer-generated)
Prüfungen und Graduierungen
Joachim Pahl
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
Verliehene Grade 4
Voraussetzungen für Vergabe 7
Studiendauer 7
Die Prüfung selbst 8
Zeremoniell und Aufnahme in den Gelehrtenstand 9
Bedeutung der Grade 16
Standeszugehörigkeit 16
Ansehen 18
Einkommen 19
Wandel des Verhältnisses Staat-Universität 20
Rechtsgewalt über Lehre 20
Reaktion auf Qualitätsverlust 20
Schlußbetrachtung 21
Quelle / Literatur 23
Einleitung
Nachdem es in England, Frankreich und Italien bereits im 12. und 13. Jahrhundert zu Universitätsgründungen gekommen war, dauerte es in Deutschland noch etwa 150 Jahre bis ins 14. Jahrhundert, bis auf scholastischen Grundsätzen fußend, sich die ersten korporativ strukturierten Bildungseinrichtungen konstituieren konnten1. Sie nannten sich von Anfang an „universitas“ und ihre Motivlage bei der Wahl der Korporativität war durchaus ähnlich wie diejenige bei den Zünften, Gilden und Klöstern: Man beabsichtigte, so heterogen man von Herkunft und Vermögen auch sein mochte, in einem gemeinsamen geschützten Rechtsraum die Ziele eher und ungestörter zu erreichen, die man sonst isoliert hätte anstreben müssen. Ausschlaggebend für die Gründung der Korporation war die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Lehrenden und Lernenden2. Die bisweilen vertretene Darstellung, es habe sich um eine Emanzipationsbewegung gegen Staat und Kirche gehandelt, geht von einem monolithischen Staats~ und Kirchenbild aus, das der Wirklichkeit des ausgehenden Mittelalters nicht entsprach3, denn der Staat des Mittelalters war einer Ansammlung nebeneinanderstehender Korporationen, die alle ihre eigenen Angelegenheiten selbst verfochten, ähnlicher als einem modernen Staat, der mit seinem Verwaltungsapparat die gesamte Gesellschaft fast lückenlos durchdringt4. Rechtlich entstand eine Gemeinschaft, die sich durch einen Eid verband und so konstituierte. Durch die Eidesleistung entstand also eine Rechtsperson, der der Einzelne seinen Willen übertrug. Innerhalb der korporativen Gemeinschaft galten deshalb eigene Gesetze, die ihrerseits der Garantiemächte als legitimierenden Instanzen bedurften, so daß bei allen universitären Festanlässen stets Kaiser (oder sonstiger Landesherr) und Kirche in Wort und Symbol ehrerbietigste Erwähnung fanden.
Bei all dieser Eigenständigkeit, die nicht nur in geschriebenen Verfassungen und beschränkter eigener Gerichtsbarkeit, sondern auch in Kleiderordnungen und bisweilen recht rustikalen Bräuchen ihren Ausdruck fand, blieb die Universität doch Teil der sie umgebenden Gesellschaft, da sie ihr Personal von dort rekrutierte und über die Finanzierung von ihr abhängig blieb. Auch der politische Wandel konnte nicht spurlos an ihr vorbeigehen, ebenso wie die geistesgeschichtlichen Veränderungen, an denen die Universität oft als Ideenproduzent beteiligt war und so ihre eigene Veränderung indirekt selbst betrieb. Ihr ursprünglicher Daseinszweck, das ungestörte Betreiben von Wissenschaft in einer geschützten Umgebung und die Weitergabe der Erkenntnisse durch Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wurde in der Zeit vom 15. bis zum 18. Jahrhundert ergänzt durch die Vorstellungen von Berufstauglichkeit und Empirie. Der Wandel der politischen Rahmenbedingungen – schwindende Macht des Kaisers und die Zersplitterung in kleinste Landesteile verschiedener Konfession - führte zu einem Schwund der Korporativität, da die lokal ansässigen Landesherren in das von dem weit entfernten Kaiser hinterlassene Machtvakuum hineinstießen und ihren unmittelbaren Einfluß geltend machten. Alle Bereiche der Universität waren den Einwirkungen unterworfen, auch die zentrale Schnittstelle der Universität mit der Gesellschaft, an der die Absolventen der wissenschaftlichen Ausbildung zum größten Teil in den außeruniversitären Beruf, zum kleineren Teil in den Hochschuldienst eintraten, ist immer ein Spiegel seiner Zeit gewesen. Diese Schnittstelle sind die Prüfungen und Graduierungen5, die als Bestandteil universitärer Autonomie lokal unterschiedlichen Bestimmungen unterlagen. Ihre Bedeutung und Entwicklung vom Ende des Mittelalters bis zum !8. Jahrhundert soll hier beschrieben werden, auch anhand einer Quelle, nämlich dem „Theatrum Ceremoniale Historico-Politicum" des Johann Christian Lünig, das mit seiner ausführlichen Beschreibung von Promotionszeremonien einen Einblick in Art und Bedeutung des Formalen und das Ständewesen gibt. Solche Darstellungen tauchen in unterschiedlicher Form in den Quellen über viele Universitäten auf, unterscheiden sich aber nur durch den Lokalkolorit ihrer jeweiligen Ausformung und nicht in der Tendenz ihrer Aussage, so daß die Quelle als repräsentativ bezeichnet werden kann. Da die Universitätsgeschichte als Teil der Bildungsgeschichte schon früh von den Universitäten selbst aufgezeichnet wurde und Chroniken mit akribischen Aufstellungen bis in die Matrikellisten von fast jeder Universität, kann die Quellen~ und Forschungslage als gut bezeichnet werden, obwohl zeitbedingte Mängel der damaligen Statistik wie etwa die unzureichende Aufschlüsselung der sozialen Herkunft der pauperes die Arbeit erschweren. Die Darstellung soll sich auf Deutschland beschränken; nur zur Illustration der Bandbreite der Variationen sollen Beispiele aus anderen europäischen Ländern angeführt werden.
Verliehene Grade:
[...]
1 Müller 12
2 Boehm 31
3 Oexle 34
4 Kaufmann Bd.2 S.111
5 Unter Graduierung verstand man jede Verleihung eines akademischen Grades; der Begriff war also synonym mit der Promotion, die damals, anders als heute, nicht beschränkt auf den Doktortitel Verwendung fand. Daher gab es auch Bakkalars~ und Magisterpromotionen.
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