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Zuflucht im Paradies? Deutschsprachige Filmarchitekten in Hollywood

Termpaper, 2003, 15 Pages
Author: Sonja Longolius
Subject: Film Science

Details

Event: Die Künste im Exil 1933-45 - Scheitern und Bestehen in der Fremde
Institution/College: University of Hamburg (Kunstgeschichte)
Tags: Zuflucht, Paradies, Deutschsprachige, Filmarchitekten, Hollywood, Künste, Exil, Scheitern, Bestehen, Fremde
Category: Termpaper
Year: 2003
Pages: 15
Grade: 1
Language: German
Archive No.: V16229
ISBN (E-book): 978-3-638-21137-6
ISBN (Book): 978-3-638-77143-6
File size: 129 KB

Abstract

Der Beginn des Dritten Reiches und die Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 setzten den Anfang für die systematische Vertreibung der kreativsten Köpfe des deutschsprachigen Films. Der deutsche Film hat sich von dieser Vertreibung seiner Elite nicht wieder erholt. In der Arbeit „Zuflucht im Paradies? Deutschsprachige Filmarchitekten in Hollywood“ geht es um die Exilerfahrung einer bisher wenig beachteten Gruppe der deutschen Filmindustrie: Den Filmarchitekten. Dabei wird ausführlich auf zwei dieser Filmexilanten und ihr jeweiliges Schicksal eingegangen. Die Exilbeispiele Rudi Felds und Harry Horners sollen exemplarisch aufzeigen, wie es deutschsprachigen Filmarchitekten in Hollywood in den 1930er und 1940er Jahren erging. Bei der Betrachtung dieser zwei Filmarchitekten, die ins amerikanische Exil gingen, stehen folgende Fragen im Vordergrund: War es notwenig, dass man als Filmarchitekt bereits etablierte Künstler der Filmbranche in Hollywood kannte, damit überhaupt eine Chance bestand wieder im eigenen Beruf arbeiten zu können? War es notwendig, mehrere künstlerische Begabungen zu haben, damit man vielfältiger in Hollywood einsetzbar war? Und inwieweit haben Filmexilanten und insbesondere deutschsprachige Filmarchitekten den Stil des amerikanischen Films geprägt? Ferner wird in einem zweiten Teil das Scheitern beziehungsweise das Bestehen deutschsprachiger Filmarchitekten im amerikanischen Exil untersucht. Dabei soll auch die Frage der eventuellen Reimmigration nach Deutschland eine Rolle spielen, die gerade für die weniger erfolgreichen Exilanten ein wichtiger, wenn auch schwieriger Ausweg aus dem beruflichen Scheitern im Exilland darstellten konnte.


Excerpt (computer-generated)

Universität Hamburg – Kunstgeschichtliches Seminar –
Sommersemester 2003

„Die Künste im Exil 1933-1945 – Scheitern und Bestehen in der Fremde“
Seminar für Grund- und Hauptstudium

Zuflucht im Paradies?
Deutschsprachige Filmarchitekten in Hollywood

Sonja Richter

Inhalt

I. Einleitung Seite 3

II. Filmarchitekt Seite 4

III. Filmexil Seite 4-5

IV. Rudi Feld Seite 5-9

V. Harry Horner Seite 10-12

VI. Scheitern oder Bestehen in der Fremde? Seite 12-13

VII. Reimmigration Seite 14

VIII. Schluss Seite 14

IX. Bibliographie Seite 15

X. Abbildungen Seite 16-23

 

I. Einleitung

Der Beginn des Dritten Reiches und die Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 setzten den Anfang für die systematische Vertreibung der kreativsten Köpfe des deutschsprachigen Films. Der deutsche Film hat sich von dieser Vertreibung seiner Elite nicht wieder erholt.

In meiner Arbeit soll es um die Exilerfahrung einer bisher wenig beachteten Gruppe der deutschen Filmindustrie gehen: Die Filmarchitekten. Dabei werde ich mich ausführlich mit zwei dieser Filmexilanten und ihrem jeweiligen Schicksal beschäftigen. Die Exilbeispiele Rudi Felds und Harry Horners sollen exemplarisch aufzeigen, wie es deutschsprachigen Filmarchitekten in Hollywood in den 1930er und 1940er Jahren erging.

Bei der Betrachtung dieser zwei Filmarchitekten, die ins amerikanische Exil gingen, stehen folgende Fragen im Vordergrund: War es notwendig, dass man als Filmarchitekt bereits etablierte Künstler der Filmbranche in Hollywood kannte, damit überhaupt eine Chance bestand wieder im eigenen Beruf arbeiten zu können? War es notwendig, mehrere künstlerische Begabungen zu haben, damit man vielfältiger in Hollywood einsetzbar war? Und inwieweit haben Filmexilanten und insbesondere deutschsprachige Filmarchitekten den Stil des amerikanischen Films geprägt? Ferner möchte ich in einem zweiten Teil meiner Arbeit das Scheitern beziehungsweise das Bestehen deutschsprachiger Filmarchitekten im amerikanischen Exil analysieren. Dabei soll auch die Frage der eventuellen Reimmigration nach Deutschland eine Rolle spielen, die gerade für die weniger erfolgreichen Exilanten ein wichtiger, wenn auch schwieriger Ausweg aus dem beruflichen Scheitern im Exilland darstellten konnte. Um über die verschiedenen Aufgabenbereiche und künstlerischen Tätigkeiten dieser Gruppe von Filmschaffenden aufzuklären, möchte ich im Folgenden eine kurze Definition des Berufsbildes „Filmarchitekt“ voranstellen.

II. Filmarchitekt

Diese Definition des Begriffs „Filmarchitekt“ stammt aus Harald Heckers Buch „Der urheberrechtliche Schutz von Bühnenbild und Filmkulisse.“ Hier heißt es: „Neben der Bezeichnung „Filmarchitekt“ werden auch die Berufsbezeichnungen „Szenenbildner, „Filmausstatter“, „Filmbildner“, „Bühnenbildner“, „Production-Designer“ oder „Film- Designer“ verwendet. Die Betroffenen selbst nennen sich „Artdirector“, da diese Bezeichnung ihrer Meinung nach die Arbeit der Filmarchitekten am besten beschreibt. Der Beruf des Filmarchitekten ist kein Lehrberuf, sondern ein sogenannter Anlernberuf. Es gibt auch keine Ausbildungsrichtlinien. Die meisten Filmarchitekten haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium absolviert zum Beispiel Malerei, Kunstgeschichte [oder oftmals Architektur]. Nach einer zwei- bis dreijährigen Assistenzzeit bei einem erfahrenen Filmarchitekten kann der Assistent selbstständig als Filmarchitekt eingesetzt werden. Der Aufgabenbereich der Filmarchitekten umfasst die künstlerische und eigenschöpferische Gestaltung und technisch-organisatorische Planung und Realisation der szenischen Ausstattung von Spielfilm-, Fernseh- und Videoproduktionen sowie Industrie- und Werbefilmen, in die er seine Ideen und Entwürfe einbringt.“1

Ein Filmarchitekt prägt durch seine Entwürfe und Bauten, seine Dekorationen und Ausstattungen entscheidend den Stil, die Atmosphäre und die Wirkung des Filmes.

III. Filmexil

Einen Tag nach Goebbels sogenannter „Kaiserhof-Rede“ am 28. März 1933, die er vor den Vertretern der deutschen Filmwirtschaft hielt, und in der er ausdrücklich davor warnte weiterhin jüdische Filmschaffende zu beschäftigen, beschloss der Vorstand der Ufa, dass „nach Möglichkeit die Verträge mit den prominenten jüdischen Mitarbeitern gelöst werden sollen.“2 Diese Empfehlung führte zu Entlassungen in allen Tätigkeitsfeldern der Ufa und der deutschen Filmbranche insgesamt.

[....]


1 Harald G. Heker, Der urheberrechtliche Schutz von Bühnenbild und Filmkulisse, Baden-Baden, 1990, S. 63-65.

2 Helmut G. Asper, Etwas Besseres als den Tod – Filmexil in Hollywood, Marburg, 2002, S. 15.


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