Nach der Verabschiedung am 03.07.2004 und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 07.07.2004 ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mangels Übergangsvorschriften zur alten Fassung von 1909 am 08.07.2004 in Kraft getreten. Damit hat die erste grundlegende Reform des deutschen Lauterkeitsrechts ihren Abschluss gefunden. Nach fast 100 Jahren steht das Wettbewerbsrecht auf einer neuen rechtlichen Grundlage. Das UWG 1909 war bei seinem Erlass bewusst fragmentarisch gehalten. Im Wesentlichen war es ausgegliedertes Deliktsrecht, das den Schutz des „anständigen Gewerbetreibenden“ vor dem Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs auf eine dogmatisch sichere Grundlage stellen sollte. Weiterhin enthielt das UWG von 1909 eine terminologisch („gute Sitten“) eng an § 826 BGB angelehnte Generalklausel, die sich allerdings auf Handlungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bezog. Einige wenige Sondertatbestände folgten, von denen das gleichfalls generalklauselartig weite Verbot der irreführenden Angaben in § 3, das Verbot der Anschwärzung in § 14 und der Schutz der Betriebsgeheimnisse in § 17 die wichtigsten waren. Rechtsprechung und Wissenschaft schufen dann auf der Grundlage insbesondere der weitgefassten Generalklausel des § 1 UWG a. F. ein bemerkenswertes dogmatisches Gerüst mit fünf Fallgruppen unlauteren Wettbewerbs. [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Reformhintergrund
III. Systematischer Überblick des neuen UWG
IV. Wichtigste Regelungen
1. Der Schutzzweck gem. § 1 UWG
2. Der Anwendungsbereich in § 2 UWG
a) Begriff der „Wettbewerbshandlung“
b) Begriff der „Marktteilnehmer“
c) „Mitbewerber“ gem. § 2 I Nr. 3 UWG
d) „Nachricht“ i. S. d. § 2 I Nr. 4 UWG
e) ,, Verbraucher“ / „Unternehmer“ gem. § 2 II UWG
3. Die Generalklausel
Normierung der Bagatellgrenze
V. Beispiele für unlauteren Wettbewerb
1. Unsachliche Beeinflussung und Ausnutzung einer unterlegenen Verbraucherposition
2. Verdeckte bzw. getarnte Werbung
3. Transparenz bei Verkaufsförderaktionen / Gewinnspiele
4. Ehrverletzung durch Herabsetzung / Anschwärzung
5. Ergänzender Leistungsschutz
6. Rechtsbruch
VI. Irreführende Werbung
VII. Vergleichende Werbung
VIII. Unzumutbare Belästigung
1. Grundsatz
2. Telefonwerbung
3. Werbung per Fax und E-Mail
IX. Rechtsfolgen und mögliche Verfahren
1. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch durch das UWG
2. Schadensersatzanspruch
3. Umstrittene Gewinnabschöpfungsregel
X. Strafrechtliche Vorschriften
XI. Auswirkungen auf die einzelnen Medienarten
1. Rundfunk / Film / Fernsehen
a) Begriff
b) Werbung als Teil der Rundfunk-Mischfinanzierung
c) Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung
d) Schutzinteresse
d) Werbemöglichkeiten in Rundfunk und Fernsehen
aa) Paradebeispiel: Dauerwerbesendungen
bb) Zweifelhaftes Bartering
cc) Split-Screen als beliebte Werbeform
dd) Die Gradwanderung des Product Placement
ee) Virtuelle Werbung als Ergebnis der fortschreitenden Technik
e) Sponsoring zur Rundfunkfinanzierung
f) Zukünftige Durchbrechung des Trennungsgrundsatzes
2. Presse
a) Begriff
b) Verteilung von Presseerzeugnissen
c) Regelungen zum Schadensersatz
d) Rechtsinstitut der Gewinnabschöpfung
3. Multimedia (Internet)
a) Begriffsklärung
b) Internationalität des Mediums
c) Anwendbarkeit des nationalen UWG´s
d) E-Mail-Werbung und Spamming
e) Zulässige Werbung durch Newsletter
f) Verschleierung im Bereich Internet
g) Verschleierung bei Gutachten oder Meinungsumfragen
Exkurs: Verdeckte Adressengewinnung
h) Gebrauch von Werbebanner
i) Verwendung von Hyperlinks
j) Powershopping - Nun doch legal!
XII. Schlusswort - Fazit
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