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Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2003, 22 Pages
Author: Danny Stadelmayer
Subject: Economics / Business: Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2003
Pages: 22
Grade: 2,3
Language: German
Archive No.: V15421
ISBN (E-book): 978-3-638-20532-0

File size: 93 KB


Excerpt (computer-generated)

FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT
ERLANGEN-NÜRNBERG
LEHRSTUHL FÜR BANK- UND BÖRSENWESEN
Hauptseminar
in Bank- und Börsenwesen
im SS 2003

„ Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen “

Stadelmayer Danny

 

Inhaltsverzeichnis   I

Abkürzungsverzeichnis   III

1. Einleitung   1

2. Änderungen des Betriebsrentengesetztes  1

3. Die externen Durchführungswege   2
3.1 Unterstützungskassen  2
3.2 Direktversicherung  3
3.3 Pensionskasse  4
3.4 Pensionsfonds  4
3.4.1 Contractual Trust Arrangements (CTA)  6
3.4.2 Pensionsfonds in der Praxis  6
3.5 Weitere Auslagerungsmöglichkeiten  7

4. Ausgelagerte betriebliche Altersversorgung in der Bilanz  8

5. Auswirkungen auf das Unternehmen  9

6. Betriebliche Altersversorgung und Unternehmensrating  12

7. Altersversorgung im internationalen Vergleich  13
7.1 Altersversorgung in den USA  14
7.2 Altersversorgung in Großbritannien  15
7.3 Europarichtlinien zur Altersversorgung  15

8. Fazit  16

Literaturverzeichnis  17

Rechtsquellen  18

Internetquelle  19

Abkürzungsverzeichnis
Abs. = Absatz
bzw. = beziehungsweise
ca. = circa
d.h. = das heißt
Mrd. = Milliarden
Nr. = Nummer
o.g. = oben genannte
o.V. = ohne Verfasser
S. = Seite
s.g. = so genannte
u.a. = unter anderem
vgl. = vergleiche
z.B. = zum Beispiel
AG = Aktiengesellschaft
BAFin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB+ = Ratingstufe
BBB = Ratingstufe
BetrAVG = Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
BRD = Bundesrepublik Deutschland
CTA = Contractual Trust Arrangements
EstG = Einkommenssteuergesetz
EU = Europäische Union
HGB = Handelsgesetz
IAS = International Accounting Standards
OPRA = Occupational Pensions Regulatory Authority
PSVaG = Pensions-Sicherung-Verein auf Gegenseitigkeit
ROCE = Return on Capital employed
SERPS = State Earning Related Pension System
S&P = Standard and Poors
US = United States
USA = United States of America
US-GAAP = United States Generally Accepted Accounting Principles
VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz
VvaG = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

 

1. Einleitung

Das Alterssicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland stützt sich aufdrei Säulen. Der gesetzliche Rente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Dieses System wird in Zukunft nicht mehr in der Lage sein die Altersicherung der Bevölkerung zu sichern. Der Grund dafür liegt in der ersten Säule, die ca. 80% der gesamten Rentenansprüche tragen muss. Nur 5% entfallen auf die betriebliche Altersversorgung und 15% auf privat abgeschlossene Versicherungen. 1) Vergleicht man insbesondere die Anteile der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland mit den USA ( 13% ), Großbritannien ( 25% ) oder den Niederlanden ( 40% ) so stellt man Aufholbedarf fest.2) Aufgrund der demographischen Entwicklung, d.h. es gibt immer weniger Beschäftige und immer mehr Rentner, gilt es die erste Säule zu entlasten und die verbleibenden Säulen, insbesondere die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Im Mittelpunkt dieser Arbeit soll die betriebliche Altersversorgung stehen. Sie umfasst alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung zusagt.3) Neben der sozialen Sicherung des Arbeitnehmers, die hier nur nebensächlich erläutert wird, hat die zweite Säule weitreichende Auswirkungen auf die Situation des Arbeitgebers. Ihm soll in dieser Arbeit ein Überblick über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gegeben werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die externen Alternativen gelegt. Des weiteren werden die Auswirkungen auf das Unternehmen, dessen Bilanz und Rating erläutert. Die Arbeit soll dem Arbeitgeber helfen einen passenden Durchführungsweg zu finden.

2. Änderungen des Betriebsrentengesetztes

In jüngster Zeit haben sich aufgrund einer Gesetzesänderung weitreichende Änderungen für Unternehmen hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung ergeben. Die wichtigste Neuerung im Gesetzt zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( BetrAVG ) liegt in der Erweiterung der Durchführungswege um den Pensionsfonds.4) Die neue Beitragszusage mit Mindestleistung liegt vor wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen der Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge und deren Erträge, mindestens aber die Summe der zugesagten Beiträge zu Verfügung zu stellen.5) Eine weitere Neuerung besteht in dem Recht der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der gesetzlichen Beitragbemessungsgrenze in seine betriebliche Altersversorgung.6) Bietet der Arbeitgeber nur die Alternativen Pensionsfonds bzw. Pensionskasse an so ist die Wahlmöglichkeit hierauf beschränkt, andernfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.7) Des weiteren bleibt einem Anwärter auf betriebliche Altersversorgung die Anwartschaft auch dann erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat.8)

3. Die externen Durchführungswege

Die betriebliche Altersversorgung lässt sich über fünf unterschiedliche Wege durchführen. Es wird unterschieden in interne bzw. unmittelbare Altersversorgung wie die Direktzusage und externe bzw. mittelbare Durchführungswege wie Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.9)

3.1 Unterstützungskassen

Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die für einen oder mehrere Arbeitgeber betriebliche Altersversorgungsleistungen durchführen, den Versorgungsberechtigten jedoch keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt.10) Sie kann in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft oder eines eingetragenen Vereins geführt werden.11) Der Anteil der Unterstützungskasse an der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland beträgt bei einem Gesamtvolumen von 331 Mrd. Euro nur ca. 6,9%.12)

[....]


1  Vgl. Harris/Braun (2002), S. 982-985.
2  Vgl. o.V., www.dia-vorsorge.de/infopool.htm, 2002.
3  § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG.
4  § 1 BetrAVG
5  § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG
6  § 1a Abs. 1 S. 1 BetrAVG
7 § 1a Abs. 1 S. 3 BetrAVG
8  § 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG
9  Vgl. Hoereth/Renn, www.ey.com/global/download.nsf/Germany/Die_betriebliche_Altersvorsorge/$file/Die_BETRIEB LICHE_ALTERSVORSORGE.pdf, 01.11.2001.
10 § 1b Abs. 4 S. 1 BetrAVG.
11 Vgl. Kerschbaumer/Perreng (2002), S. 18.
12 Vgl. o.V., www.dia-vorsorge.de/infopool.htm, 2002.


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